2. Blatt zu Nr. 25 Die neue Gemeindeordnung Grundlegende Neugeſtaltung der deutſchen Gemeinde⸗ verfaſſung. Berlin, 29. Januar. Im Keichsgeſetzblatkt Nr. 6 vom 30. Januar 1935 wird die von der Reichsregierung beſchloſſene neue deutſche Ge⸗ meindeordnung veröffentlicht. Das Geſetz, das vom Füh⸗ rer und Reichskanzler Adolf Hitler und vom KReichsmini⸗ ſter des Innern Dr. Frick unkerzeichnet worden iſt, kritt am 1. April 1935 in Kraft. Es bringt eine grundlegende Neuge⸗ ſtaltung der deutſchen Gemeindeverfaſſung. Das Geſetz, das ſich in acht Teile und 123 Paragraphen gliedert, beginnt mit folgender Einleitung: „Die deutſche Gemeindeordnung will die Gemeinden in enger Zuſammenarbeit mit Partei und Staat zu höchſten Lei⸗ ſtungen befähigen und ſie damit in Stand ſetzen, im wah⸗ ren Geiſte des Schöpfers gemeindlicher Selbſtverwaltung, des Reichsfreiherrn vom Stein, mitzuwirken an der Errei⸗ chung des Staatszieles: In einem einheitlichen, von natio⸗ nalem Willen durchdrungenen Volke die Gemeinſchaft wie⸗ der vor das Einzelſchickſal zu ſtellen, Gemeinnutz vor Eigen⸗ nutz zu ſetzen und unter Führung der Beſten des Volkes die wahre Volksgemeinſchaft zu ſchaffen, in der auch der letzte willige Volksgenoſſe das Gefühl der Zuſammengehörigkeit findet. Die deutſche Gemeindeordnung iſt ein Grundgeſetz des nationalſozialiſtiſchen Staates. Auf dem von ihr berei⸗ teten Boden wird ſich der Neuaufbau des Reiches vollenden. Der Erſte Teil des Geſetzes behandelt die Grundlagen der Gemeindeverfaſſung. Danach ſind Gemeinden öffentliche Gebietskörperſchaften, die ſich ſelbſt unter eigener Verantwortung verwalten. Durch Geſetz können ihnen auch ſtaatliche Aufgaben zur Er⸗ füllung nach Anweiſung übertragen werden. Eingriffe in die Rechte der Gemeinden ſind nur im Wege des Geſet⸗ zes zuläſſig. Jede Gemeinde hat eine Hauptſatzung zu er⸗ laſſen. Leiter der Gemeinde iſt der Bürgermeiſter, der von den Beigeordneten vertreten wird. Bürgermeiſter und Bei⸗ geordnete werden durch das Vertrauen von Partei und Staat in ihr Amt berufen. Zur Sicherung des Einklangs der Gemeindeverwaltung mit der Partei wirkt der Beauf⸗ tragte der NSDAP bei beſtimmten Angelegenheiten mit. Die Gemeinderäte ſtehen als verdiente und erfahrene Männer dem Bürgermeiſter mit ihrem Rat zur Seite.— Im Zweiten Teil, f „Benennung und Hoheitszeichen“, wird beſtimmt, daß Städte Gemeinden zu nennen ſind, die dieſe Bezeichnung nach bisherigem Recht führen. Der Reichsſtatthalter kann nach Anhörung der Gemeinde Be⸗ zeichnungen verleihen und ändern. Die Gemeinden ſind be⸗ rechtigt, ihre bisherigen Wappen und Flaggen weiter zu führen.— Der Dritte Teil behandelt das Gemeindegebiet. Danach wird das Gebiet(die Gemarkung) der Gemeinde durch die Grundſtücke gebildet, die nach geltendem Recht zu ihr gehören. Gemeindegrenzen können aus Gründen des öffentlichen Wohls geändert werden. Die Aenderung des Gemeindegebiets wird nach Anhörung der Gemeinde durch den Reichsſtatthalter ausgeſprochen, der auch den Tag der Rechtswirkſamkeit beſtimmt und die Einzelheiten regelt. Einwohner und Bürger Der Vierte Teil, der die Ueberſchrift„Einwohner und Bürger“ trägt, enthält wichtige Beſtimmungen über die Rechte und Pflichten der Einwohner und Bürger. Danach ſind alle Einwohner der Gemeinden nach den beſtehenden Vorſchriften berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen und verpflichtet, die Gememdelaſten zu tragen. Einwohner iſt, wer in der Gemeinde wohnt. Bürger dagegen nur der, der das Bürgerrecht beſitzt. Bürger der Gemeinde ſind die deutſchen Staatsbürger, die das 25. Lebensjahr voll⸗ endet haben, ſeit mindeſtens einem Jahr in der Gemeinde wohnen und die bürgerlichen Ehrenrechte beſitzen. Haupt⸗ amtliche Bürgermeiſter und hauptamtliche Beigeordnete werden Bürger ohne Rückſicht auf die Wohndauer mit dem Amtsantritt in der Gemeinde. Mit Genehmigung der Auf⸗ ſichtsbehörde kann das Bürgerrecht auch anderen Einwoh⸗ nern ohne Rückſicht auf die Wohndauer verliehen werden. Das Bürgerrecht erliſcht durch Wegzug aus der Gemeinde und durch den Verluſt des deutſchen Staatsbürgerrechts. Es wird verwirkt durch ehrenrührigen Verluſt des deutſchen Staatsbürgerrechtes oder der bürgerlichen Ehrenrechte. Fer⸗ ner dann, wenn das Bürgerrecht nach den Vorſchriften der neuen Gemeindeordnung aberkannt wird. Die Gemeind⸗ kann verdienſtvollen deutſchen Staatsbürgern das Ehrenbürgerrecht verleihen, ſie kann dieſes Recht wegen eines unwürdigen Verhaltens wieder aberkennen. Der Bürgermeiſter beſtellt die Bürger zu ehrenamtlicher Tätigkeit. Mit dem Verluſt des Bürgerrechts endet jede ehren⸗ amtliche Tätigkeit. Die ehrenamtliche Tätigkeit kann aus wichtigen Gründen, die im Geſetz einzeln aufgeführt ſind, abgelehnt werden. Der Bürger, der zu ehrenamtlicher Tätigkeit beſtellt wird, iſt wie ein Gemeindebeamter zur Verſchwiegenheit verpflichtet. Wer ehrenamtlich tätig iſt, hat nur Anſpruch auf Erſatz ſeiner Auslagen und des entgan⸗ genen Arbeitsverdienſtes im Rahmen von Zeugengebühren. Die Verwaltung der Gemeinde Der Fünfte Teil,„Verwaltung der Gemeinde“ iſt ſei⸗ 5 5 in drei Abſchnitte untergeteilt. Im erſten Ab⸗ nitt, a 5 „Bürgermeiſter und Beigeordnete“, wird u. a. beſtimmt, daß der Bürgermeiſter die Verwaltung in voller und ausſchließlicher Verantwortung führt. Von beſonderer Wſchtigkeit iſt die Regelung nach Paragraph 33, wonach zur Sicherung des Einklanges der Gemeindeverwal⸗ tung mit der Partei i 5 5 der Beauftragte der Ns dap außer bei der Berufung und Abberufung des Bürgermeiſters, der Beigeordneten und der Gemeinderäte bei dem Erlaß der Hauptſatzung und 0 der Verleihung des Ehrenbürgerrechles mitzuwirken Dem Bürgermeiſter ſtehen Beigeordnete als Stell⸗ vertreter zur Seite. Der Bürgermeiſter vertritt die Ge⸗ meinde. Erklärungen, durch die die Gemeinde verpflichtet werden ſoll, bedürfen der ſchriftlichen Form. Der Bürger⸗ meiſter iſt Dienſtyorgeſetzter aller Beamten. Angeſtellten und Arbeiter der Gemeinde. Er ſtellt ſie an und entläßt ſie. In Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern ſind Bürgermeiſter und Beigeordnete ehrenamtlich tätig, während in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern die Stelle des Bürgermeiſters hauptamtlich verwaltet wer⸗ den muß. Die Gemeinde kann ehrenamtlichen Bürgermei⸗ ſtern eine angemeſſene Auf wandsentſchädigung bewilligen. Die Stellen hauptamtlicher Bürgermeiſter und Beigeordneter ſind vor der Beſetzung von der Gemeinde öffentlich auszuſchreiben. Die eingegangenen Bewerbungen ind dem Beauftragten der RS zuzuleiten. Stellen ehrenamtlicher Bürgermeiſter brauchen nicht aus⸗ geſchrieben zu werden. Ehrenamtliche Bürgermeiſter und Beigeordnete werden auf ſechs Jahre berufen. Die Gemeinderäte haben die Aufgabe, die dauernde Fühlung der Verwaltung mit allen Schichten der Bürgerſchaft zu ſichern. Sie haben den Bürgermeiſter eigen verantwortlich zu beraten und ſei⸗ nen Maßnahmen in der Bevölkerung Verſtändnis zu ver⸗ ſchaffen. In Städten führen ſie die Amtsbezeichnung Rats⸗ herr. Ihre Höchſtzahl beträgt in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern 12, in den übrigen kreisangehörigen Gemeinden 24 und in den Stadtkreiſen 36. Der Beauftragte der NSDAP iſt nicht Gemeinderat. Er kann an den Bera⸗ tungen des Bürgermeiſters mit den Gemeinderäten teilneh⸗ men, wenn es ſich um Angelegenheiten handelt, bei denen er ein geſetzliches Mitwirkungsrecht hat. Die Gemeinderäte werden von dem Beauftragten der NsDApß im Benehmen mit dem Bürgermeiſter auf ſechs Jahre berufen. Auf ihre nationale Zuverläſſigkeit, ihre Eignung und ihren Leumund iſt zu achten. Die Angelegenheiten, die der Bür⸗ germeiſter mit den Gemeinderäten zu beraten hat, ſind im Geſetz einzeln genau feſtgelegt. Zur beratenden Mitwirkung für einen beſtimmten Ver⸗ waltungszweig können Beiräte beſtellt werden, die vom Bürgermeiſter berufen werden. Die Gemeindewirtſchaſt Das bedeutungsvollſte Gebiet der„Gemeindewirtſchaft“ wird durch den Sechſten Teil des Geſetzes geregelt, der wiederum in ſechs Unterabſchnitte zerfällt. Das Gemein⸗ devermögen iſt pfleglich und wirtſchaftlich zu verwal⸗ ten, damit es mit möglichſt wenig Koſten den beſtmöglichen Ertrag bringt. Die Gemeinde ſoll Vermögensgegenſtände nur erwerben, ſoweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgabe not⸗ wendig iſt. Vermögensgegenſtände, die zur Erfüllung der Gemeindeaufgaben in abſehbarer Zeit nicht gebraucht wer⸗ den, dürfen veräußert werden. Auch die wirkſchafkliche Betätigung der Gemeinde iſt durch das Geſetz genau geregelt Danach darf die Gemeinde wirkſchaftliche Anternehmun⸗ gen nur errichten oder weſenklich erweitern, wenn der kf⸗ fenkliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt und dieſer Zweck nicht beſſer und wirkſchafklicher durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Für ſedes Unterneh⸗ men ſind wirtſchafklich beſonders fachkundige Bürger als Beiräte zu berufen. Die Gemeinde darf Darlehen nur im Rahmen des außerordentlichen Haushaltsplanes aufnehmen, und zwar nur zur Beſtreitung eines außerordentlichen und unabweis⸗ baren Bedarfes, der anderweitig nicht gedeckt werden kann. Die Aufſicht Der ſiebente Teil des Geſetzes,„Aufſicht“, beſtimmt im Paragraph 107 den Reichsminiſter des Innern zur oberſten Aufſichtsbehörde. Der Miniſter verordnet, welche Behörden obere Aufſichtsbehörden und Aufſichtsbehörden ſind. Die Aufſichtsbehörde kann Entſchließungen und An⸗ ordnungen des Bürgermeiſters, die das beſtehende Recht verletzen oder den Zielen der Staatsführung zuwiderlaufen, aufheben. Marktberichte Mannheimer Schlachtviehmarkt vom 29. Januar. Auf⸗ trieb: 114 Ochſen, 107 Bullen, 257 Kühe, 234 Färſen, 844 Kälber, 35 Schafe, 2168 Schweine, 2 Ziegen. Preiſe pro 50 Kilogramm Lebendgewicht in Reichsmark: Ochſen b) 31 bis 35, 26 bis 30; Bullen 35 bis 37, 30 bis 34, 26 bis 29; Kühe 28 bis 31, 24 bis 27, 19 bis 23, 12 bis 18; Färſen 37 bis 40, 31 bis 36, 26 bis 30, Kälber 45 bis 50, 37 bis 44, 31 bis 36, 21 bis 30; Schafe—; Schweine a) 48 bis 53, b) 47 bis 53, c) 46 bis 53, d) 44 bis 50,—, g) 37 bis 43.— Marktverlauf: Großvieh ruhig, Kälber ſchleppend, Anmeldung zum Arbeitsdienſt Neueinſtellungen zum 1. April. l Am 1. April 1935 werden in den Arbeitsdienſt Freiwil⸗ lige eingeſtellt, die am 1. Jannar 1935 das 20. Lebensjahr vollendet und das 25. noch nicht überſchritten haben. Dieſe * Einſtellungen erfolgen letztmalig mit einer auf ſechs Monate. Wer durch freiwillige Leiſtung des Ehrendienſtes an Volk und Vaterland den Arbeitsdienſtpaß erwerben will, möge ſich baldigſt bei dem ihm nächſtliegenden Meldeamt für den Freiwilligen Arbeitsdienſt perſönlich melden und vor⸗ merken laſſen, damit ſeine Bewerbung noch berückſichtigt werden kann. Das Arbeitsplatzaustauſchverfahren wird hierdurch nicht berührt. Ebenſo werden davon nicht berührt die Beſtim⸗ mungen über den Eintritt von Abiturienten in den Ar⸗ beitsdienſt. Verpflichtung *** Ein Wein⸗Nekordjahr Geſamtertrag 4,75 Millionen Hektoliter. Während die Erhebungen des Statiſtiſchen Reichsamtes Berlin über die deutſche Weinernte 1934 nicht vor März zum Abſchluß kommen dürften, hat ſich die Marktberichtsſtelle des Reichs nährſtandes der Mühe unterzogen, ſchon jetzt eine erſte Bilanz auf Grund ſchwieriger Erhebungen zu ziehen, welche für das geſamte Weinfach und darüber hin⸗ aus auch für die Allgemeinheit von Intereſſe iſt. Im all⸗ gemeinen wurden die Vorſchätzungen noch weſentlich über⸗ troffen. Es iſt in allen deutſchen Weinbaugebieten, außer Franken, eine Vollernte eingebracht worden, die auch nicht annähernd in den zurückliegenden Jahren erreicht wor⸗ den iſt. Im Durchſchnitt der berückſichtigten Gebiete, wobei nur das württembergiſche Anbaugebiet von den für den geſamten Weinmarkt wichtigen Gebieten nicht erfaßt iſt, ergibt ſich bei Weißwein ein Durchſchnitts⸗Hektar⸗ Ertrag von 69 Hektoliter, während die endgültige Ernte⸗ ſchätzung des Statiſtiſchen Reichsamtes im Jahre 1933 für Weißwein rund 26 Hektoliter ergeben hatte. Ebenſo liegen die Verhältniſſe beim Rotwein. Hier haben beſonders die wichtigen Anbaugebiete, wie die Rheinpfalz, Heſſen, aber auch Baden, ſehr reiche Erträge gemeldet, ſo daß ſich im Durchſchnitt ein Hektarertrag von 95 Hektoliter ergibt, während im Vorjahre es nur rund 28 Hektoliter waren. Hinſichtlich der Ernteerträge in den einzelnen Gebieten beſtehen aber, wie regelmäßig, beträchtliche Unterſchiede. Bei Weißwein hat das beſte Ernte⸗ ergebnis das Anbaugebiet der Moſel, Saar und Ru wer mit rund 100 Hektoliter aufzuweiſen, gefolgt von der Rhein⸗ pfalz mit durchſchnittlich 77 Hektoliter, während im übri⸗ gen meiſt zwiſchen 50 und 75 Hektoliter im Durchſchnitt er⸗ zielt wurden und nur in Franken mit 26 Hektoliter weſentlich hinter dieſen Ziffern zurückbleibt. Bei Rotwein ſteht von den größten Anbaugebieten die Rheinpfalz mit 114 Helto⸗ litern je Hektar Durchſchnittsertrag an der Spitze, gefolgt von Heſſen mit rund 104 Hektoliter, während Baden 58 Hektoliter und die Ahr 52 Hektoliter zu verzeichnen haben. Unter Berückſichtigung der Anbauflächen kann man nach dieſen Ergebniſſen, ſelbſt bei vorſichtigen Schätzungen, damit rechnen, daß der Geſamtweinmoſtertrag im Jahre 1934 bei etwa 4, Hektolitern liegen wird. Demgegenüber betrug im Jahre 1933 der Geſamt⸗ ertrag rund 1,8 Millionen Hektoliter, 1932 rund 1,7 Millio⸗ ten Hekkoliter und in dem guten Jahre 1928 rund 2,8 Millionen Hektoliter. Für die Abſutzentwicklung iſt von Bedeukung, daß die ſchwachen Ernten der letzten Jahre eine weitgehende Räumung der älteren Jahrgänge ermöglicht haben, ſo daß nur noch vereinzelt nennenswerte Reſtbeände vorhanden ſind. Hinſichtlich der bisherigen Be⸗ wertung ergibt ſich aus den Erhebungen, daß bei den Weißweinen rund b. H. am 1. November 1934 ein⸗ gekellert waren, während je zu etwa 10 v. H. ein Verkauf als Maiſche und als Moſt im Durchſchnitt der Gebiete erfolgt iſt und rund 6 v. H. als Trauben abgeſetzt worden ſind. inſichtlich der Preiſe ergeben ſich erhebliche Unter⸗ ſchiebe. Am niedrigſten lagen bei den Traubenverkäufen im Durchſchnitt die Preiſe in Heſſen mit 1,60 Mark der Zentner, am höchſten in Franken mit über 23 Mark und im Rhein⸗ gau mit über 20 Mark. Dementſprechend waren auch die Erlöſe für Maiſche und Moſt im Rheingau und in Franken am höchſten. Im Durchſchnitt wurden im Rheingau je Hektoliter Maiſche rund 40 Mark, für Moſte rund 58,50 Mark erzielt, in Franken für Maiſche rund 34,50 Mark und für Moſt 56.50 Mark je Hektoliter. An Rotweinen ſind dagegen im Durchſchnitt der berückſichtigten Gebiete nur rund 53 v. H. eingelagert, Der 30. Januar 1933. Unſer Bild zeigt den hi⸗ ſtoriſchen Fackelzug der A. durch das Branden⸗ burger Tor am 30. Ja⸗ nuar 1933. An dieſem Tage wurde der Führer von dem greiſen Reichs⸗ präſidenten und Gene⸗ valfeldmarſchall von e 5 1 8 Kanzlerſchaft des Reiches 0 beauftragt. ud Mise Morgen⸗ und Abendſtern Von Max von Schenkendorff. Morgenſtern und Abendſtern Die der Herr uns angezündet, Der als Helfer nah und fern Sich verheißen und verkündek: Immer und an jedem Ort Seh' ich ihn ſich niederneigen Kann ihn haben immerforl, Freundlich, kreu und gan; mein eigen. Meine Seele aß dies Bild Auch im Leben wiederſcheinen, Sei ſo freundlich, treu und mild. So bereit ſei du den Deinen. Meine Seele, lege du Auf den Einen deine Sorgen, Denke ſein zur Abendruh', Lob' ihn laut an jedem Morgen. Deinem Heiland, deinem Herrn Laß ein helles Lied erklingen; Morgenſtern und Abendſtern Preiſen ihn, und Engel ſingen! Bon Johannes v. Kunowſki. Auf den Arm eines lichtgekleideten Mäd⸗ chens geſtützt, betrat die alte Dame das Zim⸗ mer. Prächtig fügte ſich ihre ſchmale leicht⸗ gebeugte Geſtalt mit den feinen Zügen un⸗ ter dem weißen Haar zu dem hellen Bieder⸗ meier, dem geſtickten Klingelzug und dem bunten Stich, den Hans Bernd eben betrach⸗ tete.„Das iſt Stil, ſo etwas gibt es alſo noch vergeſſen, hier draußen, fernab dem Lande“, dachte er, als er ſich erhob. „Sie ſind alſo Herr Bernd aus Berlin, Sie meldeten ſich an wegen der Parzelle“, ſagte Frau von Langen, ihre Hand bat ihn, wieder Platz zu nehmen.„Gewiß, gnädige, Frau, ich nahm mir auch bereits die Frei⸗ heit, mir das Gelände am See näher anzu⸗ ſehen“, beſtätigte der Beſucher und ſeine Augen lagen auf dem jungen Mädchen, das unverkennbar die gleichen Züge trug wie die alte Dame da vor ihm.„Und das Land efällt Ihnen, mein Herr, es entſpricht hren Wünſchen. die Sie mir brieflich be⸗ reits nannten?“ a „An ſich vollkommen. Dieſe Lage am Waſſer, die Ruhe und Stille, ein kleines Paradies für einen Großſtädter, wie ich es bin. Es ſtehen vielleicht zu viele Bäume dort, nun, ich werde eben abholzen, das Holz kann man gleich zum Bauen mitver⸗ wenden. Ueber den Preis ſind wir doch einig, wenn Sie alſo geſtatten, gnädige Frau—“, Bernd hielt plötzlich inne, es war da was in den Augen der alten Frau, das ihn ſchweigen hieß. Erſchrecken. ungläubi⸗ ges Staunen— in die Stimme von Frau von Langens, die trotz ihres Alters noch immer feſt und zielbewußt geklungen, trat ein Zittern, als ſie fragte:„Verſtehe ich Sie recht, Herr Bernd, Sie wollen abholzen?“ Er nickte.„Jawohl, daran dachte ich, dort, wo die Bäume bis an das Waſſer her⸗ antreten, möchte ich eine Lichtung haben, grünen Raſen, auf dem man ſich ſonnen kann und die Glieder ſtrecken, und, verzei⸗ hen Sie, ſo richtig faulenzen.“ Frau von Langens Augen gingen an dem Beſucher vorbei durch das Fenſter hinaus in das Grün hoher Wipfel. „Und um dieſes— Faulenzens willen ſol⸗ len alſo die Bäume fallen?“ ſie ſtockte. Dann ſchüttelte ſie den Bewegung, als wollte ſie ſich aus dem Stuhl erheben. Hans Bernd ſah ganz deutlich, wie es die Hand des jungen Mädchens war, die ſie niederhielt. Er begriff nicht, was er da geſagt oder getan hatte, was dieſen ſicht⸗ lichen Unwillen erregte.„Sie mögen mich für eine unmoderne, unverſtändliche alte Frau halten, Herr Bernd, daraus aber kann nichts werden.“ Ganz von fern ſchien dieſe Stimme zu kommen, draußen au See von den Wipfeln der Bäume.„Sehen Sie, ich weiß nicht, ob Sie das jemals verſtehen kön⸗ nen, nun, vor jetzt bald hundert Jahren, als meine Familie hier das Gut übernahm, da war es noch frei, dort am See, da ſtanden keine Bäume, und auf dem verbrannten Grasboden lagen wohl auch Feiertags ein⸗ mal lunge Menſchen und faulenzten, wie Sie das vorhin nannten. Faſt wertloſes Land dehnte ſich dort, kaum ein Strauch, kein Vogel, kaum Blühen und Leben. Und da war mein Großvater, der nahm ſich die⸗ es Landes an. Er kultivierte und pflanzte, edes Bäumchen kannte er, jeden Wuchs, je⸗ den Fußbreit dieſes Geländes. Als alter Mann noch, als ſeine Schöpfung ihn ſchon überragte, ging er zum See, die Bäume pflegen; trotz ſeines Alters, legte er müh⸗ am Hand an, wenn ihm die Arbeit geboten chien. Von ihm übernahm mein Vater das Vermächtnis dieſer Bäume. und auch er opferte ihnen ſo manche Stunde ſeines ar⸗ beitsreichen Lebens. Ich aber wuchs auf unter ihrem Schatten, zwiſchen dem Geſang ihrer Vögel, dieſer Wald iſt ein Stück von mir, von uns allen.“ Kopf, machte eine Die alte Dame hatte ſich hoch aufgerichtet, in ihrem Lehnſtuhl. Merkwürdig, jetzt ſchien es Hans Bernd, als wäre er falſch in der Zeit, als lebte dieſes Biedermeierzimmer tatſächlich und mit ihm ſeine Beſitzer.„Es geht nicht an, daß mein Großvater, der Rittmeiſter Adam Ferdinand von Langen arbeitete, und Sie, mein Herr, ſein Werk vernichten, um zu faulenzen.“ Wie erſchrocken über dies Wort trafen der alten Dame Augen zum erſten Male wieder ihren Beſucher. Hilflos ſank ſie in ſich zu⸗ ſammen, wurde kleiner in dem Ohrenſtuhl, ſchwieg, eigenſinnig, wie alte Leute einmal ſein können. Hans Bernd wollte auffahren. Daß Bäume ſo leben konnten, das hatte er frei⸗ lich nicht gewußt, ſeine Gedanken gingen in Berlin andere Bahnen. Schließlich aber wollte er ſein gutes Geld geben und dafür Rechte, Rechte auch über dieſe Bäume er⸗ werben. Schon wollte er erwidern, und er fühlte es deutlich, daß er ſich trotz allem mä⸗ ßigen, ſehr mäßigen müßte vor dem Alter, ſo lag es ihm auf der Zunge, da fühlte er den Blick de, jungen Mädchens auf ſich ge⸗ richtet. Zum erſten Male ſah er. wie ſchön Urſula von Langen, die Enkelin, war, er ſah aber auch, da in ihren Augen neben der Bitte um Verzeihung etwas wie rührender Stolz um die Ahne lag. Und da geſchah das Seltſame:„Verzeihen Sie, gnädige Frau, wenn ich Sie unbewußt gekrönkt habe—“, „Ich kann mir denken, wie ſchwer es Ihnen ſein muß, ſich unter dem Druck der Zeit von Ihrem Land und von Ihren Bäumen tren⸗ nen zu müſſen. Wenn es Ihnen Freude macht, ſollen die Bäume bleiben. wie ſie ſind, Sie ſollen ſie ſehen, und wenn Sie mögen, unter ihnen mit dem anädigen Fräulein wandeln ganz wie bisher. Dieſe Bäume ſollen für mich kein Hindernis ſein.“ „Habe ich es recht gemacht?“ fragte ſein Blick über Frau von Langen hin Urſula,— „ich danke Ihnen“, las er als Antwort und fühlte ſich beglückt wie nie. „Verzeihen auch Sie mir, Herr Bernd, wenn mein alter Kopf vorhin mit mir durch⸗ ging, man wird mit den Jahren leicht etwas wunderlich.“ Ein kleines, gerade dieſem Ge⸗ ſicht ſeltſam reizvolles Lächeln, war um den Mund Frau von Langens, als ſie ihm zur Verſöhnung die ſchmale Hand reichte.„Auch ich danke Ihnen“, ſagte da Urſula von Lan⸗ gen, und ihre Stimme ſchien Hans Bernd tiefer und ſchöner, als er je eine Frauen⸗ ſtimme gehört und der Druck ihrer Hand ihm feſter und wärmer, als man ſich fonſt die Hände reicht. Durch dunkle Stämme blitzt ein Zipfel Weiß. Hans Vernd ſteht ſtill, als er wenig ſpäter durch ſein neues Beſitztum geht. Da iſt das Mädchen, durchzuckt es ihn. wie er näher tritt aber weitet ſich vor ihm die Helle des Waſſers„Urſula“, ſpricht der Verzauberte vor ſich hin, andachtsvoll ſieht er empor zu den Wipfeln, denn er fühlt daß dieſe Blätter ſie ſelbſt, daß ihr Geiſt um all die Dinge um ihn war und blieb. die ei gun ſein eigen nannte. —— Der Neiſende Von Heinrich Riedel. Als es in Deutſchland noch wenig Eiſen⸗ bahnen gab, befand ſich eine luſtige Geſell⸗ ſchaft von Studenten in einer geräumigen Poſtkutſche auf der Fahrt von Frankfurt nach Berlin. Mitten unter ihnen aber ſaß eine Perſönlichkeit, die allem Anſchein nach nicht zu ihnen gehörte, ein gutgekleideter Herr in den dreißiger Jahren von außerordentlich kräftigem und maſſigem Körper. N Er ſchien ſorgenvoll über etwas nachzu⸗ denken und hatte in der Tat genügend Gründe. Denn am vergangenen Abend war er in Frankfurt von gewiegten Zockern im Kartenſpiel um ſeine ganze Barſchaft erleich⸗ tert worden, hatte die lange Reiſe nach Ber⸗ lin ohne einen Zehrpfennig antreten müſſen und wußte nicht, wovon er unterwegs ſeinen Hunger ſtillen ſollte. Den Studenten fiel der ſchweigſame Reiſe⸗ genoſſe allmählich ein wenig auf die Nerven. Inzwiſchen war man vor einem Hügel an⸗ ekommen, und alle ſtiegen aus, um das Ge⸗ fahr. bergaufwärts zu entlaſten und ſich gleich— zeitig ein wenig die Beine zu vertreten. Rechts auf einer Wieſe zog ſich ein mäßig breiter Graben hin. „Spring' mal rüber, Kottenbach!“ rief da einer der jungen Leute. Der Student Kottenbach ließ ſich nicht zwei⸗ mal bitten, nahm einen kurzen Anlauf und ſprang über den Graben. Und während er ſprang, kam ihm eine Idee. „Hören Sie mal, mein Herr“, rief er dem Unbekannten zu, der am Schluß der Geſell⸗ ſchaft daherſtapfte,„können Sie auch da drü⸗ berſpringen?“ Es klang ſcherzhaft, aber in dem Ton ſchwang doch zugleich die nicht mehr ſchmei⸗ chelhafte Meinung mit, daß er es eben nicht könne. Der Fremde wiegte mißmutig den Kopf. „Vielleicht“ ſagte er.„Doch warum?“ „Na, bei Ihrer Körperſchwere“, entgegnete Kottenbach mit feinem Lächeln,„dürfte es auch nicht ſo ganz glücken.“ Da blitzte es in den Augen des Frem⸗ den auf. Es war, als ſei ihm plötzlich eine Erleuchtung gekommen. Doch raſch ſenkte er den Blick wieder und entgegnete gelaſſen, aber doch merklich beſtimmt.„Könnt's ja mal ver⸗ ſuchen. Wollen wir wetten, daß ich hinüber⸗ komme?“ „Um alles, was Sie wollen!“ rief Kot⸗ tenbach ſichtlich beluſtigt. „Nein, das könnte zu teuer werden. Sagen wir: um das Mittageſſen.“ „Gemacht!“ Der Fremde nahm einen lächer⸗ lich langen Anlauf, lief linkiſch und plump dahin, ſprang, kam aber ſchlecht ab und landete mitten im Graben. Man kicherte. „Werd! noch mal probieren!“ rief der Reiſegenoſſe, nahm einen noch längeren An⸗ lauf und kam diesmal hinüber, ganz knapp. Man gratulierte ihm etwa froniſch und Kot⸗ tenbach ſtiftete ihm nach der Ankunft in dem dafür beſtimmten Gaſthof anſtandslos das Mittageſſen. Er aber blieb ſchweigſam. Für Kottenbach aber war die Sache noch nicht erledigt. Am Nachmittag ſchlug er mit der Begründung, daß Revanche nötig ſei, eine neue Wette vor, über einen breiteren Graben. Preis: Abendeſſen mit einer Flaſche Rotſpon. Dieſe Wette verlor er ebenfalls. And ſo ging das nun Tag für Tag wei⸗ ter. Kottenbachs Kameraden hielten bei den Wetten mit, ſo daß die Koſten ſich verteil⸗ ten. Die Sache war für ſie zu einem auf⸗ regenden Spiel geworden. Sie wählten immer breitere Gräben und erwarteten jedesmal, daß der Fremde endlich einmal endgültig in einen hineinfallen würde, aber dieſer kam immer wie⸗ der hinüber. Das Eſſen ſchmeckte ihm immer beſſe r. 4 Als man bereits das letzte Mittageſſen vor Berlin hinter ſich gebracht hatte, entdeck⸗ ten die Studenten zufällig noch einmal einen Graben von außerordentlicher Breite. Man fragte den Fremden im Scherz, ob er auch da hinüberſpringen könne. Er antwortete: „Ich will's verſuchen.“ Er ſtieg aus dem Wagen und ſchätzte die Entfernung. Da rief man ihm zu, er möge doch nicht ſo närriſch ſein, über den Graben käme ſelbſt Aureol nicht drüber. „Wenn ich nicht drüber komme“, ſagte der Fremde ſpaßig,„dann kommt der auch nicht drüber.“ Die Studenten lachten noch über dieſen guten Witz, als der komiſche Zwei⸗ zentnermann bereits zum Sprung anſetzte— auf einmal gar nicht mehr plump wie bisher ſondern mit der Geſchmeidigkeit eines Ti⸗ gers— und trotz des dicken Reiſeanzugs in hohem Bogen leicht und ſicher über den Graben flog. Die Studenten waren wie erſtarrt. Der Fremde kam lächelnd und mit der Eleganz eines Weltmannes auf ſie zu.„Das lohnte ſich doch endlich mal!“ rief er aus. „Wer ſind Sie?“ fragte Kottenbach auf⸗ geregt und voller Bewunderung. „Kommen Sie morgen abend“, ſagte der Fremde nebenhin,„in den Zirkus Renz. Dort werden Sie's erfahren. Im übrigen gebe ich mir die Ehre, Sie alle für die nächſten acht Tage zum Mittageſſen einzuladen.“ Als die Studenten am nächſten Abend im Zirkus Renz ſaßen, ſahen ſie den ſchweren großen Unbekannten über zwölf Männer mit aufgepflanzten Bajonetten einen Salto ſchla⸗ gen und— das war ſeine Spezialität beim Hinuntergehen in ſeine aufgeſtellten Pan⸗ toffeln hineinfahren. Der, mit dem ſie ihren Schabernack hatten treiben wollen, war Louis Aureol, einer der eleganteſten und beſten Springer ſeiner Zeit und der berühmteſten Clowns des ganzen Jahrhunderts. 5 Vuntes Allerlei Der Aukogramm⸗Jäger Eine ſeltſame Ausdauer in der Jagd nach Autogrammen hat der junge Serbe Raichewich aufgebracht, der von einer Reiſe um die Welt jetzt nach ſeiner Heimat zu⸗ rückgekehrt iſt. Dabei hat er ſozuſagen alle Länder der Welt aufgeſucht und ſich insge⸗ ſamt 30 000 Unterſchriften von Königen, Präſidenten und ſonſtigen höchſtſtehenden Perſönlichkeiten beſchaffen können. U. a. iſt es ihm gelungen, vom Präſidenten Roo⸗ ſevelt, Miniſterpräſident Muſſolini, dem ver⸗ 2 * Sinzufügung je zweier Buchſtaben Wörter denen zwei Buchſtaben jedes Kreiſes ſind der ſtorbenen Reſchspräſidenten von Hindeß burg, dem türkiſchen Miniſterpräſidenſg Kemal Paſcha, dem König von Schweden Gandhi uſw. Autogramme zu erhalten. 3 gang und Unterſchrift des Präſidenten Rog ſevelt erlangte er innerhalb zehn Minuten 200 engliſche Jubiläumsfreimarken. Für das Jahr 1935 dürfte die englisch Poſtverwaltung anläßlich des ſilbernen I biläums der Thronbeſteigung des engliſchg Königspaares nicht weniger als 200 bey ſchiedene Freimarken herausg⸗ ben. Sie alle tragen außer dem Bildnzz des Königs auch das der Königin. Die Von bereitungen zum Druck dieſer Gelegenheit marken ſind bereits im Gange. Alle üben ſeeiſchen Beſitzungen Großbritanniens wer den gleichfalls mit dieſem Markenſegen be dacht werden. 62 v. 9. aller Menſchen ſind Analphabelel Nach der neueſten Statiſtik können von den 1364 Millionen Menſchen auf der Erde die älter als zehn Jahre ſind. 850 Millionen weder leſen noch ſchreiben. Das bedeutz alſo, daß auf der ganzen Erde von 100 Menſchen 62 keinen Brief ſchreiben und keine Zeitung leſen können. Selbſtverſtänd lich hat die weiße Raſſe den geringſteg Anteil an dieſem Analphabetentum, ledig 5 Rußland nähert ſich mmer noch den Ziffer, der andersraſſigen Welt. Ein Negerſänger kehrt nach Afrika zurüc Auf der Konferenz des Verbandes den farbigen Völker in London teilte der be rühmte Negerſchauſpieler und ſänger Pal Robeſon in einer Rede mit, daß er alsball wieder nach Afrika in die Heimat der Neger, raſſe zurückkehren werde. Ueber ſeinen künſt leriſchen Erfolg in Weſteuropa vermöge el, ſich nicht zu freuen, weil ihm die Geſell ſchaftskreiſe, in denen er ſeine Vorführungen hielt, doch nicht zuſagten, da ſeine Raſſege⸗ noſſen ihn nicht dorthin begleiten könnten Aus dieſem Grunde zöge er es vor, wieder als Mitglied der„verachteten Raſſe“ zu le⸗ ben. In ſeiner Abneigung für die weiß Kultur, die ihn anwidere, ging Robeſon si weit zu erklären, daß er ſeine Raſſever, wandten veranlaſſen werde, als Farbige zu denken und das Nachahmen des weißen Menſchen aufzugeben. Luſtige Eike Lampenfieber. „Herr Lampe iſt krank, habe ich gehört. Iſt es ſchlimm?“ „Nein, nur ein bißchen Lampenfieber.“ * Das Wichtigſte.. Der Lehrer:„Das Schwein iſt ein ſehr nützliches Tier. Aus dem Kopfe ſtellen wie Sülze her, die Beine geben uns Schinken, die Borſten werden zu Kleiderbürſten verar⸗ beitet und nun, Fritz, kennſt du noch etwas vom Schwein, was wir verwerten?“ Der Schüler:„Ja— der Name wird als Schimpfwort gebraucht!“ 5 ö Ahnenforſchung. Der Taxator:„Womit kann ich Ihnen dienen, gnädige Frau?“ N Die gnädige Frau:„Ich habe Sie rufen laſſen, damit Sie mir ſagen, ob die Perlen⸗ kette und die Brillantringe, die meine Urgroß⸗ mutter auf dieſem Oelbild hier trägt, auß wirklich echt waren.“ 3 Rätſel⸗Etle Kreis⸗Rätſel. (Zeichnung geſetzlich geſchützt.) In den bezifferten Kreiſen entſtehen durch der untenſtehenden Bedeutung, die im Uht⸗ zeigerſinne zu leſen ſind⸗ 1. Ruhebett, 2. Stadt in Nordfrankreich, 3. Hausgeflüge, J. Körperbedeckung, 5. Geſtein, 6. Hunderaſe J. Arzneigabe, g. Hülſenfrucht, 9. Fußbeklei⸗ dung, 10. Deutſcher Strom, 11. Volksſtamm, 12. Junger Sproß, 13. Stadt in Südſlawien, 14. Inſekt, 15. Kleines Raubtier. Die gefun⸗ Reihenfolge nach in die betreffenden Ringfel⸗ 1 der einzutragen, ſie ergeben, hintereinanderge⸗ eſen, dann einen Sinnſpruch. 5