2 Hmtsblatt der Bürgermeisterdmter Seckenheim, dlvesheim, eckurhausen und Edingen Abonnementspreis: Monatlich 4.— Mk. mit Trägerlohn. Durch die Poſt bezogen pro Quartal 12.— Mk. ausſchl. Beſtellgeld.— Erſcheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 21. Jahrg. Montag, 30. Mai 1921 Inſerationspreis: Die einſpaltige Petitzeile 80 Pfg. Reklamen 2.50 Mk. Bei öfterer Anfnahme Rabatt. 8 No. 122 Fernſprechanſchluß 1 18915 75 5 — 92 8*. 5 Breslau,. Mini. Angeſichts der Tatſache, daß in den nächſten Tagen die alliierten Truppen in den Kampf gegen die Inſurgenten ein⸗ greifen werden, verſtärken dieſe ſichtlich ihre Bemühungen, nicht nur das gewonnene Terrain zu halten, ſondern darü⸗ ber hinaus weiter ihre Angriſſe vorzutragen. Schon daß geſlern wiederum ganz in der Nähe von Oppeln gekämpft wurde, kennzeichnet die Verſuche, trotz ſchwerſter Verluſte in die deutſchen Kreiſe vorzuſtoßen. Geſtern abend und in der heutigen Nacht hörten die Gefechte nicht auf. In der Ge⸗ gend von Landsberg haben die Polen nach einwandfreien eſtflallungen ungehenre Zerſtörungen und Beſchädigungen angerichtet. Bei Stanis haben die Polen die deutſche Ver⸗ teidigungslinie mit weit überlegenen Kräften angriffen, ſind aber nach heftigem Kampſe abgewieſen worden. Die Ver⸗ luſte auf deutſcher Seite ſind bei dieſen Kämpfen leider ſehr beträchtlich. Weitere ſchwere Kämpfe fanden bei Bexitz und Kresnitz ſtatt. Um Koſel und Ratibor herum iſt Geſchün⸗ ſener. In Kattowitz ſelbſt ſtehen die Polen faſt mitten in der Stadt. 5 Berlin, 28. Mai. Wie von zuſtändiger Stelle verlautet, werden vom 27. Mai bis zum 1. Juli vier Bataillone engliſcher Truppen in zehn Zügen, täglich 1 bis 2 Züge, auf der Strecke Mainz Bebra—Erfurt Leipzig Sagan— Breslau nach Oberſchle⸗ ſien befördert. 8 . London, 27. Mai. „Morning Poſt“ zufolge wird von gut ànuterrichteter Seite erklärt, daß volniſche Streitkräfte immer noch nach Oberſchleſſen einrücken. g Deutſchland. ö Kattowitz, 26. Mai. Die Leiden der unglücklichen Bevölkerung in dem nun⸗ mehr bereits drei Wochen lang belagerten Kattowitz werden täglich und ſtündlich größer. Die nächtlichen Plünderungen mehren ſich. Die meiſten Läden, auch die meiſten Gaſtwirt⸗ ſchaften, haben geſchloſſen, da ſie nichts mehr zu verkaufen aben. Trotz der ſtündlich wachſenden Not will die Bevöl⸗ kerung der Stadt nichts von einer Kapitulation wiſſen. Die ranzoſen aber wenden ſich nicht etwa gegen die Polen, ſondern beſchäftigen ſich nach wie vor mit Hausſuchungen bei bdeutſchen Familien. Von den ſchwerſten Folgen iſt auch der Waſſermangel in Kattowitz begleitet. Als vorgeſtern in der Beateſtraße in Kattowitz ein kleiner Brand entſtand N e ſchreibt dazu u. a.: der deutſchen Regierung in Höhe von 150 Millionen Goldmark in Form von verſchiedenen ausländiſchen De⸗ viſen angeboten worden waren, bekanntlich in Dollar verlangt. Der Umtauſch iſt durchgeführt und 150 Mil⸗ lionen Goldmark ſind an die überwieſen worden. Der Reichskanzler wieder in Berlin. Berlin, 28. Mai. Reichskanzler Dr. Wirth eingetroffen. Zurückſetzung der Preſſe beim Reichskanzlerbeſuch. Karlsruhe, 28. Mai. Anläßlich des Beſuchs des Reichskanzlers Dr. Wirth am letzten Mittwoch fand be⸗ kanntlich eine Beſprechung ſtatt, zu der, dem amtlichen Bericht zufolge, neben den Mitgliedern der Regierung und Parlamentariern auch„Vertreter der ſchaffenden Stände“ zugezogen worden waren. Die Vertreter der Preſſe hatte man dagegen nicht eingeladen. Die„Bad. Landeszeitung“ greift dieſe Zurückſetzung auf und Die Preſſe gehört nach Anſicht der badiſchen Regierung offenbar nicht zu den ſchaffenden Ständen, denn ihr iſt keine Einladung zu dieſer Sitzung zugegangen. Das iſt ein Ausdruck des Mißtrauens und der Nichtachtung zugleich. Des Mißtrauens, weil man wohl befürchtet hat, daß ſie etwas von dem Teil der Verhandlungen veröffentlichen würde, bleiben ſollte; eine durchaus unbegründete Befürchtung! Die Preſſe hätte ſelbſtverſtändlich nichts mitgeteilt, was aus irgend welchen Gründen nicht verbreitet werden ſollte, und ſich auf Wunſch an einen amtlichen Bericht ge⸗ Sie hat ihre Zuverläſſigkeit auch in dieſer Be⸗ halten. ziehung ſo oft dargetan, daß ſie dieſe Ausſchließung als grobe Kränkung empfinden muß. Das genannte Blatt betont, daß es für die Vertreter der Preſſe von großem Wert geweſen wäre, zum Zwecke der Information das zu hören, was in jener Zuſammenkunft über politiſche Fragen beſprochen wurde und ſchließt, man möge es in Zukunft unterlaſſen, der Preſſe gegenüber platoniſche Freundſchaftserklärungen abzugeben, wenn die prakti⸗ ſche Betätigung dieſer Freundſchaft, ſo wie oben geſchil⸗ dert, ausfällt. Berlin, 28. Mai. weiſt an Hand photographiſcher Dokumente nach, daß es ſich bei den von der„Roten Fahne“ veröffentlichten Dokumenten über die Kriegspläne des Reichswehrmini⸗ ſteriums um außerordentlich grobe Fälſchungen handelt. Die Erhöhung der Fernſprechgebühren. Berlin, 28. Mai. der Fernſprechgebühren iſt jetzt dem Reichsrat zugegan⸗ gen. Sie ſoll vor der Sommerpauſe auch vom Reichs⸗ tage verabſchiedet werden. Dem Reichsrat iſt weiterhin Federal Reſerve Bank iſt geſtern von ſeiner ſüddeutſchen Reiſe wieder in Berlin der geheim die dülſchng der„oke Beine e Das Reichswehrminiſterium Die neue Vorlage zur Erhöhung Poſtſcheckkonto: Karlsruhe ..——— ein Geſetzentwurf bekr. die Rechtsverhälkniſſe der ehem ligen elſaß⸗lothringiſchen Beamten und der Entwuf einer Beſoldungsordnung für die elſaß⸗lothringiſche Beamten übermittelt worden. 1 Zum Attentat auf die Siegesſäule. Berlin, 28. Mai. Gegen den Urheber des Siege ſäule⸗Attentats Ferdinand Ferry verhängte das Geric N 68 Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrverluſt. 1 Keine Eiſenbahnverteuerung im beſetzten Gebiet. Koblenz, 28. Mai. Den neuen Eiſenbahntariferhi hungen, die am 1. Juni d. Is. im Reich in Kraft trete hat die interalliierete Rheinlandkommiſſion nicht zug ſtimmt. Infolgedeſſen behalten innerhalb des beſetzte Gebietes die alten Preiſe ihre Gültigkeit. Bei Reiſe aus dem beſetzten Gebiet ins unbeſetzte Gebiet komme jedoch die neuen erhöhten Tarife in Anwendung. Die Forderung der Demokraten nach Erweiterung de Kabinetts. Berlin, 28. Mai. Der Wunſch der Führer der D mokratiſchen Partei, die Grundlage der Regierungskoe lition durch Vertreter der Deutſchen Volkspartei in da Reichs fabinett verbreitert zu ſehen, hat ſich zu der Fot derung verdichtet, daß man das Kabinett innerhalb eine beſtimmten Zeit in der angemeſſenen Weiſe vervollſtät digt haben müſſe. Es wurde dem Reichskanzler kei Zweifel darüber gelaſſen, daß andernfalls der gegenwär tige Beſtand des Miniſteriums nicht aufrecht erhalte werden könne. 1 1 Eine Denkſchrift über Deutſchlands Vertragser füllung Berlin, 28. J Das Auswärtige Amt veröffen licht eine Denkſchrift über die Erfüllung des Verſaille Vertrags durch Deutſchland bis zum 1. April 1920, df den Zweck verfolgt, an Hand der einzelnen Artikel de Vertrags einen Ueberblick über die Maßnahmen zu g ben, die von Deutſchland zur Durchführung des Fri densvertrages getroffen worden ſind. Im allgemeine ſind in dieſer Denkichrift die duſch die Annahme de Ultimatums herbeigeführten Aenderungen über die En waffnungs⸗ und Reparotions irg zen noch nicht berückſic tigt. In der Vartemerknez wird erklärt, daß die Denkſchrift nicht nur zeigen ſoll, welch ungeheures Ma von behördlicher Arbeit von Deutſchland geleiſtet worde ſei, ſondern auch jedem Unparteiiſchen eine Handhal bieten ſoll, ſich ein Urteil darüber zu bilden, ob Deutſe land an dem guten Willen, dem Verſailler Vertrag, gerecht zu werden, es habe fehlen laſſen oder nicht. 3VVVVVVVVCGCGC0bGbbb„ Baden und Rach bargebiele. * Karlsruhe, 27. Mai. Geſtern vormittag iſt der! Jahre alte Mechaniker Joſef Bayer von bier beim Bade im 7. ertrunken. Die 8 konnte noch nicht geländ werden. und die Feuerwehr erſchien, nahm die unglückliche Bevöl⸗ kerung nachdem das Fener gelöſcht war, das letzte Waſſer aus den Spritzen, um wenigſtens für die notwendigſten Be⸗ dürfniſſe Waſſer zu haben. Als die Polen, die am Aus⸗ 1 gang der Beateſtraße ſtanden. dies bemerkten, ſchoſſen ſie Auf die Einwohner. Dabei wurde eine Frau, Mutter von Ur! feben Kindern, erſchoſfen. Die volniſche Kontrolle der von il ttowitz aus vereinzelt verkehrenden Zſige wird täglich N 1 ſchärfer. Die hauntſächlichſte Kontrolle der Eiſenbahnzüge nne wird in Laband abgehalten. Dabei begrüßen ſich die fran⸗ einel zolichen Offiziere mit den polniſchen Inſurgenten. Auf 10, er Fahrt werfen die Franzoſen den Inſurgenten Scho⸗ eln kolade und Zigaretten zu. 3 egit i Die Zahlung der erſten Milliarde. f aul Berlin, 28. Mai. Die Reparationskommiſſion hat i die erſte Einzahlung auf 1 Milliarde Goldmark, die von 7 Ein Frühlingstraum. Fes Emme Erzuhhtung ene mn Ecben n Jr, Fehne, tel be. Fortzekrau. cnechnruc eerhaten) (bel Gabriele dattr ehren Nau gefaßt, eur Allem dor dem teig Perſonal die enheil eee verbergen, da⸗ 120 mit nichts baron in die Oeffenklichkeit bringe! O, ſie kannte ſo viele, die ſte am ihren ſchönen vornehmen 200 Mann beneideten— den Triumph, daß dieſer nichts l mehr von ihr wiſſen wollte, follten ſie nicht haben!“ fe—— 8—— 3. 0 So lebten die beiden Ehegatten alſo nebeneinander g zer. Mit ruhiger Höflichkeit begegnete Wolf ſeiner Frau 000 zu Haus wie in Geſellſchaft. Es war etwas Starres, 0 dees über ihn gekommen, daß es ſie manchmal er⸗ 6 auerte, wenn ſie ihn anſah. Seine freie Zeit, ſoforn ch de dem Knaben und ſeinen Arbeiten nicht gewidmet war, brachte er im Klub zu, während ſeine Gattin die ihre Vit Geſellſchaften, Konzert⸗ und Theaterbeſuch ausfüllte. Scheinbar bekümmerte er ſich gar nicht um ſie, behielt lie aber doch ſcharf im Auge, und ſie war klug genug, das zu ſeßen und ſich nach ſeinen Worten zu richten, 4 19 damit nicht Grund hatte, ſie fortzuſchicken. 1 Im Februar reiſte ihr Vater nach der Riviera und 10 nahm ſie mit dorthin. Und ſobald der Sommer begann, 60 machten die beiden eine Hochgebirgstour, um nachher 1 den Spätſommer in Oſtende zu verbringen. Allein zu mh reiſen hätte ihr Wolf nie die Erlaubnis gegeben.— c Er hatte ſich mit ſeinem Schwiegervater ausgeſprochen, 60% ohne dieſem nur den geringſten Vorwurf zu machen, 1 hatte aber ganz entſchieden jeden Vermittlungsverſuch zu 14 desſelben zurückgewieſen. Der alte Ulrich litt ſchwer da⸗ 10 5 runter umſo mehr, da er Wolf nicht Unrecht geben konnte; 11 57 er kannte ſeine Tochter ja in ihrer Launenhaftigkeit, a 9 ſie tat ihm doch leid, und er nahm ſie infolge⸗ , 2 eſſen auf ſeine jährliche Vergnügungsreiſe mit. „Die Zeit, die Wolf mit ſeinem Kinde allein zu Haus Far, dünkte beiden die herrlichſte zu ſein. Unter Lei⸗ tau des Arbevullen Vaters gedieh das Kind geiſtig und körperſich aufs beſte, und jeder, der den prächtigen kleinen Kerl fah, mußte ihm gut ſein. W. Es war in der leßten Hälfte des September, der ſich in dieſem Jahre von der unvorteilhafteſten Seite zeigte. Heftige Stürme wechſelten mit ſchier endloſen Regengüſſen ab, daß man meinen konnte, ſchon im November zu ſein. Die Geſelligkeit nahm ihren Anfang; Gerichts⸗ rat von Weſſels war der erſte, der ſie mit einer Feier des Geburtstages ſeiner Frau eröffnete. Es wurde ſchon viel vorher davon geſprochen, da Weſſels als ein vor⸗ züglicher Geſellſchafter bekannt war, der ſtets etwas Neues und Unterhaltendes ſeinen Gäſten bot. So ſah man dem Abend mit begreiflicher Spannung entgegen — auch Gabriele, die dazu eine der vier koſtbaren Roben ſowie ein Brillantenriviere anlegen wollte, die ihr Vater ihr in Paris gekauft hatte. Ihr Herz ſchlug höher in freudiger Erwartung der Triumphe, die ſie Piern, der Bewunderung, die ſie ernten würde. Die Sommer⸗ friſche war ihr augenſcheinlich ſehr gut bekommen; ſie war faſt noch ſtärker geworden, und ihre ganze Erſchei⸗ nung atmete Geſundheit und Friſche. Auch Wolf hatte ſich im Manöver erholt; die körperlichen Anſtrengungen und Strapazen hatten ihm gut getan, und die krankhafte Bläſſe ſeines Geſichtes war einer geſünderen Farbe ge⸗ wichen. Ella hatte ſicher gedacht, daß die längere Tren⸗ nung verſöhnend wirken würde und war ihrem Gatten deshalb zärtlich entgegengekommen. Darauf hatte dieſer aber nicht reagiert, 5 er begegnete ihr nach wie vor mit derſelben 5 kalten Höflichkeit, ſo daß ſie ihre Bemühungen bald aufgab.— 5 —„Möchteſt Du Dir nicht das Kleid anſehen, das ich heut abend tragen werde?“ fragte Ella, als ſie bei Tiſche ſaßen,„es iſt ſehr apart; ich denke, daß es D gefallen wird!“? 3 ö ir —— Da fiel ſein Blick auf Haſſo, der neben ihm aber mi „Gern, ſobald wir gegeſſen haben,“ entgegnete er zuvorkommend. 2 „Wann wirſt Du heut abend zurückkommen? Hoffent⸗ lich nicht ſo ſpät.“ FFF „Ich kann es Dir noch nicht ſagen. Gerade heute habe ich viel zu tun. Vor ſechs Uhr kann ich ſchwer⸗ lich hier ſein!— Nun, meine Toillette nimmt ja nicht viel Zeit in Anſpruch!“„ n „Auf den heutigen Abend freue ich mich ſehr; es; iſt immer ſo nett bei Weſſels— gehſt Du nicht auch gerne hin?“„ „Gewiß, ich bin ſehr gern dort, wenn ich auch, wie Du weißt, kein beſonderer Freund von dieſen großen Geſellſchaften und Maſſenabfütterungen bin, 1 aß und auf ſeinem Teller herumſtocherte, ohne zu 125 —„aber, was iſt mit Dir, mein Junge? Du ißt ja „Ja, Papa— Haſſo hat Kopfſchmerzen, ſagte diefer mit matter Stimme. „Ach, ſei nicht ſo gefährlich, Haſſo, es wird nicht ſo ſchlimm ſein,“ ſagte Gabriele unmutig, 1 eine Falte zwiſchen ihren Augenbrauen erſchten,„die Haupt⸗ ſache, Wolf, iſt, daß er ſich 1 nichts aus Frikaſſee macht— Du haſt doch aber ſelbſt geſagt, daß er alles eſſen lernen ſoll.“ f 2 „Gewiß,“ entgegnete Wolf,„das ſoll er ſonſt; aber wenn er ſich nicht wohl fühlt, wollen wir ihn nicht dazu zwingen, ſonſt könnte es ihm ſchaden!——— Haſt 5 Du viel Schmerzen, mein Liebling?“ fragte er zärtlich. Das Kind lehnte ſein dunkles Köpfchen an den Arm des Vaters und ſchloß die Augen.„Sehr viel nicht; ich friert ſo, und ich bin ſo müde!“ 1 (Tortletzung ſolgt n Farlstuhe, 8. Mai. Wie wir erfaßren, finder zm Samstag den 4. Juni d. J. die Landes verſammlung für Säuglings⸗ und Kleinkinderfürſorge im Kinderkrankenhaus in Karlsruhe ſtatt. Außer dem üblichen geſchäftlichen Teil Zürſte von der uns bekannt gewordenen Tagesordnung von Frau Regierungsrat Dr Baum über das jetzt aktuelle Thema„ bau der Badiſchen Wohlfahrtspflege“ in weiten Kreiſen beſonderes Intereſſe erregen. d wiesloch, 28. Mai. Ein von Karlsruhe kommender Drſpatkraftwagen fuhr bei dem Verſuch, einem Kinderſport⸗ wagen auszuweichen, mit großer Wucht an einen Rand⸗ ſtein. Das Auto wurde ſehr erheblich beſchädigt und der Kinderſportwagen zertrümmert. Das Kind blieb jedoch unverletzt. en OSſtersbeim b. Schwetzingen, 28. Mai. Der 20 jährige Fabrikarbeiter Eugen Bauſt lauerte ſeinem Stiefvater, dem Jabrikarbeiter J. Bauſt, in der Toreinfahrt ſeines Hauſes Auf und ſchlug ihn mit einem Beile nieder. Die Verletzung iſt lebensgefährlich. b Kehl, 28. Mai. Die internationale Rheinlandkom⸗ miſſion wrd am 15. Juni in Straßburg zuſammentreten u. ſich auf dem Waſſerwege nach Baſel begeben, um die 3 auf dieſem Teil des Rheins zu ſtu⸗ eren. Müllheim, 28. Mat. Der erſte nach dem Krieg am letzten Mittwoch hier abgehaltene Weinmarkt war ſehr rege bheſucht. Die ausgeſtellten Weine erfuhren im allgemeinen een günſtiges Urteil, Dem regen Beſuch entſprach aber nicht das Verkaufsreſultat. Bei der eigentlichen Verſteige⸗ rung wurde nahezu nichts geboten und nichts verkauft. Nur vorher waren einige Verkäufe von insgeſamt 60,5 Hekto⸗ lter perfekt geworden. 15* Pfullendorf, 28. Mai. Ein ſehr ſtarkes Hagelwetter, das vor allem dem Getreide großen Schaden zugefügt hat, wütete in der Umgebung der Stadt. Die Hagelkörner lagen teilweiſe 30 Zentimeter hoch. en Konſtanz, 28. Mai. köpfige Arzneimittelſchiebergeſellſchaft wegen unerlaubten Handels mit Salvarſan, Kokain und Stumpen und wegen Betrugs und Begünſtigung. Außer dieſen 16 Angeklagten waren noch weitere 13 Angeklagte zugegen, die die Schiebun⸗ 5 15 durch Kauf oder Verkauf unterſtützt haben. Ihre„Ge⸗ ſchäfts beziehungen“ erſtreckten ſich vor allem nach Konſtanz, Stockach, Singen und Offenburg. Die Strafkammer ſprach echt milde Urteile aus und zwar Gefängnisſtrafen von 6 Monaten bis herab zu zwei den freigeſprochen. 2 Freiburg, 25. Mai. Der Verband der mittleren Juſttz⸗ beamten Badens hielt vor kurzem im Schöffengertichtsſaale dies neuen Gerichtsgebäudes ſeine Mitgliederverſammlung gab. Sie war aus allen Teilen des Landes zahlreich be⸗ ſucht und wurde von Oberfuſtizſekretär Motſch⸗Triberg ge⸗ lleitet, der auch den Geſchäftsbericht erſtattete. Aus dieſem ging hervor, daß die Organiſation im abgelaufenen Ge⸗ ſchäftsjahre weiter erſtarkt iſt und daß der Vorſtand ſich in umfangreicher Weiſe mit Beſoldungsfragen und An⸗ legenheiten des Vollzuges der Beſoldungsordnung zu heſchäftigen hatte. In der Ausſprache kamen dieſe Angele⸗ genheiten in ausgiebiger Weiſe zur Behandlung, ferner die kleine Juſtizreform, die am 1. April in Kraft getreten iſt und die Erweiterung der richterlichen Geſchäfte für den Ge⸗ vlchtsſchreiber brachte. Dem Gerichtsſchreiber wurde dadurch die Erlaſſuna der Zahlungsbefehle übertragen, nachdem er bereits vorher für die Vollſtreckungsbeſehle, die Einſtellung der Vollſtreckungen, den Erlaß der Forderungspfändungen, e Rückzahlung der Sicherheiten und für verſchiedene an⸗ re Geſchäfte auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbar⸗ keit, im Vormundſchaftsweſen der ſelbſtändigen Erteilung von Auskünften über Teſtamente und Eheverträge u. a. zuſtändig war. Die Verſammlung ſprach ſich dafür aus, daß die Uebertragung weiterer Geſchäfte an die Gerichts⸗ ſchreiber anzuſtreben ſei. Bei der Beſprechung des Voll⸗ zuges der Gehaltsordnung wurde darauf hingewieſen, daz die Beförderungsverhältniße der mittleren Juſtizbeamten Vergleiche zu den übrigen n. eres Beamten ungünſtig ind. Man hofft, daß durch einen guten Vollzug der Be- ſoldungsordnung dieſem Mangel geſteuert wird. Ferner wurde in der Ausſprache darüber geklagt, daß das zur Zeit 3 Beamtenrecht durchaus ungenügend ſei und die tigkeit der Dienſtſtellenausſchüſſe durch Maßnahmen der Regierung in einzelnen Fällen vollſtändig lahmgelegt wird. 1 beſonders fand die Angelegenheit die Verurteilung erſammlung, daß ein richterlicher Beamte in Freiburg chriftleiter der Fachzeitung der mittleren Juſttz⸗ eamten wegen eines Artikels im Fachblatte disziplinariſch vernehmen und in Unterſuchung bringen wollte. Man er⸗ blickte darin einen Verſtoß gegen die Verfaſſung. Gefordert wurde, daß die Beamtenräte in freiheitlicher Weiſe durch die eichs regierung ausgeſtaltet werde. Abfällſg wurde der 8517 Entwurf eines Beamtenrechtes beurteilt, weil r vollſtändig unzureichend wäre. Die nächſte Hauptver⸗ lammlung des Landesverbandes der mittleren Juſttz⸗ beamten ſoll im Jahre 1922 in Karlsruhe ſtattfinden. Die Verbrecher von Avignon. Wieder geht ein Grünen und Blühen, geht Maien⸗ 7 freude und Maienhoffnung durch die Welt und ſelbſt in der zerſchlagenen deutſchen Heimat freut ſich Auge und Herz daran, wie ſchön unſer Vaterland trotz allem Denen aber, die in der Hölle von Avignon für ihre Verbrechen“ büßen, die gepeinigt und geſchändet von en verlaſſen und vergeſſen von ihrer Heimat ihre Jugend unter Kerkermauern vertrauern, ihnen— den letzten deutſchen Soldaten auf franzöſiſchem Boden— leuchtet keine Maienſonne, blüht kein Maienglück. 8 52 Niemand weiß die“ genaue Zahl der Unglücklichen, niemand weiß, wie lange ihre Leidenszeit dauert, nie⸗ mand weiß, was ſie denn eigentlich verbrachen, das ſie mit jahre⸗ und jahrzenhntelangem Kerker büßen. Frei⸗ lich, der deutſchen Regierung wird zu irgend einer Zeit einmal eine Liſte übergeben worden ſein, auf der zu deb ſtand, daß die franzöſiſche Juſtiz wegen Einbruch, Diebstahl, Sabotage, Sachbeſchädigung, Körperver⸗ letzung, Widerſtand ſtrenge Strafen verhängen mußte. Daß ſogar ſo furchtbare„Verbrechen“ begangen wur⸗ den von Deutſchen in Frankreich, daß der Gerechtigkeit nur dann Genüge geſchieht, wenn ſie ein Menſchenalter, wenn ſie lebenslänglich in franzöſiſchen Gefängniſſen und Zuchthäuſern ſchmachten. Und die deutſche Regie⸗ rung(welche von den vielen?) hats zu den Akten gelegt, N 9 der Gerechtigkeit ihren Lauf gelaſſen, hats aufgege⸗ ben, dieſe„Verbrecher“ ihrem verdienten Schickſal zu 8 entziehen. 7 Und in unſerer oberflächlichen und ſchnellebigen eit hat man die Verlaſſenen längſt vergeſſen oder man ich 15 85 2„Ja, was wollen Si * N gen, ihre Akten zu prüfen und ihre Straftaten Vor der Strafkammer ſtand eine Wochen. Drei Angeklagte wur⸗ Leondes verband der mittleren badiſchen Juſtizbeamten. Sie denn? Die Wären ſie es wirklich, auch dann— meine ſch— härſe Die Anklage befägk, baß der Se Fantt Heynen ku der das deutſche Volk ein Recht, ihre Auslieferung zu 0h 5 na deutſchem Recht zu beurteilen. Friedensvertrag hin, Friedensvertrag her. Wenn die für ihn Verantwortli⸗ chen damals der Aermſten und der Schutzloſeſten verga⸗ ßen, dann muß immer aufs neue der Verſuch unternom⸗ men werden, hier wieder gut zu machen. Mag man auch das deutſche Volk in ſeiner Geſamtheit ins politiſche und wirtſchaftliche Zuchthaus geſteckt haben, die Einzelperſon unterliegt der Hoheit der deutſchen Regierung und des deutſchen Rechts. Sie muß unter allen Umſtänden dem haßerfüllten Feinde aus den Händen geriſſen werden. Verbrecher oder nicht— das iſt einerlei. Auch der Ver⸗ brecher hat Anſpruch auf Recht und Schutz ſeines Vater⸗ landes. 5 Aber ſie ſind keine Verbrecher, dieſe Armen, die dort täglich mit müden Augen nach dem Oſten ſtarren, die den Zugvögeln nachſchauen, die in die deutſchen Lande zurückkehren dürfen, und die den Glauben daran ver⸗ loren haben, daß die Heimat noch an ſie denkt. Deutſche Soldaten ſinds— bis auf wenige Ausnah⸗ men— die in Erfüllung ihrer vaterländiſchen Pflicht dem Feinde in die Hände fielen. Die das ganze Elend franzöſiſcher Kriegsgefangenſchaft durchkoſteten. Die unter unbarmherzig ſtechender Sonne, bei ſchneidendem Winde und bei grimmiger Kälte in Drahtkäfigen beſpien und verſpoltet wurden. Die in dem deutſchen Minen⸗ Rund Granatfeuer harte Arbeit verrichten mußten und im Gefangenenlager, das feſtlich erleuchtet neben dem verdunkelten franzöſiſchen Bahnhof ſtand, allnächtlich den deutſchen Tod, dex aus den Lüften kam, in ihren Reihen ſahen. Die ſchließlich des elenden Lebens über⸗ drüſſig wurden un: etz ſchärſſter Bewachung die Flucht verſuchten. Viele, wele baken die Flucht mik dem Tode gebüßt. Viele aber haben ſich nach Ueberwindung von Hunger, Strapaz ſonſtigen Hinderniſſen in den deutſchen Gräben n, und es war ihnen ernſt, wenn ſie ausrie' tot, als in frenzöſiſcher Ge⸗ fangenſchaft!“ Viele andere ſind ergriffen worden. Und nun ſetzte die franzöſiſche Juſtiz ein. Fluchtverſuch konnte freilich nach dem Berner Abkommen höchſtens mit 30 Tagen Arreſt beſtraft werden. Aber die Leute hatten ja Lebensmittel„geſtohlen“, Feldfrüchte„ent⸗ wendet“, Türen und Fenſter„erbrochen“, Eigentum der franzöſiſchen Republik beſchädigt, Widerſtand gegen 2 ——— ——— ———— ihre Wächter geleiſtet, als man ſie ergriff und mit Kol⸗ ben und Knütteln mißhandelte. Eine langwierige Unterſuchungshaft begann. 79 Tage währte ſie in einem Falle, den ich beſonders im Auge habe und der typiſch für Hunderte von ähnlichen Fällen iſt. Zeugen wurden vernommen. Eine durch⸗ brochene Wand, ein Päckchen Margarine, das der Ge⸗ fangenenküche fehlte— das waren die Indizien, auf denen das Urteil aufgebaut wurde, das zwei junge Deutſche, die nicht ehrlos genug waren, um die Schmach der franzöſiſchen Gefangenſchaft noch länger zu ertragen, wegen Einbruch, Sachbeſchädigung, Beſchädigung von Gebäuden und Diebſtahl von Lebensmitteln auf 5 lange Jahre ins Gefängnis brachte. Das war im November 1918, wenige Tage nach dem Abſchluß des Waffenſtill⸗ ſtandes. Nach 1½ Jahren gelang es einem der Un⸗ glücklichen zu entfliehen und in die Heimat zurückzukeh⸗ ren. Der andere aber ſchmachtet noch 3½ Jahre in Avignon und mit ihm Hunderte von Deutſchen, deren Verbrechen nicht größer ſind, als das ſeine Wir ſind ein Volk, das vieles vermag, wenn es nur will. Vor einem gewaltigen„Nein“ eines bis auſs Blut gepeinigten Volkes zogen ſich die Büttel des Feind⸗ bundes, die ſchon die Hände ausgeſtreckt hatten nach deutſchen„Kriegsverbrechern“, ſcheu zurück. e Das deutſche Volk muß auch in dieſem Falle ſeine Stime erheben und das nachholen, was die Regierung verſäumte. Das Gewiſſen der ganzen Welt muß wach⸗ gerufen werden, damit den„Verbrechern von Avignon“ das wiedergegeben wird, was des Feindes Rache und des eigenen Volkes Gleichgültigkeit ihnen genommen hat— Freiheit und Ehre! e Die Verhandlungen gegen die Ariebeſhulbi fen vor dem Reichsgericht. ei dan 172 155 n ee e u am Montag vormittag im großen ungsſaale des Reichsgerichts 1* 5 3 die Anklage gegen den Küfermeiſter und früheren Ser⸗ geanten Heynen aus Barmen wegen angeblicher Gefangenen⸗Mißhandlung gegenüber eng⸗ liſchen Gefangenen vor dem zweiten Strafſenat des Reichs⸗ gerichts unter dem Senatspräſidenten Schmidt zur Ver⸗ handlung. Es iſt ein großer Zeugenapparat ſowohl von engliſcher wie von deutſcher Seite aufgeboten worden. Die deutſchen Zeugen ſtammen in der Mehrzahl aus dem Rhein ⸗ land und Weſtfalen, u. a. aus Elberfeld, Nendingen, Lipp⸗ ſtadt, Herne, Hamborn, Dinslage, Hagen, die engliſchen Zeugen, insgeſamt 16, aus London und Wales. Dem An⸗ geklagten ſtehen als Verteidiger die Rechtsanwälte Cüppers aus Düſſeldorf, von Förſter aus Großlichterfelde und Dr. Dittenberger aus Leipzig zur Seite. Als militäriſcher Sach⸗ verſtändiger iſt der General von Fanſecky aus Freiburg i. B. geladen worden. Als Dolmetſcher iſt u. a. Rektor Peters von der Leipziger Univerſität tätig. Die Anklage vertritt Oberreichsauwalt Dr. Ebermayer. 5 Bald nach neun Uhr betritt der Senat den Saal und der Präſident eröffnet die Verhandlung und fragt, ob der An⸗ geklagte erſchienen iſt. Küfermeiſter Heynen antwortet mit einem Das Gericht tritt in die Beweisaufnahme. ein. Der Angeklagte iſt verheiratet, beſitzt neun Kinder im Alter von 23—9 Jahren, und iſt als Küfermeiſter in Barmen tätig, er hat im Frieden in Metz und Straßburg gedient.. Der Präſident gibt darauf die Erklärung ab. daß die Aufgabe des Gerichts eine eng begrenzte ſein muß. Es handelt ſich hier nur darum, ſeſtzuſtellen, ob in dem Einzelfall die Angeklagten perſönlich eine Schuld trifft. politiſche Erwägungen irgendwel kein Raum. Dies ſoll auch fi kommen⸗ ee ee ... ˙ lauten„Ja“. — ͤ— cher Art iſt in 1 enge erklärt daun daß er niemais dem A Zeit vom 13. Oktober bis 26. November 1915 durch 46 ſelbſtändige Handlungen Gefangene, die ihm dienſtlich unterſtellt waren, ſelbſt miß⸗ handelt habe oder durch Untergebene habe mißhandeln lal⸗ ſen, u. a. durch Stockſchläge, Fußtritte uſw., daß er ferner Gefangene vorſchriftswidrig behandelt habe durch Behinde⸗ rung der Krankmeldung, daß er Beſchwerden unterdrückk habe und Gefangene wörtlich beleidigt habe. a f Ein Teil diefer Handlungen iſt bereits vor einem Kriegs gericht vor fünf Jahren verhandelt worden, und der An geklagte iſt dort zu zwei Wochen Mittelarreſt verurteilt worden. Die Vollſtreckung der Strafe iſt damals ausgeſetzt worden, weil der Angelagte eine 5 ſehr gute Führung aufwies, der Angeklagte iſt dann an die Front und iſt dort verwundet worden. Es wird dann auf Grund des Geſetzes über die Kriegsverbrechen ein f Beſchluß des Reichsgerichts verleſen, nach dem das einſtige Urteil des Militärgericht gegen den Angeklagten aufgehoben wird, da die ausgewor⸗ ſene Strafe in einem Mißverhältnis zu der Schwere der angeblichen Vergehen ſtehe. Das Gericht tritt dann in eine Erörterung der Einzel⸗ 191 fälle ein. Es ergibt ſich 19 folgendes Bild der angeblichen Straftaten: 1 Der Angeklagte leitete in einem Gefangenenlager bet Münſter i. W. eine örtlich abgeteilte Gefangenenabteilun“ Die Gefangenen bereiteten damals ibm als Leiter zal reiche Schwierigkeiten durch Arbeitsverweigerung; die 1 fangenen hatten zum Teil aus ſehr ſchlechtem Material be ſtanden, ihm ſeien etwa 200 Engländer und etwa 50 Ruſſen unterſtellt worden. Von den ihm unterſtellten Wachmann! ſchaften habe er manchmal wenig Unterſtützung erfahren b Mit dem Gros der Engländer ſei er 2 ſehr gut ausgekommen, 5 5 f aber,„wenn man eine Herde zuſammenſtellt, gibt es aug räudige Schafe darunter. Die Engländer haben dann durn Aufwiegelung einiger weniger die Arbeit in einem Berg⸗ werk verweigert, da ſie keine Arbeit gegen ihr Vaterla 5 leiſten wollten. Aber der Soldat, und Soldaten waren auß fe die Gefangenen, muß gehorchen. Ich habe ſie zur Arbelt an? gehalten.. 1 Bei der weſteren Erörterung der einzelnen angeblichen 5 Mißhandlungen wird ſeſtgeſtellt, daß die Wachmannſchafte⸗ genau dieſelbe Unterkunft hatten wie die Gefangenen. 1 gegangen 15 ſog. 1 züglich der Verpflegung gibt der Kugeklagte an, daß ee: genau nach den Vorſchriften ſich gerichtet habe. Zur ärzt, lichen Unterſuchung ſei der Arzt täglich gekommen! Als die d Gefangenen gezwungen wurden, an die Arbeit zu gehen 2 übten ſie paſſive Reſiſtenz und meldeten ſich häufig kran!“ Natürlich ſei nur ganz ſelten einer wirklich krank geweſen bit zu 0 Mann hätten ſich an einem Morgen krank gemels, det, damit war jede Arbeſt unmöglich. Der Lagerarzt haf dem Angeklagten erklärt:„Schicken Sie mir nicht immer ſolche Drückeberger auf den Hals.“ Daraufhin hat der An“ geklagte die Gefangenen, die ſich krank gemeldet batte 7 ſelbſt vorläufig unterſucht und notoriſche Simulanten glei wieder weggeſchickt. Die Arbeit wurde in zwei Schichten ausgeführt, von morgens 6—2 lihr und 4—10 Uhr abends ſie ſand in einem Bergwerk ſtatt. Auf die Frage des Vor ſitzenden, ob nicht manchem der Gefangenen die Arbeit z di ſchwer geworden ſei, erklärt der Angeklagte, daß dies ni 5 der Fall ſei. Von vielen ſei die Arbeit gern geleiſtet we, den. Mit vielen der Gefangenen fei er überhaupt häu? ge ſaſt freundſchaftlich zuſammengekommen. Beſchimpft hahe 15 er die Gefangenen nicht, vor allem habe er nicht den Aus, rn druck„Schwein“ gebraucht. Auch mit dem Stock habe 8 niemals geſchlagen, mit einem Revolver könne er ebenfals 9 nicht gedroht haben, da er überhaupt keinen Revolver wäh⸗ w nicht zugeſehen. rend des ganzen Krieges beſeſſen habe. 2 Ein beſonderer Fall betrifft einen engl. Soldaten, der angeblich zwangsweiſe unter 2 Waſſerbrauſe geſteckt worden 4 ſei. Der Angeklagte klärt den Fall dahin auf, daß ein ens, liſcher Soldat, der ſich verunreinigt habe, gereinigt werden ſollte. Jener ſei von ſeinen Kameraden unter eine Duf 4 mit warmem Waſſer gebracht worden. Später ſei eine kurt f Zeit kaltes Waſſer herausgelaufen, das ſet aber nicht. 4 ſeinen Befehl geſchehen. Von einer unvorſchriftsmäßigen Behandlung könne hier keine Rede ſein, er, der Angeklagte ſei übrigens ſelbſt in der Unterſuchungshaft ſo geduſcht was, f dn. Angeblich ſei der Engländer ſpäter geiſteskrank gew den. Der Arzt habe veranlaßt, daß er in bas Lazarett 9 bracht wurde. ö„ Der erſte Zeuge. e 5 Als erſter Zeuge erſcheint der Englänzer John Parrg der nach ſeiner Vereidigung eine Darſtellung des Leben im Gefangenenſager gibt: Im Anfang war das Lager Die Betten beſtanden aus Pritſchen mit Strohdecken. b Verpflegung war ſchlecht, es gab nur Suppe. Die Beha lung ſei ſchlech( geweſen. Die Gefangenen hätten zue unker dem Eindruck geſtanden. daß ſie in einer Zucker fahr. arbiten ſollten, nicht aber in einem Bergwerk. Der 30 iſt nach ſeiner Gefangennahme bei La Baſſse in das 649 fangenenlager Münſter gekommen. In den erſten Tagen 1 nichts von Bedeutung geſchehen. Dann haben die Gela, genen es für unzuläſſig und ſchimpflich erachtet, daß ſie einem Bergwerk gewiſſermaßen gegen ihr eigenes Land u⸗ beiten mußten. Die Leute weigecten ſich, die Kleider ang ziehen, obwohl der Befehl bekannt war. Der Angeklagte 1 die, Gefangenen ſchlecht behandelt, aber ihn, den, Zeugen ſelbſt nicht. Daß der Ausdruck„britiſches Schwein“ gefall ſei, iſt richtig, aber dies ſei nicht gegen ihn ausgeſpro n worden Den Fall des engliſchen Soldaten, der anſcheinger geiſteskrank geworden war, ſchildert der Zeuge ſo, daß d 4 Angeklagte dieſem den Arzt verweigert habe und gelen f habe:„Der braucht ein Bad“, Später habe Heynen dieſer Kranken geſchlagen, ſo daß er zu Boden flel. Unter d kalten Duſche habe der Kranke drei bis vier Minuten legen ſpöter unter der warmen Duſche eine volle Stunde, Der Angeklagte beſtreitet lebhaft dieſe Ausſagen Der nächſte Zeuge John Henry Abel 6 iſt am 31. Oktober 1911 gefangen genommen worden. em macht u. a. folgende Angaben: Die Behandlung in d n Lager war nicht ſehr gut. Wir verweigerten die Arbeit. dem Bergwerk zunächſt, weil wir annahmen, daß ſie den ſerem Lande(England) ſchädlich ſei. Meine Kamera 11 wurden dafür in Zellen geſperrt. Es war im Berg lt 8 eine vergitterte Zelle vorhanden, die die Aufſchrift„Ar rel trug. Auf mehrſaches Befragen gibt der Zeuge zu, den daß ſich ſeine Kameraden geſchloſſen geweigert haben,, Befehl zur Arbeit im Schacht auszuführen. Daraufhin habe der Angeklagte die Soldaten geſtoßen 1 zur Arbeit gedrängt. Der Angeklagte habe den N Flügelmeſe noch einmal gefragt, ob ſie zur Arbeit gehen wollten. gte dieſe Frage wiederum verneint wurde, habe der Angellazie den Finger an den Abzug ſeines Gewehres gelegt u fte Gefangenen bedroht. Schließlich ſeien Wachmannſchanen gekommen und hätten die Gefangenen einzeln gezwun e die Arbeitskleidung anzulegen. Dabei habe es me lagte Schläge gegeben, allerdings habe hierbei der Angeklein⸗ Als der Zeuge weſter behauptet. den z geklagte habe ihn mit einem Spazierſtock geſchlagen, ruf Angeklagte erregt: 5 Ich habe als Anteroffizier niemals einen Stock get 3 * 227 n * . N * N . * * * 8 * 1 en Vorgeſetzte und tätlicher *. 1 85 1 pe n yn 80 bei 3 * 0 5 Vuſtesg „FPieſeeten. ſind nicht erbracht worden. en ſind verſchiedene gute Zeugniſſe Aue, be 12 „ Hmaunſchaften hätten auch mehr Fleiſch bekommen. Der An⸗ Wſthenagte ſtellt demgegenüber feſt, daß für alle— Wachmann⸗ A ten und Gefangene— aus einer Küche gekocht wurde. uch dieſer Zeuge beſtätigt, daß auf dem Marſch zum Berg⸗ herrſcht habe. Es folgen dann die 85 f. Anusſagen der in London vernommenen Zeugen, 10. wegen zu großer Entfernung nicht persönlich erſcheinen beunten. Aus dieſen Ausſagen geht hervor, daß ein Teil er Leute ſich geweigert habe, dem Befehl in das Bergwerk zu gehen, nachzukommen. Ein Zeuge erklärte, daß er mit Angeklagten gerungen habe(alſo offener Widerſtand g Angriff). Ein anderer euge erklärt, daß er und ſeine Kameraden die Arbeit nicht r paſſend(11) gehalten hätten. Sämtliche engliſchen Zeu⸗ en werfen dem Angeklagten brutales Verhalten por; als Ver Angeklagte verſetzt wurde, wurde die Behandlung beſſer. Es tritt dann eine Mittagspauſe ein.„ Die Nachmittagsſitzung„ bringt weitere Zeugenausſagen, die aber keine weſentlich dagen Punkten ergeben. Der Angeklagte ſelbſt gibt zu, be er einen der Zeugen mit dem gezogenen Seitengewehr Jobe 5 habe, um ſeine Befehle durchzuſetzen, geſchlagen gabe er jedoch mit der Klinge niemanden. Es kommt ſo⸗ 8 n noch einmal der Fall ZJroß zur Sprache. Der Zeuge urragen bekundet, datz Zroß als er unter der Duſche ge⸗ ſauden habe, ſo furchtbar geſchrieen habe, daß ſogar die Ipiliſten in der Nähe zufammengelaufen ſeien. : 8 3 f 8 * llonn nächſten Tage wird ſodann die Beweisaufnahme ge⸗ 5 5 oſſen und der Oberreichsanwalt Dr. Ebermayer ergreift ort zur Begründung der Anklage: bn dle polttiſcen Erwägungen und Auckblicke muſſen die. Saal fernbleiben. Wir haben es nur mit der rein ugen des deutſchen Strafgeſetzbuches, ſo müſſen wir uns ragen, kommen für dieſe Straftaten in Frage? Dem An⸗ Mfſagten wird zur Laſt gelegt, 1915 ſich einer Reihe von Beßbandlungen und einer Reihe von unvorſchriftsmäßigen ſeſſandlungen an Gefangenen teils ſelbſt, teils auch durch ute Untergebene ſchuldig gemacht zu haben. Wir müſſen gef zunächſt in äußeres Bild der Lage, in die der An⸗ ein duldigte gekommen iſt, machen. Der Angeklagte kam in ** neues, unvollendetes Lager. Er hatte nur 12 Mann zur Bewachung von über 200 Mann zur Verfügung. Man da dem Angeklagten zubilligen, daß er der Meinung T r, die Disziplin mit allen Mitteln aufrecht zu erhalten. muß rotzdem glaube ich, daß Verhalten dés Angeſchuldigten unter keinen Umſtänden it. zu billigen das * 1* geklagte in e ehr menſchlich behandelt wurden. melde nordnung, alle Mißhandlungen unbedingt zu ver⸗ auf gezüch Waf tigt werden dürfen. idbar. weltärftrafgeſetbuches übrig, die bei der were der Waffengebrauch berechtigt war, a Parden können. eſen. Auch der Zuſtand der„äußerſten Not“ und . ſooingendſten Gefahr“, die immer kumulativ 9 * 15 Mittee darauf beruft, daß ihm befohlen war, mit jedem otitel für Ordnung zu ſorgen, ſo muß man es bezweifeln, U geklamüſſen. war hier nicht gegeben. Wenn ſich der eſe W welchen Fällen er von der Waffe Gebrauch machen werk Unruhe und Erregung unter den Gefangenen ge⸗ wbekttven Feſtſtellung der Schuld zu tun. Welche Beſtim⸗ Aus dem Munde einiger deutſchen Zeugen haben wlr Urteil gehört: der Angeklagte galt als brutal, roh und Soweit es ſich um Fälle handelt, in denen der An⸗ harte nicht auf Widerſtand und Renitenz ſtieß, als der bergeklagte ſogar Kranke mißhandelte, durfte er keinesfalls in echtſgterweiſe zu einem solchen Verhalten greifen. Auch Fällen, wo er auf Widerſtand ſtieß, durfte der An⸗ Aw nicht die Waffe gebrauchen. Die deutſche Heeres⸗ altung hat ſtets Wert darauf gelegt, daß die Gefan⸗ Wie ein roter Faden ſich durch alle Beſtimmungen der Heeresverwaltung den. In ſpäteren Beſtimmungen iſt immer wieder dar⸗ hingewieſen worden, daß Gefangene nicht körperlich Die Beſtimmungen über den uch ſengebrauch aus dem Jahre 1914 ſind, wenn ich dies ande verſtehe, auf den vorliegenden Ill überhaupt nicht end Es blieben alſo nur die Beſtimmungen des Erörterung, herangezogen Par Von dem„tätlichen Angriff“, wie es der gewecroph 21 nennt, i bei dem Angeklagten keine, Rede e J J 5 1 endung tatſächlich in dieſer Form benutzt wurde. en iſt ein altgedſenter Mann, der genau wiſſen mußte, Der Befehl, der ihm gegeben worden war, wird ke. N lelantet haben: Sorgen Sie, daß mit allen zuläſſigen Mit⸗ Die die Diſziplin aufrecht erhalten wird. 8 als M euterei anſeß raph 103 des Str. G. Trog erei anſeßen nach Paragraph 103 des M. Str. G orgänge am 14. Oktober morgens kann man wohl dem durfte der Angeſchuldigte anch hier nicht von der Ge Wafſe Gebrauch machen. 5 zwaen die etwas uniaufte Behandlung, als die Gefangenen 8 er ganzen Sitnatien erans nichts zu ſagen. bel geſiweifelhaft Uebergriffe der Wachmannſchaften hier⸗ engliſch es agu nicht an ihnen zu zweifeln, obwohl einige deutſche bert kannſchaften und auch Grubenbeamte nichts davon be⸗ dem taben wollen. Auch die Mißhandlungen gegenüber Auſich Fanken engliſchen Soldaten Johns ſind nach meiner ſchön dt erwieſen. Dieſe Handlungsweiſe iſt beſonders un⸗ g 8 mag ſein, daß der Angeſchuldigte mehrfach ge⸗ 285 doch durfte er ſich an Kranken nicht ver⸗ * m Falle Croß a a b lic dase Verhalten des Angeſchuldigten ein recht bedenk⸗ ban a icht auf ihn. Allerdings hat ſich dieſer Fall nicht fer aufklären laſſen; es iſt ungewiß, ob Croß ſchon vor⸗ ager geworden iſt. Der Oberreichsanwalt ſcheidet Kr l Fälle aus, da der Sachverhalt nicht genügend An rt iſt. In einigen anderen Fällen ſind dagegen dem Detdelchuldigten Mißhandlungen nachzuweiſen. Die nötigen icht ile dafür, daß Leute, die ſich krank melden wollten. 55 angenommen ſeien, daß ferner Beſchwerden abgewie⸗ Andererſeits iſt er⸗ daß der Angeklagte grobe Beleidigungen ausge⸗ gen dahat. In 31 Fällen hat ſich alſo der Angeſchuldigte as Militärſtrafgeſetzbuch vergangen. Dem An⸗ ausgeſtellt den. unter denen der Angeſchuldigte arbeiten mußte, ſehr waren. Auch ſind unzweifelhaft mehrere Hand⸗ zun dem en in ſehr erregtem Zuſtand begangen worden. Trotz⸗ nasweiſe eingekleſdet wurden, iſt ſelbſtverſtändlich aus Dagegen ſchehen. Auf Grund der leidenſchaftlichen Ausſagen des en Zeugen ſind die Mißhandlungen feſtgeſtellt und eſtört war oder dies erſt durch die Behandlung Zu ſeinen Gunſten ſpricht auch, daß die Verhält⸗ dem e bauß den Angeklagten die Schärfe des Geſetzes treffen. antrage daher, eſamtſtrafe von zwei Jahren Gefängnis auszu⸗ ſprechen. . Na i 5 der Z einer Pauſe führt uptverteidiger des Augeſchuldigten, Rechtsanwalt 4. f Dr. Cüppers⸗Düſſeldorf Aus gendes aus: r danzen Welt gerichtet. Die Verteidigung hat, Gefühl brennender Scham und tief innerlichen ionalen Mechtsbeziehungen maßgebenden Grund- es über die Ausſchaltung des bisher für alle in⸗ den Verlauf dieſer Verhandlungen ſind die Augen malz demnächſt geſtattet werden wird. auf der anderen Seite weiſt ſte auch den Gedanken mit Enk⸗ rüſtung von ſich, als dürfte der Angeklagte höheren, wenn auch noch ſo wertvollen Zwecken, zum Beiſpiel der Erleich⸗ terung der Lage unſeres politiſch und wirtſchaftlich bis zum Uebermaß bedrängten Vaterlandes als ein zweiter Winkelrted geopfert werden. Der Herr Präſident hat zu Beginn der Sitzung gebeten, das Tribunal nicht zu einer politiſchen Arena herabzuwürdigen und den Kampf nur zu führen um der Gerechtigkeit willen. Namens des Ange⸗ klagten und der Verteidigung erkläre ich, daß auch wir rück⸗ haltlos dieſen Standpunkt teilen. In den engbegrenzten Rahmen der reinen Rechtsfindung kann ich daher nur das Bild zeichnen, daß wir hier zu unterſuchen haben. Zunächſt muß ich zu der Frage Stellung nehmen, ob eine einheitliche Handlung vorliegt oder nicht. Ich bin der Meinung, daß alle Einzelhandlungen des Angeklagten, der ſich hier nicht als blutrünſtiger Leuteſchinder, ſondern als einwandfreter, pflichtgetreuer Soldat erwieſen hat, eine gemeinſame Wil⸗ lensmeinung zur Grundlage haben. Ein einheitlicher Ent⸗ ſchluß hat ſicher vorgelegen; vor allem bei den Meuterei⸗ vorgängen im Lager und bei den ſogenannten Krankenmiß⸗ handlungen. Auch alles, was der Angeklagte tat, bezog ſich auf die Geſamthelt der Gefangenen. Es iſt alſo zu prü⸗ ſen, ob die Verletzung eines einheitlichen Rechtsgutes hier vorliegt. Zu unterſcheiden ſind bei den Fällen, die den 0 zur Laſt gelegt werden, drei Gruppen.. nächſt iſt g unzweifelhaft von einer Meuterei in optima forma am 14. Oktober zu ſprechen. Niemand wird hier im Saale ſein, der nicht am Schluß dieſer Verhandlung unter einem ſolchen Eindruck ſteht. Schon die Verabredung zur Ar⸗ beitsverweigerung enthält den Tatbeſtand der Meuteret. Hier iſt aber die Verabredung in die Tat umgeſetzt worden. Die Gefangenen haben vor verſammelter Mannſchaft trotz mehrmaliger Aufforderung die Arbeit verweigert, alſo es handelt ſich um eins der ſchwerſten militäriſchen Delikte. Da mußte Heynen einſchreiten, er war berechtigt, die ſchärf⸗ ſten Mittel zu gebrauchen. E Das Urteil. Der Angellag. Heynen wurde zu 10 Monaten Ge⸗ fängnis verurteilt. — Vermiſchtes. Notſpende für die dentſche Wiſſenſchaft.. An der von der Handelskammer Karlsruhe eingeleiteten Spende für die deutſche Wiſſenſchaft beteiligte ſich weiter die Firma E. Holtzmann u. Cie. in Weiſenbachfabrik mit 10 000 Mark, Die Zeichnungen belaufen ſich bis jetzt auf 146 500 M. Reiche Zigeuner. Bei einem Streit zwiſchen drei Zigen⸗ nerbanden in Ockenheim wurde ein Zigeuner zweier Morde bezichtigt. Die Gendarmerie nahm mehrere Verhaftungen vor. Bei der Durchſuchung der Wagen wurden in einem Wagen über 100000 Mark in Tauſendmarkſcheinen gefun⸗ den. Dreifacher Naubmord. In der Nähe von Dankerath, Kreis Adenau. wurde hinter einer Hecke der Landwirt Heinrichs erdroſſelt aufgefunden, ſodaun in deſſen Wohnung die Schweſter des Heinrichs, die Witwe Fernes, die durch Beilhiebe gelötet worden war. Schließlich wurde der Knecht Philip Müller als. Leiche in einem benachbarten Teiche aufgefunden. Im Haufe war alles durchwühlt. Auf die Ergreifung der Täter iſt eine Belohnung von 4000 Mark ausgeſttzt. Glückliches Vayern! Eine Meldung, die wie ein Mär⸗ chen aus glücklichen Tagen klingt. kommt aus Rottenburg in Bauern. Hiernach iſt dort der Preis für das Liter Milch Wellmilch) für den gauzen Bezirk auf 70 Pi. feſtgeſetzt wor⸗ den. Obwohl den Landwirten ein höherer Preis zugebilligt war, haben bei der Sitzung des Kommunalverbandsaus⸗ ichunes die geladenen Vertreter der Bauernſchaft einmſitig erklärt. daß in Anbetracht der großen Wichtigkeit der Milch als Nahrungsmfttel für Kinder, Kranke und Arme, bei den enormen Preiſen aller ſonttaen Bedarfsartikel der Miich⸗ preis wie bisher 70 Pf. pro Liter betragen ſoll. Straffreier Hochverrat. Eine Strafanzeige wegen Hochver⸗ rats, die von dem Fraukfurter Rechtsanwalt Ebenau gegen Prinz Max von Baden, Ebert, Scheidemann, Landsberg. Dittmann und Emil Bart) eingereicht worden war, iſt vom Oberreichsanwalt zurück zen morden mit der Begrün⸗ e dung, daß die Tat der Beſchuldigten als„politiſches Vor⸗ brechen“ angeſprochen werden müſſe, das durch den Aufruf des Rates der Volksbeauftragten vom 12. November 1918 amneſttert, daher einer ſtrafrechtlichen Verfolgung entzogen ſei. Dieſe Entſcheidung des Oberreichsanwalts iſt vom Reichsgericht beſtätigt worden. Ratten im Leichenſchauhanſe. Ein Antrag der kommu⸗ niſtiſchen Bürgernvorſteher an den Magiſtrat der Stadt Han⸗ nover lautet:„Im Leichenſchauhauſe der Stadt Hannover am Engeſoßder Friedhof herrſchen grauenhafte Zuſtände⸗ Die ganz unzutänglichen Räumlichkeiten ſind voll Schwamm und finſter. Für die Arbeiten— ſelbſt für die Obduktionen — iſt weder Eas noch elektriſches Licht vorhanden; in den kleinen Kammern herrſcht ein peſtilenzialiſcher Geſtank: die Leichen werden von den Ratten angefreſſen. Es wird des⸗ halb beantragt, ſofort das Leichenſchauhaus zu ſchließen u. bis zur Fertigſtellung der Baulichkeiten auf dem neuen Döhrener Friedhofe der Obduktionsbehörde andere Bau⸗ lichkeiten zur Verfügung zu ſtellen.“ ſteht der Juſtizverwaltung. 555 2 Lokales. ke Urlaub der Beamtenauwärter. Nach einer miniſte⸗ riellen Bekauntmachung iſt der Urlaub der Beamtenanwär⸗ ter für das Jahr 1921 wie folgt geregelt worden: Es erhalten: die Anwärter der Beſoldungsgruppen 5 und folgende einen Urlaub von 14 Tagen, 1—4 einen Urlaub von 7 Tagen. Da⸗ zu tritt für den Fall. daß der Urlaub in der Zeit vom 1. November bis 30. April genommen werden muß, der für den Beamten vorgeſehene Winterzuſchlag. ö un Kein freies Auslandsmalz. Nach einer Mitteilung der Gerſtenverteilungsſtelle des Deutſchen Brauerbundes iſt es ganz ausgeſchloſſen, daß der freie Bezug von Auslands⸗ na a Für das laufende Wirtſchaftsjahr kann eine Aenderung der beſtehenden Vor⸗ ſchriften nicht mehr in Frage kommen. 5 *„Eigenhändig“. Der Vermerk„Eigenhändig“ auf Wert⸗ und Einſchreibbriefen, Zahlungsanweiſungen uſw. wird von den beſtellenden Beamten vielfach nicht beachtet. Sie händigen derartige Sendungen anſtandslos auch an den Erben, Bevollmächtigten, Pfleger oder an andere Perſonen gus, die zur Empfangnahme gewöhnlicher Sendungen be⸗ fugt ſind. Der Reichspoſtminiſter iſt deshalb jetzt genötigt, ſeinen Bereich darauf hinzuweiſen, daß Wert⸗ und Ein⸗ ſchreibſendungen mit dem Vermerk„Eigenhändig“ ſtets an den Empfänger ſelbſt auszuhändigen ſind. Dies gilt auch für die zugehörigen Ablieferungsſcheine und Paketkarten. Im Todesfalle des Empfängers find dieſe Sendungen als 3 zu behandeln und an den Abſender zurückzu⸗ eiten.. a e 55 Das Schaudaus unters 1 * 7 5 1 1 1 a Mumalige Abfindung für Kriegsbeſchäbire mir Prozent Reute. Auf Grund des neuen Reichsverſorgungs⸗ gcſetzes erhalten Kriegsbeſchädigte, die auf Grund des M.⸗V.⸗G. v. 1903 bisher eine Reute von 10 Prozent bezogen, an Stelle einer ſolchen eine einmalige Abfindung in Höhe des dreifachen Jahresbetrages derjenigen Bezüge, die ihnen am 1. April 1920 zuſtanden. Die Abfindungsſummen be⸗ tragen: für Gemeine 1096,20 Mark, für Unteroffistere 1121,40 Mark, für Sergeanten 1171,80 Mark, für Feldwebel 1247,40 Mark, wobei die Verſorgungsberechtigten bis jetzt Kriegszulagen bezogen haben müſſen. Stand keine Kriegs⸗ zulage zu, ſo ermäßigt ſich die Abfindungsſumme nach Maß⸗ gabe des auf die Kriegszulage entfallenden Betrages. ze Die Arbeitgeber im Bankgewerbe lehnen den Schieds⸗ ſpruch ab! Vom Gauſekretariat des Allgemeinen Verbandes der Deutſchen Bankangeſtellten wird uns mitgeteilt:„Die im Reichsverband der Bankleitungen zuſammengeſchloſſenen Arbeitgeber des deutſchen Bankgewerbes haben den am W. April im Reſchsarbeitsminiſterium Berlin gefällten Schieds⸗ ſpruch zur Verbeſſerung des Reichstarifßs mit Wirkung ab 1. April abgelehnt. Die Bankangeſtellten⸗Organiſationen haben ihn angenommen. Der Allgemeine Verband der Deutſchen Bankangeſtellten wird zu der ablehnenden Hal⸗ tung des Reichsverbandes der Bankleitungen in öffentlichen Verſammlungen Stellung nehmen“. 5 en Veranſtaltung von Ferienkurſen. Das Zentralinſti⸗ kut für Erziehung und Unterricht verauſtaltet in der Zeit vom 2.—9. Auguſt in Heidelberg unter Leitung des Profe ſ⸗ ſors Dr. F. Panzer, Univerſität Heidelberg, einen Lehrgang über Dichtung, Kunſt und Altertum am Neckar und Mittel⸗ hein in Vorträgen und Führungen in und um Heidelberg. z Ad robiologiſche Kurſe an der Anſtalt für Bodenſeefor⸗ ſchung. Die Anſtalt für Bodenſeeforſchung in Staad dei Konſtanz verauſtaltet in der Zeit vom 1.—17. Aug. ds. Js. einen allgemeinen hydeobiologiſchen Kurs. Derſelbe beſteht aus Vorleſungen u. Uebungen in den Anſtaltslaboratorien und aus Exkurſtonen zu Lande und auf dem See. Die Koſten der Teilnahme betragen 100 Mark als Kurshonorar, dazu kommt noch ein Zuſchlaa von 30 Mark zur Deckung der Be⸗ triebskoſten bei Fahrten auf dem See. Für badiſche Leh⸗ rer und Studierende der bad. Hochſchulen fällt! des Honorar von 100 Mark weg. e Erhöhung der Perſonentarife. A b 1. Juni werden die Tarife für den Perſonenver⸗ kehr auf den Reichseiſenbahnen erhöht. Die Erhöhung er⸗ folgt unter Zugrundelegung neuer Einheitsſätze für den Tarifkilometer, wie dies früher der Fall war. Die Ein⸗ heitsſätze betragen: 3 8 5 Mindeſtfahrpreis: in der 4. Klaſſe 13 Pfg. 70 Pfg. in der 3. Klaſſe 19,5 Pfg. 1.— Mk. in der 2. Klaſſe 32,5 Pfg. 1,70 Mk. in der 1. Klaſſe 58,5 Pfg. 3.— Mk. 85 für Hunde 10 Pfg. 10 Pf... für Milltär 4 Pfg. e Die neuen Preiſe der Schnellzugszuſchlagkarten betra⸗ gen für: f in I. u. 2. KI. in 9. Kl. Zone 1(1-75 Kilometer) 8,.— Mk. 4.— ME. Zone 2(76-150 Kilometer) 6.— Ml. 8— Mk. Zone 3(über 150 Kilo] 24.— Mk. 12.— Mk. Die Sätze für Expreßgut betragen für 10 Kilogramm und den Tarifkilometer 3,6 Pfg., mindeſtens werden erho⸗ ben für die Sendung 3,— Mk.. e Monatskarten werden nur noch für die 2—4. Kl. in Perſonenzügen ausgegeben. Der Uebergang in höhere Wagenklaſſe iſt ausgeſchloſſen. Schnellzüge dürf mit Monatskarten 2. und 3. Klaſſe nur gegen Zahlung des tarifmäßigen Schnellzugszuſchlages benutzt werden. 10 Preiſe betragen für den Kilometer 5 2. Kl. 6,50 Mk., 3. Kl. 3, 90 Mk., 4. Kl. 2,0 Mk. Mindeſtens 46,.— M 19.— Mk. Schülermonatskarten. Die ſeitherigen Schü⸗ lerkarten(Zeitkarten) kommen in Wegfall. Es werden nur noch Schülermonatskarten für die 2.—4. Klaſſe auf Grund eines Antrages nach vorgeſchriebenem Muſter(von der Fahrkartenausgabe gegen Bezahlung erhältlich! ausgege⸗ ben, die für den Kalendermonat gelten. Schnellzüge dür⸗ fen nicht benutzt werden, es ſei denn, daß bei ungünſtigen Zugverbindungen die Benutzung von Schnellzügen aus⸗ nahmsweiſe beſonders genehmigt wird. Die Preiſe betra⸗ gen die Hälfte jener der allgemeinen Monatskarten. 3 Schülerrückfahrkarten. Es werden neu einge⸗ führt Schülerrückfahrkarten für die 3. und 4. Klaſſe. Dieſel⸗ ben werden nur auf Grund eines Antrages— wie oben— auf Eutfernungen bis 100 Kilometer zwiſchen Schulort u. Wohnort der Eltern oder Erzieher ausgegeben und gelten an einem Sonn⸗ oder Feſttag oder am Tage vorher zur Fahrt nach dem Elternhaus, an demſelben Sonn⸗ oder Feſttag oder am Tage nachher zur Fahrt nach dem Schul⸗ ort. Die Schüler werden zum einfachen Fahrpreiſe 3. oder 4. Klaſſe hin⸗ und zurückbefördert. 5 N Wochenkarten. Wochenkarten werden an jeder⸗ mann ausgegeben nur für die 4. Wagenklaſſe auf Entfer⸗ nungen bis einſchließlich 50 Tarifkilometer und gelten für eine Woche von Sonntag bis einſchließlich Samstag. Die Preiſe betragen für 1—7 Kilom. 6,50 Mk., für 8 Kilom. 7.— Mk. und ſteigen bis 50 Kilometer auf 44,.— Mk, durch ſchnittlich um 1.— Mk. für den Kilometer. 5 Für Reiſende, die zum Voraus beſtimmt einen vollen Kalendermonat die Strecke befahren, wird es ſich empfehlen, Monatskarten zu löſen, da letztere im Tarif weſentlich billiger ſind. N„ Zither Cluv Mannheim heckarau. Zum erſten Male iſt es dem Zither⸗Club vergönnt an hieſigem Platze an die Oeffentlichkeit zu treten. Am 5. Junt, nachm 7 Uhr veranſtaltet der Verein im Saale des Gaſthauſes zum „Raiſerhof“ ein Konzert mit darauffolgendem Tant, Wir hoffen mit Beſtimmtheit, daß das ſtark beſetzte Orcheſter unter der Leitung des tüchtigen Dirigenten Otto Reinhold und durch das reichhaltige Programm für jeden Beſucher und Muſikkenner einen zufriedenſtellenden Abend werden wird. Es wäre zu wünſchen, wenn die Beſtrebungen des Vereins durch wohlwollende Unterſtützung ſeitens der hieſigen Einwognerſchaft belohnt und duich zahlreichen Beſuch be⸗ wieſen würde, daß auch in Seckenheim für eine derartige Veranſtaltung Sinn und Verſtandnis der fein klingenden Muſik vorhanden iſt. Karten mit Programm im Vor⸗ verkauf im„Kaiſerhof“ und bei Frieſeur Wehnert. Geſchäftliches. Farben, Lacke, Firnisse, Pinsel etc. ete kauft man in tadelloſer erſtklaſſiger Ware bei A. Spangenberg, Lack- und Farbenfabrik K 1, 3 Beeiteſtr. in nächſter Nähe der Halteſtelle Friedrichsbrücke. Die Firma iſt überall als ſtreng reell bekannt, ein hochwichtiger Faktor, der für deren Popularität auch bei dem Detailve kauf in die Wagſchole fällt. Die Fitmo, welche am 1. Junſ auf ein 30 lähriges Bestehen Zuräckbliekt, genießt in Laien⸗ wie Fach Kreiſen den beſten Ruf und ſollte jeder, der etwas zum Anſtreichen, Malen und Hausputz benötigt, ſeinen Bedarf in dieſem Fl k. 28,.— Mk. Der neue Außenminiſter. Man hat erfreulicherweiſe mit der Ernennung des Außenminiſters nicht bis zum Wiederzuſammentritt des Reichstages gewartet. Und das iſt gut ſo, denn ſeit der Annahme des Ultimatums durch den Reichstag iſt doch ſicherlich in außenpolitiſcher Hinſicht nichts mehr ge⸗ schehen, obgleich alles darauf hindrängt, keinen Moment zu verlieren, um beſonders bei Lloyd George die günſti⸗ gere Stimmung uns gegenüber und eine objektivere Auf⸗ faſfung des deutſchen Standpunktes zu erhalten. Welche Nuancen oft den Ausſchlag geben u. Entſchlüſſe zeitigen, an deren Folgen wir Jahrzehnte zu tragen haben, läßt der Auszug erkennen, den die„Times“ jetzt aus den Erinnerungen des Oberſten Houſe, des Freundes von Wilſon, bringen. Nach dieſer Quelle ſoll das Schickſal Danzigs durch folgenden Einwad Lloyd Georges auf der ſogenannten Friedenskonferenz entſchieden worden ſein: Lloyd George erhob ſich während der Verhand⸗ lung erklärte:„Meine Herren! Wenn wir Danzig den Polen geben, ſo werden die Deutſchen den Vertrag nicht unterzeichnen und dann iſt unſere ganze Arbeit hier vergeblich geweſen. Ich gebe Ihnen die Verſicherung, daß Deutſchland in dieſem Falle nicht unterzeichnen wird.“ Den Worten folgte ein Stillſchweigen, das, wie der Verfaſſer ſagt, hörbar war. Das zeigt, wie wichtig und notwendig es iſt, dem engliſchen Staatsmann und anderen entſcheidenden Inſtanzen auf ſeiten unſerer Gegner dauernd die für unſere Fortexiſtenz wichtigen Fragen vor Augen zu halten. In dieſer Beziehung iſt aber zur Zeit der Amtsführung des Herrn Dr. Simons ſo gut wie alles verſäumt worden. Nach Annahme des Ultimatums und unſerer politiſchen Wehrlosmachung iſt das alles vielleicht noch wichtiger, denn nur wenn England weiß, wo die Grenzen unſerer Leiſtungsfähig⸗ keit und Notwendigkeiten unſeres Wiederaufbaues lie⸗ gen, können wir hoffen, bei ihm Verſtändnis für die deutſchen Fragen zu finden. Ob Dr. Roſen der richtige Mann iſt, ſolche Fühlung herzuſtellen und zu erhalten und die deutſchen Forde⸗ rungen in der rechten Weiſe zu vertreten, wiſſen wir ſo wenig wie irgend jemand anders. Und zu Vorſchußlor⸗ beeren iſt in unſerer verzweifelten Lage um ſo weniger Anlaß, als der Leidensweg des republikaniſchen Deutſch⸗ lands mit Illuſionen und getäuſchten Erwartungen ge⸗ kradezu gepflaſtert iſt. Man denke nur daran, mit wel⸗ 8 chen Hoffnungen ſ. Zt. Dr. Simons als der nun endlich gefundene„kluge und ſtarke Mann“ begrüßt worden iſt. Auf alle Fälle übernimmt die traurige Erbſchaft Dr. Simons ein Mann, der nicht aus irgendwelchem Partei⸗ oder Anwaltsbüro geholt worden iſt, ſondern der ſeinen 1 J 1 1 — diplomalſſchen Poſten wenkgſtens mmi mptomäkſſchen Kenntniſſen und Erfahrungen antritt, der alſo nicht erſt Engliſch und Franzöſiſch lernen und die notdürftigen Aeußerlichkeiten ſeines Berufes ſich aneignen muß. Dr. Friedrich Roſen entſtammt einer im Konſulats⸗ dienſt mehrfach bewährten Familie und iſt in Jeruſa⸗ lem geboren. wo ſein Vater damals preußiſcher Konſul war. Er hat dann ſelber die Konſulatskarriere, und zwar zunächſt die Dolmetſcherlaufbahn eingeſchlagen und hat mit ſeiner eminenten Begabung für Sprachen ſein Stu⸗ dium den vorderaſiatiſchen Idiomen zugewandt. Die Vorliebe für dieſe Sprachen hat Dr. Roſen ſich bis heute bewahrt. Stammt doch eine vorzügliche Ueberſetzung des perſiſchen Dichters Saadi von ihm. Solche eingehenden a Studien der Landesſprachen haben Dr. Roſen in ſeiner Amtsführung ſpäter jedenfalls das Verſtändnis für die Pſyche der vorderaſiatiſchen Länder ſehr erleichtert, und Sprachkenntniſſe ſo gründlicher Art ſind für einen diplo⸗ jedenfalls wichtiger als Tennisſpielen und ſonſtige geſellſchaftliche Aeußer⸗ matiſchen Vertreter im Ausland lichkeiten, wenn ſie, wie ſo oft, zum Selbſtzweck werden. Zuerſt als Lehrer des Hinduſtani am Orientaliſchen Seminar in Berlin wirkend, trat Dr. Roſen 1890 als Dolmetſcher in den diplomatiſchen Dienſt und war als ſolcher zunächſt in Teheran tätig und übernahm dann das Berufsvizekonſulat in Buſchir am Perſiſchen Golf, wo ſchon damals die ruſſiſchen und engliſchen Intereſſen aufeinandertrafen. Dann leitete Dr. Roſen 1897 das von ihm eingerichtete Vizekonſulat in Bagdad und wurde 1899 Konſul in Jeruſalem. Sein Name wurde damals während der Reiſe Kaiſer Wilhelms durch Paläſtina öfter genannt. 1900 trat er in den Dienſt des Aus⸗ wärtigen Amtes in Berlin über, ward 1904 Geh. Lega⸗ tionsrat und führte 1905 die außerordentliche Geſandt⸗ ſchaft nach Abeſſinien, wo es ihm gelang, am Hofe Me⸗ teliks in Addis Abeba für Deutſchland manche wirt⸗ ſchaftlichen Erfolge zu erzielen, die dann zum Abſchluß eines Handelsvertrages führten. 1905 wurde Dr. Roſen Geſandter in Tanger, wo damals die Schwierigkeiten mit Frankreich und England begonnen hatten, und wo es nicht ganz leicht war, die Plötzlichkeiten und Ueber⸗ raſchungen der Berliner Politik zu parieren, die ſchließ⸗ lich zu der unſeligen Algeſiras⸗Konferenz führten, wo Dr. Roſen die undankbare Aufgabe hatte, die deutſchen Anſprüche zu vertreten. In der Folge wurde Dr. Roſen 1908 Geſandter in Teheran, 1910 in Bukareſt und 1912 in Liſſabon, wo er bis März 1916, bis zum Eintritt Por⸗ tugals in den Krieg, tätig war. f Als dann im Oktober 1916 mit der Entſendung des Herrn von Kühlmann nach Konſtantinopel der Geſandt⸗ ſchaftspoſten im Haag frei wurde, ward dieſer damals außerordentlich wichtige Poſten Dr. Friedrich Roſen übertragen. Gerade hier hal er mehrmals ausze Gelegenheit gehabt, die engliſche Politik in allen 110 Nuancen kennen zu lernen. Dr. Roſens Erneln zum Reichsminiſter des Aeußern iſt äußerlich genomg dadurch bemerkenswert, daß mit ihm zum erſtel 1 nicht ein Parteimann, ſor in diplomatiſcher 1 5 ern ein mann als Außen miniſte jeint. Die politif ſchauungen Dr. Roſens d außer ſeinen kenntnis zur Staatsver uch wohl kaum a Rolle geſpielt haben. c mit Parteifſgh nären und politiſierenden wälten ſo Schiffbruch erlitten haben, war es ja eigentlich auc einzige Ausweg, daß man dies Miniſterium wenige J einem Mann anvertraut, der außer über einwan e Erfahrung auch noch über einige berufliche Routine fügt und nicht dazu verurteilt iſt, hoffnungslos Spielball der Geheimräte und Bürochefs zu werde —— Vermiſchtes. Das Elend der ruſſiſchen Ehefrauen. Nachrichten aus Moskau, daß eine große Zahl von Frauen, die in Deutſchland ruſſiſche Kriegsgefangene heiratet haben und dieſen dann nach Rußland gefene in Rußland von ihren Ehemännern verlaſſen wurde ſich in einer verzweifelten Lage und in bittrſter N den. 8 U Auszeichnungen auf dem Deutſchen Chemikertaßz, 7 Stuttgart abgehaltene Deutſche Chemikertag hat ben Verleihung der Adolf Bayer⸗Denkmünze der Kai pold⸗Stiftung an Profeſſor Max von Laue⸗Berti Pfadfinder im Bau der Kriſtalle, ſowie die Verleihn N Liebig Denkmünze au Prof. Max Planck⸗Berlin, da ſter des mathematiſch⸗ und naturwiſſenſchaftlichen Dei beſchloſſen.— Prof. Dr. Karl Boſch⸗Ludwigs hafen ei über die Sozialiſierung der chemiſchen Induſtrie, dere der Stickſtoffinduſtrie, deren Entwicklung ganz liche Schädigungen durch die Sozialiſierung zur ew ten, weil gerade die chemiſche Induſtrie darauf aug ſei, abſolut frei und unbeeinflußt von Kommiſſionen die ſachunkundig ſeien, zu arbeiten. Aerztliche Studienreiſe nach Dentſch⸗Oeſterreich kammergut, Steiermark und Tirol. Die zweite 25 Studienreiſe in dieſem Jahre wird in der Zeit vom lis 3. September Deukſch⸗Oeſterreich, Salzkanz Steiermark, Tirol zum Ziel haben. Ausgangs⸗ 1 15 punkt der Reiſe iſt München. Beſucht werden Se Gmunden, Iſchl, Auſſee, Halſtatt, Berchtesgaden, Nerz Gaſtein, Zell am See, Igls, Innsbruck. Der Freig einſchließlich Bahnfarten, Unterkunft und Verpflegung 1100 Mk. betragen. Aufragen und Meldungen ind ten an das Deutſche Zentralkomitee für ärztliche reiſen, Berlin, jetzt Potsdamerſtraße 134b. 3 0 Verantwotrtlſch für die Redaktion: Ph. Deffren, S ä——k Lebensmittelamt. ö A adddddadaddadnamdande Wie aus Riga gemeldet wird, beſagen dort einge flalh. Jungm.-Voerein dehenbeim. (Sportabteilung.) Montag Abend ½7 Uhr Volkstümliches Turnen im Schulhof. Dienstag Abend ½7 Uhr 8 Geräteturnen im Lokal. Mittwoch Abend ½7 Uhr Fußball⸗Training Donnerstag Abend 8 Uhr außerordentliche Mitglieder⸗Verſammlung. 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