Schadenfreude gegenüberſtehen. g. Blk zu Wr. 267 Nobemberſtimmung in Oeſterreich Das geplagte Land Heſterreich hat nun den Sommer eines Mißvergnügens hinter ſich: Ewige Kriſen, zweimal Bürgerkrieg und niemals eine große klare Entſcheidung, die dem Lande und insbeſondere dem ſchwer geprüften deut⸗ ſchen Volke in Oeſterreich ein Aufwärts zeigen könnte. Es gibt keinen Zuſtand der Beruhigung und der Konſolidie⸗ rung. Das würde an ſich noch nicht ſchlimm ſein. Aber das was in Oeſterreich in Bewegung iſt, iſt nicht etwas Vor⸗ wärtsdrängendes, keine neue Entwicklung, keine große Strö⸗ mung, ſondern es iſt der Kleinkrieg in Permanenz, das Hin⸗ und Herſchieben von Perſonen und Auffaſſungen, das Ein⸗ ſetzen und Abſetzen von Kontrolleuren oder Kommiſſaren. Kurz: kein organiſches Hineinwachſen in eine klare ſtarke Zukunft. Sondern ein Dahinkümmern, ein quälendes Ab⸗ drängen vom großen Licht. Kein Wunder, daß in ſolchen Zuſtänden in dem unglücklichen Lande eine trübe Novem⸗ berſtimmung herrſcht. Es paßt durchaus in dieſe Stimmung, daß ſie hin und wieder durch die Schüſſe marxiſtiſcher Spätlinge unterbro⸗ chen wird, wie es denn kein Wunder ſein kann, daß eine ſoſche Stimmung ein beſonders guter Nährboden für alles gerſetzende iſt. Die Frage„Wohin geheſt du, Oeſterreich?“ ſſt ja von ſeinen neuen Machthabern immer nur ſehr un⸗ vollkommen beantwortet worden. Es wird der Hebung der allgemeinen Stimmung nicht gerade dienlich ſein, daß jetzt der Bundespräſident Miklas eine Wiederwahl deutlich ablehnt. Bei der Feier des 75jährigen Beſtehens des Wie⸗ ner Juriſtenvereins„Concordia“ ſagte er reſigniert:„Wenn Sie ſich in fünf Jahren zum 80. Jubiläum verſammeln werden, dann möge ein anderer, ein neues Staatsober⸗ haupt Oeſterreichs, Sie alle zu größeren Erfolgen des letz⸗ len Jahrfünfts beglückwünſchen, mit mehr Berechtigung und freudiger, als ich es jetzt tue.“ Die öſterreichiſchen Staatsführer ſind ſoeben erſt vom Semmering nach Wien zurückgekehrt. Dort im öſterrei⸗ chiſchen Alpenland hatten ſie eine Beſprechung mit dem ungariſchen Miniſterpräſidenten Gömbös und ſeinem Landwirtſchaftsminiſter Kallay. Von öſterreichiſcher Seite nahmen außer dem Bundeskanzler Schuſchnigg und dem Vizekanzler Fürſt Starhemberg auch der Außen⸗ miniſter Berger⸗Waldenegg teil. Die Tatſache, daß man die Zuſammenkunft auf dem Semmering mit dem Schleier des Geheimniſſes umgibt, daß man den Zeitungen verbietet, über den Beſuch von Gömbös auf dem Semme⸗ ring auch nur zu berichten, wird natürlich von den Zei⸗ chendeutern als politiſch beſonders bedeutſam ausgegeben. Aus engliſcher Quelle erfährt man, daß Gömbös die Oeſter⸗ reicher über ſeine Unterredung mit Muſſolini informiert habe und daß eine größere Annäherung zwiſchen Deſterreich und Ungarn auf politiſchem wie auch wirtſchaftlichem Gebiet bevorſtünde, wobei dann beide Do⸗ nauländer mit Italien enger zuſammenarbeiten wollen. Das iſt nun keineswegs neu, ſondern dieſer Tenor klang ſchon aus den Kommentaren zum Dreiervertrag im Som⸗ mer dieſes abgelaufenen Jahres. Die Geheimnistuerei iſt ſicher auch in dieſem Falle zu nichts nütze, vor allem da ſie der Gerüchtebildung Nahrung gibt. Bundeskanzler Schuſchnigg will ja in den nächſten Tagen ſelbſt nach Rom fahren, und man hat aus dieſem Anlaß die bereits feſtgeſetzten Termine für den Zuſammentritt des Staats⸗ rats, des Bundeskulturrats und des Bundes wirtſchaftsrats um etwa acht Tage hinausgeſchoben. Eine beſondere Regie zeigt ſich darin nicht; denn jetzt ſollte man beſonders darauf Bedacht nehmen, nicht den Eindruck entſtehen zu laſſen, daß auch die inneröſterreichiſchen Dinge von einer Zuſtimmung Muſſolinis abhängig wären. Recht peinlich wirkt auch der Rücktritt des neu⸗ ernannten öſterreichiſchen Staatsratspräſidenten. Monatelang hatte man nach einem paſſenden Mann Um⸗ ſchau gehalten, und ſchließlich wurde der als Techniker be⸗ ſonders geſchätzte Betriebsdirektor der Bundesbahn, Hofrat Ingenieur Werner Nouackh, mit dieſer Eigenſchaft betraut. Der Präſident des Staatsrats ſoll ja auch dem Bun⸗ destag präſidieren. Jetzt plötzlich kommt aus heiterem Him⸗ mel die Meldung von ſeiner Demiſſion. Es klingt nicht ſehr plauſibel, wenn in dem Demiſſionsgeſuch geſagk wird, daß die ſtarke zeitliche Inanſpruchnahme die Aktivität Nouackhs als Betriebsdirektor der Bundesbahnen allzu ſehr beein⸗ trächtigen würde. Das hat man ja ſchon vorher gewußt, und es iſt darum nicht verwunderlich, daß über die Gründe mannigfaltige, unliebſame Preſſeerörterungen gepflogen werden. Sein Nachfolger, der Graf Hoyos, iſt ein alter öſterreichiſcher Grundbeſitzer und von jeher abgeſtempelter Heimatſchutmann. Man muß das hervorheben, weil chriſt⸗ lichſoziale Kreiſe dem zurückgetretenen Staatsratspräſiden⸗ ten es als Parteilichkeit auslegten, daß er bei einem Ständ⸗ chen, das ihm gebracht wurde, ſeine Dankrede mit den Wor⸗ ten ſchloß:„Heil dem Heimatſchutz!“ Der wahre Grund dürfte vielleicht darin beſtehen, daß Ingenieur Nouackh vor Jahren aus der katholiſchen Kirche ausgetreten war, um eine zweite Ehe eingehen zu können. Das ſind ſo Wiener Widerwärtigkeiten, denen wir ohne Es gibt niemanden im Reiche, der nicht ein geordnetes und glückliches Oeſterreich wünſchte. Der deutſche Geſandte von Papen hat in dieſen Tagen die reichsdeutſchen Kolonien von Kärnten und Steier⸗ mark beſucht, und er hat dort Verſtändnis weckend und fordernd über Deutſchlands Erneuerung geſprochen. Dar⸗ über hinaus aber ſtreifte er auch ſeine beſonderen Aufgaben als Geſandter des Deutſchen Reiches in Oeſterreich, die er in der Wiederherſtellung der alten Freundſchaftsbande zwi⸗ en zwei Stämmen ſieht, die ein Jahrtauſend lang ge⸗ meinſame Geſchichte gemacht hätten. Im Reiche wünſche man den Zuſammenklang des deutſchen Geiſtes auf allen Gebie⸗ gen des Lebens, in der Kunſt, in der Literatur, in der Wirt⸗ ſchaft, in unſerem Rechtsbewußtſein und in dem Gedanken an die Erfüllung unſerer Mitteleuropaaufgaben. Alle Fahrzeuge müſſen ab 1. Januar 1935 an der linken Hälfte der Rückſeite ein rotes Schlußlicht oder einen toten Rückſtrahler führen. Auch landwirtſchaftliche Fahr⸗ zeuge ſind dieſer Pflicht unterworfen, ausgenommen ſind nur Schubkarren und Kinderwagen. Anabhängig davon beſteht die Pflicht, bei Dunkelheit oder ſtarkem Nebel alle Fahrzeuge ausreichend zu heleuch⸗ ten(nach vorn ſeitliche Begrenzung, Beleuchtung der Fahr⸗ bahn, und nach hinten Ende). Meldepflicht aller Einzelhändler zum Geſamtverband des Deutſchen Einzelhandels. Der Reichswirtſchaftsminiſter hat durch die Anordnung vom 18. September über die Anerkennung der Wirtſchafts⸗ gruppe Einzelhandel den „Geſamkverband des deutſchen Einzelhandels“ als alleinige Vertretung des Einzelhandels anerkannt. Durch dieſe Anordnung ſind alle deutſchen Einzelhändler Mitglieder des„Geſamtverbandes“ geworden. Jeder Ein⸗ zelhändler wird nach fertiggeſtelltem Aufbau des Geſamt⸗ verbandes nur einen nach ſeiner Leiſtungsfähigkeit ab⸗ geſtuften Beitrag an einen Einzelhandelsverband, den„Ge⸗ ſamtverband des deutſchen Einzelhandels“, zu entrichten haben, ganz gleich, in wieviel Fachgruppen er eingeordnet ſein wird. Selbſtverſtändlich kann der Einheitsverband nur allmählich aufgebaut werden. Die Ueberführung der bisher beſtehenden Verbände in den„Geſamtverband“ wird Schritt für Schritt und unter ſorgfältiger Schonung und Erhal⸗ tung des Wertvollen an den bisherigen Einzelhandels⸗ organiſationen erfolgen. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Einzelhandelsverbände in den Geſamtverband aufgegangen ſind, muß daher jeder Einzelhändler, der einem Einzelhan⸗ delsverein angehört, ſeinen bisherigen Beitragsverpflichtun⸗ gen nachkommen. Meldeverfahren: Um alle Mitglieder des„Geſamtverbandes“ zu erfaſſen und ſie den zuſtändigen Fachgruppen bzw. Ortsgruppen einzugliedern, iſt die Ausfüllung des den Mitgliedern dieſer Tage zugehenden Fragebogens erforderlich, der die Grundlage für alle weiteren organiſatoriſchen Arbeiten bildet. Seine Ausfüllung wird für manchen Einzelhändler eine nicht unerhebliche Arbeit bedeuten. Hierbei dem Einzel⸗ 1 zu helfen, ſind die Meldeſtellen des Verbandes gern ereit. Der Fragebogen iſt ausgefüllt in einem Exemplar — das zweite bleibt dem Anmeldepflichtigen— in der Zeit vom 12. November bis 8. Dezember bei den Meldeſtellen abzugeben oder einzuſchicken. Gleichzeitig erhebt der Geſamtverband einen ein⸗ maligen Beitrag vom 18. September bis 31. Dezember 1934 von 4 Mark für jede Betriebsſtätte. Dieſer Beitrag ermäßigt ſich auf 1 Mark für Mitglieder eines der „Hauptgemeinſchaft des deutſchen Einzelhandels“ angeſchloſ⸗ ſenen Einzelhandelsverbandes, ebenſo für meldepflichtige Handwerksbetriebe.(Letztere, ſoweit ſie auch Einzelhandel betreiben, melden ſich bei ihren Handwerkerorganiſationen). Der Betrag von 4 Mark bzw. 1 Mark iſt gleichzeitig mit der Abgabe des Anmeldebogens zu zahlen oder einzu⸗ ſchicken. Jeder Anmeldepflichtige erhält nach Abgabe des Bogens und Zahlung des Beitrags eine Plakette mit dem Aufdruck „Gemeldet beim Geſamtverband des deutſchen Einzelhan⸗ dels“. Dieſe Plakette iſt ſofort am Schaufenſter oder an der Tür anzubringen; ſie dient zur Kontrolle. Nunofunk⸗Hrogramme Reichsſender Stuttgart. Jeden Werktag wiederkehrende Programm⸗ Nummern: 6 Bauernfunk; 6.10 Choral, Morgenſpruch; 6.15 Gymnaſtik!; 6.45 Zeit, Wetter, Frühmeldungen; 7 Frühkonzert; 8.30 Gym⸗ naſtik II; 8.40 Wetter, Waſſerſtandsmeldungenz 9 Funkſtille; 10 Nachrichten; 10.15 Schulfunk; 11.15 Funkwerbungskonzert; 11.45 Wetter, Bauernfunk; 12 Mittagskonzert J; 13 Zeit, Saardienſt; 13.05 Nachrichten, Wetter; 13.15 Mittagskon⸗ zert II; 16 Nachmittagskonzert; 18.15 Kurzgeſpräch; 20 Nach⸗ richten; 20.15 Stunde der Nation; 22 Zeit, Nachrichten, Wetter, Sport; 24 Nachtmuſik. Donnerstag, 15. November: 10.45 Muſizierſtunde; 14.15 Sendepauſe; 15.30 Frauenſtunde; 18 Spaniſch; 18.15 Kurz⸗ geſpräch; 18.30 Volksmuſik; 18.45 Reichsbauerntagung 1934 zu Goslar; 19 Die Mägde am Brunnen, beſinnliche Stunde; 20.10 Saarumſchau; 20.30 Orcheſterkonzert; 21 Menſch ohne Heimat, Funkballade; 22.30 Unterhaltungs⸗ und Tanzmuſik. Freitag, 16. November: 10.45 Kinderlieder; 11 Lieder ohne Worte; 14.30 Wirtſchaftsbericht für die Saar; 14.45 Sendepauſe; 15.30 Kinderſtunde; 18 Reichsbauernrat, Feſt⸗ ſitzung und Vereidigung durch den Reichsbauernführer; 18.40 Bunte Volksmuſik; 19 Unterhaltungskonzert; 19.50 Politiſcher Kurzbericht; 20.50 Eine Nachtſchicht in der JG. Farben⸗ induſtrie, Hörſpiel; 21.15 Erinnerung an Schiller; 21.25 Selten gehörte Ouvertüren; 22.20 Saarländer ſprechen; 22.35 Sportvorſchau; 23 Unterhaltungs⸗ und Tanzmuſik. Samstag, 17. Oktober: 10.45 Klaviermuſik; 11 Fünf Lieder; 14.15 Wenn man beim Wein ſitzt; 15 Jugendſtunde; 15.45 Schillers dramatiſche Fragmente; 18 Tonbericht der Woche; 18.30 Tanzmuſik; 19 Viertelſtunde des Frontſoldaten; 19.15 Das Trommelfell, heiteres aus der mediziniſchen Welt; 20.05 Saarumſchau; 20.15 Großes Funkvariete; 22.30 Be⸗ richt vom Eishockeykampf; 22.45 Willi Wende ſpielt zum Tanz. Reichsſender Frankfurt. Jeden Werktag wiederkehrende Programm⸗ Nummern: 6 Bauernfunk; 6.15 Gymnaſtik J; 6.30 Gymnaſtik II; 6.45 Zeit, Nachrichten; 6.50 Wetterbericht; 6.55 Morgenſpruch, Choral; 7 Frühkonzert; 8.30 Gymnaſtik; 10 Nachrichten; 10.10 Schulfunk; 11 Werbekonzert; 11.30 Programmanſage, Wirt⸗ ſchaftsmeldungen, Wetter; 11.45 Sozialdienſt; 12 Mittags⸗ konzert 1; 13 Zeit, Saardienſt, Nachrichten; 13.10 Lokale Nachrichten; 13.15 Mittagskonzert II; 14.15 Zeit, Nachrichten; 14.30 Wirtſchaftsbericht; 14.45 Zeit, Wirtſchaftsmeldungen; 14.55 Gießener Wetterbericht; 16 Nachmittagskonzert; 18 Ju⸗ gendfunk; 19 Wetter, Wirtſchaftsmeldungen, Programmän⸗ derungen, Zeit; 20 Zeit, Nachrichten; 20.15 Stunde der Na⸗ tion; 22 Zeit, Nachrichten; 22.10 Lokale Nachrichten, Wetter, Sport; 24 Nachtmuſik. Donnerstag, 15. November: 10.45 Praktiſche Ratſchläge für Küche und Haus; 15.15 Kinderſtunde; 18 Spaniſch; 18.15 Bücher, die wir erwarten; 18.25 Neue deutſche Dichtung; 18.35 Katechismus für Sprachſünder; 18.45 Reichsbauern⸗ tagung 1934; 19.05 Unterhaltungskonzert; 19.30 Lieder zur Laute; 19.45 Tagesſpiegel; 20.10 Saarumſchau; 20.30 Zwi⸗ ſchen Ilme und Main, Heimatlandſchaft um Goethe; 21.10 Wiener Volksmuſik; 22.20 Worüber man in Amerika ſpricht; 22.30 Lieder von Adolf Jenſen; 23 Nachtmuſik. Miitucch, IA. Nov. 1932 Es iſt möglich, daß dem einen oder anderen Einzelhänd⸗ ler auch von ſeinem Fachverband ein Fragebogen zugehen wird. Er braucht aber nur einen abzugeben und nur einmal zu zahlen; an welche Meldeſtelle iſt gleichgültig. Die Fragebogen kommen doch ſämtlich beim„Geſamtver⸗ band“ in Berlin zuſammen. Rekofei⸗ Mitglieder(alſo alle Lebensmittel⸗ händler) füllen keinen Fragebogen aus, da ſie bereits ge⸗ meldet ſind. Alle übrigen Unternehmer und Unternehmungen, die ohne Rückſicht auf die Betriebsform gewerblichen Einzelver⸗ kauf von Waren aller Art an Verbraucher oder daneben an Weiterverarbeiter, gewerbliche Verbraucher oder behördliche Großverbraucher betreiben, haben ſich zu melden, ganz gleich, ob ſie ihr Geſchäft in offenen Verkaufsſtellen, Läden, Etagengeſchäften uſw. oder im Wege des Verſands be⸗ treiben. Aufruf An die Herren Beirtebsführer. In einem vom Bezirkswalter der DAF, von den Prä⸗ ſidenten der Badiſchen Induſtrie⸗ und Handelskammer und der Badiſchen Handwerkskammer und vom Referenten für Sozialverſicherung der DAF., Gau Baden, unterzeichneten Aufruf heißt es u. a.: Das Geſetz über den Aufbau der Sozialberſicherung vom 5. Juli 1934(RGBl. 1 S. 577) macht Erhebungen über die Zahl der anſpruchsberechtigten Familienangehörigen der Ver⸗ ſicherten bei allen Krankenkaſſen notwendig. Um die erforder⸗ lichen Unterlagen zu erhalten, ſind ſämtliche Träger der Kran⸗ kenverſicherung durch Erlaß des Reichsarbeitsminiſters vom 25. September 1934 angewieſen worden, die Zahl der Fa⸗ milienverſicherten mit Anſpruch auf Familienhilfe gemäß Pa⸗ ragraph 205 RVO. zu erfaſſen. Die erſte diesbezügliche Er⸗ hebung iſt nach dem Stande vom 10. Oktober 1934 durch⸗ zuführen. Das Ergebnis dieſer Erhebung iſt für das Finanz⸗ gebaren der Krankenkaſſen von außerordentlicher Bedeutung, denn hiervon wird es abhängen, inwieweit der einzelnen Krankenkaſſe zur Entlaſtung ihres eigenen Beitragsaufkom⸗ mens aus einer zum gegenſeitigen Laſtenausgleich der deut⸗ ſchen Krankenkaſſen zu bildenden Gemeinlaſt Mittel zur Ver⸗ fügung geſtellt werden können. Wir richten deshalb an alle Betriebsführer die Bitte, die Krankenkaſſen bei der Durchführung der Erhebun⸗ gen in der Weiſe zu unterſtützen, daß für die in Frage kommenden Mitglieder der Gefolgſchaft die von der jeweils zuſtändigen Krankenkaſſe überſandten Fragebogen bis läng⸗ ſtens zum 26. November 1934 ausgefüllt an die Kaſſe zurück⸗ geſandt werden. Da als Stichtag der 10. Oktober 1934 feſt⸗ geſetzt iſt, wird gebeten, den Fragebogen ſolchen Mitgliedern der Gefolgſchaft nicht auszuhändigen, die erſt nach dem 10. Oktober 1934 in das jetzige Beſchäftigungsverhältnis einge⸗ treten ſind. Andererſeits wird gebeten, Verſicherte, die am 10. Oktober 1934 noch zu ihrer Gefolgſchaft zählten, zur Zeit der Vorlage der Fragebogen aber nicht mehr bei ihnen be⸗ ſchäftigt ſind, in einer geſonderten Liſte unter Angabe von Vor⸗ und Zunamen, Geburtstag und Wohnung aufzuführen und der Kaſſe mitzuteilen. Freitag, 16. November: 10.45 Praktiſche Ratſchläge für Küche und Haus; 14.30 Wirtſchaftsbericht für die Saar; 15.15 Für die Frau; 18 Reichsbauerntagung 1934; 19.50 Politiſcher Kurzbericht; 20.15 Stunde der Nation; 20.50 Hokus Pokus; 22.20 Saarländer ſprechen; 22.35 Sportvor⸗ ſchau; 23 Anterhaltungs⸗ und Tanzmuſik; 1 Kammermuſik. Samstag, 17. November: 14.30 Quer durch die Wirt⸗ ſchaft; 15 Jugendſtunde; 18 Stimme der Grenze; 18.25 Stegreifſendung; 19.45 Tagesſpiegel; 20.05 Saarländiſche Umſchau; 20.15 Großes Paul Lincke⸗Funkpotpourri; 22.30 Zeit, Nachrichten; 22.45 Lokale Nachrichten, Wetter, Sport; 24 Tanzmuſik. Menſch ohne Heimat Junkballade nach einer wahren Begebenheit. Dem Vaterlandsloſen, dem Leutnant Philipp Nolan der amerikaniſchen Armee, der 56 Jahre ſeines Lebens auf hoher See verbracht, als ein Gefangener ſeines Vater⸗ landes,— gilt dieſe Funkballade, die am Donnerstag, den 15. November um 21 Uhr vom Reichsſender Stuttgart geſandt wird. Am 25. September 1807 verwünſcht der des Hochver⸗ rats Beſchuldigte den Oberſten Gerichtshof zu Waſhington mit dem Ausruf:„Der Teufel hole die Vereinigten Staaten von Nordamerika, ich will von ihnen nichts mehr hören!“, 5 Minuten ſpäter wird ihm der Urteilsſpruch des Gerichts verkündet, zeitlebens nichts mehr von den Vereinigten Staaten hören zu müſſen. Wir erleben den letzten Teil der Verhandlung. Vorgeſchichte: 1783: Friede von Verſailles. Washingtons Heer zer⸗ ſtreut ſich in die Heimat. Nolans Vater, Freund des Ge⸗ nerals, reitet nach Texas zurück. Verarmt und geſundheitlich geſchädigt, findet er das Gut vernachläſſigt, den Sohn ver⸗ wildert. In Verzweiflung erſchießt er ſich. 1807: Philipp Nolan, der Sohn, iſt Mann geworden. Oberſt Burr will ihn für das Heer der Vereinigten Staaten? anwerben. Das gelingt, weil Nolan dabei nicht nur an ſeinen Vater denkt, ſondern auch die Tochter Burrs liebt. Der Aufſtand ſcheitert. Die Perſon Burrs wird freigeſpro⸗ chen. Nolan läßt ſich zu jener Verwünſchung hinreißen und wird— wie oben erzählt— verurteilt. Er wünſcht nur noch einmal die geliebte Tochter Burrs zu ſehen. Das wird ihm gewährt. Die Funkballade zeigt nun in packenden Hör⸗ ſzenen, wie er als Staatsgefangener an Bord des Kriegs⸗ ſchiffes, das im Kampf gegen England Gefahr läuft, ge⸗ entert zu werden, ſiegreich die Stelle des gefallenen Artille⸗ rieoffiziers übernimmt. Aber auch dies bringt ihm nicht die Freiheit zurück. Er gilt weiter als Hochverräter und Mann ohne Vaterland. So lebt er verſteckt in einem Schiffsgefäng⸗ nis und lieſt deutſche Bücher. Er wird ein alter Mann, der als Staatsgefangener 56 Jahre lang auf hoher See kreuz und quer fahren mußte und die einzige reine Freude in ſeinem fahrenden Kerker aus einem Topf Heimaterde ſchöpfte, die ihm die einſt geliebte Frau aufs Schiff ge⸗ ſchmuggelt hatte, zum Erſatz dafür, daß ſie nicht die Seine werden konnte. Wie er ſtirbt, als ihm endlich wieder die Freiheit geſchenkt wird, das läßt uns die mit beſten Kräften beſetzte und ſorgfältig vorbereitete Funkballade Heinrich Stillings eindrucksvoll erleben. f Nahe dem 600 Jahre alten Ziſterzienſerkloſter Chorin iſt von der NS. Volkswohlfahrt des Gaues Kurmark eine Gauamtsſchule— die„Theodor⸗Fritſch⸗Schule“— eröffnet worden. In dieſer Schule ſollen Frauen, die bereits] vergangenen Epoche herrſchte, entſtanden ja zum großen an anderer Stelle in der Wohlfahrtspflege tätig geweſen Teil durch die Abſonderung beſtimmter Volkskreiſe, die ſich ſind, weiter in dem ſchwierigen„Fach des Wohltuns“ ausge⸗ für„zu gut“ hielten, zum Volke gerechnet zu werden, ent⸗ bildet werden. ſtanden durch eine Cliquenherrſchaft, die nicht für das Volks⸗ Gewiß, wahres Wohltun iſt ein Talent des Herzens, ganze ſondern für die Sonderintereſſen ihrer Sondergrüpp⸗ das angeboren ſein muß und das man nicht erlernen kann, chen arbeitete, und ſomit Klaſſenunterſchiede immer weiter aber wie jedes Talent kann auch dieſes durch Schulung und[gewaltſam aufriß, anſtatt gerecht und ausgleichend zu Uebung verfeinert werden. wirken. Hier in der Gauamtsſchule hat die Frau des Herrn Geheimrats X genau dieſelben Rechte und Pflichten wie die Frau des Omnibusſchaffners Y. und wer das nicht be⸗ greifen kann, iſt eben nicht geeignet, am Kurſus teilzu⸗ in ihrem engen Zuſammenleben während des dreiwöchigen Kurſus es gegenſeitig können. Klaſſenunterſchiede, ja, ſogar Klaſſenhaß, wie er in einer Vohlfahrtspflege verlangt eine ſchriftgewandte Helferin. Die Not vieler unſerer Volksgenoſſen iſt auch heute noch groß, und dieſe Not ſoll und muß gelindert werden. Aber der muffige Almoſengeruch, der in vergangenen Zeiten dem Wirken der Wohlfahrtspflege oft anhaftete. ſoll reſtlos verſchwinden, und an ſeine Stelle ſoll ein friſcher Sozia⸗ lis mus der Tat treten der die Hilfe, die man unſchul⸗ dig in Not geratenen Volksgenoſſen bietet, nicht als Gnade ſondern als Pflicht betrachtet. Kurz geſagt: Die Wohl⸗ fahrtspflege des Nationalſozialismus ſoll nicht auf einer ſentimentalen Gnade und Barmherzigkeit beruhen, ſondern ſie ſoll wahres und reines Menſchlichkeitsgefühl zum Funda⸗ ment haben. Schon die Zuſammenſetzung der„Schülerinnen“ der „Theodor⸗Fritſch⸗Schule“ zeigt, daß die NSW. gewillt iſt, neue Wege zu beſchreiten. Frauen aller Altersſtufen und vor allem Frauen aller Kreiſe ſind hier zu einem drei⸗ wöchigen Ausbildungskurſus verſammelt. Schon durch dieſes enge kameradſchaftliche Zuſammenſein allein eröffnen ſich ihnen gegenſeitige Einblicke in die Lebensbedingungen und die Nöte anderer Volksſchichten, die ſie ſonſt vielleicht nie⸗ mals haben würden. Da liegt z. B. eine Dame der ſogenannten gutſituierten Kreiſe, die zu Hauſe ihr Dienſtperſonal hat. mit der richti⸗ gen echten Frau aus dem Volke, die drei kleine Kinder verſorgen und außerdem im Geſchäft ihres Mannes noch kräftig zupacken muß, auf einem Zimmer zuſammen. Kein noch ſo guter Roman, keine noch fo gute ſoziale Aufklärungs⸗ ſchrift kann ein ſo großes Verſtändnis für die Lebensbedin⸗ gungen und Lebenserforderniſſe der verſchiedenen Volks⸗ nehmen; er wird nach Hauſe geſchickt. Tatſächlich aber iſt dieſer letztere Fall in der Praxis bis jetzt noch nicht eingetreten. In einer fröhlichen Kamerad⸗ ſchaft leben dieſe Frauen zuſammen, helfen ſich, raten ſich, eine lernt aus den Erfahrungen der anderen. Wenn man den Frohſinn und die Harmonie beobachtet, die unter dieſen vielen verſchiedenen Frauen, die aus allen Teilen Deutſchlands hier zuſammengekommen ſind, herrſcht, muß man immer wieder nur ſtaunend den Kopf ſchütteln e Ein fröhliches Lied ſchafft einen heiteren. ausgeglichenen ſchichten untereinander bewirken, wie dieſe beiden Frauen Magdeburger Recht bis Rußland Von Amtsgerichtsrat Willibald M enger t. Im Mittelalter galt Magdeburger Recht nicht nur in den Städten des deutſchen Oſtens ſondern auch in polniſchen Städten und ſelbſt in ruſſiſchen Städten wie Witebſk und Poltawa. Bei dem Fehlen jeder einheitlichen und ſyſtematiſchen Reichsgeſetzgebung in dieſer Zeit mußte ſich jeder Reichs⸗ ſtand ſein Recht ſelbſt ſchaffen. Bei Neugründungen war es daher naheliegend, daß man von anderswoher bereits entſtandenes und entwickeltes Recht übernahm. Meiſt ge⸗ ſchah es in der Form, daß der Landesherr oder der ſon⸗ ſtige Leiter der Neugründung die entſtehende Stadt gleich auf ein ſolches Recht gründete oder mit einem ſolchen Recht „bewidmete“. Häufig kam es auch vor, daß bereits län⸗ ger beſtehende Städte ein erprobtes Stadtrecht übernah⸗ men, um in ihre eigenen Rechtsverhältniſſe Ordnung und Stetigkeit zu bringen. Die Grundlage für die Entſtehung eines Stadtrechts bildete in der Regel ein Privileg der Landesherren, das der Stadt das Recht verlieh, ganz oder wenigſtens zum größten Teil die ſtädtiſchen Rechtverhält⸗ niſſe durch eigene vom Rat der Stadt zu erlaſſende Geſetze (Küren, Einungen, Statuten) zu ordnen. Dieſe Geſetze waren bei dem damaligen Stande der Rechtspflege ſelten ſehr weit 5 e oder ſyſtematiſch. So mußte die Weiterbildung des Rechts bei der Vielge⸗ ſtaltigkeit des praktiſchen Lebens im Einzelfall durch Ur⸗ teile erfolgen, die geſammelt und bei ſpäteren ähnlichen Fällen wie Geſetze zu Grunde gelegt wurden. Es war nun naheliegend, daß die Städte, die ein anderes Stadtrecht übernommen hatten— außer dem Magdeburgiſchen gab es noch ein Lübiſches. Soeſter, Kölniſches Stadtrecht uſw. — ſich in Zweifelsfällen an den Hauptort des Stadtrechts mit der Anfrage wendeten, ob ein ähnlicher Fall dort be⸗ reits entſchieden ſei. Häufig wurde dann aach die Bitte daran geknüpft, falls ein ſolches Urteil noch nicht vorliege, doch eine Rechtsbelehrung(Weistum) zu erteilen. Da auch die Weistümer geſammelt wurden, ſetzte ſich alſo ein ſol⸗ ches Stadtrecht aus Privilegien. Geſetzen. Urteilen und Weistümern zuſammen. Der älteſte Beſtandteil des Magdeburger. iſt ein Privileg des Erzbiſchofs Wichmann von 1188. n dieſes hat ſodann die weitere Entwicklung angeſetzt. Dieſe eſtaltete ſich dadurch beſonders günſtig, daß die wichtigſte ammlung des damaligen Gewohnheitsrechtes, der„Sach⸗ ſenſpiegel“, durch Eicke von Repkow sauf magdeburgi⸗ ſchem Gebiet zwiſchen 1225 und 1235 entſtand. Eicke hatte in der Praxis als Schöffe ſeine Rechtskenntniſſe Nen melt, und es war im weſentlichen das auch in Magdeburg Autos und Fernſprecher. geltende ſächſiſche Recht. Die Sammlung war vorzüglich, Charakter. Jachliches Können ſoll die Helferin der 15. Volkswohlfahrt auszeichnen. über die grundlegende Veränderung, die innerhalb von noch nicht zwei Jahren im Fühlen und Denken unſeres Volkes ſich vollzogen hat. Denn— ſeien wir doch ehrlich— wäre es vor nur drei Jahren etma möglich geweſen, mehr als 30 Frauen drei Wochen long freiwillig in einem Hauſe zuſammenzuhalten, ohne daß gegenſeitige Reibereien das Haus am ſtillen Choriner See zu einer kleinen Hölle gemacht hätten?! Nein, ein ſolches kameradſchaftliches Zuſammen⸗ leben iſt nur bei Frauen möglich, die entweder bereits auf dem Boden einer neuen Lebensauffaſſung ſtehen, oder aber zumindeſt dieſe neue Lebensauffaſſung in ehrlichem Ve⸗ mühen zu begreifen verſuchen. Ebenſo kameradſchaftlich wie das Verhältnis der Frauen untereinander iſt auch das Verhältnis zwiſchen Lehrern und„Schülerinnen“ Der gemeinſchaftliche Unterricht wird von Fachleuten erteilt. Gelehrt wird über: Wohlfahrt und Fürſorge, Säug⸗ lingsfürſorge, Mutterfürſorge, Jugendfürſorge, Familien. recht und die Eutſtehungsgeſchichte der Wohlfahrtsverbände. Weiterhin werden Vorträge über Raſſenkunde, Kinder⸗ und Geſchlechtskrankheiten gehalten Außer dieſer Fachlehre wird aber auch weltanſchau⸗ licher Unterricht gegeben, und dieſen kann man wohl faſt als den wichtigſten betrachten. Denn wir alle— wenigſtens wir von der älteren Generation— haben noch viel umzu⸗ lernen, haben noch viel auszuſcheiden aus unſerem Denken, was uns aus früheren Zeiten wie ein Krankheitsſtoff im Blute ſteckt. So beſchränkt ſich die Gauamtsſchule auch nicht auf das Vermitteln rein fachlichen Wiſſens ſondern bemüht ſich, die Schülerinnen die Idee des Nationalſozialismus innerlich er⸗ leben zu laſſen. Mit dem dreiwöchigen Schulungskurſus iſt die Tätig⸗ keit der Gauamtsſchule noch keineswegs abgeſchloſſen ſon⸗ dern wird ein Jahr lang durch Fernſchulung, d. h. alſo durch Briefe und geſtellte Aufgaben— zu denen die Schü⸗ lerinnen Stellung nehmen müſſen— fortgeſetzt. Erſt dann wird entſchieben, welche Teilnehmerinnen ſich dazu eignen. leitende Stellungen in der NSW. einzunehmen. Wohltun aus Menſchlichkeit und Wohltun mit Takt⸗ gefügl, das iſt das hohe Lehrziel der Gauamtsſchulen der NSV. Heinz Adrian. dabei durchaus national und unbeeinflußt von römiſchem Recht, das Eicke wohl nur vom Hörenſagen gekannt hat. Es war bei dem Zuſammentreffen dieſer Umſtände das Ge⸗ gegebene, daß die Magdeburger Gerichte ihre Rechtſpre⸗ chung auf den Sachſenſpiegel gründeten. und bereits um 1300 entſtand hier eine Verarbeitung des Sachſenſpiegels mit dem Magdeburger Schöffengericht, die das„Sächſiſche Weichbild“ genannt wurde. Infolgedeſſen wurde das Mag⸗ deburger Recht vielfach auch das Weichbildrecht genannt. Die von Magdeburg als dem Oberhof erlaſſenen Schöffen⸗ ſprüche ſind um 1350 nochmals in dem„Syſtematiſchen Schöffenrecht“ verarbeitet worden. Da nun vom ſächſiſchen Stamme die große Koloniſa⸗ tionsbewegung nach dem Oſten ausging, ſo war es nur natürlich, daß die Sachſen auch ihr Recht mitnahmen, und da dieſes auf eine treffliche Rechtsſammlung geſtützt und von verantwortungsbewußten Gerichten weitergebildet, ſich auf das beſte bewährte, wurde das Magdeburger Recht das herrſchende Stadtrecht im Oſten. Durch Bewidmung iſt es nach der Mark Brandenburg, der Lauſitz, nach Schleſien und nach dem preußiſchen Ordenslande— hier in der Faſ⸗ zung der von dem Hochmeiſter Hermann von Salza 1233 gegebenen Kulmiſchen Handfeſte— nach Polen, Böhmen und Ofen gelangt. Es war eine Werbearbeit erſten Ran⸗ ges, die hier von Magdeburger Bürgern geleiſtet wurde. Iſt doch das Recht ein Weſensteil jeder olksart. Wie mußte es für deutſches Weſen werben, und welches An⸗ ſehen mußte es der deutſchen Art ſchaffen, wenn der Deut⸗ ſche auch unter den Fremdvölkern des weiten Oſtens mit einem anerkannt wertvollen Rechte auftrat. Auch dem Magdeburger Kaufmann wird es nicht geſchadet haben, wenn er in Ofen bei ſeinen Landsleuten als Bürger der Stadt ihres Oberhofes erſchien. Heilige Stätten im Orient Geſchäftstüchtige„Heilige Männer“.— Pilger werden geſchröpft. Ungeahnter politiſcher Einfluß geht von den ſogenann⸗ ten Heiligen Stätten der Moslems am Euphrath aus. Sie ſpielen in der politiſchen Unſicherheit des mittleren Oſtens eine ſo große Rolle, daß man ſie geradezu als Sturmzentrum bezeichnen kann. Mit dem Herannahen der freundlicheren kalten Witterung ſteigert ſich die Zahl der nach Naj und Kerbela kommenden Pilger. Dieſe beiden Ortſchaften liegen am Eingang der Wüſte ſüdweſtlich von Bagdad. Hier macht uch der ausschließliche Einfluß der mohammedaniſchen Geiſt⸗ lichkeit bemerkbar, wo man die Bewohner noch im Mittel⸗ alter lebend glaubt trotz der modernen Verkehrsmittel, wie b nd 5 Seit mehr als tauſend Jahren pilgern rieſige Menſchenmaſſen nach dieſen Stätten zur Ver⸗ ehrung der heiligen Reliquien. Geldſpenden für erhabene Zwecke zu hinterlaſſen, das iſt die Hauptpflicht jedes Pilgers, der mit geſpickter Vörſe ankommt und ohne einen Pfennig in der Taſche wieder ab⸗ reiſt. Das Geld der Pilger fließt durch mehrere Kanäle, von denen zunächſt die Beiträge und Spenden für die„Hei⸗ ligen Männer“ genannt werden müſſen, von denen einige ein jährliches Einkommen von etwa 140 000 Mark haben. Dieſes Einkommen ſetzt ſich gänzlich aus den Geldern der Pilger zuſammen, die auf dieſe Weiſe ſich die Gunſt des Paradieſes zu erkaufen glauben. Bei dieſer Gläubigkeit der Pilger fließen die Gaben reichlich. Recht ſonderbar mutet der Bau der Häuſer an. Wie in ganze Arabien ſo ſind auch hier die Gebäude mit ſteinernen, unterirdiſchen Kellerräumen verſehen, in welchen die Pilger während des heißen Sommers Zuflucht ſuchen. Zwiſchen den einzelnen Häuſern beſteht eine fortlaufende Verbindung, o daß man das für einen Nichteingeweihten ſeltſame Schau⸗ iel erlebt, ſowohl von Hausdach zu Hausdach durch die ganze Stadt gehen zu können wie auch von Keller zu Keller, is man zum Ausgangspunkt zurückkommt. In früheren Zeiten waren dieſe Kellerräume nicht ſelten Schauplatz von ſchweren Verbrechen und Mordtaten, wobei die Täter zu⸗ meiſt dem Rächer entgingen. Ein Glück für die heiligen Stätten war es, daß die Irak⸗Regierung vor 15 Jahren eine ſtrenge Polizeizucht einrichtete und das Banditentum nieder⸗ ſchlug. Eine weitere Eigentümlichkeit iſt der ſogenannte „Leichenverkehr“. Dies iſt die amtliche Bezeichnung für emen ebenfalls recht lohnenden Zweig der Verehrung. Fromme Mohammedaner aus dem ganzen Oſten werden nach einer zeitweiligen Beerdigung am Sterbeort zur end⸗ gültigen Beſtattung nach hier geſandt. In amtlichen Sam⸗ melſtellen werden die Leichen von Irak⸗Aerzten und, wenn ſie aus dem Ausland ſtammen, von Zollinſpektoren beſich⸗ tigt, wofür eine hohe Gebühr zu entrichten iſt. Darauf wer' den die Särge in Autos nach den heiligen Orten befördert, um dort beſtattet zu werden. 9 Die unbelſebten gchlitzaugenn Es gibt kaum eine europäiſche Exrungenſchaft, die ui der Japaner nicht angeeignet hätte. Sie halten Schritt mi dem alten Europa und dem ihm weſensverwandten Afhe⸗ rika. Ader um die Europäiſterung reſtlos zu machen war der Traum vieler Japanerinnen, endlich ihre Schlitzaugen loszuwerden die doch gar zu uneuropäiſch ſind. Ein findiger Schönheitsdoktor wußte auch ſchnell Rat. Er operierte ein⸗ 5 die japaniſchen Augen. Nach ſeiner eigenen 9 00 ollen in ſeinem Schönheitsinſtitut nicht weniger als 20 den Japanerinnen einer Augenoperation unterzogen wor 15 ſein, ſo daß ſie jetzt faſt genau ſo ausſehen wie Furopie nen. Die japaniſchen Zeitungen haben ſchon kräftige To gegen dieſen Modeunfug angeſchlagen. Aber vorläufig ſcheint das noch wenig zu helfen. 55 55