9 2. Blatt zu Nr. 169 Bote Montag, 24. Juli 1933 Das Reichskonkordat. Freiheit des Bekenniniſſes Berlin, 24. Juli. Das zwiſchen dem Heiligen Stuhl und dem Deutſchen Reich abgeſchloſſene Konkordat, das die beſtehenden freund⸗ ſchaftlichen Beziehungen feſtigen und fördern und das Ver⸗ hältnis zwiſchen der katholiſchen Kirche und dem Staat für den Geſamtbereich des Deutſchen Reiches in einer beide Teile befriedigenden Weiſe dauernd regeln ſoll, wird jetzt im Wortlaut veröffentlicht. Das Konkordat umfaßt 34 Ar⸗ tikel, die folgendes beſtimmen: Das Deutſche Reich gewährleiſtet die Freiheit des Be · kenntniſſes und der öffenklichen Ausübung der katholiſchen Religion. Es anerkennt das Recht der katholiſchen Kirche, inner ⸗ halb der Grenzen des für alle geltenden Geſetzes ihre An⸗ gelegenheiten ſelbſtändig zu ordnen und zu verwalten und im Rahmen ihrer Zuſtändigkeit für ihre Mitglieder bin⸗ dende Geſetze und Anordnungen zu erlaſſen. Die mit Bayern(1924), Preußen(1929) und Baden(1932) abgeſchloſſenen Konkordate bleiben beſtehen und die in ihnen anerkannten Rechte und Frei⸗ heiten der katholiſchen Kirche innerhalb der betreffenden Staatsgebiete unverändert gewahrt. s In Zukunft wird der Abſchluß von Länderkonkordaten nur im Einvernehmen mit der Reichsregierung erfolgen. Der Heilige Stuhl genießt in ſeinem Verkehr und ſeiner Korreſpondenz mit den Biſchöfen, dem Klerus und den übrigen Angehörigen der katholiſchen Kirche in Deutſchland volle Freiheit. Geiſtliche können von Gerichtsbehörden und anderen Behörden nicht um Auskünfte über Tatſachen an⸗ gehalten werden, die ihnen bei Ausübung der Seelſorge anvertraut worden ſind und deshalb unter die Pflicht der ſeelſorgerlichen Verſchwiegenheit fallen. Die gegenwärtige Diözeſanorganiſation und Zirkum⸗ 1 69 der katholiſchen Kirche im Deutſchen Reich bleibt eſtehen. Bei etwaigen Neugliederungen innerhalb des Deutſchen Reiches wird ſich die Reichsregierung zwecks Neuordnung der Diözeſanorganiſation und zirkuͤmſkription mit dem Heiligen Stuhl in Verbindung ſetzen. Die Kirche hat grundſätzlich das freie Beſetzungsrecht für alle Kirchenämter und Benefizien ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinden. Geiſtliche Ordensobere, die innerhalb des Deutſchen Reiches ihren Amtsſitz haben, müſſen die deutſche Staatsangehörigkeit beſitzen. Provinz⸗ und Ordensoberen, deren Amtsſitz außerhalb des deutſchen Reichsgebietes liegt, ſteht, auch wenn ſie anderer Staats⸗ Bench ſind, das Viſitationsrecht bezüglich ihrer in Deutſchland liegenden Niederlaſſungen zu. Das Eigentum und andere Rechte der öffentlich⸗ rechtlichen Körperſchaften der Anſtalten, Stiftungen und Verbände der katholiſchen Kirche an ihrem Vermögen wer⸗ den nach Maßgabe der allgemeinen Staatsgeſetze gewähr— leiſtet. Die katholiſch⸗theologiſchen Fakul⸗ täten an den ſtaatlichen Hochſchulen bleiben erhalten. Die Reichsregierung wird es ſich angelegen ſein laſſen, für ſämt⸗ liche in Frage kommenden katholiſchen Fakultäten Deutſch— lands eine der Geſamtheit der einſchlägigen Beſtimmungen entſprechende einheitliche Praxis zu ſichern. Unter Vorbehalt einer umfaſſenderen ſpäteren Regelung der eherechtlichen Fragen beſteht Einverſtändnis darüber, daß, außer im Falle einer lebensgefährlichen, einen Aufſchub nicht geſtattenden Erkrankung eines Verlobten, auch im Falle ſchweren ſittlichen Notſtandes, deſſen Vorhan⸗ denſein durch die zuſtändige biſchöfliche Behörde beſtätigt ſein muß, die kirchliche Einſegnung der Ehe vor der Zivil⸗ trauung vorgenommen werden darf. Der Pfarrer iſt in ſol⸗ chen Fällen verpflichtet, dem Standesamt unverzüglich An⸗ zeige zu erſtatten. Der katholiſche Religionsunterricht in den Volksſchulen, Berufsſchulen, Mittelſchulen und höhe⸗ ren Lehranſtalten iſt ordentliches Lehrfach und wird in ebereinſtimmung mit den Grundfätzen der katholiſchen Arche erteilt. Bei der Anſtellung von katholiſchen Reli⸗ glonslehrern findet eine Verſtändigung zwiſchen dem Biſchof und der Landesregierung ſtatt. Die Beibehaltung und Neu⸗ fete katholiſcher Bekenntnisſchulen bleibt gewähr⸗ et. f Der deutſchen Reichsehr wird für die zu ihr gehören den katholiſchen Offiziere, Beamten und Mannſchaften ſowie deren Familien eine exemte Seelſorge zugeſtanden. Die Leitung der Militärſeelſorge obliegt dem Armeebiſchof. An den Sonntagen und den gebotenen Feiertagen wird in den Biſchofskirchen, ſowie in den Pfarr-, Filial⸗ und Kloſterkirchen des Deutſchen Reiches im Anſchluß an den Hauptgottesdienſt, entſprechend den Vorſchriften der kirch⸗ lichen Liturgie, ein Gebet für das Wohlergehen des Deut⸗ ſchen Reiches und Volkes eingeleat. Die katholiſchen Verbände Diejenigen katholiſchen Organiſationen und Verbände, die ausſchließlich 755 75 5 kulturellen und charitativen zwecken dienen und als ſolche der kirchlichen Behörde unter⸗ ſtellt ſind, werden in ihren Einrichtungen und ihrer Tätig- keit geſchützt. Diejenigen katholiſchen Organiſationen, die außer reli⸗ giöſen, kulturellen oder charitakiven Zwecken auch anderen, darunter auch ſozialen oder berufsſtändiſchen Aufgaben die⸗ nen, ſollen, unbeſchadet einer etwaigen Einordnung in ſtaat⸗ liche Verbände, den Schutz des Artikels 31, Abſatz 1, ge⸗ nießen, ſofern ſie Gewähr dafür bieten, ihre Tätigkeit außer. halb jeder politiſchen Partei zu entfalten. Die Jeſtſtellung der Organisationen und Verbände, die unter die Beſtimmung dieſes Arlikels fallen, bleibt verein⸗ barlicher Abmachung zwiſchen der Reichsregierung und dem deutſchen Epiſkopat vorbehalten. Inſoweit das Reich und die Länder. oder an dere Zugendorganſſatianen betreuen, wird Sorge getragen werden, daß deren Mitgliedern die Ausübung ihrer kirch⸗ lichen Verpflichtungen an Sonn- und Feiertagen regelmäßig ermöglicht wird und ſie zu nichts veranlaßk werden, was mit ihren religiöſen und ſittlichen Aeberzeugungen und Pflichten nicht vereinbar wäre. Politiſches Betätigungsverbot für Geiſtliche Auf Grund der in Deutſchland beſtehenden beſonderen Verhältniſſe, wie im Hinblick auf die durch die Beſtimmun⸗ gen des vorſtehenden Konkordates geſchaffenen Sicherungen einer die Rechte und Freiheiten der katholiſchen Kirche im Reich und ſeinen Ländern wahrenden Geſetzgebung erläßt der Heilige Stuhl Beſtimmungen, die für die Geiſtlichen und Ordensleute die Mitgliedſchaft in politiſchen Parteien und die Tätigkeit für ſolche Parteien ausſchließen. Treueid der Biſchöfe Bevor die Biſchöfe von ihrer Diözeſe Beſitz ergreifen, leiſten ſie in die Hand des Reichsſtatthalters bei dem zu⸗ ſtändigen Lande bzw. des Reichspräſidenten einen Treueid nach folgender Formel: „Vor Gott und auf die heiligen Evangelien ſchwöre und verſpreche ich, 0 wie es einem Biſchof geziemt, dem Deut⸗ ſchen Reich und dem Lande... Treue. Ich ſchwöre und verſpreche, die verfaſſungsmäßig gebildete Regierung zu ach; ten und von meinem Klerus achten zu laſſen. In der pflicht⸗ mäßigen Sorge um das Wohl und das Intereſſe des deut- ſchen Staatsweſens werde ich in Ausübung des mir über⸗ kragenen geiſtlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten krach⸗ ten, der es bedrohen könnte.“ Staat ſchützt die geiſtliche Tätigkeit „In Ausübung ihrer geiſtlichen Tätigkeit genießen die Geiſtlichen in gleicher Weiſe wie die Staatsbeamten 5 Schutz des Staates. Letzterer wird gegen Beleidigungen ihrer Per- ſon oder ihrer Eigenſchaft als Geiſtliche, ſowie gegen Störun- gen ihrer Amtshandlungen nach Maßgabe der allgemeinen ſtaatlichen Geſetzgebung vorgehen und im Bedarfsfalle be⸗ hördlichen Schutz gewähren. Zur Annahme einer Anſtellung oder eines Amtes im Staat oder bei einer von ihm abhängigen Körperſchaft des öffentlichen Rechts bedürfen Geiſtliche des Nihil obſtat ihres Diözeſanordinarius ſowie des Ordinarius des Sitzes der öf⸗ fentlich⸗ rechtlichen Körperſchaft. Das Nihil obſtat iſt jeder⸗ zeit aus wichtigen Gründen kirchlichen Intereſſes wider⸗ rufbar. Das Schlußprotokoll Aus dem Schlußprotokoll zum Reichskonkordat iſt noch folgendes bemerkenswert: Der apoſtoliſche Nuntius beim Deutſchen Reich iſt in Berlin Doyen des dort akkreditierten Diplomatiſchen Korps. Es beſteht Einverſtändnis darüber, daß das Recht der Kirche, Steuern zu erheben, gewährleiſtet bleibt. Soweit ſtaatliche Gebäude oder Grundſtücke Zwecken der Kirche ge⸗ widmet ſind, bleiben ſie dieſen, unter Wahrung etwa be⸗ ſtehender Verträge, nach wie vor überlaſſen. Soweit nach Neuordnung des Lehrerbildun gs weſens Privatanſtalten in der Lage ſind, den allgemein e ſtaatlichen Anforderungen für Ausbildung von ehrern oder Lehrerinnen zu entſprechen, werden bei ihrer Zulaſſung auch beſtehende Anſtalten der Orden und Kon⸗ gregationen entſprechend berückſichtigt werden. Der Erlaß des Apoſtoliſchen Breve erfolgt im Beneh⸗ men mit der Reichsregierung. Nachdem die Deutſche Reichsregierung ſich zu dem Ent⸗ gegenkommen in bezug auf nichldeutſche Minder heiten bereitgefunden hat, erklärt der heilige Stuhl, in Bekräfti⸗ gung ſeiner ſtets vertretenen Grundſätze bezüglich des Rech⸗ tes der Mutter ſprache in der Seelſorge, im Keligionsunter⸗ richt und im katholiſchen Vereinsleben, bei künftigen kon⸗ kordatären Abmachungen mit anderen Ländern auf die Auf⸗ nahme einer gleichwertigen, die Rechte der deulſchen Min⸗ derheiten ſchützenden Beſtimmung bedacht nehmen zu wollen. Es herrſcht Einverſtändnis darüber, daß vom teich bezüglich der nicht katholiſchen Konfeſſionen gleiche Rege— lungen betreffend parteipolitiſche Betätigung veranlaßt werden. * Das nunmehr unterzeichnete Reichskonkordat bedeutet den erſten feierlichen Vertragsabſchluß zwiſchen dem Deut— ſchen Reiche und der katholiſchen Kirche am Ende einer 1000jährigen Auseinanderſetzung. Es weiſt wie alle Akte der nationalſozialiſtiſchen Regierung vor allem in die Zu⸗ kunft. Die Herſtellung des konfeſſionellen Friedens in dem bekenntnismäßig geſpaltenen deutſchen Volke iſt eine zwin⸗ ende Notwendigkeit, um die wahre Einigkeit innerhalb des beutſchen Vaterlandes herzuſtellen. Wie durch das Reichs⸗ ſtatthaltergeſetz der Partikularismus in Deutſchland endgül⸗ tig beſeitigt worden iſt, ſo räumt das nunmehr vorliegende Reichskonkordat mit den letzten Reſten der Kulturkampf⸗ ſtimmung in Deutſchland auf. Es wäre müßig, angeſichts dieſer geſchichtlichen Tat⸗ ſache nach alter deutſcher Unſitte allzuſehr die Einzelheiten des Vertragswerkes mit Haarſpaltereien abzuwägen. Drei Hauptgeſichtspunkte ſtehen im Vordergrund einer dem Geiſt dieſes Vertragswerkes gerechtwerdenden Betrachtung. Die Einflußſphären des Staates einerſeits und der Kirche an⸗ dererſeits werden gegenſeitig geſichert, aber auch abgegrenzt. Während im liberalen Zeitalter die Kirche zur Sicherung ihres Einfluſſes ſtark in das politiſche Gebiet vorgeſtoßen war, iſt dazu heute keine Notwendigkeit mehr. Denn der Staat iſt ja in Zukunft der Garant der chriſtlichen Miſſion der Kirche. Er ſichert ihr die Bekenntnisſchule und damit die religiöſe Erziehung und Durchdringung des heran⸗ wachſenden Geſchlechts. Daraus ergibt ſich aber auch, daß nunmehr die Diener der Kirche aus der parteipolitiſchen Sphäre ausſcheiden. Der Geiſtliche wird ſich in Zukunft ausſchließlich ſeinen ſeelſorgerlichen Pflichten zu widmen haben. Dieſes Gebiet iſt wahrſcheinlich umfaſſend genug, um verantwortungsbewußten Perſönlichkeiten weiten Spiel⸗ raum zu einer gedeihlichen Entfaltung ihrer Kräfte zu bieten. Beſonders bemerkenswert iſt, daß ſich das Deutſche Reich in Artikel 32 des Konkordats verpflichtet, dieſen Grundſatz auch gegenüber den Geiſtlichen aller nichtkatholiſchen Be⸗ kenntniſſe durchzuſetzen. Damit iſt zu dem ſtaatlichen Ver⸗ bot der Neubildung politiſcher Parteien ein durch die deutſche Geſchichte der letzten hundert Jahre deutlich genug als notwendig erwieſener Zwang hinzugefügt worden. In engem Zuſammenhang mit dem Verbot für Geiſt⸗ liche, politiſchen Parteien anzugehören oder für ſolche tätig zu ſein, ſteht die Beſchränkung der 19108 Verbände und Vereine auf ſolche Zwecke, die abſeits aller Partei⸗ politik, abſeits auch von jeder Gewerkſchaftspolitik liegen. Die katholiſchen Verbände und Vereine zerfallen, ſoweit ſie zugelaſſen werden, in zwei Hauptgruppen: ſolche, die aus⸗ ſchließlich religiöſen, rein kulturellen oder charitativen Zwecken dienen, und ſolche, die außerdem noch anderen, hauptſächlich ſozialen oder berufsſtändiſchen Zwecken ge⸗ widmet ſind. Die Vereine der erſten Gruppe können ihr Leben— vorausgeſetzt, daß ſie ſich innerhalb der ihnen geſteckten Grenzen bewegen— frei und ungehindert führen. Die Vereine der zweiten Gruppe können in ſtaatlich betreute Verbände eingegliedert werden und verzichten inſoweit auf ihre volle Selbſtändigkeit. Noch dürfen auch ſie unter dieſer einen Vorausſetzung ſelbſtändig ihre Zwecke auf die bei ihnen herkömmliche Weiſe verfolgen. Sie werden ſich be⸗ ſonders ſorgfältig davor zu hüten haben, auch nur den Anſchein parteipolitiſcher oder gewerkſchaftlicher Tätigkeit zu erwecken. Die Vereine beider Gruppen werden in ihrem Eigen⸗ tum und ihrem Eigenleben vom Reiche geſchützt. 8 Das Reichsminiſterium des Innern ſtellt im Benehmen mit dem deutſchen Epiſkopat ein Verzeichnis der Verbände und Vereine beider Gruppen auf. Veränderungen, Neu⸗ gründungen oder das Erlöſchen der Verbände oder Vereine ſind dem Reichsminiſterium des Innern zu melden. Die Liſte wird demnächſt veröffentlicht werden. Schließlich dürfte ſich die Oeffentlichkeit auch mit der Frage des Ver⸗ hältniſſes des Reichskonkordats zu den bisherigen Länder⸗ konkordaten(Bayern, Preußen, Baden) beſonders beſchäf⸗ tigen. Das Reichskonkordat tritt den genannten Länder⸗ konkordaten im allgemeinen ergänzend zur Seite. Das Bis⸗ tum Meißen ſowie die Suffraganbistümer Rottenburg und Mainz, die bisher noch nicht von Länderkonkordaten erfaßt waren, erfahren hier eine den Verhältniſſen in den übrigen deutſchen Ländern weitgehend angeglichene Regelung. Die Zeit für eine Beſeitigung der Länderkonkordate und für eine Herübernahme ihrer Beſtimmungen in ein Reichskon⸗ kordat iſt noch nicht gekommen. Die ſtaatsrechtliche Entwick⸗ lung des Deutſchen Reiches läßt aber erwarten, daß dieſe Notwendigkeit in abſehbarer Zeit eintreten wird. Dann wird das geſamte Gebiet der Staat und Kirche gemeinſam berührenden Fragen in einem einzigen Reichs⸗ konkordat zu regeln ſein. a Schließlich ſei noch erwähnt, daß neben der Neurege⸗ lung der Militärſeelſorge auch die Minderheitenfrage be⸗ rührt wird. Während der Heilige Stuhl ſich hier feierlich zu ſeinen immer vertretenen Grundſätzen von der Aufrecht⸗ erhaltung der Mutterſprache im Religionsunterricht be⸗ kennt, beweiſt das Reichskonkordat ſeinen loyalen Willen zum Schutz andersvölkiſcher Minderheiten auf der Grund⸗ lage vollkommener Gegenſeitigkeit. ö Die Unkerzeichnung de⸗ Konkordats. Der feierliche Akt in den Räumen der vatikani⸗ ſchen Staatskanzlei. Sitzend von links nach rechts: Prälat Kaas, Vizekanzler von Pa⸗ pen, Kardinalſtaatsſe⸗ kretär Pacelli, Mi⸗ niſterialdirektor Butt mann vom Reichs innenminiſterium und ir Vertretung des deut⸗ ſchen Botſchafters beim Vatikan Botſchaftsran Klee. ———ü—ñ— 3 2 5 2 7 * 2 2 +— 3 Die 2000-Km.⸗FJahrt durch Deutſchland. „2000-Km.-Fahrt durch Deutſchland“, noch nie ſah Deutſchland ein ſolches kraftfahrſporkliches Ereignis, noch nie nahm die ganze Bevölkerung ſo großen Ankeil an einer Veranſtaltung des Kraftfahrweſens. Wo auch die keilneh⸗ menden Wagen und Motorräder zwiſchen der braunen Mauer der 5A. dahinjagten, äberall wurden ſie von der Einwohnerſchaft ſtürmiſch begrüßt und zu beſtem Können angefeuerk. And die Jahrer gaben ihr letztes, ſchwebte ihnen doch allen das große Ziel vor Augen, dieſe Fahrt mit ſo ungeheuren Schwierigkeiten zu einem Siegeszug für den deutſchen Mokor, für deutſches Können zu geſtallen. Der Start erfolgte in den frühen Morgenſtunden des Sonnabends in Baden⸗Baden. Unter brauſendem Jubel ſetzten ſich die Wa⸗ gen in Bewegung. Als erſter ging der Zſchopauer Hen⸗ nig auf DKW. vom Start, und in kurzen Abſtänden folg⸗ ten die übrigen Teilnehmer. Um 7 Uhr morgens waren 64 Wagen und alle abgenommenen 35 Beiwagenmaſchinen unterwegs. ö Die Solomaſchinen ſtarteten in Chemnitz. Insge⸗ ſamt wurden 241 Räder auf die große Reiſe geſchickt. Die Abſperrung durch die Motor⸗SA. war mu⸗ ſtergültig, ſo daß die Fahrer gleich mit größter Geſchwindig⸗ keit losſauſten. Die 2000⸗Kilometer⸗Fahrt führte von Ba⸗ den⸗Baden über Stuttgart München—Chemnitz—Verlin— Köln nach Baden⸗Baden. Für den Abſperrungsdienſt auf der geſamten Strecke waren 80 000 Mann von der Motor⸗ SA., SA. und SS. eingeſtellt. An der Fahrt beteiligten ſich 486 Fahrer. In der Hauptſache beſtritten deutſche Fabri⸗ kate wie Daimler⸗Benz, Auto⸗Union, Opel, Röhr und BMW. das Rennen.. Gtürze und Ausfälle Bereits auf der ziemlich kurvenreichen Strecke nach Gernsbach gab es einige leichte Unfälle, die aber für die Fahrer und Maſchinen glimpflich ausgingen. ö Ein ſchweres Anglück ereignete ſich in Alm. Ein Mo⸗ korrad mit Beiwagen, deſſen Jahrer und Beifahrer kurz vorher die Plätze gewechſelt hallen, flog aus der Kurve und fuhr auf einen Kilometerſtein auf. Der Fahrer O. Bach⸗ mann⸗FJürth wurde ſchwer, der Beifahrer M. Geie⸗Nürn⸗ berg leicht verletzt. von Brauchitſch verunglückt Einen bedauerlichen Unfall erlitt der bekannte Mer⸗ cedesfahrer Manfred von Brauchitſch, der zu Beginn ein Stundenmiktel von 110 Kilometern fuhr. Bei voller Ge⸗ ſchwindigkeit löſte ſich in der Nähe der Orkſchaft Rothenſtein in Franken ein Rad von ſeinem Wagen. Das Auto über⸗ ſchlug ſich mehrere Male und wurde beſchädigt. Von den Inſaſſen wurde niemand verletzt. f Die Nachtfahrt Nach Paſſieren der Reichshauptſtadt begann für die Teilnehmer an der 2000⸗Km⸗Fahrt durch Deutſchland erſt der ſchwierigſte Teil der Strecke durch die Nachtfahrt. Die Abſperrungen durch die Motor⸗SA war auf dem ganzen Wege vorbildlich. Die Sicherungspoſten waren mit blauen Laternen verſehen die den daher kommen⸗ den Fahrern ſchon von weitem die Eigenart der Strecke anzeigten. Es war ſelbſtverſtändlich, daß die Geſchwindig⸗ keiten der Tagfahrt nicht eingehalten werden konnten. aber die Bewerber hatten zum Teil einen Zeitvorſprung von mehr als drei Stunden, von dem ſie nun zehren konnten. Schwierig wurde das Rennen erſt hinter Braunſchweig, als es in die bergigen Strecken des Teutoburger Waldes ging. In den frühen Morgenſtunden trat noch dichter Nebel auf, der die Fahrer zwang, das Tempo ſtark herabzumindern. Durch die ſchlechte Sicht konnten ſtreckenweiſe nur 20 bis 25 Stunden⸗ kilometer gefahren werden Die Kontrolle Köln wurde denn auch eine halbe Stunde ſpäter als angenom⸗ men von den erſten Bewerbern erreicht. Hinter Köln war mit der Bewältigung des Nürburgringes noch ein bedeutendes Hindernis zu nehmen. Auf dem Wege nach Kaiſerslautern ſtellten dann die ſchlechten Wegver⸗ hältniſſe erneut große Anforderungen an Fahrer und Ma⸗ ſchinen. So hielt in Mannheim ein Teilnehmer an und erkundigte ſich, ob er denn noch nicht in Baden⸗Baden ſei. Daß er erſt vor drei Minuten den Rhein überquert hatte, war dem Fahrer in ſeiner„Rennpſychoſe“ offenbar nicht klar geworden. Gtuck mußte aufgeben Einen bedauerlichen Ausfall gab es bereiks in den Abendſtunden des Samskag. Von Stuck, der noch als erſter der ſchweren Wagen die Avus ereichk halle, mußtke kurz hinter Potsdam wegen Brennſchwierigkeiten die Weiker⸗ fahrt einſtellen und damit ſeine guten Ausſichken begraben. In Mannheim 15 In Mannheim wurde die Geduld der Zuſchauer auf eine harte Probe geſtellt, denn erſt nach zweiſtündiger Wartezeit, um 8 Uhr, wurde der erſte Fahrer geſichtet, dem dann Schlag auf Schlag die übrigen folgten. Insgeſamt 288 Konkurrenten waren bis 16 Uhr durch Mannheim ge⸗ kommen. Am Ziel Wieder iſt ganz Baden⸗Baden auf den Beinen. Bei ſchönem Sommerwetter warten von früh 8 Uhr ab Zehn⸗ tauſende auf das Eintreffen der erſten Wagen. Um 9.35 wird die Ankunft des erſten Fahrers angekündigt. Es iſt Kirchberg⸗Zſchopau mit ſeiner 500er DaW⸗Ma⸗ ſchine. Er hat eine prächtige Leiſtung vollbracht und iſt weit unter der Sollzeit geblieben. Es dauert nicht lange, da treffen auch die nächſten Fahrer ein. Es ſind diesmal nur Wagen, und zwar hintereinander Winkelmann auf Adler, Bau auf Wanderer, Momberger⸗Frank⸗ furt auf Audi, Poriſche jr. auf Wanderer und ſchließlich Fahrer aus allen Gruppen. Man kann jetzt ſchon feſtſtellen, daß ein weit größerer Teil als man erwartet hat, die Be⸗ dingungen erfüllt hat. Ein kleinerer Teil iſt innerhalb der geſtatteten 30 Minuten Verſpätung eingetroffen. Die Aus⸗ fälle ſind nicht groß, wie man befürchtet hat. Den„Preis der 2000 Kilometer“ für Abſolvierung der Fahrt innerhalb der Sollzeit erhalten: In Gruppe 1 (Kraftwagen über 4000 cem(88 Stkm.) Freiherr v. Mi⸗ chel⸗Tüßling⸗München auf Mercedes SSK. In Gruppe 25(Kraftwagen 1 e 1 Oertzen⸗Iſchoppau auf Horch, Prinz zu Leiningen B01 A. Nieß⸗Oberramſtadt auf Röhr, A. Petzold⸗Han⸗ nover auf Ford, Luettgau⸗Berlin auf Ford. 5 PPP Am den Hitler⸗Pokal Berlin Bayern nach Verlängerung unentſchieden. Im Grunewaldſtadion hatten ſich über 25 000 Zu⸗ ſchauer zum erſten Endſpiel um den Adolf⸗Hitlerpokal ein⸗ gefunden. Das Spiel endete ſelbſt nach Verlängerung un⸗ entſchieden. In der 7. Minute nach Seitenwechſel hatte Berlin mit 21 die Führung, 6 Minuten ſpäter konnte Bayern jedoch bereits ausgleichen. Bis zum Ende der re⸗ gulären Spielzeit fiel kein Tor mehr, und auch in der halbſtündigen Verlängerung blieb der Kampf ohne Ergeb⸗ nis. Er mußte unentſchieden abgebrochen werden.— Die Wiederholung findet vorausſichtlich am 6. Auguſt in München ſtatt. 5 Deutſches Bundeskegeln Kundgebung am„Deulſchen Eck“.— Erſte Entſcheidungen bei den Gaukämpfen. Nach Beendigung der Deutſchen Einzel⸗Meiſterſchaften und der Verbands⸗Mannſchaftskämpfe hat ein großer Teil der Gäſte des 18. Deutſchen Bundeskegelns Frankfurt wie⸗ der verlaſſen. Ein kleinerer Teil blieb zurück, um die reſt⸗ lichen Kämpfe für die Deutſchen Club⸗Meiſterſchaften, ſowie die Gaukämpfe auszutragen. Am Freitag früh fuhren etwa 1000 Kegler mit zwei Sonderzügen von Frankfurt nach Koblenz zu einer großen Kundgebung am„Deutſchen Eck“. Unter ſtarker Anteil⸗ nahme der Koblenzer Bevölkerung kam es zu einer ein⸗ drucksvollen nationalen Demonſtration. Im Mittelpunkt der Veranſtaltung ſtand eine Rede des Bundesführers Schluck⸗Wernigerode. Schluck ſprach von der doppelten Knechtſchaft. die die Rheinlande zunächſt unter der Beſat⸗ zung der fremden Mächte und dann unter dem Marxismus zu erdulden hatten. Erbitterte Kämpfe habe es gekoſtet, ehe die Stunde der Freiheit ſchlug und mancher Bruder und Kämpfer habe ſein Herzblut dafür hingeben müſſen, um dem deutſchen Volk ein beſſeres Los zu verſchaffen. Zu Ehren dieſer Opfer gab es zwei Minuten ſtilles Gedenken. Schluck gelobte dem Führer, daß auch der Keglerbund neben ſeinem Sport die Ideale pflegen würde, die im Sinne Adolf Hitlers liegen. Erſte Entſcheidungen bei den Gaukämpfen. Die Kämpfe der Gau⸗Repräſentatipmannſchaften konn⸗ ten auf Schere und Bohle zum Abſchluß gebracht werden. Die Reſultate waren: Bohle: Norddeutſcher Gau 2. Mann⸗ ſchaft 7463 Punkte, 2. Schleſien 7441 Punkte, 3. Nord⸗ deutſchland 1. Mannſchaft 7430 Punkte, 4. Mitteldeutſch⸗ land 7380 Punkte, 5. Weſtdeutſcher Gau 7372 Punkte. Schere: Mitteldeutſchland 6903 Punkte, 2. Norddeutſchland 6872 Punkte, 3. Weſtdeutſchland 2. Mannſchaft 6866 Punkte. 4. Weſtdeutſchland 1. Mannſchaft 6852 Punkte, 5. Schleſien 6711. Vunkte. 0 ö Sonſtiger Sport. Die Ausſcheidungen für die Davisſpiele 1934 brachten Deutſch⸗ land am erſten Tage in Dublin in Führung. Nourney ſchlug MacGuire 6: 1, 1:6, 6: 4, 6:3, und von Cramm beſiegte Rogers 6:1. 6:4, 6: 4.— Eine große Ueberraſchung gab es im Inter⸗ zonenfinale England USA. in Paris, wo die Engländer Perry egen Alliſon 6: 1, 7:5, 6: 4 und Auſtin gegen Vines 6:1, 6:1, : 4 erfolgreich waren. 253 5 Eder ſchlug Trollmann bei den Boxkämpfen in der Berliner Bockbrauerei. Nach einem erbitterten Kampf mußte Trollmann in der fünften Runde die Bretter aufſuchen. Müller⸗Gera erfocht gegen Wieſer einen Punktſieg. Bredow mußte gegen Hintemann 0 Glatt nach Punkten ſiegte Schmidt⸗Plauen über Wom⸗ melsdorf. f Italieniſcher Rekordflieger in Berlin. 15 dem Heimflug von Moskau nahm der italieniſche Re⸗ ordflieger Mario D. Bernardi, der 5 den Flug Mailand Moskau ohne Unterbrechung durchführte, in Ber⸗ lin eine Zwiſchenlandung vor. . 2222 Lm. Im Zeichen des Turnfeſtes Hoffnungsvoller Auftakt in Stuttgart. Württembergs ſchöne Hauptſtadt ſteht ganz im Zeichen des Deutſchen Turnfeſtes, Von allen Häuſern wehen Flaggen und begrüßen die dauernd neu eintreffenden Turner, deren erſter Gang bal ſtets zuerſt zum Feſtplatz führt, wo in den erſten Tagen ie Stuttgarter Schulen das Feld beherrſchten. Der 40 Meter hohe Flaggenturm weiſt uns den Weg zu der großen Feſtwieſe, die im Hintergrund von der 400 Meter langen Stehtribüne abgegrenzt wird. Vor dem maſſigen Akazien⸗ wald am Neckarufer ſteigt der 21 Meter hohe Ausſichtsturm empor. gekrönt von einem 5 Meter hohen Turnerkreuz. Hier iſt das Feld⸗ der Photo- und Filmoperateure. Flankiert iſt er durch große Fahnen in den Reichs⸗ und Landesfarben. 20 000 Zuſchauer wer⸗ den auf der Tribüne Platz finden. Die Größe der Feſtwieſe er⸗ 5 mißt man am beſten, wenn man einen Vergleich zu der Haupt⸗ kampfbahn zieht, deren grünes Oval zur Linken ſichtbar iſt. Sie würde ſamt Zuſchauerwällen vier⸗ bis fünfmal den Raum der Feſtwieſe bedecken können. An der 320 Meter langen Tribünen⸗ wand führt die Terraſſenſtraße entlang, über die hinweg die Zu⸗ ſchauer zu den Plätzen ſtrömen. Unter dieſer hölzernen Straße hinweg werden Turner und Turnerinnen durch die Einmarſch⸗ tunnel in die Feſtwieſe einmarſchieren. Treppenaufgang an Trep⸗ penaufgang reiht ſich vor unſeren Augen und trägt zur Schönheit des Geſamtoildes bei. Die vier Türme, die ſich zur Seite des Kommandoturmes be⸗ finden, haben eine Höhe von 16 Metern. In ihnen finden die Lichtbildner und Filmleute und die Rundfunkhelfer Aufſtellung. Auf den Vorturnerſtänden werden je zwei Turner die Uebungen den vielen Tauſenden vorturnen. In dem Kommandoturm befindet ſich die Muſikmuſchel mit vorgebauten Ehrenplätzen, ein erhöhter Leitungsſtand und darüber ein Raum für Tonfilmaufnahmen. Etwa 20 000 Zuſchauer haben auf dieſer Tribüne Platz, die wohl zu den größten deutſchen Anlagen dieſer Art zählen dürfte. 5 Im Hintergrunde reiht ſich an die Tribüne Zelt an Zelt an. Zur Rechten befinden ſich die Spielfelder, zur Linken, ab⸗ gegrenzt durch eine endloſe Reihe von Ankleide⸗ und Wettkampf⸗ elten, die Moehrkampfplätze, deren Flächenraum den der Feſtwieſe noch überſteigt(160 000 Quadratmeter). Wie ein Kranz, der den großen Platz nach Cannſtatt zu abgrenzt, zieht ſich die Reihe der Zelte hin, die den Frauen ebenfalls zu Wettkampf⸗, Umkleide⸗ und Verpflegungszwecken dienen. Im Schmucke der wehenden Fahnen bietet ſich dem Auge ein ſchier überwältigen⸗ des Bild. Zu den Vorführungen der Schüler und Schülerinnen fanden ſich ſchon 60 000 bis 20 000 Juſchauer zuſammen; eine Begeiſterung 2 1 unker den Maſſen. die zu den ſchönſten Hoffnungen be⸗ rechlig ö Das Abzeichen des Deutſchen Turnfeſtes. Für das 15. Deutſche Turnfeſt in Stuttgart iſt das oben abgebildete Abzeichen geſchaffen worden. T ³˙·W¹11;ÜÜb. Luftſchutz iſt not! In Berlin⸗Karlshorſt wird eine 4,50 Meter hohe Atrappe, einer Fliegerbombe aufgeſtellt, um der Bevölkerung die Ge⸗ fahr, die uns aus der Luft bedroht, deutlich vor Augen zu führen. Wee