„ . o usbaeg ile Inv jesa ol vf gig ach 3* r I Joa Wijdueun 8 722 7 Aingegut zedug zie 2 80 1106712 usgechles aufhebe und wirtſchaftlichen Sicherheiten geſchaffen werden. Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. Bezugspreis: Monatl. Mk. 1.40, durch die Poſt Mk. 1.60. In der Geſchäftsſtelle am Schalter abgeholt monatl. Mk. 1.20. Anzeigenpreis: Die 22mm breite mm-Zeile 3 Pfg. Textteil 90 mm breit 18 Pfg. Wiederholungen tarifl. Rabatt. Annahmeſchluß für Inſerate vorm. 9 Uhr. D. A. X. 34: 1200 Tages- und Anzeigenblatt für Mannheim ⸗Seckenheim und Umgebung. Verkündblatt für den Stadtteil Mhm.⸗Seckenheim. Betriebsſtörungen uſw. berechtigen zu keinen Erſatzanſprüchen. Beilagen:„Illuſtriertes Unterhaltungsblatt“(vierſeitig), „Der Familienfreund“ und„Die Frau und ihre Welt“. Verantwortlich: Für Schriftleitung und Anzeigen: G. Härdle. Druck und Verlag: G. Zimmermann Wtw.(Inh. G. Härdle). Fernſprecher Ro. 47216. Poſtſcheck⸗Konto: Karlsruhe 78439 34. Jahrgang preis bindungen und Standesehre keine Feſtlegung und Verkeidigung eines ſtarren Preis- ſyſtemes. Berlin, 22. November. Zur Frage der Preisbindungen in der Wirtſchaft gibt der Reichskommiſſar für Preisüberwachung fol⸗ gende Erklärung ab: Eine meiner wichkigſten Aufgaben erblicke ich darin, die Wirtſchaft von ſolchen Bindungen zu befreien, die der Enk⸗ wicklung und Verwerkung der Gaben und Fähigkeiten des Menſchen enkgegenſtehen. Es verſteht ſich von ſelbſt, daß ich hierbei nicht einem zügelloſen Welkbewerb, dem jedes Mit⸗ el recht iſt, den Weg freimachen will. Ebenſo ſelbſtverſtänd⸗ lich iſt es, daß viele Bindungen der landwirtſchaftlichen und induſtriellen Arproduktion und auch manche andere als nationalwirkſchaftlich notwendig anzuerkennen ſind. Wenn ich auf Gebieten der Erzeugung und des Handels Bindungen, die ich auf Grund meiner Erfahrung und Prü⸗ fung als volkswirtſchaftlich überflüſſig und ſchädlich anſehe, lockere, ſo werden die notwendigen Nicht auf Koſten anderer In der Notzeit der Nachkriegsjahre haben ſich unleug⸗ bar vielfach Formen und Methoden des Wettbewerbes entwickelt, die mit Berufsehre und geſchäftlichem Anſtand unvereinbar ſind. Preisunterbietungen, die nicht zu Laſten des eigenen, ſondern fremden Riſikos erfolgen, ſind das, was man liberaliſtiſch nennen könnte. Die Möglichkeit, auf goſten Drikter(Staat, Gefolg⸗ ſchaft und Geldgeber) mit Preiſen zu ſchleudern, gilt es ſcharf zu beſchneiden. 5 Hierin ſowie in der Ueberwachung einer der Kaufkraft⸗ lage richtig angepaßten Qualitätshaltung ſehe ich heute die wichtigſte Aufgabe der fachlichen Selbſtverwalkung, nicht aber in der Feſtlegung und Verteidigung eines ſtarren Preisſyſtems. Sicherungen Die hierzu nötigen Vorausſetzungen ſind in fol⸗ gendem gegeben: Es muß die Sicherheit gegeben ſein, daß ſeder Wettbewerber unter allen Umſtänden ſeine Verpflich⸗ tungen gegen Staat und Gefolgſchaft er⸗ füllt, um überhaupt auf die Dauer im Geſchäft bleiben zu dürfen. Hierzu wird den Verbänden, deren Preis⸗ bindungen aufgehoben, oder die die Aufhebung freiwil⸗ lig beantragt haben, das Recht gegeben, bei den zuſtän⸗ digen Stellen der Finanzverwaltung und der Arbeitsfront jederzeit Erkundigungen einzuziehen und die Kalkula⸗ tion ſolcher Berufsgenoſſen, die ihren Ver⸗ pflichtungen nicht nachkommen, durch eine neutrale Stelle genau nachprüfen zu laſſen. Keine Preisſchleuderei! Es wird mit allen Mitteln darauf hingewirkt werden, daß künftig von den Möglichkeiten, welche die Vorſchriften des Geſetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und der Konkursordnung bieten, in wirkſamſter Weiſe zur Bekämpfung gemeinſchädlicher Preisſchleuderei Gebrauch gemacht wird. Wer in ſeiner Preisgeſtaltung un redlich war, wird in Zukunft keine Möglichkeit haben, ſich die Vorteile eines Vergleichs verfahrens zunutzezumachen. Nötigen⸗ falls wird auch eine Verſchärfung der geltenden Strafbe⸗ ſtimmungen in dem Sinne erfolgen, daß die ä einer Zah⸗ lungseinſtellun 5 vorhergegangene rückſichtsloſe Preisunterbietung, die zur Verſchleuderung anvertrauter Werte geführt hat, als beſondere, ſtrafbare Handlung ge⸗ wertet wird. Die wahre Standesehre Bei ſolchen Sicherheiten liegt die Wahrung der Stan⸗ desehre dann nicht mehr in der Innehaltung eines irgend⸗ wie vorgeſchriebenen Preiſes, ſondern in der Innehaltung der klar umriſſenen Bedingungen für den Wettbewerb. Für Selbſtdiſziplin und Fleiß, Arbeitskraft und Arbeitsleiſtung ſt dann der Weg zum Erfolg freigemacht. Letzte Friſt für Deviſenſünder Amneſtie, aber Deviſen und im Ausland befindliche ver⸗ mögensſtücke anzeigen! Nach dem Volksverratsgeſetz vom 12. Juni 1933 waren Deviſen und im Ausland befindliche Vermögensſtücke nach dem Stand vom 1. Juni 1933 dem Finanzamt anzuzeigen. Die Friſt, in der dieſe Anzeige zu erſtatten war, iſt Ende Oitober 1933 abgelaufen. Es hat ſich aber herausgeſtellt, daß viele Anzeigepflichtige ihrer Anzeigepflicht nicht genügt haben. Daher hat das Steueranpaſſungsgeſetz vom 16. Ok⸗ tober 1934 die Anzeigepflicht bis zum Ablauf des 31. De⸗ zember 1934 verlängert. Innerhalb dieſer Friſt muß jeder, zam 1. Juni 1933 Deviſen oder im Ausland befindliche Vermögensſtücke gehabt hat, dieſe Werte dem Finanzamt anzeigen. Soweit die Anzeige nicht bereits erſtattet worden it, muß ſie bis Ende Dezember 1934 nachgeholt werden. Freitag, den 23. November 1934 Durch ordnungsmäßige Anzeige wird Straffreiheit er⸗ langt wegen der Steuer- und Deviſenzuwiderhandlungen, die mit den angezeigten Werten mittelbar oder unmikkelbar zuſammenhängen. Dieſe Wirkung kritt auch dann ein, wenn bereits ein Ermiktlungs⸗ oder Strafverfahren eingeleitet worden iſt. Weitgehende Amneſtie Eine noch weitergehende Amneſtie gilt für Deviſenzuwiderhandlungen: 1. Hat jemand vor dem 17. Oktober 1934 hinſichtlich anbietungspflichtiger Werte(Deviſen⸗ oder Reichsmarkfor⸗ derungen gegen Ausländer) eine Deviſenzuwiderhandlung begangen und ſtehen ihm dieſe Werte noch zur Ver⸗ fügung, ſo wird Straffreiheit dadurch erlangt, daß die Werte bis zum Ablauf des 31. Dezember 1934 der Reichs⸗ bank oder einer Deviſenbank angeboten werden. 2. Hat jemand vor dem 17. Oktober 1934 hinſichtlich anbietungspflichtiger Werte(Deviſen oder Reichsmark⸗ forderungen gegen Ausländer) eine Deviſenzuwiderhand⸗ lung begangen, hat er jedoch über die Werte vor dem 17. Oktober 1934 verfügt und iſt dadurch die Anbietung der Werte rechtlich oder tatſächlich unnötig geworden, ſo tritt Straffreiheit nur dann ein, wenn die Deviſenzuwider⸗ handlung bis zum Ablauf des 31. Dezember 1934 der Reichsbank angezeigt wird und wenn außerdem innerhalb einer von der Reichsbank zu beſtimmenden Friſt Devi⸗ ſen(Erſatzdeviſen) in Höhe eines Betrages angebo⸗ ten werden, den die Reichsbank beſtimmt. 3. Deviſen, die der Reichsbank oder einer Deviſenbank bereits angeboten worden ſind oder bis zum Ab⸗ lauf des 31. Dezember 1934 angeboten werden, ſind der Anzeigepflicht, die das Volksverratsgeſetz vorſieht, nur dann unterworfen, wenn die Deviſen, betrachtet nach dem Stand vom 1. Juni 1933, zu den im Ausland befindlichen Ver⸗ mögensſtücken gehörten. Letzte Aufforderung An Jedermann ergeht hiermit die folgende Auffor⸗ derung: Prüfen Sie nach, ob Sie am 1. Juni 1933 Deviſen oder im Ausland befindliche Vermögensſtücke hatten, die dem Finanzamt angezeigt werden müſſen. Falls Sie mit Deviſen zu kun haben, ſo prüfen Sie ferner nach, ob Ihre Deviſenangelegenheiten in Ordnung oder ob Deviſenzuwi⸗ derhandlungen zu bereinigen ſind. Wenn Sie im Zweifel darüber ſind, ob Sie dieſe oder jene Werke anzeigen müſſen oder ob in dieſem oder jenem Punkt Deviſenangelegenhei⸗ ten zu bereinigen ſind, ſo wenden Sie ſich mit Ihren Zwei⸗ feln an ein Finanzamt. Wer bisher mit Deviſen oder mit ausländiſchem Ver⸗ mögen gefündigt hat und bis zum 31. Dezember 1934 von der Möglichkeit, wieder ſteuerehrlich und deviſenehrlich zu werden, nicht Gebrauch macht, ſetzt ſich ſchweren Freiheits⸗ ſtrafen aus. 532740 Abſtimmungsberechtigte 55 794 wohnen außerhalb des Saargebietes. Genf, 22. November. Die Abſtimmungskommiſſion für das Saargebiet hat dem Völkerbundsſekretariat einen ausführlichen Bericht über ihre Tätigkeit im September und Oktober zugehen laſſen. Darin wird u. a. mitgekeilt, daß die Geſamtzahl der in die Wählerliſten eingetragenen Perſonen am Skichtag des 26. September 532 740 betrug, von denen 55 794 außerhalb des Gebietes wohnen. Eingehend und mit deutlicher Kritik erörtert der Bericht die Maſſeneinſprüche, die von den bei⸗ den ſeparatiſchen Organiſationen„Einheitsfront“ und„Ar⸗ beitsgemeinſchaft“ gegen die Enitragungen in die Wähler⸗ liſte erhoben worden ſind. Außerdem wird erklärt, die Abſtimmungskommiſſion habe bei verſchiedenen Gelegenheiten feſtſtellen können, daß die örtlichen Behörden in ihrer Mehrzahl offenkundig Sym⸗ pathien für die Deutſche Front hätten, daß ihre Arbeit in techniſcher Hinſicht aber nichtsdeſtoweniger korrekt und gewiſſenhaft geweſen ſei. Es müſſe auch feſtgeſtellt werden, daß dort, wo mehrfache Eintragungen derſelben Perſonen vorgekommen ſeien, dieſe Perſo⸗ nen ſelbſt in vielen Fällen die Berichtigung der Liſten verlangt hätten. Hinſichtlich des Ganges des Abſtimmungs⸗ feldzuges wird u. a. erwähnt, daß wiederholt der Wunſch an die Ahſtimmungskommiſſion herangebracht wor⸗ den ſei, das Recht zum öffentlichen Auftreten in Wahlver⸗ ſammlungen auf die Abſtimmungsberechtigten zu beſchrän⸗ ken. Die Abſtimmungskommiſſion habe nicht geglaubt, die⸗ ſem Wunſche entſprechen zu können. Eine derartige Be⸗ ſchränkung würde die Redefreiheit zahlreicher Perſonen beeinträchtigen, die zwar nicht abſtimmten, aber doch ſehr wichtige Intereſſen an der Zukunft des Saargebietes hät⸗ ten. Nur 7200 begründete Einſprüche In einem Ergänzungsberichtk wird die bereits bekannke Aufſtellung über die zahlenmäßige Bedeutung und die Ark der Erledigung der Einſprüche gegen die Abſtimmungsliſten mitgeteilt. Es ging daraus insbeſondere hervor, daß von flattfindenden Veranſtaltungen verboten, ſofern die den über 46 000 Einſprüchen gegen die Eintragung von Stimmberechtigten nur 7200 begründet waren. Nr. 274 8 W ene 7567 82 Den Beamten iſt unter age. Eine neue Verordnung der Regierungskommiſſion. Saarbrücken, 22. November. In Form einer Auflagen achricht für die Saar⸗ preſſe hat die Regierungskommiſſion auf Erſuchen der Ab⸗ ſtimmungskommiſſion eine neue Verordnung erlaſſen, nach der den unmittelbaren oder mittelbaren Staatsbeamten Unterſagt iſt: 1. in oder für Vereinigungen, die eine Einwirkung auf die Volkgabſtimmung bezwecken, irgendwelche Parkei⸗ unktionen oder irgend eine Agitationsarbeit auszuüben: 2. poliliſche Berſammlungen zu veranſtalken, zu leiten oder in dieſen als Redner aufzutreten: 3. in periodiſchen oder nichtperiodiſchen Druckſchriften Angelegenheiten der Volksabſtimmung zum Gegenſtande der Erörterung zu machen. Vertretern von Behörden oder deren Vertretern, die Beamteneigenſchaft beſitzen, iſt die Teilnahme an öffentlichen, aus Anlaß der Bolksabſtimmung Teil⸗ 19 55 in der Eigenſchaft als Vertreter einer Behörde er⸗ olgt. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis nicht unter drei Monaten und mit Geldſtrafen nicht unter 1000 Fran⸗ ken beſtraft. Bei mildernden Umſtänden tritt Gefängnis nicht unter einer Woche und Geldſtrafe nicht unter 500 Franken ein. Regierung und Abſtimmungskommiſſion glauben in ihrer Verordnung ferner darauf hinweiſen zu müſſen, daß Beamten bei ihrer Betätigung im öffentlich⸗politiſchen Le⸗ ben bereits durch ihr Amt Rückſichten auferlegt ſind, die für andere, nicht unter dem Zwang der im öffentlichen Intereſſe unerläßlichen Disziplin ſtehende Staatsbürger nicht in Betracht kommen. Außerdem müſſe der Beamte in der gegenwärtigen Abſtimmungszeit auch bei politiſch An⸗ dersdenkenden das Vertrauen auf ſeine Unparteilichkeit er⸗ wecken. Dieſes Vertrauen ſei nicht denkbar, wenn er in den politiſchen Kampf eingreife oder ſeine politiſche Werbe⸗ arbeit nicht zum Gegenſtand von Erörterungen und An⸗ griffen auch in der Preſſe werde. Es ſei Pflicht der Abſtim⸗ mungskommiſſion, nach Möglichkeit dafür zu ſorgen, daß keiner Partei im Saargebiet die Möglichkeit gegeben werde, unter Berufung auf die öffentliche Staatsgewalt politiſche Ziele zu verfolgen und die öffentliche Meinung zu gewinnen. Dieſer Mißbrauch könne nur durch eine Einſchrän⸗ kung des Rechts der außerdienſtlichen politiſchen Betätigung der Beamten wirkſam verhindert werden. Neue Verordnung des Saarabſtimmungsausſchuſſes. Der Abſtimmungsausſchuß hat eine Bekannkmachung erlaſſen, in der verboten wird, Anſchriften, die ein politi⸗ ſches Bekenntnis zur Abſtimmung darſtellen, an häuſern im Sdargebiet anzubringen. Der Abſtimmungsausſchuß erinnert an einen Artikel ſeiner Strafbeſtimmungen, wonach derjenige, welcher durch unerlaubte Mittel eine Perſon zu beſtimmen verſucht, zu offenbaren, in welchem Sinne ſie abzuſtimmens gedenkt, mit Gefüngnis von drei Monaten bis zu drei Jahren beſtraft wird. Die Abſtimmungskommiſſion warnt daher vor der⸗ artigen Verſuchen; ſie behält ſich vor, die ihr zur Kenntnis kommenden Fälle der Staatsanwaltſchaft des zuſtändzgen Abſtimmungsgerichtes anzuzeigen. Die Antwort der Dautſchen Front Nun erſt recht Disziplin und Zuſammenhalt! Sofort nach Bekanntwerden der neuen Verordnung der Regierungskommiſſion hat der ſtellvertretende Landes⸗ leiter der Deutſchen Front, Nietmann, folgenden Aufruf erlaſſen: „Die Regierungskommiſſion hat 52 Tage vor der Ab⸗ ſtimmung eine neue Verordnung erlaſſen. Nach dieſer Ver⸗ ordnung dürfen mittelbare oder unmittelbare Beamte keine Funktionen mehr innerhalb der Deutſchen Front ausüben. Das beſagt, daß auf einen Schlag eine Reihe von Orts⸗ gruppen, Zellen uſw. führerlos werden. Daraus ergibt ſich nun das eine, nämlich dieſer Verordnung mit der richtigen Antwort zu begegnen. Dieſe Antwort lautet: 1. Alle in Frage kommenden Perſönlichkeiten ernen⸗ nen ſofort ihren Nachfolger. Dieſe Ernennung wird bindend für die geſamte Mitgliedſchaft. Der von dem Ausſcheidenden Ernannte wird ſofort, und zwar heute noch, der zuſtändigen Kreisleitung bzw. der Landesleitung mit⸗ geteilt. 2. Die geſamte Mitgliedſchaft der von dieſer Verfü⸗ gung betroffenen Ortsgruppen und Zellen hat ſich darüber im klaren zu ſein, was dieſe Sofortmaßnahmen im gegen⸗ wärtigen Augenblick bedeuten. Es gibt nur eine Schluß⸗ folgerung, die heißt: Ans iſt es völlig gleich, wer Ortsgruppen und Zellen⸗ leiter iſt. Die Perſon ſpielt in dieſer neugeſchaffenen Si⸗ kuatſon aber auch gar keine Rolle. Unſere Parole heißt nun erſt recht Disziplin und brüderliches Zuſammenhalten. 5 85 der 13. Januar und damit das deulſche Vaker⸗ and!“ 2 b a i An alle durch die neue Verordnung betroffenen Amts⸗ walter erließ der ſtellvertretende Landesleiter folgenden kurzen Aufruf:. „Kameraden! Ihr müßt ausſcheiden. Für Eure Arbeit gibt es keinen Dank, ſondern nur Pflichten. Die Landes⸗ leitung drückt Euch die Hand. Schweigt und denkt an unſere gemeinſame Sache!“.. 5 Politiſches Allerlei Beſchwerde gegen Angarn Südflawiſche Noke dem Völkerbund überreichk. Genf, 23. November. Der ſüdflawiſche Außenminiſter Jeftitſch hat Donnerstag nachmittag im Völkerbundsſekretariak die angekündigte Note überreichen laſſen, in der die Ankerſuchung der politi⸗ ſchen Verantworklichkeiten des Marſeiller Altentkaks ver⸗ langt wird. Die Note, die drei Schreibmaſchinenſeiten umfaßk und alsbald veröffenklicht werden ſoll, richtet ſich, wie verlauket, ausdrücklich gegen Ungarn und wird ſpäter durch eine aus⸗ führliche Materialſammlung ergänzt werden. Die übrigen Mitglieder der Kleinen Entente haben an⸗ gekündigt, daß ſie den ſüdſlawiſchen Vorſtoß durch gleiche Schritte unterſtützen werden. Eine letzte Beſprechung zwiſchen dem franzöſiſchen Außenminiſter Laval und den Vertretern der Kleinen Entente hatte kurz vor ſeiner Abreiſe Donnerstag vormit⸗ tag ſtattgefunden, wobei die noch vorhandenen Schwierig⸗ keiten beſeitigt wurden. Der Inhalt der Anklageſchriſt Die ſüdflawiſche Note beginnt mit folgender tung: „Das fluchwürdige Verbrechen von Marſeille, das das Bewußtſein aller Kulturvölker in Erregung verſetzt hat, zwingt die ſüdſlawiſche Regierung auf Grund der polizei⸗ lichen Unterſuchung in verſchiedenen Ländern den Völker⸗ bundsrat mit gewiſſen beſonders erſten Seiten dieſer An⸗ gelegenheit zu befaſſen, weil ſie dazu angetan ſind, das gute Einvernehmen und den Frieden zwiſchen Südſlawien und dem benachbarten Ungarn zu ſtören.“ Die Note erinnert dann an die Verhandlungen vor dem Völkerbundsrat im Juni. Damals bereits habe die ſüdſlawiſche Regierung auf die verbrecheri⸗ ſchen Umtriebe gewiſſer terroriſtiſcher Elemente in Ungarn und deren Unterſtützung durch gewiſſe ungariſche Behörden hingewieſen. Sie habe damals erwartet, daß die ungar i⸗ ſche Regierung die notwendigen Maßnahmen treffen würde, um der Unterſtützung, der ſich die terroriſtiſchen. Elemente in Ungarn erfreuten, ein Ende zu machen. Nur in dieſem Geiſte ſeien Verhandlungen mit der ungariſchen Regierung aufgenommen worden, die am 21. Juli zu einem Abkommen in Belgrad geführt hätten. „Die Ergebniſſe der Unterſuchung des Mordes an Kö⸗ nig Alexander und an Barthou in Marſeille,“ ſo behauptet die Denkſchrift,„haben bewieſen, daß dieſe Verbrechen unter der Teilnahme derjenigen nach Ungarn geflüchteten terro⸗ riſtiſchen Elemente organiſtert und ausgeführt worden ſind, die in dieſem Lande nach wie vor die gleiche Hilfe genoſſen haben wie vorher und daß dieſe Verbrechen nur dank dieſer Hilfe ausgeführt werden konnten. Die Ergebniſſe der Unkerſuchung beleuchten,“ ſo heißt es,„in beſonders ernſter und eindrucksvoller Art die Ver⸗ antworklichkeit der ungariſchen Regierung für die Hilfe und Anterſtützung, die der kerroriſtiſchen Aktion gewiſſer emi⸗ grierter ſüdſlawiſcher Untertanen gewährt worden iſt.“ Die Nole kündigt die Einreichung weiteren Makerials an. Die Erleichterungen und der Schutz, deſſen ſich die Ver⸗ brecher auf ungariſchem Gebiet während ihrer eingehenden lich langen Vorbereitung erfreut haben, ſind kaum glaub⸗ ich. Angeſichts der Schwere dieſer Tatſache ſieht ſich die ſüd⸗ ſlawiſche Regierung aus Sorge für die Aufrechkerhaltung des Friedens und im Vertrauen auf die Aukorikäk des Völ⸗ kerbundes gezwungen, unker Berufung auf Artikel 11 Ab⸗ ſatz 2 des Völkerbundspaktes den Völkerbundsrat mit dieſer Lage zu befaſſen, die in ernſter Weiſe die Beziehungen zwi⸗ ſchen Südſlawien und Angarn bedroht und den Frieden und 83 5 Einvernehmen zwiſchen de. Nationen zu ſtören dr Einlei⸗ —— o, folg: A(er Frauen gen b, Handles. Duca hob den Kopf, ſtarrte in dieſes von Sehnſucht durchglühte Geſicht. „Dianora—“ Ihr Mund öffnete ſich kaum merklich. Die Lippen wa⸗ ren von einem brennenden Rot. Sehr leiſe murmelte ſie: „Du!“ Ihrer beider Lippen näherten ſich einander und fan⸗ den ſich im erſten, heißen Kuß. Und danach blickten ſie einander ſtumm an. In beider Augen war flammende Glut. 2 „Dianora, ich liebe dich! Ich liebe in dir ein neues Leben,“ murmelte Duca voll Leidenſchaft. Wie lange war es her, daß Frauenlippen ihm Süße geſchenkt hatten! „Und ich liebe dich,“ flüſterte Dianora,„weil du mir efällſt und dich ein guter Stern ſicher in meine Einſam⸗ eit geſchickt hat. Darum liebe ich dich.“ Sie bot ihm von neuem den Mund zum Kuß. Ihre Arme ſchlangen ſich mit einer anmutigen Leidenſchaftlich⸗ keit um ſeinen Hals. „Wie lange biſt du allein, Dianora?“ „Fünf Jahre, Liebſter. Vor fünf Jahren ſtarb mein Mann; ich habe ihm kaum ein halbes Jahr angehört. Ich 110 noch ein halbes Kind. Aber laß die Vergangenheit ruhen.“ Sie ſchmiegte ſich an ihn. „Immer iſt die Gegenwart am ſchönſten. Aber ſage mir, wie foll ich dich nennen? Wie ſoll meine Seele rufen, wenn ſie nach dir verlangt?“ Er war einen Augenblick lang ſehr erſchrocken. Sein Vorname? Nun ja, die Liebende in ihr wollte ihn wiſ⸗ ſen, das war verftändlich f„Lorenzo,“ ſagte er ſchnell.„Lorenzo de la Cintra.“ Ja, ſo ſtand es wohl auch in ſeinem Paß. „Lorenzo,“ wiederholte ſie zärtlich.„Aber Liebſter klingt noch beſſer.“ „Ganz beſtimmt,“ lachte er leiſe und glücklich und ſchämte ſich ein wenig darüber, daß er ſeinen wahren Na⸗ men verſtecken mußte. 555 Beneſch ſchließt ſich ar Auch ein Schritt Rumäniens. Der tſchechoſlowakiſche Außenminiſter Dr. Beneſch hat an das Völkerbundsſekretariat eine Note gerichtet, in der er auf den am Donnerstag erfolgten ſüdſlawiſchen Schritt Bezug nimmt und ſodann erklärt: Angeſichts deſſen, daß die in dem Ankrag der ſüdſlawi⸗ ſchen Regierung erwähnken Tatſachen wegen ihres außer⸗ gewöhnlich ſchwerwiegenden Charakters die Tſchechoſlowa⸗ kei und ihre gutnachbarlichen Beziehungen zu ungarn un⸗ mittelbar berühren und dadurch in Gefahr bringen, ſowie die allgemeinen Bedingungen, von denen der Friede in Mitteleuropa abhängt, ſchließt ſich die kſchechoflowakiſche Regierung als Mitglied des Völkerbundes vollinhaltlich der Eingabe der ſüdflawiſchen Regierung an. Den gleichen Schritt wie die Tſchechoſlowakei hat Ru⸗ mänien unternommen. Auf Drängen der Sowfetregierung Neue franzöſiſche Oſtpaktnote an Polen. Genf, 23. November. Zu den Beſprechungen des franzöſiſchen Außenminiſters Laval, der nach Paris zurückgereiſt iſt und in der nächſten Woche zur Ratstagung wieder nach Genf kommen will, verlautet, daß die franzöſiſche Antwort auf die polniſche Stellungnahme vom September nun abgeſandt worden iſt. Auf Drängen der Sowjetregierung, die den Oſtpakt als eine unerläßliche Sicherheiksbürgſchaft für ihre europäiſche Grenze betrachtet, habe Frankreich ſeine Auffaſſung über die Beteiligung Polens an dieſem Pakt in aller Klarheit zum Ausdruck D wird von franzöſiſcher Seite gebracht. Doch 1 0 belont, daß die 2 0 le ſehr verbindlich gehalten ſei. Zu der fran Vertreter u. a., von der bisher geheimge⸗ haltenen pol Antwort vom September lediglich, daß ſie gewiſſe Einwände zu den franzöſiſchen Oſtpaktvor⸗ ſchlägen enthielte. Dementſprechend werde auch die franzö⸗ ſiſche Note zumindeſt vorläufig nicht veröffentlicht werden. Außenminiſter Laval habe die franzöſiſche Note ſo abgefaßt, daß Polen keinen Zweifel mehr über die Gefühle Frank⸗ reichs ſeinen Verbündeten im Oſten gegenüber hegen könne. 7 5 Luftflottenmärchen General Henain über Deutſchlands Militärluftfahrt. Paris, 22. November. Ueber die Ausführungen des franzöſiſchen Luftfahrt⸗ miniſters General Denain vor dem Luftfahrtausſchuß der Jammer ſchreibt der„Petit Pariſien“, Denain habe mit Nachdruck die phantaſtiſchen Gerüchte über die angebliche deutſche Militärluftfahrt dementiert. Er habe erklärt, daß Deutſchland vor 1934 überhaupt über keine Militärluftfahrt verfügt habe. Die Uebernahme des Luftfahrtminiſteriums durch Ge⸗ neral Göring habe der deutſchen Luftfahrt zwar neuen Auf⸗ ehen, aber es ſei übertrieben, zu behaupten, 1d verfüge über Tauſende und Aberkauſende von gleiche höhe bringen werde wie die deutſche, wenn man ihm die notwendigen Kredite gewähre. Der Ausſchuß bewilligte dann für die Moderniſierung der franzöſiſchen Militärluftfahrt 3,5 Milliarden Franken, auf drei Jahre verteilt. Dazu kommen die jährlichen Haus⸗ haltsausgaben für das-Luftfahrtminiſterium in Höhe von 2,5 Milliarden Franken. eee Paris. Der Auswärtige Kammerausſchuß hat ſich für die Annahme eines Geſetzesvorſchlages ausgeſprochen, in dem erklärt wird, daß Louis Barthou ſich um das Vater⸗ land wohlverdient gemacht habe. Ferner befürwortet der Ausſchuß die Schaffung einer Univerſitätsſtiftung, die den Namen Alexander J.⸗Stiftung tragen ſoll. Sie ſtrich mit zärtlichen Händen über ſein Geſicht. „Wie danke ich dem Schickſal, das dich gerade hier vorüberführte, als du Durſt hatteſt,“ ſagte ſie heiter und voll natürlicher Seligkeit. „Und wie danke ich dem Schickſal, daß du bereit ſtan⸗ deſt, den Durſt meines Herzens zu ſtillen, Dianora.“ Der Tag verrann in den Abend. Duca und Dianora traten ins Haus, das mitten im Park ſtand. Eng umſchlungen ſchritten ſie durch die mar⸗ morne Halle „Ich liebe dich, ſchöne Frau!“ ſagte Duca voll Leiden⸗ ſchaft und riß Dianora in die Arme. Sie lächelte mit hellem Geſicht. „Mein Geliebter!“ Ueber dem Hauſe, über allen Dächern Meſſinas leuch⸗ teten die Sterne wie glühende Funken, die über den ſamt⸗ blauen Himmel tanzten. * So war der Liebesbund geſchloſſen. Tage voll reinſter Fröhlichkeit und glücklicher Lebensſicherheit folgten für Duca und wurden zu ſchönen Wochen einer Zweiſamkeit, wie er ſie wohl reizvoller noch nicht erlebt hatte. Das Leben war neu, die Welt war neu, die Liebe war ewig neu! Der Marcheſe Romano war von immer gleichbleiben⸗ der Herzlichkeit zu Duca. Auf eine heimliche Frage von dieſem, was denn nun weiter geſchehen würde, antwortete er freundlich: „Abwarten, mein lieber, tapferer Freund. Laſſen wir ruhig erſt gehörig viel Gras über das Vergangene wach⸗ ſen und Eure Perſönlichkeit ein wenig in Vergeſſenheit geraten. Es kommt alles zu ſeiner Zeit. Vorerſt nehmt immer nur den Augenblick hin, wie er ſich Euch bietet. Das kann auf keinen Fall etwas ſchaden.“ Und mit heiterem Lächeln fügte er hinzu: „Die Gräfin von Martagno wird Euch gewiß von Her⸗ zen gern die Zeit vertreiben. Uebrigens,“ etwas ernſter werdend,„iſt ſie nicht nur eine ſchöne, ſondern auch eine kluge und geiſtvolle Frau, die außerdem die nicht verach⸗ tenswerte Eigenſchaft hat, recht vermögend zu ſein.“ Er blickte an Duca vorbei und ſagte dann nach einer Weile: „Warum ſoll ein Mann wie Ihr nicht nach Sternen grei⸗ fen? Ihr ſeid ja in allen Dingen mit beſonderem Maß zu. meſſen. Im übrigen wißt Ihr, daß ich Hochachtung vor Euch habe. Und wenn Ihr meinen Beiſtand braucht, ſo verfügt über mich.“ Duca dankte in kurzen, herzlichen Worten. Es ging ihm durch den Sinn: So ſpricht der Marcheſe Romano zu jemand, den die Sbirren als Straßenräuber hängen Kurzmeldungen Berlin. Der Reichsjugendführer Baldur von i ſtellte dem Reichsminiſter Dr. Goebbels die 38 Gebt rer der HJ vor. Anſchließend waren die Gebietsführer Gäſte des Führers in der Reichskanzlei. Trauerfeier für Kardinal Gaſparri Rom, 23. Nov. In Anweſenheit des Herzogs von Spo⸗ leto als Vertreter des Königs von Italien, eines Vertreters Muſſolinis, zahlreicher Miniſter und anderer hoher geſſt⸗ licher und weltlicher Würdenträger fand am Donnerstag die Trauerfeier für den verſtorbenen Kardinal Gaſpari ſtatt. Nach einem feierlichen Totenamt und der Abſolution, die durch die Aelteſten des Kardinalskollegiums erteilt wurde wurde die Leiche nach Uſſita, dem Heimatort des Kardi⸗ nals überführt. Mord aus Habſucht Chemnitz, 22. Nov. Am Bußtag wurde in der Nähe des oberen Bahnhofes Wittgensdorf ein Mann tot aufge⸗ funden, der einem Mord zum Opfer gefallen war. Die Son⸗ derkommiſſion ſtellte in dem Toten den Heilpraktiker Oskar Heidevogel aus Chemnitz feſt. Der Mörder konnte bald feſtgeſtellt werden; es iſt der 34 Jahre alte Heilpraktiker Kurt Erich Röhler, der Heidevogel getötet hatte, um ſich deſſen beſſer bezahlte Stellung zu verſchaffen. 5 Fünf Arbeiter verſchüttet Brüſſel, 22. Nov. In einer Sandgrube bei Bethanez (in der Nähe von Verviers) ereignete ſich ein ſchweres Ug⸗ glück. In der Grube waren fünf Arbeiter beſchäftigt, alz plötzlich gewaltige Sandmengen herabſtürzten, die die Arbes⸗ ter unter ſich begruben. Die Bergungsarbeiten hatten keinen Erfolg. Die fünf Arbeiter wurden getötet. 2 Stockholm. Bei einer Razzia der ſchwediſchen Kriminal⸗ polizei wurde der aus Deutſchland geflüchtete Jude Hein Kalbfleiſch verhaftet, der in Deutſchland ein beſonders übler kommuniſtiſcher Hetzer geweſen war und ſeine Tätigkeit in Schweden fortgeſetzt hatte. Newyork. Die Wright Aero Corporation teilt mit, daß ſie im Laufe dieſes Jahres ungefähr 300 Flugzeugmotoren nach Sowjetrußland geliefert habe. Heroin in Gebetbüchern Oſtjüdiſche Kauſchgiftſchmugglerbande verhaflek. Wien, 23. November. Die Rauſchgiftſtelle der Wiener Polizei konnte einer gefährlichen Schmugglerbande das Handwerk legen, die ſeit 1928 große Mengen Heroin in alle Welt verſandte. Es handelt ſich um drei Oſtjuden und die Frau eines dieſer Oſtjuden, die infolge eines raffinierten Tricks jahrelang ungeſtraft ihr Handwerk treiben konnten. Sie pflegten nämlich dieſes Rauſchgift in jüdiſchen Gebetbüchern zu verbergen und große Maſſen dieſer Bücher hauptſächlich nach Amerika zu verſenden. Die Bande hat auch Menſchenleben auf dem Gewiſſen, denn einige Leute, die in ihr verbrecheriſches Handwerk einge⸗ weiht waren und die von ihr ſchonungslos im Augenblick der Gefahr preisgegeben wurden, begingen Selbſtmord, ſo ein Wiener Apotheker, der ſich vergiftete, und ein Pelz⸗ händler, der ſich in Newyork die Kehle durchſchnitt. Die Bande wurde mit einem Schlage gefaßt und ihre Mitglie⸗ der haben bereits Geſtändniſſe abgelegt. Vatermörder hingerichtet Wien, 22. Nov. Vor dein Standgericht hatte ſich det Bauernſohn Alois Gaidoſch aus Ried bei Wien zu ver⸗ antworten. Gaidoſch hatte im September ſeinen Vater mit einer Hacke ermordet, weil er nicht in die Heirat ſeines Sohnes mit einer Straßenſängerin einwilligte. Der Mörder warf ſodann die Leiche in eine Jauchegrube, wo ſie erſt nach drei Wochen gefunden wurde. Der Standgerichtshof verurteilte Gaidoſch zum Tode durch den Strang. Der Mör⸗ der wurde kurz darauf hingerichtet. wollten? 1? So ſonderbar iſt auch das wieder. Wer bin ich denn eigentlich? Ich tappe durch eine Nacht von Geheim⸗ niſſen. Sicher war alſo wohl, daß der Marcheſe von ſeinem Liebesverhältnis zu Dianora wußte. Daß er es ſogar bil⸗ ligte. Daß es ihm recht geweſen wäre, wenn das Ver⸗ hältnis geſetzlich— irgendwann— fanktioniert werden würde. So war Marcheſe Romano ſicher ein Mann von be⸗ deutender Eigenart unter dem ſizilianiſchen Adel. Ein Mann, voll großer Aufgaben und großer Menſchenkennknis. Duca genoß dieſe Wochen wie einen ſchönen Traum. Wachte er morgens auf, ſo war ſein erſter Gedanke Dianora! So konnte wohl alles ſchön und gut ſein und Duca hätte zu einer beſchaulichen Ruhe und Lebensſicherheit 1 1 0 können, vergoldet von der Liebe einer ſchönen rau. Ja, dies alles hätte ſein können. Aber es sollte den⸗ noch anders kommen, viel anders. Dianora von Martagno veranſtaltete ein kleines Gar⸗ tenfeſt. Etwa vierzig, fünfzig Gäſte waren geladen, na⸗ türlich auch der Marcheſe Romano. Die bunten Lam⸗ pions im Garten brannten wie ſchöne Monde geheimnis voll zwiſchen den Bäumen, leiſe im Windzug hin und her ſchaukelnd. Gitarreſpieler aus Meſſina in ihrer bunten Muftkan⸗ tentracht idee auf der Terraſſe des Hauſes ihre Roman⸗ zen oder leidenſchaftlichen Tanzlieder. Es war ein frö liches Feſt, und die Hausherrin wanderte mit Duca froh⸗ gemut durch den Garten. 1 „Wie die Kinder können ſich die Menſchen hier freuen, ſagte Duca zu Dianora und lächelte. 5 1 „Sind wir nicht alle Kinder, wir unter Siziliens hei⸗ ßer Sonne?“ „Man möchte es ſein, Liebſte.“ N Sie legte ihm die Hand auf den Mund. „Ich werde alles tun, um dir den letzten Neſt Erden⸗ ſchwere zu nehmen.“ „Wenn du das könnteſt, Dianora.“ d 8 kann viel,“ drohte ſie, und da ſie gerade durch einen„ dunklen, weinüberſponnenen Laubengang kamen, bot ſie ihm ſchnell den Mund, den er mit Inbrunſt küßte. 5 1 8 mit „Ich möchte dich verzaubern, daß du nie mehr von fh weg könnteſt,“ flüſterte ſie, und trotz der Dunkelheit er. wie ſie errötete. 5 3 Fortſetzung folgt. lusdleni biadioclien lande Verſchärfte Preisüberwachung () Karlsruhe, 22. Nov. Durch die Ernennung des Reichskommiſſars für Preisüberwachung hat der Führer un⸗ zweideutig zu erkennen gegeben, daß die innere Preisge⸗ ſaltung ſich dem Geſamtwohl unterordnen muß. Unabhängig bon den Maßnahmen, die zur Herabſetzung überſteigerter Preiſe im einzelnen getroffen werden, hat deshalb der Badi⸗ ſche Finanz⸗ und Wirtſchaftsminiſter die Polizeibehörden an⸗ gewieſen, die Preiſe für den lebenswichtigen Bedarf ſcharf zu überwachen, Preiserhöhungen nachzugehen, und gegen ungerechtfertigte Preisforderungen mit aller Strenge, nöti⸗ genfalls durch Sck ng der Geſchäftsbetriebe, einzuſchrei⸗ jen. Wer in eigennützigem Streben die Rückſicht auf die Ge⸗ ſamtheit vergeſſen ſollte, darf keine Schonung erwarten. () Karlsruhe, 20. November. () Sachverſtändige im Kraftfahrzeugverkehr. In Durch⸗ führung der! Reichsverkehrsordnung über die Anerkennung von Sachverſtändigen im Kraftfahrzeugverkehr vom 22. Okto⸗ ber 1934 nimmt der Miniſter des Innern die den höheren Verwaltungsbehörden und der oberſten Landesbehörde ob⸗ liegenden Aufgaben wahr. Die Prüfungskommiſſion für Sach⸗ erſtändige im Kraftfahrzeugverkehr wird beim Miniſter des Innern gebildet. Dieſer beſtimmt im Verwaltungswege, wie ſich die Prüfungskommiſſion zuſammenſetzt. 5 Heidelberg.(Nachträglich zur Verantwor⸗ tung gezogen.) Der 36 Jahre alte Johann Klaſinſky aus Rauenberg bei Wiesloch wurde im Juli vom Schöffen⸗ gericht Heidelberg wegen einfacher Brandſtiftung zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. K. hatte durch Legung eines Kupferdrahtes, den er unter Strom geſetzt hatte, ſeine Scheune in Brand geſetzt, wodurch das Wohnhaus ſehr gefährdet worden war. Die von dem Angeklagten gegen das Arteil ein⸗ gelegte Reviſion beim Reichsgericht wurde jetzt als unbe⸗ gründet verworfen. Dagegen hatte das Rechtsmittel der örtlichen Staatsanwaltſchaft einen durchſchlagenden Erfolg, da die Nachprüfung des angefochtenen Urteils ergab, daß K. zu Anrecht von der Anklage der ſchweren Brandſtiftung und des Verſicherungsbetruges freigeſprochen worden war. Das von der Anklagebehörde angefochtene Urteil wurde daher aufgehoben und zur nochmaliger Verhandlung und Entſcheidung an die Vorinſtanz zurückverwieſen. () Durlach.(Familientragödie.) Der Ehemann Friedrich Klenert, ſeine Frau und die beiden kleinen Kinder würden durch Gas vergiftet in der Wohnung bewußtlos auf⸗ gefunden. Man verbrachte ſofort alle vier in das Durlacher Krankenhaus. Dem Vernehmen nach dürften alle mit dem Leben davonkommen. Der Gashahn des Badeofens ſtand offen. Man nimmt an, daß die Familie freiwillig aus dem Leben ſcheiden wollte. () Baden⸗Baden.(34 Metzger zur Anzeige ge⸗ bracht.) Bei ſämtlichen Metzgern wurden die Fleiſchpreiſe kontrolliert. Die Kontrolle ergab, daß 34 Metzgermeiſter die feſtgeſetzten Fleiſchpreiſe ſowie auch den feſtgeſetzten Preis für Schweineſchmalz überſchritten haben. Gegen die Beſchul⸗ digten wird Anzeige bei der Staatsanwaltſchaft Karlsruhe er⸗ hoben werden. Herbolzheim. 9 (Folgenſchwere Schlägerei.) Zwiſchen mehreren jungen Burſchen kam es zu tätlichen Aus⸗ einanderſetzungen. Dabei erlitt der Kaufmann Rudolf Wag⸗ ner mit einem Eiſenſtück zwei Schläge auf den Kopf, ſo daß er bewußtlos zuſammenbrach und ſchwerverletzt ins Kranken⸗ haus eingeliefert werden mußte. Sein Zuſtand iſt ernſt. Burgberg(Amt Villingen).(Waſſerverſorgung ſichergeſtellt.) Nach jahrzehntelangem Ringen der Ge⸗ meinde um ausreichende Waſſerverſorgung iſt nunmehr dieſer Tage die neue Waſſerleitung fertiggeſtellt und durch einen feſtlichen Akt der Gemeinde übergeben worden. Während der Bau der Leitung vor wenigen Jahren noch 90000 Mark gekoſtet hätte, gelang es nun, ſie um 47 000 Mark herzu⸗ ſtellen, da die Lohn⸗ und Materialkoſten bedeutend zurück⸗ gegangen ſind. 4050 Leute hatten dabei monatelang Ar⸗ beit. Der Staat hat verlorene Zuſchüſſe in Höhe von 24 000 Mark ſowie ein Darlehen von 12 000 Mark zur Verfügung gestellt. Die Speiſung der Leitung erfolgt aus einer Quelle, die in edler Weiſe von privater Seite der Gemeinde zur Verfügung geſtellt wurde. Schopfheim.(Umbau des Fahrnauer Tun⸗ nels.) Nachdem die Höllentalbahn, um den heutigen Ver⸗ kehrsbedürfniſſen zu dienen, in den Gleisbauten und Brücken weſentlich verſtärkt wurde, ſoll nun auch die Strocke Schopf⸗ heim Säckingen teilweiſe wichtige Umbauten erfahren. Auf der Straße Oeflingen—Brennet ſind die Arbeiten für die Gleisverſtärkungen ſchon in vollem Gange. In einigen Wo⸗ chen ſoll auch mit dem Ambau des Fahrnauer Tunnels be⸗ gonnen werden. Es war einer der längſten deutſchen Tun⸗ nels um die Jahrhundertwende, nach dem Cochemer Tunnel an der Moſelbahn der zweitlängſte. Er liegt an der 19,7 Kilometer langen Strecke Schopfheim Säckingen, eine der⸗ kenigen Strecken, die Ende der 80er Jahre zur Umgehung der Schweiz gebaut und zuſammen mit der Wieſent bahn bereits vor 20 Jahren elektrifiziert wurden. Der Tunnel hat eine Länge von 3,17 Kilometer und führt unter den Ausläufern des bis zu 600 Meter hohen Dinkelberges hindurch, der aus Muſchelkalk gebildet iſt. Die Gewölbe des Tunnels ſind zum Teil zu erneuern, Widerlager anzubringen, Abdichtungen vorzunehmen uſw. Die Strecke iſt nur eingleiſig, deshalb ſind beſondere Vorſichtsmaßnahmen für Verkehr und Schutz der Arbeiter zu treffen. Die Leitung der Arbeiten liegt in den Händen des Betriebsamtes Baſel. ( Tiengen bei Waldshut.(Tragiſcher Anfall.) Bei den gegenwärtig hier ſtattfindenden Straßenbauten stürzte ein Arbeiter bei der Ausſchachtung mit ſamt dem überhängen⸗ den Erdreich ab, wobei ihm ein Bein abgeſchlagen wurde. Der betreffende Arbeiter war erſt ein paar Tage auf der Bau⸗ telle tätig. Zwei Streckenarbeiter getötet Dichter Nebel die Arſache. Freiburg, 22. Nov. In Ausübung ihres Berufes wurden zwei Streckenarbeiter in der Nähe des Bahnhofs Riegel auf der Strecke Lahr⸗Dinglingen⸗Freiburg von einem aus der Richtung Offenburg einlaufenden Perſonenzug erfaßt, auf die Seite geſchleudert und ſo ſchwer verletzt, daß ſie bereits nach wenigen Minuten ſtarben. Dem einen der Arbei⸗ ter wurde das Rückgrat gebrochen, der andere hatte ſchwere Kopfverletz ungen erlitten. f Bei den Getöteten handelt es ſich um den verheirateten jährigen Hermann Schneider von Malterdingen, Amt Em⸗ mendingen, Vater von drei Kindern, und den verheirateten jährigen Adolf Saub von Orſchweier, Vater von zwei Kindern. Die beiden Verunglückten haben wahrſcheinlich in⸗ folge des ſtarken Nebels den herannahenden Zug nicht recht⸗ zeitig bemerkt. Aus den Nachbarländern Ludwigshafen.(Tödlich verunglückt.) Ecke Bergmann⸗ und Anilinſtraße ſtieß ein verheirateter 45⸗ jähriger Radfahrer von hier gegen einen mit Backſteinen beladenen Anhänger einer Zugmaſchine. Durch den An⸗ prall trug er innere Verletzungen davon. Er wurde ſofort in ärztliche Behandlung gebracht, ſtarb aber kurz nach ſei⸗ ner Einlieferung ins Krankenhaus. Der Verunglückte, der auf der linken Straßenſeite fuhr, ſcheint die Geiſtesgegen⸗ wart verloren zu haben, denn er ſteuerte direkt auf den Laſtzug zu. Oggersheim.(Tödliche Unfallfolgen.) Der bei dem Verkehrsunfall in der Nähe der Gärtnerei Kull⸗ mann verunglückte Karl Leck aus Ludwigshafen iſt im St. Marienkrankenhaus ſeinen Verletzungen erlegen, ohne das Bewußtſein wiedererlangt zu haben. Mainz.(Tödlicher Betriebsunfall.) Auf der Koſtheimer Schleuſe ereignete ſich ein Betriebsunfall mit tödlichem Ausgang. Einem dort beſchäftigten Arbeiter ſchlug die Kurbel einer Seilwinde gegen den Kopf. Der Arbeiter erlag bald nach ſeiner Einlieferung ins Kranken⸗ haus den erlittenen Verletzungen. ** Weſterburg.(Beim Straßenbau ver⸗ ſchüttet.) Bei den Straßenbauarbeiten Weſterburg— Langendernbach wurde der verheiratete Joſef Müller aus Weltersburg an einer drei Meter hohen Aufſchüttung plötz⸗ lich vollkommen verſchüttet. Seine Arbeitskameraden be⸗ merkten den Unfall ſofort und gruben ihn aus. Ins Kran⸗ kenhaus verbracht, wurden ſchwere innere Verletzungen feſtgeſtellt. e Herborn.(Bettler greift einen Gendar⸗ meriewachtmeiſter an.) Als der Gendarmerie⸗ hauptwachtmeiſter Becker in Driedorf einen Bettler feſt⸗ nehmen wollte, wurde dieſer gegen den Beamten tätlich. Er riß ihm das Seitengewehr aus der Scheide und ſtach nach ihm, ſowie nach einem zu Hilfe eilenden Driesdorfer Metzger. Schließlich gelang es, den Angreifer zu überwäl⸗ tigen und zu feſſeln. Er wurde dem Amtsgericht Herborn zugeführt und von dort nach Siegen verbracht. Es han⸗ delt ſich um ein Subjekt ſchlimmſter Sorte, das nach ſei⸗ nen eigenen Angaben bereits wegen verſchiedener Delikte, u. a. wegen Zuhälterei und kommuniſtiſcher Umtriebe, mit insgeſamt vier Jahren Gefängnis vorbeſtraft iſt. — Neuffen, OA. Nürtingen.(Zuſammenſtoß im Nebel.) Als der Zollbeamte Weiler von Metzingen nach Vornahme einer Kontrolle der hieſigen Brennereien auf ſeinem Motorrad nach Hauſe fuhr, ſtieß er— wohl infolge des ſtarken Nebels— auf vier Kohlberg zugehende Per⸗ ſonen, die von hier aus nach Hauſe gingen. Weiler iſt da⸗ bei auf den ledigen Arbeiter Schur von Kappishäuſern aufgeſtoßen, vom Rad geſtürzt und ſo ſchwer verletzt worden, daß er nach Einlieferung ins Krankenhaus nach Urach ge⸗ ſtorben iſt. Der durch Weiler von hinten angefahrene Ar⸗ beiter Schur, der ebenfalls ins Krankenhaus nach Urach überführt wurde, erlitt neben ſchweren innerlichen Verletzun⸗ gen einen Fußbruch und verſchiedene Quetſchungen. Auch ſein Befinden iſt beſorgniserregend. — Emmingen ab Egg.(Der Schuß ging fehl.) Als Gemeinderat Mathias Stört bei der Vornahme einer Hausſchlachtung das Borſtentier erſchießen wollte, prallte in⸗ folge der plötzlichen Unruhe des Tieres die Kugel ab und drang Störk durch den Schenkel, ſo daß ärztliche Hilfe in Anſpruch genommen werden mußte. Gerolſtein.(Tödlicher Jag dunfall.) In der Nähe von Salm(Kreis Daun) ereignete ſich ein tödlicher Unfall auf der Jagd. Ein Jagdpächter übergab, als er vom Hoch⸗ ſitz zurückkam, ſeinem Kraftwagenführer das noch geladene Gewehr. Dieſer berührte den Abzugshahn, ſo daß ein Schuß losging und ihn in die Bruſt traf. Der Schwerverletzte wurde ins Gerolſteiner Krankenhaus gebracht, wo er verſchied. Der Verunglückte ſtammt aus dem Saargebiet. Liebesdrama. Arnſtein(Unterfranken), 22. Nov. In der Nähe von Gauaſchach wurden die 21 Jahre alte Emilie Schmitt aus Gauaſchach und deren Liebhaber aus Brückenau von einem Arnſteiner Kraftwagenführer erſchoſſen aufgefunden. Der Grund zu dem Liebesdrama ſoll ſein, daß die Eltern des Mädchens das Verhältnis nicht geduldet haben. Anfall in Schworſpatwerk.— Zwei Toke. Erfurt, 23. Nov. Im Schwerſpatwerk der Richels⸗ dorfer Hütte bei Gerſtungen an der Werra wurden der 49⸗ jährige Bergmann Karl Fey und der 30jährige Bergmann Georg Struckmeyer von niederſtürzenden Geſteinsmaſſen verſchüttet. Beide konnten nur als Leichen geborgen werden. 4 Das Ende eines Defraudanken. Vor wenigen Ta⸗ gen war gemeldet worden, daß Direktionsrat Mutſchlech⸗ ner bei der Eiſenbahn⸗A.⸗G. Schaftlach— Gmund—Tegern⸗ ſee Unterſchlagungen begangen hat. Am Mittwoch früh wurde nun Mutſchlechner, etwa zwei Kilometer von der Ortſchaft Neideraudorf entfernt, am Steuer ſeines Kraft⸗ wagens ſitzend, erſchoſſen aufgefunden. Der Tote hatte außerdem einen Strick um den Hals, der am Verdeck des Wagens befeſtigt war. Laſtwagenunfall im Nebel Bier SA-Männer ſchwer verletzt. Eſſen, 23. November. Bei Schwerte begegnete eine SA⸗ Kolonne, die ſich auf einem Gepäckmarſch befand, im dich⸗ ten Nebel einem Lieferwagen mit Anhänger. Als der Wagenführer verſuchte, ſein Fahrzeug zum Halten zu brin⸗ gen, kam der Anhänger ins Schleudern, ſtreifte einen Baum und brach einen weiteren Baum glatt ab. Die in dieſer Höhe marſchierenden SA⸗Männer wurden von dem Anhänger eine ſteile Böſchung hinunter geſchleudert. Der Lieferwagen blieb ſchließlich an einem Baum hängen. Eine Anzahl SA⸗Männer wurde leicht verletzt. Vier SA⸗ Männer mußten mit ſchweren Verletzungen dem Kranken⸗ haus zugeführt werden. Zuſammenſtoß im Nebel.— Ein Toker. Ohlau(Schleſien), 23. Nov. Auf der Rückfahrt von einem Beſuch in Ohlau verunglückten bei Grebelwitz ein Motorradfahrer und ſein Mitfahrer aus Breslau. Infolge des dichten Nebels fuhren ſie in ein Milchfuhrwerk hinein, das wenige Minuten vorher von einem überholenden Kraftwagen angefahren worden und umgeſtürzt war. Der Motorradfahrer erlitt ſchwere Verletzungen, ſein Mitfahrer wurde auf der Stelle getötet. Auch der Kutſcher des Milch⸗ fuhrwerkes wurde bei dem Zufammenſtoß ſchwer verletzt. Lalcale uud ocuau Preisſchilder in Verkaufsläden ete. ſind anzubringen. aus einer Bekanntmachung im heutigen Anzeigenteil hervorgeht, ſind für eine beſtimmte Anzahl von Waren die zum Verkauf ausgeſtellt ſind, Preisſchilder anzubringen. Auch in Schanklokalen ſind Preisliſten für Bier und Spiri⸗ oſen aufzuhängen. Wir verweiſen daher beſonders auf die Bekanntmachung. Wie f Die Geſchäftszeit an den Tagen vor Weihnachten. Jiß Abänderung einer Entſchließung vom 21. Auguſt 1934 wird die Verkaufszeit für die Ladengeſchäfte an den drei letzten Sonntagen vor Weihnachten— am 9., 16. und 23. Dezem⸗ ber 1984— von 13—19 Uhr feſtgeſetzt. Die Zigarrenge⸗ ſchäfte dürfen von 12—19 Uhr offengehalten werden. U Lebensgefährlicher Verkehrsunfall. In der Nacht wur⸗ den auf der Talſtraße in Feudenheim zwei Radfahrer von einem überholenden Perſonenkraftwagen angefahren und zu Boden geworfen. Während der eine Radfahrer mit Hautabſchürfun⸗ gen davonkam, erlitt der andere eine ſchwere Gehirnerſchüt⸗ terung und mußte ins Allgemeine Krankenhaus gebracht werden. Es beſteht Lebensgefahr. L Verſorgung der Bevölkerung mit Konſummargarine. Eine pünktliche Verſorgung der minderbemittelten Bevölke⸗ rung mit Konſummargarine iſt nur dann ſichergeſtellt, wenn die den Stammabſchnitten angehefteten Beſtellſcheine für je 3 Pfund Konſummargarine ſo frühzeitig wie möglich bei den Lebensmittelgeſchäften abgegeben werden. Nur aufgrund der abgegebenen Beſtellſcheine können den Margarinefabri⸗ ken die notwendigen Fabrikationskontingents zugewieſen wer⸗ den. Wer daher darauf abhebt, auf die Reichsverbilligungs⸗ ſcheine für Speiſefette Konſummargarine für die Weihnagchts⸗ zeit zu beziehen, gebe den Beſtellſchein ſchon jetzt bei ſeinem Lebensmittelgeſchäft ab. — Torif⸗Ordnung für das Fieiſcherhandwerk. Wie der Treuhänder der. Arbeit für das Wirtſchaftsgebiet Südweſt mitteilt, wurde für das Fleiſcherhandwerk in Baden eine Ta⸗ rifordnung erlaſſen, die im Teil IV des Reichsarbeitsblattes Nr. 32 vom 15. November 1934 veröffentlicht iſt. Vordrucke können gegen Koſtenerſtattung von der Geſchäftsſtelle des Reichsarbeitsblattes Berlin We 8, Unter den Linden 33-85, bezogen werden. — Verbeſſerte Landpoſtzuſtellung an Feiertagen. Nach einer Anordnung des Reichspoſtminiſters werden künftig am 1. Oſter⸗, Pfingſt⸗ und Weihnachtsfeiertag Briefſendungen und Pakete mit und ohne Nachnahme und Zeitungen nach allen Landorten zugeſtellt. In Orten mit Poſtſtellen ſoll ebenſo verfahren werden. Bekanntlich findet nach Landorten an Sonn⸗ und Feiertagen, ſoweit die Zuſtellung dahin nicht ganz ruht, nur eine Briefzuſtellung ſtatt. Durch die neue Regelung wird verhütet, daß u. U. der Inhalt von Pa⸗ keten durch längzres Lagern während der Feiertage verdirbt; außerdem aber wird erreicht, daß die in vielen Fällen Ge⸗ ſchenkgegenſtände enthaltenden Pakete noch rechtzeitig in den Beſitz der Empfänger gelangen. — Beſitzer von noch nicht aufgewerteten Pfandbriefen. Nach den derzeitigen Beſtimmungen der Aufwertungsgeſetz⸗ gebung werden alle noch nicht zur Aufwertung eingereichten, noch auf die alte Währung laufenden Pfandbriefe am 31. Dezember 1934 kraftlos erklärt werden. Die Beſitzer ver⸗ lieren ſonach nach dieſem Zeitpunkt alle ihre aus ihrem alten Pfandbriefen herzuleitenden Rechte. Es liegt ſomit im eigenſten Intereſſe eines Jeden, zu prüfen, ob ſeine ehemaligen Pfandbriefe ſchon zur Aufwertung weitergegeben ſind, oder ob aus Nachläſſigkeit bisher ſolche alte Pfandbriefe noch zu Hauſe in irgendeiner Ecke aufbewahrt werden. Sollte irgend ein Wertpapier bis heute noch nicht abgegeben worden ſein, ſo iſt die Weitergabe an uns zur Beſorgung des Erforder⸗ lichen raſchmöglichſt geboten. Die Weitergabe ſolcher Wert⸗ papiere— aber auch aller ſonſtigen— geſchieht am beſten an die zuſtändige örtliche Sparkaſſe oder Genoſſenſchaft. U 23 000 Mark unterſchlagen. Von Beginn des Jahres 1929 bis Anfang 1934 unterſchlug der 45jährige Friedrich Bausberger von hier als Verwalter von ſieben Häuſern in Zwangsverwaltung, acht in freiwillige Verwaltung ge⸗ gebenen und zwei Kaſſenverwaltungen den Betrag von 23 000 Mark. Er hatte einen ſehr großen Kundenkreis, lebte aber weit über ſeine Verhältniſſe hinaus. Mit Frau und Kind hatte er eine Fünfzimmerwohnung. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren Gef und 300 Mark Geldſtrafe. Dem Angeklagten, der 0 n. Jahr in Anter⸗ ſuchungshaft ſitzt, wurden zehn Monate auf die Strafe an⸗ gerechnet. Wetterbericht Der Hochdruck, der ſich von der Biskaya bis nach Finn⸗ land erſtreckt, behauptet ſich gegen das nördliche Tieföruck⸗ gebiet. Infolgedeſſen iſt für Freitag und Samstag trockenes, kaltes und zeitweilig aufheiterndes Wetter zu erwarten. Die badiſchen Schnitzer im Schwarzwald 2 arbeiten für das Winterhilfswerk. f Der dritte Reichsſammeltag für das Winterhilfswerk findet am 2 Dezember 34 ſtatt. Zum Verkauf gelangt ein Holzabzeichen, das in folgenden Notſtandsgebieten her⸗ Jetellt wird: Lam⸗Bayriſcher Wald, Sonneberg ⸗Thür. Olbernlau⸗Sachſen, bad. Schwarzwald(Hornberg, Schonach, Schönwald, Furtwangen u. a). Die Abzeichen für den Gau Baden werden nur im eigenen Gau hergeſtellt. Der Ver⸗ kaufspreis des Abzeichens iſt wiederum 20 Pfg. Anbeſtellte Waren Vielfach, beſonders zu Weihnachten, werden von man⸗ chen Firmen irgendwelche Waren ins Haus geſchickt, die gar nicht beſtellt waren. Der Empfänger weiß oft nicht, was er mit dieſen unbeſtellten Sachen, die er nicht haben will, anfangen ſoll. In der Regel wird die Hausfrau ſie vom Poſtboten oder anderen Boten entgegennehmen. Die ein⸗ fachſte Löſung wäre, die Annahme ſofort zu verweigern, wenn man bemerkt, daß es ſich um unbeſtellte Waren handelt. Er⸗ kennt man jedoch nicht rechtzeitig, um was es ſich handelt, ſo iſt durch die Annahme der Ware dieſe noch keineswegs gekauft. Man kann Brief oder Paket ruhig öffnen und den Inhalt feſtſtellen. Sagt einem die Sendung nicht zu, ſo läßt man ſie liegen, bis ſie wieder abgeholt wird. Man iſt we⸗ der verpflichtet, dem Abſender mitzuteilen, daß man die Ware nicht will, noch braucht man ſie ihm zurückzuſchicken. Selbſt wenn der Abſender um Rückgabe bittet oder ſogar Rückporto beifügt, iſt man nicht zur Rückſendung verpflichtet. Will man die Waren alſo nicht behalten, ſo muß man ſie zunächſt aufbewahren, und zwar mit der Sorgfalt, mit der man eigene Sachen auf⸗ zuheben pflegt. Man braucht alſo die Gegenſtände nicht be⸗ ſonders ſorgfältig zu behandeln, darf ſie andererſeits auch nicht böswillig beſchädigen oder vernichten. Tut man dies doch oder nimmt man die Sachen in Gebrauch, ſo muß man ſie bezahlen. In⸗Gebrauch⸗nehmen liegt dann vor, wenn man z. B. bei Büchern die Seiten aufſchneidet oder ſeinen Namen hineinſchreibt, oder wenn man Eßwaren ver⸗ zehrt. Ein ſolches Verhalten gilt als Zuſtimmung zum Kauf ſund verpflichtet zur Bezahlung. Werden leichtverderbliche Waren zuge⸗ ſandt, ſo kann keinem zugemutet werden, die nach einiger Zeit verdorbenen Sachen— ſie riechen vielleicht ſchon— noch länger aufzubewahren. Wirft man ſie dann fort, ſo empfiehlt es ſich, einen Zeugen hinzuzuziehen, um ſich den Beweis zu ſichern. Häufig liegt der unbeſtellten Sendung ein Schreiben bei, worin der Abſender mitteilt, er werde ein Schweigen des Empfängers bis zu einem beſtimmten Termin als Einverſtändnis mit dem Kauf anſehen. Eine ſolche Friſtſetzung iſt vollkommen belanglos. Das Schweigen des Empfängers hat keinerlei rechtliche Be⸗ deutung. Man iſt auch nicht verpflichtet, die Ware zu be⸗ zahlen. Coll mon trinken? Hohhzeften ni ober Hefe Es gibt Streitfragen, die Jahrzehnte alt und doch un⸗ gelöſt ſind. Als ein Schulbeiſpiel dafür darf die Frage an⸗ geſehen werden: Soll man beim Einnehmen der Mahl⸗ zeiten gleichzeitig trinken oder nicht? Früher ſagten die einen, ja, man ſoll zu Mahlzeiten trinken. Wenn der Ma⸗ gen die Aufnahme von Getränken verlangt, ſo iſt das ein Zeichen, daß der Verdauungsprozeß gewiſſer Flüſſigkeits⸗ mengen bedarf. Dieſem natürlichen Verlangen muß auch nachgegeben werden. Die anderen verſuchten, jedes Getränk beim Eſſen als ſchädlich hinzuſtellen. Dem Hinweis auf den natürlichen Bedarf des Magens an Flüſſigkeit gegenüber betonten ſie, daß ja durch das Eſſen der Suppe, ferner durch Soßen und andere flüſſige Beſtandteile des Eſſens ſowieſo ſchon für Flüſſigkeitsaufnahme geſorgt wäre. Heute verſucht man, zwiſchen dem glatten Ja und dem glatten Nein zu ſchlichten, indem man das Trinken beim Eſſen von der Frage abhängig macht, was getrunken wird. Allerdings kann man davon ſprechen, daß der Ver⸗ dauungsprozeß durch eine lediglich verdünnende Flüſſigkeit. auf keinen Fall angeregt wird. Vernünftiger wäre es, die Mahlzeit durch Suppen und Soßen von ſich aus flüſſiger zu geſtalten. Denn eine gute Suppe gibt dem Magen Ge⸗ halt. Wie ſehr der Verdauungsprozeß durch Waſſer beein⸗ trächtigt werden kann, zeigt die Tatſache, daß Waſſer, zu fetten Speiſen getrunken, ſehr leicht ernſthafte Verdauungs⸗ ſtörungen hervorrufen kann. Gerade die Begleiterſcheinun⸗ gen beim Genuß ſehr fetter Speiſen geben aber den rich⸗ tigen Fingerzeig, welche Art von Getränken ſich als Beigabe zur Mahlzeit am beſten eignet. Man hört vielfach, daß die Herren des Hauſes nach einer ſehr fettreichen Mahlzeit das Bedürfnis nach einem „Schnaps“ äußern. Das dem Magen in größeren Mengen zugeführte Fett erſchwert die Verdauungsarbeit. Die Hinzu⸗ fügung einer geringen Menge Alkohol erhöht die Verdau⸗ lichkeit Nach neueren Forſchungen zieht man es nun vor, dieſe Anregung durch ein weniger konzentriertes Getränk zu geben, als es etwa bei Spirituoſen der Fall iſt. Deshalb verordnen die Aerzte vielfach zur Verhütung von Ver⸗ dauungsſtörungen und insbeſondere auch als durſtſtillendes Getränk das Bier als Tiſchgetränk. Man hat die tung gemacht, daß der leichte Alkoholgehalt des Bieres Magen die richtige Anregung gibt, die er insbeſondere 99 Verarbeitung ſchwerer und fettreicher Speiſen doppelt be nötigt. Der leichte und in ſeiner Form beſonders beköm ö liche Alkoholgehalt des Bieres regt die Bauchſpeichelrüſ, zu erhöhter Abſonderung von Säften an, ſo daß auf di 0 Weiſe der Verdauungsprozeß erleichtert wird.. Des Guten zuviel tun die Hausfrauen, die di zeiten völlig flüſſigkeitsarm halten wollen und ſo den 9 5 einerſeits keine Suppe auftiſchen, andererſeits aber auch 0 8 Trinken während des Eſſens verbieten. Hier muß man 1 das natürliche Verlangen des Magens nach Flüſſigkeit 15 weiſen. Müſſen wir uns aber nun in unſerer ganzen N. benshaltung von allem Koſtſpieligen und Außergewöhn⸗ lichen fernhalten, ſo dürfen wir getroſt zurückgreifen auf die einfachen Lebensformen, die frühere Generationen mit beſtem Erfolg erprobt haben. (((((. Mannheimer Theaterſchau I m Nationaltheater: Freitag, 23. November: Miete B 6, Sondermiete 8 35 Der Herr Baron fährt ein. Komödie von Heinz Steguweit. Anfang 20 Uhr. Ende nach 22 Uhr. 5 Samstag, 24. November: Miete E b: Zum erſten Male: Schwarzmann und die Magd. Schauspiel von Walter Erich Schäfer. Anfang 20 Uhr. E 22.80 Uhr. ef. we ee Sonntag, 25. November: Miete C 5, S i 8 2 5 85 1 0 Sondermiete C 255 Lohengrin von Richard Wagner. Anf 5 Ende 22 Uhr. a gner. Anfang 18 Uhr. Im Neuen Theater(RNoſengarten): Samstag, 24. November: 6. Vorſtellung für Erwerbslose (ohne Kartenverkauf? Die Regimentstochter, Komiſche Oper von Donizetti. Anfang 20 Uhr. Ende 22 Uhr. Sonntag, 25. November: Zum letzten Male: Saat und Ernte. Schauſpiel von Hans Multerer.(Eintrittspreiſe 0.50 bis 3.00 Mark). Anfang 20 Uhr. Ende nach 22 Uhr. Amtliche Bekanntmachung. Bei der Anpreiſung in Läden, Schaufenſtern, Schau⸗ käſten und auf den Wochenmärkten müſſen folgende Waren mit Preisſchildern verſehen ſein: Brot und Kleingebäck, Friſchfleiſch, Weizenmehl, Roggenmehl, Grieß, Graupen, Haferflocken, Nudeln, Grütze, Makkaroni, Reis, Erbſen, Bohnen, Linſen, Zucker, Speiſe⸗ kartoffeln, Salzheringe, Schweineſchmalz, Butter, Margarine, Kokosfett, Kunſtſpeiſefett, Käſe, Kakao, Bohnenkaffee, Malz⸗ kaffee, Kornkaffee, Obſt, Gemüſe, friſche, geräucherte und marinierte Seefiſche oder Waren daraus, künſtliche Dünge⸗ mittel, Leder, künſtliches Leder oder Stoffe zu Schuhaus⸗ beſſerungen. Wenn dieſe Waren nicht ſichtbar aufgeſtellt werden,, müſſen Preisverzeichniſſe im Verkaufsraum angebracht werden. Ferner gelten folgende Beſtimmungen: a. Beim Einkauf von Kaffee in vorbereiteten Packungen muß die Menge in Gramm, der Preis der Packung und des Pfundes angegeben ſein. Entſprechendes gilt für Bienenhonig. b. Bei Markenwaren iſt der Inhalt nach handelsüblicher Bezeichnung in deutſcher Sprache, deutſchem Maß und Gewicht leicht erkennbar anzugeben. e. In Ausſchanklokalen iſt eine Preistafel der Bierpreiſe anzubringen. Die Preiſe für Spirituoſen ſind durch An⸗ ſchlag oder auf der Getränkekarte unter Angabe der Gefäßgröße bekanntzugeben. In Ladengeſchäften und Apotheken ſind die Kleinverkaufspreiſe für Mineralwaſſer auszuhängen. Der Reichskommiſſar für Preisüberwachung verlangt die genaueſte Beachtung dieſer Vorſchriften. Auf Anordnung der Regierung habe ich Anweiſung gegeben, daß die Ein⸗ haltung der Beſtimmungen genau überwacht und bei Zu⸗ widerhandlungen nachdrücklich eingeſchritten wird. Mannheim, 22. Nov. 1934. Der Polizeipräſident. Verſammlungs⸗ Kalender. N Tod.„Jahn“. Heute abend allgemeine Turnſtunde. Wegen anſchließender wichtiger Beſprechung wird reſtloſes Er⸗ ſcheinen aller Turner und Handballſpieler erwünſcht. Am Sonntag findet der Vereins⸗Unterhaltungsabend ſtatt, wozu alle Mitglieder und ihre Angehörigen eingeladen ſind. Fußballvereinigung 98. Heute abend Training aller Aktiven. Anſchließend Spielerverſammlung. zirka 3½ Ar, in Rähe des Schul⸗ hauſes billig zu verkaufen. Georg Röſer. PP Neue Hüchen Büfett mit ein- geb. Uhr, Kühl- schrank und reichh. Innen- ausst. m. Tisch 2 Stühlen und Hocker von 110.— NE. Neue kompl. 1 Schlafzimmer 85 3 tür. von 225.— Mk. Neue Henny Doren Speisezimmer gegen Erkältung ein eleganter Mintermante! Schon für 20. 38,3. 8. 9d. öh. finden Sie bei uns prachtvolle Wisler Palglols und Anzüge — abt warne ilona lr Jameg. Hemden gewebt, mit Träger, eeht Maceo . 120, Ji Hemden gewebt, mit Schult., echt Maeco, 100 die größte deutsche Charakter-Darstellerin in ihrer besten Filmrolle. Der Kampf einer Mutter von 235.— Mk. sowie alle neuen u. gebr. Männergeſangverein 1861, Mhm.⸗Seckenheim. Heute abend punkt 8 Uhr Dychbe. 8 2 8 Einzelmöbe um ihr eigen Fleisch und Blut. 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