* eg. 2. Blatt zu Nr. 151 Das Getreidegrundgeſetz Ordnung der Getreidewirtſchaft auf lange Sicht Berlin, 1. Juli. Die Reichsregierung hat ſoeben ein Geſetz zur Ordnung der Getreidewirtſchaft beſchloſſen. Es iſt bereits am 1. Juli 1934 in Kraft getreten. Es handelt ſich dabei nicht um ein Geſetz, das lediglich die geordnete Abwicklung des neuen Ge⸗ kreidewirtſchaftsjahres ſichern ſoll, ſondern um ein Getreide⸗ grundgeſetz, das auf Jahre hinaus die Vorausſetzungen ſchafft, um den Bauern den Abſatz der Ernte zu gerechten Preiſen und dem deutſchen Volk die Verſorgung mit Brot für die Dauer zu gewährleiften. Der Reichsminiſter für Ernährung und Landwirtſchaft wird durch das Geſetz ermächtigt, vorzuſchreiben, in welcher Weiſe und in welchem Umfang 1. Erzeuger von inländiſchem Roggen und inländi⸗ ſchem Weizen ſolches Getreide für Zwecke der menſchlichen Ernährung zu feſtgeſetzten Preiſen abliefern dürfen oder müſſen; 2. Genoſſenſchaften, Händler und ſonſtige Ver⸗ teiler Roggen und Weizen für Zwecke der menſchlichen Er⸗ nährung erwerben oder weiter veräußern dürfen oder müſſen; 3. Mühlen und ſonſtige Verarbeiter Roggen und Weizen für Zwecke der menſchlichen Ernährung erwerben oder in verarbeitetem oder unverarbeitetem Zuſtand weiter⸗ veräußern dürfen oder müſſen. Die Geſamtmenge an Brotgetreide, deren Ablieferung zur Deckung des Bedarfs für die menſchliche Ernährung in⸗ nerhalb eines beſtimmten Zeitraumes notwendig iſt, wird getrennt für Roggen und Weizen feſtgeſtellt. Dieſer Feſt⸗ ſtellung entſprechend ſoll die Liefermenge über Liefergebiete, die der Reichsminiſter für Ernährung und Landwirtſchaft beſtimmt, auf die Erzelger verteilt werden. Dabei ſollen bei der Feſtſetzung der Liefermengen für die Liefergebiete und die Erzeuger die eigenen berechtigten Bedürfniſſe der Erzeuger und die bisherigen Ablieferungen der 0 und der Erzeuger angemeſſen berückſichtigt werden. Der Keichsminiſtr für Ernährung und Landwirkſchaft wird unker anderem ferner ermächtigt, dieſelbe oder eine ähnliche Regelung auh für die übrigen Getreidearten, d. h. insbeſondere auch fi Juttergetreide, zu kreffen. Er kann ferner Vorſchriften ber die Ausmahlung von Getreide und die Herſtellung von Backwaren erlaſſen. Von beſondere Bedeutung iſt ſchließlich die für den Reichsminiſter für Ernährung und Landwirtſchaft vorgeſe⸗ hene Ermächtigung vorzuſchreiben, daß Getreide und Ge⸗ treideerzeugniſſe mir durch eine von ihm beſtimmte Reich s⸗ 11 55 in den Vrkehr gebracht werden dürfen. Da die urchführung dieſs Geſetzes für das Geſamtwohl des Vol⸗ kes von ausſchlagebender Bedeutung iſt und unter beſon⸗ deren Umſtänden ür die Nation geradezu lebenswichtig wer⸗ den kann, war es notwendig, die Innehaltung der Anord⸗ nungen durch die Androhung ſchwerer Strafen zu ſichern. Die Brotzetreideverſorgung geſichert Die erſte Entevorſchätzung wird vom Statiſtiſchen Reichsamt Anfag Juli vorgenommen. Als ſicher kann heute ſchon gelta, daß die neue Ernte die Rekorderträge der letzten beidg Jahre nicht erreichen wird. Anderer⸗ ſeits hyrrſcht beiden verantwortlichen Stellen Klarheit dar⸗ Über, daß die Motgetreideverſor gung für das Getreidewetſchaftsjahr 1934/35 geſichert iſt. Im Oſten des ſteiches, aber auch in Mitteldeutſchland hat der Saatenſtav durch den Mangel an Winterfeuchtigkeit und durch der Mangel an Niederſchlägen vom März des Jahres ab bis heute zweifellos gelitten. Im Weſten und Süden des Rchs iſt der Saatenſtand für Brotgetreide da⸗ gegen heute och gut und es fällt dort auch ſo viel Regen, daß mit ein, Verſchlechterung nicht gerechnet zu werden braucht. Alr auch im Oſten des Reichs ſind die Dürre⸗ ſchäden nichktwa überall gleich groß. In Oberſchleſien, in Oſtpreußen, ber auch in Brandenburg und Pommern gibt es Bezirke, ie mit dem Saatenſtand immer noch zufrieden ind. 5 Die Greidereſerven, die ſich in der Hand des Reiches und ben, 5 lberdie⸗ geſetzlicher Vorſchrift bei den Mühlen befinden, d überdies ſo groß, daß ſchon allein aus dieſem Grund mieiner glatten bn der Bevöl⸗ kerung bemmt gerechnet werden kann. Es iſt vorgeſehen, den Ausuhlungsſatz für Brolgetreide zu erhöhen, wodurch wiederunmehrere hunderktauſend Tonnen Mehl zuſätzlich gewonne werden können. f Es ird daher aller Vorausſicht nach ſogar möglich ſein, auch amende des Wirtſchaftsjahres 1934/35 eine Brotge⸗ treidereſde zu halten, die zwar nicht die diesjährige Höhe erreicheraber doch nennenswert ſein wird. Weniger gün⸗ bis ſiehim Augenblick der Stand des Futtergetrei⸗ des au Das wird um ſo mehr fühlbar ſein, als infolge der Treenheit auch der erſte Rauhfutterſchnitt nicht befrie⸗ digendoar. Ein endgültiges Urteil über die Futterver⸗ ſorguf im Wirtſchaftsjahr 1934/35 wird aber erſt am Ende des Hbſtes möglich ſein, wenn die Herbſtfutterernte mit ihren lusgleichsmöglichkeiten geborgen ſein wird. Die Reichegierung hat jedoch ſchon heute alle Schritte einge⸗ leitet nicht nur auf dem Wege des Getreides vom Bau⸗ ern m Markt Ordnung zu ſchaffen, ſondern dieſe Ordnung auchuf dem Wege vom Markt zum Bauern zu ſichern. Es erden alſo im kommenden Wirtſchaftsjahr auch Feſtpreiſe für Gerſte und Hafer geſaffen werden. Die Feſtpreiſe werden eine Begrenzung derßreisgeſtaltung nach oben und unten bringen. Feſt⸗ pre dürfen demnach in Zukunft weder unter⸗ noch über⸗ ſchtten werden. Dem entſpricht es, daß die Reichsregie⸗ rig vor wenigen Tagen zugunſten der Landwirtſchaft feſte Pie für Oelkuchen geſchaffen hat und gegebenenfalls auch füfdie übrigen bedeutſamen Kraftfuttermittel Preisſiche⸗ ruzen zugunſten des Bauern ſchaffen wird. Im Intereſſe einer geregelten Futterverſorgung wird ürdies in Kürze die Ausfuhr von Futter aller rt unmöglich gemacht werden, während anderer⸗ — Kits ſchon jetzt die Beſchaffung beträchtlicher Futtergetreide⸗ brräte aus dem Ausland ohne Inanſpruchnahme von De⸗ iſen eingeleitet iſt. * Die Durchführung der Feuerbeſtattung Zu dem neuen Feuerbeſtaktungsgeſetz hat der Reichs⸗ miniſter des Innern eine Durchführungsverordnung erlaſſen, die zunächſt einmal feſtſtellt, daß die vor dem Inkrafttreten des Geſetzes auf dem Formular eines Feuerbeſtaktungs⸗ vereins abgegebene, eigenhändig unkerſchriebene Er⸗ klärung, durch die der auf Feuerbeſtattung gerichtete Wille bekundet wird, wirkſam bleibt, auch wenn ſie nicht eigenhändig geſchrieben iſt, wie es das neue Geſetz für die Zukunft vorſchreibt. Die Zuſtändigkeiten der Verwaltungsbehörden werden durch die Verordnung eingehend geregelt. Die Polizeibehörde des Einäſcherungsortes hat über alle von ihr genehmigten Feuerbeſtattungen ein Verzeichnis zu führen, das zuſammen mit den Beſcheinigungen und Nachweiſen noch 30 Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren iſt. Die auf Feuer⸗ beſtattung gerichtete Willenskundgebung kann widerrufen werden, der Widerruf muß einwandfrei nachgewieſen werden. In die Verordnung des Reiches ſind dem Sinne nach die meiſten Vorſchriften des früheren preußiſchen Feuerbeſtat⸗ tungsgeſetzes aufgenommen worden. Die Einäſcherung darf erſt erfolgen, wenn die ſchriftliche Genehmi⸗ gung der Polizeibehörde vorliegt. Die Einäſcherung iſt dann innerhalb dreimal 24 Stunden vorzuneh⸗ men. Durch ins einzelne gehende Beſtimmungen wird Vor⸗ ſorge getroffen, daß eine Verwechſlung von Lei⸗ chen nicht ſtattfinden kann. An den Särgen muß z. B. ein durch Hitze nicht zerſtörbares Schild angebracht werden. Schließlich ſei noch erwähnt, daß die polizeilichen Genehmi⸗ gungsgebühren den Betrag von 3 Mark nicht überſteigen ſollen. Die neue Verordnung tritt bereits am 1. Juli 1934 in Kraft. Konferenzen durch Fernſprecher Eine wichtige Neuerung. Der Reichspoſtminiſter gibt bekannt, daß von nun an eine weſentliche Neuerung und Ergänzung des Fernſprechweſens in Deutſchland zuläſſig ſein wird. Es handelt ſich um die Er⸗ laubnis der Anbringung einer privaten Zuſatzeinrichtung an Fernſprechſtellen, die aus einem Lautſprecher und einem Tiſchmikrophon beſteht. Es ſind auf dieſe Weiſe Konferenzen uſw. durch den Fernſprecher möglich. Durch einen Druck auf eine Taſte ſetzt der Fernſprechteilnehmer bei kommendem Rufzeichen Mikrophon und Laukſprecher in Be⸗ trieb, die wiederum beide untereinander ſo ausgerüſtet ſind, daß ſie ſich gegenſeitig nicht ſtören. Es können nun beliebig viel Perſonen das kommende Geſpräch hören und dem Spre⸗ cher antworten, da das Mikrophon die Uebermittlung zu dem anlaufenden Geſpräch genau ſo übernimmt wie ein Rundfunk⸗ mikrophon. Beſonders wird es nunmehr möglich ſein, die im Wirtſchaftsleben häufig notwendigen wichtigen Konferenzen mit Geſchäftsfreunden in ganz anderen Städten uſw. mittels eines einfachen Ferngeſpräches reibungslos ſo zu vollziehen, als ob der Geſchäftsfreund ſelbſt im Konferenzzimmer an⸗ weſend wäre. Das erlaubte neue Zuſatzgerät iſt ein Erzeugnis einer an erſter Stelle ſtehenden deutſchen großen Elektro⸗ firma. Die Poſt erhebt als Entſchädigung für die Mehr⸗ leiſtung nur eine monatliche Gebühr von 30 Pfennigen. Die Preiſe für die Zuſatzgeräte richten ſich nach er Ausführung. Im Duechſchnitt dürfte die Einrichtung etwa 700 Mark koſten. Verbeſſerte Neichseinnahmen Wirtſchaft der Woche. In einer groß angelegten Rede hat Staatsſekretär Rein⸗ hardt vor der Akademie für Deutſches Recht den Umbau des Finanz⸗ und Steuerſyſtems verkündet. Die ver⸗ derblichen Grundſätze der Finanzpolitik der Syſtemregierun⸗ gen werden reſtlos verlaſſen, und an ihre Stelle treten die nationalſozialiſtiſchen Grundſätze weitgehender Schonung der Steuerquellen. Das Ziel der großen Steuerreform iſt die Vereinfachung des Steuerſyſtems und eine von ee Und volkswirtſchaftlichen Geſichtspunkten beherrſchte Sleuerſen⸗ kung. Vorausſetzung für die Erreichung dieſes Zieles iſt die Schaffung der unbedingten Finanzhoheit des Reiches. Die Durchführung dieſes großen Reformplanes kann angeſichts der günſtigen Entwicklung der Reichsſteuereinnahmen als in jeder Weiſe Erfolg verſprechend angeſehen werden. Staats⸗ ſekretär Reinhardt ſtellt in der Deutſchen Steuerzeitung feſt, daß die beiden erſten Monate April und Mai des Rechnungs⸗ jahres 1934 gegenüber 1933 ein Aufkommensmehr bon 120,9 Millionen RM gebracht haben. Das be⸗ deute bei gleicher Weiterentwicklung eine Aufkommensverbeſ⸗ ſerung von rund 720 Millionen RM für das ganze Jahr. Wenn auch dieſe Summe nicht ganz erreicht werden wird, ſo könne doch mit einer Verbeſſerung der Reichseinnahmen um einige hundert Millionen RM gerechnet werden. Auch die Berichte aus der Induſtrie zeigen weiterhin ein erfreuliches Bild. Nach der ee ee ee des Statiſtiſchen Reichsamtes hat die Beſchäftigung im Mai wei⸗ terhin zugenommen. So iſt die 550 der beſchäftigten Arbei⸗ ter von 57,1 Prozent im April auf 58,4 Prozent der insge⸗ ſamt vorhandenen Arbeitsplätze im Mai geſtiegen. Die Zahl der geleiſteten Arbeitsſtunden hat noch ſtärker zugenommen, ſo daß dementſprechend die durchſchnittliche tägliche Arbeitszeit eines Arbeiters von 755 im April auf 7,64 Stunden im Mai ge⸗ ſtiegen iſt. Nach der Krankenkaſſenſtatiſtik iſt die Zahl der Be⸗ ſchäftigten von 13,3 Millionen im Sept. 1933 auf 15,3 Mil⸗ lionen im April 1934 geſtiegen. Gegenwärtig werden rund 12 Prozent mehr Sachgüter erzeugt als Ende vorigen Jah⸗ res. Der Umſatz der geſamten deutschen Induſtrie leinſchließ⸗ lich Handwerk) iſt von Dezember 1933 bis April 1934 von 3.7 Milliarden RM auf 4,25 Milliarden RM geſtiegen. Seit Anfang 1933 iſt die Gütererzeugung der Induſtrie um rund 1½ Milliarde RM gewachſen. Die Spareinlagen der preußiſchen Sparkaſſen ha⸗ ben im Mai um 10,3 Millionen RM zugenommen. Seitdem die deutſche Wirtſchaft unter nationalſozialiſti⸗ ſcher Führung ihrer endgültigen Belebung e t, ſind die Spareinlagen insgeſamt um faſt 1,5 Milliarden RM ge⸗ ſtiegen. Das bedeutet einen Rekord unter den e Ländern der Welt, obgleich auch in den meiſten andern Ländern die Spareinlagen angeſtiegen ſind. Einen weiteren Niederſchlag hat die eingetretene Wirtſchaftsbelebung auch in den Geſchaftsabſchlüſſen der großen Werke gefunden. Beachtenswert iſt, daß der Aufſchwung anhält, obwohl man in den Wintermonaten einen großen Teil der Frühjahrs⸗ belebung vorweggenommen hat. a Montag, 2. Juli 1932 2 S Während ſich ſo auf dem Binnenmarkt die Beſſerung immer mehr von ſelbſt durchſetzt, iſt es mehr denn je ein Ge⸗ bot der Stunde, den deutſchen Außenhandel im Inter⸗ eſſe der Rohſtoffbeſchaffung zu beleben. So teilt der Reichs⸗ wirtſchaftsminiſter in einem Rundſchreiben an die Reichs⸗ und Länderreſſorts mit, daß Wert darauf gelegt werden müſſe, daß gerade diejenigen Firmen, die beſonders an der Belebung des Binnenmarktes, vor allem durch Aufträge der öffentlichen Hand, teilhaben, mehr als bisher Ausfuhrgeſchäfte tätigen. Gerade bei dieſen Firmen ſei die Möglichkeit gege⸗ ben, niedrigere Exportpreiſe durch erhöhten Inlandsabſatz auszugleichen. In dieſem Zuſammenhang iſt auch die Ta⸗ gung der deutſchen Auslands⸗Handelskam⸗ mern in Berlin erwähnenswert. Hier hatten die Vertreter der deutſchen Wirtſchaft im Ausland Gelegenheit, die wirt⸗ ſchaftlichen und politiſchen Verhältniſſe im neuen Deutſch⸗ land aus eigener Erfahrung kennenzulernen, und ſie zur He⸗ bung der deutſchen Intereſſen im Ausland zu verwerten. Denn gerade in der heutigen Zeit iſt die deutſche Ausfuhr nicht nur ein Problem der kechniſchen Durchführung, ſondern vor allen Dingen eine Frage der Beſeitigung der vielfach mißverſtändlichen Beurteilung, denen die deutſchen Verhält⸗ niſſe im Auslande ausgeſetzt ſind. Auf dem Gebiet der Landwirtſchaft macht die Ord⸗ nung des Butter⸗ und Käſeabſatzes weitere Fortſchritte. Die nunmehr endgültig in Kraft getretenen Beſtimmungen, nach denen es nur noch 5 Butterſorten fortan gibt, räumen mit den in den letzten Jahren üblich gewordenen Phantaſiebe⸗ zeichnungen auf. Der unkontrollierbare Sortenwirrwarr war häufig eine Urſache für Enttäuſchungen beim Buttereinkauf und wurde damit zum Hemmnis bei der Werbung für deutſche Ware. So dient die Neuregelung nicht nur dem Verbraucher, ſondern auch dem deutſchen Bauern durch vermehrten But⸗ terabſatz. Für deutſchen Käſe ſind nunmehr ebenfalls ein⸗ heitliche Vorſchriften über Fettgehalt und Kennzeichnung in Kraft getreten. Auch dieſe Maßnahme dient dazu, den Weg frei zu machen für die Erzeugniſſe unſerer bäuerlichen Vieh⸗ wirtſchaft. Rohſtoffkommiſſar Dr. Puppe Ernennung durch den Reichs wirkſchaftsminiſter. Berlin, 2. Juli. Der Keichswirkſchaftsminiſter hat im Einverſtändnis mit dem Reichskanzler den Dr. ing. Puppe aus Düſſeldorf zum Rohſtoffkommiſſar im Reichs wirtſchaftsminiſterium er⸗ nannt. Die Deviſenlage ſchen zuſparſamſter Verwen⸗ dung ausländiſcher Rohſtoffe und auch dazu, allen Möglichkeiten, heimiſche Rohſtoffe zu ge⸗ winnen und zu verwenden, mit verſtärktem Nachdruck nachzugehen. Beide Zielſetzungen müſſen unter dem ein⸗ heitlichen Geſichtspunkt ſtehen, die Güte der deutſchen Indu⸗ ſtrieprodukte und damit auch ihre 1 im Aus⸗ land nicht nur zu ſichern, ſondern möglichſt zu ſteigern. Bei der Löſung der ſich hieraus ergebenden Aufgaben ſoll der Reichskommiſſar den Reichswirtſchaftsminiſter tatkräftig Unterſtützen. Der neue Rohſtoffkommiſſar gilt als hervorragender Sachken⸗ ner und iſt durch ſeine wiſſenſchaftlichen Erfolge und praktiſchen Mehrere dn für ſeine neue Amtstätigkeit beſonders geeignet. Mehrere Jahre hindurch war er Inhaber eines Lehrſtuhls an der Techniſchen Hochſchule Breslau. Anſchließend widmeke er ſich als Leiter induſtrieller Unternehmungen der wirtſchaftlichen Praxis, um ſich ſpäter wieder überwiegend wiſſenſchaftlicher Arbeit zuzu⸗ wenden. Dr. ing. Puppe iſt Kriegsteilnehmer; er gehört der SA. und der NSDAP. an. Er iſt Ehrendoktor der Techniſchen Hoch⸗ ſchulen Brünn und Breslau, ſowie Ehrenſenator der Techniſche Hochſchule Charlottenburg. 2 — Beſchränkung der Deviſenzstefking für Auswanderer. Die Reichsſtelle ee irtſchaftung hat durch Rund⸗ erlaß an fämtliche Deofſeſiſtellen den bisher geltenden Höchſt⸗ betrag der Barzuüteilung für Auswanderer von 10000 Mark auf 2000 herabgeſetzt. Bereits erteilte verbindliche Zuſagen „für Beträge, die über 2000 Mark hinausgehen, ſind auf⸗ rechterhalten worden. Die Beſtimmungen für die Genehmi⸗ gung des für die Einwanderung nach Paläſtina erforder⸗ lichen Vorzeigegeldes und das der Förderung der Ausfuhr von deutſchen Waren nach Paläſtina in Verbindung mit der Auswanderung dienende ſogenannte Paläſtina⸗Abkom⸗ men bleiben unberührt. Die Transferverhandlungen in London. Gegenwärtig verhandelt die aus den Herren Dr. Berger vom Miche ere Dr. Ulrich vom Auswärtigen Amt und dem Reichsbankdirektor Bleſſing beſtehende deuiſche Delegation mit den Wirtſchaftsberatern der engliſchen Re⸗ gierung über die Transferfrage. Unſer Bild zeigt die deutſche Delegation nach der erſten Beſprechung beim Ver⸗ laſſen des Schatzamtes. i — Die Steuerreform Betonung des Wortes der Perſönlichkeit und der perſönlichen Verantwortung.— Steuererleichterungen bei Umbildung und Auflöſung von Kapitalgeſellſchaften. Nach nationalſozialiſtiſcher Wirtſchaftsauffaſſung ſoll auch in der Wirtſchaft die Perſönlichkeit wieder mehr zur Geltung kommen. Die Inhaber eines gewerblichen Unter⸗ nehmens— die an einem Unternehmen Beteiligten— ſol⸗ len der Gefolgſchaft des Betriebs und der Oeffentlichkeit möglichſt bekannt ſein, und es ſoll möglichſt mindeſtens eine natürliche Perſon vorhanden ſein, die uneingeſchränkt— das heißt mit ihrem ganzen Vermögen, mit ihrer ganzen Perſon, perſönlich— als für das Unternehmen verantwort⸗ lich in Erſcheinung tritt und für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet. Die Reichsregierung will Kapitalgeſellſchaften zur Um⸗ wandlung in Perſonalgeſellſchaften und in Einzelunkerneh⸗ men dadurch anregen, daß ſie die Ueberleitung in die neue Unternehmungsform handelsrechtlich und ſteuerrechtlich er⸗ leichtert. Im Keichsjuſtizminiſterium iſt ein Enkwurf aus⸗ gearbeitet worden, durch den handelsrechtlich die Grund⸗ jage für eine erleichterte Umwandlung geſchaffen wird. Die Umwandlung ſoll, abweichend vom gelkenden Handelsrecht, zuläſſig ſein, ohne daß die Geſellſchaft gezwungen iſt, die Liquidation zu erklären. Im Reichsfinanzminſſterium iſt der Entwurf eines Geſetzes ferktiggeſtellt, wonach durchgrei⸗ fende Steuervergünſtigungen bei der Amwandlung und bei der Auflöſung von Kapitalgeſellſchaften gewährk werden. Die Steuererleichterungen ſollen zunächſt den Geſell⸗ ſchaften zugute kommen, die auf Grund der vom Reichs⸗ miniſter der Juſtiz vorgeſehenen Vorſchriften umwandeln. Sie ſollen darüber hinaus auch auf diejenigen Fälle aus⸗ gedehnt werden, in denen ſich Geſellſchaften auflöſen und ihr Vermögen im Weg der Liquidation auf die Geſellſchaf⸗ ter oder den alleinigen Geſellſchafter übertragen. Der Geſetzentwurf ſieht vor, daß Erleichterungen bei allen denjenigen Steuern gewährt werden, die für die Am⸗ wandlung oder Auflöſung von Kapitalgeſellſchaften in nen⸗ nenswerter Weiſe ins Gewicht fallen können. Da ſind auf dem Gebiet der Verkehrsſteuern die Geſellſchaftsſteuer, die Grunderwerbsſteuer, die Wertzuwachsſteuer, die Gewerbe anſchaffungsſteuer und die Umſatzſteuer. Auf die Erhebung aller dieſer Steuern wird, ſoweit ſie bei der Umwandlung oder Auflöſung anfallen, möglichſt ganz zu verzichten ſein, und auf dem Gebiet der Beſitzſteuern die Körperſchafts⸗ ſteuer, die Einkommenſteuer und die Gewerbeſteuer(für dieſe wird eine weſentliche Ermäßigung gewährt werden müſſen). Ich glaube, daß die vorgeſehenen Erleichterungen ge⸗ nügen werden, um eine große Zahl von Kapitalgeſellſchaf⸗ ten anzuregen, ſich in Perſonalgeſellſchaften oder Einzel⸗ unternehmen umzuwandeln. Jede Umwandlung trägt zur Vergrößerung der Klarheit der Beteiligungs⸗ und Verant⸗ workungsverhältniſſe in der Wirtſchaft bei. Das bezeichnete „Geſetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung und Auflöſung von Kapitalgeſellſchaften“ wird wahrſchein⸗ lich ſchon Anfang Juli erlaſſen werden. Die Abneigung gegen Zwerg⸗Aktiengeſellſchaften und Zwerg⸗Geſellſchaften G. m. b. H. ſoll auch dadurch geſteigert werden, daß im Entwurf des neuen Vermögensſteuerge⸗ ſetzes und im Entwurf des neuen Körperſchaftsſteuergeſetzes Mindeſtbeſteuerungen für Aktiengeſellſchaften und für Ge⸗ ſellſchaften m. b. H. vorgeſehen ſind, und daß die eine oder andere Vergünſtigung, die für ſolche Zwerg⸗Kapitalgeſell⸗ ſchaften bisher vorgeſehen war, beſeitigt wird. Sthathlelprivileg bei Geſellſchaften Was die Herbeiführung klarer Beteiligungsverhältniſſe Werantwortungsverhältniſſe in der deutſchen Wirk⸗ lo wird im Rahmen der Steuerreform⸗Ar⸗ hen ein, ob das ſogenannte Schachtel⸗ erigen Ausmaß oder kann und wenn ja, ob im bis⸗ gesellt als Mutterg. einer anderen inländiſchen Kapitalg Fall als Tochtergeſellſchaft gilt, zu mindeſtelte tel beteiligt, ſo bleibt dem bisherigen Recht gema Beteiligung bei der Feſtſtellung des Einheitswerts für das Betriebsvermögen der Muttergeſellſchaft und infolgedeſſen bei der Vermögensbeſteuerung der Muttergeſellſchaft außer Anſatz. Und der auf die Beteiligung an der Tochtergeſell⸗ ſchaft entfallende Gewinn bleibt körperſchaftsſteuerfrei und ene Durch dieſes bisherige Recht iſt die Ver⸗ chachtelung von Geſellſchaften außerordentlich angeregt worden. Dieſes Schachtelprivileg iſt oft mißbraucht worden. Um zu klaren Bekeiligungs⸗ und Verankworkungsver⸗ hältniſſen in der Wirtſchaft zu kommen, muß angeſtrebt werden, das Schachkelprivileg allmählich zu beſeitigen. Das neue Einkommenſteuergeſetz Senkung des Tarifs der Einkommenſteuer. Der Entwurf des neuen Einkommenſteuergeſetzes unter⸗ ſcheidet ſich von der bisherigen Einkommenſteuer im weſent⸗ lichen in der Geſtaltung des Tarifs, der Kinderermäßigung und der Bewerkungs⸗ und Gewinnermittlungsvorſchriften. Der bisherige Tarif begann mit 10 vom Hundert und reichte bis 40 vom Hundert. Dahinzu kamen die Kriſenſteuer der Veranlagten und der Zuſchlag zur Einkommenſteuer für die Einkommen von mehr als achttauſend Reichsmark. Bä⸗ durch erhöhte ſich der Tarif von 10 bis 40 auf rund 10, bis 46 vom Hundert. Die Gemeinden erheben außerdem beiten a privileg beibehäk eine Bürgerſteuer. Dieſe iſt nach der Höhe des Einkommens e Der Grundtarif beträgt 3 bis 2000 RM. Die ätze des Grundtarifs dürfen beliebig vervielfacht werden. Durch die Bürgerſteuer erhöht ſich der Tarif auf rund 12 bis rund 50 vom Hundert. Der neue Tarif ſoll mit nur 8 vom und bis 35 vom Hundert reichen mit der Maßgabe, daß die Steuer in keinem Fall mehr als ein Drittel des Einkommens betragen darf. Die Kriſenſteuer der Veranlagten, der Zu⸗ ſchlag zur Einkommenſteuer für die Einkommen von mehr als achkkauſend Mark und die gemeindliche Bürgerſteuer werden aufgehoben. Die Sätze der Einkommensbeſkeuerung bekrugen bisher 12 bis rund 50 vom Hunderk. Sie ſollen dem Enkwurf des neuen Einkommenſteuergeſetzes gemäß nur 8 bis 33 vom Hunderk bekragen. Die bisherige Eheſtands⸗ hilfe wird abgelöſt durch einen feſten Juſchlag zur Einkom⸗ menſteuer der Ledigen. In Anbetracht des Fortfalls der Bürgerſteuer iſt eine kleine Ermäßigung des ſteuerfreien Einkommensteils vor⸗ 1 underk beginnen i geſehen. Außerdem ſoll der ſteuerfreie Einkommensteil nicht mehr für Einkommen bis zu 10 000. ſondern nur noch für ſolche bis zu 3600 Reichsmark gewährt werden. Dieſe Herab⸗ ſetzung des ſteuerfreien Einkommensteils und der Grenze für die Anwendung des ſteuerfreien Einkommensteils wird jedoch in den meiſten Fällen mehr als ausgeglichen durch die Ermäßigung des Tarifs. Außerdem Erhöhung der Kin⸗ derermäßigung. Bei den meiſten Verheirateten mit zwei Kindern und bei allen Verheirateten mit drei oder mehr Kindern wird die Einkommensbeſteuerung(Einkommen⸗ ſteuer und Bürgerſteuer) nach dem neuen Einkommenſteuer⸗ geſetz weſentlich niedriger ſein als bisher, insbeſondere dort, wo bisher eine hohe Bürgerſteuer erhoben worden iſt. Bis zu einer ſehr anſehnlichen Einkommenshöhe ſind die kinder⸗ reichen Einkommenſteuerpflichtigen vollkommen einkommen⸗ ſteuerfrei. i 6 Wir werden uns im Finanz⸗ und„ der Akademie für Deutſches Recht mit der Frage der Be⸗ laſtungsverſchiebung befaſſen müſſen, die ſich daraus ergeben, kann, daß die bisherige verſchieden hohe Bürgerſteuer abge⸗ löſt worden iſt durch entſprechende Geſtaltung des Tarifs der neuen Einkommenſteuer. Wir werden dabei auch die Frage des Erſatzes der Gemeinden aus dem Aufkommen anf Einkommenſteuer zu behandeln haben. Es wird für die Uebergangszeit wahrſcheinlich nicht anders möglich ſein, als den Gemeinden aus dem Aufkommen an Einkommenſteuer den Betrag als Erſatz der Bürgerſteuer zu überweiſen, den ſie während des Vorhandenſeins der Bürgerſteuer an Bür⸗ gerſteueraufkommen erzielt haben. Die kleine Belaſtungs⸗ verſchiebung, die ſich aus dieſer Regelung ergeben kann und die in einer Entlaſtung der Bevölkerung in notleidenden Ge⸗ meinden beſtehen würde, wird durchaus dem Gedanken wah⸗ rer Volksgemeinſchaft entſprechen. 3 7 VI. N Ten e Nn e Das neue Körperſchaftfteuergeſotz 5 Der Entwurf des neuen Körperſchaftſteuergeſetzes ſchließt ſich in den grundlegenden Fragen der Einkommensbeſteue⸗ rung dem Entwurf des neuen Einkommenſteuergeſetzes an. Der Beſteuerungsſatz beträgt nach wie vor 20 v. H. Die ſehr verwickelten und umſtändlichen Vorſchriften über die Mindeſtbeſteuerung, die im bisherigen Körperſchaft⸗ ſteuergeſetz vorgeſehen waren, werden abgelöſt durch eine Beſtimmung, wonach die Mindeſtbeſteuerung ſich nur auf Ausſchüttungen inſoweit erſtreckt, als ſie mehr als 4 v. H. des Stammkapitals oder Grundkapitals betragen. Ueber die Einkommensbeſteuerung und Vermögens⸗ beſteuerung der Genoſſenſchaften und der öffentlichen Be⸗ triebe, über das Schachtelprinzip und ähnliche Fragen wird noch zu beraten ſein. Oeffentliche Betriebe werden nur in⸗ ſoweit von der Körperſchaftſteuer und von der Vermögen⸗ ſteuer freizuſtellen ſein, als der Zweck des Betriebs ein ſol⸗ cher iſt, deſſen Erfüllung im Intereſſe der Allgemeinheit in die öffentliche Hand gehört. Die ſteuerliche Freiſtellung wird ſich alſo insbeſondere auf ſolche Betriebe beſchränken müſſen, die der Verſorgung der Bevölkerung mit Waſſer, Gas, Elek⸗ trizität und dergl. dienen. Der Wettbewerb der öffentlichen Körperſchaften auf Gebieten, die der Privatwirtſchaft vor⸗ behalten bleiben ſollen, darf ſteuerlich nicht begünſtigt wer⸗ den. Staat und Gemeinden ſind nicht da, um Wirtſchaft zu treiben, ſondern um ſich der Politik und der Verwaltung hin⸗ zugeben und die Vorausſetzungen zu ſchaffen und zu pflegen, deren es bedarf, wenn die Wirtſchaft ſoll gedeihen können. VII. 8 Fe Das neue Vermögenſteuergeſetz Ich habe bereits ausgeführt, daß ein Freibetrag vo. 10 000 RM für jeden Familienangehörigen vorgeſehen iſt. Jür Aktiengeſellſchaft und Geſellſchaften m. b. 9. iſt eine Mindeſtbeſtenerung in der Weiſe vorgeſehen, daß der Zeſteuerung ein Vermögen beſtimmter Mindeſthöhe zu⸗ grunde gelegt wird. Der Bermögensſteuerſatz wird einheit⸗ iich auf 5 vom Tauſend feſtgeſetzt werden. Von der Vermögensbeſteuerung der Genoſſenſchaften, der öffentlichen Betriebe und dem Schachtelprivileg gilt das gleiche wie bei der Körperſchaftſteuer. Der Hauptveranla⸗ gungszeitraum wird drei Kalenderjahre betragen. Die nächſte Einheitsbewertung wird nach dem Stand vom 1. Januar 935 vorgenommen werden. Eine Hinausſchiebung wird algen. Im Februar 1935 wird zuſammen mit der erklärung eine Vermögenſteuererklärung Ufe des Jahres 1935 wird dann in 5 ag erfolgen. Dieſe wird die Beſteuerungsgrundlage mit ab 1. Januar 1936 ſein. Für die Zeit vom 1. April 9 wird die Vermögenſteuer noch auf der bis lage erhoben, das heißt, nach der auf den 1. Janud feſtgeſtellten Bewertung, und mit dem Abſchlag von 20 v. H. von der Vermögenſteuerſchuld. Das ſogenannte Ver⸗ mögenzuwachsſteuergeſetz von 1922 wird aufgehoben. Die Erhebung der Vermögenzuwachsſteuer iſt regelmäßig aus⸗ geſetzt geweſen. 5 5 Grunderwerbſteuer Bei der Grunderwerbſteuer werden verſchiedene Ver⸗ einfachungen durchgeführt werden. Die Beſteuerung der ſo⸗ genannten toten Hand wird in den Entwurf des neuen Grunderwerbſteuergeſetzes nicht übernommen werden. Die Steuer iſt niemals praktiſch geworden. Für das Einbrin⸗ gen von Grundſtücken in Perſonalgeſellſchaften iſt eine Er⸗ mäßigung der Grunderwerbſteuer auf 2 v. H. vorgeſehen. Eine ſolche Ermäßigung iſt dem bisherigen Geſetz fremd geweſen. f Es wird anzuſtreben ſein, die Verwaltung der Grund⸗ erwerbſteuer durchgreifend zu vereinfachen und auf das Reich zu übernehmen. Es wird auch zu prüfen ſein, ob es ſich nicht empfiehlt, den Grunderwerbſteuerſatz zu ſenken. Das Aufkommen an Grunderwerbſteuer fließt reſtlos den Ländern und Gemeinden zu. Dieſe würden zur Frage der Senkung der Grunderwerbſteuer gehört werden müſſen. IX. Wertzuwachsſteuer Bei der Wertzuwachsſteuer wird insbeſondere an eine Vereinheitlichung des Rechts und der Verwaltung gedacht werden müſſen. Von der Wertzuwachsſteuer in ihrer heuti⸗ gen Geſtalt wird nicht geſagt werden können, daß ſie noch abzugeben ſelffe aller Ruhe die Einhs ohne weiteres in die heutige Zeit paſſe. Sie iſt geeignet, den Grundſtücksmarkt zu erſchweren und ſteht übrigens in manchen Fällen in keinem Verhältnis zu der damit verbun⸗ denen Verwaltungsarbeit. Wir werden uns auch mit der Frage der Neugeſtaltung der Wertzuwachsſteuer im Fi⸗ nanz⸗ und Steuerrechtsausſchuß befaſſen. ö.. Kapfalverkehrſteuergeſetz Die Sätze der fatalverkehrſteuern werden unverän⸗ dert beibehalten wein können. Der ermäßigte Satz von allgemein 1 vom Hüſert Geſellſchaftſteuer für Verſchmel⸗ zungen wird aufzuhehe ſein, denn es iſt mit dem Beſtre⸗ ben, Kapitalgeſellſchafn in Perſonalgeſellſchaften umzu⸗ wandeln, nicht vereine, den Zuſammenſchluß von Kapi⸗ talgeſellſchaften ſteuerlh zu begünſtigen. Ob es ſich emp⸗ fiehlt, wilden Spekulalnen in Aktien durch Erhöhung der Börſenumſatzſteuer entggenzuwirken, werden wir im Aus⸗ ſchuß prüfen. 8 Neithsiuhndenfteuergeſetz Im Neichsfinanzmilſterium iſt ein Entwurf fertigge⸗ ſtellt worden, nach dem die vierzehn Landesſtempelgeſetze abgelöſt werden durch eiß Reichsurkundenſteuergeſetz. XII. Amſahfteuer Auf die Umſatzſteuer un nicht verzichtet werden. Sie ſtellt das Hauptrückgrat de Finanzen des Reiches dar. Es ſind infolgedeſſen auch gimndlegende Aenderungen nicht möglich. Der Gedanke der ſogenannten Phaſenpauſchalie⸗ rung, die Einführung einer kleinhandelsſteuer und die ſon⸗ ſtigen Wünſche, die hinſichtlich der Umſatzſteuer an uns her⸗ angetragen worden ſind, ſind fallen gelaſſen worden. Für den Binnengroßhandel iſt die Erhebung eines ein⸗ heitlichen Satzes von„ vom hundert vorgeſehen. Dadurch ſoll die Lagerhaltung des Binſengroßhandels, dem Gedan⸗ ken der Verminderung der Arheitsloſigkeit und dem Gedan⸗ ken der Vereinfachung der Vetwaltung gedient werden. Es wird bei unſeren Beiatungen im Finanz⸗ und Steuerrechtausſchuß die Frage zu prüfen ſein, ob nicht bei mehrſtufigen Unternehmen die Beſteuerung auch auf die Innenumſätze ausgedehnt oder der Steuerſatz erhöht wer⸗ den müßte. Dieſe Frage ergibt ſich vom Standpunkt der ſteuerlichen Gerechtigkeit und der herſtellung gleicher Wett⸗ bewerbsverhältniſſe. Die Verwifllichung des bezeichneten Gedankens würde im Intereſſe der einſtufigen Betrieb ge⸗ egen ſein, die in der Regel mittlere und kleine Unterneh⸗ men ſind, an deren Erhaltung und Förderung wir, geſamt⸗ volkswirtſchaftlich geſehen, ein Inereſſe haben müſſen. ————.— 5 5 5.— XIII.. Grund teuer und Gtwerbeſteuer Die Grundſteuer und die Gewerbeſteuer ſind heute Lan⸗ desſteuern. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erheben Zuſchläge dazu. Die Zuſchläge ſind verſchieden hoch. Im Rechnungsjahr 1933 wird das Aufkonmen an Grundſteuer einſchließlich der Zuſchläge ungefähr 1350 Millionen Reichs⸗ mark betragen haben, dasjenige an Gewerbeſteuer einſchließ⸗ lich der Zuschläge ungefähr 540 Millionen Reichsmark. Die Merkmale, nach denen die Grundſteuer und die Ge⸗ werbeſteuer erhoben werden, ſind nicht für das geſamte Reichsgebiet einheitlich. Auch die Verwaltung iſt nicht ein⸗ heitlich. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß für die Grundſteuer und für die Gewerbeſteuer einheitliches Recht für das geſamte Reichsgebiet geſchaffen werden wird, und daß die Verwal⸗ tung einheitlich für das geſamte Reichsgebiet durch die Reichsfinanzverwaltung wird übernommen werden müſſen. Ein Ausgangspunkt in der Vereinheitlichung des Rechts iſt bereits im Grundſteuerrahmengeſetz und im Gewerbeſteuer⸗ rahmengeſetz vom 1. Dezember 1930 gegeben. Der Zeit⸗ punkt des Inkrafttretens iſt bis jetzt immer hinausgeſchoben worden. Wir werden nunmehr die Vereinheillichung durchfüh⸗ ren. Wir werden ein Grundſteuergeſetz und ein Gewerbe⸗ ſteuergeſetz ſchaffen. Danach werden Grundſteuer und Ge⸗ werbeſteuer KReichsſteuern ſein. Dieſe werden nach Merk⸗ malen, die für das geſamke Reichsgebiet einheitlich ſein wer⸗ den, erhoben werden. Wir werden nach Miſteln und Wegen zu ſuchen haben, die Belaſtungsverſchiebungen, die im Ein⸗ zelfall werden eintreten können, auf das Maß zu beſchrän⸗ ken, das wirkſchaftlich kragbar iſt. i Die Erhebung und Verwaltung der neuen Grundſteuer und der neuen Gewerbeſteuer ſollen für das geſamte Reichs⸗ gebiet einheitlich auf die Finanzämter übernommen werden. Für das Wirkſamwerden des neuen Rechts und für die Um⸗ ſtellung der Verwaltung wird der 1. Januar 1936 in Aus⸗ ſicht zu nehmen ſein. Für das Rumpfrechnungsjahr vom 1. April bis 31. Dezember 1935 wird die Erhebung noch nach den bisherigen Merkmalen und die Verwaltung noch durch die bisherigen Organe erfolgen. Die Durchführung der neuen Bewertungsarbeiten wird bis Sommer 1935 dauern. e de beſonderer Bedeukung wird die neue Gewerbeſteuer ſein. lange die Finanzen der Gemeinden einen Verzicht auf die Gewerbeſteuer noch nicht erlauben, wird dieſe weſenk⸗ e und ſo erkräglich wie möglich geſtaftet werden müſſen. Das bisherige Gewerbeſteuerrecht iſt ſehr unüberſichtlich und hat wegen der vielen Zuſetzungen und 1 bei der Feſtſtellung des Gewerbeertrages zu ſtarken Reibungen, zu Aerger und zu Verdruß zwiſchen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden geführt. Es erſchwerte auch die Unkoſten⸗ meinden verſchiedener Länder erſtrecken. Als einheitliche Beſteuerungsgrundlage für das⸗geſamte Reichsgebiet iſt im Entwurf des neuen Gewerbeſteuer 5 der Gewerbeertrag in Ausſicht genommen. Als dieſer ſoll der einkommenſteuerliche Gewinn gelten. Die Veranlagung zur Gewerbeſteuer ſoll möglichſt zuſammen mit der Einkom⸗ menſteuer erfolgen. Bei Geſellſchaften m. b. H. und Aktien⸗ geſellſchaften ſollen diejenigen Beträge, die Geſellſchafter dem Gewinn des Unternehmens entnehmen, einſchließlich der ordentlichen Gehälter der Geſellſchafter, dem Gewinn zuge⸗ rechnet werden. Das wird ſchon vom Standpunkt der ſteuer⸗ eilt„ mit den Perſonalgeſellſchaften erfor⸗ derlich ſein. neuen Gewerbeſteuergeſetzes gemäß nicht mehr geben. Die bisherige Lohnſummenſteuer ſtellte eine zusätzliche Belaſt neben der Belaſtung des Gewerbeerkrages und des der Einſtellung neuer Arbeitskräfte und der Erhöhun Lohnſumme ergibt, widerſpricht dem Gedanken der Ve derung der Arbeitsloſigkeit. J ö Auch die Gewerbekapitalſteuer ſoll in Fortfall kom“ Es iſt lediglich in Ausſicht genommen, für Bekriebe, Gewerbekapital einen beſtimmten Betrag nicht übe berechnungen, insbeſondere bei Betrieben, die ſich auf Ge⸗ Eine Lohnſummenſteuer wird es dem Enkwurf des werbekapitals dar. Dieſe zuſätzliche Belaſtung, die ſich aus ee, eee ere 1 FFF eine Mindeſtbeſteuerung vorzunehmen in der Weiſe, daß als Gewerbeertrag der Beſteuerung ein Mindeſtbetrag zugrunde gelegt wird, der einen Hunderkſatz des Gewerbekapikals be⸗ krägt. Als Gewerbekapital foll in dem Fall das Bekriebs⸗ vermögen ohne Grundſtücke, aber zuzüglich Dauerſchulden gelten. Es iſt eine Beſteuerungsgrenze vorgeſehen, und zwar mit 1250 Reichsmark Gewerbeertrag. Die Gewerbekreiben⸗ den, deren Gewerbeertrag 1250 Reichsmark im Jahr nicht überſteigt, ſollen gewerbeſteuerfrei bleiben. Die Angehörigen der freien Berufe werden aus der Ge⸗ werbeſteuer ausgenommen. Sie ſollen einer ihrem. Beruf entſprechenden Berufsſteuer unterliegen. Dabei wird ein angemeſſener Freibetrag vorzuſehen ſein.— Gewerbeſteuer und Grundſteuer werden die wichtigſten Grundlagen der finanziellen Selbſtverwaltung der Gemein⸗ den ſein. Gewerbeſteuer und Berufsſteuer werden in einem angemeſſenen Verhältnis zur Grundſteuer und zu den übri⸗ gen Gemeindeſteuern ſtehen müſſen. Es wird ein gewiſſer Ausgleich zwiſchen den verſchiedenen Belaſtungen geſichert ſein müſſen. Die Reichsregierung wird hinſichtlich der Be⸗ stimmungen der Zuſchläge, die die Gemeinden zu den Grundbekrägen erheben dürfen, beſtimmte Richtlinien erlaſ⸗ den müſſen. XIV. 1333 Hauszinsſteuer Dieſe wird mit Wirkung ab 1. April 1935 um 25 vom Hundert und mit Wirkung ab 1. April 1937 um weitere 25 vom Hundert geſenkt werden und ab 1. April 1940 in Wegfall kommen. Eine frühere vollſtändige Beſeitigung der Hauszins⸗ ſteuer, die heute noch eine der weſentlichen Einnahmequellen der Länder und Gemeinden iſt, iſt techniſch und praktiſch unmöglich. Auch die Ablöſung der Hauszinsſteuer durch eine andere Steuer oder die Hineinarbeitung in eine andere Steuer wird nicht erfolgen. 8 4 Schlathtjteuer Mit Wirkung ab 1. Mai 1934 iſt eine Vereinheitlichung der Schlachtſteuer erfolgt. Bei der Gelegenheit iſt die Schlachtſteuer weſentlich vereinfacht und in ihren Sätzen den Belangen der Landwirtſchaft und damit den Intereſſen des Volksganzen angepaßt worden. Die Verwaltung der Schlachtſteuer iſt auf das Reich übernommen worden. XVI. Blerſteuer Es iſt in Ausſicht genommen, die Gemeindebierſteuer mit der Reichsbierſteuer zu vereinigen und im Rahmen dieſer Vereinigung eine Senkung der Bierſteuer vorzunehmen. Wir werden zu einer Senkung der Bierſteuer jedoch nur unker der Vorausſetzung einer beſtimmien Senkung des Bierpreiſes bereit ſein. XVII. 8 Abbau der Gemein degetränkeſteuer Mit Wirkung ab 1. Dezember 1933 iſt die Schaumwein⸗ ſteuer beſeitigt worden, um auf die Weiſe die Schaumwein⸗ induſtrie vor dem Erliegen zu bewahren, die Notlage der Weinbauern zu mildern und Tauſende von Volksgenoſſen wieder in Arbeit zu bringen. Die vorausgeſagte Belebung iſt eingetreten. Gleichzeitig war die Friſt für die Nichterhebung der Mineralwaſſerſteuer verlängert worden. Daran, die Mi⸗ neralwaſſerſteuer jemals wieder zu erheben, denkt niemand. Im Jahr 1935 ſoll nun auch an den Abbau der Ge⸗ meindegetränkeſteuer hinangegangen werden. Im chatten einer Roman von Liane Sanden 27 Intereſſiert ging Richter an die Schränke. Sie waren angefüllt mit Büchern über Theatergeſchichte, Literatur, Koſtümkunde, Kulturgeſchichte der verſchiedenſten Völker und Zeiten. Leſezeichen in den einzeinen Werken zeigten, * dieſe Bücher ſtanden nicht nur zur Schau, ſie wurden auch benutzt. Und ein kleiner Stapel Merkzettel, der auf einem Schreibtiſch lag, bedeckt mit einer gleichmäßigen ener⸗ giſchen Handſchrift bewieſen, hier wurde gearbeitet. Nich⸗ ter wurde immer erſtaunter. Offenbar war dies das Ar⸗ beitszimmer der Stella Hollmers. So hatte er ſich doch nicht getäuſcht. Dieſe Frau verbarg hinter einem ſchönen Innern einen ebenſo reichen Geiſt. And eine ſolche Frau wurde verraten wegen eines kleinen Mädels! Nun trat Stella Hollmers ein. Richter verbeugte ſich Ehrerbietig. Er ſah auf ihrem Geſicht die Erregung, Frage, Bangigkeit. Viel hätte er darum gegeben, hätte er ihr eine gute Auskunft bringen können. Aber es half Nichts, er mußte ihr die Wahrheit agen. Sie ſaßen ſich gegenüber in den bequemen Seſſeln. Stella Hollmers Hände zuckten unruhig. 5 5 So ſchonend wie möglich brachte Richter ſeine Mit⸗ teilungen vor. Eine tödliche Bläſſe überzog Stella Holl⸗ mers Antlitz. Sie ſelbſt hatte»s ja gewußt, ſeit Tagen, daß Michael ſie betrog. Sie hae immer wieder verſucht, ſich mit dieſem Gedanken abzu Iden, ihn zu entſchuldi⸗ gen, zu verſtehen. Aber nun ein anderer es ausſprach, nun erſt wurde es Wirklichkeit. Sie ſchloß die Augen, krampfte die Lippen zuſammen. Vichter wartete ſchweigend. Er fühlte, all die banalen Troſtesworte, die man ſonſt in einer langen Praxis für ſeine Klienten bereit hatte, durfte er hier nicht anwenden. Sie würden nicht verfangen, ja, ſie würden ſogar eine Kränkung ſein. Eine Perſönlichkeit wie Stella Hollmers mußte mit ſich allein fertig werden. Ihr Schmerz war viel zu groß, um in Worten erſtickt zu werden. Endlich öffnete Stella Hollmers die Augen. In tiefem Weh ſahen dieſe dunklen Augenſterne aus dem weißen Geſicht. „Gnädigſte Frau“, fragte Vichter leiſe,„kann ich ſonſt noch etwas für Sie tun? Befehlen Sie über mich.“ Sie lächelte mühſam.„Ich danke Ihnen, Herr Krimi⸗ nalkommiſſar. Was Sie für mich tun konnten, haben Sie getan. Das Weitere iſt nun an mir.“. Schweigend erhob er ſich und küßte die Hand, ſie ſich ihm entgegenſtreckte. 5 1 Negungslos ſaß Stella Hollmers, nachdem Vichter gegangen. Es war ganz ſtill im Hauſe. Niemand war da. Auch die Sekretärin war fort. Das Tele⸗ hon hatte ſie nach hinten ſtellen laſſen und ſtrenge zuſammengeſtellt. geweint. 5 g Die Enthüllungen, die Kriminalkommiſſar Richter ihr Nach Artikel 2§ 2 Ziffer 1 der Wohlfahrtshilfeverord⸗ nung war Vorausſetzung für die Beteiligung eines Be⸗ zirksfürſorgeverbandes an der ſogenannten Wohlfahrtshilfe, daß die„geſetzlich zugelaſſenen oder vorgeſchriebenen Steuern in der erforderlichen Höhe ausgenutzt ſind.“ Zu dieſen Steuern gehört an ſich auch die Gemeindegetränkeſteuer. Der Reichsminiſter der Finanzen hat am 20. Juni 1934 an die Landesregierungen ein Schreiben gerichtet, wonach die Be⸗ teiligung eines Bezirksfürſorgeverbandes an der Wohlfahrts⸗ hilfe nicht mehr von der Erhebung der Gemeindegetränke⸗ ſteuer abhängig gemacht wird. Damit iſt die Entſcherdung Über die Weitererhebung der Gemeindegetränkeſteuer aus⸗ ſchließlich in das Ermeſſen der Gemeinden geſtellt. Es iſt zu wünſchen, daß diejenigen Gemeinden, die eine Gemeinde⸗ getränkeſteuer noch erheben, nun ſobald wie möglich einen Abbau und ſchließlich eine Beſeitigung der Gemeinde⸗ getränkeſteuer beſchließen. XVIII. Roſchsfinanzausgleich Der Reichsfinanzausgleich wird im Zug der Reichs⸗ reform neu geſtaltet werden. Es werden zunächſt die Auf⸗ gaben abzugrenzen ſein, die die Gemeinden, Gemeindever⸗ bände und Länder oder Gaue zu erfüllen haben werden. Dann wird der Ausgabenbedarf und ſchließlich der Einnah⸗ menbedarf feſtzuſtellen ſein, beim letzteren wieder zunächſt die Summe der außerſteuerlichen Einnahmen und ſchließlich der erforderliche Steuerbedarf. Als Zwiſchenglieder zwiſchen das Reich einerſeits und die Gemeinden anderſeits werden die Länder oder Gaue einzuſchalten ſein. Es wird dieſen Gauen ebenſo wie den Gemeinden eine gewiſſe finanzielle Selbſtverwaltkung und Selbſtverantkworkung übertragen werden müſſen. Dabei wird zu prüfen ſein, was den Ländern oder Gauen als eigenes Vermögen zu belaſſen ſein wird. Die finanzielle Selbſtverwalkung wird ſich im weſenklichen auf überwieſene Einnahmen erſtrecken. Die Aufgaben zu verteilen, wird aus⸗ ſchließlich Sache des Reiches ſein. Es werden nicht nur alle Zweige der Reichsverwaltung ſondern auch die Selbſtverwaltung don der Ortsgemeinde bis hinauf zum Land oder Gau zu beſeitigen ſein. Die Selbſtverwaltung wird nach wie vor zur Beſorgung ſtaat⸗ licher Aufgaben heranzuziehen ſein. Da ſie nach einheitlichem Plan umgeformt ſein wird, werden die Vorausſetzungen gleichmäßig gegeben ſein, und alle Einzelheiten werden ſich weſentlich einfacher überſehen und ordnen laſſen als bisher. Eine Unterſcheidung zwiſchen ausſchließlicher, konkurrie⸗ render und Grundſatzgeſetzgebung wird es nicht mehr geben. Das Reich allein wird beſtimmen, wer außer ihm noch Steuern erheben darf und nach welchen Merkmalen. Das Abgabenrecht der Gemeinden und der Kreiſe wird durch Reichsgeſetz abſchließend zu regeln ſein. Für gericht⸗ liche Entſcheidungen über die Zuläſſigkeit von Steuern wird kein Raum mehr ſein; denn welche Steuern erhoben wer⸗ den und nach welchen Merkmalen, beſtimmt ausſchließlich das Reich. XIX. Nope 2 Vereinfachung des Steuerrechts Im Rahmen der Steuerreform wird das geſamte Steuerrecht weſentlich vereinfacht werden. Von Einfachheit hat im bisherigen Steuerrecht nicht die Rede ſein können. Die Zahl der Steuern war zu groß. Die Form der Geſetze war zu umſtändlich. Die Sprache war umſtändlich und unklar. Alle dieſe Dinge haben zu einem rieſigen Steuer⸗ wirrwarr und zwangsläufig zu einer Intereſſeloſigkeit ſehr vieler Volksgenoſſen an den Steuergeſetzen und zur Be⸗ N der Arbeitsfreude der Finanzbeamten ge⸗ ührt. Anweiſung gegeben, daß ſie für niemand zu ſpreé⸗ chen wäre. Lautlos ſtill war es. So, wie ſie es ſonſt liebte, wenn ſie ſich in ihr„Allerheiligſtes“— ſo hatte Michgel ihren Arbeitsraum einmal ſcherzend genannt— zurückzog. Dann mußte es auch ſo ſtill um ſie ſein. Dann konnte ſie ſich verſenken in die großen Geiſter früherer Zeiten, die aus all den Büchern ringsum zu ihr ſprachen. Hier ſchöpfte ſie immer wieder friſche Kraft und An⸗ regung. Das machte ihr Spiel und die Auffaſſung ihrer Nollen ſo neu und vertieft. Michael war es geweſen, der ihr dieſen Bibliothekraum ſo eingerichtet und die Bücher Sie hatte dazu ja nie Zeit gehabt in den letzten Jahren. And wenn er eiferſüchtig werden wollte auf dieſe Stunden der Zurückgezogenheit, knapp genug bemeſſen, ſo hatte ſie immer lächelnd erwidert: „Nie bin ich mehr bei dir, als wenn ich ein Weilchen hier bei den Büchern allein bin.“ Heut aber ſchwiegen ihr auch dieſe Bücher. Feind⸗ lich verſchloſſen ſtanden ſie da, als würden ſie ihr nie⸗ mals mehr Vertiefung und Erfriſchung geben können. Ach, jedes einzelne war ja mit Michael verbunden. Dies Buch hier hatte er ihr gebracht an einem ſchönen Frühlingsmorgen. Am Genfer See hatten ſie geſeſſen, die ſchimmernde Waſſerfläche vor ſich und den Kranz der Schneeberge um ſich gebreitet. Frühmorgens ſchon war Michael fortgegangen. Sie wußte nicht wohin, war auch ſchon unruhig geweſen. Zum erſtenmal, daß er unpünkt⸗ lich zum Frühſtück erſchienen war! Aber als er dann kam, hatte er ſchon einige Stunden bei einem alten Antiquar herumgeſtöbert, den er entdeckt hatte. And die Ausbeute war dieſer köſtliche Band Altſchweizer Literatur geweſen. Dort, jenes andere Buch hatte ſie ihm mit durchgearbeitet, ehe ſie ihre erſte klaſſiſche Rolle in einem hiſtoriſchen Film ſpielte! Hier dieſe Verſe hatte er ihr vorgeleſen damals, als ſie ihre Flitterwochen in Florenz verlebten. Es war eine ſeltene Dante⸗Ausgabe. And ſie hörte noch den wunderbaren Klang, mit dem die klaſſiſchen Verſe des großen Dichters von ſeinen Lippen floſſen. Jedes einzelne Stück hier war Erinnerung an ihn und ein Glück, das unwiderbringlich dahin war. und nun war es mit Stel⸗ las Selbſtbeherrſchung vorbei. Heiße Tränen überſtrömten ihre Wangen. Sie weinte, wie ſie noch nie im Leben, In den Schmerz miſchte ſich tiefe Bitterkeit. gemacht, waren zu niederſchmetternd. Verraten werden iſt bitter, aber doppelt bitter dann, wenn die glückliche Ni⸗ valin nicht mehr iſt als man ſelber. Ihr war, als könnte ſie dieſes Leid nicht überleben. Aber ſie mußte ſtark ſein. Sie lebte ja nur für ſich, ſie hatte einen Beruf. Sie hatte Verpflichtungen auf ſich genommen, mit denen andere Menſchen rechneten. Sie mußte ſie einhalten. Ihr Beruf würde es ihr erleichtern. Sie würde weggehen von hier. Sie würde ſo viel neue Eindrücke haben und ſo viel Arbeit, daß ihre Kräfte bis zum äußerſten beanſprucht ſein würden. Sie wußte, Dadſon war ein rückſichtsloſer Geſchäftsmann. Für die ungeheure Gage, die er ſeinen Stars zahlte, forderte er auch Angeheuerliches. Schuwaroff hatte davon ein Lied zu singen gewußt. Aber das war Die geſamte Steuergeſetzgebung wird neugeſtaltet wer⸗ den. Mißſtände der bezeichneten Art werden die neuen Steuergeſetze nicht aufweiſen. Die Form der Geſetze wird einfach ſein. Zur Vereinfachung der Geſetze wird auch die Tatſache dienen, daß die Beſtimmung der verſchiedenen Grundbegriffe, die für die Beſteuerung maßgebend ſind, nicht in jedes einzelne Steuergeſetz aufgenommen werden, wie das in der bisherigen Geſetzgebung oft in den verſchie⸗ denſten Sprachweiſen und Darſtellungsweiſen geſchehen war, ſondern daß ein beſonderes Steueranpaſſungsgeſetz vorgeſehen iſt. Bisher liegen außerdem die Entwürfe zu folgenden neuen Geſetzen vor: Einkommenſteuergeſetz, Körperſchafts⸗ ſteuergeſetz, Vermögensſteuergeſetz, Umſatzſteuergeſetz, Kapi⸗ talverkehrsſteuergeſetz, Reichsurkundenſteuergeſetz, Grund⸗ erwerbſteuergeſetz, Erbſchaftsſteuergeſetz. Es iſt vorgeſehen, dieſe Entwürfe Mitte September dem Keichskabinett zuzuleiten und ſie ſpäkeſtens im Oktober durch das Kabinett verabſchieden zu laſſen. Das Steueranpaſſungsgeſetz wird in das Steuerver⸗ waltungsgeſetz übernommen werden, das im kommenden Frühjahr an Stelle der bisherigen Reichsabgabenordnung erſcheinen wird. Auch das neue, für das geſamte Reichs⸗ gebiet maßgebende Gewerbeſteuergeſetz und das Grund⸗ ſteuergeſetz werden erſt im kommenden Frühjahr erſcheinen Eine weſentliche Vereinfachung wird auch darin beſtehen, daß das Rechnungsjahr in Reich, Ländern und Gemeinden mit dem Kalenderjahr zuſammengelegt werden wird und jegliche Steuern nur noch für das mit dem Kalenderjahr zuſammenfallende Rechnungsjahr erhoben werden. Der Be⸗ griff Steuerabſchnitt, der von manchen Steuerpflichtigen oft nicht recht hat verſtanden werden können, wird ver⸗ ſchwinden.* X. Vereinfachung der Verwaltung Die Vereinfachung wird ſich nicht nur auf das Rech! und auf die Geſetze erſtrecken ſondern auch auf die Ver. wallung. Es werden verſchiedene Zuſammenlegungen er⸗ folgen, für die der Zeitpunkt im weſenklichen aus dem Fortgang der Keichsreform ſich ergeben wird. Im Ziel darf es grundſätzlich nur noch Keichsſteuern und nur noch eine Reichsfinanzverwalkung geben, womit jedoch nicht ge⸗ ſagt ſein ſoll, daß die Länder oder Gaue und die Gemein⸗ den ohne finanzielle Selbſtverwaltung und Selbſtverant⸗ workung gelaſſen werden ſollen. Verzugszinſen und Stundungszinſen werden in der Reichsfinanzverwaltung mit Wirkung ab 1. Januar 1933 abgeſchafft werden. Die Mahn⸗ und Beitreibungsgebühren werden jedoch erhöht werden. Nach Schluß eines jeden Jahres wird eine Liſte den ſäumigen Steuerzahler aufgelegt werden. In dieſe Liſte wird jeder aufgenommen werden, der einer ihm erteilten erſten ſchriftlichen Mahnung nicht gefolgt iſt, der es alſo zur Mahnung durch den Beitreibungsbeamten ha kommen laſſen. Die Liſte der ſäumigen Steuerzahler wird erſtmalig im Frühjahr 1936 für das Jahr 1935 aufgeſtell! werden. In die Liſte der ſäumigen Steuerzahler wird nich' aufgenommen werden, wer bis zum 31. Dezember 1934 ſeine Rückſtände beſeitigt und im Jahre 1935 es nicht zu 1 Mahnung durch den Beitreibungsbeamten kommen äßt. Die Einführung der Liſte der ſäumigen Steuerzahler im Zuſammenhang mit der Beſeitigung der Zinſenwirt⸗ ſchaft in der Reichsfinanzverwaltung bedeutet eine ſehr weſentliche Verwaltungsvereinfachung. Die Vollſtreckungs⸗ abteilungen werden ſehr erheblich abgebaut werden kön⸗ nen, denn für ſie wird es in Zukunft hoffentlich faſt keine Arbeit mehr geben. Anſtrengung bei den Schlußaufnahmen. Stella Hollmers mit einem wehen Lächeln. Wenn der es ja nicht. Die mochte noch ſo anſtrengend ſein, wenn ſie ſeeliſch nur in einer beglückenden Harmonie mit ihrem dann war ſie ſchwach und ohnmächkig, wie ein kra Menſch. Sie mußte ſich alſo noch mehr zuſammenne ihr gerade recht. Arbeit, Arbeit mußte man haven, vat man nicht mehr denken, nicht mehr fühlen konnte. 1 „Nicht mehr fühlen?“ klang plötzlich eine Stimme in ihr. „Aber dann kannſt du auch nichts mehr geſtalten. Dann biſt du ja ein ſeelenloſes Geſchöpf.“ f In einem furchtbaren Schrecken erkannte ſie: was ſie in den letzten Jahren auf die höchſte Höhe der Kunſt ge⸗ führt, ſie befähigt hatte, vor allen anderen Schauſpiele⸗ rinnen die Menſchen zu ergreifen, es war die Liebe zu Michael geweſen. Die erſt hatte ihrer Kunſt die vollendete menſchliche Reife geſchenkt. Die erſt hatte ſie zu dem gemacht, was ſie war. Und nun hatte Michael ihr den Mittelpunkt des eigenen Lebens zerſtört. Wer konnte wiſſen, ob es nicht zu gleicher Zeit der Mittelpunkt ihrer Kunſt war? Sie ſtarrte vor ſie hin. Die Tränen waren verſiegt Nicht einmal dieſe Erleichterung des Weinens war 94 jetzt gegeben. 58 5 Wie eine Viſion ſah ſie vor ſich ein ödes Land, erſtar 6 im eiſigen Hauch des Winters ohne Baum, ohne Strauch. Schnee bettete ſich darüber wie ein Leichentuch, und auf einer verſchneiten, eiſigen Straße ging ſie ganz allein. Immer weiter in ein unbeſtimmtes kaltes Grau. Madelen beobachtete in dieſen Tagen Stella Hollmers geſpannter denn je. Sie hatte ja täglich dazu im Atelier Gelegenheit, denn der große letzte Film der deutſchen Geſellſchaft mit Stella Hollmers mußte vor deren Abreiſe nach Hollywood noch fertiggedreht werden. Mit heim⸗ licher Genugtuung konſtatierte Madelen, daß Stella elend und blaß ausſah. Tiefe Schatten lagen unter ihren Augen — die ſie weder durch Puder noch Schminke verdecken konnte. Auch den anderen fiel die Veränderung auf, die mit Stella Hollmers vorgegangen. Doch ſchob man das allgemein auf die Ueberanſtrengung durch die übergroße Dadſon war inzwiſchen ſchon nach Amerika gefahren, einen kurzen Aufenthalt wollte er vorher noch in Paris nehmen, um dort wichtige Geſchäfte zu erledigen. Aber ſein Sekretär war noch da und ſah mit einer gewiſſen Beſorgnis, wie elend Stella ausſah. So durfte ſie nicht in Amerika er⸗ ſcheinen, dort liebte man nur Frauen, die von jedem Schickſal unberührt, ſtrahlend und ſorglos durchs Leben zu ſchreiten ſchienen. „Es wird Zeit, Mrs. Hollmers“, meinte er, als er Stella wegen einer wichtigen Beſprechung draußen im Atelier aufſuchte,„daß Sie bald eine Ruhepauſe haben. Nun, die Seereiſe und die erſten Tage in Hollywood, ſollen dieſe Erholung werden. Hier hetzt man Sie ja ganz zu Tode. Drüben werden Sie neu aufleben.“ f „Ja, drüben werde ich neu aufleben“, wiederholte Mann ahnte, was ſie ſo elend machte! Die Arbeit war N e Einheimiſcher Sport. Aus der D. T. Das Kreisturnfeſt in Neckarau. Die Erfolge des Tv. 98. Der Wettergott hatte am Samstag ein gütiges Ein⸗ ſehen, als das 50 jährige Jubiläum des Tv.„Jahn“ Neckarau mit dem Schüler und Schülerinnenturnen eingeleitet wurde. Nach einer verregneten Woche kamen zwei Tage herrlicher Sonnenſchein. Das Feſt an und für ſich kann als gelungen be⸗ zeichnet werden, wenn man auch nicht die vor Jahren noch gewohnte Teilnehmerzahl feſtſtellen konnte. Umſo erfreulicher iſt es für den hieſigen Turnverein, daß er als zweitſtärkſter Verein bei dem Vereinswetturnen mit der Auszeichnung porzüglich abſchneiden konnte. Je zwei weitere erſte und zweite Preiſe, zu denen noch 21 Kranzſiege kommen, waren die Ausbeute des geſtrigen Tages. Nachſtehend bringen wir die ausgedehnte Siegerliſte: Turner: 5⸗Kampf Oberſtufe: A. Möll 3. 5⸗Kampf L. Möll 6., R. Hufnagel 6., W. Falter 8. 7⸗Kampf: A. Baumann 2., A. Raufelder 6. 4⸗Kampf Aeltere: Hch. Gropp 6., P. Ruf 7. 4 mal 100 m⸗Staffel, Jug.: Tv. 98 Seckenheim 3. 3⸗Kampf, Jugend, Kl. 1: H. Kreutzer g., O. Raufelder 14. 7⸗Kampf, Jug., Kl. 1: Kurt Eiſenhauer 13. 7⸗Kampf, Jug., Kl. 2: A. Gropp 1. 3⸗Kampf, Jug., Kl. 2: O. Heidt g., E. Volz 18., P. Ehret 23. 6⸗Kampf Aeltere: M. Hartmann 2. Sieger. Turnerinnen: Handgerät 3⸗Kampf Oberſtufe: Fr. Hedwig Keitel 1. 7⸗Kampf Oberſtufe: Gretel Zürn 2., Marie Volz 6. 7⸗Kampf Unterſtufe: Hilda Jakob 6. Hilda Erny 10., 4⸗Kampf Unterſtufe: Suſi Thomas 8. Jugend⸗Klaſſe 1. Luiſe Maas 12., E. Senn 15., Elſe Raufelder 19. Siegerin. Schüler: 3⸗Kampf: Fritz Hoffmeiſter 2. Sieger. Vereinswetturnen: 37 Teilnehmer— Aus⸗ zeichnung: Vorzügliche Leiſtung. 8 Sonntägliche Erfolge des Turnerbund Jahn. Vielſeitig, wie der Turnbetrieb der DT. iſt, war auch die Beteiligung der Vereinsabteilungen am geſtrigen Sonn⸗ tag. Die Turnerinnen waren in großer Zahl bei dem Kreis⸗ frauenturnen in Eppelheim und haben dort glänzend die Farben des Vereins vertreten. Alle Teilnehmerinnen konn⸗ ten als Siegerinnen geehrt werden und dabei erſte Plätze bei den Kämpfen belegen. Die Volks⸗ und Geräteturner weilten in Edingen zu einem Klubkampf auf dem neu angelegten gemeindeeigenen Sportplatz. Leider mußten die Tibündler auf teils beſte Kräfte infolge anderweitiger Ver⸗ pflichtungen verzichten, ſodaß der greifbare Erfolg und Sieg über die vereinigten Sportler von Edingen knapp verloren ging. Dennoch darf die Feſtſtellung gemacht werden, daß die zum größten Teil aus jungen Turnern beſtehende Mannſchaft ſich hervorragend gegen die bekannten Volks⸗ turner von Edingen geſchlagen hat. Einen weiteren beachtlichen Sieg konnte wiederum der jugendliche G. Herre am Samstag bei den Kreismeiſter⸗ ſchaften des Bad. Neckarturnkreiſes in Heidelberg für den Verein buchen. Im Weitſprung belegte er den 2. und im 100 m⸗Lauf den 3. Platz. Auch im 3000 m⸗Lauf war der Tbd.„Jahn“ durch O. Rolli vertreten, der mit dem 5. Platz recht gute Zeit erzielte. Die Siegerliſte der Turnerinnen vom Kreisturnfeſt und das Leiſtungsverzeichnis der Volksturner bei dem Klubkampf in Edingen folgt in der Dienstag⸗Ausgabe. Auswärtiger Sport. Fußball Aufſtiegsſpiele. 08 Mannheim— Germania Karlsdorf 3:1. „Hitler⸗Pokal“⸗Vorrunde. in Saarbrücken: Südweſt— Weſtfalen 3:1(220).* in Stuttgart: Württemberg— Bayern 1:4(0:1). Geſellſchaftsſpiele. 8 VfB. Friedrichshafen— Sportfreunde Eßlingen 3:2 SV. 98 Darmſtadt— Kickers Offenbach 1:1.— Mainz⸗Wiesbaden— Jungliga Frankfurt 1:4. Sp.⸗Vgg. Konſtanz— Sporkfreunde Eßlingen 268. FC. Eislingen— Sportfreunde Stuttgart 3:68. Handball. 5 „Hitler⸗Pokal“⸗Zwiſchenrunde. f. in Mannheim: Baden— Südweſt(Sa.) 10:4(5:8. in Magdeburg: Mitte— Niederſachſen 13:10 n. V. in Hamburg: Nordmark— Weſtfalen 8:7. 5 in Leipzig: Sachſen— Schleſien 15:8. Cramm muß infolge Erkrankung ausſcheiden. Der deutſche Tennismeiſter, Freiherr von Cramm, nach ſeinem Triumph in der franzöſiſchen Meiſterſchaft auch für einen Sieg in Wimbledon, dem bedeutendſten Tennisturnier der Welt qualifiziert, mußte infolge fleberhafter Erkrankung aus dem Turnier ausſcheiden. Es han⸗ delt ſich anſcheinend um eine durch das ungünſtige Wetter hervor⸗ gerufene kleine Erkältungs⸗Epidemie, die Wimbledon einen guten Teil ſeines Erfolges in dieſem Jahre koſten dürfte. Denn nach Cramm hat ſich auch der vorjährige Sieger Crawford jetzt zu Bett legen müſſen d mehrere weniger prominente Spieler. Schieds⸗ richter und Funktionäre folgten dem Beiſpiel. Eders Abſchiedsſieg. Der deutſche Europameiſter im Welter⸗ gewicht ging vor ſeiner Abreiſe nach Amerika noch einmal in Ber⸗ lin in den 2 Sein Gegner war der körperlich ſtärkere fran⸗ öſiſche Neger Claude Baſſin, gegen den der Deutſche nur einen unktſieg herausholen konnte. Findlinge als Denkmäler Von Profeſſor Rudolf Boſſelt, Berlin. Wenn man auf Wanderungen in der Natur einem Find⸗ ling begegnet, wird es faſt immer ein ſtarker Eindruck ſein, um ſo ſtärker, je mehr die Umgebung die Wirkung dieſes Steinblockes zu ſteigern vermag. Begegnet man einem Find⸗ ling auf dem Friedhof, meiſtens mit einer Inſchrift auf einer vorher glatt geſchlagenen Fläche, dann ſtellt ſich die gegen⸗ teilige Wirkung ein. Draußen in der Nakur liegt der Block unberührt von Menſchenhand, und er wird von uns als ein Gebilde der Natur in ſcheuer Ehrfurcht betrachtet. Jedoch ſchon dadurch, daß er von ſeinem Ort entfernt und dann an einem anderen aufgeſtellt wird, und das noch dazu in einer wohlgepflegten Umgebung geometriſch abgeteilter Bezirke, hat ſich der Menſch dieſes Steines bemächtigt, ihm ſeinen Stempel aufgedrückt und ihm eine veränderte Wirkung ge⸗ geben. Damit ſtellt ſich die Frage, ob dieſes Abtranspor⸗ tieren und Aufſtellen am anderen Ort in unangepaßter Um⸗ gebung eine des Menſchen würdige Behandlung eines Skein⸗ blockes iſt. Dieſe Frage muß verneint werden. Für 1h allein kann ein Findling groß oder klein ſein, aber ſe bſt wenn er im Verhältnis zum Menſchen einen gewaltigen Block darſtellt, bleibt er immer ein Körnchen im Verhältnis zum Gebirge, dem er entſtammt. Ein Findling iſt ein Stück Ma⸗ terie ſchlechthin. Wird er als ſolche benutzt, kann er ſeine beſondere Weihe und Würde für einen beſtimmten Zweck in einer beſtimmten Umgebung erſt bekommen durch die Form, die ihm der Menſchengeiſt nach ſeinem Willen gibt. Wenn vor dem Schinkelſchen Bau des Alten Muſeums im Luſtgarten zu Berlin ſtatt der großen Granitſchale der zehnfach ſchwerere Findling läge, aus dem ſie 1827 gemeißelt ward, würde dieſer Block trotz ſeiner gewaltigen Größe an dieſer Stelle eben doch nur ein geſtaltloſer Stein ſein. Erft dadurch, daß er zu einer Schale wurde, was für die damalige Zeit eine gewaltige techniſche Leiſtung bedeutete, hat ſich der enſchliche Geiſt der rohen Materie wirklich bemächtigt, hat ich menſchliche Geſtaltungskraft und Geſchicklichkeit an ihr betätigt. Wert und Wirkung würden noch größer ſein, wenn ſtatt der Schale aus dem rohen Granit eine gewaltige Plaſtit im Sinne ägyptiſcher Monumentalität entſtanden wäre. Dieſes Beiſpiel ſcheint wir ein genügender Beweis für die Anſchauung, daß Aufſtellen von Findlingen eine gei⸗ ſtige Armut zeigt, deren wir uns ſchämen ſollten. Es gibt ſchon heute Hunderte von Beiſpiele dafür, daß ſich ganz ſchlichte einfache Formen finden laſſen, deren Herſtellung keinen großen Geldaufwand nötig macht und die doch ſehr viel wirkungsvoller ſind als der Findling, der in der neuen Umgebung immer nur ein Fremdling bleiben kann. Wir haben uns in der Nachkriegszeit daran gewöhnt, auch die kleinſte Ausgabe für die bildende Kunſt als einen Lusus zu betrachten. Darauf iſt es mit zurückzuführen, daß man im Aufſtellen von Findlingen eine Ehrung Verſtorbener oder gar Gefallener ſchuf, die bequem und bi lig 155 1 8 im doppelten Sinne, eben weil es keiner geiſtigen dabei bedarf. Inſofern iſt eigentlich die ganze Handlung ſo roh, wie der Steinblock ſelbſt. Man ſollte dieſer geiſtloſen Au die Toten zu ehren, dadurch begegnen, daß man die Findlinge unter 5 de Stüdte verböte. Es iſt an der Zeit, daß der Menſch wiede 9 nt: eine von der Natur gegebene Materie hat nur ſo iel i Geiſt ihr durch künſtleriſche viel Wert, wie der menſchliche Geiſt Formung zu verleihen weiß. aturſchutz ſtellte und ihre Ueberführung in Winöſtärke 12 Wie wü zel der Orkan? Und auch für dieſe Windſtärke iſt 12 angegeben, weil es nach der Beaufort⸗Skala keine höhere gibt. Dieſe ſtammt aus der Segelſchiffszeit, wo 12 die Bedeutung hatte:„Kein Segel hält mehr ſtand.“ Heute, wo vorwiegend Dampfer⸗ fahrt getrieben wird, hat die Skala eiegentlich ihren Sinn verloren, und wir gebrauchen ſie nur noch, weil es keinen Windmeſſer gibt, der auf einem ſchwer arbeitenden Schiff richtig anzeigt. Während die Windſtärken von 0 bis 12 geſchätzt werden, beginnt bei 12 ein zahlloſes Regiſter, das viel umfangreicher iſt als die Reihe von 0 bis 12. Nach Marine Obſerver 1931 ſind in Guam 154 Seemeilenſtunden (285,2 Kilometerſtunden) angezeigt, bevor der Windmeſſer zerbrach, und am 18. Auguſt 1923 wurden in Hongkong 130 Seemeilenſtunden(240,7 Kilometerſtunden) angezeigt, bevor der Windmeſſer fortgeweht wurde. Windſtärke 12 hat nach oben keine Grenze. Wir kennen nur Berichte von Schiffen, die Stürmen entronnen ſind; wie aber ein Orkan, dem ein großes Schiff zum Opfer gefallen iſt, gewütet haben mag, darüber fehlt jede Kunde. In der Fülle der Angaben über die Stärke des Windes iſt die Zahl 12 die Kennzeichnung des Orkans, und wenn der Binnenländer in Berichten von Sturm auf den Meeren das Wort„Windſtärke 12“ lieſt, dann überkommt ihn ein leichter Schauder. Nach der Tabelle iſt ein Wind, der mehr als 29 Meter⸗ ſekunden gleich 104 Kilometerſtunden hat, Windſtärke 12, ein Orkan. Das iſt eine Windſtärke, in der ſtarke Segel aus den Lieken fliegen. Aber ſehr oft wird dieſe Windſtärke überſchritten. In dem Pampero, der im Juli 1923 die „Rugia“ in der Nähe von Montevideo und mit ihr drei andere Dampfer zum Stranden brachte, ſind als höchſte Windgeſchwindigkeit 200 Kilometer in der Stunde auf dem Obſervatorium von Montevideo abgeleſen worden, alſo faſt das doppelte von dem, was wir mit Windſtärke 12 bezeich⸗ nen. In tropiſchen Wirbelſtürmen aber kommen ſolche Windſtärken und viel größere ſehr oft vor. Der Toledo⸗ Orkan, der im Oktober 1924 das Weſtende von Kuba ver⸗ wüſtete, und beſonders dusch den Dampfer„Toledo“ be⸗ kanntgeworden iſt, der den niedrigſten Barometerſtand, der jemals in Weſtindien beobachtet worden iſt, verzeichnete, nämlich 688,8 Millimeter um 3 Uhr 30 Minuten am 19. Ok⸗ tober(das Barometer iſt ſpäter auf der Deutſchen Seewarte geprüft und in Ordnung befunden worden), hat ſicher dieſe Windſtärke gehabt; denn der Windmeſſer in La Jé auf dem Weſtende von Kuba, der nicht einmal in das Zentrum ge⸗ kommen iſt, hat bis 92 Seemeilen(170 Kilometer) ſtündliche Geſchwindigkeit angezeigt. Dann wurde das Inſtrument zer⸗ ſtört. Aber nach der Beſchreibung des Beobachters in La Je war die Gewalt des Orkans nach dieſem Zeitpunkt noch größer. Wenn man bedenkt, daß auf der unebenen Ober⸗ fläche des Landes eine ſtärkere Reibung entſteht als auf dem Waſſer, muß man annehmen, daß auf der See der Sturm noch mächtiger gewütet haben muß. Die„Toledo“, die etwa 25 Seemeilen nördlich von der Kubaküſte im öſtlichen Teil des Golfs vom Mexiko in die Mitte geriet, hatte ſchwer zu leiden, das Schiff ſteuerte nicht mehr, es legte ſich quer zu Wind und Seegang und machte bedenkliche Krängungen durch. Immer aber hat das Schiff ſich wieder aufgerichtet, und das Ueberſtehen dieſes Orkans ſtellt der Seetüchtig⸗ keit des Schiffes das glänzendſte Zeugnis aus. Neuer italieniſcher sieg in Aachen. Italiens Reiter hatten beim Internationalen Turnier in Aachen einen neuen Erfolg zu verzeichnen. Im Preis vom Rhein ſiegte Campone unter Cen⸗ turione Keckler mit 24 Sprüngen in 125 Sekunden vor Moskab (Hauptm. Mrowec⸗Polen) und Hartherz(Frau Franke). Die deut⸗ ſchen Reiter entſchädigten ſich dafür im Faſtradepreis, wo ſie allein ins Stechen kamen, während die Ausländer erſt an fünfter Stelle folgten. In den Sieg teilten ſich Oblt. Schlickum auf Dedo und A. Holſt auf Bianca. Ungarn Sieger im Degenfechlen. Die Fecht⸗Europameiſter⸗ ſchaften in Warſchau wurden mit der Entſcheidung im Säbel be⸗ endet. Ungarns Fechter holten ſich einen weiteren Titel durch Kabos, der nur eine Niederlage erlitt. Zweiter wurde der Ita⸗ liener Gaudini und dann folgten wieder drei Ungarn. Revancheſpiel Schalke 04— 1. F. C. Nürnberg. Schalke 04, der deutſche Fußballmeiſter, trägt anläßlich ſeines 30jährigen Be⸗ ſtehens, am 26. Auguſt in Gelſenkirchen einen Revanchekampf ge⸗ gen den 1. F. C. Nürnberg aus. So Wirbb Nürnberg 5 0 Jau eer, lun, lg FTT Ke, . Mee. uur dq OD Z rie Auskunft in Wohnungsangelegenheiten und Wohnungs⸗ beſtellungen beim Sonderbüro für die Deutſchen Kampf⸗ ſpiele, Nürnberg A, Kupfer chmiedshof 9, I., Rufnummer 5338 5 Briefe, die ſie nicht erreichten Vor dem Weltkrieg war die Zahl der in allen Ländern wegen mangelhafter Anſchrift unbeſtellbaren Poſtſendungen Jahre hindurch unverändert; in jedem Staat gab es offen⸗ bar eine ſich ſtets gleichbleibende Anzahl von zerſtreuten Leuten. Bemerkenswerterweiſe haben ſich dieſe aber in den letzten zwei Jahrzehnten langſam und ſtetig vermehrt, wor⸗ aus die Nervenärzte den Schluß ziehen wollen, daß die Neuraſthenie zugenommen hat. Die Statiſtik der italieniſchen Poſtverwaltung gibt dar⸗ über bedeutsame Aufſchlüſſe. Von 2 310 000 Poſtſendungen aller Art, die im Jahre 1932 aufgegeben wurden, konnten etwa 0,8 v. H. wegen mangelhafter werden. Vor dem Kriege war dieſe Zahl ¼ v. H., d. h. um das Doppelte niedriger. Die größte Zahl der wegen ſchlechter Beſchriftung nicht zugeſtellten Sendungen entfällt auf An⸗ ſichtskarten. Noch bemerkenswerter iſt die Tatſache, daß 1530 eingeſchriebene Sendungen teils ungenau, teils man⸗ gelhaft adreſſiert waren und, da auch der Abſender nicht angegeben war, mit ihrem Inhalt im Geſamtwert von 11000 Lire dem Staat verfielen.. Unter den wegen ungenauer Anſchrift oder unleſer⸗ licher Schrift nicht zugeſtellten Sendungen ſpielen die aus China kommenden eine große Rolle. Die in Mailand lebenden chineſiſchen Arbeiter erhalten öfters Briefe aus ihrer Heimat, deren Anſchriften in chineſiſcher Schrift ge⸗ ſchriehen ſind. Die Poſtbeamten betreiben die Entzifferung dieſer Sendungen als Sport. Mitunter entdecken ſie unter den ihnen unbekannten Schriftzeichen eine arabiſche Ziffer, die Hausnummer. Das erleichtert ſchon etwas die Zuſtel⸗ lung. Da die Poſtbeamten wiſſen, in welchen Straßen Mailands die chineſiſchen Arbeiter wohnen, gelingt es ihnen meiſtens, nach einigen vergeblichen Verſuchen den Empfän⸗ ger ſchließlich doch zu ermitteln. O Der Arſprung einer Redensart. Im 17. Jahrhundert jebte in Italien ein Komiker namens Domenico Blancolelli, der wegen ſeiner zündenden Improviſationen in der Rolle des Harlekins in ganz Italien berühmt war. Eines Abends hatte der beliebte Schauſpieler den Einfall, mit einer Flaſche in der Hand auf der Bühne zu erſcheinen. Er trat an die Rampe und wandte ſich mit einer ſeiner launigen Anſpra⸗ chen an das Publikum. Aber diesmal blieb die gewohnte zündende Wirkung aus Wütend über ſeinen Mißerfolg, warf er die Flaſche über die Schulter mit den ärgerlichen Worten:„Das iſt deine Schuld, du elende Fiasco“(Flaſche)! Mit Bezug auf dieſe Epiſode prägte man bald den Ausdruck „es iſt das Fiasko des Harlekins“. Später verallgemeinerte man die Redensart und ſagte kurzweg„das iſt ein Fiasko“, um damit auszudrücken, daß einer einen Mißerfolg hatte. O Elchkälber als Flaſchenkinder. Dank der energiſchen Maßnahmen, die in den letzten Jahren zur Erhaltung der oſtpreußiſchen Elche getroffen wurden, hat ſich der Beſtand ſo ſtark vermehrt, i man jetzt bereits daran denken 8 oſtpreußiſches Elchwild in andere Gegenden Deutſchlands zu verpflanzen. Zu dieſem Zweck ſind kürzlich in den Schutz⸗ bezirken ſechs Elchkälber eingefangen worden, die zur Zeit in dem ehemals kaiſerlichen Jagdhauſe Pait bei Tilſit in⸗ e mitten des oſtpreußiſchen 9 von Suech 1 der Fleaſche aufgezogen wer ſpäter in der 8 5 en. Einige von ihnen ſolle chorfheide unweit von Berlin Se nſchrift nicht zugeſtellt 2 8