Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. Bezugspreis: Monatl. Mk. 1.40, durch die Poſt Mk. 1.60. In der Geſchäftsſtelle am Schalter abgeholt monatl. Mk. 1.20. Anzeigenpreis: Die 22mm breite mm- Zeile 3 Pfg. Textteil 90 mm breit 18 Pfg. Wiederholungen tarifl. Rabatt. Preisliſte Rr. 2. Anzeigenſchluß 9 Uhr. D. A. XII. 34: 1200 ages und Anzeigenblatt für Mannheim⸗Seckenheim und Umgebung. Verkündblatt für den Stadtteil Mhm.⸗Seckenheim. Betriebsſtörungen uſw. berechtigen zu einen Erſatzanſprüchen, Beilagen:„Illuſtriertes Unzerhaltungsblatt“(vierſeitig), „Der Familienfreund“ und„Die Frau und ihre Welt“. Verantw. für Schriftluu Anzeigen Gg. Härdle, M⸗Seckhenheim Druck und Verlag: G. Zimmermann Wtw.(Inh. G. Härdle). Fernſprecher Ro. 47216. Poſtſcheck⸗Konto: Karlsruhe 78439 35. Jahrgang e n N 0 Ein O ſecſtcgiſcher Block? Weitgeſteckte Pläne Japans in Ching.— England wünſcht Aufklärung. Tokio, 29. Januar. Der engliſche Bokſchafter ſuchte am Montag den japa⸗ niſchen ſtellvertretenden Außenminiſter Schigemitſu auf und bat um Aufklärung über die Abſichken Japans in China ſo⸗ wie über die Vorgänge an der mandſchuriſch⸗chineſiſchen Grenze. Schigemitſu erklärte, daß Japan zur Sicherung des Friedens eine enge Zuſammenarbeit mit China wünſche. Vorausſetzung ſei aber die Einſtellung der japanfeindlichen Bewegung in China, die bisher eine Annäherung unmög⸗ lich gemacht habe. Falls eine Verſtändigung zuſtande komme, werde Japan China in Zukunft mit allen Kräften unterſtützen. Die Vorfälle an der mandſchuriſchen Grenze gegenüber der inneren Mongolei ſeien beigelegt. Genaue Grenzfeſtſetzungen ſeien in dieſen Gebieten jedoch notwen⸗ dig. Mandſchukuo erwarte, daß die Sowjetunion und China zu Verhandlungen über eine endgültige Feſtlegung der Grenzen bereit ſeien. Japans Chinapolitik ſteht jetzt hier im Vordergrund des Intereſſes. Die geſamte Preſſe erörtert die Verhandlungen mit Nanking, deren Ziele anſcheinend auf politiſchem, wirt⸗ ſchaftlichem und militäriſchem Gebiet ſehr weit geſteckt ſind. Angeblich iſt ein enger Zuſammenſchluß zwiſchen Ja⸗ pan, Ching und Mandſchukuo geplant, unkec ſtärkerer Aus⸗ ſchaltung europäiſcher oder amerikaniſcher Inkereſſen. Dia Zeitungen verlangen, daß ein ſapaniſch⸗chineſiſcher Vertrag ohne Einmiſchung anderer Mächte zuſtande kommen müſſe. Japan wolle China finanziell und wirtſchaftlich unkerſtüt⸗ zen. Bemerkenswerk iſt ferner die Tatſache, daß die ſapa⸗ niſche Preſſe ſede Einwirkung des Völkerbundes ausgeſchal· kek wiſſen möchte. Darum ſollen auch die offiziellen Unter⸗ handlungen erſt Ende März— nach dem Austrikt Japans aus dem Völkerbund— beginnen. Wenn auch eine Beſtätigung für dieſe weitgehenden Abſichten noch nicht vorliegt, ſo ſcheinen insbeſondere England und die Vereinigten Staaten dieſe Vorgänge mit ſtarkem Intereſſe zu verfolgen, das ich beſonders auf die Unterredungen des japaniſchen Mili⸗ ärattachees General Suzuki mit Tſchiangkaiſchek und der japaniſchen Militär beauftragten in Peking und Kalgan mit den dortigen chineſiſchen Behörden bezieht. Entmllitariſierung von Tſchachar? Wie die Zeitung„Dawe Npao“ aus Tientſin meldet, fand in Oſchehol eine Sitzung führender japaniſcher Mili⸗ kärs ſtatt, auf der die Frage der Provinz Tſchachar erör⸗ tert und Vorſchläge ausgearbeitet wurden, die den Frie⸗ den an der mandſchuriſch⸗chineſiſchen Grenze ſichern ſollen. Wie das genannte Blatt weiter berichtet, wird ſich China un der in Ausſicht genommenen Konferenz über die Rege⸗ lung der Grenzfragen nur beteiligen, wenn Japan auf feinen Plan, die Entmilitariſierung der Provinz Tſchachar zu verlangen, verzichtet 8 Bevorſtehende Verhandlungen Verichten aus Haingking zufolge ſtehen Verhandlungen über Regelung von Grenzfragen zwiſchen Mandſchukuo und der Mongolei bevor, um künftig Zwiſchenfälle zu ver⸗ meiden. Die Verhandlungen ſind nötig, da die Grenzzie⸗ hung gegenüber der Mongolei umſtritten iſt. Es ſoll ferner die Grenzfrage gegenüber der Aeußeren Mongolei mit den Sowjets erörtert werden. Doch weiterer Vormarſch! Mongoliſche Truppen auf dem Marſch? In auffallendem Widerſpruch zu den japaniſchen amt⸗ lichen Erklärungen, wonach die Vorfälle im öſtlichen Teil der Provinz Tſchachar inzwiſchen beigelegt ſeien, wird in Pei⸗ ping bekannt, daß japaniſche und mandſchuriſche Truppen in breiter Front weiter in die Provinz Tſchachar eindringen und bereits die Stadt Kuyuan beſetzt haben. Nach Meldun⸗ gen aus Kalgan ſind chineſiſche Verſtärkungen in Richtung auf Tuſchikau in Marſch geſetzt worden. Größere Gefechts⸗ handlungen ſeien bisher nur dadurch vermieden worden, daß ſich die ſchwachen chineſiſchen Streitkräfte überall zu⸗ rückgezogen haben. Zu den Vorgängen am See Buir Nor an der Grenze der äußeren Mongolei und Mandſchukuos wollen mongo⸗ liſche Kreiſe wiſſen, daß der erſte bewaffnete Zuſammenſtoß bei dem Ort Borinſumu in der Nähe des genannten Sees erfolgte. Aus der gleichen Quelle hört man, daß ſtarke außenmongoliſche Truppenabteilungen bereits ſeit Wochen von Urga aus nach Oſten marſchieren. 5 Lieber verdünnte Neisſuppe 5 5 Auf eine Anfrage im Oberhaus, welche Maßnahmen Japan gegen ein internationales Wetkrüſten zur See er⸗ greifen werde, erklärte Marineminiſter Oſumi, Japan werde jede Bedrohung durch äußerſte Aufrüſtung erwidern, ſelbſt wenn das Volk ausſchließlich von verdünnter Reis⸗ ſuppe leben müßte. 0 Dienstag, den 29. Januar 1935 Einheitliches Schuljahr Ein Erlaß des Keichserziehungsminiſters. Reichsminiſter Ruſt hat in einem Erlaß den Ablauf des Schuljahres und die Verteilung der Ferien für die Volks⸗ mittleren und höheren Schulen des ganzen Deutſchen Rei⸗ ches geordnet. Schulanfang und ⸗ſchluß liegen da⸗ nach wie vorher im Frühjahr. Für dieſe Entſcheidung waren allgemeine erzieheriſche Er⸗ wägungen, die Rückſicht auf die Schulentlaſſenen ſelbſt und auf die Wirtſchaft maßgebend. Miniſter Ruſt hat daher das jeweilige Jahresziel ans Ende des Winters und vor den Sommer geſtellt. Die Schulentlaſſenen können ſo ohne be⸗ ſondere Schwierigkeiten in die Wirtſchaft eingebaut wer⸗ den und ſind in der Lage, ohne Zeitverluſt in das vom Reichserziehungsminiſter geſchaffene Landjahr einzutre⸗ ten, oder ihren Arbeitsdienſt abzuleiſten. Die Sonder⸗ beſtimmung, daß der letzte Schultag noch in den März fal⸗ len ſoll, gibt ihnen überdies noch eine kurze Zeit der Ent⸗ ſpannung und der Vorbereitung auf das neue Leben. Lei⸗ der bringt das Oſterfeſt an dieſer Stelle eine Störung. Miniſter Ruſt hat auch den weiteren Ablauf des Schul⸗ jahres auf die Gegegebenheiten von Natur und Leben und den Bedürfniſſen der Volksgemeinſchaft aufgebaut. Die Haupterholungszeit iſt für das geſamte Reich nunmehr auf 40 Tage ausge⸗ dehnt worden. Damit iſt die Gewähr für volle Entſpan⸗ nung und Erholung gegeben. Außerdem aber kann nun in dieſer Zeit die vom Miniſter Ruſt bereits angekündigte kör⸗ perliche und weltanſchauliche Schulung der Lehrer und Lehrerinnen(etwa je drei Wochen) in vollem Umfange vor ſich gehen. Mit Rückſicht hierauf und um einen ungeſunden Wechſel von Stauung und Leere in den Erho⸗ lungsſtätten zu vermeiden, iſt die Geſamtzeit der Sommerferien vom 25. Juni bis zum 31. Auguſt aus⸗ gedehnt und in drei Staffeln geordnet worden, die in 14tägigen Abſtänden aufeinanderfolgen. So haben grund⸗ ſätzlich die öſtlichen Provinzen und Länder vom 25. Juni bis 3. Auguſt, die mittleren vom 8. Juli bis 17. Auguſt und die weſtlichen und ſüddeutſchen vom 22. Juli bis 31. Auguſt ihre Freizeit. Das zweite Jahresdrittel läuft bis zum 22. Dezember, dann folgt nach der feſtreichen Ferienzeit um Jahresſchluß(bis zum 6. Januar) das letzte Drittel des Schuljahres mit ſeiner ſtärkſten Arbeitsanſpannung für Schüler und Lehrer, ſo daß die folgende Erholungszeit zwi⸗ ſchen den Schuljahren auf 20 Tage ausgedehnt worden iſt, Bei einer Geſamtzahl von 85 Ferientagen verbleiben für die Pfingſt⸗ und Herbſtferien noch 12 Tage Dieſe kommen je nach der Länge des erſten oder zweiten Jahresdrittels ſtärker den Pfingſt⸗ oder den Herbſtferien zugute. Auch den befonderen Bedürfniſſen einzelner Land⸗ ſchaften iſt dadurch Rechnung getragen, daß für die ländlichen Volksſchulen ſolcher Bezirke die Som⸗ mer⸗ und Herbſtferien anders verteilt werden können Die Betriebsappelle am 30 Januar Berlin, 29. Jan. Amtlich wird mitgeteilt: Soweit am 30. Januar 1935 Betriebsappelle abgehalten werden, ſol⸗ len ſie, um Erhöhung der Betriebskoften zu vermeiden, in den Betriebspauſen oder vor oder nach der Arbeitszeit ſtattfinden. 72. Deutſch⸗däniſches Abkommen Neue Wirtſchaftsvereinbarung unterzeichnet. Berlin, 29. Januar. Die in den letzten Wochen in Berlin und Kopenhagen geführten Wirkſchaftsverhandlungen zwiſchen Deutſchland und Dänemark haben am 24. Januar 1935 in Berlin zur Ankerzeichnung eines deutſch⸗däniſchen Abkommens über den gegenſeitigen Warenverkehr geführt. Die Grundlage des neuen Abkommens bildet das deutſch⸗däniſche Abkommen vom 1. März 1934, das ſich als eine beiderſeits befriedigende Grundlage für den Aufbau des Warenaustauſches zwiſchen Deutſchland und Dänemark erwieſen hat und durch die neue Vereinbarung mit gewiſſen Ergänzungen auch für das Jahr 1935 aufrecht erhalten wird. In Verbindung hiermit ſind die zwiſchen den beider⸗ ſeitigen Zentralbanken bereits beſtehenden Vereinbarungen über den Zahlungsverkehr weiter ausgebaut wor⸗ den. a Das vorjährige Handelsabkommen mit Dänemark hat die daran geinüpften Erwartungen im allgemeinen erfüllt. Für die deutſche Einfuhr aus Dänemark kom⸗ men hauptſächlich landwirtſchaftliche Erzeugniſſe, wie But⸗ ter, Käſe, Eier und Vieh, für die deutſche Ausfuhr nach Dänemark faſt ausſchließlich deutſche Induſtrieerzeug⸗ niſſe in Betracht. Die Regelung der inneren Märkte, die die Grundlage der neuen deutſchen Agrarpolitik iſt, hat es auch in dieſem Jahr ermöglicht, den däniſchen Ausfuhrbedürfniſ⸗ ſen in gewiſſem Unfug entgegenzukommen. Die neuen Vereinbarungen in ihrer Geſamtheit laſſen erhoffen, daß auch das Jahr 1935 eine beiderſeitige befrie⸗ digende Entwicklung des Warenaustauſches zwiſchen den beiden benachbarten Ländern bringen wird. Nr. 24 An die Pfand briefbeſitzer Eine Erklärung zur Zinsſenkungsakklon. Berlin, 28. Januar. Der Leiter der Reichswirtſchaftskammer und der Reichs⸗ gruppe Induſtrie, Regierungsrat a. D. Ewald Hecker, erläßt über die Zinsſenkung nachſtehende Erklärung: Als Leiter der Reichswirtſchaftskammer, in der ſämt⸗ liche Gruppen und Vertretungen der gewerblichen Wirt⸗ ſchaft zuſammengeſchloſſen ſind, weiſe ich auf die große Be⸗ deutung des Geſetzes für die geſamte Volkswirtſchaft hin. Das Geſetz iſt eine wichtige Maßnahme der Reichsregierung auf dem Gebiete des Kapitalmarktes in Verfolg national⸗ ſozialiſtiſcher Wirtſchaftspolitik. Es verwirklicht den feſten Willen der Reichsregierung zur Senkung des Zinsſtandes, ohne zu Zwangseingriffen Zuflucht zu nehmen, die eine Erſchütterung der Rechtsgrundlage und damit des für die Kapitalverſorgung unbedingt notwendigen Vertrauens be⸗ deuten würde; denn die Herabſetzung der Pfandbriefzinſen vollzieht ſich ohne jeden Zwang auf Grund einer privat⸗ rechtlichen Vereinbarung zwiſchen Gläubiger und Schuld⸗ ner. Gerade weil das Geſetz von jedem Jwangseingriff ab⸗ ſieht, iſt eine verſtändnisvolle und verantworkungsbewußte Mitwirkung der Beteiligten in allen Wirtſchafts und Be⸗ völkerungskreiſen erforderlich. Es iſt daher die Pflicht jedes Pfandbriefbeſitzers, durch Annahme des Angebots zu ſeinem Teil am Aufbau der deutſchen Wirtſchaft im nationalſozia⸗ liſtiſchen Geiſte beizutragen. Reinfall im Memel⸗Prozeß Wie„Kronzeugen“ gemacht wurden. Kowno, 29. Januar. Die Art und Weiſe, wie das Prozeßmaterial für den Memelländer⸗Prozeß von Polizei und Unterſuchungsinſtan⸗ zen geſammelt wurde, beleuchtete in der Montagsverhand⸗ lung die Vernehmung des Zeugen Martin Burkandt, der zurzeit ſeiner Militärpflicht in der litauiſchen Armee genügt und vor Gericht in Uniform auftrat. Der Zeuge lebte drei Jahre lang als Gutsarbeiter bei Königsberg. Beim Unter⸗ ſuchungsrichter ſind von ihm drei Protokolle unter⸗ ſchrieben worden, in denen es u. a. heißt, er ſei der SA bei⸗ getreten, ſei zu Pionier⸗ und Kriegsausbildungskurſen ge⸗ ſchickt worden, habe an militäriſchen Uebungen teilgenom⸗ men, hätte Sprengungen an Brücken, Granatenwerfen und ähnliches gelernt. Die SA⸗Gruppe, der er angehörte, habe immer ein Lied zu ſingen gepflegt, daß ſie ins Memelgebiet einmarſchieren wollte. Er ſei dann ſpäter nach Litauen zu⸗ rückgekehrt. Hier habe ſich die Neumann⸗Partei alle dieſe militäriſchen Uebungen zum Vorbild genommen. Zum größten Erſtaunen der Prozeßbeteiligten erklärte der Zeuge, daß alle dieſe Angaben nicht auf Wahrheit be⸗ ruhten. Er ſei nicht in der SA geweſen, habe an keinen Kriegskurſen keilgenommen, ſei niemals in einem Büro der Neumann-Partei geweſen, habe keinen milikäriſchen Unker⸗ richt erteilt und habe auch an ſolchen nicht keilgenommen. Vom Gerichtsvorſitzenden ſcharf angefahren, warum er denn das alles vor dem Unkerſuchungsrichter geſagt habe, erklärte der Zeuge ſchüchtern, daß er für den unbefugten Grenzüberkritt beſtraft werden ſollte und daß ihm für dieſe Ausſagen die Strafe erlaſſen worden ſei. Der vergewaltigte Landtag Wieder beſchlußunfähig gemacht! Kowno, 29. Januar. In Memel ſollte am Montag erneut eine Landtagsſit⸗ zung ſtattfinden. Von den 24 von der neubeſetzten Wahl⸗ g et anerkannten Abgeordneten waren nur 16 erſchienen. Es fehlten die fünf Abgeordneten der litaui⸗ ſchen Fraktion und zwei andere. Der Gouverneur war bet der Sitzung anweſend. Vor Beginn ließ er an den Schrift⸗ führer des Landtages, Riechert, die Frage ſtellen, ob der Landtag beſchlußfähig ſei. Dieſer lehnte es jedoch ab, vor Eröffnung der Sitzung dazu Stellung zu nehmen. Der Gouverneur ließ darauf die Eröffnung gar nicht zu. Riechert verlas noch einen von den 16 anweſenden Ab⸗ geordneten unterſchriebenen Prokeſt, in dem Einſpruch da⸗ gegen erhoben wird, daß nur 24 Abgeordnete zugelaſſen find und in dem ferner gegen die üblichen Behinderungen beim Zuſammenkritt des Landtages proteſſiert wird. Der Sandtag iſt auf dieſe Weiſe alſo ſchon zum ſechſten Male heſchlußunfähig. 5 Die Zurückziehung ber Saartrupyen Erſt nach Uebergabe der Regierungsgeſchäfte. London, 29. Januar. In Beantwortung einer Unterhausanfrage erklärte der engliſche Außenminiſter Sir John Simon am Montag, daß über den Zeitpunkt der Zurückziehung der internationalen Streitkräfte aus dem Saargebiet noch keine Entſcheidung getroffen worden ſei. a 5 Man denke daran, dieſe Truppen ſolange im Saarge⸗ biet zu laſſen, bis die Regierungskommiſſion die Regie⸗ rungsgeſchäfte an die deukſchen Behörden übergibt. Ueber die Regelung dieſer Angelegenheit würden zwiſchen den zu⸗ ſtändigen Stellen Verhandlungen ſtaltfinden. Die drei Eigenſchaſten Reichsführer Himmler über den SS. Mann. München, 28. Januar. Der Reichsführer der SS, Himmler, beſichtigte zwei Sturmbanne in Roſenheim. In einer Anſprache erinnerte er an die drei Eigenſchaften, die den Nationalſozialiſten die ſchwerſten Zeiten durchhalten ließen. Er ſagte: „Ich verlange von jedem SS-Mann Treue. SS⸗ Männer ſeid eingedenk des Wahlſpruches auf Eurem Kop⸗ pelſchloß: Meine Ehre heißt Treue. Ich verlange von jedem SS⸗Mann Gehorſam, einen Gehorſam, der nicht fragt, zögert oder zaudert, ſon⸗ dern einen Gehorſam, der ausführt. Niemand iſt zum Ein⸗ tritt in die SS gezwungen worden und jeder, der die Ge⸗ horſamsforderung mit ſeinem Gewiſſen nicht glaubt ver⸗ einbaren zu könen, ſoll gehen. Bleibt er aber, ſo unter⸗ wirft er ſich dem eiſernen Ehrgeſetz einer Gemeinſchaft, die an ihrer Uniform den Totenkopf trägt. Ich verlange von jedem SS-Mann Kamerad⸗ ſchaft. Kameradſchaft fragt nicht nach Rang und Stand, nicht nach Konfeſſion und Herkunft, ſondern fühlt ſich jedem Mitkämpfer zu Hilfsbereitſchaft verpflichtet. Kameradſchaft ilt es zu üben gegenüber jedem aufrichtigen Volksgenoſ⸗ 1375 Echte Kameradſchaft läßt uns alle guten wie auch ſchlechten Tage beſtehen.“ Verraten und verlaſſen Beſchränkung der Einreiſe von Saar⸗Emigranken.— Ein Nokruf. Nach ſoeben feſtgelegten Beſtimmungen werden nun⸗ mehr nur noch folgende Gruppen von Saar⸗Emigranten zur Einreiſe nach Frankreich zugelaſſen: a a 1. Perſonen, die Verwandte, Eltern Geſchwiſter in Frankreich beſitzen,.. 2. Perſonen, die über genügende Mittel verfügen, um län⸗ gere Zeit auf eigene Koſten leben zu können, 3. Angeſtellte, die in franzöſiſchen Unternehmungen, allem in den Grubenbetrieben, beſchäftigt waren, 4. Perſonen, die nachweislich gefährdet ſind, 5. Perſonen, die den Antrag auf Naturaliſation in Frank⸗ reich geſtellt haben und hierfür die Beſcheinigung des Konſulats beibringen können, 6. Eltern, deren Kinder die franzöſiſche Schule im Saarge⸗ biet beſucht haben, 7. frühere Fremdenlegionäre. 5 Viele Separatiſten und Emigranten, die in den letzten Tagen und Vorwochen voreilig das Saargebiet verlaſſen haben, haben ihren Entſchluß inzwiſchen ſchon bitter be⸗ reuen müſſen. Teilweiſe kehren ſie jetzt bereits ins Saarge⸗ biet zurück. So wird aus verſchiedenen Orten des Saarge⸗ bietes gemeldet, daß Status⸗quoler enttäuſcht wieder in ihre alte Heimat zurückkommen, weit ſie mittlerweile auch ein⸗ ſehen gelernt haben, daß ihnen hier nichts paſſiert, wäh⸗ rend in Frankreich für ſie nichts zu holen iſt. Bezeichnend für die Stimmung unter den Arbeiter⸗Emigranten iſt ein Brief, den einige verführte Anhänger des Separatismus an die„Forbacher Bürgerzeitung“ gerichtet haben: „Wir ſtehen vor der Tatſache, die wir bisher nicht glau⸗ ben wollten, wenn uns von Kritikern warnend zugerufen wurde, daß ein politiſcher Hochftapler uns jahrelang be⸗ krogen und uns in unſerer Not verlaſſen hat. Anſer Ex⸗ Jührer Matz Braun und ſein Bruder Heinz ſind ſo ziemlich als erſte in ihren Luxuslimouſinen nach Frankreich geflitzt. wo ſie nun durch die Gegend ſauſen, während wir durch die Straßen irren und nicht wiſſen, was aus uns werden wird.“ oder vor Moskau. Der ſiebte Räte⸗Kongreß der Sowjetunion wurde am Montag eröffnet. Kalinin hielt eine Anſprache über die Bedeutung der diesjährigen Sitzung und über die Aufgaben, die der Kongreß zu löſen habe. Genf. Der Ausſchuß der Abrüſtungskonferenz für die Beſchränkung der Waffenherſtellung und des Waffenhan⸗ dels wurde auf Wunſch der amerikaniſchen Abrüſtungs⸗ abordnung für den 14. Februar nach Genf einberufen. Feimul- wir leben dich! Roman aus den eee und Wald 23 Dr. Zimmermann las, die erſte Seite überſchlagend: „Ich hatte alſo in jener Nacht die Stallwache beim Baron. Vor allem die Pferde waren infolge des Unwet⸗ ters ſehr unruhig und keilten dauernd aus. Schließlich riß ſich eines von ihnen vom Halfter los und raſte den Stall entlang. Es war unmöglich, es wieder in die Ge⸗ walt zu bekommen— die anderen wurden immer wilder und ich befand mich in Gefahr, angekeilt zu werden. Mir blieb nichts anderes übrig, als ſchleunigſt aus dem Stall 0 fliehen und das Tor hinter mir zuzuſchlagen. Erſchöpft ehnte ich mich gegen die Wand, wo ich unter dem breiten Geſims etwas Schutz vor dem ſtrömenden Regen und dem Sturm fand. Alles war ſtockfinſter, nur Blitze erhellten manchmal den Hof und die hintere Front des Schloſſes. Plötzlich bemerkte ich ganz oben im Dachgeſchoß an einem der Bodenfenſter einen flackernden Lichtſchein. Die Fen⸗ ſter dort hatten keine Gardinen. Ich erkannte ſo deutlich die Geſtalt des Barons von Schlichting. Ein Irrtum iſt ausgeſchloſſen. Er trug ein brennendes Licht in der Hand. Der Lichtſchein glitt weiter. Ich weiß, daß da oben auf dem Boden ſich allerlei Gerümpel, e Wäſche und Zeitungs⸗ ballen befanden. 5 Eine kurze Weile verging, da ſah ich hinter den Bo⸗ denfenſtern ſich den Lichtſchein verſtärken, als ob da drin⸗ nen etwas angezündet worden wäre. And gleich darauf bemerkte ich auch Flammen an den 1 und den Schatten des Barons ſich entfernen. Es beſtand kein Zwei⸗ fel, daß der Boden brannte. Erſt fünf Minuten ſpäter ſchlug der Blitz irgendwo in der Nähe ein, kurz hinter⸗ einander— aber er muß wohl ins Waſſer gefahren ſein. Gleich darauf ſchlugen die Flammen aus dem Boden und ich eilte ins Geſindehaus. Es gab einen tollen Wirrwarr — der Inſpektor Guſſow ſtürzte herbei und ſchrie, daß es im Schloß eingeſchlagen 1 8 Ich habe an die Verſiche⸗ 51 des Barons geſchrieben, weil ich es für meine Pflicht N Dr. Zimmermann ließ die Blätter ſinken. „So, das wäre das Weſentliche dieſer Ausſage. Haben Sie Differenzen mit dieſem Mann gehabt?“ Kurzmeldungen Berlin. Zu Beginn einer Arbeitstagung der Intendan⸗ ten und Sendeleiter der deutſchen Rundfunkſender ſprach Reichsſendeleiter Hadamowſky am Montag über national⸗ ſozialiſtiſche Programmgeſtaltung und zeitgenöſſiſche Muſik im Rundfunk. Berlin. Am 29. Januar, dem Vorabend des Gedenkta⸗ ges des nationalſozialiſtiſchen Aufbruches, werden in ſämt⸗ lichen evangeliſchen Kirchen gottesdienſtliche Gedenkfeiern abgehalten werden. London. Der Pariſer Vertreter der„Times“ iſt der An⸗ ſicht, daß bei dem Beſuch der franzöſiſchen Miniſter in England die Beſprechungen ſich faſt ausſchließlich auf die Abrüſtung und die franzöſiſch⸗deutſchen Beziehungen be⸗ ſchränken werden. Luftſperre über Paris. Das„Journal Officiel“ veröffentlicht eine vom Luft⸗ fahrtminiſter erlaſſene Verordnung, wonach das Ueberflie⸗ gen der Hauptſtadt innerhalb der ehemaligen Befeſtigungs⸗ anlagen ohne beſondere Genehmigung künftig verboten iſt. Mörder hingerichtet München, 28. Jan. Im Landgerichtsgefängnis in Ansbach wurde der ledige 28 Jahre alte Georg Hirſch von Gollach⸗Oſtheim hingerichtet. Hirſch iſt am 16. Juli vom Schwurgericht wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Er hatte am 1. Juli 1933 die ſchwangere Johanna Chriſtl in Pfahlenheim erwürgt, um ſich nicht als Vater ihres Kin⸗ des bekennen zu müſſen. Furchtbares Familiendrama Bückeburg, 29. Jan. Im Dorfe Wölpinghauſen ver⸗ übte der vor einigen Jahren aus Elberfeld⸗Barmen zuge⸗ zogene hermann Behrendt eine grauſige Tak. Er erſchoß ſeine Frau und ſeine 11jäherige Tochter und machte ſchließ⸗ lich ſeinem eigenen Leben ein Ende. Behrendt lebte in zer⸗ rütteten Familienverhältniſſen; es kam hinzu, daß ſeine Frau krank war. Gräßliche Bluttat eines Vaters Eukin, 28. Jan. Aus bisher völlig ungeklärter Ur⸗ ſache ſpielte ſich in der Wohnung des Beſitzers einer Auto⸗ reparaturwerkſtatt, Hermann Maskolus, eine blutige Fa⸗ milientragödie ab. In den Abendſtunden hörten die Woh⸗ nungsnachbarn mehrere Schüſſe in raſcher Aufeinander⸗ folge. Sie verſuchten Einlaß zu finden, aber niemand öff⸗ nete. Die Polizei wurde verſtändigt und öffnete mit Ge⸗ walt die Wohnungstür Maskolus. Den Einkretenden bot ſich ein erſchreckendes Bild. Im Wohnzimmer lagen Frau Baskolus, ihre beiden Kinder und ihre Schwägerin mik ſchweren Bauchſchußverletzungen am Boden. Maskolus ſelbſt war kot. Er hakte ſich ins Herz ge⸗ ſchoſſen. Furchlbares Brandunglück.— 1 Toter, 2 Schwerverletzte. Recklinghauſen, 29. Januar. Ein furchtbares Brandunglück ereignele ſich bei einer häuslichen Filmvorführung in Datteln. Dabei wurden ein 11jähriger ginabe getötet und zwei Perſonen ſchwerverletzt. In dem Hauſe Handſtraße 37a veranſtaltete der dort wohnende Otto Gehring eine Filmvorführung, an der zehn Perſonen teilnahmen. Gehring hatte nicht die gering⸗ ſten Schutzvorrichtungen getroffen. Plötzlich er⸗ folgte eine Exploſion, eine Stichflamme ſchlug aus dem Apparat heraus und ſofort ſtand die Küche in hellen Flam⸗ men, die den 11jährigen Walter Fiſcher erfaßten. Der Knabe verbrannte vollſtändig und konnte ſpäter nur als verkohlte Leiche gefunden werden. Während die übrigen Perſonen in wilder Flucht durch die Fenſter ſprangen, konnten der 48jährige Theodor Fiſcher und ſein 22 Jahre alter Sohn nur ſchwer verletzt aus dem brennenden Haufe gerettet werden. Das Haus iſt durch das Feuer vollſtändig vernichtet worden. Die Kriminalpolizei hat feſtgeſtellt, daß der Filmvorführungsapparat vor vier Jahren von Gehring bei einem Kinobeſitzer geſtohlen worden iſt. „Er war ſehr faul, ſtreitluſtig, trank gern. Mein In⸗ ſpektor Guſſow wollte ihn ſchon längſt rauswerfen. Aber es waren ſowieſo zu wenig Leute.“ Der Baron ſah grau im Geſicht aus. „Der Mann hat übrigens nicht nur an die Verſiche⸗ rung geſchrieben, ſondern auch an eine Terraingeſellſchaft, mit der ich in Geſchäftsverhandlungen ſtand.“ „Ah— erzählen Sie doch.“ Schlichting berichtete knapp. Ein kaum merkliches Zuk⸗ ken war dauernd um ſeinen Mund. Schließlich ſagte er: „Herr Dr. Brinkmann, den Sie ja auch noch als Zeu⸗ gen vernehmen werden, Herr Landgerichtsrat, wird Ihnen dieſe Seite der Angelegenheit noch genauer erklären.“ „Im— das iſt allerdings merkwürdig. Der Mann iſt mir keineswegs ſympathiſch— ein ſehr gewöhnlicher Burſche. Sie vermuten alſo, daß hinter dem ganzen eigent⸗ lich dieſe Terraingeſellſchaft ſteht, wie? öm— allerdings — es beſtehen da ſonderbare Zuſammenhänge.“ Dr. Zimmermann machte ſich einige Notizen und blickte ernſt drein. „Man verſucht heutzutage die gewagteſten Geſchäfte, ich weiß das. Es hat niemals gewiſſenloſere Geſchäftemacher gegeben. Hm—“ Schlichting atmete ſchwer. „Uebrigens hatte mir dieſer Vogel ſchon kurz nach dem Brande einen ähnlichen Brief geſchrieben und— verlangte darin Geld, wenn er ſchwiege.“ „Ah— alſo eine einfache, glatte Er reſſung! Ahnte ich doch gleich, Baron, daß ſo etwas Aehnliches hier im Spiel ſein mußte. War doch gar nicht anders möglich. Eine plumpe Erpreſſung— natürlich! Das wirft ja die ganze Anzeige über den Haufen. Sie haben doch den Brief da, Baron?“ Sein Geſicht ſtrahlte Wohlwollen und Erleichterung us Herr von Schlichting ſchüttelte leicht den Kopf. Ein 1 böſer Zug hatte ſich um ſeine Mundwinkel ge⸗ graben. „Leider nein,“ murmelte er.„Ich— ich habe ihn lei⸗ der nicht mehr.“ n Oh! Na— hören Sie mal!“ Dr. Zimmermann ſchob die Augenbrauen hoch. Das kam ihm nun wirklich ſonderbar vor. „Ich habe ihn verbrannt.“ „Wie leichtſinnig, Baron!“ „Er brannte mir in den Fingern. Sie müſſen das ver⸗ a ſtehen. Herr Landgerichtsrat. So ein verfider Wiſch!“ Knabenmord in Berlin Berlin, 28. Jan. In Berlin⸗Niederſchönhauſen wurde nuf dem Büchnerweg, einem unbelebten Verbindungspfad, hinter einem Plankenzaun der achtjährige Schüler Pau Herms mit einem Halsſchnitt tot aufgefunden. Der Knabe hatte am Abend vorher ſich von ſeinen Spielkameraden ver⸗ abſchiedet, um in ſeine elterliche Wohnung zurückzukehren Etwa eine Viertelſtunde ſpäter wurde er noch auf dem Wege zur Straßenbahnhalteſtelle geſehen. In ſeiner Begleſ⸗ tung ſoll ſich ein jüngerer Mann befunden haben. . Im Schnee tot aufgefunden. Die Fortbildungs⸗ ſchülerin Frieda Stern von Grub bei Gotteszell(Bayern wurde im Schnee liegend tot aufgefunden. Das Mädchen, das an Epilepſie litt, dürfte vermutlich auf dem Weg von einem ſolchen Anfall überraſcht worden ſein. Schiedsrichter von einer Frau gebiſſen. Wien, 28. Jan. Ein eigenartiger Fußballſkandal ereig⸗ nete ſich in Wien. Erboſt über eine Entſcheidung, ſtürzte ſich eine Frau auf den Schiedsrichter und verletzte ihn ſchwer durch Schläge mit einem Holzknüppel. Sie biß dann den am Boden liegenden Schiedsrichter, bis es endlich gelang, die Raſende von ihrem Opfer zu trennen. Folgen eines Schneeſturmes in Polen. Warſchau, 28. Jan. Aus dem polniſchen Petroleum⸗ gebiet bei Boryslaw werden Einzelheiten über die ver⸗ nichtenden Folgen eines Schneeſturmes bekannt, der dort in der Nacht gewütet hat. Rund 20 Bohrtürme wurden vom Sturm umgeworfen und völlig zerſchmettert. Viele Häu⸗ ſer wurden abgedeckt und eine Reihe von Schornſteinen der Fabrikanlagen ſtürzte ein. Auf einzelnen Chauſſeen ſind ſchwere Schneeverwehungen bis fünf Meter Höhe eingetre⸗ ten. Bei der Station Synowodzko fuhr ein Perſonenzug auf einen Güterzug, da der Schneeſturm die Weichen verſtopft und außer Betrieb geſetzt hatte. Zwei Perſonen wurden da⸗ bei ſchwer und 14 leicht verletzt. Wo liegen die Goldbarren? Die aus dem Flugzeug verſchwundene Sendung. London, 27. Januar. Wo liegen die Goldbarren im Werte von 6000 Pfund Sterling, die im Sturm aus einem von Frankreich nach England fliegenden Flugzeug herausgefallen ſind? Im tie⸗ fen Meer oder im Gemüſegarten eines Hauſes in Südeng⸗ land, deſſen Beſitzer ſich des Goldregens noch garnicht be⸗ wußt iſt. Dies iſt die Frage, die viele Gemüter bewegt. Die Blätter geben die ganze Kette der Ortſchaften an, die das Flugzeug auf ſeinem Wege von Le Bourget nach Abridge in Eſſex überflogen hat und Tauſende von Men⸗ ſchen ſtöbern bereits in ihren Gärten herum und ſuchen wie nach Oſtereiern die beiden Holzkiſten, die das wertvolle Me⸗ tall enthalten. Vielleicht iſt die Sache noch romantiſcher, denn ſchon jetzt tritt die Vermutung auf, daß eine Bande internationaler Verbrecher das Gold ſchon ge⸗ ſtohlen hatte, bevor das Flugzeug Frankreich verließ. Nach einer neueren Meldung ſoll die Goldſendung in der Nähe von New Romney in der Grafſchaft Kent aufge⸗ funden worden ſein. Die Meldung über die Auffindung der Goldſendung wird dementiert. Dagegen meldet Reuter, daß ein Kof⸗ fer, der einem der Fahrgäſte des Flugzeuges gehört, in 1 15 von Abbeville(Nordfrankreich) aufgefunden wor⸗ en iſt. Koffer, aber kein Gold Es beſtätigt ſich, daß der in der Somme⸗Bucht aufge⸗ fundene Koffer aus dem engliſchen Flugzeug ſtammt, das unterwegs ſeine Goldladung verlor. Der Koffer, den ein Fiſcher aus dem Flugzeug fallen ſah, enthält Kleidungs⸗ ſtücke mit dem Namen„Waldteufel“. Andere Gegenſtände, die von dem Flugzeug ſtammen könnten, ſind auf franzö⸗ ſiſchem Boden bisher nicht gefunden worden. a„Gewiß. Aber trotzdem! Und Sie erſtatteten keine An⸗ zeige?“ „Nein.“ Kurzes Schweigen. Dr. Zimmermann hatte wieder eine amtliche Miene. ö „Das verſtehe ich nicht recht, Herr von Schlichting.“ Er wandte ſich zum Kanzliſten: „Schreiben Sie mit, Säuberlein?“ Die ſpitze Naſe, die förmlich über dem Papier lag, hob ſich um einen Zoll. g „Jawohl, Herr Landgerichtsrat!“ ſchnüffelte ſie. „Schön. Alſo weiter, Herr Baron. Der 1 Brief iſt nicht mehr vorhanden. Schade. Kommen wir ale zu der Vogelſchen Ausſage im einzelnen. Wollen Sie ſich bitte äußern?“ Schlichting gab ſich einen Ruck. Der gekrümmte Rücken ſtreifte ſich, die Hände lagen geballt auf den Knien, der Ausdruck ſeines Geſichts war müde und zerquält. „Bitte?“ wiederholte der Unterſuchungsrichter und hatte plötzlich einen faden Geſchmack im Munde, da er for⸗ ſchend hinter den ſpiegelnden Brillengläſern ſein Gegen⸗ über anſah. „Die Ausſage dieſes— dieſes Vogel— ſtimmt—“ ſagte Schlichting raſch, wie gehetzt, mit abirrendem Blick. Er fuhr mit der Zunge über die trockenen Lippen und fügte haſtig hinzu: „Bis auf das Feuer im Boden, das ich— gelegt ha⸗ ben ſoll.“ Wieder Schweigen. Schwer und bedrückend. Kühl 11 Dr. Zimmermanns Stimme, während man Säuberleins Gekritzel hörte und beinahe das Tröpfeln ſei⸗ ner Naſe— denn Sebaſtian Säuberlein war in dieſem Augenblick ſehr erregt und hatte keine Zeit, um ſich die Naſe zu ſchnäuzen. „Das heißt alſo, Herr Baron— Sie geben zu, in jener Nacht auf dem Boden Ihres Hauſes geweſen zu ſein?“ fragte der Anterſuchungsrichter. 2 0 Ill „Om. Alſo hat dieſer Vogel doch richtig beobachtet, Und,— was ſuchten Sie auf dem Boden, Herr Ba⸗ rot?“ ö Der richtete ſich wieder ſtraff auf. Seine Züge härteten ſich. Sein Blick wurde ruhiger, feſter, ſicherer.. Ausdem badiscuen lande Faſtnachtsluſtbarkeiten 1935 Karlsruhe, 29. Jan. Der Miniſter des Innern hat in dieſem Jahre davon abgeſehen, die Faſtnachtsluſtbarkeiten polizeilich einzuſchränken. Die Polizeibehörden ſind ange⸗ wieſen worden, Auswüchſen entgegenzutreten und nament⸗ lich Perſonen, die in anſtößiger Kleidung erſcheinen, zu entfernen und verkehrsſtörendes Maskentreiben von den Straßen fernzuhalten. Kreisleiter Or. Kotih in die Landespropagandaſtelle berufen. Karlsruhe. Wie der„Führer“ mitteilt, wird Kreislei⸗ ter Dr. Roth⸗Mannheim die kommiſſariſche Leitung der Abteilung Kultur der Landespropagandaſtelle über⸗ nehmen. Der bisherige Leiter dieſer Abteilung, Gaukul⸗ turwart Kaiſer, ſiedelt in dieſen Tagen als ſtellver⸗ tretender Reichskulturwart nach München über. [Heidelberg.(Selbſtmord eines jungen Mannes.) Vor einigen Tagen wurde berichtet, daß ein von auswärts ſtammender, im Stadteil Handſchuhsheim beſchäftigt geweſener junger Mann den Tod im Neckar ge⸗ ſucht habe. In der Notiz war zugleich die Rede davon, daß gegen den Vermißten ein gerichtliches Verfahren wegen Diebſtahls eingeleitet geweſen ſei. Dieſe Angabe trifft nicht zu. Heidelberg.(Richtfeſt auf der Thingſtätte.) An der Thingſtätte auf dem Heiligen Berg fand ein Richtfeſt ſtatt. Nachdem der Arbeitsdienſt ein Lied geſungen hatte, trugen zwei Zimmerleute in ihrer Berufstracht und ein Ar⸗ beitsdienſtmann einen gereimten Richtſpruch vor. Gauarbeits⸗ führer Helff ſchloß die der Witterungsverhältniſſe wegen ab⸗ gekürzte Feier mit einem Sieg⸗Heil auf den Führer. Ein Kameradſchaftsabend mit dem traditionellen Richtſchmaus ſchloß ſich an. Heidelberg.(Schwerer Verkehrsunfall.) Ein von Mannheim kommendes Stuttgarter Perſonenauto be⸗ gegnete kurz vor Edingen einem Radfahrer, der auf den Ktaftwagen zugefahren ſein ſoll, ſo daß dieſer ſcharf bremſen mußte. Der Wagen überſchlug ſich und die beiden Inſaſſen würden herausgeſchleudert, ohne jedoch nennenswerte Ver⸗ letzungen davonzutragen. Der Radfahrer, der Heizer Fritz Schell von hier, wurde von dem Auto erfaßt und ſchwer verletzt, ſo daß er ſofort in das Krankenhaus verbracht werden mußte. Das Auto mußte abgeſchleppt werden. ] Hockenheim.(Betrüger gefaßt.) Ein wegen Be⸗ krugs ſteckbrieflich verfolgter Mann aus Sattelbach i. O. würde von der Gendarmerie in Hockenheim feſtgenommen. Schwetzingen.(Tragiſcher Todesfall.) Der 36jährige Schreiner Fritz Gerne aus Oftersheim hatte ſich vor einigen Wochen einen Splitter in der Hand zugezogen, was unerwartet zu einer Blutvergiftung führte, die ärztliche Be⸗ handlung erforderlich machte. Es ſtellte ſich eine Verſchlim⸗ merung ein, ſo daß Gerner in das Krankenhaus überführt werden mußte. Dort iſt er an den Folgen der Blutvergiftung geſtorben. Wiesloch.(Wiederaufnahme des Berg⸗ ba es.) Das auf Gemarkung Altwiesloch-Baiertal befind⸗ liche Erzbergwerk hat nach fünfjähriger Stillegung ſeinen Betrieb wieder aufgenommen. Zurzeit ſind 20 Mann mit Aufräumungsarbeiten beſchäftigt. Man rechnet damit, die Belegſchaft von ehedem noch zu erhöhen. () Auteröwisheim bei Bruchſal.(Frecher Dieb⸗ ſtahl.) Nachts gegen 1 Uhr wurde bei der Familie Balduf Angebrochen und aus dem Küchenſchrank der Betrag von 270 Mark geſtohlen. Der lokalkundige Dieb wußte, daß die Frau allein zu Hauſe und der Verkaufserlös für eine Kuh im Küchenſchrank aufbewahrt war. Man iſt dem Täter auf der Spur. (0) Pforzheim.(Ueberfall auf eine Geſchäfts⸗ Inhaberin.) Abends wurde eine ledige 28 Jahre alte Geſchäftsinhaberin auf dem Heimweg von ihrem Geſchäft, der vom Sedansplatz durch die Dillſteiner⸗ und Schwarzwald⸗ ſtraße in die Nähe des Waſſerturms führt, an der Einmün⸗ ng der Hercyniaſtraße von einem jüngeren Mann ange⸗ Halten, mit beiden Händen von hinten um den Hals gepackt, auf den Boden geworfen und mit der Fauſt auf den Kopf geſchlagen. Der Dame wurde ihre Handtaſche mit 20 Mark Inhalt und anberen Dingen gewaltſam entriſſen. Als die Ueberfallene ſich zur Wehr ſetzte und um Hilfe ſchrie, flüch⸗ tete der Täter und entkam. () Achern.(Gau⸗ Arbeitstagung der D A F ⸗ Amtswalter.) Aus allen Teilen des Landes hatten ſich die Kreisamtsleiter, Betriebsführer und Betriebsgemeinſchafts⸗ Falten zu der erſtmals außerhalb der Landeshauptſtadt abge⸗ altenen Gau⸗Arbeitstagung der DA ⸗Amtswalter in Achern eingefunden. Bezirkswalter Plattner eröffnete die Tagung mit einem Rückblick auf die von der DAF. im vergangenen Jahre in Baden geleiſtete Arbeit, wobei er ſeinen Mit⸗ arbeitern herzlichen Dank abſtattete. Es folgten mehrere Vorträge. Den erſten Vortrag hielt Gauobmantt Pg. Menth über„Die Aufgaben des Berufsgruppenamtes in der DAß und der Aufgabenbereich der zu bildenden Berufsgruppen“. 2 Dauchingen bei Villingen.(Ein Unglüc kommt lelten allein.) Von einem doppelten Unglück wurde an elnem Tage die Familie Emminger betroffen. Der 68 Jahre alte Landwirt Johann Emminger brach abends auf der Dorfſtraße bei Glatteis zweimal den rechten Anterſchenkel. Am age Tage brachte fein Schwiegerſohn in einer Nieder⸗ chacher Fabrik eine Hand in die Maſchine und verletzte ſie erheblich, ſo daß er nach zweijähriger Arbeitsloſigkeit wieder einige Zeit beſchäftigungslos ſein wird. Ju allem Ueberfluß liegt auch noch ein Sohn des Johann Emminger ſeit über einem Jahre ſchwer krank darnieder. () Konſtanz.(Schwere Zuchthausſtrafe für Steuerhinter ziehung.) Die Konſtanzer Große Straf⸗ kammer verurteilte den 51jährigen Auguſt Koſel, zuletzt wohnhaft in Donaueſchingen, wegen Vergehens gegen das Reichskörperſchaftsſteuergeſetz, gegen das Grundgewerbeſteuer⸗ rperſchaftsſteuergeſetz, geg Nerzehen 5 geſetz, 1 75 Beamtenbeſtechung ſowie wegen ü ie Deviſenbewirtſchaftung und erordnungen über die f ſchaf g 1 n die Haie wegen Betrugs zu drei Jahren Zuchthaus, Rark Geldſtrafe und fünf Jahren Ehrverluſt. Zwei Monate Anterſuchungshaft werden angerechnet. 551 —) Waldshut. Tödlicher Anfall deim Schlachten) Im bechdanen Oberlauchringen wollte tes Schweines dieſes durch einen Kugelſchuß betäuben. Dabei rutſchte Keller aus und die Kugel drang ihm in den Kopf. Der Schwerverletzte wurde ins Krankenhaus nach Waldshut übergeführt, wo er alsbald verſtarb. 9 der 25 Jahre alte Metzger 1 1 Keller beim Schlachten Aus den Nachbarländern Zuſammenfloß zweier Fernlaſtzüge Ein Mitfahrer tot aus den Trümmern hervorgezogen. * SHanau, 28. Jan. Auf der Straße Hanau⸗Langen⸗ ſelbold zwiſchen den Ortſchaften Rückingen und Langelſelbold hatte ein Fernlaſtzug mit Anhänger, der in Richtung Hanau führ, einen Motordefekt und hielt auf der rechten Straßen⸗ ſeite. Aus der gleichen Richtung kam ein anderer Fernlaſtzug mit Anhänger, deſſen Beſitzer und Führer der Speditente Erwin Spengler aus Worms war, und fuhr auf den ſtehenden Laſtzug auf. Der Anprall war derart ſtark, daß der Motor⸗ wagen des auffahrenden Wormſer Laſtzuges faſt vollſtändig zektrümmert wurde. Während der Fahrer des Wormſer Laft⸗ zuges und ſein Pater mit leichteren Verletzungen davonkg nen, würde der mitfahrende 28jährige Hauſierer Heinrich Forſch⸗ hauer aus Hanau, der in Schlüchtern aufgenommen wurde, tödlich verletzt. Durch den Zuſammenſtoß der beiden Fernlaſtzüge war eine ſtarke Verkehrsſtörung auf der Straße entſtanden, daß der Verkehr bis am Sonntag nachmittag durch Polizei⸗ beamte geregelt werden mußte. Den Schulkameraden im Scherz erſchoſſen * Neuſtadt bei Kirchhain, 28. Jan. Die leidige und oft verurteilte Unſitte, im Scherz mit einer Schußwaffe auf einen Menſchen anuzlegen, hat wieder einmal ein junges Menſchenleben vernichtet. Der 18jährige Sohn des Arbeiters Konrad Wagner im nahen Ort Mengsberg ſuchte einen gleichaltrigen im Nachbarhauſe wohnenden Schulkameraden auf. Letzterer holte ein Teſching, das ſein Vater in einem Schrank verwahrte. M., den ſcherzhaft gemeinten Worten:„Soll ich dich mal totſchießen?“ zielte er auf den Beſucher, ohne zu wiſſen, daß die Waffe geladen war. Plötzlich krachte ein Schuß, der Wagner in den Hals traf. Der Junge ſank tot um. Ludwigshafen.(Schaufenſterräuber.) Bei einem Händler im nördlichen Stadtteil wurde durch bis jetzt noch unbekannte Täter die Schaufenſterſcheibe eingedrückt und fol⸗ gende Gegenſtände entwendet: zwei ſilberne Herrentaſchen⸗ uhren mit Goldumrandung, eine Herrentaſchenuhr mit Nickel⸗ gehäuſe und Sprungdeckel, eine ſilberne Herrentaſchenuhr mit Kette, ein goldener Siegelring, ein Paar goldene Ehe⸗ ringe und eine Schreckſchußpiſtole mit ſechs Patronen. Die Ermittlungen nach den Tätern ſind im Gange. Ludwigshafen a. Rh.(Perſonenkraftwagen fährt in geſchloſſene Bahnſchranke.) Am Sonntag, den 27. Januar, um 17.22 Uhr, fuhr auf dem Bezirksſtraßenübergang, Poſten 2365, im Bahnhof Grün⸗ ſtadt ein aus Richtung Kirchheim(Eck) kommender Perſo⸗ nenkraftwagen in die für Perſonenzug 775 Neuſtadt a. d. H.— Mannheim geſchloſſene Schranke. Der Kraftwagen wurde ſtark, die Schranke leicht beſchädigt. Der Wagenlen⸗ ker wurde leicht verletzt. Frankenthal.(Rückſichtsloſer Autofahrer.) Auf der Landſtraße Frankenthal— Oppau, kurz vor der Stadt, ereignete ſich ein ſchwerer Verkehrsunfall. Ein ge⸗ wiſſer Oehlenſchläger aus Ludwigshafen, der auf der rech⸗ ten Straßenſeite ging, wurde von einem Kraftwagen ange⸗ fahren und die Böſchung hinuntergeſchleudert, wo er mit dem Geſicht auf einen harten Gegenſtand gefallen ſein muß. Er zog ſich mehrere Verletzungen zu und wurde durch die Freiw. Sanitätskolonne in das Städt. Kranken⸗ haus überführt. Der Kraftwagenlenker fuhr weiter, ohne ſich um den Verletzten zu kümmern. Bad Dürkheim.(Tödlich verunglückt.) Der An⸗ fang der 30er Jahre ſtehende Schuhmacher Seelos fuhr von einem Fußballſpiel kommend, und angetrunken, am Ausgang von Mardorf auf un beleuchtetem Fahrrad geradewegs in ein entgegenkommendes Auto, da ihm ſeine zwei mitfahrenden Gefährten kurz zuvor zugerufen hatte, er ſolle doch von der linken auf die rechten Seite fahren. Das Auto wollte noch ausweichen und fuhr in den Straßen⸗ graben, ohne daß von den Inſaſſen jemand nennenswert ver⸗ letzt wurde. Der ſchwerverletzte Seelos wurde ins Kranken⸗ haus nach Ludwigshafen gebracht, wo er inzwiſchen geſtorben iſt. Sein Mitfahrer Petry aus Seebach wurde am Un⸗ glücksplatz von einem in gleicher Richtung fahrenden Auto erfaßt und an den Füßen verletzt. — Göppingen.(Tödlicher Ausgang eines Pferdeſchlags.) Wie berichtet, wurde der 54 Jahre alte Landwirt Schurr von Hattenhofen von einem Pferd geſchlagen. Die Unterleibsverletzungen waren ſo ſchwerer Natur, daß der Verunglückte trotz ſofortiger Operation im Kreiskrankenhaus Göppingen daran geſtorben iſt. Das gefährliche Tier, das erſt vor 14 Tagen auch den Schmied Rau von Hattenhofen durch einen Schlag ſchwer verletzte, wurde inzwiſchen entfernt. a Anna Müller-Lincke geſtorben. Nach längerem Lei⸗ den ſtarb in einer Berliner Klinik im 65. Lebensfahr die bekannte Berliner Schauſpielerin Anna Mülter⸗Lincke. Auf einer Berliner Bühne lernte ſie den Komponiſten Lincke, ihren ſpäteren Mann, kennen, deſſen Liedern und Schla⸗ gern ſie zu einem großen Erfolg verhalf. Locale ſeuudotuau Stiller Winterwald Niemand ſoll uns einreden, daß es um die Winterszeit nicht ſchön im Walde wäre! Gibt es Größeres, Schöneres und Erhabeneres, als einen winterlichen Tannenwald, auf dem der Hermelin friſchgefallenen Schnees liegt oder der überſchimmert iſt von den unzähligen Kriſtallen des Reifes? Gibt es etwas Schöneres, als die beredſame Stille und Ruhe des Winterwaldes, durch den nur dann und wann einmal ein leiſes Wipfelrauſchen geht, dieweilen in der Ferne ein einſamer Vogelruf verhallt? Wahrhaftig, auch im Winter iſt der Wald unſere grüne Heimat, in der wir Ruhe und Frieden finden. Biſt du nach arbeitsreicher Woche müde von deiner Hände Werk, dann lenke am Sonntag deine Schritte in den Wald. Immer hat er etwas für dich bereit, immer wird er dich erquicken und erfriſchen, ermuntern und ermutigen. Drückt dich ein Leid— trage es hinaus in den Wald. — Der Gottesfrieden, der ſein Geheimnis iſt, wird Schmerz und Bitterkeit von deiner Seele nehmen. Eine Stunde im ſtillen Winterwald bringt die Unruhe des lauteſten Tages in dir zum Schweigen. Als ein anderer Menſch trittſt du den Heimweg an. Am Ende eines ſolchen befreienden Spazierganges wirſt du einen dankenden Blick zurückwerfen auf den Wald, der ſich dir gaſtfreundlich öffnet, ſo oft du dich nach ihm ſehnſt. Zur Schulſchließung. Außer der Volksſchule bleiben auch die Kleinkinderſchulen und Kleinkindergärten hier bis einſchließlich 5. Februar 1935 geſchloſſen. a Zum heiteren Abend im Schloß. Man hört ab und zu die Meinung, daß der angeſagte„Heitere Abend“ nur eine Rundfunkübertragung ſei. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerkſam, daß die genannten Rundfunk⸗ und Bühnen⸗ künſtler perſönlich nach Seckenheim kommen. Niemand verſäume es daher, ſich rechtzeitig ſeine Eintrittskarte zu beſorgen, um die Künſtler auch einmal perſönlich kennen zu lernen. Die Nachfrage iſt, ſehr groß. 2 — Verlängerung der Bauſperre für Kinos. Der Prä⸗ ſident der Reichsfilmkammer hat die am 31. März ds. Is. ablaufende Sperre für den Bau neuer Kinotheater um ein weiteres Jahr verlängert. Die Bauſperre, die auch Erwei⸗ terungsbauten an ſchon beſtehenden Theatern ſowie die In⸗ betriebnahme längere Zeit ſtillgelegter Theater umfaßt, ſolſ der Geſundung der deutſchen Filmtheater dienen. — Schulräume als Uebungslokale für Geſangvereine. Seit Jahren ſchon haben die deutſchen Geſangvereine dar⸗ über Klage geführt, daß ihnen bei Benutzung von Schul⸗ räumen zu Uebungszwecken durch un verhältnismäßig hohe Entſchädigung uſw. Schwierigkeiten bereitet werden. Nun⸗ mehr hat der Miniſter für Wiſſenſchaft, Erziehung und Volksbildung einen Erlaß an die Anterrichtsverwalſungen der Länder gerichtet, in dem die Tätigkeit der Geſangvereine vollſte Anerkennung findet.„Die Beſtrebungen der Chor⸗ und Volksmuſikvereine“, ſo ſchreibt das Miniſterium,„die ſich in immer ſteigendem Maße der Neugeſtaltung deutſchen Muſiklebens und der Pflege deutſchen Volkstums widmen, verdienen weitgehende Förderung. Ich halte es daher für angebracht, daß Chor⸗ und Volksmuſikvereinen, die ſich durch Inanſpruchnahme von Schulräumen einen für ernſte Arbeit geeigneten Rahmen ſchaffen wollen, bei Berechnung der Ent⸗ ſchädigung Entgegenkommen gezeigt wird. Es werden ihnen im allgemeinen nur die Koſten für Beheizung, Beleuchtung und Reinigung— allenfalls beſcheidene Gebühren für die tat⸗ ſächliche Abnutzung— in Rechnunes ſtellen ſein.“ Das Schaufenſter allein tut's nicht Es gab Zeiten, da der Einzelhändler neben einer guten Schaufenſterreklame ſich auch gern und mit Erfolg des Zei⸗ tungsinſerates als Werbemittel für ſein Geſchäft, für ſeine Waren und Leiſtungen bediente. Im Laufe der ſchlimm⸗ ſten Kriſenzeiten hat er ſich aber vielfach unter dem Geſetz radikalſter Erſparung ſelbſt produktiver Unkoſten das Zei⸗ tungswerben„abgewöhnt“, und iſt noch nicht genügend wieder darauf zurückgekommen. Dabei mag die große Umſchaltung im Preſſeweſen und damit die für den Außen⸗ ſtehenden noch nicht ganz klare Werbewirkung verſchiedener Zeitungen mit eine Rolle geſpielt haben. Die Vorſchriften der Reichspreſſekammer und des Werberats der deutſchen Wirtſchaft(Regelung des Anzeigeweſens, Auflageneindruck uſw.) geben aber dem Inſerenten heute weitaus größere Möglichkeiten der Kalkulation der e einer Zeitung in die Hand als je zuvor. Hier gibt es alſo keine Hemmungen mehr.. Die Zurückhaltung mancher Kaufleute von der Anzei⸗ genwerbung iſt heute aber noch oft aus einer gewiſſen f Langſamkeit des Entſchluſſes oder aus einer Ueberſchätzung der alleinigen Werbewirkung des Schaufenſters zu er⸗ klären. Dieſen Kaufleuten kann man das Schlagwort ent⸗ gegenhalten: Inſerieren heißt, das Schaufenſter wandern laſſen, das Inſerat iſt„das Schaufenſter auf Reiſen“. Mit viel guten Einfällen und mancherlei originellen Ideen— und meiſt auch mit recht erheblichen Mitkeln— wird das Schaufenſter ausgeſtattet. Oft aber vergißt man dabei, daß damit allein noch keineswegs ſeine Beachtung geſichert werden kann. Werden die vielen, die der Weg zur Arbeitsſtätte und zum Beruf tagtäglich dort vorbeiführt. denen jedes Haus und jeder Laden nur zu gut bekannt iſt, wohl das neue Schaufenſter beachten? Wie gering iſt da⸗ gegen die Zahl derer, die nicht gewohnheitsmüßig oder nur zufällig die Straße r Und wenn der Laden gar in einer Seikenſtraße liegt, die nur geringen Publi⸗ kum- erkehr hat? Schickt alſo das Schaufenſter auf Reiſen. Sagt dem Zeitungsleſer, was Ihr ſagen wollt oder zeigt es ihm ſchon im Text und Bilde. Macht ihn durch eine An⸗ zeige darauf neugierig, was im Schaufenſter gezeigt wird, auf die neuen Angebote und die billigen Preiſe. Wer in der Ruheſtunde des Abend in der Zeitung geleſen hat, daß der Laden an der Ecke oder der in der kleinen Querſtraße etwas Neues und Gutes zu zeigen verſpricht, wird ſich am nächſten Tage daran erinnern, es ſich anſehen und, wenn es ihm gefällt, dort auch kaufen. Westerberichett Der Kern des die Wetterlage beherrſchenden Tiefdruck⸗ kegt jetzt über der Oſtſee. Für Dienstag und Mittwoch iſt Anbeſtändiges zu zeitweiligen Nie derſchlägen geneigtes, mäßig kaltes Wetter zu erwarten. 5 f Erbhof⸗Angelegenheiten. Die Verſorgungsrechte der Kinder des verſtorbenen Erbhofbauern. Ueber die Verſorgungsanſprüche der Kinder eines ver⸗ ſtorbenen Erbhofbauern beſtehen noch viele Mißverſtänd⸗ niſſe und Unrichtigkeiten. Die Verſorgungsrechte der wei⸗ chenden Erben, das ſind diejenigen Erben, welche den Erbhof nicht erhalten, gehören zu den wichtigſten Be⸗ ſtimmungen des Reichserbhofgeſetzes und ſtützen ſüch auf § 30 des zitierten Geſetzes. Gemäß dem eben angeführten Paragraph werden die Abkömmlinge des Erblaſſers, ſoweit ſie Miterben oder pflichtteilsberechtigt ſind, bis zu ihrer Volljährigkeit auf dem Hofe angemeſſen unterhalten und erzogen. Sie ſollen auch für einen dem Stande des Hofes entſprechenden Beruf ausgebildet und bei ihrer Verſelbſtändigung, weibliche Ab⸗ kömmlinge auch bei ihrer Verheiratung, ausgeſtattet werden, ſoweit die Mittel des Hofes dies geſtatten. Die Ausſtattung kann insbeſondere auch in der Gewährung von Mitteln für die Beſchaffung einer Siedlerſtelle beſtehen. Geraten ſie unverſchuldet in Not, ſo können ſie auch noch ſpäter gegen Leiſtung angemeſſener Arbeitshilfe auf dem Hofe Zuflucht ſuchen(Heimatzuflucht). Dieſes Recht ſteht auch den Eltern des Erblaſſers zu, wenn ſie Miterben oder pflichtteils⸗ berechtigt ſind. Der Verſorgungsanſpruch ſteht alſo den eben bezeich⸗ neten Perſonen nur zu, ſoweit ſie Miterben oder pflicht⸗ teilsberechtigt ſind. Er entfällt alſo bei Perſonen, die wegen Erbunwürdigkeit(8 2339 des Bürgerl. Geſetzbuches) oder wegen Erbverzicht(S 2346 des Bürgerl. Geſetzbuchs) nicht Erbe werden oder denen der Bauer den Pflichtteil nach§8 2333 des Bürgerl. Geſetzbuches entzogen hat. Das Verſorgungsrecht bildet, ſoweit der Hof in Frage kommt, für dieſe Perſonen ſowohl den geſetzlichen Erbteil als auch den Pflichtteil. Unterhalt und Erziehung. Die Abkömmlinge des Erblaſſers können bis zu ihrer Volljährigkeit auf dem Hofe bleiben. Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 21. Lebensjahres ein. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann durch Beſchluß des Vormundſchaftsgericht für volljährig erklärt werden und erlangt hierdurch die Stellung eines Volljährigen. Die Abkömmlinge werden auf dem Hofe angemeſſen, d. h. nach den Kräften des Hofes unterhalten und erzogen gegen Leiſtung von Arbeitshilfe, ſoweit dies unter den gegebenen Verhältniſſen üblich iſt. Die Geſchwiſter des Anerben, die infolge körperlicher oder geiſtiger Gebrechen außerſtande ſind, ſich ſelbſt zu unterhalten, wird der Anerbe auch über die Volljährigkeit hinaus auf dem Hofe zu unter⸗ halten haben. Dies ergibt ſich aus dem Heimatzufluchtsrecht. Berufsausbildung und Ausſtattung Die Berufsausbildungs⸗ und die Ausſtattungspflicht des Anerben richtet ſich nach den Mitteln des Erbhofes. Da⸗ runter ſind die flüſſigen Mittel und die Erträgniſſe des Erbhofs zu verſtehen. Ausſtattung iſt alles, was einem Kinde entweder mit Rückſicht auf ſeine Verheiratung oder im Hinblick auf die Erlangung einer ſelbſtändigen Lebens⸗ ſtellung gegeben wird, ferner Zuwendungen, die zur Er⸗ haltung der Wirtſchaft oder der Lebensſtellung eines Kindes zugewendet werden. Hierzu gehört auch die einer Schweſter des Anerben im Falle der Verheiratung zur Einrichtung des Haushalts gewährte Ausſteuer. Nach dem Tode des erfüllen. Wer ſchon ſeit Lebzeiten des Erblaſſers eine Aus⸗ bildung und Ausſtattung erhalten hat, oder eine ſolche aus dem erbhoffreien Vermögen bekommt, kann weitere An⸗ ſprüche gegen den Anerben aus dem angeführten§8 30 Abſ. 2 des Reichserbhofgeſetzes nicht geltend machen. Die Erfüllung dieſer Ausſtattungspflicht bereitet für die Ueber⸗ gangszeit in den meiſten Fällen große Schwierigkeiten. Vielfach wird ein billiger Ausgleich dadurch möglich ſein, daß die Ausſtattung in Jahresraten aus dem Ertrag er⸗ folgt. Eventuell kann auch das Anerbengericht genehmigen, daß der Hof mit einer Tilgungshypothek belaſtet wird, wenn auf dieſe Weiſe die Mittel beſchafft werden können. Es kann auch in Frage kommen, daß der Anerbe zur Aus⸗ ſtattung eines Miterben, der ſelbſt eine landwirtſchaftliche Beſitzung begründen will, mit Genehmigung des Anerben⸗ gerichts entbehrliche Parzellen— vielleicht was über die Mindeſtgrenze einer Ackernahrung hinausgeht—, vom Erb⸗ hof abgibt. Das Geſetz weiſt ausdrücklich darauf hin, daß bei Söhnen die Ausſtattung auch in der Gewährung von Mitteln für die Beſchaffung von Siedlerſtellen beſtehen kann. Für die Zukunft wird der Bauer ſchon von vorn⸗ herein für die weichenden Erben ſorgen müſſen durch Abſchluß einer Lebensverſicherung(Ausſtattungsverſicherung) eines Sparvertrags oder durch Anlegung eines Erbhof⸗ ſparbuches. Heimatzuflucht. Berechtigt zur Ausübung des Heimatzufluchtsrechts ſind nur die Abkömmlinge und die Eltern des Erblaſſers(ver⸗ ſtorbenen Erbhofbauern), ſoweit ſolche als Miterbe in Be⸗ tracht kommen oder pflichtteilsberechtigt ſind. Der Berech⸗ tigte muß unverſchuldet in Not geraten ſein. Er hat auf dem Hof angemeſſene Arbeitshilfe zu leiſten, ſoweit er dazu fähig und in der Lage iſt. Ausdrücklich erwähnt ſei, daß der oben aufgeführte § 30 des Geſetzes nur Anwendung findet auf Erbfälle, die nach dem Zeitpunkt eintreten, auf den der Hof Erbhof geworden iſt. Dieſe Verſorgungsrechte aus 8 30 entſtehen erſt mit dem Erbfall. Zur Erläuterung diene folgendes Beiſpiel: Ein Bauer hat ſeit dem Inkraft⸗ treten des Geſetzes, d. i. 1. Oktober 1933, einen Erbhof. Er hat drei Kinder, ein Sohn und zwei heiratsfähige Töchter. Hier kommen die Verſorgungsrechte aus§ 30 des Reichserbhofgeſetzes nicht in Frage, Hier gelten vielmehr noch— wie ſeither— die Vorſchriften des Bürgerlichen Geſetzbuches über Unterhaltspflicht(S 1601 BGB) und über das Rechtsverhältnis zwiſchen Eltern und Kindern (s 1616 ff. BGB). In der Uebergangszeit können einem Kinde mit Genehmigung des Anerbengericht bei deſſen Verheiratung Grundſtücke, ſoweit ſolche über die Mindeſt⸗ grenze einer Ackernahrung hinausgehen, mitgegeben wer⸗ den,§ 37 Abſ. 2 des REG.(ſoll heißen Reichserbhofgeſetz) Angenommen, der Bauer ſtirbt nach Inkrafttreten des Geſetzes unter Hinterlaſſung eines Erbhofs, einer über⸗ lebenden Witwe mit eigenem Vermögen und den oben erwähnten drei Kindern. Der Sohn erhält den Erbhof. Die beiden Töchter, die ſeither den Hof durch ihrer Hände Fleiß haben vergrößern helfen, beabſichtigen ſich jetzt zu verheiraten. Da ſie ſeither noch nichts erhielten, haben ſie gegen ihre Mutter einen Anſpruch auf Beſchaffung einer angemeſſenen Ausſteuer nach 8 1620 des BGB und gegen den Anerben einen Anſpruch auf Ausſtattung gemäß § 30 REG. In ſteuerrechtlicher Hinſicht iſt bemerkenswert, daß der Reichsminiſter der Finanzen unterm 22. Dezember 1934 einen Runderlaß an die Prä⸗ ſidenten der Landesfinanzämter abgedruckt im Reichs Bauern hat der Anerbe dieſe Fürſorgepflicht weiter zu linien für die Behandlung erbſchaftsſteuerlicher und grund⸗ erwerbſteuerlicher Zweifelsfragen zum Reichserbhofgeſetz, in welchem ausgeführt wird, daß der Erwerb, welcher den weichenden Erben auf Grund der ihnen nach 8 30 REß. zuſtehenden Verſorgungsanſprüche anerfüllt, mit Rückſicht auf die ungünſtige Behandlung, die ihnen im Reichs⸗ erbhofgeſetz im Vergleich zu dem auch ſteuerlich begünſtigten Anerben zu Teil wird, nach§ 13 der Abgabeordnung frei zu laſſen iſt. Aus dem Ausgeführten daß die Rechtsſtellung der Reichserbhofgeſetz durchaus keine ſchlechte iſt, wenn auch ſelbſtverſtändlich der Grundſatz der unbedingten Er⸗ haltung des Erbhofs als Sitz kommender Geſchlechter in erſter Linie ſteht. Iſt der Erbhof in Gefahr, ſo haben alle perſönlichen Intereſſen zurückzutreten; dort aber, wo ein leiſtungsfähiger Hof vorhanden iſt, werden auch in Zukunft die Anſprüche der Abkömmlinge nicht verkürzt. Die Rechts⸗ natur der Anſprüche iſt zum mindeſten eine pflichtteils⸗ ähnliche, es kann ihre Beſeitigung oder Einſchränkung nicht durch letztwillige Verfügung(Teſtament oder Erbvertrag) erfolgen, wohl aber ihre Verſtärkung in einem Guts⸗ übergabevertrag, welcher in einer beſonderen Abhandlung behandelt werden wird. Gr. dürfte ſich ergeben haben, Abkömmlinge nach dem Guperlative Deutſchland hat den höchſten Kirchturm der Welt. Es iſt bekanntlich der des Ulmer Münſters. Er beſitzt eine Höhe von 161 Meter und iſt um mehr als die Hälfte höher als z. B. einer der beiden Türme des Regensburger Domes oder der Münchener Frauenkirche. Der höchſte Baum iſt der auſtraliſche Eukalyptus⸗ baum, der eine Höhe von 140 Meter erreicht. Der höchſte Berg iſt der Mount Evereſt im Hima⸗ lajagebirge, ſeine Höhe beträgt 8880 Meter; der höchſte Berg in Deutſchland iſt bekanntlich die Zugſpitze mit rund 3000 Meter. Die größte Kirche iſt die St. Peterskirche in Rom, in der nicht weniger als 55000 Menſchen Platz haben. Das größte Bildwerk iſt die Freiheitsſtatue im Hafen von Newyork. Sie beſitzt eine Höhe von 74 Meter. Das größte und zugleich ſchwerſte Lebeweſen iſt der Grönland⸗Wal, der bis zu 33 Meter lang und bis zu 10 000 Zentner ſchwer wird. Man kann ſich von dieſem Gewicht eine Vorſtellung machen, wenn man hört, daß etwa 7000 Menſchen ebenfalls 10000 Zentner wiegen. Der größte Strom iſt der Miſſiſſippi; zuſammen mit ſeinem Nebenfluß Miſſouri hat er eine Länge von 6798 Kilometer. Er iſt beinahe dreimal ſo lang wie die Donau. Auch die Wolga, der größte Fluß in Europa, erreicht nur ein wenig mehr als die Hälfte ſeiner Länge. Das größte Bild iſt das Paradies von Tintoretto, das im Dogenpalaſt in Venedig hängt. Seine Ausmaße betrogen 11mal 26 Meter, was einem Flächeninhalt von 286 Quadratmetern gleichkommt. Das ſchnellſte Lebeweſen iſt die Rauchſchwalbe, deren Geſchwindigkeit pro Sekunde 90 Meter beträgt. In der Mi⸗ nute legt ſie demnach 5400 Meter, in der Stunde 324 Kilo⸗ meter zurück. Gottesdienſt⸗Ordnung in der evang. Kirche. Mittwoch abend 8 Uhr: Gedenkgottesdienſt anläßlich des ſteuerblatt 1934 Seite 1696— erlaſſen hat, betr. Richt⸗ Jahrestages der nationalen Erneuerung. Pfr. Fichtl. eine gute Flaſche Nas beſte Mitel gegen Hrwpe) Timmer und Küche Tanzschule Kognak von 1.80 18 S. 20 n bis J. März zu mieten ſieorg Hammer 0 hn Schwarzwälder Kirſch⸗ ſchäftsſtelle ds. Bl. Zu erfragen in der Ge⸗ Tapm.-Seckenheim, Achernerstr, 3, Unser und Zwetſchgenwaſſer Rotwein 95 Ein gebrauchter für Glühwein, per Liter Pfg. guterh. weißer — zu kaufen geſucht. Heorg Nöser. ber Geſchäftsſtelle ds. Bl. Anfänger-Hurs Herd Zu erfragen in beginnt. Anmeldnng erbeten. 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