112 Bezugspreis: Monatlich Mk. 1.40, durch die Poſt Mk. 1.60, im der Geſchäftsſtelle am Schalter abgeholt monatl. Mk. 1.20 Anzeigenpreiſe Die 22 mm breite Millimeterzeile 3 Pfg., im Textteil 90 mm breit 18 Pfg. Rachläſſe gemäß Preisliſte Ar. 3. Anzeig.⸗Preisliſte 3 z. Zt. gültig. Anzeigenſchluß 9 Uhr Fernſprecher Rr. 47216. Poſtſcheck⸗Konto: Karlsruhe 78439. Tages. und Anzeigenblatt für Mannheim⸗Seckenheim und Umgebung. Verkündbkatt für den Stadtteil Mhm.⸗Seckenheim. Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. Betriebsſtörungen uſw. berechtigen zu keinen Erſatzanſprüchen Druck und Verlag: Georg Zimmermann Inh. Georg Härdle) Mannheim ⸗Seckenheim, Zähringerſtraße 68. Verantwortlich für die Schriftleitung, ebenſo für die Anzeigen Georg Härdle Mannheim⸗Seckenheim, Hauptſtr. 120.— O.⸗A. VI. 38. 1140 38. Jahrgang Samstag den 9. Juli 1938 Neues großdeutſches Eherecht Eheſchließung nur durch den Standesbeamten.— Alte und neue Scheidungsgründe.— Zerrüktete Ehen können aufge⸗ hoben werden. Berlin, 9. Juli. Im Reichsgeſetzblatt vom 8. d. M. iſt unter der Ueber⸗ ſchrift„Geſetz über die Vereinheitlichung des Rechks der Eheſchließung und der Eheſcheidung im Lande Heſterreich und im übrigen Reichsgebiet“ ein neues großdeutſches Ehe⸗ geſetz verkündet worden. Die weittragende Bedeutung dieſes vom Führer und Reichskanzler und vom Reichsminiſter der Juſtiz unterzeich⸗ neten umfangreichen Geſetzwerkes wird durch zwei Tatſa⸗ chen gekennzeichnet. Zum erſten beſeitigt das Geſetz mit einem Schlage die ſchweren Mißſtände, die ſich im Lande Oeſterreich aus den ſtarren dogmatiſch⸗kirchlichen Bin⸗ dungen des dortigen Eherechts ergeben hatten und die dort über den Rahmen der einzelnen Familien hinaus das öf⸗ fentliche Leben zu vergiften drohten. Zum anderen aber un⸗ terzieht das Geſetz auch das bisher im Altreich geltende Recht der Eheſchließung und der Eheſcheidung aus Anlaß ſeiner Ausdehnung auf das Land Oeſterreich einſchneidenden Aenderungen, durch die ſchwerwiegende Mängel der Rege⸗ lung des Bürgerlichen Geſetzbuches ausgeſchaltet und die Grundlagen für eine künftige abſchließende Geſtaltung des e Ehe⸗ und Familienrechts geſchaffen werden. Das neue großdeutſche Eherecht kennk nur eine Form der Eheſchließung die im Namen des Reiches zu vollziehende Trauung durch einen Skandesbeamten. Damit wird in der deukſchen Oſt⸗ mark der für die nationalſozialiſtiſche Staatsführung nicht länger erträgliche Zuſtand beſeikigt, daß die Mehrzahl aller Ehen ohne jede Mitwirkung des Staates als des Repräſen⸗ kanten völkiſchen Wollens allein durch den Prieſter ge ſchloſſen wurde und daß je nach der Beal eee ede keit oder dem Religlonsbekennknis der Verlobten verſchledene Vorſchriften über die Vorausſetzungen und die Form der Eheſchließung galten. Darüber hinaus kommt aber ſchon in der Tatſache, daß die Trauung künftig im Namen des Reiches vollzogen wird, klar zum Ausdruck, daß es ſich bei der Eheſchließung nicht um einen privatrechtlichen Vertrag der Ehegatten, ſondern um einen vom vö iſchen Standpunkt höchſt bedeutſamen Akt handelt, deſſen Vorausſetzungen und Wirkungen darum muß weſentlich durch völkiſche Belange beſtimmt werden müſſen. Noch deutlicher tritt dies in dem Abſchnitt des neuen Geſetzes hervor, in dem die aus Gründen der völkliſchen Ordnung erlaſſenen „Eheverbote“ nunmehr vollzählig und in überſichtlicher Form zuſammen⸗ geſaßt ſind wobei die auf dem Geſetz zum Schutze des eutſchen Blutes und der deutſchen Ehre und auf dem Ge⸗ ſetz zum Schutze der Erbgeſundheit des deutſchen Volkes be⸗ ruhenden Eheverbote wegen Bluts vers 9 edenheit und 9 Mangel der Ehetauglichkeit an er⸗ ſter Stelle aufgeführt werden. Die in den vorerwähnten Grundgeſetzen des national⸗ ſozialiſtiſchen Staates zum Durchbruch gelangten Gedanken haben auch den übrigen Teilen des neuen Eheſchließungs⸗ rechts weitgehend ihr Gepräge gegeben. Dies gilt insbeſon⸗ dere von den Vorſchriften des neuen Geſetzes über die Gel⸗ tendmachung und die Folgen der Nichtigkeit einer Ehe, die in weſentlichen Punkten von den Beſtimmungen des Bürgerlichen Geſetzbuches abweichen. So kann ſich in Zu⸗ kunft niemand mehr auf die Nichtigkeit einer Ehe beru⸗ fen, ſolange nicht die Ehe durch gerichtliches Urteil mit Wir⸗ kung für und gegen alle für nichtig erklärt worden iſt. Eine Nichtigkeitsklage kann auch in den bisher im Bürgerlichen Geſetzbuch geregelten Nichtigkeitsfällen nur von dem Staatsanwalt und von den betei⸗ ligten Eh 20 atten erhoben werden, nicht mehr dagegen von einem beliebigen Dritten, der an dem Beftand oder Nichtbeſtand der Ehe lediglich aus privatrechtlichen Grün⸗ den intereſſiert iſt. Die Folgen der Nichkigkeitserklärung einer Ehe ſind je nach der Schwere der Verfehlung der Ehegatten verſchieden geſtaltet. Während die raſſenſchände⸗ riſche und die den Geſetzen der Erbgeſundheit zuwider ge⸗ ſchloſſene Ehe ebenſo wie die Namensehe und die ihr gleich⸗ geſtellte Staatsangehörigkeitsehe mit rückwirkender Kraft ausgelöſcht werden und keinerlei Folgen einer rechten Ehe hervorbringen können, iſt in den übrigen Nichtigkeitsfällen die rückwirkende Kraft der Nichtigkeitserklärung einge⸗ ſchränkt und insbeſondere den Kindern aus der nichtigen Ehe die Rechtsſtellung ehelicher Kinder eingeräumt worden ohne Rückſicht darauf, ob den Eltern die Nichtigkeit der Ehe ur Zeit der Eheſchließung bekannt war oder nicht. Beſon⸗ ers deutlich tritt die durch das neue Ehegeſetz vollzogene Abkehr von der früheren verkragsrechtlichen Auffaſſung der Ehe in der Tatſache hervor, daß Willensmängel eines Ehegat⸗ ten bei Eingehung der Ehe, mögen ſie nun auf beſchränkter Geſchäftsfähigkeit, auf Irrtum, Drohung oder Täuſchung beruhen, in Zukunft nicht mehr wie nach bisherigem Recht die Anfechtbarkeit der Ehe begründen und damit ihre Nich⸗ tigerklärung mit rückwirkender Kraft ermöglichen. Solche Willensmängel können zwar auch in Zukunft dem Ehegat⸗ ten, in deſſen Perſon ſie vorlagen, das Recht geben, die Fortſetzung der ehelichen Gemeinſchaft zu verweigern und die Aufhebung der Ehe zu begehren. Die Aufhebung wirkt jedoch nicht wie die durch die Anfechtung herbeige⸗ führte Nichtigkeitserklärung auf den Zeitpunkt der Ehe⸗ ſchließung zurück, ſondern ſie löſt ebenſo wie die Scheidung die Ehe mit der Rechtskraft des Urteils auf. Die Einführung eines einheitlichen Rechts der Eheſcheid a bedeutet für Oeſterreich die? kenden Grundſatzes von der ktholiſcher Ehen. Damit iſt zugbe die nach dem bisherigem öfterde und Bett geſchiedenen Ehen deren Ja die Zehnlauſende geht, endgültig zu löſen. Die Beſeitig des Kechtsſatzes von der Untrennbarkeit katholiſcher Ehe ſchafft endlich auch die Vorausſetzung für die Beſeikigung des bitteren Un⸗ rechts, das am deutſchen Volke. durch die Be⸗ handlung der ſogenanntken Dispensehen begangen wurde; die Zahl dieſer Ehen wird derzeit auf etwa 50 000 geſchätzt. Ueber dieſe für das Land Oeſterreich lebenswichtigen Fragen hinaus iſt das nunmehr für das ganze Reich ein⸗ heitliche Eheſcheidungsrecht auf neuen Grundlagen aufge⸗ baut. Ziel dieſer Neuregelung des Scheidungsrechts iſt es, der überragenden Stellung, die die Ehe als Grundlage des völkiſchen Gemeinſchaftslebens in der nationalſozialiſtiſchen Rechtsordnung einnehmen muß, geſetzgeberiſchen Ausdruck zu verleihen und ſo die Achtung vor der Ehe noch zu ſtär⸗ ken, zugleich aber die Auflöſung ſolcher Ehen auf an⸗ ſtändige Weiſe zu ermöglichen, die für die Volksgemein⸗ ſchaft wertlos geworden ſind. Von den bisherigen beſonderen Scheidungsgründen iſt der Ehebruch beibehalten. Zu ihm tritt als neuer Scheidungsgrund die Verweigerung der Fortpflanzung; danach kann ein Ehegatte Scheidung begehren, wenn der andere ſich ohne triftigen Grund beharrlich weigert, Nachkommen⸗ ſchaft zu erzeugen oder zu empfangen oder wenn er rechts⸗ widrig Mittel zur Verhinderung der Geburt anwendet oder anwenden läßt. Im übrigen kann die Scheidung begehrt werden, wenn ein Ehegatte durch eine ſchwere Ehe⸗ verfehlung oder durch ehrloſes oder unſittli⸗ ches Verhalten. dort bisher gel⸗ zes Bandes ka⸗ freigemacht, um Recht von Tiſch die Ehe ſo tief zerrütiet hat, daß die Wiederherſtellung einer rechten ehelichen Le⸗ bensgemeinſchaft nicht erwartet werden kann; wer ſich je⸗ doch ſelbſt einer ſchweren Eheverfehlung ſchuldig gemacht hat, kann die Scheidung nicht begehren, wenn ſein Verlan⸗ gen nach Scheidung aus dieſem Grunde dem geſunden Volksempfinden widerſpricht und daher ſittlich nicht gerecht⸗ fertigt iſt. Neben dieſen Scheidungsgründen, die ein Verſchulden vorausſetzen, führt das Geſetz in viel weiterem Umfang als bisher ſolche Scheidungsgründe auf, die zur Scheidung un⸗ abhängig von dem Verſchulden eines oder beider Teile füh⸗ ren können. Künftig iſt die Scheidung auch dann möglich, wenn ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinſchaft durch ein Verhalten zerſtört hat, für das er wegen ſeiner krankhaf⸗ ten geiſtigen Veranlagung, z. B. wegen Hyſterie, nicht ver⸗ antwortlich gemacht werden bann. Die Geiſteskrankheit eines Ehegatten iſt, abweichend vom bisherigen Recht, Scheidungsgrund ohne Rückſicht darauf, wie lange die Erkrankung während der Ehe ſchon dauert. Das gleiche gilt von dem Scheidungsgrund der ſchweren anſtek⸗ kenden oder ekelerregenden Krankheit eines Ehegatten. Ein neuer Scheidungsgrund iſt ſodann der Umſtand, daß ein Ehegatte nach Eingehung der Ehe vorzeitig unfruchtbar geworden iſt. Die Scheidung wegen Unfruchtbarkeit iſt je⸗ doch ausgeſchloſſen, wenn die Ehegatten miteinander erb⸗ geſunde Nachkommen oder ein gemeinſam am Kindesſtatt angenommenes Kind haben; desgleichen kann auch wer ſelbſt unfruchtbar iſt oder wer eine neue Ehe aus gelund⸗ heitlichen Gründen nicht würde 1 dürfen, die Schei⸗ dung wegen Unfruchtbarkeit nicht begehren. Darüber hin⸗ aus ſoll in allen Fällen, in denen hiernach eine Scheidung ohne Verſchulden an ſich möglich wäre, die Scheidung aus⸗ eſchloſſen ſein, wenn das Scheidungsbegehren nach den be⸗ bender Umſtänden des Falles dem geſunden Volksempfin⸗ en widerſpricht und daher ſittlich nicht gerechtfertigt iſt. Mit Rückſicht auf völlig zerſtörke Ehen, in denen die Ehegatten häufig jahrelang ohne Ausſicht auf eine Wiedervereinigung gekrennt voneinander leben und die aus keinem der bereits erwähnten Gründe geſchieden wer den können, iſt ſchließlich vorgeſehen, 8900 jeder Ehegatte die Scheidung verlangen kann, wenn die häusliche Gemein⸗ ſchaft mik dem anderen ſeit 3 Jahren aufgehoben und die Wiederherſtellung einer rechten Lebensgemeinſchaft infolge einer kiefgreifenden unheilbaren Zerrüttung des ehelichen Verhältniſſes nicht zu erwarten iſt. Um Mißbräuchen vorzubeugen iſt beſtimm daß der beklagte Ehegatte der Scheidung widerſprechen kann, wenn die Zerrüttung von dem anderen ganz oder überwiegend verſchuldet iſt. Dieſer Widerſpruch iſt jedoch unbeachtlich, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe nach den beſonderen Umſtänden des Falles ſittlich nicht gerechtfertigt iſt. Nr. 158 Das Geſetz regelt ferner die allgemeinen Scheibungs⸗ ausſchließungsgründe der Verzeihung und des Friſtablaufs ſowie die Folgen der Scheidung. Die gegenſeitige Anterhaltspflicht der geſchiedenen Ehegatten iſt je nach dem Grade der Schuld, die einen Ehegatten an der Zerſtörung der Ehe trifft, abgeſtuft. Die Gewährung eines Billigkeitsanſpruchs iſt, abweichend vom bisherigen Recht, in Zukunft auch dann möglich, wenn die Ehe aus beiderſeitigem Ver⸗ ſchulden geſchieden iſt.— Das Schickſal der Kinder aus geſchiedenen Ehen hängt nicht mehr wie bisher ausſchließlich von dem Schuld⸗ ausſpruch im Scheidungsurteil oder von dem Lebensalter des Kindes ab. Für die Frage, welchem der Ehegatten die Sorge für die Perſon eines Kindes anvertraut werden ſoll, iſt künftig vor allem anderen das Wohl des Kindes maß⸗ gebend. Das Geſetz tritt am 1. Auguſt 193 8 in Kraft. Eine eingehende Uebergangsregelung ſichert ſeine ſofortige Wirk⸗ ſamkeit. Das Reichsſtudentenwerk Zuſammeuſchluß der Selbſthilfeeinrichtungen. Die Reichsregierung 90 mit Wirkung vom 1. April ein Geſetz über die Bildung des Keichsſtudentenwerkes beſchloſ⸗ ſen, das bei der Löſung der ſozialen Probleme der deulſchen Skudenken an den Hoch. und Fachſchulen maßgebend ſein wird und dazu berufen iſt, die Schwierigkeiten des Nach⸗ wuchſes planvoll zu löſen. Das Reichsſtudentenwerk tritt in alle vermögensrechtli⸗ chen Rechte und Pflichten der beſtehenden u dec d tungen des ſtudentiſchen Hilfswerkes an den deutſchen Hoch⸗ und Fachſchulen, die mit dem Inkrafttreten dieſes Geſetzes aufgelöſt ſind. Seine Aufgabe iſt die an Nag und ge⸗ E Betreuung des ſtudentiſchen Nachwuchſes an den eutſchen Hoch⸗ und Fachſchulen. a Der deutſch⸗,fürkiſche Handel Der Generalſekretär im kürkiſchen Außenminiſterium beim Reichswirtſchaftsminiſter. Berlin, 8. Juli Reichswirtſchaftsminiſter Funk empfing den zurzeit in Berlin weilenden Führer der türkiſchen Wirtſchaftsdelegation, Generalſekretär im türkiſchen Außen⸗ miniſterium, Botſchafter Numan Menemencioglu, zu einer Ausſprache über die deutſch⸗klürkiſchen Wirtſchaftsbeziehun⸗ gen. An der Beſprechung nahmen der türkiſche Botſchafter in Berlin, Exz. Hamdi Arpag, und der Stagtsſekretär im Reichswirtſchaftsminiſterium Brinkmann, teil, Es wurden die Möglichkeiten einer Erweiterung des deutſch⸗türkiſchen Handelsverkehrs und einer Verheſſerung der gegenwärti⸗ gen Methoden eingehend erörtert. Reichsparteitag 3. bis 12. Geptember Die Nationalſozialiſtiſche Parteikorreſpondenz meldek aus Nürnberg:„Der Führer hal als Termin für den dies⸗ jährigen Reichsparkeitag die Zeit vom 5. bis einſchließlich 12. Seplember 1938 beſtimmt.“ Hierzu ſchreibt die Nationalſozialiſtiſche Parteikorre⸗ ſpondenz u. a.: Mit der endgültigen Feſtſetzung des Ter⸗ mins für den Parteitag 1938 tritt für dieſes Jahr das Hochfeſt der nationalſozlaliſtiſchen Volksbewegung wieder in den Vordergrund des Bewußtſeins der Nation. Es nimmt heute in der politiſchen Willensbildung des deutſchen Vol⸗ kes eine nicht mehr hinwegzudenkende, feſtverankerte Funk⸗ tion ein. Es liegt auf der Hand, daß der Nationalſozialis⸗ mus, der ja ſelbſt ganz„Wille“ iſt, in der politiſchen Wil⸗ lensbildung ſeine durchaus eigenſtändigen Formen und Ge⸗ ſetze finden mußte, die freilich von Verfechtern einer libe⸗ ralen Demokratie wenig verſtanden und daher oft mißdeu⸗ tet werden. Der politiſche Führungsbegriff der Partei baſiert auf einer grundlegend anderen Anſchauung vom Volkswillen. Er ſtellt ſich hier nicht dar als eine Addition einer unüber⸗ ſichtbaren Menge einzelner Willensakte, ſondern als eine dauernde Bereitſchaft der Volksgemeinſchaft, dem Füh⸗ rungsanſpruch und recht eines Mannes und ſeiner Partei willig und gläubig zu folgen, zu dieſer Führung in einem Verhältnis unbedingten Vertrauens zu ſtehen. Dieſer Wille und dieſer Glaube kann aber niemals rein rechneriſch er⸗ ont und nur mit dem Stimmzettel ſichtbar gemacht wer⸗ en. Führung und Volkswille ſtehen hier in einem innigen und geheimnisvollen Wechſelverhältnis. In der ſtändig neu erfolgenden Willenserweckung nimmt der jährliche Reichsparteitag im Geſamtleben der Nation eine hervorragende Stellung ein. In ihm verſam⸗ melt ſich Partei und Volk, Führung und Gefolgſchaft zu dem Erlebnis innigſter Verbundenheit. So war es und ſo wird es bleiben. In dieſem Jahre freilich darf eine beſondere Steigerung dieſes Erlebniſſes erwartet werden. Ziehen doch diesmal auch die Fahnen und Standarten der Parteigenoſſen der Oſtmark in Nürnberg ein, nachdem ſie fünf lange bit⸗ tere Jahre im Dunkel der Illegalität verborgen gehalten werden mußten. Parteigenoſſen nehmen zum erſtenmal Teil an dieſer erlebnisreichen Woche, an dieſer Heerſchau 1 Volkskraft, als echtbürgerliche Glieder unſeres deutſc Volkes, die ſich dieſe freie und offene Teilnahme in härteſter 115 glaubensſtarker Bewährung erworben und erkämpft aben. 8 Ein Reichsſchulpflichtgeſetz Einheitliches Volks⸗ und Berufsſchulweſen. Das Keichsſchulpflichtgeſetz iſt ein entſcheidender Schritt auf dem Wege des Ausbaues und der nakionalſozialiſtiſchen Ausrichtung des deutſchen Volksbildungsweſens. Das Geſetz bringt 1. einheitliche e für das geſamte deut⸗ ſche Reichsgebiet; 2. es führt alle ſeine Beſtimmungen auf die Grundſätze und die Bedürfniſſe eines nationalſozialiſti⸗ ſchen Erziehungsweſens zurück; 3. es umfaßt in Verfolg dieſer Ausrichtung nicht nur das Gebiet der Volksſchul⸗ pflicht, ſondern vor allem auch die Berufsſchulpflicht. Die Vereinheitlichung der Schulpflichtbeſtimmungen ve⸗ ſeitigt die praktiſchen Schwierigkeiten, die ſich bisher aus der Verſchiedenheit der Ländergeſetze für die Durchführung der Schulpflicht namentlich in den Grenzgebieten der ein⸗ zelnen Länder ergaben. Darüber hinaus iſt mit dem Reichsſchulpflichtgeſetz auch eine weſentliche Vorausſetzung für den einheitlichen Aufbau wichtiger Zweige der Schul⸗ verwaltung, insbeſondere des Schullaſtenweſens, owie fur eine gleichmäßige Ausgeſtaltung des inneren Sch lauf⸗ baues und der fachlichen Schularbeit geſchaffen. Das Reichsſchulpflichtgeſetz verwirklicht den national⸗ ſozialiſtiſchen Gedanken, daß auch die Schulpflicht in erſter Linie im Intereſſe der Geſamtheit und des gemeinen Nut⸗ ens zu erfüllen iſt. Sie gehört ebenſo wie die Arbeits⸗ ienſtpflicht und die Wehrpflicht zu den Anforderungen, die an den einzelnen um ſeines Volkes willen geſtellt mer⸗ den. In dieſem Sinn beſtimmt Paragraph 1, daß die Schul⸗ pflicht die Erziehung der deutſchen Jugend im Geiſt des Nationalſozialismus ſicherk. Aus dieſer Grundrichtung ergibt der Aufbau des Ge⸗ ſetzes, daß die Schulpflicht nicht mehr das Zwangsmittel gegenüber dem ſogenannten minderbemittelten Volk iſt, ſondern daß ſie von allen Kindern und Jugendlichen auf einer deutſchen Schule— mag es nun eine Volks⸗, eine mittlere oder eine höhere Schule ſein— erfüllt wird. Ein Geſetz, das den großen Gedanken der nationalen Pflicht zum Erwerb und zur Ausbildung der Kenatniſſe und Fähigkeiten, die der Volksgenoſſe im Leben der Na⸗ tion benötigt, verwirklichen will, mußte auch die Berafs⸗ ſchulpflicht mit umfaſſen. Die Beſtimmungen über die Be⸗ rufsſchulpflicht ſchließen die Lücken, die eine uneinheitliche Berufsſchulgeſetzgebung in Ländern und Gemeinden gelaſſen hat. Sie ſchaffen damit gleichzeitig die Vorausſetzungen über den dringend notwendigen Ausbau des Berufsſchul⸗ weſens. Um dieſen Grundſätzen gerecht zu werden, beſchränkt 5 das Geſetz nicht darauf, Programmſätze aufzuſtellen, ondern bringt Einzelbeſtimmungen, die auch ſeine prak⸗ tiſche Anwendung ſicherſtellen. In den Beſtimmungen über die Volksſchulpflicht übernimmt das Geſetz bewährte Einrichtungen der Länder⸗ eſetzgebung. Die Dauer der Volksſchulpflicht beträgt ein⸗ 5 0 acht Jahre(Paragraph 4). Alle Kinder, die bis zum 0. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Begian des Schuljahres ſchulpflichtig(Paragraph 2). Die zugelaſſe⸗ nen Ausnahmen ſind im Geſetz in den Grundſätzen behan⸗ delt und werden in den Ausführungsbeſtimmungen noch näher erläutert werden. Es verſteht ſich von ſelbſt, daß die Schulpflicht auch die geiſtig oder körperlich behinderten Kinder und Jugendlichen erfaßt. Hieraus ergibt ſich vielfach die Notwendigkeit einer geſonderten Beſchulung dieſer Kinder auf eigens hierfür Eingerichteten Schulen und Anſtalten. Die Berufsſchulpflicht ſchließt ſich unmittelbar der Volksſchulpflicht an. Sie erfaßt alle Jugendlichen ohne Ausnahme. Der Erfüllung der Pflicht dient der Beſuch einer Berufsſchule, ſolange nicht für die Ausbildung des Jugendlichen auf andere Weiſe, ſei es durch den Beſuch einer allgemeinbildenden Schule, Fach⸗ ſchule oder Hochſchule, geſorgt iſt(Paragraph 10). Die Dauer der Berufsſchulpflicht iſt grundſätzlich auf drei Jahre, für lanbwirtſchaftliche Berufe auf zwei Jahre bemeſ⸗ ſen. Sie muß ſich den Erforderniſſen der einzelnen Berufs⸗ zweige anpaſſen. Dem dient insbeſondere die Vorſchrift, daß Lehrlinge grundſätzlich bis zum Ende der Lehrzeit be⸗ rufsſchulpflichtig ſind, wenn entſprechende Berufsſchulein⸗ richtungen vorhanden ſind. Die Berufsſchulpflicht für Lehr⸗ linge kann ſich über die normale Altersgrenze des 18. Le⸗ bensjahres hinaus ausdehnen. Für die weibliche Jugend. die ſich nicht dem Berufsleben zuwendet, iſt die Möglichkeit einer Erfüllung der Berufsſchulpflicht durch einjährigen Beſuch einer Hauswirtſchaftsſchule vorgeſehen. In welchem Umfang die Berufsſchulpflichtigen zum Be⸗ ſuch der Berufsſchule herangezogen und welcher Schule ſie zugeführt werden, wird durch die Schulaufſichtsbehörde be⸗ ſtimmt(Paragraph 10). Einrichtung, Art und Umfang des Berufsſchulbetriebes auf dem Lande werden entſpre⸗ chend der ausdrücklichen Anweiſung in Paragraph 15, Abf. 2, des Geſetzes der ſtarken Inanſpruchnahme der landwirtſchaftlichen Arbeitskräfte durch die vordringlichen Aufgaben des Vierjahresplanes Rechnung tragen. Die Erfüllung der Schulpflicht wird durch die Vorſchrif⸗ ten über die Möglichkeit einer zwangsweiſen Zuführung zur Volks⸗ oder Berufsſchule ſowie durch die Beſtimmungen über die Verſäumnisſtrafen ſichergeſtellt. Das Geſetz ſoll nach Maßgabe der vorſtehenden Grund⸗ ſätze mit Beginn des Schuljahres 1939⸗40 durchgeführt werden. Es tritt am 1. November 1938 in Kraft und erfaßt daher ſowohl die Jugendlichen, die nach den bisherigen Beſtimmungen erſt ſpäter als mit Beginn des Schuljahres 1939-40 ſchulpflichtig werden würden. Die Inkraftſetzung des Geſetzes für das Land Oeſter⸗ reich muß einem Zeitpunkt vorbehalten bleiben, in dem ſich die Aenderung des bisherigen Rechtszuſtandes auf dieſem Gebiet und die ſonſtigen Maßnahmen zur Anglei⸗ chung und zur Eingliederung der öſterreichiſchen Schulver⸗ waltung in die des Reiches reibungslos vollziehen laſſen. Eine Abieilung Oeſterreich für Gnadenſachen der Kanzlei des Führers der NS DA p. Der Chef der Kanzlei des 5 der NSDAP, 3 leiter Bouhler, gibt, wie die NS meldet, bekannt: Die Be⸗ handlung der Gnadenſachen von Angehörigen der Bewegung im Lande Oeſterreich wird mit Wirkung vom 15. Juli d. J. auf Grund der von mir im Einvernehmen mit Reichskom⸗ miſſar Bürckel erlaſſenen Anordnung 3/38 1 Für die Bearbeitung iſt die Abteilung Oeſterreich des Amtes 3(Gna⸗ denſachen) der Kanzlei des Führers der NSDAP mit dem Dienſtſitz in Wien, Parlamentsgebäude, zuſtändig. Die Ab⸗ teilung Oeſterreich unterſteht dem Leiter des Amtes 3(Gna⸗ denſachen) der Kanzlei des Führers der NSDAP, Reichs⸗ Amtsleiter Berkenkamp. f Politiſches Allerlei Leiter rumäniſcher Skrafanſtalten amtsenthoben. Der rumäniſche Juſtizminiſter hat die Verwalter und einige weitere Angehörige der Leitung der Strafanſtalten Aiud in Siebenbürgen und Doftana bei Profeſchti ihrer Aemter enthoben. In der Begründung heißt es, daß die Ge⸗ maßregelten einigen zu Zwangsarbeit oder Gefängnisſtra⸗ fen Verurteilten unſtatthafte Erleichterungen gewährt hät⸗ ten, ſo daß von einem Strafvollzug überhaupt nicht mehr geſprochen werden konnte. Sie hätten völlig ungehindert Zeitungen erhalten und Beſucher al können und ſogar ganze Nächte außerhalb der Strafanſtalten mit ihren Seed verbracht. Hierzu verlautet, daß es ſich bei den etreffenden Gefängnisinſaſſen ausſchließlich um Mitglieder der ehemaligen Eiſernen Garde handelt. Praktiſche Werbung Rooſevelts für Pan⸗Amerika. Präſident Rooſevelt wird, wie das Außenamt bekannt⸗ ibt, zur Amtseinführung des kolumbianiſchen Präſidenten Santos am 7. Auguſt den amerikaniſchen Botſchafter in Rio de Janeiro, Caffery, als ſeinen Sondervertreter nach Bogota entſenden. Außerdem ſollen ſechs Bombenflugzeuge von amerikaniſchen Flughäfen am Panama⸗Kanal dorthin eſchickt werden. Eine ähnliche Geſte erfolgte vor kurzem ei der Amtseinführung des argentiniſchen Präſidenten. Doch ging in dieſem Fall die Bitte Argentiniens voraus, Schulungsperſonal für die argentiniſchen Armeeflieger zu entſenden. Es zeigt ſich auch hier wieder, wie die Vereinig⸗ ten Staaten jede Gelegenheit benutzen, um ihre Beziehun⸗ gen zu den ſüdamerikaniſchen Staaten weiterhin zu feſtigen. Der iſchechiſche Polizeiterror Merkwürdige Begründung für ein Verbot einer ſudelen⸗ deutſchen Verſammlung. Prag, 8. Juli. Wie das ſudetendeutſche Tagblatt„Die Zeit“ aus Jägerndorf meldet, hat die Polizeibehörde in Wagſtadt eine für kommenden Sonntag anberaumte Ver⸗ ſammlung der Sudetendeutſchen Partei, in der der Abge⸗ ordnete Kreisleiter über die politiſche Lage berichten ſollte, verboten. In der Begründung wird u. a geſagt. daß es mit Rückſicht„auf die Lage in der hieſigen Gegend notwendig ſei, öffentliche Unternehmungen oder Kundgebungen zu ver⸗ bieten, damit die öffentliche Ruhe nicht bedroht wird und es zu keinen provokativen ieee oder Taten von ir⸗ gendwelcher Eeite der Bevölkerung kommt“. Es muß zu dieſer merkwürdigen Begründung feſtge⸗ ſtellt werden, daß es in Wagſtadt bisher noch keinerlei Zu⸗ ſammenſtöße gab. Gegen das Verbot, das deshalb umſo un⸗ verſtändlicher iſt, wurde bei den zuſtändigen Aemtern ſo⸗ fort Einſpruch erhoben. Oppoſitionsvorſtoß gegen Chamberlain London, 6. Juli. Die Londoner Oppoſitionspreſſe erweckt den Eindruck, als wollte die Oppoſition den Stand der bri⸗ tiſchen Luftrüſtung zu einem großangelegten Angriff auf Chamberlain ausnutzen. Führende Labour⸗Abgeordnete ha⸗ ben Chamberlain eine Denkſchrift überreicht, in der namens der Oppoſition eine Unterſuchung der Mängel in der bri⸗ tiſchen Luftaufrüſtung gefordert wird. Der marxiſtiſche „Daily Herald“ ſchreibt dazu, die Labour⸗Party habe Chamberlain ein Ultimatum überreicht. Attlee habe eine ſo⸗ fortige Nachprüfung der geſamten Frage der Luftverteidi⸗ gung gefordert. Falls eine unparteiſſche Nachprüfung nicht zuſtandekomme, werde die Labour⸗Party im nationalen Intereſſe ihr Beweismaterial der Oeffentlichkeit zugänglich machen. Ebenſo ſcheint die Oppoſition die durch die Chamber⸗ lain-Rede in Kettering aktuell gewordene Agrarpolitik der Regierung zu einem weiteren Vorſtoß gegen dieſe ausnutzen u wollen. Chamberlain hatte damals bekanntlich geſagt, aß England zurzeit nicht mehr Lebensmittel anzubauen brauche. Das hatte konſervative Abgeordnete aus ländlichen Gebieten bereits zu einem Proteſt bewogen. Jetzt melden „Daily Mail“ und„Daily Expreß“, daß die Oppoſitionslibe⸗ ralen eine Ausſprache über die Agrarpolitik herbeiführen wollen. Chamberlain empfing eine Abordnung konſervati⸗ ver Abgeordneter, um mit ihnen über die von ihnen be, anſtandeten Teile ſeiner Rede zu ſprechen.„Daily Expreß ufolge ſind beſonders die Regierungsliberalen über die grarpolitik des Premierminiſters beſtürzt. Doriot beſucht Nationalſpanien Zu Ehren des Vorſitzenden der franzöſiſchen Volkspartei, Doriot, der in San Sebaſtian eintraf, fand ein Empfang ſtatt, an dem die Spitzen der Behörden, Vertreter der Fa⸗ lange und der nationalen Preſſe teilnahmen. In Anſpra⸗ chen wurde Doriot als Repräſentant der antimarxiſtiſchen Kreiſe Frankreichs gefeiert. Die Sängerin in Sibirien Die Spitzelmethoden der GPU im Ausland. Warſchau, 7. Juli.„Expreß Poranny“ berichtet über den Selbſtmord, den der frühere Sowjetbot⸗ ſchafter in Warſchau, Dawtjan, im Lubljanka⸗Gefäng⸗ nis in Moskau begangen hat. Seine Gattin, die berühmte ruſſiſche Sängerin Makſakowa, ſei nach Sibirien verſchickt worden. Das gleiche Los müſſe der Nachfolger Dawtjans in Warſchau, der Geſchäftsträger der Sowjetunion, Winogra⸗ dow, teilen, der zu einer Verſchickung für 15 Jahre nach Si⸗ birien verurteilt wurde. „Expreß Poranny“ erinnert weiter daran, daß derſelbe Winogradow unmittelbar vor ſeiner Abreiſe nach Moskau und vor ſeiner Verhaftung Vertretern der polniſchen Preſſe erklärt hat, daß alle Gerüchte über eine Verhaftung Dawt⸗ jans unwahr ſeien. Dawtjan hat übrigens ſeine Gattin, die ruſſiſche Sän⸗ erin Makſakowa, vor drei Jahren in Warſchau kennenge⸗ ernt, als ſie damals als„größte Sängerin der Sowfet⸗ union“ in der Warſchauer Oper auftrat. Reben ihrem künſt⸗ leriſchen Auftrag hat die Makſakowa, die in den Dienſten der GPll ſtand, in Warſchau auch die bolſchewiſtiſche Ge⸗ ſinnung der Mitglieder der Sowjetbotſchaft zu kontrollieren ſehabt. Bei dieſer Gelegenheit habe ſie Dawtjan kennenge⸗ erntt, der die Makſakowa dann in Warſchau heiratete. Dieſe Heirat habe ihr zum Verderben gereicht, denn Dawt⸗ jan ſei ſeit langem. 0 da er ſeit ſeiner Studienzeit noch viele Freunde innerhalb der trotzkiſtiſchen Oppoſition beſaß. Du ſollſt nicht töten! Fahre vorſichtig! anwaltſchaft Anklage gegen 39 Perſonen, Kurzmeldungen Gipfelmaſſiv des Himalaya umflogen Die deutſchen Bergſteiger erneut verproviantiert. München, 9. Juli. Das Flugzeug der deutſchen Hima⸗ laya⸗Expedition konnte am 7. Juli bei wolkenloſem Wetter wiederum Ausrüſtungsgegenſtände und Lebensmittel am 162009 Parbat abwerfen, und zwar ſowohl bei Lager 4 (6200 Meter) als auch beim Hauptlager. Mit leerer Maſchine ſtieg der Flieger dann auf 8000 Me⸗ ter und flog um das Gipfelmaſſiv. Dabei wurden photogra⸗ phiſche Aufnahmen gemacht, die den Bergſteigern zugeleitet werden ſollen, damit ſie Einblick in den Aufbau des Gipfels gewinnen. Die Beraſteiger waren zur Zeit des Fluges noch in Lager 4 und meldeten, daß ſie in guter Verfaſſung ſind. Vollſtreckung eines Todesurkeils. Berlin, 9. Juli. Am 8. Juli 1938 iſt der am 7. Novem⸗ ber 1897 geborene Karl Kluck hingerichtet worden, der am 18. Februar 1938 vor dem Schwurgericht Stolp in Pom⸗ mern wegen Mordes zum Tode verurteilt worden iſt. Kluck hat am 4. Dezember 1937 in ſeiner Wohnung einen Brand angelegt, um ſeine 36 Jahre alte Ehefrau Meta Kluck, geb. Goerrs, zu töten und die Verſicherungsſumme für die Ein⸗ richtung zu erhalten. Bei dem Brand iſt, wie der Verar- teilte vorausſah, außer der Frau auch das dreijährige Kind umgekommen. Brände 2000 Jenkner Kakaobohnen und Oelkuchen in Magdeburg vernichtet. Magdeburg, 8. Juli. In der Elblagerhaus AG. in Mag⸗ deburg brach ein Brand aus. Mit einem Handlöſchapparät verſuchten zunächſt einige Arbeiter den Brand zu erſticken. Durch eine plötzlich erfolgende Staubexplofion wurden ſämtliche Fenſterſcheiben zertrümmert und das Dach abge⸗ deckt. Die Männer konnten ſich nur durch ſchnelle Flucht retten. Dadurch, daß das Dach abgedeckt war, bekam das Feuer Luft und im Augenblick ſtand das große Gebäude in hellen Flammen Dank der energiſchen Arbeit der Feuer⸗ wehr konnte der Brand auf ſeinen Herd beſchränkt werden. Durch das Feuer ſind etwa 2000 Zentner Kakaobohnen und Oelkuchen vernichtet worden. Dorfbrand in der Slowakei Prag, 8. Juli. In der fſlowakiſchen Gemeinde Stakein in der Oſtſlowakei brach ein Brand aus, dem 18 Wohnge⸗ bäude mit den Wirtſchaftsobjekten und ⸗geräten zum Opfer fielen. 23 Familien ſind obdachlos geworden. Drei Perſo⸗ nen ſind ums Leben gekommen. Ein Bauer und ſein Sohn verbrannten; ein Mädchen erlag im Krankenhaus ſeinen ſchweren Verletzungen. Die Mutter des Mädchens liegt mit ſchweren Verbrennungen hoffnun zes darnieder. .. und in den Karpathen. Prag, 8. Juli. In der Nacht zum Donnerstag brach in Claſerhäu in der deutſch⸗probener Sprachinſel ein großer Brand aus, der 13 Gebäude eingeäſchert hat. Durch das ſo⸗ fortige Eingreifen der Feuerwehr der ganzen Umgebung wurde ein weiteres Umſichgreifen des Brandes verhindert. Bis jetzt konnte die Höhe des Schadens und die Brandur⸗ ſache noch nicht feſtgeſtellt werden. Der Schaden hat durch⸗ weg Karpathendeutſche betroffen, die zum Teil nicht verſi⸗ chert ſind. Erdbeben in Oberitalien Mailand, 8. Juli. In ganz Friaul wurde am 7. Juli um 4 Uhr 1 ein leichter Erdbebenſtoß wahrgenommen, dem ein weiterer um 8.55 Uhr folgte. Auch in den verſchie⸗ denen Ortſchaften am Alpenrand Veneziens wurde das zweite Beben verzeichnet. Es hatte eine wellenartige Be⸗ wegung und war von kurzer Dauer. Schäden ſind zunächſt nicht gemeldet worden. * Arteil im Lütticher Giſtmoroͤprozeß Witwe Becker kheoretiſch zum Tode verurteilt. Brüſſel, 9. Juli. Im Lüklicher Giftmordprozeß wurde am Freilag nach einer Prozeßdauer von 25. Tagen das Arkeil gefällt. Die des Giftmordes an elf Perſonen und des Gift⸗ mordverſuches an weiteren fünf Perſonen angeklagte Witwe Becker wurde zum Tode verurteilt. Da in Belgien die Voll⸗ ſtreckung des Todesurteils abgeſchafft iſt, hat die Todesſtrafe nur kheoretiſche Bedeutung. In Wirklichkeit wird die Berur⸗ teilte alſo den Reſt ihres Lebens im Gefängnis abſchließen. Bilanz der japaniſchen Ueberſchwemmungskataſtrophe. Tokio, 8. Juli. Nach einer Mitteilung hat die große Ueberſchwemmungskataſtrophe im Bezirk Hyogo einſchlleß⸗ lich der Stadt Kobe nach den bisherigen Feſtſtellungen fol⸗ gende Opfer und Schäden verurſacht: Insgeſamt ſind 311 Perſonen ums Leben gekommen, darunter in der Stadt Kobe allein 252. Verletzt wurden 1399 Perſonen, davon 1313 in Kobe. 430 Menſchen werden noch vermißt, darunter 390 Einwohner von Kobe. 1815 Häuſer ſind von den Fluten völlig weggeſpült worden, während 1992 mehr oder we⸗ niger erheblich beſchädigt ſind. Der Sachſchaden wird im ganzen auf etwa 100 Millionen Yen geſchätzt. Rieſiger jüdiſcher Verſicherungsſchwindel Sehn amerikaniſche Verſicherungsgeſellſchaften geſchädigt. Newpyork, 7. Juli. Vor einiger Zeit wurde ein aufſehen⸗ eregender Verſicherungsſchwindel aufgedeckt, an dem zahl⸗ reiche Juden beteiligt ſind. Zehn führende Lebensverſiche⸗ rungsgeſellſchaften ſind jährlich um etwa drei Millionen Dollar beſchwindelt worden Nun erhob die Bundesſtaats⸗ darunter zehn Aerzte. drei Anwälte und 14 Policen⸗Inhaber, wegen Ver⸗ ſchwörung und Mißbrauchs der Poſt zu betrügeriſchen Zwecken. Es handelt ſich bei dem Schwindel um Fälle, in denen verſicherte Perſonen einen Krankheitszuſtand vortäuſchten und von den eden Entſchädigungen bezogen. Unter den e e befinden ſich die Aerzte David Heſhko⸗ witz, Nathaniel Appelbaum, Jakob Reibel, Goldſtein, Benjamin Schwartz, Hirſch Meßmann, Jakob Ro⸗ ſenbaum, Sidney Epſtein und der Anwalt Jeſſe Iſaacſon, 8 Namen keinen Zweifel über ihre Raſſe offen Aſſen. Ein Bundesanwalt erklärte, daß die Bundesbehörden durch heimliches Abhören von Telefongeſprächen und pho⸗ nographiſche Aufnahme der Geſpräche auf Tauſenden von Schallplatten bereits ſo einwandfreies Beweismaterial be⸗ ſäßen, daß ſich 20 Angeklagte ſchon zu einen Geſtändnis bequemen mußten. Maximilian N ima⸗ etter am er 4 Me⸗ ogra⸗ leitet pfels noch ind. vem⸗ ram Bom⸗ Kluck rand geb. Ein⸗ erar- hrige Bradiſche Chronik Ein Schienenweg feſert Jubſläum Vor hundert Jahren Baubeginn der Eiſenbahn Mannheim— Heidelberg Im Monat Juli 1938 ſind es hundert Jahre, daß der Beginn der Erdarbeiten für die Bahnſtrecke Mannheim— Heidelberg angekündigt wurde. Die eigentlichen Arbeiten kamen aber erſt im Herbſt 1838 in Fluß. Die Schienen⸗ lieferung wurde im Dezember ausgeſchrisben. Der Schienenweg ſollte eine möglichſt gradlinige Ver⸗ bindung zwiſchen Mannheim und Heidelberg herſtellen. Da⸗ gegen wurde auch der Wunſch laut, die Strecke entweder durch eine ſüdliche Ausbiegung über Schwetzingen, oder durch eine nördliche über Seckenheim und Wieblingen zu führen. Schließlich entſchied man für die gradlinige Strecke. Von Seiten der Landwirtſchaft wurde die Beſorgnis ge⸗ äußert, daß durch die Rauchentwicklung der Lokomotive die Feldfrüchte beeinträchtigt werden könnten. Selbſt für eine damals auftretende Kartoffelkrankheit machte man die Bahn verantwortlich. Im Dezember 1839 war der Bahndamm von Heidel⸗ berg aus beinahe auf zwei Wegſtunden fertiggeſtellt und das Geleiſe verlegt. Im Januar 1840 war man mit dem Durchſtich der Friedrichsfelder Düne beſchäftigt. Im Früh⸗ jahr 1840 wurden die Arbeiten auf der Strecke Fried⸗ richsfeld— Mannheim fertiggeſtellt. Am 15. April 1840 kam die erſte Lokomotive,„Der Greif“, mittels Schiff aus Mancheſter an. Das Bahnhofgebäude wurde nach dem Plan des Architekten Friedrich Eiſenlohr, Profeſſor am Polytechnikum in Karlsruhe, und der Bahnbau von dem ſpäteren Erbauer der Rheinbrücke, Oberbaurat Franz Keller, ausgeführt. Am 12. September 1840 wurde die Linie Mannheim— Heidelberg ohne beſondere Feier und da es ge⸗ rade Samstag war, auch nur unter geringer Beteiligung der Fahrluſtigen eröffnet. Dagegen war am darauffolgenden Sonntag die Beteiligung um ſo größer, ſind doch an dieſem Tage nicht weniger als 3000 Paſſagiere befördert worden. Mit dieſer Strecke wurde die erſte Bahn eröffnet, die Staats⸗ eigentum war. * U Eppingen.(Ein Bein abgeſchlagen.) Schwer verunglückt iſt beim Langholzladen der Kraftfahrer Ernſt Roßnagel. Es wurde ihm von einem abrutſchenden Stamm das linke Bein abgeſchlagen. (J) Durmersheim.(Brand in chemiſcher Fabrik.) In der chemiſchen Fabrik Sika GmbH. in der Würmers⸗ heimer Straße brach gegen 16 Uhr im Bitumenkochraum Feuer aus, das ſich mit großer Geſchwindigkeit auf die um⸗ liegenden Räume und dann auf den Dachſtuhl des Gebäu⸗ des ausbreitete. An der Brandbekämpfung beteiligten ſich die Feuerwehren von Raſtatt, Bietigheim und Durmersheim ſowie die Karlsruher Berufsfeuerwehr. Die Brandbekämpfung geſtaltete ſich durch Decken⸗ und Giebeleinſtürze ſehr ſchwie⸗ rig. Der Brand im Bitumenkeſſel wurde mittels Sprüh⸗ düſe abgelöſcht. Damit war auch eine weitere Gefahr aus⸗ geſchloſſen. () Pforzheim.(Betrunkener Laſtzuglenker.) Die Polizeidirektion teilt mit: Emil Knapp, Kraftwagenführer aus Karlsruhe⸗Knielingen, wurde im Schnellverfahren von der Polizeidirektion mit 14 Tagen Haft beſtraft, weil er in der Trunkenheit mit einem Laſtzug, von Wilferdingen kommend, in Richtung Pforzheim fuhr und dabei in den Stra⸗ ßengraben geriet. Knapp muß die ausgeſprochene Strafe ſofort verbüßen. Außerdem wird ihm der Führerſchein ent⸗ Zogen. Offenburg.(Tödlicher Sturz vom Garben⸗ Joch.) In Ortenberg war der 64jährige Poſtſchaffner a. D. Georg Kornmeier damit beſchäftigt, an der Speicheröffnung eine Sicherungsvorrichtung anzubringen. Dabei ſtürzte er vom ſog. Garbenloch auf die Tenne. Ein Bluterguß im Gehirn führte den Tod des Mannes herbei. Weil a. Rh.(Unfall an der Hüninger Schiffsbrücke.) Ein Rheindampfer verfing ſich bei der Ausfahrt aus dem Bafler Rheinhafen mit der Propeller⸗ schraube in einem auf dem Rhein ſchwimmenden Gegen⸗ ſtand, wodurch der Steuermann die Steuerung nicht mehr richtig handhaben konnte. Das Schiff trieb gegen die Hünin⸗ ger Schiffbrücke zu. Obwohl die Durchfahrt frei war, wurde es durch den hohen Waſſerſtand und die mangelhafte Steue⸗ rung gegen den rechten Brückenteil getrieben, wo es mit vol⸗ ler Wucht anſtieß. Der Brückenteil löſte ſich und wurde mit⸗ ſamt dem Schiff an Land getrieben. Die Brückenjoche wur⸗ den bei den Verſtrebungen ziemlich beſchädigt, und es dauerte den ganzen Vormittag, bis die zur Hälfte herbeigeholten Arbeiter der abmontierten Hüninger Schiffsbrücke die Joche wieder zuſammen hatten, ſodaß der Fußgänger⸗ und Wagen⸗ verkehr wieder funktionieren konnte. Todtnau i. Schw.(Tod durch elektriſche Lei⸗ tung.) In der Metzgerei Bund wurde der Bruder des Meiſters im Schlachtraum bewußtlos aufgefunden. Bund verſchied kurz darauf. Man nimmt an, daß er auf irgendeine Weiſe mit der elektriſchen Leitung in Berührung gekommen iſt und einen elektriſchen Schlag erhielt. Neue Tarifordnung für die badiſchen Großbrauereien. (J) Karlsruhe. Für die badiſchen Großbrauereien— Betriebe mit in der Regel mindeſtens 20 Gefolgſchaftsmit⸗ gliedern— galten bisher drei Bezirks⸗Tarifverträge als Tarifordnung, die den heutigen Verhältniſſen ſowie den ſozialpolitiſchen Erforderniſſen in keiner Weiſe entſprachen. Die Deutſche Arbeitsfront nahm ſich daher dieſer Angelegen⸗ heit an. Nach Prüfung der Unterlagen wurde nun ein Ent⸗ Wurf des Arbeitsausſchuſſes der DAF. als Landestariford⸗ nung für die Brauereibetriebe in Baden veröffentlicht. Die neue Landestarifordnung geht mit zahlreichen ihrer Beſtim⸗ mungen nicht nur weit über die veralteten, von ihr abgelöſten Bezirkstarifverträge, ſondern auch weit über den Rahmen bisher erlaſſener anderer Landestarifordnungen hinaus. So enthält die neue Tarifordnung beiſpielsweiſe eine ausgezeich⸗ nete Regelung der Arlaubsfrage. Schon im 7. Jahr der Be⸗ triebszugehörigkeit erhält jedes erwachſene Gefolgſchaftsmit⸗ glied einen Arlaub von 15 Werktagen. Stirbt ein verheira⸗ tetes Gefolgſchaftsmitglied, ſo erhalten die unterhaltsberech⸗ tigten Hinterbliebenen eine einmalige Beihilfe, die, je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, zwiſchen 50 und 200 Mark beträgt. Auch die Zahlung des Unterſchiedbetrages Zwiſchen regelmäßigem Lohn und Krankengeld wird in der Tarifordnung allgemeinverbindlich geregelt. Nach ſechsmona⸗ liger Betriebszugehörigkeit wird dieſer Betrag in Höhe von 90 Prozent drei Wochen lang und nach zweijähriger Be⸗ triebszugehörigkeit bis zur Dauer von vier Wochen bezahlt. Boſichligung ae Mannheimer flasworſta durch nie Prollo Beſichtigung des Gaswerkes Luzenberg.— Beſichtigungs⸗ fahrten durch Groß⸗ und Kleinbetriebe. In Anbetracht des ſteigenden Gasverbrauches und der vielſeitigen Verwendbarkeit des Gaſes hatte die Zentrale für Gasverwertung die badiſche Preſſe zu einer Beſich⸗ tigung des Mannheimer Gaswerkes und zu einer Rundfahrt in die Nebenwerke eingeladen. Der Stätte der Gaserzeugung wurde zunächſt ein Beſuch abgeſtattet, bei dem Direktor Egetmeyer von den Städt. Werken die Führung über⸗ nommen hatte. Die Beſucher bekamen dabei einen intereſſanten Ein⸗ blick über die Gewinnung und Verwendung des Gaſes. Mit Recht konnte man am Schluß der Beſichtigung be⸗ haupten, daß das Mannheimer Gaswerk zu den erſten gemeindlichen und muſtergültigen Gasanlagen gehört. Im Anſchluß daran fand eine Beſichtigungsfahrt durch Mann⸗ heimer Betriebe ſtatt. Zunächſt wurde das Werk Daimler⸗ Benz auf dem Waldhof beſichtigt. Hier bekam man einen Einblick in die neuzeitliche Verwendung des Gaſes in der Induſtrie. In der Gießerei hat das Werk gasgefeuerte Batterie⸗Kerntrockenöfen aufſtellen laſſen, die ſich als ſehr rentabel geſtalten. Beim Beſuch der Werksküche lernte man eine weitere Verwendungsart des Gaſes kennen. Gerade hier zeigt ſich, daß das Gas von beſonderem Vorteil iſt zur raſchen Bereitung der Speiſen für hunderte von Ge⸗ folgſchaftsmitglieder. Bei einer weiteren Beſichtigungsfahrt beſuchte man eine Mannheimer Bretzelbäckerei. Hier lernte man einen Kettenbackofen kennen, der täglich 20 000 Bretzeln fördert. Übrigens hat ſich der Gasbackofen in den Bäckereien in den letzten Jahren immer mehr eingebürgert. Auch das Metzger⸗ gewerbe bedient ſich in zunehmendem Maße des Gaſes. Bei einem Beſuch einer Metzgerei konnte man die moder⸗ nem techniſchen Anlagen in Augenſchein nehmen. Selbſt eine ausfahrbare Gasräucheranlage zeigte dieſer Betrieb. Nun ging die Fahrt zu den Lanz⸗Werken, zu dem größten Betrieb und größten Gasverbraucher Mannheims. Gerade dieſer Betrieb hat mit der Einführung von Gas⸗ öfen gute Erfahrung gemacht. Man arbeitet in dieſem Be⸗ trieb in der Gießerei, Schmiede und Härterei mit Gasöfen und erzielt dabei große Vorteile. Zum Abſchluß der Beſichtigungsfahrt wurde noch der Gasküche eines großen Mannheimer Reſtaurants ein Be⸗ ſuch abgeſtattet. Auch hier kam die Zufriedenheit und der wirtſchaftliche Vorteil über die Verwendung des Gaſes zum Ausdruck. Unter der überaus guten Führung lernte man die Bedeutung der Gaswirtſchaft für unſere deutſche Volks⸗ wirtſchaft erkennen und wurde überzeugt von den Vor⸗ teilen und Erſparniſſen für Induſtrie, Gewerbe und unſere Staufen.(Sicherungen nicht ſelbſt flik⸗ ken!) Vom Amtsgericht Staufen wurde eine für weitere Kreiſe der Bevölkerung bedeutſame Entſcheidung getroffen. Die gegen einen Landwirt in Grunern geführte Verhandlung zeigte wieder einmal recht deutlich, wohin unerfahrenes Her⸗ umbaſteln an elektriſchen Anlagen führen kann. Der Betref⸗ fende hatte eine durchgeſchlagene Sicherung mit Draht ge⸗ flickt und ſich nicht weiter darum gekümmert. Die Folge war ein Brand, der die Wirtſchaftsgebäude ſamt den Ernte⸗ vorräten und einen Teil des Wohnhauſes vernichtete. Das Gericht erkannte auf eine Geldſtrafe von 400 Mark, hilfs⸗ weiſe 80 Tage Gefängnis; es berückſichtigte hierbei noch, daß der Angeklagte in ärmlichen Verhältniſſen lebt und eine große Kinderſchar zu ernähren hat. (—) Wagenſtadt b. Emmendingen.(Die Fluglöcher verſtopft.) Eine recht niederträchtige Handlungsweiſe aus nichtigen Gründen verübte ein Landwirt an einem Imker, der ſeine fünf Bienenvölker zur Tannentracht ins Tal ge⸗ bracht hatte. Da dem Landwirt die Bienen läſtig wurden, ſchloß er die Fluglöcher der Käſten, ſodaß die Völker er⸗ ſtickten. Der Beſitzer hat einen Schaden von mehreren hun⸗ dert Mark erlitten. (—) Konſtanz.(Radfahrer erfaßt.) Einem Rad⸗ fahrer folgte ein Laſtwagen. Plötzlich gab der Radfahrer ein Zeichen, daß er die Fahrtrichtung ändern wolle. Wahr⸗ ſcheinlich erfolgte dieſes Zeichen aber zu ſpät, denn der Laſt⸗ wagenführer konnte nicht mehr bremſen und fuhr den Rad⸗ fahrer an. Dieſer wurde zur Seite geſchleudert und erlitt dabei mehrere Verletzungen, denen er kurz nach der Einlie⸗ ferung ins Krankenhaus erlag. Cs luus die Betten] qdetzt ist die richtige Zeit die Betten zu erneuern aufzulockern und zu reinigen. Gehen Sie aber wegen lhrer Betten stets ins bekannte Bettenhaus. Gute Betten sind ihr Stolz und.. gute Betten geben guten Schlaf. Dafür sei das Beste gerade gut genug! DAS GUTE BET T und alles was dazu gehört finden Sie preiswert und in reicher Auswahl im größten Mannheimer Bettenhaus WAGNER& Co. Vormals Lie bhol d H 1, 4(Breitestr.) Mannheim H 1, 13-14 „ Matratzen und Steppdecken aus eigen. besteingerichtet. Werkstätten 70jähriger Bergſteigern am Watzmann abgeſtür zl. Berchtesgaden, 8. Juli. Die Leiche des 70 Jahre alten Touriſten Thimme, der allein eine Ueberſchreitung der drei Watzmannſpitzen unternommen hatte und ſeitdem vermißt wurde, iſt nun nach wiederholtem Suchen gefunden wor⸗ den. Nach den vorgefundenen Spuren muß man anneh⸗ men, daß ſich das Unglück folgendermaßen zugetragen hat: Thimme, der ein alter Bergſteiger war und die Tour ſchon wiederholt gemacht hatte, war auch diesmal glücklich über die drei Spitzen gekommen und befand ſich auf dem Abſtieg ins Wimbachtal. An der Steilſtufe zwiſchen den beiden Schönfeldern iſt er vermutlich ausgerutſcht oder von einem Unwohlſein befallen worden, ſtürzte ab und erlitt dabei ſchwere Verletzungen. Anſcheinend iſt es ihm aber nach möglich geweſen, ſich bis zur Quelle am unteren Schönfeld hinunterzuſchleppen; dort, wo er aufgefunden wurde, war er ſeinen Verletzungen erlegen. Ein Segelfliegerlager auf der Hornisgrinde. — Freudenſtadt. Nach längeren Ueberlegungen wurde nun endgültig auf dem Bergrücken der Hornisgrinde ein Lager 1055 Segelflieger erſtellt. Der Flugbetrieb wird in wenigen Wochen aufgenommen werden. Das Lager bietet Raum für vier aufmontierte Flugzeuge und hat außerdem zwei Mann⸗ ſchaftsräume. Das Lager iſt in ſeinem Stil der Landſchaft angepaßt und wirkt in keiner iſe ſtörend. Das Gebiet der Hornisgrinde iſt ein ideales Fluggelände, da die Hor⸗ nisgrinde der Fangwall für die von der oberrheiniſchen Tief⸗ ebene einſtrömenden Winde iſt, die an dem Kamm zu den beſten Aufwinden werden. ö FEC ⁵˙w—J—y—ꝛ—̃— ⅛ ᷑—.. Wer andere rückſichtslos in Gefahr bringt, um ein paar Minuten zu gewinnen, hat den Sinn der Volksgemein⸗ ſchaft noch nicht beariffen. 5 Hauswirtſchaft. Bazar mit Volksfeſt. Der kathol. Schweſternverein zieht wieder am kommen⸗ den Sonntag und Montag(Siehe Anzeige!) ſeinen üblichen Bazar als Sommerfeſt beim Birkeneck am Neckar auf. Es iſt dafür geſorgt, daß die Veranſtaltung ein ſchönes Volksfeſt wird. Gemiſchte Chöre und Unterhaltungsmuſik durch eine Muſikkapelle ſind vorgeſehen und noch vieles andere zur Kurzweil. Daß Speiſe und Getränke nur in beſter Qualität dargeboten werden, iſt ſelbſtverſtändlich. Wer mehr wiſſen will, ſoll kommen und ſehen. 2 Adolf Hitler⸗Platz. Die Stadt Mannheim führt z. Zt. bei der Einmündung der Reichsautobahn in der Auguſta Anlage umfangreiche Umbauarbeiten durch. Es ſoll durch die Anlage eines Rondellplatzes an dieſer Stelle eine wür⸗ dige Einmündung der Reichsautobahn in die Stadt Mann⸗ heim geſchaffen werden. Der Schmuckplatz ſoll durch ſeine architektoniſch und künſtleriſch beſonders ſchöne Ausgeſtal⸗ tung die Einfahrt nach Mannheim noch monumentaler geſtalten. Der Platz wird den Namen„Adolf Hitler⸗Platz“ führen und ſomit in unmittelbarer Verbindung mit der Reichsautobahn, der Straße des Führers, geradezu ſinn⸗ bildlich ſein für die neue Anlage. * Ihren 75. Geburtstag kann heute Frau Anna Biſchof geb. Blumenſchein, Zähringerſtraße 13, begehen in einer ihrem Alter ſeltenen Friſche. Sie iſt heute noch eifrige Leſerin des Neckarboten. Die beſten Wünſche. 3 eee 2 Drei Knaben ertrunken. U Mannheim. Nachmittags 15.30 Uhr ertrank im Nek⸗ kar beim Straßenbahnamt ein vierjähriger Knabe, der aus Angſt vor zwei Hunden ins Waſſer geſprungen ſein ſoll. Faſt an der gleichen Stelle ertranken um 18.45 Uhr zwei Knaben im Alter von 11 und 10 Jahren, welche beim Spielen im zum Teil überſchwemmten Vorland zu weit in das Flußbett hineingerieten und ertranken. In allen drei Fällen verſuchten ſofort in der Nähe befindliche Perſonen und der Beſitzer der dort liegenden Bootsverleihanſtalt, die Kinder zu retten, fedoch ohne Erfolg. — Fuüuͤrforgeverbände und Wirkſchaftslage ihrer Schuld⸗ ner. Zur Rückzahlung von Fürſorgedarlehen nehmen der Reichsinnen⸗ und der Reichsarbeitsminiſter in einem Erlaß Stellung. Darnach fallen Unterſtützungen, die die Fürſorge⸗ verbände entgegen Paragraph 11, Abſatz 2, der Reichs⸗ grundſätze in Form eines Darlehens gegeben haben, unter das Geſetz über die Befreiung von der Pflicht zum Erſatz von Fürſorgekoſten. Die Verpflichtung zur Rückzahlung ſonſtiger von den Fürſorgeverbänden gewährten Darlehen wird aber durch das Befreiungsgeſetz nicht berührt. Den Fürſorgeverbänden wird jedoch nunmehr Ac oe bei der Geltendmachung ihrer Anſprüche auf Rückzahlung dieſer Darlehen der wirtſchaftlichen Lage der Schuldner durch Be⸗ willigung erträglicher Rückzahlungsraten und Zahlungs⸗ friſten gerecht zu werden und namentlich auf ſolche Fami⸗ lien angemeſſene Rückſicht zu nehmen, die durch Ausgaben für den Lebensunterhalt von Kindern, ihre Erziehung und Berufsausübuna belaſtet ſind. *. — Vergeßzt die Reiſeapotheke nicht! Mit den bald be⸗ ginnenden großen Ferien ſetzen auch die Reiſetage in ver⸗ mehrtem Maße ein. Eine Kleinigkeit genügt oft auf einer Reiſe, auf einer Wanderung, die Stimmung beträchtlich zu verſchlechtern, eine Kleinigkeit vermag aber auch umgekehrt bei rechtzeitiger Anwendung die Genußfreude auf die albe Höhe zu bringen. Wie oft ftößt dem Reiſenden oder Wan⸗ derer plötzlich etwas zu, und wie froh iſt dieſer, wenn er nicht vergeſſen hat. in den Koffer oder Ruckſack eine kleine Reiſeapotheke einzupacken, die die notwendigen Mittel zur erſten Hilfe bei Unfällen, Verletzungen, plötzlichem Unwohl⸗ ſein u. dgl. enthält. Bei einer Reiſeapotheke muß aber dae Streben nach möglichſter Einſchränkung auf das wirklich Notwendige vorherrſchend ſein. Von den äußerlich anzuwen⸗ denden Skoffen find am wichtigſten die Verbandsmittel, von inneren Mitteln leiſten einige Tropfen eines konzentrierten alkoholiſchen Getränks bei richtiger Anwendung Gutes, Baldriantropfen Aſpirin und Pyramidon ſollten immer bei der Hand ſein Zweckdienlich iſt es auch, ein Fläſchchen Sal⸗ miakgeiſt mitzunehmen; der Salmiakgeiſt tut gute Dienſte, wenn jemand in heißen ſchwülen Tagen von Inſekten ge⸗ ſtochen wird. i Abzeichen für Unteroffizierſchulen. Durch Befehl des Ober⸗ lommandos des Heeres ſind die Abzeichen für Unteroffizier⸗ 2 5 geregelt worden. Offiziere, Unteroffiziere und Mann⸗ ſchaften der Unteroffizierſchulen tragen auf den Schulterſtücken die gotiſchen Buchſtaben„US“ und Saru den Anfangsbuch⸗ ſtaben des Standorts der Schule. Offiziere tragen die Buch⸗ ſtaben aus goldfarben eloxiertem Leichtmetall, Portepeeunter⸗ offiziere aus weißem re übrige Unteroffiziere und Mannſchaften aus weißer Wolle gekurbelt. Abſtammungsnachweis bei Anehelichkeit Die Reichsſtelle für Sippenforſchung hat in einem Merkblatt die Beſtimmungen über den Abftammungsnach⸗ weis bei außerehelicher Geburt zuſammengefaßt(Allge⸗ meines Suchblatt für Sippenforſchung). Der Grundſatz des Bürgerl Geſetzbuches, daß das uneheliche Kind mit! Erzeuger: berwandt iſt, gilt hinſichtlich des 2 im⸗ mungsnachweiſes nicht. Dieſer ſoll die blutmäßige Abſtam⸗ mung klarſtellen. Es iſt daher in jedem Fall der Nachweis zu erbringen, daß die natürlichen Eltern deut ichen oder artverwandtey Blutes ſind. Erkennt bei der Eheſchließung der Mann ein uneheliches Kind als von ihm erzeugt an und iſt dieſe Anerkennung in der Heiratsurkunde der Eltern oder der Geburtsurkunde des Kindes vermerkt, ſo iſt damit der Nachweis der Abſtammung von dem ſpäteren Ehemann der Mutter erbracht und ſind deſſen Ahnen für den Ab⸗ ſtammungsnachweis zu berückſichtigen. Anders iſt es, wenn der Mann bei der Heirat dem unehelichen Kinde der Frau ſeinen Namen erteilt, ohne ausdrücklich das Kind als von ihm erzeugt anzuerkennen. Dann muß aus den Vormund⸗ ſchaftsakten uſw. ermittelt werden, wer als Erzeuger in Be⸗ tracht kommt. Iſt der Erzeuger dem Namen und der Perſon nach bekannt, hat er aber nach der Geburt des Kindes die Vaterſchaft des Kindes nicht anerkanat, ſo iſt einmal der Beweis zu führen, daß er auch wirklich der Erzeuger war, zum andern nach⸗ zuweiſen, daß er deutſchen oder artverwandten Blutes iſt. Steht feſt, daß die Mutter in der Empfängniszeit mit meh⸗ reren Männern verkehrt hat, ſo iſt von jedem der Abſtam⸗ mungsnachweis zu erbringen. Iſt ein Teil der in Frage ſtehenden Perſonen jüdiſcher Abſtammung, ſo iſt eine Klä⸗ rung der Raſſenzugehörigkeit, nur durch eine Erb⸗ und Raſſekundliche Unterſuchung möglich. Ein uneheliches Kind, das einen Nachweis über ſeine Abſtammung väterlicherſeits nicht beibringen kann, wird bei deutſcher oder artverwandter Herkunft mütterlicherſeits bis zum Beweiſe des Gegenteils, wenn nicht die beſonderen Umſtände des Falles dagegen ſprechen, als deutſchblütig oder artverwandt angeſehen. ee Pflichten als Verkehrsteilnehmer verletzt, delt gewiſſenlos igen 950 ſelbſt— und gegen ein Vo Filmſchan. Der neue Terra⸗Film„Kameraden auf See“ macht zum erſtenmal den ernſthaften Verſuch, ein Bild von unſerer modernen deutſchen Kriegsmarine, ihrer Diſziplin und vorbildlichen Leiſtungsfähigkeit im Rahmen einer bunten und feſſelnden Spielhandlung zu geben. Der Film iſt übervoll an Spannungen und ſtarken Effekten. Die Hand⸗ lung, die durch ihre politiſche Aktualität einen ſtarken Reiz erhält, iſt ganz von der friſchen Jugendlichkeit und dem ſtürmiſchen Geiſt der Marinefähnriche erfüllt. Pracht⸗ voll ſind dieſe Geſtalten in ihrem glühenden Idealismus, ihrer ſchwärmeriſchen Verliebtheit und ihrem tapferen Drauf⸗ gängertum. Ob ſie im Dienſt„geſchliffen“ werden, ob ſie den Mädchen bei Kaffee und Kuchen den Hof machen oder auf großer Fahrt ihren Mann ſtehen: immer begeiſtert die gläubige Haltung dieſer von Idealen erfüllten Gene⸗ ration. Die Manöver auf hoher See ſind in ihrer abſoluten Echtheit von atembeklemmender Wirkung, zumal das dra⸗ matiſche Geſchehen im Laufe der Handlung auf die inte⸗ reſſante Bord⸗Atmoſphäre übergreift und zu den packend⸗ ſten Szenen Anlaß gibt. Eine Reihe begabter Nachwuchs⸗ ſpieler iſt für dieſes nationale Filmwerk eingeſetzt worden, das jeden Beſucher reſtlos begeiſtern wird.— Im Bei⸗ programm Luſtfilm, Kulturfilm und die neueſte Ufa⸗Ton⸗ woche. — Die Kennzeichnung der jüdiſchen Gewerbebetriebe. Im Amtsblatt des Reichsjuſtizminiſteriums„Die Deutſche Juſtiz“ wird mitgeteilt: Ein Kennzeichnungszwang für jüdiſche Gewerbebetriebe beſteht im Augenblick noch nicht. Die Vor⸗ ſchrift des Paragraphen 17 ermächtigt jedoch den Reichswirt⸗ ſchaftsminiſter, im Einvernehmen mit dem Reichsminiſter des Innern und dem Stellvertreter des Führers anzuordnen, daß regiſtrierte jüdiſche Gewerbebetriebe von einem noch zu beſtim⸗ menden Zeitpunkt ab ein beſonderes Kennzeichen führen müſ⸗ ſen. Durch dieſe zu erwartende Kennzeichnung der füdiſchen Gewerbebetriebe wird dann auch eine äußerlich ſichtbare Tren⸗ nungslinie zwiſchen deutſchen und jüdiſchen Geſchäften ge⸗ zogen, die vor allem im Einzelhandel jedem Käufer, ohne daß er vorher in das Verzeichnis der jüdiſchen Gewerbe⸗ betriebe Einblick nehmen muß, den füdiſchen Charakter eines Geſchäftes erkennbar macht. Einer beſonderen Kennzeichnung der nichtjüdiſchen Geſchäfte, die bisher vielfach freiwillig vorgenommen worden iſt. wird es dann nicht mehr bedürfen. Gottesdienſt⸗Ordnung in der evang. Kirche . Sonntag nach Trinitatis. 8.45 Uhr Chriſtenlehre für die männliche Jugend. 9.30 Uhr Hauptgottesdienſt. Vikar Steigelmann. Auſchlie ßend Kindergottesdienſt. Montag 18 Uhr: Männl. Gemeindejugend. Montag 20 Uhr: Weibl. Gemeindejugend 1. 5 Montag 20.30 Uhr: Kirchenausſchuß⸗Sitzung im Konfir⸗ mandenſaal. Donnerstag 18 Uhr: Weibl. Gemeindejugend II. Gottesdienſt⸗Ordnung in der kath. Kirche. „ 58. Sonntag nach Pfingſten. Samstag: 2—4, 5—7, 8 Uhr Beicht. Sonntag: 7 Uhr Frühmeſſe. N 8.30 Uhr Kindergottesdienſt mit Kommunionfeier. 9.40 Uhr Hauptgottesdienſt mit Predigt. 1.30 Uhr erſte Pfingſtveſper. Mannheimer Theaterſchau Im Nationaltheater: Samstag, 9. Juli, Miete A 29 und 1. Sondermiete W 15 und für die NSG Kraft durch Freude, Kulturge⸗ meinde Mannheim Abt. 119, 261—263, 524—529, 539: i von Heilbronn! Schauſpiel von Heinrich von Kleiſt. Anfang 19.30 Uhr, Ende etwa 2230 Uhr Sonntag, 10. Juli, Miete B 29 und 1. Sondermiete B 15 und für die NSG Kraft durch Freude, Kulturge⸗ meinde Mannheim Abt. 544— 547„Mazeppal. Oper von Peter Tſchaikowſky. Anfang 19.30 Uhr, Ende nach 22.30 Uhr.— Eintauſch von Gutſcheinen aufgehoben. Montag 11. Juli, Miete C 29 und 1. Sondermiete& 15 und für die NSG Kraft durch Freude, Kulturge⸗ meinde Mannheim Abt. 407409: Zum letzten Male: „Richter— nicht Rächer“. Trauerſpiel von Lope de Vega, Ueberſetzung und Nachdichtung: Hans Schle⸗ gel. Anfang 20 Uhr, Ende nach 22.15 Uhr. Berſammlungs-Kalender. Männergeſangverein 1861. Heute abend 8.30 Uhr Probe. Sängerbund. Heute Samstag abend 8.30 Uhr Probe. Sievertaſel. Heute abend 8.30 Uhr Probe. Tb.„Jahn“. Sonntag, 8.30 Uhr, Leichtathletikklubkampf für Aktive und Jugend gegen Turnerſchaft Käfertal im Wörtel.— Fauſtball: 1. Mannſchaft ſpielt um 8 Uhr in Edingen, Altersmannſchaft um 9 Uhr in Lützel⸗ ſachſen. Schützengeſellſchaft. Heute im„Bad. Hof“. Kleingärtnerverein. Heute abend Geſchäfts⸗ und Kaſſen⸗ ſtunden im„Deutſchen Hof“(Nebenzimmer). abend 8 Uhr Uebungsſchießen Parteiamtlichen Mitteilungen entnommen: Bom. Am 10. 7. 38 tritt der Bd M. in Sommeruniform zur Jugendfilmſtunde um 9 Uhr an den Planken an. 20 Pfg. ſind mitzubringen. Gammel⸗Anzeiger Uur für Mitglieder der Landw. Ein- u. Verhaufsgenoſſenſchaft. Anmeldungen für den Wintergersten-UDrusch im Laufe der nächſten Woche ſind ſofort in unſerem Lager zu machen. eee Ländl. Kreditverein Seckenheim e. G. m. u. H. Mannheim⸗Gecenheim Bank und Sparkaſſe Gegründet 1884 Geſchaͤftszweige unſeres Kredit⸗Inſtituts: 7 Gewährung von Krediten und Darlehen an Mitglieder 2 ſchlagenden Geſchafte für Mitglieder Annahme von Spareinlagen, Depoſiten und anderen Geldern zur Verzinſung und Jührung von Scheckkonten auch von Nichtmitgliedern Beratung und Auskunftserteilung in allen wirtſchaftlichen Angelegenheiten Ausführung aller in das Bankfach ein⸗ = Kaffenſtunden: 8— 12 und 14 17 Ahr, Samstags 8— 12 Ahr. F Neue Motorräder sofort ab Lager lieferbar. Dad Fahrräder Spezial- und Markenräder ab 15, bis 20. Mk. Anzahlung. Wochenraten 2.50 bis 3. Mk. Bausch, Freiburgerstraße 47. „um Ueulschen Hol' Am Sonntag ab ½8 Uhr abends c e Math. Schwesternverein, Mhm.-Seckenheim. Tanz-Musik. Wir beehren uns, die Einwohnerschaft Seckenheims 10 zu unserem diesjährigen G ft Test das am Sonntag, 10. und Montag, 11. Juli auf dem alten Kirchplatz steigt, freundlichst einzuladen. Die Vorstandschaft. 8 nnn rr nu- unrein an LLL 129 S Wegen Verkleinerung Un 77 7 Neis ſofort preiswert . 2 abzugeben: 1 gebrauchtes kaufen Sie 0 neuwertiges 5 8. komplettes 8 10 die ganze usrüstung bei 222 Speisezimmer —(ganz ſchwer), Wie schmutziq var dies Kleid vor dem Waschen! Und Neise-K offer Citrenenpresse 1 been stet iat es 30 blülenfrisch und duffiq! Ja, ferbiqe Woll und.— f mi anduhr, aten 8 duch dle Pen- Kalte, sche 81 8 5 5 Bestecke 2 Schreib⸗ ase Wei 5 Besen gs Jeg„ Waendlerdecken maſchinen webe in ihrer Schönheit erhalten bleiben. Pcrum für alles. Brot᷑heutel Holfhos und vieles andere. 5 S f Tornister 3 Mäh. Tel. 28232 die schonende Kaltwäsche mit Persil! Kochgeschirre Polojuchen 5 15 5. Bl. 22 äftsſtelle d. Tang Kartenlaschen Sporłstrümpfe— Schraubdoesen Kopf- und 1 85 uu mi- nun e Trinkbecher Wand ertücher 8 f stempel Chau ul 7 2 liefert in jeder bur Sehen: Kaufhaus W. Wieser- Illi bene l Druckerei geſucht. 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