usfrau, hör raven Leu⸗ ckengießereiz ö 18 Unſer der jungen ternationale erländertur⸗ racht?; 10 fel und die auderei; 18 inkbild aus aus Baden; maus„Die ner; 22.20 artenkirchen ten Reichs⸗ ungskonzert,. enen; 10.30 che!“ 1937, kuſik großer an, Mär⸗ izmuſik aus 937; 19.30 rſportwoche Reichenhall 20.10 Un⸗ Tag, Kan⸗ tzert. gend, Aus⸗ end; 10.30 dels in der Skiern auf 16 Froher bericht der richte vom Schickſalslie⸗ Nacht. Landfunk; Weſtmark uſik; 17.30 Schaffen, zlaskonzert; 9.10 Peter⸗ 15 Inter⸗ rchen, Funk⸗ ten; 22.30 mſchaltung; Wenn Domen ben; 15.15 as ſchwarze 5 Dresden; Bauernſter⸗ nale Win⸗ ht von den Bad Rei⸗ H J.; 20.10 1 der Her⸗ ichsſtraßen⸗ ir bemerken 0 Es dröh⸗ roher Funk Wehrmacht bie Zeitung end; 20.10 ne. eee eee, „Vierund⸗ t! Nur bis Drohung erundzwan⸗ ſprechen. die junge 1 Böſes ge⸗ Antwort. fragte Lu⸗ id. 8 t werde ich n, aus dem zung ſprach Park hin⸗ hlen; er iſt au Walent, die Gräfin c nicht zu gerade den ollte.“ g rt?“ fragte d die junge erſchrocken. nk?“ mich kaum Bett legen. 1 nerung an „ſagte die dich ſchleu⸗ ruhig lie- ige iſt, tut 1 wohlſten. ißen Dank a folgt! Erſcheint ich, mit Ausnahme der Soun⸗ und geſ. Feiertage Bezugspr' Monatlich Mx 40. durch die Poſt Mk. 1.60. in der Gäftsſtelle am Schalter abgeholt monatl. Mk. 1.20 Anzeigpreiſe: Die 22 mm breite mm-zeile Pfg., im Texttgo mm breit 18 Pfg. Nachläſſe gemäß Preis liſt⸗ Rr. 3. Al Preisliſte Rr. 8 z. Zt. gültig. Anzeigenſchluß 9 ud; Fernſprech Rr. 472 6. Boſtſcheck⸗Konto: Naels uge 78439. 37 ihrgane Dinſt⸗ und Treueverhälinis Dr. Ir zum deutſchen Beamtengeſetz und zur Reichsdienſt⸗ ſtrafordnung. Berlin, 28. Januar. Di Reichs- und preußiſche Miniſter des Innern Dr. Frick rach über alle deutſchen Sender über das deutſche Beamngeſetz und die Reichsdienſtſtrafordnung. D Miniſter führte aus: Der Führer und Reichskanzler hat ds deutſche Beamtengeſetz und die Reichsdienſtſtraf— ordnüg vollzogen Die beiden Geſetze treten mit dem 1. Juli 1937 Kraft Damit iſt eine einheitliche reichsgeſetzliche Re⸗ gelun des hochbedeutſamen Rechtsgebietes erreicht, um die ſich d verſchiedenen Regierungen der November⸗Republik jahreing vergeblich bemüht hatken. Ein ſolches Werk konnte ihnen nicht gelingen, weil ſie ſich nicht auf eine allen Be⸗ amtel im Deutſchen Reich gemeinſame Weltanſchauung ſtüt⸗ en kunten. Erſt der Nationalſozialismus hat dem deuͤtſchen olke und damit auch ſeinen Beamten eine Weltanſchauung gegelen, die alle eint und durchdringt. Nachdem die Beamtenſchaft in erſter Linie mit den Mit⸗ teln des Geſetzes zum Wiederherſtellung des Berufsbeam⸗ tentuns vom 7. April 1933 ſo umgeſtaltet war, daß ſie als ein teeues und verläßliches Inſtrüment in der Hand des Führers und Reichskanzlers und als ein Grundpfeiler des Natiohalſozialiſtiſchen Staates gelten kann, war es an der Zeit, ihr auch ein auf nationalſozialiſtiſchen Grundſätzen auf⸗ gebautes Recht und damit die geſicherte Grundlage zu wei⸗ terer Arbeit an Volk und Staat zu geben. In der Zeit vor der Machtergreifung leiſtete der Beamte ſeine Arbeit, ohne ſich mit einem Staatsoberhaupt perfſönlich verbunden zu fühlen. Sein Eid lautete ja auch nur auf die Verfaſſung und nicht auf einen Mann, in dem er ſeinen Füh⸗ rer ſehen konnte. Jetzt ſteht der Beamte, wie es das Beam⸗ tengeſetz gleich zu Anfang beſtimmt, f in einem öffentlich- rechtlichen Dienſt. und Treuever⸗ hältnis zum Führer und zum Reich. Er leiſtet einen Treueid dahin, daß er dem Führer des Deutſchen Reiches, Adolf Hitler, treu und gehorſam ſein, die Geſetze begchton und ſeine Amtspflichlen gewiſſenhaft er⸗ fällen werde. 5 Die alte Tradition der Beamten iſt zurückgekehrt, die der Führer in ſeinem Buch„Mein Kampf“ mit ehrenden Worten hoher Anerkennung bedacht hat. Nur aus dem per⸗ ſönlichen Verhältnis des Beamten zu ſeinem König waren alle guten Eigenſchaften der Beamtenſchaft erwachſen. Staatsoberhaupt iſt heute der vom Vertrauen des deut⸗ ſchen Volkes erkorene und getragene Führer. Durch das Treueverhältnis zu ihm wird der Beamte nunmehr Diener des ganzen Volkes. Das Volk wieder iſt geeint in der NSDAP, die ihrer⸗ ſeits den Staat trägt, in deſſen Dienſt der Beamte ſteht. Veshalb iſt, wie es im Eingang des Geſetzes heißt, der Beamte der Vollſtrecker des Willens des von der NS DA getragenen Staates. Berufsbeamte ſind ſolche Beamte, deren Dienſtverhält⸗ nis zum Staate ſo eng iſt, naß es ihr Leben ausfüllt, den Mittelpunkt ihrer Lebenstätigkeit, alſo ihren Lebensberuf vildet. Dem wird außerdem im Vorwort mit der Beſtim⸗ mung Rechnung getragen, daß in der Regel nur derjenige Beamter werden darf, der neben den politiſchen Voraus⸗ ſetzungen die vorgeſchriebene Vorbildung nachweiſen kann. Das Geſetz legt auch den Grundſatz feſt, daß das Be⸗ amtenverhältnis mit dem Ziele begründet wird, den Beam⸗ ten lebenslänglich mit dem Staat zu verbinden, ihn zum Beamten auf Lebenszeit zu machen. Deshalb iſt weiter be⸗ ſtimmt, daß ein Beamter auf Widerruf, der ſich in einer Planſtelle befindet, ſpäteſtens nach einer ſechsjährigen Be⸗ währungsfriſt zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen iſt. Das Beamtenrecht und das Dienſtſtrafrecht für die deut⸗ ſchen Beamten war bisher außer im Reichsbeamtengeſetz in Geſetzen von 16 verſchiedenen Ländern enthalten. Die be⸗ ſondere Bedeutung der neuen Geſetze liegt darin, daß ſie für alle deutſchen Beamten elten, alſo nicht nur für die Reichs- und Länderheamten, farben auch für die Kommunalbeamten und die Beamten er ſonſtigen Körperſchaften des öffentlichen Rechts. Alle ſind jetzt Reichsbeamte, und zwar je nach ihrem Dienſtherrn un⸗ mittelbare oder mittelbare Reichsbeamte. Auch das Dienſt⸗ ſtrafrecht gilt gleichmäßig für alle deutſchen Beamten. Jeder deutſche Beamte iſt mit ſeiner Berufung Diener des ganzen Volkes geworden. Schon daraus, daß der Be⸗ amte vom Staat berufen wird ergibt ſich, daß die Begrün⸗ dung des Beamtenverhältniſſes kein Vertrag zwiſchen Gleich⸗ ſtehenden, ſondern ein Hoheitsakt des Staates iſt. Für den Nationalſozialismus iſt treue Pflichterfüllung oberſte For⸗ derung an ſeden Volksgenoſſen. Dies gilt aber beſonders für denjenigen, der ſich unmittelbar dem Dienſt am Staate wid⸗ met. Das DB behandelt deshalb, abweichend von den bis⸗ herigen Beamtengeſetzen, zu allererſt die Pflichten des Beamlen und die Folgen der Nichterfüllung dieſer Pflichten. Dann orſt folgen die Vorſchriften Über die Rechtſtellung und die erſorgung des Beamten. Wer Beamter werden will, muß ſich zunächſt darüber klar werden, ob er gewillt und imſtande iſt, dieſe beſonde⸗ ren, aus dem Beamlenverhältnis ſchließenden Pflichten auf sch zu nehmen Erſt dann mag er den Weg, auf dem er Be⸗ anter werden kann, und die Stellung, die das Recht dem Beamten gibt, betreten. Das Geſetz legt fol end lichten des Beamten feſt: s Geſetz legt folgende Pflich Jages- und Anzeigenblatt für Mannheim⸗Seckenheim und Umgebung. Verkündblatt für den Stadtteil Mhm.⸗Seckenheim. G Beilagen: Der Familienfreund, Jlluſtriertes Unterhallungsblalt Die Frau und ihre Welt. Ausgabe werktags mittags 12 Uhr. Betriebsſtörungen uſw. berechtigen zu keinen Erſatzauſprüchen Druck und Verlag: Georg Zimmermann(Inh. Georg Härdlez Mannheim⸗Seckenheim, Zähringerſtraße Rr. 68. Verantwortlich für die Schriftleitung, ebenſo für die Anzeigen Georg Härdle Mannheim ⸗Seckenheim, Hauptſtr. 120.— D.⸗A. XII. 36 1140 —— g—— — —— 3—— A——————— — 2 ——--. 7˖-*—— Donnerstag, den 28. Januar 1937 Dem Führer perſönlich iſt er durch den Treueld zu Treue und Gehorſam, zur Beachtung der Geſetze und gewiſſenhaften Erfüllung ſeiner Amtspflichten verbunden. Dem Führer hat er Treue bis zum Tode zu halten. Die Treuepflicht endet alſo nicht mit der Verſetzung des Beamten in den Ruheſtand. Echte Vaterlandsliebe, Opferbereitſchaft und volle Hingabe der Arbeitskraft, Gehorſam gegenüber dem Vorgeſetzten und Kameradſchaft gegenüber den Mitarbeitern ſind Pflichten des Beamten. Allen Volksgenoſſen ſoll er ein Vorbild treuer Pflichterfüllung ſein Erſtmalig in einem Beamtengeſetz iſt die Kameradſchaft gegenüber den Mitarbeitern zur Dienſt⸗ pflicht erhoben. Kaſtengeiſt und Standesdünkel ſind der na⸗ tionalſozialiſtiſchen Auffaſſung fremd. Aus dem Grundſatz der Einheit von Partei und Staat folgt die Pflicht des Beamten, jederzeit für die NS DA einzutrelen und ſich in ſeinem ganzen Verhalten von der Tatſache leiten zu laſſen, daß die NSDAP in unlöslicher Verbundenheit mit dem Volk Trägerin des deutſchen Staatsgedankens iſt. Er begeht eine ſchwere Pflichtverletzung wenn er Vorgänge, die den Veſtand des Reiches oder der NS DAN gefährden könnten, nicht zur Kenntnis ſeines Dienſtvorgeſetzten bringt: dies auch dann, wenn er ſie außerhalb ſeines Amtes erfah⸗ ren hat. Gehorſam und Amtsverſchwiegenheit 72 5 ſind weitere Pflichten des Beamten. Die Bindung des Be⸗ amten an das Geſetz und dienſtliche Anordnungen ſeiner Vorgeſetzten geht jeder anderen Gehorſamsbindung vor. Neu geregelt iſt die Einſtellung des Beamten inſofern, als es außer Beamte auf Zeit, d. h. ſolchen Beamten, die, wie die leitenden Gemeindebeamten, nur auf eine beſtimmte Reihe von Jahren berufen werden, nur noch Beamte auf Widerruf und Beamte auf Lebenszeit gibt.— Beamter auf Lebenszeit kann nur werden, wer das 27. Lebensjahr vollendet hat und den vorgeſchriebenen oder üblichen Vorbereitungsdienſt und die vorgeſchriebenen oder üblichen Prüfungen beſtanden hat. Iſt dies nicht der Fall, ſo muß er vorher ſein Amt funf Jahre lang als Widerrufsbeamter geführt haben. Nach Maßgabe eines beſonderen Erlaſſes des Führers und Reichskanzlers iſt der Stellvertreter des Führers bei der Er⸗ nennung von Beamten zu hören, ebenſo, wenn gewiſſe Ho⸗ heitsträger der Partei als Beamte verſetzt werden. Der Beamte auf Lebenszeit hat im Falle ſeiner Dienſt⸗ unfähigkeit alsbald Anſpruch auf Ruhegehalt, nicht erſt, wie bisher, nach einer Dienſtzeit von zehn Jah⸗ ren. Da aber niemand mehr vor dem 27. Lebensjahr ſebens⸗ länglich angeſtellt wird, ergibt ſich hieraus kein beſonderer Vorteil für den Beamten gegenüber dem bisherigen Recht, wohl aber eine außerordentliche Vereinfachung der Verwal⸗ tungsarbeit bei der Feſtſetzung der Ruhegehaͤlter. Nach 30 Jahren, alſo in der Regel mit dem 57. Lebensjahr, erreicht der Beamte das höchſte Ruhegehalt. Beamte auf Widerruf erhalten bei vorzeitigem, oder durch eigenes Verſchulden veranlaßten Ausſcheiden einllebergangsgeld. Werden ſie aus Anlaß des Dienſtes dienſtunfähig, ſo erhalten ſie Ruhege⸗ halt; auch bei Erreichung der Allersgrenze kann ihnen Ru⸗ hegehalt bewilligt werden. Neu iſt eine Vorſchrift, nach der dem Beamten, der in ſeinen Leiſtungen über das billigerweiſe von ihm zu e zurückbleibt, das nach Beſoldungsrecht vorge⸗ ehene Aufſteigen im Gehalt nach Dienſtaltersſtufen verſagt werden kann Auf ſolche Beamte, die infolge vorübergeh'n⸗ der Krankheit nicht voll leiſtungsfähig ſind, oder deren Lei⸗ ſtungsfähigkeit in den letzten Jahren vor Erreichung der Al⸗ tersgrenze nachläßt, wird dieſe Beſtimmung im allgemeinen nicht angewendet werden. Die Vorſchriften über die Verſetzung in den Warteſtand haben ſich gegenüber den im Reich beſtehenden nicht weſent⸗ lich geändert. Neu iſt jedoch, daß der Kreis der ſogenannten politiſchen Beamten, die jederzeit in den Warteſtand verſetzt werden können, 555 das ganze Reich hege feſtgelegt iſt. Die Warteſtands⸗ beamten erhalten Wartegeld wie 11 Sie können auf An⸗ trag jederzeit in den Ruheſtand ver 0 werden. Nach einer fünfjährigen Warteſtandszeit, in welche die Zeit einer vor⸗ übergehenden Beſchäftigung als Beamter nicht eingerechnet wird, ſind ſie in den Ruheſtand zu verſetzen. Dies darf jedoch früheſtens ein Jahr nach Inkrafttreten des DBG erfolgen. Für die Beendigung des 91 e ſind neue Begriffsbeſtimmungen 1 die eine überſichtliche Klar⸗ ſtellung auch der rechtlichen Folgen ermöglichen. Das Be⸗ amtenverhältnis endet außer durch den Tod durch Ausſchei⸗ den, durch Entlaſſung, durch Eintritt in den Ruheſtand und durch Entfernung aus dem Dienſt Der Beamte ſcheidet aus bei Verluſt des Reichsbürgerrechts, beim Verlegen des Wohn⸗ ſitzes in das Ausland ohne Zuſtimmung der Oberſten Dienſt⸗ behörde und bei ſeiner Verurteilung zum Tode, zu Zucht⸗ haus oder wegen vorſätzlich begangener Tat zu Gefängnis von einem Jahr oder längerer Dauer oder bei Verurteilung u Gefängnis wegen vorſätzlicher hoch⸗ oder landes verräteri⸗ cher Handlungen. In dieſen Fällen bedarf es alſo keines Dienſtſtrafverfahrens, um den Beamten aus dem Dienſt zu entfernen. Nach dem Ausſcheiden bat der Beamte keinen An⸗ 1 Nr. 23 ſpruch auf Dienſtbezüge und Verſorgung; er darf auch die Amtsbezeichnung und die mit dem Amte verbundenen Titel nicht mehr führen. Der Beamte wird enklaſſen, wenn er die Leiſtung des Treueides verweigert, wenn ſich nachträglich herausſtellt, daß er oder ſein Ehegatte nicht deutſchen oder artverwandten Blutes iſt, wenn er ſelbſt be⸗ antragt; der Widerrufsbeamte ferner bei Widerruf, endlich der weibliche verheiratete Beamte, wenn ſeine wirtſchaſtliche Verſorgung geſichert erſcheint. Widerrufsbeamte erhalten ein geſtaffeltes Uebergangsgeld, verheiratete weibliche Beamte eine Abfindung.— Nach der Entlaſſung hat der Beamte kei⸗ nen Anſpruch auf Dienſtbezüge und Verſorgung. Es kann ihm geſtattet werden, die Amtsbezeichnung mit dem Zu⸗ ſatz„a. D.“ zu führen. In den Ruheſtand verſetzt wird der Beamte, wenn er die Altersgrenze erreicht hat, wenn er dienſtunfähig geworden iſt, ferner wenn der Füh⸗ rer und Reichskanzler auf einen von der Oberſten Dienſtbe⸗ hörde im Einvernehmen mit dem Reichsinnenminiſter geſtell⸗ ten Antrag entſcheidet, daß der Beamte nicht mehr die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für den nationalſozialiſtiſchen Staat eintreten wird Die den Antrag rechtfertigenden Tatſa⸗ chen müſſen in einem beſonderen Unterſuchungsverfahren feſt⸗ geſtellt ſein, in dem die eidliche Vernehmung von Zeugen zu⸗ läſſig und der Beamte gehört iſt. Das Ruhegehalt iſt erdienter Gehaltsteil; die bisherigen Vorſchriften einer Anrechnung ſpäteren Arbeitsverdienſtes auf das Ruhegehalt ſind daher beſeitigt worden. Bei Ver⸗ letzung der Treuepflicht kann das Ruhegehalt entzogen wer⸗ den. Bei einem Ruheſtandsbeamten gilt es jetzt als Dienſt⸗ vergehen, wenn er ſich ſtaatsfeindlich betätigt, wenn er die Amtsverſchwiegenheit verletzt und wenn er nach ſeinem Ausſcheiden Belohnungen oder Geſchenke in Bezug auf ſein Amt ohne Genehmigung der Oberſten Dienſtbehörde an⸗ nimmt. Im Dienſtſtrafverfahren können ihm dann alle Rechte aus ſeinem früheren Beamtenverhältnis, auch das Ruhe⸗ gehalt, abgeſprochen werden. Wegen der in der Tat liegen⸗ den Verletzung der Treupflicht, die jedem Volksgenoſſen und in erhöhtem Maße jedem ehemaligen Beamten und ſeinen Hinterbliebenen obliegt, erliſcht der Anſpruch des Ruhe⸗ ſtandsbeamten, der Beamten witwen und Waiſen auf Verſorgungsbezüge, wenn ſie wegen Hoch- oder Lan⸗ desverrats oder einer ſonſt mit dem Tode bedrohten Hand⸗ lung zum Tode oder zu Zuchthaus oder wegen einer ande⸗ ren vorfätzlichen hoch- oder landesveräteriſchen Handlung zu Gefängnis verurteilt werden Das Witwen⸗ und Waiſengeld kann auch bei ſonſtiger ſtaatsfeindlicher Betätigung jeweils bis zur Dauer von zwei Jahren entzogen werden. Das Geſetz beingt weiter eingehende Vorſchriften über die Berechnung des Ruhegehalts und die ruhegehaltsfähige Dienſtzeit; hierbei mag nur hervorgewoben werden, daß auch die Bekleidung eines haupfamtlichen Amtes in der NSDAP als ruhegehaltsfähige Dienſtzeit angerechnet werden kann; übergangsweiſe kann auch die Zeit angerechnet werden, während der ein Beaunter vor dem 30 Januar 1933 in der NSDAP ein Amt bekleidet hat, auch wenn es nicht haupt⸗ amtlich war Wichtig iſt, daß auch die Vorſchriften des Un⸗ fallfürſorgegeſetzes für Beamte in das DBG übernommen ſind mit der iterung, daß für je den Dienſtunfall Un. fallfürſorge vührt wird. Vermögen ſehtliche Anſprüche Beamten, Ruhe⸗ ſtan e 3535. nach Schaffung des Reichsverwaltungsgerichts nur noch vor den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kön⸗ nen. Aus den Schlußvorſchriften iſt noch hervorzuheben, ung an den bereits bewilligten Ruhegehältern, Witwen⸗ un Waiſengeldern nichts geändert wird und daß auch Warte⸗ gelder nicht neu feſtgeſetzt werden. Endlich ſei noch bemerkt, daß die urzeit noch in Geltung ſtehenden Paragraphen 5 und 6 des Geſetze; zur Wiederher⸗ ſtellung des Berufsbeamtentums, die es ermöglichen, den Beamten jederzeit in ein geringeres Amt oder in den Ruhe⸗ ſtand zu verſetzen, nach Inkrafttreten des Deutſchen Beam⸗ tengeſetzes ihre Geltung verlieren. Eine weſentliche Ergänzung des Deutſchen Beamten e⸗ ſetzes bildet die ſchon erwähnte 1 f f a 1 Reichs dienſtſtraforonung Während der Pflichtenkreis des Beamten im Beamtengeſetzz umſchrieben wird, gibt das Dienſtſtrafrecht den Dienſther⸗ ren des Beamten die Mittel an die Hand, um Verſtöße ge⸗ gen die Dienſtzucht abzuwehren und die Beamtenſchaft nö⸗ tigenfalls von Mitgliedern zu reinigen, die das ihnen durch die Ernennung zum Beamten bewieſene Vertrauen nicht rechtfertigen. Die 50 1 dieſes neuen Geſetzes liegt darin, daß es, ebenſo wie das eutſche Beamtengeſetz, ein wichtiges Stück praktiſcher Arbeit an der Reichsreform leiſtet. In der Geſtaltung des be en Verfahrens, den Arten der Dienſtſtrafen und anderes mehr, lehnt die Reichsdienſt⸗ Ad e ſich an geltendes Reichs⸗ und Landesrecht an. ndererſeits 110 ſie alle Handhaben, die nötig ſind, um die Beamtenauffaſſung des ee Staates, wie ſie im Deutſchen usdruck findet, wee Wenige wichtige Punkte ſeien hervorgehoben: die dem, Reichsrecht bisher nicht bekannte Ausdehnung der Dienſt⸗ b auf Ruheſtandsbeamte iſt ſchon bei Behandlung er Treupflicht des Beamten erwähnt. Eine weitere weſent⸗ liche Neuerung bildet das Wiederaufnahmeverfahren in Dienſtſtrafſachen. Schließlich enthält die Reichsdienſtſtraford⸗ nung Vorſchriften, die der NSDAßq in beſtimmten Bezie⸗ hungen eine Beteiligung am Dienſtſtrafverfahren zuſichern. eamtengeſetz ihren England horcht auf Die Enthüllungen über ſchwere Sabotageakte auf Werf⸗ ten der Kriegsmarine, die einem aufhorchenden Unterhaus durch den Erſten Lord der Admiralität, Sir Samuel Hoare, in Beantwortung des Mißtrauensantrages der Labour Par⸗ ty wegen der Entlaſſung von fünf Arbeitern unterbreitet wurden, haben in England großes Aufſehen erregt. Sir Hoare hatte in ſeiner Erklärung auf die Notwendigkeit der Geheimhaltung gewiſſer Vorgänge auf den Staatswerften hingewieſen. Es liege auf den Schultern der Arbeiter und der Regierung die Verantwortung, darauf zu achten, daß nichts das Vertrauen von Offizieren und Soldaten der Flotte gegenüber den Werften erſchüttern könnte. In den Werften dürften nur Leute beſchäftigt werden, denen die Regierung voll vertrauen könne Vor zehn oder zwölf Jahren ſei der Verſuch gemacht worden, Unzufriedenheit unter den Werft⸗ arbeitern zu ſchüren und ſogar Meutereien anzuzetteln. Be⸗ ſondere Vorſichtsmaßnahmen hätten daher getroffen werden müſſen. Trotzdem hätten die nächſten Jahre eine ganze Reihe ſehr bedenklicher Zwiſchenfälle gebracht. Sir Hoare zählte dann eine Reihe von Sabotagefällen auf, die für die Notwendigkeit einer ſcharfen Ueberwachung durch die Regierung zeugen. Es ſei klar geweſen, daß die Beſchä⸗ digungen mit Vorbedacht und in böſer Abſicht vorgenommen worden ſeien. Zu dem jüngſten Fall ſagte der Erſte Lord der Admira— lität, daß die Nachforſchungen unabweislich zu dem Schluß geführt hätten, daß das notwendige Vertrauen zu verſchiedenen Leuten nicht berechtigt 17 5 ſei. a In der lebhaften und teilweiſe ſehr erregten Ausſprache, die dieſer Erklärung folgte, wies der Konſervative Lord Winterton darauf hin, daß hinter den Zwiſchenfällen auf Staatswerften eine leitende Organiſation ſtehen müſſe. Die Sabotageakte ſeien mit teufliſcher Hinterliſt durch⸗ geführt worden. Der Führer der Oppoſition, Attlee, beklagte ſich allerdings darüber, daß im Unterhaus nicht die vollen Tatſachen mitgeteilt worden ſeien. Den fünf Männern habe man keine Gelegenheit gegeben, ſich zu verteidigen. Nach⸗ dem Miniſterpräſident Baldwin die Anregung, eine Art Schiedsrichter für dieſen Fall einzuſetzen, abgelehnt hatte, wurde der Mißtrauensantrag der Labout-Paxty mit 330 gegen 145 Stimmen abgelehnt Sämtliche Londoner Morgenblätter bringen die Mittei⸗ lungen Sir Hoares in größter Aufmachung und weiſen dar⸗ auf hin, daß es ſich um äußerſt gefährliche Verſuche gehan⸗ delt habe, die engliſche Kriegsflokte zu ſchädigen, und zwar nicht nur durch techniſche Sabotage, ſondern auch durch Aufreizung zur Meuterei und durch politiſche Zerſetzung beim Marineperſonal. Beſonders hervorgehoben wird der Hinweis Hoares, daß es ſich nicht um vereinzelte Vergehen, ſondern um Verbrechen gehandelt habe, die von einer„hö⸗ heren Organiſation“ eingeleitet und angeſtiftet worden ſeien. Die Tatſache, daß damit Moskau und der Bolſchewismus gemeint iſt, wird von den Blättern entſprechend der in Eng⸗ land immer noch geübten Zurückhaltung gegenüber den bol⸗ ſchewiſtiſchen Zerſetzungsmethoden allerdings nur in mehr oder weniger verhüllter Form angedeutet. Die konſervative„Morning Poſt“ ſpricht von einem „bösartigen Einfluß“ in den britiſchen Werften, der ſyſte⸗ matiſch gegen die Sicherheit des Staates arbeite und über erhebliches Menſchenmaterial und techniſche Möglichkeiten verfüge.„Daily Telegraph“ ſchreibt, es ſei ſehr unerfreulich, daß man Spionagemethoden gegen britiſche Staatsangehö⸗ rige anwenden müſſe Die Ereigniſſe hätten jedoch gezeigt, daß das nötig geweſen ſei. Wenn man die Methoden nicht geheim gehalten hätte, wäre eine Ueberwachung zukünftiger Sabotagepläne ausgeſchaltet worden. „Daily Mail“ weiſt in großer Aufmachung darauf hin, daß durch die Mitteilungen des Marineminiſteriums ein bis⸗ her ſtreng gehütetes Geheimnis enthüllt worden ſei, nämlich das Beſtehen eines ſtaatlichen Geheimdienſtes, der mit der Bekämpfung zerſetzender Tätigkeit in England beauftragt ſel. Dieſer in mehreren Jahren aufgebaute Dienſt ſei heute wahrſcheinlich eine der beſten Organiſationen dieſer Art in der Welt und komme an Wirkſamkeit dem britiſchen Ge⸗ heimdienſt im Weltkrieg gleich. Dieſe Organiſation kenne die Methoden und Ziele der Zerſetzungsagenten genau. Sie kenne die Betätigung der Bolſchewiſten in den Munitions⸗ fabriken und beſonders in den Flugzeugwerken ſowie unter den Mannſchaften aller drei Waffengattungen. Sie ſei fer⸗ ner genau unterrichtet über das Kommen und Gehen von Kurieren und Inſtrukteuren zwiſchen Moskau und der Briti⸗ ſchen Kommuniſtiſchen Partei. Dem Fall, der in England ſelbſt ſo erhebliches Aufſehen erregt hat, kommt immerhin eine ſymptomatiſche Bedeutung u. Gerade die vorſtehend wiedergegebenen ſchweren Be⸗ irchtungert der„Daily Mail“ dürften geeignet ſein, weite⸗ ren Auslandskreiſen die Augen über die bolſchewiſtiſche Ge⸗ fahr zu öffnen. ff ˙——————————§˖7Ʒ—7v' p Obgleich das Dienſtſtrafrecht ſeit der Machtübernahme allenthalben in Reich und Ländern ſchärfer als früher und von Dienſtſtrafbehörden, die jetzt durchweg nationalſoziali⸗ ſtiſch beſetzt ſind, ee worden iſt, bilden die Fälle, in denen es ſich als notwendig erwies, die ſchärfſte Strafe der Dienſtentlaſſung anzuwenden, nur einen verſchwindend geringen Bruchteil der Geſamtzahl der Beamten. In den ahren 1933 bis 1935 ſind im Durchſchnitt nur knapp 7 pro Tauſend der vorhandenen Beamten durch Diſßziplinar⸗ urteil aus dem Dienſt entlaſſen worden(bei Einbeziehung der Ruheſtandsbeamten prozentual noch weniger): Ein überzeugender Beweis für die Unverſehrtheit und Sauberkeit des deutſchen Berufsbeamtentums! Das nationolſozialiſtiſch erneuerte Beamten- und Dienſtſtrafrecht wird das ſeinige dazu beitragen, jenen nach den Worten des Führers„un⸗ vergleichlichen Beamtenkörper des alten Reiches“ in natio⸗ e Ausrichtung neu erſtehen zu laſſen und ihn in ſeiner Unbeſtechlichkeit und hohen Leiſtungsfähigkeit zu erhalten. 1 f i i Die beiden Beamtengeſetze verſchmelzen nationalſozia⸗ Siga Grundanſchauungen mit den Erforderniſſen des ztaates. Daß die beſondere Betonung des Treueverhält⸗ niſſes und die Voranſtellung der gegen die bisherige Auf⸗ faſſung erhöhten Pflichten des Beamten ein Vorzug der Geſetze iſt, wird jedermann empfinden. Dem Führer aber iſt die Beamtenſchaft dankbar, daß er ihr am Ende der erſten vier Jahre nationalſozialiſtiſchen Aufbaus durch dieſe Ge⸗ ſetze das Vertrauen ſchenkt, als einer der Grundpfeiler des nationalſozialiſtiſchen Staates ihm und der Bewegung Ge⸗ folgſchaft leiſten zu dürfen. Schafft Heime für die Hitlerjugend. Die Reiſever mittlung Berlin, 27. Januar. Das vom Führer und Reichskanzler und von Dr. Schacht unterzeichnete„Geſetz über die Ausübung der Reiſevermitt⸗ lung vom 26. Januar 1937“ beſagt folgendes: Paragraph 1. Die Ausübung der Reisevermittlung, näm⸗ lich 1. die Veranſtaltung, Durchführung oder Vermittlung von Reiſen, die ſich nicht auf die Beförderung mit eigenen Fahrzeugen beſchränken, oder 2. die Vermittlung von vor⸗ übergehender Unterkunft oder Verpflegung kann ganz oder teilweiſe unterſagt werden, wenn Tatſachen vorliegen, welche die Unzuverläſſigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf dieſen Gewerbebetrieb dartun. Paragraph 2. Die Kreispolizeibehörde kann die Aus⸗ übung der Reiſevermittlung vorläufig verhüten. Sie hat in dieſem Falle unverzüglich bei der hierfür zuſtändigen Behörde den Antrag auf Unterſagung des Gewerbebetrie⸗ bes nach Paragraph 1 zu ſtellen. Paragraph 3. Der Reichswirtſchaftsminiſter erläßt die zur Durchführung dieſes Geſetzes erforderlichen Ausfüh⸗ rungsbeſtimmungen. Paragraph 4. Eine Entſchädigung für perſönliche oder wirtſchaftliche Nachteile, die durch die Unterſagung oder durch ein vorläufiges Verbot entſtehen, wird nicht gewährt. Paragraph 5. Wer Reiſevermittlung trotz Unterſagung oder 1 Verbotes weiterbetreibt, wird mit Geld⸗ ſtrafe beſtraft. Danziger Fragen vor dem Nat Zuſtimmung für die Neuregelung. Genf, 28. Januar. Der Völkerbundsrat hat in öffentlicher Sitzung von dem Bericht des polniſchen Außenminiſters Beck über die Danziger Angelegenheiten Kenntnis genommen und dem Bericht des engliſchen Außenminiſters Eden über die Neu⸗ regelung in Danzig zugeſtimmt. In ſeinem Bericht geht Beck von dem Auftrag aus, den ihm der Völkerbundsrat mit ſeiner Entſchließung vom 5. Oktober 1936 erteilt hat. In den Verhandlungen mit dem Danziger Senat hat die polniſche Regierung die Notwendigkeit unterſtrichen, daß das Statut der Freien StadtDanzig einſchließlich der Macht⸗ befugniſſe des Oberkommiſſars geachtet werde. 5 Der Danziger Senat habe erklärt, daß die Freie Stadt ihre Beziehungen zu dem Oberkommiſſar auf die augen⸗ blicklich in Kraft befindliche Rechtsregelung gründe. Dieſe Erklärung des Danziger Senats, ſowie die Zuſicherungen, die den polniſchen Unterhändlern im Laufe der Beſprechun⸗ gen von den Danziger Vertretern abgegeben worden ſeien, ließen die polniſche Regierung hoffen, daß die ent⸗ ſtandenen Schwierigkeiten in Zukunft ausgeſchaltet ſein werden. In dem Bericht, den Eden im Namen des Dreier-Aus⸗ ſchuſſes erſtattete, heißt es, daß der Ausſchuß dem Rat dis Annahme des Berichts, wenn auch mit ſchweren Bedenken, und die Ernennung eines neuen Kommiſſars empfehle. Der Danziger Senatspräſident Greiſer, der anſchließend das Wort zu einer Erklärung ergriff, dankte dem polniſchen Außenminiſter für die loyale und feinfühlige Euledigung ſeines Auftrages. Die Waſſersnot in Nordamerika Neues Anſteigen des Miſſiſſippi befürchtet. Newyork, 27. Jan. In einer Unterredung ſchätzte der Vorſitzende des Roten Kreuzes, Admiral Grayſon, die Zahl der durch die Ueberſchwemmungen in den elf mittel⸗ und weſtamerikaniſchen Staaten obdachlos gewordenen Einwohner auf 750000. Für die ſofortige Unterſtützung dieſer Unglücklichen brauche das Rote Kreuz, ſo ſagte Grayſon weiter, wenigſtens 10 Millionen Dollar. Das Unterhaus hat bereits einen Nachtragshaushalt in Höhe von 899 Millionen Dollar angenommen. Wenn auch der Waſſerſtand des Ohio bei Cincinnati nicht weiter geſtiegen und an einigen Stellen ſogar gefallen iſt, ſo wird doch eine neue Hochflut befürchtet. Auch der Miſſiſſippi ſteigt ſüdlich von Cairo(Illinois) ſtändig weiter, was auf den 1 0 Zufluß neuer Waſſermengen aus dem Ohio zu⸗ rückzuführen iſt Bei Memphis beträgt der Waſſerſtand ſchon über 27 Meter(drei Meter über normal). Da man befürchtet, daß verſchiedene Miſſiſſippi⸗Dämme den Fluten nicht ſtandhalten werden, werden die Verſtärkungsarbei⸗ ten mit größtem Eifer fortgeſetzt. Auch über Oſtarkanſas wurde der Ausnahmezuſtand verhängt. Gleichzeitig wurden zahlreiche weitere Ortſchaf⸗ ten in Tenneſſee, Weſtkentucky, Miſſouri, Arkanſas, und Miſſiſſippi geräumt. Die Jahl der Toten ſteigt ſtändig, jedoch liegen genaue Zahlen nicht vor. In verſchiedenen Gegenden ſind Boote mit Flüchtlingen gekenterl. So er⸗ kranken in Paducah(gentucky) 14 Perſonen, als ein voll⸗ beſetztes Boot umſchlug. In dem bis zu drei Metern überfluteten Louisville wütete in einer Lackfabrik ein verheerender Brand. Auch hier ſind mehrere Perſonen bei Rettungsverſuchen er⸗ trunken. Allgemein macht ſich der Mangel an Trinkwaſſer immer ſtärker bemerkbar. Unterhalb des Städtchens Ma⸗ riettg(Ohio) trieben zwei Männer wohlbehalten an Land, die ſich zwei Tage lang auf dem Dach ihres Hauſes, bas 65 915 weit den Fluß hinabgetrieben war, feſtgehalten hat⸗ en. 500 000 Perſonen ſollen ihr Wohngebiel räumen. Baſhington, 28. Januar. Kriegsminiſter Woodring hat die ſofortige Inangriff⸗ nahme aller Vorbereitungen für die umgehende Räumung des unteren Miſſiſſippitals angeordnet. Dieſe Vorbereitun⸗ gen ſollen bis zum Freitagabend beendet ſein, doch ſoll die eigenfliche Räumung noch nicht unmittelbar beginnen. So- fern nicht unvorhergeſehene Ereigniſſe eintreſen, glaubt man nämlich mit der Räumung der bevölkerten Gebiete in den Niederungen auszukommen. 12 Von der Räumungsobereitſchaft werden mindeſtens 500 000 Perſonen betroffen. Die mit aller Beſchleunigung vorbereitete Räumung des 160 Kilometer breiten und 1600 Kilometer langen Tales des„Vaters der Flüſſe“, in dem die fruchtbarſten Baumwollpflanzungen der Welt und zahl reiche blühende Städte und Dörfer liegen, ſtellt die größte Notſtandsmaßnahme ſeit dem Weltkriege in den Vereinig⸗ ten Staaten dar. Die Ueberſchwemmungen im Ohiotal, Cincinnati, 26. Jan. Die Zahl der Toten im über⸗ ſchwemmten Ohio⸗Taf hat ſich bis Dienstag duf etwa 150 erhöht Zahlreiche Perſonen werden vermißt. In der Nähe von Ripley(Tenneſſee) ſtüczle ein Wohnhaus ein, wobei 20 Bewohner ums Leben kamen. 5 5 Der Leiter der Bundesarbeitsbeſchaffzsbehörde, Holkins, ſchätzt die Zahl der durch die Uebervemmung obdachlos Gewordenen für die nächſten Tage juf ruad 700 000. Die Behörden ordneten Jaberg Räſung der Stadt Paducah(Kentucky), die 34 600 Einwohn zählt, an. ferner der Stadt Cairo(Illinois) mit rund 100 Ein⸗ wohnern ſowie verſchiedener anderer Ortſchaftei In man⸗ chen Orten im Ueberſchwemmungsgebiet von Indiania mußte die Nationalgarde das Bajonett benutz, um die Einwohner zu zwingen, ihre Häuſer zu verlaſſe. Die obdachloſen Familien lagern, oft nur m dem Nö⸗ tigſten gekleidet, auf den Höhen zu beiden Seitemes Ohio⸗ Tales. Viele ſind in Schulen und Kirchen unkgebracht. Das Rote Kreuz errichtete überall fliegende Lazrette. wo Tauſende gegen drohende Seuchen geimpft weden. In⸗ zwiſchen iſt es den Bemühungen der Feuerweh auch ge⸗ lungen, des Rieſenfeuers, dem über 35 Häuſer um Opfer fielen, Herr zu werden. Es brennen noch einige Oeltanks. Der Stadtrat von Cineinnati ernannte einen„Notſtands⸗ diktator“, der weiteſtgehende Befugniſſe zur Unterſtützung der Opfer der Ueberſchwemmungskataſtrophe hat. Der Ohio erreichte am Nachmittag bei Cincinnati eine Höhe von faſt 27 Metern oder 8 Meter über dem Stand der Flut im geſamten Ueberſchwemmungsgebiet. Die Wohnhäuſer ſind teils 10 Meter überflutet Kurzmeldungen Die Aebertragung in Gaſtſtätten Berlin, 27. Jan. Am 30. Januar jährt ſich zum vierten Male der Tag der Machtübernahme durch den Nationalſo⸗ zialismus. Ich erwarte von jedem Betriebsführer, daß in der Zeit von 13 bis 16 Uhr in allen Betrieben die Rede unſeres Führers durch Lautſprecher übertragen wird. Al⸗ len irgendwie abkömmlichen Gefolgſchaftsmitgliedern iſt Gelegenheit zum Gemeinſchaftsempfang zu geben und allen Gaſtſtätten muß das Anhören der Rede ermöglicht werden. Die Bedienung der Gäſte iſt geſtattet, jedoch darf dadurch die Wiede gabe der Rede nicht unterbrochen oder geſtört werden. Ich bitte, die Gefolgſchaftsmitglieder in dieſem Sinne zu unterrichten. Fritz Dreeſen, Leiter der Wirtſchaftsgruppe Gaſtſtätten⸗ und Beherber⸗ gungsgewerbe. Beamiengehälterauszahlung ar 29. Januar. Berlin, 27. Jan. Das Reichsfinanzminiſterium gibt be⸗ kannt, daß mit Rückſicht auf die Feierlichkeiten am 30. Ja⸗ nuar 1937 die an dieſem Tage fälligen Bezüge der Bedien⸗ ſteten des Reiches, der Länder und Gemeinden bereits ann Freitag, den 29. Januar 1937, ausgezahlt werden dürfen. Nachlaſſen der Winterſtürme Hamburg wieder mit Strom verſorgt. Hamburg, 27. Jan. Der ſchwere Südoſturm, der ſeit Sonntag das nordweſtdeutſche Küſtengebiet und die Nord⸗ ſee heimſuchte, hat in der Nacht nachgelaſſen Wie die See⸗ warte Hamburg mitteilt, herrſcht an der Waſſerkante nur noch Windſtärke ſechs bis ſieben. Durch das Abflauen des Windes iſt das Waſſer der Elbe wieder geſtiegen. Die Ar⸗ beit der Hamburger Pioniere, die, wie berichtet, bei dem Dammbau in Neuhof eingeſetzt worden waren, iſt erfolgreich gewefe⸗ g kön i intritt- des höheren Waſſers wieder mit Strem verſorgt werden. Froſtmilderung und Neuſchnee in Schleſien. Breslau, 27. Jan. Nach anhaltendem Froſtwetter, das im ſchleſiſchen Flachlande Temperaturen bis minus 20 Grad und im Gebirge bis minus 23 Grad brachte, ſind von Sü⸗ den her in der Höhe mildere Luftmaſſen vorgedrungen und haben beſonders in den mittleren Gebirgslagen Schneefälle verurſacht. Im Gebirge hat ſich bereits Froſtmilderung ein⸗ geſtellt und zwar liegen die Temperaturen zwiſchen 4 und 12 Grad unter Null. Im Flachlande wurden noch Tempera⸗ turen bis zu 18 Grad minus gemeſſen. Die Kättewelle in Polen Grippeepidemie in Warſchau greift um ſich. Warſchau, 27. Jau. Der ſtrenge Froſt hat in Varſchau zur Schließung wehrerer Schulen geführt. Auf dem Lande mußten bereits die meiſten Schulen geſchloſſen werden. Ju dem ſtarken Froſt kommt in Warſchau die Grippeepidemie hinzu. Die Jahl der Grippekranken wird hier zurzeit auf 120 000, alſo auf rund 10 v. 9. der geſamten Bevölkerung der Hauptſtadt, ehen In den ſtaatlichen Büros und prinoten Unternehmungen ſind durchſchnittlich 30 Prozent aller Angeſtellten und Be⸗ amten krank.— Aus Oſtpolen wird gemeldet, daß Wölfe und Wildſchweine in immer größerer Zahl in die Nähe der menſchlichen Behauſungen kommen. In der Nähe von Stanislau in Oſtgalizien wurde in der letzten Nacht ein Bauernfuhr⸗ werk von einem Rude! Wölfe angefallen. Der Beſitzer und die beiden Pferde wurden von den Beſtien zerriſſen. Norditalien in Eis und Schnee Mailand, 27. Jan. Die ſtarken Schneefälle, denen in verſchiedenen Gegenden Norditaliens Eisregen vorangegan⸗ gen war, haben beſonders im Gebiet von Trieſt zu ſchweren Verkehrsſtörungen auf Straßen und Eiſenbahnen geführt, Auf der Linie Venedig Trieſt blieben mehrere Züge wegen völliger Vereiſung der Stromleitungen liegen. Es mußten Erſatzlokomotiven mit Dampfbetrieb herbeigeholt werden. Die Schneefälle hatten in ganz Oberitalien weiter an. Die Stadt Görz iſt durch den Schnee vollkommen blockiert. Bei einem Schneeſturm in der Gegend von Fiume wurden Tele⸗ phon⸗ 1 Telegraphenleitungen zerſtört und Bäume enk wurzelt. Navachine wurde erſtochen . e Ueberraſchende Feſtſtellung. Paris, 27. Jan. Die Oeffnung der Leiche des ermor⸗ deten Ruſſen Dimitri Navachine hat zu der überraſchenden Feſtſtellung geführt, daß Navachine nicht durch Schüſſe, wie man auf Grund des Fundes von drei Patronenhül⸗ ſen am Tatort zuerſt vermutete, ſondern durch vier Stiche mit einem Dolch getötet worden iſt. Auch eine Röntgen⸗ durchleuchtung zeigte kein Geſchoß. i Der Unterſuchungsrichter hat mit den Anwälten des 1930 in Paris verſchwundenen ehemaligen Generals Kut⸗ jepow, deſſen Fall der GPll zugeſchrieben wird, Maßnah⸗ men beſprochen, um eine Verjährung zu verhüten, falls die Unterſuchung der Ermordung Navachines Anhaltspunkte iN Aufklärung des Falles Kutjepow ergeben Ollte. 5 Wu! Zeri fre ant del ter töt wen er⸗ ö Badiſche Chronik () Karlsruhe, 27. Januar. () Tödlicher Sturz infolge Glatteiſes. Auf dem Gehweg in der Sternbergſtraße rutſchte der 36jährige Paul Merz, wohnhaft in Durlach, infolge des ſtarken Glatteiſes aus und kam ſo unglücklich zu Fall, daß er ſich einen ſchweren Schä⸗ delbruch zuzog, an deſſen Folgen er am Nachmittag im Städ⸗ tiſchen Krankenhaus geſtorben iſt. Da der in Frage kom⸗ mende Gehweg nicht geſtreut war, wurde gegen den Grund⸗ ſtückseigentümer ein Verfahren eingeleitet. 172 (J) Sie wollten zu den Bolſchewiſten nach Spanien. Vor dem Schöffengericht kam es zu einer Verhandlung ge⸗ gen zwei„Spanienreiſende“. Ein ehemaliger Kommuniſt Klempp hatte einen anderen, Dingler, veranlaßt, mit ihm in die„Internationale Brigade“ nach Rot⸗Spanien zu gehen. Die beiden kamen trotz eines ſorgfältig ausgearbeiteten Pla⸗ nes nur bis nach Kehl, wo ſie abgefaßt wurden. In der Schöffengerichtsverhandlung wurde nun der Werber Klempp zu einem Jahr zwei Monaten Zuchthaus verurteilt, wäh⸗ rend Dingler mit einem Monat zwei Wochen Gefängnis da⸗ vonkam. 5 (%) Pforzheim.(Anklagen wogen fahrläſſiger Tötung.) Der Maurermeiſter D. in Königsbach war von der Oelfabrik beauftragt worden, zur Aufnahme eines Oel⸗ tanks eine ausbetonierte Grube herzuſtellen. Trotz Verbots ſtieg der Arbeiter Krauß in die Grube, um einen Holzkeil wegzunehmen, auf dem der Tank ruhte. Dieſer kam ins Rutſchen, und da Krauß ſich nicht mehr zu retten vermochte, wurde er von dem 80 Zentner ſchweren Oeltank zu Tode zermalmt. Die Große Strafkammer ſprach den Angeklagten frei, indem ſie die Alleinſchuld des Verunglückten bejahte. — Zum fünften Male wurde die Strafſache gegen zwei ver⸗ antwortliche Perſonen des Schotterwerks Iſpringen verhan⸗ delt. Im Steinbruch war vor anderthalb Jahren ein Arbei⸗ ter von herabſtürzenden Geſteinsmaſſen verſchüttet und ge⸗ tötet worden. Die aufſichtführenden Perſonen ſollten die not⸗ wendige Sorgfalt außer acht gelaſſen haben. Sie wurden durch Urteil der Großen Strafkammer vom 26. November 1935 für ſchuldig erachtet und zu einer Gefängnisſtrafe von vier Monaten bezw. ſechs Wochen verurteilt. Auf die Reviſion der Angeklagten hob das Reichsgericht das Urteil auf, da die Schuldfrage nicht genügend geklärt ſei. Bei der noch⸗ maligen Verhandlung kam die Große Strafkammer zu dem gleichen Urteil. Auf eine nochmalige Reviſton erfolgte noch⸗ malige Zurückverweiſung der Strafſache an die Vorinſtanz, weil zum Strafausſpruch rechtliche Bedenken geltend gemacht und vom Reichsgericht beſtätigt wurden. Die Schuldfrage war zu ermeſſen nach dem Grade der Verſchuldung. Das Gericht beſtätigte bei dem einen Angeklagten auch diesmal wieder die viermonatige Gefängnisſtrafe. Bei dem zweiten tritt an Stelle der ſechswöchigen Gefängnisſtrafe eine Geldſtrafe von 300 Mark. () Pforzheim.(Wegen 50 Straftaten vor Ge⸗ richt.) Ein reiſender Berufsverbrecher mit 50 Straftaten wurde in Perſon des ſchon elfmal vorbeſtraften 28jährigen Albert Wernick aus Berlin⸗Neukölln zu einer Zuchthausſtrafe von vier Jahren, fünfjährigem Ehrverluſt und Sicherungs⸗ verwahrung verurteilt. Der Burſche hatte ſich wegen 31 Rück⸗ falldiebſtählen, 17 Betrügereien und eines verſuchten Betrugs in Tateinheit mit erſchwerter Urkundenfälſchung zu verantwor⸗ ten. Von ſeiner„Zentrale“ Ulm aus begab ſich der Ver⸗ brecher„auf hohe Fahrt“ in verſchiedene ſüddeutſche Städte, entwendete Fahrräder und verkaufte ſie mit gefälſchten Ar⸗ kunden. Ferner raubte er Perſonenautos, darunter auch das⸗ jenige des Reichsleiters Roſenberg, aus. Seine letzte Gaſtrolle gab Wernick in der Pfalz, wo er verhaftet wurde. () Pforzheim.(Auto gegen Langholzfuhr⸗ werk.) Als ein Langholzfuhrwerk von der Hirsauerſtraße in Dillweißenſtein nach rechts in den Holzabladeplatz einbog, kam ein Perſonenkraftwagen aus der Richtung Kupferhammer gefahren. Der Führer des Kraftwagens überſah wohl in⸗ folge des regneriſchen Wetters das Langholzfuhrwerk und fuhr auf den hinteren Teil der Langholzſtämme auf. Die Windſchutzſcheibe wurde zertrümmert und das Segeltuchver⸗ deck des Wagens ſtark beſchädigt. wurde am Kopfe verletzt, während ſeine Frau einen kom⸗ plizierten Naſenbein⸗ und einen Oberkieferbruch davontrug. Freiburg.(Jugendlicher Verbrecher.) Der erſt 20 Jahre alte, bereits vorbeſtrafte Joſef Bierer, wohn⸗ haft in Unter⸗Reute(A. Emmendingen), hat ſich zu einem hemmungsloſen Fahrradmarder entwickelt; mindeſtens zehn Raddiebſtähle in kurzer Folge konnten ihm bis jetzt nachge⸗ wieſen werden. Auch im Schwindeln und Betrügen hat er ſchon allerhand Leiſtungen hinter ſich. Die neueſte Anklage wirft ihm vier Diebſtähle und vier Betrugsfälle vor, in zwei Fällen in Taieinheii mit ſchwerer Urkundenfälſchung. Das Freiburger Schöffengericht ging in ſeinem Arteil über den Strafantrag des Staatsanwalts erheblich hinaus und ſprach gegen Bierer zwei Jahre Gefängnis aus. Nur ſeine Jugend⸗ lichkeit bewahrte ihn vor dem Zuchthaus und der Siche⸗ rungsverwahrung. Freiburg.(10000 Feldberg⸗Beſucher.) Das prachtvoll ſonnige Wetter brachte am vergangenen Sonntag dem Feldberg⸗Gebiet einen Maſſenbeſuch. Die Zell—Todt⸗ nauer Bahn beförderte allein gegen 2000 Winterſportler; dazu kommen noch die große Zahl von Verkehrsomnibuſſen und Kraftwagen. In Todtnau wurden etwa 60 große Höhen⸗ wagen gezählt, die den Ort paſſierten. Auch der Beſuch aus der benachbarten Schweiz, beſonders aus Baſel, war Überaus ſtark. die Zahl der Skiſportler, die am Sonntag den Feldberg und ſeine Umgebung beſuchten, auf etwa 10 000 ſchätzt. (—) Stockac.(Diamantenes Hochzeitsfeſt.) Das Ehepaar Boos konnte die Diamantene Hochzeit feiern. Vom Führer iſt ein perſönliches Glückwunſchſchreiben einge⸗ gangen. Graf von Bodman überbrachte Glückwünſche und Geſchenk der Gräflichen Familie, in deren Dienſt der Jubilar als Forſtwart ſtand. Bürgermeiſter Hermann beglückwünſchte das Jubelpaar namens der Stadtgemeinde. Auch ſonſt wur⸗ den ihm Aufmerkſamkeiten in großer Zahl zuteil. — Sigmaringen.(Trauerſitzung für General Waenker von Dankenſchweil.) Die vielen Ver⸗ dienſte, die der in Inzigkofen verſtorbene General Waenker von Dankenſchweil ſich um die Gemeinde Stetten a. 5 M. erworben hatte, ſind ſchon gleich nach der Machtergreifung durch die NSDAP dadurch gewürdigt worden, daß General Waenker am 10. Mai 1933 zum Ehrenbürger der Gemeinde Stetten a. k. M. ernannt wurde. Nun fand zu Ehren des Verſtorbenen eine öffentliche Trauerſitzung des Bürger⸗ meiſters mit den Ratsherren ſtatt, in der Bürgermeiſter Wendling der großen Verdienſte General Waenkers von Dankenſchweil um die Gemeinde Stetten a. k. M. gedachte. In voller Uebereinſtimmung mit dem Gemeinderat wurde durch den Bürgermeiſter die Hauptſtraße durch Stetten a. k. Fin General Waenker⸗Straße umbenannt Der Kraftwagenführer Es iſt nicht zu hoch gegriffen, wenn man Aus den Nachbargauen Bei Glatttis von Laſtwagen erdrückt. — Meckartailſi gen. Das Klesauko des Chriſtia! Stückle, das von deſſen Sohn Karl gelenkt wurde, kam an der etwas abſchüſſigen Straße beim Gaſthaus zum„Wilden Mann“ infolge des Glatteiſes ſo ſtark ins Rutſchen, daß es ſich voll⸗ ſtändig drehte. Die in dieſem Augenblick auf der rechten Straßenſeite vorühergehende 59jährige Ehefrau Luiſe Kühnle wurde von der Stoßſtange des Laſtwagens erfaßt und gegen die Scheuer des Landwirts Vogel gedrückt. Der Tod iſt auf der Stelle eingetreten. Eine neben der Verunglückten gehende Händlerin aus Reutlingen kam mit dem Schrecken davon. — Diſchingen, Kr. Neresheim.(Tod unter dem Schlitten.) Hier verunglückte der bei dem Bauern Schabel beſchäftigte 37 Jahre alte Konrad Fahnauer. Noch bis gegen Abend führte Fahnauer aus dem Gemeindewald im Auernheimer Tal Brennholz im Auftrag ſeines Arbeit⸗ gebers ab. Als zu ſpäter Abendſtunde Knecht und Pferde nicht zu Hauſe waren, wurde nach ihnen geſuücht und dabei die Feſtſtellung gemacht, daß der Knecht im Walde tot un⸗ ter dem Schlitten lag. Nach den Erhebungen iſt der Knecht vermutlich auf dem ſehr ſchmalen und ſteilen Weg vor den ae geſtürzt und konnte die Pferde nicht mehr an⸗ alten. — Dettenhauſen, Kr. Tübingen.(Von Kraftwagen tödlich verletzt.) In der Nacht verunglückte der 24 Jahre alte Friſeur Chriſtian Dieterle von Pfalzgrafenwei⸗ ler tödlich. Dieterle war auf dem Nachhauſeweg begriffen. Ein Tübinger Auto, welches das Poſtauto im Ort über⸗ holte, fuhr nach dem Ueberholen wieder rechts. Kurz dar⸗ auf ſtreifte es Dieterle, der in den dortigen tiefen Gumpen geſchleudert wurde. Er erlitt dabei eine ſo ſchwere Kopf⸗ verletzung, daß er ſpäter in der Klinik in Tübingen ver⸗ ſchied. Sein Kamerad Ernſt Schmid wurde an der Schul⸗ ter geſtreift und leicht verletzt. Kaiſerslautern.(Ungetreuer Poſthelfer.) Der 1906 geborene Karl Kettenring in Höhfröſchen hatte in ſei⸗ ner Eigenſchaft als Poſthelfer 592,50 Mark unterſchlagen, ferner Mahnbriefe verſchwinden laſſen, Zuſtellurkunden ge⸗ fälſcht uſw. Er hatte ſich jetzt vor der Großen Strafkammer zu verantworten und wurde zu einem Jahr drei Monaten Zuchthaus und 100 Mark Geldſtrafe erſatzweiſe weitere 10 Tage Zuchthaus verurteilt. Außerdem wurde Haftbefehl erlaſſen. e Hersfeld.(Kinder als Einbrecher.) In letz⸗ ter Zeit wurde in Hersfeld über fortgeſetzte Gartenhausein⸗ brüche geklagt, bei denen es die Täter insbeſondere auf Kaninchen, Hühner und Gartengeräte abgeſehen hatten. Der Kriminalpolizei iſt es jetzt gelungen, die Täter auf fri⸗ ſcher Tat feſtzuſtellen Es handelt ſich in faſt allen Fällen um Schulkinder im Alter von 9 bis 11 Jahren. Als Haupt⸗ täter kommen zwei Brüder in Frage, die allein in der letz⸗ ten Woche bei drei Einbrüchen ſieben Kaninchen erbeuteten und dieſe verkauften. Der größte Teil der Diebesbeute konnte wieder herbeigeſchafft werden. Dietesheim a. M.(Schwindel mit In validen⸗ marken.) Nach achtjähriger Arbeitsloſigkeit hatte Fritz Noll eine Anſtellung bei der Bürgermeiſterei erhalten. Es ging ihm nicht übermäßig gut, denn er mußte außer ſeiner Familie auch ſeine Eltern durchbringen. Doch hätte er es nicht nötig gehabt, Unredlichkeiten zu begehen. Er unter⸗ ſchlug Standesamtsgebühren in Höhe von etwa 50 Mark, löſte ſeit Jahren aus bereits eingezogenen Invalidenkar⸗ ten alte Marken ab, um ſie noch einmal zu ſeinen Gunſten in neue Karten zu kleben. Auf dieſe Weiſe veruntreute er etwa 450 Mark. Von der Großen Strafkammer Darmſtadt wurde der Angeklagte, der eine ehrenrührige Vorſtrafe aus dem Krieg hat, unter Anrechnung der Unterſuchungshaft zu einer Zuchthausſtrafe von 15 Monaten und einer Geldſtrafe von 500 Mark verurteilt. Bürſtadt.(Bei der Arbeit den Fuß abge⸗ guetſcht.) Einen ſchweren Betriebsunfall erlitt der 28⸗ jährige Sebaſtian Gotha auf ſeiner Arbeitsſtelle in Mann⸗ heim. Beim Verladen von ſchweren Eiſenteilen fiel ihm aus zwei Meter Höhe ein drei Zentner ſchweres Eiſen⸗ ſtück auf den Fuß, wobei dieſer faſt vollſtändig abge⸗ quetſcht wurde. Der junge Mann wurde ſofort ins Kran⸗ kenhaus gebracht. Die Frau des Verunglückten liegt zur⸗ zeit ebenfalls ſchwerkrank darnieder. Zwei Mörder verurieilt Beide ermordeten ihre Geliebte. Landshut, 27. Jan. Im Mordprozeß gegen den 39. jährigen Lorenz Brams aus Bonbruck wurde gegen den Angeklagten wegen Mordes die Todesſtrafe verhängt. Der Angeklagte erzählte ohne beſondere Zeichen innerer Erregung, wie er dazu gekommen ſei, ſeine Geliebte auf ewaltſame Weile aus dem Leben zu ſchaffen. Er habe die aldauf am 7. Oktober in den Stadel geichickt und ihr An⸗ weiſungen gegeben. Kaum ſei er in das Haus zurückgekehrt, habe er ein Poltern gehört und ſei zurückgegangen, um nachzuſehen. Er habe die Baldauf am Fuße der Steigleiter liegen ſehen, und nun ſei ihm der Gedanke gekommen ſie zu beſeitigen, weil ſie wegen ihrer Schwangerſchaft doch nicht ſchweigen würde. Um ſchneller zum Ziel zu gelangen, habe er ihr mit einem Holzhammer einige Schläge gegeben und dann mit einem Eiſenhammer nochmals zugeſchlagen Weiden, 27. Jan. Das Große Jugendgericht verurteilte den 17jährigen Joſef Bücherl aus Irlach bei Oberviechtach wegen Mordes zur geſetzlichen Höchſtſtrafe von zehn Jahren Gefängnis. Der jugendliche Verbrecher hatte die 19jährige Dienſtmagd Maria Brandl erſchlagen und in einen Brunnen geworfen. Die Brandl erwartete ein Kind: Bücherl ſcheute die Unterhaltungskoſten. Während er nun eines Abends im Garten mit dem Mädchen ſprach, ergriff er plötzlich einen bereitgelegten Dengelhammer. Auf die Stirne getroffen, ſank die Brandl lautlos um. Nun ver⸗ ſetzte der Rohling der Bewußtloſen vier weitere Hammer⸗ Mae und warf ſie dann in einen vier Meter tiefen, mit aſſer gefüllten Brunnen des elterlichen Anweſens. Drei Knaben auf dem Eiſe eingebrochen. Auf dem Dorfweiher in Mertingen(Bayern) brachen an einer dünnen Eisſtelle drei Knaben, die ſich auf dem Eiſe vergnügt hatten, ein und verſchwanden im kalten Waſſer. Auf ihre Hilferufe eilten Vorübergehende herbei und retteten die Kinder aus dem naſſen Element. Der Kleinſte der Knaben wäre ohne Hilfe ſicherlich ertrunken, da er bereits unter das Eis gekom⸗ men war a Vom Bulldogg getötet. Der Bauersſohn Franz Schwarzbötzl von Wimpaſing war mit der Zugmaſchine zur Mühle nach Fraunberg(Oberbayern) unterwegs. Am Spät⸗ nachmittag fand man ihn unter der Zugmaſchine liegend auf. Man brachte den Verunglückten nach Bergham. Auf dem Transport trat der Tod ein. Auch das iſt Kameradͤſchaſt Erkältung— das iſt doch eine Kleinigkeit, kaum der Rede wert— nicht wahr? Jede leichtfertig zugezogene Erkältung, die ein Fernblei⸗ ben vom Dienſt erforderlich macht, beunruhigt den Arbeits⸗ lauf des Betriebes. Vielleicht bürdeſt Du dem Arbeits⸗ kameraden Mehrarbeit auf. Vielleicht müſſen wichtige Dinge liegen bleiben. Iſt das kameradſchaftlich? Jede Erkältung, die man in vollbeſetzte Räume trägt, bringt Mitmenſchen in Gefahr. Gewaltig wächſt ſie, wenn der Erkrankte durch Huſten, Spucken, gebrauchte Taſchen⸗ tücher und auf andere Weiſe die Krankheitskeime verſchwen⸗ deriſch in die Luft befördert. Iſt das kameradſchaftlich? Erkältete, denkt kameradſchaftlich! Eure Volksgenoſſen, Eure Arbeitskameraden können das verlangen! Kräftigt Eure Geſundheit beizeiten, damit Ihr der Krankheit ohnehm Wider⸗ ſtand leiſtet! Befolgt die Ratſchläge zur Verhütung von An⸗ ſteckungen! Und ſeid Ihr nun doch erkältet, ſo verſchleppt dieſe Erkältung nicht erſt. Niemand hat einen Gewinn davon, und am wenigſten Ihr ſelbſt! l Lichtbilder⸗ und Filmvortrag. Der Reichsbund für Leibesübungen und die Deutſche Sporthilfe veranſtalten heute Abend 8.30 Uhr in der Turnhalle des Turnvereins 1898 hier einen Lichtbildervortrag über das Wirken der Deutſchen Sporthilfe, insbeſondere über die Behandlung von Sportſchäden in Hohenlychen. Außerdem kommt ein Film über die Olympiade 1936 in Berlin zur Vor⸗ führung, der uns den Fackellauf von Griechen'and durch die Länder zum Reichsſportfeld und Vorführungen aller Sparten der Leibesübungen zeigt. Insbe ondere iſt die Aufnahme über den Geländeritt, der 4% 100 m⸗Lauf der Frauen und der 100 m⸗Lauf gut gelungen. Der Film wird uns den herrlichen Verlauf der Olympiade miterleben laſſen. Jeder Volksgenoſſe und jede Volks⸗ genoſſin, insbeſondere dje Turner und Sportler ſollten nicht verſäumen, die Veranſtaltung zu beſuchen. Der trittspreis beträgt 35 Pfg. Für die Schuljugend fin get um 6 Uhr eine Sondervorführung ſtatt; hier beträgt der Eintrittspreis nur 10 Pfg. 5 Ihren 80. Geburtstag kann morgen Freitag Frau Suſanna Maas Wöw., Maxauerſtr. 12, begehen. Die Hochbetagte erfreut ſich noch guter Geſundheit, arbeitet überall noch mit und iſt auch geiſtig noch recht rege. Unſere beſten Wünſche. i Das ſtädtiſche Muſeum für Naturkunde, das bereits am Sonntag, den 24. Jan., in den neu hergerichteten Räumen des allen Naturalienkabinetts(Schloß, rechter Flügel, gegenüber L 3) ſeine erſte Sonderſchau„Das Raubwild unſerer deutſchen Heimat“ eröffnete, iſt täg⸗ lich durchgehend von 11—16 Uhr geöffnet. * 2. Orcheſterkonzert der Städt. Hochſchule für Muſik und Theater. Das nächſte Orcheſterkonzert findet am Dienstag, den Februar, 20 Uhr, im Harmonie aal D 2, 6 ſtatt. Die muſikaliſche Leitung haben die Dirigenenſchüler Ellinger, Franz, Lemme und Voos. Als Soliſten ſind zu hören: Richard Ellinger im Klavierkonzert d⸗moll von Mozart, Karl Schumm mit dem Violinkonzert E⸗Dur von Bach und Willy Englert mit Haydns Cellokonzert in F⸗Dur. Das kleine Hochſchulorcheſter übernimmt den inſtrumentalen Teil. Karten zu volkstümlichen Preiſen in allen Muſikalienhandlungen und im Sekretariat der Hochſchule A 1, 3.(Tel. 3405⁵¹ Sechs Warenhausdiebe. Wegen Diebſtahls in Waren⸗ häuſern gelangten ſechs Perſonen zur Anzeige. Die Betreffen⸗ den haben anläßlich des ſtarken Beſuches während des Win⸗ terſchlußverkaufes die Gelegenheit wahrgenommen, auf den Verkaufstiſchen ausgelegte Waren zu enkwenden. i Mutwillige Alarmierung der Feuerlöſchpolizei. Am 14.23 Uhr hat ein bis jetzt noch Unbekannter den am Hauſe Stengelhofſtr. 61 in Rheinau angebrachten Feuermelder nach Einſchlagen der Scheibe in Tätigkeit geſetzt und die Wache 2 der Feuerlöſchpolizei alarmiert. Es handelt ſich hier um einen ganz verwerflichen groben Unfug. Meſſerſtecher. Ein auf dem Luzenberg wohnender junger Mann, der nach einem Wortwechſel einem der Betei⸗ ligten mit einem Taſchenmeſſer einen Stich beibrachte, wurde in das Gefängnis eingeliefert. Der Verletzte wurde ins Krankenhaus gebracht. — Jetzt die Schnaken bekämpfen! So merkwürdig es klingt, jetzt iſt es an der Zeit, an die Bekämpfung der Schnaken zu denken. Millionen dieſer läſtigen Stechmücken würden das Licht der Welt nicht erblicken, wenn jetzt im Januar die eiergefüllten Schnakenweibchen vernichtet wer⸗ den. Dieſe haben ſich zur Ueberwinterung an geſchützten Orten, z. B. in Kellern, Garagen, Gartenhäuſern und dergl. haufenweiſe zuſammengezogen und können dort jetzt leicht beſeitigt werden. Niemand ſcheue dieſe geringe Mühe, ſich 927 den läſtigen Blutſaugern im kommenden Sommer zu efreien. — Gegen Froſtſchäden an den Gliedern. Wenn einzelne Glieder, Ohren oder Naſe, zu erfrieren drohen, wird die Ne wachsgelb bis ſchneeweiß und gefühllos. Erfrorene Körperteile müſſen hoch gelagert und feſt mit kaltem Waſſer abgerieben werden, bis ſich in ihnen wieder Gefühl regt. Erwärmung darf nur allmählig einſetzen, denn zu raſches Erwärmen hat ein Abſterben der erfrorenen Teile zur Folge. Warme Kompreſſen oder gar warmes Baden iſt ſehr gefährlich. Vor allem die Frau verſehe ſich in dieſen kalten Tagen mit warmen Strümpfen. Erinnert ſei an die zahlreichen Froſtſchäden, die der Winter 1929 infolge der knappen und dünnen Damenbekleidung brachte. — Warnung für Hausangeſtellte im Ausland. Eine Deutſche aus Dufsburg, die zuletzt in Haarlem in Stellung war, wollte ihre Erſparniſſe in Höhe von 1500 Mark nach Deutſchland bringen, um ſich ihre Ausſteuer zu kaufen. Sie verſteckte das Geld unter die Kleider und verſchwieg den in Emmerich kontrollierenden Beamten das Vorhandenſein des Geldes. Der angegebene Betrag wurde aber doch ge⸗ funden und nun war das Gericht gehalten, ſtreng darauf u ſehen, daß die Strafe nicht zu milde bemeſſen wurde. s veturteilte die Angeklagte zu drei Monaten Gefängnis und 350 Mork Geldſtrafe. In dieſem Urteil iſt die Strafe einbegriffen, die ſie erhielt, weil ſie gleichzeitig noch 40 Zi⸗ garetten unverzollt mithereinbrachte. Von dem beſchlen⸗ nahmten Gelde wurden 700 Mark eingezogen. Ot der Reſt ausgehändigt wird, konnte das Gericht nicht entſcheiden. Gemeinſchaſtsempfang in Lichtſpieltheatern Berlin, 27. Jan. Die Reichsfilmkammer, Fachgruppe Filmtheater, teilt folgendes mit; Entſprechend dem Auf⸗ ruf des Reichsminiſters für Volksaufklärung und Propa⸗ ganda, Dr. Goebbels, wird das geſamte deutſche Volk den Worten des Führers lauſchen. Auch die deutſchen Film⸗ theater werden in der Zeit von 13 Uhr ab ihrer Gefolgſchaft ſowie der Bevölkerung Gelegenheit geben, die Rede des Führers zu hören. Die Vorſtellungen haben demgemäß entſprechend ſpäter zu beginnen oder aber ſind rechtzeitig zu unterbrechen. Zeitungsverkauf auch während des Volksempfangs. Berlin, 28. Jan. Nach den Richtlinien, die zur Durch⸗ führung des in dem Aufruf des Reichsminiſter für Volks⸗ aufklärung und Propaganda vom 26. Januar 1937 ange⸗ ordneten Volksempfangs der Rede des Führers am 30. Ja⸗ nuar 1937 ergangen ſind, bleiben am 30. Januar während der Sendezeit von 13 bis 16 Uhr alle Verkaufsſtellen ge⸗ ſchloſſen. Der Verkauf von Zeitungen wird durch deſe Maßnahme nicht berührt. Zeitungen können auch in der Zeit von 13 bis 16 Uhr verkauft werden. Gemeinſchoftsempfang bei Behörden Der Reichs⸗ und preußiſche Miniſter des Innern Dr. Frick hat folgendes Rundſchreiben an die Reichs⸗ und Lan⸗ desbehörden gerichtet: Ich halte es für angezeigt, daß die Beamten, Angeſtellten und Arbeiter der öffentlichen Ver⸗ waltungen zum Gemeinſchaftsempfang der Führerrede auf dem Reichstag um 13 Uhr am 30. Januar— dem Tage der vierten Wiederkehr des Tages der nationalen Erhebung— von den Behördenchefs verſammelt werden. Ich bitte, für Ihren Geſchäftsbereich ſofort das Erforderliche zu veranlaſ⸗ ſen. Die Landesregierungen, in Preußen die Regierungs⸗ präſidenten, erſuche ich, auch den Gemeinden hiervon Kenntnis zu geben. * Die Abgabe von Backwaren am 30. Januar. Berlin, 28. Jan. Um den Gemeinſchaftsempfang für die Gefolgſchaftsmitglieder von Brotfabriken, Bäckereien und Konditoreien zu ermöglichen, ohne dadurch die aus⸗ reichende Verſorgung der Bevölkerung mit Backwaren am 30. Januar d. J. zu erſchweren, hat der Reichs⸗ und preu⸗ ßiſche Arbeitsminiſter genehmigt, daß an dieſem Tage Back⸗ waren bereits bon 2 Uhr ab, in mehrſchichtig arbeitenden Betrieben von 1 Uhr ab hergeſtellt werden dürfen. Die Abgabe von Bäcker- und Konditorwaren iſt jedoch an Ver⸗ braucher erſt von 6.30 Uhr ab und an offene Verkaufsſtel⸗ len von 6.15 Uhr ab zuläſſig. 1 8 Ausführung der Ahnentafel mit Hoheitszeichen und Reklamearten für Strümpfe, auf denen das Jungvolk zu Reklamezwecken mißbraucht worden war. Ehrenrettung des Storches Die zwangsweiſen Nahrungsflüge der Vögel. Verſchiedentlich haben ſich Jäger, Fiſchereibeſitzer und Bienenzüchter darüber beklagt, daß der weiße Storch er⸗ heblichen Schaden unter dem Kleinwild(Junghaſen und Rebhühner), in den Fiſchereigewäſſern und unter den Bie⸗ nenbeſtänden verurſacht habe. Der Dozent am Zoologiſchen Inſtitut in Breslau, H. Stammer, hat der Erforſchung die⸗ ſer Frage ſeine beſondere Aufmerkſamkeit zugewendet. Er berichtete jetzt darüber auf einer Tagung der ſchleſiſchen Or⸗ nithologen. Stammer iſt zu der Ueberzeugung gelangt, daß der weiße Storch nicht der Schädling ſtt, als der er bezeichnet wirb. Er ſtützt ſein Urteil in erſter Linie auf Unterſuchungen, die von der Vogelwarte Roſſit⸗ ten angeſtellt worden ſind. Bei 236 Störchen, die dort un⸗ terſucht wurden, ſind in den Mägen der Vögel nur je ein. mal ein Junghaſe und Bienen und nur je zweimal Fiſche und Rebhühner feſtgeſtellt worden. Die Mägen aller ande⸗ ren Tiere wieſen den Inhalt auf, der Störchen im allge⸗ Mu als Nahrung dient, nämlich Fröſche, Inſekten und äuſe. Um aber auch in Schleſien ſelbſt zu näheren Prü⸗ fungsergebniſſen zu kommen, wurden im Gebiet einer großen ſchleſiſchen Teichwirtſchaft vier Störche abgeſchoſ⸗ ſen und von Stammer auf ihren Mageninhalt unterſucht. Bei drei Störchen kamen in den Mägen ausſchließlich In⸗ ſekten zutage und nur in dem Magen eines einzigen Vo⸗ gels fand man einen Karpfen. Der Vortragende ſchließt gus dem Ergebnis dieſer Unterſuchungen, daß die Behaup⸗ tung, der weiße Storch ſei ein gefährlicher Schädling für das Kleinwild und die Fiſcherei, nicht richtig ſei. Un⸗ ter gewiſſen Umſtänden könne der Storch zwar als Schäd⸗ ling auftreten, aber das ſei nur dann der Fall, wenn er bei großer Trockenheit in den kleinen Gewäſſern, in denen er beſondeꝛs gern ſeine Nahrung ſucht, nicht mehr die Menge an Fröſchen und Inſekten finde, die er für ſeine Ernährung brauche. Ein zweiter Vortrag behandelte die Urſachen des Vogelzuges. Bei dieſer noch immer ſehr rätſelhaften Erſcheinung in der Natur neigt man zu der Anſicht, daß der Vogelzug ſich im Verlaufe von Zehntauſenden von Jah⸗ ren aus zwangsweiſen Nahrungsflügen der Vögel enk⸗ wickelt hat. Man nimmt an, daß durch das allmähliche Er⸗ ſterben und die Verſchlebung der Vegetationszonen beim Fortſchreiten der Eiszeit die Vögel gezwungen wurden, nach neuen Ernährungsgebieten zu ziehen und ſich aus die⸗ ſen Zügen allmählich ein ſtändiger Zugtrieb entwickelt habe. Recht umſtritten iſt aber die Frage, durch welche triebmäßigen oder körperlichen Vorgänge der Zugtrieb in jedem Herbſt und Frühjahr zum Erwachen kommt. Zu dieſer Frage hat jetzt ein Student den Zoologie in Bres⸗ lau eine Doktorarbeit geſchrieben, zu deren Ausarbeitung er eingehende Unterſuchungen durchführte. Dabei iſt er, wie er auf der Tagung in einem Vortrag darlegte, zu der Annahme gekommen, daß der Zugtrieb durch geſteigerte Nahrungsaufnahme, und zwar im Zuſammenhang mit der Tätigkeit der Schilddrüſe ausgelöſt werde. Die lebhafte Ausſprache über dieſen Vortrag zeigte aber, daß es noch eingehender weiterer Unterſuchungen bedarf, um die Frage nach den Urſachen des Vogelzuges völlig zu klären. PPP ã A ·.q··/··( Mannheimer Theaterſchau reitag, 29. Januar, 20 Uhr: Miete F 18 und 1. Son⸗ 1 8* und für die NS.⸗Kulturgemeinde Lud⸗ wigshafen, Abt. 111 bis 112: Wie es euch gefällt. Luſtſpiel von Shakeſpeare. Der Schmied. Dort, aus der alten Schmiede, da hört ich Tag für Tag Wie Takt zu einem Liede, den hellen Hammerſchlag. Wenn dann die Bälge ſchnoben, ſah ich, vom Feuerſchen Mit hellem Glanz umwoben, den Meiſter ganz allen. Ich ſah das Eiſen glühen in blendend weißer Pracht And ſah die Funken ſprühen vom Morgen bis zur Nacht. Einſt ſprach ich zu dem Meiſter:„Geht ſchonet eure Kraft Ihr habt auf eure Weiſe, fürwahr genug geſchafft!! Da bricht aus ſeinen Augen ein ſtilles, frohes Glüc „Mir will nicht Ruhe taugen, bis einſt mein Sohn zurüſ Für den plag ich mich immer, für den iſt jeder Schlag Steht der einſt hier am Feuer, geſegnet ſei der Tag. Dann iſt der Sohn gelommen, ſo hager, bleich und ſtumm Hab' von den Leut' vernommen, was man ſo ſpricht herum An Leib und Seel' verkommen ließ ihn das Leben draus Er ſchleppt ſich nur zum Sterben in ſeines Vaters Haus Des Friedhofs alte Linden, ſie ſtreuen auf ſein Grab, UAmbrauſt von rauhen Winden, das gelbe Laub hinab Des Meiſters Schläge hallen wie dumpfer Glockenton, Das letzte Werk des Alten, ein Grabkreuz für den Sohn Ernſt Wolter NSV⸗ Ortsgruppe Seckenheim. Sonderausgabe am 29. Januar 1937 zum 4. Jahrestag der nationaliozialiſtiſchen Revolution. Es gelangen zur Ausgabe: Lebensmittel, Obſtkonſer⸗ ven, Gutſcheine a. RM. 1.— für Lebensmitlel, Kleidung Wäſche oder Schuhwerk, Brot⸗ und Kohlen⸗Gutſcheine. (Die Kohlengutſcheine für den Monat Februar ſind dabei) Die Ausgabe erfolgt nach dem Bedürſtigenſtam vom 22. Dezember 1936. Ausgabezeiten: Vormittags: Gruppe A u. B von 8.30—9 Uhr Gruppe C von 9—10 Uhr Gruppe D von 10—11 Uhr Nachmittags: Gruppe E von 1.30 2.30 Uhr Gruppe F von 2.30 3.30 Uhr Die Ausgabezeiten ind von den Parte en unbedingt einzuhalten.. Gutſcheine gibt es auf Zimmer Nr. 1 des Ral⸗ hauſes und die Lebensmittel anſchließend im Lager, Sasbacherſtraße. Fürſorgeempfänger erhalten auch einen Kohlengutſchein. 5 5 Die Sprechſtunde für„Mutter und Kind“ fällt dieſe Woche aus. Seckenheim, 28. Jan. 37. Die Ortsamtsleitung. MAGGI S Wörze und achten Sie gendu darauf, daß Ihr Fläschchen qus der großen MAGGI-Origiadl- flasche nochgefölſt Wird. In dieser dorf noch dem Gesetz nichts anderes feilgehalten Werden als MASS WURTE „MAG“ ist nicht eine ee Bezeichnung för Soppenwörze, sondern die gesetzlich mehrfach geschötzte fabrikmarke för alle MAGGI- Produkte. [ Verſammlungs⸗Kalender. g Tbd.„Jahn“. Wir empfehlen unſeren Mitgliedern den Beſuch des Olympiafilms heute abend in der Turn⸗ halle. Einige Karten ſind noch beim Vereinsführer zu haben. Gpreuer eingetroffen. Beſtellungen auf Saatgerſte Saathaſer Saatkartoffeln ſowie DHünge⸗ mittel aller Art nimmt entgegen. Rächſter Tage eintreffend ein Waggon Torfmull. Alex. sch mich. Schöne 2 Zimmer⸗ Wohnung zu vermieten. Klaus Möller, Hauptſtr. 89. Zimmer und Küche zu mieten geſucht. SS ZS OO GENE UV GOO HAN fatale ö f K 2OO OOO. —.— * ——.—— „A.— f— ——— 0 Todes-Anzeige. N g 0 ö 0 —ß von fast 57 Jahren sauft entschlafen ist. Mannheim-Seckenheim, 28. Januar 1937. . „„FTTTTTTTFTVTVTTTTfTTVTbTTTTTTT Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Nachricht. daß meine liebe Frau, unsere treubesorgte Mutter und Großmutter Frau Marie Engelhardt nach längerem, mit Geduld ertragenem Leiden, gestern im Alter Die trauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet morgen Freitag, 29. Januar, nachmittags 3 Ur vom Trauerhause, Kloppenheimerstraße 90 aus statt, bei Seefiſche Blutfriſcher Kabliau Filet von Kabliau Filet von Goldbatſch empfiehlt Jeu kob Würkhwein. Lebensmittel Eier⸗Schnittnudeln ½ Kilo ab 44 Pfg. Grieß⸗ Makkaroni . Eier⸗Makkaroni Grieß Spaghetti f ½ Kilo 38 Pfg. Eier⸗Spaghetti ½ Kilo 45 u. 52 Pfg, förnehen ½ Kilo 38 u. 48 Pfg. Fpätzle ½ Kilo 36 u. 44 Pfg. Vor derſchintzen, gekocht 125 fr 43 Pfg. Gemüſe⸗Erbſen —/ Doſe 52 Pfg. Junge Erbſen 5/ Doſe ab 62 Pfg. bemüse⸗Erbsen mit Karotten 1 ½ Doſe 52 Pfg. Gemiſchte Gemüſe f 1/1 Doſe ab 65 Pfg. Junge Schnittbohnen ½ Doſe 48, 55, 65 Pfg. Junge Brechbohnen Wirtschaft„Zum Hirsch“. i 0 W e e Preisliſten, Broſchüren, Proſpekte, Geſchäfts⸗ 5 5 89 11 0 „ berichte, Feſtſchriften, Satzungen, ſowi e, Hierzu ladet freundlichſt ein 8 3 gen, ſowie Birnen— Kitſchen K. Zwingenberger. alle ſonſtigen für Handel, Induſtrie, Pfi ſiſche— Preiſelbeeren Vereine und Private nötigen Deutſcher Weißwein isclebronnte n Oruckſachen in gediegener Binsen iſt alles, was die f und zweckentſprechen⸗ 8. — Der einfachſte Oeffentlich⸗: 5 0 bete wiſſn fel der Ausſtatilung. 5 3% Nabatt. billigſte und beſte 3 8 deorg köler. gelten Hecleat- Bote- Druclretei. b 0 N Apfel 5 eee 0 5% Doe 52 u. 62 Pfg. 2. n Pflaumen, mit Stein Schlachtfest. i Mirabellen e J Doſe 50, 58, 65, 68 Pfg. ——