Nr. 300(2. Blatt). Neckar Bote Mittwoch, 23. Dezember 1936 Zur Offizier⸗Berufswahl Eine wichtige Bekanntmachung. Berlin, 22. Dezember. Im Zuſammenhang mit den die Verkürzung der Schul⸗ zeit betreffenden Maßnahmen werden die derzeitigen Un⸗ terprimaner bereits im Jahre 1937, die derzeitigen Oberſe⸗ kundaner bereits im Jahre 1938 von den Schulen ent⸗ laſſen. Nachſtehend werden daher die Friſten bekanntgege⸗ ben, in denen Bewerbungsgeſuche um Uebernahme in die Offizierslaufbahn, einſchließlich Sanitäts- und Veterinär⸗ offizierslaufbahnen des Heeres, der Kriegsmarine und der Luftwaffe von den Unterprimanern und Oberſekundanern, die eine dieſer Laufbahnen einſchlagen wollen, eingereicht werden müſſen. 1d. Für derzeitige Unterprimaner erfolgt die Einſtellung als Fahnenjunker beim Heer und bei der Luft⸗ waffe oder als Offiziersanwärter bei der Kriegsmarine oder als Fahnenjunker im Sanitäts- oder Veterinärkorvs am 1. Oktober 1937. Die Vorlage der Bewerbungsgeſuche hat baldigſt— ſpäteſtens jedoch bis 15. Januar 1937— zu erfolgen. 2. Für derzeitige Oberſekundaner erfolgt die Einſtellung für eine der unter 1 aufgeführten Laufbahnen am 1. Oktober 1938. Die Bewerbun gsgeſuche ſind einzureichen: beim Heer vom 15. 1. bis 31. 3. 1937 bei der Kriegsmarine in der Zeit vom 15. 1. bis 31. 5 1937, bei der Luftwaffe in der Zeit vom 15. 1. bis 30. 4. 1937. Bewerbungsgeſuche, die nicht innerhalb der vorgeſchrie— benen Friſten eingereicht ſind, können nicht berückſichtigt werden. Die näheren Beſtimmungen, die bei der Be⸗ werbung beachtet werden müſſen, ſind aus den Merkblät⸗ tern zu erſehen, die a) für die Offizierslaufbahn im Heer bei den Wehrbezirkskommandos, b) für die Offizierslauf⸗ bahn in der Kriegsmarine bei der Inſpektion des Bildungsweſens der Kriegsmarine, Kiel, c) für die Offi⸗ zierslaufbahn in der e bei den Wehrbezirks. kommandos und auch bei der Annahmeſtelle für Offiziers⸗ anwärter der Fliegertruppe, Berlin NW 40, Kronprinzen⸗ ufer 12, Erdgeſchoß, ſowie bei allen Truppenteilen der Luftwaffe, d) für die Sanitätsoffizlerslauf⸗ bahn beſ den Wehrbezirkskommandos und bei der Mill⸗ tärärztlichen Akademie, Berlin NWö᷑ 40, Scharnhorſtſtraße 35, e) für die Veterinäroffizierslaufbahn bei den Wehrbezirkskommandos und auch bei den Korpsvete⸗ rinären zu erhalten ſind. Ausdrücklich wird darauf hingewieſen, daß zur Vorlage der Bewerbungsgeſuche nicht die in den Merkblättern an⸗ gegebenen Friſten, ſondern nur die vorſtehend aufgeführ⸗ ten Gültigkeit haben. Falls es einem Bewerber nicht möglich iſt, die dem Geſuch beizufügenden Perſonalpapfere, Urkunden uſw. ſo rechtzeitig zu beſchaffen, daß er ſein Geſuch inner⸗ halb der vorgeſchriebenen Friſt einreichen kann, ſo iſt das Geſuch trotzdem friſtgerecht vorzulegen mit dem Bemer⸗ ken, daß die fehlenden Unterlagen ſo bald wie möglich nach⸗ gereicht werden. Vor der Einſtellung hat jeder Bewerber ſeine Arbeits⸗ dienſtpflicht abzuleiſten. Eine Meldung hierfür ſeitens des Bewerbers iſt nicht erforderlich. Die Anmeldung zum Ar- 1 wird durch die Wehrbezirkskommandos veran⸗ aßt. Die Aufwertungsfälligkeiten Neue Verordnung.— Kündigung möglich. Der Reichsminiſter der Juſtiz hat im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsminiſtern eine Verordnung erlaſſen, die eine neue Fälligkeitsregelung für die Aufwertungshy⸗ potheken bringt. Die Verordnung gilt für die Aufwertungs⸗ fälligkeiten, die Ende dieſes Jahres oder ſpäter eintreten. Sie hat die früheren Vorſchriften zu einer Dauerrege⸗ lung ausgeſtaltet und dabei das Beſtreben der Geſetzge⸗ bung, die Fälligkeitsbeſchränkungen aufzulockern, noch mehr als bisher in den Vordergrund gerückt. Nach den neuen Vorſchriften kann der Gläubiger die Aufwertungshypothek kündigen, er muß aber dabei eine Kündigungsfriſt von mindeſtens drei Monaten innehalten. Hat der Gläubiger zum 31. Dezember 1936 gekündigt, ſo muß er die Kündigung wiederholen, falls er ſie aufrecht⸗ erhalten will Kündigt der Gläubiger, ſo hat der Schuld⸗ ner ſich nach beſten Kräften zu bemühen, ihn zu befriedigen. Kann der Schuldner die Mittel zur rechtzeitigen Zahlung des fälligen Kapitals nicht aufbringen, ſo muß er verſuchen, ſich auf Zahlungsbedingungen, die er erfüllen kann, mit dem Gläubiger zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zuſtande, ſo kann der Schuͤldner oder der Gläubiger die Hilfe des Richters in Anſpruch nehmen. Das muß aber innerhalb ſechs Wochen nach der Kündi ung ge⸗ ſchehen. Aufgabe des Richters iſt es dann, eine Vereinba⸗ rung der Beteiligten über die Zahlung des Aufwertungs⸗ betrages zu vermitteln, und wenn dies nicht gelingt, eine der Billigkeit entſprechende Entſcheidung über die Fällig⸗ keit des Kapitals zu treffen. Hierfür gibt die Verordnung dem Richter Richt⸗ linien, die im weſentlichen darauf eee daß un⸗ billige Härten für die Gläubiger vermieden werden, und daß das eee en des Schuldners, auch wenn es nur beſchränkt iſt, für die Schuldentilgung im vollen Umfang nutzbar gemacht wird, gegebenenfalls durch Teilzahlungen oder in der Form der ee oder Til⸗ ungshypothek. Aeußerſtenfalls kann der Richter dem Gläu⸗ iger eine Stillhaltepflicht für die Dauer von zwei Jahren in der Weiſe auferlegen, daß die Kündigung, die der Gläubiger ausgeſprochen hat, für unwirkſam erklärt und die ordentliche Kündigung für den Gläubiger für einen Zeit⸗ raum von zwei Jahren ausgeſchloſſen wird. Kündigt der Gläubiger nach Ablauf der Stillhaltepflicht, ſo kommt die Verordnung erneut zur Anwendung. Bei den Aufwertungsverbindlichkeiten der Gemein⸗ den und Gemeindeverbände tritt wie bisher an die Stelle des gerichtlichen Verfahrens das Verwaltungsverfahren der Verordnung vom 21. Februar 1935. FFC Denket daran: Viele Kinder warten uuf das Weihnachts. geſchenk des W5w. a Das Aeberſchreiten der Straße Das Reichsgericht an die Fußgänger. Zur Sorgfaltspflicht des Fußgängers hat das Reichs⸗ gericht in einem Erkenntnis Stellung genommen, worin es heißt, daß ein Fußgänger, der eine Straße, zumal in einer Großſtadt überſchreiten wolle, ſich vorher ſorgfältig darnach umzuſehen habe, ob nicht etwa ein Kraftfahrzeug naht. Anderenfalls mache er ſich ſchuldig und verletze die erforder⸗ liche Sorgfalt. ö Wer, wenn er die Lichter eines herankommenden Kraft⸗ wagens in etwa 30 Meter Entfernung erblicke, noch vor dem Wagen die Straße zu überſchreiten verſuche, handele unvorſichtig. Ein Fußgänger dürfe vor einem herankom⸗ menden Kraftwagen nur dann noch über die Straße gehen, wenn er ſicher annehmen könne, daß er, ohne den Führer des Wagens in der freien Fahrt zu behindern, vor deſſen Herankommen bis zur Straßenmitte gelangt ſein werde. Außerdem müſſe er auch während des Ueberſchreitenes der erſten Hälfte des Fahrdamms die von links herankom⸗ menden Fahrzeuge im Auge behalten, wenn nicht etwa ihr Abſtand noch ſo groß ſei, daß ihr Herankommen während des Ueberſchreitens völlig ausgeſchloſſen erſcheine, und müſſe nötigenfalls den Schritt hemmen oder zurücktreten, wenn ihm erkennbar werde, daß er ſonſt in dis Fahrbahn eines Kraftwagens gerate oder auch nur deſſen freie Fahrt behindere. Der Gehaltsanſpruch in Krankheitsfällen Zum Lohnanſpruch des erkrankten Angeſtellten hat das Landesarbeitsgericht Berlin eine beachtliche Entſcheidung gefällt. Ein Angeſtellter, der innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten mehrere Male durch Krankheit arbeits⸗ unfähig geworden und dabei mit der insgeſamt heraus⸗ gekommenen Dauer der Krankheit über ſechs Wochen von ſeinem Arbeitsplatz ferngeblieben war, hatte ſeine Firma verklagt, weil ſie für den letzten Krankheitszeitraum die Gehaltszahlung abgelehnt hatte. Die Firma glaubte, ſie könne die einzelnen Krankheitsabſchnitte zeitlich zuſammen⸗ rechnen und brauche nur für insgeſamt ſechs Wochen das Gehalt zu zahlen. Das Gericht verurteilte ſie aber zur Zah⸗ lung des Gehalts für jede der einzelnen Krankheitsperioden. Es ſtellte feſt, daß, wenn ein Angeſtellter krank wird, die Perioden einer zeitlichen auseinanderfallenden Arbeitsun⸗ fähigkeit nicht zuſammengerechnet werden dürfen. Es ſei vielmehr immer ein neuer Anſpruch auf ſechs Wochen Ge⸗ halt dann begründet, wenn der geſund gewordene Ange⸗ ſtellte ſeine Arbeit wieder aufgenommen hat. Belanglos ſei, ob die ſpätere Erkrankung auf demſelben Grundleiden beruhe. Wichtig ſei nur. daß die ſpätere Erkrankung eine neue Erkrankung iſt. Die Verſchickung durch die Reichs⸗ verſicherungsanſtalt gelte als„Arbeitsunfähig“. eee, Die Kohlpreiſe Verordnung des Reichskommiſſars. Der Reichskommiſſar für die Preisbildung hat Zu⸗ ſchläge feſtgeſetzt, durch deren Erhebung die der Haupt⸗ vereinigung der deutſchen Gartenbauwirtſchaft angeglieder⸗ ten Bezirksabgabeſtellen die Preiſe für Weißkohl, Noltohl gelben und grünen Wirſing während der Winter monate in gewiſſen Zeitabſchnitten erhöhen können. Die für Dezember 1936 bis April 1937 genehmigten Zuſchläge liegen unter denen des Jahres 1935-36 Preisſteigerungen für Kohl ſind in den Wintermonaten ſaiſonbedingt und berechtigt, weil durch die Einlagerung des Kohls und das allmähliche Abfaulen der Außenblätter Verluſte entſtehen. Die zugelaſſenen Preiserhöhungen für Handel und Verbraucherſchaft werden der Erhöhung des Erzeugerpreiſes Rechnung tragen, ſich jedoch im Rahmen der erwähnten Zuſchläge halten, alſo ein geringeres An⸗ ſteigen der Kohlpreiſe als im letzten Winter mit ſich bringen. Gebührenfreie Rücknahme von Teſtamenken bis 31. Dezem⸗ ber 1936. Durch Verfügung des Reichsminiſters der Juſtiz Jr. Gürtner haben die mit der Aufbewahrung von Teſtamen⸗ ten betrauten Stellen Perſonen, die vor dem 1. Januar 1924 ein Teſtament errſchtet haben, aufzufordern, ſich we. gen etwaiger Rücknahme des Teſtaments bei der verwah⸗ renden Stelle zu melden. Dieſe Anordnung iſt ergangen, weil ſich herausgeſtellt hat, daß die meiſten vor der Stabi⸗ liſierung der Währung errichteten Teſtamente gegenſtands⸗ los geworden ſind oder dem Willen des Erblaſſers nicht mehr entſprechen. Durch die Rücknahme dieſer Teſtamente können häufig Erbſtreitigkeiten und Prozeſſe vermieden werden. Erfolgt Rücknahme bis zum 31. Dezember 1936, ſo wird hierfür keine Gebühr berechnet. Viele Perſonen, die vor dem 1. Januar 1924 ein Teſtament errichtet und in die amtliche Verwahrung gegeben haben, haben ſeither ihre Wohnung oder ihren Wohnort gewechſelt. Dieſe Per, ſonen werden gebeten, ihre jetzige Anſchrift der aufbewah⸗ renden Stelle mitzuteilen, bei der das Teſtament hinter⸗ legt iſt, ſofern ihnen vom Gericht noch keine entſprechende Benachrichtigung zugegangen iſt. Monopolverkaufspreiſe verlängert Der Vorſitzende des Verwaltungsrats der Reichsſtelle für Getreide, Futtermittel und ſonſtige landwirtſchaftliche Erzeugniſſe hat nach Anhörung des Ausſchuſſes des Ver⸗ waltungsrats durch eine im Deutſchen Reichsanzeiger er⸗ ſcheinende Anordnung die Geltungsdauer der Monopol⸗ verkaufspreiſe derjenigen dem Meiſtmonopol unterliegen. den Waren, für die die Preisregelung am 31. Dezember 1936 abläuft, bis zum 30. April 1937 verlängert. Nundfunk⸗ Programme Reichsſender Stuttgart: Donnerstag, 24. Dezember: 9.30 Weihnachten in Tſingtau; anſchließend Weihnachts⸗ lieder; 10.30 Buntes Schallplattenkonzert; 11.30 Weihnachl⸗ liche Muſizierſtunde; 15 Weihnachtslieder hüben und drüben, Austauſch von Weihnachtsliedern mit USA., Belgien, Ita⸗ lien, Jugoſlawien, Polen und Schweden; 16 Wir ſchmücken den Weihnachtsbaum; 17.30 Schlüſſellochgucker, Sohn und Vater ſind neugierig; 18 Unſer ſchönſtes Feſt, Konzert; 21 Weihnachtsanſprache des Stellvertreters des Führers; 21.20 Deutſche Dome läuten die heilige Nacht ein; 22.30 Horch, ein Schritt im Schnee; 24 Das iſt die Nacht, in der wir Heimweh haben. Freitag, 25. Dezember(Erſter Weihnachtstag): 6 Hafenkonzert; 8 Zeit, Wetter; 8.05 Bauer, hör zu; 8.25 Sendepause; 9 Kath. Morgenfeier; 9.30 Fröhliche Mor⸗ genmuſik; 10 Den Müttern, Kantate; 10.30 Wie ſchon ge⸗ ſchmückt der feſtliche Raum.., weihnachtliche Hausmuſik; 11.15 Beethoven⸗Konzert; 12 Mittagskonzert; 13 Kleines Kapitel der Zeit; 13.15 Mittagslonzert; 14 Kinderſtunde; 14.45 Pimpfe ſingen; 15 Flockenleicht, heitere Schallplatten⸗ plauderei; 16 Nachmittagskonzert; 18 Muſik in der Däm⸗ merung; dazwiſchen: Theodor Brandt und Albert Bozenhardt erzählen; 19.30 Aus unſerem Märchenbuch; 20 Wie es euch gefällt; 22 Zeit, Nachrichten; anſchl. Schallplatten; 22.30 Anterhaltungskonzert; 24 Der Freiſchütz, Oper von Carl Maria von Weber. Samstag, 26. Dezember(Zweiter Weihnachtstag): 6 Frühlonzert; 8 Zeit; 8.05 Sendepauſe; 8.15 Schu⸗ berts Forellenguintett; 9 Evang. Morgenfeier; 9.45 Weih⸗ nachten im Felde; 10 Chorgeſang; 10.45 Weihnachtliche Welt, bunter Teller aus Dichtung; 11 Deutſche Weihnachtsmuſik; 12 Mittagskonzert; 14 Kaſperle hat Pech; 15 Unterm Lichter⸗ baum, fröhliche Weihnachtsunterhaltung; 16 Froher Funk für Alt und Jung; 18 Dietrich Eckart zum Gedenken; 18.15 m Sauſeſchritt durch beliebte Operetten; 19 Fahrender ute Chriſtnacht, Weihnachtsſpiel; 19.50 Die 1 rerprüfung auf dem Nürburgring; 20 Wir beſcheren, fröhli Muſik aus Oper und Operekte; 22 Zeit, Nachrichten; anſchlie⸗ ßend: Zwiſchenprogramm; 22.30 Tanz unterm Lichterbaum; 24 Nachtmuſik. Sonntag, 27. Dezember: 6 Hafenkonzert; 8 Zeit, Wetter; 8.05 Gymnaſtik; 8.25 Bauer, hör zu; 8.45 ndepauſe; 9 Kath. Morgenfeier; 9.45 Kleine Klavierſtücke alter Meiſter; 10 Morgenfeier der H J.; 10.30 Sendepauſe; 10.45 Badiſche Komponiſten; 11.15 Menſchen ſchaffen Pferdekräfte, wir begleiten ein Auto vom Rohſtoff bis zum erſten Tritt auf den Gashebel; 12 Muſik am Mittag; 13 Kleines Kapitel der Zeit; 13.15 Muſik am Mittag; 13.50 Zehn Minuten Erzeugungsſchlacht; 14 Wir danken dem alten und grüßen das ſteue Jahr, Kinderſtunde; 14.45 Aus Laden und Werkſtatt; 15 Muſikaliſche Leckerbiſ⸗ ſen zur Kaffeeſtunde; 15.30 Freut euch des Lebens, Erinne⸗ rungsſtunde für Hans Georg Nägeli; 16 Muſik zur Unter⸗ haltung; 18 Hinter jedem Schwarzwaldhaus dehnt ſi eine Wieſe aus, Stunde für die weiße Zunft; 19 Hörſt Du's ſin⸗ gen, hörſt Du's klingen?, Schallplatten; 19.40 Turnen und Sport— haben das Wort; 20 Großer bunter Abend; 22 eit, Nachrichten, Wetter, Sport; 22.30 Wir bitten zum anz; 24 Nachtmuſik. Montag, 28. Dezember: 9.30 Winterſport— nicht nur für die Jugend; 14 Was ihr wollt; 17.45 Was iſt denn los mit meiner Brille.„ kul⸗ turgeſchichtliches Geſpräch; 18 Fröhlicher Altag, buntes Kon⸗ zert; 19.45 Und wieder geht ein Jahr zu Ende, kleine Plau⸗ derei; 20.10 Mit Singſang und Klingklang dem neuen Jahr entgegen; 21.20 Du meine heilige Einſamkeit..., Geden. ken zum 10. Todestag von Rainer Maria Rilke; 22.20 Worüber man in Amerika ſpricht; 22.30 Nachtmuſik. Reichsſender Frankfurt: Jeden Werktag wiederkehrende Programm⸗Nummern: 6 Choral, Morgenſpruch, Gymnaſtik; 6.30 Frühkonzert; 7 Nachrichten; 8 Zeit, Waſſerſtandsmeldungen; 8.05 Wetter; 8.10 Gymnaſtik; 8.30 Konzert; 10 Schulfunk; 10.30 Sende⸗ pauſe; 11.15 Programmanſage, Wirtſchaftsmeldungen, Wetter; 11.45 Sozialdienſt; 12 Mitkagskonzert 1; 13 Zeit, Nachrich⸗ ten; aid Lokale Nachrichten, Wetter; 13.15 Mittags⸗ konzert II; 14 Zeit, Nachrichten; 14.10 Schallplattenkonzett; 15 Volk und Wirtſchaft; 16 Nachmittagskonzert; 19.40 Tages⸗ ſpiegel; 19.55 Wetter, Sonderwetterdienſt für die Land⸗ wirtſchaft, Wirtſchaftsmeldungen, Programmänderungen; 20 Zeit, Nachrichten; 22 Zeit, Nachrichten; 22.10 Lokale Nach⸗ richten, Wetter, Sport; 24 Nachtmuſik. Donnerstag, 24. Dezember: 9.45 Sendepause; 11 Hausfrau, hör zu; 11.30 Land- funk; 15 Kinderfunk, die Auflöſung unſeres großen Weih⸗ nachtspreisrätſels; 16 Weihnachtslieder hüben und drüben, Austauſch von Weihnachtsliedern mit USA., Belgien, Ita⸗ lien, Jugoſlawien, Polen und Schweden; 17 Kammermuſi; 17.30 Die Fahrt in den heiligen Abend, Erzählung; 18 Weih- nachtsklänge; 18.10 Der Frankfurter Bühnenchor ſingt; 1845 Volkstümliche Weihnachtsmusik; 20 O du fröhliche, o du ſelige, feſtliche Schlittenfahrt durch ſingendes, klingen⸗ des Weihnachtslano; 21 Weihnachtsanſprache des Stellvertre⸗ ters des Führers; 21.20 Deutſche Weihnachtsglocken läuben die heilige Nacht ein, 22.40 Heilige Nacht, alk bayrische Le⸗ gende von Ludwig Thoma; 24 Das iſt die Nacht, in der wir Heimweh haben, Hörfolge. Freitag, 25. Dezember(Erſter Weihnachtstag): 6 Hafenkonzert; 8 Zeit, Wetter; 8.05 Sendepauſe: 9 Kath. Morgenfeier; 9.30 Fröhliche Morgenmuſik; 10 Den Müttern, Kantate; 10.30 Wie ſchön geſchmückt der feſtliche Raum, weihnachtliche Hausmuſik; 11.15 Beethovenkonzert; 12 Mittagskonzert; 14 Kinderſtunde; 14.45 Pimpfe ſingen; 15, Flockenleicht, heitere Schallolattenplauderei: 16 Muſik aus Dresden; 18 Weuſftk in der Dämmerung; dazwiſchen erzählen Theodor Brandt und Albert Bozenhardt; 19.30 Aus unſerem Märchenbuch; 20 Wie es euch gefällt, buntes Konzert; 22 Zeit, Nachrichten, Wetter, Sport; anſchließend: Schallplatten; 22.30 Unterhaltungskonzert; 24 Nachtmuſik. Samstag, 26. Dezember(Zweiter Weihnachtstag): 6 Frühkonzert; 8 Zeit, Wetter, Schneeberichte; 8.05 Sendepauſe, 8.10 Schuberts f orellenquintett; 9 Evang. Mor⸗ genfeier; 9.45 Weihnachten im Felde; 10 Chorgeten], 10.45 Weihnachtliche Welt, bunter Teller aus Dichtungen; 11 Deutſche Weihenacht⸗Muſik; 12 Mittagskonzert; 14 Kinder⸗ funk; 15 Unterm Lichlerbaum, fröhliche Weihnachtsunterhal⸗ tung; 16 Froher Funk für Alk und Jung; 18 Dietrich Eckart zum Gedenken; 18.15 Im Sauſeſchritte durch beliebte Ope⸗ retten; 19 Fahrender Leute Chriſtnacht, Weihnachtsſpiel; 19.50 Die Nachwuchsfahrerprüfung auf dem Nürburgring; 20 Fröh⸗ liche Mu ik aus Opern und Operetten; 22 Zeit, Nachrichten 22.45 Lokale Nachrichten, Wetter, Sport, Schneebericht; 1 — e 2— S 7— 2——————— ꝛ— ͤ— r e — 2 8——=————,— —.————— 12————————— — e 2 28