t⸗ t⸗ dn dr d d. 8 7 r Nr. 102 Neckar⸗Bote(2. Blatt) Dienstag, 3. Mai 1938 Freiwilliger Frauenhilfsdienſt zweijähriger Dienſt für Wohlfahrts⸗ und Krankenpflege. NS. Berlin, 29. April. Die Reichsfrauenführerin gibt im folgenden die Neu⸗ einrichtung eines Frauenhilfsdienſtes für Wohlfahrts⸗ und Krankenpflege bekannt: Im Deutſchen Frauenwerk wird innerhalb der bishe⸗ rigen Abteilung Hilfsdienſt ein Frauenhilfsdienſt für Wohlfahrts⸗ und Krankenpflege gebildet mit Genehmigung des Stellvertreters des Führers und des Beauftragten für den Vierjahresplan. a Dieſer Frauenhilfsdienſt iſt entſtanden aus der Er⸗ kenntnis, daß in den ſozialen Frauenberufen zurzeit ein bedenklicher Mangel an Nachwuchskräften beſteht. Unbe⸗ dingt notwendig iſt daher im Augenblick die Verbreiterung der Baſis der vorhandenen Fachkräfte durch Laienkräfte, die bis zur Behebung des Mangels die Fachkräfte in reinen Hilfsarbeiten entlaſten. Der Frauenhilfsdienſt beruht auf Freiwilligkeit, er iſt ein Ehrendienſt am deutſchen Volk. Aus den Reihen der deutſchen Mädel muß mit allen Mitteln der Werbung eine Gruppe aus allen Volkskreiſen gewonnen werden, die ſich bereit erklärt. als freiwilligen Ehrendienſt— genau wie der deutſche Mann— vor, während oder nach ihrer Berufs⸗ ausbildung einen zweijährigen Hausdienſt in einer Ein⸗ richtung der Wohlfahrts⸗ oder Krankenpflege abzuleiſten. Die den einzelnen hier zuteil werdende Entſchädigung geht aus den Beſtimmungen über den Frauenhilfsdienſt für Wohl⸗ fahrts⸗ und Krankenpflege hervor. Dieſer Hilfsdienſt bedeutet für das in der gewerblichen Wirtſchaft ſtehende Mädchen die eventuelle Möglichkeit des Hinüberwechſelns aus der gewerblichen Arbeit in die ſo⸗ ziale Berufsarbeit, zum mindeſten aber eine Erweiterung ihrer bisherigen Ideenwelt; für die Wiſſenſchaftlerin bedeu⸗ tet er eine Bereicherung an praktiſcher Lebenserfahrung, die ihr bei der Berufsausbildung immer zugute kommen wird. Wir bitten grundſätzlich alle diejenigen Mädchen, die einen zweijährigen Frauenhilfsdienſt ableiſten wollen, aber in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ſtehen, lediglich ihre Bereitſchaft zum Hilfsdienſt 1 melden und ſich dann auf Abruf zur Verfügung zu ſtellen. Es wird Sorge ge⸗ tragen, daß ſie beim Abruf ihre Kündigungsfriſt einhalten können Da dieſer Frauenhilfsdienſt eine gewiſſe Anlauf⸗ zeit beanſpruchen muß, möchten wir keinesfalls, daß ein Arbeitsplatz aufgegeben wird, bevor unſererſeits eine Ve⸗ ſchäftigung im Frauenhilfsdienſt nachgewieſen iſt. Die geſamte Maßnahme des d Ehrendien⸗ ſtes iſt eine zeitgebundene, deren lleberflüſſigkeit und Auf⸗ hebung ſich automatiſch aus der Ueberwindung des Nach⸗ wuchsmangels in den pflegeriſchen Berufen ergeben wird. Die praktiſche Durchführung. 1. Der Frauenhilfsdienſt kann abgeleiſtet werden: 1. im Geſundheitsdienſt zur Unterſtützung der Schweſtern, 2. in der Wohlfahrtspflege zur Unterſtützung der Volkspfle⸗ gerinnen und Kindergärtnerinnen. 9 2. Die Verpflichtung im Frauenhilfsdienſt erfolgt auf wei Jahre. Die Friſten beginnen mit Jem Tag der erſten nahme § 3. Der Einſatz erfolgt auf Vermittlung der Kreisſtelle des Frauenhilfsdienſtes durch Abſchluß eines Dienſtver⸗ trages zwiſchen dem Träger der Arbeit und den Dienſtſtel⸗ len des Frauenhilfsdienſtes. Dieſer Dienſtvertrag begrün⸗ det kein Arbeits⸗ oder Dienſtverhältnis im Sinne des Ar⸗ beitsrechts und des§ 11 der Fürſorgeverordnung. § 4. Die Angehörigen des Frauenhilfsdienſtes haben Anſpruch auf: 1. freie Wohnung, ſoweit ſie nicht in Haus⸗ gemeinſchaft mit ihren Angehörigen leben; 2. freie Verpfle⸗ gung; 3. ein tägliches Taschengeld von 0,20 Reichsmark im erſten Halbjahr, ein tägliches Taſchengeld von 0,50 Reichs⸗ mark in der nachfolgenden Zeit; 4. Arbeitskleidung; 5. Ur⸗ laub von 15 Arbeitstagen im erſten Dienſtjahr und 18 Ar⸗ beitstagen im zweiten Dienſtjahr; 6. freie ärztliche Behand⸗ lung und Krankenpflege bei Krankheit und Unfällen. § 5. Die Angehörigen des Frauenhilfsdienſtes erhal⸗ ten nach zweijähriger Dienſtzeit bei Verheiratung ein nicht zurückzahlbares Eheſtandsdarlehen von 1000 Mark. Sie ſind in ſteuerlicher Hinſicht den Verheirateten gleichgeſtellt. 8 6. Alle zugunſten der Soldaten und Arbeitsmänner erlaſſenen arbeits⸗ und ſozialrechtlichen Beſtimmungen fin⸗ den auf die Angehörigen des Frauenhilfsdienſtes ſinnge⸗ mäß Anwendung. § 7. Die Angehörigen des Frauenhilfsdienſtes können nach einhalbjähriger Dienſtzeit auf 1 in die ordent⸗ liche Ausbildung für den Beruf der rankenſchweſter, Volkspflegerin und Kindergärtnerin übernommen werben. Die Tätigkeit im Frauenhilfsdienſt kann bei der Ueber⸗ nahme bis zu einem halben Jahr auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. § 8. Die ordnungsgemäße Ableiſtung der halbjährigen Dienſtzeit im Arbeitsdienst fir die weibliche Jugend wird bei Vorlage des Arbeitsdienſtpaſſes mit einem halben Jahr auf den Dienſt in der Wohlfahrtspflege angerechnet. Verbeſſerung des Jugendſchutzes Kinderarbeit grundſätzlich verboten Wie bereits kurz gemeldet, hat die Reichsregierung ein Geſetz über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit der Ju⸗ gendlichen(Jugendſchutzgeſetz) beſchloſſen. Das Geſetz be⸗ rückſichtigt die Erkenntnis des nationglſozialiſtiſchen Staates, daß ein Volk nur dann zu höchſten Leiſtungen befähigt und bekufen iſt, wenn es eine an Leib und Seele geſunde Jugend hat. Geſundheit und Leiſtungsfähigkeit des Menſchen ſind in 1 0 Maße abhängig von ſeiner Beanſpruchung während es Wachstums. Kinder und Jugendliche bedürfen deshalb der beſonderen Fürſorge des Staates, damit Wachstum, gei⸗ ſtige Entwicklung, Berufsausbildung und die Beanſpruchüng durch die Arbeit in Einklang gebracht werden. 5 Das neue Geſetz dehnt den bisher weitgehend einge⸗ ſchränzten Geltungsbereich des Jugendſchutzes auf alle in einem Lehr⸗ oder Arbeitsverhältnis oder mit ähnlichen Denſtleiſtungen beſchäftigten Jugendlichen aus. Es läßt Ausnahmen nur noch für beſtimmte Gewerbegruppen zu, J. B. für die Hauswirtſchaft, die Landwirtſchaft, die See⸗ aud Binnenſchiffahrt und die Luftfahrt, für die beſondere Regelungen in Ausſicht genommen ſind. Entſprechend dem Punkt 20 des Parteiprogramms wird Kinderarbeit grund⸗ ätzlich verboten. Nur in beſchränktem Umfang wird die Be⸗ ftigung von Kindern unter Bedingungen geſtattet, die niich dem empfindlichen Organismus des Kindes einen ge⸗ nügenden Schul gewähren. Ein weſentlicher Fortſchritt im Jugendſchutz iſt durch die Heraufſetzung des Schutzalters von 16 auf 18 Jahre erreicht worden. Unterricht auf Arbeitszeit angerechnet Die achtſtündige Arbeitszeit iſt beibehalten worden. Sie wird aber um die Unterrichtszeit in der Berufsſchule ge⸗ kürzt, die in Zukunft auf die Arbeitszeit anzurechnen und als ſolche zu bezahlen iſt. Für Jugendliche unter 16 Jahren iſt jegliche Mehrarbeit verboten. Nur bei Vor⸗ und Abſchlußarbeiten, bei Arbeitsbereit⸗ ſchaft, aus dringenden Gründen des Gemeinwohls und zu ihrer Ausbildung dürfen Jugendliche über 16 Jahren Mehr⸗ arbeit leiſten, jedoch iſt hier eine Beſchränkung der Arbeits⸗ zeit auf höchſtens 54 Stunden in der Woche vorgeſehen. Nachtarbeit wird für Jugendliche grundſätzlich verboten. Die bisher in einzelnen Gewerbezweigen, z. B. in Gaſt⸗ und Schankwirtſchaften. in Bäckereien und in Glashütten mög⸗ lichen Ausnahmen ſind weſentlich eingeſchränkt worden. Erweitertes Wochenende Erſtmalig wird durch das Jugendſchutzgeſetz in der deut⸗ ſchen Geſetzgebung für die Jugendlichen allgemein ein er⸗ weitertes Wochenende von Samstag 14 Uhr ab eingeführt. Von Samstag nachmittag 14 Uhr bis Montag morgen 6 Uhr dürfen Jugendliche nicht beſchäftigt werden. Dieſe Zeit ſoll der körperlichen und geiſtigen Entſpannung und der ſtaatspolitiſchen Erziehung dienen. Auch der Urlaub der Jugendlichen wird als Arbeits⸗ ſchutzvorſchrift im Geſetz feſtgelegt. Jugendliche unter 16 Jahren erhalten 15 Werktage, Jugendliche über 16 Jahren erhalten 12 Werktage Urlaub. Ohne Rückſicht auf das Alter erhöht ſich der Urlaub auf 18 Tage bei der längeren Teil⸗ nahme an einem Lager oder einer Fahrt der Hiller Jugend. Entſprechend der Bedeutung des Jugendſchutzes werden für die Uebertretung der Schuͤtzvorſchriften ſcharfe Beſtra⸗ fungen angedroht. Das Geſetz tritt am 1. Januar 1939 in Kraft. Nur die Vorſchriften über den Urlaub erhalten ſofort Gültigkeit, um die Jugendlichen bereits im Sommer 1938 in den Genuß des längeren Urlaubs zu ſetzen. Die Gewährung von Straffreiheit Erſte Durchführungsverordnung. Die„Erſte Verordnung zur Durchführung des Geſetzes über die Gewährung von Straffreiheit“ hat folgenden Wortlaut: § 1. 1. Der Straferlaß erſtreckt ſich auf Nebenſtrafen, ſoweit ſie noch nicht vollſtreckt ſind, und auf geſetzliche Re⸗ benfolgen. Er erſtreckt ſich ferner auf rückſtändige Bußen die in die Sthatskaſſe fielen, und auf rückſtändige Koſten. Das gilt auch, wenn die Strafe bei Inkrafttreten des Ge⸗ ſetzes bereits verbüßt war. 2. Für den bedingten Straferlaß nach§ 2 Nr. 3 des Geſetzes gilt Abſ. 1 Satz 2 und 3 entſprechend. 35 n der Sicherung und Beſſerung ſowie Ein⸗ ziehung, Verfallerklärung und Unbrauchbarmachung blei⸗ bei von dem Straferlaß und dem bedingten Straferlaß un⸗ berührt. 4. Durch die Niederſchlagung eines Verfahrens wird die Durchführung einer Einziehung oder Unbrauchbarma⸗ chung in einem ſelbſtündigen Verfahren nicht gehindert. § 2. 1. Enthält eine Geſamtſtrafe, die bei Inkrafttreten des Geſetzes noch nicht verbüßt iſt, eine Einzelſtrafe wegen einer Straftat, für die nach§ 2 Nr. 1 und§ 3 Nr. 2 des Geſetzes Straffreiheit gewährt wird, oder mehrere derar⸗ tige Einzelſtrafen, ſo wird ein Teil der Geſamtſtrafe, der nach dem Verhältnis der verwirkten Einzelſtrafen auf die genannte Tat entfällt, von der Geſamtſtrafe abgezogen. Dies gilt entſprechend für den bedingten Straferlaß nach § 2 Nr. 3 des Geſetzes. 2. Iſt bei der Bildung einer Geſamtſtrafe Gefängnis⸗ ſtrafe lediglich deshalb in Zuchthaus umgewandelt, weil ſie mit Zuchthausſtrafe wegen einer Tat zuſammentraf, für die nach 8 2 Nr. 3 oder§ 3 Nr. 2 des Geſetzes Straffreiheit gewährt wird, ſo wird die Geſamtſtrafe, die nach Abs. 1 dieſer Verordnung gekürzt iſt, in Gefängnis von gleicher Dauer umgewandelt. a § 3. Im Falle des§ 2 Nr. 3 des Geſetzes iſt die Strafe nebſt rückſtändigen Geldbußen und Koſten endgültig erlaſſen, wenn bis zum Ablauf der Bewährungsfriſt bei dem Straf⸗ regiſter eine weitere Strafnachricht über eine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder vorſätzlichen Vergehens oder eine Nachricht oder Anfrage, die auf eine anhängige Unter⸗ ſuchung ſchließen läßt, nicht eingegangen und auch bei der Vollſtreckungsbehörde nichts davon bekannt geworden iſt, daß der Verurteilte ein Verbrechen oder ein vorſätzliches Vergehen begangen habe. § 4. 1. Gerichtliche Entſcheidungen(8 458 der Strafprozeß⸗ ordnung) darüber, ob und inwieweit eine Geſamtſtrafe nach § 2 dieſer Verordnung zu mildern iſt, werden von dem Gericht erlaſſen, das für die Entſcheidung über die Einzel⸗ ſtrafe zuſtändig iſt. 2 Das gleiche gilt, wenn über die Erſtreckung nach 8 1 dieſer Verordnung oder über den Eintritt des endgültigen Straferlaſſes nach 8 3 dieſer Verordnung Zweifel beſtehen. § 5. Iſt von einer Verwaltungsbehörde rechtskräftig eine Geldſtrafe feſtgeſetzt worden und die dem Gericht zuſtehende Feſtſetzung der Erſatzfreiheitsſtrafe noch nicht erfolgt, ſo entſcheidet die Verwallungsbehörde darüber, ob der Straf⸗ erlaß nach 8 1 des Geſetzes Platz greift. Verneint ſie dies, ſo entſcheidet auf Antrag des Beſchuldigten das Gericht. Ge⸗ gen deſſen Entſcheidung findet ſofortige Beſchwerde ſtatt. § 6. 1. Ueber die Einſtellung anhängiger Verfahren(§ 1, Abſ. 2,§ 2 Nr. 2 und 8 3 Nr. 2 des Geſetzes) entſcheidet auf Antrag der Beteiligten das Gericht. Gegen den Be⸗ ſchluß des Gerichts findet ſofortige Beſchwerde ſtatt. 2. War das Verfahren auf Privatklage eingeleitet, ſo werden die Koſten des Verfahrens niedergeſchlagen. Die dem Privatkläger und dem Beſchuldigten erwachſenen not⸗ wendigen Auslagen kann das Gericht angemeſſen verteilen oder einem von ihnen ganz auferlegen. Das gilt nicht für den Nebenkläger. § 7. Die Vorſchriften dieſer Verordnung gelten ſinngemaß im Lande Oeſterreich, mit folgenden Ergänzungen. Es folgen dann die lediglich für das Land Heſterreich geltenden Ergänzungen. Die Sieger der Gruppe Nährſtand Empfang durch den Keichsbauernführer. Reichsbauernführer R. Walther Darre empfing im Reichsernährungsminiſterium die 41 Sieger und Siegerin⸗ nen der Wettkampfgruppe Nährſtand 1938, die vom Be⸗ auftragten des Reichsjugendführers, Hauptbannführer Bo⸗ finger, vorgeſtellt wurden. Unter ihnen befand ſich die acht Mann ſtarke Reichsſiegermannſchaft der Sparte„Ernäh⸗ rungsfreiheit“ von der Techniſchen Hochſchule Danzig. Der Reichsbauernführer brachte zum Ausdruck, daß mit ihrem Erfolg als Reichsſieger ihre Entwicklung nicht abge⸗ ſchloſſen, ſondern erſt begonnen ſei. Neben der Berufslei⸗ ſtung ſei der Berufsſtolz die wichtigſte Vorausſetzung eines erfolgreichen Einſatzes der Jugend im Kampf gegen die Landflucht. Der Reichsbauernführer überreichte dann den Siegern und Siegerinnen ſein Bild mit Unterſchrift und verkündete abſchließend die Förderungsgemeinſchaft für die Landjugend, die er zuſammen mit dem Jugendführer des Deutſchen Reiches und dem Reichsminiſter des Inneren ins Leben gerufen habe. Sie ſolle die praktiſchen Vorausſetzun⸗ bin ſchaffen, um der Landflucht erfolgreich Einhalt zu ge⸗ Dieten. 20 badiſche Reichsſieger im Reichs berufs wettkampf Anter den 568 Reichsſiegern des Reichsberufswettkampfes ſtellt der Gau Baden 20. Davon wurden fünf am 1. Mai dem Führer vorgeſtellt; ihre Namen ſind bereits veröffent⸗ licht. Weiter gingen als Reichsſieger hervor: Muſterzeich⸗ nerin Eliſabeth Baentſch⸗ Weil a. Rh.; Webereivorberei⸗ tung Eliſabeth Wasmer⸗Oeflingen; Zimmerer Eduard Janetſch⸗ Radolfzell; Feinblechner Hans Lutz⸗ Gaggenau; Feinblechner Adolf Weſtermann(Erwachſener)⸗Nieder⸗ weier b. Raſtatt; Klempner Karl Striegel⸗ Singen a. H. Automechaniker Robert Wimmer⸗Karlsruhe; Uhrgehäuſe⸗ macher Albin Vielſack⸗Erſingen b. Pforzheim; Remonteur Walter Paſeka⸗ Pforzheim; Goldſchmied Wolfgang Roe⸗ mer⸗ Pforzheim; Chemigraph Erich Hildenbrand ⸗Diet⸗ lingen b. Pforzheim; Kalibergbau Karl Bergmann⸗Hei⸗ tersheim:; Betonwerker Erich Schreiber⸗Eggenſtein b. Karlsruhe; Feinkeramik Erwin Gerſt⸗ Karlsruhe; Sanitäts⸗ keramik Wilhelm Lehmann⸗ Hornberg. Dieſe 15 Reichsſieger und die anderen am Reichsentſcheid beteiligten Gauſieger kehrten am Samstagabend im Sonder⸗ zug aus Hamburg zurück. Sie verſammelten ſich auf dem Bahnhofsvorplatz zu einem letzten Appell, wobei der Gau⸗ beauftragte Bannführer Friederich noch einmal mit Genug⸗ tuung und aufrichtiger Freude das Ergebnis für den Gau Baden feſtſtellte und mitteilte, daß als Reichsſieger noch eine Gruppe von ſechs Studenten hinzukomme. Der in Hamburg erzielte Erfolg ſei der beſte Beweis für die Leiſtungsfähigkeit der badiſchen Arbeiterſchaft und der Wirtſchaft unſeres Grenz⸗ landes, die immer mehr zu ſteigern eine Ehrenpflicht ſei. Die 15 Reichsſieger marſchierten in die Stadt und bezogen dort Quartier. Sie wurden am Sonntagvormittag dem Gauleiter und Reichsſtatthalter Robert Wagner vorgeſtellt, der jeden durch Handſchlag beglückwünſchte und in einer Anſprache ſeiner Freude und Anerkennung für die erzielten Leiſtungen Aus⸗ druck gab. Deutſch⸗nordiſcher Schüleraustauſch Die Deutſche Pädagogiſche Auslandsſtelle(Pädagogiſche Abteilung des Deutſchen Akademiſchen Austauſchdienſtes) führt, wie alljährlich, auch in dieſem Sommer für deutſche Schü⸗ ler und Schülerinnen einen Ferienaustauſch nach Schwede Finnland, Norwegen und Dänemark durch. Der Nistauſch verfolgt das Ziel, der deutſchen Jugend das Erlebnis der nor⸗ diſchen Länder aus eigener Anſchauung heraus zu vermitteln und zugleich der Jugend dieſer Länder den Zugang zu Deutſchland zu ermöglichen. Die Zulaſſung zur Teilnahme erfolgt auf Grund eines Antrages an den zuſtändigen Austauſchleiter. Der Antrag hierauf hat auf einheitlichen Vordrucken zu erfolgen, die der Obmann der Schule beim Austauſchleiter anfordert und die alle näheren Einzelheiten über den Austauſch enthalten. Die in Baden gelegenen Schulen kommen im Jahre 1938 für den Austauſch mit Norwegen in Betracht, 8 Durchführung dem Studienrat Dr. Chriſtianſen, Berlin SW. 61, Großbeerenſtr. 66, obliegt. Die Anträge müſſen den Austauſchleitern bis ſpäteſtens 10. Mai 1938 vorliegen. Spenden für das WH W̃ Dem WH W. gingen aus Baden weiter folgende Spen⸗ den zu: Dr. Ströbele Mannheim 300; Induſtrieofenbau „Fulmina“ Emb§ Edingen 600; Karl Weiß Mannheim 600; Joſef Schönemann Gmbh. Heidelberg⸗Pfaffengrund 600; Dr. W. Leibrock Mannheim⸗Rheinau 600; Auguſt Kaeſ⸗ ſer Pforzheim 372; Georg Lauer Pforzheim 360; Weſt⸗ indiſche Bananen⸗ u. Südfrüchte⸗Import GmbH. J. L. Meyer u. Co. Mannheim 300; Dr. Rudolf Wenzel Philippsburg 300 Fr. Wenz Pforzheim 300; Karl Teuſſaint Freiburg 300; Och. Schütz Pforzheim 300; Raiſch u. Wößner Pforzheim 300; Rupp u. Cie. Nachf. Pforzheim 300; Hch. Jäck, Säge⸗ werk, Maiſenmühle 300; Kratzerts öbel⸗Spedition Mannheim 300; Fritz Krayer, Dipl.⸗Ing., Mannheim 300 Mark. : Otto Wild Pforzheim 300; Hermann Wimmer, Plaſavawerk, Kappelrodeck 300; Wolf u. Diefen⸗ bach Mannheim 300; Ziegelwerk Lauda 300; Baugewerbe⸗ Innung Mannheim weitere 1589; Dr. Fritz Baſſermann Mannheim weitere 1000; Druckerei u. Appretur AGG. Brom⸗ bach weitere 500; Ludwig Egger Mannheim weitere 500 Willi Aurich Karlsruhe weitere 500; Eckrich u. Schwarz Mannheim weitere 450; Bezirksſparkaſſe Offenburg weitere 300; Adolf Waldmann Pforzheim 300; Erſte Deutſche Ramie⸗ geſellſchaft Emmendingen 6000; Poro⸗Bronze K. G. Mann⸗ heim 1000 Mark. Barſpenden der Gefolgſchaft des Reichspoſtdirektions⸗ Bezirks Karlsruhe(Baden) zum Winterhilfswerk 1937/38. Der Aufruf des Herrn Reichs⸗ und Preußiſchen Miniſters des Innern zu Barſpenden für das Winterhilfswerk 1937/38 hat bei der Gefolgſchaft des Reichspoſtdirektions⸗ bezirks Karlsruhe wiederum offene Herzen und gebende Hände gefunden. Opferwillig hat ſich das Perſonal in den Dienſt der guten Sache geſtellt und durch ſein Scherflein zum Gelingen des großen ſozialen Hilfswerks bei⸗ getragen. Aus dem Reichspoſtdirektionsbezirk Karlsruhe(Ba⸗ den) ſind dem Winterhilfswerk durch Gehalts⸗ und Lohn⸗ abzug insgeſamt 89 066,22 Rpf zugefloſſen. Durch dieſe Opferfreudigkeit hat das Perſonal erneut den Beweis der Volksverbundenheit erbracht und viel zur Linderung der Not armer Volksgenoſſen beigetragen. h * Nom, Neapel, Florenz. „Städte des Führerbeſuches. Drei Städte ſind es, mit denen uns unſere Gedanken in dieſen Tagen innig verbinden, die italieniſchen Städte, denen vor allem der Beſuch unſeres Führers in Italien gilt. Drei Städte, die in ihrer charakteriſtiſchen Verſchieden⸗ artigkeit uns einen tiefen Einblick in das ſchöne Land Italien vermitteln, weil ſie die Repräſentanten von Nord-, Süd⸗ und Mittelitalien ſind. Die Stadt der Cäſaren. 5 Italien und Rom ſind untreunbars Begriffe. Wer Rom nicht kennt, kennt auch nicht die ſtarken golitiſchen Kräfte, die das italieniſche Volk bewegen, denn die „Ewige Stadt“ iſt die Trägerin der Tradition, eines Welt⸗ reiches, das hier noch in den erhaltenen baurichen Tram⸗ mern die Größe des alten Römerreiches atmet. Und wire uns nichts als dieſe Trümmer von den alten Römern überliefert, wir würden vor ihnen ſtehen und uns ſagen: „Welch ein gewaltiges Volk muß es geweſen ſein, das ſich dieſe Bauten errichtete. Auf dem Forum Romanum ſind es doch faſt nur geborſtene Säulen, die uns von der Vergangenheit erzählen. Wer aber in Gedanken die Bau⸗ ten vollendet, erſchauert vor der ſtolzen Schönheit, die dieſer Platz einſt beſeſſen hat. Die Reſte des Veſta⸗ und Caſtortempels ſagen dem Betrachter mehr, als manches Buch es vermöchte. Ebenſo gewaltig iſt auch die Sprache der Triumphbogen des Titus und Konſtantins. Das klaſ⸗ ſiſche Rom ſteigert ſich ſchließlich im Koloſſeum zum Aus⸗ druck der höchſten Macht der Cäſaren, die der Welt dieſen Bau gaben, der in ſeinen Ausmaßen erſt von den großen Stadien der Gegenwart übertroffen wird: dem Olympia⸗ ſtadion auf dem Reichsſportfeld und den entſtehenden Bau⸗ ten auf dem Reichsparteitaggelände. Ueber dieſes antike Rom lagerte ſich das mittelalter⸗ liche als Künder einer neuen Macht, die von Rom ausging und in Kirchen und Paläſten imponierenden Ausdruck fand,— in vielem prunkvoller als die Bauten der Antike, aber bei weitem nicht von der ſchlichten Größe der klaſ⸗ ſiſchen Bauten. Dazwiſchengeſtreut liegen die Koſtbarkei⸗ ten der Renaiſſancebauten, ſeltſam vermiſcht mit dem Ge⸗ triebe des gegenwärtigen Rom und den profanen Bauten der Weltſtadt. Für den Beſucher ein verwirrendes Durch⸗ einander, in dem ſo manche Koſtbarkeit verlorengeht, aber auch berauſchend und immer wieder überraſchend in ſeiner Fülle. Es iſt die Tat Muſſolinis, daß er der ewigen Stadt ein neues Antlitz gab, einmal durch die Bauten des Faſchismus, die beſonders im Forum Muſſolini mit ſei⸗ nen gewaltigen Skulpturen an die Größe der Antike an⸗ knüpfen, und zum anderen durch die Straßenbauten. So die prachtvolle„Via dell'Impero“, die von der Piazza Venezia aus an dem Nationaldenkmal mit dem Grabmal des Unbekannten Soldaten vorbei zum Koloſſeum führt und allein durch dieſe rein ſtraßenbauliche Verknüpfung eine packende geiſtige Verbindung des antiken Rom mit der der Gegenwart ſchafft; dieſe Verbindung wird durch die große Straße noch verſtärkt, durch die der Führer ſei— nen Einzug halten wird. Dämonie und Lieblichkeit. Neapel iſt ganz eingetaucht in die Sonne des Südens und wunderbar umrahmt durch den Golf von Neapel. Hier paaren ſich in der Landſchaft Dämonie und Lieblichkeit, liegen Paradies und Hölle beieinander. Der rauchende Veſuv mit ſeinem düſteren Krater und ſeinen grotesken Lavawüſten, die brodelnden Pechſeen der Solferata auf der einen Seite, auf der anderen die üppigen Gärten mit ihren leuchtenden Villen am Poſilipo, der Blick nach den Inſeln Iſchias und Capri, die aus dem ſonnendurchleuch⸗ teten Dunſt des Meeres auftauchen. Fruchtbarkeit, Blü⸗ tenfülle, endloſe Schönheit, ergreifende Dämonie der Natur, und zuletzt, welch gewaltiger Kontraſt, unmittelbar am Berge des Grauens„mein ſchönes Sorrent“. Und dann die Menſchen, die ſo gern lachen und ſingen, alles iſt zau⸗ berhaft ſchön. Selbſt die winkligen Hafengaſſen möchte man nicht miſſen, ſo farbig und froh iſt alles unter der Sonne Neapels. Aber auch hier wieder die Denkmäler einer großen Vergangenheit in den Städten Herkulanum und Pompeji, einer Vergangenheit, die den Luxus einer großgriechiſchen Siedlung zeigt, unter der Lava noch bacchantiſche Luſt atmend. Das Neapel der Gegenwart aber iſt durchpulſt von dem Arbeitsrhythmus einer großen Hafenſtadt. Man ſpürt hier eines der größten Ausgangs- tore des Imperiums, und wer heute, in Erwartung des Führers, die gewaltige Flotte Italiens im Hafen verſam⸗ melt ſieht, weiß, daß die Italiener ſich ihren Platz an der Sonne erobert haben, weiß, daß dieſes Volk wieder ſtark und ein wertvoller Freund geworden iſt. Die Stadt der tauſend Schätze. Die letzte Stadt, die der Führer beſucht, iſt Florenz, die Stadt am Arno, die Stadt Michelangelos, wie keine andere Stadt Italiens kunſtbetont in faſt jedem Winkel. Medieäerpracht und Liebreiz der Landſchaft wunderſam vereint, an Schätzen überreich in ihren Kirchen und Muſeen, überraſchend in der Fülle herrlicher Bauten und Plätze, unausſchöpfbar in Worten, weil Florenz nur mit ſchönheitstrunkenen Augen zu erfaſſen iſt. Der Palazzo Vecchio mit ſeinen trutzigen Mauern, daneben die„Loggia dei Lanzi“, ſo genannt nach der Wache der deutſchen Landsknechte, die einſtmals dort untergebracht war und nach derem Vorbild Ludwig J. von Bayern die Feldherrn⸗ halle in München errichten ließ. Gewaltige Skulpturen auf einem engen Raum, unter ihnen der David des Michelangelo hervorragend,— ſo weiß man nicht, woran das Auge ſich zuerſt ſattſehen ſoll. Nur wenige Schritte weiter die Uffizien mit unſchätzbaren Bildwerken aus allen Jahrhunderten italieniſcher Kunſt, der prachtvolle Dom Santa Maria del Fiorel. Treten wir in die koſtbare gotiſche Kirche Santa Croce ein, auf deren Platz das Standbild Dantes ſteht, dann befinden wir uns an ge⸗ weihter Stätte, denn hier ſind die Grabdenkmale der gro⸗ ßen Florentiner: Michelangelo, Galilei, Machiavelli, Alfieri und Cherubini, die mit zu den bedeutendſten Ver⸗ tretern der italieniſchen Kultur gehören. Man wird nicht fertig mit Schauen in dieſer Stadt, und ſteigt man auf den Berg Fieſole durch die duftenden Gärten von Flo⸗ renz, werden Natur und Kunſt zu einem unlösbaren Traum von paradieſiſcher Schönheit. Wer könnte die Fülle des Geſchauten erſchöpfen, die in dem Worte Florenz be⸗ ſchloſſen liegt? Das Volk, das ſich ſolche Städte ſchuf, hat für die Kul⸗ tur der Menſchheit Unendliches geleiſtet. Es iſt immer der Stolz der Deutſchen geweſen, mik dieſer Kultur in innigſter Verbindung zu ſtehen, die uns ſo mächtig berührt, wie uns Deutſche immer das ſchöne Italien angezogen hat. Der Staatsbeſuch unſeres Führers in Italien iſt zugleich auch der heilige Schwur zweier Völker, die für die euro⸗ päiſche Kultur beſtimmend geweſen ſind, dieſe Kultur fruchtbar weiterzuentwickeln und mit allen Mitteln vor der Vernichtung zu bewahren, mit der ſie die Welt⸗ anſchauung der Barbarei, ber Bolſchewismus, be⸗ drohen will. Auf der Fahrt nach Rom Jubelnder Empfang in Leipzig. Zum erſten kurzen Aufenthalt auf der Fahrt nach Rom hielt der Sonderzug des Führers im Hauptbahnhof der Reichsmeſſeſtadt, dem größten Bahnhof Europas. Zahlloſe Leipziger Volksgenoſſen waren zum Hauptbahnhof geeilt. Der Bahnſteig, auf dem der Sonderzug einlaufen ſollte, war zwar nur an ſeinem Beginn freigegeben. Hinter der Abſperrkette aber und auf den Nebenbabnſteigen dränata ſich eine unüberſehbare Menſchen maſſe. Kurz vor 19 Uhr wurde die Lokomotive des Sonderzuges ſichtbar. Noch bevor der Zug in die weite Halle einlief, ſetzte ein Jubelſturm der Begeiſterung ein. Im Nu waren die Ab⸗ bb errketten durchbrochen, und der Bahnſteig war icht gefüllt mit jubelnden Menſchen. Ein wogendes Meer von Händen reckte ſich Adolf Hitler entgegen, und ein Or⸗ kan des Jubels umbrandete ihn. Am offenen Fenſter des zweiten Wagens zeigte ſich der Führer und Reichskanzler immer wieder und drückte die ſich ihm entgegenſtreckenden Hände. Nach knapp viertel⸗ ſtündigem Aufenthalt ſetzte ſich der Zug unter ſich immer erneuernden Begeiſterungsſtürmen langſam in Bewegung zur Weiterfahrt nach Süden. „Wir grüßen Euch, Faſchiſten!“ NS. Berlin, 3. Mai. Die von Muſſolini gegründete führende faſchiſtiſche Zeitſchrift„Gerarchia“ bringt an⸗ läßlich des Führerbeſuches ein großes Sonderheft her⸗ aus, dem die Nationalſozialiſtiſche Parteikorreſpondenz U. a. folgenden Beitrag des Stellvertreters des Füh⸗ rers, Rudolf Heß, entnimmt: „Wie im vergangenen Jahre das italieniſche Volk in ſtolzer Begeiſterung den Beſuch des Duce in Deutſchland miterlebte, ſo wird in dieſen Tagen das deutſche Volk in leidenſchaftlicher Anteilnahme den Beſuch ſeines Führers in Eurem Imperium, faſchiſtiſche Italiener, miterleben! Mittels ihrer Parteien haben Benito Muſſolini und Adolf Hitler ihre Völker vom Marxismus befreit und vor dem Bolſchewismus gerettet. Mittels ihrer haben ſie die politiſche Freiheit und die ſoziale Gerechtigkeit für ihre Völker erkämpft und erhalten. Mittels ihrer haben ſie beſonders den ſchöpferiſchen Geiſt der Beſten ihrer Länder belebt und die Ehre der Arbeit aller ſchaffenden Menſchen der großen Imperien geſichert. Mittels ihrer haben ſie den beiden alten Völkern Euro⸗ as den Geiſt jugendlicher Kraft gegeben und ſie zu ſtolzen ationen in großen Reichen werden laſſen. Was iſt ſelbſtverſtändlicher, als daß in Italien wie in Deutſchland beſonders die erſten Mitkämpfer des Duce und des Führers, daß die alten Parteigenoſſen, die Alte Garde des Faſchismus und des Nationalſozialismus dieſe Maien⸗ tage der Freundſchaft der beiden Bewegungen der Völker, denen ſie dienen, und der Führer, denen ſie gehorchen, als Tage der Beſtätigung eines großen kämpferiſchen Lebens⸗ weges empfinden. Faſchiſten, wir, Gefolgsmänner Adolf Hitlers und Ihr, Gefolgsmänner Benito Muſſolinis, wir können gemeinfam ſtolz darauf ſein, in die Geſchichte mit einzugehen als Män⸗ ner, die in Zeiten, welche für die Entwicklung des Lebens unſerer Völker entſcheidend waren, ſich auf die Veſten ver⸗ ſchworen haben, die uns in den Tagen der Not das Schick⸗ ſal gab und die zu den Größten gehören, die auf Italiens und Deutſchlands Erde geboren wurden. So grüße iſt Euch in ſtolzer Erwartung der kom e Tage: Es lebe Muſſolini! Heil Hitler!“— Deukſch-italieniſche Skudienſtiftung. Zum Zweck der Förderung des Studiems der Kultur⸗ beziehungen zwiſchen dem nationalſozialiſtiſchen Deutſch⸗ land und dem faſchiſtiſchen Italien ſowie des Stuidums der Bedeutung dieſer Beziehungen für die europäiſche Kultur zum Wohle und Nutzen der beiderſeitigen Völker iſt am 27 April 1938 eine deutſch⸗italieniſche Studienſtiftung mit dem Sitz in Berlin errichtet worden. 5 „Italien und Deutſch tand“— Ein Gedenkbuch Anläßlich des Führer⸗Beſuches in Italien gibt das ita⸗ lieniſche Miniſterium für Volksbildung ein Werk unter dem Titel„Italien und Deutſchland“ heraus, an dem zahlreiche bekannte Schriftſteller und Journaliſten mitgearbeitet haben. Das Buch iſt reich illuſtriert und enthält eine Ueberſicht Über die Geſchichte, die Kultur und die nationale Erhebung beider Staaten. In der italieniſchen Preſſe werden bereits Auszüge aus dieſem Werk veröffentlicht. Der Direktor für die italienische Preſſe im Miniſterium für Volksbildung, Caſſini, ſtellt in ſeinem Vorwort u. a. feſt, daß dieſes Buch ein geſchichtlich bedeutſames Datum feſthalten ſolle. Bom erzieheriſchen Wert der Muſilpflege Von Hugo C. Jüngſt. Nur wer ſelber in einem Hauſe aufgewachſen iſt, in dem Haus muſik gepflegt wurde, kann in vollem Um⸗ fange ermeſſen, welche Bedeutung ihr für die ſeeliſche Ent⸗ wicklung der Jugend zukommt. Ein einfaches Lied, im Fa⸗ milienkreis geſungen, kann mehr ſeeliſche Vertiefung be⸗ deuten als das ſchönſte Konzert, dem die Kinder ohne muſi⸗ kaliſches Verſtändnis zuhören. In dieſer Beziehung kann ſelbſt die wundervolle Erfindung des Radios zu einer Ge⸗ fahr für die Jugend werden, und kluge Eltern ſollten wohl darüber nachdenken, wie ſie für die Beteiligung der Kinder am Radioempfang das richtige Maß ſchaffen, um eine Ueberſättigung mit Muſik zu verhüten, die für die Kinder vom erzieheriſchen Standpunkt aus vom Uebel iſt. Muſik ſollte immer nur eine Feierſtunde ſein, in der das Alltagsleben ausgeſchaltet iſt. Auch das Beſte ſtumpft ab, wenn es zur Gewohnheit wird und das kindliche Ge⸗ müt mit Tonwerken überſchüttet, für die ihm noch die Auf⸗ nahmefähigkeit fehlt. Es wäre kein ſchlechter Gedanke, wenn unſere Sendeleitungen regelmäßig„Familienſtunden“ am Radio veranſtalten würden, die in Auswahl der Dar⸗ bietungen und Ausführung in ſyſtematiſcher Abſtufung dem Auffaſſungsvermögen unſerer Jugend entſprächen; eine Einrichtung, wie ſie bereits im Schulfunk in ähnlicher Weiſe durchgeführt worden iſt. Es dürfte nicht ſchwer fal⸗ len, die Eltern für eine richtige Anwendung dieſer„Fami⸗ lienſtunde“ anzuleiten. Sicher würde damit für die muſika⸗ e unſerer Jugend Außergewöhnliches zu lei⸗ en ſein. Damit wäre allerdings keine Hausmuſik in direktem Sinne geſchaffen. Denn der Wert der Hausmuſik ruht in der Selbe enhtigun 9 Der Sohn oder die Tochter, die uns ein 9 Muſikſtück im Familienkreiſe vorzuſpielen oder ein Lied geſchmackvoll zu begleiten vermögen, genießt ſelbſt mehr Freude, als das Anhören einer noch ſo kunſt⸗ voll vorgetragenen Sache auszulöſen vermag. Der junge Menſch iſt am glücklichſten, wenn er zu ſcha fſe n vermag, und auch die muſikaliſchen Darbietungen im engſten Kreit ſind ein vollgewichtiges Schaffen. Darum ſollte jedes Kind ein Muſikinſtrument ſpielen lernen! Es iſt erfreulich, daß in dieſer Hinſicht in den Jugendorganiſationen ſchon vor zügliche Vorarbeit geleiſtet wird. Die Geige, die ſo lang zu⸗ rückgeſetzte Laute die neuerdings wieder beliebt gewe me Flöte— nicht zuletzt auch die Mund⸗ und Handharmonika — ſpielen bei den Zuſammenkünften der Jugend immer wieder eine erfreuliche Rolle, und die Eltern ſollten be⸗ müht ſein, dieſe Fähigkeiten ihrer Kinder für die häusliche Gemeinſchaft auszuwerten. Insbeſondere, wenn das akkor⸗ denreiche Hausinſtrument„Klavier“ vorhanden iſt, laſſen ſich mit dieſen Inſtrumenten gemeinſchaftliche Muſikſtunden ſchaffen, die immer eine ſeeliſche Vertiefung der Hausge⸗ meinſchaft bedeuten, die uns ſo not tut. i Unſere Zeit iſt hart geworden, und auch unſere Jugend muß zum Hartwerden erzogen werden. Denn zur Selbſt⸗ behauptung unſeres Volkes braucht Deutſchland ein hartes Geſchlecht. Aber das heißt nicht, daß darum die Gemüts⸗ werte vernachläſſigt werden ſollen, die unſere Jugend erſt zum Vollmenſchen reifen laſſen und die von jeher ein wert⸗ voller Beſtandteil des deutſchen Volkscharakters geweſen ſind und bleiben werden. 5 Die Pflege dieſer Gemütswerte aber liegt vornehmlich in der Hand der Mutter, und die Hausmuſik iſt eines der ſchönſten Mittel zu dieſer Pflege. Denn nichts dient mehr zur Verinnerlichung des Menſchen wie die Pflege und Ausübung guter Muſik, wobei keineswegs nur an künſt⸗ leriſche Darbietungen gedacht werden ſoll. Eine Mutter, die mit ihren Kindern zuſammen ſingt, iſt immer eine gute Er⸗ zieherin. Es iſt zwar nicht ganz richtig zu ſagen:„Böſe Menſchen haben keine Lieder.“ Aber etwas Richtiges liegt ſchon in dieſem Dichterwort, denn das Verhältnis eines Men⸗ chen zur Muſik iſt ein Gradmeſſer für ſeine Erziehung und eine ganze innere Einſtellung. Feſtliches Rom zum Führerbeſuch. In das zauberhafte Licht er hohen Dreifüße iſt die Via dell' Impero, die Straße des Imperiums', getaucht. Für den bevor⸗ ſtehenden Führerbeſuch fand in Rom eine Probe⸗ beleuchtung ſtatt. Im Hintergrund ſieht man die gewaltige Kuliſſe des Koloſſeums, im Vorder⸗ grund rechts das Forum Romanum. Weltbild/ M. Rechts: Rom: Kyloſſeum =: .