J — ee u ng ad una bon „ 10 80 * ou ung zgleg sün in elan efleg svg 210 im gvog up „ 12 2 5 I * id leg onozs 92 2 gupzleg . n dus anu 27 Ag een eee e Abc dlozulzv Wr csg d een ars ub ee 3 Aicheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und geſ. Feiertage Bezugspreis: Monatlich Mk. 1.40, durch die Poſt Mk. 1.60, in der Geſchäftsſtelle am Schalter abgeholt monatl. Mk. 1.20 Anzelgenpreiſe: Die 22 mm breite mm. geile 3 Pfg., im Textteil 90 mm breit 18 Pfg. Nachläſſe gemäß Preisliſte Au. 3. Anz.⸗Preisliſte Nr. 8 z. Zt. gültig. Anzeigenſchluß 9 Uhr hernſprecher Rr. 47216. Poſtſcheck⸗Konto: Karlsruhe 78439. Cages- und Anzeigenblatt für Mannheim ⸗Seckenheim und Umgebung. Verkündblatt für den Stadtteil Mhm.⸗Seckenheim. Beilagen: Der Familienfreund, Illuſtriertes Unterhaltungsblatt, Die Frau und ihre Welt. Ausgabe werktags mittags 12 Uhr. Betriebsſtörungen uſw. berechtigen zu keinen Erſatzanſprüchen. Druck u. Verlag: Georg Zimmermann Wtw.(Inh. Georg Härdle) Mannheim⸗Seckenheim, Zähringerſtraße Rr. 68. Verantwortlich für die Schriftleitung, ebenſo für die Anzeigen Georg Härdle, Mannheim⸗Seckenheim, Hauptſtr. 120.— D. ⸗A. X. 35: 122 5 85. Jahrgang Kommt die Oelſperre? England ſcheint enkſchloſſen, Amerika machl mit.— Die Erbitterung in Italien. London, 28. November. Die Nachricht aus Rom, daß„gewiſſe Truppenbewe⸗ gungen“ angeordnet worden ſind und daß der dreimonatige Urlaub einer Anzahl Soldaten aufgehoben worden iſt, wird in der Londoner Preſſe als warnender Hinweis Jialiens an die Welt betrachtet, daß die vorgeschlagene Sperre ge⸗ en Benzin. und fonſtige Rohſtofflieferungen in ſehr ern⸗ r Weiſe beurteill werden würde. Ob bei dem Hinweis auf Truppenbewegungen an die ägyptiſche Grenze Libyens oder an die Nord⸗ kenze Italiens gedacht worden iſt, wird als unklar 1 1 55 In einer Meldung der„Morning Poſt“ aus Rom iſt von der Möglichkeit die Rede, daß die von der franzöſiſch⸗italieniſchen Grenze zurückgezo⸗ genen italieniſchen Truppen wieder dorthin geſandt werden würden. Der Berichterſtatter der„Times“ in Rom ſagt, der Durchſchnittsitaliener erblicke in einer Benzinſperre eine feindſelige Handlung militäriſcher Art, die Ita⸗ lien zu militäriſchen Vergeltungsmaßnahmen berechtigen würde. Er ſei entrüſtet über die in Ausſicht ſtehende neue Sühnemaßnahme, die zu einem vorzeitigen Abbrechen des militäriſchen Vorgehens in Abeſſinien zwingen könnte. Man höre immer häufiger Aeußerungen wie die folgende: „Wenn wir fallen müſſen, dann wollen wir wenig ⸗ ſtens andere mit uns reißen.“ In einem Aufruf an die„Times“ unterſtüßgzt Lord Cecil den Vorſchlag einer Ausdehnung der Sanktionsmaßnahmen auf Oellieferungen an Italien. Gegen Frankreichs Haltung Anknüpfend an die Rundfunkrede Lavals erklärte er, auch er ſei der Meinung, daß Jufammenarbeit zwiſchen England und Frankreich von größter Wichtigkeit für den Frieden ſei. Indeſſen finde er es ſchwierig, die franzöſiſche Politik zu verſtehen. Frankreich habe ee der letzten Monate in England zweifellos ungeheuer Boden verloren. Wenn man vorgebe, den Völkerbund zu unker⸗ ſtützen und gleichzeitig der italieniſchen Regierung verfi⸗ chere, daß Frankreich das Wirkſamwerden des Druckes de⸗ Völkerbundes verhindern werde, ſo ſei dies die Art von „überſchlauer“ Politik, die gewöhnlich mit einer nicht wieder gut zu machenden Kataſtrophe ende. Der diplomatiſche Berichterſtatter der„Morning Poſt“ ſchreibt, es verlaule, daß die Sitzung des 18er⸗Ausſchuſſes wahrſcheinlich nächſte Woche ſtattfinden werde, und daßz guke Ausſicht auf Verhängung einer Oelſperre beſtehe. Dieſe plötzliche Aenderung des Programms ſcheine auf das Ein⸗ greifen der Vereinigten Staaken zurückzuführen zu ſein. Die amerikaniſche Regierung habe bereits Schritte zur Mitarbeit bei der Oelſperre getan, und die Nachricht von dem Aufſchub der Maßnahme habe in Amerika großen Aerger verurſacht. Anſcheinend habe der amerikaniſche Ge⸗ ſcäftsträger dem britiſchen Außenminiſter Hoare gegen⸗ über dieſe Mißſtimmung zum Ausdruck gebracht. Die Friedensbemühungen In London verfolge man, ſo ſchreibt die Außenpolitike⸗ ein des„Oeuvre“, ſehr aufmerkſam die letzten Exeigniſſe in Abeſſinten, die auf gewiſſe Schwierigkeiten der ltalieniſchen Truppen deuten ließen. Die briti⸗ che Regierung habe deshalb auch ihren Sachverſtändigen Peterſon, der ſich ſeit einigen Tagen in Paris aufhält, um mit den zuſtändigen franzöſiſchen Stellen eine Verhand⸗ lungsgrundlage für die friedliche Beilegung des italieniſch⸗ abeſſiniſchen Streitfalles zu ſuchen, Anweiſung gegeben, ich nicht zu übereilen, weil die Aufſtellung dieſes Programms weſentlich von dem Erfolg oder Mißerfolg der beiden kriegsführenden Länder abhänge. Kulturelle Abwehrmaßnahmen keine Künſtler und Kunſtwerke aus Sankkionsſtaaten. Rom, 28. November. Das italieniſche Propagandaminiſterium hat nunmehr Richtlinien herausgegeben, wie künftig auch auf geiſtigem Gebiet der Kampf gegen die Sanktionsſtaaten aufgenom⸗ men werden ſoll. „Nach dieſen Richtlinien dürfen keine Theater⸗ ſtücke von Verfaſſern ſanktionsführender Länder in den Spielplan der italieniſchen Theater aufgenommen werden. ine Ausnahme wird für Shakeſpeare und haw ſowie für eine gewiſſe Anzahl franzöſiſcher Theaterſtücke angeſichts der vom intellektuellen Frankreich gegenüber Italien eingenommenen freundſchaftlichen Hal⸗ ung gemacht. Auch in Konzerten dürfen von jetzt an eine Programme mit Werken von Künſtlern mehr aufge⸗ allt werden, die zu den ſanktionsführenden Ländern ge ⸗ bren. Für franzöſiſche und ſpaniſche Sinfonie⸗ und Kam⸗ mermuſik werden leichte Ausnahmen gemacht, während au dem Gebiete der leichten Mufik ausnahmslos alles, was aus den Sanktionsländern ſtammt, boy⸗ kottiert wird. Die Beteiligung von Künſtlern und Dirigen⸗ ten aus Sanktionsländern wird vollkommen un ⸗ terbunden auch dürfen keinerlei Variete⸗, Revue, peretten⸗„ Tanz⸗ und Tonkünſtler in Italien mehr arbei⸗ ten; von Fall zu Fall können franzöſiſche Künſtler zugelaſ⸗ en werden. Freitag, den 29. November 1935 Die gleichen Maßnahmen werden auf den italieniſchen Rundfunk ausgedehnt, der hinfort nur italieniſche Muſik und Werke deutſcher, öſterreichiſcher und unga⸗ riſcher Meiſter bringen darf. Auch Kino⸗Orcheſter haben dieſen Richtlinien Folge zu leiſten. Italieniſche Biſchöfe in der Abwehrfront Die italieniſche Geiſtlichkeit beteiligt ſich mit Wort und Tat am Abwehrkampf gegen die Sühnemaßnahmen. Aus zahlreichen Orten wird gemeldet, daß die Biſchöfe und an⸗ dere hohe Würdenträger der Kirche große Goldſpenden ge— ben. So hat der Biſchof von Aſti ſeine Kette und ſein Kreuz, der Biſchof von Chisvari eine goldene Uhr geſpen⸗ det. Der Biſchof von Piacenza hat darauf verzichtet, ſeinen Kraftwagen zu benutzen. Einberufung zu Militärübungen Regelung für Reſerviſten, Erſatzreſerviſten und Landwehr männer. Durch gemeinſame Verordnung haben der Reichsinnen⸗ und der Reichskriegsminiſter nunmehr auch in Durchfüh⸗ rung des§ 20 des Wehrgeſetzes die Einberufung zu Uebungen der Wehrmacht geregelt. Danach werden Angehörige der Reſerve, der Erſatz⸗ reſerve, der Landwehr und in Oſtpreußen auch des Land- ſturms in dem vom Reichskriegsminiſter jährlich beſtimm⸗ 925 1 durch Einberufungsbefeht zu Uebungen ein. erufen. Die einberufenen oder die freiwilligen Teilnehmer an lolchen Uebungen erhalten während der Dauer der Uebung von der Wehrmacht Unterkunft, Verpflegung, Be⸗ kleidung und Löhnung oder Uebergangsgeld ſowie im Fal⸗ le der Erkrankung freie Heilfürſorge. Bei Schäden an der Geſundheit wird das Wehrmachtsverſorgungsgeſetz ange⸗ wendet. Jeder im Reichsgebiet beſchäftigte deutſche männliche Angeſtellte oder Arbeiter, der hiernach einberufen iſt, iſi vom Unternehmer zur Ableiſtung der Uebung zu beurlau⸗ ben. Er hat dem Ankernehmer den Einberufungsbefehl vorzulegen. Die Beurlaubung gibt dem Unternehmer nichl das Recht, das Arbeitsverhälfnis zu kündigen. Der Angeſtellte oder Arbeiter hat gegenüber dem Un⸗ ternehmer während der Dauer dieſes Alan keinen An⸗ ſpruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt und ſonſtigen Be⸗ zügen. Der Urlaub iſt außerhalb des beſtim⸗ mungsgemäß ſonſt zuſtehenden Urlaubs zu gewähren. Der Unternehmer kann aber den Erholungsurlaub kürzen, jedoch um nicht mehr als zehn Tage, wenn er während des Uebungsurlaubs das Arbeitsentgelt weiter entrichtet. Anterſtützung der Angehörigen Wer aufgrund der neuen Verordnung zu einer Uebung der Wehrmacht einberufen wird, erhält nach den Beſtim⸗ mungen des Geſetzes über die Beurlaubung für Zwecke der Leibeserziehung Anterſtützung. Das bedeutet, daß die Miete bis zu 200 RM monat- lich erſtattet wird, ſobald der Einberufene mit ſeiner Ehe⸗ frau oder anderen Unterhaltsberechtigten einen gemeinſa⸗ men Haushalt führt. Für die Ehefrau und für über 21 Jahre alte Unterhaltsberechtigte werden je Tag 1.50 R M, für unter 21 Jahre alte Berechtigte 0.50 RM Unter- ſtützung bezahlt. Auch hinſichtlich des Sozialverſicherungs⸗ verhältniſſes gelten die Beſtimmungen des Geſetzes für Leibeserziehung; d. h., daß zwar während der Uebung die Verſiche unge pfiich nicht berührt wird, daß jedoch die Beitragspflicht ruht. Bei Beamten von Behörden und Dienſtſtellen des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Gemeindeverbän⸗ de und ſonſtigen Körperſchaften des öffentlichen Rechts und der öffentlichen Betriebe ſind während des Urlaubs bis zu einer Dauer der Uebung von vier Monaten, dei der Luft⸗ waffe von ſechs Monaten, die Dienſtbezüge fort⸗ zuzahlen. Dieſe Beſtimmung findet auf Angeſtellte und Arbeiter der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe im Sinne des§ 1 des Geſetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen uſw. ſinngemäß Anwendung. Der Reichsinnenminiſter beſtimmt im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminiſter, wieweit die durch Ableiſtung der Uebungen in der Wehrmacht verbrachte Zeit auf die Aus⸗ bildungs- und Probedienſtzeit anzurechnen iſt. Die Beſtimmungen über die Unterſtützung, das Sozial⸗ berſicherungsverhältnis und die Beurlaubung von Ange⸗ hörigen der Behörden uſw. treten mit der 5 Verkündung ꝛiner abſchließenden geſetzlichen Regelung ſpäteſtens mit Ablauf des 31. März 1936, außer Kraft. Aus beſonderen häuslichen, wirtſchaftlichen oder beruf⸗ lichen Gründen können, ähnlich wie nach den allgemeinen Muſterungsbeſtimmungen, Zurückſtellung en auch von Uebungen erfolgen, die der Einberufene, ſeine Ver⸗ wandten erſten Grades ſowie ſeine Ehefrau und ſein Unter⸗ nehmer bis ſpäteſtens zwei Wochen nach Empfang des Ein⸗ berufungsbefehls beantragen können. Der 60. Geburtstag des Reichsſchatzmeiſters. Berlin, 28. Nov. Wie die NS meldet, fand auf Ein⸗ ladung des Führers in ſeiner Wohnung in der Reichs⸗ an z lei eine ſchlichte Geburtstagsfeier für Reichsſchatzmeiſter Schwarz ſtatt, an der außer der Familie des Neichsſchatz⸗ meiſters auch zahlreiche Parteigenoſſen mit ihren Frauen teil⸗ nahmen. Nr. 279 Oeſierreich und Deutſchland Die öſterreichiſche Außenpolitik. Wien, 29. November. Der öſterreichiſche Bundestag behandelte am Donners⸗ tag die Aenderung der Ergänzung des öſterreichiſch⸗italie⸗ niſchen Uebereinkommens vom 14. Mai 1934. Bei dieſer Gelegenheit gab Außenminiſter Berger⸗Waldene g 11 Ueberblick über die außenpolitiſche Lage Oeſter⸗ reichs. Unſere herzlichen Beziehungen zur ſüdlichen Nachbar⸗ roßmacht, ſo erklärte er, beruhen bekanntlich auf einer eihe von ſicheren und feſten Grundlagen. Wir können mit ehrlicher Genugtuung feſtſtellen, daß das heutige Ita⸗ lien unter der Führung einer kraftvollen und genialen Per⸗ ſönlichkeit ein wiederholt betontes Intereſſe an dem Be⸗ ſtande eines unabhängigen und ſelbſtändigen Oeſterreich hat und dieſem Intereſſe durch Manneswort und durch Taten, die keinen Zweifel laſſen, Ausdruck gegeben hat. Wir können aufgrund authentiſcher Nachrichten mit Genugtuung feſtſtellen, daß die derzeitigen Spannungen in keiner Weiſe das politiſche Intereſſe der drei Streſamächte, England, Frankreich und Italien, für den Staat Oeſterreich beeinträchtigt haben. Nachdem der Miniſter feſtgeſtellt hatte, daß auch die Beziehungen zu den Nachbarn im Do⸗ nauraum ſich in freundnachbarlichem Sinne entwickelten, erklärte er: Mit Befriedigung kann feſtgeſtellt werden, daß ſich die Beziehungen Oeſterreichs zu dem benachbarten Deulſchen Reich in der letzten Jeit normaler geſtalket haben. Ich darf diesbezüglich auch auf die von beiden Regierungen gekrof⸗ ſene und in den Tageszeitungen ſeinerzeit veröffentlichte Preſſevereinbarung verweſſen, welche meiner Auffaſſung nach dazu beſtimmt iſt, eben dieſen Weg zur Normaliſie⸗ rung der Beziehungen zwiſchen den beiden Ländern vorzu⸗ bereiten. Ich kann nur der Hoffnung Ausdruck geben, daß die bisherigen, wenn auch noch nicht ganz befriedigenden, ſo doch eine günſtige Ausſicht eröffnenden Anſätze auf dem Gebiet der beiderſeitigen Publiziſtik nicht nur anhalten, ſondern ſich noch verſtärken werden. Wie ſchon wiederholt betont wurde, beſteht unſererſeits kein Hindernis, zur An⸗ bahnung freundnachbarlicher Beziehungen zu gelangen. Die in einem Teil der Weltpreſſe enthaltenen, bis in kleine Einzelheiten gehenden Nachrichten über ſchwebende Ver⸗ handlungen entſprechen nicht den Tatſachen. Deutſchland und die ABC⸗ Staaten Die diplomatiſchen Vertretungen zu Botſchaften erhoben. Berlin, 29. November. Zwiſchen der Reichsregierung und den Regierungen von Argenkinien, Braſilien und Chile hat ein Nokenwechſel ſtattgefunden, durch den die wechſelſeitige Erhebung der diplomatiſchen Vertretungen zu Botſchaften vereinbark wird. Dieſe Regelung, die die Reichsregierung bereits im Jahre 1930 dem Reichstag vorgeſchlagen hakte, die aber damals an deſſen Widerſtand geſcheitert war, trägt den ſich ſtändig erweiternden Beziehungen zwiſchen Deutſchland und den beteiligten füdamerikaniſchen Staaten Rechnung und bringt gleichzeitig die wachſende Bedeutung zum Aus⸗ druck, die ſich Deutſchland und die ibero⸗amerikaniſchen Län⸗ der gegenſeitig zuerkennen. Ein Sieg Lavals Paris, 29. November. In der Kammer wurde um 15 Uhr programmgemäß die erſte Sitzung vor dichtgefüllten Tribünen eröffnet. Nach Verleſung der vorliegenden Anfragen beantragte Miniſter⸗ präſident Laval die ſofortige Behandlung der auf die Finanzpolitik der Regierung bezüglichen vier An⸗ fragen und forderte die Zurückſtellung der übrigen Anfra⸗ gen, indem er gleichzeitig die Vertrauensfrage ſtellte. Anſchließend erg en die Vertreter der einzelnen Gruppen das Wort, um 11919 nach ihrer Richtung für oder gegen den Wunſch der egierung auszuſprechen. Dann kam es zur Abſtimmung. Der Kammerpräſident verlas gegen 16.50 Uhr nach einer kurzen Sitzungspauſe das Ergebnis der Abſtim⸗ mung über den Antrag der Regierung, für den die Verkrauensfrage geſtellt war. Danach wurden 570 Stim⸗ men abgegeben. Bon dieſen sprachen ſich 345 Stimmen für und 225 Stimmen gegen die Regierung aus. Die Kammer beſchloß anſchließend, zuerſt in die Be⸗ handlung der Anfragen über die Finanzpolitik der Regierung einzutreten. 55 Noch keine Klärung der Cage Die finanzpolitiſche Ausſprache in der Kammer wurde egen 20 Uhr unterbrochen. Die nächſte Sitzung findet am Freitag ſtatt. Nach Möglichkeit ſoll die finanzpolitiſche Ausſprache bis Freitag abend abgeſchloſſen werden. Der erſte Tag hat keine Klärung der parlamentariſchen Lage gebracht. Die drei Abgeordneten, die ihre Anfragen begründeten, begnügten ſich damit, in kurzen Zügen auf die Finanzpolitik einzu 1 ö 55 i Man rechne damil aß Laval auch nach Abſchluß der fimanzpolitiſchen Aussprache eine Mehrheit erzielen wird. Vorausſichtlich wird ſie aber geringer ſein als die heutige. Was die kommende Woche bringen wird, läßt ſich zurzeit noch nicht überſehen, da dann der 0 1 05 Punkt, die Frage der Bünde, zur Verhandlung kommen wird. Eine Entſcheidung über das weitere Schickſal des Kabinetts La⸗ val iſt alſo erſt Anfang der nächſten Woche zu erwarken. 8 8 Mehr als 40000 Miſchehen Ohne die„Getauften“, die Konfeſſionsloſen und die Halb⸗ juden. Durch das„Geſetz zum Schutze des deutſchen Blutes und der deutſchen Ehre“ ſind Eheſchließungen ſowie der außer⸗ eheliche Verkehr zwiſchen Juden und Staatsangehörigen deut⸗ ſchen oder artverwandten Blutes verboten. Mit dieſer raſſen⸗ pflegeriſchen Maßnahme iſt dem weiteren Eindringen jüdiſchen Erbgutes in das deutſche Volk vorgebeugt worden. Die Be⸗ deutung dieſer Maßnahme läßt ſich annähernd aus der Häufigkeit der jfüdiſchen Miſchehen ſchließen. Der Referent in der Abteilung für Erb⸗ und Raſſenpflege des Reichsgeſundheitsamtes, Dr. H. Göllner, weiſt bei einer Unterſuchung dieſer Art darauf hin, daß es ſich bei den zah⸗ lenmäßigen Unterlagen leider nur um Nachweiſungen nach rein konfeſſionellen Geſichtspunkten handeln kann und daß mangels ſtatiſtiſchen Materials aus der Vergangenheit alle diejenigen Miſchehen unberückſichtigt bleiben müßten, die von den zahlreichen getauften Juden geſchloſſen wurden, ferner diejenigen, die von konfeſſionsloſen Juden eingegangen wur⸗ den und ſchließlich noch diejenigen Ehen mit raſſiſch halb⸗ jüdiſchen Ehepartnern, deren Erfaſſung zurzeit ebenfalls nicht möglich ſei. Hier liege eine der Aufgaben des Sittenarchivs und der erbbiologiſchen Beſtandsaufnahme. S. Welliſch habe in der„Zeitſchriſt für Raſſenkunde“ für Deutſchland zwei Millionen Menſchen mit jü⸗ diſchem Blutsanteil, das Vierfache der auf Grund der Religion erfaßten Juden Deutſchlands, errechnet. Bei Zu⸗ grundelegung dieſer Zahl wäre mit 200300 000 beſtehen⸗ den Miſchehen zu rechnen, bei denen ein Ehepartner irgendwie jüdiſch verſippt iſt. Die Zahl der im üblichen Sinne als Miſchehen bezeichneten Ehen mit einem raſſiſch voll⸗ füdiſchen Ehepartner dürfte mit 100 000 anzunehmen ſein. Die Betrachtung der durch die Religionsſtatiſtik nachgewie⸗ ſenen Ehen ergebe, daß im Reichsgebiet von 1901 bis 1933 insgeſamt 42 452 Miſchehen geſchloſſen wurden. Ihnen ge⸗ genüber ſtänden rund 118 000 rein jüdiſche Eheſchließungen. Der Anteil der Miſchehen auf tauſend der Geſamtehe⸗ ſchließungen ſei ſtändig angeſtiegen, auch in der Nachkriegs⸗ zeit. Beſonders hohe Zahlen ergäben ſich in den Groß⸗ ſtädten, wo die meiſten Juden wohnten. Während im Reich auf 100 rein jüdiſche Ehen 1901 rund 17 Miſchehen gekommen ſeien, ſeien es in Berlin im gleichen Jahre 33. Demgegenüber habe bisher die ſtetige Abnahme der rein jüdiſchen Ehen geſtanden. N——:. Vorträge in der Wehrmacht Berlin, 28. November. Reichsminiſter Dr. Goebbels ſprach auf Einladung des Reichskriegsminiſters vor der Wehrmachtakademie über das Weſen der Propaganda. Die Ausführun⸗ gen des Miniſters, die eine Vortragsreihe verſchiedener Redner über Fragen der Propaganda einleiteten, fanden bei den Offizieren ein nachhaltiges Echo, dem General Adam zum Schluß durch warmherzige Dankesworte Aus⸗ druck gab. Der Reichs⸗ und preußiſche Miniſter für die kirchlichen Angelegenheilen, Kerrl, ſprach im Kriegsminiſterium auf Einladung des Oberbefehlshabers des Heeres, General der Artillerie Freiherr von Fritſch, der den Miniſter bei ſeinem Erſcheinen herzlich begrüßte, über das Thema: „Nationalſozialismus und Glaube“. Der Reichsſportführer in Paris Vortrag über die Olympiade. Berlin, 29. November. Reichsſportführer von Tſchammer und Oſten ſpricht heute in Paris vor dem vor kurzem gegründeten Comite France⸗ Allemagne über die Berliner Olympiade. Der Reichsſport⸗ führer wird ſeinen Aufenthalt in Paris ferner dazu benutzen, um mit den franzöſiſchen Sportführern zuſammenzukommen. Wie verlautet, iſt u. a. auch ein Beſuch bei dem Miniſter für Geſundheitsweſen und Leibesübungen, Erneſt Lafont, vor⸗ geſehen. Mit dem Vortrag des Reichsſportführers tritt das Comite France⸗Allemagne zum erſten Male vor die franzöſiſche Oeffentlichkeit. Vom Vorſtand der in Berlin neugegründeten Deutſch⸗Franzöſiſchen Geſellſchaft werden die Herren Dr. Grimm, Profeſſor von Arnim, Reichskriegs⸗ pferführer Oberlindober, Staatsrat Dr. von Stauß und Sthamer teilnehmen. Vier Weltrekorde auf der Autobahn Die Auto⸗Union führte auf der Reichsautobahn⸗Strecke Frankfurt— Darmſtadt, dem gleichen Teilſtück, auf dem Ernſt Henne im September dieſes Jahres ſeine Weltrekorde verbeſſern konnte, Rekordverſuche durch. Bei nicht gerade günſtigem Wetter konnten die deutſchen Mei⸗ ſterfahrer Arthur Geiß und Walfried Winkler mit 250 cem⸗DKW⸗Maſchinen vier neue Motorrad⸗Welt⸗ rekorde aufſtellen. Geiß benutzte eine ſtromlinienförmig verkleidete Maſchine, während das Rad Winklers keine Stromlinien⸗Verkleidung aufwies. Die abeſſiniſchen Giegesmeldungen Entſchiedenes italieniſches Dementi. Rom, 28. Nov. Die Agentur Stefani teilt mit: „Die Agenturen Reuter und Havas ſowie andere aus⸗ zändiſche Nachrichtenagenturen wetteifern in der Verbrei⸗ zung von Nachrichten, die, wie ſie angeben, aus Addis Abeba ſtammen ſollen und die über angebliche überwälti⸗ gende Siege der Abeſſinier berichten. Man erzählt, die Krieger des Negus hätten Gorrahai und Gerlogubi bieder erobert, hunderttauſend Mann des Ras Deſta ſeien mehr als 300 Kilometer in Italieniſch⸗Somaliland einge⸗ vrungen und bis in die Gegend von Iscia Baidoa gelangt und ſchließlich hätten die italieniſchen Truppen Makalle aufgegeben und zögen ſich auf Adrigat zurück. 5 Die plumpe Anhäufung derartiger falſcher Nachrichten bedarf keines demenkis. Die wirkliche Lage iſt die, daß die italieniſchen Truppen alle eroberten Stellungen feſt in der Hand haben. 8 Badoglio in Asmata eingetroffen Der neue Oberbefehlshaber der italieniſchen Streit⸗ kräfte iſt am Donnerstag im Hauptquartier in Asmara eingetroffen. 5 i Italieniſche Aufklärungsflugzeuge ſtellten füdlich von Quoram, 8 Stadt an 25 Karaldnenſteuße Malene— Deſſie, ein großes abeſſiniſches Zeltlager 8 Die italieniſchen Flugzeuge wurden unter ſtarkes gzeugabwehrfeuer genommen. 855 Schon die erſten Sorgen Gegenſätze zwiſchen König Georg und der Regierung. Athen, 28. November. Miniſterpräſident General Kondylis hatte mehrere Un⸗ terredungen mit dem König. Der König beſteht darauf, daß der allgemeine Straf⸗ erlaß auch auf politiſche Führer wie Venizelos und Plaſti⸗ ras ausgedehnt wird. Die Regierung wiederum beharrt auf ihrem Standpunkt, daß die Führer des Aufſtandes von Straferlaß und Begnadigung ausgeſchloſſen werden. An⸗ geſichts dieſer Gegenſätze erwartet man, daß eine neue Re⸗ gierung gebildet werden wird. Kriegsminiſter Papagos mittag ins Schloß gebeten worden. Eine Unterredung, die der König mit dem ehemaligen Miniſterpräſidenten Tfaldaris hatte, dauerte nahezu zwei Stunden. Beim Verlaſſen des königlichen Schloſſes erklärte Tſaldaris den Preſſevertretern, daß er dem König ſeine Auffaſſung von der politiſchen Lage auseinanderge⸗ ſetzt habe. Er habe ihm nahegelegt, die neue Regie⸗ rung aus den Mehrheitsparteien der Natio⸗ nalverſammlung zu bilden. Er habe ferner dem König ge⸗ raten, die Nationalverſammlung aufzulö⸗ ſen, die die Aufgabe habe, die Verfaſſung aus dem Jahre 1911 einer Reviſion zu unterziehen. Tſaldaris äußerte weiter, daß er dem König erklärt habe, es würde ihm zur Ehre gereichen, wenn er mit der Regierungsbildung betraut werden würde. Er würde ſeine Aufgabe in einem Ausgleich der po⸗ litiſchen Strömungen des Landes ſehen. Der Aufſtand niedergeſchlagen Raſches Ende des Kommuniſtenputſches in Braſilien. Rio de Janeiro, 29. November. Der braſilianiſche Bundespräſident Getulio Vargas, der während der Niederſchlagung des Aufſtandsverſuches in Rio de Janeiro perſönlich an den Kampfplätzen geweſen war, hat in einem Rundtelegramm an die Gouverneure der Einzelſtaaten amtlich das Ende der Aufſtände in Ke⸗ cife, Natal und Rio de Janeiro mitgeteilt. In der Mitteilung des Präſidenten wird geſagt, daß ſich in Natal 500 Aufſtändiſche an Bord eines Dampfers mit unbekanntem Ziel geflüchtet hätten. Die Anführer ſeien nach der Plünderung der Banken in einem Flugzeug geflohen. In Recife ſei es gelungen, den 1 zu unterdrücken, die Aufſtändiſchen hätten 100 ote.* Bei den Aufſtandsverſuchen in Rio de Janeiro ſeien mehrere Offiziere durch die Aufſtändiſchen er⸗ ſchoſſen worden. Die Zahl der Todesopfer während der Kämpfe um die Fliegerſchule und die Kaſerne des 3. Infanterie⸗Regimentes habe noch nicht feſtgeſtellt werden können. Der Präſident hebt in ſeinem Rundſchreiben wei⸗ ter das tapfere Verhalten der Regierungs⸗ truppen bei der Niederſchlagung des Aufſtandes hervor. Es hätten zwar auch an anderen Stellen des Landes Aufſtandspläne beſtanden, jedoch könne die zweifellos rein kommuniſtiſche Bewegung als endgültig unkerdrückt ange⸗ ſehen werden. Abſchließend fordert der Präſident die Gou⸗ verneure auf, bei der Säuberung des Landes von allen Elementen, deren ankiſoziale Tätigkeit Braſilien gefährde, mit allem Nachdruck mitzuarbeiten. Kurzmeldungen Berlin. Der Reichsminiſter der Luftfahrt, General der Flieger Göring, hat der Beſatzung des Luftſchiffes„Graf Zeppelin“ durch Funkſpruch ſeine lebhafte Anteilnahme an dem Verlauf der letzten Südamerika⸗Fahrt und ſeine Glückwünſche zur glücklichen Landung übermittelt. Verband Nationaldeutſcher Juden aufgelöſt. Wegen ſtaatsfeindlicher Einſtellung ſeiner Mitglieder wurde der Verband Nationaldeutſcher Juden mit ſofortiger Wirkung aufgelöſt und ſein Vermögen beſchlagnahmt. Außer⸗ dem wurde der Verbandsführer, Rechtsanwalt Dr. Max Naumann⸗Berlin, in Schutzhaft genommen, weil er durch bewußt unrichtige Angaben über die Betreuung von Juden durch das Winterhilfswerk des deutſchen Volkes die Maß⸗ nahmen der Reichsregierung hinſichtlich des Winterhilfswerkes in hohem Maße gefährdet hatte. Das Memeldirektorium gebildet Memel, 29. November. Der Gouverneur des Memelgebietes hat den Präſiden⸗ ken des Memelländiſchen Landtages, Landwirt Auguſt Baldſzus, zum Präfidenten des Direktoriums ernannk. Baldſzus hat gleich darauf das Direktorium gebildet und zu Landesdirektoren berufen: den Vizepräſidenten das Land⸗ tages Willy Belke, den Landwirk Szigaud und den Buch⸗ halter Ernſt Surau. Danzig. Der Danziger Volkstag nahm einen Geſetz⸗ entwurf unter Gewährung von Straffreiheit gegen politi⸗ ſche Verfehlungen an. In ſeiner Regierungserklärung nahm Senatspräſident Greiſer ausführlich zur innen⸗ und außenpolitiſchen Lage Danzigs Stellung. Sowjetruſſiſcher Geſandtſchaftsbeamter als Dieb. Dem„Prager Tagblatt“ zufolge wurde in der Nacht in der ſowjetruſſiſchen Geſandtſchaft in Prag ein Einbruch verübt. Aus dem Legationstreſor iſt ein Geldbetrag von rund einer Million tſchechoſlowakiſcher Kronen in tſchecho⸗ llowakiſcher und in anderen Währungen entwendet worden. Es beſtätigt ſich, daß ein Beamter der Geſandtſchaft, Kozi⸗ mov, ein Tartare, den Einbruch verübte. Er konnte verhaf⸗ tet werden. Bei einer Hausſuchung fand die Polizei in ſei⸗ ner Wohnung Damenſtrümpfe und andere weibliche Beklei⸗ dungsſtücke. Die Unterſuchungen ergaben, daß Kozimow in einem Kraftwagen mit einer„Dame“ aus Prag geflüchtet war. Daraufhin wurde der Lenker des Kraftwagens feſtge⸗ nommen. Begleitet von zwei Detektiven fuhr der Kraft⸗ wagenführer dann nach Böſig in der Nähe von Böhmiſch⸗ Leipa, wohin er den Kozimow in der Nacht vorher gefah⸗ ren hatte. Tatſächlich fand die Polizei den Kozimow bpöllig betrunken in einer Kellerſtiege in einem Gaſthaus in Böſig. iſt am Donnerstag nach⸗ Ein zweiter Sohn des japaniſchen Kalſerpaares. Tokio, 28. Nov. Die Kaiſerin wurde von einem ge⸗ ſunden Knaben entbunden. Es iſt dies das fünfte lebende Kind des Kaiſers und der Kaiſerin und ihr zweiter Sohn. Die feierliche e erfolgt am 4. Dezember. Unter der Bevölkerung hat die Nachricht von der Geburt des Prinzen große Freude hervorgerufen, und viele Men⸗ ſchen pilgern zum Kaiſerpalaſt. Die Stadt hat Fahnen⸗ ſchmuck angelegt. Aus dem ladiseuen Land Heidelberg.(Wenn die Autoreifen ſchad⸗ haft ſind..) Auf der Reichsautobahn ſtürzten von einem Laſtkraftwagen⸗Anhänger, deſſen Ladung ſich durch Reifen⸗ ſchaden verſchoben hatte, drei Kiſten mit Eiern herunter die beim Sturz in Trümmer gingen. Etwa 2000 Eier gin⸗ gen dadurch der Volksernährung verloren. U Mosbach.(Großer Betrugsprozeß.) Vor der Großen Strafkammer begann die Hauptverhandlung gegen den Karl Retterſpitz, früher Gutspächter auf dem Dörrhof bei Roſenberg, ſowie gegen deſſen Ehefrau und 19 Jahre alte Tochter. Der Anklage liegen umfangreiche Betrügereien Arkundenfälſchungen(u. a. fälſchliche Anfertigung eines 9 5 pothekenbriefes über 17000 Mark), falſche eidesſtattliche Ver⸗ ſicherung und mehrfache Verfehlungen gegen die Deviſen⸗ geſetze zu Grunde. Die Verhandlung, zu der 35 Zeugen ge⸗ laden ſind, wird vorausſichtlich mehrere Tage in Anſpruch nehmen. Mosbach.(Totſchlagsverſuch liebten.) Der Angeklagte Werner Hilderhof aus Moos⸗ brunn unterhielt mit einem Mädchen aus der Nachbarſchaft ein mehrjähriges Verhältnis, das auch zur Heirat führen ſollte. Es kam aber zu einem Keſſeltreiben gegen den jungen Mann und man verſuchte das Mädchen von dem Angeklagten wegzubringen, da dieſer weniger begütert war. Die Stand⸗ haftigkeit des Mädchens trug ihm ſogar Mißhandlungen ein, die ſchließlich dazu führten, daß es um Oſtern 1935 das Verhältnis zu löſen verſuchte. Es kam aber wieder zur Aus⸗ ſöhnung, doch folgten am 20. Oktober erneute Mißſtim⸗ mungen. Der Angeklagte lauerte abends auf das Mädchen auf und als er kein Gehör fand, hieb er mit einem vierzehn Zentimeter langen Drahtnagel auf die Geliebte ein und ver⸗ ſetzte ihr neun Stiche. Nach zwei Tagen ſtellte er ſich der Behörde. In der Verhandlung gab er an, die Abſicht gehabt zu haben, das Mädchen und ſich zu töten. Die Verletzungen des Mädchens hatten keine bleibenden Folgen. Der Staats⸗ anwalt beantragte gegen den bis jetzt unbeſcholtenen Ange⸗ klagten eine Gefängnisſtrafe von einem Jahr vier Monaten. Das Gericht erkannte auf zehn Monate Gefängnis. Ein Mo⸗ nat Unterſuchungshaft wird angerechnet. () Pforzheim. k(Unmenſchliche Eltern vor dem Strafrichter.) Die Große Strafkammer verurteilte den 26jährigen Willi Mohr zu einem Jahr Gefängnis und ſeine vier Jahre ältere Ehefrau zu acht Monaten Gefäng⸗ nis, weil beide ſich der Kindesmißhandlung ſchuldig ge⸗ macht hatten. Die Frau brachte ihr jetzt 10jähriges Töchter⸗ chen Irmgard in die Ehe, die ſie im April mit dem Ange⸗ klagten ſchloß. Das Kind wurde vom Stiefvater in der un⸗ menſchlichſten Weiſe faſt Tag für Tag mit dem Beſenſtiel und dem Teppichklopfer geſchlagen. Außerdem mußte das arme Geſchöpf einen zehn Pfund ſchweren eiſernen Schuhleiſten mit wagrecht geſtreckten Armen halten und Kniebeuge machen, ſowie nachts vor dem Bett des Vaters ſtehen. Wurde es müde, ſo gab es Hiebe. Die Frau hatte dieſes Treiben zum Teil mitgemacht oder gefühllos zu⸗ geſehen. Neuſtadt i. Schw.(Jugendliche Diebe.) Schul⸗ pflichtige Jungens ſtatteten einem Elektrogeſchäft in der Tal⸗ ſtraße einen unliebſamen Beſuch ab. Sie nahmen Taſchen⸗ Lampen⸗Batterien, ⸗Hülſen und elektriſche Birnen ſowie 30 Mark aus der Ladenkaſſe an ſich. Auch der Küchenſchrank wurde unterſucht und einige Eier mitgenommen. Der Diebſtahl wurde bald entdeckt und auch die jugendlichen Diebe dur die Gendarmerie in kurzer Zeit ermittelt. Bereits einige Tage vorher waren die Knaben durch den Keller in das gleiche Haus eingedrungen, ſie fanden aber damals den Schlüſſel nicht, um in das Ladenlokal zu kommen. an der Ge⸗ inkerhilkswerg J. dezember Straßenbahn gegen Fernlaſtzug Drei Straßenbahnpaſſagiere verletzt. ** Frankfurt a. M. Als ein Fernlaſtzug aus Langen aus der Holbeinſtraße in die Gartenſtraße achſenhauſen) einbiegen wollte, paſſterte im gleichen Augenblick ein Stra⸗ ßenbahnwagen die Kreuzung. Obwohl der Fahrer de Fernlaſtzuges die gefährliche Situation ſofort erkannte und der Straßenbahn noch rechtzeitig auszuweichen verſuchte, konnte er nicht verhindern, daß die Straßenbahn in den Anhänger des Fernlaſtzuges fuhr. 5 Bei dem Zuſammenprall wurde der Anhänger vollftän⸗ dig zertrümmert und die einzelnen Teile wurden wei zerſtreut. Drei auf der vorderen Plattform der Straßen bahn ſtehende Perſonen, unter ihnen der Straß führer, wurden verletzt. Sie erlitten Schnittwunden, zum Teil auch Prellungen oder Bruſtquetſchungen. Der Straßenbahnwagen wurde ſo ſchwer beſchädigt, daß er aus dem Verkehr gezogen werden mußte * Arm von der Transmiſſion abgeriſſen. der Mage beſitzer Joſef Reitberger von Gaſteig wurde bei Arden im Mühlraum von der Transmiſſion erfaßt, wobei ihm en Arm derart verſtümmelt wurde, daß man dieſen abr mußte. Es iſt fraglich, ob der 40 jährige Mann mit Leben davonkommt. z Einbruch mit Nadiobegleitung. Ein frecher Einden wurde in Wolkersdorf(Bayern) verübt. Die Einbrecher den gen bei einem Metzgermeiſter ein und ließen das 18 ſpielen, während ſie ihrem dunklen Gewerbe nachgingen. perſchiedene wertvolle Sachen bereits in einen mitgedraczer Koffer gepackt hatten. Als ſie überraſcht wurden, entlaces ſie unerkannt 14 Mark 1 zogen alte Eintr. Waſſ nehm lief brenn eine befin! giftul das ſtröm Veru 57 Ange größt gen Trier Raſch ſich d 5 Muth fach e aufge dann gründ Jung 30* Ort u Fahn kathol eine ander der H den u Err. te. A beam rer n kunft wurde der die F A derun die J aufgen die B ewa gen d die Le Schlie glock haft hren igen gten and⸗ igen das lus⸗ tim⸗ chen zehn ver⸗ der habt igen ats⸗ un⸗ iſtiel das rnen und ters hatte Zu⸗ chul⸗ 7 — Tal⸗ chen⸗ e 30 rank 4 inner iin zan Gasvergiftungen Zwei Perſonen tot. — Stuttgart, 28. Nov. In einem Hauſe der Langeſtraße zogen ſich ein 61 Jahre alter Mann und ſeine 60 Jahre alte Frau eine Gasvergiftung zu, an deren Folgen der Tod eintrat. 5 Da in der Küche auf dem Gasherd ein Hafen mit Waſſer ſtand und der Gashahnen geöffnet war, ſo iſt anzu⸗ nehmen, daß das zum Erwärmen aufgeſtellte Waſſer über⸗ lief und die Flamme löſchte, ſo daß Gas ohne brennen, ausſtrömen konnte. Im Dachſtock eines Hauſes der eine 26 Jahre alte Arbeiterin und befindliche 23 zu ver⸗ er Urbanſtraße erlitten ihre bei ihr auf Beſuch Jahre alte Freundin ebenfalls eine Gasver⸗ giftung. Wie feſtgeſtellt wurde, war an dem Gasofen das Abzugsrohr beſchädigt, ſo daß Gas ungehindert alls⸗ ſtrömen konnte. Der Sauerſtoffapparat wurde bei beiden Verunglückten mit Erfolg angewendet. 8*** 2* 712 Zwiſchenfälle in einem Eifeldorf Ein Pfarrer und 25 Einwohner vor Gericht. Trier, 28. Novembet Das Kölner Sondergericht mußte in Trier in eine. Angelegenheit verhandeln, die in ganz Weſtdeutſchland größtes Aufſehen erregte. Die Verhandlung richtete ſich ge⸗ gen den Pfarrer Muth aus Raſcheid(Kreis Trier⸗Land) und 25 weitere Ein wo hner des Ortes Raſcheid. Die Angeklagten haben, vom Pfarrer angeſtiftet, ſich des öffentlichen Aufruhrs ſchuldig gemacht. Der Ort Raſcheid hat etwa 500 Einwohner. Pfarrer Muth hat im Sommer dieſes Jahres von der Kanzel mehr⸗ fach gegen die HJ in ſchärfſter Form gehetzt und die Eltern aufgefordert, ihre Kinder nicht in die HJ zu ſchicken, da ſie dann ihre Kinder dem Satan verſchrieben. Pfarrer Muth gründete kurz darauf einen katholiſchen Jünglings⸗ und Jungmännerverein. Er errichtete in ſeinem Garten eine 30 Meter hohe Fahnenſtange, die den 8 nf ganzen Ort und die ganze Gegend weit überragte. Die Spitze der Fahnenſtange krönte ein 1 Meter hohes Abzeichen des katholiſchen Jungmännervereins. An dem Maſt Surde eine acht Meter lange Fahne dieſes Vereins gehißt. Da andererſeits die Bevölkerung durch Druck der Kirche von der Hiſſung von Hakenkreuzfahnen vielfach abgehalten wor⸗ den war, verurſachte die Aufrichtung dieſes Zeichens eine Erregung, die ſich in zahlreichen Kundgebungen äußer⸗ te. Am 7. Juli 1935 erſchienen ſchließlich Gendarmerie beamte in Raſcheid, um die Fahne einzuziehen. Der Pfar⸗ rer war jedoch gewarnt worden und hatte kurz vor An⸗ kunft der Beamten die Fahne entfernt. Kurz hinterher wurde die Fahne erneut aufgezogen. Am 14. Juli beſuchte der Kreisleiter den Ort Raſcheid und erreichte, daß die Fahne eingeholt wurde. Als am 20. Juli in Begleitung des Kreisleiters wie⸗ derum zwei Gendarmeriebeamte nach Raſcheid kamen, um die Fahne zu entfernen, verbarrikadierten die vom Pfarrer aufgewiegelten Teile der Bevölkerung den Hof, auf dem die Beamten ihren Kraftwagen abgeſtellt halten, und die elwa 200 köpfige Menge nahm eine drohende Haltung ge⸗ gen die Beamten ein. Der Pfarrer dachte garnicht daran, die Leute zu beruhigen und blieb in ſeiner Wohnung. Schließlich wurden von jungen Burſchen die Stur m⸗ glocken geläutet und die Erregung ſtieg auf das höchfte. Man drang in den Pfarrhof ein, ſchloß die Beam⸗ ken ein und hinderke ſie an der Abfahrt. Als die Beamten ſcch ſchließlich freien Weg verſchaffen wollten, kam es zu ſchweren Juſammenſtößen. Erſt polizeilicher Verſtärkung aus Hermeskeil gelang es, die Menge zu zerſtreuen. Der ganze Vorfall fand durch den jetzigen Prozeß ſeine Sühne. Aus der Zeugenvernehmung ging hervor, daß der Pfarrer als Rädelsführer des Aufruhrs anzuſehen war. Das Gericht kam nach dreitägiger Verhandlung zu folgen⸗ dem Urteil: Der 36 Jahre alte Pfarrer Auguſt Muth wur⸗ de zu einer Geſamtſtrafe von ä einem Jahr und drei Ronaten Gefängnis verurteilt. Von den 25 An⸗ geklagten wurden neun freigeſprochen. Zwei Angeklagte, die der Beteiligung am Aufruhr und der öffentlichen Be⸗ leidigung des Kreisleiters angeklagt waren, erhielten acht Nongte Gefängnis. Elf weitere Angeklagte erhielten we⸗ gen Beteiligung am Aufruhr die Mindeſtſtrafe von ſech⸗ Monaten Gefängnis. Drei jugendliche Angeklagte wurden zu einem Monat bzw. zwei Wochen Gefängnis bzw. einer Verwarnung verurteilt. Ausfahrt des Flugzeugſtützpunktes„Weſtfalen“. Der Flugzeugſtützvunkt„Weſtfalen“ hat Bremen wieder verlaſ⸗ en, wo das Schiff im Dock der Ach Weſer überholt wor⸗ den iſt. Nach kurzem Aufenthalt in Bremerhaven nimmt 10„Weſtfalen“ ihren Dienſt im Atlantiſchen Ozean wieber auf. Neue Deviſenvergehen Drei Graue Schweſtern unker Anklage. Berlin, 27. Nov. Vor dem Berliner Schöffengericht be⸗ gann am Mittwoch der Prozeß gegen drei Graue Schwe— ſtern, denen Deviſenvergehen in mehreren Fällen, began— gen in der Zeit von 1931 bis 1934 in Halle und Breslau, zur Laſt gelegt werden. Angeklagt ſind die Schweſter Othmara Woehl, Oberin des Provinzialmutterhauſes der Grauen Schweſtern in Halle, die Schweſter Cordula Kies- lich aus Halle, die als Sekretärin die Geldgeſchäfte des Mutterhauſes erledigte, und die Generaloberin der Grauen Schweſtern von der Heiligen Eliſabeth in Breslau, Marie Mercedes Rother. Im Jahre 1925 erhielt das Provinzialmutterhaus in Halle von dem Mönchorden der Oblaten in Rom ein Dar- lehen von 60 000 amerikaniſchen Dollar. Als die Deviſen⸗ bewirtſchaftung einſetzte, wurden die Zins und Amortlſa⸗ tionszahlungen zunächſt über das Provinzialat der Oblaten in Hünfeld bei Fulda geleitet. Später wurden die fälligen Zinſen vom September 1931 bis Februar 1932 und die Tilgungsraten in Geſtalt von rund 2600 Dollar und rund 30 000 Rm durch die italieniſche Schweſter Theophlla di⸗ rekt nach Rom gebracht. Die Angeklagten wollen, wie ſie vor Gericht zu ihrer Verteidigung anführten, über die Depiſenbeſtimmungen nicht im Bilde geweſen ſein. Gefängnis und Geldſtrafen. In dem Deviſenprozeß gegen die drei Grauen Schwe— ſtern wurde die Oberin des Propinzial-Mutterhauſes in Halle a. d. Saale, Schweſter Otlhmara Woehl, wegen Deviſenvergehens zu vier Monaten Ge fängnis und 7000 RM Geldſtrafe, ihre Sekretärin, Schweſter Cor⸗ dulg Kieslich aus Halle a., d. Saale, zu drei Monaten Gefängnis und 5000 RM Geldſtrafe ſowie die Gene raloberin der Grauen Schweſtern, Marie Mercedes Rother aus Breslau, wegen Anſtiftung und Depiſenperge— hens zu ſechs Monaten Ge fängnis und 10 000 RM Geldſtrafe verurteilt, Wie der Vorſitzende in der Urteilsbegründung aus⸗ führte, ſind in dieſem Falle die Deviſenſchiebungen ohne die Mithilfe des berüchtigten Dr. Hofius durchge⸗ führt worden. Die Strafen konnten milder ausfallen, weil lediglich die erſten Deviſenbeſtimmungen aus dem Jahre 1931 verletzt worden waren und man damals der⸗ artige Verfehlungen auch milder beurteilte als in den ſpä⸗ teren Jahren. Mörder zum Tode verurteilt Landshut, 28. Nop. Der 23 Jahre alte Georg Krauß von Thanſüß hatte ſich vor dem Schwurgericht wegen Mordes zu verantworten. Er hatte am 11. Auguſt in der Nähe von Dingolfing die Haushälterin Maria Gall aus München überfallen und beraubt. Am 14. September hatta der Verbrecher im Kröninger Forſt die 33 Jahre alte Mau⸗ rersfrau Roſa Hornſteiner überfallen und mit dem Meſſer derart zugerichtet, daß das Opfer an Ort und Stelle ſtarb. Aus dem Verhör ergab ſich, daß er eines von 13 Kindern geachteter Leute iſt. Schon mit 14 Jahren verübte ex ein Sittlichkeitsverbrechen. In ſeinem 17. Lebensjahre beging der Angeklagte Notzuchtsverbrechen. Er wurde ſpäter in ein Arbeitshaus geſteckt und befand ſich vorübergehend auch in einem Konzentrationslager, Nach kurzer Beratung verkündete das Gericht das Ur keil. Es laulele gegen den Angeklagten Krauß wegen Mor⸗ des auf Todesſtrafe. 15 Waggons Flachsſtroh abgeliefert. Schleiden. In den Jahren vor dem Weltkrieg gehörten Geſpinſt. und Oelpflanzen zu den ſtändigen Anbauproduk⸗ ten der Eifel. Der Aufruf zur Erzeugung⸗ſchlacht fand da⸗ her bei den meiſten Eifelbauern auch einen freudigen Wi⸗ derhall, inſofern ſie ſich wieder dem ihnen bekannlen An⸗ bau von Flachs, Hanf, Raps und Rübpſen wihmen konn⸗ ten. Wenn auch im vorigen Jahre die Ergebniſſe dieſer Anbauverſuche noch nicht zur Zufriedenheit ausfielen, da die Kultur der Anbauflächen zuerſt wieder entſprechend umgeſtaltet werden mußte, ſo war der Erfolg des nun ab⸗ gelaufenen Erntejahres umſo erfreulicher Allein aus dem Kreis Schleiden wurden 15 Wag gon⸗ Flachsſtroh an die Röſterei zum Verſand gebracht. Andere Eifelkreiſe können mit ähnlichen Anfuhrziffern aufwarten. Im Krei⸗ Schlei⸗ den konnte man einen größeren Poſten Flachs gleich an Ort und Stelle in der bei Blankenheim wieder in⸗ Leben gerufenen heimiſchen Webinduſtrie verwerten. wetter bericht Hochdruck liegt über dem Feſtland, während die diſche Depreſſion oſtwärts wandert. Unter dieſen Amf iſt für Freitag und Samstag weniger kaltes, zeitweilig be⸗ decktes, etwas unbeſta Wetter zu erwarten. Locale euuαι ca I Mangelhafte Verkehrsdiſziplin. 365 Fahrgeugfäbvar wurden bei einer Verkehrskontrolle gehührenpflichtig ber, warnt bezw. angezeigt. Ferner wurden 16 Fahrzeuge wegen techniſcher Mängel beanſtandet. I Imkertagung. Die Vandesfachgruppe Baben ber Reichsſachgruppe Imker des Meichsnährſtandes veranſtaltet am Sonntag, den 8. Dezember, in Mannhelm für Norbhaben eine Großimkertagung, an der die Kreſſe Mannheim, Hei⸗ delberg, Weinheim und Wiesloch teilnehmen werben. Bez dieſer Tagung ſpricht der Führer der Lanbesfachgruppe Ma⸗ den, Rektor Franz Boöſch aus Hornberg, über das Thema; „Blut und Boden in der Mienenzucht“, Nationaltheater Mannheim. Intendant Brabeſhhurg hat das neue Bühnenwerk von Heinze eguweft„Per Nach⸗ bar zur Linken“ zur alleinigen Uraufführung für bas Na- tionaltheater Mannheim erworben. Keine Handtlicher im Inventurausverkauf. Der Neichs⸗ wirtſchaftsminiſter hat im Neichsanzelger eine Anorbnung veröffentlicht, wonach in den Inventurberkaufen bes Jahres 1936 folgende Textilwaren nicht zum Verkauf geſtellt werben bllrfen; glatte, weiße Mäſcheſtoffe ſeber Ark elnſchlleßlich Rohneſſel, Handtücher, Küchenhanbtucher, Wroltlerhanbtüche r, Frottierbabelaken, glatte, ungarnterte Bettwäſche, Mellſa⸗ tins und Bettziechen ſowie Inletts, Es handelt ſich bahet um Waren, die Mobeſchwankungen ſo wenig unterworfen ind, daß nach Meinung bes Miniſters für(hren beſchleunig⸗ ten Abſatz im Invpenturausverkauf kein Anlaß beſteht. 5 — Melltegelung der Abtretung von Weamtenbezugen. Aus dem ſoeben bom Neichsinneuminlſter verhffenklichten Wortlaut der Begründung zum Reſchsgeſetz über bie Ab⸗ tretung von Beamtenbezllgen zum Zwecke ber Eiltſchülbung von Beamten ergibt ſich, daß elne grunbſätliche Neuerung auf dem Gebiete der Abtretung von Beamtenbezügen beyor⸗ ſteht. Zurzeit, ſo ſagt bie Begründung,„iſt ein Teil ber Beamten durch lanbesgeſetzliche Vorſchelften gehindert, bie Forberung auf ihr Pienſteinkömmen gemäß Paragraph 400 BGB abzutreten. Dies hat in ſehr bielen Fällen Dazu ge⸗ führt, baß in Not geratene Beainte Überhaupt nicht ober mur unter großen Schwlerigteiten und ungünſtigen Behin⸗ gungen ein Darlehen aufnehmen konnten oder gar in Mu⸗ chererhände gerleten. In bem kommenden beulſchen Veamten⸗ geſetz wird bie Beſeltigung bieſer Ungleſchhelt und eine ent⸗ ſprechende Ahtretungsmögllichteit für die Neamten horgeſehen.“ t e e. — Verwendung im Heer. Zur Beachtung für Be⸗ werber. Der militärſſche Fürſorgebienſt hittet, allgemein he⸗ kanntzugeben: Unverlangt eingereichte Bewerbungen und Ver⸗ wendung im Heeresblenſt von ſolchen Perſonen, bie nicht unter die militäriſche Betreuung fallen(Ungebiente, Nichi⸗ Berufsſolbaten), können bel den militariſchen Fürſorgebienſt⸗ ſtellen nicht aufhewahrt werden, heſonders keine bieſen Be⸗ werbungsſchreiben etwa belgefügten Perſonalpapiere(Zeug⸗ niſſe, Päſſe und andere Ausweiſe), Dieſe Eingaben müſſen den Bewerhern vielmehr wie der zutuageſandt werben: hanbell es ſich um Papiere vorſte hender Art, kann bie Nugſenbdung nur unter„Einſchreiben“ erfolgen. Nach den poſtaliſchen Be⸗ ſtimmungen iſt die Rudſendung poſtgebührenpflichtig; die Pa⸗ pie re 4 Dienſtſache gehen, bi Gehühren werden vom Poſtholen bei ber Aus hanbigung er⸗ hoben. Die gleiche Beſtimmung gilt fur bie Beantwortung von Anfragen aller Art. Portofrei können Schrel hen der mili⸗ tärxiſchen Dienſtſtellen nur bann gehen, wenn Intereſſe ben Dienſtſtelle an dem Belange vorliegt, nicht vorwiegend per⸗ ſönliches Intereſſe des Geſuch⸗ oder Frageſtellers. — Beförderung bei ber Enllaſfung. Mie pe rholt ſiny non ehemaligen Soldaten Antruͤge auf nachträgliche Vefhrerung zu überzähligen Dienſtgraben gestellt worden. Hien zu iſt zu hemerlen: Die Frage ber Beförderung bel Beendigung der Dienſtzeit iſt bei ſebem zur Entlaſſung gekommenen Solhalen geprüft worden, Ueberprüſung ber getroffenen Eni⸗ hei bungen iſt ebenſowenig moglich, wie die rug wixrlend⸗ An⸗ wendung ſpaͤter er 1 5 14 en als 7 E. 2 mii Gehührenpflichtige ner Beſtimm Inwieweit ent⸗ Is Angehbrige des enſtanbes nach bu laben befördert 1 zu höheren zu hoheren loch geregelt. * Butler vfundweiſe verlauft heimer Butterhändlerin brachte es ſerli Zeit der Buller nappheit, ſtatt die 9 1. 4 17 + 2 Na Mengen gerecht unter möglicht viele Voll gen oſſe⸗ zu verteilen, dieſe in ge Mengen an einzelne Kauer ab⸗ zugeben. Sie erwie⸗ f ihre Slanpes⸗ mit Butter daher unter⸗ — . ie neue ypell Sleichmäßig frisch dorch StonniolFrischpackung! e ——————— . eee, 7 .— 1 e 2 e e ö 87 8 0 5 e N Gerichtszeitung. Verhinderte Heilung Urteil im Betrugsprozeß Barthelmes. Mannheim, 28. November. Die Angeklagte Luiſe Barthelmes war im Mannheimer Krankenhaus zur Blinddarmoperation; die Wunde heilte nicht und ſchließlich fand man in der Operationswunde Gazeſtückchen. Die Angeklagte ſtellte Schadenserſatzan⸗ ſprüche gegen den Chirurgen wegen eines Kunſtfehlers, und die Verſicherung zahlte über 66 000 Mark für Arzt, Krankenhauskoſten und Schmerzensgelder. Bei einer neuen Behandlung im Gießener Krankenhaus wurde feſtgeſtellt, daß die Patientin ſich künſtlich Abzeſſe beibrachte. Da der Privatarzt, der die Angeklagte ſofort von Mannheim aus und dann auf längere Zeit in Behandlung hatte, inzwiſchen, wie auch der Mannheimer Chirurg— dem bei der im November 1925 vorgenommenen Opera⸗ tion der Kunſtfehler paſſiert ſein ſollte, verſtorben ſind, konnten hier nur die Protokolle über die früheren Vernehmungen zur Verleſung gelangen. Der operierende Arzt hat ſtets in Abrede geſtellt, bei der Operation etwas verſäumt zu haben. Von den Ausſagen der übrigen Aerzte, die die Kranke in Fulda bzw. Gießen in Behandlung hat⸗ ten, fiel beſonders die Schilderung von Profeſſor Dr. Bohnenkamp auf, dem als damaligen Leiter der Univer⸗ ſitätsklinik Gießen die Entlarvung der Angeklagten gelang. Sie kam unter ſtändige Beobachtung, ſo daß ſie hre Manſpulationen mit Kanülen, Spritzen, Schlagen und Jrelben ber verſchiebenen Korpertene i Entzundungen und Abzeſſe hervorzurufen— nicht mehr fortſetzen konnte. Sie war nun raſch geheilt und wurde im April 1934 in Haft genommen. Die Angeklagte blieb nach wie vor bei ihrem Stand⸗ punkt, ſie habe wohl in Fulda und Gießen ihrer Heilung entgegengearbeitet, aber an der Operationswunde in Mannheim habe ſie nichts unternommen. Deshalb könne ſie auch bei der Eidesleiſtung vor dem Amtsgericht in Fulda keinen Meineid geleiſtet haben, wenn ſie diefen Vorwurf zurückwies. Die Sachverſtändigen waren ſich darüber einig, daß man es hier mit einer Hyſterikerin zu tun hat, die aber nicht geiſteskrank iſt. Während zwei Sachverſtändige Paragraph 51 auf alle Fälle ablehnten, beantragte der von der Verteidigung geladene Gutachter ſowohl Abſ. 1 als auch Abſ. 2 dieſes Paragraphen. Die beiden chirurgiſchen Gutachter ſtimmen darin überein, daß der Vorwurf gegen den Mannheimer Arzt unbegründet iſt. Es müßte nach der ganzen Sachlage mit völliger Sicherheit angenommen wer⸗ den, daß die Angeklagte die in gewiſſen Zeitabſtänden ge⸗ fundenen Gazeſtückchen ſelbſt in den Körper hinein⸗ brachte. Das Schwurgericht erkannke auf die vom Oberſtaatsan⸗ walt beankragte Strafe von drei Jahren Zuchthaus, Ab⸗ erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren, wegen eines Vergehens des Betruges nach Paragraph 263 in Tateinheit mit einem Verbrechen des verſuchten Meineids nach Paragraph 154 und Para- graph 157. Da bei der Eidesleiſtung ein Formfehler vorlag, konnte nur verſuchter Meineid angenommen werden. Im übrigen war das Gericht zu der Ueberzeugung gelangt, daß die An⸗ geklagte bereits bei der Operationswunde aus dem Jahre 1925 der Heilung entgegengearbeitet habe. In Ueberein⸗ ſtimmung mit den Pſychiatern wurde die Angeklagte als Hyſterikerin— jedoch geiſtig geſund— angeſehen, die für ihre Tat verantwortlich gemacht werden kann. Ein Jahr Der erlittenen Unterſuchungshaft wurde angerechnet. Erſte Berufungsverhandlung in Deviſenprozeß Berlin, 29. Nov. Vor der Deviſenſonderkammer des Berliner Landgerichts begann am Donnerstag die erſte Be⸗ rufungsverhandlung gegen katholiſche Ordensſchweſtern. Zur Verhandlung ſtehen die Deviſenſchiebungen, die den Schwe⸗ ſtern der Kongregation vom Heiligen Karl Borromäus mit dem Mutterhaus in Trebnitz in Schleſien zur Laſt gelegt wer⸗ den. Es handelt ſich in der Hauptſache um ungeſetzliche Rück⸗ käufe von Schuldenobligationen unter Mitwirkung des be⸗ rüchtigten Dr. Hofius. Das Berliner Schöffengericht hatte am 27. Juli ds. Is. die Generalvikarin Luitgard Kneppel aus Trebnitz in Schleſien zu drei Jahren Gefängnis und 115 000 Mark Geldſtrafe, die Schweſter Roſalie Bell aus Trebnitz zu drei Jahren Gefängnis und 100 000 Mark Geld⸗ ſtrafe und die Generaloberin Felicitas Potrz aus Friede⸗ berg(Queiß) zu einem Jahr neun Monaten Gefängnis und 55000 Mark Geldſtrafe verurteilt. Internationaler Gauner verurteilt „Auf der Suche nach Herrn Müller“. Landau(Pfalz), 29. Nov. Ein internationaler Gauner hatte ſich in der Perſon des 1906 in Neuchatel in der Schweiz geborenen Andre Roquier vor dem Las dauer Schöffengericht zu verantworten. Mit ſeiner eben, falls unter Anklage ſtehenden Frau verlebte er 1932 die Flitterwochen in Nizza. Bald trennte ſich die junge Frau von ihrem Manne und ſiedelte zu einem Freund über, der ihr gelegentlich ein Auto im Werte von 32 000 Franken ſchenkte. In der Zwiſchenzeit ſaß der Ehemann wegen eines Autodiebſtahls im Gefängnis, ohne daß die Frau et. was davon wußte. Schließlich kehrte Frau Roquier dem Freund den Rücken und fuhr mit dem geſchenkten Wagen nach Paris, der Ehemann folgte nach. Man vereinigte fi wieder, machte das Auto zu Geld und dann war man ſehr häufig unterwegs, einmal in Spanien, dann in Deut land, angeblich um in Chemnitz Strumpfgeſchäfte abzu⸗ wickeln. Vorher verſchaffte man ſich einen größeren Be⸗ trag in Regiſtermark. Zuletzt hielten ſich die beiden in Karlsruhe auf und tauſchten dort Tag für Tag die Regiſtermark ein. Dann ſiedelte man nach Stuttgart und dann nach Nürnberg über, lebte dort ſehr ſparſam hob aber trotzdem täglich je 100 RM auf Regiſtermark gt und brachte ſo etwa 6000 RM zuſammen. Schließlich be⸗ gab ſich der Ehemann nach Karlsruhe, angeblich um dort einen„Herrn Müller“ geſchäftlich aufzuſuchen. Er fand dieſen Geſchäftsfreund nicht, erfuhr aber angeblich, daß ſich „Müller“ in den Grenzdörfern in der Pfalz aufhalte. Mit einem Taxameter fuhr Roquier nach Ma⸗ zimiliansau, dann nach Kapsweyer und Schweighofen. Ueberall wurde der Herr„Müller“ geſucht; dabei lautete aber die Frage Roquiers an den Chauffeur, wie weit es noch bis zur Grenze ſei In Schweighofen wurde der Fahrer entlohnt, und Roquier ſetzte die Suche nach„Herrn Müller“ zu Fuß fort. Ei 200 m von Schweigen entfernt, im Begriff über die Grenz zu gehen, wurde Roquier von Zollbeamten gefaßt, die 4400 RM bei ihm vorfanden. Das Gericht verurteilte Roquier zu 1 Jahr Gefängnis und 4000 RM Geldſtrafe, ferner wurde auf Einziehung der Zahlungsmittel erkannt. Die Ehefrau Roquier wurde freigeſprochen, da ihr eine Beteiligung nicht nachgewiesen werden konnte. 6 Verſammlungs⸗ Kalender. ö Fuß ballvereinigung. Heute abend Training wie üblich mit auſchließender Spielerverſammlung. Kalarien⸗ und Vogelſchrzperein Mhm.-Cechenheim N. O. Kl., e. V. Reichsfachgruppe Ausſtellungsgeflügelzüchter, e. V. Wir laden hiermit die geſamte Ein⸗ wohnerſchaft zu unſerer am Sonntag, 1. Dezember, vormittags von 9 Ahr ab im Saale„Zum Kaiſerhof“ ſtattfindenden Kanarien⸗ Ausſtellung mit Verloſung von edlen Kanarien freundlichſt ein. Eintrittspreis 10 Pfg. Kinder unter 14 Jahren frei. Die Ausſtellungsleitung. lummmmumumummmmummmuumumummemmumumuunuunmummmumuüumumeum Mützen, Kravatten, Damen- Schals, Herren-Hüte, Herren- und Preisen in großer Auswahl bei W. Wieser-Illi IIliihmumumummemumumeumumunmmmumammumemmmumumumuemumunen, 1 Anme Unmunmunun 111 fur Due liellnaclitoeinleuſe in Woll, Seiden-, Samt- und Baumwoll- Stoffe, Trikotagen, Wäsche, Herren-Artikel, Schirme, Strümpfe, Taschentücher, Baby- Wäsche, Bleyle-Kleider, Anzüge u. Westen finden Sie in gut sortiertem Lager und billigst gestellten Hauptstr. 153 Freiburgerstr. 40 hetter leleidet die Faiuilię auf Jeilaaliluug in 40 Wochen- oder 9 Monatsraten Unnnun umimeammeunummunmuenmunmenumunuuuem Am Unnumummm Uummnum un Billige neue Wohnzimmer Einzelmöbel Einzelbüfetts 110.— Kredenz 48.— Komb. 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