Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und geſ. Feiertage Bezugspreis: Monatlich Mk. 1.40, durch die Poſt Mk. 1.60, in der Geſchäftsſtelle am Schalter abgeholt monatl. Mk. 1.20 Anzeigenpreiſe: Die 22 mm breite mm-Zeile 3 Pfg., im Textteil 90 mm breit 18 Pfg. Nachläſſe gemäß Preisliſte Rr. 2. Anz.⸗Preisliſte Nr. 2 z. Zt. gültig. Anzeigenſchluß 9 Uhr Fernſprecher Rr. 47216. Poſtſcheck⸗Konto: Karlsruhe 78439. däges und Anzeigenblatt für Mannheim ⸗Seckenheim und Umgebung. Berkünbblatt für den Stadtteil Mhm.⸗Secken helm. Beilagen: Der Familienfreund, Illuſtriertes Unterhaltungsblatt Die Frau und ihre Welt. Ausgabe werktags mittags 12 Uhr. Druck u. Verlag: Georg Zimmermann Wtw.(Inh. Georg Härdle) Mannheim⸗Seckenheim, Zähringerſtraße Rr. 68. Verantwortlich für die Schriftleitung, ebenſo für die Anzeigen Georg Härdle, Mannheim⸗Seckenheim, Hauptſtr. 120. In Vertretung bis 28. IV. Karl Rerlinger, Ladenburg.— D.⸗A. III. 35: 1200. 9 77 Jahrgang Deutſchland und der Oſtpakt Der Skandpunkt der Reichsregierung.— Eine amkliche f Erklärung. Berlin, 15. April. Irreführende Auslegungen in verſchiedenen Preſſekom⸗ mentaren haben die Reichsregierung veranlaßt, ihren Standpunkt in der Frage des Oſtpaktes wie folgt zu prä⸗ ziſieren: a 13 In den Berliner Beſprechungen hat der Führer und Reichskanzler der britiſchen Delegation mitgeteilt, daß die deütſche Regierung zu ihrem Bedauern nicht in der Lage ſei, zum Oſtpakt in der vorgeſchlagenen Form ihren Bei⸗ tritt zu erklären. Die deutſche Reichsregierung ſei dem⸗ gegenüber aber bereit, einem ſolchen kollektiven Sicherheits⸗ pakt ihre Zuſtimmung zu geben dann, wenn er: Erſtens ſich aufbaue auf gegenſeitigen und allgemeinen Nichtangriffsverpflichtungen und Schiedsgerichtsverfahren, zweitens im Falle einer Friedensſtörung ein konſultati⸗ ves Verfahren vorſehe. Dritrens ſei die deutſche Reichsreg erung bereit— unter Betonung der Schwan ſgkeiten der einwandfreien Feſtſtel⸗ lung eines Angreifers— ſich allgemeinen Maßnahmen der Nichtunterſtützung eines ſolchen anzuſchließen. Zu dieſem Angebot ſteht die deutſche Regierung auch heute. 2 Der Führer und Reichskanzler hat in dieſer Beſprechung weiter mitgeteilt, daß die deutſche Regierung nicht in der Lage ſei, einem Paktvorſchlag zuzuſtimmen, der, ſei es für Alle oder für Einzelne, mehr oder weniger automatiſche militäriſche Beiſtandsverpflichtungen enthalte. Dieſe ſähe darin nicht ein Element der Friedensgeſtaltung, ſondern eher noch ein Element der Friedensbedrohung. Die deutſche Reichsregierung bekennt ſich auch heute zu dieſer Auffaſſung und zu der ſich daraus ergebenden Haltung. 3. Die Reichsregierung hat ſofort nach Uebernahme der Macht ihren Wunſch ausgedrückt, mit den umliegenden Staaten Nichtangriffspakte abzuſchließen. Sie machte die⸗ ſen Vorſchlag ohne eine eingehende Kenntnis beſtehender zwei⸗ oder mehrſeitiger militäriſcher Abmachungen einzel⸗ ner Staaten zu beſitzen und ohne jede Bezugnahme auf ſie. Da ſie ſelbſt keine aggreſſiven Abſichten hegt, fühlt ſie ſich Montag, den 15. April 1935 von wirklichen Defenſivabkommen auch nicht betroffen. Auch zu dieſer Auffaſſung bekennt ſich die deutſche Regierung heute noch. So wenig ſie daher in der Lage iſt, einem Pakt beizutreten, der ſolche militäriſchen Verpflichtungen als ein weſentliches Element ſeines Inhaltes und damit ſeiner Exi⸗ ſtenz enthält, ſo wenig können ſolche außerhalb dieſes Paktes liegenden Vereinbarungen die deutſche Reichsregie⸗ rung behindern, ihrerſeits Nichtangriffspakte auf der oben fixierten Baſis aozuſchließen. Dies iſt der Sinn der Antwort der deutſchen Reichs⸗ regierung auf die Frage des königlich britiſchen Botſchaf⸗ ters, ob Deutſchland bereit ſei, einen Oſtpakt auf der von ihm ſelbſt angedeuteten Grundlage abzuſchließen, auch für den Fall, daß andere Staaten unter ſich noch beſondere Abmachungen getroffen hätten oder treffen würden. Notwendige Bemerkungen Die deutſche Reichsregiegierung will aber an dieſer Stelle die folgenden Bemerkungen nicht unterdrücken: Die von verſchiedenen Regierungen als nötig erachtete Ergänzung von Nichtangriffs- und Gewaltausſchließungs⸗ pakten durch milſtäriſche Beiſtandsverpflichtung beruht auf einem Widerſpruch in ſich. Enkweder man glaubt an frei⸗ willig übernommene Verpflichtungen oder man glaubt an ſie nicht. Glaubt man an ſie, dann iſt die Nokwendigbeit ſolcher militäriſcher Abmachungen nicht einzuſehen. Jwei⸗ felt man aber an der aufrichtigen Einhaltung einer über⸗ nommenen Nichtangriffsverpflichtung, dann iſt dieſer Zwei⸗ fel genau ſo berechtigt gegenüber der ſinngemäßen Ein⸗ haltung der ergänzenden militäriſchen Verpflichtungen ſol⸗ cher Friedenspakte. Wenn es möglich iſt, daß aus Nicht⸗ angriffspakten Kriege enkſtehen, iſt es ebenſo möglich, daß dus defenſiven Beiſtanosparten offenſive Angriffshandlun⸗ gen kommen. Nur ſcheint der deutſchen Reichsregierung der Weg vom Gewaltablehnungs⸗ und Ausſcheidungspakt zum gewalttätigen Friedensbruch ein weiterer zu ſein, als der Weg von militäriſchen Verpflichtungen defenſiwer Na⸗ kur zu einer militäriſchen Holtung offenſiver Ark. Die deutſche Reichsregierung ſieht aber nach wie vor in dieſer Entwicklung militäriſcher Bündniſſe in Europa kein Element einer kollektiven friedlichen Entwicklung oder gar einer Garantie des Friedens. Sie iſt daher auch nicht in der Lage, Patte zu unterzeichnen, in denen ſolche Verpflich⸗ kungen ein integrierender Beſtandteil ſind, gleichgültig ob Ar o oder F ns Foil obnapr. Der vorſtehende Standpunkt iſt dem britiſchen Staats⸗ ſekretär des Aeußeren durch Vermittlung der hieſigen Bot⸗ ſchaft amtlich mitgeteilt worden. Zwei neue Konferenzen? Konſtruktive Friedenspolitik Deutſchlands Streſa, 15. April. Der Drei⸗Mächte⸗Konferenz in Streſa wird in der neuen Boche die Sonderſitung des Völkerbundsrates folgen. Wei⸗ ter hört man, daß 815 weitere Erörterungen mit Deukſchland wünſche, bevor es irgendwelche Beſchlüſſe faſſen werde. Im Juſammenhang damit verſtärken ſich die Ge⸗ küchte, nach denen in London eine neue und größere Kon⸗ ferenz unter Einſchluß Deutſchlands ſtattfinden ſoll. Das Pari er„Petit Journal“ ſpricht von einer allgemeinen euro⸗ päſſchen Sicherheitskonferenz, an der Deutſchland, Frank- teich, England, Italien, Polen, Sowjetrußland und die Kleine Enkente keilnehmen ſollen. Der Sonderberichterſtakter der franzöſiſchen Nachrichtenagentur Havas verzeichnet fer⸗ ner ein Gerücht des Inhalts, in Rom werde demnächſt, etwa Mitte Mai, eine wichtige diplomatiſche Zuſammenkunft ſtatt⸗ finden, an der boransſichllſch die Vertreter der an der Or⸗ ganiſation des Donaubeckens intereſſierten Staaten keilneh · men würden. Deutſchland werde zur Teilnahme an dieſer Konferenz aufgefordert werden. Stärkſte Beachtung hat natürlich in Streſa die telegraphi⸗ ſche Antwort des deutſchen Außenminiſters von Neurath auf eine neue Anfrage des britiſchen Außenminiſters Sir John Simon gefunden. Deutſchland hat einen neuen Beweis ſei⸗ nes Friedenswillens gegeben und dargetan, daß ſeine Po⸗ tik konſtruktiv und poſitis iſt. Deutſchland iſt nach der Erklärung Neuraths bereit, ſich mit anderen Staaten zu verpflichten, einen etwaigen Angreifer nicht zu unterſtützen. Wenn die übrigen Mächte glauben, in Regionalpakten die Pflicht der Hilfeleiſtung aufnehmen zu müſſen, dann iſt das ihre Sache. In Würdigung dieſer neuen deutſchen Friedenstat fügte die Polniſche e ihrem Bericht über die Verhandlungen in Streſa den Satz hinzu. i „Wie man aus den Nachrichten erſieht, iſt der ſowset⸗ ruſſiſche Oſtpakt als begraben anzuſehen. Es eröffnen ſich Möglichkeiten eines neuen Abkommens für Oſteuropa, as ſich auf den Grundſatz des Nichtangriffs ſtützt. Das be⸗ deutet daß die Großmächte nach Prüfung der latſächlichen Mäglichkeiten zu der Ueberzeugung gelangf ſind. daß das Item von Richkangriffspakken erfolgreicher die Echalkung des Friedens ſichert als es der ſowjetruſſiſche Pakt gegenſeitiger Hilfeleiſtung getan hätte, den man in Moskau als Oſtpakt bezeichnete. Auf Grund der europälſchen Lage wurde dieſes Syſtem in Streſa als unreif erkannt.“ „Times“ fordert Verſtändnis für Deutſchland Ebenſo iſt die Londoner„Times“ der Auffaſſung, daß es auf der Linie des„Berliner Beitrags“ möglich ſein müſſe, eine neue Regelung in Europa herbeizuführen. Das Blatt ſchreibt u. a.: Es beſteht keine Ausſichk auf einen wahren Frieden, wenn nicht Deutſchland als gleichberechtigter Pariner daran keilnimml. Der gegenwärtige ungeordnete Zuſtand kommt in erſter Linie von der Tatſache her, daß Deutſchland niemals den Friedensvertrag in ſeiner Ganzheit wirklich angenom⸗ men hat. Der Friedensvertrag wurde Deutſchland mit der Spitze des Bajonekts aufgezwungen und verſetzte Deutſchland in eine zweitklaſſige Stellung. Solange die Beziehungen zwiſchen Deutſchland und den anderen Ländern nicht auf eine normale Grundlage geſtellt ſind, iſt es unmöglich, ein Frie⸗ densſyſtem mit irgendeiner Ausſicht auf Dauer zu errichten. Das wichkigſte im gegenwärligen Augenblick iſt der Verſuch, die nakürlichen Gefühle Deutſchlands zu verſtehen. Jetzt gibt es nur noch einen oder zwei Punkte,— wie zum Beiſpiel das Recht, als Mandatarmacht betrachtet zu werden— die Deutſchland verlangt, bevor es ſich in jeder Hinſicht als gleichberechtigt betrachtet. Vielleicht beſteht im egenwärtigen Augenblick die beſte Ausſicht, ein allgemeines icherheitsſyſtem mit einer beſtimmten Rüſtungsbegrenzung zu ſchaffen. Niemand unterſtützt die einſeitige Vertragsver⸗ letzung. Muſſolini jedoch hat ſelbſt das Recht anderer Länder, das Vorgehen Deutſchlands abzuurkeilen, zunichte gemacht. In der Denkſchrift der italieniſchen Regierung vom 31. Ja⸗ nuar 1934 äußerte Muſſolini nämlich die folgenden Worte: „Es kann nicht verneint werden, daß die Gleichberech⸗ kigung Deutſchland und den anderen durch die Friedensver⸗ kräge entwaffneten Staaten feierlich zuerkannt worden iſt. Die Unmöglichkeit, in der ſich die gerüſteten Mächte und Un⸗ kerzeichner der geſamten Verträge befinden, ihre Rüſtungen unmittelbar auf einen Stand herabzuſetzen, der ſich dem Ge⸗ danken der deutſchen Abrüſtung vernünftig annähert, gibt der deutſchen Forderung nach Wiederaufrüſtung eine juriſtiſche und moraliſche Kraft, deren in die Augen ſpringende Wahr⸗ heit nicht leicht geleugnet werden kann.“ f Die„Times“ fährt dann fort, es ſei ſehr zu hoffen, daß man in der neuen Woche in Genf nicht zuviel Zeit damit verbringe, tadelnde Entſchließungen zu faſſen. Die beiden wirklich ausſchlug ß, agen, die jetzt beantwortet wer⸗ den müßten, ſeien 1. ob die Bedingungen Deutſchlands für ſeine Rückkehr in den Bund der Nationen vernünftia ſeien— Nr. 89 r barüber müſſe ſicherlich eine weitere Rückſprache mik Deutſch⸗ land gepflogen werden— und 2. wie am beſten ein allge⸗ meines Sicherheitsſyſtem errichtet werden könne, um zu er⸗ reichen, daß jedem Angreifer übermächtige Umſtände gegen⸗ überſtehen? 424 Frankreichs Klageſchriſt Ein Muſter diplomatiſcher Berdrehungskunſt. Genf, 15. April. Die franzöſiſche Denkſchrift an den Völkerbundsrat gegen die Einführung der Wehrpflicht in Deutſchland wurde am Sonntag abend veröffentlicht. In dem ſehr umfangreichen Schriftſtück, das ein Muſter diplomatiſcher Verdrehung iſt, heißt es u. a.: „In zwei ihrer wichtigſten Beſtimmungen ſind die Klau⸗ ſeln des Friedensvertrages formell zurückgeſtoßen worden. Es iſt dies die Krönung langer und methodiſch im geheimen verfolgter Anſtrengungen; es iſt dies der Beweis der Be⸗ deutung der in Deutſchland bereits vollbrachten Aufrüſtung, ganz abgeſehen von dem Plan, deſſen Vollbringung weiter⸗ verfolgt wird; es iſt dies nicht nur die Verkündung einer Politik; dieſe iſt ſchon zur Tatſache geworden. Vor einem Jahre hat das Anwachſen des durch das Reich für das Jahr 1934⸗35 vorgeſehenen Militärbudgets Europa bewegt, und die franzöſiſche Regierung hatte in die⸗ ſen vorausſichtlichen Angaben(die übrigens ſpäter weit überſchritten worden ſind) eine Andeutung geſehen für den Entſchluß der deutſchen Regierung, ihre Aufrüſtung in Grenzen zu verfolgen, deren Richter ſie ſelbſt ſein wollte. Die Behörden des Reiches erhoben Proteſt gegen eine ſolche Einlegung und es wurde Einſpruch dagegen erhoben, daß der Haushalt des Luftfahrtminiſteriums als Rüſtungs⸗ haushalt angeſehen werden könne. Noch am 20. Dezember beſtritt der Luftfahrtminiſter, daß das Reich mehr als einige Verſuchsapparate beſitze. Drei Monate ſind ſeither verſtri⸗ chen, und der Reichskanzler Hitler iſt in der Lage, den bri⸗ tiſchen Staatsſekretär davon zu unterrichten, daß das Reich auf dem Gebiete der Luftfahrt bereits die Gleichheit mit England erreicht habe. Es wird erlaubt ſein feſtzuſtellen, daß, um zu einem ſolchen Ergebnis zu gelangen, eine Anſtrengung von eini⸗ gen Wochen, ja ſogar von einigen Monaten nicht genügt hätte. Dementis und Erklärungen erhalten daher ihren wahren Wert, und die Beſtrebungen, die ſie enthüllen, ihre wahre Bedeutung. Die Initiativen, an die hier erinnert worden iſt, ſind ein formeller Bruch der hauptſächlichſten Klauſeln des Tei⸗ les 5 des Verſailler Vertrages und der ſpäter über ihre Anwendung zwiſchen der deutſchen Regierung und den Re⸗ gierungen der hauptſächlichſten alliierten Mächte auf der Botſchafterkonferenz abgeſchloſſenen Abkommen. An dem ſy⸗ ſtematiſchen Uebertreten dieſer Vertragsartikel war ſchon lange kein Zweifel mehr erlaubt; aber dieſe Ueberſchreitun⸗ gen waren, ſo gut wie möglich, verborgen. Heute iſt die Verletzung offenſichtlich, ſie wird nicht beſtritten. Der Völkerbund hat die Aufgabe, ſich damit zu befaſſen. Indem die deutſche Regierung die Beſtimmungen, die ihr Militärſtatut regeln, für null und nichtig erklärt, hat ſie mit Ueberlegung einen der Faktoren zerſtört, auf denen ihre Mitarbeit an der Genfer Einrichtung begründet iſt. Indem ſie das tut, hat die Regierung des Reiches den Erfolg der internationalen Verhandlungen über die Beſchränkung der Rüſtungen, die unter den Auſpizien des Völkerbundes vor ſich gehen, ernſtlich gefährdet, obſchon die Mächte viele Be⸗ weiſe ihres Willens, den Beſtimmungen dieſes Artikels zu entſprechen, gegeben hatten“(1). Die Note zählt dann die angeblichen„Verdienſte“ Frank⸗ reichs um die Abrüſtung auf und fährt fort: Deutſchland hat einem internationalen Problem eine einſeitige Löſung geben wollen. Die Verhandlungsmethode hat es durch die Methode der vollendeten Tatſachen erſetzt. Ihre Beſchlüſſe, die mit dem ganzen Syſtem der Rüſtungs⸗ beſchränkung unvereinbar ſind, haben für ganz Europa die Frage der allgemeinen Aufrüſtung in ihrer ganzen Schwere aufgeworfen. a Eine noch bedeutendere Frage muß geſtellt werden.— Denn in einem Europa, in dem ſich die Methode der ein⸗ ſeitigen Kündigung internationaler Verpflichtungen verallge⸗ meinern würde, würde es bald nur noch Platz für eine Macht⸗ politik geben. Keine Verhandlung iſt möglich, wenn im Laufe diefer Verhandlungen eier der Teilnehmer das willkürlich an ſich reißt, was Gegenſtand der Verhandlung iſt. Keine Verhandlung iſt außerdem nützlich, wenn die Ergebniſſe, ganz gleich welcher Art, durch den Willen einer der beteiligten Par⸗ teen zerſtört werden können. Man ſollte dann bei den in⸗ ternationalen Beziehungen von vornherein den Begriff eines Vertrages oder einer Verpflichtung ausſchalten. Der Völkerbundsrat kann einer ſolchen Bedrohung gegen die internationale Ordnung nicht gleichgültig gegenüberſtehen, ohne ſeiner Aufgabe nicht gerecht zu werden. Er hat di Pflicht, ihr entgegenzutreten, indem er die geeigneten Maß⸗ nahmen ergreift, um der heute geſchaffenen Lage abzuhelfen und eine Wiederholung zu verhindern. i Die franzöſiſche Denkſchrift an den Völkerbundsrat iſt ich ihrem erſten Eindruck, wenn auch in Form einer nklageſchrift, mehr das geſchickte Plädoyer für den tatſäch⸗ lich Beſchuldigten. In ihrer Grundtendenz geht die Denkſchrift völlig dar⸗ über hinweg, daß ſich Deukſchland in einer Zwangslage befand und ihm ſein Vorgehen durch das Verhalten der anderen vorgeſchrieben wurde. Auf der einen Seite war es laut Aeußerung franzöſiſcher Miniſter ſeit Jahren klar, daß Frankreich nicht daran dachte, die verſprochene Abrüſtungs⸗ verpflichtung ernſtlich durchzuführen. Auf der anderen Seite wurde Deutſchland durch ein Spiel mit wechſelnden Vor- ſchlägen künſtlich hingehalten, um daran verhindert zu wer⸗ den, an die primitioſten Sicherheitsmaßnahmen für ſein Territorium zu denken. In dieſer jahrelangen Periode un⸗ aufrichtiger Verſchleppungen gab es für Deutſchland nur eine Möglichkeit und nur eine ſelbſtverſtändliche Pflicht: notgedrungen alle Vorkehrungen und Vorbereitungen für eine meſſene Wehr ſoweit zu kreiben, daß in dem Augenblick, in dem die letzte Hoffnung ſchwand, den Ver⸗ ſailler Vertrag durch die anderen erfüllt zu ſehen, die an⸗ geſichts Deutſchlands unenkbehrlichen Rüſtungsmaßnahmen ſchlagartig einſetzen konnten. Dieſem offenkundigen Tatbe⸗ ſtand wurde in Punkt 1 der Denkſchrift direkt Gewalt an⸗ gelan. Wenn der Völkerbund als„Wärter der Verträge“ Deutſchland gegenüber ja in jahrelangen ſchweren Verzug geriet, ſo lag das daran, daß er untätig zuſah, wie die an⸗ deren Mächte ſich um die eigene Abrüſtung drückten und darüber hinaus ihre Rüſtungen überſtürzten, ohne ihren jeweiligen Rüſtungsſtand entſprechend dem Völkerbunds⸗ ſtatut anzumelden. Dieſe Rüſtungen wurden vielmehr in aller Heimlichkeit durchgeführt. Die Abrüſtungsbeteuerungen Frankreichs wirken gerade für Deutſchlands Ohr nicht aufrichtig. Während für Deutſchland ein langdienendes Berufsheer von 100 000 Mann feſtgelegt war, ſchuf ſich Frankreich eine Armee von vielen Millionen ausgebildeter Reſerven. Die Rüſtungsmaſchinerie arbeitete weiter unter Vervollkommnung aller Waffengattungen, namentlich der für Deutſchland ver⸗ botenen, und ein unkonntrollierbares potentiel de guerre wurde vertragswidrig geſchaffen. Wenn ſich dem Erfolg der Genfer Konferenz Schwierigkeiten entgegenſetzten, ſo iſt die Frage kaum ſchwer zu beantworten, wer dieſe Schwierigkeiten ſchuf. Deutſchland hat immer wieder durch neues Entgegenkommen verſucht, ſie auszuräumen. Dem immer wiederholten Auftürmen neuer Schwierigkeiten ſtand es ſchließlich machtlos gegenüber. Wenn der Grundſatz aufgeſtellt wird: Keine Verhand⸗ lung iſt möglich, wenn einer der Teilnehmer das an ſich reißt, was Gegenſtand der Verhandlungen iſt, ſo ſprechen alle fran⸗ zöſiſchen Aufrüſtungsmaßnahmen— zuletzt die Einführung der zweijährigen Dienſtzeit— Frankreich das Recht ab, als Anwalt dieſe Theſe zu vertreten. Wenn Frankreich glaubt, Deutſchland an die„Feier⸗ lichkeit“ ſeiner in Verſailles aufgezwungenen Verpflichtun⸗ gen erinnern zu ſollen, ſo ſei hier nur an die im Schluß⸗ protokoll von Locarno ſeitens Frankreichs ebenſo feierlich wie freiwillig übernommene Verpflichtung erinnert, unverzüg⸗ lich zur Abrüſtung zu ſchreiten. Donaukonferenz am 20. Mai Die Beſchlüſſe von Streſa. Ueber die Ergebniſſe der Konferenz von Streſa läßt ſich Folgendes mitteilen: „Zu der am 20. Mai in Rom ſtatkfindenden Donau⸗ konferenz ſollen folgende Mächte eingeladen werden: Deutſchland, Frankreich, Italien, Oeſterreich, Angarn, Ju- goflawien, Rumänien, Tſchechoflowakei und Polen. Die Konferenz ſoll rein politiſchen Charakter kragen, alſo keine Wirtſchaftsfragen behandeln. In ihrem Rahmen ſoll auch die Wiederaufrüſtung Oeſterreichs beſprochen werden. Es ſoll weiter beſchloſſen worden ſein, daß die L uft⸗ pakte als zweiſeitige Verträge abgeſchloſſen werden ſollen, alſo England— Frankreich, Frankreich— Italien und Ita⸗ lien— England. Falls Deutſchland ſpäter teilnimmt, ſoll es auch zweiſeitige Verträge mit dieſen Staaten abſchließen. In dem Schlußkommunique findet auch die Aufrüſtung Oeſterreichs eine beſondere Erwähnung. Dagegen fallen alle Anſpielungen auf die Aufrüſtung Ungarns und Bulgariens weg. Die Kleine Entente hat alſo trotz des Einſatzes des ita⸗ lieniſche Regierungschefs für Ungarn und Bulgarien einen Erfolg zu verzeichnen. Das Gelöbnis der Vertrauensmänner Die Auswerkung des Abſtimmungsergebniſſes. f Die Vertrauensratswahlen, die in der letzten Woche in etwa 77 000 deutſchen Betrieben ſtattgefunden haben, erfreu⸗ ten ſich ſämtlich größter Beteiligung. Das Gelöbnis der Ver⸗ trauensmänner iſt nach der 13. Durchführungsverordnung zu dem Geſetz zur Ordnung der nationalen Arbeit am 1. Mai im Betriebe ſelbſt abzulegen. Wenn jedoch infolge beſonde⸗ rer betrieblicher Verhältniſſe, insbeſondere infolge räumlicher Entfernung des Betriebes von dem Orte der allgemeinen Feier des 1. Mai, die Teilnahme der Betriebsangehörigen an der gemeinſamen Feier der Bevölkerung durch eine vorher⸗ gehende Betriebsverſammlung weſentlich erſchwert werden würde, kann das Gelöbnis am letzten vor dem 1. Mai liegen⸗ den Werktage oder an einem der beiden auf den 1. Mai fol⸗ genden Werktage abgelegt werden. Einer beſonderen Geneh⸗ migung des Treuhänders der Arbeit bedarf es nicht. Die Verordnung ſieht weiter eine Verpflichtung der Ab⸗ ſtimmungsleiter vor, das Ergebnis der Abſtimmung unver⸗ züglich, ſpäteſtens innerhalb einer Woche nach Feſtſtellung, der zuſtändigen Kreiswaltung der Deutſchen Arbeitsfront mitzuteilen. Dabei iſt die Zahl der im Betriebe abſtimmungsberech⸗ tigten Gefolgſchaftsmitglieder und die Zahl der Stimmen, die auf die einzelnen als Vertrauensmänner oder Stellvertreter vorgeſchlagenen Perſonen entfallen ſind, anzugeben. Die Mit⸗ teilung hat auch zu erfolgen, wenn die Abſtimmung erfolg⸗ los verlaufen iſt oder aus irgendeinem Grunde ein Ver⸗ trauensrat nicht zuſtande gekommen iſt. ö Nach dieſen Vorſchriften wird ſich alſo ſehr raſch ein um⸗ faſſender Ueberblick über das Geſamtergebnis der Ver⸗ trauensratsbildung gewinnen laſſen. * 357 ö 2 N 90 Kirche und nationale Feiertage Berlin, 15. April. Der Reichsbiſchof hat für die kirchliche Beteiligung an den nationalen Feiern des 20. April und 1. Mai folgende Anweiſung gegeben: Des Geburtstages des Führers iſt in dieſem Jahre grundſätzlich in den Gottesdienſten des erſten Oſter⸗ feiertages, 21. April, in Predigt und Kirchengebet zu ge⸗ denken. Wo von örtlichen nationalſozialiſtiſchen Formatio⸗ nen oder einem Teil der Gemeinde der Wunſch nach einer gottesdienſtlichen Feier am Geburtstag des Führers, dem 20. April ſelbſt, gehegt wird, iſt ihm in einer dem ernſten Charakter des Tages zwiſchen Karfreitag und Oſtern ent⸗ ſprechenden Weiſe zu willfahren. Den 20. April über ſind die kirchlichen Gebäude zu beflaggen. Der Nationale Feiertag des deutſchen Volkes am 1. Mai, iſt, wie folgt, kirchlich zu begehen: Wo von örtlichen nationalſozialiſtiſchen Formationen der Wunſch nach einer gottesdienſtlichen Feier am 1. Mai ſelbſt im Rah⸗ men ihrer Tagesveranſtaltungen geäußert wird oder ſie einer ſolchen Anregung ſeitens der Kirchengemeinde nach⸗ kommen, iſt ein Gottesdienſt zu einer in die Veranſtaltungs⸗ ordnung paſſenden Stunde zu halten. Sonſt iſt am Vor⸗ abend des Tages zur beſtgeeigneten Zeit ein Gottesdienſt zu veranſtalten, zu dem Einladungen an die außerkirchlichen amtlichen Stellen und die nationalſozialiſtiſchen Formationen zu ergehen haben. Selbſtverſtändlich ſind die Goktesdienſte mit Feſtgeläut zu umrahmen. Wird ſolches von den örklichen nationalſozia⸗ liſtiſchen Formationen für einen Höhepunkt ihrer Veranſtal⸗ kungen am 1. Mai ſelbſt gewünſcht, oder ſeitens der Reichs ⸗ regierung durch Preſſe oder Rundfunk angeregt, ſo iſt dem zu enkſprechen. Für die Gottesdienſte am Vorabend und über den 1. Mai ſelbſt iſt zu flaggen. Sonntagsdienſt ohne Lohnabzug am Geburkskag des Führers. Der Reichsfinanzminiſter hat angeordnet, daß am Sonn⸗ abend vor dem diesjährigen Oſterfeſt, dem 20. April, der Dienſt bei den Behörden der Reichsfinanzverwaltung wie an Sonntagen zu regeln iſt. Auch Arbeiter dürfen im Rahmen der für Beamte und Angeſtellte geltenden Regelung von der Dienſtleiſtung an dem genannten Tage ganz oder teilweiſe entbunden werden. Eine Lohnkürzung für die am 20. April ausgefallenen Arbeitsſtunden tritt auch dann nicht ein, wenn die Arbeitsſtunden ſpäter nicht nachgeholt werden können. 35 Sie berichtete ihm nun, wie ſie mit dem feſten Vor⸗ ſatz, ins Kloſter zu gehen, nach Wien gereiſt war, was die Leute Böſes über ſic redeten und wie ſie Andreas ken⸗ nen lernte. „Und wie ich Ihre Adreſſ' erfahren hab', möchten S! wiſſen? Das war nämlich ſo: Die Frau Müller, eine Partei in unſer'n Haus, hat einen neuen Zimmerherrn kriegt. Einen recht netten Mann. Er iſt Buchhalter in ein' großen G'ſchäft in der Stadt. Na, und der iſt halt öfter in unſeren Laden kommen, weil er Klavier ſpielt und g'hört hat, daß ich früher bei der Muſik war. Vor vier Wochen iſt er hier im Dorf zur Sommerfriſche g'we⸗ ſen. Er war auch einmal in der Kirche und hat die Leut' ge'ſragt, wer ſo ſchön Orgel ſpielt. Da haben ſie ihm alles erzählt. Wie er wieder nach Wien kommen iſt, hab' ich alles durch ihn erfahren. Ich wär' am liebſten gleich her⸗ g'seiſt, aber der Andreas hat g'ſagt, daß wir alle zwei fahren und die Kinder auch mitnehmen. Da haben wir heut' den ſchönen Sonntag b'nutzt, und da ſind wir“ Du haſt mir eine große Freud' g'macht, Mizzi.“ Nach einer kleinen Pauſe fragte er ſie:„Wie geht's deun dein! Vater?“ „ Sie ſeufzte tief auf. „Der iſt ſchon ſeit drei Jahren tot!“ Er drückte ihr die Hand, und ſie gingen ſchweigend ihres Weges weiter. 101 * i Nachmittag vier Uhse ſaßen alle unter dem ſchattigen Kaſtanienbaum um den Tiſch, der feſtlich gedeckt war. In der Mitte ſtand ein Kornblumenſtrauß. Der Kaffee in einer ſehr großen Kanne verbreitete ein angenehmes 1 Ehrung deulſcher Fliegerhelden „Geſchwader Immelmann“ und„Geſchwader Boelcke.“ Berlin, 15. April. Der Führer und Reichskanzler hat auf Vorſchlag des KReichsminiſters der Luftfahrt, General der Flieger Göring, dem Fliegergeſchwader in Mecklenburg die Bezeichnung„Ge⸗ ſchwader Immelmann“ und dem Fliegergeſchwader in Nie⸗ derſachſen die Bezeichnung„Geſchwader Boelcke“ verliehen, um neben dem unvergeßlichen größten Jagdflieger Deuiſch⸗ lands, Freiherr von Richthofen, auch die gleich ruhmvollen Namen ſeiner beiden Kameraden in der neuerſtandenen Reichsluftwaffe forkleben zu laſſen. Der Führer hat den Erlaß vollzogen in der Gewißheit, daß die Geſchwader„Immelmann“ und„Boelcke“, durch⸗ drungen von der hohen Bedeutung der ihnen übertragenen Ueberlieferung, ſich in Geiſt und Leiſtung der damit verbun⸗ denen beſonderen Verpflichtung ſtets gewachſen ſeien. Die Mitteilung von dem Erlaß iſt inzwiſchen durch eigenhändiges Schreiben des Reichsminiſters der Luftfahrt an die Mutter Immelmanns und die Eltern Boelckes gegangen, wobei Ge⸗ neral Göring ſeiner beſonderen Freude darüber Ausdruck gab, der Uebermittler dieſes auch die Hinterbliebenen ehren⸗ den Erlaſſes ſein zu können. ö 1 „Graf Zeppelin“ auf der Heimfahrt Ausländiſche Märchen über eine angebliche Havarie des Luftſchiffs. Friedrichshafen, 15. April. Das Luftſchiff„Graf Zeppelin“ befindet ſich auf der Heimfahrt von der erſten Südamerikareiſe dieſes Jahres. Mit der Rückkehr des Luftſchiffes iſt Dienstag zu rechnen. Der bereits bei der Ueberfahrt des Luftſchiffes„Graf Zeppelin“ von einem ausländiſchen Nachrichtenbüro verbrei⸗ teten Zeitungsente über einen angeblichen Abſturz des Luft⸗ ſchiffes, zu deſſen Paſſagieren auch Miniſterpräſident Göring gehören ſollte, folgt jetzt eine neue Tatarennachricht, in der von einer ſchweren Havarie des Luftſchiffes geſprochen wird. Tatſache iſt, daß das Luftſchiff bei unſichtigem Wetter in Recife eine etwas harte Landung gemacht hat, wobei die als Sicherheitselemente eingeſchalteten Puffer der hinteren Mo⸗ torengondel beſchädigt wurden. Das Auswechſeln der Puffer war mit Bordmitteln in einigen Stunden erledigt. Der Fall Alma Garbe Giftmord einer Heiratsſchwindlerbande. Berlin, 15. April. Anfang Februar wurde die 32jährige Hausangeſtellte Alma Garbe in Spandau offenbar ermordet aufgefunden. Nach den bisherigen Ermittlungen hat der wenige Tage ſpäter feſtgenommene 25jährige Paul Polte ihren Tod mit⸗ telbar oder unmittelbar verſchuldet. Er war der Kriminal- polizei als gewerbsmäßiger Heiratsſchwindler bereits be⸗ kannt. Auch dieſem Mädchen hatte er die Ehe verſprochen und ſie wenige Monate vor ihrem plötzlichen Ableben zum Abſchluß einer auf 5000 RM lautenden Lebensverſicherung zu ſeinen Gunſten veranlaßt, deren Prämien er aus eigener Taſche zahlte. Die Leichenöffnung ergab, daß Alma Garbe durch Ein⸗ nehmen von an ſich harmloſen, in größeren Mengen aber tödlich wirkenden Tabletten vergiftet worden war. In der Wohnung Poltes, der ſich ſtels als„Syndikus“ oder„Rechls⸗ beiſtand“ auszugeben pflegte, wurden noch Packungen dieſer Tabletten gefunden. Auch ſein für die Tatnacht angegebenes Alibi ſtimmt nicht. f In dieſem Zuſammenhang konnte die Kriminalpolizei einen Komplicen Poltes feſtnehmen, den 35jährigen„Bau⸗ meiſter und Architekten“— wie er ſich vorzuſtellen pflegte= Reinhard Benner. Mit ſeiner Feſtnahme, der bald noch einige andere folgten, kam man nun hinter das Treiben einer Bande von Heiratsſchwindlern, die vor keinem Mittel zurückſchreckte, um ihre Opfer auszuplündern. Die Zahl der geprellten Opfer konnte noch längſt nicht ermittelt werden. Aroma, und zwei rieſige Gugelhopf mit viel Weinbee⸗ ren, Roſinen und mit Zucker beſtreut ließen die Augen der Kinder aufleuchten. Stolzenthaler ſaß zwiſchen Andreas und Mizzi, die ihr Jüngſtes im Arm hatte, und rings⸗ herum ſaßen die Kinder. Im Baum zwitſcherten die Vö⸗ gel i Freikonzert. Frau Kernlinger füllte eben die Taſſen und verteilt den Gugelhopf. Jedes bekam ein Stück, die Kinder 21 beſonders großes. Dann ſetzte ſich auch Frau Kernlinger. Als Stolzenthaler die Runde überſah, wurden ſeine Augen ein wenig feucht und blickten ins Unendliche, als wollten ſie die ſuchen, an die er immer dachte. Als woll⸗ ten ſie ihr ſagen, daß ſie doch herunterſchauen möge auf das Glück und den Sonnenſchein, der ihm heute beſchie⸗ den wurde. Aber der Geſang der Vögel und das fröhliche Ge auder der Kinder riſſen ihn in die Wirklichkeit zurück. Der wehmütige Augenblick war verſchwunden. Nachdem der Kaffee getrunken und von den zwei gro⸗ ßen Gugelhopf nur mehr ein kleiner Reſt vorhanden war, liefen die Kinder wieder auf die Wieſe, und fröhliches Spiel begann. 5 Mizzi legte ihr Jüngſtes in den Wagen, und die Herren zündeten ſich Zigarren an. Im heiteren Geplau⸗ der verging die Zeit. Stolzenthaler, behaglich in ſeinen Stuhl zurückge⸗ lehnt, warf Mizzi einen warmen Blick zu und ſagte:„Ich freu mich wirklich, daß es dir ſo gut geht.“ e f Mizzis Augen ruhten eine Weile mit einem zärtlichen Blick auf ihrem Mann, dann ſagte ſie zu Stolzenthaler mit zufriedener Miene:„Ich kann net klagen, nur die Kinder machen mir halt viel Sorg' und Plag', aber ich hab' ſie alle gern und möcht' kein's davon verlieren!“ Frau Kernlinger miſchte ſich lachend ins Geſpräch. „Wenn ich früher immer ſo gute Kundſchaften g'habt hätt' wie die Frau Edthofer, dann hätt' mich mein Beruf auch mehr g'freut!“ Andreas ſah verſchmitzt zu Stolzenthaler hin und blinzelte ihm zu: ö And die hat woll'n ins Kloſter geb'n!“ 1 Mizzi warf den Kopf zurück. Um ihre Mundwinkel huſchte ein ſchalkhaftes Lächeln, und mit einem rätſelhaf⸗ ten Blick ſah ſie ihn an. „G'ſcheiter wär's g'weſen, denn wenn das ſo weifen geht, krieg ich noch einen ganzen Kindergarten z ſamm! Stolzenthaler lachte herzlich, Frau Kernlinger und An⸗ dreas ſtimmten mit ein, und Mizzi blieb nichts weiter übrig, als mit zu lachen. i Stolzenthaler zeigte auf den Kinderwagen: „Du, Mizzi, was ich dich ſchon lang' hab fragen wol⸗ len: iſt das n auch ein Mädel!“ ergänzte ſie.„Denken Sie ſich, Herr Stolzenthaler— ſechs Mädeln!“ Ein vorwurfsvoller Blick traf ihren Mann. Andreas beſchwichtigte ſie. 12 i„Laß's gut ſein, Mizzi, nächſtes Jahr—“ 85 7 Sie ließ ihn nicht ausreden. b „Still biſt— dir glaub ich nichts mehr!“ und zu Stolzenthaler gewendet fuhr ſie fort:„Jedes Jahr ver, 51 15 mir ein' Buben, und immer wieder wird's ein a 6 7. i Vierzehn Jahre waren ſeit dem Schwur in jener Maiennacht in das Meer der Vergangenheit hinabgeſun⸗ ken. Schloß Warburghauſen lag wie verödet da. In 15 heren Jahren begegnete man lauter lachenden und fröh lichen Menſchen. Die Beamten und das Dienſtperſon gingen freudig ihrer Arbeit nach; jetzt aber waren all ſtill und traurig. Es war, als ob eine Zentnerlaſt auf ihnen liege.: In dem Schloß ſeiner Väter wanderte Graf Egon als einſamer Mann umher. Das Unglück hatte ihn ſchwer getroffen: Als er mit Melanie von der Reiſe nach 15 burg und Iſchl heimgekehrt war, verunglückte ſein Ba bei den Herbſtjagden tödlich. Er war von einem Hochſtge. herabgeſtürzt, das Gewehr hatte ſich entladen und Schuß war ihm mitten durch die Bruſt gegangen. 5 Im Früh fahr 1 brachte man ſeine abgötkſcc g liebte Frau Melanie und ſeinen einzigen Sohn als 6770 7 S2 . .. S * Aus dem badi chen Land UI Heidelberg.(Betrüger verurteilt.) Eine be⸗ ſondere Geſchäftigkeit entwickelte der 30jährige Karl Uhler aus Ittlingen in der Zeit vom 4. Mai 1933 bis 30. Juni 1934, der als Buchhalter einer Firma in Sinsheim auf alle erdenkliche Weiſe Gelder für ſich zu buchen verſtand. Da er ſelbſt Waren⸗, aber keinen Geldkredit hatte, infolgedeſſen ſein Konto nicht überziehen durfte und die Kaſſe ihm ver⸗ ſchloſſen blieb, verfiel er auf die Idee, durch Falſchbuchungen ſein Konto niederzuhalten. Andererſeits trug er eigene Bar⸗ entnahmen und Poſtſchecküberweiſungen in fremden Konten ein, die er mit teils gefälſchten, teils erſchwindelten Aner⸗ kenntniſſen belegte. Eingeklagt waren 130 Fälle. Der Scha⸗ den beläuft ſich auf nahezu 4500 Mark. Das Verhalten Ahlers war umſo ſchwerer zu verurteilen, als er das in ihn geſetzte Vertrauen ſchmählich mißbrauchte. Entlaſtend ſprach für ihn, daß eine Beaufſichtigung aber auch nahezu gefehlt hatte. Er wurde zu einem Jahr ſechs Monaten Gefängnis und 100 Mark Geldſtrafe verurteilt. Heidelberg.(Zuchthaus und Sicherungsver⸗ wahrung.) Am 7. Februar ds. Is. erſchien der 48jährige Jakob Lieſer beim Schleuſenmeiſter der Stauſtufe Heidelberg und bot ihm Zucker feil. Leiſer, der ſelbſt auf keinen Fall imſtande war, die Waren zu liefern, verlangte ſofort eine Vorauszahlung. Da Lieſer 15mal, darunter 13mal ein⸗ ſchlägig, vorbeſtraft iſt(ſo wurde er in Köln u. a. zu einem Jahr ſechs Monaten Zuchthaus verurteilt), wurde diesmal außer einem Jahr Zuchthaus und drei Jahren Ehrverluſt die Sicherungsverwahrung ausgeſprochen. Wiesloch.(Fernlaſtzug raſt die Böſchung hinab.) Ein mit einem Anhänger verſehener Fernlaſt⸗ wagen der Firma Kuhn in Karchhardt raſte letzte Nacht gegen zwölf Uhr zwiſchen Wiesloch und Oftersheim mitten im Haardtwald die Böſchung hinab. Die Arſache dazu war ein Reh, das plötzlich in den Scheinwerfer des Wagens geſprun⸗ gen war. Der Fahrer erſchrak dadurch und machte eine falſche Steuerbewegung. Der Wagen überſchlug ſich, die bei⸗ den Fahrer kamen jedoch ohne Verletzungen davon. Dagegen iſt der Material⸗ und Sachſchaden bedeutend. Rauenberg b. Wiesloch.(Zur gro ßen Armee.) Im Alter von 92 Jahren verſtarb der älteſte Einwohner der Gemeinde, Wendelin Kurz, Altveteran von 1866 und 1870/1. () Vimbach bei Bühl.(Fun de aus alter Zeit.) Bei den vom Arbeitsdienſt vorgenommenen Aushebungs⸗ arbeiten eines neuen Bettes für den Sulzbach wurde nahe der Oberbrucher Brücke eine dreipfündige Kanonenkugel ge⸗ funden. Es dürfte ſich um einen Fund aus der Zeit des Türkenlouis handeln. Im Jahre 1703 führte die be⸗ rühmte Bühl⸗Stollhofener Linie an dieſer Fundſtelle vorbei, und gerade die Oberbrucher Brücke war gerade ſtark befeſtigt und krug den Namen Sternſchanze. () Pforzheim.(Pforzheim und die Reichs⸗ autobahn.) Nachdem die Strecke Karlsruhe ⸗ Stuttgart der Reichsautobahn genau feſtgelegt worden iſt, ſteht feſt, daß die Reichsautobahn unmittelbar an Pforzheim vorbeiführt. Im Weſten an der Wilferdinger Landſtraße und im Oſten an der Landſtraße nach Niefern ſind die Zufahrtsſtraßen von Pforzheim aus vorgeſehen. Die Strecke ſelbſt führt nörd⸗ lich von Pforzheim am Hohwald entlang, und zwar ſüdlich von dieſem, Pforzheim zu gelegen. Die Autobahn wird ſich dann vom Wartberg herab nach Pforzheims„Gartenſtadt“ Eutingen ins Enztal mit einem Gefälle mit etwa 5 v. H. hinabſenken. Die Landſtraße Pforzheim⸗Eutingen wird höher gelegt, ſo daß die Reichsautobahn bei Eutingen durch einen Tunnel unter der Bahnſtrecke und Landſtraße hindurchführen kann. Die Enz wird auf einer verhältnismäßig kurzen Brücke überſchritten. Die Brücke wird nur etwa einen Melker über dem höchſten Hochwaſſerſpiegel liegen. Pforzheim als Induſtrie⸗ und Fremdenſtadt kann mit dieſer Linienführung der Reichsautobahn ſehr zufrieden ſein. 5 () Antergrombach bei Bruchſal.( Großfeuer.) Mor⸗ gens gegen 5 Uhr ertönte hier Feueralarm. Im Antergeſchoß der vor 10 Jahren erſtellten Kronen⸗Halle war ein Brand ausgebrochen, der raſch um ſich griff und auch das Ober⸗ geſchoß erfaßte. Der hintere Teil der Halle mit der großen Bühne ſtand bald in hellen Flammen und wurde vollſtändig zerſtört. Die Löſcharbeiten waren infolge ſtarker Rauchent⸗ wicklung ſehr ſchwierig, doch gelang es, mit Hilfe von vier Schlauchleitungen des Elementes Herr zu werden. Der Sach⸗ ſchaden iſt beträchtlich. 9 Todtnau.(Kind ertrunken.) In Alfterſteg er⸗ eignete ſich ein ſchweres Unglück, dem das fünfjährige Söhn⸗ chen des Poſtſchaffners Walleſer zum Opfer fiel. Das Kind war mit noch zwei anderen Kindern über einen Bachſteg gegangen. Dabei wurde ihm ſchwindelig, ſo daß es rücklings ins Waſſer fiel. Der durch das Schmelzwaſſer ſtark ange⸗ ſchwollene Bach riß das Kind ſofort mit ſich, ſo daß keine Hilfe mehr gebracht werden konnte. — ̃—!— ̃ à:!:u—— A— md U—— chen ins Schloß. Melanie hatte mit ihrem Söhnchen eine Autofahrt unternommen. Das Auto war an einen Baum angefahren, hatte ſich überſchlagen, und Melanie und ihr Sohn wurden herausgeſchleudert. Beide waren auf der Stelle tot. Egon war damals dem Wahnſinn nahe. Der Schmerz, den die langen Jahre nicht heilen konnten, hatte in ſeinem Geſicht unauslöſchliche Spuren hinterlaſſen. Die Augen ſtarrten ſcheu und unſtät umher und manch⸗ mal flackerte ein unheimliches Feuer in ihnen. Seine einſt ſo vornehme Geſtalt entbehrte der früheren Eleganz und Straffheit und war in ſich zuſammengeſunken. Kein Menſch erkannte in ihm noch den einſt ſo lebensluſtigen avalier. b Er war ein gebrochener Mann geworden, gebrochen an Leib und Seele. Der Gram und die Reue nagten an ſeinem Herzen. Die Laſt des Gewiſſens drückte ihn ſchwer darnieder. Der Fluch, den die, der er einſt das ganze Lebensglück zertrümmert, auf ihn herabgeſchworen, hatte ihn niedergeſchmettert, der Zorn Gottes ihn ereilt. Wie ein wüſter Traum kam ihm das Leben vor, aus dem es kein Erwachen mehr geben ſollte. „Er verſuchte Vergeſſen im Wein zu finden, aber es half nichts— je mehr er trank, deſto ſchlimmer wurde ſein ſeeliſcher Schmerz und ſeine Geſundheit von Tag zu Tag ſchwankender. Oft war er ſo betrunken, daß ſich nie⸗ mand in ſeine Nähe wagte. Man ließ ihn austoben. . Nur ſein alter Diener Friedrich konnte in ſolchen Augenblicken um ihn ſein. Vor ſeinem ehrwürdigen Alter atte Egon Reſpekt und war einigermaßen ruhig. Nur widerſprechen durfte Friedrich nicht, und der alte Mann wagte es auch nicht. Seine bittenden Augen ruhten oft mit dem Ausdruck der tiefſten Traurigkeit auf ſeinem Herrn, aber er vermochte nichts zu ändern, 5 Aus den Nachbarländern Gchwerer Autounfall Darmſtadt. An der Ecke Frankfurter⸗ und Kahlertſtraße wollte der Eiſenbahninſpektor i. R. Philipp Ahlbach die Straße überqueren. Dabei wurde der auf beiden Augen am grauen Star leidende Mann von einem Perſonen⸗ kraftwagen aus Stuttgart angefahren und ſo ſchwer ver⸗ letzt, daß er im Krankenhaus ſeinen Verletzungen alsbald erlag. Mitten auf der Straßenkreuzung Kheinſtraße— Peter Gemeinder⸗Straße wurde, wie der Polizeibericht meldet, der nach der Unfallſtelle enkſandte Polizei⸗Nolrufwagen von einem Rekkungswagen der Freiwilligen Sanitäts- kolonne, der ebenfalls zur Unfallſtelle gerufen war, am linken Hinterrad angefahren. Dadurch geriet der Notruf- wagen ins Schleudern und überſchlug ſich. Die vier In⸗ ſaſſen des Polizeiwagens wurden dabei ſo erheblich ver⸗ letzt, daß ſie dem Krankenhaus zugeführt werden muß ken. Erdichteter NRaubüberfalt Sechzehnjährige Schwindlerin. Otterberg, 13. April. Der Raubüberfall auf dem Gra⸗ fenthaler Hof bei Otterberg hat eine überraſchende Aufklä⸗ rung gefunden. Bei der Anterſuchung durch die Gendar⸗ merie Kaiſerslautern ſtellte es ſich heraus, daß der Vor⸗ fall von der 16jährigen Hausangeſtellten des Forſtverwalters fingiert war. Der Grund iſt nicht ganz klar, ſcheint aber in einer Art von Abenteuerluſt zu liegen. Arteil im Meineidsprozeß Scharff Zweieinhalb Jahre Zuchthaus, fünf Jahre Ehrverluft. Landau, 14. April. Unter großem Andrang des Publikums wurde Samstag mittag das Urteil im Meineidsprozeß Scharff verkündet. Es lautet: Der Angeklagte iſt ſchuldig eines Verbrechens des Zeu⸗ genmeineids und wird hierwegen zu einer Zuchthausſtrafd von zwei Jahren ſechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte wurde des ihm zur Laſt gelegten Verbrechens des Parteimein⸗ eids freigeſprochen. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden Scharff auf die Dauer von fünf Jahren abgeſprochen. Außerdem fallen ihm die Koſten des Verfahrens zur Laſt. Scharff wurde ſofort in Haft genommen. In der Urteilsbegründung ſtreifte das Gericht vor allem die dunklen Geſchäfte des Geſchäftsführers Fuhr. In ſteuer⸗ licher und kaufmänniſcher Hinſicht ſei die ganze Geſchäfts⸗ führung nicht einwandfrei geweſen. Der Angeklagte habe nich: nur Schwarzverkäufe getätigt, ſondern auch große Umſatz⸗ und Einkommenſteuerbeträge hinterzogen. Maßgeblich für das Urteil war die einwandfrei erwieſene Tatſache, daß . die Volksgemeinſchaft in hohem Maße geſchädigt hat. Die Amtseinführung des neuen Oberpräſidenten. Koblenz. Die für den 16. ds. Mts. angeſetzte Einführung des Gauleiters Terboven in ſein neues Amt als Oberpräſident der Rheinprovinz muß wegen Verhinderung des preußiſchen Miniſterpräſidenten verſchoben werden. Der neue Zeitpunkt der Einführung, der in Kürze erfolgen ſoll, wird noch be⸗ kanntgegeben. Bluttat eines Irren? 250 Familientragödie in einem ſchleſiſchen Dorf. a Bunzlau, 15. April. In Thomaswaldau wurden in der Beſitzung des Land⸗ wirts Hermann Hoffmann deſſen Ehefrau und der Sohn er⸗ ſchlagen aufgefunden. Der Ehemann Hoffmann war zu⸗ nächſt nicht aufzufinden. Später fand man ihn erhängt in der Scheune ſeiner Beſitzung auf. Die Mordkommiſſion der Staalsanwaltſchaft iſt mit der Aufklärung des Falles be⸗ schäftigt. Wie man im Dorfe vermutet, hat der Ehemann in der Nacht ſeine Frau und ſeinen Sohn in geiſtiger Umnachtung erſchlagen und dann Selbſtmord durch Erhängen verübt. Ein Fuder„Bernkaſteler Doktor“ 11000 Mark! Trier. Die große Verſteigerung des Trierer Vereins von Weingutsbeſitzern der Saar wurde mit dem Ausgebot von Mittelmoſelweinen der beſten Lagen und Gewächſe fortge⸗ ſetzt. Der Tag erhielt eine beſondere Bedeutung dadurch, daß die bekannten Bernkaſteler Doktorweine des Wachstums Witwe Dr. Thaniſch zur Verſteigerung gelangten, die denn auch in Bezug auf Güte und Preis das hielten, was man ſich von ihnen verſprochen hatte. Die insgeſamt ſieben Fuder erreichten einen Erlös von 40 440 Mark. Am höchſten be⸗ zahlt wurde ein halbes Fuder feinſte Beerenausleſe mit 5510 Mark, ein Preis, der für ein ganzes Fuder dieſer edlen Kreſzenz über 11000 Mark errechnen ließ. Der Geſamterlös des Tages betrug 123 790 Mark. Trier.(Angültige Invalidenmarken ver⸗ wandt.) Als Bürgermeiſter von Bickendorf hatte der jetzt Angeklagte W. zur Regelung von Zahlungsverpflichtungen an die Invalidenverſicherung, die in ſeinem eigenen Haushalt entſtanden, jedoch von ſeiner Frau zu erfüllen verſäumt worden waren, zwei Invalidenkarten mit dem Amtsſtempel verſehen und ſie mit ungültig gewordenen Invalidenmarken beklebt. Dieſe Marken hatte der Bürgermeiſter ſelbſt für die Gemeinde gekauft, aber den rechtzeitigen Umtauſch verſäumt. Er war deshalb zur Erſatzzahlung an die Gemeindekaſſe heran⸗ ezogen worden. Die Karten hatte W. ſeiner Frau ausge⸗ händigt mit der Weiſung, bei der Verſorgungsbehörde in Düſſeldorf unter ge auer Darlegung der Dinge zu fragen, ob dieſe Karten als vollwertig entgegengenommen werden könnten. Seine Frau fragte aber nicht, ſondern lieferte die Karten wortlos ab. Die Folge war ein Strafverfahren gegen W., das mit ſeiner Verurteilung wegen ſchwerer Ur⸗ kundenfälſchung zu einem Jahr Zuchthaus und 100 Mark Geldſtrafe durch die Große Strafkammer beim Landgericht Trier endete. Wie der Reichsgerichtsdienſt des DRB mit⸗ teilt, hat der 1. Strafſenat des Reichsgerichts dieſes Arteil aufgehoben und die Angelegenheit zu neuer Verhandlung nach Trier zurückverwieſen. a Koblenz.(Vom eigenen Fuhrwerk getötet.) Im benachbarten Bendorf ſcheute auf einer Fahrt durch die Straßen der Stadt plötzlich das Pferd, wobei der Fuhr⸗ mann zu Fall kam und unter das Fuhrwerk geriet. Ein Rad des Wagens ging über ihn hinweg. Der Verunglückte trug ſo ſchwere Verletzungen davon, daß der Tod einige Minuten nach dem Anfall eintrat. Bad Dürkheim.(Feſtgenommen.) Die hieſige Po⸗ lizei nahm den Ruſſen Juſtaſin Micheliki feſt und lieferte ihn ins Amtsgerichtsgefängnis Bad Dürkheim ein. Micheliki hatte ſich in einer Wirtſchaft in ſchweren Beleidigungen gegen die Reichsregierung ergangen. eine Gefängnisſtrafe von vier Monaten aus. cla Der geſtrige Sonntag war wiederum ein regenſchwerer Tag. Während wir im letzten Jahr an jeden Sonntag einen Sonnentag hatten, erleben wir in dieſem Jahr die Sonntage von der Kehrſeite. Die angeſetzten Blütenwanderungen nach der Bergſtraße fielen ins Waſſer. In der Frühe fand in der kath. Kirche die Palmenweihe mit anſchließender Palmprozeſſion und nach dem feierlichen Hochamt die kirchliche Schulentlaſſungsfeier ſtatt. Den 70. Geburtstag feiert heute Herr Matthäus Roßrucker. Die Auszahlung der Wohlfahrtsunterſtützungen er⸗ folgt heute Montag nachmittags von 2.45—4 Uhr in der am Rathaus angeſchlagenen Reihenfolge. Mietbücher, Ausweis⸗ und Kontrollkarten ſind vorzulegen. Mannheimer Mai⸗ Pferderennen. Im„Großen Saarbefreiungs⸗Rennen“, der mit 9000 Mark dotierten bedeutendſten Flachprüfung der Mann⸗ heimer Rennwoche, haben ſich ſämtliche führende Ställe eingeſchrieben. Erfreulicherweiſe ſteht die Güte der ge⸗ nannten Pferde auf hohem Niveau. Unter den 26 Nen⸗ nungen ſind hervorzuheben Graf Almaviva, Horchauf, Wiener Wald, Calva, Schwede, Miſſouri, Mon Plaiſier, Ti, Blaſon, Pantris, Famaſino, Morgengabe, Polar⸗ ſtern, Origenes, Maruka und Renvers. Die„Badenia“, das berühmte Amateur⸗Reiten, hat 22 Anterſchriften er⸗ halten. Sie vereint als Ausgleich 1 ebenfalls allerbeſte Klaſſe. Das Ausland iſt unter anderem durch Premier Empire, Salam, Gipſy Race und Mullingar vertreten. Für die deutſche Zucht können Nobel, Paſſy, der vor⸗ jährige Gewinner Champagner, ferner Haudegen Feld⸗ poſt, Creolin, Fu, Moira, Laus, Strohfeuer und Schwarzwaldreiſe Ehre einlegen. Ungefähr dieſelben Pferde ſind für den„Preis der Stadt Mannheim“ ge⸗ nannt, der am Eröffnungstag unter Altersgewichten ge⸗ laufen wird.. * “ Schnellſte Vermittlung in die Wirtſchaft. In Aus⸗ wirkung der Vereinbarung zwiſchen dem Reichsorganiſa⸗ tionsleiter Dr. Ley und dem Reichsarbeitsführer Hierl iſt zwiſchen dem Amt für Berufserziehung in der Deutſchen Arbeitsfront und dem Arbeitsdank ein Abkommen über die beiderſeitige Zuſammenarbeit geſchloſſen worden. Danach übernimmt der Arbeitsdank die Ausführung der Aufgabe, daß die nach Beendigung der Arbeitsdienſtzeit ausſcheiden⸗ den Führer und Arbeitsmänner ſowie Arbeitsmädel des Arbeitsdienſtes möglichſt ſofort wieder Arbeitsplätze in der Wirtſchaft vermittelt erhalten. — Beſchäftigung ausländiſcher Arbeitnehmer. Es beſteht Veranlaſſung, darauf hinzuweiſen, daß ausländiſche Arbeit⸗ nehmer nur nach vorheriger Erteilung der Arbeitserlaubnis Beſchäftigung in Deutſchland annehmen dürfen, falls ſie nicht mit Schwierigkeiten rechnen wollen. Auch den Arbeitgebern iſt es verboten, ausländiſche Arbeitskräfte einzustellen, die nicht im Beſitze der Arbeitsgenehmigung ſind, oder ohne vorher die erforderliche Beſchäftigungsgenehmigung erteilt bekommen zu haben. Zuwiderhandlungen werden mit Geld⸗ und Ge⸗ e beſtraft. Dieſe Anordnung iſt nötig, um die Sicherung der Arbeitsplätze zu gewährleiſten. ö Vorſicht mit Benzin! In der letzten Zeit iſt es mehrfach vorgekommen, daß beim Reinigen und Waſchen von Garderobe mit Benzin in der Nähe von brennenden Gasflammen, Küchenherden, Ofen⸗ feuerungen uſw. Brände entſtanden ſind. Es wird darauf hingewieſen, Benzin nicht in Benutzung zu nehmen oder offene Benzinbehälter ſtehen zu laſſen, wenn in dem betreffenden Raum der Gaskocher brennt oder ſonſt offenes Feuer vorhanden iſt. Die aus Benzin ſich entwickeln⸗ den Dämpfe, die unſichtbar ſind, bilden eine große Exploſions⸗ und Feuersgefahr, ſofern ſie mit offenem Feuer in Berüh⸗ rung kommen, und ſind geeignet, die ſchwerſten Brand- und Körperſchäden hervorzurufen. Vor der Benutzung von Benzin ſind die Gasflammen zu löſchen, ſowie auch brennende Zigarren uſw. zu entfernen. In Räumen, in denen Herdfeuer oder Ofenfeuer brennen, darf Benzin überhaupt 190 in Gebrauch genommen werden. Abgeſehen von ſchweren Verletzungen, die die Folgen leicht⸗ fertigen Umgehens mit Benzin ſind, macht ſich jeder der auf dieſe Weiſe Brandſchäden an Gebäuden verurſacht, wegen fahrläſſiger Brandſtiftung ſtrafbar, wenn er die erforderlichen Vorſichtsmaßnahmen nicht beachtet. Gerichtszeitung. UI Erdichtete Rieſenerbſchaft. Fur eine erdichtete Rieſen⸗ erbſchaft aus Amerika fand die 39jährige Ehefrau Martha Stang immer wieder gläubige Leute. Sie brauchte Geld, da ihr Mann erwerbslos war. Eine ihr bekannte arme Frau wußte ſie zu beſtimmen, ihr fortgeſetzt kleinere Beträge unter Verſprechen von Vorteilen für angebliche Gebühren und Notariatskoſten auszuhändigen. Die Geldgeberin verbrauchte hierzu nicht nur den Lohn ihres Mannes, ſondern verſetzte auch noch den Hausrat und lieh ſich ſogar Geld. Auch ein Kaufmann wurde entſprechend hereingelegt. Das Gericht ſprach gegen die Angeklagte eine Gefängnisſtrafe von zehn Monaten aus. Ein ſchwerer Junge. Mit einem ſchweren Jungen hatte ſich das Schöffengericht zu beſchäftigen. Schon fünfmal we⸗ gen ſchwerer Delikte vorbeſtraft, fünf Jahre Fremdenlegion und vier Jahre Gefängnis wegen Fahnenflucht aus derſelben hinter ſich, kam der 30jährige ledige Max Kiefer aus Durlach wieder nach Deutſchland, wo man ihn in der Pfalz wegen einer noch zu verbüßenden Strafe in Landſtuhl einſperrte. Dann trieb er ſich im Badiſchen und Heſſiſchen herum und verlegte ſich aufs Stehlen und Schwindeln. Das Gericht verurteilte ihn zu drei Jahren zwei Monaten Zuchthaus und drei Jahren Ehrverluſt. Vier Monate Gefängnis für betrunkenen Auto⸗ fahrer. Eine empfindliche Strafe traf den 30jährigen Be⸗ rufsfahrer Auguſt Herdle aus Philippsburg, der am 10. Januar dieſes Jahres abends in der Nähe der Seilinduſtrie auf einer Fahrt nach ſeinem Wohnort in betrunkenem uſtand in der Nähe der Fabrik einen aus entgegengeſetzter Richtung kommenden Kraftfahrer und eine Radfahrerin ſchwer ver⸗ letzte. Eine andere Frau wurde leicht verletzt. Der Kraft⸗ fahrer erlitt einen Beckenbruch; er humpelte an einem Stock vor den Einzelrichter. Die Handlungsweiſe des Angeklagten war umſo verwerflicher, als er in keiner Verſicherung iſt. Das Gericht ſprach nach einer umfangreichen Beweisaufnahme 1 Handwerk in Familiennamen Klingenſchmied, Armbruster, Bogner, Schwerkfeger und Plattner. Die Frage nach der Herkunft unſerer Familiennamen, die die Forſchung vielfach beſchäftigt, hängt eng mit der, Frage nach den verſchiedenen Handwerkszweigen in frühe⸗ ren Jahrhunderten, die heute untergegangen ſind, zuſam⸗ men. Denn die erſten bürgerlichen Namen ſind vom Hand⸗ werk hergenommen, das der Träger ausübte. Noch im 12. Jahrhundert kommen feſte Familiennamen ganz vereinzelt vor, und auch da ſind die Träger dieſer Namen meiſt zu⸗ gleich die Ausüber eines wichtigen Handwerks. Die älteſte und ehrwürdigſte Ueberlieferung haben die vom Waffenſchmiedehandwerk abgeleiteten Familiennamen. Das Schmiedehandwerk iſt das älteſte Fachhandwerk und hebt ſich von allem ſonſtigen für den Hausgebrauch geübten Handwerk als beſonderer Kunſtzweig hervor. In Rheinheſſen kommt heute noch der„Klingenſchmied“ in verſchiedenen Ab⸗ wandlungen vor, den man in den landläufigen Namen⸗ büchern vergeblich ſucht. Später iſt das Wort Schwert an die Stelle des Wortes Klinge getreten. So erklärt ſich die Erſcheinung, daß die Schwertfeger erſt 1332 unter den Zünf⸗ ten in den Städten am Rhein aufgeführt werden. Als Fa⸗ milienname findet ſich das Wort erſt um 1648. Auch dieſer Name tritt uns noch hier und da entgegen, ohne daß freilich ſein Träger heute noch jenes längſt vergeſſene Handwerk ausübte. Das Waffenſchmiedehandwerk hatte viele Zweige. Im weiteren Sinne gehören die Herſteller einer Armbruſt mit dem Namen Armbruſter in die Reihe der„Klingenſchmied“ und„Schwertfeger“. Freilich iſt der Name urkundlich nach⸗ weisbar erſt um das Ende des 15. Jahrhunderts, in einer Zeit alſo, als dieſe alte Schußwaffe bereits durch das Feuer⸗ gewehr verdrängt zu werden begann. Einem anderen Zweig gehört der„Bogner“ oder Bogenmacher an, der mit dem „Sporner“ oder Sporenmacher und dem„Schilder“, dem Verfertiger von Schilden, nahe verwandt iſt. Wie der„Hau⸗ benſchmied“ heute in nichts mehr daran erinnert, daß die früheren Träger dieſes Namens die Eiſenhauben des mittel⸗ alterlichen Kriegsmannes ſchmiedeten, ſo haben wir bei der Begegnung mit Namen wie die eben genannten den Zu⸗ ſammenhang mit dem alten Waffenſchmiedehandwerk ver⸗ loren und empfinden nicht mehr bei dieſen gar nicht ſelten vorkommenden Namen die ehrwürdige Ueberlieferung alter Handwerkskunſt. Um 1500 erſcheint, ſchon als Folge der aufkommenden Feuerwaffen, der„Boſchenmeiſter“ oder„Büchſenmeiſter“, der ſich mit dem Büchſengießen, alſo mit der Kanonenfabri⸗ kation, beſchäftigte. Während dieſer Name nur noch verhält⸗ nismäßig ſelten vorkommt, kündet der„Harniſcher“, der Mann, der den Harniſch, die Ritterrüſtung, anfertigte, noch öfter von einem verſchollenen mittelalterlichen Gewerbe. Ur⸗ kündlich belegbar iſt der Name, der uns auch in den Formen Harneſcher, Harnaſcher und Harniſchmacher begegnet, erſt ſeit der Mitte des 15. Jahrhunderts. Das iſt aber nicht die älteſte Bezeichnung für den Schmied, der die Rüſtungen an⸗ fertigte. Schon 1321 heißt ein Geiſtlicher in Mainz„Platin⸗ maghere“, ein Familienname, der auf die Beſchäftigungs⸗ art der Vorfahren dieſes Geiſtlichen hinweiſt; ſie haben Har⸗ niſchplatten angefertigt. Dieſe etwas umſtändliche Bezeich⸗ nung kam offenbar bald ab. Die Archivalien des 14. Jahr⸗ ander nennen den Handwerker nur noch kurz„Plattner“ oder ſeltener„Plettener“. Ein Kurioſum iſt es, daß Träger des Namens„Platt⸗ ner“, der eine Spezialität des alten Waffenſchmiedehand⸗ werks bezeichnet, heute in Mainz wieder das Handwerk aus⸗ üben, aus dem in Urzeiten die ganze Waffenſchmiedekunſt als Spezialität ausgeſchieden worden iſt: das Schloſſerhand⸗ werk. Damit iſt der überaus ſeltene Fall gegeben, daß durch Jahrhunderte ſich das Gewerbe und der davon abgeleitete Familienname decken, wenn auch nur im groben. Anfallverhütung im Haushalt Wer die tägliche Unfallchronik der Tageszeitungen auf⸗ merkſam verfolgt, dem kommt zum Bewußtſein, daß die Unfälle im Haushalt überraſchend zahlreich ſind. Durch die Anwendung neuzeitlicher Technik auf allen Gebieten im Haushalte ſind zu den früheren Gefahrenquellen manche neue hinzugekommen. Aber faſt jeder Unfall iſt vermeid⸗ bar, wenn jede Hausfrau, jedes Glied der Familie über⸗ haupt die möglichen Gefahren kennt und ihnen mit Vorſicht aus dem Wege geht. So wie wir uns den veränderten Verkehrsverhältniſſen auf der Straße anpaſſen müſſen, iſt auch eine erhöhte Sorgfalt bei der Benutzung techniſcher Neuerungen im Haushalt erforderlich. Betrachten wir zunächſt die Unfälle, die bereits vor Einführung von Gas und Elektrizität an der Tagesordnung waren und die auch heute noch überaus häufig vorkommen. Schon zu Urgroßvaters Zeiten kannte man den üblen Brauch, Petroleum oder Spiritus ins Feuer zu gießen, wenn es nicht recht brennen wollte. Wer glaubt, darauf nicht verzichten zu können, mag weit ab vom Ofen etwas davon auf eine Kohlenſchaufel gießen, die offene Flaſche aber hat am Ofen oder Herd nichts zu ſuchen. Eine Stichflamme, die die Hände verbrennt oder die Kleider in Flammen ſetzt, iſt die gewöhnliche Folge ſolcher Unvorſich⸗ tigkeit. Oft genug aber explodiert die Flaſche, und die Ver⸗ brennungen ſind nicht ſelten ſo ſtark, daß ſie zum Tode füh⸗ ren. Mitunter läßt es ſich nicht vermeiden, daß man glü⸗ hende Aſche in den Eimer füllen muß. Hat dieſer Eimer eine feuerfeſte Unterlage(Ziegelſteine, Steingut⸗ platte uſw.), dann iſt dies auch dann kaum gefährlich, wenn man die Wohnung zu verlaſſen gezwungen iſt. Oft aber entzünden ſich durch die ſtarke Erhigun des Eimerbodens Fußboden oder gar Balkenlagen, ſo da Wohnungsbrände entſtehen. Aus Gründen der Brennſtofferſparnis werden Oefen oft vorzeitig geſchloſſe n. Dies iſt ſehr gefährlich. Sind noch offene Flammen vorhanden, die Koh⸗ len alſo nicht völlig durchgebrannt, dann bilden ſich Kohlen⸗ oxydgaſe, die zu ſchweren Vergiftungen führen können. Ofenexploſionen infolge vorzeitigen Zuſchraubens ſind keine Seltenheit. Niemals darf man vor das Ofenloch brennbare Materialien ſtellen, die beim Herausfallen von Glut in Brand geraten können. Rauchvergiftungen und Stuben⸗ brände ſind oft auf Holz zurückzuführen, das hinter dem Ofen zum Trocknen geſtapelt wurde. Beim Ausbraten gerät Schmalz leicht in Brand, nach⸗ dem es übergekocht iſt. Waſſer darauf zu gießen, kann zu ſchweren Schäden führen. Mit einer feuchten Wolldecke er⸗ ſticke man die Flammen. Iſt der Unfall auf einem Gas⸗ herd paſſiert, iſt der Gashahn ſofort zu ſchließen. Das Nachgießen von Spiri tus in brennende Kocher iſt mit Lebensgefahr verbunden. Zerbricht eine Benzin⸗ flaſche, müſſen ſofort alle Flammen gelöſcht werden, weil ſich Benzingaſe, die ſchwerer als die Luft ſind, am Boden ausbreiten. Fenſter ſofort öffnen! Oele brennen auf dem Waſſer ſchwimmend. Es iſt daher zwecklos, auf brennendes Oel Waſſer zu gießen. Können die Flammen nicht ſofort durch naſſe Decken erſtickt werden, ſoll man ſofort die Feuerwehr benachrichtigen. ö Wenn nicht alle Gashähne ordnungsgemäß ver⸗ ſchloſſen ſind, darf man weder die Wohnung verlaſſen noch ſchlafen gehen. Daß der Hahn vor einem Gasſchlauch vei Nichtgebrauch geſchloſſen werden muß, iſt ſelbſtverſtändlich — und wird doch oft nicht beachtet. Der Gasſchlauch kann abrutſchen oder locker werden. Oeftere Kontrolle ift nötig. Bei Gasgeruch ſchließe man ſofort den Haupthahn. Zu⸗ gleich wende man ſich an die Gasanſtalt oder die Gasre⸗ vierinſpektion. Schwere Exploſionen ſind mitunter die Folgen, wenn Unberufene mit offener Flamme das Rohr ableuchten. Gasgefüllte Räume ſoll man unter keinen Um⸗ ſtänden betreten, am wenigſten mit Licht. Offene Flam⸗ men ſind ſofort in der ganzen Wohnung zu löſchen. Elektriſche Haus leitungen ſind unter nor⸗ malen Verhältniſſen harmlos, ſie können aber lebensgefähr⸗ lich werden, wenn man fahrläſſig mit ihnen umgeht. Mit feuchten Händen darf man weder elektriſche Leitungen noch Kontakte oder Verbindungsſchnuren anfaſſen. Eine ſchad⸗ hafte Leitung oder Verbindungsſchnur kann durch ſchluß ſchwere Schäden hervorrufen. Stromausſchaltung in Gefahrfällen iſt erſtes Erfordernis. g Daß Sauberkeit und Ordnung erſte Vorbedingungen jeder Unfallverhütung im Haushalte ſind, mag etwas ſelt⸗ ſam klingen, iſt aber Tatſache. In einer Haushaltung, die tadellos in Ordnung iſt, wird nichts entzwei ſein, weil alles rechtzeitig kontrolliert wurde, und die Gefahrenquellen ſind damit verringert. Auch dadurch, daß alles Handwerkszeug in Ordnung und an ſeinem Platze iſt, kann mancher Unfaſk 8 oder zumindeſt in ſeinen Folgen abgeſchwächt werden. Mannheimer Theaterſchau Im Nationaltheater: Montag, 15. April: Für die NS⸗Kulturgemeinde Lud⸗ wigshafen Abt. 5 bis 6, 51, 53, 405 bis 419, 429, 451 bis 492, 501 bis 502, 521 bis 525, 905 bis 909, Gruppe F Nr. 815 bis 817 und Gruppe B: Die Zauber flöte, Oper von W. A. Mozart. Anfang 19.30, Ende gegen 22.30 Uhr. Dienstag, 16. April: Miete H 18: Zum letzten Male: Schwarzmann und die Magd. Schauſpiel von Walter Erich Schäfer. Anfang 20, Ende nach„ Uhr. i 0 17. April: Miete A 20, Sondermiete 105 ed e Oper von Albert Lortzing. Anfang 19.30, Ende 22.30 Uhr. a Donnerstag, 18. April: Miete D 21: Don Carlos von Schiller. Anfang 19.30, Ende gegen 22.45 Uhr. Karfreitag, 19. April: Geſchloſſen. Karjamstag, 20. April: Miete C 19. Feſtvorſtellung zum Geburtstag des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler(Uraufführung): Der Kaiſer und der Löwe. Schauſpiel von Walter Erich Schäfer. Anfang 19.30, Ende etwa 22.30 Uhr. 2 N Oſterſonntag, 21. April: Miete§ 19, Sondermiete H 10: Die Meiſterſinger von Nürnberg von Richard Wagner.(Eintauſch von Gutſcheinen aufgeho⸗ ben). Anfang 18, Ende gegen 23 Uhr. Oſtermontag, 22. April: Miete G 21: Der goldege Pierrot. Operette von Walter W. Goetze.(Eintausch von Gutſcheinen aufgehoben). Anfang 20, Ende gegen 22.30 Uhr. 5 Dienstag, 23. April: Miete E 20, Sondermiete E 10: Der Kaiſer und der Löwe. Schauſpiel von Walter Erich Schäfer. Anfang 19.30, Ende etwa 22.30 Uhr. * Im Neuen Theater im Roſengarten: Oſterſonntag, 21. April: Zum erſten Male: Hau⸗ Ruck. Luſtſpiel von Paul Vulpius und Ralph Arthur Roberts. Anfang 20, Ende etwa 22 Uhr. Oſtermontag, 22. April: Der Mann mit den grauen Schläfen. Luſtſpiel von Leo Lenz. Anfang 20, Ende 22 Uhr. Gottesdienſt⸗Ordnung in der kath. Kirche. Montag: 2 Uhr Oſterfeier der Kleinkinderſchule in St. Agnes.— 8 Uhr Jungmännerverein. Dienstag: 8 Uhr Kirchenchor in der Kirche. Mittwoch: 7.30 Uhr Trauermette.— 5—7 Uhr Beicht. Gottesdſenſt⸗Ordnung in der evang. Kirche. Montag abend 7.30 Uhr: Paſſionsandacht. Vikar Enderle. 8 Uhr Beſprechung der Oſterfahrt. Dienstag abend 7.30 Uhr: Paſſionsandacht. Pfarrer Fichtl. Gammel ⸗Anzeiger nur für Mitglieder der Landw. Ein u. Verkaufsgenoſſenſchaft. Saatkartoffeln. Im Lager vorrätig: Edeltraut, Erdgold, Ackerſegen, Odenwälder Blaue, Böhm's Allerfrüheſte, Woltma an und Nordoſt(Nordoſt anſtatt Pepo). Der Vorſtand. Einige Ztr. Heu zu verkaufen. Auskunft im Lager. Auch der Herr kann preiswert kaufen Verſammlungs⸗Kalender. Jungmännerverein. Heute abend 8 Uhr Vollperſammlung in St. Agnes. NS.⸗Hago. Heute abend 8 Uhr Sitzung im„Bad. Hof“. Anmeldungen zur Rotlauf⸗Schutzimpfung der Schweine nimmt entgegen 3 bis 20. April. Dr. Hinderer, Tierarzt. Wirtschaft„Bad. Hob Morgen Dienstag ftil Schlachte Von 9 Ahr Welhlfleiſch. Hierzu ladet freundlichſt eh Otto zun Morgen 2 Dienstag früh Wirtschaft„Zur Pax. Herren- Oberhemden Ja. Popeline 6.36, 4. 90, 3.90 N Oberhemden 1a. Stoffe, lg. Des eins 10.50, 8 25, 7.90 Oberhemd: Bemberg-Seide 10 80 Herreu-Sporthemden Herren- Sporthemden strapazierfähige Charmeuse Qualitäten 7.90, 5.75 4.90, 3.50, 2.50 Schlüpfer, passend 3.75, 3.35 Herren- Einsatzhemden Herren-Nachthemden krättige Qualität. 2.05, 2.26, 1.50 Kretonne, prima Stoffe 4.75, 4. 00, 2. 78 Herren Schlafanzüge Herren, Unterhosen nubsche echt Mako, Gr. 4 e 8.90, 3.35, 1.75 9.00, 8.90, 5.50 Poròse H.-Unterhose Gt. 4 1.88, 165 Herren-Unterjacken Popellns f. 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