herab, en und ſſt geoß vielen 5 Jel⸗ macher, 5 Tes 8 andlich 0 dent werden, it de ährt, hat ſe e Unter Abe iehen e! ſchſiheg, ch den ſamkeit kt Man, unſchey r scho er und langen ot Sa, e Halte, wiſſen, t alles retchen, beſſer“ lig de id mei enſcher, Multet ſte nit „Theft cht da ) meint alleih, dla f 1 Dotf, ſie m ie Mil fort zu en den Margrit un fah⸗ pe mlt gehöt iſt füt in, wi slaſſet, f he lt Mat; Muller F duch h alleif, icheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und geſ. Feiertage Behgspreis: Monatlich Mk. 1.40, durch die Poſt Mk. 1.60, iu der Geſchäftsſtelle am Schalter abgeholt monatl. Mk. 1.20 Inzelgenpreiſe: Die 22 mm breite mm- Zeile 3 Pfg., in Textteil 90 mm breit 18 Pfg. Rachläſſe gemäß Preisliſte 6,3. Anz.⸗Preisliſte Rr. 3 z. Zt. gültig. A. eigenſchluß 9 Uhr gemſprecher Rr. 47216. Poſtſcheck⸗Konto: Karlsruhe 78439. Jages- und Anzeigenblatt für Mannheim⸗Seckenheim und Umgebung. Verkiindblatt für den Stadtteti Mhm.⸗Sechenhelm. Beilagen: Der Familienfreund, Illuſtriertes Unterhaltungsblatt, Die Frau und ihre Welt. Ausgabe werktags mittags 12 Uhr. Betriebsſtörungen uſw. berechtigen zu keinen Erſatzanſprüchen. Druck u. Verlag: Georg Zimmermann Wtw.(Inh. Georg Härdle) Mannheim⸗Seckenheim, Zähringerſtraße Rr. 68. Verantwortlich für die Schriftleitung, ebenſo für die Anzeigen Georg Härdle, Mannheim⸗Sechenheim, Hauptſtr. 120.— D.⸗A. IX. 35: 1225 35. Jahrgang tauens Sündenregiſter in Memel Die erſte Sitzung des neuen Memellandtages.— Die Stimme der Unkerdrückten.— Ein Appell an Kowno. Memel, 6. November. Der neugewählte memelländiſche Landtag krat am Mitt⸗ woch zum erſten Male zuſammen. Die Abgeordneten der Einheitsliſte füllen das Plenum und nur ganz hinten rechts in einer Ecke ſitzen die fünf litauiſchen Abgeordneten, die hinter der erdrückenden Mehrheit der Einheitsliſte ganz und gar verſchwinden. Das dplomatiſche Korps iſt nur durch die Vertreter des deutſchen Generalkonſulats und durch die Konſuln von Sowjetruß⸗ land, Lettland und Norwegen vertreten. Von den Sig⸗ natarmächten ſieht man keinen Beobachter. Um 10,15 Uhr betritt der Gouverneur des Memel⸗ gebietes, Kurkauſkas, in Begleitung des am Dienstag zurückgetretenen Direktoriumspräſidenten Bruvelaitis den Sitzungssaal. Er erklärte zunächſt, daß die neugewählten Abgeordneten einen Eid auf die litauiſche Ver⸗ fafſu ng abzugeben hätten. Nach der Vereidigung hielt der Gouverneur des Memelgebietes zunächſt in litauiſcher und dann in deutſcher Sprache eine kurze Rede. Er erinnerte die Abge⸗ ordneten an die Richtlinien, die ſie einzuhalten hätten. Die Zuſammenarbeit habe zur Vorausſetzung den guten Wil⸗ len und die loyale Erfüllung des Autonomieſtatuts, der ltauiſchen Geſetze, unbeirrt von fremdem Einfluß. Dann übergab der Gouverneur dem Alterspräſi⸗ denten Waitſchies den Vorſitz und verließ mit Bru⸗ velaitis den Sitzungsſaal. Der Alterspräſident nahm nun⸗ mehr die Wahl des Präſidiums bor. Der Fraktionsführer der Einheitsliſte, Papendieck, machte nunmehr die Vorſchläge der Einheitsliſte, wonach der Landwirt Baldſzus für das Präſidium genannt wurde. n der Abſtimmung wurde dann Baldſzus auch mit 24 Stimmen bei 5 Enthaltungen der Litauer, die weiße Zettel abgegeben hatten, gewählt. Auch die weiteren Mitglieder des Präſidiums waren ſämklich Mitglieder der Einheitsliſte, da die Litauer darauf verzichteten, Kandidaten zu benennen und ſich zum Schluß auch garnicht mehr an der Abſtimmung beteiligten. Nachdem dann der neue Präſident des Landtages den Vorſiz übernommen hatte, gab im Namen der Einheitsliſte der Fraktionsvorſitzende Papendieck eine Erklärung ab, in der es heißt: Am 5. Mai 1935 ſchloß der Gouverneur des Memelge⸗ bietes die ordentliche Tagung des memeländiſchen Land⸗ lages mitten in einer Sitzung, in der die erſte Leſung des Etats für 1934 auf der Tagesordnung ſtand. Der Landtag kann zu all dem Ungewöhnlichen, das ſeit dem 5. Mai 1034 erfolgt iſt, nicht ſchweigen. Ein feierlicher Einſpruch Der Landtag erhebt förmlichen Einſpruch dagegen, 1. daß der Gouverneur ſich das Recht zur Schließung der ordenklichen Seſſion gegen den Willen des Landtages 85 ohne das Einverſtändnis des Direktoriums genommen II— 2daß der Gouverneur den Landtag nicht in angemeſſener Iriſt nach Eingang eines genügend unterſtützten Antra⸗ ges zur außerordentlichen Seſſion einberufen hak: J. daß der Gouverneur wiederholt verſucht hat, die Leitung einer Sitzung des Landtages zu übernehmen; daß der Gouverneur in das Recht des Landtages, ſeine Tagesordnung allein aufzustellen, eingegriffen hat; „daß der Gouverneur berſucht hat, die Behandlung eines Punktes der Tagesordnung im Landtag zu verhindern; bdaß der Gouverneur die Legislaturperiode ſchon drei Jahre nach dem Wahltag für beendet erklärt hat; 7. daß das dem Landtage nach dem Statut verantwortliche Direktorium dem Landtag das Hausrecht mit Polizeige⸗ walt entzogen und ſogar die Anwendung polizeilichen zwanges gegen die Abgeordneten im Sitzungssaal wäh⸗ tend der Sandtagsſitzung angeordnel hat; daß das Direktorium nicht die durch unſer geltendes Recht vorgeſchriebenen Rechtsmittel gegen die Verletzung der mmunftäl memelländiſcher Abgeordneter eingelegt hat. Wu erheben ferner förmlichen Einſpruch dagegen daß es möglich gemacht wurde, daß ſeit dem 28. Juni 1934 zwei Dfrektorien die Verwaltung des Memelgebie⸗ 155 inne hatten, die nicht das Vertrauen des Land⸗ ages beſaßen, das die Grundlage für das vom Memelſtatut dellengte Vertrauensverhältnis zwiſchen dem Landtag und em Präſidenten bildet, Solange wir ein Direktorium haben, dem wir nicht unſer trauen aussprechen können, ſind wir durch die Auffaſſung den daager Urteils gezwungen, jede Juſammenarbeil mit Direktorium zu vermeiden, weil wir ihm ſonſt indirekt b Berkrauen ausſprechen. 1 Das Direktorium Schreiber beſaß dieſes Ver⸗ auen des Landtages Seine gewalkſame Abſet⸗ 0 unterliegt nach dem Haager Urteil der Nachprüfung. Am erklären daß auch wir geſchloſſen hinter der fegen überung des Direktoriums Schreiber chen wie insbeſondere die Maßnahmen zur Verteidigung der Autonomie in Schulangelegenheiten mit unſerer Auffaſ⸗ ſung von der Autonomie des Memelſtatuts in Schulange⸗ legenheiten übereinſtimmen. Der Landtag erklärt, daß die Amtsführung dieſes Direkto⸗ riums und ſeines Vorgängers im ſchroffen Gegenſatz zu dem Willen der überwältigenden Mehrheit der ſtand. Der Landtag lehnt ihre ganze Geſchäftsführung ab. gegeben, daß wir auf und der Verfaſſung ſtehen. Wir dürfen daher um ſo mehr eine ſachliche Würdigung unſerer Bedenken in den Punkten erwarten, in denen zwiſchen dem Statut und der Geſetzgebung des Staates nach unſerer Auffaſſung Kon⸗ flikte vorhanden ſind. Die Wiederherſtellung der unſerem Rechtsempfinden entſprechenden Gerichts brdnung im Memelgebiet iſt die Vorausſetzung einer gedeihlichen und fruchtbaren Arbeit für die Zukunft, für die wir unſeren guten Willen anbieten. den Angleich mit denen Memels im Rahmen der Verfaſſung und auf dem Boden des Memelſtatuts im ernſten Willen und in vol⸗ ler Erkennung der ſich daraus ergebenden Pflichten an⸗ ſtrebt. eine beſſere Baſis gewinnen würde, wenn endlich das Ur⸗ teil des Kownoer Kriegsgerichtes mit allen ſeinen Jolgen Donnerstag, den 7. November 1935 Der Rücktritt des Direktoriums Bruvelaitis iſt erfolgt, bevor der Landtag ihm förmlich ſein Mißtrauen aus⸗ ſprechen konnte. Bevölkerung Wir haben in der feierlichen Form die Erklärung ab⸗ dem Boden des Statuts Gegen das Kownoer Kriegsgerichtsurteil Der Landtag bringt wiederholt zum Ausdruck, daß er der Intereſſen des Staates Er bringt aber auch mit dem gleichen Ernſt zum Aus⸗ druck, daß die geſamte Arbeit in Zukunft von vornherein beſeitkigt würde, das nach dem einmütigen Glauben aller memelländiſche Männer getroffen hat, die ebenſowenig einen bewaffneten Aufſtand gegen den Staat geplant und vorbe⸗ reitet haben, wie die Abgeordneten des gegenwärtigen Oandtages ſelbſt und ihre Bewohner. Der Landtag beauftragt das Präſidium, bei den zu er⸗ wartenden Besprechungen mit dem Gouverneur über die Ernennung eines Präſidenten des Direktoriums dieſe Auf⸗ faſſung der Mehrheit des Landtages dem Gouverneur zur Kenntnis zu bringen. Nach der Verleſung der Erklärung erhob ſich der Abge⸗ ordnete Borchert von der litauiſchen Fraktion und legte Einſpruch ein gegen den Vorwurf, wonach die litauiſchen Abgeordneten die Beſchlußfähigkeit des Land⸗ tages geſtört hätten. Sie wären der Sitzung nur fern ge⸗ blieben, weil ſie nicht im Präſidium vertreten geweſen wären. Gegen 11,30 Uhr wurde die erſte Sitzung des fünften memelländiſchen Landtages geſchloſſen. Verbot von litauiſchen Parteien Kowno, 7. Nov. Auf Vorſchlag des Innenminiſters hat der Kownoer Kriegskommandank die Tätigkeit der beiden größten Oppoſikionsparteien, und zwar des Zentralvor⸗ vorſtands der Chriſtlich⸗Demokratiſchen Partei und des Jen⸗ kralvorſtands der Volksſozialiſtiſchen Partei, verboten. Das Verbot wird damit begründet, daß dieſe beiden Parteien die Tätigkeit ſtaatsfeindlicher Elemente unterſtützen. 9 Die neuen Flaggen Berlin, 7. November. Im„Marineverordnungsblatt“ wird eine„Verordnung über die Reichskriegsflagge, die Göſch der Kriegsſchiffe, die Handelsflagge mit dem Eiſernen Kreuz und die Flagge des Reichskriegsminiſters und Oberbefehlshabers der Wehr⸗ macht“ veröffentlicht, in der es u. a. heißt: Auf Grund des Artikels 3 des Reichsflaggengeſetzes vom 15. September 1935 beſtimme ich: Die Reichskriegsflagge iſt ein rotes Rechteck, auf deſſen Mittelachſe, etwas nach der Stange verſchoben, ſich eine zweimal ſchwarz⸗weiß⸗gerän⸗ derte weiße Scheibe mit einem ebenfalls ſchwarz⸗weiß ge⸗ ränderten Hakenkreuz befindet, deſſen unterer Schenkel nach der Stange zu geöffnet iſt. Anter der weißen Scheibe liegt ein viermal weiß und dreimal ſchwarzgeſtreiftes Kreuz, deſ⸗ ſen Balken die Verlängerung des ſenkrechten und wagerech⸗ ten Durchmeſſers der weißen Scheibe bilden. Im inneren, oberen roten Feld ſteht ein weiß gerändertes Eiſernes Kreuz. Die Göſch der Kriegsſchiffe iſt ein rotes Rechteck, auf deſſen Mittelachſe, etwas nach der Stange verſchoben ſich eine weiße Scheibe mit einem ſchwar⸗ zen, auf der Spitze ſtehenden Hakenkreuz befindet, deſſen unterer Schenkel nach der Stange zu geöffnet iſt. Die Handelsfiagge mit dem Eiſernen Kreuz iſt ein rotes Rechteck, auf deſſen Mittelachſe, etwas nach der Stange verſchoben, ſich eine weiße Scheibe mit einem schwarzen, auf der Spitze ſtehenden Hakenkreuz befindet, deſſen unkerer Schenkel nach der Stange zu geöffnet iſt In der inneren, oberen Ecke ſteht ein weiß gerändertes Eifer. nes Kreuz. 1290 5 Die Höhe dieſer drei Flaggen verhält ſich zu ihrer Länge wie 3:5. i g Die Flagge des Reichskriegsminiſters und Oberbefehls⸗ . habers der Wehrmacht i iſt die Reichskriegsflagge mit folgenden Abweichungen: r Nr. 261 r Vas Rechteck iſt gleichfeitig. Um die ganze Flagge läuft eine weiß ſchwarze Umrandung. Im unteren äußeren Feld ſteht ebenfalls ein weiß ertes Eiſernes Kreuz; im unteren, inneren und im äußeren, oberen Feld ſteht je“ein weiß ge⸗ ränderter Adler der Wehrmacht. t Auch neue Neichsdienſiflagge ab heute Berlin, 7. November. Der Führer und Reichskanzler hat zugleich mit der Reichskriegsflagge die Form der neuen Keichsdienſtflagge beſtimmt, die vom 7. November dieſes Jahres an gleichzei⸗ kig mit der Keichskriegsflagge eingeführt wird. Der Reichs⸗ und preußiſche Miniſter des Innern, Dr. Frick, wird am Donnerstag um 11 Uhr die neue Reichs⸗ dienſtflagge auf dem Gebäude des Reichs⸗ und preußiſchen Miniſteriums des Innern am Königsplatz in Berlin in feierlicher Weiſe hiſſen. Die Reichsdienſtflagge iſt nach einer Veroronuug dern gleichen Lag ein rotes Recht⸗ eck, das in der Mi in rz⸗weiß geränderte weiße Scheibe mit eine en Ecke der Flagge befin- ichen des Reichs. Der ei. Der Reichsmini⸗ ſter des Innern beſtimmt des Inkrafttretens dieſer letzten Verordnung. Die Münchener Feierlichkeiten Die Veranſtaltungsfolge für den 8. und 9. November. Die Reichspreſſeſtelle der NSDAP veröffentlicht das endgültige Programm für die Feierlichkeiten in München am 8. und 9. November. Die Feiern beginnen mit der Aufbahrung der 16 Ge⸗ fallenen am Freitag um 12 Uhr auf dem Waldfriedhof, dem Oſtfriedhof und dem Nordfriedhof. Am 19 Uhr findet das Treffen der alten Kämpfer im Bürgerbräukeller ſtalt. Der Führer ſprichk. Gleichzeitig verſammeln ſich die Hitlerjungen und BdM⸗Mädel aus allen Gauen des Reiches, die in die Par⸗ tei aufgenommen werden, im Löwenbräukeller zum Tref⸗ fen der Jugend, ſowie die t e der Partei im Zir⸗ kusgebäude am Marsfeld zum Treffen der Führer Am 20 Uhr erfolgt die feierliche Ueberführung der Ge⸗ fallenen in die Jeldherrnhalle, um 23,30 Uhr der Jug durch das Siegesktor zur Feldherrnhalle, wo um 24 Uhr der Ein⸗ zug der Gefallenen und die feierliche Aufbahrung vonſtak⸗ ken geht. Am Samstag um 1 Uhr früh bewegen ſich die Volksge⸗ noſſen an den Särgen der toten Helden vorüber. Der Marſch des 9. November. beginnt um 10,30 Uhr mit der Aufſtellung des Zuges am Bürgerbräukeller. Um 12,10 Uhr erfolgt der Abmarſch des Zuges durch die Straßen des 9. November 1923. Von der Feldherrnhalle nimmt die letzte Fahrt der 16 Helden zu den Ehrentempeln ihren Ausgang. Um 13,10 Uhr kommt der Zug mit den Blutzeugen der Bewegung vor den Ehrentempeln an. Die Kämpfer von 1923 nehmen Aufſtel⸗ lung vor den Särgen ihrer gefallenen Kameraden. Adolf Hitler ſteht bei den Helden der Bewegung. Der letzte Appell wird durch den Sprecher der Partei, Adolf Wagner, beendet. Anſchließend übergibt vor dem Braunen Haus dez Reichsjugendführer den Nachwuchs aus HJ und BdM der Partei. Der Stellvertreter des rs übernimmt die lun⸗ N gen Parteigenoſſen und Part en ovember L Ein Aufruf zum 9. N An die Wirtſchafts- und Betriebsführer. Die Reichspreſſeſtelle der NSDAP gibt nachſtehenden Aufruf der Gauleitung des Traditionsgaues München⸗Ober⸗ bayern bekannt: Der 9. November 1923 iſt der Geburtstag des neuen Reiches. Der 12. Jahrestag wird auf Geheiß des Führers mit beſonderer Feierlichkeit begangen, da am 9 November 1935 die Toten der Feldherrihalle in die Ehrentempel am Königsplatz in München übergeführt werden. Millionen deutſcher Volksgenoſſen ſehnen ſich danach, dieſen Tag in der Hauptſtadt der Bewegung mitzuerleben. Nur wenigen von ihnen iſt es beſchieden, dabei zu ſein Dieſen wenigen, die im ganzen Reiche dazu auserſehen ſind, und auch denen, die an den Gedächtnistagen freiwillig teilnehmen, ſoll die Fahrt nach München möglichſt leicht gemacht werden Die Leitung des Traditionsgaues richtet deshalb an die Führer der Wirtſchaft, der Betriebe und an alle ſonſtigen Leiter von Arbeitsſtätten den Aufruf, den Teilnehmern an den Feierlichkeiten zum 8. und 9. Novembet in München Arlaub zu gewähren und tunlichſt keine Lohnabzüge vorzu⸗ nehmen. Jedem Bekrieb mag es zur Ehre gereichen einen der Arbeitskameraden am 9. November in München zu wiſſen. Die Teilnahme der Beamten Der Reichs⸗ und preußiſche Miniſter des Innern hat An⸗ weiſung erteilt, den Beamten, Behördenangeſtellten und Arbeitern, die auf Veranlaſſung der Partei an der Gefalle⸗ nenehrung in München teilnehmen auf Antrag den erfor⸗ derlichen Urlaub am 8 und 9 November 1935 ohne An⸗ rechnung auf den Erholungsurlaub und mit Fortzahlung der Gehalts⸗ und Lohnbezüge zu erteilen. Vereinheitlichung der Gemeindepolizei Organiſationserlaß des Reichsinnenminiſters. Im Miniſterialblatt für die preußiſche innere Verwal⸗ tung veröffentlicht der Reichs⸗ und preußiſche Miniſter des Innern als„Organiſationserlaß Nr. 1“ einen Runderlaß, der ſich eingehend mit der deutſchen Gemeindepolizei befaßt. Dieſer Erlaß regelt zunächſt das Verhältnis der Zahl der Polizeibeamten zur Einwohnerzahl der Ortſchaften nach einheitlichen Geſichtspunkten. Es wird feſtgeſtellt, daß Pio⸗ lizeiverwaltungen unter nern künftig keine Gemeindepolizeibeamten mehr haben ſollen, der polizeiliche Dienſt auf dem Land vielmehr von Gen⸗ darmeriebeamken verſehen werden ſoll. Während in Ortſchaften von 2000 bis 4000 Einwohnern noch ein Polizeivollzugsbeamter als ausreichend erkannt worden iſt, ſteigert ſich das Verhältnis mit der zunehmenden Größe der Orte ſo, daß ſchließlich(in Ortſchaften über 50 000 Ein⸗ wohner) auf je 600, in beſonderen Fällen auf je 500 Ein⸗ wohner ein Polizeivollzugsbeamter für notwendig erachtet wird. Die Dienſtaufſicht über die Gemeindepolizei durch ſtaatliche Aufſichtsorgane iſt einheitlich geregelt worden. Mit Wirkung vom 1. Januar 1936 werden für alle Gemeinde⸗ polizeibeamten des Reichs einheitliche Amtsbe⸗ zeichnungen eingeführt. Es wird unterſchieden zwiſchen Beamten, die den eigentlichen Polizeidienſt verſehen, und Beamten und Angeſtellten, die Vollzugsge⸗ ſchäfte, Zuſtellungen und ſonſtige Arbeiten auszuführen haben. Dabei iſt davon ausgegangen worden, daß Polizei⸗ dienſt nur von ordentlichen, hauptamtlich angeſtellten Po⸗ lizeibeamten verrichtet werden ſoll. Ferner iſt die Einführung der Verſetzbarkeit der Gemeindepolizeivollzugsbeamten in dem Runderlaß bereits angekündigt. Einheitliche Beſtimmungen über die Uni⸗ formierung der Gemeindepolizei ſind ebenfalls ange⸗ kündigt. Die Beſtätigung der Offiziere und oberen Krimi⸗ nalbeamten der Gemeindepolizei hat ſich der Reichs⸗ und preußiſche Miniſter des Innern vorbehalten. Mit dieſem Organiſationserlaß Nr. 1 hat der Reichs⸗ und preußiſche Miniſter des Innern im Juge der Reichs reform auch mit der Vereinheitlichung der deutſchen Ge⸗ meindepolizei begonnen. Die Arbeitsver mittlung Ausſchließliche Befugniſſe der Keichsauſtalk. Berlin, 7. November. Das Reichsgeſetzbtatt enthält ein Geſetz über Arbeits⸗ vermittlung, Berufsberatung und Lehrſtellenvermittlung. Die weſenklichen Beſtimmungen des Geſetzes, das am 1. Dezember 1935 in Kraft tritt, beſagen, daß die Arbeitsver⸗ mikllung, Berufsberatung und Lehrſtellenvermittlung nur noch von der Reichsanſtalt für Arbeitsvermiktlung und Ar⸗ beitsloſenverſicherung betrieben werden darf, daß ferner der Reichsarbeitsminiſter gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung für einzelne Berufe zulaſſen kann. Der Reichsarbeitsminiſter trifft die erforderlichen An⸗ ordnungen zur Regelung des Uebergangs und kann die Befugnis hierzu dem Präſidenten der Reichsanſtalt über⸗ tragen. Kurzmeldungen 13 Mann fanden den Seemannstod Jiſchdampfer„Wurſten“ endgültig verloren. Bremerhaven, 7. Nov. Der Fiſchdampfer„Wurſten“ der Hanſeatiſchen Hochſeefiſcherei AG., Bremerhaven, der am 10. Oktober zum Fang in die Nordſee ausgelaufen war, iſt nicht zurückgekehrt. Der Dampfer wurde zuletzt am 19. Ok⸗ tober in der Deutſchen Bucht geſichtet. Es muß leider mit Beſtimmtheit angenommen werden, daß das Schiff ein Opfer der damaligen Sürme geworden iſt. Die 13köpfige Beſat⸗ zung fand den Tod in den Fluten. Drei Kinder an Kohlengaſen erſtickt Straßburg, 7. Nov. Die Familie eines Gaſtwirtes in Weſthofen wurde von einem ſchweren Unglück heimgeſucht. Als die Eltern das Schlafzimmer ihrer drei Kinder betra⸗ ten, fanden ſie alle drei leblos im Belt liegend auf. Der herbeigerufene Arzt konnte nur noch den Tod feſtſtellen. Die Unkerſuchung ergab, daß der Tod durch Erſticken in⸗ folge ausſtrömender Kohlengaſe aus einem ſchadhaften ga⸗ min eingetreten war. Bei den ums Leben 91 ommenen Kin⸗ dern handelt es ſich um zwei Mädchen im Alter von 11 und 19 Jahren und um einen Knaben im Alker von acht Jahren. Ein Wilddieb vierfacher Mörder. Paris, 7. Nov. Ein vierfacher Mörder, der Wilddieb Saſia, iſt vom Schwurgericht in Draguignan zum Tode ver⸗ urteilt worden. Die Opfer des Mörders waren vier Schä⸗ fer. Vor Gericht erklärte der ärztliche Sachverſtändige, der Angeklagte ſei kein Irrer, er gleiche aber mehr einem vor⸗ zeitlichen Höhlenbewohner als einem ziviliſierten Menſchen. Wien. Die„Oeſterreichiſche Abendzeitung“, das Organ des Landesverbandes Wien des Heimatſchutzes und des ehe⸗ maligen Miniſters Fey, hat ihr Erſcheinen eingeſtellt. Paris, Entgegen den Gerüchten von angeblichen Rück⸗ trittsabſichten Lavals teilt das„Echo de Paris“ mit, Laval werde vom Finanzausſchuß der Kammer verlangen, die Abſtimmung gegen die Notverordnungen wieder rückgängig zu machen. London. In der Privatkapelle des Buckingham⸗Palaſtes wurde am Mittwoch der dritte Sohn des engliſchen Kö⸗ nigs, Herzog von Glouceſter, mit Lady Alice Scott durch den Eröbiſchof von Canterbury getraut. Tokio. Der britiſche Botſchafter erklärte dem ſtellver⸗ tretenden Außenminiſter, daß England mit Nanking über 1 Anleihe weder berhandelt noch eine ſolche gegeben abe. e Schwere Schäden des Orkans in Florida eib rd 9 75 3 3 Acchaden üd⸗Florida heimſuchte, hat in Miami eine en von 1 129 heiltonen Mi aer chtet. Außer den bereits gemeldeten vier Todesopfern werden ün 5 erſonen vermißt. n dutch herabfallende Tr letzt. Auch aus Nachbarorten wird betrüchtlicher cane V Greis aemeldet. 28 2000 Ein woh⸗ Der italien Abeſſiniſche Konflikt. Am das Gleichgewicht im Mittelmeer Muſſolinis Unterredung mit Drummond. London, 7. November. Reuter berichtet über die Unterredung, die der britiſche Botſchafter in Rom mit Muſſolini hate und die ſich nach der kurzen amtlichen Verlautbarung auf die Lage im Mit⸗ telmeer bezog, daß dieſe einſtündige Beſprechung eine Fort⸗ ſetzung der vorausgegangenen Verhandlungen darſtellte und kein endgültiges Ergebnis gezeitigt habe. Die Stimmung ſei etwas hoffnungsvoller geweſen. Muſſo⸗ lini habe Sir Erie Drummond an die Zurückziehung einer italieniſchen Diviſion aus Libyen erinnert und die Hoffnung ausgedrückt, daß dieſe Geſte in England ge⸗ würdigt worden ſei. Der Botſchafter habe beſtätigt, daß ſeine Regierung dieſe Maßnahme würdige, er habe aber darauf hingewieſen, daß es noch immer 60 000 italieniſche Soldaten in Libyen gebe, d. h. das Dreifache der britiſchen und ägypkiſchen Truppen in Aegypten. Die britiſche Regierung glaube noch nicht, ſo habe er zu verſtehen gegeben, daß die Lage eine Verminderung der britiſchen Seeſtreitkräfte im Mitkelmeer geſtakte. Deren Anweſenheit dort ſei eine reine Vorſichts⸗ maßnahme. Reuter fügt hinzu, man müſſe im Auge behalten, daß der einzige praktiſche Weg für eine Invaſion an der Küſte entlang führe und daß infolgedeſſen die wirk⸗ ſamſte Verteidigung Aegyptens von der britiſchen Seemacht abhängen würde. In Paris iſt man im übrigen der Auffaſſung, daß der italieniſch⸗abeſſiniſche Krieg bei den ganzen Verhandlungen nur eine nebenſächliche Rolle ſpiele und daß es ſich vielmehr darum handele, ein neues Gleich⸗ gewicht im Mittelmeer herzuſtellen. Einige Blätter glauben deshalb auch, den Beſuch Sir Erie Drummonds mit den augenblicklich in London ſtattfindenden vorbereitenden Beſprechungen für die Flottenkonferenz in Zuſammenhang bringen zu können. Der römiſche Sonder⸗ berichterſtatter des„Petit Pariſien“, der mit ſeiner Auf⸗ faſſung nicht allein daſteht, ſchreibt u. a., bevor man daran gehe, eine Löſung der italieniſch⸗abeſſiniſchen Streitfrage zu ſuchen, werde man Grundlagen für ein neues Gleichgewicht im Mittelmeer aufſtellen. Es geht auch um Aegypten Um ſich ein klares Bild der gegenwärtigen Verhand⸗ lungen machen zu können, müſſe man immer wieder be⸗ rückſichtigen, daß die engliſche Regierung ihre Flotte nicht im Mittelmeer zuſammengezogen habe, weil ſie irgendeine Gefahr durch die möglichen Auswirkungen des italieniſch⸗ abeſſiniſchen Krieges befürchte, ſondern weil ſie infolge ge⸗ wiſſer Reden und Erklärungen, die beſſer unterblieben wä⸗ ren, ihre Stellung in Aegypten bedroht ſah. Heute pi es aber klar, daß auf beiden Seiten keinerlei kriegeriſche Abſichten beſtänden, und England brauche wegen Aegypten nichts mehr zu befürchten. Dringende Kabinettsſitzung? „Daily Mail“ und„Daily Expreß“ veröffentlichen ſen⸗ ſakionell aufgemachte Meldungen, wonach plötzlich eine dringliche Sitzung des Kabinelts abgehalten worden ſei. In dieſer Sitzung ſei die Möglichkeit von Schritten zur Erleich⸗ kerung der engliſch-italieniſchen Spannung erörtert worden. Fe für die Juſammenkunft der Miniſter habe ein Bericht des britiſchen Bolſchafters in Rom gegeben. Bittere Enttäuſchung in Rom Rom, 7. Nov. Die augenblickliche internationale Lage, die nach der Unterredung zwiſchen Muſſolini und dem eng⸗ liſchen Botſchafter in der Weltmeinung als leicht gebeſſert angeſehen wurde, wird in einem Leitartikel des halbamt⸗ lichen„Giornale d'Italia“ einer eingehenden Prüfung un⸗ terzogen, die jedoch keineswegs zu ſehr erfolgverſprechenden Schlußfolgerungen kommt. In dieſen Ausführungen ſpiegelt ſich der bereits dieſer Tage hier immer wieder zum Vorſchein kommende Grundgedanke einer Verbitterung über das Verhalten Frankreichs wieder, deſſen neue militä⸗ riſche Vereinbarung mit England hier grauſam die letzte Illuſion über eine vor zehn Monaten neu befeſtigte Freund⸗ ſchaft zerſtörte. „Giornale d'Italia“ ſchreibt wörtlich u. a.:„Wir wol⸗ len nicht weiter nachforſchen, ob Frankreich mit dieſen Ver⸗ einbarungen den italieniſchen Fall ausgenutzt hat, um von England einige genaue Umſchreibungen und Verpflichtungen ausſchließlich für ſeine eigenen Intereſſen ö zu bekommen, die es von ihm bisher nicht erlangen konnte, während England ſeinerſeits Frankreich auf eine Linie ver⸗ pflichtet, die über Präventivpläne hinausgeht. Wir wollen auch nicht mehr die Tragweite dieſer Vereinbarung gegen⸗ über dem Völkerbund, der nicht an ihnen teilgenom⸗ men hat, unterſuchen.“ Endlich müſſe feſtgeſtellt werden, wie weit man künftig noch Werk auf Abkommen von derartig weittragender e Jo. päiſcher Bedeutung legen ſolle, angeſichts der im franzö⸗ ſiſch⸗italieniſchen Vertrag vom Januar dieſes Jahres feſtge⸗ legten Beſtimmung, die für alle Fragen allgemein ⸗ euro. päiſechn Intereſſes Juſammenarbeif und gegenſeitige Kon⸗ ſultatſon vorſah. Der italieniſch⸗abeſſiniſche Konflikt erſcheine daher noch weit entfernt von einer Löſung, da die Durchſetzung der Sonderintereſſen dieſer oder jener Staaten nur die Unſicher⸗ heit verſtärke. Verſchärfung des Abwehrkampfes Im Abwehrkampf gegen die Sühnemaßnahmen, der in Italien in aller Form und Strenge begonnen hat, ſind von den zuſtändigen Organen und Verbänden zwecks Sen⸗ kung des Verbrauchs ausländiſcher Erzeugniſſe weitere Maßnahmen erlaſſen worden. anach wird die Beſtim⸗ 15 5 daß alle Hotels, Reſtaurants uſw. am Dienstag nur ein Fleiſch⸗ oder ein Fiſchgericht verabreichen können, auf alle Tage der Woche ausgedehnt. Außerdem ſind alle Be⸗ triebe dieſer Art aufgefordert worden, den Verbrauch aus⸗ ländiſcher Spezialitäten und Erzeugniſſe ſofort und ſcharf einzuſchränken. Liköre, Weine und Lebensmit⸗ tel ausländiſcher e ſollen nicht mehr neu Rat werden. Zu ähnlichen Maßnahmen gegen die Sank⸗ kionsländer fordert auch die Verbandszeitung der Aerzte auf unter der Loſung„Für Italiener italieniſche Heil ⸗ 9 8985 I, italtenſſche Apparate, italieniſche Kräftigungsmit⸗ el 8 5 Der Neaus über die Lage Die abeſſiniſche Hauptarmee noch nicht eingeſetzt. Addis Abeba, 7. November. Kaiſer Haile Selaſſie gewährte dem Vertreter des DNR in Addis Abeba eine Unterredung, in der er ſich vor allem über die militäriſche Lage äußerte. Der Negus erklärte: „Seit mehr als neun Monaten ziehen die Italiener in ihren beiden Kolonien Truppen zuſammen, die nach unſeren Schätzungen eine Stärke von 200 000 Mann haben. Ihr Bewaffnung iſt ausgezeichnet. Tanks und zahlreiche Bom⸗ bengeſchwader unterſtützen ſie. Das Vertrauen, das be. ſinien in die Hilfe des Völkerbundes ſetzte, führte dazu daß die Bewaffnung und die Organiſation der obeſſiniſchen Streitkräfte aufgehalten worden ſind. Als jedoch Italien zum Angriff ſchritt, war Abeſſinien gezwungen, die Generalmo⸗ bilmachung anzuordnen. Ich gab aber meinen Truppen den 7 ſich bis 30 Kilometer von den Grenzen zurückzuzie⸗ en. Die Italiener haben ihren Aufmarſch an den Grenzen vollzogen und unternehmen Vorſtöße, die ihnen Gelände. gewinne einbringen, während ſich die abeſſiniſchen Armeen noch ganz in der Aufmarſchperiode befinden. Die verſchiedenen Armeen beziehen, da ihnen keine Eiſen⸗ bahnen oder ſonſtige Verkehrsmittel zur Verfügung ſtehen zu Fuß, mit Pferden und Maultleren die ihnen nach unſerem Operationsplan anbefohlenen Stellun⸗ gen. Die italieniſchen Eritrea⸗Truppen haben ihren Angriff zunächſt bis zu der Linie Akſum—Adua—Adigrat vorge⸗ tragen. Sie konnten die Zone von 30 Kilometern ohne wilden Angriff auf die Stadt unternommen. Nach einen eineinhalbſtündigen Nahkampf ſeien die Abeſſinier wiede Herren der Stadt geweſen. Bei ihrem Rückzug ſollen d Italiener Toke und Verwundete auf dem Platze gelaſſe haben. Wie es in dem Funkſpruch weiker heizt, flünde ſchwere Kämpfe in der Umgebung von Makalle bevor. Auch Kämpfe an der Südfront Faſt gleichzeitig liefen auch Meldungen von der Side front ein, wonach es am Webi Schebeli ebenfalls zu großen Kämpfen gekommen ſei. Die abeſſiniſchen Truppen ſollen ſich mit Maſchinengewehren verteidigen und den Italiener ſtarke Verluſte beigebracht haben. Die abeſſiniſchen Trup⸗ pen kämpften dort unter dem Armeeführer Ugaznoln, Seine Truppen zögen ſich in befeſtigte Stellungen zurüc, Wie es in den Meldungen weiter heißt, beabſichtigen ſie n der Nacht zum Donnerstag einen Gegenangriff unternehmen. Die ftalieniſchen Flieger haben in der inge⸗ bung von Gorahai erneut Bomben abgeworfen. Die Vormarſchpauſe IJalieniſche Patrouillen in Makalle. Asmara, 6. November. Nach den Frontberichten muß mit einer Verlänge⸗ rung der Pauſe bis zur Wiederaufnahme des Vor⸗ marſches um einen weiteren Tag gerechnet werden. Die Abeſſinier leiſten angeblich ſo gut wie keinen Widerſtand und weichen jedem Gefecht aus, was auf italieniſcher Set einige Beunruhigung hinſichtlich der feindlichen Abſichten hervorruft. Trotz der Zwiſchenpauſe, die zur Heranſchaffung weiterer Kriegsgeräte und Befeſtigung der erworbeneß Stellungen dient, wird übereinſtimmend von einer ſehr regen Patrouillentätigkeit berichtet. Anterwerfung von Agame Im italieniſchen Hauptquartier verlautet, daß das Oberhaupt der ſüdöſtlich von Adigrat gelegenen Landſchaft Agame bei General de Bono erſchienen ſei, um ſeine Un⸗ terwerfung bekanntzugeben. Er habe erklärt, daß er ſich unter den Schutz Italiens ſtelle und die italienische Beſetzung als Befrejung betrachte. Seine Führer ſeien angewieſen worden, ſich gleichfalls zu unkerwerfen. Wer innerhalb einer beſtimmten Zeit die⸗ ſem Befehl nicht Folge leiſte, werde als Rebell betrachlel werden. In Asmara ſind Gerüchte über ernſte Zwiſchen⸗ fälle in der Gegend von Makalle verbreitet. Dort ſollen angeblich die abeſſiniſchen Truppen bei ihrem Abmarſch verſucht haben, Vieh mit ſich fortzuführen, waz bei der einheimiſchen Bevölkerung heftigen Widerſtand aus löſte. Es ſei zu Zuſammenſtößen gekommen, bei denen meh⸗ rere Perſonen getötet oder verwundet worden ſein ſollen. Schwere Kämpfe um Malkalle 5 Was Abeſſinien meldet. Addis Abeba, 6. Novembet In Addis Abeba lief am Mittwoch nachmiktag en Funkſpruch der Militärfunkſtation an der Nordfront ein, wonach um Makalle ein furchtbarer Kampf entbrann el In dem Funkſpruch heißi es, am Dienstag abend hällen ikalieniſche Truppen, die auf Caſtwagen herangeführt wur den, mit Unkerftätzung von Kavallerie die Stadt ſchlagariſ beſetzt. In der Nacht hätten dann abeſſiniſche Truppen 1 5 ernſte Kampfhandlungen beſetzen, weil dieſe auf meine ordnungen hin geräumt worden war. Bei der Zonen, grenze angekommen, ſtießen die Italiener jedoch auf den Widerſtand abeſſiniſcher Nachhutabte gli 90 n. Die Italiener, die ihre Operationen ſtändig mit Luft ombardements und Artilleriefeuer begleiteten, 1 7 ſich nach Erreichung der Linie Adua—Akſum—Adigt eingegraben und verſchanzt. Es hängt von der Entwicklung der Lage ab, wann die abeſſiniſchen Armeen mit ihren großen Kräften ein ⸗ greifen werden. An der Somalifront haben die italieniſchen 10 1 pen die Linie Uul Ual—Geledi—Gerlogubi bis heute niz überſchritten. Gorakai befindet ſich 1585 in ure e e Die italieniſchen Unternehmungen im Danakil⸗ ehſe ſind, militäriſch geſehen, faſt wertlos. Wir Wee en 9 größter Aufmerkſamkeit die Errichtung von italien 70 Flugſtützpunkten, beſonders der Stützpunkte für Vom 5 geſchwader, was darauf hindeutet, daß demnächſt G 5 kluftangriffe auf unſere Eiſenbahnlinke e folgen werden. Die Berluſte i Wie hoch die Verluſte unſerer Truppen ſind, können am erſt dann angeben, wenn genaue Berichte von den ein VR ane gene Je in Alpe nehmen wid. wieg böte (gle Ane Die faßt nei aht 1 19 Fäl dete hole eile beiter damit beſchäftigt, Bauſchwellen aufzuſchichten. Dabei us dem ladiscien CLaud 23 Todesopfer des Verkehrs Eine traurige Monatsbilanz. In Baden wurde erſtmals im Monat September die llterſuchung auf die Geſamtzahl der Straßenverkehrsunfälle nusgedehnt. Die Zahlen für den Monat September 635 ſind: bei 908 Straßenverkehrsunfällen im ganzen nuten in 812 Fällen Kraftfahrzeuge beteiligt, während nur 5 Unfälle zwiſchen ſonſtigen Verkehrsteilnehmern ſich er⸗ ſgeeten. An den Anfällen waren allein 1100 Kraftfahr⸗ elge beteiligt, darunter 533 Perſonenkraftwagen, 343 Kraft⸗ lüder, 167 Laſtkraftwagen und 57 andere Kraftfahrzeuge (hugmaſchinen, Omnibuſſe uſw.). Weiterhin waren betei⸗ It 327 Fahrräder, 54 beſpannte Fuhrwerke, 22 Straßen⸗ ahnen, 1533 Fußgänger uſw. Bezeichnend iſt, daß ſich über wei Drittel aller Anfälle(651) innerhalb geſchloſſener Orts⸗ eile ereigneten und nur 257 außerhalb. Im Monat September forderte der Straßenverkehr allein 25 Tote und 734 Verletzte. Anter den Toten befanden ſh 3 Kinder unter 14 Jahren, unter den Verletzten 70 Kinder. Alle dieſe Verkehrsopfer waren zum weitaus über⸗ piegenden Teil männlichen Geſchlechts, ſo von den Ge⸗ löteten 21(gleich 84 v. H.) und von den Verletzten 554 (geich 75 v. H.). Von den verletzten Kindern waren 44 gaben und die getöteten Kinder ſogar alle Knaben.— die Arſache der Anfälle lag in 583 Fällen beim Kraft⸗ fahrzeug oder deſſen Führer, und zwar war die Arſache eit zu rasches Fahren(139 Falle), Richtbeachten des Vor⸗ ſahrtsrechts Anderer(423), falſches Einbiegen(81), falſches leberholen(67) uſw. Trunkenheit des Führers lag in 9 Fällen vor. Daneben verurſachten aber auch in 174 Fällen Radfahrer den Anfall, in 41 ſonſtige Fahrzeuge oder deren Führer und in 80 Fällen Fußgänger. () Bruchfal.(Glück im Unglück.) Beim Aeber⸗ holen eines Laſtkraftwagens gerieten die beiden Inſaſſen eines Perſonenautos aus Eislingen(Württemberg) mit ihrem Fahrzeug gegen einen Nandſtein. Das Auto überſchlug ſich und ging völlig in Trümmer. Die beiden Inſaſſen kamen mmderbarerweiſe mit leichten Verletzungen davon. () Bruchſal.(Zuſammenſchluß der Bruchſa⸗ ler Sportvereine.) In einer Sitzung der Ortsgruppe Bruchſal des Reichsbundes für Leibesübungen wurde im Beiſein des Gauvertreters Linnenbach⸗Karlsruhe und des Kreisleiters Epp der Zuſammenſchluß der hieſigen Sport⸗ vereine beſchloſſen. Es kommen in Betracht der Turnverein 1846, Turnerbund 1907, Fußballvereinigung, Fußballgeſell⸗ shaft Frankonia, Schützengeſellſchaft 1798 und„Hubertus“. Freiburg.(Tödlicher Betriebsun fall.) Bei den Impreva⸗Werken in Freiburg⸗Littenweiler war ein Ar⸗ ſtützte er ab und brach das Genick. Der Tod trat auf der Stelle ein. Innerhalb kurzer Zeit haben die Werke zwei ihter Gefolgsleute durch Unfall verloren. Müllheim.(motorrad raſt in Fußgänger⸗ gruppe.) Auf der Straße nach Neuenburg ereignete ſich ein ſchwerer Unfall. Ein Motorradfahrer rannte in eine Füßgängergruppe, die er— wahrſcheinlich infolge des dichten bels— zu ſpät bemerkt hatte. Durch das ſtarke Brem⸗ en wurde der Fahrer von ſeiner Maſchine geſchleudert und ſo ſchwer verletzt, daß der Tod bald darauf eintrat. Seine auf dem Sozius ſitzende Frau ſowie eine Frau der Füßgängergruppe erlitten geringfügige Verletzungen. Bei dem bödlich Verunglückten handelt es ſich um einen 38jährigen Nann namens Rees aus Freiburg. L. Oberkirch.(Tödlicher Anfall an der Dreh⸗ dank) In der Maſchinenfabrik Gebrüder Linc ereignete ſich ein bedauerlicher Unglücksfall. Der 57jährige Mechani⸗ tet Wilhelm Kamman aus Haslach i. K. wurde von der Drehbank erfaßt und gräßlich verſtümmelt, ſo daß der Tod auf der Stelle eintrat. Kamman iſt verheiratet und Vater mehrerer Kinder. Sein Geſchick iſt um ſo tragiſcher, als er lange Jahre arbeitslos war und erſt vor einem halben Jahr den Arbeitsplatz in Oberkirch erhalten hatte. () Stockach.(Diebiſche Schulmädchen.) Hier würde in einer Wirtſchaft ein Diebſtahl ausgeführt, bei dem 300 Mark entwendet wurden. Der Gendarmerie gelang es, ſchulpflichtige Mädchen feſtzuſtellen, die den Diebſtahl aus⸗ geführt hatten. 300 Mark des geſtohlenen Geldes konnten wieder beigebracht werden. 5 () Villingen.(Vorgeſchichtliche Grabſtätten ſteigelegt.) Bei Grabärbeiten für die neue Waſſerlei⸗ nung wurden hinter dem Friedhof zwei vorgeſchichtliche Grab⸗ litten freigelegt, die der Alemannenzeit des 6. oder 7. nach⸗ heitlichen Jahrhunderts angehören dürften. Die zwei Grab⸗ anmern waxen aus Kalkſteinen aufgeſetzt und mit großen Kalkplatten überdeckt. Die Toten lagen mit dem Geſicht der aufgehenden Sonne zugewendet. An dieſer Stelle, an det früher ſchon ähnliche Funde gemacht wurden, muß ſch ein großes alemanniſches Gräberfeld befunden haben. der gegenwärtige, nur durch die Landstraße Villingen Honſtanz von dieſem Gräberfeld getrennte Friedhof be⸗ fret ſich ebenfalls ſchon etwa 1000 Jahre in Benutzung, 155 10 3 Villingens und ihre A der 9205 0 on ſeit mindeſtens 1500 Jahren in dieſer Gegen belgeſetzt Raden 5 5 2 Hinte: 5 wiede rzarten, 6. Nov gattens als lotmen Sptünge von 60 Meter und darüber. varzwald nur zwei 1 1 Olpmpia⸗An Aus den Nachbarländern Ludwigshafen a. Rh.(Selb ſtmor d.) Eine Ehefrau von Frieſenheim ſtürzte ſich in einem Anfall geiſtiger Um⸗ nachtung aus dem Fenſter ihrer Wohnung im dritten Stock auf die Straße und war ſofort tot. Ludwigshafen a. Rh.(Schokolade und Tabak geſtohlen.) Nachts erbrach ein Unbekannter ein Ver⸗ kaufshäuschen an der Kaiſer⸗Allee und entwendete Zigarren, Zigaretten, Tabak und Schokolade in größerem Werte. Sachdienliche Mitteilungen an die Kriminalpolizei. Bad Dürkheim(Schwerer Verkehrsunfall.) Auf der abſchüſſigen Leiſtadter Straße verlor die 15jährige Tochter des Winzers Fritz Bruſt die Herrſchaft über ihr Nad, nachdem ſie mit dem Pedal an einen Stein angeſtoßen war, und ſtürzte etwa zwei Meter tief über eine Mauer in einen Weinberg. Dabei zog ſich das Mädchen ſo ſchwere Verletzungen am Mund zu, daß es in die Volksheilſtätte „Sonnenwende“ gebracht werden mußte. Den morphiniſtiſchen Ehemann erſchoſſen Das Martyrium einer Frau. Magdeburg, 6. Nov. Das Schwurgericht verurteilte die 33jährige Frau Ruth Menshauſen wegen Totſchlags des Ehemanns zu ſechs Monaten Gefängnis. Die Frau hatte vor dem Hauſe der Deutſchen Arbeit in Magdeburg ihren 44jährigen Ehemann mit vier Schüſſen niedergeſtreckt. Die Verhandlung enthüllte ein erſchütterndes Bild einer durch Morphinismus zerrütteten Ehe. Die Frau hatte zehn Jahre verſucht, ihren Mann noch zu heilen. Er hatte eine ganze Reihe von Morphiumentziehungskuren gemacht, iſt aber immer wieder in ſein altes Laſter zurückgefallen. Im Jahre 1929 mußte die Frau feſtſtellen, daß ihr Mann ihr auch die eheliche Treue nicht hielt. Es kam zu Auseinander⸗ ſetzungen. Mehrfach mußte die Frau nachts vor ihrem Mann Hilfe ſuchen und zu ihren Hausangeſtellten flüchten, bei denen ſie ſich verſteckt hielt. Wiederholt hatte ſie die Eheſcheidung eingereicht, aber immer wieder auf Zu⸗ reden ihrens Mannes die Anträge zurückgezogen. Am Tage der Tat war der Mann mit ſeinem Wagen nach Magdeburg gefahren, um, wie ſeine Frau annehmen mußte, wieder mit ſeiner Geliebten zuſammenzu⸗ treffen. Die Angeklagte fuhr ihm nach und ſtellte ihn in Magdeburg auf der Straße mit heftigen Vorwürfen zur Rede. Im Laufe der Auseinanderſetzung erklärte der Mann ſeiner Frau, daß er von ihr nichts wiſſen wolle. Er ſtieß ſie mit dem Ellbogen, worauf die Angeklagte auf ihren Mann viermal ſchoß. Das Gericht erkannte auf die Mindeſtſtrafe von ſechs Monaten Gefängnis. Koblenz.(Brand durch ein Auto.) In den ſpä⸗ ten Abendſtunden brach in einem Schuppen in der Schlacht⸗ hofſtraße Feuer aus, das großen Schaden anrichtete. Ur⸗ ſache war eine Stichflamme aus einem Kraftwagen, den der Beſitzer in der im Schuppen befindlichen Garage unterſtel⸗ len wollte. Außer dem Kraftwagen iſt mit dem Schuppen auch eine Anzahl von Schweinen verbrannt. Mayſchoß.(Umfangreiche Brückenbauar⸗ beiten.) Vor einigen Monaten wurde eine neue Eiſen⸗ bahnbrücke über die Ahr dem Verkehr übergeben. An der gleichen Stelle iſt nunmehr eine neue umfangreiche Arbeit in Angriff genommen worden. Die Parallel⸗Brücke, die das Berggleis der Ahrbahn trägt, wird einer durchgreifen⸗ den Reparatur unterzogen. Auch hier hatte ſich ergeben, daß der bauliche Zuſtand der Brücke den Geſchwindigkeits⸗ anforderungen der Bahn nicht gewachſen war. Die Durch⸗ führung der Arbeiten erfolgte unter ſtarkem Einſatz von Arbeitskräften, damit der Bau noch vor Eintritt der win⸗ terlichen Witterung beendet iſt. Voſſenack(Eifel).(Vierjähriges Kind von Poſtauto tot gefahren.) Ein vierjähriger Junge wollte von ſeinem Elternhaus über die Straße zur Schule laufen, um ſeiner Schweſter ein Butterbrot zu bringen. Dabei lief das Kind gegen ein Poſtauto und wurde zur Seite geſchleudert. Es erlitt einen Schädelbruch, der ſeinen ſofortigen Tod zur Folge hatte. f 3 Knaben von Hochwaſſer eingeſchloſſen Bonn, 6. November. In große Aufregung wurden die Einwohner von Schwarz⸗ Rheindorf verſetzt, als drei Knaben im Alter von vier, ſieben und neun Jahren plötzlich verſchwunden waren. Die Jungen hatten vormit⸗ tags die elterlichen Wohnungen verlaſſen. Schließlich war das ganze Dorf auf den Beinen, um nach den drei Kindern zu ſuchen. Als die Dunkelheit hereinbrach, mußten die be⸗ ſorgten Eltern noch immer um ihre Kinder bangen. Am andern Morgen wurde eine große Streife angeſetzt, die endlich Erfolg hatte. An der Siegniederung wurden auf einer Inſel, die vollſtändig vom Waſſer eingeſchloſſen war, die Kinder aufgefunden. Sie hatten ſich tags zuvor auf eine Landzunge hinausgewagt. Dabei hatten ſie nicht bemerkt, daß das Waſſer immer höher geſtiegen war und den Rückweg überflutet hatte. So mußten die Knaben den ganzen Tag und die darauffolgende Nacht über, ausgehun⸗ gert und durchfroren, ausharren. ar Tödlicher Abſturz. Zu dem tödlichen Abſturz vom Guffert bringt die„Tegernſeer Zeitung“ noch Einzelheiten. Danach war die 24 Jahre alte Hausangeſtellte Veronika Köttner aus Tegernſee mit einem 9 9 8 ſchon unmittel⸗ bar am Einſtieg zum Gipfel angelangt, als ſich ein Schnee ⸗ brett löſte, das die Bergſteigerin mit in die Tiefe riß. Die Köttner ſtürzte etwa 30 Meter tief ab und blieb ſchwerverletzt liegen. Die Bergwacht Rottach brochte die Verunglücke zur Bayerischen Wildalpe, wo ſie ihren Verletzungen erlegen iſt. Blufige Liebestragödie in Altona. Altona, 6. Nov. Im Polizeipräſidium erſchien ein ge⸗ wiſſer Otto Feb und erklärte, daß er die Ehefrau Koch 0 ha e. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei er⸗ gaben, daß Fydrich, der ſeit einiger Zeit ein Liebesverhält⸗ nis mit der Frau Koch unterhalten hatte, wegen der ſich daraus entwickelten ernſten Auseinanderſetzungen zwpiſchen 20 bed Familien mit einer Mehrladepiſtole path ſche 2 ohm g gekommen war und Frau Koch durch nf tötet hatte. Deviſenturier abge faßt Nov. Wie die Juſtizpreſſeſtell ngen eder e n mit⸗ Hholländi⸗ Lalcale Nuudocliaũ Kinderbeihilfen für kinderreiche Familien. Der An⸗ zeigeteil dieſes Blattes enthält eine Bekanntmachung des Herrn Oberbürgermeiſters über Kinderbeihilfen für kinder⸗ reiche Familien, auf die wir ganz beſonders hinweiſen. Eine Lehrwerkſtätte für das Bauhandwerk. Mit der Errichtung einer Lehrwerkſtätte für das Bauhandwerk auf einem früheren Sportplatz wurde in Mannheim eine Ein⸗ richtung geſchaffen, die richtungweiſend ſein wird, zumal ähnliches noch nicht vorhanden iſt. Die Stadt Mannheim ſtellte den Platz, der früher einer marxiſtiſchen Sport⸗ vereinigung gehörte und bisher vom Staat verwaltet wurde, zur Verfügung. In dieſer Lehrwerkſtätte machen die ſich für die Erlernung des Bauhandwerks meldenden Lehrlinge einen achtwöchigen Kurs mit, und zwar vor Abſchließung des Lehrvertrages. Erſt wenn nach acht Wochen die Prü⸗ fung beſtanden wird, kommt der Vertrag zum Abſchluß. Auf dieſe Art weiß man, daß nur derjenige das Bauhand⸗ werk erlernt, der eine Eignung hierfür beſitzt. Während der Lehrzeit erfolgt in der Lehrwerkſtätte die zuſätzliche Berufs⸗ ſchulung für die Lehrjahre. Acht Wochen lang werden den Lehrlingen nicht nur fachliche Kenntniſſe vermittelt, ſondern es wird ihnen auch eine weltanſchauliche Schulung zuteil. Die Lehrherren bringen für dieſe zuſätzliche Berufsſchulung ebenfalls ihre Opfer, da während des achtwöchigen Kurſes der Lohn weitergezahlt wird. Vortrag Carl Friedrich Schinkel in der Kunſthalle. Am Donnerstag, den 7. und Freitag, den 8. November, pünktlich 20.15 Uhr, ſpricht Dr. H. von Einem vom Landes⸗ muſeum in Hannover über den bedeutendſten Baumeiſter des beginnenden 19. Jahrhunderts, Carl Friedrich Schinkel, den Schöpfer des Stadtbildes von Berlin, wie es in ſeinem ge⸗ ſchichtlichen Teil vor aller Augen ſteht. Der Vortrag ver⸗ ſucht einen Einblick in den Reichtum ſeines künſtleriſchen Schaf⸗ fens zu geben und den Charakter ſeiner Kunſt aus der Zeit und ihrer beſonderen kulturellen Situation geſchichtlich ver⸗ ſtändlich zu machen. Dabei wird ebenſo ſehr Schinkels ro⸗ mantiſche Bemühung beleuchtet, aus eigener Kraft die ver⸗ lorene künſtleriſche Größe der Vergangenheit wieder zu er⸗ neuern als auch auf ſein modernes Beſtreben hingewieſen, der ſeit den Tagen der franzöſiſchen Revolution von Grund auf ſich wandelnden Welt in ihren weſentlichen Bedürfniſſen ehrlich und kompromißlos zu dienen. Aus dieſer Betrachtung ergibt ſich die Erkenntnis von Schinkels ſchöpferiſcher Lei⸗ ſtung und ſeine Bedeutung für die künſtleriſchen Probleme unſerer Tage. Mannheim erhält eine Schifferſchule. In Zuſammen⸗ arbeit mit der Deutſchen Arbeitsfront hat nunmehr der Mannheimer Schifferverein ein ſeit Jahrzehnten geſtecktes Ziel, die Einrichtung einer Schifferſchule in Mannheim, er⸗ reicht. Für die Schule, die in zwei Jahreskurſe gegliedert iſt, kommen in erſter Linie Schiffsfungen, welche mindeſtens ein Jahr praktiſch im Beruf tätig waren, und Jungmatroſen in Betracht. Der Lehrplan gliedert ſich in den Elementar⸗ unterricht, Fachunterricht und„Verſchiedenes“. U. a. ſind auch Vorträge über nationalſoztaliſtiſche Weltanſchauung vor⸗ geſehen. Am Schluſſe der jeweiligen Kurſe findet eine Prü⸗ fung ſtatt. Die Schule wird im Januar 1936 eröffnet. Das Vorfahrtsrecht nicht eingeräumt. Durch Nicht⸗ einräumung des Vorfahrtsrechtes ſtieß auf der Straßenkreu⸗ zung O 6 und P 7 ein Radfahrer mit einem 1 855 bahnwagen zuſammen. Der Radfahrer erlitt innere letzungen und fand Aufnahme im Städtiſchen Krankenhaus. Nationaltheater Mannheim. Am Samstag, den 9. November, wird als Feſtvorſtellung zum Gedächtnis der Opfer vor der Feldherrnhalle in München Schillers„Wil⸗ helm Tell“ in neuer Inſzenierung von Intendant Friedrich Brandenburg gegeben. Die Titelrolle ſpielt Hans Finohr. — Die nächſte Neuaufführung in der Oper iſt Mozarts „Entführung aus dem Serail“ am Donnerstag, den 14. November. Inſzenierung: Heinrich Köhler⸗Helffrich. Muſika⸗ liſche Leitung: Ernſt Cremer. UI Städtiſche Hochſchule für Muſik und Theater. Für den am 12. November um 20 Uhr im Ritterſaal des Schloſſes ſtattfindenden Beethoven⸗Abend der Hochſchule für Muſik herrſcht lebhaftes Intereſſe. Das Hochſchulorcheſter ſpielt unter Leitung von Direktor Rasberger außer der Ouver⸗ türe Coriolan Beethovens 2. Symphonie D⸗dur. Friedrich Schery wird als Soliſt das Klavierkonzert Nr. 1 zu Ge⸗ hör bringen. Karten zu volkstümlichen Preiſen in den Muſikalienhandlungen und im Sekretariat der Hochſchule * A 1, 3(Telefon J 051). Vor Abſchluß des erſten Abſchnittes beim Arbeitsbuch. Mit ſeiner erſten Bekanntmachung zum Geſetz über die Einführung eines Arheitsbuches hat der Präſident der Reichsanſtalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits⸗ loſenperſicherung die Betriebsführer verſchiedener Ge⸗ werbegruppen aufgerufen, die Arbeitsbuchanträge für ihre Gefolgſchaftsmitglieder zu ſtellen. Die Friſt hierfür war bereits am 30. September 1935 abgelaufen. Es handelte ſich um folgende Gewerbegruppen. 4. Induſtrie der Steine und Erden; 5. Eiſen⸗ und Stahlgeweinnung; 6. Metall⸗ hütten⸗ und Metallhalbzeugwerke; 7. Herſtellung von Eiſen⸗, Stahl⸗ und Metallwaren; 8. Maſchinen, Appa⸗ rate⸗ und Fahrzeugbau(auch m. Gießerei); 9. Elektro⸗ techniſche Induſtrie; 10. Optiſche und feinmechaniſche In⸗ duſtrie; 11. Chemiſche Induſtrie; 13. Papierinduſtrie; 15. Leder⸗ und Linoleuminduſtrie; 16. Kautſchuk⸗ und Asbeſtinduſtrie: 21. Baugewerbe und e een: 24. Großhandel; 25. Einzelhandel; 26. Verlagsgewerhe, Handelsvermittlung und ſonſtige Hilfsgewerbe des Han⸗ dels; 27. Geld⸗, Bank⸗, Börſen⸗ und Verſicherungsweſen. Es wird nochmals beſonders darauf hingewieſen⸗ daß dieſe Anordnung ſowohl für Klein⸗ als auch für Großbetriebe gilt. Die ane e die bisher ihrer Antragspflicht nicht nachkamen, ſind unter Vermeidung von Strafe verpflichtet, die ordnungsgemäß ausgefüllten 1 1 zaftsmitglieder nun beim Alba M Za, einzureichen. der badiſchen ee ee Dome nend 0 1 e 13 1 1 1 1 4 1 5 8 3 Die Kennzeichnung von Wein Im Rahmen der Marktregelung für Weinbauerzeugniſſe trat am 1. November 1935 eine ſehr wichtige Anordnung des Reichsbeauftragten für die Regelung des Abſatzes von Weinbauerzeugniſſen in Kraft über die Kennzeichnung von Wein. Darnach muß bei deutſchen Weinen, mit oder ohne Beifügung des Wortes„Wein“, das Gebiet oder Unter⸗ gebiet, bei ausländiſchen Weinen, deren Herkunft ſich nicht ſchon aus ihrer Bezeichnung ergibt, das Land angegeben ſein, in dem der Wein erzeugt iſt. Verſchnitte jedoch, die gemäß Paragraph 7, Abſatz 1 des Weingeſetzes vom 25. 7. 1930 kein Recht auf eine engere geographiſche Bezeichnung haben, ſind je nach ihrer Herkunft als„deutſcher Weißwein, deutſcher Rotwein, deutſcher Schillerwein, aus⸗ ländiſcher Weißwein, ausländiſcher Rotwein, ausländiſcher Schillerwein“ zu kennzeichnen. erner muß bei Weinen in⸗ und ausländiſcher Herkunft auf den Flaſchen in deutlich leicht lesbarer Schrift der Name oder die Firma und der Ort der gewerblichen Hauptniederlaſſung desjenigen ange⸗ geben ſein, der den Wein abgefüllt hat, oder für deſſen Rechnung der Wein abgefüllt worden iſt. Der Herkunftsangabe oder deren Orts⸗ und Lage⸗ bezeichnung kann der Name der Traubenſorte beigefügt wer⸗ den, aus der der Wein gewonnen worden iſt. Bei Weinen, die aus verſchiedenen Traubenſorten gewonnen ſind, ſowie bei Verſchnitten iſt die Angabe einer Traubenſorte nur dann zuläſſig, wenn der hiervon ſtammende Anteil mindeſtens zwei Drittel der Geſamtmenge beträgt und die Art be⸗ ſtimmt. Die oben erwähnten Vorſchriften finden auch dann Anwendung, wenn der Wein als„offener Wein“ angeboten, feilgehalten oder verkauft wird. Verſtöße können mit einer Ordnungsſtrafe bis zu 10000 Mark im Einzelfall beſtraft werden. Die Kennzeichnungen i ind folgende: Rheinpfalz für Weine, die aus den Wein⸗ baugemeinden der Ober⸗, Mittel⸗ und Unterhaardt ſtammen. Baden für Weine der badiſchen Weinbaugemeinden mit Ausnahme der Weine des badiſchen Bodenſeegebiets und der Weine, die im badiſchen Gebiet der Bergſtraße angebaut werden. Bergſtraße für Weine: a) der badiſchen Wein⸗ baugemeinden im badiſchen Gebiet der Bergſtraße von Wies⸗ loch bis Weinheim, b) der Weinbaugemeinden der heſſiſchen Provinz Starkenburg. Württemberg für Weine, die aus den württembergiſchen Weinbaugemeinden ſtammen mit Ausnahme der württembergiſchen Weinbauorte des Boden⸗ ſeegebietes. Franken für Weine, die aus den Weinbau⸗ gemeinden des fränkiſchen Weinbaugebietes ſtammen einſchl. des badiſchen Tauber⸗ und Schüpfergrundes. Bodenſee für Weine, die a) aus den badiſchen, b) aus den württem⸗ bergiſchen, e) aus den bayeriſchen Weinbauorten des Boden⸗ ſeegebietes ſtammen. Moſel⸗Saar⸗Ruwer für Weine der Weinbaugemeinden der Moſel, Saar, Ruwer und ihrer Seitentäler. Es iſt jedoch geſtattet, zur näheren Kennzeich⸗ nung außerdem noch die Worte: Moſel oder Saar oder Ru⸗ wer einzeln auf dem Etikett anzubringen. Die Namen der Gebiete oder Untergebiete dürfen, wie in dieſer unter dem 30. Oktober erlaſſenen Bekanntmachung des Reichsbeauftrag⸗ ten für die Regelung des Abſatzes von Weinbauerzeugniſſen ausgeführt wird, mit oder ohne Beifügung des Wortes „Wein“ verwendet werden. Nichtverſteuerte Nebeneinkünfte Nachträgliche Veranlagungspflicht. Nach dem neuen Einkommenſteuergeſetz werden Lohn⸗ und Gehaltsempfänger mit ihren geſamten Einkünften ver⸗ anlagt, wenn die Einkünfte, von denen der Steuerabzug nicht vorgenommen iſt, jährlich mehr als 300 Mark betragen. Das neue Recht ſchreibt vor, daß Volksgenoſſen, deren Ein⸗ kommen im abgelaufenen Kalenderjahr mehr als 4000 Mark betragen hat, wenn darin Einkünfte von mehr als 300 Mark enthalten ſind, die nicht verſteuert ſind, ohne beſondere Auf⸗ forderung zu einer Einkommensſteuererkläkung verpflichtet ſind. Infolge dieſer neuen, vielfach unbekannten Beſtimmung muß eine Reihe von Volksgenoſſen Steuererklärungen ab⸗ geben, die bisher mit der Veranlagungsſtelle des Finanz⸗ amtes nichts zu tun hatten, weil ſie Nebeneinkünfte beſaßen, don denen das Finanzamt keine Kenntnis hatte. Die Veranlagungsrichtlinien vom Februar ſahen vor, daß von einer nachträglichen Heranziehung ſolcher Nebeneinkünfte für die Zeit vor dem 1. Januar 1934 regel⸗ mäßig abgeſehen werden ſollte, wenn dieſe Einkün mehr als 2000 Mark jährlich betrugen. Durch die Erg richtlinien vom Juni hat der Reichsfinanzminiſte ordnung fedoch eingeſchränkt und beſtimmt, daß gegenkommen nicht für die Einkünfte gilt, die der fte licht änzungs⸗ r dieſe An⸗ dieſes Eſt⸗ Beſteuerun vorſätzlich entzogen worden ſind. Dadurch iſt den Finanzämtern die Möglichkeit gegeben, na chträgliche Veranlagungen für die Zeit vor dem 1. I 1934 ſchen Steuerzeitung wird dazu erklärt, kommenden nur empfohlen werden kann, Steuererklärung für das Kalenderjahr 1934 digen Finanzamt nachzureichen. hören u. a. Zinſen, Mietsüberſchüſſe, Renten uſw. baldigſt die VV Steuerpflichtigen in ihrem eigenſten Januar 1934 auch dann vorzunehmen, wenn die nichtverſteuerken 17 jährlich nicht mehr als 2000 Mark betrugen. In d Einkünfte er Deut⸗ Frage Intereſſe vorgeſchriehene 8 54 ihrem zuſtär⸗ Zu den Nebeneinkünften 1 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Mannheim Kinderbeihilfen für kinderreiche Familien. Aufgrund der Reichsverordnung vom 15. 9. 35 können kinderreichen Familien aus Mitteln des Sondervermögens des Reiches für Eheſtandsdarlehen auf Antrag einmalige Kinderbeihilfen gewährt werden. Hierfür gelten folgende Vorausſetzungen: 1. Die Familie muß vier oder mehr zum elterlichen Haushalt gehörige Kinder, die das ſechzehnte Lebens⸗ jahr noch nicht vollendet haben, umfaſſen. 2. Die Eltern müſſen Reichsbürger im Sinne des Reichsbürgergeſetzes vom 15. September 1935 ſein. 3. Das Vorleben und der Leumund der Eltern müſſen einwandfrei ſein. 4. Die Eltern und die Kinder müſſen frei von ver⸗ erblichen geiſtigen oder körperlichen Gebrechen ſein. Der zum Unterhalt der Kinder Verpflichtete darf nach ſeinen gegenwärtigen Einkommens- und Ver⸗ mögensverhältniſſen nicht in der Lage ſein, die Gegenſtände, die zu angemeſſener Einrichtung des Haushalts erforderlich find, aus eigenen Mitteln zu beſchaffen. Den Eltern und Kindern ſtehen Stiefeltern und Stiefkinder gleich. Für jedes unter Ziffer 1 fallende Kind kann eine Kinderbeihilfe im Betrage bis zu Einhundert Veichs⸗ mark gewährt werden. Der Höchſtbetrag der Kinder⸗ beihilfen, die einer Familte gewährt werden können, iſt Eintauſend Reichsmark. Für jedes nach der Gewährung der Kinderbei⸗ hilfen lebend geborene Kind kann, ſolange der Höchſt⸗ betrag von Eintauſend Reichsmark nicht erreicht iſt, jeweils eine weitere Kinderbeihilfe im Betrage bis zu Einhundert Reichsmark gewährt werden. Zur Stellung des Antrags auf Gewährung der Kinderbeihilfen iſt der geſetzliche Vertreter der Kinder oder derjenige Elternteil, der für den Unterhalt der Kinder tatſächlich ſorgt, berechtigt. Die Anträge ſind mittels Vordruck beim Städt. Fürſorgeamt zu ſtellen, das die Vordrucke hierzu ab⸗ gibt und dem auch die Prüfung der Anträge obliegt. Ueber die Bewilligung der Kinderbeihilfen erhält der Antragſteller durch das Finanzamt, dem auch die Hingabe der Beihilfen obliegt, einen Beſcheid. Die Kinderbeih lfen werden in Ber arfsdeckungsſcheinen hingegeben. Dieſelben berechtigen außer zum Kauf von Möbeln und Hausgerät auch zum Kauf von Wäſche jeder Art, einſchließlich Unterkleidung aus Wolle, Baumwolle uſw. und Strümpfen. Als Ver⸗ kaufsſtellen kommen nur Geſchäfte in Betracht, die zur Entgegennahme von Bedarfsdeckungsſcheinen bereit und zugelaſſen ſind. Die Geſchäfte führen einen ent⸗ ſprechenden Aushang. 1 Geſchäfte, die zur Entgegennahme der Be⸗ darfsdeckungsſcheine aus Eheſtands darlehen zugelaſſen ſind, ſind auch zur Entgegennahme der Scheine aus Kinderbeihilfen berechtigt. Von der kommenden Woche ab nehmen die nach⸗ genannten Dienſtſtellen des Fürſorgeamts an den Wochentagen(ausgenommen Samstag) vormittags von 9½9 bis 11 Uhr Anträge entgegen: a) von Perſonen, die links des Reckars, jedoch nicht in einem Vorort, wohnen im Dienſtgebäude 5, 1 im dort näher bezeichneten Dienſtraum; b) von Perſonen, die rechts des Reckars, ausgenommen Waldhof und Sandhofen, wohnen bei der Kreis⸗ fuß Reckarſtadt, Ecke Mittel- und Pflügersgrund⸗ ſtraße; c) von den in Waldhof und Sandhofen wohnenden Perſonen bei der Kreisſtelle Waldhof, Sandhofer⸗ ſtraße 8; d) von den in Seckenheim und Friedrichsfeld wohnen⸗ den Perſonen bei der Rebenſtelle Seckenheim (Rathaus); e) von den in Reckarau und Rheinau wohnenden Perſonen bei der Rebenſtelle Reckarau(Rathaus). Dem mit Vordruck geſtellten Antrag ſind dann Geburtsſcheine der Kinder, in denen die Ramen der Eltern angegeben ſind, oder das Familien ſtammbuch, ſowie Verdienſtbeſcheinigungen der Eltern, Rentenbeſcheide, Meldekarten des Ar⸗ beitsamts und dergl. beizufügen. Die erforderlichen Nachweiſe der oben unter Ziffer 3 und 4 genannten Vorausſetzungen werden durch das Fürſorgeamt be⸗ ſchafft. Im übrigen wird auf Folgendes aufmerk⸗ ſam gemacht: In jedem Falle muß der Beſcheid des Finanzamts über die Bewilligung der Bei⸗ hilfen abgewartet werden. Vorher darf weder gekauft, noch dürfen Verpflichtungen einge⸗ gangen werden. Wer dagegen handelt, hat die ſich hieraus ergebenden Schwierigkeiten ſelbſt zu tragen. Nach den Durchführungsbeſtimmungen iſt die Gewährung der Kinderbeihilfen vor⸗ läufig auf vordringliche Fälle be⸗ ſchränkt. Es können deshalb zunächſt nur die wirtſchaftlich am ſchwerſten belaſteten Familien, insbeſondere ſolche mit ſechs und mehr Kindern die Beihilfen erhalten. In allen übrigen Fällen, in denen die Vorausſetzungen erfüllt ſind, können die Bei⸗ hilfen erſt gewährt werden, wenn die erforder⸗ lichen Mitteln bereitgeſtellt ſind, worüber im Einzelfall ſchriftlicher Beſcheid erteilt wird. Der Oberbürgermeiſter. Ortsbauernſchaft. Heute Donnerstag, 7. abends 8.30 Uhr, Verſammlung im Gaſthaus„Zum Engel“. Verſammlungs⸗Kalender. 2 + Trauer-Bildchen November, Taglohn-Zettel für Bauhandwerker (nach vorgeschriebenem städtischen Muster) zu haben in der Druckerei des„Neckar-Bote“ als Andenken für dis Verstorbenen liefert Druckerei des„Neckar-Bote“. Fräulein oder junge Frau zum Servieren für Sonntags geſucht. Zu erfragen in der Geſchäftsſt. d. Bl. Kaufe Geflügel aller Art. Bonndorferstr. 35, I Finleg- Schwein zu kaufen geſucht. Zu erfragen in der Geſchäftsſt. d. Bl. zu verkaufen. Kloppenheimerstr. 24. Anzeigen helfen Ihnen kaufen; ſie helfen dem Wer⸗ hungtrei⸗ benden ver⸗ kaufen! Eingetroffen: Waffelbruch (vorzüglich preiswertes Schweinemaſtfutter). 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