nie erichte der griff rareli⸗ ttrup⸗ ſchnitt t von n frü⸗ nweit e der terial e zu „, auf erſten d un⸗ nächſ Nach n Ab⸗ Vor⸗ trächt⸗ mehr d Wi⸗ durch⸗ areli⸗ orger Trup⸗ )Wjet⸗ 1 der en zus 5 La⸗ und itäri⸗ r ge⸗ lte ichnet e die Be- trup⸗ 162 ei⸗ un⸗ 3 Die t ſei, Wit⸗ wet⸗ Gefälſchter SOG⸗Nuf Wie die„Wakama“ überfallen wurde. Rio de Janeiro, 19. Febr. Das in Rio de Janeiro er⸗ ſcheinende Blatt„Gazeta de Noticias“ veröffentlicht eine ausführliche Darſtellung des engliſchen Ueberfalls auf den deutſchen Dampfer„Wakama“, die ſich nach den Angaben des Blattes auf Aeußerungen engliſcher Matroſen und auf andere Beweiſe ſtützt, die die Zeitung in Händen hat. In dieſer Schilderung wird Folgendes feſtgeſtellt: 1. Die„Wakama“ wurde durch engliſche Kriegsſchiffe innerhalb der braſilianiſchen Hoheitsge⸗ wäſſer angegriffen und darauf von der eigenen Beſat⸗ zung verſenkt. Die Verfolgung des deutſchen Frachtdampfers wurde vom Lande aus mit dem bloßen Auge von Zeugen beobachtet, die auch Schüſſe engliſcher Kriegsſchiffe hörten. 2. Engliſche Flugzeuge machten darauf Jagd auf die deutſchen Rettungsboote, die von dem MG⸗Feuer der Flugzeuge getroffen wurden, wie der Zuſtand beweiſt, in dem ſie an der Küſte des Staates Rio de Janeiro auf⸗ gefunden wurden. 5 Erſt viele Stunden ſpäter wurde ein SoOS⸗Ruf ge⸗ ſendet, offenſichtlich durch eines der engliſchen Kriegsſchiffe, um den Eindruck zu erwecken, daß der Angriff außerhalb der Hoheitsgewäſſer erfolgt ſei. Die Schiffe, die zu dem in dem SOS⸗Ruf angegebenen Ort eilten, fanden jedoch keinerlei Spuren vor, ſo daß anzunehmen iſt, daß die in dem Sos⸗ Ruf bezeichnete Poſition gefälſcht war. Dieſe Anſicht des in Rio erſcheinenden Blattes wird durch den merkwürdigen Zeitunterſchied beſtätigt, der ſich daraus ergibt, daß die er⸗ wähnten Augenzeugen die Verfolgung und Beſchießung des deutſchen Dampfers zwiſchen 7 und 8 Uhr morgens beob⸗ achteten, während der SoS⸗Ruf erſt um 2.30 Uhr nachmit⸗ dags erfolgte. i 4. Mehrere Zeugen ſahen an Bord des engliſchen Kreu⸗ zers„Hawkins“, als dieſer in den Hafen von Rio de Ja⸗ neiro einlief, einige Leute von der„Wakama“, was darauf ſchließen läßt, daß die Mitglieder der„Wakama“⸗Beſatzung, die nicht getötet worden waren, von dem engliſchen Kriegs⸗ ſchiff gefangengenommen wurden. Eine der Kanonen des engliſchen Kreuzers„Hawkins“ wies deutlich Spuren von Abſchüſſen auf, die erſt vor wenigen Stunden erfolgt wa⸗ ven. „Gazeka de Noticias“ kommt auf Grund dieſer Tat- ſachen zu der Jeſtſtellung, daß es vergebliche Mühe des Ad⸗ mirals Hawood ſei, wenn er nach dieſen zahlreichen Bewei⸗ ſen für das Vergehen der Engländer mit ſeinen Erklärun⸗ Hen die braſilianiſche Oeffentlichkeit irrezuführen ſuche. Drei Schädlinge hingerichtet Du Berlin, 19. Febr. Heute iſt der vom Sonderge⸗ richt Königsberg(Preußen) zum Tode verurteilte 49. jährige Anton Rafalſki aus Allenſtein hingerichtet worden. Rafalſki iſt in ſeinem Leben ſchon zweimal als Schädling an der Volksgemeinſchaft hervorgetreten. Während des Po⸗ lenfeldzuges hat er erſparten Wehrſold, den ihm durchfah⸗ rende Frontſoldaten gaben, damit er ihn an ihre Angehöri⸗ gen ſchicke, unterſchlagen und verſchleudert. Ferner iſt der am 20. Oktober 1895 in Obe rdigis⸗ heim, Kreis Belingen(Württemberg), geborene Chriſtian Rein hingerichtet worden, den das Sondergericht in Kö⸗ nigsberg in Pr. als Volksſchädling zum Tode verurteilt hatte. Rein, ein erheblich vorbeſtrafter Gewohnheitsbetrüger, nutzte während des polniſchen Feldzuges die in Oſtpreußen infolge der Truppenanſammlung vorübergehend eingetre⸗ tene Warenverknappung dazu aus, um gewiſſenlos Front⸗ ſoldaten zu betrügen und zu bewuchern. Außerdem iſt der am 25. Dezember 1916 in Berlin geborene Hans Iſrael Blumenthal hingerichtet worden, den das Sondergericht in Königsberg in Pr. am 19. De⸗ zember 1939 wegen Verbrechens nach der Verordnung ge⸗ gen Volksſchädlinge verurteilt hatte. Blumenthal, ein mehr⸗ ſach vorbeſtrafter und wegen weiterer Straftaten geſuchter Verbrecher, hat durch fortgeſetzte Betrügereien Kriegs⸗Wohl⸗ fahrtseinrichtungen geſchädigt. 5 ** Kaffee⸗Schmuggler erwiſcht. An der deutſch⸗holländi⸗ ſchen Grenze bei Herzogenrath wurde ein junger Mann feſtgenommen, der verbotswidrig 85 Pfund Kaffee einge⸗ ſchmuggelt hatte. Der Kaffee wurde beſchlagnahmt. „ Uhr 47 Jahre im Mauerwerk. fand man beim N 0 Hauſes eine Taſchenuhr. Die Uhr w 5255 88 5 0 ar vollkommen u Jahre gebaut. Demnach hat die li J im Mauerwerk gelegen. ls der dle k ging ſie noch tadellos. 1272— Roman von Fritz Steinemann 28 „Ich gehe, aber Sie werden hoffentlich noch einſehen, wie unrecht Sie an mir gehandelt haben.“——— Gerda hatte die Herrschaft über ihre Nerven vollkom⸗ men verloren. Sie weinte, ſchrie und gebärdete ſich wie von Sinnen. Vergeblich verſuchte ihr Vater, ſie zu be⸗ ruhigen. Die Schmach war ihrer Meinung nach zu groß, als daß ſie ſich ſo leicht wieder hätte zurecht finden können. Sie ging auf ihr Zimmer. Nur ein Gedanke beherrſchte ſie: Rache! AUngezählte Pläne ſchoſſen ihr durch den Kopf. Das Mädchen meldete ihr, Baron Gerſtfeld laſſe fragen, ob ſein Beſuch angenehm ſei. i „Nein!“ wollte Gerda aufſchreien, der in dieſem Augen⸗ blick jede Geſellſchaft zuwider war, aber ſie tat es nicht. So verlockend ihr Vater es ihr auch immer dargeſtellt hatte, Gerſtfelds Frau zu werden, aller Glanz war nichts gegen Herbert Selbergs Liebe geweſen. Herbert würde Renate heiraten, das ſtand bei ihr feſt, und ſie würde ſich vor beiden verkriechen miiſſen, weil ſie die Unterlegene war. Aber als Baronin Gerſtfeld? Das wäre ein Triumph! Baronin Gerſtfeld! „Ich laſſe bitten!“ gab ſie dem Mädchen zur Antwort. **. 5* 5 4 Renate brachte den Motor auf volle Touren und affe den ihr wohlbekannten Weg von Benſenheim nach Ka entlang. Ihre Eltern waren etwas beunruhigt, als ſie in deren Auftrag fernmündlich die Nachricht erhielten, ſie werde ſpät abends bei ihnen eintreffen. 5 5 „Sind die Mißſtände im Werk ſo groß, daß ſolche Eile nötig war?“ fragte denn auch ihr Vater ſofort beſorgt nach Renates Eintreffen. 5 i „Im Gegenteil, Papa! Ich kann Dir verſichern, daß Du auch nicht den geringſten Grund mehr haſt, Befürch⸗ tungen hegen zu müſſen!“ antwortete ihm Renate munter. Sie begrüßte Vater und Mutter herzlichst. Badiſche Chronik Reichsbahnbedienſtete Heinrich Müller, wohnhaft in Rohr⸗ bach, durch einen Zug überfahren und war ſofort tot. Weinheim.(Freitod.) In der Kreispflegeanſtalt ſprang ein geiſtesgeſtörter Zögling von einem ſieben Meter iſt er an den erlittenen Verletzungen geſtorben. Wertheim.(99 Jahre alt.) Im nahegelegenen Dör⸗ lesberg begeht am heutigen Dienstag der Landwirt Joſef Väth ſeinen 99. Geburtstag. Als älteſter Einwohner des Ortes ſchafft er gleichwohl auch noch in dieſem hohen Alter ſeinen Tei] Arbeit zum Wohle des Ganzen. () Pforzheim.(Sittlichkeits vergehen.) Der 19⸗ jährige O. W. aus Pforzheim wurde wegen Vergehens nach dem Paragraphen 175 unter Zubilligung mildernder Um⸗ ſtände zu einer Gefängnisſtrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. () Pforzheim.(Die„ſchöne Ausſicht“.) Der 34⸗ jährige Otto Metzler aus Büchenbronn machte mit einem Mädchen einen Ausflug auf die Höhen von Pforzheim, der „ſchönen Ausſicht“ wegen. Der Ausflug blieb nicht ohne Fol⸗ gen, und das Mädchen klagte nach Jahresfriſt wegen der Anterhaltungspflicht für einen jungen Erdenbürger. Sie ſchwor einen Eid, daß Metzler der Vater ſei, und dieſer wurde zur Zahlung verurteilt. Metzler indeſſen beſtritt energiſch die Ausſagen des Mädchens und heſchuldigte ſie des Meineids und der Blutſchande. Wegen falſcher Anſchuldigung erhielt M. nun neun Monate Gefängnis. ) Pforzheim.(Im Dienſt tödlich verun⸗ glückt.) Im Bahnhof Niefern machte der in den 50er Jah⸗ ren ſtehende Bahnbedienſtete Bühler aus Enzberg für einen Kameraden Weichendienſt. Hierbei muß er den von Enzberg kommenden Zug überhört haben; er wurde von dieſem erfaßt And getötet. ) Oensbach b. Bühl.(Mit Fahrrad.) Einem tödlichen Unfall iſt der 45jährige Bür⸗ ſtenhändler Karl Lipp zum Opfer gefallen. Er war mit ſeinem unbeleuchteten Fahrrad nachts gegen 11 Uhr auf der Mitte der Reichsſtraße in Nichtung Achern gegen ein entgegen⸗ un beleuchtetem kommendes Perſonenauto gefahren. Hierbei wurde er bei⸗ ſeite geſchleudert und getötet. Lipp iſt ſelbſt ſchuld an dem Anfall. Freiburg.(Die letzte Station: Sicherungs⸗ verwahrung.) Der 27jährige Willi Mattern kam bereits im 16. Lebensjahr mit dem Geſetz in Konflikt und ſaß mit wenigen Unterbrechungen wegen Diebſtahls, Unterſchlagung, Arkundenfälſchung und anderer Delikte ſtändig im Gefängnis. Bei ſeiner letzten Beſtrafung in Karlsruhe wurde ihm im Rückfall die Sicherungsverwahrung angedroht, die nun von der Freiburger Strafkammer angeordnet wurde. Mattern hatte ſich wiederum wegen Unterſchlsgung, Betrugs und Dieb⸗ ſtahls im Rückfall zu verantworten. Die Strafe lautet auf zwei Jahre ſechs Monate Zuchthaus. O Mietersheim b. Lahr.(Laſtzug drückt Haus⸗ wand ein.) An der Straßenkreuzung beim Gaſthaus„Zum grünen Baum“ ſtoppte ein Kraftwagenführer ſeinen Laſtzug ab. Der Anhänger drückte jedoch nach vorn, wodurch der Motorwagen ins Rutſchen kam und mit dem Kühler gegen eine Hauswand ſtieß, die eingedrückt wurde. Es entſtand erheblicher Gebäudeſchaden; auch der Motorwagen des Laſt⸗ zuges wurde ſtark beſchädigt. (—) Meersburg.(Der Meersburger war ſchu ld.) Ein Mann, der dem Meersburger be e ziemlich 11 55 zugeſprochen hatte, rutſchte auf dem Wege zum Dampfer die ſtark abfallende Hafenmole hinab. Ein Meersburger Einwohner, der dem Mann zu Hilfe eilte, mußte ebenfalls mit dieſem das kalte Bad teilen. Erſt einem Dritten gelang es mit Hacken und Beil, die beiden glücklich an Land zu bringen. Je gewiſſenhafter wir die Zähne abends reinigen, deſto nachhaltiger iſt der Erfolg der Zahnpflege. Denkroko bon? „Kann ich mich auch feſt darauf berlaſſen?“ fragte Kortenkamp trotzdem mit leiſem Zweifel, denn Renate hatte doch in dem einzigen Briefe, den ſie den Eltern ge⸗ ſchrieben, die Mißſtände in der Gerberei beſtätigt. „Davon wirſt Du Dich morgen überzeugen können Vater, wenn Du meinen Bericht hörſt, den ich Dir auf Grund meiner geſammelten Unterlagen machen werde.“— Nun ſaß Renate ihrem Vater in deſſen Arbeitszimmer am e gegenüber, einen ganzen Packen Zettel vor ſich. Leicht aufgelehnt, lauſchte Kortenkamp kritiſch ihren Worten. i Klar ging aus Renates Angaben hervor, daß er, Gott ſei Dank, zu ſchwarz geſehen hatte. Allerdings, was ſte ihm über die Hintergründe der Arbeitseinſtellung in der Gerberei berichtete, rechtfertigte vollkommen ſein Verlan⸗ gen, in aller Kürze einen Mann mit der Leitung des Wer⸗ kes betraut zu wiſſen, auf den er ſich verlaſſen konnte. In dieſer Stunde wurde ihm aber auch deutlicher als jemals vor Augen geführt, was für ein Prachtmädel ſeine Renate war. In vorbildlicher Weiſe hatte ſie die nicht leichte Aufgabe bewältigt, auch ohne Rudi! In herzlichen Worten ſprach er ihr ſeine Anerkennung aus. „Ich hatte Dir doch mein Wort gegeben“, antwortete ſte beglückt und froh,„und das mußte ich doch halten.“ „Ja, ja, natürlich, Du biſt ja auch eine Kortenkamp! Aber nun ſag mal, Mädelchen, wieſo ſind Vorkommniſſe gleicher Art in Zukunft ausgeſchloſſen?“ „Bei meinem Eintreffen waren bereits Maßnahmen im Gange, den angerichteten Schaden wieder gutzumachen.“ „Börner war der Geſchichte von ſich aus auf die Spur gekommen?“ 5 7 Renate ſchüttelte den Kopf. N Leider nein. Es würde auch nicht zu dem paſſen, was ich Dir über Börners Geſchäftsführung ſagen mußte.“ „Ja, eben. And deshalb war ich mißtrauiſch.“ „Herr Börner fühlte ſich überlaſtet und ſtellte zu ſeiner Hilfe einen Geheimſekretär ein.“ „Ach was! Alſo wieder eine Neuerung, die er mir verſchwiegen hat. Ich begreife nur nicht. warum.“ Heidelberg.(Vom Zug überfah ren.) Beim Wei⸗ chenſtellen in der Nähe des Bahnhofes Wieblingen wurde der hohen Poteſt aus in das Keſſelhaus. Wenige Stunden ſpäter 7— 3 Aus den Nachbarganen Speyer.(Er ſtahl am laufenden Band.) Der Strafrichter des Amtsgerichts Bergzabern verurteilte den bisher unbeſcholtenen 26jährigen Fritz Sadewater unter Anrechnung von acht Monaten Unterſuchungshaft wegen Diebſtahls zu zehn Monaten Gefängnis. Der Angeklagte ſtahl am laufenden Band, teils unter erſchwerenden Um⸗ ſtänden. wertvolle Gegenſtände. Hambach.(Schreckſchüſſe eines Eiferſüchti⸗ gen) Die hier tagende Frankenthaler Strafkammer ver⸗ urteilte den des verſuchten Totſchlags angeklagten 19jähri⸗ gen Valentin Poh von hier wegen Vergehens gegen das Schutzwaffengeſetz zu zwei Monaten vier Wochen Gefäng⸗ nis, die durch die Unterſuchungshaft verbüßt ſind. Poh war in ein Mädchen verliebt, das es nicht ſonderlich genau genommen zu haben ſcheint. Eines Tages in der Dunkel⸗ heit glaubte er„ſie“ auf Abwegen erwiſcht zu haben und ſchoß Schreckſchüſſe ab, um ihr Angſt zu machen. Dafür wurde er ſofort durch die Polizei„eingebuchtet“. Mainz.(Jüdiſche Deviſenſchieber). Die 2jäh⸗ rige Jüdin Gertrude Sarah Salomon wollte von hier aus⸗ wandern und ſich zu dieſem Zweck Exiſtenzmittel im Aus⸗ land anlegen. Von der 26jährigen Elſe Sarah Rückersberg in Wiesbaden ließ ſie ſich mit zweifelhaften Elementen in Verbindung bringen. Beide erwarben ohne Genehmigung Gold und Schmuckſachen, um ſie ins Ausland zu verſchieben. Ein grtvergeſſener Stuttgarter und ein Mainzer, der 1 10 Diebſtahls und i vorbeſtraft iſt, ſowie deſ⸗ ſen Ehefrau ließen ſich von den beiden Jüdinnen für ihre Zwecke mißbrauchen. Der Stuttgarter hatte ihnen eigens 8 Armreifen und 4 Siegelringe aus Gold, ſowie einen Bril⸗ lantring angefertigt. Die S. übernahm auch von anderen Juden Wertſachen zur Verſchiebung und verſuchte, dem Um⸗ zugsgut der Eheleute R. Pelzmänkel, Möbel. Teppiche uſw. ohne Genehmigung beizupacken. Die R. beſorgte für einen anderen 10 holländiſche Gulden zur ungenehmigten Ver⸗ bringung ins Ausland. Die Mainzer Eheleute veräußerten vorſchriftswidrig erworbene Schmuckſtücke und Gold an die Jüdin und erboten ſich, ſolche nach dem Ausland zu verbrin⸗ gen. Das jüdiſche Ehepaar Eraſt Iſrael und Edith Sarah Marx ins Mainz gab der S. 35 Stück Schmuck zur Verſchie⸗ bung und die Brüder Dr. Karl Ifrael und Siegfried Iſrgel Ladenburg in Mainz gaben ihr zu gleichem Zweck außer Kurs geſetzte Goldmünzen im Wert von 400 Mark. Das Urteil der Zweiten Strafkammer lautete auf 10 Monate Ge⸗ fängnis und 20 000 Mark Geldstrafe für die Salomon, ein Jahr 3 Monate und 26 030 Mark Geldſtrafe für die Rückers⸗ berg, ein Jahr 6 Monate und 21000 Mark Geldſtrafe fütr den Stuttgarter, 3 Jahre Zuchthaus und 20 000 Mark Geld⸗ ſtrafe bzw ein Jahr Gefängnis und 10 000 Mark Geldſtrafe für das Mainzer Ehepaar. Dr. K. Ifrael Ladenburg und Ernſt Iſrael Marx wurden mangels letzten Nachweiſes frei⸗ geſprochen, Siegfried Iſrael Ladenburg und Edith Sarah Marx amneſtiert, da ſie nicht aus eigenem Antrieb handel⸗ ten und gegen ſie keine höhere Strafe als 3 Monate Ge⸗ fängnis auszuſprechen war. Wolfsheim.(Der Knabe in der Kiſte). In Ober⸗ kameraden ſank hilbersheim wurde zwei Tage lang ein elffähriger Fuge vermißt, der zuletzt beim Spiel geſehen worden war. Als Hun ein hieſiger Schmied für kurze Zeit die dortige Turn⸗ halle für eine Montierarheit aufſuchte, hörte er— und zwar erſt beim Verlaſſen des Raumes— dumpfe Hilferufe, ging ihnen nach und hörte ſie aus einer kleinen Holzkiſte kommen. Als er dieſe öffnete, taumelte der vermißte Junge heraus, verängſtigt und matt. Es ſtellte ſich heraus, daß der Junge ſich in die Kiſte geſetzt und dieſe zugefallen war, wobei auch das Schloß zuſchnappte. Die Spielkameraden haben ſich nach dem Verſchwinden des Spielgefährten entfernt vermutlich weil ſie ihn fortgelaufen glaubten. So hat der Junge ge⸗ krümmt anderthalb Tage lang in der Kiſte gekauert und dankt nur dem Zufall ſeine Errettung. 5 —, Grabenſtetten, Kr. Reutlingen.(Verunglückt). Ein ſchwerer Stamm kam beim Abſchleppen im Wald bet Schlattſtall ins Rutſchen und begrub den verheirateten Landwirt Albert Länge aus Grabenſtetten unter ſich. Der Verletzte mußte mit einem Beinbruch und Achſelquetſchun⸗ gen in das Kreiskrankenhaus Urach gebracht werden. 6. Die Ehefrau aus Fahrläſſigkeit erſchoſſen. Vor dem Amtsgericht Memmingen hatte ſich ein Jäger aus Immel⸗ ſtetten 12 verantworten. Der Angeklagte, der Jagdpächter iſt, wollte am 30. N v. Is. von ſeiner Wohnung aus auf die Jagd gehen. Da draußen eine ziemliche Kälte herrſchte lud er unmittelbar vor dem Fortgehen ſeine Schrotflinte. Seine Ehefrau befand ſich in ſeiner Nähe, und ein Zufall wollte es, daß 55 beim Zuſammenklappen des Gewehres ein Schuß löſte, durch den die Frau getroffen und ſo ſchwer verletzt wurde, daß ſie bald darauf ſtarb. Das Gericht ſtellte feſt, daß der Angeklagte durch ſeine Fahrläſſig⸗ keit den Tod verurſacht hatte, und verurteilte den Jäger zu einem Monat und zwei Wochen Gefänanis. Beim Skatſpiel vom Tode ereilt. In Berod(Rhld.) wurde der Landwirt Johann Zingel beim Skatſpiel von einem Herzſchla betroffen. um Schrecken ſeiner Spiel⸗ Mündel plötzlich auf ſeinem Stuhl um. „Darüber kann ich Dir auch keine Auskunft geben. Das eine aber darf ich Dir verſichern, einen beſſeren Griff hätte er nicht tun können. Herr Selberg iſt der Mann, den das Werk brauchte. Er hat den Vorfall in der Gerberei auf⸗ gedeckt und unverzüglich für Abhilfe geſorgt.“ „So verhält ſich die Geſchichte. Und welchen Eindruck haſt Du von ihm?“ „Meine Meinung liegt in der geſtern ausgeſprochenen Zuverſicht, daß Du beruhigt ſchlafen darfſt, ſo lange Herr Selberg über das Wohl des Werkes wacht.“ Kortenkamp ſah nachdenklich vor ſich hin. Selberg? Den Namen hatte er doch ſchon mal geleſen... Er ent⸗ nahm einem Schreibtiſchfach eine Mappe mit Privatbriefen und holte daraus ein Schreiben ſeiner Schweſter hervor, in dem es hieß:„Renate hat auf dem Stöberhai einen jungen Mann namens Herbert Selberg kennengelernt..“ Er legte den Brief wieder zurück und verſchloß die Mappe Renate ſprach noch immer von Herbert Selberg. »Das klingt ja alles wunderſchön, liebe Renate, aber ich ziehe es vor, mich auf mein perſönliches Urteil zu ver⸗ laſſen, und will daher Herrn Selberg kennenlernen.“ 091 Papa, tu das! Du wirſt dann nicht anders denken i 12 als „Jedenfalls wirſt Du aus dem allen erkannt haben, wie recht ich hatte, als ich die Notwendigkeit betonte, daß in Benſenheim eine ſtarke Hand regieren muß.“ Wie ein Ruck ging es durch Renate. Sie erkannte, worauf ihr Vater abzielte, und ſagte: „Unzweifelhaft, Papa! And ich habe Dir die Gewiß⸗ heit gebracht, daß dieſe ſtarke Hand nicht erſt zu kommen braucht, ſondern bereits da iſt!“ 5 Langſam ſenkte Kortenkamp ſein graues Haupt und blickte betroffen vor ſich hin. Doch plötzlich richtete er ſich entſchloſſen auf. Er diktierte ſeiner Tochter zwei Tele⸗ gramme; das eine an Selberg, das zweite an Börner. „Ich werde ſie gleich ſelbſt zur Poſt bringen“, ſagte Renate der das Zimmer zu eng geworden war und die es nach Alleinſein verlangte. 8 1 Herbert ſollte nach Kaſſel kommen! 92* Ver ſorgung mit Na Die Reichsſtelle für Kleidung und verwandte Gebiete hat nunmehr den Son derab ſchnitt III u der Reichs⸗ kleiderkarte zum Bezug von Nähmitteln freigegeben. Die Freigabe war ſchon längere Zeit geplant, wurde aber we⸗ gen der Transportſchwierigkeiten, die die Belieferung des Einzelhandels zweifelhaft machten, noch hinausgeſchoben. Aus denſelben Gründen iſt die Einlöſung des Abſchnittes U für Frauen und Mädchen erſt für den 26. Februar 1940 und des Sonderabſchnitts III für Männer, Knaben und Kleinkinder für den 18. März 1940 vorgeſehen. Es wird er⸗ wartet, daß zunächſt bis zum Eintritt normaler Transport⸗ verhältniſſe vom Verbraucher nur in dringenden Fällen Nähmittel auf den Sonderabſchnitt III bezogen werden. Bezogen werden können wiederum auf Abſchnitt III für 20 Pfg. Nähmittel, wobei aber die Nähſeide nur gur Hälfte des Wertes angerechnet wird, fo daß an Nähſeide gegen früher das Doppelte bezogen werden kann. s Es wird ausdrücklich darauf hingewieſen, daß der bis⸗ lang freigegebene Abſchnitt V der Reichskleiderkarte nach wie vor zum Bezug berechtigt, ebenſo wie der Abſchnitt II erſt mit det Gültigkeit der Reichskleiderkarte, alſo am 31. Oktober 1940, erliſcht. Vollkornbrot!„Gut gekaut, iſt halb verdaut!“ Dieſes alte Sprichwort gilt heute noch gengu ſo wie zur unſerer Urgroßvater. Die fortſchreitende Ziviliſation Jrachte aber leider eine Verweichligung der Ernährung des eitzelnen Volksgenoſſen mit ſich. Es wurden Lebensmittel auf dem Markt angeboten, die die Tätigkeit des menſchlichen Gehiſſes faſt erührigten. Während beiſpielsweiſe die Ge⸗ gsbauern, welche noch immer Brot von Korn auf den Ziſch bringen, über geſunde und kräftige Zähne verfügen, iſt es beim Städter vielfach umgekehrt. Die nationalſoziali⸗ ſtiſche deutſche Aerzteſchaft trat aus dieſem Grunde immer wieder für eine geſunde, kräftige Ernährung ein. Bei dem Anus zur Verfügung ſtehenden Lebensraum iſt weiterhin eine volle Ausnutzung aller Nahrungsſtoffe erforderlich. Dies gilt auch für den Brotverbrauch. Der zu Weißbrot und ſo⸗ gellanntem Graubrot verwandte Rohſtoff Mehl iſt längſt nicht voll ausgenutzt. Vielmehr wird hier das Korn nur bis zu einem gewiſſen Grade ausgemahlen und der Reſt als Kleie verwendet. Gerade in dieſen Reſtteilen des Kornes aber liegt der größte Nährwert. Aus dieſem Grunde fordert das Amt für Volksgeſundheit alle Volksgenoſſen auf, entge⸗ gen der bisherigen Gewohnheit in erſter Linie Vollkornbrot zu verbrauchen. Dieſes Brot bietet die Gewähr, daß in ihm alle wichtigen Grundſtoffe enthalten ſind. Außerdem zwingt es den Menſchen zum richtigen Durchkauen. Auf den Vater geſchoſſen. Der Strafrichter verurteilte den 19 fährigen Rudi Rohrbacher aus Neulußheim unter Ver⸗ neinung der Tötungsab icht wegen Verletzung des eigenen Vaters mit einem Schuß aus der Schreckpiſtole mit zehn Monaten Gefängnis. Der Vater hatte trotz ſchmalen Ver⸗ dienſtes die Faulheit von Sohn und Tochter hingenommen, ſeinen Aerger aber des öfteren in Alkohol ertränkt. Beim Heimkommen hatte er nun einmal losgewettert und mit einem Meſſer herumgefuchtelt, ohne den Sohn anzugreifen, der nun auf ihn ſchoß. Nehr —Eßt mehr Einſchränkung des Reiſezugverkehrs am Wochenende. Mit Rücklicht auf die geſpannte Betriebslage ſowie im Hinblick darauf, daß der Güterzug verkehr in der nächſten Zeit weitgehend auch an Sonntagen durchgeführt werden muß, verkehren zunächſt, wie ſchon am vergangenen Samstag und Sonntag, auch am Sonntag, den 18. und 25. Februar, auf einer Anzahl Strecken des Bezirks Karlsruhe weitere Perſonenzüge, die nur dem örtlichen Verkehr dienen, nicht. Näheres iſt aus den Anſchlägen auf den Bahnhöfen, die auch mündliche Auskunft erteilen, zu erſehen. 728 Zwei Reichsſendungen über den Weſtwall. Der Großdeutſche Rundfunk würdigt die Entſtehung und Bedeutung des Weſtwalles mit zwei Reichsſendungen. Der erſte Teil„Werden und Bedeutung des Weſtwalls“ kommt über den Deutſchlandſender am Mittwoch, 21. Fe⸗ brüar, 20.30 bis 21.15 Uhr, zur Sendung und behandelt in einem Hörwerk Weſen und Bedeutung des Weſtwalls. Der zweite Teil der Weſtwall⸗Reichsſendungen am Sonntag, 25. Fehruar, 20.30 Uhr bis 21.15 Uhr, bringt Rundfunkbe⸗ richte vom Großeinſatz der deutſchen Arbeiker am Weſtwall in den Jahren 1938 bis 1940. 9 9 f 25 5 Die Bezugſcheine der Hausgehilfin Wieviel Karten ſind der Hausfrau zu übergeben? Ein klarer Verteilungsplan NS Was hat die Hausgehilfin, beſonders wenn ſie hal h⸗ oder dreivierteltägig beſchäftigt iſt, an Bezugſcheinen für Nahrungsmittel und Seife abzugeben? Beantwortet wird der Da, die einen Verteilungsplan der bezugſcheinpflich⸗ tigen Lebensmittel vorgeſchlagen haben, der für Haus⸗ frauen und Hausgehilfinnen als Richtſchnur gilt. Man war ſich bei der Aufſtellung dieſes Planes bewußt, daß eine Auf⸗ teilung der Bezugswaren bis zum letzten Gramm in der Praxis kaum durchzuführen iſt, daß aber noch auftauchende Schwierigkeiten zu überbrücken ſind, wenn ſich Hausfrau und Hausgehilfin um eine gerechte Vereinbarung bemühen. Der von Hausfrauen und Hausgehilfinnen in den Aus⸗ ſchüſſen gemeinſam aufgeſtellte Plan ſieht folgende Vertei⸗ lung vor: Für die ganztägig beſchäftigte Hausgehjlfin: Abgabe ſämtlicher Lebensmittelſchein und der Seifenkarte, wo⸗ hei die Einheitsſeffe dem perſönlichen Gebrauch der Hausge⸗ hilfin bleibt.(Wird die Wäſche der Hausgehilfin vereinba⸗ rungsgemäß nicht im Bef zäftigungshaushalt gewaſchen, dann verbleibt ſelbſtverſtändlich die ganze Seifenkarte der Hausgehilfin). Für die Dreipierteltagsbeſchäftigte: Die Bezugſcheine ür dieſe Beſchäftigten werden von den Ernährungsämtern zunächſt an den elterlichen oder eigenen Haushalt abgege⸗ ben. Der Beſchäftigungs haushalt, der die Beſchäftigte beköſtigt, hat einen a nteilmäßigen Anſpruch auf die Bezugſcheine bzw. die zu Verteilung gelangende Lebensmit⸗ telmenge der Gehilfin. Die Berechnung dieſes Anteils fer ſchah aus der Erfahrung heraus, daß die Gehilfin bei dieſer Beſchäftigungsart gebräuchlicherweiſe im Beſchäftigungs⸗ Haushalt täglich drei und Sonntags zwei Mahlzeiten erhält. Das bedeutet, bei Annahme von 35 Wochen mahlzeiten, daß vier Siebentel der zur Verfügung ſtehenden Bezugswaren an den Beſchäftigungshaushalt abzuführen ſind. während drei Siebentel der Gehllfin für die Verpflegung zu den übrigen Mahlzeiten verbleiben. Fällt köſtigung aus, Teilen erfolgen, d. h. der Hausgehilfin erhalten je die Hälfte. Es iſt notwendig zu wiſſen, daß eine Dreivierteltagsbeſchäftigung ohne Gewäh⸗ zung jeglicher Koſt unzuläſſig iſt. Die Hausfrau kann der Gehilfin auch nicht an Stelle der Koſt das Koſtgeld zahlen. Täglich beſchäftigte Halbtagsmädchen: Sie nehmen in der Regel das zwefte Frühstück und das Mittageſſen im Beſchäf⸗ tigungshaushalt ein. Für die übrige Beköſtigung wird mei⸗ ſtens ſelbſt geſorgt. Unter Zugrundelegung von 35 Wochen⸗ mahlzeiten ergibt ſich die Regelung, daß Halbtagsmädchen ein Drittel der zur Verfügung ſtehenden Bezugswaren an den Beſchäftigungshaushalt abzugeben haben, während ihnen zwei Drittel für die Selbſtverſorgung bleiben. Da es oft ungünſtig iſt, die zugewieſene Ration weiter aufzutei⸗ len, empfiehlt ſich die entſprechend abwechſelnde Zutef⸗ lung im Verhältnis 123. Bei der beiſpielsweiſe hieße das: Der Beſchäftigungshaushalt hält in der erſten Woche den Käſe, während die Hausgehil⸗ fin die übrigen Käſeabſchnitte für ſich behält. Stundenhilfen: Hierbei iſt zunächſt zu unterſcheiden zwi⸗ ſchen Stundenhilfen, die bis zu 5 Stunden beſchäftigt ſind und ſolchen, die über 5 Stunden beſchäftigt werden. Nach den Richtlinien der Reichstreuhänder der Arbeit haben die über 5 Stunden Beſchäftigten einen Anſpruch auf die Ge⸗ währung einer warmen Hauptmahlzeit, die nicht durch Geld abgegolten werden kann. Für die verabreichten Mahl⸗ zeiten ſind von der Hausgehilfin die Bezugſcheine wie folgt an den Beſchäftigungshaushalt abzugeben: zwei Fünftel der ihr wöchentlich zuſtehenden Menge an Fleiſch, Fett, Mehl, Nährmittel und Zucker. Die Eier ſtehen abwechſelnd jeweils dem Beſchäftigungshaushalt und der Hausgehilfin zu. Wird außer der warmen Mahlzeit noch ein zweites Frühſtück bzw. der Nachmittagskaffee verabreicht, ſo gegelt ſich die Bezug⸗ ſcheinabgabe wie bei den täglich beſchäftigten Halbtagsmäd⸗ chen, d. h. alſo: Der Haushalt erhält ein Drittel und die Be⸗ ſchäftigte Fiwei Drittel aller zugeteilten Mengen. Die täg⸗ lich Beſchäftigten unter 5 Stunden erhalten dagegen in der 11 7 ein- zweites Frühſtück, das aber auch nach dem jeweils Urtlich N feſtgeſetzten Zuſchlag zu dem normalen Stundenlohn abgegolten werden kann. Bei allen Stunden⸗ hilfen, die nicht täglich, ſondern mit tageweiſer Unterbre⸗ chung mehr als 5 Stunden am Tage im gleichen Haushalt arbeiten, regelt ſich die Bezugſcheinabgabe wie folgt: Für due warme Mahlzeit 50 Gramm Fleiſch und 10 Gramm Fett oder, falls fleiſchlos, 50 Gramm Nährmittel und 10 Gramm Fett. a Für ein zweites Frühſtück mindeſtens 50 Gramm Brot und 10 Gramm Fett; bei Wurſtabgabe 50 Gramm Fleiſch⸗ waren. Bei Stundenhilfen, die nicht täglich, ſondern mit tageweiſer Unterbrechung weniger als 5 Stunden am Tage im gleichen Haushalt beſchäftigt ſind, empfiehlt ſich eine Ab⸗ am Sonntag die Be⸗ Lr ⸗ müßte die Bezugſcheinabgabe etwa zu gleichen 8 eſchäftigungshaushalt und die Käſeverteilung⸗ Sonderzuteilungen von Schokolade uſw.: Werden der⸗ artige Zuteilungen vorgeſehen, ſo beſorgt ſie ſich die Hausge⸗ hilfin auf eigene Koſten. Kleiderkarte: Die Hausgehilfin iſt nicht verpflichtet, ſich zur Anſchaffung einer vom Haushaltungsvorſtand beſonders gewünſchten Berufskleidung(Häubchen, weiße Schürze, ſchwarzes Kleid) die erforderliche Meterware auf die Punkt; dieſe Frage durch die hauswirtſchaftlichen Arbeitsausſchüſſe zahl ihrer Kleiderkarte anrechnen zu laſſen. 2 Stellenwechſel oder Krankheit: Bei bevorſtehendem Stel, lenwechſel iſt darauf zu achten, daß die Hausgehilfin odey Stundenhilfe nicht durch„Vorkauf“ einzelner Lebensmittel benachteiligt wird. Eine vorzeitige Verwendung der für pit. tere Zeiträume geltenden Bezugswaren iſt unzuläſſig. Bei plötzlicher Erkrankung der Hausgehilfin und notwendiger Heberführung in ein Krankenhaus empfiehlt es ſich, die vor handenen Lebensmittelkarten in Reiſemarken umzutauſchen, Gute Herde Wichtig für die Landfrau! In dieſem Winter, in dem wir unſere Oefen mehr alg ſonſt beanſpruchen und mehr Feuerung als in anderen Jah⸗ ren verbrauchen, hat ſich manche Hausfrau mit ihren Feue⸗ rungsſtätten herumgeärgert und ſich vorgenommen, entweder ſofort oder doch ſpäteſtens bis zum nächſten Herbſt für Ab⸗ hilfe zu ſorgen. Ein Ofen oder ein Herd will zweckmäßig angelegt und in Ordnung gehalten werden, ſonſt können wit ö uns nicht wundern, wenn er unnötig viel Brennſtoff ſchluckt, nicht richtig wärmt, das Zimmer verräuchert, das Feuer zus unrechten Zeit ausgehen läßt und dergleichen mehr. Woran liegt es, wenn wir uns mit dem Zimmerofen oder mit dem Küchenherd ſtändig ärgern müſſen? Fehler am Schomſtein, ein ſchlechter Anſchluß der Feuerſtätten an den Schornſtein, eine zwar gute, aber für den Naum nicht geeignete Feuer ſtätte können die Urſache ſein. Es hat dann meiſt wenig Zweck, am Ofen herumzuprobieren; oft wird das Uebel dadurch nur ſchlimmer. Wir müſſen uns vielmehr durch einen Fachmann beraten laſſen. Oft wird es aber auch daran liegen, daß wir das Heizen nicht richtig verſtehen, denn es iſt, entgegen oft geäußerten Anſichten, eine Kunſt, auch mit Briketts. i Wer kennt die Grundregeln für das richtige Heizen: Briketts auflegen, anzünden und Luft geben, Luftzufuhr ſo lange offenlaſſen, bis die Briketts ganz durchgeglüht ſind, und dann alles dicht abſchließen, damit das Feuer möglicht lange erhalten bleibt? In der Theorie hört es ſich leicht an, in der Praxis iſt es ſchwieriger. Wieviel Briketts braucht man zum Heizen des Zimmers, zum Kochen und Backen, wann darf oder muß man Briketts nachlegen, wie erhäl man die Glut über Nacht? Allein bei dem Gluthalten wird vieles falſch gemacht. Briketts dürfen nicht in Papier, ſchon garnicht in naſſes Papier eingewickelt werden, um über Nacht das Feuer zu halten. Verkohltes Papier verſtopft nur Roſt und Ofenzüge. Der Herd iſt auch nicht dazu da, Gemüſehläk⸗ ter, Kartoffelſchalen und dergleichen zu„verdauen“. Schließ⸗ lich iſt es auch nicht mit einem guten Herd allein getan, auch die richtigen Keſſel und Töpfe, die geeigneten Zangen und Haken und andere Hilfsgeräte gehören dazu. Auf dem Lande, wo der Küchenherd viel mehr beanſprucht wird als in der Stadt, und die Landfrau nicht die Zeit hat, ſich noch mit der Heizung unnütz abzugeben, iſt es noch wichtiger als in der Stadt, daß mit dem geringſten Aufwand an Geld, Zeit und Mühe die nötige Wärme für das Haus und den Betrieb geſchaffen wird. 5 Torlauf am Feldberg „Die zweite Winterſportveranſtaltung im Schwarzwald⸗ Skiſtadion auf dem Feldberg war wiederum für Torlauf und Sprunglauf ausgeſchrieben, doch mußte letzterer aus tech⸗ niſchen Gründen ausfallen. Die zahlreich erſchienenen Zu⸗ ſchauer wurden dafür entſchädigt durch einen prachtvo len Zweikampf im Torlauf der Männer. Hier hatte der Gar⸗ miſch⸗Partenkirchener Walter Elauſing im erſten Lauf mit 51,3 Sek. eine Zeit vorgelegt, die in dieſem Durchgang von keinem Läufer mehr erreicht wurde. Willi Walch(Arlberg) hatte 53,4 Sek. benötigt und für Rudi Eranz wurden— nach ſchlechtem Start— 54.3 Sek. geſtoppt. Den nun ein⸗ ſetzenden Zweikampf zwiſchen Walch und Clauſing entſchied der Arlherger zu feinen Gunſten, lief er doch im letzten Durch⸗ gang mit 49,9 Sek. ein Rennen auf Biegen oder Brechen. Clauſing blieb um 2, Sek. zurück. Rudi Cranz ſchaffte zwar noch mit 80 Sek. eine anſtändige Zeit, konnte aber ſeinen dritten Platz nicht mehr verbeſſern.— Ergebniſſe: Frauen: 1. Ruth Schütt(Sc. Pforzheim) 2258(Allein⸗ gang). Männer: Klaſſe 1: 1. Willi Walch(Arlberg) 1:48,3 geltung der Koſt durch erhöhten Stundenlohn wie bei den täglich Beſchäftigten unter 5 Stunden 2. Walter Clauſing(Harmiſch⸗Partenkirchen) 143,8, 3. Rildi Cranz(Freiburg) 46,3, 4. Dr. Vetter(Karlsruhe) 1:54 1 Klaſſe 2: 1. Leſer(SS. Karlsruhe) 2:11,41. 0 0 eine Szureflaſche oder einen Akkumulator darf man nicht eine einige Sekunde lang aut die diſchdecke ſtellen, denn das gibt unweigerlich Locher, wie ſie hler in der Vergroserung zu lehen lind! Dann geht ſpäter das Raͤtlelraten los, woher lolche Beſchadigungen kommen. Aber nicht allein die Salzſaure iſt ein feind der Waſche, auch in anderen fallen droht Gefahr! So iſt der falk im harten waſſer nicht nur ein hartnackiger feind der Seile, ſon⸗ dern auch der Waſche. er lagert ich aut der faler ab und lagt das Gewebe grau und brüchig werden. erfreulicherweile gibt es aber ein wirktames mittel, dieſen feind zu bekampfen. verrühren Sie jedesmal minuten vor Bereitung der Walch⸗ lauge einige Handvoll henko sleichssoda im waſchwaller. Sie haben dann ichones weiches Waller, das zum waſchen belonders geeignet iſt und das die Wache ſchont. Weaheſchsden vernten lt volkswirtſchagüüche pflicht: 1 au nodũ, set- dede hausfrau, ole an der erhaltung ihres wůlchedeſtandes ine „ ereſgert ict, erhalt das aufnlarende Guchlein:» wuülchelchäden wie tie entgenen und wie ma zugeſtellt. u tie dethütete gegen einſendung dleſes Guticheins goſtenlos und portofrei 1 * Villingerſtr. 7. ulereist. 157 l 9 85 Ebhnzahlun Stolzer mall 0 Ein Neichslohn⸗ Volksfiim Steuerlabelle für Alle! für e 3 g 5 aglohn, Helle Dianstag und morgen Mittwoch sven [ Faſt neuer Kommunſon- Auzug (mittlere Größe) zu verkaufen. Marie od. Monatslohn. Zu haben in der Geſchäftsſt. d. Bl. Die Ausgabe findet am Donnerstag, den 22. Februar im Rathaus, 3. Stock ſtatt. E.* „ E. kachmtttags„ 2. 12* Die Zeiten ſind genau einzuhalten, 11 1 ort: Strate: 25 wanne a E UE Elf, fle, N. 6. oüsskrbont + Der Ortsbeauftragte. Denne Aelerder⸗ NS. Frauenſchaft, Abt. Jugendgruppe. Heute Diens ag 20 Uht. Gemeinſchaftsabend im Cafe Schladt. Anbedingtes Erſcheinen aller Mitglieder iſt Pflicht, wegen dringender Beſprechung. Maunheimer Theaterſchau Im Nationaltheater: Dienstag, 20. Februar: Miete E 13 und 1. Sonder⸗ miete E 7: Der Erbe ſeiner ſelbſt. Komödie von Walter Gilbricht. Anfang 20, Ende 22 Uhr. Mittwoch, 21. Februar: Miete M 14 und 2. Sonder; miete M7 und für die NSG„Kraft durch Freude“, Kul⸗ turgemeinde Ludwigshafen, Abt. 41 bis 42. Zar und Zimmermann. Oper von A. Lortzing. Anfang 19.30, Ende gegen 22.30 Uhr. Donnerstag, 22. Februar: Miete B 13 und 1. Son⸗ dermiete B 7: Die Braut von Meſſina. Trauer⸗ ſpiel von Schiller. Anfang 19.30, Ende 22.15 Uhr. 5 Freitag, 23. Februar: Miete F 14 und 2. Sondermiett 8 7: Zum erſten Male: Pal m. Drama von Walten Oſterſpey. Anfang 20, Ende etwa 22 Uhr. Samstag. 24. Februar: Miete A 14 und 2. Sonden miete A? und für die NS.„Kraft durch Freude“ Kulturgemeinde Ludwigshafen, Abt. 438, Jugendgruppe 901 bis 1100: Mona Liſa. Oper von. Schillings Anfang 19.30, Ende 21.45 Uhr. f Sonntag, 25. Februar, nachmittags: Für die NSG zKraft durch Freude“, Kulturgemeinde Mannheim, Platzgruppe 7 bis 12, 21, 181 bis 184, 224 bis 259, 7 54, ba bis 646, Gruppe D Nr. 1 bis 400, Gruppe E freiwillig Nr 1 bis 900: Das Land des Lä⸗ che ln s. Oper von Franz Lehar. Anfang 14, Ende 16.30 Uhr.— Abends: In neuer Einſtudierung: Miete 5 14 und 2. Sondermiete H 7 Der fliegende ollände r. Oper von Richard Wagner. Anfang 19, Ende etwa 21.45 Uhr.(Eintauſch von Gutſcheinen auf gehoben.)—. g i.