2. Blatt zu Mr. 219 ee bbb ccc · zeſt der Weinleſe age nach dem Alter dieſes Vol h dem Alter de en, und die 7 dem Sinn der 5 Bemühen, ſich alb der Landwirt, der Ernte, nach mühſamer, ſchwerer Jah⸗ Tage der Erholung, des wirklich emp⸗ nens“ braucht, um ſchon bald wieder m eden Acker zu beginnen! Das leſe an den Ufern des Rheins, in Ba⸗ falz, im Rheingau und den Nebentälern nbaues age nach eude am Gedanken er er im Rheinland! pt ſeinem tiefen Sinn hieße 1 Erntedanktag forſchen darüber zu machen nach heime resarbeit e fundenen ſein mühſa Feſt der 2 den, 28 in U des 9 über dieſes im wahren Sinne natürlich Dankesſchuld weit hinaus. Mit ſeinen köſtlichſten Eis und Einzelheiten, ſeiner urwüchſigen Eigenart iſt es der echteſte Ausdruck für die tiefe, innere Harmonie zwiſchen Landſchaft und Menſchen. Nur das eigene K rnen, das Miterleben in der Gemeinſchaft von Menſch Menſch vermittelt das rechte Wiſſen um dieſe Eigenart. Die wenigen Tage der Weinleſe vermögen den erſchließenden Einb Und ein anderes geben ſie ihm: eine Zeit ungetrübter Freude, einige Abende und Stunden, die mit ihrer herr⸗ lichen Unbekümmertheit, mit ihrer heiteren, glücklichen Sorgloſigkeit ihn Wochen und Monate noch begleiten und ihm den Wunſch zur Wiederkehr ein für allemal ins Herz ſenken. Er wird dann nicht der Einzige ſein, der ſich ſelbſt aus kargſt bemeſſener Ferienzeit noch einige Tage er⸗ ſpart, noch Stunden vielleicht, um„davbet zu ſeine, wenn die erſten dumpfen Böllerſchüſſe den Auftakt geben zur Ernte der goldenen oder blauſchwarzen, milchig überhauch⸗ ten Trauben, wenn er Zeuge ſein kann der Weinprobe oder mitjubeln, wenn der Feſtzug vorüberzieht. Weinleſe, Winzerfeſt! Mag es im Rheingau ſein mit ſeinen vollklingenden, echten Namen, bewährt durch älteſte Winzerkultur, der Prüfung erfahrenſter Kenner gern ſich bietend: mit Rauen⸗ thal und Eberbach, mit Rotenberg und Geiſenheim und Markobrunn, mit Rüdesheim und Schloß Johannisberg und wie ſie alle klingen. Der Wein, von dem Johannes Fiſchart ſingt: „Er hat ein geiſtlich Art an ſich, Macht äußerlich und innerlich!“ Mag man ſich rheinab wenden an der drohenden Lore⸗ ley vorbei, an 2 arach, an Oberweſel, St. Goar, an Bop⸗ bard, Rhens Braubach, oder mag es im Nahetal ein, wo die Sonne den„Scharlachberger“ werden ließ und den vom Hipperich, vom Kauzenberg, von der Monzinger Lay und dem Norheimer Kafels, den von der Böckelheimer Nupfergrube und der Niederhäuſer Hermannshöhle. Ein Wein köſtlicher Art gedeiht hier, mit edlem Feuer, mit ſei⸗ der Harmonie. Mag die Moſel ſingend und klingend durch Tal hereilen und ihre beiden Knappen, Saar und Ruwer, flink hinterdrein, eine lange Reihe der Namen gäbe es, wollte ein jeder Ort ſich nennen hören, die da von Saar⸗ burg bis hinunter nach Koblenz mit jeder Flußkrümme neu erſtehen und alle einen Klang beſitzen, der deutſchen Qua⸗ litätsweinen einen ganz feſten Ruf in aller Herren Län⸗ der ſicherte. Oder mag auch der heiterſte der deutſchen Flüſſe, die Ahr, mit Poltern ihre Wehre überſpringend an ſteilſten Felshängen, an ſchroffen Wänden vorübereilen, an Wänden, die den Anbau der dunklen Burgunderrebe faſt unmöglich erſcheinen laſſen und doch jenen blutroten Wein uns ſchenken, von dem der perſiſche Spruch neu erſteht: „Der Onyx und der rote Wein Sind Edelſtein und Edelſtein; Im Weſen unterſchieden nicht, Der iſt geſchmolzen, jener dicht.“ Wenn im Rheinland die Herbſtſonne ihr letztes Werk ge⸗ tan hat, wenn der Flurſchütze, der den ſeit Wochen geſperr⸗ ten Weingarten hütete, das Feld den Sammlern und Sammlerinnen räumt, daß ſie nun endlich den Lohn ein⸗ holen einer langen, langen Arbeits⸗ und Sorgenzeit, dann erklingt in allen Weinorten das gleiche helle Singen, dann ſind ſie erfüllt von jener Freude, die aus tiefſtem Herzen kommt, weil ihr Grund die Löſung einer Spannung iſt, die Wohl und Wehe für lange Zeit bedeutet. Mehr als nur Freude am Erworbenen iſt dieſes Glücklichſein, Aus⸗ druck einer Stunde, die dem Mühen und Trachten des gan⸗ zen Jahres ein frohes Ende ſetzt. Es iſt wahrlich kein leichtes Los, das dem Winzer ge⸗ ſchenkt iſt, ganz gleich, wo er ſeine Heimat hat. In weit ſtär⸗ kerem Maße noch als der Bauer iſt er von all den vielen Zufälligkeiten im Kreislauf des Jahres abhängig, hat er die Schädlinge zu bekämpfen, die unerbittlich die ſorgſam gehüteten Pflanzen angreifen. Doch der Winzer verliert auch in dieſen Jahren ſeinen Mut nicht. Sein Humor verſiegt auch in kritiſchen Lagen nicht und läßt ihn leicht überwinden, was ſchwer erſchfen. Dieſer Humor, dieſe innere Lebensveranlagung, geſtaltet das Feſt der Weinleſe und beherrſcht es von der erſten bis zur letzten Stunde. Man muß es emmäl erlebt haben, rofe an einem Nachmittag, an einem Abend in der urgemüt⸗ lichen Schenke aus der großen Geſellſchaft bald eine Ge⸗ meinſchaft lachender, ſingender, jubelnder Menſchen wird, in deren Mitte kein Griesgram ſein kann, um es zu ver⸗ ſtehen, was es heißt, ein Winzerfeſt zu erleben. Einmal nur untergetaucht ſein in dieſer jauchzenden Fröhlichkett, einmal nur eine Flaſche Wein auf Du und Du mit dem getrunken, der den Rebſtock ſetzte, mit der Winzerin, die die Trauben pflückte, und alljährlich zieht es dich wieder in die Weinbaugebiete der Lande rechts und links des Rheins: Wenn die Blätter rot werden und die Zeit der Weinleſe beginnt! Weinleſe und zweite Erdbeerernte Ein Herbſtkurioſum in Mittelbaden. Auf den badiſchen Wochenmärkten erſcheinen ſeit einigen Tagen prachtvolle Erdbeeren, ſogen. Ananas, und daneben auch in beſcheideneren Mengen Walderdbeeren. Dieſe in der Herbſtzeit noch kaum jemals zuvor in ſolcher Fülle beobach⸗ teten Frühlingsfrüchte ſtammen nicht etwa aus künſtlichen Züchtungen, ſondern ſie ſind das Ergebnis einer zweiten Erd⸗ beerernte im Bühlertal. 5 An den ſonnigen Halden und Baumgärten des oberen Talgebietes der Büllot konnten ſejt einer Woche Körbe von friſchen, aromatiſchen Erdbeeren gepflückt werden, die zu 50 bis 70 Pfennig das Pfund abgeſetzt wurden; Walderdbeeren wurden mit etwa 80 Pfennig pro Pfund verkauft. Die fort⸗ dauernd warme Witterung mit Mittagstemperaturen von 25 Grad im Schatten und 32 Grad in der Sonne läßt bis Ende September weitere Erdbeererträge erwarten, für die ſtarke Nachfrage beſteht. Es gehört zu den beſonderen Merk⸗ würdigkeiten dieſes ungewöhnlich obſt⸗ und fruchtreichen Jah⸗ res, daß die ſoeben angehobene Weinleſe mit einer zweiten Erdbeerernte zuſammenfällt. Handel und Wirtſchaft Mannheimer Großviehmarkt vom 18. September. Zu⸗ fuhr: 240 Ochſen, 212 Bullen, 569 Kühe, 427 Färſen, 1077 Kälber, 64 Schafe, 2330 Schweine, 3 Ziegen. Preiſe pro 50, Kilogramm Lebendgewicht: Ochſen: 32 bis 34, 29 bis 31, 26 bis 28; Bullen: 30 bis 33, 27 bis 29, 24 bis 26; Kühe: 28 bis 31, 24 bis 27, 19 bis 23, 14 bis 18; Färſen: 33 bis 35, 30 bis 32, 27 bis 29; Kälber: 43 bis 46, 38 bis 42, 34 bis 37, 28 bis 35; Schafe: nicht notiert; Schweine: a) 58, b) 52 bis 53, c) 51 bis 53, 48 bis 53. Marktver⸗ debt mittel, Ueberſtand; Kälker ruhig, Schweine ebhait. Der Erzeugerpreis für Hühnereier Der Mindeſterzeugerpreis für Hühnereier wird auf Grund der zweiten Verordnung über die Regelung des Eiermarktes vom 3. 5. 1934 im Einvernehmen mit dem Reichskommiſſariat für die Vieh⸗, Milch- und Fettwirtſchaft für das Wirtſchafts⸗ gebiet des Eierverwertungsverbandes Baden⸗Pfalz wie folgt feſtgeſetzt: 1.30 Mark je Kilogramm. Der Preis verſteht ſich ab Hof der Erzeuger. Der feſtgeſetzte Preis iſt ein Erzeuger⸗ mindeſtpreis und darf ſeitens der Aufkäufer nicht unterboten wohl aber überboten werden. Stückweiſes aufkaufen iſt nicht ſtatthaft. Die Preisfeſtſetzung vom 24. 8. 1934 wird durch dieſe Bekanntmachung aufgehoben. f Sie ſchlagen die Brücke Die Zeitung hilft— Brücken in die deutſche Zukunft ſchlagen! Wie ſchwer es iſt, Brücken des gegenſeitigen Verſtehens zu ſchlagen, führt uns immer wieder das Echo des Auslandes vor Augen: auf all die Außerungen guten Willens, auf die aus dem Herzen kommenden Rufe zur Vernunft, zum Glauben an Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit, zur Erkenntnis, folgt vielfach Ablehnung, Mißverſtändnis, um nicht zu ſagen böſer Wille. Ganz anders der Widerhall im Inlande: von dem innerlichen, beſcheidenen Stolz auf erfüllte Pflicht beſeelt, getragen vom Willen, ver⸗ ſtändnisvolle Mitarbeiter am Werk des Aufbaus zu ſein, dürfen die deutſchen Zeitungen vor die Leſerſchaft treten. Denn nun hat ſchon häufig Or. Goebbels aus ſeinem Miniſterium den Zeitungsleuten den Dank ausgeſprochen, den jeder von öhnen deswegen ſo hoch ſchätzt, weil er für ihn zugleich ein neuer Anſporn im Amt zum Wohle des Volksganzen iſt. Die Zeitungsleute freuen ſich, zu wiſſen, was die Leſerſchaft täglich in öhren Zuſchriften wiederholt: Die Zeitung iſt wirklich die große, immer neu zu bauende Brücke zum richtigen Verſtändnis alles Geſchehens drinnen und draußen. Sie führt im Textteil den Leſer an alle die Ereignſſſe und Fragen heran, die ihn bis ins Innerſte erſchüttern, packen, mitreißen. Beſonders öffnet ſie die Herzen für die gewaltige, dauernd fortſchreitende, grundlegende Wandlung der Nation zu ſozialiſtiſcher und nationaler Haltung und Kraft. Im Anzeigenteil wird die Tageszeitung in naher Zukunft ſtärker als je Trägerin der Bemühungen von Handel und Wandel ſein müſſen, die geſamte Volkswirtſchaft durch ihre Teiſmahme an der großen Werbung zu beleben. Denn je ſtärker uns von außen her die Notwendig⸗ keit aufgezwungen wird, uns auf uns ſelbſt zu ſtellen, deſto zielbewußter muß jeder an ſeinem Teil nach innen hin der Pflicht nachkommen, der deutſchen Volkswirtſchaft zu dienen. Dann kann mit vollem Recht jeder Leſer von der Zeitung ſagen: Deutſche Arbeitsfront Richtlinien über die Mitglied ſchaft (Fortſetzung) 1 Skundung der Beiträge 19. a) Auf Antrag des Mitgliedes kann bei triftigen Grün⸗ den eine Stunbung des Beitrages durch die Ortsgruppe bis zu drei Monaten gewährt werden. b) In dieſer Stundungsfriſt ſind die zwei Monate bezw. acht Wochen, die ein Mitglied nach Abſatz 9b mit ſeinen Beitrags⸗ zahlungen höchſtens im Rückſtand bleiben darf, einbegriffen; es darf alſo ſeitens der Ortsgruppe in keinem Fall ein Weiterbe⸗ ſtehen der Mitgliedſchaft ohne itragszahlung über eine Friſt von drei Monaten hinaus zus e ügebilligt werden. c) Wird in einer beſonderen Notlage eine längere Stun⸗ dungsfriſt gewünſcht, ſo entſcheidet über den Antrag die zuſtän⸗ dige Gauverwaltung. d) Die Stundung iſt im Mitgliedsbuch einzutragen. e) Der Antrag auf Stundung muß geſtellt werden, bevor die Mitgliedſchaft gemäß Abſatz 9b erloſchen iſt. Ruhen der Beitragspflicht 20. a) Die Beitragspflicht ruht: 1. während einer Dienſtleiſtung bei der Wehrmacht; 2. während des Beſuchs einer Schule, falls das Mitglied während dieſer Zeit in keinem Arbeitsverhältnis ſteht; 3. während der Dienſtleiſtung beim Freiwilligen Arbeits⸗ dienſt, falls das Mitglied während dieſer Zeit in keinem Arbeits⸗ verhältnis ſteht; 4. wenn das Mitglied in das Ausland gewandert iſt bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Mitglied dort eine Beſchäftigung er⸗ halten hat. b) Dieſe Mitglieder können nur dann in ihr früheres Ver⸗ hältnis zur Deutſchen Arbeitsfront eintreten, wenn ſie ſich ord⸗ nungsgemäß abgemeldet und den Beitrag bis zum Abmeldungs⸗ tage gezahlt haben. Innerhalb von vier Wochen nach der Ent⸗ laſſung aus der Wehrmacht, nach Beendigung des Schulbeſuches, nach dem Ausſcheiden aus dem Arbeitsdienſt hat ſich das Mit⸗ glied unter Vorlage einer Beſcheinigung über die Dauer ſeiner Dienſtleiſtung bezw. des Schulbeſuches bei ſeiner zuſtändigen Orts⸗ gruppe der Deutſchen Arbeitsfront wieder anzumelden. e) Mitglieder, die ins Ausland gegangen ſind, haben ſpä⸗ keſtens acht Wochen nach Erlangen eines Arbeitsplatzes im Aus⸗ land der Gauwaltung Ausland beim Schatzamt der Deutſchen Ar⸗ beitsfront, Berlin, hiervon Kenntnis zu geben. ö Rechts ſchutz 21. a) Auf Antrag kann den Mitgliedern und deren Hinter⸗ bliebenen koſtenlos Rechtsſchutz gewährt werden. b) Die Gewährung iſt an keine Wartezeit gebunden. e), Der Rechtsſchutz erſtreckt ſich auf Klagen aus dem Arbeits⸗ verhältnis und der Sozialverſicherung ſowie auf ſolche, die dem Mitglied aus ſeiner Tätigkeit für die Deutſche Arbeitsfront er⸗ wachſen. d) Ueber Zuläſſigkeit und Umfang des zu gewährenden Rechtsschutzes entſcheidet die zuſtändige Rechtsſchutzſtelle der Deut⸗ ſchen Arbeitsfront. e) Für vor Eintritt in die Deutſche Arbeitsfront anhängig gemachte Rechtsſtreitigkeiten kann nur unter beſonderen Umſtän⸗ den Rechtsſchutz gewährt werden. f) Die für den Rechtsſchutz verauslagten Koſten können zu⸗ rückgefordert werden, wenn das Mitglied bei Inanſpruchnahme des Rechtsſchutzes noch nicht ein Jahr der Deutſchen Arbeitsfront angehört hat und innerhalb eines halben Jahres nach Beendi⸗ 05 des Rechtsſtreites aus der Deutſchen Arbeitsfront aus⸗ ſcheidet. 6 g) Anträge auf Rechtsſchutz für Hinterbliebene eines ver⸗ ſtorbenen Mitglieds müſſen innerhalb dreier Monate bei der Norden een Rechtsſchutzſtelle der Deutſchen Arbeitsfront geſtellt werden. Ankerſtützungseinrichtungen 22. a) Die in der Deutſchen Arbeitsfront zuſammengeſchlof⸗ ſene Volksgemeinſchaft bezweckt, ihre in Not geratenen und be⸗ dürftigen Mitglieder zu unterſtützen. Die Deutſche Arbeitsfront prüft daher im Zweifelsfall die Bedürftigkeit und entſcheidet über Gewährung und Ablehnung endgültig. Die Einlegung von Rechts⸗ mitteln gegen dieſe Entſcheidung iſt grundſätzlich ausgeſchloſſen. Die Unterſtützung wird nur dent Mitglied gewährt. Deſſen An wartſchaft kann daher weder verpfändet noch auf Dritte über · tragen werden. N bh) Die Unterſtützungszahlung wird ſofort eingeſtellt, wenn ſie von den Verſicherungsträgern, von den Behörden oder ſonſtigen dritten Stellen auf ihre Leiſtungen angerechnet wird. i e) Bei der Beſtimmung des Umfangs der Unterſtützung iſt nicht nur die Höhe ſondern auch die Anzahl der gezahlten Bei⸗ träge maßgebend, die das Mitglied an die Deutſche Arbeitsfront, an ihre ehemaligen Verbände und an die übernommenen Orga⸗ niſationen nachweisbar in ununterbrochener Folge entrichtet hat. Veiträge, die für eine vor dem Eintrittstag liegende oder die im boraus für eine kommende Zeit gezahlt worden ſind, werden bei 1 Feſtſtellung der Beitragszeit oder Wartezeit nicht berück⸗ ichtigt. 99 Aus dieſem Grunde muß vor Gewährun jeder Unter⸗ ſtützung die Beitragszahlung nachgeprüft werden. Geſtundete und rückſtändige Beiträge ſind von der Unterſtützungszahlung in Ab⸗ zug zu bringen. e) Die gewährte Unterſtützung iſt in die Mitgliedskarte bezw. in das Mitgliedsbuch einzutragen. ) Während der Zeitdauer einer laufenden Unterſtützung er⸗ höht ſich weder die Dauer noch der Unterſtützungsſatz, auch wenn während der Zeit Beiträge und nicht Verwaltungsgebühren ent⸗ richtet werden. Rundfunk⸗ Programme Reichsſender Stuttgart. Jeden Werktag wiederkehrende Programm⸗ Nummern: 5.35 Bauernfunk, Wetter; 5.45 Choral; 5.50 Gymnaſtik 15 6.15 Frühmuſik; 6.40 Zeit, Nachrichten; 6.50 Wetter; 6.55 Frühkonzert; 8.10 Wetter, Waſſerſtandsnachrichten; 8.15 Gymnaſtik II; 8.35 Funkſtille; 10 Nachrichten; 11.25 Funk⸗ werbungskonzert; 11.55 Wetter; 12 Mitkagskonzert 1 18 Zeit, Nachrichten, Saardienſt; 13.10 Lokale Nachrichten, Wetter; 13.20 Mittagskonzert II; 13.50 Zeit, Nachrichten; 14 Mittagskonzert III 16 Nachmittagskonzert; 18 Jugend⸗ ſtunde; 19.45 Zeit, Wetter, Bauernfunk; 20 Nachrichten; 20.15 Stunde der Nation, 22.20 Zeit, Nachrichten; 22.35 Du mußt wiſſen. 22.45 Lokale Nachrichten, Wetter, Sport. 2% Nachtmuſik. Donnerstag, 20. September: 10.10 Schulfunk für alle Stufen; 10.40 Klaviermuſik; 11 Liederſtunde; 11.40 Bauern⸗ funk; 14.30 Kinderſtunde; 17.30 Muſikaliſche Charakterbil⸗ der; 17.45 Polniſche Tänze; 18.10 Junge Dichtung; 18.25 Spaniſch; 18.45 Wetter, Bauern fiat; 19 Tanzmuſil; 20.10 Dienſt am Kunden, bunter Abend; 22 Du ſollſt nicht mit Feuer ſpielen; 23 Den Nachtregen regnen hören in Kargſali, Traumdichtung; 23.35 Von allerlei Tieren— ee Muſizieren. r; Freſtag, 21. September: 10.10 Muſikaliſche Tiergeſchich⸗ ten; 10.40 Rheinlieder; 11 Sonate von Ludwig van Beet⸗ hoven; 14.30 Schulfunk; 15.35 Zwei Klavierſtücke; 17.30 kerven der Wirtſchaft, Unterhaltung; 17.50 Willi Reichert, 18.25 Zweites offenes Liederſingen; 19 Tanzmuſik; 19.30 —————— für Küche und Haus; Geſpräche; 17.50 Aus Zeit und Leben; 18.25 Spaniſch; 18.50 Aus den Domgärten in Speyer; 6) Mehrere Unterſtützungen können nicht nebeneinander be⸗ zogen werden. Es wird bei Unterſtützung gewährt. Anterſtützung bei Krankheit oder Arbeitsloſigkeit. 23. a) Die Mitglieder können bei Krankheit und Arbeitsloſig⸗ leit eine Unterſtützung erhalten, wenn ſie mindeſtens 12 Monats⸗ baw. 52 Wochenbeiträge bezahlt haben und durch Krankheit oder durch unverſchuldete Arbeitsloſigkeit, bei weiblichen Mitgliedern auch, wenn ſie durch Schwangerſchaft, Geburt oder Wochenbett er⸗ werbslos geworden ſind. b) Erwerbsloſenunterſtützung kann nur gewährt werden, wenn der Antragſteller im Beſitz der Stempelkarte iſt. c) Unterſtützung bei Krankheit kann nur dann beantragt wer⸗ den, wenn ſich das Mitglied in einem Arbeits- oder Angeſtellten⸗ verhältnis befunden hat. d) Die Unterſtützung wird nach ſiebentägiger Erwerbsloſigkeit, alſo von Beginn der zweiten Erwerbsloſenwoche an, gezahlt. Die ſiebentägige Wartezeit kann erſt nach Ablauf des Monats bzw. der Woche beginnen, für die der 12. Monats⸗ bzw. 52. Wochen⸗ beitrag entrichtet iſt. Zuſammentreffen ſtets die höhere Anterſtützungsdauer. 24. a) Die Bezugsdauer der Unterſtützung beträgt höchſtens bei mindeſtens 12 Monatsbeiträgen(oder 52 Wochenmarken) 7 Wochen 24 5„ 104 5 8 36 5„ 156„. 48 5„ 208 85 10 60 5„ 260 5 111 72 1„ 312 8 1 84 75„ 364 85 13 96 5„ 416 5 113 108 5„ 468 5 15 120 15„ 520 15 16 b) die vorgeſehene Unterſtützungshöchſtdauer kann jeweils nur innerhalb einer Unterſtützungsperiode gewährt werden. Jede Unter⸗ ſtützungsperiode umfaßt zwei Jahre und beginnt mit dem erſten Unterſtützungstag. Innerhalb dieſer Periode werden die Unter⸗ ſtützungstage fortgezählt. Iſt die Höchſtzahl erreicht, ſo kann er⸗ neut Erwerbsloſenunterſtützung gewährt werden, wenn die Pe⸗ riode abgelaufen iſt und wenn ſeit Beginn der letzten Unter⸗ ſtützungsperiode wieder mindeſtens 12 Monats⸗ bzw. 52 Wochen⸗ beiträge entrichtet worden ſind. Nachweis der Unterſtützungsberechtigung. 25. Als Ausweis bei Anträgen auf Unterſtützungen gilt bei Arbeitsloſigkett die Stempelkarte oder eine Beſcheinigung des zu⸗ ſtändigen Arbeitsamtes, in Krankheitsfällen und bei weiblichen Mitgliedern bei Schwangerſchaft, Entbindung oder Wochenbett der Krankenſchein, oder, wenn das Mitglied keiner Krankenkaſſe ange⸗ hört, eine ärztliche Beſcheinigung, Höhe des Ankerſtützungsbekrages. 26 a) Die Unterſtützungsſätze bel Erwerbsloſigkeit werden auf zrund des Durchſchnitksbeitrages der zuletzt vor dem Unter⸗ ſtützungsfall geleiſteten 12 Monatsbeiträge bzw 52 Wochenbeiträge feſtgeſetzt. Es wird als Unterſtützungsſatz der dieſem errechnete Durchſchnittsbeitrag am nächſten liegende Beitrag angenommen. b) Die tägliche Unterſtützung hat die Höhe eines Wochenbei⸗ trages der betreffenden Beitragsklaſſe, darf aber den Satz der Klaſſe 15 nicht überſchreiten c) Bei der Unterſtützungszahlung, die wöchentlich nachträglich erfolgt, iſt der fällige Mikgliedsbeitrag der Klaſſe 4 oder auf Wunſch des Mitgliedes ein höherer Beitrag einzubehalten. Beſchränkung der Gewährung der Anterſtützung. 27. Die Unterſtützung wird nicht gewährt: a) ſolange das Mitglied Gehalt oder Lohn weiterbezieht; Ab⸗ ſindungen und ſonſtige Entſchädigungen irgendwelcher Art werden auf Gehalt bzw. Lohnbezug angerechnet: b) im Falle wiſſentlich oder grobfahrläſſig gemachter falſcher Angaben bei der Antragſtellung; c) wenn das Mitglied, ohne eine feſte Anſtellung zu haben, in das Ausland geht; d) wenn Erwerbsunfähigkeit im Sinne der reichsgeſetzlichen Angeſtellten⸗, Invaliden⸗ oder Knappſchaftsverſicherung vorliegt und Rente oder Ruhegeld aus obigen und anderen Verſicherungs⸗ einrichtungen bezogen wird, oder wenn bei der Berufsunfähigkeit vom früheren Arbeitgeber ein Ruhegeld gezahlt wird und das Mit⸗ glied damit ein Geſamteinkommen von mehr als 100 RM hat;: e) wenn ohne Eintritt der Erwerbsunfähigkeit ein Ruhegeld gezahlt wird, das 50 Prozent ſeines letzten Arbeitseinkommens überſteigt und ſein Geſamteinkommen damit mehr als 100 RM ausmacht; ) wenn eine Unfall-, Kriegs⸗ oder Parteidienſtbeſchädigungs⸗ rente von mindeſtens 6676 Prozent gewährt wird und ſein Ge⸗ ſamteinkommen damit 100 RM monatlich überſteigt. Invaliden⸗ und Altersunkerſtützung. 28. a) Mitglieder, die infolge Krankheit, Unfall, Invalidität oder Alter dauernd erwerbsunfähig ſind, können eine laufende Unterſtützung erhalten. b) Die Zahlung der Invalidenunterſtützung beginnt früheſtens mit dem Monat des Beginns der ſtaatlichen Unterſtützung. Eine rückwirkende Bewilligung für höchſtens drei Monate iſt nur dann zuläſſig, wenn der Antrag ſpäteſtens vier Wochen nach dem Aus⸗ ſtellungsdatum des Rentenbeſcheids geſtellt worden iſt, ſonſt beginnt bie Auszahlung mit dem dem Antragstage folgenden Monat. c) Alters⸗ und Inpalidenunterſtützungsempfänger zahlen Bei⸗ trag nach Klaſſe 3 des Beitragsplanes. Nachweis der Unterſtützungsberechtigung. 29. Die Gewährung der Unterſtützung iſt in der Regel an die Leiſtung einer Rente durch die Angeſtellten-, Invaliden oder Knappſchaftsverſicherung bzw. einer Unfall⸗ oder Parteidienſtbe⸗ ſchädigtenrente von mindeſtens 6675 Prozent oder von dem Gut⸗ achten eines von der Deutſchen Arbeitsfront zu beſtimmenden Arztes abhänaia. Höhe der Anterſtützung. 30. a) Die Invalidenunterſtützung richtet ſich nach der Zahl der geleiſteten Beiträge und nach dem Durchſchnitt der zulegt ge zahlten 60 Monatsbeiträge bzw. 260 Wochenbeiträge. Es wit der Unterſtützungszahlung der Beitrag der Klaſſe zugrunde gelegt, der dem Durchſchnitt am nächſten liegt.. 3) Die Unterſtützung beträgt monatlich bei mindeſtens Monats⸗ Wochen⸗ beiträgen beiträgen 120 oder 320 den dreifachen Monatsbetrag 180 780„ vierfachen Monatsbetrag 240„ 1040 fünffachen Monatsbetrag 5 300„ 1300„ fechsfachen Monatsbetrag 360„ 1560„ ſiebenfachen Monatsbetrag 420„ 1820„ achtfachen Monatsbetrag u. mehr u. mehr 2 Die Höhe der monatlichen Unterſtützung iſt mindeſtens nach dem Monatsbeitrag der Klaſſe 7 und höchſtens nach dem der Klaſſe 15 zu berechnen. e) Mitglieder derjenigen Reichsbetriebsgemeinſchaften, die bis⸗ lang Invalidenunterſtützung nicht kannten, haben vom Inkraſt. treten dieſer Richtlinien an die volle Wartezeit(10 Jahre) zu er⸗ füllen. Soweit jedoch dieſe Mitglieder bereits vor dem 1. Ig⸗ nuar 1929 den damaligen Gewerkſchaften beigetreten ſind und ununterbrochen ihre Mitgliedſchaft aufrechterhalten haben, umfaßt die Wartezeit für dieſe nur fünf Jahre. Nach Ablauf dieſer Wartezeit erhalten die Mitglieder den Unterſtützungsſatz, der ihrer katſächlichen Beitragsleiſtung entſpricht. f Beſchränkung der Gewährung der Ankerſtützung 31. Eine Bewilligung der Invalidenunterſtützung iſt ausge ſchloſſen, wenn das Mitglied ein monatliches Einkommen von mindeſtens 50 Prozent des üblichen Arbeitseinkommens der Be⸗ rufsgruppe in ſeiner Gegend hat und ſein Einkommen den Be trag von 100 RM monatlich erreicht. s Sonſtiges Einkommen zuzüglich fen zuſammen den Betrag von 100 ſteigen. Invalidenunterſtützung dür⸗ RM monatlich nicht über, Noffallunterſtützung 32. a) Ferner kann die Deutſche Arbeitsfront Unterſtützungen in beſonderen Notfällen gewähren. b) Derartige Anträge ſind mit einem Gutachten der Orts: gruppe der Deutſchen Arbeitsfront an das„Amt für Selbsthilfe“ der Deutſchen Arbeitsfront, Berlin, zu richten, welches über de Gewährung oder Ablehnung endgültig entſcheidet. Heiratsunterſtützung 3. Weibliche Mitglieder erhalten, wenn ſie ſich verheiraten und aus ihrem Arbeitsverhältnis ausſcheiden, eine einmalige Hei. ratsbeihilfe in Höhe von 5 RM für je 12 Monatsbeiträge bezw, 52 Wochenbeiträge. Der Höchſtbetrag darf 100 RM nicht über⸗ ſteigen. Sterbegeld 34. a) Nach Entrichtung von 12 Monats⸗ bezw. 52 Wochen- beiträgen kann die Deutſche Arbeitsfront nach Vorlage der Ster⸗ beurkunde beim Tode eines Mitgliedes an die Ehefrau des Ver⸗ ſtorbenen oder, falls er von ihr getrennt lebte bezw. wenn ſie verſtorben iſt, an die Kinder oder an die Perſon, die die Be⸗ ſtattung nachweisbar aus eigenen Mitteln beſtritten hat, eine Sterbegeldunterſtützung gewähren. b) Mitgliedern, die bei ihrem Eintritt in die Deutſche Ar⸗ beitsfront das 50. Lebensjahr vollendet haben, kann erſt nach Leiſtung von 36 Monatsbeiträgen bezw. 156 Wochenbeiträgen die Anwartſchaft auf Sterbegeld zugeſtanden werden. c) Der Bezug der Sterbegeldunterſtützung als Erbgut ohne die Vorausſetzung von 14a und b iſt ausgeſchloſſen. Sterbegeld für Ehefrauen und ſchulpflichtige Kinder. 35. Beim Tode der Ehefrau kann an das Mitglied ein Ster's, geld gewährt werden, wenn ſie mit ihm bis zu ihrem Tode in gemeinſamem Haushalt gelebt hat. Ebenſo kann beim Tode ei⸗ nes ſchulpflichtigen Kindes im Alter vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Sterbegeld gezahlt werden. In dieſen beiden Fäuen iſt jedoch die Bedürftigkeit zu prüfen, Höhe des Sterbegeldes 36, a) Die Höhe des Sterbegeldes richtet ſich nach der Dauer der Mitgliedſchaft. Es beträgt: 20 RM nach einjähriger Mitgliedſchaft, 40 RM nach zweijähriger Mitgliedſchaft, 60 RM nach dreijähriger Mitgliedſchaft, 80 RM nach vierjähriger Mitgliedſchaft, 100 RM nach fünf und mehrjähriger Mitgliedſchaft. b) Für ſeden Sterbefall kann nur einmal Sterbegeld gewährt werden. Beim Zuſammentreffen von zwei verſchiedenen Sterbe⸗ geldſummen für einen Sterbefall wird nur der höhere Betrag gezahlt, und zwar im Zweifelsfall an den hinterbliebenen Fa⸗ milienvorſtand. Opfer der Arbeit. 37. a) Verunglücken durch Naturkataſtrophen oder Einwir⸗ zungen höherer Gewalt gleichzeitig mehrere Volksgenoſſen tödlich oaer mit tödlichem Ausgang auf ihrer gemeinſamen Arbeitsſtelle, do kann den Hinterbliebenen männlicher Mitglieder eine Unter- ſtützung aus der Stiftung„Opfer der Arbeite gewährt werden. b) Bei ſonſtigen größeren Unglücksfällen, welche nicht durch Einwirkung höherer Gewalt oder auf Naturkataſtrophen zurück zuführen ſind, entſcheidet der Führer der Deutſchen Arbeitsfront oder eine von ihm beſtimmte Stelle endgültig über die Zuläfſig⸗ keit einer Unterſtützung. c) Als Hinterbliebene gelten die Ehefrau und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die bis zum Tode des Mit⸗ gliedes in häuslicher Gemeinſchaft mit ihm lebten. d) Die Deutſche Arbeitsfront kann entſcheiden, ob ſie eine einmalige Unterſtützung für angemeſſen hält oder eine dauernde Unterſtützung gewähren will. e) Ueber die Höhe und Dauer der Unterſtützung wird in ſe⸗ dem einzelnen Falle entſchieden. 5 Berlin, den 27. Auguſt 1934. 5 5 Dr. Robert Len. Zeit, Wetter; Bauernfunk, 19.45 Politiſcher Kurzbericht; 20.15 Thomas Stoltzer; 20.45 Soliſten⸗Konzert; 22.35 Lokale Nachrichten Wetter, Sport; 22.45 Sportvorſchau; 23 Flat⸗ tergeiſter, muſikaliſches Potpourri. Samstag, 22. September: 10.10 Klaviermuſik; 10.30 Aus eigenem Schaffen; 11 Wie's daheim war; 14.30 Jugend⸗ funk; 15.10 Lernt morſen; 15.30 Handharmonikamuſik, 18 Stimme der Grenze; 18.20 Tanzmuſik; 19 Dr Wei wird ſiaß, ſchwäbiſche Stunde; 20.05 Saarumſchau; 20.15 Die Land⸗ ſtreicher, Operette von Ziehrer; 23 Nachtmuſik. Reichsſender Frankfurt. Jeden Werktag wied... rende Programm⸗Nummern: 5.45 Choral, Zeit, Wetter; 5.50 Gymnaſtik I; 6.15 Gym⸗ naſtik II; 6.40 Zeit, Nachrichten; 6.50 Wetter; 6.55 Früh⸗ konzert; 8.10 Waſſerſtandsmeldungen, Wetter; 8.15 Gym⸗ naſtik; 10 Nachrichten; 11 Werbekonzert; 11.30 Programm⸗ anſage, Wirtſchaftsmeldungen, Wetter; 11.45 Sozialdienſt; 12 Mittagskonzert 1; 13 Zeit, Nachrichten; 13.10 Lokale Nachrichten; 13.20 Mittagskonzert II; 13.50 Zeit, Nachrich⸗ ten; 14 Mittagskonzert III; 14.30 Wirtſchaftsbericht; 14.45 Zeit, Wirtſchaftsmeldungen; 14.55 Gießener Wetterbericht; 16. Nachmittagskonzert; 18 Jugendſtunde; 18.45 Wetter, Wirtſchaftsmeldungen, Zeit; 20 Zeit, Nachrichten; 20.15 Stunde der Nation; 22.20 Zeit, Nachrichten; 22.35 Du mußt wiſſen...; 22.45 Lokale Nachrichten; 24 Nachtmuſik. Donnerstag, 20. September: 10.45 Praktiſche Ratſchläge 15.10 Kinderſtunde; 17.30 Deutſche 19.30 Saarumſchau; 20.10 777V70VFFCß(ß èͤ KTA N 22 Luſtige Weiſen auf dem Akkordeon; 23 Tanz⸗ muſik. Freitag, 21. September: 10.15 Schulfunk; 10.45 Prak⸗ tiſche Ratſchläge für Küche und Haus; 15.10 Für die Frau; 17.30 Vor einem kleinen Aquarium, Plauderei; 17.45 Volks⸗ tümliche Lieder; 18.25 Wie wird Deutſchland mit Zünd⸗ hölzern verſorgt?, Unterhaltung; 18.50 Abendmuſik; 19.45 Politiſcher Kurzbericht; 20.45 Anterhaltungskonzert; 21.45 Jung gefreit— iſt halb gewonnen; 22.35 Lokale Nackrichten. Wetter, Sport; 22.45 Sportvorſchauß 23 Flattergeiſter, muſt⸗ kaliſches Potpourri. g Samstag, 22. September: 10.10 Schulfunk; 14.30 Quer durch die Wirtſchaft; 15 Lernt morſen; 15.30 Handharmo⸗ nikakonzert, 18 Stimme der Grenze; 18.20 Wochenſchau; 18.35 Stegreifſendung; 19 Blasmuſik, 20.05 Saarländiſche Amſchau; 20.15 Großer, luſtiger Abend im Funkfaal des Neichsſenders Frankfurt; 22.35 Lokale Nachrichten, Wekter, Sport; 22.45 Fortſetzung des bunten Abends. .. ĩðV. Gedenktage 8 20. September. 1870 Einnahme Roms durch die italieniſche Armee; Ende des Kirchenſtaates. 1898 Der Dichter Theodor Fontane in Berlin geſtorben. 1910 Der Schauspieler Joſef Kainz in Wien i ber d 1932 Der Maler Max Slevogt in Neukaſtell bei Landau i. d. Pfalz geſtorben. Sonnenaufgang 5,41. Sonnenuntergang 18/08. Orcheſterkonzert; 21 Der Herzog und die Baderstochter, Funk⸗ Mondaufgang 16,52. Monduntergang 136, 29 S 2— — 2