r Blatt zu Wr. 251 Das Handwerk im Wandel des Jahrhunderts Zum Tag des Deutſchen Handwerks am 28. Oktober. Ehrt eure deutſchen Meiſter, Dann bannt ihr gute Geiſter! (Richard Wagner in„Meiſterſinger“.) Am 28. Oktober findet zum zweitenmal in allen deut⸗ ſchen Gauen der Tag des Deutſchen Handwerks ſtatt. Iſt der 1. Mai der Tag der nationalen Arbeit, der 1. Oktober als Erntedankfeſt der Tag des deutſchen Bauern, ſo reiht ſich daran im Oktober der Tag des deutſchen Handwerks. 1933 wurde dieſer Tag zu einer großen, wirkungsvollen Werbeaktion ausgeſtaltet. Die Gedanken der Reichshand⸗ werkswoche 1933 ſollen am Tag des deutſchen Handwerks 1934 weiter vertieft werden. Denn im Handwerk liegt ur⸗ deutſches Volkstum! Das deutſche Handwerk kann mit berechtigtem Stolz auf eine ruhmvolle tauſendjährige Vergangenheit zurück⸗ blicken, eine Vergangenheit, die im Spiegel der Geſchichte das Handwerk zu allen Zeiten als den Hauptträger des Wirtſchafts⸗ und Kulturlebens zeigt, als die ſicherſte Stütze des politiſchen und ſozialen Gemeinſchaftsweſens. Beſonders aber im Mittelalter wird dieſe Bedeutung des Hand⸗ werks dokumentiert durch die Tatſache, daß es in ſeinen Zünften faſt überall zum ausſchlaggebenden Faktor des öffentlichen Lebens geworden war. Die Entwicklung des deutſchen Handwerks beginnt mit den Anfängen unſerer Volksgeſchichte. Schon die Ger⸗ manen waren nicht nur geſchickte Ackerbauern, ſondern auch kunſtreiche Handwerker. Darüber berichtet uns der römiſche Geſchichtsſchreiber Tacitus:„Schon in grauer Vor⸗ zeit verfertigten ſie ihre notwendigſten Werkzeuge und Haus⸗ geräte, aber vor allem auch Jagd⸗ und Kriegswaffen aus Stein, Holz, Horn und Knochen.“— Die Bodenfunde und die letzten a dunn zeigen die germaniſchen Erzeugniſſe in Erz(Schmuck und Waffen) auf erſtaunlicher Höhe. Eine eigentliche Handwerkskunſt bildete dabei die Schmiederei, und die germaniſche Sage berichtet ſchon von zauberkundigen Schmieden übermenſchlicher Abkunft, ſie feiert Wieland den Schmied, den Helden Siegfried, der ſich ſelbſt ſein unvergleichliches Schwert ſchweißt, und erzählt von Zwer⸗ gen und Erdſchmiedelein, die die Metallſchätze des Erdinnern kennen und verwalten und zu wunderbarem Schmuck wie zu Waffen und Rüſtungen umſchaffen. Und weiter berichtet Tacitus, daß der germaniſche Bauer aus den Stämmen des heimiſchen Waldes ſein Pfoſten⸗ haus zimmert, das Gebälk mit Strohlehm dichtet und die Dächer mit Schilf und Stroh bedeckt, daß die germaniſche Hausfrau ſpinnt und webt, das Gerſtenbier braut und aus Honig den Feſttrank, den ſüßen Met, bereitet, das Ge⸗ treide mit der Handmühle mahlt und daß ſie das in jedem Haushalt unentbehrliche Topfzeug knetet und formt. So ſehen wir, daß bei unſeren Vorfahren bereits das Handwerk in hoher Blüte ſtand und dies nicht aus einem öffentlichen Bedürfnis, ſondern aus dem des Hof⸗ und Fa⸗ milienhaushalts entſtand. Zunftweſen und Blütezeit Nicht alles, was der Germane für ſeinen Haushalt brauchte, konnte er ſich im Laufe der Jahrhunderte ſelbſt anſchaffen; er hatte immer mehr den Handwerker nötig, und ſo vermehrte ſich auch die Zahl der handwerklichen Lebens⸗ berufe, die als ſtaatsbildendes Element ſeit der Wende des 9. Jahrhunderts nach Seßhaftigkeit ſtrebten. Das Handwerk konnte ſich mit dem Erſtehen und Aufblühen ſtädtiſchen Le⸗ bens immer mehr entfalten, um dann mit der im Laufe des 13. Jahrhunderts erfolgten Stadtverfaſſung zur höchſten Blüte zu gelangen. Die Blütezeit des deutſchen Handwerks und die des deutſchen Städteweſens im Mittelalter iſt ganz weſentlich bedingt durch das Entſtehen einer eigenartigen gewerblichen Genoſſenſchaft, des Zunftweſens. Die Zunft war ein Verband, in dem ſich die Hand⸗ werker des gleichen Berufes enger zuſammenſchloſſen. Als älteſte Zunft kann die der Bettziechenweber in Köln um die Mitte des 13. Jahrhunderts genannt werden. Im Laufe des 14. Jahrhunderts kam es dann zu einer Aus⸗ dehnung der Macht der Zünfte. Je mehr durch die Lei⸗ ſtungen der Gewerbe und die Ausdehnung des Verkehrs und Handels der Wohlſtand der Städte ſtieg, deſto weniger waren die Zünfte geneigt, dem alten Patriziat, den Ge⸗ ſchlechtern, die Regierung der Städte zu überlaſſen. In krie⸗ geriſchen Erhebungen— in der Geſchichte mit Handwerker⸗ repolutionen bezeichnet— wurden die„Geſchlechter“ in den Haupthandelsſtädten beſiegt, und ſomit ſtieg die Bedeutung des Zunftweſens. Im 15. Jahrhundert beſitzen die Zünfte obrigkeitliche Gewalt mit beſtimmten Verpflichtungen gegen⸗ über der Geſamtbürgerſchaft und beſtimmten Zwangsrechten, von denen gegenüber dem Handwerk der Zunftzwang der weitaus wichtigſte iſt.. Bis zum 15. Jahrhundert bildet die Zunft eine Le⸗ bensgemeinſchaft voll innerer Kraft und Entſchloſſen⸗ heit, eine Schule des Gemeinſinns, der Arbeitſamkeit und des echten Bürgerſtolzes, eine Hüterin der Handwerksehre. Und ſo konnte ſich das Handwerk ſelbſt zum Kunſthandwerk ent⸗ falten: der Goldſchmiedelehrling Albrecht Dürer wurde Deutſchlands größter Maler und der Bahnbrecher der Re⸗ naiſſance in Deutſchland und Schöpfer des wunderbaren Sebaldusgrabes, Peter Viſcher, war einer der größten Meiſter aller Zeiten; die vielen, wundervoll geſchnitzten Kanzeln und Chorſtühle unſerer gotiſchen Kirchen, die bunten Glasmalereien, die vielen Gilde⸗ und Zunfthäuſer, die Ar⸗ tushöfe und Trinkſtuben und nicht zuletzt die maleriſchen mittelalterlichen Städte zeugen heute noch von einer Zeit, da das deutſche Handwerk auf höchſter Blüte ſtand. Der Verfall Wenn man die Zeit von 12 bis 1500 als die der Blüte des mittelalterlichen Städteweſens und der Zünfte erkennt ſo muß man die folgenden 350 Jahre als die des n — Niedergangs bezeichnen. Die Urſache darf man aber nich in den innenwirtſchaftlichen Veränderungen und dem Erſtarre der Zunftorganiſation ſehen, ſondern in erſter Linie in den veränderten weltwirtſchaftlichen Bedingungen— Entdeckun Amerikas und des Seeweges nach Indien— und in de politiſchen Einwirkungen des 30jährigen Krieges. In der Folgezeit verſuchten die nach dem 30 jährigen Kriege wieder zur Macht gelangten Territorialherren durch das„Merkan⸗ lilſyſtem“ den Wohlſtand ihrer Völker wieder zu heben. Und dadurch entſtand in der Manufaktur dem Handwerk eine überlegene Konkurrenz. Zwar verſuchten die Zünfte wenigſtens den Lebensſtand ihrer Mitglieder gegen Ver⸗ ſchlechterung zu ſichern, indem ſie zu Verſchärfungen der Be⸗ dingungen innerhalb ihrer Organiſation ſchritten. So wurden die Verlängerung der Lehrzeit und die Erhöhung des Lehr⸗ geldes, der Wanderzwang für die Geſellen eingeführt und die Aufnahmegebühr in die Zunft erhöht. Unter ſolchen Bedingungen konnten viele Geſellen nicht mehr die ſelbſtändig wirtſchaftliche Eriſtenz erringen und ſo entſtand ein Riß zwiſchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und das bis dahin eine geſchloſſene Front bildende Handwerk begann zu zerfallen. Als dann die Zünfte noch allerorts ſich zu Auswüchſen hinreißen ließen, wandte ſich auch die öffentliche Meinung gegen ſie. Der vollſtändige Zerfall des Handwerks war aber nicht mehr aufzuhalten. Ach lung Saarabſtimmungsberechligte! Der Bund der Saarvereine teilt uns mit: Jede im Saargebiet wohnende Perſon kann Einſpruch gegen die Eintragung einer bereits in die vorläufige Abſtimmungs⸗ liſte aufgenommenen Perſon erheben. Die Abſtimmungskommiſſion hat nun verfügt, daß der⸗ jenige, der einen ſolchen Einſpruch einlegt, eine Abichrift desſelben durch eingeſchriebenen Brief dem Be⸗ troffenen mitzuteilen hat, und zwar an deſſen Anſchrift im Saargebiet. Der Betroffene muß innerhalb von 4 Tagen ſeit Aufgabe dieſes Einſchreibebriefes zur Poſt(alſo nicht ſeit dem Tage, an dem er ihn erhält), ſeine Einwendungen gegen dieſen Einſpruch dem zuſtändigen Kreisbüro ſchrift⸗ lich mitteilen. Er muß ferner das ihm abſchriftlich zuge⸗ ſtellte Einſpruchsſchreiben des Einſprucherhebenden ſeiner Erwiderung an das Kre sbüro beifügen Alſo: Wer einen ſolchen Brief über ſeine Anſchrift im Saargebiet erhält, muß ſofort ſeine Einwendungen ſchrift⸗ lich— Unkerlagen nicht vergeſſen— unter Beifügung der Schrift des Gegners an das zuſtändige Kreisbüro der Ab- ſtimmungskommiſſion ſenden. In Zweifelsfällen wende man ſich ſofort an die Ortsgruppen des Bundes der Saar- vereine. In den letzten Tagen ſind von ſeparatiſtiſcher Seite zahlreiche Einſprüche gegen in Deutſchland lebende Per⸗ a eingelegt worden, meiſtens mit folgender Bemer⸗ ung: „Die betreffende Perſon hat am 23. Juni 1919 nicht die Saareinwohnereigenſchaft im Sinne der Wahlordnung be⸗ ſeſſen. Beweis: Die erforderlichen Urkunden wurden von amtlichen Behörden verweigert.“ Wem ein ſolcher, offenbar un begründeter Einſpruch eines Dritten zugeht, braucht darauf nicht zu antworten. Es iſt auch nichts dagegen einzuwenden, wenn er folgende Gegenäußerung an das Kreisbüro ſendek: „Auf den mir zugeſtellten Einſpruch beziehe ich mich zum Nachweis meiner Abſtimmungsberechtigung auf das von mir früher vorgelegte Beweismaterial und beantrage die Verwerfung des Einſpruchs.“ Die große Anzahl derartiger Einſprüche ohne jede Be⸗ gründung beweiſt klar, daß es ſich um eine politiſche Mache von ſeparatiſtiſcher Seite handelt, und daß dieſe Einſprüche nicht eingelegt werden, weil man der Ueberzeugung iſt, der Betreffende ſei nicht abſtimmungsberechtigt, ſondern weil man die Abſtimmungsbehörden mit Arbeit überlaſten will, um an techniſchen Schwierigkeiten die rechtzeitige Abhal⸗ tung der Abſtimmung ſcheitern zu laſſen. Der unermüdliche Schaffer Wie leicht hat es ein Baumeiſter! Der Boden iſt jung⸗ fräulich, in den er die Grundfeſte ſeines Hauſes baut. Wir aber, mit einem nicht gerade beneidenswerten Erbe erſt kurz vergangener Zeit, wir müſſen viel Schutt bei⸗ ſeite räumen, um den neuen Bau Deutſchlands beginnen zu können. Der Schutt iſt weggeräumt! Millionen Hände regen ſich, um den Grund auszuheben und ſchon werden dieſe tauſend Dinge herbeigeſchafft, die zum Neubau notwendig ſind. Ein Klingen und Surren erfüllt vibrierend die Luft, die Kelle wirft den Mörtel und ein Stein legt ſich auf den anderen. In dieſen Steinen ruht Dein Spargut. Es iſt verbunden mit dem Schweiß und der 9 h Hand des Arbeiters, mit dem Denken und den ſchlafloſen Nächten des Ingenieurs, mit dem Brot, das Du ißt und mit der Luft, die Du atmeſt. In ihr ſchwebt ein Lied, deſſen Kehrreim iſt: Arbeit— Aufbau! Arbeit— Auf⸗ bau! Dein Sparpfennig in einer e ee Bank oder einer Sparkaſſe in irgendeiner Form unter⸗ gebracht, er ſingt dieſes Lied mit, er wird mit hineinge⸗ en in dieſen bezwingenden Akkord deutſcher Arbeitskraft Es iſt eine gewaltige Melodie, die zum blauen, über Deutſchland geſpannten Firmament empor⸗ ſteigt und aus dem es wie Sphärenmuſik zurückklingt: Arbeit— Aufbau! Arbeit— Aufbau! Vorbereitungen für die Winterolympiade. Unſer Bild geſtattet ei⸗ nen Blick auf das im Bau befindliche Kunſt eisſtadion mit den Tri⸗ bünenanlagen in Gar⸗ miſch. rmiſch⸗Par tenkirchen iſt der Schau⸗ olatz der Winterolym⸗ piade im Jahre 1936. Im Hintergrund der „ er Handel und Wirtſchaſft (Ohne Gewähr.) Mannheimer Getreidegroßmarkt vom 25. Oktober, Amt⸗ lich notierten: Weizen Preisgebiet W 15 20.20, Wᷣ̃ 16 2040 W'᷑17 20.70, Ausgleich plus 40 Pfennig; Roggen Preisgebie R 15 16.40, R 16 16.70, R 13 16, Ausgleich plus 40 If 5 Braugerſte, inl. 19 bis 20.50, Winter⸗ und Induftriegerſ 18 bis 19; Futtergerſte G7 15.40, G 8 15.70, G 9.1590 G 11 16.20, Ausgleich plus 30 Pfennig; Hafer Preisgebiet H. 11 15.40, 5 14 15.90,§ 17 15.20, Ausgleich plus 3) Pfennig; Naps, inl. 31; Mais mit Sack 21.25; Weizenkleit mit Sack W 17 10.35; Roggenkleie mit Sack R 16 1002. Weizenfuttermehl 1 Weizennachmehl 16.25, Ausgleig plus 305 i ollkleie 50 Pfennig höher; Erdnußkuchen 14.50; Sojaſchr; Rapskucd en, ausl. 11.90, dto. inl. 114% Palmkuchen 13 Kokoskuchen 15.20; Leinkuchen 15.20, Biertreber mit Sack 17; Malzkeime 15.50; Trockenſchnitel loſe 8.40; Rohmelaſſe 5.60; Steffenſchnitzel 10, Wieſenher loſes, neues 9.80 bis 10.60; Luzernekleeheu 10.50 bis 11. Stroh, gepreßt(Roggen und Weizen) 3.25 bis 3.75, dio. (Hafer und Gerſte) 3.7/5 bis 4.05, Stroh, gebündelt(Roggen und Weizen) 2.75 bis 3.25, dto.(Hafer und Gerſte) 345 bis 3.85; Weizenmehl: Gebiet 17 Type 790 aus Inlande⸗ weizen 27.50, Gebiet 16 27.15, Gebiet 15(Bauland und See kreis) 27.50; Roggenmehl: Gebiet 16 Type 997 24.60, Ge⸗ biet 15 24, Gebiet 13 23.60; zuzüglich 0.50 Mark Fracht ausgleich; Weizenmehl mit einer Beimiſchung von 20 Prozent Auslandsweizen Auſſchlag 3 Mark per 100 Kilogramm nit einer Beimiſchung von 10 Prozent Auslandsweizen Au ſchlag 1.50 Mark per 100 Kilogramm. Mannheimer Schlachtviehmarkt vom 25. Oktober. gl fuhr: 18 Kälber, 26 Schafe, 4 Schweine, 3 Ziegen, 250 Fer, kel und 345 Läufer. Preiſe: Ferkel bis ſechs Wochen 7 biz 12, Ferkel über ſechs Wochen 16 bis 23, Läufer 24 bis 29 Mark.— Marktverlauf: lebhaft. * Der Mindeſterzeugerpreis für Hühnereier. () Karlsruhe, 25. Okt. Die Landesbauernſchaft Baden teilt uns mit: Der Mindeſterzeugerpreis für Hühnereier wird mit Wirkung vom 22. Oktober 1934 für das Wirtſchafts⸗ s Eierverwertungsverbandes Baden⸗Pfalz auf 164 je Kilogramm feſtgeſetzt. Der Preis verſteht ſich ab Hof des Erzeugers. Der feſtgeſetzte Preis iſt ein Erzeuger⸗ mindeſtpreis und darf ſeitens der Aufkäufer nicht unterboten, wohl aber überboten werden. Stückweiſes Aufkaufen iſt nicht ſtatthaft. Die Preisfeſtſetzung vom 8. 10. 1934 wird durch dieſe Bekanntmachung aufgehoben. Dollarnoten im Brief Darf man alte Goldſtücke beſitzen? In den Kreiſen derjenigen Volksgenoſſen, die nicht täg' lich als Geſchäftsleute mit Deviſenfragen zu tun haben, be⸗ ſtehen noch vielfach Zweifel darüber, wie ſie ſich zu ver⸗ halten haben, wenn ſie doch einmal ausländiſche Münzen oder Banknoten in die Hand bekommen. Dieſe Kenntilz iſt umſo wichtiger, als die Zuwiderhandlungen gegen die Deviſenvorſchriften, auch wenn ſie fahrläſſig und in Un⸗ kenntnis der Geſetzesbeſtimmungen erfolgen, mit ſchweren Strafen bedroht ſind. Das ND. hat ſich deshalb wegen der Beantwortung einiger Fragen, die alle Volksgenoſſen beſonders intereſſieren, an die zuſtändigen Regierungaſtel⸗ len gewandt. Es handelt ſich hierbei zunächſt um die Frage ob ein Deutſcher, der bei der Rückkehr von einer Aus⸗ landsreiſe noch im Beſitz von ausländiſchen Banknoten eder Scheidemünzen iſt, dieſe mit über die Grenze bringen darf und wie er ſich weiter zu verhalten hat. Hierzu wird erklärt, daß ausländiſche Banknoten oder Scheidemünzen in dieſem Falle ohne weiteres mit über die Grenze ge⸗ bracht werden dürfen. Es beſteht aber die Verpflichtung, die ausländiſchen Zahlungsmittel unverzüglich inner- halb von drei Tagen der Reichsbank unmittelbar oder durch Vermittlung einer Deviſenbank anzubieten. Das Gleiche gilt für ausländiſche Zahlungsmittel, die einem Inländer vom Ausland zugeſandt wor⸗ den ſind, wenn man alſo beiſpielsweiſe von Verwandten zus dem Ausland in einem Brief Dollarnoten als he: ſchenk erhält. Auch dieſe ausländiſchen Zahlungsmittel ſind innerhalb von drei Tagen ohne Rückſicht auf die Höhe der angefallenen Beträge der Reichsbank anzubieten. Eine weitere Frage betrifft die Goldmünzen. Aus⸗ ändiſche Goldmünzen und außer Kurs geſetzte Goldmünzen ſind der Reichsbank abzuliefern. Ein Ablieferungszwang beſteht dagegen nicht für die alten deutſchen Zehn: und Zwanzigmarkſtücke, die bisher noch nicht außer ö Kurs geſetzt ſind. Immerhin iſt auch die Ablieferung dieſer deutſchen Goldmünzen erwünſcht. Freitag, 26. Okt. 1932 A eee