* N N od dee erde Re nner n mn mmmen ee Nr. 285 Nechar⸗Bote(2. Blatt) Oienstag. 6 Dezember 1938 Die Entjudung der Wirtſchaft Verordnung über den Einſatz jüdiſchen Vermögens.— Grundſtückserwerb für Juden verboten. Berlin, 6. Dezember. tiger Beſtandteile des Bolksvermögens enthält. Die Verordnung, die im Reichsgeſetzblatt vom Montag erſchienen iſt enthält zunächſt die Ermächtigung der höheren Verwaltungsbehörden. einem Juden— gegebenenfalls un⸗ ter beſtimmten Auflagen— die Veräußerung oder Abwicklung ſeines gewerblichen Betriebes oder die Veräußerung ſeines Grundbeſitzes und ſonſtiger Vermögensteile aufzugeben. Für die einſtweilige Fortfüh⸗ rung und Abwicklung eines jüdiſchen Betriebes oder die Verwaltung jüdiſchen Grund⸗ und ſonſtigen Vermögens, können, wenn die Aufforderung zur Veräußerung ergangen iſt, von der höheren Verwaltungsbehörde Treuhänder eingeſetzt werden, die mit ſo weitgehenden geſetzlichen Voll⸗ machten ausgeſtattet ſind, daß ſie anſtelle des Juden die Entjudung oder Abwicklung durchführen können. Bei lan d⸗ wirtſchaftlichem Grundbeſitz treten an Stelle der höheren Verwaltungsbehörden die oberen Siedlungs⸗ behörden, bei forſtwirtſchaftlichem Grundbeſitz die höheren Forſtbehörden. Weiter enthält die Verordnung die wichkige Vorſchrift, daß Juden in Zukunft Grundſtücke und Rechte an Grund- ſtücken im Deutſchen Reich nicht mehr erwerben können. Andererſeits wird Für jede Grundſtücksver⸗ äußerung durch einen Juden eine allgemeine Ge⸗ nehmigungspflicht eingeführt, die an Stelle der für bisher einzelne Grundſtücksarten ſchon beſtehenden be⸗ ſonderen Genehmigungen tritt. Auch dieſe Genehmigung kann mit Auflagen erkeilt werden, die auch in der Feſtſet⸗ zung einer Geldleiſtung des Erwerbers zugun⸗ ſten des Reiches beſtehen können. Die Einführung einer allgemeinen Genehmi⸗ gungspflicht für Veräußerungen von Grundſtücken durch Juden war insbeſondere beim ſtädtiſchen Grundbeſitz notwendig geworden, um dem verderb⸗ lichen Treiben verantwortungsloſer Spekulationsgewinnler entgegenzutreten, die verſuchen, die aus allgemeinen ſtaats⸗ politiſchen und volkswirtſchaftlichen Gründen notwendigen Maßnahmen zur Entjudung der deutſchen Wirtſchaft in einer dem allgemeinen Intereſſe ſchädlichen Weiſe für ihren eigenen Vorteil auszunutzen. Depotzwang für Wertpapiere von Juden. In einem weiteren Abſchnitt führt die Verordnung den Depotzwang für Wertpapiere jüdiſcher Eigentümer ein. Nach den entſprechenden Vorſchriften haben Juden deutſcher Staatsangehörigkeit und ſtaatenloſe Juden ihre geſamten Aktien, Kuxe, feſtverzinsliche Werte und ähnlichen Wert⸗ papiere binnen einer Woche nach Inkrafttreten der Verordnung in ein Depot bei einer Deviſenbank einzulie⸗ fern. Dieſe Depots ſind als jüdiſch zu kennzeichnen. Ver ⸗ fügungen über die darin eingelegten Wertpapiere oder Auslieferungen von Wertpapieren aus ſolchen Depots be⸗ dürfen der Genehmigung des Reichswirtſchaftsmini⸗ ſters oder der von ihm beauftragten Stelle. Ankaufsſtenen für Wertſachen Endlich wird den Juden deutſcher Staatsangehörigkeif und ſtaatenloſen Juden geſetzlich verboten, Gegenſtände aus Gold, Platin oder Silber ſowie Edelſteine und Perlen ju erwerben, zu verpfänden oder freihändig zu veräußern. Der Erwerb ſolcher Gegenſtände aus jüdiſchem Beſitz iſt künftig nur noch durch beſondere amtliche Verkaufsſtellen geſtattet. Eine ſolche Ankaufsſtelle iſt bereits bei der Indu⸗ ſtrie⸗ und Handelskammer Berlin ins Leben gerufen war⸗ Hie Aufersſleung ROMAN VON des Mr. Iree urn Unbun „Hm“, begann jetzt zögernd der Chef der Brigade„Sie wiſſen, Sir, daß ich Sie ſonſt nie um Dinge frage die Sie nicht gern erwähnen; aber es wäre vielleicht doch gut. wenn Sie mir nur ein wenig mehr Vertrauen ſchenken würden. Es läge dies ſehr im Intereſſe meiner Brigade denn wenn wir heute auffliegen, ſchiebt man uns mög⸗ licherweiſe auch den Mord an Dr Taylor in die Schuhe Und dann iſt die unglückliche Sache mit Stone Erholt er ſich von ſeiner Verletzung und den onſtigen Strapazen. dann können wir ihn ſchließlich nicht für ewige Zeiten gefangen halten. And bringen wir ihn um die Ecke ſo wird man uns bei einer allfälligen Abrechnung für ſein Verſchwinden verantwortlich macher und damit unſer Konto überlaſten. Mord iſt Mord und darauf ſteht bei uns bekanntlicherweiſe der Strick. Schleierhaft iſt mir auch, wer'n jener lebhaften Nacht von Porters Hall ent⸗ gegen meinem Vorhaben und vor der von uns beabſich⸗ tigten Hausſuchung und Verhaftung des Dieners durch meine Leute, ihn anſchoß. Von meinen Burſchen war es beſtimmt keiner, denn als ſie bei ihm eindrangen. lag er ſchon verwundet am Boden. Wie er mir erſt kürzlich er⸗ zählte, wurde er, gleich nachdem er die Feuerwehr ange⸗ rufen hatte und hierauf raſch in ſein Zimmer lief, von einem maskierten Mann der inzwiſchen dort eingedrungen ſein mußte, niedergeſchoſſen. Stone verlor auf kurze Zeit das Bewußtſein, und als er wieder zu ſich kam ſah er wie der Attentäter in fieberhafter Haſt das Zimmer durch⸗ fuchte. Hierauf trat der Mann auf ihn zu. nahm ihm ſeine Brieftaſche aus dem Rock und unterſuchte auch den Inhalt ſeiner anderen Taſchen. Dann verließ der Mann eilig das Zimmer, und erſt einige Minuten ſpäter tauchten die beiden Leute der Brigade auf. Wer alſo hat ihn niedergelegt, Mr. Kat? Sie wiſſen doch ſonſt ſtets alles. — den. Die gleichen Vorſchriften gelten auch für Schmuck⸗ und Kunſtgegenſtände anderer Art, wobei der Preis im Einzel⸗ fall 1000 Reichsmark überſteigt. Planmäß ge Durchführung „Die Verordnung über den Einſatz des füdiſchen Ver mögens ſchafft die geſetzlichen Vorausſetzungen zu einer geordneten und planmäßigen Entjudung der deutſchen Wirtkſchaft. Ihre weſentliche Bedeutung liegt darin, daß ſie es den Behörden ermöglicht, auch zwangsweiſe Entjudungen durchzuführen, die volkswirkſchaftlich notwendig ſind. Wie weit und zu welchem Zeitpunkt die Behörden von dieſer Befugnis Gebrauch machen, regeln die zuſtändigen Reichsminiſter durch entſprechende Anweiſungen an ihre Behörden. Für die Entjudung der gewerblichen Wirtſchaft bleiben die bisherigen Vorſchriften bezüglich der Genehmi⸗ gung von Uebernahmeverträgen und das Genehmigungs⸗ verfahren grundſätzlich beſtehen. Es wird in der Verord⸗ nung lediglich klargeſtellt, daß auch hier die ſtaatlichen Ge⸗ nehmigungen unter Auflagen ergehen können und daß dieſe Auflagen auch hier u. a. in der Feſtſetzung einer Geldlei⸗ ſtung des Erwerbers an das Reich beſtehen können. Dar⸗ über hinaus greift die neue Verordnung überall dort ein, wo das bisherige freiwillige Verfahren nicht zum Ziele ge⸗ führt hat oder nicht zum Ziel führt. Weihnachtsgeſchenk des Finanzamts Familienſtand des Empfängers wird berückſichtigt.— Auch vertraglich vereinbarte Zuwendungen bleiben unverſteuert. NS. Wie in den vergangenen Jahren, hat der Geſetz⸗ geber auch in dieſem Jahre wiederum durch eine Verordnung beſondere Grenzen für die Beſteuerung von Weihnachts⸗ zu wendungen aufgeſtellt. Auf Grund des Erlaſſes des Reichsminiſters der Finanzen ſind einmalige Zuwendungen von Arbeitgebern an ihre Gefolgſchaftsmitglieder zu Weih⸗ nachten, gleichgültig, ob ſie vertraglich vereinbart ſind oder freiwillig gegeben werden, im Kalenderjahr 1939 von der Einkommenſteuer(Lohnſteuer, Wehrſteuer, Gewerbeſteuer, Lohnſummenſteuer und Schenkungsſteuer) befreit, wenn die folgenden Vorausſetzungen erfüllt ſind: Die Zuwendung muß in der Zeit vom 25. November bis 24. Dezember 1938 erfolgen. Sie darf bei ledigen Arbeitnehmern 130 Mark, bei verheirateten 180 Mark, bei Arbeitnehmern mit einem Kind 210 Mark nicht überſteigen. Der Betrag von 210 Mark erhöht ſich um je 30 Mark für das zweite und jedes fol⸗ gende Kind. Die Steuerbefreiung gilt nur für Ar⸗ beitnehmer, deren Arbeitslohn 260 Mark monatlich(240 Mark vierwöchentlich, 120 Mark vierzehntäglich, 60 Mark wöchentlich) nicht überſteigt. Maßgeblich iſt das unverſteuerte Einkommen. In dieſem Verzicht des Staates auf die Beſteuerung der Weihnachtszuwendungen liegt ſowohl eine Anerkennung der beſonderen ſozialen Leiſtung des Betriebes wie indirekt auch eine zuſätzliche Weihnachtszuwendung der Steuerbehörde an den Volksgenoſſen. Bei der Regelung der Steuerbeſchrän⸗ kung im einzelnen ſind die Grundſätze maßgeblich, nach denen das geſamte Steuerrecht des nationalſozialiſtiſchen Staates ausgerichtet iſt, alſo insbeſondere Berückſichtigung der ſozia⸗ len und Familienverhältniſſe zum Zwecke einer gerechten Ein⸗ ſtuſung der Beſteuerung des einzelnen im Rahmen der Be⸗ dürfniſſe der Gemeinſchaft. Verheiratete und Kinderreiche wer⸗ den daher bevorzugt behandelt. Von einer beſtimmten Lohn⸗ höhe aufwärts entfällt die Steuerfreiheit, da diejenigen, die bereits an ſich ein höheres Gehalt beziehen, billigerweiſe kei⸗ nen Anſpruch auf zuſätzliche Steuerbefreiung erheben können. Die Beſteuerungsgrenze iſt durch den neuen Er⸗ laß des Reichsminiſters der Finanzen gegenüber dem Vor⸗ jahre von 200 Mark auf 260 Mark heraufgeſetzt worden. Beſonders wichtig iſt jedoch, daß durch den diesjährigen Er⸗ laß im Gegenſatz zu den Vorjahren die einmaligen Weih⸗ nachtszuwendungen nicht nur dann ſteuerfrei ſind, wenn ſie freiwillig gegeben werden, ſondern auch dann, wenn die Zah⸗ lung im Arbeitsvertrag(Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag, Tarifordnung) oder in der Betriebsordnung vorgeſehen ſind. Hierzu gehört, wie der Reichsminiſter der Finanzen bei ſei⸗ nem Erlaß ausdrücklich bemerkt, auch das ſogenannte 13. Monatsgehalt im Bankgewerbe mit dem Teilbe⸗ trag, der in der Zeit vom 25. November bis 24. Dezember 1938 auszuzahlen iſt. Durch den diesjährigen Erlaß wird alſo gegenüber den Vorfahren ein ganz erheblich größerer Prozentſatz von Volksgenoſſen von der Steuerbefreiung für Weihnachtszuwendungen erfaßt. M. „Ich weiß zwar manches, mein lieber Stanley“, ant⸗ wortete der alte Herr mit fauniſchem Lächeln,„aber lange nicht alles. Ich weiß zum Beiſpiel, was hier außer Ihnen ſonſt niemandem bekannt iſt, nämlich. daß ein gewiſſer John Flynn, gleich, nachdem er vor etlichen Jahren aus Sing⸗Sing entlaſſen wurde, den Newyorker Juwelier niederſchoß und mit einer Beute von zweihunderttauſend Dollars ſpurlos verſchwand. Zum Schaden des Elektrizi⸗ tätswerkes, das dadurch um eine beträchtliche Stromliefe⸗ rung für den elektriſchen Stuhl kam. Ich weiß ferner, daß dieſer Flynn, der in Sing⸗Sieg die Nummer ſieben⸗ hundertachtundzwanzig getragen hatte, nach dem Raub⸗ mord unter dem Namen Stanley in London auftauchte und eine Vereinigung gründete, die ſich in Fachkreiſen bald des beſten Rufes erfreute“ Mährend der letzten Sätze hatte ſich das Geſicht des Bandenführers verfärbt, mit weit aufgeriſſenen Augen ſtarrte er auf den alten Herrn.„Wo— woher wiſſen Sie das?“ ſtammelte er, völlig aus der Faſſung gebracht, „Mein Gott, ich weiß eben vieles“, antwortete gleich⸗ gültig Mr. Kat,„mache aber ſelten von meinem Wiſſen Gebrauch.“ N „Wenn Sie auch den Teufel im Leib haben, diesmal täuſchen Sie ſich ſedenfalls“. verſuchte der Chef abzu⸗ ſchwächen. Doch klang ſeine Beteuerung nicht ſehr über⸗ eugt. i oſſen wir das“, lenkte Mr. Kat ein,„ſoll unſerer ace Freundſchaft keinen Abbruch tun, mein lieber Stanley Sie wollen wohl wiſſen, was ich eigentlich an Porters Hal für ein Intereſſe hätte? Nun, großes. Leider muß ich auck Ihnen gegenüber Schweigen bewahren. Ich kann Ihner aber ſoviel verraten, daß es hauptſächlich um das Käſtcher in dem Geldſchrank und um gewiſſe Aufzeichnungen in der Schreibtiſchſchublade des ermordeten Dr. Taylor ging Alles Dinge, die eine mir naheſtehende Perſönlichkett leicht sloßſtellen können. Meiner anderen Anteilnahme für Stone und das Teſtament liegt ein Plan zugrunde. den ich zrſt im Laufe der Ereigniſſe faßte. And dies muß Ihnen borläufig genügen, Stanley. Ihr Geld haben Sie be⸗ kommen, meinen Ratſchlägen verdanken Sie die auten Poſtſport und Poſtſchutz Rede des Keichspoſtminiſters. Stektin, 6. Dez. Reichspoſtminiſter Ohneſorge beſchäftigte ſich in ſeiner Anſprache auf der Poſt⸗ und Telegraphen⸗ wiſſenſchaftlichen Woche ausführlich mit der Entwicklung und den Aufgaben des Poſtſportes und Poſtſchutzes. Die erſten Anfänge des Poſtſportes reichen bis in das Jahr 1924 zurück Anfang 1933 verfügte die Gefolgſchaft der Reichspoſt bereits über 105 Poſtſportvereine mit etwa 30 000 aktiven Mitgliedern. Die Zentralſtelle hat in jedem Gau des Deutſchen Reichsbundes für Leibesübungen„Poſtſportlei⸗ ter“ eingeſetzt. An 530 Orten beſtehen heute Poſt⸗Sportge⸗ meinſchaften in Form von Vereinen oder von Poſt⸗Sport⸗ gruppen. In dieſen Sportgemeinſchaften betätigen ſich Tau⸗ ſende von Kameraden als wirklich aktive Sportler. Ihre Zahl beläuft ſich auf etwa 100 000 Männer und Frauen. Dem Poſtſport ſtehen 95 Spielfelder, 17 Sporthallen, 313 Schießbahnen, 125 Tennisplätze, 5 Ski⸗ und Wanderheime, 9 Sportheime und 3 Schwimmbäder zur Verfügung. a Der Poſtſchutz wurde 1933 eingerichtet, weil ſich die Notwendigkeit ergab, die wertvollen Anlagen und Ein⸗ richtungen der Reichspoſt durch entſprechend ausgebildetes Perſonal zu ſchützen In allen Orten mit größeren Aemtern wurden unter dem Grundſatz der Freiwilligkeit Einheiten und Amtsführer aufgeſtellt Zur Vorbereitung auf die Auf⸗ gaben des Poſtſchutzes war es notwendig, die Teilnehmer nicht nur mit der Waffe auszubilden, ſondern auch ſportlich zu ſtählen und ihnen in Gemeinſchaftslagern den Geiſt der Kameradſchaſt nationalſozialiſtiſcher Prägung zu vermitteln. Nachdem Reichspoſtminiſter Ohneſorge noch den erfolg⸗ reichen Einſatz des Poſtſchutzes in Verbindung mit Verbän⸗ den der Bewegung bei Naturkataſtrophen uſw ge⸗ ſtreift hatte, ſtellte er am Schluſſe ſeiner Anſprache feſt, daß der Perſonalkörper der Reichspoſt nie mehr in ſatter Behaglichkeit oder hoffnungsloſer Reſignation zur Erſtar⸗ rung kommen dürfe 5000 badiſche Kurzſchriftler im Wettkampf. Unter den 200 000 Männern und Frauen aller Alters⸗ und Berufsſchichten, die ſich in vergangener Woche zum Lei⸗ ſtungsappell in der Kurzſchrift ſtellten, warteten auch 5000 Badenſer(Vorjahr 3800) auf. In 62(Vorjahr 54) badi⸗ ſchen Orten wurden ſog. ortsoffene Schreiben durchgeführt, an denen ſich jeder beteiligen konnte. Daneben vereinigten viele Betriebe ihre Kurzſchriftkundigen zu betriebsgebundenen Schreiben. Naturgemäß war die Gruppe bis 140 Silben je Minute mit 4300 Schreibern am ſtärkſten vertreten. 700 lei⸗ ſteten 160 bis 220 Silben, eine Zunahme gegen das Vor⸗ jahr. Rund ein halbes Hundert ſchrieb 240 bis 300 Silben. In der Silbengruppe 300 waren zel Arbeiten hervor⸗ ragender Qualität, von denen die eine von einem 18jährigen Karlsruher Gymnaſiaſten ſtammt. Marktberich Frankfurter Getreidegroßmarkt v. 5. Dez. Von dem anhaltend großen Angebot an Weizen und Roggen müſſen die feuchten Partien vordringlich aufgenommen werden. Der verminderte Bedarf der Mühlen iſt reichlich gedeckt. Futter⸗ getreide wird genügend angeboten. Braugerſte iſt kaum zu verkaufen. Mehl hat normales Bedarfsgeſchäft. Die Auf⸗ lockerung im Kleiebezug gibt einige Anregung, während ſonſt das Inktereſſe für Futtermittel, außer für Oelkuchen, gering iſt. Rauhfutter wird weiter geſucht.— Amtlich notierten: Weizen Feſtpreisgeb. W 9 20,40, Wͤ' 11 20,60, W' 12 20,70, W' 13 20,80, W' 16 21,10, W'l 18 21,80, W'U19 21,50, W 20 21,70; Roggen Feſtpreisgeb. R 11 18,90, R 12 19, R 14 19,20, R 15 19,30, R 16 19,50, R 17 19,60, R 18 19,70, R 19 19,90; Weizenmehl, Type 812, Feſtpreisgeb. W 13, 16, 18, 19 und Kreis Alzey 20 je 29,45, Kreis Worms 20 29,80; Roggenmehl, Type 997, Feſtpreisgeb. R 12 22,45, R 15 22,80, R 16 22,95, R 18 23,30, R 19 23,50; Weizenfuttermehl 13,60; Weizenkleie Feſtpreisgeb. W 13 10,75, W 16 10,90, W' 18 11, Wᷣ 19 11,10, W 20 11,20; Roggenfuttermehl Feſtpreisgeb. R 19 12,50; Roggenvollkleie Feſtpreisgeb. R 19 11; Roggenkleie Feſtpreisgeb. R 12 9,95, R 15 10,15, R 16 10,25, R 18 10,40, R 19 10,50; Wieſenheu 5 bis 6,20; Kleeheu 7 bis 7,50; Luzerneheu 7 bis 1,80; Weizenſtroh 2,80; Roggen⸗ ſtroh 3; Hafer⸗ und Gerſtenrſtoh 2,60 bis 2,70 Mark. Mannheimer Getreidegroßmarkt v. 5. Dez. Sämtliche Notierungen unverändert. Geſchafte der letzten Jahre, und ich ſorge mich auch noch um die Sicherheit Ihrer Brigade“ „Nein, das nicht“, beeilte ſich Stanley, der noch immer einen bitteren Geſchmack auf der Zunge fühlte zu ver⸗ ſichern.„Sie dürfen mich nicht mißverſtehen. Sir! Ich arbeite gerne für Sie, will auch gar nicht in Ihre Ge⸗ ſchäftsgeheimniſſe eindringen. Aber als verantwortlicher Mann muß ich doch wiſſen, wer für und wer gegen uns iſt Und meine Frage wäre nur die geweſen. wie ich mich gegebenenfalls jenem Eugene Taylor gegenüber verhalten ſoll. Ich denke gerade, daß dieſer Mann beſonderes In⸗ tereſſe daran hatte, das Teſtament in ſeine Hände zu be⸗ kommen und vielleicht auch den Diener Stone auszulöſchen.“ „Darüber kann ich Ihnen ſchon Auskunft geben mein lieber Stanley. Ich ſelbſt habe Eugene Taylor noch nie geſehen, ſelbſtverſtändlich intereſſiere ich mich auch für ſeine Perſon, da er eine der Figuren von Porters Hall iſt. Zuerſt dachte ich, er könnte mir irgendwie ins Gehege kommen; nun aber bin ich ſicher, daß er in dieſen Geſchich⸗ ten kein Ohr rührte. Ich bin alſo beſtimmt nicht der An⸗ walt von fenem fungen Mann, aber ich weiß, daß er den Diener nicht angeſchoſſen haben kann. Er würde heute nicht mehr frei herumlaufen, wenn die leiſeſte Möglichkeft hierfür beſtünde. So aber verfügt er geradezu über ein wunderbares Alibi, da er unter polizeilicher Beobachtung ſtand. Soviel ich erfahren konnte, ging Taylor an fenem Abend überhaupt nicht aus und die zwei Sergeanten, die ſeine Schritte beobachteten, und die Nacht über im Stiegen⸗ haus verbrachten, konnten bezeugen, daß er ſeine Woh⸗ nung erſt wieder am nächſten Morgen verließ. Alſo kann Taylor mit dieſer Sache nichts zu tun haben Die beiden Männer unterhielten ſich noch üher eine Stunde lang, und wenn ein Spaziergänger zufällig zu ihnen herüberſah, dann mußte er denken, es wären zwei biedere Bürger, die zufällig ins Geſpräch gekommen ſeien. Dann zog Mr. Kat die Uhr, griff läſſig an ſeinen Hut und entfernte ſich in der Richtung nach ſeiner Wohnung als er ihn aus den Stanley ſah ihm lange nach, und al u Blicken verlor, murmelte er vor ſich hin:„Ich möchte viel dafür geben, wenn ich wüßte wer dieſer Kerl eigentl. eee, See, (6. Fortſetzung.) Nicht von den großen Schandflecken des Jahrhun⸗ derts— Entfeſſelung des Weltkrieges oder Friedensdik⸗ tate— iſt hier die Rede, ſondern von kleineren. Mädchen⸗ handel, Sklaverei und Kinderehen ſind Ueberbleibſel bar⸗ bariſcher Sitten, die im 20. Jahrhundert noch Raum in der ziviliſierten Welt haben. Es wurde bisher gezeigt, daß der Mädchenhandel, vor allem im Fernen Oſten, floriert. Aber auch in Europa und Südamerika ſind ſolche Ver⸗ brechen heute möglich, obgleich alle Länder ſich zu ihrer Bekämpfung verpflichtet haben. Teils iſt die Handhabung der Geſetze zu großzügig“, teils zeigt ſich der„Caften“ ſo geſchickt, daß ſelbſt die ſchärfere Ueberwachung erfolglos bleibt. Auch die Sklaverei gehört nicht etwa vergangenen Zeiten an. Es wurde berichtet, daß Afrika nach wie vor Millionen Sklaven liefert, die teils nach Arabien ver⸗ ſchleppt, teils in Afrika ſelbſt verkauft werden. Zentral⸗ und Weſtafrika kennen heute noch das Syſtem der Haus⸗ sklaven. Schließlich müſſen gewiſſe Methoden in einigen Kolonien ſich einen Vergleich mit der Sklaverei gefallen laſſen, obgleich, wie bei der Dienſtpflicht in den franzöſi⸗ ſchen Kolonien Zentral- und Weſtafrikas, ein Geſetz den Schein des Rechts ſchafft. Außerdem machen gewiſſe Prak⸗ tiken bei der Anwerbung von Plantagenarbeitern den Neger praktiſch zum Stklaven. In China bedeutet der Brauch der„kleinen Schweſtern“ Sklaverei, wo er nicht übler Mädchenhandel wird. Den Hunden gleichgeſtellt Die„kleine Schweſter“ bedeutet alſo für den Sklaven⸗ halter ein gutes Geſchäft in zweifacher Art. Er erhält all⸗ monatlich eine kleine Rente, die je höher iſt, je mehr ſolcher Mädchen adoptiert worden ſind, und er hat eine„Ware“, die entweder ihm von Nutzen iſt, oder aber ſich leicht mit erheblichem Gewinn verkaufen läßt. Jene Fälle, wo die Mui Tſai in eine Familie als Geſpielin der Kinder aufgenommen und gut behandelt wird, ſind ſelten; in der Regel muß ſie ſofort ſchwere Hausarbeit verrichten, außerdem bemüht ſich der eigent⸗ liche Beſitzer, ſie für gewiſſe Dienſte vorzubereiten. Je nach ihrem Alter befindet ſich die Mui⸗Tſai ein bis vier Jahre in der Gewalt der Adoptiveltern. Sie wird roh behandelt, und ihr Körper iſt überzogen mit Spuren von Mißhand⸗ lungen. Sie findet ſelten Schutz, denn das Geſetz trägt den Anſchauungen der Chineſen Rechnung. In Malaya 3. B. iſt die Mui⸗Tſai den Hunden gleichgeſtellt. In Hongkong ſtand kürzlich ein chineſiſcher Sklaven⸗ halter vor Gericht. Eine ſeiner Mui⸗Tſais, ein elfjähriges Mädchen, war geflohen und hatte die britiſche Polizei ge⸗ beten, ſie anderen Adoptiveltern zu übergeben, von denen ſie beſſere Behandlung erhoffen könne. Der Chineſe wurde zu 50 Pfund Geldſtrafe verurteilt, aber nur, wie in einer Debatte im engliſchen Unterhaus feſtgeſtellt wurde, weil eine ähnliche Anklage ſchon einmal gegen ihn erhoben worden war; andernfalls wäre er mit einer weit geringe⸗ ren Strafe davongekommen. Der Brauch der Mui⸗Tſai iſt zu einer Kulturſchande geworden. Er iſt Sklaverei und Mädchenhandel zugleich, denn ſobald das Mädchen erwachſen, wird es von dem Adoptivvater weiterverkauft. Der Preis beträgt in der Regel hundert Dollar. Niemals wird das Geſetz verletzt; den Eltern wird ſogar der Verkauf in aller Form mit⸗ geteilt. Niemals fehlt der Hinweis, daß die Adoption auf⸗ gehoben und das Mädchen freigegeben wird— ſofern die Eltern dem neuen Herrn den Kaufpreis erſetzen. Sklaven werden befreit Afrika und China ſind nicht allein die Länder der Sklaverei, ſie tritt in verſchiedenen Formen überall dort auf, wo entweder die Eingeborenen ſich die tatſächliche oder ſcheinbare Unabhängigkeit bewahrt haben, oder wo die Koloniſationsmethoden vergangener Jahrhunderte noch nicht ganz verſchwunden ſind. Einer der beſten Kenner der neuzeitlichen Sklaverei, der engliſche Kapitän Weſt, berichtete kurz vor ſeinem Tode, den er bei der Bekämpfung der Sklaverei in Birma fand, daß es noch 1926 in Nepal, einem der zahlreichen Fürſtentümer Indiens, etwa 15 600 Sklavenhalter gab. Ein großer Teil der Sklaven wurde ſchlecht, ja grauſam behandelt. Kapitän Weſt, der im Auftrage der britiſchen Regierung tätig war, fand den Maharadſcha von Nepal der weſtlichen Ablehnung der Sklaverei zugänglich. Der Fürſt verpflichtete ſich zur Beſeitigung der Sklaverei. Man erinnert ſich, daß ſich auch der letzte Kaiſer von Abeſſinien— ſogar durch Staatsverträge— zur Abſchaf⸗ fung der Sklaverei verpflichtete. Er bedrohte offiziell die Sklavenhändler mit dem Tode. Trotzdem wurden in Abeſ⸗ ſinien nach wie vor Sklaven gehandelt, und zwar mit Duldung der Beauftragten des Kaiſers. Der Maharadſcha von Nepal erließ weder ein Geſetz, noch ſtellte er den Sklavenhändlern und Haltern den Strick in Ausſicht. Er eröffnete einen Propagandafeldzug gegen die Sklaverei und zog ſelbſt durch das Land, um mit zünden⸗ den Worten dieſe Barbarei zu bekämpfen. Es muß zuge⸗ geben werden, daß die Reden allein den Sklaven nicht die Freiheit gebracht haben. Wohl aber der klingende Nach⸗ druck, der auf die Reden folgte. Jeder Sklavenhalter, der es verlangte, erhielt eine Belohnung in Form von fühl⸗ baren Steuererleichterungen. Mehr als fünf Millionen Mark ließ ſich der Maharadſcha ſeine Methode der Skla⸗ vereibekämpfung koſten. Und der Erfolg? In kurzer Zeit waren 52 000 Skla⸗ ven befreit, mehr als 13 000 Sklavenhalter entſagten einer vertrauten und einträglichen Gewohnheit. Weſt berichtet, daß der Maharadſcha für die Sklavenbefreiung 10 Mil⸗ lionen Mark bereitgeſtellt hatte, er konnte einen großen Teil dieſer Summe anderen Zwecken zuführen. Weſentlich an dieſer Tat iſt, daß ſie die Miſſion von Kapitän Weſt in anderen Fürſtentümern Indiens erleich⸗ terte. In Birma gelang es, faſt 8000 Sklaven durch Zah⸗ lung einer Entſchädigung loszukaufen. Die Höhe der Ent⸗ ſchädigung richtete ſich nach dem Alter, und der höchſte e 8 0 5 2 i 0 5 1 5 7 Betrag, nämlich 120 Rupien, wurde für Sklavinnen im Alter von 20 Jahren und Sklaven in den beſten Mannes⸗ jahren bezahlt. Als Kapitän Weſt in das Innere von Birma vordrang, um hier ſeine Sklavenbefreiung fortzu⸗ ſetzen, wurde er von Eingeborenen ermordet. In Indien iſt offiziell die Sklaverei beſeitigt, und zwar dank dem Eingreifen der britiſchen Behörden. Tat⸗ ſächlich beſteht ſie jedoch fort, einmal in Form von Ar⸗ beitsverträgen, und dann ſind weibliche Sklaven an den Fürſtenhöfen auch heute keine Seltenheit. Schließlich ge⸗ hört in Hinterindien und jenen Gebieten, die unter chine⸗ ſiſchem Einfluß ſtehen, der Handel mit Mädchen zu den Erſcheinungen, die nicht beſeitigt werden können. Land wird verſchenkt Südamerika hat Länder mit alter Kultur, und es iſt, wenigſtens außerhalb der großen Urwälder und Steppen, ziviliſiert. Tatſächlich ſind unter den Eingeborenen, den Indianern, Sklaven unbekannt. Die weißen Herren da⸗ gegen waren Sklavenhalter, bis die Negerbefreiung ein⸗ ſetzte. Sie lieben heute noch Methoden, die an die nicht weit zurückliegende Koloniſation erinnern. Allerdings ſind ihre Opfer Weiße, die ihnen dienen müſſen. Aber das macht die Zuſtände nur beklagenswerter. Ehe Südamerika das Ziel der landhungrigen Aus⸗ wanderer Europas wurde, hatten die eingeborenen Spe⸗ kulanten ſich längſt die fruchtbarſten und zugänglichſten Gebiete geſichert. Was von den Staaten an Land für die Beſiedelung zu vergeben war, lag abſeits der wenigen Eiſenbahnen oder Flüſſe, oder war für die Anſiedlung aus anderen Gründen wenig geeignet. Die Deutſchen und Skandinavier, Italiener und Spanier, die in Rio oder Buenos Aires die Schiffe verließen, bekamen Land zuge⸗ le eee, 75 e. 1 n, e, T Ob jemals an dieſes heute ſo prominente Völkerbunds⸗ mitglied die Aufforderung jluß erging, endlich Sch zu machen mit der Sklaverei, die wohl in ihrer brutalſten Form zum Syſtem gemacht worden iſt in— Sowjet⸗ rußland? 7 Willionen Sklaven in Europa Folgendes iſt Tatſache: Im Lande Stalins und ſeiner jüdiſchen Helfer werden Zwangsarbeitslager unterhalten, die unmittelbar der bolſchewiſtiſchen Terrororganiſation, der GPIU., unterſtellt ſind. Die Zahl der großen Lager iſt mit 300 nicht zu hoch gegriffen, und allein in dieſen großen Lagern werden mehr als 7 Millionen Menſchen feſtgehalten— als Sklaven! Alle Merkmale der Sklaverei treffen auf dieſes Syſtem zu. Die Inſaſſen halten ſich hier nicht etwa freiwillig auf, ſondern ſie wurden von den Häſchern der GPU. ergriffen und in die Lager verſchleppt. Seit in Europa die Aufmerk⸗ ſamkeit auf die Zwangsarbeitslager gelenkt wurde— das erſte entſtand auf Solowki, der„heiligen Inſel“ im arkti⸗ ſchen Meere— verſchaffte ſich die GPll. einen Rechtstitel, Sie verhaftete Arbeiter und Bauern in Maſſen und machte ihnen den Prozeß wegen Sabotage, ſie ſchleppte die In⸗ telligenz vor die geheimen Kommiſſionen und klagte ſie der gegenrevolutionären Umtriebe an. Immer endete das Verfahren nach grauſamen Quä⸗ lereien in den Gefängniſſen mit der Verſchickung in die Zwangsarbeitslager. Niemals, ſagen die Bolſchewiſten⸗ häuptlinge, kann dieſes Verfahren mit der Sklapenjagd in Afrika verglichen werden, und wer die Häſcher der GPU. Sklavenjäger nennt, beſchimpft die ſelbſtloſeſten Kämpfer im Dienſte der Humanität. Das dankbare Europa hütet ſich, dieſe Vorkämpfer zu beſchimpfen! Sklaven in Sowjetruß⸗ land. Zwangsarbeiter beim Bau des Kanals zum Weißen Meer. Sowjetrußland iſt der größte Sklavenhalter der Gegenwart. Bürger und Bauern, Arbeiter und Wiſſenſchaftler werden, wenn neue Pläne ver⸗ wirklicht werden ſollen, für die niemals Arbeits⸗ kräfte zur Verfügung ſte⸗ hen würden, von der GPu. verhaftet und nach Quälereien in den Ge⸗ fängniſſen in die Zwangs⸗ arbeitslager geſchickt. Selbſt die Negerſklaven in Nord⸗ und Südamerika ſind von den prufitgieri⸗ gen Pflanzern niemals mit der gleichen Brutali⸗ tät mißhandelt worden, wie die wehrloſen weißen Sklaven in den Lagern im Norden Rußlands. Aufn.: Scherl⸗Archiv— M. daß die bevor⸗ ſtehende harte Arbeit und die drohenden Entbehrungen wieſen, aber ſie mußten bald erkennen, verſchwendet ſein würden. Von dieſem Land konnten ſie keinen Segen erwarten. Wie anders würde ſich ihre Zu⸗ kunft geſtalten, wenn ſie Beſitzer einiger Hektar jener fruchtbaren und verkehrsgünſtig gelegenen Steppen oder Wälder geworden wären Vielen ihrer Schickſalsgenoſſen wurde dieſer Wunſch erfüllt, und ſie durſten doch niemals ihres Lebens froh werden. Der Herr gab ihnen zehn Hektar Land oder mehr. Er wollte keine Bezahlung von den armen Einwanderern. Ja, er gab Werkzeuge und Saatgut für die erſten Jahre. Dafür ſollte jedoch der Siedler bezahlen, denn alles konnte ſelbſt ein reicher Grundbeſitzer Südamerikas nicht ſchenken. Immerhin zeigte er ſich als Freund der Fremden und war bereit, an Stelle von klingender Münze, die keiner der Einwanderer beſaß, deren und ihrer Frauen und Kinder Arbeitskraft in Anſpruch zu nehmen, nur 2 Tage in jeder Woche.. Es iſt in allen Ländern üblich, daß ein Schuld⸗ ner ſeine Schuld ſchriftlich anerkennt, und ſo war es durch⸗ aus in der Ordnung, daß ein Vertrag von dem Herrn und dem Siedler unterſchrieben wurde, Dieſer Vertrag hat faſt alle Siedler zu Knechten, zu Sklaven gemacht, denn nur wenigen iſt es geglückt, ihr Land zu roden und ihre Verpflichtungen dem Herrn gegen⸗ über zu erfüllen. Entweder arbeiteten ſie für den Herrn, dann konnten ſie ihr Land nicht bebauen und mußten, wenn ſie nicht verhungern wollten, neue Hilfe gegen neue Ver⸗ pflichtungen übernehmen; oder ſie verweigerten die Arbeit, dann wurden ſie zur Arbeit gezwungen, und der Herr nahm ihnen als Strafe für ihre Wortbrüchigkeit das Land. Sie haben faſt alle das Land wieder hergeben müſſen— geblieben iſt nur die drückende Arbeitsverpflichtung. So iſt es geſchehen vor dem Kriege; die Kinder jener Auswanderer befinden ſich heute noch in der Gewalt der Landbeſitzer. Sie werden ernährt, weil ſie anders nicht ar⸗ beiten könnten, aber ſie erhalten darüber hinaus keinen Lohn. Das gleiche Schickſal erlitten Einwanderer, die nach dem Kriege in das Land gekommen ſind. Tauſende Weiße wurden ſo verſklavt, und weder Polizei noch Gericht kön⸗ nen ihnen helfen, denn jeder der modernen Sklavenhalter kann einen in aller Form bekräftigten Vertrag vorweiſen. * Dem Völkerbund gehört auch Sopwjetrußland an, und in der Kommiſſion gegen den Sklavenhandel und die Skla⸗ verei ſitzt ein Beauftragter Moskaus. Ob jemals in dieſer Kommiſſion die Frage an den Sendboten Moskau gerich⸗ tet worden iſt, wieviel Sklaven in Sowjetrußland keben? Wehrlos ſind die Gefangenen ihren Peinigern aus⸗ geliefert, ſie ſind rechtlos, und es fehlt jede ſoziale Für⸗ ſorge. Aber, ſo erzählen die Peiniger der Welt, dazu zwingt uns das Geſetz, das jeden Feind des Bolſchewis⸗ mus außerhalb der Geſetze ſtellt und vogelfrei macht. In⸗ dem wir dieſe Verbrecher in die Arbeitslager bringen, erziehen wir ſie zu nützlichen Gliedern des Proletariats. Der Weg zur Hölle Und ſo werden dieſe unglücklichen Menſchen, Vieh⸗ herden gleich, von brutalen Sklavenwärtern umringt, in die Lager getrieben. „Als wir am nächſten Morgen— erzählt Kitchin, der dieſer Hölle entfliehen konnte—,„abmarſchierten, waren 20 Grad Kälte, und ein eiſiger Wind pfiff uns um die Ohren. Eine ganz beſonders weltvergeſſene Gegend ſchien das hier zu ſein. Weit und breit ſah man nichts als Schneefelder, über die der Nordwind fegte. Nicht einmal Raben begleiteten unſeren traurigen Zug. Nach dem 20. Kilometer begannen einzelne Gefangene umzufallen. Aber der Führer brachte ſie mit kräftigen Kol⸗ benſchlägen wieder hoch. Gegen Abend ſahen wir die erſten . ein Rudel Wölfe begleitete uns, Beute wit⸗ ternd. Ein Bild endloſen menſchlichen Grauens boten ſolche Züge, wenn die Kinder ſchreiend und weinend ſich an die Röcke der unglücklichen Mütter klammerten. Hunderte von Kilometern mußten ſie mit den Müttern marſchieren, und wenn der nächſte Zug folgte, lag ſo manches kleine Skelett, das die Wölfe abgenagt hatten, am Rande dieſes Weges zur Hölle.“ Sklaverei erwartet ſie in den Lagern. Von brutalen Wärtern umringt, werden ſie zum Holzfällen in die Wäl⸗ der, zum Bau von Eiſenbahnen und Kanälen, getrieben; Greiſe und Frauen, Kranke und Kinder. „Auf dem Hof am Tor treten wir an. Der Lager⸗ älteſte rief hintereinander die Namen auf, und der Auß⸗ gerufene mußte vortreten und jenſeits des Tores wieder antreten. Fünfzig berittene Wärter umkreiſten uns. Dich Schneeflocken fielen jetzt vom Himmel Nachts ſitzen die Unglücklichen im Halbſchlaf auf Bipr⸗ deln und Körben in ihren lalten Baracken, um am nächſten⸗ Morgen von ihren jüdiſchen Peinigern erneut in die Wöl⸗ der getrieben zu werden.„Um ſieben Uhr morgens wur⸗ den wir auf den Hof hinausgetrieben. Dort ſtanden. von Soldaten umgeben, etwa 40 Menſchen, die ſoeben ans dem Walde gekommen waren.“ 8 (Fortſebung fora, An Benehmen im Straßenverkehr erkennt man den Menſchen