ir ſcheng be. E ke reien le li 15 innige, r einen rücken, hatt n fat leiß, zte 10 Shaus t und fennig dei uns vor⸗ ſein, halten itſchet geben ä 375 Färſen weine Ferlg Narkt⸗ miete erettt Uhr. Die 177 fan d 1 ö fang einen Bezugspreis Monatlich Mk. 1.40, durch die Poſt Mk. 1.60, in der Geſchäftsſtelle am Schalter abgeholt monatl. Mk. 1.20 Anzeigenpreiſe: Die 22 mm breite Willimeterzeile 2 Pfg., un Textteil 90 mm breit 18 Pfg. Rachläſſe gemäß Preisliſte Rr. 5. Anzeigenpreisliſte 5 z. Zt. gültig. Anzeigenſchluß 9 Uhr Fernſprecher Rr. 47216. Poſtſcheck⸗Konto: Karlsruhe 78439. ages · und Anzeigenblatt für Mannheim⸗Seckenheim und Umgebung. Verkündblatt für den Stadtteil Mannheim⸗Seckenheim Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. Betriebsſtörungen uſw. berechtigen zu keinen Erſatzanſprüchen Druck und Verlag: Georg Zimmermann(Inh. Georg Härdle) Mannheim⸗Seckenheim, Zähringerſtraße 68. Verantwortlich für die Schriftleitung, ebenſo für die Anzeigen Georg Härdle Mannheim⸗Seckenheim, Hauptſtr. 120. 41. Jahrgang Erweitertes Wirtſchaftsabkommen zwiſchen Deutſchland und der AdSSR Vertiefung der Zuſammenarbeit Am 10. Januar wurden die ſeit Ende Oktober vori⸗ gen Jahres in Moskau geführten deutſch⸗ſowjetiſchen Wirtſchaftsverhandlungen durch Unterzeichnung eines erweiterten Wirtſchaftsabkommens abgeſchloſſen. Auf deutſcher Seite wurde das Abkommen durch den Geſandten im Auswärtigen Amt, Dr. K. Schnurre, von ſowjetiſcher Seite durch den Volks⸗ kommiſſar für den auswärtigen Handel der UdSSR., A. J. Mikojan, unterzeichnet. Das neue Abkommen baut auf das deutſch⸗ſowjetiſche Bertragswerk vom 11. Februar 1940 auf und ſtellt eine weitere Etappe zur Durchführung des im Jahre 1939 zwiſchen den beiden Regierungen in Ausſicht genommenen Wirtſchaftsprogramms dar. Das Abkommen regelt den Warenverkehr zwiſchen Deutſchland und der UdSSR bis zum 1. Auguſt 1942. Die Höhe der vorgeſehenen eiderſeitigen Lieferungen geht über den Rahmen des erſten Vertragsjahres erheblich hinaus. Deutſchland liefert an die UdSSR. induſtrielle Aus⸗ rüſtungen, die UdSSR. liefert an Deutſchland induſtrielle Nohſtoffe, Naphthaprodukte und Nahrungsmittel, insbe⸗ ſondere Getreide. Die Verhandlungen wurden entſprechend den zwiſchen Deutſchland und der UdSSR. beſtehenden freundſchaft⸗ lichen Beziehungen im Geiſte gegenſeitigen Verſtändniſſes und Vertrauens geführt. Sämtliche wirtſchaftliche Fragen einſchließlich derjenigen, die durch die Angliederung neuer Territorien an die UdScSg. entſtanden ſind, wurden in einer dem beider⸗ feitigen Intereſſe entſprechenden Weiſe gelöſt. Deutſch⸗ſowjetruſſiſches Amſiedlungsabkommen Im Laufe der letzten Wochen haben in Riga und Kowno zwiſchen deutſchen und ſowjetruſſiſchen Delegationen Verhandlungen über die Umſiedlung von Reichs⸗ und Volksdeutſchen aus den litauiſchen. lettiſchen und eſtniſchen Sowjetrepubliken nach Deutſchland und über die Umſiedlung von litauiſchen Staatsangehörigen ſowie Perſonen litauiſcher, ruſſiſcher und beloruſſiſcher Volkszugehörigkeit aus Deutſch⸗ land, und zwar aus dem ehemaligen Memel⸗ und Suwalki⸗ gebtet nach der UdSSR ſtattigefunden. Dieſe Verhandlungen führten im 10. Januar 1941 zu der Unterzeichnung von Ab⸗ kommen in Riga und Kowno, die alle mit der Umſiedlung verbundenen Fragen regeln Auf Grund dieſer Abkommen können die oben bezeichneten Perſonen, ſoweit ſie den Wunſch ausgedrückt haben, umzuſiedeln., im Laufe von 2“ Mo ⸗ naten nach Unterzeichnung der Abkommen in der durch die Abkommen feſtgelegten Weiſe umgeſiedelt werden. Gleichzeitig hat in Moskau die Unterzeichnung eines Ab⸗ kommens zwiſchen Deutſchland und der ÜdSSg. über die Regelung der mit dieſer Umſiedlung verbundenen gegen⸗ ſeitigen Vermögensanſprüche ſtattgefunden. Auch ein Grenzvertrag unterzeichnet Am 10. Januar 1941 hat ferner in Moskau die Unter⸗ zeichnung eines Vertrages zwiſchen dem Deutſchen Reich und der ÜdsSq über die deutſch⸗ſowjetiſche Grenze vom Fluß Igorka bis zur Oſtſee ſtattgefunden. Dieſer Vertrag legt feſt, daß die Staatsgrenze des Deutſchen Reiches und der UdSSqi im obenerwähnten Abſchnitt auf der Linie der ehe⸗ maligen tatſächlichen Staatsgrenze zwiſchen Litauen und Polen und weiter auf der Linie der ehemaligen deutſch⸗litauiſchen Grenze, wie ſie durch die Abkommen zwiſchen Deutſchland und Litauen vom 29. 1. 1928 und vom 22. 3. 1939 feſtgelegt iſt, verläuft. Der Wortlaut des Vertrages 5 Der Vertrag hat folgenden Wortlaut: Zwiſchen der deutſchen Reichsregierung, vertreten durch den deutſchen Botſchafter in Moskau, Grafen von der Schulenburg, einerſeits und der Regierung der Union der Sozialiſtiſchen Sowjetrepubliken, vertreten durch den Vor⸗ n des Rates der Volkskommiſſare der UdSSR., M Molotow andererſeits wurde im Hinblick auf die 1940 ſtatigefundene Aufnahme der Litauiſchen Sowfetrepublik in den Beſtand der Union der Sozialiſtiſchen Sowietrepubliken folgender Vertrag über die Staatsgrenzen des Deutſchen Reiches und der Union der Sozialiſtiſchen Sowjetrepubliken auf dem Abſchnitt vom Fluß am 3. Auguſt Sozialiſtiſchen Igorka bis zur Oſtſee abgeſchloſſen. Artikel 1. 5 Die Staatsgrenze des Deutſchen Reiches und der Union der Sozialiſtiſchen Sowjetrepubliken verläuft im oben⸗ erwähnten Abſchnitt von dem bei der Vermarkung der Staats⸗ und Intereſſengrenze des Deutſchen Reiches und der Staats⸗ grenze der Sozialiſtiſchen Sowjetrepubliken im Jahre(940 eſtgelegten Punkt mit dem Gren e Nr. /i am Fluß JIgorka in etwa nordroeſtlicher Achtung bis zur Küſte der Oſtſee Dieſe Grenze verläuft: N im Abſchnitt vom Punkt Nr ½ am Fluß Igorka bis zum ehemaligen Dreiort Deutſches Reſch itauen — Polen auf der Linie der ehemaligen tatſächlichen Staats⸗ renze zwiſchen Litauen und Polen, wie ſie in dem Beſchluß der Botſchafterkonfſerenz vom 15 März 1923 beſchrieben iſt. by im Abſchnitt von dem im Punkt 3) erwähnten Dreiort bis zu den Grenzen des ehemaligen Memel⸗ 5 lets- auf der früheren Staatsgrenze zwiſchen dem utſchen Reich und Litauen. mie ſie im Vertrage zwiſchen dem Deufſchen Reich und der Litauiſchen Republik vom 29. Januar 1928 beſchrieben iſt; 1 a zeichnet. Montag, den 13. Januar 1941 c) auf dem Abſchnitt von dem ſüdlichſten Punkt der Grenze des ehemaligen Memelgebietes bis zur Oſtſee auf der ehemaligen Staatsgrenze zwiſchen dem Deut⸗ ſchen Reich und Litauen, wie ſie im Artikel 1 des Vertrages zwiſchen dem Deutſchen Reich und Litauen vom 22. März 1939 feſtgelegt iſt.. Artikel 2. Auf die Rechtsverhältniſſe an der in Artikel! bezeichneten Grenze finden die Beſtimmungen des deutſch ſowjetiſchen Grenzvertrages vom 31 Auauſt 1940 entſprechende Anwendung. Artikel 3. Beide vertragſchlleßenden Teile ſind übereingekommen, die Frage der Rechtsverhältniſſe auf den Grenzwaſſerläufen im Wege ſpäterer Verhandlungen zu prüfen. Artikel 4. Dieſer Vertrag ſoll ratifiziert werden. Der Austauſch der Ratifikationsurkunden wird in Berlin in möglichſt kurzer Zeit erſolgen. Der Vertrag tritt mit ſeiner Unterzeichnung in Kraft a Das neue deutſch⸗ruſſiſche Jertragswerk ſetzt ſich aus vier Abkommen zuſammen: einem Wirtſchaftsabkommen Verein⸗ barungen über die Umſiedlung der Volksdeutſchen und der Reichsdeutſchen aus Litauen und Eſtland, einem Abkommen über die Regelung der damit verbundenen Vermögensanſprüche und ſchließlich einem deutſch ruſſiſchen Grenzvertrag Die Ver⸗ träge ſind von erheblicher politiſcher Bedeutung Gegenüber dem Vertrag vom Vorjahre(11 Februar 1940) bedeuten ſie eine weitere Intenſivierung des deutſch ruſ⸗ ſiſchen Wirtſchaftsaustauſches Sie ſind damit ein Ausdruck für die Geſundheit der realen Vorausſetzungen der Zuſammenarbeit zwiſchen beiden Ländern Es verſteht ſich von ſelbſt, daß dadurch das deutſche Kriegspotential eine weitere, und zwar erhebliche Kräftigung erfährt Im großen geſehen handelt es ſich bei den Vereinbarungen um einen Austauſch ruſſiſcher Rohſtofſe gegen deutſche Induſtrieerzeugniſſe Darüber hinaus aber ſtellen die Verträge auch einen Beitrag zur boſitiven Friedensarbeit dar. Deutſch⸗ſowjetruſſiſches Amſiedlungs⸗ abkommen DNB. Berlin, 11. Jan. Im Laufe der letzten Wochen haben in Riga und Kowno zwiſchen deutſchen und ſowfeti⸗ ſchen Delegakionen Verhandlungen über die Umſiedleing von Reichs⸗ und Volksdeutſchen aus den litauiſchen, letti⸗ ſchen und eſtniſchen Sowjetrepubliken nach Deutſchland und über die Umſiedlung von litauiſchen Staatsangehörigen ſo⸗ wie Perſonen litauiſcher, ruſſiſcher und beloruſſiſcher Volks⸗ zugehörigkeit aus Deutſchland, und zwar aus dem ehemali⸗ 115 Memel⸗ und Suwalki⸗Gebiet nach der UdSSR ſtattge⸗ unden. Dieſe Verhandlungen führten am 10. Januar 1941 zu der Unterzeichnung von Abkommen in Riga und Kowno. die alle mit der Umſiedlung verbundenen Fragen regeln. Auf Grund dieſer Abkommen können die obenbe⸗ eichneten Perſonen ſoweit ſie den Wunſch ausgedrückt ha⸗ en, umzuſiedeln. im Laufe von zweieinhalb Monaten nach Unterzeichnung der Abkommen in der durch die Abkommen feſtgelegten Weiſe umgeſiedelt werden. Das Abkommen über die Umſiedlung aus Lettland und Eſtland haben der Vorſitzende der deutſchen Delegation, Ge⸗ neralkonſul Benzler und der Vorkitzende der ſowietiſchen Delegation Botſchkarew unterzeichnet Das Abkommen über die Litauen betreffende Umſiedlung haben der Vorſitzende der deutſchen Delegation Generalkonſul Noeldeke und der Vorſitzende der ſowjetiſchen Delegation, Posdnjakow, unter⸗ zeichnet. 5 Gleichzeitig hat in Moskau die Unterzeichnung eines Abkommens zwiſchen Deutſchland und der ÜUdsSR über die Regelung der mit dieſer Umſiedlung verbundenen ce⸗ genſeitigen Vermögensanſprüche ſtattgefunden Dieſes Ab⸗ kommen iſt für die deutſche Regierung durch den Geſandten im Auswärtigen Amt Dr Schnurre und für die Regie⸗ rung der ÜdScSg durch den Stellvertreter des Vorſitzenden des 7 55 der Volkskommiſſare. Wyſchinſki, unterzeichnet worden. Erweitertes Wirtſchaſtsabkommen Zwiſchen Deutſchland und Sowjetrußland. DMB. Berlin, 12. Jan. Am 10. Januat wurden die ſeitk Ende Oktober vorigen Jahres in Moskau geführten deutſch⸗ ſowjetruſſiſchen Wirtſchaftsverhandlungen durch Anterzeich⸗ nung eines erweiterten Wirtſchaftsabkommens abgeſchloſ⸗ ſen. Auf deutſcher Seite wurde das Abkommen durch den Geſandten im Auswärtigen Amt Dr. K. Schnurre, von ſowjekruſſiſcher Seite durch den Volkskommiſſar für den auswärtigen Handel der Uds SR. A. J. Mikojan, unter⸗ Das neue Abkommen baut auf das deutſch⸗ſowjietiſche Vertragswerk vom 11 Februar 1940 auf und ſtellt eine weitere Etappe zur Durchführung des im Jahre 1939 zwi⸗ ſchen den beiden Regierungen in Ausſicht genommenen Wirtſchaftsprogramms dar Das Abkommen regelt den Wa⸗ renverkehr zwiſchen Deutſchland und der ÜdsSR bis zum 1 Auguſt 1942 Die Höhe der vorgeſehenen beiderſeitigen Lieferungen geht über den Rahmen des erſten Vertrags⸗ jahres erheblich hinaus Deutſchland liefert an die UdSSR induſtrielle Ausrüſtungen die UdSSR liefert an deutſch⸗ Nr. 10 Deutſch⸗ruſſiſcher Grenzvertrag unterzeichnet DNB. Berlin, 12 Jan Am 10. Januar 1941 hat in Moskau die Unterzeichnung eines Vertrages zwiſchen dem eutſchen Reich und der UdSSR über die deutſch⸗ſowjeti⸗ ſche Grenze vom Fluſſe Igorka bis zur Oſtſee ſtattgefunden. Dieſer Vertrag legt feſt, daß die Staatsgrenze des Deut⸗ ſchen Reiches und der UdSSR im oben erwähnten Abſchnitt auf der Linie der ehemaligen tatſächlichen Staatsgrenze zwiſchen Litauen und Polen und weiter auf der Linie der ehemaligen deutſch⸗litauiſchen Grenze, wie ſie durch die Ab⸗ kommen zwiſchen Deutſchland und Litauen vom 29 Januar 1928 und vom 22 März 193g feſtageleat iſt, verläuft. Der Vertrag hat folgenden Wortlaut: Zwiſchen der deutſchen Reichsregierung vertreten durch den deutſchen Botſchafter in Moskau. Grafen von der Schulenburg, einer⸗ ſeits und der Regieruna der Union der Sozialiſtiſchen Sow⸗ jetrepubliken, vertreten durch den Vorſitzenden des Rates der Volkskommiſſare der UdSSR. W M Molotow, ande⸗ rerſeits wurde im Hinblick auf die am 3 Auguſt 1940 er⸗ folgte Aufnahme der litauiſchen Sowfetrepublik in den Be⸗ ſtand der Union der Sozialiſtiſchen Sowſetrepubliken fel⸗ gender Vertrag über die Staatsgrenzen des Deutſchen Rei⸗ ches und der UdSSR auf dem Abſchnitt vom Fluß Igorka bis zur Oſtſee abgeſchloſſen. Artikel 1. Die Staatsgrenze des Deutſchen Reiches und der Union der Sozialiſtiſchen Sowſetrepubliken verläuft im obenerwähnten Abſchnitt von dem bei der Vermarkung der Staats⸗ und Intereſſengrenze des Deutſchen Reiches und der Staatsgrenze der UdSSR im Jahre 19490 feſtgeſegten Punkt mit dem Grenzzeichen Nr./ am Fluß Igorka in etwa norweſtlicher Richtung bis zur Küſte der Oſtſee. Dieſe Grenze verläuft: 5 a) im Abſchnitt von Punkt Nr. /1 am Fluß Igorka bis zum ehemaligen Dreiort Deutſches Reich—Litagen Polep auf der Linie der ehemaligen tatſächlichen Staatsgrenze zwiſchen Litauen und Polen, wie ſie in dem Beſchluß der Botſchaftskonferenz vom 15. März 1923 be⸗ ſchrieben iſt; ö b) im Abſchnitt von dem in Punkt a) erwähnten Drei⸗ ort bis zu den Grenzen des ehemaligen Memelgebietes— auf der früheren Staatsgrenze zwiſchen dem Deulſchen Reich und Litauen, wie ſie im Vertrage zwiſchen dem Deutſchen Reich und der litauiſchen Republik vom 29. Ja⸗ nuar 1928 beſchrieben iſt: 5 c) auf dem Abſchnitt von dem ſüdlichſten Punkt der Grenze des ehemaligen Memelgebietes bis zur Oſtſee— auf der ehemaligen Staatsgrenze zwiſchen dem Deutſchen Reich und Litauen, wie ſie im Artikel 1 des Vertrages zwi⸗ ſchen dem Deutſchen Reich und Litauen vom 22. März 1939 feſtgelegt iſt. Artikel 2. Auf die Rechtsverhältniſſe an der in Artikel 1 bezeich⸗ neten Grenze finden die Beſtimmungen des deutſch⸗ſowjeti⸗ ſchen Grenzvertrages vom 31. Auguſt 1940 entſprechende Anwendung. 8 Artikel 3. . Beide vertragsſchließenden Teile ſind übereingekommen, die Frage der Rechtsverhältniſſe auf den Grenzwaſſerläu⸗ fen im Wege ſpäterer Verhandlungen zu prüfen. Artikel 4. Dieſer Vertrag ſoll ratifiziert werden. Der Austauſch der Ratifikationsurkunden wird in Berlin in möglichſt kur⸗ zer Zeit erfolgen. f Der Vertrag tritt mit ſeiner Unterzeichnung in Kraft. Ausfertigung in zwei Urſchriften, davon je eine in deutſcher und ruſſiſcher Sprache wobei beide Texte die gleiche Gül⸗ tigkeit haben. FAC Die Verhandlungen wurden entſprechend den zwiſchen Deutſchland und der ÜUdSSg beſtehenden freundſchaftlichen Beziehungen im Geiſte gegenſeitigen Verſtändniſſes und Vertrauens geführt Sämtliche wirtſchaftlichen Fragen ein⸗ ſchließlich derjenigen, die durch die Angliederung neuer Territorien an die UdSSR entſtanden ſind, wurden in 1 dem beiderſeitigen Intereſſe entſprechenden Weiſe ge⸗ öſt. 5 Empfang Molotows Aus Anlaß des Abſchluſſes der Verkräge. 8 DNB. Moskau, 12 Jan Aus Anlaß des Abſchluſſes der deutſch⸗ſowjetiſchen Verträge veranſtaltete der ſowſetiſche Regierungschef und Außenkommiſſar Molotow einen Emp⸗ ang für den deutſchen Botſchafter in Moskau, Grafen von der Schulenburg den Leiter der deutſchen Wirtſchaftsdele ⸗ gation, Geſandten Dr. Schnurter, die deutſchen Waffen⸗ attaches mit ihren damen und den übrigen Stab der deutſchen Botſchaft in Moskau. f 5 Von ſowjetiſcher Seite nahmen an dem Empfang teil? Der ſtellvertretende Vorſitzende des Rates der Volkskommiſ:; 115 und Volkskommiſſar für den Außenhandel der UdssR, ikojan, der ſtellvertretende Vorſitzende des mien ac By⸗ li Volkskommiſſare und ſtellvertretende Außenkommiſſar ſtellvertretende Außenkommiſſar 5 land induſtrielle Rohſtoffe, Naphtaprodukte und Nahrungs⸗ mittel, insbeſondere Getreide. a 85 Oeutſche Fliegererfolge im Mittelmeer London mit ſtärkeren Kräften angegriffen.— Zwei feind⸗ liche Handelsſchiffe berſenkt. Berlin, 12. Jan. Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt: „Die Luftwaffe führte geſtern bewaffneie Aufklärung f durch und verminte weiter britiſche häfen Beim Angriff auf einen Flugplatz in Südengland wurden Treffer erzielt Ein feindliches Handelsſchiff von 8000 BRT konnte durch Voll- treffer im Seegebiet weſtlich von Irland. ein weiteres von 3000 Tonnen an der brikiſchen Oſtküſte verſenkt werden Bei einem erneuten Luftangriff auf einen engliſchen Flottenverband im Mittelmeer erhielten ein Kreuzer und mehrere andere Kriegsſchiffe ſchwere Bombentreffer. In der letzten Nacht griffen wiederum ſtärkere Kampf- fliegerverbände kriegswichtige Ziele in London an. Zahl- reiche Brände beſtätigen den Erſolg. Der Feind warf in den frühen Morgenſtunden des heu⸗ ligen Tages in Norddeutſchland einige Spreng- und Brandbomben, wobei ein Wohnhaus ſtark beſchädigt, drei Perſonen getötet und drei ſchwer verletzt wurden.“ London wieder im Bombenregen Ausgedehnte und heftige Angriffe in der Nacht zum Sonn⸗ tag—„Zahlreiche Brände erleuchteten den deutſchen Bom⸗ bern die Ziele“ Die britiſche Hauptſtadt war nach amerikaniſchen Agen⸗ turmeldungen am Samstag wiederum das Ziel ausgedehn⸗ ter und heftiger. Angriffe durch die deutſche Luftwaffe. „Schwärme deutſcher Flieger“ ſo berichtet Aſſociated Preß, zwangen heute abend London zu einer der intenſipſten Prit⸗ fungen. Wolle auf Welle deutſcher Bomber überflog die bri⸗ tiſche Hauptſtadt und vom Anbruch der Dunkelheit bis ge⸗ gen 22 Uhr überſchüttete die endlos ſcheinende Kette deut⸗ ſcher Flieger London mit einem Regen von Brand- und Ex⸗ ploſiybomben.“ Unfted Preß berichtet über diefen Angriff, daß die Deutſchen eine neuartige Brandbombe be⸗ Uutzt hätten die die Feuerwächter unvorbereitet gefunden habe. Zahlreiche Brände ſeien ausgehrochen ehe die Bom⸗ ben hätten ſchadlos gemacht werden können. Die Arbeit der Feuerwehrleute ſef dadurch ſehr erſchwert worden, daß die Brandbomben in un verhältnismäßig großer Zahl gefallen ſeien. Die entfachten Brände hätten die Ziele für die nach⸗ folgenden ſchweren Bomber erleuchtet. Der Luftangriff ſet der heftiaſte geweſen den London nach dem 29 Dezember erlebt habe. Nach dem Niedergang eines wahren Bomben⸗ regens, ſo meldet der INS⸗Berichterſtatter ſeien die Deut⸗ ſchen im Sturzflug auf mehrere Teile Londons losgegangen und häbten ſchwere Exylgſivhomhen geworfen. Auch der Londoner Rundfunk muß die Heftigkeit des deutſchen Luftangriffes zugeben. Bald nach Einbruch der Dunkelheit, ſo teilt er ſeinen Hörern mit, hätte der Angriff eingeſetzt und etwa drei Stunden gedauert. Nach Mifttei⸗ lungen des Lukffahrtminſſteriums und des Miniſteriums für die innere Sicherheit ſeſ„Schaden“ verurſacht worden. Auch hätte es eine Anzahl Opfer gegeben. Neben London ſeien auch in mehreren Diſtrikten des Londoner Gebietes Bomben abgeworfen worden. Der deueſche Luftanariff auf London muß doch ſchwerer geweſen ſein, als die amtlichen britiſchen Stellen es wahrhaben wollen. Der britiſche Rund⸗ funk bemühte ſich nämlich, ſeinen Hörern möglichſt ſchnell die beruhigende Mitteilung zu machen daß alle angerichte⸗ ten Brände ſchnell hätten gelöſcht werden können. Dieſer Angriff, ſo betont er, ſei für die Feuerwehr Londons sine Gelegenhei“! gewefen, ihr Können zu zeigen. Schon bald nach dem Angriff habe man die motoriſierte Feuerwehr mit Sandſäcken durch die Straßen eilen ſehen, um die Brände zu löſchen. Glatt erlogene engliſche„Erfolge“ „Von zuſtändiger Seite wird mitgeteilt:„Der amtliche britiſche Rundfunk verbreitete am Samstag die Behaup⸗ tung, daß die engliſche Luftwaffe im Laufe des 10. 1. auf nordfranzöſiſchem Gebiet einen Großangriff unternommen abe, und zwar ſei die Aktion mit fünfzig Bomben⸗ lugzeugen und 500 Jägern durchgeführt worden. Tatſächlich ſind ſowohl dieſe Zahlen, wie auch die im weiteren Verlauf der Meldung noch erwähnten angeblichen Erfolge glatt erlogen. Im Verlauf des 10. 1. flogen insgeſamt etwa 70 britiſche Flugzeuge die nord⸗ kenn zich Küſte an. Tageseinſätze in gleicher Stärke wur⸗ en von der RAßß höchſtens zu Anfang des Krieges, z. B. beim Angriff auf Wilhelmshaven, unternommen und füöhr⸗ ten in allen Fällen zu ſchweren Niederlagen. Von den 70 Flugzeugen, die am 10 Januar einen ähnlichen Verſuch unternahmen, wgren 20 Bombenflugzeuge und etwa 50 Jagdflugzeuge. Hiervon wurden bereits über dem Kanal eine Briſtol⸗Blenheim und eine Spitfire durch deutſche Jäger abgeſchoſſen Im Bereich der deutſchen Flakartillerie verloren die britiſchen Angreifer durch Flak⸗ volltreffer weitere ſechs Flugzeuge, und zwar drei Briſtol⸗Blenheim und drei Hurricane⸗Jäger. Die reſtlichen 8 Flugzeuge waren infolge der außerordentlich wirkſamen Flakabwehr nicht in der Lage ihre Bomben gezielt abzu⸗ werfen Alles in allem fielen nur 15 Bomben, dabon aber nur eine in ein militäriſches Ziel, nämlich in ein Ma⸗ teriallager, ohne daß hier nennenswerter Schaden angerich⸗ tet wurde Verluſte ſind auf deutſcher Seite weder im Luft⸗ kampf noch durch Bombenwürfe eingetreten. 8 Die weitere Behauptung des britiſchen Rundfunks, daß dem deutſchen Angriff auf Portsmouth zwei deutſche 88 abgeſchoſſen worden ſeien, iſt gleichfalls eine gte 10 a Iſt das Luſtherrſchaft? 1 geſchlagenen Invaſionsverſuch“ ing hat ſich jetzt auch in ei t und ihr eigenes nds hinwe 3 . niche N Italieniſcher Torpedobootsangriff Gefecht im Kanal von Sizilien.— Feindlicher Areuzer in ſinkendem Zuſtande.— Zwei feindliche Jerſtörer in Brand. Rom, 12. Zan. Der italieniſche Wehrmachtsbericht vom Sonntag hat folgenden Wortlauk: „Das Hauptquartier der Wehrmacht gibt bekannt: In Albanien feindliche Angriffe an der Front der 11. Ar⸗ mee. Anſere Gegenangriffe haben dem Feind empfindliche Verluſte zugefügt. Zm zentralen Mittelmeer haben die Einheiten des deutſchen Flieger korps in Jortſetzung der geſtern unkernommenen glänzenden Tätigkeit Aufklärungs⸗ und An ⸗ griffsflüge gegen engliſche Formationen durchgeführt. Jwei ſtarke Schiffsgruppen wurden angegriffen, wobei ein Kreu⸗ zer vom Birmingham⸗Typ mit einer Bombe ſchweren Ka⸗ libers einwandfrei getroffen wurde. In der Cyrenaika Arkillerie⸗ und Patrouillentätig⸗ keit. Anſere Flugzeuge haben feindliche Jormakionen in der Nähe von Giarabub bombardiert. Wiederholte feindliche Rae auf einige unſerer Stützpunkte in der Cyre⸗ naika. In Oſtafrika Patrouillentätigkeit an der Sudan⸗ und Kenya-Front. In der Gegend von Gallabat hat einer unſerer Vorpoſten einen von Artillerie unterſtützten Angriff zurückgewieſen und dabei dem Feind Verluſte zugefügf. Im Morgengrauen des 10. ſichtete eine Abteilung Tor⸗ pedoboole bei einer Ueberwachungsfahrt im Kanal von Si⸗ zilien eine ſtarke, aus zahlreichen Ueberwaſſereinheiten zu⸗ ſammengeſetzte feindliche Schiffsformation. Unſere beiden Torpedoboote griffen enkſchloſſen die Mitte der Jormation an und krafen dabei mit zwei Torpedos einen Kreuzer. der anſchließend in ſinkendem Zuſtande beobachtet wurde Cs folgte ein erbitterter Kampf zwiſchen den feindlichen, von Kreuzern unterſtützten Torpedojägern und unſeren Torpe⸗ doeinheiten, die ein intenſives und langanhaltendes Jeuer eröffneten, während dem ſich auf zwei gekroffenen feindlichen Torpedobootszerſtörern ſichtlbare Brände entwickelten Eines unſerer Torpedoboote wurde von einer Salve erreicht, die ſeine Mokoren zum Stillſtand brachte, und anſchließend von einer weiteren Salve im Munikionsdepot, was ſeine Ver⸗ ſenkung zur Folge hatte. Das andere Torpedoboot begab ſich ſofork zur Rettung der Schiffbrüchigen an den Ork der Verſenkung. In der Nacht vom 11 zum 12. haben äber die Schweiz gekommene feindliche Flugzeuge einen Angriff auf Turin und Savigliano durchgeführt und Bomben ſowie kleine Brandbomben abgeworfen In Turin wurden einige Wohnhäuſer getroffen. Frei Tote und bier Verwundete ind zu beklagen In Savigliano ſind das Militärlazarett, einige Privathäuſer und die Pfarrkirche getroffen worden Eini⸗ ger Schaden, keine Opfer. Ueber Cakania hat einer unſerei Jäger am Nachmittag des Samstag ein engliſches Flugzeug vom Glenn ⸗Martin Typ brennend abgeſchoſſen.“ 8 Wieder über der Schweiz! i DNB. Bern, 12. Jan. Wie der ſchweizeriſche Armeeſtab der Schweizeriſchen Depoſchenagentur zufolge mitteilt, über⸗ flogen in der Nach vom 11 auf den 12 Januar während mehrerer Stunden fremde Flugzeuge das Gebiet zwiſchen Jura und Genfer See. Die Einfliige ſeien aus nordweſt⸗ licher Richtung die Ausflüge nach Hoch⸗Savoyen erfolgt. us einer Notlandung in Frankreich und aus Funkſprüchen ben die engliſche Nationalität der Flieger einwandfrei hervor. Neuer böritiſcher Hilferuf der britiſche Miniſterpräſident Churchill hat in der anglo⸗amerikaniſchen Vereinigung der Pilgrims dem von ihm ausgebooteten Außenminiſter Lord Halifax einige gute Worte für ſeinen Botſchafterpoſten in Washington mit auf den Weg gegeben. Angeſichts der Hoffnungen die Eng⸗ land auf die Vereinigten Staaten geſetzt hat, hat Churchill es für klug erachtet, den neuen Botſchafter in USA über den grünen Klee zu loben Er hat ihn angeprieſen als ſein beſtes Pferd als einen Mann, der aus dem Innerſten der britiſchen Regierung kommt und all ihre Geheimniſſe kennt. Vor einigen Wochen allerdings hat alles das Churchill nicht abgehalten, dieſes beſte Pferd abzuhalftern, um es durch Eden zu erſetzen Des weiteren ſprach Churchill davon, es ſei die glühende Hoſinung der britiſchen Regierung daß Halifax in ſeiner Miſſion— die er übrigens erſt in einigen Wochen antritt— Erfolg habe zumal dieſe Miſſion von einer kapitalen Wichtigkeit ſei wie ſie ſeit Menſchengeden⸗ ken nach nie einem Enaländer anvertraut worden ift Dieſer Hinweis iſt denn doch weit mehr als eine höfliche 1 e vor Rooſevelt nämlich geradezu ein Ausdruck britiſcher Hilfloſigkeit und britiſcher Bet⸗ tele i. Deutlicher hätte Churchill nicht dartun können. daß England ſeine Sache bereits verloren gibt, daß es von ſei⸗ ner eigenen Kraft kaum noch etwas erwartet. dafür aber um ſo mehr von anderen nämlich von den Vereinigten Stagten. Neu iſt dieſer Hilferuf an andere Länder in der britiſchen Geſchichte freilich nicht, war England doch ſchon immer gewohnt, daß fremde Staaten und fremde Völker die Geschäfte des britiſchen Imperiums beſorgten, ſoweit Opfer dazu erforderlich waren f 5 In der gleichen Stunde, in der Churchill ſich hilfeflehend an die Vereinigten Staaten wandte, ſprach über den Lon⸗ doner Kurzwellenſender Sir Walter Layton, ein bekannter britiſcher Wirtſchaftler, über den Stand der Rüſtungen. Aber auch dieſe Ausführungen wurden nichts anderes als nur ein Ruf an die Vereinigten Staaten England doch ja beizeiten beizuſpringen. Angeſichts der Wucht der bereits erzielten Entſcheidungen glaubte Layton anerkennen zu e 805 das Jahr 1940 das Jahr Adolf Hitlers gewe⸗ 'ordrinolichſte Aufgabe die England jetzt zu ch Sir Walter Layton nun die, in Bezug ntität den gleichen Rüſtungsſtand wie m dann endlich daran zu gehen, achse dem brit 1 500900 Menſchen die Schau beſucht. Von den aus Walter Layton ſich fur verpflichtet ge darauf hinzuweifer land 3:1 führt, das 42 Millione Stahl jährlich produziert, 1 rend England im beſten Falle es auf 15 Millionen Tonnen bringt. Trotz aller Beſchönigungsverſuche konnte denn auch der britiſche Wirtſchaftsſachverſtändige nicht umhin. alz das einzige Mittel wirkſamer Hilfe eben das Leiſtungsver⸗ mögen der Induſtrie der Vereinigten Staaten hinzuſtellen Die Vereinigten Staaten müßten deshalb das Waften arſenal der Demokratie werden. Bis dahin aber hat gute Weile. Während Enoland unter dieſen Umſtänden en abwarten kann, wird Deutſchland handeln und durch Tot alle britiſchen Illuſionen zerſchlagen. Auch in Zukunft we den deutſche Taten ſtärker ſein als britiſche Phraſen. Rooſevelts England hilfe⸗Geſetz g Er verlangt unbeſchränkte Vollmachten. DNB. Waſhington, 12 Jan. Präſident Rooſevelt brachte im Kongreß den Entwurf des England⸗Hilfegeſetzes unter der offiziellen Bezeichnung„Akte zum Aufbau der Vert digung der Vereinigten Staaten“ ein. Der Entwurf rau dem Präſidenten das Recht ein. in allen Fällen, in denen er ſelbſt es im Intereſſe der nationalen Verteidigung f notwendig hält den Kriegsminiſter oder Marineminiſter oder den Vorſitzenden jedes anderen Departements oder ſeder anderen Abteilung der Regierung mit folgenden Vo machten auszuſtatten: 5 0 1 In den ihnen unterſtehenden Rüſtungs⸗, Indenſtr werken und Schiffswerften ſedes Verteſdigung mittel für die Regierung aller der Länder, deren Ve teidigung der Präſident als lebenswichtig für die Vert digung der USA bezeichnet, herzuſtellen oder auf ande Weiſe zu beſchaffen. i 2 Dieſen Regierungen ſedes Verteidigungsmittel— w zu Rooſevelt neben Waffen Munition Flugzeugen. Sch fen Werkzeugen uſw auch Docks und andere Reparatu. anlagen rechnet— zu verkaufen zu überlaſſen, zu verpach⸗ ten zu leiben oder es ihnen durch Tauſch oder auf eine anderen Wege zukommen zu laſſen. a 3 Jede Verkeidiaunasinformation d h jede Art v Plänen Entwürfen uſw für oder über irgendein an die Regierungen geliefertes Verteidigungsmittel zu pri auszuprobieren zu vervollfommnen und auszuwerten. 4 Die Ausführungsgenehmigung für jedes Vexteid gungsmittef an dieſe Regierung zu erſtellen. Die Gegenleiſtung der ausſändiſchen Regieru will der Präſident dem Geſetzentwurf nach zu den Bedi gungen erbringen laſſen die er ſelbſt„für befriedigend u vorteilhaft für das Wohl der Vereiniaten Staaten hält Dies kann entmeder durch eine Rückzahlung in Waren oder in Vermögen oder auf irgend einem anderen direkten o indirekten Wege geſchehen den der Präſident für a bracht hält Das Geſetz ſieht weiterhin vor daß de „ Schatzamt alſe Belräge entnommen werden nen die notwendig ſind um das Geſetz zu vorwirecliche Schließlich verlangt Rooſevelt noch die Ermächtigung f ſedos Dopartements feder Aßteilung und jedes Bogar nach ſeinem Gutdünken bedienen zu können um die ihm durch dieſes Goſotz übertragenen Noſimachten auszuüben Das England⸗cilfsgeſetz des Präſſdenten Rogſeveſt h ſchon fetzt in der Oeffentſichfejt der Nereinjaten Staaten ſehbhoften Erörterungen geführt inebelondere! Hinblick auf das bisher nach nicht dageweſene Ausmaß az Vollmachten, die der Präſident ſich auf die Vorlage gebe laſſen will. Kurzmeldungen Deutſche Kunſtausſteflung auch 1941 DNB. München. 12. Jan. Das Haus der Deutſe Kunſt(Neuer Glaspalaſt) erläßt einen Aufruf an die deut ſchen Künſtler in dem es u. a heißt:. ö „Die gegenwärtig im Haus der Deutſchen Kunſt gezeigt Große deutſche Kunſtausſtellung 1940“ iſt in der geſam Na als eindrucksvolle Demonſtration des ſchöpferiſ ebenswillens des deutſchen Volkes und zualeich als zeugender Beweis für die innere Sicherheit und Sieges wußtſein bezeichnet worden von der Führung und Vol in dieſem Kampf um die deutſche Zukunft erfüllt ſind Da die Ausſtellung trotz mancher durch den Krieg hervor fener Schwierigkeiten durchgeführt werden konnte, darf Zeugnis für die ungebrochene. durch den Krieg noch ges i. gerte Behauptung der geiſtigen und ſeeliſchen Lebensän rungen unſeres Volkes gewertet werden Seit Eröffni der Ausſtellung im Juli 1940 alſo innerhalb eines 3 kaumes non knann fünf Monaten hahen mehr ale ſtellten 1700 Werken der Malerei, Graphik und Pla wurden mehr als die Hälfte verkauft. Der a ſtellenden Künſtlerſchaft, die ſich aus Künſtlern des gan Reiches zuſammenſetzt ſind aus den Verkäufen annähef 2 Millionen Reichsmark zugefloſſen Bis zu ihrer Se zung im Februar 1941 wird die Ausſtellung ſonach Geſamtergebnis verzeichnen, das das Ergebnis der jahrausſtellung weit übertrifft... So wie das geſamte kulturlle Schaffen und Leben w rend des uns aufgezwungenen Krieges in vollem Umf weitergeführt wird, ſoll nach dem Willen des Führ ſeit 1937 zur Tradition gewordene repräſentative Groß der deutſchen bildenden Künſte auch in dieſem Jahre wieder ſtattfinden Sie wird vorausſichtlich im Juli 194 werden Die„Große deutſche Kunſtausſtellung“ m in dieſem Jahre das überwältigende Kunſtergebnis des ches werden und zualeich den ſchlagenden Beweis für di gehemmte ſchöpferiſche Kraft und den ſtarken kultun Willen unſeres Volkes liefern“