„ 7 70 S. Blatt zu Wr. 149 Freitag, 29. Juni 1934 Die Gteuerreform Zweiter Teil: Kampf um die Verminderung der Arbeitsloſigkeit. Wir haben ſeit April 1933 bereits verſchiedene Steuer⸗ geſetze erlaſſen, die auf Kampf um die Verminderung der Arbeitsloſigkeit abgeſtellt ſind. Förderung des Kraftwagenverkehrs Dem Kraftfahrzeugſteuergeſetz vom 10. April 1933 ge⸗ mäß ſind alle Perſonenkraftfahrzeuge, die nach dem 31. März 1933 erſtmalig zugelaſſen ſind, kraftfahrzeug⸗ ſteuerfrei. Die Folge davon iſt, daß die Stückzahl der in Deutſchland erzeugten Perſonenkraftfahrzeuge und die Zahl der in der Kraftfahrzeuginduſtrie Beſchäftigten ſich verdop⸗ pelt haben. Die Jahl der in Deutſchland erzeugten Perſonenkraft⸗ fahrzeuge betrug im erſten Vierleljahr 1933 12 823 und im erſten Vierteljahr 1934 23 014. Die Jahl der Arbeilsloſen in der Kraftfahrzeuginduſtrie iſt geſunken, die Umſätze in der Kraftfahrzeuginduſtrie und deren Nebengewerben ſind geſtiegen. Der Ausfall an Kraftfahrzeugſteuer wird ausgeglichen durch das Weniger des Finanzbedarfs der Arbeitsloſenhilfe und das Mehr an Steuern und ſonſtigen Abgaben infolge vermehrter Erzeugung, vermehrter Umſätze, vermehrten Einkommens und vermehrten Verbrauchs. Eine weitere Förderung des Kraftwagenverkehrs ergibt ſich aus dem Geſetz über Steuerfreiheit für Erſatzbeſchaffun⸗ gen vom 1. Juni 1933. Dieſem Geſetz gemäß dürfen die Aufwendungen für Gegenſtände des gewerblichen oder land⸗ wirtſchaftlichen Anlagekapitals, die nach dem 30. Juni 1933 und vor dem 1. Januar 1935 erfolgt ſind, vom Gewinn des Steuerabſchnitts, in denen die Anſchaffung oder Herſtellung erfolgt iſt, voll abgeſetzt werden. Das gilt für die Zwecke der Einkommenſteuer, der Körperſchaftsſteuer und der Ge⸗ werbeſteuer. Die Unternehmer brauchen von demjenigen Teil ihres Einkommens, den ſie für Erſatzbeſchaffungen aufwenden, keine Einkommenſteuer(Körperſchaftsſteuer) und Gewerbeſteuer zu zahlen. Die Ermäßigung der Ein⸗ kommenſteuer(Körperſchaftsſteuer) und Gewerbeſteuer, die in Wahrnehmung des Geſetzes über Steuerfreiheit für Er⸗ ſatzbeſchaffungen erlangt werden kann, beträgt je nach der Höhe des Einkommens und der danach ſich ergebenden Steuerſätze 12 bis 65 vom Hundert der Aufwendungen. Zu Gegenſtänden des gewerblichen oder landwirtſchaftlichen An⸗ lagekapitals gehören auch Perſonenkraftfahrzeuge und Laſt⸗ kraftwagen, wenn ſie dem gewerblichen oder landwirtſchaft⸗ lichen Betrieb dienen. Es iſt ſicher, daß viele Gewerbetrei⸗ bende und Landwirte von dieſer großen ſteuerlichen Ver⸗ günſtigung, die ihnen eine augenblickliche Verbilligung des Kraftwagens um 12 bis 65 vom Hundert ermöglicht, Ge⸗ brauch gemacht haben und noch Gebrauch machen werden. Dieſer augenblicklichen Verbilligung ſteht die Unmöglichkeit, in den Jahren des Gebrauchs Abſchreibungen vom Wert des Kraftwagens vorzunehmen, gegenüber. Die Jahl der in Deukſchland erzeugten Liefer ⸗ und Laſt⸗ kraftwagen bekrug im erſten Vierteljahr 1933 2295 und im erſten Vierteljahr 1934 5376. Die Skückzahl der erzeugten Liefer- und Laſtkraftwagen hat ſich alſo mehr als verdoppelt. Auch die Jahl der abgeſetzten Liefer⸗ und Laſtkraftwagen hat ſich mehr als verdoppelt. Sie bekrug im erſten Viertel- jahr 1934 4957 und im erſten Vierkeljaͤhr 1933 nur 2322. Nach dem neuen Einkommenſteuergeſetz, das mit Wirkung ab 1. Januar 1935 in Kraft treten wird, wird nicht nur die Erſatzbeſchaffung ſondern auch die Neu⸗ anſchaffung gefördert werden. Es werden demgemäß auch die Aufwendungen für neue Kraftfahrzeuge jeder Art, die zu einem gewerblichen oder landwirtſchaftlichen Anlagekapi⸗ tal gehören, vom Gewinn des Jahres, in dem die Anſchaffung oder Herſtellung erfolgt iſt, voll abgeſetzt werden dürfen. Das Einkommen, das im Jahr 1934 erzielt wird, wird bereits nach dieſem neuen Einkommenſteuergeſetz veranlagt werden. Wird das gewerbliche oder landwirk⸗ ſchaftliche Anlagekapital im Jahr 1934 um ein Kraftfahr⸗ zeug irgendwelcher Art ergänzt, ſo kann der Betrag, der da⸗ für aufgewendet wird, vom ſteuerpflichtigen Gewinn des Jahres 1934 voll abgeſetzt werden. Der Steuerpflichtige er⸗ langt alſo eine augenblickliche Verbilligung des Kraftfahr⸗ zeugs um 12 bis 65 vom Hundert. Eine weitere Maßnahme, die beſtimmt iſt, der För⸗ derung des Kraftwagenverkehrs und in Zuſammenhang damit dem Gedanken der Verminderung der Arbeitsloſig⸗ keit zu dienen, wird die neue Vermögensſteuer enthalten. Nach der bisherigen Verwaltungsübung und der Recht⸗ ſprechung der Steuergerichte waren wertvollere Perſonen⸗ kraftwagen, die im Eigentum von Privatperſonen ſtehen, als ſogenannte Luxusgegenſtände und bei der Ermittlung des Vermögens dieſer Privatperſonen beſonders zu behan⸗ deln. Im Rahmen der Steuerreform werden Privatkraft⸗ wagen bei der Ermittlung des ſteuerpflichtigen Privatver⸗ mögens in jedem Fall außer Betracht gelaſſen werden. Auch Sportflugzeuge und Motorboote, die ſich im Beſitz von Privatperſonen befinden, werden bei der Ermittlung des ür die Vermögensſteuer maßgebenden Vermögens außer etracht gelaſſen werden. Dem neuen Vermögensſteuergeſetz gemäß wird auf den 1. Januar 1935 eine neue Ver⸗ mögensbewertung vorgenommen werden, die die Grundlage für die Vermögensbeſteuerung in den Jahren 1936, 1937 und 1938 bilden wird. Steuerfreiheil für kurzlebige Gegenſtünde Das Geſetz über Steuerfreiheit für Erſatzbeſchaffungen vom 1. Juni 1933 erſtreckt ſich nicht nur auf Kraftfahrzeuge, ſondern auf jegliche bewegliche Gegenſtände, die zu einem gewerblichen oder landwirtſchaftlichen Anlagekapital ge⸗ hören. Die Folge davon iſt eine Belebung auch in der Ma⸗ ſchinen⸗, Werkzeug⸗, Geräte⸗, Büromöbel⸗ und dergl. In⸗ duſtrie. Ich habe bereits darauf hingewieſen, daß dem neuen Einkommenſteuergeſetz gemäß die gleiche ſteuerliche Vergünſtigung auch für neue Kraftfahrzeuge gewährt wird. Dieſe Beſtimmung im neuen Einkommenſteuergeſetz wird ſich bei Steuerpflichtigen, die ordnungsmäßige Buchführung haben, auf jegliche bewegliche Gegenſtände des gewerblichen oder landwirtſchaftlichen Anlagekapitals erſtrecken, deren gewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre nicht überſteigt. a Dem neuen Einkommenſteuergeſetz gemäß ſoll die Steuerbilanz der Handelsbilanz weitmöglichſt angepaßt werden. Demgemäß ſollen Steuerpflichtige, die ordnungs⸗ maßige Buchführung haben, bei Anlagegegenſtänden, deren gewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre nicht überſteigt, die Abſchreibung nach ihrem Belieben vor⸗ nehmen können. Sie ſollen die Abſchreibung auf einen kürzeren Zeitraum als denjenigen der gewöhnlichen Nutzungsdauer verteilen oder den Betrag der Aufwendun⸗ gen für den Anlagegegenſtand im Jahr der Anſchaffung oder Herſtellung bereits voll vom ſteuerpflichtigen Gewinn abſetzen können. Dieſe Vorſchrift wird die Fortſetzung des Gedankens ſein, der dem Geſetz über Steuerfreiheit für Er⸗ ſatzbeſchaffungen vom 1. Juni 1933 zugrunde liegt. Das Ge⸗ ſetz über Steuerfreiheit für Erſatzbeſchaffungen iſt nur noch von Bedeutung für langlebige Gegenſtände des Anlage⸗ kapitals. Als langlebig in dieſem Sinn gilt ein Gegen⸗ ſtand, wenn ſeine gewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungs⸗ gemäß zehn Jahre überſteigt. Die Aufwendungen für einen langlebigen Gegenſtand des Anlagekapitals können nur dann vom ſteuerpflichtigen Gewinn abgeſetzt werden, wenn es ſich um einen Erſatzgegenſtand handelt und die Erſatz⸗ beſchaffung vor dem 1. Januar 1935 erfolgt. Für kurz⸗ lebige Gegenſtände, das heißt für ſolche, deren gewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre nicht überſteigt, gilt das folgende: Steuerpflichtige, die ordnungsmäßige Buchführung haben, können die Aufwendungen für kurzlebige Gegenſtände vom ſteuerpflichtigen Gewinn im Jahr der Anſchaffung oder Herſtellung voll abſetzen. Dabei iſt es ohne Belang, ob es ſich um Erſatzgegenſtände oder um Ergänzungsgegenſtände. um Erſatzbeſchaffungen oder um Neuanſchaffungen, um Er⸗ neuerungen oder um Erweiterungen des gewerblichen oder landwirkſchafklichen Anlagekapifals handelt. dieſe Vorſchrift des neuen Einkommenſteuergeſetzes wird nicht auf Anſchaf⸗ fungen oder Herſtellungen beſchränkt ſein. die bis zum 31. De⸗ zember 1934 erfolgen, ſondern ſie wird für immer gelten. Dieſe Vorſchrift bedeutet zweierlei: 1. ein bedeutungs⸗ volles Mittel zur Anregung von Deckung vorhandenen Be⸗ darfs und ſomit im Kampf um die Verminderung der Ar⸗ beitsloſigkeit; 2. eine weſentliche ſteuerliche Vereinfachung. Dieſe beſteht darin, daß die Steuerpflichtigen bei der Ab⸗ ſchreibung für kurzlebige Gegenſtände nicht Gefahr laufen, durch das Finanzamt eine Beanſtandung zu erfahren, und daß die Steuerbeamten bei der Veranlagung und die Buch⸗ und Betriebsführer bei der Buchprüfung ihr Augenmerk nicht mehr auf die Höhe der Abſchreibung für kurzlebige Gegenſtände zu richten brauchen. Viele Auseinanderſetzun⸗ gen zwiſchen Finanzamt einerſeits und Steuerpflichtigen an⸗ derſeits über die Höhe der Abſchreibung bleiben erſpart. Das neue Einkommenſteuergeſetz wird bereits auf das Einkommen Anwendung finden, das für 1934 zu veran⸗ lagen ſein wird. Es liegt infolgedeſſen bei jedem ſteuer⸗ pflichtigen Gewerbetreibenden und Landwirt, wenn er ein ſolcher iſt, der ordnungsmäßige Buchführung hat, mit ſei⸗ nem Gewinn, den er im Jahre 1934 erzielt, einkommen⸗ ſteuerfrei und gewerbeſteuerfrei zu bleiben.(Bei Kapital⸗ geſellſchaften tritt an die Stelle der Einkommenſteuerfrei⸗ heit die Körperſchaftsſteuerfreiheit.) Er braucht nur in Höhe des mutmaßlichen Gewinns das gewerbliche oder landwirtſchaftliche Anlagekapital zu erſetzen oder zu er⸗ gänzen. Die augenblickliche Verbilligung, die er dadurch er⸗ zielt, beträgt bei Zugrundelegung des neuen Einkommen⸗ ſteuertarifs und der ſich anſchließenden Gewerbeſteuerver⸗ minderung 10 bis 45 v. H. der Aufwendungen für Erſatz⸗ beſchaffung oder Neuanſchaffung. Ich rufe alle in Betracht kommenden Steuerpflichtigen hierdurch auf, durch Vergebung enkſprechender Aufträge ſo⸗ fort zu handeln, und empfehle allen Maſchinen⸗, Werkzeug-, Büromöbel- und ähnlichen Fabriken, ſich auf einen erhöhken Aufkragseingang in den kommenden Wochen und Monaten einzuſtellen. Die Erſatzbeſchaffung oder Neuanſchaffung muß bis zum 31. Dezember 1934 erfolgen, wenn der Betrag der Aufwendungen dafür vom Gewinn für 1934 ſoll abgeſetzt werden können. Die melſten Gegenſtände des Anlagekapi⸗ kals ſind in der Regel kurzlebig. Auf die meiſten Gegen⸗ ſtände des Anlag⸗kapitals wird die Vorſchrift infolgedeſſen Anwendung finden. Die Vorſchrift hinſichtlich der ſteuerlichen Behandlung der kurzlebigen Gegenſtände gilt nicht nur für Erſatzbeſchaf⸗ fungen und Neuanſchaffungen, die bis zum 31. Dezember 1934 erfolgen, ſondern für immer. Die gewalkige Belebung, die ſich aus der Vorſchrift ergeben wird, wird deshalb nicht nur auf die zweite Hälfte des gegenwärtigen Jahres be⸗ ſchränkt bleiben, ſondern forldauern. Der augenblickliche Ausfal an Einkommenſteuer, Kör⸗ pe haftsſteuer und Gewerbeſteuer wird mehr als ausge⸗ glichen werden durch Verminderung des Finanzbedarfs der Arbeitsloſenhilfe und Erhöhung des Aufkommens an Steuern infolge der erhöhten Umſätze, der erhöhten Einkommen und des erhöhten Verbrauchs, die ſich aus der Belebung ergeben werden. Auch hinſichtlich der Abſchreibung für langlebige Gegen⸗ ſtände des Anlagekapitals, das heißt ſolche, deren gewöhn⸗ liche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre über⸗ ſteigt, iſt im Entwurf des neuen Einkommenſteuergeſetzes eine Verbeſſerung vorgeſehen. Dieſe beſteht darin, daß ein Zuhoch von Abſchreibungen dem zu ermittelnden Gewinn nicht voll, ſondern nur zur Hälfte zugeſetzt werden ſoll. Es ſoll infolgedeſſen dem Steuerpflichtigen nicht das geſamte Zuhoch der Abſchreibungen, ſondern nur die Hälfte davon für künftige Abſchreibungen verloren gehen. Sleuerfreiheit für neue unternehmungen Es gibt Volksgenoſſen und Unternehmen, die ſich mit der Entwicklung neuer Herſtellungsverfahren oder mit der Herſtellung neuartiger Erzeugniſſe befaſſen. Es kann im Einzelfall im Intereſſe der geſamten deutſchen Volkswirt⸗ ſchaft gelegen ſein, die Entwicklung eines ſolchen neuen Herſtellungsverfahrens oder die Herſtellung der neuartigen Erzeugniſſe zu fördern. Das Intereſſe kann dem Gedanken der Selbſtverſorgung oder dem Gedanken der Förderung der deutſchen Warenausfuhr entſpringen, es kann deviſen⸗ politiſcher oder ſonſtiger Natur ſein. Es wird in der Regel gleichzeitig dem Gedanken der Arbeitsbeſchaffung gedient werden. In dem Jall, daß für die Entwicklung eines neuen Herſtellungsverfahrens oder für die Herſtellung neuarliger Erzeugniſſe ein überragendes Bedürfnis der geſamken deut⸗ ſchen Volkswirkſchaft anerkannt wird, kann der Reichsmini⸗ ſter der Finanzen für eine von ihm zu beſtimmende Zeit das in Betracht kommende Unternehmen von den laufenden Steuern des Reichs und der Länder, die vom Einkommen, vom Erkrag, vom Vermögen oder vom Umſatz erhoben werden, ganz oder keilweiſe befreien. Dieſe Ermächtigung iſt durch§ 3 des Geſetzes über Steuererleichterungen vom 15. Juli 1933 erteilt worden. Dieſes Geſetz wird infolge der Deviſenknappheit und der Rohſtoffknappheit und der notwendig werdenden Verſtär⸗ kung der Maßnahmen zur Förderung der Selbſtverſorgung in der nächſten Zeit hoffentlich in recht vielen Fällen zur Anwendung gebracht werden können. Es wird demnächſt wahrſcheinlich ein weiteres Geſetz erſcheinen, das ebenfalls darauf abgeſtellt ſein wird, die Gründung neuer Unter⸗ nehmungen der bezeichneten Art zu begünſtigen. Meilere steuerliche Maßnahmen im Kampf um die Verminderung der Arbeitsloſigkeit ſind: 1. das Geſetz über Steuerfreiheit für neu errichtete Kleinwohnungen und Eigenheime vom 21. September 1933. Dadurch wird der Bau von Kleinwohnungen, die in 1934 und 1935 errichtet werden, und von Eigenheimen, die in 1934 bis 1938 errichtet werden, ſteuerlich gefördert und der Baumarkt belebt; 2. die Verordnung vom 20. April 1934 über die Inſtandſetzungen und Ergänzungen an Gebäuden. Danach wird eine Ermäßigung der Einkommenſteuer⸗ ſchuld oder Körperſchaftsſteuerſchuld um 10 v. H. der Auf- wendungen für Inſtandſetzungen oder Ergänzungen an Ge⸗ bäuden, deren Beginn und Ende in die Zeit vom 1. Ja- nuar 1934 bis 31. März 1935 fällt, gewährt. Zweck: Hilfe an die Gebäudeeigentümer und weitere Belebung des Bau⸗ marktes. Ich weiſe ausdrücklich darauf hin, daß die Er⸗ mäßigung der Steuerſchuld nicht nur für Inſtandſetzungen ſondern auch für Ergänzungen gewährt wird. Als ſolche Ergänzungen kommen beiſpielsweiſe in Be⸗ tracht: a) Aufſtockungen, Einbau neuer Geſchoſſe, Ein⸗ ziehung von Wänden, Anbringung von Doppelfenſtern, Er⸗ weiterung der Kelleranlagen; b) Errichtung neuer Bauteile inſoweit, als dieſe nicht einen Neubau ſondern die Ergän⸗ zung oder Vervollſtändigung eines vorhandenen Baues dar⸗ ſtellen; e) Einbau von Heizungsanlagen, Lichtanlagen, Lüf⸗ tungsanlagen, Perſonenaufzügen und ſonſtigen Aufzügen, ſoweit ſolche nicht als Erſatzgegenſtände im Sinn des Ge⸗ ſetzes über Steuerfreiheit für Erſatzbeſchaffungen vom 1. Juli 1933 behandelt werden. 3. die Runderlaſſe des Reichsminiſters der Finanzen vom 10. Oktober 1933 betreffend Steuerfreiheit für Auf⸗ wendungen zu Zwecken des zivilen Luftſchutzes und vom 27. Januar 1934 betreffend Steuerfreiheit für Aufwendun⸗ gen zu Zwecken des zivilen Sanitätsdienſtes in Induſtrie⸗ und Werksbetrieben. ö Senkung der Umfatzſteuer für den Binnengroßhandel auf 0,5 v. 9. Nach dem beſtehenden Umſatzſteuergeſetz iſt der Binnen⸗ großhandel mit 2 v. H. umſatzſteuerpflichtig, ſoweit er Ware auf Lager nimmt und ab Lager verkauft, und umſatzſteuer⸗ frei, ſoweit die Ware bei ihm nur durchläuft zwecks Be⸗ förderung an den Abnehmer. Aus dieſer beſtehenden Rechts⸗ lage ergeben ſich die beiden folgenden Mißſtände: 1. Die Unterſcheidung der verſchiedenen Arten von Veſitz bedeutet für die Verwaltung und für die beteiligten Wirtſchaftskreiſe eine erhebliche Arbeitsbelaſtung. 2. Der lagerhaltende Groß⸗ händler wird bei den geringen Gewinnſpannen in ſeiner Wettbewerbsfähigkeit gegenüber demjenigen Großhändler, der die Ware nur zwecks Beförderung an den Abnehmer bei ſich durchlaufen läßt, erheblich benachteiligt. Infolge⸗ deſſen wird die Lagerhaltung im Großhandel weitgehend vermieden. Der Enkwurf des neuen Umſatzſteuergeſetzes ſieht vor, daß der Großhandel einheitlich mik„ vom Hundert be; 17 8 wird. Das bedeuket für den lagerhaltenden Groß händler eine Enklaſtung um 75 vom Hundert der bisherigen Umſatzſteuerlaſt und ermöglicht ihm eine angemeſſene La⸗ erhaltung. Er wird nicht mehr, wie bisher, ſeine Aufträge um die Induſtrie erſt dann erkeilen, wenn er Abnahme da⸗ 5 hat, ſondern er wird ohne Rückſicht auf vorliegende Be⸗ kellungen gleichmäßig und auf weite Sicht große Aufträge nit der Induſtrie abſchließen. Dadurch werden die ruckwei⸗ en Beſchäftigungen bei der Induſtrie ausgeſchloſſen. Es lvird in der Beſchäftiaung zu Gleichmäßiakeif kommen. Und was zu weiterer Ankurbelung der Wirtſchaft im gegenwärtigen Zeitpunkt und im bevorſtehenden Winter von ganz beſonderer Bedeutung ſein wird: der Großhandel wird ſich Läger ſchaffen und entſprechende Aufträge erteilen. Dar⸗ aus wird ſich im kommenden Winter eine Arbeitsbeſchaffung ergeben, die mit einigen hundert Millionen wird ange⸗ nommen werden können. Heute ſind die Läger des Groß⸗ handels ſo gut wie leer. Der Großhandel wartet auf den Zeitpunkt einer umſatzſteuerlichen Erleichterung, um in Wahrnehmung dieſer Erleichterung zur Lagerhaltung und zur Vereinfachung ſeines Geſchäftsbetriebes übergehen zu können. Der Zweck der umſatzſteuerlichen Maßnahme, die den Großhandel betrifft, iſt ein dreifacher: 1. weſentliche Vereinfachung der Verwaltung bei der Steuerbehörde ſo⸗ wohl als auch beim Großhändler, 2. Gleichmäßigkeit im Be⸗ ſchäftigungsſtand in der Induſtrie, 3. Kampf um die Ver⸗ minderung der Arbeitsloſigkeit. Cſeuer⸗ und Abgabenſenkungen ſind bisher erfolgt: 1. durch die Geſetze über Halbierung der landwirtſchaft⸗ lichen Umſatzſteuer und über Senkung der landwirtſchaft⸗ lichen Grundſteuer vom 21. September 1933. Die Folge die⸗ ſer am 1. Oktober 1933 eingetretenen Senkungen iſt eine Erhöhung der Kaufkraft der Landwirte. Die Landwirte kön⸗ nen entſprechende Beträge mehr aufwenden für Inſtand⸗ ſetzungen und Ergänzungen, für Löhne, Bekleidung und ſonſtige Dinge und auf die Weiſe den Verbrauch beleben helfen: 2. Durch Artikel Ill des Kaufkraftgeſetzes vom 26. März 1934. Danach iſt eine weſentliche Senkung der Abgabe zur Arbeitsloſenhilfe erfolgt. Die Senkung iſt dadurch ermög⸗ licht worden, daß die Arbeitsloſigkeit ſtark zurückgegangen iſt und infolgedeſſen der Finanzbedarf der Arbeitsloſenhilfe weſentlich kleiner geworden iſt. Das Aufkommen an Abgabe zur Arbeitsloſenhilfe betrug im Rechnungsjahr 1933 rund 530 Millionen RM. Durch das Geſetz vom 26. März 1934 iſt mit Wirkung ab 1. April 1934 die Abgabe um rund 300 Millionen RM geſenkt worden. Bei dieſer Senkung iſt zum erſten Male auch der bevölkerungspolitiſche Gedanke ver⸗ wirklicht worden. 5 Fortſetzung folgt. und ihre Welt Beſſere hauswiriſchaftliche Schulung Die Lehren aus dem Reichsberufswekfkampf der Mädel. Die Gauverbandsführerin im BDM. und Referentin im Jugendamt der Deutſchen Arbeitsfront, Gertrud Mar⸗ ten, äußert ſich in einer amtlichen Veröffentlichung der Deutſchen Arbeitsfront über das Ergebnis des Reichsberufs⸗ wettkampfes der Mädel, aus dem ſich beachtliche Lehren für die Zukunft ergeben. Wenn die Auswertung des Reichs⸗ berufswettkampfes auch noch geraume Zeit beanſprucht, iſt es doch, ſo ſchreibt die Referentin, ſchon möglich, kurz über die gemachten Erfahrungen zu berichten. Ein Querſchnitt aus der Mädelarbeit liegt vor mir. Er ſieht nicht ſehr gün⸗ ſtig aus. Die Grundlage elementarſter Schulbildung fehlt. Der Unterſchied in Deutſch, Rechnen, Geſchichte und Geo⸗ graphie muß in den meiſten Volks⸗ und Mittelſchulen wenig gut geweſen ſein. Da die herausgeſtellten Sieger des Reichsberufswett⸗ kampfes nach dem ung pin der Partei Führer der deutſchen Jugend werden ſollten, war es notwendig, ihr weltanſchauliches Wiſſen zu prüfen. Faſt alle Mädel haben auf dieſem Gebiet verſagt. Wenn auch bekannt iſt, daß Mädel wenig Sinn für Politik und Wirtſchaft haben, muß doch einmal betont werden, daß eine Umſtellung der Leh⸗ rerſchaft hier dringend notwendig iſt. Es kann nicht an⸗ gehen, daß ein Jahr nach der Machtübernahme durch den Nationalſozialismus deutſche Kinder weder Ahnung von den Grundzügen nationalſozialiſtiſcher Weltanſchauung noch von der Saarfrage haben. Angelegenheit des NS.⸗Lehrerbundes wird es ſein, hier Wandel zu ſchaffen. Auf handwerklichem Gebiet konnten einige künſtleriſche Begabungen feſtgeſtellt werden. Farben⸗ und Formenſinn der Mädel waren recht gut entwickelt. Näh⸗ und Stopf⸗ arbeiten konnten durchſchnittlich nur als mäßig bezeichnet werden. Ueber Kleiderpflege und Inſtandhaltung von 8 wußten nur die wenigſten Mädel Beſcheid. ediglich das praktiſche Kochen bei den Ausſcheidungswett⸗ kämpfen verriet bei allen Teilnehmerinnen gleichen Eifer. Es wurde verhältnismäßig wenig verdorben, wenn auch die nach gleichen Rezepten gekochten Gerichte nachher nicht immer gleich ſchmeckten. Die hier gezeigten Lücken in der Mädelausbildung geben zu denken. Soll ſich die Forderung des Nationalſozialismus erfüllen und das deutſche Mädel wieder Hüterin deutſcher Art und Sitte werden, muß mehr und mehr die Forderung 23 beſſerer hauswirtſchaftlicher Schulung unſerer weiblichen Jugend erhoben werden. Die Frau als Helferin. Nicht überheblich ſein, nicht überheblich, wenn du eine Sache beſſer kannſt wie der andere. Man muß ſich geſagt ſein laſſen: Der eine kann's, der andere kann's beſſer, und der dritte kann's überhaupt nicht oder nur ſehr mangelhaft. Er mag es anfangen, wie er es will— immer fängt er es verkehrt an. Wer kennt nicht die Kategorie der Hausfrauen, die niemals mit der Arbeit fertig werden, die von morgens bis abends 205 el und bei denen das Reſultat ein anderes iſt, als es ſein ſoll. Niemals wird von dieſer Art Hausfrauen eine Arbeit zu Ende geführt, immer bleibt irgend etwas liegen, was nicht ante wurde und was doch unbedingt hätte fertig werden müſſen. Ja, da liegt der Haken. Das Wichtige bleibt liegen, das Unwichtige wird getan, und, was das Schlimmſte an der Sache iſt: dieſe Art der Hausfrauen wird es gar nicht gewahr. Sie merken auch nicht, daß ſie beim Aufräumen mehr Un⸗ ordnung ſchaffen als Ordnung, und daß es ſtändig in ihrer Wohnung ſo ausſieht, als wollten ſie umziehen, wären beim Ein⸗ oder Auspacken der Sachen. Denn würden ſie es merken, würden ſie ſicher Abhilfe ſchaffen. Aber ihnen fehlt nun mal der ſichere Ueberblick, die ruhige Ueberlegung und das richtige Einteilungsvermögen. Wenn man ſolche Hausfrauen bei ihrem Tun beobachtet, kann man ſich eines Kopfſchüttelns nicht erwehren und kommt aus dem Verwundern nicht heraus. Iſt es doch gerade, als ob ſie beim Arbeiten die Treppen rückwärts hinaufgehen. Oder als ft ſie das Unterſte zuoberſt kehren und das Oberſte zu⸗ unterſt. In den ſeltenſten Fällen hilft hierbei ein Rat. Helfen kann nur, wenn um ſolche Hausfrau ſtändig jemand iſt, der alles richtig anpackt, und der mit ein paar energiſchen Griffen Ordnung ſchafft. Und der auch mit unmerklicher Hand die Hausfrau leitet, ihr den richtigen Weg zeigt. den ſie immer bei einer Arbeit zu gehen hat. Doch nun kommt wieder ein wunder Punkt: Nicht 9155 kann leiten. Es gibt unter jenen, die energiſch und richtig zuzupacken verſtehen, genügend Frauen, die wohl ſelbſt den richtigen Weg finden und gehen, aber anderen dieſen Weg nicht zeigen können, nicht zu zeigen verſtehen. Oder auf eine Art, die zu verletzend iſt oder zu hart oder auch zu überheblich. Ueberheblichkeit aber iſt beſonders für einen Lehrmeiſter fehl am Platz. Wer lehren will und Wege weiſen, darf nicht überheblich ſein, und er muß vor allen Dingen den guten Willen des anderen als Tat anſehen; er darf auch niemals an dem guten Willen des anderen zweifeln. Und nach und nach muß er aus dem guten Willen des anderen die Tat formen. Man darf auch nicht an jede Tat den gleichen Maßſtab legen; es önnen nicht alle Taten gleich gut und groß und hoch ſein. So, wie wir Menſchen nicht alle gleich gut und groß und hoch ſein können. Nicht ſeeliſch und auch nicht körperlich. Dazu ſind wir da, daß wir die Unterſchiede überbrücken, daß der eine für den anderen ſelbſtlos eintritt. Dazu ſind wir da, daß wir dem Schwächeren helfen. Und dazu ſind wir da, daß wir Großmut üben. Es ſteht uns nicht an, den geringer zu bewerten, der andere Fähigkeiten hat wie wir oder gar keine. Und es ſteht uns erſt peblich an, auf unſer Können dünkelhaft zu ſein. Ueber⸗ eblich. Letzten Endes haben wir uns nicht geſchaffen, und die anderen ſchufen ſich auch nicht ſelbſt. Was alſo ſoll die Dünkelhaftigkeit?— Ein jeder ſoll Gott für ſeine Begabung und ſeine Gaben danken, ſo er welche hat, und gütiges Er⸗ barmen mit dem haben, der weniger gut beſchert wurde. Hat er dieſe Gabe nicht, das gütige Erbarmen mit dem anderen, weniger Beſcherten, ſind alle ſeine anderen Gaben und Begabungen umſonſt. So ſteht es auch einer vortrefflichen Hausfrau nicht an, über eine weniger vortreffliche Hausfrau zu Gericht zu ſitzen. Sie ſoll und muß die erſte ſein, die das gütige Erbarmen beweiſt. Jeden Tag, jede Stunde und allezeit. Eine Frau kleidet Ueberheblichkeit am wenigſten und Er⸗ barmen am beſten. Die Güte aber macht ſie zur Königin. Jede Frau ſoll Geduld haben— Geduld üben. Die Mütter mit den Töchtern, die ein wenig aus der Art geſchlagen ſind; und die älteren Schweſtern mit den jüngeren Schweſtern, die icht ſo ſind, wie ſie ſein ſollen. Und vor allem auch die Haus⸗ rauen mit den Hausangeſtellten. Unter der richtigen An⸗ leitung, der richtigen Wegweiſung wird vieles gut werden. Hier liegt die dankbarſte Aufgabe für die deutſche Frau. Alles noch vor der Abreiſe... Von Gertrud Reinſch. Die kluge Hausfrau verdirbt ſich nicht die mühſam zuſtande gebrachte Ferienreiſe durch mangelhafte Vorbereitungen oder dadurch, daß ſie Wichtigſtes vergeſſen hat. Daß die Koffer in Ordnung zu bringen ſind, und auch die Kleidung, iſt eine Selbſtverſtändlichkeit, auf die nicht näher eingegangen zu werden braucht. Am beſten iſt es, wenn ſich die Hausfrau vier Wochen vor der Abfahrt ein kleines Notizbüchlein und einen Bleiſtift zurechtlegt, um darin ſofort einzutragen, was ihr einfällt und was noch mitzunehmen oder am Wohnort zu be⸗ ſorgen iſt. In erſter Linie muß feſtſtehen, ob am Ferienort eine Bleibe mit voller Penſion oder nur mit Mittagtiſch gemietet wird. In letzterem Falle muß an wenigſtens je ein Paar Meſſer und Gabeln, je einen Löffel und Teelöffel, auch an ein bis zwei Teller gedacht werden, denn nicht immer ſind die Wirts⸗ leute geneigt und in der Lage, von ihrem Geſchirr etwas aus⸗ zuleihen oder dieſes koſtenlos herzugeben. Nähnadeln, Steck⸗ nadeln, Garn und Zwirn, einige Sicherheitsnadeln, Reiß⸗ zwecken; die Reiſeapotheke iſt ebenfalls nachzuſehen und zu⸗ rechtzulegen. Das Waſchbeſteck iſt in Ordnung zu bringen, die Schuhe nachzuſehen, Hausſchuhe zu beſchaffen oder zu ſäubern, Wäſche iſt zurechtzulegen und durchzuſehen und vieles andere Notwendige ebenfalls. Aber auch im Haushalt iſt auf vieles zu achten! In der Küche wird alles Ueberflüſſige ſchon Tage vorher beiſeite geſtellt, Speiſereſte werden ſo eingeteilt, daß ſie am letzten Tage nicht etwa ſtehenbleiben; die Beleuchtungskörper müſſen mit Gaze überzogen werden, Gas⸗ und Waſſerhähne ſind zu kontrollieren, um nicht früher wegen Vergaſung der Wohnung oder Rohrbruchs zurückgerufen zu werden. Das Eingemachte wird durchgeſehen, ob noch alles friſch und unverdorben iſt. Im Keller werden die Waſchzuber mit Waſſer gefüllt, damit 55 nicht austrocknen, die Blumen, der eventuell vorhandene Vogel oder Hund werden in Quartier gegeben, die Teppiche zuſammengerollt und in Zeitungspapier gewickelt, die Polſter⸗ möbel bekommen einen Ueberzug, Gardinen und Tiſchdecken werden in den Schrank geſtellt und darin Mottenpulver geſtreut oder Mottenpulver ausgelegt. Auch die Garderobe, die zurückbleibt, wird durchgeſehen und eingemottet. In der Wohnung verbleibende Schmuck⸗ und Wertſachen gibt man am beſten zum befreundeten Nachbar oder bringt ſie zur Bank in ein Sicherheitsfach. Wenn dann der Reiſetag gekommen iſt, gilt es noch auf mancherlei zu achten. Der Gashahn wird geſchloſſen, die Waſſerhähne werden feſt zugeſchraubt, die Reſerve⸗Wohnungs⸗ ſchlüſſel gibt man beim Portier ab, ebenfalls die Adreſſe mit dem Reiſeziel, und die Schrank⸗ und ſonſtigen Schlüſſel werden in einen verſchließbaren Kaſten gelegt, und dieſer eine Schlüſſel mitgenommen. Tunlichſt läßt man die Jalouſien herunter und meldet der Verſicherung, daß die Wohnung einige Zeit leer ſteht. Möglichſt läßt man aber nicht alle Jalouſien herunter, damit nicht Einbrecher einen guten Tip bekommen, daß die Wohnung verlaſſen iſt. Die Fenſter werden ſämtlich geſchloſſen und zwiſchen dieſe Tücher gelegt, damit bei einem Wolkenbruch und durchdringendem Regenwaſſer kein allzu großer Schaden entſteht, So manches wird ſich noch, je nach der Art des Haushaltes, als notwendig erweiſen und muß ebenfalls, ſobald es der Hausfrau einfällt, aufgeſchrieben werden, damit es nicht in Vergeſſenheit gerät! Dann kann man auch beruhigt auf die Sommerreiſe gehen und ſich wirklich ohne Aengſte erholen. Erziehung zur Hilfsbereitſchaft. „Meine Kinder unterſtützen mich gar nicht im Haushalt“, flag die Mutter.„Der Bruder iſt ſo unhöflich“, beſchwert ſich die Schweſter.„Von meinen Kindern darf ich auch nicht den kleinſten Dienſt verlangen“, äußert ſich betrübt der Vater. Ja, ſo ſieht es mit der Hilfsbereitſchaft und Dienſtwilligkeit in vielen, vielen Familien aus. Woran liegt das? Sind die Kinder wirklich ſo ſchlecht geartet von ſich aus? Oder iſt ihre mangelhafte Hilfsbereit⸗ ſchaft nicht ein Erziehungsfehler? In einer mir bekannten Familie mit ſieben Kindern ſah es mit der gegenſeitigen Dienſtwilligkeit ganz anders aus. Die älteren Geſchwiſter, die tagsüber im Geſchäft oder auf Büros beſchäftigt waren, freuten ſich darauf, abends der Mutter helfen zu können. Jedes hatte ſeinen Dienſt: Nähen, flicken. Schuhe putzen, die Schularbeiten der Jüngeren nachſehen uſw. Hier hatte die größere Gemein⸗ ſchaft mit ihren aufs Gemeinſame zugeſchnittenen Verhält⸗ niſſen erziehlich zur gegenſeitigen Hilfsbereitſchaft gewirkt Darum gilt es, von früh auf die Kinder daran zu ge⸗ wöhnen, zugunſten ihrer Eltern und Geſchwiſter Pflichten auf ſich zu nehmen. Und wie gern helfen die Kinder, ſolange ſie klein ſind.„Ich will dir helfen“, ſagen ſie zur Mutter, die den Tiſch abraumt. Die Mutter, die dann nicht ihrer Kleinen eine oder zwei Taſſen zum Hinaustragen gibt, ſondern ihr ſogar Taſſen abnimmt, in der Angſt, das Kind könnte eine zer⸗ brechen, darf ſich ſpäter nicht beſchweren, wenn ihr großes Kind ihr zuſieht bei ihrer Arbeit und nicht mit Hand anlegt. Wie gern helfen die Kleinen beim Spülen und Putzen! Wie glänzen ihre Augen, wenn ſie dem Vater abends die ſchweren Stiefel abnehmen und zur Seite ſtellen und die bequemen Hausſchuhe bringen können. Dieſen Trieb zum Mittun, der in jedem kleinen Kind ſteckt und ſich regt, gilt es zu erhalten und zur ſtets bereiten Dienſtwilligkeit zu entwickeln, wenn die Kinder größer werden. Wenn meiſt für häusliche Beſchäftigungen nur Mädchen in Frage kommen, ſo vergeſſe man nicht, auch die Knaben zu Dienſten heranzuziehen, da ſie ſonſt gegen Mutter und Schweſter rückſichtslos werden und meinen, dieſe ſeien da, ſie zu bedienen. Die Jungen müſſen anpacken bei Arbeiten. die den Schweſtern zu ſchwer ſind. Sie können Schuhe putzen, Holz ſpalten, Kohlen und Briketts holen und Gartenarbeiten er⸗ ledigen. Selbſtverſtändlich ſollen die Kinder bei ſolchen Arbeiten nicht überanſtrengt werden, damit ſie nicht die Luſt und Freude daran verlieren. Aber an der frühen und ſteten Gewöhnung zur Hilfsbereitſchaft darf es nicht fehlen. Auch hier gilt das alte Wort:„Was Hänschen nicht lernt lernt Hans nimmer⸗ mehr“ und„Früh gewohnt— alt getan“. H. Mr. Alles dreht ſich 8 um Frau, Mann und Liebe. Schlage deinem Mann aus ſchlechter Stimmung heraus keine Bitte ab, die du in guter Stimmung erfüllen würdeſt. Oft ſucht eine Frau vergebens mit hundert guten Worten ein einziges böſes Wort vergeſſen zu machen. Die meiſten Männer fangen dann an grob zu werden, wenn ſie im Unrecht ſind. Die Liebe iſt das Haus der Ehe, der Glauben an die ehe⸗ liche Liebe das Fundament dieſes Hauſes, und darum kann eine Liebe ohne Glauben keinen Halt haben.— Gurken⸗ Salat und⸗Gemüſe Gurkenſalat erfreut ſich ſeiner Saftigkeit wegen in der heißen Jahreszeit ganz beſonderer Beliebtheit und ſollte recht oft genoſſen werden. Die Zubereitung iſt ſehr ver⸗ ſchieden. Neuerdings ſieht man von allen Gewürzen ab, hobelt die Gurke nur fein, fügt auch keinen Eſſig onde höchſtens eine Kleinigkeit Zucker hinzu. Die Gurkenſalat⸗Eſſer der alten Schule aber wählen eines von folgenden Rezepten: Zwei bis drei mittelgroße Salatgurken werden, nachdem ſie geſchält und auf Bitter⸗ keit geprüft ſind, in feine Scheiben zerſchnitten, wozu man ſich am beſten eines Gurkenhobels bedient, und mit einem Teelöffel Salz vermengt. Man ſollte die Scheiben ſo eine Stunde ſtehen laſſen. Dann werden zwei bis drei Eßlöffel Eſſig und Taff Eßlöffel Oel zu dem auf den Gurken geſammelten Saft getan und alles ordentlich durchgemengt und mit gemahlenem Pfeffer beſtreut. Liebt man den Gurkenſalat mit ſaurer Sahne, dann werden die zerſchnittenen Gurken, nachdem ſie geſtan⸗ den haben und der Saft ſich abgeſetzt hat, auf ein Sieb zwecks Entfernung des Saftes getan. Man ſollte den Saft ſeiner geſundheitsfördernden Wirkung wegen trinken, darf aber zu dieſem Zwecke vorher kein Salz an die Gurken tun. Dann wird ein Achtelliter ſaure Sahne mit zwei Eßlöffeln Eſſig und nach Belieben auch mit ein wenig Zucker ver⸗ miſcht und die Gurken in die entſtandene Flüſſigkeit ge⸗ ſchüttet. Man durchmengt ſie ordentlich damit und beſtreut den Salat beim Anrichten mit gemahlenem Pfeffer. Die Verwendung der Gurken als Gemüfſe iſt eigentümlicherweiſe nicht ſehr verbreitet, obwohl ſie durch⸗ aus empfohlen werden kann. Sechs mittelgroße Salatgurken werden, nachdem ſie geſchält und in Stücke geſchnitten ſind, mit einem geſtrichenen Eßlöffel Salz beſtreut, durchgeſchüt⸗ telt und eine Stunde ſtehen gelaſſen. Dann werden ſie mit dem angeſammelten Saft, aber ohne Zuſatz von Waſſer, mit einem Eßlöffel Butter eine Stunde geſchmort, worauf ein eſtrichener Eßlöffel Zucker zugeſetzt und alsdann zehn ramm lein geſtrichener Eßlöffel) Mehl in ein Sechzehntel Liter Eſſig verquirlt und angerührt werden. Nachdem das Mehl mit den Gurken gut durchgekocht iſt, wird zuletzt noch ein Eidotter angequirlt. 5 — Olide Aussteuer War 3 g e HAu'ess-Ballon 37.50 Kissenbezüge dat 4.48 88 85 gebegt oder bestickt 1.75 1.50 1.25 85 Damastbezüge 130180 0 r geblumt 7.30 3.93 4.5 3.75 130 em, gestreift Damast 1.33 1.23 93 853 D 130 em, bunt gestreift àamast 5 16s 1.4 95 90 Damast 130 em, geblumt, rein Mako 3.25 2.93 2.25 1.95 1.753 1.45 Hessrad mit Frei- RN. 33.75 Chrom- Ballon m. Gar. 39.95 Suprema Chrom 46.50 „ ½ Ball. 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