Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und geſ. Feiertage Bezugspreis: Monatlich Mk. 1.40, durch die Poſt Mk. 1.60, in der Geſchäftsſtelle am Schalter abgeholt monatl. Mk. 1.20 Anzeigenpreiſe: Die 22 mm rbreite mm-zeile 3 Pfg., im Textteil 90 mm breit 18 Pfg. Machläſſe gemäß Preisliſte Rr. 3. Ang.⸗Preisliſte Rr. 8 z. Zt. gütig. Anzeigenſchluß 9 Uhr Fernſprecher Rr. 47216. Poſtſcheck⸗Nonto: Karls ruhe 78439. —— für Manuheim⸗Seckenheim und Umgebung. Andßlatt für den Stadtteil Mhhen.⸗ Secheuhyenm 9 0 und Anzeigenblatt Beilagen: Der Familienfreund, glluſtriertes Unterhaltungeblatt Die Frau und ihre Welt. Ausgabe werktags mittags 12 Uhl. Betriebsſtörungen uſw. berechtigen zu keinen Erſatzanſpr üchen Deuck u. Verlag: Georg Zimmermann Wtw.(Inh. Georg Härdle) Mannheim⸗Seckenheim, Zähringerſtraße Rr. 68. Verantwortlich für die Schriftleitung, ebenſo für die Anzeigen Georg Här dle Mannheim ⸗Seckenheim, Hauptſtr. 120.— D.⸗A. XI. 36 1130 36. Jahrgang Freitag, den 4. Dezember 1936 Die Realſteuerreform Aus 32 Geſetzen werden 2.— Kealſteuern nur noch Ge⸗ meindeſteuern.— Vereinfachung des deulſchen Steuer⸗ weſens. Vor Preſſevertretern ſprach am Donnerstag der Staats⸗ ſekretär im Reichsfinanzminiſterium, Reinhard. Nach Dar. legungen über die Verſchiedenheit der Steuern und Be⸗ ſteuerungsgrundlagen fuhr der Redner fort: Es gab überall im Reichsgebiet eine Grundſteuer und eine Gewerbeſteuer, es gab aber keine einheitliche reichs⸗ geſetzliche Grundlage. Daraus ergab ſich eine Verſchieden⸗ heit in der Art und in der Höhe der Belaſtung. Durch die Realſteuerreform vom 1. Dezembec 1936 ſind die je 16 Landesgeſetze abgelöſt worden durch ein Rumpf⸗ geſetz Die 16 Grundſteuergeſetze werden abgelöſt durch ein Grundſteuergeſetz, die 16 Gewerbeſteuergeſetze durch ein Gewerbeſteuergeſetz. An die Stelle von 32 Realſteuergeſetzen treten zwei Realſteuergeſetze. Dieſe Vereinheit⸗ lichung iſt zugleich eine ſehr bedeutende Vereinfachung des deutſchen Steuerweſens. i Den Reichsgeſetzen vom 1. Dezember 1936 gemäß ſind zur Erhebung der Grundſteuer und der Gewerbeſteuer im geſamten Reichsgebiet nur noch die Gemeinden berechtigt. An die Stelle von bisher zwei oder drei oder vier Steuer⸗ berechtigten tritt ein Steuerberechtigter. Es iſt nach dem Inkrafttreten der Realſteuergeſetze nicht mehr zweimal oder dreimal oder viermal Grundſteuer oder Gewerbeſteuer zu entrichten, ſondern in jedem Fall nur noch einmal, und zwar an die Gemeinde. Irgendwelche Zuſchläge dazu wer⸗ den nicht mehr erhoben. Die Erklärung der Grundſteuer und der Gewerbeſteuer zu reinen Gemeindeſteuern bedeutet eine Abtrennung der Länder und der Gemeindeverbände von den Realſteuern und demgemäß eine Verlagerung der unmittelbaren Steuerquellen zugunſten der Gemeinden. Dieſe Umlagerung bedingt eine entſprechende Neugeſtaltung der Laſtenvertei⸗ lung und Aufgaben verteilung zwiſchen Ländern, Gemeinde⸗ verbänden und Gemeinden. Es müſſen Laſten und Auf⸗ gaben von den Ländern auf die Gemeinden übertragen werden. Der Reichsminiſter der Finanzen und der Reichs⸗ miniſter des Innern werden Grundſätze aufſtellen, nach denen die Neugeſtaltung vorzunehmen ſein wird. Dieſe Grundſätze werden darauf abgeſtellt ſein, den Gemeinden einheitlich für das ganze Reich diejenigen Aufgaben zuzu⸗ teilen, die ſie nach ihrem neuen erhöhten Steueraufkom⸗ nnen kragen können und die auch ihrer Art gemäß in den Aufgabensbereich ihrer Gemeinden gehören. Außerdem iſt eine Neugeſtaltung des Finanz⸗ ausgleichs zwiſchen Ländern, Gemeinden und Ge⸗ meindeverbänden erforderlich, und zwar in der Weiſe, daß die Anteile der Gemeinden an den Reichsſteuerüberwei⸗ ſungen neu geregelt werden. Steuerreform Vorausſetzung für Neichsreform Das Ziel für die Zukunft iſt, daß es nur noch Reichs⸗ ſteuern und Gemeindeſteuern gibt. Die Einnahmen der Länder werden im weſentlichen nur noch in Anteilen an den Reichsſteuern und demgemäß in Reichsüberweiſungen beſtehen, die Gemeindeverbände können ihren Finanzbe⸗ darf auch durch Umlagen auf die ihnen zugehörigen Ge⸗ meinden decken. Die Haupteinnahmequellen der Gemeinden werden die Grundſteuer und die Gewerbeſteuer ſein. Die Gemeinden ethalten durch die Erklärung der Grundſteuer und der Ge⸗ werbeſteuer zu ausſchließlichen Gemeindeſteuern die wirt⸗ ſchaftliche Grundlage, deren ſie zur Erfüllung der ihnen geſtellten bedeutungsvollen Aufgaben bedürfen. Sobald die Bereinheiklichungen und Vereinfachungen und Neugeſtaltungen, die durch die Stkeuerreformgeſelze vom 1. Dezember 1936 vorgeſchrieben ſind, durchgeführt ein werden, wird die Vorausſetzung für die abſchließende fingeſtalkung und Vereinfachung des Reiches gegeben ein. Das Verfahren bis einſchließlich der Feſtſetzung der Steuernutzbeträge obliegt den Finanzämtern. Sie teilen die feſteeſetzten Steuermeßbeträge der ſteuerberechtigten Gemeinde mit. Nach Mitteilung der Steuermeßbeträge an die ſteuerberechtigte Gemeinde iſt alles Weitere im weſent⸗ lichen Sache der Gemeinde. Die Steuer wird nach einem hundertſatz des Steuermeßbetrages bemeſſen. Dieſer Hup⸗ dertſatz heißt Hebeſatz. Ein ſolcher Hebeſatz iſt nicht in den Geſetzen vom 1. Dezember 1936 vorgeſchrieben, ſondern die Höhe des Hebeſatzes für die Grundſteuer und für die Gewerbeſteuer iſt durch die einzelne Gemeinde zu beſtimmen. Keine Erhöhung der Realſteuern Die einzelne Gemeinde darf die Realſteuerreform nicht zum Anlaß nehmen, die Erhöhung ihrer Realſteuern durch⸗ zuführen. Die neue Gewerbeſteuer wird mit Wirkung ab 0 April 1937, die neue Grundſteuer mit Wirkung ab 1. rl 1938 erfolgen. den Gemeinden iſt vorgeſchrieben, eſätze ſo zu bemeſſen, daß ſie kein höheres Aufkom⸗ men ergibt, als ſich bei Aufrechterhalkung des bisherigen echtes und der bisherigen Hebeſätze ergeben würde. 5 Sollte ſich im Laufe des Rechnungsjahres ergeben, daß 15 Aufkommen höher oder niedriger ausfällt als bei der Neſtſezung des Hebeſatzes angenommen, ſo kann der Hebe⸗ jag fur die einzelne Steuer im Laufe des Rechnungsjahres einmal geändert werden. a Die Vereinheitlichung des Realſteuerrechtes führ Belaſtungsvelſchſebun gen e einzelnen Gemeinde. Dieſe Belaſtungsverſchiebun⸗ gen ſtellen weder eine allgemeine Steuererhöhung noch eine allgemeine Steuerſenkung, ſondern nichts anderes als im einzelnen Fall die Verwirklichung des Grundſatzes der ö Gleichmäßigkeit der Beſteuerung dar, die Anpaſſung an die veränderten Werte, an die ver⸗ änderten Ertragsverhältniſſe und an die für das ganze Reichsgebiet vorgeſchriebenen Einheitlichkeit in den Be⸗ ſteuerungsgrundlagen. Die Hebeſä h e, die nach neuem Recht feſtgeſetzt wer⸗ den, laſſen einen Vergleich mit den Hebeſätzen, die nach altem Recht feſtgeſetzt waren, nicht zu, weil die Be⸗ meſſung der Hebeſätze auf einer durchaus anderen Grund⸗ lage geſchieht als nach altem Recht.— Es wird ſich bei der Grundſteuer innerhalb der einzelnen Gemeinden das folgende Bild ergeben: Ein Teil der Steuerſchuldner wird nicht we⸗ ſentlich mehr oder weniger zu entrichten haben als bisher. Ein Teil dagegen wird weſentlich mehr, ein anderer Teil weſentlich weniger zu entrichten haben. In den Fäl⸗ len weſentlicher Veränderung der Belaſtung nach oben oder nach unten handelt es ſich um die Verwirklichung des Grundſatzes der Gleichmäßigkeit der Beſteuerung. Die Grundſteuer iſt bisher auf Grundlagen, die bereits längſt veraltet ſind, erhoben worden, zum größten Teil nach Vorkriegswerten. Wo ſich die Wert⸗ und Ertragsver⸗ hältniſſe in den letzten Jahren oder Jahrzehnten erheblich gebeſſert oder verſchlechtert hatten, ließen die landesrecht⸗ lichen Vorſchriften eine Anpaſſung der Grundſteuer an die eingetretene Entwicklung nicht zu. Das war eine Bevor⸗ teilung der leiſtungsſtärker gewordenen Steuerpflichti⸗ gen auf Koſten der leiſtungsſchwächer gewordenen. Dieſe Ungleichmäßigkeit der Beſteuerung wird durch das neue Grundſteuergeſetz beſeitigt, und zwar dadurch, daß einheitliche Beſteuerungsgrundlage für das geſamte Reichs⸗ gebiet der nach dem Reichsbewertungsgeſetz zuletzt aufge⸗ ſtellte Einheitswert iſt. Dieſe Verknüpfung der Grundſteuer mit der Einheits⸗ bewerkung iſt das Kernſtück der Vereinheiklſchung des Grundſteuerrechtes; ſie iſt die Vorausſetzung für die Ver⸗ wirklichung des Grundſatzes der Gleichmäßigkeit der Be⸗ ſteuerung. Die Grundlagen der Gewerbeſteuer Die Erfahrung lehrt, daß für die Gewerbeſteuer eine einzige Beſteuerungsgrundlage nicht ausreicht. Würde die Gewerbeſteuer nur aus dem Gewerbeertrag geſtellt, ſo würde die Steuer ſo konjunktur⸗ und kriſenemp⸗ findlich werden, daß in die Gemeindefinanzen eine gewiſſe Ungleichmäßigkeit und Unſicherheit hineingetragen würde. Auch das Gewerbe kapital kann nicht allein als Beſteue⸗ rungsgrundlage genügen, weil— ohne aleichzeitige Heran⸗ ziehung des Gewerbeertrages— die Gewerbetreibenden, die kein oder ein nur kleines Gewerbekapital haben, keine oder eine nur unverhältnismäßig niedrige Gewerbeſteuer zu zahlen haben würden. Die Steuerreform ſieht meh⸗ rere Beſteuerungsgrundlagen vor. Dadurch tritt für den Steuerpflichtigen bis zu einem gewiſſen Grade ein innerer Ausgleich ein. Es ſind als beſondere Beſteue⸗ rungsgrundlagen nebeneinander Gewerbeertrag, Gewerbe⸗ kapital und Lohnſumme vorgeſehen.. Es wird unter Verwendung von Meßzahlen je ein Steuermeßbetrag für den Gewerbeertrag und für das Ge⸗ werbekapital ermittelt. Aus dieſen beiden Steuermeßbeträ⸗ gen wird durch Zuſammenrechnung ein einheitlicher Meßbetrag gebildet. Aus dieſem einheitſſchen Meß⸗ betrag wird der durch die Gemeinde zu. beſtimmende Hebe⸗ ſatz angeordnet. Die Feſtſstzung des einheitlichen Steuer⸗ meßbetrages iſt Sache des Finanzamte s die Feſt⸗ lezung des Hebeſatzes und alles daran ſich Anſchließende iſt Sache der Gemeinde. Beſteuerungsgrundlage iſt bei der Grundſteuer der Einheitswert. Die allgemeine Steuermeßzahl be⸗ trägt 10 v. T. Der Reichsfinanzminiſter kann im Einver⸗ nehmen mit den beteiligten Reichsminiſtern für einzelne Gruppen von Steuergegenſtänden niedrigere Meßzahlen beſtimmen. Bei der Feſtſetzung niedrigerer Meßzahlen iſt insbeſondere an die kleinen Landwirte und an den Neu⸗ hausbeſitz gedacht. Aus der Anwendung der Steuermeßzahl auf die Be⸗ ſteuerungsgrundlage(auf den Einheitswert) ergibt ſich der Steuermeßbetrag. Auf dieſen Steuermeßbetrag, den das Finanzamt feſtſetzt und der Gemeinde mitteilt, iſt der durch die Gemeinde zu beſchließende Hebeſatz anzuwenden. Das Ergebnis hiervon iſt der Jahresbetrag der Grund⸗ teuer. i Beſteuerungsgrundlage find bei der Gewerbe⸗ ſteuer auf jeden Fall der Gewerbeertrag und das Ge⸗ werbekapital. Die Steuermeßzahl für den Gewerbe⸗ ertrag iſt bei natürlichen Perſonen und bei Perſonenge⸗ meinſchaften geſtaffelt bis zu 5 v. H. mit der Maßgabe, daß die erſten 1200 Mark des Gewerbeertrages frei bleiben. Sie beträgt bei anderen Unternehmen, z. B. bei Kapitalgeſell⸗ ſchaften, einheitlich 5 v. H. 5 Die Steuermeßzahl für Gewerbekapital beträgt einheitlich 2 v. T. Für Gewerbebetriebe, deren Gewerbe⸗ kapital weniger als 3000 Mark beträgt, wird ein Steper⸗ meßbetrag nach dem Gewerbekapital nicht feſtgeſetzt. Aus Nr. 284 der Anwendung der Steuermeßzahl 2 v. T. auf das Ge⸗ werbekapital ergibt ſich der Steuermeßbetrag für die Ve⸗ ſteuerung nach dem Gewerbekapital. Wird als Veſteue⸗ rungsgrundlage auch Lohnſumme herangezogen, ſo be⸗ trägt die Steuermeßzahl 2 v. T. Steuerbefreiung des Neuhausbeſißes Die Paragraphen 28 und 29 des Grundſteuergeſetzes regeln die Beſteuerung des Neuhausbeſitzes. Der ſogen. mittlere Neuhausbeſitz“ iſt nach reichsrecht⸗ licher Regelung in vollem Umfange von der Grundſteuer bis zum 31. März 193g befreit. Dabei ſoll es verbleiben. Für den ſogen.„neueſten Hausbeſitz“ iſt die Befreiung von der Landesgrundſteuer und der halben Ge⸗ meindegrundſteuer vorgeſchrieben, und zwar für Klein⸗ wohnungen bis zum 31. März 1939, für Eigenheime bis zum 31. März 1944. Auch dieſe Befreiungen werden nach dem Geſetz aufrechterhalten. Nach der beſtehenden Regelung würden noch diejenigen Eigenheime Steuerbefreiung genißen, die bis zum 31. März(bez w. 3 1. Mai) 1939 bezugsfertig wer⸗ den. Nach der Regelung des Geſetzes wird dieſe Friſt auf den 30. September 1937 gekürzt. Paragraph 29 des Grund⸗ ſteuergeſetzes gemäß wird die Grundſteuer für Arbei⸗ terwohnſtätten auf die Dauer von 20 Jahren durch das Reich übernommen. Dieſe Regelung gilt für die Arbel⸗ terwohnſtätten, die in der Zeit vom 1. April 1937 bis 31. März 1940 bezugsfertig werden. Keine Gewerbeſteuer für freie Berufe. Gewerbeſteuerpflichtig iſt jeder ſtehende Gewerbebetrieb, ſoweit er im Inland betrieben wird. Darunter iſt jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommenſteuer⸗ geſetzes zu verſtehen. Für Perſonengeſellſchaften, Kapital⸗ geſellſchaften, die ſonſtigen juriſtiſchen Perſonen des priva⸗ ten Rechtes und die nicht rechtsfähigen Vereine iſt eine be⸗ ſondere Regelung in der Weiſe getroffen, daß dieſe Unter⸗ nehmen ſtets in vollem Umfange gewerbeſteuerpflichtig ſind Bisher waren in Preußen und in den meiſten anderen Ländern auch die freien Berufe gewerbeſteuer⸗ pflichtig Im neuen Gewerbeſteuergeſetz, das einheitliches Recht für das geſamte Reichsgebiet ſchafft, iſt eine Real⸗ beſteuerung der freien Berufe nicht vorgeſehen. Alles zeichnet Neichsanleihe! Aufruf des Reichsbankpräſidenten Dr. Schacht. Reichsbankpräſident Dr Schacht erläßt folgenden Auf⸗ ruf: Vor nicht langer Zeit hat man noch um die Frage „Kaufen oder ſparen?“ geſtritten, alſo darum, ob es für die geſamte Wirtſchaft beſſer ſei, wenn der Einzelne ſein Einkommen reſtlos verbraucht oder einen Teil davon zurücklegt. In letzter Zeit iſt es davon recht ſtill geworden; denn die Erkenntnis iſt allgemein geworden, daß ein deut⸗ ſcher Wirtſchafts⸗ und Kultüraufſtieg nur möglich iſt, wenn Verbrauchen und Sparen in einem geſunden Ver⸗ hältnis zueinander ſtehen. Unſere Fabriken, Maſchinen, Verkehrsmittel und alle anderen Wirtſchaftsgüter, die uns Arbeitsmöglichkeiten geben, die unſere Arbeit erleichtern und ſichern, konnten nur entſtehen, weil die Generationen vor uns ihr Einkommen nicht reſtlos verzehrten, ſondern Erſparniſſe bildeten. Die nach uns Kommenden haben ein Recht darauf, daß auch wir dem Vorhandenen etwas hin⸗ zufügen und das, was wir erſtellen, auch bezahlen. Wir können heute nicht genug Sparer haben, wenn wir die vor uns liegenden Aufgaben bewälligen wollen. Wir ſtehen am Anfang des neuen Vierjahresplanes, durch den auch der letzte Arbeitsloſe zu Brot gebracht und der weitere Aufſtieg unſerer Wirtſchaft von der Rohſtoff⸗ ſeite her geſichert werden ſoll. Heute gewinnt das Weni⸗ er⸗Verbrauchen und Mehr Sparen auch inſo⸗ 1350 an nationaler Bedeutung, als es geeignet iſt, die auf Verhinderung eines Preisaufſtiegs gerichtete Politik der Reichsregierung in wirkſamer Weiſe zu unterſtützen. Zu den vorhandenen An la e möglichkeiten für Erſparniſſe tritt die bis zum 5 Dezember zur Zeichnung aufliegende neue Folge 4, 5prozentiger auslosbaret Reichs⸗ ſchatzanweiſung Dieſe Anleihe iſt in jeder Beziehung eine gute Anlage; ſie hat eine günſtige Verzinſung und iſt im 5— leicht verwertbar Was die Sſcherheit anbetrifft, ſo iſt der nationalſozialiſtiſche Staat von An⸗ fang an auf den beſonderen Schutz der Sparer bedacht ge⸗ weſen. Er hat den Willen und die Macht, diejenigen zu ſchützen, die ihm ihre Erſparniſſe anvertrauen. Allen kommen die Erfolge der nationalſozialiſtiſchen Aufbaupolitik zugute. Darum iſt die Zeichnungsaufforde⸗ rung auch an alle Berufsſtände ergangen. Es da nicht ſein, daß etwa in Kreiſen der gewerblichen Wirtſcha zu hören wäre: Wir haben ſchon früher Anleihe gezei 5 etzt ſollen die anderen es tun In der Bevölkerung wird man nicht ſagen dürfen: Die Reichsanleihe geht uns nichts an. Die Lohn⸗ und Gehaltsempfänger dürfen nicht glau⸗ ben, ihre Spartätigkeit wäre belanglos. K a Der nationalſozialiſtiſche staat könnte die mittel, die er zur. ſeiner Aufgaben braucht, auch dure ein Anziehen der Skeuerſchraube e Er ſieht jedoc bewußt davon ab, ſeine Macht auf Gebiete aus zu⸗ nutzen. Er verteilt vielmehr die Laſten. um ſie tragbarer 10 machen auf eine Reihe von Jahren. Eine ſolche Politik ſt aber auf die Dauer nur dann möglich, wenn alle einmü⸗ kig zuſammenſtehen, um dem Staat dieſe notwendigen An⸗ leih⸗miltel zu leihen. nter Niere 2 Anſer Winterhiifswerk ſonſt unverändert. Berlin, 3. Dezember. ierungsrat Dr. Peter Gaſt vom Reichsminiſterium Rechtlich neue Form, für tsaufklärung und Propaganda ſprach vor Vertre⸗ tern der Preſſe über das neue Geſetz über das Winter⸗ hilfswerk des deutſchen Volkes. Er führte u. a. aus: Das Geſetz iſt nichts grundſätzluch Neues. Das Winterhilfswerk hat ſich im Herzen des deutſchen Vol⸗ kes einen Platz erobert von dem es nicht wieder zu ver⸗ drängen iſt. Es ſteht organiſatoriſch fertig da, und damit siſt der Augenblick gekommen, um es auch rechtlich in die Form zu bringen, die ihm nach ſeiner tatſächlichen Stellung zukommt. Das neue Geſetz will dem Winterhilfswerk dieſe Rechts⸗ ſtellung geben; es trägt ſo dazu bei, das Wintkerhilfswerk dem deulſchen Volke in der jetzigen Form für alle Zeiten zu erhalten. Man darf nicht vergeſſen, daß das WoW mit ſei⸗ nen vielen hundert Millionen Mark Umſatz ein Wirkſchafks⸗ faktor von allergrößter Bedeutung geworden iſt. Dieſe Tat⸗ ſache mußte auch rechtlich anerkannt werden. Das Geſetz beginnt mit der Feſtſtellung, daß das Win⸗ terhilfswerk rechtsfähig iſt und erklärt lediglich einige Vor⸗ ſchriften über die Stiftung des bürgerlichen Rechtes für ſinngemäß anwendbar. Im übrigen wird die Rechtsform durch die noch zu erlaſſende Satzung beſtimmt. Von beſonderer Bedeutung iſt bei einem Werk, das auf freiwilligen Opfern aufgebaut iſt, die Frage des Rech⸗ nungsprüfungsweſens. Denn der Volksgenoſſe, der für das Hilfswerk gibt, muß wiſſen, daß ſein Beitrag auch wirklich an die Stelle kommt, für die er beſtimmt iſt. Beim Winterhilfswerk wurde die Rechnungsprüfung durch die Reviſionsorgane des Schatzmeiſters der NSDAP vom erſten Jahre an durchgeführt. Am Abſchluß eines jeden Winterhilfswerkes konnte der geſamten Oeffentlichkeit über die Verwendung der eingegangenen Spenden Rech⸗ nung gelegt werden. Der beſte Beweis dafür, daß dieſe Art der Ueberwachung das volle Vertrauen des Vol⸗ kes genoß, war die immer mehr anſteigende Höhe der Spenden. Durch das Geſetz wird dem großen Hilfswerk, auf das das deulſche Volk ſtolz iſt, und um das uns das Ausland beneidet, der Platz im Staate zugewieſen, der ihm zu⸗ kommt. Das Winkerhilfswerk des deutſchen Volkes wird jetzt und in aller Zukunft für den Kampf gegen Hunger und Kälte eingeſetzt werden können; es wird aber über dieſe unmitelbare Aufgabe hinaus auch weilerhin dem hohen Bl dienen, das Zuſammengehörigkeitsgefühl des deulſchen olkes zu ſtärken und damit den Sinn für den wahren So⸗ zialismus der Tat zu wecken. Symboliſch für dieſes Gefühl der unbedingten Schickſals⸗ verbundenheit aller Deutſchen iſt der Tag der natio⸗ nalen Solidarität, den wir am kommenden Sams⸗ tag begehen. Berlin, 4. Dezember. Auf Grund des Paragraphen 2 des Geſetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutſchen Staatsangehörigkeit vom 14. Juni 1933 erklärt der Reichsinnenminiſter im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ miniſter des Auswärtigen 39 Reichsangehörige ſamt FJa⸗ milienangehörigen der deutſchen Staatsangehörigkeit für verluſtig, weil ſie durch ein Verhalten, das gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk verſtößt, die deutſchen Be⸗ lange geſchädigt haben. i Unter den Ausgebürgerten befinden ſich folgende Na⸗ men: Baumann, Alfons, geb. 1900 in Giſſigheim (Baden); Braun, Matthias(Matz), geb. 1892 in Neuß; Bräuer, Walter, geb. 1906 in Hanau a. M.; Dan⸗ zebrink, Heinrich Peter, geb. 1899 in Prüm(Eifel); Erpenbeck, Fritz, geb. in Mainz; Kirſchmann, Emil, geb. 1888 in Oberſtein(Nahe); Lauriolle, Auguſt Heinrich, geb. 1886 in Mainz: Ludwig, Adolf, geb. 1892 in Pirmaſens; Mann, Thomas, geb. 1875 in Lübeck; Olden, Rudolf, geb. 1885 in Stettin; Rein⸗ bold, Georg, geb. 1885 in Triberg; Ritzel, Heinrich, geb. 1893 in Offenbach a. M.; Sollmann, Wilhelm, geb. 1881 in Oberlind. Das Vermögen der ausgebürgerten Perſonen wird be⸗ ſchlagnahmt. Original⸗Koman von M. Herzberg. 11 „Unſinn, Fräulein Heldburg! Sie ſchulden mir gar keinen Dank und ebenſowenig tut es Rudolf. Ich, im Ge⸗ genteil, bin es, der Ihrem Bruder zu ewigem Danke ver⸗ pflichtet iſt. Hat er Ihnen ſeinerzeit nicht mitgeteilt, daß er mir im Felde das Leben rettete, indem er unter eigener Lebensgefahr einen mir hinterrücks zugedachten feindlichen Gewehrkolbenſchlag auffing?“ „Nein, davon hat er nie ein Wort geſagt,“ antwortete Irene betroffen. „Daß er alſo den Ruhm, die Anerkennung für ſeine edle Tat verſchmäht, iſt ihm noch höher anzurechnen.“ „Er hat ihr wohl die Bedeutung nicht beigemeſſen, 0 Ihre ſchöne Dankbarkeit ihr zollt,“ entgegnete Irene. „Ich bin jedenfalls glücklich darüber, daß Rudolf in Ihnen, Herr Graf, einen ſo hilfreichen, uneigennützigen Freund ge⸗ funden,“ ſchloß ſie mit ungewohnter Wärme. „die Vorzüge und Vorteile unſerer Freundſchaft, ihre herzliche Zuneigung und Achtung, beruhen, wie ich Ihnen eben dargetan, auf abſoluter Gegenſeitigkeit, Fräulein Heldburg, Und weil mich mit Ihrem Bruder ein ſolch un⸗ lösliches Band verbindet, ſo möchte ich etwas von den Ge⸗ ühlen, welche ich bereits aus den Schilderungen ſeiner riefe, und jetzt auch glücklicherweiſe perſönlich kennen ge⸗ lernt habe. Wollen wir ebenfalls Freundſchaft ſchließen, Fräulein Irene?“ a Irene ſchwieg, überraſcht von 8 Anerbieten und der Wärme, mit der es machte. Konnte ſie doch nicht den außerordentlichen Eindruck, die gewaltige e e ahnen, welche ihre ſieghafte Schönheit, die ſtolze Anm ihres Weſens auf den Grafen ausübte, der in ſeiner blü⸗ henden Männlichkeit ſehr empfänglich für ſo ungewöhnliche weibliche Reize war, und hier in der Einſamkeit des Land⸗ lebens derſelben bisher entbehren gemußt. Aber nicht nur ſeine Sinne, auch ſein Herz war an der Bewunderung für dieſe ſchöne junge Waiſe beteiligt, weil eben bereits innige Freundſchaft ihn mit dem Bruder verband. Er verſtand Schloß Greffensfein Belgiens neue Außenpolitik „Skrikteſte Unabhängigkeit nach allen Seiten“. Brüſſel. 3. Dezember. Die Kammer hat die Militärvorlage mit großer Mehr⸗ heit angenommen. Zwiſchen den Regierungsparteien iſt vorher eine Einigung erzielt worden, wonach die Dienſt⸗ zeit bei der Infanterie nicht auf 18 Monate, wie es in dem urſprünglichen Entwurf vorgeſehen war, ſondern auf 17 Monate und bei den übrigen Truppenteilen auf 12 Mo⸗ nate feſtgeſetzt wird. Die Regierung hat ſich mit dieſer Ab⸗ änderung einverſtanden erklärt. In der Ausſprache, die der Abſtimmung voraus⸗ ging, ergriff noch der Abgeordnete Sap von den katholi⸗ ſchen Flamen das Wort. Er erklärte, die Landesverteidi⸗ gung müſſe ſo eingerichtet ſein, daß Belgien nicht in den Verdacht komme, daß es der Politik eines anderen Landes diene. Der Kommunismus bedrohe die ganze Welt. Der fran⸗ zöſiſch⸗ſowjetruſſiſche Pakt, der gegen Deutſchland gerichtet ſei, ſei eine ſtändige Gefahr für den Frieden. Die bolſchewi⸗ ſtiſche Gefahr ſei vielleicht mehr zu fürchten als die in der Ausſprache von verſchiedenen Rednern an die Wand ge. malte deutſche Gefahr. Belgien ſei bei der heutigen Organiſation ſeiner Lan⸗ desverteidigung nicht in der Lage, einen etwaigen Durch⸗ zug franzöſiſcher Truppen zu verhindern. Die neue außenpolitiſche Richtung werde ſich trotz der Sozialdemokraten in Belgien durchſetzen, weil das Volk dieſe Neuorientierung wolle. Das gegenwärtige Militär⸗ ſyſtem ſei jedoch ausſchließlich gegen Deutſch⸗ land gerichtet. Die Militärvorlage, gegen die techniſch nichts einzuwenden ſei, entſpreche nicht dem neuen Kurs der Außenpolitik. Der gemiſchte Militärausſchuß habe die Mög⸗ lichkeil eines Einmarſches der franzöſiſchen Armee in Belgien ernſthaft überhaupt nicht in Erwä⸗ gung gezogen. Nur der frühere Generalſtabschef, General⸗ leutnant Nuyten, habe vor der Einſeitigkeit der belgiſchen Landesverteidigung gewarnt. Bei der Abſtimmung hat der Abgeordnete Sap mit eini⸗ gen anderen katholiſchen Flamen und mit den Vertretern des national⸗flämiſchen Blocks gegen die Militärvorlage geſtimmt. Miniſterpräſident van Zeeland erklärte, es ſei irrig, an⸗ zunehmen, daß ſich in der Außenpolitik Belgiens nichts ge⸗ ändert habe. Die künftige Außenpolitik Belgiens werde von der Sorge ſtrikteſter Unabhängigkeit nach allen Seiten hin charakteriſiert ſein. Belgien werde keine Verpflichtungen übernehmen, kein Abkommen unterſchreiben und kein Abkommen erneuern, das auch nur den Anſchein einer Abhängigkeit Belgiens ergeben könnte. Die Politik der Landesverkeidigung dürfe nicht durch Gefühle und Erinnerungen beſtimmt werden. Belgien werde gegen den Staat die Waffen ergreifen, der ſeine Grenzen verletze Wenn es nicht angegriffen werde. 3 es niemanden bedrohen und auch niemanden unker⸗ ützen. Was wollen ſie dort? Sowjetruſſiſche U⸗Booke an der norwegiſchen Küſte. Oslo, 4. Dezember. „Tidens Tegn“ läßt ſich aus Trondheim melden, daß an der Küſte Nordnorwegens, keils ſogar unter Verletzung der Dreimeilenzone, ſtändig Uebungen ſowjekruſſiſcher Flok⸗ teneinheiten ſtattfinden. Unterſeebooke, Minenleger und Torpedoboote übten zuſammen mit Fliegern. Von Fiſchern und Kapitänen von Dampfſchiffen ſeien bis zu 20 Unterſeeboote an einem Punkte gezählt worden. Die Sowjetruſſen behaupteten, ihre U-Boote müßten oze⸗ anographiſche Studien treiben und den Golfſtrom beobach⸗ ten. In Nordno wegen, wo man ſich über die Gefahr, die von der Sowjetunion drohe klar ſei, glaube kein Menſch an dieſe ſowjetruſſiſchen Meeresforſchungen Bezeichnend für die Stimmung in Nordnorwegen, ſo fährt„Tidens Tegn“ fort, ſei der Ausſpruch des norwegi⸗ ſchen Kommuniſten Simeneſn, der ſich ſchon einmal zum roten Diktator von Hammerfeſt aufgeworfen habe. Dieſer habe in Harſtad erklärt:„Nicht alle intereſſieren ſich ſo wenig für die norwegiſche Küſte wie die norwegiſche Ma⸗ rine.“ ſeines raſchen Angebotes zu erklären: 5 5 „Es erſcheint Ihnen ſonderbar, daß ich Ihnen ſchon in der erſten Stunde unſerer eigentlichen Bekanntſchaft einen ſolchen Vorſchlag unterbreite, nicht wahr? In der Regel gehöre ich auch nicht zu denen, die mit dergleichen ver chwen⸗ deriſch ſind. Aber ich konnte und wollte einem plötzlichen ſtarken Impuls nicht gebieten, der mich trieb und das Ver⸗ langen regte, die Schweſter meines Freundin auch Freundin nennen zu dürfen.— Ich entbinde Sie gern einer f oforkigen Zuſtimmung zu meinem Wunſche. Sie ſollen ihn in Ruhe erwägen und ihm einen freundlichen Gedanken ſchenken. Wollen Sie mir das wenigſtens verſprechen?“ „Ja, Herr Graf,“ ſagte ſie, errötend zu ihm ufſchauend. „Geben Sie mir Kicht dieſen förmlichen Titel!“ bat er.„Nennen Sie mich beim Namen, wie es Frau Ma⸗ vianne tut. Graf Harrach iſt gern zu Ihren Dienſten bereit; Graf Gernot wird es noch viel eifriger ſein, und Gernot wird, was immer Sie von ihm verlangen, mit Freuden tun!“ . Er neigte ſich zu ihr und ſchaute in ihre ſchönen, jetzt etwas verwirrten Augen, während das ſo gewinnende, hu⸗ moriſtiſche Licht in den ſeinen aufblitzte, been ſie in einer ihr ſonſt ungewohnten Befangenheit die ihren ſenkte. Takt⸗ voll verließ er dann das Thema und plauderte von anderen unperſönlichen Dingen. And ſeiner ſchlichten, liebenswür⸗ digen Art gelang es, ſie allmählich aus ihrer ſcheuſtolzen Zu⸗ rückhaltung zu locken und beredter zu machen, ſodaß er, ohne daß ſie ſich deſſen bewußt wurde, Eindruck gewann in ihr reiches Innenleben und die verborgenen Schätze ihres Charakters und ihrer Seele. In der Nähe des brüderlichen Landhauſes verabſchiedete ſich Gräf Gernot von Irene, und ſein Händedruck war feſt und war, wie der eines langjährigen Freundes; Irene fühlte es. Sie hatten ja auch wie Freunde miteinander ge⸗ redet. Er hatte ſie vergeſſen laſſen, daß er ein Graf und ein Fremder war. Hatte ſie vergeſſen laſſen, gemeſſen und auf ihrer Hut zu ſein, wie es ſonſt ihre Art und ihr Brauch Herren gegenüber geweſen. Er hatte zu ihr geſprochen, als käge ihm wirklich viel an ihrer Freundſchaft, und dieſe ſeine zugleich ritterliche und herzliche Werbung darum hatte ſie unwillkürlich gefangen genommen. Da Graf Gernots Zeit und Arbeit durch die Wieder⸗ herſtellung Greifenſteins faſt vollſtändia in Anſpruch ge⸗ ihr Befremden recht gut und verſuchte ihr die Beweggründe Kurzmeldungen Dank der Reichsregierung Für die Rettung von Deutſchen in Madrid. Paris, 3. Dez. Botſchaftsrat Forſter hat am Quai d' Orſay den wärmſten Dank der Reichsregierung zum Ausdruck gebracht für die tatkräftige Hilfe, die die amt⸗ lichen franzöſiſchen Stellen in Madrid bei der Rettung der Deutſchen aus dem Madrider Botſchaftsgebäude ſowie bei der Verteidigung des Gebäudes und der darin befindlichen Flüchtlinge gegen Eindringlinge geleiſtet haben. Warſchau, 3. Dez. Der deutſche Geſchäftsträger Bof⸗ ſchaftsrat von Wühliſch hat dem polniſchen Außenminiſter den Dank der Reichsregierung für die Hilfe ausgeſprochen, die der polniſche Geſchäftsträger in Madrid deutſchen Reichsangehörigen erwieſen hat. * Wiederherſtellung der deutſchen Skromfreiheit. Auf die Mitteilung der Reichsregierung vom 14. No, vember 1936 von ihrem Entſchluß, die Verſailler Beſtim⸗ mungen über die deutſchen Ströme als für ſie nicht mehr verbindlich zu betrachten, haben einige der unterrichteten Regierungen Antworten erteilt. In dieſen nehmen ſie in verſchiedener Weiſe zu den Ausführungen der deutſchen Note Stellung. Sozialdemokrakiſcher Danziger Abgeordneter verhafket. Der Danziger Volkstagsabgeordnete und ehemalige Vorſitzende der verbotenen Sozialdemokratiſchen Partei in Danzig Artur Brill wurde im Zuſammenhang mit den kürzlichen Waffenfunden im Verlag der Danziger Volks⸗ ſtimme, in den Geſchäftsräumen der Sozialdemokratiſchen Partei ſowie in ſeiner eigenen Wohnung verhaftet. 22000 Sowjetruſſen in Madrid Die Roten gehen zum Stellungskrieg über. Salamanca, 4. Dezember. Wie der nationale Sender Jaca berichtet, wird die von General Franco für Frauen, Kinder und Nichtkämp⸗ fer feſtgeſetzte Sicherheitszone im Nordoſten von Madrid durch die Bolſchewiſten in unerhörter Weiſe miß⸗ braucht. Die Roten haben dort rieſige Waffen⸗ und Mu⸗ nitionslager angelegt und Quartiere für die roten Milizen eingerichtet. An der Madrider Front wurden die Kämpfe auf dem linken Flügel bei Pozuelo erfolgreich fortgeſetzt. Der Wi derſtand der Bolſchewiſten, die häufig Gegenangriffe ver⸗ ſuchten, war äußerſt hartnäckig. Entgegen ihrer ſonſtigen Gepflogenheit ſind die Roten nunmehr zum Stellungskrieg übergegangen, was auf den Einfluß der ſowietrufſſchen Milikärberater zurückzuführen ſein dürfte, die um jeden Preis verhindern wollen, daß die Verbindung zwiſchen Ma⸗ drid und El Escorial abgeſchnitten wird. In etwa zehn Kilometer Entfernung von der Hauptſtadt ſchiebt ſich be⸗ reits ein nationaler Keil bedrohlich zwiſchen die Verbin⸗ dungslinie Madrid—El Escorial. Das Artilleriefeuer war auf beiden Seiten ſehr ſtark und regelmäßig. Die Bolſchewiſten ſcheinen vor läufig noch leberfluß an Munition zu beſitzen, da ſie ganz ſinnlos auf einzelne Kraftwagen oder auf irgend⸗ welche Stellen, wo ſie feindliche Poſten vermuten, ſchießen. Nach dem„Figaro“ ſollen 22 000 Mann ſowjetruſſiſche Truppen an der Berteidigung Madrids keilnehmen. des Blatt warnt Frankreich, ſich in den kandalöſen Betrug det ſogenannken ſpaniſchen Demokrakie hineinziehen zu laſſen. Kriegszone angekündigt An der ſpaniſchen Mittelmeerküſte. London, 4. Dezember, Bei der britiſchen Regierung iſt eine Note der ſpan⸗ ſchen Nationalregierung eingegangen, in der darauf auf merkſam gemacht wird, daß in der Zeit zwiſchen dem 30. November und dem 15. Dezember in der Zone von Cap San Antonio(nördlich von Alicante) und Marbella(we lich von Malaga) auf feindliche Schiffe in ſpaniſchen 90 heitsgewäſſern Luftangriffe durchgeführt und in den Hafenmündungen dieſer Zonen Minen gelegt werden wür don Paris. Wie Havas aus Burgos meldet, iſt die Fit zur Abſtempelung der ſpaniſchen Banknoten bis zum 14. Dezember verlängert worden. nommen wurde, waren ſeine Beſuche im Vorwerk nur ſelten geweſen. Nun Irene aber dort Einzug gehalten, kam er öfter. Sie war der Magnet, welcher ihn hinüberzog. Weder Rudolf noch das junge Mädchen ſelbſt ſahen ſeinen Beſuchen etwas Auffälliges oder legten ihnen Be; deutung bei. Erſterer nahm einfach an, daß durch das Fork ſchreiten bezw. durch die bevorſtehende Vollendung der eubauten auf dem Rittergut, welche unter der Oberau icht eines erfahrenen Zimmermeiſters ſtanden, des Grafen Anweſenheit daſelbſt nicht mehr ſo notwendig ſei. Und daß auch die neu angeſchafften modernen landwirtſchaftlichen Maſchinen von ſeinem ſehr tüchtigen Inſpektor erprobt, ge e und den Leuten erklärt werden konnten, ohne 11 der Gutsherr ſelbſt noch ſtets zugegen zu ſein brauchte. Wei der Graf demnach in Greifenſtein entbehrlicher geworden, warum ſollte er ſich nicht auch eingehender um ſein Vor⸗ werk kümmern? Es war ja nicht nur ſein Recht, ſondern ſeine Pflicht, dies zu tun. Und Irene ihrerſeits beſaß bei all hrem Stolz und ſhrem Selbſtbewußſein doch zu wenig Eitelkeit, um des Gra⸗ fen Beſuche ausſchließlich auf ihre Perſon zu beziehen. Nut Marianne, die in ſolchen Dingen erfahrener und klüger war, machte ſich im geheimen ihre Gedanken und— Sorgen darüber. Noch jemand befremdeten die jetzt ſo häufigen 2 und Gänge des Grafen nach dem Vorwerk. Das War 5 Gräfin Valentine Harrach, ſeine Mutter. Sie, welche. bereits von Rudolfs Frau erwähnt, ihre ſehr ehrgesz e Pläne hinſichtlich ihres einzigen, vergötterten Sohnes hege war ſeinerzeit, als ſie erfuhr, daß der Verwalter des 88 werkes ſeine viel jüngere Schweſter als dauernde Sause noſſin bei ſich aufzunehmen beabſichtigte, durchaus nicht 5 baut von dieſem Projekt geweſen. Heldburgs 8 konnte, nach ſeinem eigenen, ſehr einnehmenden 3 beurteilt, ſicher nicht häßlich ſein. Ein hübſches Weib a 5 in leicht erreichbarer Nähe ihres Sohnes, mußte dem n 0 Vollkraft des Leben ſtehenden, mit heißem Herzen 5 5 dreiunddreißigjährigen Manne gefährlich werden, doppelt l in der ländlichen Abgeſchiedenheit, in der er lebte. (Fortſetzung folgt! 1 mini chen ſchni von 91 dieſe ein jähr. dien nua rege! Stu gege geln zwei Geb! dem — een nee o e Badiſche Chronik Ausgleich des Verdienſtausfalls 9 Karlsruhe. Der badiſche Finanz. und Wirtſchafts⸗ miniſter hat für das Land Baden genehmigt, daß abwei⸗ chend von entgegenſtehenden Vorſchriften des Erſten Ab⸗ ſchnittes der Arbeitszeitordnung oder von Beſtimmungen von Tarifordnungen der am 21., 22., 23., 24., 28. 29., 30. 31. Dezember d. J. und 2. Januar 1937 oder an einzelnen dieſer Tage eintretende Ausfall von Arbeitsſtunden ſowie ein weiterer Arbeitstag als Erſatz für den durch die dies⸗ jährige Lage der Weihnachtsfeiertage eintretenden Ver⸗ dienſtausfall an Werktagen der Monate Dezember und Ja⸗ nuar 1937 vor⸗ oder nachgearbeitet werden. Beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 oder weniger Stunden, ſo darf noch ein weiterer Arbeitstag in dem an⸗ gegebenen Zeitraum vor- oder nachgearbeitet werden. Dieſe Genehmigung wird geknüpft: 1. Die Dauer der Vor⸗ und Nacharbei zwei Stunden nicht überſchreiten. 2. Diejenigen Betriebe, die von dieſer Gebrauch machen, haben ein Verzeichnis zu führen, aus dem die in Anwendung der Genehmigung innerhalb des feſtgeſetzten Ausgleichraums vor- oder nachgearbeiteten Ar⸗ beitsſtunden zu erſehen ſind. Das Verzeichnis iſt dem Ge⸗ werbe⸗Aufſichtsbeamten auf Verlangen vorzulegen. dieſer Genehmigung darf nur inſoweit Gebrauch als nicht in anderer Weiſe für Erſatz des les der Beſchäftigten geſorgt iſt. Die be⸗ immungen für Frauen und Jugendliche — Eine geſetzliche Verpflichtung zur Mehrarbeitszuſchlages für die durch dle ührte Verſchiebung der Arbeitszeit be⸗ hendes gilt für die Verpflichtung zur mzuſchlages auf Grund von Tarifordnun⸗ ungen oder Einzelabreden, ſoweit nicht iegenden Fall eine abweichende Regelung ge⸗ an folgende Bedingungen darf täglich Genehmigung gen, Betr für den vo 12 troffen iſt Der Bade er„Skraßenräuber unſchädlich gemacht. ) Karis Die 3. Große Strafkammer des Land⸗ gerichts Kar verurteilte den 30 jährigen, erheblich vorbeſtraften Friedrich Birnbräuer aus Baden⸗Ba⸗ den, einen gefährlichen Gewohnheitsverbrecher, wegen ſchweren Raubs in drei Fällen im Rückfall zu einer Ge⸗ fe von ſieben Jahren. Gegen den Ange⸗ klagten, der nach ärztlichem Gutachten ſchwachſinnig und vermindert zurechnungsfähig iſt, wurde die Siche⸗ rungsverwahrung und dauernde Unterbringung in einer Heil⸗ oder Pflegeanſtalf angeordnet. Birnbräuer hatte innerhalb ſechs Jahren drei ſchwere Raubüber⸗ fälle verübt. Am 6. Auguſt überfiel er in Baden-Baden im alten Schloßwald ein Zimmermädchen und nahm ihm, nachdem er es am Halſe gewürgt hatte, die Handtaſche mit ſechs Mark Inhalt ab. Am 8 Auguſt überfiel er bei Win⸗ tersdorf eine Radfahrerin, der er ebenfalls unter Gewalt⸗ anwendung die Handtaſche, die 30 Mark enthielt, entriß. In beſtialiſcher Weiſe fiel er am 12. Auguſt eine in Baden⸗ Baden zur Kur weilende 58jährige Engländerin in einer Anlage an. Er ſprang die nichtsahnende Frau an, würgte ſie mit beiden Händen, bis ſie bewußtlos war und ſchleppte ſie dann einen Abhang hinab Der bewußtloſen Frau ſtahl er aus der Handtaſche eine Armbanduhr im Werte von 300 Mark. Der geſtändige Angeklagte iſt bereits mit ſieben Jahren Gefängnis wegen Raubes und räuberiſcher Er⸗ preſſung vorbeſtr Die ihm zur Laſt gelegten Verbrechen laſſen den Angeklagten als gemeingefährlichen Gewohn⸗ heitsverbrecher erſcheinen, der es nur den zurückhaltenden Angaben der brutal mißhandelten und überfallenen Eng⸗ länderin zu verdanken hat, daß gegen ihn nicht eine Klage wegen verſuchten Raubmordes erhoben wurde Das Urteiz; beweiſt eindringlich, daß es nicht angängig iſt, auf Grund des vorliegenden Falles den Schluß ziehen zu wollen, wie es bedauerlicherweiſe eine engliſche Zeitung glaubte tun zu müſſen als ob die Rechtsſicherheit im Dritten Reich und in der Bäderſtadt Baden⸗Baden nicht gewährleiſtet wäre. 1 () Oberwolfach.(Ertrunken.) Auf dem Heimwege von Schapbach kam der 69 Jahre alte Erbhofbauer Bar⸗ tholomäus Schrempp in der Dunkelheit vom Wege ab. Er fiel in den Dohlenbach und ertrank, nachdem er durch den Aufſchlag im Bachbett offenbar das Bewußtſein verloren hatte. Simmern.(Eſſigeſſenz getrunken) Ein vier⸗ jähriges Kind verſchaffte ſich in einem unbewachten Augen⸗ blick eine Flaſche mit Eſſigeſſenz und trank daraus. Mit ſchweren inneren Verletzungen mußte das Kind dem Kran⸗ kenhaus zugeführt werden. Neuwied.(Fahrt in den Tod) Der bei der Schutz⸗ polizei in Frankfurt a. M. stationierte Oberwachtmeiſter Paul Rüb kam mit ſeinem Motorrad auf dem Wege zu ſeiner erkrankten Mutter bei Freilingen(Weſterwald) ins Schleudern und trug ſo ſchwere Verletzungen davon, daß der Tod bald eintrat. Adenau.(dein Muffelwild.) Vor etwa Jahres- friſt hatte man den Plan gefaßt, im Gebiet der Hocheifel in den Nähe der Hohen Acht Muffelwild auszuſetzen. Die. ſer Plan ift nunmehr endgültig aufgegeben worden. Man befürchtet, daß durch die Ausſetzung von Muffelwild der ohnehin ſchon recht beträchtliche Wildſchaden noch erheblich vermehrt werden würde. Im Schlaf vom Feuer überraſcht Gefährlicher Wohnhausbrand in Freiburg. Freiburg. Gegen 2 Uhr nachts bemerkte ein Polizei⸗ beamter im Bürſengang, Eingang Adolf⸗Hitler⸗Straße, Feuer und alarmierte ſofort die Feuerwache, die ſich bei ihrem Ein⸗ treffen einem ausgedehnten Brandherd gegenüberſah. Die Hausbewohner, die aus dem Schlafe geriſſen wurden, waren ſich der Gefahr nicht bewußt, in der ſie ſchwebten. In letzter Minute gelang es den Polizeibeamten, 10 Perſonen noch über das Treppenhaus in Sicherheit zu bringen. Dem ener⸗ giſchen Zugreifen der Feuerwehr, die aus fünf Strahlrohren die Waſſermaſſen in das verheerende Element ſandte, gelang 15 dc, nach etwa dreiſtündiger Arbeit den Brand zu aliſieren. 1 Der Brand war im zweiten Stock in den Arbeitsräumen einer Modiſtin entstanden. Sämtliche Wohnräume zwiſchen dem zweiten Stock und dem Dachſtuhl ſowie dieſer ſelbſt ſind vollkommen ausgebrannt. Volksgenoſſe! Durch den Kauf der WH W. Briefmarle hulfſt Du mit im Kampf gegen die Not des Winters! Aus den Nachbargauen Hirſchhorn.(Erſchöpft aufgefunden.) Eine Schülerin, die als Fürſorgekind bei einer Familie in Lan⸗ genthal untergebracht war und ſeit Donnerstag vergange⸗ ner Woche vermißt wurde iſt nun im Walde bei Schönau in erſchöpftem Zuſtande aufgefunden worden. Das Mäd⸗ wurde in das chen, das ganz verwirrte Antworten gab, ä hhorn verbracht. Es hatte die Tage hindurch im Wald genächtigt. Krankenhaus nach Hi Schwerer Autounfall. — Troſſingen. Der 23jährige Herbert Kiehn, der ein⸗ zige Sohn des Präſidenten Fritz Kiehn in Troſſingen, er⸗ litt mit zwei Begleitern in der Nähe von Memmingen einen ſchweren Autounfall. Schwerverletzt wurde Kiehn in das Krankenhaus nach Memmingen verbracht, wo er noch am gleichen Tage verſchied. Schwerer Zuſammenſtoß mit einem Fernlaſtzug. Mainz. Nachmittags gegen 3 Uhr ereignete ſich in der Darmſtädter Landſtraße in Mainz⸗Guſtavsburg ein folgen⸗ ſchwerer Verkehrsunfall. Der Führer eines Perſonenkraft⸗ wagens aus Mainz⸗Biſchofsheim verſuchte kurz vor dem Bahn⸗ übergang einen Handwagen zu überholen, obwohl ein ent⸗ gegenkommender Fernlaſtzug mit letzterem auf gleicher Höhe und die Straße daher beengt war. Die Gefahr eines Zufam⸗ menſtoßes erkennend wollte der Perſonenkraftwagenführer ſei⸗ nen Wagen ſtellen, wobei dieſer infolge der ſchlüpfrigen Straße ins Schleudern und vor den Kühler des Fernlaſtzuges geriet. Eine Wageninſaſſin ſtarb vor Schreck durch einen Herzſchlag, der Führer des Perſonenkraftwagens wurde ſchwer verletzt. * 31 * — Friedrichshafen.(BVodenſeekahn geſtran⸗ det.) Infolge des heftigen Sturmes, der über dem Boden⸗ ſeegebiel tobte, ereignete ſich im deutſch⸗ſchweizeriſchen Schiffsverkehr vor dem Lindauer Hafen ein Zwiſchenfall. Morgens 7 Uhr erreichte das Schweizer Motorfrachtſchiff ſamt einem Anhängekahn die Höhe vor Lindau. Wegen des ſtarken Sturmes und hohen Wellenganges war es dem Mo⸗ torkahn nicht möglich die Hafeneinfahrt mit dem Kahn im Schlepptau zu gewinnen Nachdem der Schlepper abgehängt war, trieb der Weſtſturm das Schiff ſofort ab. Es geriet in der Lochauer Bucht auf Strand. Die ſchwierigen Ab⸗ ſchleppungsarbeiten wurden ſofort aufgenommen. Räuber Jungblut haftet Aufregende Verfolgung im Walde bei Wurzach. — Wurzach Kr. Leutkirch. der berüchtigte Räuber Jungblut, der ſeit ſeinem Ausbruch aus der Haft wieder zahlreiche neue Verbrechen, beſonders in Oberſchwaben be⸗ gangen hat, wurde durch Landjägerbeamte in der Nähe von Wurzach verhaftet. Er hat bei der erſten Vernehmung bereits acht Einbruchsdiebſtähle zugeſtanden. Jungblut war in der vergangenen Nacht im Gaſthof „Zum Hirſch“ in Unterſchwarzach in den Keller eingedrun⸗ gen und hatte dabei drei Flaſchen Süßwein mitgenommen. Von hier aus ging es zurück in die Scheuer des Gaſthofs zum„Waldhorn“ in Unterſchwarzach, in der er oben unter dem Dach im Heuſtock ſchon zwei Tage verbracht hatte. Nach dem in Obereſſendorf letzte Woche verübten Einbruch hatte er dort ſein Lager aufgeſchlagen. Vorher hielt er ſich drei Tage in einer Scheuer in Hümmertsried und Wettenberg auf. Mittags hörte nun die Wirtin im Gaſthaus zum „Waldhorn“ im oberen Stock ein verdächtiges Geräuſch— Jungblut hatte ſich vom Heuſtock in die Wohnung begeben, um ſich Brot zu holen— und verſtändigte einen im Nach⸗ barhaus tätigen Metzger von Eggmannsried von ihrer Wahrnehmung. Als dſeſer erſchien. ſprang der Einbrecher aus dem Fenſter des erſten Stockwerkes und flüchtete. Jungblut ſuchte ſeine Zuflucht in einem kleineren Waldſtück zwiſchen Unter⸗ ſchwarzach und Ziegolz. Von einigen Jägern aus Egg⸗ mannsried, Unterſchwarzach und Wurzach ſowie Leuten, die im Walde arbeiteten, wurde der Wald umſtellt. Nach An⸗ kunft von drei Landjägerbeamten wurde die Umſtellung des Waldes vervollſtändigt und dann der Wald von den Landjägerbeamten und einigen der anweſenden Leute re⸗ gelrecht durchſucht. Beinahe am Waldausgang ſtießen die Suchenden dann auf den Einbrecher, der platt auf dem Boden lag und dürres Reiſig über ſich hergezogen hatte. Bei der Feſtnahme durch die Landjägerbeamten leiſtete Jungblut keinerlei Widerſtand. Waffen wurden bei ihm nicht gefunden. Er wurde dann ins Amtsgerichtsgefängnis nach Waldſee eingeliefert. In dem Verſteck des Einbrechers im Gaſthaus „Waldhorn“ wurden verſchiedene aus den begangenen Diebſtählen herrührende Gegenſtände gefunden, die im Stroh verborgen waren. Die ſenſationelle Verhaftung des Täters verurſachte begreiflicherweiſe in Unterſchwarzach und Umgebung großes Aufſehen. zum A Tragiſcher Tod zweier Greiſinnen. Die 80 Jahre alten Schweſtern Auguſte und Emma Stenzel in Fürſten⸗ walde bei Berlin hatten ihren angeheizten Ofen zu früh zugeſchraubt, ſo daß er platzte. Die Kohlenoxydgaſe ver⸗ gifteten die beiden Frauen; der entſtehende Brand konnte bald gelöſcht werden. Ar Ohne Licht gefahren, zu Tode geſtürzt. In München wurde der 35 Jahre alte Joſeph Schmid auf einem unbe⸗ leuchteten Fahrrad von einem Lieferkraftwagen angefah⸗ ren und auf die Fahrbahn geſchleudert, wo er tot liegen blieb. a Von der Transmiſſion getöket. Der Mühlenbeſitzer Martin Huber in Wartenberg(Bayern) geriet in dis Transmiſſion und wurde mehrfach um die Welle geſchleu⸗ dert. Seine Kleider gerieten in Brand. Als man den Ver⸗ unglückten auffand, lag er bewußtlos mit ſchweren Ver⸗ letzungen unter der Transmiſſion. Im Krankenhaus iſt Huber geſtorben. ai Unter einer Falltüre entdeckt. Mitte November weir der in der Arbeitsſtätte Silbermühle b. Trausnitz(Bayern) untergebrachte Joſef Ullermann heimlich entwichen. Dieſer Tage konnte er von der Gendarmerie in ſeiner Wohnung in Trausnitz entdeckt werden. Ullermann hatte ſich unter einer Falltür verſteckt, die ſich im Fußboden ſeiner Woh⸗ nung befindet. s 5 A Von einem Blitz getötet. Auf tragiſche Weiſe kam in Donrath im Aggertal(Siegerland) eine 41jährige Frau, Mutter von drei Kindern, zu Tode. Während eines plötz⸗ lich niedergehenden Gewitters wollte die Frau ihr noch draußen weilendes Kind hereinrufen Dabei bemerkte ſie die durch den Sturm abgeriſſene Antenne und wollte den Draht beiſeite legen. Im gleichen Augenblick ſchlug ein Blitz in den Draht. Die Frau wurde auf der Stelle getötet. Lallale Nuudscliad — Der Mann an der Tür. Unter dieſer Ueberſchrift weiſt die Deutſche Arbeitsfront auf eine verbreitete Unſitte, die meiſt aus Gedankenloſigkeit geboren iſt, hin, auf die ab⸗ weiſende Behandlung, die häufig der Berufstätige, der von Tür zu Tür gehen muß, findet. Der Volksgenoſſe, der von Tür zu Tür geht, tue es nicht zu ſeinem Privatvergnügen, er ſei vielmehr gezwungen, Haushaltungen zu beſuchen, weil es ſein Broterwerb iſt. Es könne niemandem verübelt werden, wenn auf ein Angebot eine Ablehnung erfolge, aber es ſolle mit Freundlichkeit und nicht in verletzender Form geſchehen. Zu den Berufstätigen, die oft eine ver⸗ letzende, abweiſende Haltung erfahren, gehörten die Wer⸗ ber für Zeitungen und Zeitſchriften. Der Beruf der Bezie⸗ herwerber ſei einer Ausleſe unterzogen worden und unter⸗ ſtehe heute der Aufſicht durch die Reichspreſſekammer. Der Mann an der Tür, der für eine Zeitung oder Zeitſchrift werbe, verdiene deshalb, ſo behandelt zu werden, wie es ſich unter deutſchen Volksgenoſſen gezieme. Schachfreunde und die es werden wollen, treffen ſich ler Anleitung und Aufklärung über das Spielgeſchehen heute Freitag abend im„Kaiſerhof“(Nebenzimmer) zwecks einer Beſprechung. Anſchließend wird ein auswärtiger Spie⸗ geben. * Ilvesheim. Das Jungvolk Ilvesheim veranſtaltet am Sonntag, den 5. Dezember, abends 8 Uhr, im Gaſthaus „Zum Schiff“ eine Feierſtunde„Verſailles“. Alle Eltern und Freunde des Jungvolks ſind willkommen. * Lebensmüde. In der Innenſtadt ſtürzte ſich nach⸗ mittags eine Frau aus dem Fenſter ihrer im 5. Stock gelege⸗ nen Wohnung in den Hof. Die Lebensmüde wurde nach dem Städt. Krankenhaus gebracht, wo ſie gegen Abend ſtarb. J Beanſtandete Fahrzeuge. 29 Verkehrsſünder wurden bei Verkehrskontrollen angezeigt oder gebührenpflichtig ver⸗ warnt. An 16 Führer von Kraftfahrzeugen wurden Vor⸗ fahrtsſcheine ausgegeben, weil ihre Fahrzeuge zu Beanſtandun⸗ 1 gen Anlaß gaben. 2 Gedenktage 6. Dezember. n 1849 Generalfeldmarſchall Auguſt v. Mackenſen in Haus⸗ leipnitz geboren. 1864 Der Schriftſteller Rudolf Stratz in Heidelberg geb. 1914 Einnahme von Lodz in Polen. 1916 Einnahme von Bukareſt. Sonnenaufgang 7.54 Monduntergang 12.13 141 Sonnenuntergang 15.49 Mondaufgang— Bitte, ein Märchen! Wer Kinder richtig behandeln will, braucht nur an ſeine eigene Kinderzeit zurückzudenken. Dann weiß er, was das Kind will. Und wie war es doch an jenen langen Herbſt⸗ und Winterabenden, als wir Kinder uns um die Mutter ſcharten, während der Vater ſich gewichtig in die Zeitung vertiefte?„Mutter, bitte, ein Märchen!“ ſo ſchallte es ihr ent⸗ gegen und ſie ließ ſich nicht lange bitten und hob zu erzäh⸗ len an, derweil die Stricknadeln emſig auf⸗ und niedergingen: „Es war einmal.“ Da ſauſte draußen der nächtliche Sturm einher und rüt⸗ telte an den Fenſterläden. In der Stube jedoch erſtand eine Zauberwelt, ein neues herrliches Land: das Märchenland. Da ragten Königsſchlöſſer mit goldenen Dächern, da ritt der Prinz aus, die Königstochter zu erobern, da wohnten hinter den ſieben Bergen die Zwerge, da hauſte im Tannen⸗ walde das Glasmännlein, das Knuſperhäuschen der Here unweit davon.— Ja, da gingen Wunder über Wunder auf und die paar abendlichen Stunden verrannen wie im Flu und ihre Märchen begleiteten die Kinder in Schlaf und Traum. Jetzt wieder iſt dieſe Zeit gekommen, in der Kinder⸗ augen fragend ſich auf euch richten. Erzählt ihnen an lan⸗ gen, heimeligen Abenden unſere lieben, an Gemüt und Emp⸗ findungen reichen deutſchen Märchen! Ihr ſchafft Freude und Dankbarkeit um euch und werdet jung mit den Klei⸗ nen, die euch es lohnen. 8 2 5 5 5 2355! r Zu haben bei- Apotheke Seckenheim; Germania⸗Drogerie Fr. Wagner Rachfolg, W. Höllſtin; Georg Röſer und wo Plakate ſichtbar. FPPPPPPbPCbPbPbPbPbPbPCPCPFPFPFPCPFPVGVPVPFbPTGTPTGTPTGTPTPTGTGTVVGTVTVTVTPVTVTVTVTVTPTPVVTT—T—T—T—v—vv——v——w—w—w————w— J Verſammlungs⸗ Kalender. Turnverein 1898(Frauen⸗Abteilung). Wer ſich an der Nikol aus⸗ feier am Mittwoch, 9. Dez. beteiligen will, melde ſich bis ſpäteſtens Samstag Abend bei der Leiterin. 11 Auch auf (HTlelzapsung Morgen Samstag Abend 8 Ahr im 9 Spelsezimmel „eng 5 Eiche geritzt 160 em br. Büffet. Kredenz, Auszieht. 4 Polsterstühle A 295.— Monatsrate 20.— mit anſchließendem Tanz. 4 2 Wir laden unſere aktiven, paſſiven und n Schmidt mitglieder herzlichſt ein und bitten um vollzähliges E 8, 2, herein i Erſcheinen. 138 1—— Bekanntmachung über die für die Stadt Mannheim geltenden Kleinhandelshöchſtpreiſe für Fleiſch und Wurſt. 8.15 Auf Grund der§§8 4 und 5 der Verordnung über Fleiſch⸗ und Wurſtpreiſe vom 22. Okt. 1936(Reichsgeſetz⸗ blatt J Seite 897) hat der bad. Finanz⸗ und Wirtſchafts⸗ miniſter als Preisüberwachungsſtelle am 25. November 36 eine allgemeine Anordnung über die Feſtſetzung von Klein⸗ handelshöchſtpreiſen für Fleiſch und Wurſt für Baden er⸗ laſſen. Hiernach gelten für die Stadt Mannheim die in den folgenden Paragraphen aufgeführten Preiſe. 8 2 Für friſches Rindfleiſch werden für je 500 Gramm folgende Kleinhandelshöchſtpreiſe feſtgeſetzt: Preisgebiet A Güteklaſſe 1 II 1. Bratenfleiſch(Fleiſch aus dem Hinter⸗ viertel— ohne Roaſtbeef, Filet, dünner Lappen, und Wade⸗Bug,. Hochrippe) a) mit Knochen 91 81 Rpf. b) ohne Knochen 114 U 2. Suppenfleiſch a) Kamm(Hals und Kurzrippe) Zwerchrippe, Bruſt, Wade 87 7 b) Bauch(dünner Lappen) 83„ 3. Schabefleiſch 114 10 4. Hackfleiſch 109 98 5. Leber und Niere 130 1305 6. Sülz(Kutteln) gekocht 70 1 7. Knochen(ohne Markknochen) 24 14 8. Markknochen 60 40„ 9. Rindsfett(Talg), roh 54 3 10. Rindsfett(Talg), ausgelaſſen 64 6 11. Fleiſchfett, roh 90 255 12. Fleiſchfett, ausgelaſſen 100 96 Rindfleiſch der Güteklaſſe J iſt das Fleiſch von Tieren der Schlachtwertklaſſe a l(einſchl. des Fleiſches von Ausſtich⸗ tieren) und b oder von Tieren, die zu entſprechenden Preiſen eingekauft worden ſind.— Rindfleiſch der Güte⸗ klaſſe II iſt das Fleiſch von Tieren der Schlachtwertklaſſe e oder von Tieren, die zu entſprechenden Preiſen eingekauft worden ſind. Die vorſtehenden Preiſe unter Ziffer 1 und 2 gelten, ſoweit nichts anderes vermerkt iſt, für Fleiſchſtücke mit eingewachſenen Knochen. Wird dieſes Fleiſch ausgebeint verkauft,, ſo darf die Knochenbeigabe höchſtens 25 v. H. des Geſamtgewichtes betragen. Wird Fleiſch ohne Knochen perkauft, ſo erhöhen ſich die vorſtehenden Preiſe um 23 Für Rouladen darf ein Zuſchlag bis zu 10 Rpf. auf den Preis für Bratenfleiſch ohne Knochen erhoben werden. Die vorſtehenden Höchſtpreiſe für friſches Rindfleiſch gelten nicht Filet und Roaſtbeef. Für Filet, ausgeſchält, ohne Knochen, ſo jedoch der Preis 170 v. H. und für Roaſtbeef ohne Knochen 150 v. H. des Preiſes für Braten⸗ fleiſch ohne Knochen überſteigen. Für Gefrierfleiſch werden für je 500 Gramm folgende Kleinhandelshöchſtpreiſe feſtgeſetzt: 1. Roaſtbeef, ohne Knochen 132 Rpf. 2. Filet, ausgeſchält, ohne Knochen 332 7 3. Bratenfleiſch(Fleiſch vom Hinterviertel ohne Roaſtbeef, Filet, dünner Lappen und Wade, Bug—) 78 4. Suppenfleiſch. 5. Knochen 14 6. Rindsfett(Talg), roh 5„ 7. Rindsfett(Talg), ausgelaſſen 64 gegeben werden. gende Kleinhandelshöchſtpreiſe feſtgeſetzt: für Fleiſchſtücke mit eingewachſenen Knochen. Wird dieſes Fleiſch ausgebeint verkauft, ſo darf die Knochenbeigabe höchſtens 20 v. H. des erhöhen ſich die vorſtehenden Preiſe um 20 v. H. (gepökeltes) Fleiſch und für durchgedrehte Gefrierfleiſch darf nur an Einzelhaushaltungen ab⸗ 8 4. Für Schweinefleiſch werden für je 500 Gramm fol⸗ 1. Bratenfleiſch vom Schlegel oder Bug a) mit Speck und Schwarte 87 Rpf. b) ohne Speck und Schwarte 92 2. Bauch 82„ 3. Kotelett. 9 4. Schnitzel, ohne Knochen 140 5. Filet, ohne Knochen 180„ 6. Eisbein mit Pfoten 52 7. Eisbein ohne Pfoten 8 8. Pfoten 2 9. Leber und Niere 0 10. Rückenfett 82 11. Flomen(Schmer) 99 12. Schmalz 188 13. Fetter Speck, geräuchert(Spickſpeck) 1 14. Durchwachſener Speck, geräuchert(einſchl. Dürrfleiſch) a) mit Rippen 128 b) ohne Rippen 130 15. Schwarzwälder Speck, hart geräuchert (Winterware, zum Roheſſen) 220 16. Gekochter Schinken, aufgeſchnitten 184„ 17. Roher Schinken, geräuchert a) Nußſchinken, einſchl. Schinkenſpeck, hart geräuchert, zum Roheſſen 1) im ganzen Stück 164 2) aufgeſchnitten 184„ b) Rollſchinken 1) im ganzen Stück 184„ 2) aufgeſchnitten 204„ 5) Knochenſchinken weſtfäliſcher Schinken, Katenſchinken, Winterware) 1) im ganzen Stück 184 2) aufgeſchnitten 224 7 Die vorſtehenden Preiſe unter Ziffer 1 und 2 gelten 0 v. 5 Heſamtgewichts betragen. Wird Fleiſch unter Ziffer 1 und 2 ohne Knochen verkauft, ſo Bei Kaſſeler und bei naturgeſalzenem(naturgepökel⸗ tem) Fleiſch iſt bei den entſprechenden Fleiſchſtücken ein Zuſchlag bis zu 10 Rpf. für je 500 Gramm, bei durch⸗ gedrehtem Rückenfett ein Zuſchlag bis zu 5 Rpf. für je 500 Gramm zuläſſig. Für im Spritzverfahren geſalzenes Flomen darf ein Zuſchlag nicht erhoben werden. § 8. Für Kalbfleiſch werden für je 500 Gramm folgende Kleinhandelshöchſtpreiſe feſtgeſetzt: 1. Schlegel, Bug, Hals, Nierenſtück 126 Rpf. 2. Bruſt 110 3. Kotelett 130 4. Schnitzel, ohne Knochen 190 5. Leber 90„ 6. Herz 130 Die vorſtehenden Preiſe unter Ziffer 1 und 2 gelten für Fleiſchſtücke mit eingewachſenen Knochen. Wird Fleiſch ausgebeint verkauft, ſo darf die Knochenbeigabe höchſtens 30 v. H. des Geſamtgewichts betragen. Wird dieſes Fleiſch ohne Knochen verkauft, ſo erhöhen ſich die vorſtehenden, Preiſe um 30 v. H. § 6. Für folgende Wurſtarten werden für je 500 Gramm die nachſtehenden Kleinhandelshöchſtpreiſe feſtgeſ etzt: Unserem Sportskollegen ETER SCHNMICH u. Frau zur Ankunft des Stamm- Halters ein dreifaches „Gib Laut“. Hundesportverein Seckenhelm. Miſt n fe ee, i de gel abzugeben. der Martin Keller Welhnluchts⸗ Meßbircherſtr. 53.“ Werbung! Futtermittel vorrätig: Palmhkernkuchenmehl Kokoskuchen, Sojaſchrot Leinkuchenmehl, Leinſgat Biertreber, Trockenſchnitzel Vollw. Zucherſchnitzel Haferflocken, Haferſchrot Kartoffelflocken Futterkartoffeln, Viehſalz. Erdnußkuchen, Palmbernkuchen Weizenkleie, Weizenfuttermehl Schweinemaſtfutter, Eichelſchrot Mehl zum füttern, Knochenmehl Mex. Schmich. neee e ee,, 17 n N N , Puppen- 4 Stubenwagen N 2.20, 2.50 — bereifung ef, Puppenwagen 5. entzückende . Neuheiten in . schönen Farb. 1 on 38.80 an lee , 7 SAnerstel 25 lung bis Welh 2 f nachten. Preise 2 8 Ie S farbig u. lack. mit Gummi. 3. 3.30 8.50 4. Auswabl und unübertroffen Reichardt 7020 2 e . Inſerreren Uöringt Gewinn! e Ein Kammersänger unter Mordverdacht. Eine ganze Stadt ist in Aufregung. Fieberhaft arbeitet die Polizei. Alles spricht gegen den Künstler. In letzter Minute klärt ein Lied den Fall auf. Vorher: Id Karnevalsschlacht Lustspiel Achtun Die 6 Uhr-Abendvorstellung, Wie sie jetst versuchsweise an 2Sonntagen stattfand, wird wieder aufgehoben. NpA LAS. Wͤtsohelt zum term AWitſhaſt„zun Engel Heute Freitag Morgen Nachmittag 5 Samstag früh Sochlachtfest! n Schlachtfest. Von 4 Ahr ab Von 9 Ahr ab Wellfleiſch m. Kraut Wellfleiſch m. Kraut Hierzu ladet freundlichſt ein W. Raufelder. Hierzu ladet freundlichſt ein Jakob Kloos. 1. Einfache Grieben⸗(Blut⸗) und Leberwurſt ab gebunden 60 Rpf. 2. Grieben⸗ und Leberwurſt, am Stück 80 3. Weißer Schwartenmagen 80, Roter Schwartenmagen 8 5. Fleiſchwurſt, am Stück und abgebunden 4 (Cervelat) 90 6. Krakauerwurſt 120 8 7. Lyonerwurſt 120 1 8. Schinkenwurſt 140 9. Bierwurſt 160. 10. Wienerwürſte 149 11. Mettwurſt 140 12. Mettwurſt(echte Braunſchweiger) 180 8* Wer Friſchfleiſch, Gefrierfleiſch, Fleiſch⸗ und Wurſt⸗ waren oder die in§§ 2— 4 genannten Fette im Klein⸗ handel feilhält, iſt verpflichtet, in ſeinen Verkaufsräumen und Schaufenſtern oder auf Märkten und in Markthallen an ſeinen Verkaufsſtänden an gut ſichtbarer Stelle ein Preisverzeichnis anzubringen, aus dem die Verkaufspreiſe ſämtlicher feilgehaltener Teile des ausgeſchlachteten Tier⸗ körpers, der Knochenbeilagen, der Fleiſch⸗ und Wurſtwaren und der Fette in Reichspfennig für 500 Gramm zweifelsfrei erſichtlich ſind. Ferner müſſen die ausgeſtellten Fleiſchſtäcke, Wurſt⸗ und preisgeb. Fleiſchwaren und in Ss 24 ge⸗ nannten Fette mit einem Preisſchild verſehen ſein. Bei Gefrierfleiſch iſt auf dem Preisſchild die Eigenſchaft alz Gefrierfleiſch und die Art des Fleiſchſtückes anzugeben. § 8. Die genannten Preiſe ſind Höch ſt preiſe, keine Feſt⸗ preiſe; ſie können alſo unterſchritten werden. Die Beſtimmungen gelten in gleicher Weiſe für Mez⸗ gereien und Einzelhandelsgeſchäfte. 8 9. Die preisgebundenen Fleiſch⸗, Fett⸗ und Wurſtwaren haben die Metzger und Einzelhandelsgeſchäfte in angemeſ⸗ ſenem Umfange bereitzuhalten. § 10. Zuwiderhandlungen gegen eine Vorſchrift dieſer An⸗ ordnung werden nach§ 12 der Verordnung über Fleiſch⸗ und Wurſtpreiſe vom 22. Oktober 1936— Reichsgeſetzblatt! Seite 897— beſtraft. 8 11 e Anordnung iſt mit dem 27. November 1936 in Kraft getreten. Gleichzeitig ſind die bisherigen Beſtim⸗ mungen über Kleinhandelshöchſtpreiſe für Fleiſch, Fleiſch⸗, und Wurſtwaren ſowie für tieriſche Fette außer Kraft getreten. Di Di Mannheim, den 1. Dezember 1936. Der Polizeipräſident Jen warme Dalertleidung für bamen. Hemden gewebt, echt Macco. m. Trä- ger 1.10, 0.90 Hemden gewebt, echt Macco, Schul- ter 2.10, 1.80 Hemdhosen gewebt, Win. delform, Trä- ger, Grösse 42 * 1.65, 1,25 Unterziehholen kräft. Qualitä⸗- ten 0.75, 0.48 Schlüpfer wurm gefütt. mit Kunstsei- dendecke, Gr. 42 1.75, 1.45 So haben Sie ihn sich doch vorgestellt, hren Wee Ueier flott und vollkommen ge- schnitten, mit oder ohne Rückengurt, und so Ihren Uister-Paletet Hosen gestrickt, Wolle, Gr. 42 . 3.80, 2.75 etwas tailliert, glatter Rücken, tadelloser Sitz 29.36. 45. 58. 65. Für Qualitat u Preiswürdig- keit bürgt als ältestes Spezialhaus Inſerieren bringt Gewinn! Mannhelm D a— mit dem Pilopeter glänzt ſehr rasch. 7 und schützt das Leder Ga 5p ant s Pio ernachs 2 A nal den Wirt terhi glich haben deut! gern; haft Ausk das neue 9 Dien den. geſar der „Jug ober und ſetz alſo Stell verſc Gruß heitli wicht