*. X e rener F R A reed err ern en re Nr ee n F D Wanerprets: Monatlich Wk. 1.40, durch ie Paßt M. 1.60. der Geſchüftsſtelle am Schalter abgehelt monatl. Mk. 1.20 ANazeigenpreiſe: Die 22 mm breite Millimeterzeile 3 Pfg., en Textteil 90 mm breit 18 Pfg. Kachläſße gemäß Preisliſte . 3. Anzeig.⸗Preisliſte 3 z. Zt. gültig. Auzeigenſchluß 9 Uhr Pornſprecher Nr. 47216. Voſtſcheck⸗ Norte: Kurtaruhe 7843. fu i ee und Umgebung. Satt fr den Stadtteil Mom. Seckenhelm. * Fe Erſcheint täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. Betriebsſtörungen uſw. berechtigen zu keinen Erſatzanſprüchen Druck und Verlag: Georg Zimmermann(Inh. Georg Härdle) Mannheim⸗Seckenheim, Zähringerſtraße 68. Verantwortlich für die Schriftleitung, ebenſo für die Anzeigen Georg Härdle Maunheim⸗Seckenheim, Hauptſtr. 120.— D.⸗A. X. 88. 1140 88. Jahrgang Montag, den 14. November 1988 Berlin, 13. November. Amtlich wird mitgeteilt:„Unter dem Vorſitz des Beauftragten für den Vierjahresplan, Generalfeldmar⸗ ſchall Göring, fand am Samstag im Reichsluftfahrt⸗ miniſterium eine Chefbeſprechung der beteiligten Mini⸗ ſter mit ihren nächſten Mitarbeitern über die dringend notwendig gewordene Löſung der Judenfrage ſtatt. An dieſer Beſprechung nahmen die Reichsminiſter Dr. Frick, Dr. Goebbels, Dr. Gürtner, Graf Schwerin von Kroſigk und Funk teil. Die Beſprechung ergab vollkommene Uebereinſtim⸗ mung in der Beurteilung und Behandlung der zur De⸗ batte ſtehenden Fragen. Es wurden eine Reihe von ein⸗ ſchneidendſten Maßnahmen zur Löſung der Judenfrage beſprochen und zum Teil ſchon entſchieden. Der Beauf⸗ tragte für den Vierjahresplan, Generalfeldmarſchall Göring, erließ eine Verordnung, derzufolge Juden vom 1. Januar 1939 ab der Betrieb von Einzelhandelsver⸗ kaufsſtellen, Verſandgeſchäften oder Beſtellkontoren ſo⸗ wie der ſelbſtändige Betrieb des Handwerks unterſagt wird. Ebenſo kann nach dieſer Verordnung ein Jude vom 1. Januar 1939 ab nicht mehr Betriebsführer im Sinne des Geſetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 1. Januar 1934 ſein. Iſt ein Jude in leitender Stelle eines Wirtſchaftsunternehmens tätig, ohne Be⸗ triebsführer zu ſein, ſo kann das Anſtellungsverhältnis durch den Betriebsführer mit einer Friſt von ſechs Wo⸗ chen gekündigt werden. Weiterhin erließ der Beauftragte für den Vierjah⸗ resplan eine Verordnung, derzufolge alle Schäden, wel⸗ che durch die Empörung des Volkes über die Hetze des internationalen Judentums gegen das nationalſoziali⸗ ſtiſche Deutſchland am 8., 9. und 10. November 1938 an jüdiſchen Gewerbebetrieben und Wohnungen ent⸗ ſtanden iſt, von den jüdiſchen Inhabern bzw. jüdiſchen Gewerbetreibenden ſofort zu beſeitigen ſind. Die Koſten der Wiederherſtellung hat der Inhaber der betroffenen jüdiſchen Gewerbetriebe bzw. Wohnungen zu tragen. Verſicherungsanſprüche von Juden deutſcher Staatsan⸗ gehörigkeit werden zugunſten des Reiches beſchlagnahmt. Die weiteren einſchneidenden Maßnahmen zur Ausſchaltung des Judentums aus dem deutſchen Wirt⸗ ſchaftsleben und zur Abſtellung provokatoriſcher Zu⸗ ſtände werden in kürzeſter Friſt in Form von Verord⸗ nungen und Geſetzen getroffen werden. Vor allem wurde der Beſchluß gefaßt, den deutſchen Juden in ihrer Geſamtheit in Form einer Geldbuße von einer Mil⸗ liarde Reichsmark die Strafe für den ruchloſen Mord in Paris aufzuerlegen. Dieſe Strafe verfällt in voller Höhe dem Reich. Der Beauftragte für den Vierjahres⸗ plan hat bereits eine dementſprechende Verordnung er⸗ laſſen.“ Eine Milliarde Kontribution Die vom Beauftragten für den Vierjahresplan, Gene. ralfeldmarſchall Göring, erlaſſene Verordnung über eine Sühneleiſtung der Juden deutſcher Skaatsangehörigkeit hat folgenden Worklaut: „Die feindliche Haltung des Judenkums gegenüber Volk und Reich, die auch vor feigen Mordtaten nicht zurück⸗ ſchreckt, erfordert entſchiedene Abwehr und harke Sühne. Ich beſtimme daher aufgrund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 18. Oktober 1936 GGBl. 1 Seite 887) das folgende: 8.1. Den Juden deutſcher Skaatsangehörigkeit in ihrer Ge⸗ ſamtheit wird die Zahlung einer Konkribution von Mark 1000 000 ooo an das Deuiſche Reich auferlegt. 8 2 Die Durchführungsbeſtimmungen erläßl der Reichs⸗ miniſter der Finanzen im Benehmen mil den beteiligten Reichs miniſtern. Berlin, den 12. November 1938. Der Beauftragte für den Vierſahresplan: gez.: Göring, Generalfeldmarſchall.“ Koſten für Wiederherſtellung Die vom Beauftragten für den Vierjahresplan, General⸗ feldmarſchall Göring, erlaſſene Verordnung zur Wieder ⸗ herſtellung des Straßenbildes bei jüdiſchen Gewerbebelrie⸗ ben hat folgenden Wortlaut: 5 4 „Aufgrund der Verordnung zur Durchführung des Vier⸗ jahresplanes vom 18. Oktober 1936(RG Bl. 1 Seite 887) Maßnahmen gegen die Juden Ausſchaltung aus dem Wirtſchaftsleben— Haftung für Schäden— Buße von 1 Milliarde Reichsmark. § 1. Alle Schäden, welche durch die Empörung des Volkes über die Hetze des internationalen Judentums gegen das nationalſozialiſtiſche Deutſchland am 8., 9. und 10. Novem⸗ ber 1938 an jüdiſchen Gewerbebetrieben und Wohnungen enkſtanden ſind, ſind von den jüdiſchen Inhabern oder jü⸗ diſchen Gewerbetreibenden ſofort zu beſeikigen. 8 2. Die Koſten der Wiederherſtellung trägt der Inhaber der betreffenden jüdiſchen Gewerbebetriebe und Wohnun⸗ gen. Verſicherungsanſprüche von Juden deukſcher Skaaks⸗ angehörigkeit werden zu Gunſten des Reiches beſchlag⸗ nahmt. 5 8.3. Der Reichswirtſchaftsminiſter wird ermächtigt, im Be⸗ nehmen mit den beteiligten Reichsminiſtern Durchführungs⸗ beſtimmungen zu erlaſſen. Berlin, den 12. November 1938. Der Beauftragte für den Vierjahresplan: Göring, Generalfeldmarſchall.“ Ausſchluß aus der Wirtſchaſt Die e zur Ausſchallung der Juden aus dem deukſchen Wirtſchafksleben, die der Beauftragte für den B Generalfeldmarſchall Göring, erlaſſen hat, dutet: „Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 18. Oktober 1936(RG Bl. 1 Seite 887) wird folgendes verordnet: 8 1. Juden(Paragraph 5 der Erſten Verordnung zum Reichsbürgergeſetz vom 14. November 1935 RG Bl. I Seite 1333) iſt vom 1. Januar 1939 ab der Betrieb von Einzel⸗ handelsverkaufsſtellen, Verſandgeſchäften oder Beſtellkonto⸗ 155 ſowie der ſelbſtändige Betrieb eines Handwerks unter⸗ agt. Jerner iſt ihnen mit iWrkung vom gleichen Tage verbo⸗ ken, auf Märkten aller Art, MReſſen oder Ausſtellungen Waren oder gewerbliche Leiſtungen anzubieten, dafür zu werben oder Beſtellungen darauf anzunehmen. Jüdiſche Gewerbebetriebe(Dritte Verordnung zum Reichsbürgergeſetz vom 14. Juni 1938— RGBl. 1 Seite 627), die entgegen dieſem Verbot geführt werden, ſind po⸗ lizeilich zu ſchließen. 8 2. Ein Jude kann vom 1. Januar 1939 ab nicht mehr Be⸗ kriebsführer im Sinne des Geſetzes zur Ordnung der nakio⸗ nalen Arbeit vom 20. Januar 1934(R&G Bl.! Seite 45) ſein. Iſt ein Jude als leitender Angeſtellter in einem Wirk⸗ ſchaftsunternehmen kätig, ſo kann ihm mit einer Friſt von ſechs Wochen gekündigk werden. Mit Ablauf er Kündi⸗ gungsfriſt erlöſchen alle Anſprüche des Dienſtverpflichte⸗ ken aus dem gekündigten Vertrage insbeſondere auch An. ſprüche auf Verſorgungsbezüge und Abfindungen. 8 3. Ein Jude kann nicht Mitglied einer Genoſſenſchaft ſein. Jüdiſche Mitglieder von Genoſſenſchafken ſcheiden zum 31. Dezember 1938 aus. Eine beſondere Kündigung iſt nicht erforderlich. 8 4. Die zuſtändigen RKeichsminiſter werden ermächkigk, die zu dieſer Verordnung erforderlichen Durchführungsbbeſtim⸗ mungen zu erlaſſen. Sie können Ausnahmen zulaſſen, ſo⸗ weit dieſe infolge der Ueberführung eines jüdiſchen Gewer⸗ bebetriebes in nichtjüdiſchen Beſitz, zur Liquidation jüdiſcher Gewerbetriebe oder in beſonderen Fällen zur Sicherſtellung des Bedarfes erforderlich ſind. Berlin, den 12. November 1938. Der Beauftragte für den Bier jahresplan. gez. Göring, Generalfeldmarſchall.“ * Die Maßnahmen, die in der Miniſterbeſprechung im Reichsluftfahrtminiſterium beſchloſſen wurden, entſprechen den Erwartungen, die durch die bekannten Vorgänge der vergangenen Tage im Verein mit den Aeußerungen der zuſtändigen Stellen ausgelöſt werden mußten. Insbeſondere die Ankündigung des Reichspropagandaminiſters Dr. Goeb⸗ bels in ſeinem Aufruf vom 10. November, worin betont wurde, die Antwort der Reichsregierung auf das Pariſer Attentat werde„legal, aber hart“ ſein, beließ keinen Zwei⸗ fel, daß ein einſchneidendes Vorgehen geplant ſei. Die jetzt getroffenen Maßnahmen der nationalſozialiſtiſchen Regie⸗ rung liegen auf wirtſchaftlichem und kulturellem Gebiet. Die erſte Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan ſchließt alle Juden vom 1. Januar kommenden Jahres an vom Handel, vom Handwerk und leitenden Poſten in wirt⸗ ſchaftlichen Unternehmungen aus, die zweite macht ſie ſel⸗ ber für ſämtliche Schäden haftbar, die bei den bekannten Vorgängen der letzten Tage entſtanden ſind, die dritte legt den Juden deutſcher Staatsangehörigkeit in ihrer Geſamt⸗ heit eine Kontribution von einer Milliarde Reichsmark auf, für deren Erhebung die Mitte dieſes Jahres verfügte An⸗ meldung der jüdiſchen Vermögen Unterlagen geben dürfte. In ihrer Geſamtheit wie im einzelnen ſtellen ſich dieſe Verordnungen, denen weitere einſchneidende Maßnahmen in kürzeſter Friſt folgen ſollen, als eine Konſequenz dar, auf deren Nichtausbleiben ſchon hingewieſen wurde. und ſie * eee e e 39 Nr. 267 Die Beiſetzung Ernſt vom Nalhs Am Donnerstag Staatsbegräbnis in Düſſeldorf.— Das Programm der Feierlichkeiten. Düſſeldorf, 14. November. Das Staatsbegräbnis für Geſandtſchaftsrat Ernſt vom Rath findet am Donnerstag, dem 17. November, in Düſſel⸗ dorf ſtatt. Für die Ueberführungs⸗ und Beiſeßtzungsfeierlichkeiten iſt folgendes Programm feſtgelegt: Der Sarg mit den ſterblichen Ueberreſten Ernſt vom Raths wird in einem franzöſiſchen Sonderzug am Dienstag e nach Aachen geleitet, wo er am Mittwochfrüh ein⸗ trifft. Kurz nach Eintreffen des Sonderzuges wird die Umbah⸗ rung vom franzöſiſchen auf einen deutſchen Sonderzug vor⸗ i Hieran ſchließt ſich auf dem Bahnhof eine kurze eier. Darauf ſetzt ſich der deutſche Sonderzug zu ſeiner Fahrt nach Düſſeldorf in Bewegung, die über Köln und Köln⸗ Mülheim über die rechtsrheiniſche Strecke führt. Auf allen Bahnhöfen, die der Sonderzug in langſamer Fahrt paſſiert, und wo die Angehörigen der Parteigliederungen Spalier bilden, iſt der Bevölkerung der weſtdeutſchen Grenzgaue Gelegenheit gegeben, dem für Deutſchland Gefallenen ihren letzten Gruß zu entbieten. Beim Eintreffen des Sonderzuges auf dem Bahnhof in Düſſeldorf findet eine Feier ſtatt, die auf den Bahnhofs⸗ vorplatz, wo ſich inzwiſchen der Trauerzug aufgeſtellt haben wird, und auf die umliegenden Straßen, wo die Bevölke⸗ rung aus dem ganzen Gaugebiet Spalier bilden wird, über⸗ tragen wird. Alsdann ſetzt ſich der große Trauerzug zur Rheinhalle in Bewegung. An den berührten Straßen, die einen wür⸗ digen Trauerſchmuck erhalten, ſteht das Volk. Inmitten von Blumen und Kränzen wird dann Ernſt vom Raths Leiche in der Rheinhalle aufgebahrt. Ihrem Wunſche entſprechend wird die Bevölkerung dort an dem Sarg vorbeiziehen. In der Rheinhalle findet am Donners⸗ tag um 12 Uhr die offizielle Trauerfeier ſtatt. Anſchließend wird die Leiche zum Nordfriedhof übergeführt, wo die Bei⸗ ſetzung in einer Familiengruft erfolgt. f .. ãõDpppffffPPGpGpßfßcßccßcbßbßccbcccc werden ſowohl im Inneren wie auch im Ausland von ſtar⸗ ker Auswirkung ſein. In unmißverſtändlicher Weiſe hat Dr. Goebbels neuer⸗ dings in ſeiner Berliner Anſprache vor 500 Helfern des Winterhilfswerks die berührten Zuſammenhänge erörtert und der Schilderung der vorſtehend veröffentlichten Maß⸗ nahmen die Verſicherung hinzugefügt:„Die Regierung ſteht auf der Wacht. Sie wird keine Provokation des internatio⸗ nalen Judentums unbeantwortet laſſen. Die Judenfrage wird in kürzeſter Friſt einer das deutſche Volksempfinden befriedigenden Löſung zugeführt, Das Volk will es ſo, und wir vollſtrecken nur ſeinen Willen.“ 9 5 f Die Antwort an die Juden Keine Juden mehr bei öffentlichen kulturellen Ver⸗ anſtaltungen. Dr. Goebbels hat in ſeiner Eigenſchaft als Präſi⸗ dent der Reichskulturkammer mit ſofortiger Wir⸗ kung allen Theaterleitern, Konzert⸗ und Vortragsver⸗ anſtaltern, Filmtheaterunternehmern, artiſtiſchen Unter⸗ nehmern, Veranſtaltern von Tanzvorführungen und Ver⸗ anſtaltern öffentlicher Ausſtellungen kultureller Art unter⸗ ſagt, jüdiſchen Perſonen den Beſuch ihrer Unternehmen zu geſtatten. Uebertretungen ziehen für die Veranſtalter und beſonders für die Juden ſchwere Strafen nach ſich. In ſeiner Anordnung verweiſt Reichsminiſter Dr. Goebbels darauf, daß der nationalſozialiſtiſche Staat den Juden ſeit nunmehr ſchon über fünf Jahren innerhalb beſonderer jüdiſcher Organiſationen die Pflege ihres eigenen Kulturlebens ermöglicht habe. Da⸗ mit beſteht keine Veranlaſſung mehr, den Juden den Beſuch der bezeichneten Veranſtaltungen und Unter⸗ nehmungen zu geſtatten. Nachdem die Juden ſeit über fünf Jahren immer wieder neue Beweiſe dafür gegeben haben, daß ſie nicht im entfernteſten willens ſind, von dem Gaſtrecht, das ihnen großzügigerweiſe in Deutſchland eingeräumt worden iſt, würdigen Gebrauch zu machen, nachdem ſie ſich, wie die Pariſer feige Mordtat gezeigt hat, zu dem grotesken Ver⸗ ſuch einer Auseinanderſetzung mit dem nationalſoztaliſti⸗ ſchen Deutſchland verſtiegen haben, iſt die deutſche Regie⸗ rung entſchloſſen, mit aller Schärfe gegen das Judentum vorzugehen. Die Anordnung des Waffenverbots für Ju⸗ den war die erſte Maßnahme, die das fluchwürdige Ver⸗ brechen in Paris im Gefolge hatte. Jetzt folgt eine An⸗ ordnung des Reichspropagandaminiſters, künftig alle Ju⸗ den von öffentlichen kulturellen Veranſtaltungen, von Theateraufführungen und Vorträgen, von Filmbeſuchen und allen anderen Darbietungen kultureller Natur aus⸗ zuſchließen. Die ſpontanen Demonſtrationen haben deut⸗ lich gezeigt, daß das deutſche Volk ſich in jeder Hinſicht gegen das Judentum zur Wehr ſetzt. Am wenigſten will das deutſche Volk die aus ſeiner Weſensart und ſeiner Weltanſchauung gewachſenen künſtleriſchen Schöpfungen mit dem Judentum teilen. Das neue Verbot kommt dem deutſchen Empfinden vollauf 119 zumal die Juden, wie Dr. Goebbels in ſeiner Anordnung hervorhebt, be⸗ ſondere jüdiſche Organiſationen zur Pflege ihrer Kultur haben. 5 Die großen Neubauten in Berlin Monumenkalbau für das Oberkommando der Marine Neubau für die Skrafanſtalt Moabit—. Zum erſten Mal Enteignung für Wohnungsbauken Berlin, 11. November. Der Generalbauinſpektor für die Reichshauptſtadt hat auf Grund des Geſetzes über die Neugeſtaltung deutſcher Städte wiederum drei neue Bereiche im Zuge der Neupla⸗ nung Berlins im Reichsminiſterialblatt veröffentlicht. Da⸗ nach wird jetzt das erſte Bauvorhaben an dem großen Waſ— ſerbeiken, das ſich in einer Länge von 1200 Metern und in 500 Meter Breite zwiſchen der Verſammlungshalle und dem neuen Nordbahnhof erſtreckt, in Angriff genommen. Als erſter Monumentalbau entſteht dort ein neues Dienſtge⸗ bäude des Oberkommandos der Marine, das zurzeit völlig unzulänglich und zum Teil in Miethäuſern zerſtreut unter⸗ gebracht iſt. Dieſes Bauvorhaben wird den Platz an der Südweſtſeſte des Waſſerbeckens einnehmen und eine Länge von etwa 330 Metern, eine Tiefe von 135 Meter und eine Höhe von 65 Metern ien Hauptteil und 45 Metern in den Flügelbauten haben. Dieſem Neubau muß die Strafanſtalt Moabit am Lehrter Bahnhof weichen. Das Gefängnis wird neu errichtet, und zwar neben dem Moabiter Kriminalgericht, ſodaß dort ein Block entſtehen wird, der ausſchließlich Strafjuſtizbehörden in ſich ſchließt. Außerdem wurden zwei Grundſtücke im Verwaltungsbe— zirk Tempelhof enteignet, die für Wohnungsbauten beſtimmt ſind, in denen zum überwiegenden Teil Mieter von Abbruchwohnungen untergebracht werden ſollen. Der Generalbauinſpektor mußte, da die Eigentümer dieſer Grundſtücke glaubten, in Ausnutzung der Konjunktur un⸗ angemeſſen hohe Preiſe fordern zu können, zum erſtenmal von der Bereichserklärung Gebrauch machen und damit die Grundlage für die Enteignung ſchaffen. 1. Patenfriedhof der HJ. in Belgien Der Langemarck-Ausſchuß beim Jugendführer des Deutſchen Reiches erhebt in dieſen Tagen den Langemarck⸗ Opferpfennig von jedem Mitglied der nationalſozialiſti⸗ ſchen Jugendbewegung. Der Opferpfennig iſt monatlich zu entrichten und wird aus verwaltungstechniſchen Grün⸗ den im Monat November in Höhe von 10 Rpf. für das laufende Jahr eingezogen. Dieſe Gelder dienen aus⸗ ſchließlich der Gefallenenehrung. General Freiherr Grote und Oberbannführer Moka nahmen die Vorarbeiten für die Errichtung des künftigen Patenfriedhofes der Hitler Jugend, Dranoutre am Berg Kemmel, auf, wo in einem Gräberfeld viele Tauſende deutſcher Soldaten liegen. Deutſcher Geſandter in Mandͤſchukuo Der erſte diplomatiſche Vertreter des Deutſchen Reiches beim Kaiſerreich Mandſchukuo, Geſandter Wag ⸗ ner, begab ſich in ſeierlichem Zuge von ſeinem Hotel zur Audienz in den Kaiſerpalaſt, um dem Kaiſer Kangte h ſein Beglaubigungsſchreiben zu überreichen. In dem Schreiben kommt die Hoffnung zum Aus⸗ druck, daß durch die Errichtung der Geſandtſchaft in Hſingking die Beziehungen des guten Einvernehmens zwiſchen den beiden Völkern noch weiter vertieft werden. Ferner werden die aufrichtigen Wünſche des Führers und Reichskanzlers für das Wohlergehen des Kaiſers Kangteh und das Blühen und Gedeihen des Kaiſerreichs Man⸗ dſchukuo zum Ausdruck gebracht. In ſeiner Anſprache an den Kaiſer erklärte der deutſche Geſandte, er ſehe ſeine Hauptaufgabe in der Förderung der freundſchaftlichen Beziehungen zwiſchen dem Reich und Mandſchukuo, die ſich ſo glücklich in die zwiſchen Deutſchland und Japan beſtehende Freundſchaft einfügten. Darüber hinaus wolle er an dem weiteren Ausbau der Wirtſchaftsbeziehungen und der kulturellen Beſtrebungen zwiſchen Deutſchland und Mandſchukud mitarbeiten. In ſeiner Erwiderung drückte Kaiſer Kangteh dem Geſandten ſeine Freude über die Ernennung eines bevollmächtigten Miniſters des Deutſchen Reiches in Mandſchukud aus. Er hoffe zuverſichtlich, daß hierdurch die Freundſchaft zwiſchen den beiden Ländern weiterhin vertieft werde. Zum Abſchluß bat der Kaiſer den Ge⸗ ſandten, dem Führer und Reichskanzler beſte Grüße und Wünſche für ſein weiteres Wohlergehen und die Wohl⸗ fahrt des deutſchen Volkes zu übermitteln. Die 4 Mersfegung des Mr. IJree 4. Kapitel. ROMAN VON RALPH URBAN Im kleinen Sitzungsſaal des Präſidiums von Scotland Yard ſaßen Dienstag, am 24. März, um neun Uhr vor⸗ mittags, die maßgedenden Beamten der Mordkommiſſton um den grünen Tiſch herum Es waren auch Dr. Kommiſſar Fitzner und der Leiter der Kriminal⸗ Bu, einer der großen Vier von Scotland Dard, t Maxwell, anweſend. Man erwartete den en, der an der Beſprechung teilzunehmen Fünf Minuten nach neun Uhr betrat der Oderſt —4 und mich e n durch einen Beſuch in Porters Hall pee inlich von der Richtigkeit Ihrer Behauptungen üder⸗ zeugt. Es gibt vorläufig datſächlich keine Erklärung dafür, Wie der Mörder aus dem Zi t gelangte und ich muß geben, daß dies der merkwürdigſte Fall iſt der mir in eiiier langjährigen Dienſtzeit unterkam. Da wir don Selland Dard aber auf dem Boden der Sachlichkeit ſtehen, ſo muß auch für dieſe Geſchichte eine natürliche Erklärung gefunden werden. Es iſt Ihre Aufgabe, meine Herten, das Kätſel zu ldſen und die Schuldigen zu üder⸗ führen. Dieſer Fall dedeutet für Scotland Dard eine Kraftprode und ſch erwarte von Ihnen caſche und ganze Arbeit. And nun“ wandte er ſich an Kobin.„bitte ich um Ihren Vortrag!“ Der Oderinſpektor ſtand auf, dlätterte in den Schriften dot ſich und degannd „Die Anterſuchung von gestern, Montag, hat folgende Neuigkeit ergeben: Das Mordwerkzeng, der Feuerdaken, wurde gefunden. Er lag im Gras zwanzig Fuß don der Unken Seitenfront des Herrendauſes entfernt. unterhalb des Mordzimmers. Keinerlei Fußſpuren waren zu ent⸗ Decken ſo daß anzunehmen iſt, der Mörder dätte den Fuerdaken nach vollbtachter Tat zu einem Fenſter des 1 Politiſches Allerlei Großfranzöſiſches Komitee gegründet. In Frankreich wurde ein„Komitee des großen Frank⸗ reich“ gegründet, das unter dem Vorſitz des Marſchalls Franchet d'Eſperey ſteht. In einem Aufruf an alle Franzo⸗ ſen, der in Paris und den großen Provinzſtädten ange⸗ ſchlagen iſt, wird erklärt: Jeder Franzoſe müſſe ſich be⸗ wußt werden, daß er einen Teil Großfrankreichs bilde, an das man nicht rühren laſſen dürfe. Gegen den Mißbrauch der Preſſefreiheit Neue Mittel der Schweiz für Arbeit und Verteidigung. Der ſchweizeriſche Ständerat behandelte eine Inter⸗ pellation über den Mißbrauch der Preſſefreiheit, die ge⸗ eignet ſei, die guten Beziehungen der Schweiz zum Aus⸗ land zu gefährden. Bundespräſident Baumann ſtellte im Nationalrat den Erlaß ſchärferer Beſtimmungen in Ausſicht. Der Nationalrat beendete die Einzelberatung der großen Arbeitsbeſchaffungs⸗ und Landes⸗ verteidigungsvorlage im Geſamtbetrage von über 400 Millionen Franken. Das Parlament bewilligte noch 10,5 Millionen Franken mehr, als die Kommiſſion vorgeſchlagen hatte, indem für landwirtſchaftliche Boden⸗ verbeſſerungen ſowie für Exportförderung und Fremden⸗ verkehrswerbung höhere Unterſtützungsbeträge eingeſetzt wurden. Bundesrat genehmigt 70 Millionen Teilkredit. Der Ständerat genehmigte einſtimmig die bereits vom Nationalrat angenommene Vorlage des Bundesrats über die Gewährung eines Kredits von 70 Millionen für Zwecke der Arbeitsbeſchaffung und der Landesverteidigung. Hier⸗ bei handelt es ſich nur um einen Teilbetrag des 400 Mill. betragenden Arbeitsbeſchaffungsprogrammes, das den Rä⸗ ten noch nicht vorgelegt werden konnte, da die Deckungs⸗ frage noch nicht völlig geklärt iſt. Das oberungariſche Ermächtigungsgeſetz. Das ungariſche Abgeordnetenhaus ſprach Dienstag die Dringlichkeit aus für die Behandlung des Ermächtigungs⸗ geſetzes, in dem die Regierung bekanntlich verlangt, bezüg⸗ lich aller ſich aus der Rückgliederung Oberungarns erge⸗ benden Geſetzgebungs⸗, Regierungs- und Verwaltungsfra⸗ gen im Verordnungswege verfügen zu können. Am Don⸗ nerstag wird das Haus den Bericht der Ausſchüſſe entge⸗ gennehmen und am Samstag, den 12. November, in die Verhandlung des Geſetzentwurfes eintreten. Keine Selbſtverwaltung auf Cypern. Die Zeitungen auf Cypern veröffentlichen ein Geſetz, wonach die Bürgermeiſter und Gemeindevorſteher ſowie die Stadträte und Gemeinderäte der Inſel, die als britiſche Kronkolonie verwaltet wird, durch den Gouverneur ernannt werden. Die Durchführung von Ge⸗ meindewahlen bleibt weiter verboten. Die Kanada⸗Reiſe des engliſchen Königspaares. Der kana⸗ diſche Miniſterpräſident Mackenzie King gab in Ottawa be⸗ kannt, daß das engliſche Königspaar Mitte Mai 1939 in Ka⸗ nada eintreffen wird. Nach einer Reiſe durch Kanada werden Georg VI. und König Elizabeth Waſhington beſuchen und ſich ſpäter von Halifax in Neuſchottland nach England zurück⸗ begeben.. Das Gebiet um den Tungting⸗See vom japaniſchen Vormarſch bedroht. Die japaniſchen Truppen, die an der Kanton⸗Hankau⸗ Bahn entlang in ſüdlicher Richtung vorſtießen, haben nach dem japaniſchen Heeresbericht die wichtige Stadt Notſchau eingenommen. Notſchau iſt eine bedeutende Stadt an der Kanton⸗ Hankau⸗Bahn, 225 Kilometer ſüdlich von Hankau und 128 Kilometer nordöſtlich von Tſchangſcha, der Hauptſtadt der Provinz Hunan. Die Stadt liegt an dem 1000 Qua⸗ dratkilometer großen Tungting⸗See. Militäriſche Sachver⸗ ſtändige heben hervor, daß mit dem Fall von Votſchau die wichtigſte Außenſtellung der Chineſen für die Vertei⸗ digung von Tſchangſcha zuſammengebrochen iſt. Ferner be⸗ herrſchen die Japaner damit den Tungting⸗See, der ſich bis zum Norden der Provinz Hunan erſtreckt. Die japa⸗ niſche Flotte hat weiter die Kontrolle über die in den Tungting⸗See mündenden Flüſſe, darunter den Siang⸗ kiang, Nüenkiang und Tzekiang, gewonnen. Die bedeuten⸗ den chineſiſchen Stützpunkte im Gebiet des Tungting⸗Sees, wie Siangyin, Anſiang, Hanſchau, Itſchang und Tſchangte ſind nunmehr von den Japanern unmittelbar bedroht. Pordzimmers hinausgeſchleudert und dann wieder ſorg⸗ fältig geſchloſſen. Für das zielbewußte Vorgehen des Mörders spricht auch der Amſtand, daß die Meffingriegel an den Fenſtern gründlich abgewiſcht worden ſein müſſen, da nicht die geringſte Spur von einem Fingerabdruck dar⸗ auf zu finden war; ebenſowenig wie auf dem Mordwerk⸗ zeug ſelbſt. Die Fingerabdrücke, die wir in den beiden Zimmern photographieren konnten, ſtammen von dem ver⸗ ſtorbenen Mr. Tree, vom ermordeten Dr. Taylor, vom Diener Stone, von dem Stubenmädchen, von Miß Adler⸗ creuz und von einem Fremden. Dieſer eine noch nicht identifizierte Fingerabdruck defindet ſich auf der Nacht⸗ tiſchlampe im Schlafzimmer des verblichenen Mr. Tree und ſoll nach Ausſage des Dieners von einem Elektriker herrühren, der einige Tage vorher in Porters Hall Repa⸗ raturen ausgeführt hat. Diesbezügliche Nachforſchungen wurden eingeleitet. Intereſſant iſt das Ergebnis der daktyloſkopiſchen Anterſuchung des Klingelknopfes jener Leitung, die vom Schlafzimmer zum Diener Stone hin⸗ unterführt. Auf dem Taſter ließ ſich ein deutlicher Finger⸗ abdruck feſtſtellen, der zweifellos vom rechten Zeigefinger des Mr. Tree ſtammt. Womit einmal erwieſen iſt, daß niemand mehr nach ſeinem Tode den Klingelknopf berührt daben kann und dann. daß die Ausſage der Miß Adler⸗ creuz, ſie hätte in der Mordnacht nach elf Uhr das Schellen jener Glocke aus dem Zimmer des Dieners gehört, damit widerlegt iſt.“ Robin unterbrach hier auf ein Zeichen ſeines unmittelbaren Vorgeſetzten den Vortrag. „Hier beginnt der Kreis, den wir um die verdächtigen Perfonen dieſes Dramas gezogen haben“ ſprach Kom⸗ miſſar Fisner zum Oberſten gewendet. Sicher iſt, daß der Mörder in Porters Hall genaueſtens Beſcheid wußte, daß er entweder unter den Bewohnern des Hauſes zu finden iſt oder aber ſein Mitwiſſer der ihn geführt dat. Demnach kämen als Täter oder Mitwiſſer in Betracht: Stone, die Köchin die deiden Studen mädchen, Miß Adler⸗ creuz und Mr. Eugene Tanlor. Die Kschin wie das Küchenmädchen und die beiden Stubenmädchen können wir Dotläufig wohl rudig aus dem Kreis hingusſtellen und dafür die drei reſtlichen Perſonen um ſo ſchärfer unter die Lupe nehmen. Zundchſt Mr. Taplor, den Bruder des er⸗ mordeten Arztes. Wir baden uns eingehend mit dem Vorleben der Familie Taylor befaßt. Die Eltern waren hochachtbare Leute, der Vater verdiente als Verficherungs⸗ Beamter genug. um ſeinen deiden Söhnen böbere Schul. Kurzmeldungen Recklinghauſen— Bielefeld Freigabe der neuen Autobahnſtrecke. Am Sonnabend wurde die neue Autobahnteilſtrecke Recklinghauſen— Brackwede(Bielefeld) durch den General⸗ inſpektor für das deutſche Straßenweſen, Dr. Todt, dem Verkehr übergeben. Damit wurde die große Reichsauto⸗ bahnverbindung von Rhein und Ruhr zur Reichshaupt⸗ ſtadt der Verwirklichung um ein Beträchtliches näherge⸗ bracht. Die neue Teilſtrecke iſt insgeſamt 110,6 Kilo⸗ meter lang und iſt in kaum zweijähriger Bauzeit vollendet worden. Bei einem Empfang im Rathaus in Recklinghauſen kündigte Dr. Todt an, daß in wenigen Tagen auch im Sudetenland mit dem Reichsautobahnbau be⸗ gonnen werde. Die Reichsautobahnen ſeien mehr als nur ein Verkehrsmittel, ſie ſeien zugleich ein Symbol der Kraft des Dritten Reiches. Bei dem Feſtakt an der An⸗ ſchlußſtelle dankte Generalinſpektor Dr. Todt im Auftrage des Führers den Reichsautobahnarbeitern für ihre Ar⸗ beitsleiſtung. Trotz der umfangreichen Sonderarbeit bei den Befeſtigungsanlagen an den Reichsgrenzen ſei das Programm 1938 des Reichsautobahnnetzes fertiggewor⸗ den. Nach dieſer Eröffnungsfeier ſetzte ſich die Kolonne der Kraftwagen in Bewegung, um zum erſtenmal das neue Streckenſtück Recklinghauſen— Brackwede(Bielefeld) zu befahren. Unter dem Jubel der nach Tauſenden zäh⸗ lenden Zuſchauer durchſchnitt der erſte Wagen, in dem ſich der Generalinſpektor befand, das weiße Band. Note Fahnen in Lille Bezeichnender Zwiſchenfall bei der Waffenſtillſtandsfeier. Der„Epoque“ wird aus Lille über einen Zwiſchenfall während der Waffenſtillſtandsfeier berichtet. In dem Augenblick, in dem der feierliche Umzug ſich in Bewegung ſetzen ſollte, mußten Tauſende von franzöſiſchen und auch belgiſchen Frontkämpfern, die ſich zur Teilnahme an dem Umzug eingefunden hatten, das überwiegende Vorhanden⸗ ſein roter Fahnen in dem Umzug feſtſtellen. Beſon⸗ ders die gewerkſchaftlichen und Freidenker-Organiſationen hatten es vorgezogen, ſtatt die Trikoloren das marxxiſtiſche Banner zu hiſſen. Die franzöſiſchen und die belgiſchen Frontkämpfer lehnten es ab, an einem Umzug ſolcher Art teilzunehmen, in dem Fahnen mitgeführt werden, deren ideologiſche Gedanken gegen das Vaterland gerichtet ſeien. Erſt nach Beendigung dieſes„offiziellen“ Umzuges fanden ſich meh⸗ rere tauſend Frontkämpfer vor dem Toten⸗Gedenkmal ein, das ſie unter Abſingen der Marſeillaiſe mit Blumen und Kränzen ſchmückten. In Anbetracht der diſziplinierten Haltung der Frontkämpfer iſt es zu Handgreiflichkeiten nicht gekommen. * In Skoplje auf offener Straße erſchoſſen. Ir ſchen Kreisſtadt Skoplje iſt auf offener Straße der Senator der Regierungspartei, Hadſchi Riſtic, eine der angeſehenſten Perſönlichkeiten des politiſchen Lebens, einem Anſchlag zum Opfer gefallen. Der Senator, der ſich in Begleitung des Direk⸗ tors der Tabakfabrik von Skoplje auf einem Rundgang durch die Stadt befand, wurde von einem Arbeitsloſen durch mehrere Revolverſchüſſe getötet. Sein Begleiter erlitt ſchwere Verletzun⸗ gen. Der Mörder hat unmittelbar nach der Tat Selbſtmord verübt. Als Motiv der Tat wird perſönliche Rache ange⸗ nommen. Hinrichtung von Mördern Die Juſtizpreſſeſtelle Berlin teilt mit: Der am 16. April 1886 in Berlin geborene Walter Kurz und die am 24. No⸗ vember 1902 in Stuttgart geborene Anna Seyfarth ſind hingerichtet worden, die vom Schwurgericht in Berlin wegen gemeinſchaftlichen Mordes und ſchweren Raubes zum Tode verurteilt worden ſind. Kurz hat zuſammen mit ſeiner Ge⸗ liebten Anna Seyfarth am 26. Juni 1938 in Petershagen bei Berlin ſeine von ihm getrennt lebende Ehefrau durch Beil⸗ hiebe und Erdroſſeln ermordet, um ſich in den Beſitz ihres Gel⸗ des zu ſetzen und weiteren Unterhaltsverpflichtungen zu ent⸗ gehen. Die am 20. Dezember 1900 geborene Roſa Haſel und der am 28. April 1889 geborene Karl Dudek ſind hingerichtet wor⸗ den, die vom Landesgericht für Strafſachen Wien 1(Schwur⸗ gericht) wegen gemeinſchaftlichen Mordes zum Tode verurteilt worden ſind. Die beiden Verurteilten haben den Händler Leo⸗ pold Kaufer in roheſter Weiſe ermordet und die Leiche zer⸗ ſtückelt.—— bildung angedeihen zu laſſen. Wäl ö Bruder feinen normalen Werdegang machte, tat der ältere nicht gut. Der Vater ſteckte ihn in eine kaufmänniſche Lehre, wo er ſich aber nicht hielt und in kurzer Zeit einige Male ſeinen Lehrherrn wechſelte. Später trat er dann als Schreiber in die Dienſte eines Warenhauſes, wurde aber nach kaum einem Jahr aus unbekannten Gründen plötzlich entlaſſen. Um dieſe Zeit beſchäftigte ſich einmal Scotland Yard anläßlich einer Falſchſpieleraffäre mit ſeiner Perſon, doch mußte das Verfahren gegen ihn mangels Beweiſen eingeſtellt werden. Bald nach dieſer Geſchichte reiſte Eugene Taylor nach Amerika Dort blieb er acht Jahre lang und kehrte erſt vor drei Jahren nach London zurück. Womit er ich in Amerika beſchäftigte, iſt uns unbekannt. Seit ſeiner Nückkehr lebt Taylor in London auf ziemlich großem Fuß, unterhält in der Bulow Road eine vornehme Wohnung und hat in der Sith ein Büro. Er iſt als Häuſermakler eingetragen. doch ſcheint der Ge⸗ ſchäftsgang ſeines Unternehmens mit ſeinem Lebens⸗ ſtandard nicht recht vereinbar zu ſein. Die Auskünfte über ihn lauten nicht ſchlecht. Soweit er jedoch mit dem Mord 11 1 de rden unſere Auftrage deim Notar beſtätigt ſeine diesbezügliche Ausſage. Das dort hinterlegte Teſtament des verſtordenen Mr. Tree ſetzt den Bruder, Dr. John Taplor, zum Erden ein, ſo daß Eugene Taylor nach dem erfolgten Ableben eines Bruders als deſſen nächſter Verwandter n den Ge⸗ auß der Erbſchaft käme. Damit ſind wir bei einer Haupt⸗ tage angelangt: Iſt ein zweites Teſtament vorhanden der nicht? Die Ausſagen des Dieners, mit deſſen Perſon Dir uns gleich näher defaſſen werden, ſcheinen in dieſer Dinſicht nicht unmsalich Seine Ersffnund daß ein neues Teſtament gemacht worden ſei, verſetzte Nr. Taylor in paniſchen Schrecken. Iſt nun ein ſoſches Teſtament tat⸗ ſächlich vorhanden, dann dat jedenfalls Taulor erſt nach dem erfolgten Tode ſeines Bruders davon erfahren, konne alſo zur Zeit des Mordes annehmen, nach ſeinem Bruder Alleinerbe zu ſein. Ein Motiv wäre demnach von ſeiner Seite vorhanden. Der Mord geſchah in det Nacht von Sennadend auf Sonntag, ſpäteſtens um zwei Uhr fräß. Wann könnte er früheſtens degangen worden ſein, Herr Doktor?“ rr ea een eee Nee eee ene Nenn een e eren rern 5 Mee ee nee „ e e Die Raſſengeſetze in Italien Annahme der Beſchlüſſe des Großen Rates des Faſchismus durch den Miniſterrat Rom, 11. November. Der italieniſche Miniſterrat nahm auf Vorſchlag Muſ⸗ ſolinis in ſeiner Eigenſchaft als Innenminiſter das entſchei⸗ Dende Geſetz zur Verteidigung der italieniſchen Raſſe an. Das Geſetz. das die Beſchlüſſe des Großen Rates des Fa⸗ ſchismus geſetzlich verankert, beſtimmt im weſentlichen: Die Ehe zwiſchen einem italieniſchen Staatsangehörigen Ariſcher Raſſe mit einer Perſon anderer Raſſe iſt verboten. Unbeſchadet dieſes Verbots bedarf die Eheſchließung italie⸗ niſcher Staatsangehöriger mit Ausländern der vorherigen Zuſtimmung des Innenminiſters. Zuwiderhandlungen wer⸗ den beſtraft. Beamte der Zwil⸗ und Militärverwaltung, der Organiſationen der Faſchiſtiſchen Partei oder der von ihr kontrollierten Organe der Provinzial⸗ und Gemeindebe⸗ hörden, der halbſtaatlichen Geſellſchaften, der Syndikate und Der ihnen angeſchloſſenen Verbände können keine Ehe mit Ausländern eingehen. Kirchliche Ehen, die zwiſchen einem italieniſchen Staatsangehörigen ariſcher Raſſe mit einer Perſon anderer Raſſe geſchloſſen werden, können keine ge⸗ ſetzliche Gültigkeit erlangen. Geiſtliche, die ſolche Ehen ſchließen ſollten, werden mit Geldſtrafen belegt. Ja-üdiſcher Raſſe iſt, bzw. wird als Angehöriger der jüdi⸗ ſchen Raſſe betrachtet, wer von zwei Elternteilen füdiſcher Raſſe abſtammt, auch wenn dieſe einer anderen als der jüdiſchen Religion angehören; wer von Eltern ſtammt, von Denen ein Teil jüdiſcher Raſſe und der andere Teil Aus⸗ länder iſt; wer von einer Mutter jüdiſcher Raſſe und einem unbekannten Vater abſtammt; wer von italieniſchen Eltern⸗ teilen abſtammt, von denen nur ein Teil Jude iſt, aber der jüdiſchen Religion angehört oder irgendwie Mitglied einer 3 Gemeinſchaft iſt, oder ſich zum Judentum bekannt At. Als nicht der jüdiſchen Raſſe angehörig wird derjenige betrachtet, der von zwei italieniſchen Elternteilen abſtammt, von denen nur einer füdiſcher Raſſe iſt und ſich bereits vor dem 1. Oktober 1938 zu einer von der jüdiſchen Religion verſchiedenen Religion bekannte. Die Zugehörigkeit zur jüdiſchen Raſſe muß in allen ſtandesamtlichen Urkunden und auf allen behördlichen Aus⸗ weiſen verzeichnet ſein. Italieniſche Staatsangehörige jüdiſcher Raſſe können nicht Militärdienſt im Frieden oder Krieg leiſten; das Amt eines Vormunds von Nichtjuden ausüben, Inhaber oder Leiter von für die Landesverteidigung wichtigen Betrieben ſein, oder von anderen Betrieben, die mehr als 100 Ange⸗ ſtellte beſchäftigen. Auch können ſie in ſolchen Betrieben keine leitenden Stellungen bekleiden; Boden im Werte von über 5000 Lire beſitzen; Häuſer, deren Steuerwert auf über 20 000 Lire veranſchlagt iſt, beſitzen. Jüdiſchen Eltern können die Elternrechte über Kinder, die nicht der jüdiſchen Religion angehören, abgeſprochen werden. ſofern ſie dieſen Kindern eine Erziehung zuteil werden laſſen, die nicht den Prinzipien der Religion der Kinder oder den nationalen Zielen entſprechen. Juden kön⸗ nen italieniſche Staatsangehörige ariſcher Raſſe nicht als Dienſtboten beſchäftigen. Sie können keine Anſtellung fin⸗ den bei der ſtaatlichen Zivil⸗ und Militärverwaltung; der Faſchiſtiſchen Partei und von ihr kontrollierten faſchiſtiſchen Organiſationen, Provinz:. und Gemeindeverwaltungen, Fürſorge- und Wohlfahrtseinrichtungen ſowie allen jenen Unternehmungen, die ſtaatliche Beiträge erhalten; ſtädtiſchen Werken; halbſtaatlichen Verwaltungen; Syndikaten; natio⸗ nalen Stiftungen; den öffentlichen Betrieben, die einer ſtaatlichen Kontrolle unterliegen; der Verwaltung von Banken von nationalem Intereſſe und von privaten Ver⸗ ſicherungsgeſellſchaften Ausnahmebeſtimmungen können angewandt werden auf Angehörige der Familien von Gefallenen des Weltkrieges und der Kriege in Libyen, Aethiopien und Spanien und der für die faſchiſtiſche Revolution Gefallenen; auf jüdiſche Kriegsbeſchädigte ſowie Kriegsfreiwillige dieſer Feldzüge; Teilnehmer dieſer Feldzüge, die zu mindeſt das Kriegsver⸗ dienſtkreuz erhalten haben; Verwundete der faſchiſtiſchen Revolution; Angehörige der Faſchiſtiſchen Partei ſofern ſie ihr 1919, 1920, 1921 oder 1922 oder im zweiten Halbjahr 1924 beigetreten ſind; Fiumefreiwillige und Juden mit au⸗ Fergewöhnlichen Verdienſten. Ausländiſchen Juden iſt es verboten, im Königreich Italien, in Libyen oder in den ägäiſchen Beſitzungen ſeſten Wohnſitz zu nehmen. Uebergangsbeſtimmungen ſetzen u. a. feſt, daß ausländiſche Juden, die ſich nach dem 1. Januar 1919 in dieſen Gebieten niedergelaſſen haben ſofern ſie nicht vor dem 1. Oktober 1938 das 65. Lebensjahr überſchritten hatten oder mit Italienern verheiratet waren, bis ſpäte⸗ ſtens 12. März 1939 dieſe Gebiete verlaſſen haben müſſen, ferner, daß die italieniſchen Juden aus allen Poſten, zu denen ſie in Zukunft nicht mehr zugelaſſen ſind. innerhalb von drei Monaten auszuſcheiden haben, ſowie ſchließlich, daß die nach dem 1. Januar 1919 ausländiſchen Juden zu⸗ erkannte italieniſche Staatsbürgerſchaft als aufgehoben be⸗ trachtet wird. Aus den Nachbargauen Lampertheim.(Unterſchlagen.) Der 24 Jahre alte Albin Wegerle e etwas über 50 Mark von den Geldern, die er für den Luftſchutzbund zu kaſſieren hatte. Er iſt dreimal wegen Diebſtahls vorbeſtraft und erhielt we⸗ en Unterſchlagung und Untreue vom Schöffengericht armſtadt eine Gefängnisſtrafe von 2 Monaten. ö Hirſchhorn.(Mutter und Tochter an der glei⸗ chen Stelle verunglückt.) Die 76jährige Frau Wagner aus Neckarhausen lief durch eigenes Verſchulden vor ein Per⸗ ſonenauto, wurde überfahren und ſo ſchwer verletzt, daß ſie auf dem Transport ins hieſige Krankenhaus ſtarb. Der Anfall iſt deshalb beſonders kragiſch, weil ſie im vorigen Jahr ihre verheiratete Tochter an der ſelben Stelle auf die gleiche Weiſe verlor. pirmaſens.(Gemeiner Verleumder.) Eine böſe Suppe brockte ſich der 27jährige Hermann W. von hier ein. Er rief im Mai die Mutter eines hieſigen jungen Mädchens an, gab ſich als Vertreter der SA⸗Standarte aus und erklärte, er habe Unterlagen dafür, daß das Mäd⸗ chen mit einem jüdiſchen Arzt im Auto herumfahre Da⸗ mit nicht genug, ſetzte er Mutter und Tochter im weiteren Verlauf ſeiner„Aktion“ in übelſter Weiſe unter Druck, er⸗ griff aber dann, als die Dinge nicht den von ihm ge⸗ wünſchten Gang nahmen, die Flucht. Das Schöffengericht ſchickte den unwürdigen Volksgenoſſen, der nun wegen Ver⸗ . gegen das Heimtückegeſetz vor den Richtern ſtand, ür acht Monate in die Beſinnung der Gefängniszelle. — Nürtingen.(Von Laſtwagen tödlich über⸗ fahren.) Der 29jährige Ernſt Köllreutter geriet in der Nähe der Ortskrankenkaſſe unter einen Laſtkraftwagen und war auf der Stelle tot. Er hinterläßt eine Witwe mit zwei unverſorgten Kindern. Verſchiedene Umſtände geben zu der Vermutung Anlaß, daß Köllreutter freiwillig aus dem Leben geſchieden iſt. AF Akaſtwagen von Schneepflug aufgeſpießk. Nachts rannte bei Ismaning ein aus Nürnberg kommender Per⸗ ſonenkraftwagen, der eine Abſperrung durchbrochen hatte, mit voller Wucht auf einen hinterſtellten Schneepflug. Der Anprall war furchtbar Das Perſonenauto wurde an der Seite von dem Pflug buchſtäblich aufgeſpießt. Alle drei In⸗ ſaſſen wurden ſchwer verletzt. Todesſtrafe für einen Raubmöder. Das Schwurgericht Arnsberg verurteilte den 30 Jahre alten Willi Haas aus Volmarſtein zum Tode. Der Mörder hatte ſich unter dem Vorwand, Verſicherungsvertreter zu ſein, zum Gehöft der Witwe Florentine Krämer in Oſtönnen bei Werl begeben. Seine wahre Abſicht war jedoch, einen Raub auszuführen. Da aber die auf dem Gehöft anweſende Witwe Krämer und ihre Schweſter Liſette Deimann ſeiner Abſicht im Wege ſtanden, ſchlug er die Frauen nieder. Ab ktalb von einem Fuchs gefreſſen. Auf einer Weide in der Nähe von Wilhelmshauſen(Kurheſſen) ereignete ſich ein ſeltener Vorfall. Ein junges Kalb, das auf der Weide geboren war, wurde von einem Fuchs angefallen und auf⸗ gefreſſen. 5 ai Ehrung einer Hunderkjährigen. Der Führer und Reichskanzler hat der Frau Gretje Heyen Hugen in Oſtſeel, Kreis Norden, aus Anlaß der Vollendung ihres 100. Le⸗ bensjahres ein perſönliches Glückwunſchſchreiben und eine Ehrengabe zugehen laſſen. a Deutſche Schriftleiter fuhren nach England. Mit dem Lloyd⸗Schnelldampfer„Bremen“ reiſten 25 deutſche Wirt⸗ ſchaftsſchriftleiter nach England. Sie nehmen auf Einla⸗ dung des Reichswirtſchaftsminiſteriums an einer Studien⸗ fahrt teil und werden in England verſchiedene große Indu⸗ ſtriewerke beſichtigen. Badiſche Chronik Aeberfall auf der Autobahn Mißlungener Anſchlag.— Die Täter verhaftet. Heidelberg, 14. Nov. Am Sonntag vormittag zwiſchen 7 und 8 Uhr wurde der Bäckermeiſter Müller aus Of ⸗ fenbach a. M., der in ſeinem Kraftwagen ohne Beglei⸗ kung auf der Reichsautobahn Mannheim— heidelberg un⸗ terwegs war, bei der Gemarkung heidelberg von zwei Bur⸗ ſchen angehalten, die ihn baten, ſie im Auko nach Heidel- berg mitzunehmen. Müller ging hierauf ein. Kurz vor Hei⸗ delberg erhielt er mehrere wuchtige Schläge auf den Kopf, hakte aber zum Glück noch die Möglichkeit, die Wagenkür aufzureißen und auf die Straße zu ſpringen. Der führer⸗ loſe Wagen ſauſte die Böſchung 1 und blieb liegen. Kurz darauf kam ein Mannheimer Arzt in ſeinem Kraft⸗ wagen, überſah ſogleich die Situation und hinderte die bei⸗ den Burſchen durch Piſtolenſchüſſe an der Flucht. Mit Hilfe weiterer Autofahrer konnken die beiden Verbrecher feſige⸗ nommen werden. Es handelt ſich um einen Hans Horn und einen Her⸗ bert Reis, beide etwa 19 Jahre alt und in Eiſenach wohn⸗ haft. Der verletzte Bäckermeiſter Müller wurde in Heidel⸗ berg ins Krankenhaus verbracht; Lebensgefahr beſteht nicht. Aus der Gauhauptftadt Einweihung des Reichspoſtdirektionsgebäudes in Karlsruhe. () Karlsruhe. Das in dreijähriger Bauzeit mit einem Auſwand von zweieinhalb Millionen Mark erſtellte und ein⸗ gerichtete neue Reichspoſtdirektionsgebäude am Ettlinger Tor⸗ platz wurde in Anweſenheit des Gauleiters und Reichsſtatt⸗ halters Robert Wagner, der führenden Perſönlichkeiten von Partei und Staat, Stadtverwaltung und Wehrmacht ſowie von Vertretern des geſamten Wirtſchaftslebens unſepes Gaues durch den Staatsſekretär im Reichspoſtminiſterium Pg. Na⸗ gel ſeiner Beſtimmung übergeben. Nach einer kurzen Feier im Innenhof, die dem Gedächtnis der im Weltkrieg gefal⸗ lenen 606 Poſtbeamten in Baden galt, fand im Verſamm⸗ lungsraum ein Weiheakt ſtatt, wobei der Präſident der Reichspoſtdirektion Karlsruhe, Pg. Kölſch, Staatsſekretär Nagel und der Oberbürgermeiſter von Karlsruhe, Pg. Dr. Hüſſig ſprachen. Mit dem Sieg⸗Heil auf den Führer und den nationalen Liedern, woran ſich ein Rundgang durch den Neubau anſchloß, der in ſeiner Anlage und Einrichtung allſeitig Anerkennung fand, war die Feierſtunde beendet. () Sühne für tödlichen Anfall auf der Autobahn. We⸗ gen Fahrens ohne Führerſchein, Uebertretung der Straßen⸗ verkehrsordnung und fahrläſſiger Tötung verurteilte die Große Strafkammer Karlsruhe den 36jährigen vorbeſtraf⸗ ten Friedrich Heſelſchwerdt aus Sprollenhaus zu einer Ge⸗ ſamtgefängnisſtrafe von ſieben Monaten. Der Angeklagte befuhr am Abend des 17. März, ohne im Beſitz eines Füh⸗ rerſcheins zu ſein, mit einem Laſtzug die Reichsautobahn von Mannheim in Richtung Karlsruhe. Bei Kilometer 104 un⸗ weit Bruchſal ſtieß er, abgelenkt durch einen aus der Fahr⸗ bahn geratenen Laſtzug, auf einen zweiten Laſtzug, der vor dieſem hielt, auf. Der Vorderwagen des Angeklagten wurde zertrümmert und ſein mitfahrender Bruder, der 35jährige Karl Heſelſchwerdt, ſo ſchwer verletzt, daß er einige Stunden nach dem Unfall im Bruchſaler Krankenhaus verſchied. U Tauberbiſchofsheim.(Mehr Zuzug zum Pferdemarkt.) Der am Schluß der Martinimeſſe ab⸗ gehaltene Pferdemarkt führte mehr Tiere als in den letzten Jahren heran, ſelbſt aus dem Odenwald, dem württember⸗ giſchen und dem bayeriſchen Grenzgebiet. Die beſten Tiere wurden preisgekrönt und mit entſprechendem Aufputz durch die Straßen geführt. () Oetigheim b. Raſtatt.(An weſen abgebrannt.) Das an der Raſtatter Straße gelegene Wohnhaus und Oeko⸗ nomiegebäude des Joſef Hamer wurde ein Raub der Flam⸗ men. Die Brandurſache iſt unbekannt. N Lörrach.(Beim Deviſenſchmuggel er⸗ wiſcht.) 74 Jahre lang war der Angeklagte nicht mit dem Geſetz in Konflikt gekommen; aber der Deviſenſchmug⸗ gel, von dem er immer wieder hörte, ließ dem Angeklagten keine Ruhe, und ſo wurde er im hohen Alter zum erſtenmal ſtraffällig. 484 Mark wollte er über die Grenze von der Schweiz nach Deutſchland bringen; ſeine Anſicherheit machte aber die Zollbeamten aufmerkſam, und bei einer körperlichen Anterſuchung wurde das Geld in den Schuhen verſteckt ge⸗ funden. Nur dem Umſtand, daß er bis jetzt unbeſtraft durchs Leben gegangen war, hatte der Angeklagte das milde Urteil von 10 Tagen Gefängnis und 400 Mark Geldſtrafe zu ver⸗ danken. Die Freiheitsſtrafe iſt durch die Unterſuchungshaft verbüßt. 22 Nuud schau Der geſtrige Sonntag war ein überaus milder Novembertag. Während in den Morgenſtunden noch Feld und Fluren in dichte Nebelſchwaden eingehüllt waren, hatte um die Mittagszeit die Sonne geſiegt. Aus einem wolkenloſen, blauen Himmel ſandte die Sonne ihre wärmenden Strahlen nieder. Der farbenfrohe Wald bot ſich nochmals in ſeiner märchenhaften herbſtlichen Pracht dar. Dieſes ſchöne Nachmittagswetter benutzen ſehr viele Volksgenoſſen, um ins Freie zu wandern, wo man die letzte Farbenpracht des ſcheidenden Herbſtes bewundern konnte. Im übrigen ſtand der geſtrige Sonntag im Zeichen des Eintopfes. Die Volksgenoſſen, die ſich in ehrenamtlicher Weiſe zur Verfügung ſtellten, zogen in der Frühe des Sonntags durch die Straßen, um für die Bedürftigen ein Opfer zu erbitten. Auch die Sportler kamen auf ihre Rechnung. Beſonders die Fußballfreunde waren auf den Beinen, wurden doch im Stadion die alle intereſſierenden Lokalkämpfe VfR.— Wald⸗ hof und Neckarau Sandhofen ausgetragen, die VfR. mit 2:1 und Neckarau mit 2:0 für ſich entſcheiden konnten. Gegen 25 000 Beſucher waren zu dieſem„Mannheimer Derby“ erſchienen. Der Bahnverkehr war am Wochenende gering, hier zeigt ſich am beſten die fortgeſchrittene Jahreszeit. Der Stadl⸗ beſuch aus der näheren Umgebung war jedoch ſehr lebhaft. Die Einſtellung der neuen Vaterlandsverteidiger. Heute und morgen kommen die diesjährigen Rekrulen auch bei den hieſigen 110ern zur Einſtellung. Dieſelben rekru⸗ tieren ſich aus der Umgebung von Mannheim, Odenwald und zum Teil aus der Pfalz. Die Einkleidung iſt bis Dienstag fertig, ſodaß am Mittwoch für ſie der Ernſt der ſoldatiſchen Arbeit beginnt. Der der Vereidigung vorangehende Gottes⸗ dienſt findet am 20. Nov. in den beiden hieſigen Kirchen ſtatt, während die Vereidigung am 23. Nov. für den ganzen Standort Mannheim in althergebrachter feierlicher Form im Mannheimer Schloßhof ſtattſindet. * Der dichte Nebel. Geſtern morgen fuhr infolge des dichten Nebels zwiſchen Ilvesheim und Feudenheim an der Auffahrt der Neckarkanalbrücke ein Perſonenauto auf den von Feudenheim kommenden Omnibus der OccG. auf. Da beide Fahrzeuge leine hohe Geſchwindigleit hatten, entſtand glücklicherweiſe nur Sachſchaden. Der Perſonenkraftwagen mußte abgeſchleppt werden. Im Silberkranze. Das Feſt der ſilbernen Hochzeit feierten geſtern die Eheleute Ph. Winkler und Anna geb. Koob. Die beſten Wünſche. 5 Einen munteren Maikäfer brachten uns heute früh zwei Schülerinnen der oberen Klaſſe auf den Redaktionsliſch, während geſtern nachmittag ein junger Mann einen pracht⸗ vollen Schmetterling einfing. Sollen etwa dieſe Frühlings⸗ verkünder uns einen milden Winter prophezeihen? Vor 10 Jahren, 1928/29, hatten wir den ſtrengſten Winter. Es lann leicht möglich ſein, daß ſich diesmal der Winter von der andern Seite zeigt. Städtiſche Kammerkonzerte. Wie bereits in der Preſſe und in Mitteilungen während des deutſchen Brucknerfeſtes bekanntgegeben, beginnen im im Dezember die unter der künſtleriſchen Geſamtleitung von Dr. Ernſt Cremer ſtehenden neu eingerichteten ſtädtiſchen Kammerkonzerte. Es ſind 3 Kammerorcheſterabende und 4. Soliſtenkonzerte vorgeſehen, für die namhafte einheimiſche und auswärtige Künſtler engagiert wurden. In die Leitung teilen ſich die Kapellmeiſter des Nationaltheaters: Ernſt Ere⸗ mer, Hch. Hollreiſer, Karl Elmendorff. Die erſte Veranſtaltung dieſer Art findet am 6. Dezember in der Harmonie als Kammerorcheſterkonzert mit dem Nationaltheaterorcheſter unter Leitung von Ernſt Cremer ſtatt. Soliſt iſt unſer ein⸗ heimiſcher Pianiſt Richard Laugs. Neben Haydn und Mozart kommen als Neuheiten zu Gehör Werle des Berliner Kom⸗ poniſten Erich Anders, des Franzoſen Jean Francaix und des Italieners Ottorino Reſpighi. Das mufikaliſche Mannheimer Publikum wird hiermit aufgefordert, der durch Wahl der Soliſten und eine be⸗ ſonders anziehende Programmgeſtaltung ausgezeichneten Konzertteihe regſtes Inkereſſe entgegen zu bringen. CCbbCCCCCf/(CbwßCbGbGbwbGbGwGVbTGTPTbTbTbTbTbTbbbce Zum Tode von Schlageters Vater Beileidstelegramm des Führers. Schönau i. W. Unter den erſten telegrafiſchen Bei⸗ leidsbezeugungen anläßlich des Ablebens des Vaters Albert Leo Schlageters in Schönau befand ſich folgendes Tele⸗ gramm des Führers an die Familie Schlageter:„Nehmen Sie zu dem ſchmerzlichen Verluste, der die Familie Schlageter durch den Tod des Vaters getroffen hat, meine herzlichſte Anteilnahme entgegen. Adolf Hitler.“ Weitere Telegramme ſind u. a. vom Gauleiter und Reichsſtatthalter Robert Wagner, bon Kameraden und Offi⸗ zieren der Beſatzung des Segel⸗Schul⸗Schiffes„Albert Leo Schlageter“ und vom Oberbürgermeiſter der Stadt Mann⸗ heim eingegangen. Heidelberg. Anläßlich des Ablebens des Vaters Albert Leo Schlogeters richtete der Gauſtudentenführer an die Familie Schlageter in Schönau i. Wieſental nachſtehen⸗ des Telegramm:„Im Gedenken an Albert Leo Schlageter ſtehen die Studenten des Gaues Baden trauernd an der Bahre des Vaters unſeres Kameraden und Vorkämpfers. Dr. Scherberger, Gauſtudentenführer.“ Der Saatenmarkt in Süddeutſchland. Die Umſätze im Saatengeſchäft bewegten ſich zeitlich bedingt in engen Grenzen. Erweitert haben ſich die Abſchluß⸗ möglichkeiten für verſchiedene Klee⸗ und Grasſaaten. Es iſt zu hoffen, daß ſich in den nächſten Wochen die Einfuhrmög⸗ lichkeiten laufend beſſern, damit, ſoweit notwendig, die Er⸗ gänzung der Beſtände in Feldſaaten voll geſichert werden kann und bei gleichzeitiger Aufnahme der in dieſem Jahre weiter ausgedehnten deutſchen Erzeugung das Saatengeſchäft mehr und mehr in Fluß kommt. Die Zufuhren inländiſcher Klee⸗ und Grasſaaten haben ſich leicht erhöht. Das Haupt⸗ angebot iſt aber auch darin in den nächſten Wochen zu er⸗ warten. Bevorzugte Beachtung fanden allgemein Rotklee, Luzerne und Weißklee, während von Gräſern alle Sorten lau⸗ fend gefragt blieben. 5 Tabakerntegut 1938 an der Waage In den Einſchreibungen haben entweder Handel oder tabakverarbeitende Induſtrie die ihrem Verwendungszweck entſprechenden ausgebotenen Tabake eingeſchrieben und den Zuſchlag erteilt bekommen. Damit gehen die Tabake auto⸗ matiſch in den Beſitz der Käufer über. Vom Kauf bis zur Uebergabe aber ſpielt ſich ein ganz eigener Arbeits- und Bewertungsvorgang ab, in dem die Qualität und Quantität des gekauften Erntegutanteils endgültig feſtgeſtellt wird, nämlich dann, wenn die Tabake an die Waage kommen! Denn beim Verwiegen der Tabake wird eine Reihe von amtlichen Maßnahmen zur Durchführung gebracht: 1. Das genaue Gewicht der angelieferten Tabake wird feſtgeſtellt. 2. Der Wert des Tabaks wird gutachtlich (durch die Bonitierung). 3. Die Reichszollverwaltung erfaßt den Ernteertrag eines jeden einzelnen Pflanzers zur weiteren zollamtli⸗ chen Bearbeitung des Rohtabaks, wie zur Nachprü⸗ fung des Zollflurbuches. Betrachten wir zunächſt als weſenlichſte Arbeit das Bonitieren(Bewerten) der Tabake. In der Einſchrei⸗ bung iſt der Grundpreis, alſo der Mittelwert des Ernte⸗ anteils einer ganzen Tabakpflanzerfachſchaft zugeſchlagen worden. Dieſer Mittelwert bildet für die durchgängige Qua⸗ lität einer Fachſchaft die Bewertungsgrundlage mit einem poſitiven wie negativen Spielraum von je 20 Prozent für über oder unter dem Mittelwert liegende Ware. Während früher z. B. in der Pfalz der Käufer gar keine Mög⸗ lichkeit hatte, ſeine Bewertungsanſicht zur Geltung zu brin⸗ gen, war ſchon in Baden die Regelung ſo getroffen, daß Pflanzer⸗ und Käufervertreter zuſammen bewerteten. Dieſe Grundſätze ſind heute für das ganze Reichsgebiet maßge⸗ bend und einheitlich geregelt. Zum richtigen Bonitieren ge⸗ hört langjährige Erfahrung und gutes, poſitives Fachkön⸗ nen, denn nur dadurch iſt eine gerechte und ſaubere Boni⸗ tierung gewährleiſtet. Die weſentliche Forderung für eine ſachgewäße Bewertung iſt natürlich, daß, bevor überhaupt die Verwiegung angeht, die Verwiegungskommiſſion ſich einen allgemeinen Ueberblick über den Wert des geſamten an. Tag zur Verwiegung kommenden Erntegutes macht. Es iſt erfreulich, feſtzuſtellen, welchen geſunden Fortſchritt der deutſche ualitätstabakbau gemacht hat. Es gibt in dieſem Jahr, in dem ein ganz her⸗ vorragendes Erntegut an die Waage kommt, nur aus⸗ nahmsweiſe Fälle, in denen Schlechtpunkte fachlich nicht richtig arbeitenden Pflanzern zudiktiert werden mußten. Ein ſolcher Verwiegekag in einer Tabakbaugemeinde iſt ein großes Ereignis. Die meiſten der Pflanzer gehen mit ihren Tabaken zuverſichtlich zur Waage, wiſſen ſie doch. welch viele Mühe und Arbeit ſie hinter ſich haben, und daß endlich der langerſehnte geldliche Gegenwert in Bälde zur Auszahlung kommt. In langer Reihe ſind je Größe des Anbaukontingentes von den einzelnen Pflanzern die Pferdefuhrwerke oder auch kleinere Handwaren prall gefüllt mit gebündelten Tabakbü⸗ ſcheln um die Waage verſammelt. Eine Gemeinſchaftsarbeit hebt an, denn raſch muß ſo eine Verwiegung vor ſi ge⸗ hen, nicht nur, damit die Tabake ſofort dem Vergärerlager zugeführt werden, ſondern damit auch die einzelnen Ge⸗ meinden— es ſind deren doch viele, die Tabak zu verwie⸗ gen haben— in abſehbarer Zeit zu ihrem Geld kommen. Wurden früher die Tabake im Fuhrwerksbetrieb auf hochgeſtapelten Pferdefuhrwerken in die einzelnen Vergärerlager abgefahren, ſo ſtehen heute an deren Stelle Autolgſtzüge zum Transport zur Verfügung. Dieſe werden von Fachleuten ſachgemäß geſchichtet: ſo ca. 150— 160 Zentner Bauerntabak 1 einem Laſtzuganhänger dürfte nicht zu hoch gegriffen ſein. Gerade dieſes Sta⸗ pen der Tabake verlangt große Sachkenntnis, damit die Wagen nicht einſeitig, ſondern transportſicher gepackt wer⸗ den. Den ganzen Vorgang jedoch überwacht das Auge des Staates durch einen anweſenden Zollbeamten. Wir wiſſen, daß die Anbaufläche kontingentiert iſt, d. h. jeder Pflanzer darf nur ſo viel Tabak anpflanzen, als ihm Anbaufläche uſteht. Die Geſamtanbaufläche aller Pflanzer einer Fach⸗ scat muß wieder übereinſtimmen mit dem Geſamtanbau⸗ Kontingent, das einer Tabakpflanzerſchaft freigegeben iſt. Alle Pflanzer erhalten einen amtlichen Gewichtsſchein der Zollbeamten, der nach der Schlußverwiegung(Verwiegung des 1297 Erntegutanteiles) dem Pflanzer ausgehändigt wird. Nach Beendigung der Verwiegung ſtellt der Zoll⸗ beamte die geſamte verwogene Menge Tabak feſt. Dieſes Geſamtergebnis wird dann in den amtlichen Rohtabak⸗Be⸗ gleitſchein eingetragen. Das Empfangszollamt iſt, ſolange der Tabak in ſeinem Zollamtsbezirk ſich befindet, für die weitere zollamtliche Behandlung der Ware zuſtändig. Die Tabake ſind nämlich, bis ſie als Fertigware beim Verkäu⸗ ker anlangen, noch einer Reihe von Zoll- und ſteuerlichen Maßnahmen unterworfen.. feſtgelegt Wer andere rückſichtslos in Gefahr bringt, um ein paar Minuten zu gewinnen, hat den Sinn der Volksgemein⸗ ſchaft noch nicht begriffen. Freiwillige für die Luftwaffe Für die Annahme von Freiwilligen für die Einſtellung im Herbſt 1939 ſteht nur noch ſehr kurze Zeit zur Verfügung. Den Bewerbern wird deshalb dringend geraten, ſich ſofort bei einer Fliegererſatzabteilung, einer Flakabteilung, einer Abtei⸗ lung oder einer Kompanie der Luftnachrichtentruppe, zu melden. Auskunft über die Bedingungen und über den vorher abzu⸗ leiſtenden Arbeitsdienſt erteilen die genannten Truppenteile, die Wehrbezirtskommandos und Wehrmeldeämter. Das„Merk⸗ blatt“ wird an die Bewerber auf Anforderung ausgehändigt. Einſtellungsgeſuche bei anderen militäriſchen Dienſtſtellen ſind zwecklos. HJ.⸗Arbeit für das Winterhilfswerk Außer der traditionellen Reichsſtraßenſammlung der HJ. im Dezember wird von der Jugend in dieſem Jahre erſtmalig im großen Stil und als reichsein heitliche Aktion die Herſtellung von Werkarbeiten für das Winterhilfswerk betrie⸗ ben. Die November⸗Dienſtpläne in allen Einheiten ſehen Heimabende, beſondere Werkabende und auch Freizeitſtunden für die Anfertigung der Werkarbeiten vor. Hergeſtellt werden ſowohl Gebrauchsgegenſtände als auch Spielzeug, die in der Zeit vom 3. bis 10. Dezember in Ausſtellungen der einzelnen Standorte gezeigt und anſchließend in einer Feierſtunde den örtlichen Beauftragten für das WH W. zur Verteilung bei der Weihnachtsbetreuung übergeben werden. Welche Leiſtungen hierbei zu erzielen ſind, zeigt die Zahl der im vorigen Jahre vom Obergau Sachſen gefertigten Gegenſtände. Die ſächſiſchen Mädel und Jungmädel lieferten 30000 Kleidungsſtücke und 10 000 Spielſachen. Der 1000. Bauſchein Im April 1939 1000 HJ.⸗Heime fertig Von der Reichsjugendführung wurde dem Bürger⸗ meiſter Walzer für die Stadt Ravensburg in Württem⸗ berg der 1000. Bauſchein für den Bau eines„Heimes der Hitler⸗Jugend“ überreicht. Dies bedeutet, daß im April 1939 1000 Heime der Hitler-Jugend fertiggeſtellt ſein werden und damit vielen Jungen und Mädeln im Reich die Möglichkeit gegeben wird, ihren Dienſt in würdigen Räumen durchzuführen. Zehn Merkmale für den Krebs 1. Wer ein Geſchwür oder eine Wucherung der Haut oder der Schleimhaut der Körperöffnungen hat, muß ſich ſofort von einem Arzt unterſuchen laſſen. 2. Wer in den tieferen Geweben, namentlich am Hals oder in der Bruſt, eine Verhärtung fühlt, muß ſich ohne Zögern von einem Arzt unterſuchen laſſen. 3. Wer den Abgang von Blut oder anormaler Abſon⸗ derung bemerkt, muß ſich ohne Zögern von einem Arzt un⸗ terſuchen laſſen. 4. Jeder Erwachſene, der ohne erkennbaren Grund an Gewicht verliert und an Verdauungsſtörungen leidet, muß ſich ohne Zögern von einem Arzt unterſuchen laſſen. 5. Der Krebs iſt nach dem heutigen Stand der Wiſſen⸗ ſchaft nicht anſteckend. 6. Ein Krebskranker, der ſich in die Hand des Kurpfu— ſchers begibt, iſt verloren. 7. Verlaſſe dich nicht auf Salben, Tropfen uſw.] Sie be⸗ wirken Zeitverluſt, der verhängnisvoll werden kann! 8. Radium, Röntgenſtrahlen oder Operationen ſind heute einzigen Heilmiktel. 9. Der beginnende Krebs macht keine Schmerzen. 10. Der rechtzeitig behandelte Krebskranke hat Aus⸗ ſicht, vollſtändig geheilt zu werden. Frühzeitige Erkennung der Erkrankung bietet Ausſicht auf völlige Geneſung. Rufe aus den Lüſten Auf allen herbſtlichen Wanderwegen liegt braunes, wel⸗ kes raſchelndes Laub. Weithin hat der Wind die loſen Blät⸗ ter gewirbelt. Hier und da und überall liegen ſie zuhauf, und die Kinder laufen mit Vorliebe und Eifer hindurch, weil es ſo ſchön kniſtert und rauſcht. Ans aber macht dieſer herbſt⸗ liche Klang traurig und wehmütig, wenn wir nichl eine Freude in uns tragen, die alles Geſchehen unſerer Tage wun⸗ derſam überleuchtek. An einem ſchönen, ſonnigen Herbſttag wandert es ſich noch einmal gut da draußen, und die Sonne vergoldet alles Abſchiedsweh, verhängt unſere Trauer mit lichtblauen Schleiern und kündet von baldigem Wieder⸗ erwachen allen Lebens, allen Seins. Noch aber herbſtet es über allen Wäldern und Weiten, unaufhaltſam und unabän⸗ derlich. Frühnebel ziehen und brauen. Der Klang herbſt⸗ licher letzter Ernten erfüllt die Welt. Und laut klingen hoch in allen Lüften die Wanderſchreie ſüdwärts ziehender Vogel⸗ ſcharen. Wildgänſe wandern! In langen Zügen reiſen ſie aus dem Norden in wärmere Länder, und nichts verkündet uns unmißverſtändlicher, daß es nun wirklich winterliche Zeit wird. Rauh und hart klingen ihre Rufe durch den Tag, durch den ſinkenden Abend, durch die ſternenfunkelnde Nacht. Wildgänſe ziehen gen Süden: trauriger Klang. Wildgänſe werden in wenigen Monaten wieder gen Norden ziehen: nichts ſoll uns mehr berauſchen, als wenn wir ihren Ruf im erſten Frühling als einen Vorklang ſeligen Glücks von neuem vernehmen werden! r** Bücher marder im Mittelalter Kräftige Sprüche als Mahnung. Schon im Mittelalter hatte man häufig Veranlaſſung, ſich über die„ſchlechte Behandlung“ ausgeliehener Bücher zu beſchweren, die auch heute noch zum Aerger von Bü⸗ cherbeſitzern geübt wird. Nur war damals ein beſchädig⸗ tes oder gar verlorengegangenes Buch ſchwerer zu er⸗ ſetzen, da es ja noch keine Buchdruckerkunſt gab und die Bücher mühevoll geſchrieben und gemalt werden mußten. Beſonders ſchlimme Erfahrungen machten die Klöſter, die häufig Bücher und Folianten ausliehen und die ſchließlich gezwungen waren, ſich durch einen förmlichen Eid zu verpflichten, keine Abſchriften mehr an Auswärtige abzugeben. Die Statuten der Synoden von Paris 1212 und Rouen 1214 bezeugen dies. Daß die Benutzer fremder Bücher mit dem ihnen anvertrauten Buch wenig ſorgfältig umgingen, iſt mehr⸗ fach bezeugt. So beklagte ſich Froumund von Tegernſee bei Reginbald in St. Emeran zu Regensburg, daß dieſer ihm ein geliehenes Buch faltig, ſchmutzig und ſogar zer⸗ riſſen zurückgeſchickt habe. Rudolf von Gleiße, Beſitzer einer Burg bei dem Stift Seitenſtetten, beſcheinigt im Jahre 1264, daß er von dem Propſt in St. Pölten einen Band mit zwei Handſchriften endlich zurückerhalten habe, aber erſt durch die Vermitt⸗ lung des Paſſauer Biſchofs Otto von Onsdorf, der den ſaumſeligen Entleiher durch einen Befehl zur Erfüllung ſeiner Pflicht zwingen mußte. Der Preis, den ſolche mittelalterlichen Handſchriften darſtellten, führte nicht ſelten auch zu Diebſtahl oder, wenn die Manuſkripte mit wertvollen Malereien geſchmückt waren, zur Entwendung von Bildern. Deshalb verſahen die Schreiber von Büchern ihre Werke oft mit Verwün⸗ ſchungen an die Adreſſe der Büchermarder. Auch die Ka⸗ taloge enthielten derlei kräftige Sprüche. So fanden wir auf dem Deckel eines mittelalterlichen Buches die Ein⸗ tragung: „Handſchrift des Alexander, Friede dem Schreiber, Segen dem, der ſie bewahrt, Fluch dem, der ſie nimmt.“ Und: „Wer das puech ſtel, desſelben chel muzze ſich ertoben hoch an eim galgen oben.“ Scherz und Ernſt tf. Frauen, die keine Seidenſtrümpfe tragen dürfen Die engliſche Sprache iſt um ein neues Wort bereichert worden, daß man allerdings vorläufig in Wörterbüchern vergeblich ſuchen wird: die„wats“. Hinter dem geheimnis⸗ vollen Wort verbirgt ſich der neugegründete engliſche Frauenhilfsdienſt, der im Falle der Not für die verſchie⸗ denſten Aufgaben herangezogen werden ſoll. In die erſte Begeiſterung der„wats“ iſt jetzt aber ein bitterer Wer⸗ mutstropfen gefallen: Ein Dekret des Kriegsminiſteriums beſtimmt, daß die Angehörigen des Women's Auxiliary Territorial Service keine— Seidenſtrümpfe tragen dürfen? Seidene Strümpfe würden nach Anſicht der Militärbehör⸗ den nicht zu der„männlichen“ Uniform paſſen. Und noch eine weitere Schwierigkeit werden die armen Frauen vor⸗ finden: Trotz ihres ſchüchternen Proteſtes werden die Uni⸗ formjacken genau wie Männerſachen auf der rechten Seite zugeknöpft werden. Die Röcke müſſen ſo getragen werden, daß der Saum genau 30 Zentimeter über dem Erdboden iſt. Schuhe dürfen— ein weiterer Kummer— keine hohen Abſätze haben. tf. Der Dachs in der Heringstonne. Eine ſeltſame Dachsjagd ſpielte ſich— nicht ganz waidgerecht— in dem norwegiſchen Landſtädichen Snik ab. Aus dem Keller eines am Waldrand ſtehenden Hauſes hörten die Bewohner ein eigenartiges Rumoren, gelegentlich auch jammernde Laute. Bei der Unterſuchung zeigte ſich als Urheber des Getöſes ein ausgewachſener Dachs, der ſich ſelbſt gefangen hatte. Er war durch ein niedriges Fenſter in den Keller gedrun⸗ gen und in eine große, beinahe leere Heringstonne ge⸗ ſtürzt, aus der er trotz aller Anſtrengungen nicht heraus⸗ kommen konnte. Der Dachspelz roch zwar nicht gut, aber dafür war er auch ohne große Mühe erlangt. Fünf Staaten ohne Strom. Fünf mittelmexikaniſche Staa⸗ ten, und zwar Jalisco, Michoacan, Queretaro, San Luis und Guanajuato ſind ohne elektriſchen Strom, da ihre drei Elektri⸗ zitätswerke, die einer Tochtergeſellſchaft einer großen ameri⸗ kaniſchen Elektrizitätsfirma gehören, durch Streik ſtillgelegt ſind. Schwer betroffen werden durch die Einſtellung der Strom⸗ lieferung zahlreiche Induſtrien, darunter mehrere Bergwerke, wo nur ein Notdienſt aufrechterhalten wird, der das Erſaufen der Gruben verhindern foll. Gedenktage 14. November. 1825 Der Schriftſteller Jean Paul(Friedrich Richter) in Bayreuth geſtorben. 1831 Der Philoſoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel in Berlin geſtorben. 1875 Der deutſch⸗ſchweizeriſche Schriftſteller Jakob Schaff⸗ ner in Baſel geboren. 1918 General v. Lettow⸗Vorbeck, Kommandant von Oſt⸗ afrika, muß unbeſiegt die Waffen ſtrecken. i IIe Ortsgruppe Seckenheim. Kaurfeoffel- Ausgabe. morgen Dienstag, den 15. Nov., vormittags 9—12 Uhr, Bahnhof OeEch. Es erhalten Gruppe A, B und C. Der Ortsamtsleiter. Wir drucken Preisliſten, Broſchüren, Proſpekte, Geſchäfts⸗ berichte, Feſtſchriften, Satzungen, ſowie alle ſonſtigen für Handel, Induſtrie, Vereine und Private nötigen Druckſachen in gediegener und zweckentſprechen⸗ der Ausſtatiung. 2 Neckar-Dcie- Druckerei Tages- mädchen geſucht. Sonntags frei. Telefon 47209 55 Ueherzählige Gegenſtände aller Art fiuden raſch einen Käufer durch eine Kleinanzeige im Recharbote Parteiamtlichen Mitteilungen entnommen: H J., Gef. 47/171. Mittwoch, 16. Nov., Antreten der Gefolg⸗ ſchaft morgens 9 Uhr am HJ. ⸗Heim zur Abnahme des JL. und HJ. ⸗Schießabzeichens.— Abends 7.30 Uhr antreten der 4 Scharen zum Schardienſt. Mannheimer Theaterſchau Im Nationaltheater: i Montag, 14. November: Miete E 8 und 2. Sondermiele ö C 4 und für die NSG.„Kraft durch Freude“, Kul⸗ turgemeinde Ludwigshafen, Abt. 407 bis 409: Die Mutter. Schauspiel von Walther Stanietz. Anfang 20, Ende etwa 22 Uhr. a Dienstag, 15. November: Für die NSG.„Kraft durch Freude“, Kulturgemeinde Mannheim, Abt. 121 bis 126, 133 bis 135, 142 bis 144, 148 bis 150, 201 bis 206, 220 bis 226, Gruppe D Nr. 1 bis 400, Gruppe E freiwillig Nr. 1 bis 900: Die Gänſemag d. Mär⸗ chenoper von Lill Erik Hafgren. Anfang 20, Ende 22.45 Uhr. 8 f Mittwoch, 16. November: Nachmittags⸗Vorſtellung für⸗ Theaterring der Hitler⸗Jugend, Bafin 317, Ludwigs⸗ hafen(ohne Kartenverkauf): Thomas Paine. Schau⸗ ſpiel von Hanns Johſt. Anfang 15, Ende 17.15 Uhr. —. Abends: Miete M 8 und 2. Sondermiete M 4: Die Mutter. Schauspiel von Walther Stanietz. An⸗ fang 20, Ende etwa 22 Uhr. 8