en Kür. paratu. ührung, zögert, enblick mur bel Zu be nleteten zugeben r Mlet⸗ tsunter. mich in Garten Unter. Hahrts. erbten andlich, en, das Wieder ng rel 3. Jahrgang/ Nummer 73 Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Städte, Ge- Reichsmark-Abwicklungskontos und für jede usw.), ft) der Reichsbank, gg) der Metallurgi- Ceschlftsstellen: Sduretringen. Rarl- Thesder- trale 1. Telefon 648: Weinheim. Hauptstr. 63. Tel. 2241: Heidelberg. Plöck 3. Teleton 49 80: Ludwigshafen am hein. Rheinstralle 37; preis lich RI 2.40 einscklieſllich Trägerlohn: Postbezugspreis monatl. IA 2.28 ech lid Justellgehnh 7 Kr b. 4 NR 3.25/ Z. Z. gilt Anzeigenpreisliste Nr. 4%/ Be Miditerscheinen inlolge hählerer Cewall bestehl kein Auspruch 8. Rückerstattung d. Bezugsgeldes N Wer Dienstag, 29. Juni 1948 Veröflentl. unter Lizem- Nr. US WB 110/ 3 antwortliche Hersusgeher: Dr. Kar Acermans und E. Fritz von Schilling Redaktion. Verlag und Druck: kannheim. R 1. 46/ Ferarul 44151-52/ Bankkonto: Südwestbank Mann- heim, Depositenkssse Marktplatz. Allg Rank Uschan Mannh Fposisckeck konten: Karlsruhe Nr. 900 16. Berlin Nr. 96 195 Erscheint: Dienstag. Donnerstag und Samstag Für unverlangte Manuskripte keinerlei Cewähr Einzelpreis 20 Pfennig — eee Anglo- amerikanische Beratung über Berlin in London Isolierung Berlins bereitet den Alliierten Kopfzerbrechen J Churchill für feste Haltung London.(UP) Hohe amerikanische und bri- tische Beamte sind am Montag in London zu einer Sondersitzung über die Lage in Berlin zusammengetreten. Der britische Außenminister Bevin und seine Deutschland- Spezialisten sind mit dem US-Botschafter Lewis Douglas und Unter- staatssekretär im Kriegs ministerium, William Draper, zusammengetroffen. Draper machte auf dem Wege von Washington nach Berlin in London Station. Er befindet sich in Beglei- tung General Albert Wedemeyers, des Leiters der Planungs- und Operationsabteilung für die amerikanische Armee.) Die Mitteilung über die Konferenz wurde von einem Spre- cher des Foreign Office gemacht, der gleichzei- tig darauf hinwies, daß die britische Resierung „in ständiger Fühlungnahme“ mit amerikani- schen und französischen Stellen wegen der Ber- liner Krise stehe. Er deutete an, die Sonder- besprechung werde eventuelle Maßnahmen zur Begegnung der russischen Herausforderung in Berlin prüfen, Eine Dreimächte-Protestnote an Rußland liege„im Bereich der Möglichkeit“, jedoch seien bis jetzt noch keine Anstalten dazu getroffen worden. Der Sprecher des englischen Außenministe- riums betonte bei dieser Gelegenheit nochmals die feste Entschlossenheit Großbritanniens, in Berlin zu bleiben. Gewisse deutsche Zeitungen hätten die Erklärung des britischen Außenmi- nisteriums vom vergangenen Samstag zu die- ser Frage nicht vollständig veröffentlicht. „Die Erklärung war aber sehr eindeutig“ 50 führte der Sprecher aus,„und lieg keinen Zweifel an unserer Absicht, in Berlin zu blei- ben.“ „Fest bleiben“ sagt Churchill Winston Churchill! betonte in London auf einer Parteiversammlung der Konser- vatlven, daß er in einer festen und ent- Der französische Außenminister Bidault schiedenen Haltung gegen Rußland die einzige erklärte, laut AP, vor dem außenpolitischen Chance sche, einen dritten Weltkrieg zu ver- Ausschuß der Nationalversammlung, Frank- hindern. Selbst bei einem solchen Kurs sei reich sei bereit, mit Rußland auf dem Ver- aber die Abwendung der Gefahr nicht ge- handlungswege eine Lösung der Berliner Krise 3 23 e e anzustreben. R ertra ie Auffassung, daß das russische Mitglieder des Ausschusses, di. 1 1. ses, die an der ge- 5 8 5. 11 41 W 1 85 5 Sitzung teilgenommen hatten, er- ver hn Jahren häbrend der Eonkerene von reichen 16 t won sich aus soſchs Verbandllan- München erhoben hätten.„Es kann kein Zwei- gen vorschlagen werde kel darüber herrschen“, meinte Churchill,„dag 8 5 die kommunistische Regierung Rußlands sich vorgenommen hat. uns und die anderen Alli- jerten aus Berlin zu vertreiben und die rus- Wie aus Berlin verlautet, ist die Abschnü- sis ehe Zone Deutschlands in einen rung Berlins durch die von der SED aus- Satellitenstaat unter dem totalitären gegangene Ankündigung eines Generalstreiks Terrorismus zu verwandeln. Es ist unser Her- in eine neue Phase getreten. Die neuorgani- zeuswunsch, daß der Friede erhalten bleiben sierte Westberliner Gewerkschaftsbewegung möge, aber Wir alle haben nachgerade gelernt, hat jedoch bereits alle Gegenmaßnahmen vor- daß man keine Sicherheit damit gewinnt, in- bereitet. In den letzten Tagen hat Berlin ein dem man vor den Diktatoren— seien sie nun verändertes Aussehen erhalten. Während die Nazis oder Kommunisten— zurückweicht“, fuhr Wohn- und Geschäftsstraßen wie verödet da- der Expremier kort.„Die einzige Hoffnung für liegen, sammeln sich an den Verkehrszentren, Frieden liegt darin, stark zu Sein, zusammen am Alexanderplatz, am Bahnhof Friedrich- mit den anderen Sroßen kreiheitsliebenden Na- straße, am Potsdamer Platz und am Bahnhof tionen zu handeln und dem Aggressor klarzu- Zoologischer Garten große Menschenmassen, machen, daf wir die Völker der Welt gegen die diskutieren und Geld und Ware handeln, ihn sammeln werden und uns selbst und unsere Um die Bevölkerung der Westsektoren in der Sache mit allen Mitteln verteidigen würden, derzeitigen vorübergehenden Notlage zu unter- Wenn er einen bösartigen Schlag führen sollte.“ stützen, haben die drei westlichen Komman- 1 mise deshalb die feste Haltung unter- danten eine Sonderzuteilung an Lebensmitteln ützen. welche die Regierung bei aller Er- angeordnet. Auf Grund eines Befehls der west- lichen Besatzungsmächte sind, laut DENA, ab sofort die Stromzuteilungen für Industriebe- triebe der Gruppen 9. u. 10 auf 25 Prozent her- abgesetzt werden. Der Haushaltsverbrauch wurde für Kochzwecke um 25 Prozent und für Beleuchtungszwecke um 50 Prozent der bis- gebenheit für die Sache des Friedens ein- nimmt. Frankreich will verhandeln Noch weniger Strom in Berlin Abschluß 75 Währungsreform Der Berliner Magistrat beschloß auf einer außerordentlichen Sitzung, der Stadtverordne- ten versammlung am Dienstag den Wortlaut eines Schreibens an die UN zur Beschlußfas- sung vorzulegen, in dem die Notlage Berlins geschildert wird, die durch die Maßnahmen der jüngsten Zeit entstanden ist, Der Wort- laut der Note soll gleich zeil den dier Be- Das Dritte Gesetz der Militärregierung zur Neuordnung des Geldwesens herigen Zuteilung gekürzt. 2 2() Die Altgeldguthaben der Gruppe IV sind Wie Up erfährt, haben die Sowietbehörden Teil Reichsmarkguthaben von den Geldinstituten ohne weiteres nach am Montag zehn Flußschiffe mit N b 2 6 Idi lit 1 Abs. 1 in Neugeldguthaben umzuwandeln. aus Westdeutschland die Zonengrenze passie- ei Geldinsututen f ren lassen. Es handelt sich um die ersten Lie- 5 a 5 8 3. Freigabe der Altgeldguthaben zur ferungen, die seit der von der sowjetischen 8 1. Begriffsbestimmungen Umwandlung in Neugeldguthaben Militärregierung verhängten Grenzsperre am 8 f 5. 5 5 8 5 19. Juni auf dem Wasserwege in Berlin ein- () Für die Anwendung dieses Gesetzes gel-) Soweit in diesem Gesetz oder in den trafen ten folgende Begriffsbestimmungen: Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz 5 15 Altgeldguthaben: Alle Reichsmarkgut- nichts anderes vorgeschrieben oder zugelassen haben bei Geldinstituten im Währungsgebiet wird, dürfen die Geldinstitute Altgeldguthaben 4 55 1 F 985 der Gruppe I erst nach Freigabe durch die zu- Lrßt dur 1e Einzahlung der au rund des ständige Abwicklungsb 1 2 . Abzuliefernden Altgeldnoten ee ee e entstanden sind. a) Altgeldguthaben, Gruppe I:(2) Die Abwieklungsbank darf Altge 1 Alle Altgeldguthaben, die nach 8 10 und 8 11 haben nur unter den 1 85. 88 4 bis 7 8 Abs. 2, 3 des Währungsgesetzes mit Vordruck& ten Voraussetzusgen zur Umwandlung in Neu. oder B anzumelden Waren mit Ausnahme der geldguthaben freigeben f satzungsmächten übermittelt werden. in(e)(ee) und(gs) bezeichneten juristischen 5 5 2 8 5 g. personen und Vereinigungen, zuzüglich der 8 4. Anrechnung der Kopfbeträge und durch Einzahlung von ablieferungspflichtigen der Ge chäftsbeträg Altgeldnoten entstandenen Altgeldguthaben r Geschatts eträge und unter Einschluß der Reichsmarkbeträge, Die nach 8 6 des Währungsgesetzes in Deut- die nach den Vorschriften des Währungsgeset- scher Mark ausgezahlten Kopfbeträge und die zes nachträglich auf diesen Konten eingehen. nach 8 17 des Währungsgesetzes in Deutscher b) Altgeldguthaben Gruppe II: Die Altgeldgut- Mark erhobenen Geschäftsbeträge werden auf haben der Geldinstitute. c) Altgeldguthaben, die Beträge in Deutscher Mark, die den Alt- Gruppe III: Die Altgeldguthaben folgender geldbesitzern nach f 2 Abs. 1 zustehen, grund- setz zur Währungsreform haben bereits Personen und Vereinigungen: aa) der Kassen sätzlich voll angerechnet. Demgemäß vermin- deutsche Politiker Stellung genommen. Der von Gebietskörperschaften und ihrer Behörden dert sich der Anspruch auf Umwandlung von bayerische Ministerpräsident, Dr. Ehard, bezeichnete die Bestimmung, Kopfquote ohne Rücksicht auf die Höhe des parkontos schematisch jedem angerechnet werde, als einen schweren Fehler. Dadurch Würden die kleinen Sparer ihre mühsam er- sparten Gelder auch noch Bestimmungen über künftige Entlassungen und vorzeitige Kündigungen würden seiner An- sich nach ein sehr ernstes und schwieriges Problem darstellen. Der württembersisch-badische Ministerprä- sident, Dr. Reinhold Maier, bezeichnete das dritte Gesetz zur Währungsneuordnung als eine logische Folge der bisherigen Reformmaß- nahmen. Der Ministerpräsident hob als beson- ders bemerkenswert die Blockierung von fünf (Kassen der Verwaltung des Vereinigten Wirt- Altgeldguthaben in Neugeldguthaben à) zum schaftsgebletes, Kassen der zonalen Stellen, Ausgleich der Kopfbetrage um je fünfhundert- Kassen der Behörden und Einrichtungen der vierzig Reichsmark für den Inhaber des meinden usw. unter Einschluß von Eigenbe- Person, die zu seiner Familie gehört, b) zum trieben der öffentlichen Hand ohne eigene Ausgleich des Geschäftsbetrages um je zehn Rechtspersönlichkeit), bb) der Bahn- und Post- Reichsmark für jede Deutsche Mark des Ge- verwaltungen, cc) der Gemeinsamen Außen- schäftsbetrages. 5 5 5 handelskasse und der Staatlichen Erfassungs- 5 8 5 a gesellschaft für öffentliches Gut, dd) der NS- 8 5. Sofortfreigabe f DAP, ihrer Gliederungen und angeschlosse-() von dem Gesamtbetrag der Altgeldgut- gen Verbände und aller sonstigen von der Mie haben einer alleinstehenden Person oder einer ltärregierung aufgelösten Organisationen, ee) Familie, der nach Abzug der im 3 4 bezeich- des Reichs und seiner Behörden und 8 neten Beträge verbleibt, können sofort fünf- tungen(insbesondere auch Wehrmacht, tausend Reichsmark zur Umwandlung in Neu- geldguthaben freigegeben werden. Dieser Be- trag erhöht sich für Gewerbetreibende und Aer en Freier 8 ee eee eichsmark, wenn der Antragsteller eine Un- 3 1 ini. N lichen Konsequenzen F 92 5. Betriebe und Einzelpersonen nin. 2) Der Gesamtbetrag der Altgeldguthaben Erhard zerstreut Bedenken eines Unternehmens, der nach Abzug der in § 4 bezeichneten Beträge verbleibt, ist auf An- trag zur Umwandlung in Neugeldguthaben freizugeben, wenn der Antragsteller eine Un- VV 5 des f Finanzamts eibringt. Auf die Unbedenklichkeitsbescheini-. 3 5 gung kann bei Unternehmen verzichtet wer- 1 155 8 die 3 b 8 den, wenn das Unternehmen durch Vorlage e 0 einer Bescheinigung des Arbeitsamtes oder schen Forschungsgesellschaft, der Wirtschaftli- chen Forschungsgesellschaft und anderer für die Zwecke der Kriegsflnanzierung oder Kriegsführung errichteten Gesellschaften im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz eines der zu dc) bis kf) bezeichneten Rechtsträger. ch Altgeldguthaben, Gruppe IV: Die Altgeld- guthaben aller Personen oder Vereinigungen, die ihren Wohnsitz, Sitz oder Ort der Nieder- lassung nicht im Währungsgebiet haben, es 8e denn, daß sie dort steuerpflichtig sind: ferner ohne Rücksicht auf die Person des Kontoin- habers die Altgeldguthaben auf Konten, die der Ansammlung der in den Denaziflzierungs- verfahren verhängten und zur Unterstützung der Opfer des Faschismus bestimmten Sühne befristete Entscheidung über diese Gelder her- Dr. Ludwig Erhard, der 1 Verwaltung für Wirtschaft, zu den verschie- derzufolge die verlieren. Auch alle Prozent des Altgeldes und die auf 90 Tage vor. Ferner wies er auf die ernsten wirtschaft- 5 dieses Gesetzes für die In einer Rundfunkansprache nahm auch Direktor der denen Fragen Stellung, die sich aus der Wäh- rungsreform für die Wirtschaft und die Bevöl- daß nach einiger Zeit eine Erschöpfung der volks- Gral Bernadoſles Vorschläge Tito in Ungnade? Rhodos.(Ap) Den Juden und Arabern sind Prag.) Das Organ der kommunistischen am Montag die Friedensvorschläge Graf Ber- Partei der CSR,„Rude Pravo“, veröffentlichte nadottes, des Vermittlers der Vereinten soeben das Kommuniqué der Kominform-Sit- Nationen, überreicht worden, wie das Haupt- zung, die„Mitte Juni“ in Rumänien stattge- quartier Bernadottes auf der Insel Rhodos funden hat. In diesem Kommuniquè werden bekanntgibt. schwere Beschuldigungen gegen Jugoslawien Die jüfischen Unterhändler sind bereits am vorgebracht. Montagfrüh nach Tel Aviv zurückgeflogen, die In acht eingehenden und in scharfen Wor- arabischen Vertreter kehren am Nachmittag ten abgefaßten Absätzen beschuldigt das Kom- nach Kairo zurück. In ihrer Begleitung be- inform Marschall Tito und sene Partei prak- finden sich drei Mitglieder des Stabes Graf tisch jedes Vergehens gegen den Kommimis- Bernadottes, von denen zwei den Arabern die mus: angefangen vom„Trotzkis mus“ und Vorschläge unterbreiten werden während sich antisowietischer Einstellung bis zu Unf ä der dritte nach Tel Aviv begibt. um sie der higkeit und„falscher demagogischer Tak- israelitischen Regierung auszuhändigen. Der tik“. Unterausschuß der arapischen Liga befaßt sich In dem Kommuniqué werden keine direk- am Dienstag mit den Vorschlägen. ten Sanktionen gegen das Tito-Regime ange- Die Irgun Zwal Leumi hat ihren Führern, droht, doch appelliert es an den„gesunden lauf INS, Anweisung erteilt, die provisorische Kern“ der kommunistischen Partei Jugosla- Regierung Israels nicht anzuerkennen und wiens, seine führenden Männer dazu zu brin- aus dem Dienst der Regierungsstreitkräfte aus- gen, daß sie ihre„Irrtümer“ einsehen. Als zuscheiden. Hauptverantwortliche für die„falsche Politik“ 7 2 werden Marschall Tito sowie die jugoslawi- Frankreich einverstanden„schen Kominform- Delegierten Eduard KAT (Paris.(U) Das französische Kabinett hat, deli tsch(stellvertretender Ministerpräsi- nachdem es von Augenminister Bidault von den den), Dschilas und Ran ko witsch na- 3 in e 5 mentlich genannt. ie Washington zu Lerschisdenen umetrittenen Weiter heißt es in dem Kommunique. ira 8 7 e Frühling dieses Jahres hätten die kommuni- 7 stischen Parteien der Sowjetunion und anderer Steuerreform wie in der Bizone Länder in 5 ee 1b a 1 5 derliche Kritik“ geübt. Die führenden Manne Tübingen.(igs-Eig. Per) Per ud ürktem⸗ Jugoslawiens batten jedoch, statt diese Kritik bergische Landtag. der seine Arbeiten nach den ehrlich anzunehmen, verblendet durch Purgeie Zusicherungen der französischen Militärregie- Großmannssucht und auch durch verschlagens rung, ungehindert auch über Fragenkomplexe, Berechnung derselben nur Widerstand und 125 4808. e 8 5 0 Feindseligkeit entgegengesetzt und sich gewei⸗ n, debattieren zu können, in der vergangenen ö 1 einzu- Woche wieder aufgenommen hat, beschäftigte 5 von ihnen begangenen Fehler ein sich in seiner letzten Sitzung mit der Regie-. rungsvorlage zur Aenderung der. Steuergesetz- gebung. Im Gegensatz zur Bizone hat die fran- zösische Militärregierung den Parlamenten der Länder ihrer Zone die Legislative zur Steuer- reform überlassen. Auf deutscher Seite ist man der Ansicht, daß die von dem Zonen- befehlshaber General Koenig am 21. Juni erlassene Ordonnance 161, die den Landtagen diese Befugnis erteilt, das Ziel verfolgt, eine Sonderregelung für die Länder der französi- schen Zone herbeizuführen. Demgegenüber hält sich der deutsche Entwurf in allen Punk- ten an die Gesetzgebung der Bizone, um zum Ausdruck zu bringen, daß im Bereich der An- gelegenheiten, die im Hinblick auf einen spà- teren deutschen Staat die Befugnisse der Län- der überschreiten, keinerlei Sonderbestimmun- gen tragbar sind, auch dann nicht. wenn Gies den Wünschen der Besatzungsmacht nicht ent- spreche. Eine ausführliche Debatte im Aelte- K 1 5 5 4 stenrat vertiefte diese Ansicht und führte zu die eingeschlagene gemebdsanne Politik die dem Entschluß der CDU, SPB und DVP, den Unabhängigkeit beider Parteien in keiner Wortlaut ohne Abänderungen anzunehmen, um Weise angetastet erde ohne Berücksichtigung wirtschaftlicher Ge- Der Vorsitzende der italienischen Links- sichtspunkte eins eindeutige politische Ent- Sozialisten, Pietro Nenni, Sab seinen Rücktritt Scheing zu fallen, die- den Wihen Zar Eins ls Herausgsber des Partelorgsans, de heit Deutschlands bekunden soll. 8 kannt. 5 5 Nenni-Sozialisten uneinig Genua.(Up) Unter den 600 Delegierten der ita- lienischen Sozialistischen Partei, die sich hier zu ihrem 27. Kongreß versammelt haben, kam es zu ernsten Meinungsverschiedenheiten über die Frage, ob die mit den Kommunisten ein- gegangene Zusammenarbeit gelöst oder fort- gesetzt werden soll. Während einerseits eins Resolution eingebracht wurde, in der die völ- lige Unabhängigkeit der Sozialistischen Par- tei gefordert wird, trat ein anderer Teil der Delegierten nachdrücklich für die Fortsetzung einer engen„Kollaboration“ mit den Kommu- nisten ein. Auch ein kommunistischer Ver- treter, der als Beobachter eingeladen War, sprach zum Kongreß und betonte die„Ge- meinsamen Aufgaben“ der Sozialisten und Kommunisten, wobei er behauptete, daß durch i* 5 1 5„ enn. a 14 „Keine Erschöpfung volls wirtschaftlicher Reserven Wirtschaftsdirektor Erhard zur Währungssituation Politiker äußern sich zum Gesetz Nr. 63 Bad Nauheim. DEN) Zu dem dritten Ge- Fertigung durchlaufen habe, 80 daß der liqui- ditätsmäßig vorhandene Kreditspielraum von der technischen Seite her keine zusätzliche Einengung erfahre. Wirtschaftlichen Reserven eintreten könne, mit dem Argument, daß außer den im Fertigungs- fluß befindlichen Waren der Produktion fort- laufend neue Rohstoffe zugeführt würden, so dag ein stetiger Güterfluß gewährleistet er- Sinnvolle Verteilung der Kredite scheine, Voraussetzung für ein kontinuierliches 7 5 TTTTTTTTCCCCCTCCCCCCCCCCVV Rundfunkan- frage seien jedoch äußerste Sparsamkeit bei sprache betonte Dr Erhard, daß die schein- der Verwendung des Materials, eine vernünf- bare Kreditnot in 2 Augenblick über wun- tige Sparkapitalbildung und eine sinnvolle den sei, in dem das Vertrauen in die Kon- Verwendung der neu entstehenden Kaufkraft tinuität der Wirtschaft zurückkehre. Sobald der Bevölkerung. Nur auf diese Weise könne wieder echter Wirtschaftlicher Geist das Ge- die mangelnde Flastizität der deutschen Wirt- schäftsleben durchpulse. würden die Weiter schaft in absehbarer Zeit verbessert werden. schauenden Unternehmer die Begrenzung Ein wesentlicher Faktor zur Erreichung dieses ihres Umsatzes durch den Umfang der Bar- Zieles sei auch eine Intensivierung des Außen- 1 1 selbst æu e 3 handels. Dazu bedürfe es in erster Linie einer WW.. 1. 55 1 5 größeren Freizügiskeit von seiten der Besat- 4 esen der Kreditnot vielfach verkannt wor? zungsmächte. Vor allem der Bezug auslän- en seien und daß die daraus abgeleitete de- f f 1 45 klationistische Gefahr nicht bestehe. e 5 5 Der Vorsitzende des Zentralbankenrates der 5 4 8 Bank deutscher Länder, Karl Bernar d, Die Uebernahme weiterer Lager mit ameri- nahm ebenfalls in einer Rundfunkansprache zu kanischem Heeresgut gestatte in naher Zu- 5 8 5 8. den mit dem dritten Währungsgesetz in den kunft die Freigabe weiterer Textigunlete en Vordergrund gerückten Geldproblemen Stel- die Bevölkerung. Auch der Handel mit Ei- lung. Er sagte, die Beschaffung der für die ge- sen, Stahl und Blechwaren werde durch grö- 8 8 werbliche Wirtschaft notwendigen Betriebs- Bere Zuteilungen eine Belebung erfahren, so mittel sei künftig nur noch durch Aufnahme daß eine fortschreitende Verbesserung der 1 von Krediten möglich, wobei allerdings be- Versorgungslage eintreten werde. Auf Grund rücksichtigt werden müsse, dag nicht jeder der bisherigen Beobachtungen sei anzunen- Kredit bekommen könne. Aufgabe der Banken men, daß das neue Notengeld den volkswirt- 1 8 1 sel es deshalb, die Kredite so sinnvoll Wie schaftlich notwendigen Rückflug zu den Ban- möglich zu verteilen, Die Purchhaltung von ken nehmen werde, sobald es die erste Pha Warenlagern und nicht betriebsnotwendigen der verschiedenen Stufen der industriellen Vorräten an Rohstoffen und Halbfabrikaten dürfe unter keinen Umständen durch Gewäh⸗ Peirage Aienen durch Lohnsteuerlisten nachweist, daß es min- 2. Neugeldguthaben: Alle in Deutscher Mark destens zwanzig Arbeitnehmer beschäftigt. bei einem Geldinstitut begründeten Guthapen. 8 6. Freigabe der restlichen 3. Familſe: Der Ehemann, die nicht dau- ernd von ihm getrennt lebende Ehefrau und Altgeldguthaben. () Ueber ein Guthaben, das dem Ver- die Kinder, die am 21. Juni 1948 das achtzehnte fügungsverbot des 8 2 Abs. 1 Satz 2 unter- Lebensjahr nicht vollendet haben, e ob 1 e 1 9 8 8 liegt, darf auch nach etwaiger Aufhebung die- en 85 die ihr Altgeld nach 6 11 Abs. 2 ses Verbots nur verfügt werden, wenn das Fi- den Wa brüngsge se mit Vordruck B abzu- nanzamt nach Durchführung des im 5 7 vor- SSSe Selz gesehenen Verfahrens Verfügungen über das Guthaben genehmigt. llekern und anzumelden hatten. 985 1 ternehmen gelten jedoch die unter 2 ee de e e 1 ü d Ver- zu cc bis gs aufgeführten Personen un naben, der nach Abzug der im 8 4 bezeichne vorstehenden Vorschrift abgewichen werden. soweit dies zur Vermeidung von erheblichen milienangehörigen erforderlich ist. schuld und die des Täters wie folgt beizutreiben: sind die Ansprüche des haben als verfallen zu erklären. strafe nicht übersteigen. einigungen. 1 79 2 8 Restes der Altgeldguthaben ist die Um- en. 0 Be- ten Beträge und der nach 5 8 freigegebenen zen Restes der ace 5 g. kolgende e. Beträge verbleibt, nur mit Genehmigung des Wandlung in Neugeldguthaben zu genehmigen. Erikksbestimmungen e N Finanzamts zur Umwandlung in Neugeldgut- 2. Reichen die noch nicht umgewandelten 2 1 2. Gold- k C8VFVVV trag haben freigegeben werden. institute(8 9 Abs. 2 WG), 8. Geschäktsbetraß a § 7. Ueberprüfung der Altgeldgut- 17 WG), 4. Hauptumta scgste Wc 1 Ziff. 5 trag(„6. 8 0 irt 1 Woh 3. Kobtbetrsg 4 haben durch das Finanzamt (1) Das Finanzamt hat auf Grund der Vor- mark-Abwicklungskonto(S 14 WO). drucke A und B zu prüfen, ob die Steuer- pflichtigen 4 2. 1 Wer- Soweit dieses Gesetz und die dazu ergehen⸗ 0 Die Altgeldguthaben der Gres den Durchführungsverordnungen nicht etwas erklären, 0 3 1 1 U eldgut- 0 8 e b e e kür je anderes bestimmen ist dabei nach den Vor- jehn Reichsmark eine Deutsche Mark 1 geschrieben wird. Hiervon ist die Hälfte ke n verfügbar(Freikonto); die andere Hälfte wird einem gesperrten Konto(Festkonto) gutgge schrieben, über dessen Behandlung innerhalb von 90 Tagen entschieden werden Wird. Mark umzustellen; dabei gen Vermögen des Täters beizutreiben. nach der geldguthaben ein weiterer Anspruch Höchstbetrage von einer Deutschen Mark je zehn Reichsmark Altgeldguthaben gewährt Werden. Die Militärregierung bestimmt nach Anhörung der deutschen gesetzgebenden Kör- perschaften Umfang und Art dieses Anspruchs. 2 Die Altgeldguthaben der Gruppe II erlö⸗ 8 5 1 1948. 8 5 en am 10. Juli 1 4 r Bat e ent ale, k für übersteigt. ist die Geldstrafe so zu bemessen., daß sie zu- sammen mit der den Gegenstand des Ver- gehens bildenden Steuerschuld mindestens den Reichsmarkbetrag erreicht, den der Beschui- Sind die gesetzwidrigen Geschäfte nicht steigt, Von der benen „ Härten für den Beschuldigten oder seine Fa- ) In den Fällen des Abs. 2 ist die Steuer- Geldstrafe aus dem Vermögen 5 1. Zunachst Täters auf Umwand- jung seines Altgeldguthabens in Neugeldgut- soweit die den sind, können Ansprüche auf Umwandlung noch nicht umgewandelten Altgeldguthaben den Betrag der Steuerschuld und der Geld- Wegen eines etwai- Altgeldguthaben zum Ausgleich der Steuer- schuld und der Geldstrafe nicht aus, so ist der verbleibende Restbetrag auf Deutsche ist kür je zehn Reichsmark eine Deutsche Mark in Ansatz zu bringen. 3. Alsdann ist ein Guthaben des Tä- ters auf einem durch Umwandlung von Alt- ihre Steuerpflicht erfüllt haben. geldguthaben in Neugeldguthaben entstande- nen Festkonto( 2, Abs. 1) für verfallen zu soweit dieses Guthaben die Hälfte des sich nach Ziffer 2 ergebenden Deutsche- Mark- Betrages nicht übersteigt. 4. Der danach verbleibende Restbetrag ist aus dem sonsti- (4) Soweit Familienangebhörige des Täters Reichsabgabenordnung und den Steuergesetzen für die Steuerschuld 2 die 1 N ite strafe in Reichsmark festzusetzen, wenn der Geldstrafe haften, gelten für die Beitreibung Darüber hinaus kann den Inhabern, den 1125 hinter zogene Betrag zweitausend Reichsmark die Vorschriften des Abs. 2 entsprechend. So- der Reichsmarkgegenwert der in Deut- Verbindung mit gesetzwidrigen Geschäften, so scher Mark beigetriebenen Teile der Steuer- J schuld und der Geldstrafe zuzüglich der für verfallen erklärten Altgeldguthaben und Fest- konten den Gesamtbetrag der Altgeldgut- haben des Täters und gegebenenfalls seiner digte durch gesetzwidrige Geschäfte erworben Familie vor deren Umwandlung nicht über- sind die in Deutscher Mark beigetrie- Beträge für Rechnung des Landes an rung von Krediten gefördert werden. Im übri- gen müsse nunmehr in erster Linie wieder auf die Funktionen des Handelswechsels und in zweiter Linie des sogenannten eigenen Wechsels zurückgegriffen werden. Ceselz Mr. 63 regelt Löhne und Gehälter Frankfurt.(ODENA) Der Wirtschaftsrat, der Länderrat und der Verwaltungsrat gaben als Ergebnis gemeinsamer Besprechungen eine Verlautbarung heraus, in der festgestellt wird, daß die von den Finanzministern, dem Wirt- schafts- und Verwaltungsrat vorgeschlagene Regelung für die Auszahlung der noch aus- stehenden Gehälter und Löhne für Juni durch das alliierte Gesetz Nr. 63 überholt ist.( 18 in dem in unserer heutigen Ausgabe veröffent- lichten Gesetzestext). Gleichzeitig wird den Betrieben, die nicht in der Lage sind, die noch ausstehenden Löhne und Gehälter voll zu be- zahlen, empfohlen, unter Mitwirkung der Be- triebsräte eine Verständigung über eine an- gemessene Ratenzahlung herbeizuführen. Da- mit sind die vom Finanzausschuß des Wirt- schaftsrates, vom Finanzausschuß des Länder- rates und vom Verwaltungsrat gegebenen Ver- lautbarungen vom Freitag. über die wir in, unserer vorigen Ausgabe berichteten, überholt. In der Verlautbarung wird im übrigen dar- auf hingewiesen, daß sich das Sekretariat des Zwelzonen-Gewerkschaftsrates, dessen Sekretär Fritz Tarnow an den Besprechungen teilnahm, dieser Regelung voll angeschlossen habe. Auch die Pfalz lockert Koblenz. DENA) Der Ministerrat von Rhein- land-Pfalz beschloß, die Bewirtschaftung ver- schiedener Artikel, ähnlich wie in der Bizone, aufzuheben und die entsprechenden Verord- nungen der Militärregierung zur Genehmigung zuzuleiten. die Landeszentralbank abzuführen und zur Tilgung von Ausgleichsforderungen(8 11) zu verwenden. 8 8. Behandlung der nichtgemeldeten Altgeldguthaben der Gruppe 1 (1) Aus Altgeldguthaben der Gruppe I, die nicht innerhalb der Frist des 8 10 des Wäh- rungsgesetzes ordnungsgemaß angemeldet wor- in Neugeldguthaben nicht geltend gemacht werden. Für ehemalige Kriegsgefangene wird eine Durchführungsverordnung nähere Be- stimmungen treffen. (2) Das für den Kontoinhaber zuständige Finanzamt kann gegen die Versäumung der im Abs. 1 bezeichneten Frist jedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren. Einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zu entsprechen, wenn der Antragsteller glaub- haft macht, daß er ohne eigenes Verschulden gußerstande war, das Altgeldguthaben recht- zeitig anzumelden. Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagt, so kann der An- tragsteller binnen einer Frist von einem Mo- nat seit dem Zugang des Bescheides des Fi- nanzamts eine gerichtliche Entscheidung be- antragen. Für die Entscheidung über solche Anträge sind die Verwaltungsgerichte, end. wo Verwaltungsgerichte noch nicht bestehen, die ordentlichen Gerichte zuständig. (3) Wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprochen, so hat, der Antragsteller die meldepflichtigen Altgeldgut- haben binnen einer Frist von einer Woche nach dem Zugang des Bescheides über die Wieder- einsetzung in den vorigen Stand nach den Vorschriften des Währungsgesetzes bei einer Hauptumtauschstelle unter Beifügung des Be- scheides anzumelden. Die Vorschriften des Währungsgesetzes finden auf diese Meldung und auf die weitere Behandlung solcher Alt- geldguthaben sinngemäß Anwendung. Fortsetzung auf Seite N MGM 29. Juni 1948 Hienstag 5 un Nr. 78 7 Gesetz Nr. 63 ZUr Neuordnung des Geldwesens Fortsetzung von Seite 1 Die wichtigsten Punkte des Gesetzes MM) Das dritte, abschließende Gesetz(Nr. 63) der amerikanischen, britischen und fran- SSsischen Militärregierung zur Währungsref orm in den drei Westzonen, das am 27. Juni in Kraft Setreten ist, regelt das Umtauschverhält nis von Altgeldguthaben zur neuen Deutschen- Mark- Währung und gibt ferner die näheren Bestimmungen über die Behandlung und Um- Wandlung der Schuldverhältnisse, Liefervertr und sonstigen Verbindlichkeiten bekannt. G! äge, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungen eichzeitig mit dem Gesetz Nr. 63(Umstellungs- gesetz) wurden die ersten drei Durchführungsverordnungen veröffentlicht, von denen die erste die Umwandlung der Altgeldguthaben die dritte die Versicherungsverordnung Hungen sind im Wirtschaftsteil auf Seite 4 Die wichtigsten, für die Bevölkerung ma zusammengefaßt folgende: ten Bargeldbestände), die auf den Vordrucke enthält. betrifft, die zweite die Banken verordnung und (Auszüge aus den Durchführungsverord- enthalten.) gebenden Punkte aus dem neuen Gesetz sind im Prinzip werden Altgeldguthaben(einschließlich der abgeliefer- n A und B aufgeführt worden sind, im Ver- hältnis 10:1 gegen neue Deutsche Mark einge tauscht. Die Umwandlung von Altgeld unter- liegt zunächst noch einer Beschränkung, durch die Steuerbehörden zu ermöglichen. wertung auf ein sogenanntes Freikonto. Die konto gutgeschrieben, d. h. sie wird blockiert. abgehoben und verwendet werden, sobald die endet haben. Tagen weitere Anweisungen erlassen. Das G um die notwendige Ueberprüfung der Konten Die Hälfte des Neugeldes kommt nach der Um- andere Hälfte wird einem sogenannten Fest- Das auf den Freikonten liegende Geld kann Geldinstitute die notwendigen Vorarbeiten be- Ueber das auf den Festkonten blockierte Altgeld werden innerhalb von 90 esetz enthält keine näheren Angaben über die Weitere Verwendung der Festkonten. Im übrigen werden, wie schon im ersten Gesetz zur Währungsreform bekanntgegeben wurde, die bereits ausgezahlten Kopf be tra ge— inklu- sive der 20 DM, die erst in rund der Altgeldguthaben abgezogen, Die bereits vom Gesetz vorgesehene 10:1- Umwertung Person, die bereits 40 DM erhalten hat und schon über 540 RM aus ihrem alten Guthaben einem Monat ausgegeben werden— bei der Umwandlung ausgegebene Kopfquote von 60 DM muß in die eingerechnet werden. Dies bedeutet, daß jede Anspruch auf weitere 20 DM besitzt, damit verfügt hat. Insofern erhalten Personen, die über höhere Altgeldguthaben als 540 RNœL verfügen, nicht dasselbe günstige Umtauschverhält- nis, das für Personen mit außerordentlich geringem Guthaben vorgesehen ist. Aus dem Gesetz geht weiter hervor, daß mit Vordruck A oder B gemeldet wurden, wi umgewertet werden können. Eine Ausnahme gemacht, die vor kurzem entlassen wurden Regelung der Schuld verhältnisse sieht das Reichsmarkforderungen, die bis zum 21. Juni umgewandelt werden. Dagegen werden u. a. Zinsen, Altenteile, die nach dem 20. Juni fällig sind oder fällig alle Reichsmarkverbindlichkeiten, die Renten, Pensionen und andere am 19. und Altgeldguthaben,, die nicht bis zum 26. Juni e das erste Währungsgesetz es vorschrieb, nicht dabei wird jedoch für Kriegsgefangene oder in nächster Zeit heimkehren. Ueber die Gesetz vor, daß grundsätzlich alle entstanden sind, in DM im Verhältnis von 10:1 Lohne und Gehälter, Miet- und Pacht- regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, werden, im Verhältnis 1:1 umgewertet, sowie 20. Juni eingegangen worden sind. Ueber die Sozial versicherung sieht das Gesetz vor, daß bis zur Neuordnung die Versicherungsleistungen zu denselben Nennbeträgen in Deutscher Mark zu bewirken sind, Wie sie seither in Reichsmark zu leisten wa werden im Verhältnis 10:1 auf Deutsche Mark Natur dieser Versicherungen bedeutet dies tiger Leistungen um 90 Prozent. ren. Auch die Lebens versicherungen umgestellt. In Anbetracht der besonderen nicht die automatische Herabsetzung zukünf- Die Versich erungsnehmer sind berechtigt, durch Zahlung des erforderlichen Betrages in Deutscher Mark ihre Lebensversicherungen wieder auf den ur- sprünglichen Nennbetrag auf Reichsmark he zustellen. 8 9. Altgeldguthaben, Gruppe III Soweit dieses Gesetz und die dazu erge- henden Durchführungsverordnungen nicht etwas anderes bestimmen, begründen die nicht- meldepflichtigen Altgeldguthaben keinen An- spruch auf Umwandlung in Neugeldguthaben. Diese Altgeldguthaben erlöschen. 8 10. Deckung durch flüssige Mittel ) Den Geldinstituten, mit Ausnahme der Dandeszentralbanken und der Bank deutscher Länder, werden für je hundert Deutsche Mark ihrer Verbindlichkeiten aus Einlagen, die durch Umwandlung von Atltgeldguthaben entstanden Sind, von der Dandeszentralbank a) fünfzenn Deutsche Mark, soweit es sich um Sichtver- bindlichkeiten, und b) sieben und eine halbe Deutsche Mark, soweit es sich um befristete Verbindlickkeiten oder Spareinlagen handelt, guf Girokonto gutgeschrieben. (2) Den Zentralbanken werden für je hun- dert Deutsche Mark ihrer aus der Umstellung des Geldwesens hervorgehenden Verbindlich- keiten aus Einlagen dreißig Deutsche Mark von der Bank deutscher Länder gutgeschrieben. 8) Die zu Beginn des 21. Juni 1948 bei den eldinstituten vornandenen Bestände an Klein- eldzei die aut b Anse ind, Werden auf die nach den Abs, 1 und 2 vorzunehmenden Gutschriften angerechnet. 8 11. Deckung durch Ausgleichsforde- rungen gegen die öffentliche Hand (1) Den Geldinstituten wird, soweit ihre Vermögenswerte unter Einrechnung der im 810 bezeichneten flüssigen Mittel zur Deckung der aus der Umstellung des Geldwesens hervorge- henden Verbindlichkeiten nicht ausreichen, nach näherer Vorschrift einer Durchführungs- verordnung eine mit drei vom Hundert jähr- lich verzinsliche Ausgleichsforderung gegen die ökkentliche Hand zugeteilt. Die Zuteilung der Ausgleichsforderung kann nach Anhörung der Landeszentralbank von der Erfüllung von Auflagen der Bankaufsichtsbehérde- abhängig gemacht werden. Jedes Geldinstitut, das hier- nach Ausgleichsforderungen erhält, hat seine Rechte aus Ansprüchen der im 8 14 bezeich- neten Art auf das Land zu übertragen, in dem des seinen Sitz hat. 5 (2) Schuldner der im Abs. 1 bezeichneten Ausgleichforderungen sind gegenüber der Bank deutscher Länder und den Postsparkassen das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und die Länder des französischen Besatzungsgebiets, gegenüber den übrigen Geldinstituten die Länder. 5 Die Landeszentralbank ist berechtigt, Ausgleichs forderungen eines Geldinstituts ihres Bezirks, soweit dies zur Aufrechtserhaltung der 5 Zahlungsbereitschaft des Geldinstituts erforder- lch ist, zu beleihen oder in besonderen Fällen anzukaufen. Sie kann verlangen, daß das Geld- institut eine von ihr übernommene Ausgleichs- korderung zurückerwirbt, wenn der Grund für den Ankauf nachträglich wegfällt. Ebenso ist dis Bank deutscher Länder berechtigt, Aus- geleichs forderungen der Landeszentralbanken zu beleihen oder anzukaufen. () Die Ausgleichsforderungen der Geld- Institute dürfen nur von Geldinstituten und nur zum Nennwert veräußert und erworben werden. Sie sind in den Blianzen der Geld- institute zum Nennwert einzusetzen. 8 12. Ausstattung der Geldinstitute mit einem angemessenen Eigenkapital (.) Die Zuteilung von Ausgleichsforderungen dan die Geldinstitute ist grundsätzlich so zu be- messen, daß die Vermögenswerte ausreichen, um neben den aus der Umstellung des Geld- Wesens hervorgehenden Verbindlichkeiten der Geldinstitute sowie den auf Deutsche Mark Umgestellten nichtbankgeschäftlichen Verbind- lichkeiten auch ein angemessenes Eigenkapital zu decken. Das Nähere hierfür bestimmt eine Durchführungsverordnung. (2) War ein Geldinstitut vor der Umstellung ohne Eigenkapital, so kann an die Zuteilung der Ausgleichsforderung der Vorbehalt ge- knüpft werden, daß sie in Höhe des auf die Usstattung mit einem vorläufigen Eigenkapital entfallenden Betrages dem Land zur angemes- senen Verwendung wieder zur Verfügung zu ellen ist, sobald das Geldinstitut ein ange- lessenes Eigenkapital anderweitig beschafft hat. (3) Bei Geldinstituten, die der Zuteilung einer Ausgleichsforderung gegen die öffentliche nd nicht bedürfen, soll das Eigenkapital nach der Umstellung der Bilanz auf Deutsche Mark den Betrag von hundert Deutsche Mark ur je hundert Reichsmark des in der Bilanz zum 31. Dezember 1947 ausgewiesenen Eigen- Kapitals nicht übersteigen. Ein etwaiger Ueber- chuß über diesen Betrag fällt nach näherer Bestimmung einer Durchführungverordnung der öffentlichen Hand zu. Teil Il Allgem. Schuldverhslinisse 8 13. Begriffsbestimmungen ) Schuldverhältnisse im Sinne dieses Ge- bSetzes sind alle auf die Zahlung einer Geld- summe gerichteten Forderungen(einschließlich Lerrich Gerichtskosten und Strafen) mit Ausnahme der Guthaben bei Geldinstituten. (2) Allgemeine Schuldverhältnisse im Sinne dieses Gesetzes sind alle Schuldverhältnisse (Abs. 1) mit Ausnahme der Ansprüche aus Pfandbriefen und verwandten Schuldverschrei- bungen sowie der Versicherungsansprüche (einschließlich der Ansprüche aus Bausparver- trägen). (3) Reichsmarkverbindlichkeiten und Reichs- markforderungen im Sinne dieses Gesetzes sind alle Verbindlichkeiten und Forderungen aus vor dem 21. Juni 1948 begründeten Schuldver- hältnissen(Abs. I), die auf Reichsmark, Ren- tenmark oder Goldmark lauten oder nach den vor dem Inkrafttreten des Währungsgesetzes in Geltung gewesenen Vorschriften in Reichs- mark zu erfüllen gewesen wären. Auf Reichs- markverbindlichkeiten, die bei Beginn des 21. Juni 1948 bereits erloschen waren, findet dieses Gesetz keine Anwendung. ( Angehörige der Vereinten Nationen im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Personen, die beim Inkrafttreten dieses Frichtet wörden Dies Alt niche r na türliche und juristische Personen und Per- sonenvereinigungen, bei denen die vorstehen- 85 Voraussetzungen am 8. Mai 1945 nicht zu- rafen. 8 § 14. Verbindlichkeiten des Reichs und gleichgestellte Verbindlichkeiten Vorbehaltlich einer allgemeinen Regelung kür die Ansprüche der im 5 13 Abs. 4 bezeich- veten Personen und Vereinigungen finden die Vorschriften im Teil II dieses Gesetzes auf fol- gende Reichsmarkverbindlichkeiten keine An- Wendung: 1. Verbindlichkeiten des Reichs, 2. Verbindlichkeiten der NSDAP, ihrer Gliede- bungen und angeschlossenen Verbände, sowie aller übrigen Organisationen, die von der Mi- litärregierung aufgelöst worden sind, 3. vor dem 9. Mai 1945 begründete Verbindlichkeiten ü der Reichsbahn und der Reichspost, soweit sie nicht von den Bahn- und Postverwaltungen im Währungsgebiet übernommen werden, 4. Verbindlichkeiten der Reichsbank, soweit sie nicht von den Landeszentralbanken übernom- men werden, 5. vor dem 9. Mai 1945 begründete Verbindlichkeiten der Metallurgischen For- schungsgesellschaft, der Wirtschaftlichen For- schungsgesellschaft und anderer für die Zwecke der Kriegs finanzierung oder Kriegs- führung errichteten Gesellschaften im unmit- telbaren oder mittelbaren Besitz eines der vor- stehend bezeichneten Rechtsträger. 8 15. Verbindlichkeiten gegenüber Angehörigen der Vereinten Nationen () Die Vorschriften im Teil II dieses Ge- setzes finden auch auf Reichsmarkverbindlich- keiten gegenüber Angehörigen der Vereinten Nationen Anwendung. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger die Annahme einer nach den Vorschriften dieses Gesetzes angebotenen oder bewirkten Leistung verweigert oder bis zum 20. August 1948 durch Erklärung gegenüber dem Schuldner der in diesem Gesetz vorge- schriebenen Umstellung des Schuldverhältnis- ses auf Deutsche Mark widerspricht. 2) Im Falle des Abs. 1 Satz 2 ist das Land in dem sich der Wohnsitz, Sitz oder Ort der Niederlassung des Schuldners befindet, dem Schuldner gegenüber verpflichtet, ihn von al- len Verbindlichkeiten zu befreien, die ihm ge- gebenenfalls auf Grund des Vorbehalts des Gläubigers über die Verpflichtungen hinaus auferlegt werden, die sich für ihn bei einer Umstellung des Schuldverhältnisses nach den Vorschriften des 8 16 ergeben würden. Der Schuldner darf die zusätzliche Verbindlichkeit und den Befreiungsanspruch gegenüber dem Land erst dann als Passivum bzw. Aktivum in seine Bilanz einsetzen, wenn die Höhe der Verpflichtung endgültig feststeht. (3) Ist ein Angehöriger der vereinten Na- tionen vertraglich herechtigt, wegen einer inm gegen einen deutschen Schuldner zustehenden Forderung in deutscher oder ausländischer Währung von einem anderen Deutschen Be- kriedigung zu verlangen, so ist das Land. in dem sich der Wohnsitz oder Ort der Niederlas- sung des Zweitschuldners befindet, verpflichtet. diesen von allen etwaigen zusätzlichen Ver- bindlichkeiten im Sinne des Abs.(2) zu be- freien. (4) Im Falle des Abs, 1 Satz 2 können An- sprüche aus dem Schuldverhältnis nicht gel- tend gemacht werden, solange dag Schicksal der Reichsmarkverbindlichkeiten gegenüber Angehörigen der Vereinten Nationen nicht endgültig geregelt worden ist. (65) Eine in ausländischer Währung einge- gangene Verbindlichkeit kann nur mit Zu- stimmung des Gläubigers in Deutscher Mark erfüllt werden. § 16. Umstellung der Reichsmark- verbindlichkeiten auf Deutsche Mark e Die Reichsmarkforderungen werden Srundsätelich mit der Wirkung auf Deutsche scher Mark umgestellt, daß der Schuldner an den Gläubiger für je zehn Reichsmark eine Deut- sche Mark zu zahlen hat. (2) Die Militärregierung behält sich vor, den Gläubigern von Reichsmarkforderungen, die nach Abs. 1 auf Deutsche Mark umgestellt worden sind, nach Anhörung der deutschen gesetzgebenden Körperschaften einen weiteren Anspruch im Höchstbetrage von einer Deut- schen Mark für je zehn Reichsmark der Schuldsumme zuzuerkennen. In diesem Falle wird der Anspruch auch den Gläubigern sol- cher Forderungen zuerkannt werden, die in- zwischen untergegangen sind. (8) Die Heranziehung der Schuldnergewinne zum Lastenausgleich obliegt der deutschen Gesetzgebung. § 17. Rechnungserteilung für Reichs- markverbindlichkeiten Eine vor dem 21. Juni begründete Verbind- lichkeit verliert nicht dadurch die Eigenschaft einer Reichsmarkverbindlichkeit, dag der Gläubiger die Rechnung für die von ihm vor diesem Zeitpunkt bewirkte Leistung erst nach dem 20. Juni 1948 vorlegt. § 18. Sonderregelung für bestimmte Reichsmarkverbindlichkeiten () Folgende Reichsmarkverbindlichkeiten werden in Abweichung von 8 16 mit der Wir- Kung auf Deutsche Mark umgestellt, daß der Schuldner für jede Reichsmark eine Deut- sche Mark zu zahlen hat: 1. Löhne und Ge- hälter, Miet-, und Pachtzinsen, Altenteile, Renten, Pensionen und andere regelmäßig Wiederkehrende Leistungen, die nach dem 20. Juni 1948 fällig geworden sind oder fällig wer- den, 2. Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen und Werkverträgen, wenn und soweit die Ge- genleistung vor dem 21. Juni 1948 noch nicht bewirkt war, 3. Verbindlichkeiten aus der Auseinandersetzung zwischen Gesellschaften, Miterben, Ehegatten, geschiedenen Ehegatten, Eltern und Kindern, Verbindlichkeiten gegen- über Pflichtteilberechtigten und Vermächtnis- nehmern sowie Verbindlichkeiten, die der Uebernehmer eines uts oder eines Vermö- gens dem anderen Vertragsteil gegenüber zur Abfindung eines Dritten eingegangen ist, 4. Alle am 19. und 20. Juni 1948 eingegangenen Reichsmarkverbindlichkeiten. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Wiederkehrende Leistungen, die für einen vor dem 1. Juni 1948 liegenden Zeitraum geschuldet werden. (3) Alle Reichsmarkverbindlichkeiten Schuld verhältnissen zwischen Geldinstituten Währungsgebiet erlöschen. § 19. Umstellung von Kriegs- gefangenen-Zertifikaten ) Auf englische Pfunde, nordamerikanische Dollars oder französische Franken lautende, noch nicht eingelöste Kriegsgefangenen-Zerti- flkate, deren Inhaber nach ihrer Entlassung aus britischer, amerikanischer oder französi- Kriegsgefangenenschaft in das Wäh- rungsgebiet zurückgekehrt sind oder dort ihren Wohnsitz begründet haben, gelten als Mark- verbindlichkeiten. 5 (2) Zertiflkate der im Abs. 1 bezeichneten Art, deren Inhaber vor dem 16. Mai 1948 in das Währungsgebiet zurückgekehrt sind oder dort ihren Wohnsitz begründet haben und daher die Möglichkeit gehabt hätten, die Zertifikate in Reichsmark einzulösen, werden im Ver- aus im hältnis von zehn Reichsmark zu einer Deut- d schen Mark auf Deutsche Mark umgestellt. (3) Zertifikate der im Abs. 1 bezeichneten Art, deren Inhaber nach dem 15. Mai 1948 in das Währungsgebiet zurückgekehrt sind oder dort ihren Wohnsitz begründet haben, werden im Verhältnis von einer Reichsmark zu einer Deutschen Mark auf Deutsche Mark um- gestellt. (4) Die Geldmittel, die für die vorstehen- den Zahlungen erforderlich sind, werden durch Beiträge der drei Militärregierungen des Währungsgebiets aufgebracht und auf die Länder im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungs- zahl aufgeteilt. § 20. Rücktrittsrecht bei Liefer- verträgen () Der Schuldner einer unter 8 18 Abs. 1 Zikk. 2 fallenden Geldschuld kann bis zum 10. Juli 1948 vom Vertrage zurücktreten. (2) Macht der Schuldner von dem Rück- trittsrecht Gebrauch, so findet 5 16 auf die Verpflichtung zur Rückerstattung einer in Reichsmark geleisteten Anzahlung Anwen- dung. f (3) War die dem Gläubiger obliegende Ge- genleistung Gegenstand eines Werkvertrages, 80 hat der Gläubiger in Abweichung von 8 649 BGB nur Anspruch auf Ersatz der Aufwen- dungen, die er für die Gegenleistung gemacht hat. Auf die Verpflichtung zum Ersatz von Aufwendungen, die der Gläubiger vor dem 21. Juni 1948 gemacht hat, findet 5 16 Anwendung. War Gegenstand des Werkvertrages die Her- stellung einer nicht vertretbaren Sache aus einem vom Gläubiger zu beschaffenden Stoff, 50 wird der gemeine Wert, den das Werk im Zeitpunkt des Rücktritts hat, auf den An- spruch des Gläubigers auf Ersatz seiner Auf- wendungen angerechnet.. 9 21. Vertragshilfe (1) Vor dem 21. Juni 1948 begründete Ver- bindlichkeiten aus allgemeinen Schuldverhält- nissen können auf Antrag des Schuldners im Wege richterlicher Vertragshilfe gestundet oder unter den Nennbetrag in Deutscher Mark, auf den sie nach den Vorschriften die- ses Gesetzes umzustellen sind, herabgesetzt werden, wenn und soweit die Zahlung des in Deutscher Mark geschuldeten Betrages oder die fristgemäße Zahlung dieses Betrages dem Schuldner bei gerechter Abwägung der In- teressen und der Lage beider Teile nicht zu- gemutet werden kann. (2) Wird die richterliche Vertragshilfe zwecks Stundung oder Herabsetzung einer nach§ 16 umgestellten Verbindlichkeit Ange- rufen, so ist der Antrag ohne weiteres zurück- zuweisen, wenn und soweit den auf Deutsche Mark umgestellten Reichsmarkverbindlichkei- ten des Schuldners nicht Reichsmarkforderun- gen gegenüberstehen, bei denen nach 8 14 eine Umstellung auf Deutsche Mark unterbleibt. (8). Löhne und Gehälter, Steuerschulden, Gebühren, Abgaben, Bußen, sühnebeträge und Strafen sowie auf öffentlichem Recht beru- hende Beiträge können nicht im Wege rich- terlicher Vertragshilfe herabgesetzt oder ge- stundet werden. (%) Wer aus einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung Forderungen gegen das Reich oder andere Forderungen der in 8 14 bezeichneten Art besitzt, kann die ihm gegen- über seinen Vorlieferanten obliegende Lei- stung verweigern, soweit er selbst nicht be- kriedigt worden ist. Entsprechendes gilt für das Verhältnis mehrerer Vorlieferanten unter- einander. 5 § 22. Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen 1) Pfandbriefe, Rentenbriefe, Kommunal- schuldverschreibungen und andere Schuldver- schreibungen, die von Grundkreditanstalten, Kommunalkreditanstalten, Schiffsbeleihungs- banken und Ablösungsanstalten ausgegeben worden sind, werden durch Ersetzung von je zehn Reichsmark oder Goldmark durch eine Deutsche Mark umgestellt. Soweit die Mili- tärregierung von dem Vorbehalt des 5 16 Abs. 2 Gebrauch macht, wird das Umstellungsver- hältnis entsprechend erhöht. Was für die im Satz 1 bezeichneten Schuldverschreibungen bestimmt ist, gilt auch für Darlehen, die für Grundkredit- oder Kommunalkreditzwecke aufgenommen worden sind. (2) Die im 8 11 vorgesehene Ausgleichsfor- derung gegen die öffentliche Hand wird, so- weit sie Geldinstituten der im Abs. 1 bezeich- neten Art als Deckung der von ihnen ausgege- benen Schuldverschreibungen und Schuld- urkunden zugeteilt wird, mit viereinhalb vom Hundert jährlich verzinst. Näheres regelt eine Durchführungsverordnung. Diese kann den Zinssatz der Schuldverschreibungen u. Schuld- urkunden für einen von ihr zu bestimmenden Zeitraum herabsetzen. d 23. Sozialversicherung Die Neuordnung der Sozialversicherung ob- liegt den deutschen gesetzgebenden Körper- schaften. Bis zu einer solchen Neuordnung sind die Versicherungsleistungen zu demselben Nennbetrag in Deutscher Mark zu bewirken, wie sie bisher in Reichsmark zu bewirken Waren; Beiträge zur Sozialversicherung hat ein Versicherter von dem Tag an, zu dem zum ersten Male für ihn Lohnsteuer in Deutscher Mark einbehalten wird, zu demselben Nenn- betrag in Deutscher Mark zu leisten, wie bisher in Reichsmark. Die Landesregierungen können die Versicherungsleistungen und die Beiträge bis zum Erlaß der im Satz 1 vorgesehenen Ge- setze anderweitig festsetzen. § 24. Versicherung außerhalb der Sozialversicherung () Die aus Lebensversicherungsscheinen so- wie aus Versicherungs- oder Rückversiche- rungsverträgen entstandenen Verbindlichkeiten und Rücklagen werden im Verhältnis von einer Deutschen Mark für je zehn Reichsmark um- gestellt; falls von dem Vorbehalt des 8 16 Abs. 2 Gebrauch gemacht wird, verbessert sich das Umstellungsverhältnis entsprechend. Die Versicherungsnehmer sind berechtigt, durch Zählung des erforderlichen Betrages in Deut- scher Mark ihre Lebens versicherungen bis zu dem ursprünglich in Reichsmark ausgedrückten Betrag wiederherzustellen. (2) Die Länder des Währungsgebiets sind nach Maßgabe des geschätzten Prämienauf- Kommens eines jeden Unternehmens in jedem Land dafür verantwortlich, daß alle Versiche- rungs- und Rückversicherungsunternehmen bei Abschluß der Neuordnung des Geldwesens Aktiven in Höhe von mindestens einhundert- undfünf v. H. ihrer Verbindlichkeiten(mit Ausnahme des Eigenkapitals) erhalten. Zu diesem Zweck sind den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Ausgleichsfor- derungen zuzuteilen. Falls nach Abschluß der Neuordnung des Geldwesens die Aktiven eines Versicherungs- oder Rück versicherungsunter- nehmens mehr als einhundertundfünf v. H. seiner Verbindlichkeiten(mit Ausnahme des Eigenkapitals) betragen, werden für die Be- handlung eines solchen Ueberschusses Bestim- mungen entsprechend der für Geldinstitute getroffenen Regelung erlassen. ) Die Verbindlichkeiten der Versicherungs- unternehmen aus Versicherungsscheinen, die bei der Deutschen Kriegsversicherungsgemein- schaft rückgedeckt waren, gehen hiermit auf che Deutsche Kriegsversicherungsgemeinschaft über. Die der Deutschen Kriegsversicherungs- gemeinschaft vom Reich gegebene Garantie gilt als Forderung gegen das Reich. (4) Die Landeszentralbank ist berechtigt, Ausgleichsforderungen eines Versicherungs- unternehmens, soweit dies zur Aufrechterhal- tung der Zahlungsbereitschaft des Versiche- rungsunternehmens erforderlich ist, zu beleihen oder in besonderen Fällen anzukaufen. Die Versicherungsaufsichtsbehörde kann verlangen, daß das Versicherungsunternehmen eine an die Landeszentralbank verkaufte Ausgleichs- forderung zurück erwirbt, wenn der Grund für den Ankauf nachträglich wegfällt. (5) Wenn ein Versicherungsunternehmen im Namen oder für Rechnung des Reichs gehan- delt oder unter einer vom Reich gegebenen Garantie besondere Geschäfte betrieben hat, 80 werden diese nicht in die Eröffnungs- bilanz in Deutscher Mark aufgenommen. Alle sich daraus ergebenden Ansprüche gelten als Forderungen gegen das Reich. (6) Alle Verbindlichkeiten eines Versiche- rungs- oder Rückversicherungsunternehmens mit Sitz im Währungsgebiet, die auf Grund eines außerhalb dieses Gebietes ergangenen Gesetzes einem anderen Unternehmen über tragen worden sind, erlöschen hiermit. Sie sind nicht in die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark für das Unternehmen aufzunehmen. In gleicher Weise übertragene Aktiven werden lediglich mit dem Wert von einer Deutschen Mark eingesetzt. .(7) Forderungen gegen das Reich werden nicht in die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark aufgenommen. 6) Versicherungsunternehmen, die von einem Land Ausgleichsforderungen erhalten, haben alle ihre Rechte aus Ansprüchen der in 9. 14 bezeichneten Art auf dieses Land zu übertragen. N ) Eine Verordnung zu diesem Gesetz wird Bestimmungen über das Erlöschen von solchen Lebensversicherungsverträgen treffen, für die seit mehr als z Wölf Monaten fällige Prämien nicht gezahtl wurden. 8 25. Bausparkassen Für die Umstellung der Guthaben der Bau- Sparer gilt grundsätzlich die Vorschrift des § 16. in Bauspar verhältnis wird fortgesetzt; die Beträge werden zu demselben Nennbe- trag in Deutscher Mark weitergezahlt wie bis- her in Reichsmark. Die Bausparsumme ist hiernach neu festzusetzen. Gesetzliche oder Vertragliche Rechte der Bausparer, eine Aen- derung des Bausparverhältnisses zu verlan- gen, bleiben unberührt. Näheres regelt eine Durchführungsverordnung. Diese bestimmt für den Fall, daß die Militärregierung von dem Vorbehalt des 5 2 Abs. 1 Satz 3 oder dem Vorbehalt des 8 16, Abs. 2 Gebrauch macht, wie sich die Zuerkennung weiterer „ auf das Bausparverhältnis Aus- Wirkt. 5 Teil III Vorschrihen versch. Inhalts § 26. Verfügungsbeschränkungen ) Die Umwandlung eines Altgeldgut- habens in ein Neugeldguthaben gilt nicht als Verfügung oder Geschäft im Sinne der Ge- setze Nr. 32 und 53 der Militärregierung. (2) Die Verfügungsbeschränkungen der Ge- Setze Nr. 52 und 53 der Militärregierung fin- den auf alle Altgeldguthaben und auf alle Forderungen und Verbindlichkeiten in Deut- scher Mark Anwendung, deren Gläubiger oder Schuldner ihren Wohnsitz, Sitz oder Ort der Niederlassung in einem deutschen Gebiet außerhalb des Währungsgebietes haben. * § 27. Anpassungsmaßnahmen auf dem Gebiete des Arbeitsrechts und des Beamtenrechts () Vor dem 21. Juni 1948 abgeschlossene Arbeitsverträge, die nach den bestehenden Vorschriften oder Vereinbarungen erst zu ei- nem späteren Zeitpunkt als dem 30. Septem- ber 1948 kündbar sind, können bereits zu dem Zeitpunkt, der in der Mitte zwischen dem zu- lässigen frühesten Kündigungstermin und dem 30. September 1948 liegt, auf jeden Fall jedoch zum 31. März 1949, mit einer Frist von Sechs Wochen gekündigt werden. Beträgt das ver- einbarte Entgelt mehr als achthundert Reichs. mark monatlich, so kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum 30. Sep⸗ tember 1948 gekündigt werden. (2) Es werden ermächtigt: a) der Verwal- tungsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes kür die ihm unterstellten Verwaltungen un- ter Einschluß der Bahn- und Postverwaltun- gen, b) die Bank deutscher Länder für sich und die Landeszentralbanken,) die Landes- regierungen für alle sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts innerhalb ihres Landes auf dem Gebie- te des Beamtenrechts, insbesondere des Be- soldungs- und Versorgungsrechts, die Maß. nahmen zu treffen, die ihnen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen geboten erscheinen. Diese Ermächtigung tritt am 31. März 1949 außer Kraft. § 28. Verbot von Haushaltsdefiziten Die Ausgaben der öffentlichen Hand müs. sen durch laufende Einnahmen gedeckt Sein. Die Beschaffung von Mitteln im Kreditwege ist nur im Vorgriff auf künftige Einnahmen Zu- lässig. Die Militärregierung behält sich vor, in Haushalts angelegenheiten einzugreifen, wenn die Aufrechterhaltung dieser Grundsatze ge· fährdet ist. 1 § 29. Lastenausgleich Die zur Durchführung des Lastenausgleich erforderlichen Mittel sind durch besondere Vermögensabgaben aufzubringen, deren Er- träge zu diesem Zweck einem außeretatmàßi- gen Ausgleichsfonds zuzuführen sind. Das nähere regeln die nach der Präambel zum Währungsgesetz bis zum 31. Dezember 1948 zu erlassenden deutschen Gesetze über den La. stenausgleich. Diese bestimmen auch, inwie⸗ weit für die durch die Geldreform entstehen- den Verluste oder andere Verluste eine Ent- 8 schädigung zu gewähren ist. Hierbei sind ins- besondere Verluste auf Grund des Kontroll- ratsgesetzes Nr. 5 und infolge von Repara- tionsentnahmen zu berücksichtigen. 5 8 30. Anmeldung von Wert- papieren (1) Wertpapiere, die Rechte gegen das Reich oder einen der in 8 14 Ziff. 2 bis 3 bezeich- neten Rechtsträger verbriefen, sind von den im Währungsgebiet ansässigen Inhabern bis zum 286. Juli 1948 bei einem Geldinstitut an- zumelden. Das Miteigentum an Wertpapleren im Girosammeldepot unterliegt nicht der Mel- depflicht. Kann der Anmeldepflichtige als un- mittelbarer oder mittelbarer Besitzer über die anzumeldenden Wertpapiere tatsächlich verfü- gen, so hat er sie Sleichzeitig mit der Mel dung auf einem Sperrdepot bei dem Geldinsti- tut zu hinterlegen, bei dem sie angemeldet werden. Die Geldinstitute, mit Ausnahme der Bank deutscher Länder, der Postscheckämter und der Postsparkasse, sind zur Entgegen- nahme der Wertpapiere im Rahmen der be- stehenden gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, (2) Die Versäumung der im Abs. 1 bezeich- neten Frist zieht grundsätzlich den Verlust der dem Inhaber gegebenenfalls im Rahmen des Lastenausgleichs erwachsenden Entschädi- Sungsansprüche nach sich. 8 5 8 31. Vorübergehende Rediskontierung von eigenen Wechseln (1) Bis zum 8. August 1948 dürfen die Lan- deszentralbanken in Abweichung von den ent- gegenstehenden gesetzlichen Vorschriften über die Errichtung der Landeszentralbanken eigene Wechsel ankaufen, die mit dem Indossament eines Geldinstituts versehen sind. Kontsatz beträgt in diesen Fällen eins vom Hundert über dem allgemeinen Diskontsatz. (2) Die Laufzeit der von den Landeszentral- banken angekauften eigenen Wechsel darf nicht mehr als 45 Tage betragen. ) Die Landeszentralbanken dürfen eigene Wechsel nur bis zum Höchstbetrag von Zehn vom Hundert der gesamten Verbindlichkeiten des rediskontierenden Geldinstituts ankaufen. § 32. Kreditbeschränkungen Soweit die Bank deutscher Länder nichts anderes bestimmt., dürfen die Geldinstitute bis zum I. August 1948 außer Wechselkrediten ge- gen Handelsw¾echsel oder gegen eigene Wechsel der im 8 31 bezeichneten Art und außer Ere- diten an die öffentliche Hand keine Kredite ge- währen. § 33. Strafvorschriften () Mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark oder mit beiden Strafen wird bestraft, 1. wer durch unrichtige oder unvollständige Angaben vorsätzlich bewirkt, a) daß Altgeld- guthaben entgegen den Vorschriften dieses Ge- setzes oder der Durchführungsverordnungen zu 5 diesem Gesetz in Neugeldguthaben umgewan⸗ delt oder zur Umwandlung in Neugeldgutha- ben freigegeben werden, p) dag einem Geld. institut ein größerer Betrag auf Girokonto bel einer Landeszentralbank gutgeschrieben oder einem Versicherer oder einem Geldinstitut, einer Bausparkasse eine höhere Ausgleichsfor- derung gegen die öffentliche Hand zugeteilt wird, als ihnen nach diesem Gesetz oder den Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz zusteht; 2. wer vorsätzlich entgegen den Vor- schriften dieses Gesetzes oder entgegen den Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz Altgeldguthaben in Neugeldguthaben umwan- delt oder Altgeldguthaben zur Umwandlung in Neugeldguthaben freigibt. 2) Der Versuch ist strafbar. (3) Sonstige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Gesetzes oder der Durch- führungsverordnungen zu diesem Gesetz, auch fahrlässige Zuwiderhandlungen, Geldstrafe bis zu zehntausend Deutsche Mark bestraft werden. () Die deutschen Gerichte werden, behaltlich der Vorschriften von Artikel! VI, Ziffer 10 des Militärregierungsgesetzes Nr. 2 ermächtigt, im Falle von Verstößen gegen die- ses Gesetz die Gerichtsbarkeit auszuüben. § 34. Schluß bestimmungen () Der deutsche Wortlaut dieses Gesetzes ist der maßgebende Wortlaut. Die Vorschrif- ten der Militärregierungsverordnung Nr. 3 un 5 des Artikels II Ziff. 5 des Militärregierungs- gesetzes Nr. 4 finden auf diesen Wortlaut keine Anwendung. 5 ) Die Behandlung der Altgeldguthaben der im 8 21 des Währungsgesetzes bezeichneten Art wird durch besondere Vorschriften ge- regelt. G Altgeldguthaben der Besatzungsmächte 23 des Währungsgesetzes) erlöschen hiermit. () Die Alliierte Bankkommission wir ermächtigt, Verordnungen zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes zu erlassen. 8 35. Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt in den Ländern Baye 7 Bremen, Hessen und Württemberg- Baden 27. Juni 1948 in Kraft, N 5 * Der Dis- können mit vor- E 2 2 8 2 n S Ar. 73/ Dienstag, 29. Juni 1948 N e 4 3 an E „ Fast notwendige Resignation per erste, nahezu karnevalistische Freuden- f usch über gefüllte Regale und Schaufenster N t sorgenvollen Ueberlegungen gewichen. Ver- antwortlich für diese Reaktion ist die Reihe der in den Zeitungen spaltenfressenden Ver- üttentlichungen von Gesetzen, die sich mit der Jeuordnung unseres wirtschaftlichen und 3 nanziellen Lebens befassen. Wie mühsam es auch sein mag, durch das Gestrüpp der in den teten Stunden auf uns einstürmenden Be- ztimmungen hindurchzufinden, so bleibt doch für alle, ob Unternehmer oder Tag- Geld reicht weder hier noch dort. e zunächst getroffene Regelung, ter für einen vor dem Tag ung liegenden Zeitraum in lichen Verhältnis auszuzahlen, nünftige Ueberlegung auf ns korrigiert worden, des Unterne den: Einnahmen hmen aus Ein bril- notdürktig zusammengehalten wurde. Jetzt tun wir die ersten Schritte zu einem normalen Leben hin und es ist, als müßten wir weder von neuem gehen lernen. Es fällt uns sagbar schwer, es bringt Härten mit sich, die bei einem krüheren Einsetzen der Satu- erung unserer Lage vermeidbar gewesen Aber alles Ressentimentieren ist jetzt ja sogar schädlich. Es kann nur haben: Besonnen bleiben und in den bisweilen sauren Apfel beißen, oh es sich e Mieten handelt, die wir noch ben oder um die Zurückstellung zu kaufen und zu aufen. Halt und stehen wir di Es wird sich— 2 bokkentlich bezahlt machen. Dank an die Polizei Am Freitag waren 135 Polizeibeamte in L 6 nemmengekommen, um Dr. Cahn-Gar- der in seiner Eigenschaft als Ober- dürgermeister das Amt für öffentliche Ord- ung verwaltet, in grundsätzlichen Ausführun- gen zu hören. Nachdem Präsident Leiber in seinem echenschaftsbericht unter anderem ausführte, aß nach 1945 80 Prozent der gesamten Polizei aus politischen Gründen entlassen werden mußte und heute mit 627 Beamten der Schutz- olizei und 129 der Kriminalpolizei wieder der edensstand erreicht sei, dankte der Ober- ürgermeilster dem gesamten Personal für das orbllaliche und disziplinierte Verhalten in kritischen Tagen. Er erwähnte seine eigene chemalige Tätigkeit bei der Ausbildung von eibsamten und in der Schmugglerbekämp- g und schilderte in einer historischen Be- ichtung die Einengung des Begriffes„Poli- vom Altertum bis zur Gegenwart. Heute mle 5„ 2 Unbeständig und kühl Vorhersage bis Donnerstagfrüh: Am Dienstag meist stark bewäölkt ait wiederholten schauerartigen. teils auch gewittrigen Niederschlä- 0 gen. am Mittwoch wechselnd be- — Wölkt und besonders nachmittags och einzelne Schauer. Nachts Vorübergehend, aftt- rend. Höchsttemperaturen: 15—18 Grad, nächt- uche Tletsttemperaturen: 811 Grad. Mäßige pis ſchwache Winde aus West und Nordwest, später bflauend und auf Nord drehend. a Amt für Wetterdienst, Karlsruhe. hätte sie als Exekutive nicht unter, sondern n eben den anderen Verwaltungen zu stehen. Mit der von Polizeirat Riester gegebe- nen Versicherung, den Dienst auch weiterhin treu zu versehen und es als eine Pflicht zu betrachten, mit dem Volk zu leben und zu leiden und ihm zu helfen, fand die Versamm- lung ihr Ende. Wes. Kartoffeln bleiben bewirtschaftet Der Direktor der VELF hat nach einer Mitteilung des Landesernährungsamtes Hessen 29 Millionen fliegergeschädigl Kundgebung des Bundes der Fliegergeschädigten „Im Kampf sollst du dein Recht suchen!“ Diese These eines großen Rechtslehrers stellte bei der Kundgebung des Bundes der Flieger- geschädigten. Kreisgruppe Mannheim, am Samstag nachmittag im Rosengarten der Vorsitzende des Landesverbandes Hessen, Dü- 8 ing, seiner längeren Ansprache voran. Und zur dringenden Unterstützung dieses Kampfes gegen die bisherige Benachteiligung der Flie- gergeschädigten, die geradezu als„Bürger zweiter Klasse“ behandelt worden seien und 2. T. noch werden, forderte er weitgehenden organisierten Zusammenschluß. Denn von den 29 Millionen Fliegergeschädigten in Deutsch- land sei noch kaum eine Million organisiert, von den ca, 63 000 in Mannheim nur etwa 2000. Der Redner geißelte dann das sofort nach der Währungsreform beginnende Auftauchen all der notwendigen Bedarfsartikel, die man in aller Kaltblütigkeit gehortet und trotz dringen- den Bedarfs den Ausgebombten vorenthalten habe, Er forderte ein Gesetz zur Feststellung der Kriegsschäden und, da es ungerecht sei, wie bisher die Geschädigten die Lasten allein tragen zu lassen, ein gerechtes Lastenaus- gleichsgesetz, insbesondere eine Versteuerung des Vermögenszuwachses seit 1935, was durch- aus durchführbar sei. Weiter verlangte er er- höhte Produktion für den Bedarf der Kriegs- geschädigten. Zum Schluß berichtete er, daß die Flieger geschädigten in Hessen zu entspre- chenden Kommissionen zugezogen würden, bereits ein eigenes Dezernat und zusätzlich 10 Textilpunkte zu den 20 des Normalverbrau- chers erhalten hätten. Landtagsabgeordneter Baus er, Präsident Seite 38 mit Wirkung vom 1. Juli die Bewirtschaftung von Kleinfischen, Muscheln, Krabben, Ziegen- und Schafmilch, Molke und Molkeerzeugnis- sen, Futterrüben und zu Futterzwecken be- stimmte Wurzelfrüchte, Inlandshonig, Geflü- gel und Gartenbauerzeugnissen inländischer Was in den letzten drei Jahren allen noch Erzeugung aufgehoben. so ausgeklügelten Erfassungsmethoden nicht Das Landesernährungsamt betont. daß die gelungen ist, hat die Zugkraft der D-Mark be- Bewirtschaftung von Gartenbauerzeusnissen wirkt, nämlich: die Ablieferungsbereitschaft aus Einfuhren, also auch von Trockenobst, so- der land wirtschaftlichen Erzeuger bis an die wie die Bewirtschaftung von Kartoffeln tatsächliche Grenze des Eigenbedarfs zu stei- aller Art, nicht aufgehoben worden sei.(dena) gern. Am augenfälligsten zeichnet sich diese Erscheinung auf dem Obst- und Gemüsemarkt ab. Die früheren land wirtschaftlichen Absatz- genossenschaften, die in den vergangenen Jah- ren als Bezirksabgabestellen eine staatliche Erfasserfunktion ausgeübt haben und die Wa- ren über den Großhandel in die Einzelhandels- geschäfte lenkten, waren nicht in der Lage, die des Zentralverbandes, gab anschließend einen Bevölkerung auch nur annähernd ausreichend Rückblick auf Ursachen und Notwendigkeiten, mit Obst und Gemüse zu versorgen. Das lag die zur Währungsreform geführt hätten, und nicht immer daran, daß diese Produkte nicht teilte mit, daß er und Düsing sich persönlich in genügenden Mengen vorhanden waren. Man und in Briefen und Telegrammen mit aller erinnert sich noch recht gut an die außerge- Eindringlichkeit für eine so ziale Form der wöhnlich gute Obsternte des vorigen Jahres, Währungsreform mit praktischen Vorschlägen man hat auch noch nicht vergessen, daß trotz eingesetzt hätten, allerdings ohne Erfolg. des Reichtums nicht einmal alle Haushaltungen Der Redner befürwortete einen Zusammen- des Stadt- und Bandkreises die geringen Obst- schluß von Fliegergeschädigten und Flüchtlin- mengen erhielten, die als amtliche Zuteilungen gen, gab Einzelheiten des geplanten Lasten- aufgerufen waren. ausgleichsgesetzes bekannt, teilte mit, dag an Die Währungsreform und die Aufhebung Fliegergeschädigte zinslose Darlehen gegeben der Bewirtschaftung für Obst und Gemüse ha- werden könnten und daß ein Gesetzentwurf ben diese Schwierigkeiten buchstäblich über über Kürzung und Stundung der Hypotheken- Nacht beseitigt. Die Bezirksabgabestellen wur- zinsen für zerstörte Häuser sich in Vorberei- den seit jenem denkwürdigen Montag, an dem tung befinde. Zum Schluß forderte er dringend die neue Währung in Kraft trat, schlagartig Wohnungsbau an Stelle ganz unnötiger Bau- durch die von den Bauern freiwillig abgelie- projekte. ferten Mengen aus ihrer Rolle als Erfassungs- Da bei dieser versammlung aus den Reihen stellen herausgedrängt und fungieren jetzt de der Mannheimer Ausgebombten die hiesige facto wieder als Absatzgenossenschaften. Die Tagespresse mehrfach heftig angegriffen täglichen Anlieferungen sind zum Teil sogar wurde, sei festgestellt: Der MM hat die be- 80 groß, daß die Bezirksabgabestellen An- merkenswerten Veranstaltungen der Fliegerge- nahmesperren verhängen mußten. So schädigten stets berichtet, außerdem aus eige- nimmt z. B. die Bezirksabgabestelle in Ho k- ner Initiative eine Reportage„Wird auch Recht kenheim seit dem 24. Juni keine Karotten Unrecht?“ veröffentlicht. Endlich hatte er vor mehr an, weil das Angebot größer ist als die einiger Zeit der hiesigen Kreisgruppe die Nachfrage. Möglichkeit einer Veröffentlichung in eigener Die derzeitige große Ablieferungsbereit- Sache gegeben, Daß diese nicht genutzt wurde, schaft der Bauern erklärt sich gewiß nicht zu- war nicht seine Schuld, sondern die der Ge- letzt durch die guten Erträge der Gemüse- schäftsführung der Mannheimer Kreisgruppe, felder; der Hauptgrund wird jedoch in dem Und endlich sollte es sich auch bei den Flie- Bedarf an Bargeld zu suchen sein. Die Ge- Sergeschädigten herumgesprochen haben, daß meinde St. Leon, die zum Erfassungsgebiet eins Tageszeitung vielen Aufgaben dienen der Bezirksabgabestelle Hockenheim gehört, muß und nicht ein er Gruppe dienen kann. rei hat beispielsweise Jahre hindurch nicht einen 2 Zentner Karotten abgeliefert. Jetzt rollen „—— „Die Madonna der sieben Monde“ Ein äußerst interessantes psychologisches Pro- blem im Capitol: Vollkommene Bewußtseinsspal- tung bei einer Frau, hervorgerufen durch ein Er- lebnis in der Jugend. Ein Schock, der ein Leben lang nachwirkt. Das ist der Vorwurf dieses Films, mit dem man mehr hätte machen können, als ihn einzubauen in ein„Storychen“ von der guten Ge- sellschaft, in der eine sehr christliche Dame in besten Verhältnissen lebt, die unter Zurücklas- sung des Zeichens der„sieben Monde“ imren Mann mehrmals verläßt, dabei den ganzen Schmuck mitnimmt, um für ein halbes Jahr vol- lendete Räuberbraut eines Gentlemanverbrechers, zu spielen und zum Schluß durch eine Kostüm- verwechslung ums Leben zu kommen, Eine rei- zende, sehr moderne Tochter und ein ruhiger, verständnisvoller Gatte erleichtern das Betrach- ten des Histörchens, ebenso wie die Photographie, die zu sehr malerischen Effekten kommt und da- bei gerade noch die Grenzen zum„Süßlichen“ wahrt. Der Vorwurf des„Unmoralischen“, der auch gegen diesen Film erhoben wird, ist unan- gebracht, Denn das Problem der Schizophrenie ist dem Leben entnommen. Und das kitschige Bei- werk hat mit Moral nichts zu tun. er Todessturz von der Autobahn. Zwischen Neuostheim und Seckenheim stürzte ein LKW mit Anhänger die etwa fünf Meter hohe B= schung der Autobahn hinunter. Zwei Insaszen des Fahrzeuges wurden getötet und einer schwer Verletzt. Der Beifahrer, der zur Zeit des Unglückes den Lastzug steuerte, aber kei- nen Führerschein besitzt, wurde in Haft ge- nommen. 3 Fünf paketmarder dingfest. Durch ver- schärfte Ueberwachung konnten fünf beim hie- sigen Bahnpostamt beschäftigte Personen in Haft genommen werden, die in den letzten Mo- naten zahlreiche in- und ausländische Pakete beraubt hatten. 5 Rentenauszahlung wie bisher. Die Renten für Körperbeschädigte werden am 30. Juni und alle übrigen Renten am 1. Juli an den Post- Schaltern wie bisher ausgezahlt. plötzlich ganze Waggons voller Karotten aus 5 St. Leon an, insgesamt wurden 6000 Zentner 1 8 kein eee, Die Geldinstitute zur Ablieferung angemeldet. n Württemberg-Baden werden nach einer Mit- 7 5 teilung der Landeszentralbank wegen der An- 5 5* 555 Butan der mit der Währungsreform zusam- Zwiebeln und Karotten überschwemmt nur menhängenden Arbeiten ihre Schalter heute sind die einzelnen Erzeugnisse, je a dem für den Publikumsverkehr geschlossen Balten. Anbaugebiet, nicht überall in gleicher Menge Lebensretter werden geschult. Die DHRN erhältlich. Die Bezirksabgabestellen haben kührt ab 30. Juni mittwochs von 20.15 bis 21.30 die Aufgabe übernommen, die Produkte so zu Uhr im Flerschelbad den 83. unentgeltlichen jenken, daß sie in die Gebiete der größten Lehrgang im Rettungsschwimmen durch. Zum Nachfrage gelangen Auf Grund eines Ab- Abschluß des Lehrganges werden Prükungen kommens der Bezirksabgabestellen Hocken- für den Grund-, Leistungs- und Lehrschein heim und Weinheim wird es Wahrscheinlich in der DLRG abgenommen. Anmeldungen bel Kürze möglich sein. Sauerkirschen sowie Jo- Beginn des Lehrgangs im Herschelbad. 5 Eisenmarken verfallen. Das Landeswirt- schaftsamt teilt mit: Die Eisenmarken mit dem 8 Aufdruck„1. Halbjahr 1948“ verlieren am 30. Juni ihre Gültigkeit. Die Marken müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei einem scheckberech- tigten Lieferer(Hersteller oder Händler) un- tergebracht sein, wobei es keine Rolle spielt, ob die Ware sofort oder erst nach dem 30. Juni geliefert wird. 5 „Opernball“ im Mit dem Rückgriff auf Heubergers„Opern- bali“, diesem feinen Nachhall der Klassischen Wiener Operette, begab sich das Nationaltheater auf einen dem heutigen musikalischen Schwank- stil entgegengesetzten Weg, nämlich auf den Weg 8 des im Bezirk der leichten Muse so selten gewor- Nutzloses Altgeld. Durch die etst am Sams- denen guten Geschmacks. Heuberger War ein Mu- tagmittag bekanntg er Milli- siker, der auf sich hielt. Er hatte noch so etwas tärregierung, daß B nur bis wie ein künstlerisches Gewissen. Billige Effekt- 13 Uhr— Und nicht ents 5 E mm eee e 5 1—— 5 1 8 5 er hielt es für richtig, selbs 1e leichtge wich- nungszeiten der Geldinstitute, bis 20 Uhr— bei tigen Pikanterien einer Operettenhandiuns Künst- den Banken eingeliefert werden könne, sind lerisch ernst zu nehmen. Be Sibt unter den neuen einer großen Zahl von Personen zum Teil ex- Operetten kaum eine Partitur von soviel liebens- hebliche Verluste entstanden. 5. würdiger Grazie der musikalischen Erfindung, von Spruchkammertermine, 13. Juli(K-5. Schule) 6.30 so ungemeinem Feinsinn der instrumentalen und Uhr: Wilhelm Sprengel, Mannheim-Feudenheim: vokalen Faktur wie die des„Opernballs“. Diese 9.30 Uhr: Kurt Pohly, Ladenburg, Mühlgasse 21. kluggebauten aparten Ensembles, diese glasklare Wir gratulieren! Ihren 84. Geburtstag kelerte Burchsiehtigkeit in der Führung der Solo- und Gertrud Birkle, Mannheim-Rheinau, Karlsruher Chorstimmen und ihre geistreich-witzige Ver- Straße 11. Heute werden Franziska Stuckmann fnupkung untereinander, Wo findet man so etwas Mannheim, Akademiestraße 10, 80 Jahre alt und heute? Vollends diese humorsprühende Quves, Katharina Marzenell, Mannhelt.Seckenheim, Zih- türe, dle— Fünfzehn Jahre vor Richard Strauß! ringerstraße 18, 66 Jahre.— Pas Fest der goldenen— 0 der instrumentalen Farbenmischuns und der Hochzeit begehen Max und Katharina Baumgarten, melodischen Haltung deutlich den„Rosenkava- Mannheim alte Seckenheimer Straße 2. Karl lier“ ankündigt. Ist das nicht auch ein Qualitäts- Zeyer, Mannheim, U 5, 11, feiert nicht— wie wir merkmal: Auf jeden Fall merkt man dem Höchst am Samstag meldeten— sein eigenes 60jähriges gefälligen Werk seine Tünfzig Jahre nicht im min- Arbeitsjubiläum, sondern das 60 jährige Bestehen desten an, und selbst die an sich arg verbrauchte seiner Glaserei. 5 Handlung— jene alte Geschichte von den drei Lelzie Mannheimer Spiele der Miesenrunde da alle Fußball- und Handball- spiele sehr gut aufgezogen Waren und muster⸗ . 5 ührung lagen. Flankenball Konrad vor der Nase Weg,. mühelos verwandeln konnte, und Kurz danach lieg ich Diringer von einem halbhoch geschossenen Ball Schades überraschen. Im Neckar aner Sturm ks der Faden immer wieder bei Wenzelburger Ab, der eben kein Stürmer ist. Das bewies er in der Weiten Hälfte als Verteidiger mit einer guten Leistung. Mit umgestellter Mannschaft kamen die Neckarauer aus den Kabinen und hatten im Feld. Splel Weiterhin ein Uebergewicht. Es fehlte nur ler konzentrierte Torschuß. Balogh konnte end- lich eine der vielen Chaucen in der 6. Minute ver- Verten. Die wohl größte Chance vergab Martin Eramminger eine Viertelstunde vor Schluß. Völlig Telstenhend schoß er aus kurzer Entfernung neben s Tor. Die Fürther, deren beste Spieler Nie- enn, Schade und Popp waren. ließen manche Wünsche offen. Nur selten blitzten einige gute Kompbinatlonszüge auf. Die Schuld an der Nieder- lage trägt allein der Neckarauer Sturm, denn dd hatte mehrere Male Gelegenheit, die entscheidende je Hintermannschaft, is auf den Lapsus Weingärtner Crank- einige Unschönheiten geführte Treffen gut, W. I. Zahme„Laubfrösche“ bei Waldhof 1 M²it einem 370-Sieg über die grasgrün gekleide- 5 ben Sportfreunde Stuttgart, die auf der untersten Sprosse der Oberliga-Leſter sitzenblieben, erab- schiedete sich die Waldhof-Elf für diese Sage don hren Mannheimer Freunden. Es gab Viele leere Plätze und die 1500 Zuschauer brauchten sich, Hetz der im Zuge der Währungsumstelluns Ln! wagten Preise(0,60, 1— und 2 Du) nicht s drängen. Die Schlußlient-Elf bot eine sehr meflect Leistung, Dafür schossen Rube, Fanz und Hölzer drei gekonnte Treffer, In der ersten Halbzeit warteten die Sportfreunde noch mit einer befrle- digenden Leistung auf, in der zwelten Hälfte aber fielen sie völlig ab. Das Spiel erheiterte dureh eine grasgrüne Ballakrobatik“ die ee Vin verabschiedet sich mit Sieg Die Rasenspieler lieferten eine technisch über- zagende Partie und konnten in diesem nur durch- Zehnittliches Niweau zeigenden Spiel ihre Ueber- AEsenneit beweisen, Pie Abwehr der Frankfurter onnte sich nur eine Helbzeit lang gegen dle in blendender Laune spielenden Rasensportler be- Baupten und wurde immer mehr überlastet, ga uch der Sturm der Frankfurter recht mittelmäßig 5 Die Mannheimer brachten außer ihrer bes- 1 5 1 4 ren Technik grögte Schnelligkeit auf und zeig- n gute Einzelleistungen besonders in der Läu- reihe, Ausgezeichnet war der Rechtsaußen Lött- der in der 58. und 65. Minute auch die beiden sten Tore für den Ven schießen Konnte. In der F. Minute stellte der Halbrechte Arsebnis auf 320. Nur 1000 Zuschauer sahen diesen dampf, der einen recht unterschiedlich pfeifen 15 Spielleiter in Gütlein(Stuttgart) natts, Sr. er Myci 08 Mannheim kann aut eine reibungs- Abwicklung seiner Jublläums veranstaltungen Stlefvater das Die Jubilaumsspiele des Myc os Mannheim zurückblicken, gültig durchgeführt wurden. Bei den Fußball- Schülern holte sich der SV Waldhof nach Ver- längerung einen 2:1-Sieg im letzten Spiel gegen die SpVgg. 07 Mannheim. Die Fußball-Freund- schaftsspfele des MFC 08 betriedigten alle Zu- schauer. Im letzten Spiel gegen den ASV Feuden- heim lag os zunächst mit d: im Rückstand, ver- mochte aber durch bessere Zusammenarbeit der Mannschaft ein 3:2 zu erspielen. Das Endspiel mußte jedoch auf den kommenden Mittwoch ver- zchoben werden, da SpVgg. 07 Mannheim und Phö- nix Mannheim punktegleich an erster Stelle ste- hen., Im Blitzturnier, an welchem 8 Vereine teil- nahmen, kamen die FSG Seckenheim und VfB Kurpfalz ins Endspiel, Mit einem knappen 1:0 hol- ten sich die Seckenheimer den Threnpreis des Turniers 3 vyt Vorolympiade in Deutschland? Bisher kaum beachtet; steht diese Woche ein bedeutendes Ereignis auf dem Gebiete des inter- nationalen Sportes bevor. Die deutsche Reiter- elite tritt vom 29, Juni bis 4. Juli mit den O1 YVm- pla mannschaften verschiedener Nationen in Aachen zum Vergleichskampf an. Der Über- legene Sleg des USA-Teams im dles jährigen„Preis 4er Nationen“ in Luzern läßt einen spannenden Kampf erwarten, da die Olympiasieger Deutsch- lands, von 1936, mit am Start sind. Dr. RG Kanumeisterschaften in Karlsruhe Man konnte sich Wirklich wundern; trotz aller Schwierigkeiten waren 380 Fahrer bei der von den Rheinbrüdern vorbildlich ausgerichteten Kaenu-Kurzstreckenregatta im Rheinhafen am Start. Vor 4000 Zuschauern konnte die MRd fünf Meistertitel für Mannheim erringen. In den Mei- zterschaftsläufen gab es, folgende Ergebnisse: 5 2 nioren: Einer-Kajak Helmut Toller(MKC) 3281.3: Zweler-Kajak: Mannheimer Kanu- Ges. (Noller-steinhauer) 3:16,5; Vierer-Kajak: Mann- heimer-Kanu- Ges.(Foller-steinhauer-Breitenstein- Kohl) 3:00,66. Fraue n: Einer-Kajak Martha Schleicher(Mk) 2202, 2; Zweier-Kajak: Rhein- brüder Karlsruhe(Hensler-Hölle) 155,0; Vierer- Kajak: Mannheimer, Kanu- Ges.(Schleicher-Wel- ker-Fay-Lorenz) 143,0. Jug en d: Einer-Kasak: Bechtel Gbeinbr. Karlsr.) 1:46, Zweier-Kajak: Rheinbr. Karlsruhe(Bechtel-Kölme) 1:39, Vie- rer-Kajak: Rheinbr. Karlsruhe(Bechtel-Müller- Kölmei-Trappenberg) 1:33,6. Weibl. Jugend: pflüger Rheinbr. Karlsruhe) 2:12,68; Zweier-Kafak: Rheinbr. Karlsruhe(Schwan-Ey) 156,5; Vierer- Kajak: Rheinbr. Karlsruhe(Schwan- Krombholz- Fby-Pflüger) 148,0. Mannschafts- Kana dier CM, Senioren: 1. Wiesbadener RV. 3128,83; 2. Rheinprüder Karlsruhe 329,0; Jugend: Rhein- brüder Karlsruhe 1:47,58. Vo. Bahnmeisterschaften im Gewitterregen Die auf der nunmehr einwandfreien Phönlr- Kampfbahn durchgeführten Bahnrennen, in deren Mittelpunkt die Badischen Bahnmeisterschaften standen, mußten wegen dem Gewitterregen Vor- zeitig abgebrochen werden. Dadurch fiel das 150 Runden-Mannschaftsrennen Alus. Dle Flleger meisterschaft konnte Lipp-Mann- neim einwandfrei für ein weiteres Jahr in Besitz nehmen. Er distanzierte Kaufmann Klar auf den 2. Platz. in der 10 C-m- Meisterschaft schien es, als Würde Ziegler einem sicheren Meistertitel zu- streben. Ein Sturz vor der 3. Wertung aber brachte ihm Keine Punkte und dadurch Kauf- Ringen: ASV Feudenheim— As Heidelberg mann den Vortritt, der den Titel knapp mit 20 12½:2½;(Schüler) 2:5. Punkten vor Ziegler(19 Punkte) gewann. Die Ju- gendmeisterschaft über 1000 m sicherte sich der Freundschaftsspiele: Mittwoch, 30. Juni: AS aufstrebende Elge(Mannheim) vor Kleber und Feudenheim— VfR Mannheim(18.30 Uhr). Don- Wölkelschneider, während in der Klasse der Alten nerstag, 1. Juli: TSG Rohrbach- SV Waldhof(19 5 sleggewohnte„ 5 Zuge Uhr), Unionplatz. 1 am und Stapf und Rößler au e Plätze ver- u g Wies. Das 9000-m-Punktefahren sicherte sich Kauf- 11 5 mann(Mannheim) vor Ziegler, Dewald und Sve- Bayern Mü. 72.38 eina. Das Gäste-Ausscheidungsfahren, das bei einer Stuttg. Kick. 111257 Beteiligung von 20 Fahrern sehr spannend verlief, SV Waldhof 77259 gewann Klehr Frankenthah vor Egle(Ulm) und Vin Stuttg 87287 den Schweinfurtern Ziegler und Fopp. L. B. VfR Mannh. 66:55 2 2. Kick. Offenb. 74:59 . 3 1 5 FSV Frankf. 6550 41:33 Wacker Mü. 41169 21:55 Stuttgart 310, Rotweis Frankfurt VfR Mann 2 55 5 heim 0:3, Stuttgarter Kickers— Schwaben Auss- Schw. Augsb. 66:59 41:35 Sporttr. Sts. 1 2 burg 09, Vel. Neckarau— spysg. Fürth 1. 1. FO Kaiserslautern schlug Südmeister tracht Frankfurt— Beyern München 2 Fiekers Auch das zweite Entscheidungsspiel um die Offenbach— 1060 München 610, Ve Stuttsart Se- französische Zonen meisterschaft konnte der 1. FC Sen 1, Ee 05 Schwein curt 42, 4. Fe Nürnberg se- Kaiserslautern mit einem 6:1-Sieg über den Süd- sen Viktoria Aschaffenburg 320. zonenmeister Rastatt gestalten. Der„bruune Bomber lriit ungeschlugen ub Jersey Joe Walcott:„Louis ist immer noch ein großer Meister“ 55 000 Zuschauer füllten Mit drei linken und einer rechten Geraden in das Lankee- Stadion, um das Gesicht von Walcott begann die 5. Runde. den letzten Rampf Joe Aber der schnelle„Jersey“ konnte sich aus dem 1 0 8 Louis gegen seinen Heraus- Nahkampf befreien und im heftigen Schlagaus- forderer Jersey Joe Walcott ausch durch Vorteile die Runde für sich ent- zu sehen. Was bisher noch scheiden. Durch schnelle„Sidesteps“ lieg der Her- keinem Weltmeister gelang, ausforderer seinen Gegner nie richtig„Maß neh- konnte Ice verwirklichen: men“, Eine narte Rechite Walcotts zum Kopf von Als ungeschlagener Welt- Louis beendete die sechste Runde. Der Kampf meister aller Klassen abzu- verlief bis ir die siebente Runde so temperamen:- treten. Beide Boxer befan- los, daß die Zuschauermenge in empörte„Ffui- den sich in bester körperli- Rufe“ ausbrach. Eine Rechte Walcotts war der cher Verfassung. Mit seinem einzige„Punch“ bis zur Hälfte der achten Runde, bisher höchsten Kampfge- 80 daß der Ringrichter beide Kämpfer zu größe- wicht von 2135 englischen rer Aktivität auffordern mußte. Der kurze Pfund(1 Pfd.- 445 g) trat Schlagwechsel der unentschiedenen Runde wurde Louis seinem Gegner Wal- durch den Gong unterbrochen, Im heftigen Schlag- cott, der 194 Pfund wog, austausch punkteten beide Boxer eifrig, dabei gegenüber., Joe Louis Wollte hatte der„Bomber“ mit Doubletten mehr Glüaà diesmal seinen schwachen und holte sich knapp die Runde, Während die Punktsieg vom 6. Dezember zehnte Ründe durch ausgeglichene Leistung Wie- 1947 mit emer besseren der unentschieden endete. Leistung unterstreichen. Zu Beginn der 11. Runde Dies bewies der 34jährige Waren die Zuschauer sehr Joe mit seinem K. o.-Sieg in unzufrieden. Zwischenrufe der 11. Runde, Nach seinem ließen Louis akiver werden. Sieg meinte er: Walcott wurde mit harten „Heute war mein letzter Schlägen durch den Ring N Kampf“. getrieben, blieb, an die Vine große Box- Karriere Seile gedrängt, hängen und wurde somit abgeschlossen, denn seine 115 müßte eine Serie kurzer Kämpfe(davon 61 Profi-Begegnungen) konnte Haken an den Kopf ein- Louis als Sieger bestehen. 5 stecken. Das Ende kam Die Eröffnungsrunde, die fast ohne Schlag- plötzlieh und dramatisch. wechsel verlief, konnte Walcott durch zwei linke Gerade als Walcott parie- Haken für sich buchen. Auch in der zweiten ren wollte, traf ibn ein Runde ließen die Boxer jede Aktivität vermissen Dutzend Schläge an den so daß die Runde unentschieden verlief, Den Kopf. Eine mit„Dampf“ ge- entscheidenden Schlag, den der Weltmeister, in jadene Rechte traf Waleott der dritten Runde anbringen wollte, parierte er- an die Kinnspitze. Joe Wal- sey“ durch geschicktes Abducken. Nachdem eine cott versuchte bei„neun“ zweite Rechte ihr Ziel verfehlte, traf Walcott auf die Beine zu kommen, mehrmals das linke Auge des„Bombers“. Fin brach jedoch zusammmen blitzschnell geschlagener rechter Haken riß Louis und wurde liegend ausge- on den Beinen. Louis ging sofort hoch, nur der zählt. ong rettete ihn vor Weiteren Angriffen des die Nach der Siegerverkün- Runde führenden Walcott. Jetzt stelite Louis sieh digung erklärte Louis: 5 den Stil seines Herausforderers ein, Waleott„Heute nacht habe ich letzt- am trotzdem mit einem Haken ins Ziel, indem er mals gekämpft.“ Joe Louis“! Louis Auge wirkungsvoll traf. Im Gegenangriff a Kampfbörse gegen Jersen trieb der Meister Jersey durch den Ring, ohne zu Joe Walectt beträgt 252 000 Dollar. Walcott erhält treffen. Diese Runde War ausgeglichen. etwa 128 900 Dollar,(dena 5 1 37135 36:38 34:40 33:41 31:45 30:44 25:51 22:52 0 Eintr. Frankf. 50755 TSG 46 Ulm 57:59 FC O5 Schwyf. 49:52 VfB Mühlbg. 53:58 SpVgg Fürth 68:86 VfL. Neckarau 47:73 Vikt. Aschaff. 47:88 Rotw. Frankf. 47:90 60:14 50:24 50726 46-26 45731 43:31 43:33 42232 — 3 Schwemme uuf dem Obsi- und demüsemurkl Bezirksabgabestellen verhängen Annahmesperre für einzelne Erzeugnisse hannis- und Stachelbeeren in den einschlägi- gen Geschäften der Gebiete zu kaufen, die Weniger Obstbau treiben. Auf diese Weise blei- ben den Verbrauchern unnötige Fahrtkosten und ein nicht unerheblicher Zeitaufwand er- spart. Durch Einführung von Richtpreisen wird auch vermieden, daß die Waren zu Ueberpreisen verkauft werden. In die bis jetzt noch reichlich unklaren Preisverhältnisse wird insofern ein Wandel eintreten, als neue örzeugerhöchstpreise fest- gesetzt wurden, die im Vexkauf eingehalten werden müssen. Wer seine Ware direkt beim Erzeuger bezieht, braucht u. a. für ein Pfund Karotten(aus feldmäßigem Anbau) keinesfalls mehr als 10 Deutsche Pfennig, für Erbsen 16, für reife Stachelbeeren 20 und für Gart a- erdbeeren 50 Pfennig zu bezahlen. Beim Be- zug über den Groß- und Eleinhandel erhöht sich der Preis um 40 Prozent. Wichtig ist auch, daß Karotten nicht mehr gebündelt angeboten werden dürfen. sie müssen lose und ohne Grünstrunk verkauft werden, damit der Ver- braucher möglichst geringen Abfall hat. b. Frischer Wind Originalzeichnung: Wolf Strobel Der Tummelplatz wird immer kleiner Nationaltheater nach amourösen Abenteuern lüsternen Ehemän- nern, die hre Frauen zu hintergehen suchen, ohne zu merken, daß sie selbst längst hintergangen sind— nimmt sich im Licht der musikalischen Noblesse Heubergers immer noch sehr gefällig aus, zumal Hans Beeker das lustige Spiel frisch und munter aufgezäumt hatte. Theo Lienhard, Max Baltrus chat und Kurt Schneider als die drei in tausend Verlegenheiten geratenen Helden auf der einen, Gertrud Jenn, Sutter und Nora Landegleh aa ren Seite, Wẽarfen einander mit sel 5 J und Singelfer die Bälle zu, Wobei namentf n die Herren eine wirksame Komik ins Feld führten. Anja EIK hO ff stak in Hosen und gab mit viel Charme Sutgespielter Unerfahrenheit in Liebes- dingen den blutjungen Marinekadetten, der sich an das Kammerkätzchen hält und zusammen mit Hildegard Stolz jenes berühmt gewordene schmeichlerische Duett vom Chambre separée mit viel Plkanterie sang. Nicht zu vergessen schließ- lich Ursula Sehindehüftte als vielbeschäf- tigte Chansonette Feodora, Freunden„Dodo“ rufen läßt u. an drei Stellen zu- Sleich soupiert, sowie der gelungene Oberkellner Philipp, den Burkhard Hochber ger mit einer Routine gab, als hätte er in seinem Leben nichts anderes getan, als Liebespaaren in Chambre 86 parèes den Hummer serviert. Sehr hübsche tänze- rische Intermezzi mit solistischen Darbietungen (Eva Marie Elek und Rudi Schas che h er- Freuten zwischendurch das Auge, die ausnehmend geschmackvollen Bühnenbilder Heinz Danfels taten das Ihrige, und als musikalischer Steuer- mann des Ganzen fungierte Joachim Popel k a an der Spitze des sehr akkurat spielenden Or- chesters mit überlegener Sicherheit. Nur der Vor- trag der Ouvertüre hätte tempomäßig noch einen Sehuß Spritziskeit mehr vertragen Können, Das Haus amüsierte sich ganz vortrefflich. C. O. E. 8. . Eine neue Tragikomödie Am Freitag, 2. Juli, 16 Uhr, findet im National- theater in Anwesenheit des Autors dle Urauf- Führung der Tragikomödie Der Doppelg än- ger“ von Eugen Linz statt. Das Stück, dessen Wesentlicher Gehalt die Fabel von der Zeitbe- dingtheit des dämonischen Menschen ist, entstand im Jahre 1945 und stellt den gefangenen Napoleon und seinen Doppelgänger Robeaud in den Mittel- punkt einer Traumhandlung. Die Spielleitung hat Richard Dornseiff. Die Bühnenbilder entwarf „ In der Doppelrolle: Helmuth von César Santelli in Heidelberg Die Organisatoren saßen auf Kohlen, denn die übrigen Veranstaltungen, an denen César San te11i in Deutschland teilnehmen sollte, waren im Strudel der Währungsreform versunken. Aber der kleine temperamentvolle Korse, der die respekt- gebietende Bürde eines Generalinspekteurs im französischen Erziehungsministeriums und Beauf- tragten für Deutschland und Oesterreich mit eben- soviel Charme wie Indifferenz zu tragen verstellt, War eigens aus Paris, das er am Vortage ver- lassen hatte nach Heidelberg gekommen, um am vergangenen Donnerstagabend zu den Gästen der Kreisgruppe Heidelberg der Europa- Union über seinen Freund Georges Duhamel zu sprechen. Er hatte die strapaziöse Reise unter- nommen, weniger, wie man spürte, um einen Vor- trag zu halten, sondern um eine Mission zu“ er- füllen— und in der Tat: was man da hörte, war mehr als ein Vortrag in des Wortes gemein- hin üblicher Bedeutung: Eine Hymne vielmehr, Sesungen mit der warmen Begeisterung und der glühenden Liebe des südlichsten der Franzosen, Setragen von dem noch nicht verlorenen Slauben an den Wert des Menschen. Der graue, nüchterne Hörsaal des physiologischen Instituts schien für eine Stunde in die Nähe des Panthéons versetzt zu sein. Das Bid des mitfühlendsten, mitleidend- sten der lebenden französischen Dichter war nach den ersten pointierten sSentenzen da ohne daß Duhamels Leben überhaupt mit einem einzigen Wort nur erwähnt worden wäre, Kein trockenes: er wurde geboren., keine Station seiner ruhm- bedeckten, ehrenbeladenen Laufbahn, Hie und da nur ein Satz aus seinen Schfiften, und den vom sten Augenblick gebannten Zuhörern wer Du- Hamel nah wie ein zweites Ich. Der von düsterer Sorge und brennendem Wissen erfüllte Mensch, Arzt 2 Krankenlager des Patienten, über den ein Weltweiter Himmel sich spannt: der Zivilisation, ausgeliefert einer schrecklichen Krankheit, die da heißt Maßlosigkeit des Menschen und armselige Sucht nach vorgeblichem Fortschritt, Die morali- sche Zivilisation, Stolz und Ausdruck der mensch- lichen Würde, liegt in der Agonie erstickt von der mechanischen Zivilisation, auf die ein Sklave un- endlich stolz ist und die ihn, der er blind in rer Gefolgschaft treibt, von den perfektioniertes Schlachtbänken Chikagos zu den ebenso rationel- len Folterkammern Europas führt. Man hört. Venig gutes Französisch in Heidele berg. Form und Inhalt dieser Rede, die eine Bot- schaft des„onderen Europas“ war, waren WO EI das vollendetste, was wir seit langem vernahmen. Ehrlich begeisterter akademischer Betfall läßt dar- auf schließen, daß der dichtgefüllte Saal dachts wie Wir, b, K. die sich von ihren Doris Seite 4 a e ned reer 85 Dienstag, 29. Juni 1948/ Nr. 7 Einzelheiten zum Umslellungsgeselz Arbeitsplan des Finanzamtes/ Laut 8 1 beziehen sich die Vorschriften des I(mstellungsgesetzes) auch auf jene Alt- geldguthaben, die von Einwohnern des Wäh- rungsgebietes bei Geldinstituten unterhalten werden, deren Sitz vor dem 21. Juni 1948 aus einem anderen Gebiet Deutschlands in das Währungsgebiet verlegt worden ist. Nachzahlung des Kopfbetrages Weist der Inhaber des Reichsmark-Abwick⸗ lungskontos nach, daß er Oder einer seiner Familienangehörigen den Kopfbetrag nicht er- halten hat, so ist ein zu Unrecht angerechneter Betrag nachträglich zur Umwandlung in Neu- geldguthaben freizugeben. Gleiches gilt, wenn nachgewiesen wird, daß nur ein Teil des zu- stehenden Kopfbetrages in Anspruch genommen wurde(& 3). Als Nachweis gilt in diesen Fäl- len eine Bescheinigung der Kartenstelle, die für den Anspruchsberechtigten zuständig ist. Der Arbeitsplan des Finanzamts Die Paragraphen 10 und 11. bestimmen, daß das Finanzamt die ihm übertragenen Aufgaben in nachstehender Reihenfolge zu erledigen hat: 1. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vori- gen Stand(8 8 Abs. 2 U)—[Nachträgliche Meldungen von Guthabenl. 2. Antrag auf Erteilung von Unbedenklich- keitsbescheinigungen für Sofortfreigaben; bei natürlichen Personen spätestens am 10. Juli 1948; bei juristischen Personen spätestens am 20. Juli 1948, wenn der Antrag mindestens fünf Tag vor dem Ablauf dieser Frist gestellt wird. Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbeschei- nigung darf nur versagt werden, wenn die Alt- geldguthaben des Antragstellers nicht kristge- mäß angemeldet worden sind, oder wenn der Antragsteller kein Unternehmer, Gewerbetrei- bender oder Angehöriger eines freien Berufes ist(im Sinne der Begriffsbestimmungen des UG § 1 Abs. 1 Ziff. 4), oder wenn der Verdacht besteht, daß der Antragsteller sich nach Er- teilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung seinen steuerlichen Pflichten entziehen könnte. 3. Prüfung. ob gegen die Steuerpflichtigen nach 87 Abs. 2 des UG ein Strafverfahren einzuleiten ist. 4. Entsprechende Prüfung auf Grund des Vordruckes A von Gewerbetreibenden und An- gehörigen freier Berufe. 5. Entsprechende Prüfung auf Grund aller übrigen Vordrucke A. 6. Durchführung etwaiger Strafverfahren. Falls ein eingeleitetes Strafverfahren oder die Vorerhebung dazu ergebnislos verläuft, hat das Finanzamt die Freigabe des Altgeldguthabens zu verfügen.(8 12). Verfallserklärungen nach 8 7 Abs. 3 des U obliegen dem Finanzamt, soweit sie wegen einer Serichtlich festgesetzten Geldstrafe auszuspre- chen sind. 9 Für Kriegsgefangene, die nach dem 20. Juni 1948 entlassen werden, finden die Vorschriften über die Anmeldung von Altgeldguthaben keine Anwendung, wenn sie binnen sieben Ta- gen nach Ihrer Entlassung unter Vorlage des Entlassungsscheines den Vorschriften des Wäh- rungsgesetzes(Anmeldung usw.) entsprechen. Altgeldguthaben von Personen außerhalb des Währungsgebietes, deren auswärtiger Wohnsitz den Geldinstituten bekannt ist, werden nach Maßgabe obiger Vorschriften in neues Geld um- gewandelt, wobei auf dem Kontoblatt zu ver- merken ist, daß es sich um das Guthaben einer 8 Die Rechte der Versicherten außerhalb des Währungsgebietes lebenden Per- son handelt. Die Rechte des Versicherten Falls am 20. Juni 1948 der Versicherungs- nehmer seit zwölf Monaten oder länger keine fällige Prämie der Lebensversicherung bezahlt hat, gilt das Versicherungsverhältnis von die- sem Tage als gekündigt und die Versicherung wird in eine prämienfreie Versicherung um- gewandelt, wobei die bisher geltenden Bestim- mungen über die Kündigung der Versicherungs- verhältnisse nicht anzuwenden sind. Wird eine Lebensversicherung in eine prämienfreie Ver- sicherung umgewandelt oder ist ihr Rückkauf- wert auszuzahlen, so ist die Berechnung auf das Ende der Versicherungsperiode abzustellen, für welche die Prämie ganz oder teilweise be- zahlt worden ist, frühestens jedoch auf den Schluß der Versicherungsperiode, auf welche der 8. Mai 1945 fällt. Kriegsgefangene oder Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im Ausland interniert sind, haben binnen sechs Monaten nach Rückkehr das Recht, die Wieder- inkraftsetzung des Vertrages zu fordern. Vor- stehende Vorschriften finden keine Anwendung auf Versicherungsverträge, die vor dem 21. Juni 1948 gekündigt worden sind.(S 3, Dritte Durch- führungs verordnung.) Versicherungen, die in Prämienfreie Versicherungen umgewandelt wer- den oder umgewandelt worden sind. werden nach 8 6 wie folgt auf DM umgestellt: Die Prämienreserven der reservepflichtigen Le- bens versicherungen werden vom 21. Juni 1948 einschließlich angewachsener Ge- winnanteile durch Ersetzung von je 10 RM in eine DM umgewandelt, wobei eine nachträg- liche Aufwertung im Sinne des 8 16 Abs. 2 des UG natürlich eine Erhöhung der Prämien- reserve zur Folge hat. Lebens versicherungen ohne Prämienxeserve werden lediglich dadurch umgestellt, daß die zukünftige Prämienrate in Reichsmark auf einen gleichen Betrag in Deut- sche Mark umgestellt wird. Rentenansprüche für Rentenversicherungen, für die der volle Kaufpreis bezahlt wurde, werden als Altgeldguthaben behandelt, wobei eine etwaige Anwendung des 8 16 Abs. 2 des U eine entsprechende rückwirkende Erhöhung nach sich zieht. Bei Rentenansprüchen, die noch nicht völlig erkauft sind, erfolgt eine Auf- teilung in den bereits bezahlten und den un- bezahlten Teil, die Umstellung auf DM im Verhältnis 10:1 wird nur auf den bereits be- zählten Teil des Rentenanspruches angerech- net. Weitere Prämienzahlungen sind in Höhe des vereinbarten Reichsmarknennbetrages in Deutscher Mark zu leisten. Laufende Versiche- rungen bleiben an Stelle von Reichsmark mit gleichem Nennbetrag in Deutscher Mark in Kraft. Der vom 21. Juni 1948 ab bis zum näch- sten Prämienfälligkeitstermin laufende Zeit- raum der Deekung wird in dem Verhältnis ge- kürzt. das für Verpflichtungen in Reichsmark gilt. Wenn nach Art der Versicherung die Anwendung dieses Grundsatzes nicht zweck- mäßig erscheint, hat der Versicherungsnehmer in Deutscher Mark 90 v. H. des Reichsmarknenn- betrages nachzuzahlen, der als Versicherungs- prämie für die Zeitspanne vom 21. Juni 1948 bis zum Ende des ursprünglich gedeckten Zeit- raumes zu zahlen gewesen wäre. Fällt das Ende der Deckung in einen Zeitraum von 15 Tagen nach dem 21. Juni 1948, so kann der Versicherungsnehmer während dieses Zeit- raumes kündigen. Die Prämie ist alsdann für den zusätzlich gedeckten Zeitraum zu zahlen. Schadenansprüche aller Art, die vor dem 21. Juni 1948 entstanden sind, werden nach den MGU I Bestimmungen über bestehende Forderungen behandelt. Wiedererhöhung der Lebens- und Rentenversicherung bis zur ursprünglichen Versicherungssumme oder bis zum ursprüng- lichen Rentenwert erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen über eine Versicherungserhö- hung. Vorauszahlungen auf Prämien sind nach den Bestimmungen über Geldforderungen um- zustellen. FOW Ausländer in deutschen Vorständen Die im Herbst 1947 in der Auslandspresse aufgetauchten Gerüchte, wonach in den Ruhr- kohlengruben, von denen die überwie- gende Aktien-Majorität sich im Besitz von Interessenten in Belgien, Frankreich, Luxem- burg und Holland befinden, ausländische Dele- gierte in den Vorstand entsendet wurden, be- stätigen sich(s.„Wirtschaft am Rhein“ Nr. 22). Die britische und die USA-Regierung stimm- ten dieser Entwicklung zu. Bei den in Frage kommenden deutschen Unternehmen handelt es sich um sechs bis sieben Bergwerksgesell- schaften, bei denen ausgesprochen auslän- disches, maßgebendes Interesse vorliegt. Die Pläne wurden inzwischen realisiert; so sind in den Vorstand des von dem luxemburgischen Hüttenkonzern ARBED kontrollierten Esch- weiler-Bergwerks-Verein zwei Vorstandsmit- glieder aus Luxemburg eingetreten. Auch bei dem großen westdeutschen Elektrokonzern Fei- ten& Auilleaume Carlswerk AG. in Köln- Mühlheim ist eine Erweiterung des Vorstandes in gleicher Weise zu verzeichnen. Bei weiteren Bergwerken im Aachener und teilweise auch im unmittelbaren Ruhrrevier stehen die Er- nennungen bevor. Als stark ausländisch orien- tiert kommen dabei die Bergwerks-Aktienge- sellschaften Fahlbusch und Friedrich Hein- reich sowie Robert Heinrich in Betracht; bei der zuerst genannten Gesellschaft liegt die Majorität des AK. in Belgien, bei den übrigen Gruppen gehört sie dem französischen Konzern de Wendel. Darüber hinaus hat man in der letzten Zeit auch die Aufsichtsräte vrschiede- ner AG., bei denen die Majorität im Auslande liegt, so erweitert, dag unter Einschluß der neugewählten Mitglieder das Ausland die Ge- sellschaften beherrscht. Die Bewegung ist noch nicht abgeschlossen und sie wird noch stärker in Erscheinung treten, wenn erst die Bewilli- gung von großen Auslandskrediten für die deutsche Industrie spruchreif werden wird. 15 (M Kritik an der Oficomex Deutsche Exportkreise in der französischen Zone üben scharfe Kritik am zonalen französi- schen Außenhandelsmonopol Oficomex. Die Außenhandelsfirmen sind der Ueberzeugung, daß von dieser Institution, die in der französischen Zone die gleichen Aufgaben hat wie die EIA im vereinigten Wirtschaftsgebiet, die deutschen Of- ferten hauptsächlich zur Orientierung benutzt Werden. Das Mißtrauen dürfte um so beèrechtigter sein, als keine deutsche Stelle Einblick in die De- visenkosten nehmen kann, Zudem werden die außerordentlich knappen deutschen Devisen noch häufig recht un zweckmäßig verwendet. Beispiels weise wurden von der Oflcomex für das franzö- sische Besatzungsgebiet Linsen aus der Türkei im- Portlert, die erhebliches Untergewicht und unge- niegbaren Besatz(Käfer) aufwiesen. Das Geschäft wurde über Pariser Makler getätigt, obwohl von deutscher Seite darauf aufmerksam gemacht Wurde, daß türkische Linsen nur selten für die menschliche Ernährung geeignet seien. Die Ausfuhr leidet unter ähnlichen verhältnis sen. So blockiert dieses französische Amt sämt- uche hochwertigen deutschen Ausfuhrprodukte bzw. exportiert sie über Frankreich. Der gutge- schriebene Pevisenpreis wird den Exportfirmen jedoch vorenthalten. Von deutscher Seite wurde betont, daß direkte Verhandlungen mit den krühe⸗ ren ausländischen Kunden höhere Devisenpreise und dementsprechend auch höhere Devisengut- Zur Rückguhe des deutschen Lewerkschufisvermögen Der amerikanische Gewerkschaftsverband American Federation of Labor(AFI) hat im Interesse der deutschen Gewerkschaften die Forderung nach Rückgabe des deutschen Ge- werkschaftsvermögens erhoben, In einem in den „Internationalen Freigewerkschaftlichen Nach- richten“ veröffentlichten Schreiben begründet Matthew WoII, einer der Vorsitzenden der AFL, diese Forderung mit dem Hinweis dar- auf, daß gerechterweise den deutschen Ge- Werkschaften die Guthaben und Vermögens- objekte zurückgegeben werden sollten, die die DAF ihnen gestohlen hat als Hitler zur Macht kam. In dem Schreiben, das die Gewerkschaf- ten als Eckpfeiler der menschlichen Freiheit be- zeichnet und das jeden moralischen, finanziel- len oder politischen Grund dafür verneint, daß dieses Vermögen nach der Anweisung Nr. 50 der Militärregierung den Finanzverwaltungen der Länder zu übergeben sei, heißt es u. a.: „In voller Uebereinstimmung mit der Stel- lungnahme des Gewerkschaftsrates der ver- emigten Zonen unterstützt die AFL entschieden seinen(des Gewerkschaftsrates) Anspruch auf dieses Vermögen. Die Gewerkschaften sind die einzigen Organisationen, die ein gesetzliches Recht auf diese Vermögenswerte haben. Mil- lionen deutscher Arbeiter, denen die DAF diese Gelder zwangsweise abgenommen hat, sind jetzt Mitglieder der deutschen Gewerkschaften. Die Beitragsgelder und andere Vermögenswerte, die aus den Jahren 1933 bis 1945 stammen, ge- hören den deutschen Gewerkschaften ebenso wie das Eigentum, das die DAF ihnen stahl, als sie an die Stelle der von Hitler aufgelösten Gewerkschaften trat.“ Nach einem Hinweis auf die erzieherischen und wirtschaftspolitischen Aufgaben der Ge- Werkschaften fährt das Schreiben fort:„Der ernste Mangel an Büroräumen und Material, an Einrichtungen, Schreibmaschinen, Vervielfäl- tigungsapparaten usw. hat der Entwieklung der Gewerkschaften und dadurch der Demokratie in Deutschland bereits viel zu viel geschadet. Die größte Zahl der früheren Gewerkscha häuser wurde während des Krieges Zerstört Die wenigen übriggebliebenen Häuser, die bei Kriegsende in den Händen der DAF belag, den, würden, selbst wenn sie alle den Arbei terorganisationen zurückgegeben würden, nich für die Bedürfnisse der wiederaufgebaufen dg Wwerkschaften ausreichen. Es ist deshalb um 80 ungerechter und unvernünftiger, daß diese ge. bäude in den meisten Fällen anderen Stellen übergeben wurden.“ f Die AFL fügt ihrem Schreiben das drin- gende Ersuchen an, die Anweisung Nr. 50 ab zuändern, daß die freien Gewerkschatteg Deutschlands zu ihrem Recht kommen, damit diese Organisationen, die als unentbehrliche? Baumeister und Verteidiger der Demokratie be.. zeichnet werden, imstande sind, der arbeiten“ den Bevölkerung Deutschlands angemessene Arbeits- und Lebensbedingungen zu sichern. Das sei das mindeste, was für die Kräfte der Arbeiterbewegung getan werden könne, die, wie das Schreiben schließt, von entscheidender Be. deutung für die Schaffung eines neuen demo. kratischen Deutschlands sind. k. 88 000 Arbeitskräfte fehlten! In einem vor kurzem von uns veröffentlichten Bericht über die Arbeitsmarktlage in Württem⸗ berg-Baden hat sich, wie das Statistische Lande amt uns aufmerksam machte,, ein Srober Fehler eingeschlichen, als davon die Rede war, dag in der Berichtszeit 88 00 Arbeitsplätze neu besetzt worden seien. Wir berichtigen hiermit: die Senannte Zahl von Arbeitsplätzen konnte in dee fraglichen Zeit nicht besetzt werden, sie stell also den ungedeckten Bedarf an männlichen und Weiblichen Arbeitskräften in Württemberg Baden Im Berliner Us-Sektor nur die UdO zugelassen, Der stellvertretende amerikanische Kommandant für Berlin, Oberst Babcock, hat in einem Schrel. ben an die Bürgermeister des UsS-Sektors darauf hingewiesen, daß auf Grund der Anerkennung der kommissarischen Leitung des FDGB Groß. Berlins UG) durch die Us-Militärregierung zur Zeit im amerikanischen Sektor keine andere Ge. Wwerkschaft anerkannt oder zugelassen sei.(dene) haben zeitigen würden. Außerdem entsteht durch den komplizieten Instanzenweg ein weiterer Devi- senausfall. g.-K. Zusammenärbeit der Oficomex und JEIA Die Wirtschaftsrevue Nr. 24 und Nr. 25 teilt mit, daß die Verschmelzung der Außenhandels- organisation der französisenen Zone(Ofleomex) mit der Außenhandelsorganisation der Doppelzone (JEIA) mit Wirkung vom 1. August 1948 beschlos- sen wurde. Bel diesem Zusammenschluß handelt es sich um die„Harmonisierung“ der Methoden der Außenhandelstechnik mit der Finanzierung, wie sie schon seit längerer Zeit vorgesehen war und zuletzt noch auf der Londoner Konferenz fest- gelegt worden ist. Die engere Zusammenarbeit wird dahin führen, dag in den Büros der JEIA künftig auch französische Vertreter des Oficomex mitarbeiten werden. An der monopolartigen Kon- trolle des Außenhandels in der französischen Zone dürfte sich aber dadurch wenig ändern. MM Sonderzuteilung für Bergleute Als Prämie für die Juniförderung soll am 30. Juli eine Sonderzuteilung von 1400 Tonnen Fleisch und Fett an die Bergleute des Ruhrgebietes durchge- führt werden. Untertage-Vertragsarbeiter und In- spektoren erhalten 200 Gramm pro Schicht son- stige Untertage-Arbeiter und Angestellte hundert Gramm und Uebertage- schwerst- und Schwer- arbeiter 50 Gramm pro schicht.(dena) Schrottpreis um 70 Prozent erhöht Die Preisbehörden haben den Antrag auf Er- höhung der Schrottpreise um rund 70 v. H. zu- gestimmt. mim Der neue Preis für chargierfähigen Stahlschrott beträgt 73.— DM jetzt gegenüber bis- her 42.— RM. Die Preise für die übrigen Schrot sorten wurden im gleichen prozentualen Ausmal heraufgesetzt. Die Schrotthandelsspanne erhö sich von 3.30 RM auf 6.— DM je Tonne. Der Mehr. erlös der Schrottanfall-Betriebe beträgt mithin tür chargierfähigen schrott nur 27.80 DM je Tonne. Die neuen Preise haben für die ab 1. Mal 1940 bel den Werken eingegangenen oder noch eingehen. den Schrottmengen Gültigkeit. ID J 1 Die Gründung einer Akzeptbank für Nordrhein. Westfalen zur Deckung des hohen Kreditbedarfes der Wirtschaft von maßgebenden Bankkreisen ge. Plant. Das Kapital dieser Bank soll 100 Millionen DM betragen, von denen 25-30 Millionen DM ver- fügbar sein müssen. Neben Banken sollen Vers. cherungen, Bausparkassen und öffentliche Kör- Perschaften beteiligt sein. In zuständigen Fach- Kreisen hat man die Möglichkeit der Auslands. beteiligung in Erwägung gezogen. Die Beschaft. kung langfristiger Kredite dureh den Geldmarkt wird in Frage gestellt, da man trotz der steuer. chen Vergünstigungen für langfristige Kapital. bildung in absehbarer Zeit nicht mit der Bildung eines nennenswerten Stockes rechnen könne.(dena) Die Eichbaum-Werger-Brauereien AG., Mann- heim, haben in der Generalversammlung vom 4. Juni 1948 sich bereit erklärt, 7 Prozent Puy dende für das Geschäftsjahr 1943/44 auch für solch Aktien nachträglich zur Auszahlung zu bringen, welche sich im Girosammeldepot oder im Streit band-Depot der Ostzone befinden, sofern die I haber der Aktien einen entsprechenden Revers unterschreiben. Cauber Pegel am 28. Juni: 2,62 m (+ 9, dan heim 4,04 m(E G6). 5 Bekanntgaben des Städt. Ernährunssamts für die 1. pekade der 116. zutellungsperlode, d. I. für 1. bis 10. Juli 1948.(Sdutig nur fur Mannheim-Stadt.) Zuwiderhandlung gegen nachstenenge Bekannt- gaben macht straffällig nach der Verbrauchsregelungsstrafverordnung vom 26. XI. 1941 und nach diem Kontrolkratsgesetz Nr. 30 vom 30. III. 1947. 116. Z.-P., gewerbl. Zu Lebensmitteélkartenpapier mit roter u. schwarzer die bel Betupfen mit Salmiakgeist in die Farbe Blau umscn gt. (116.) und der 118.(117.) Z.-P. Tageskarten 81-83 dem Aufdruck„113117.“ Kartoffelkarten 1949. Z.-P. mit Ausnahme der Kartoffel-Reisemarken. In der 118. Z.-P. gelten u. a.: Lebensmittelkarten Sekarten 60—84, 118. Z.-P., Berechtigungskarten f. Mütter(io)= auf weißem Unterdruck mit gelber Druckfarbe, Kranlcenzulagekarten der 115. mit dem Aufdr.„113.—117.“ Z.-P. Reisemarken mit Elerkarten 1948: Früh- Melierfaser. 192 Jgd 12. 22. 3 öber 2 lahre E Tetellsag 1 A Kartenkennrahl 2 2 22 10 K 3-4 KN 14. 24, 34 R- Brot KI. Ab. 1000 5 . Ab. 1000 9 10⁰⁰ 18 5⁰⁰ NN Ma i „aden“ 250 X„Baden“ 250 Lebenstage 3. neben 9 V, Bad.“ 250 N, Sad.“ 280 ittslabschnitte N 250 X 250 8 N N. Z Kinder- Dudeinggolver eee e? RB 8 7 agpulver Einder-Stärkemehle ß. 250 M. KSt. M. 250 K. St. A. 280 1 f 12 Fl. Ab. 4 Baden 50 8 5 Baden 50 NR. 2. Flenc ode . 5 Baden . 2 Fl. Ab. 30 5⁰ 12 Fl. Ab. 4 80 5 5 — — 2 KI. Ab. 30 Fett K 100 N. Z. 8 11 Kl. Ab. Hergarlns Felt K 14 1 e NN. 2 Fett. Butter 9 Ab. J 100 8 Wie be Foff-· Ab.] 100 Margarine Fett. Fett- Ab.] 100 Ab. J 100 „ K 100„ K 100 El. Ab. 28— Fest J 50— feft Ib 50— 10⁰ K. Käse-Ab. Baden 62,5 Käse- Ab. K 9„Scden“ 62,5 Küse-Ab · Baclen 62,5 Käse- Ab. Kdse-Ah. Baclen 62,5 5 ich I; buch kale. 1 2 Fan aden 62,5 2 57 75% 570 12, 2, 32 N 2 Ab. A 500 11, 2, 31 9 2 Ab. A 500 Zucker Roh- Zucker 13, 2 Ab. A 500 Weigs- Zucker 23. 8814, 24, 34 70 2 Ab. A 500 16 2 Ab. A 250 8 20 fisch · Ab. 1 77 20 . 250 fische 7. Fisch- Ah. 1 Fisch- Ab.] 2 2⁰ 2⁵⁰ 2³⁰ 2 250 7 12⁵ Kaffe s · Ersatz 9 12⁵ 12⁵ 2) Die Berechtigung zum Verkauf oben auf- gerufener Lebensmittel beginnt am 1. Juli 1948. b) Die Belieferung des Verbrauchers erfolgt eritsprechend der Vorratslage beim Handel; die Versorgung ist sichergestellt.) Durch die Er- höhung der Normalrationen wurden die ge- Werbl. ete. Zulagen zum Teil auf die Grund- rationen verlagert.- d) Die bisherige Kranken- zulagekarte 78 ist in Fortfall gekommen; die neue Karte 78 dient anderen Belangen. 8 Un- gültig sind alle Krankenzusatzkarten bis einschl. 114.(113.) Z.- P. f) Interzonenmarken dienen nur dem Umtausch und dürfen nicht beliefert Werden. g) Wechselseitig gültig sind alle Brot- abschnitte entspr. unseren Aufrufen. Die Gul- tigkeit der Abschn. über Fleisch, Fett u. Nähr- mittel der Karten 11 und 12 wird auf die Ab- schnitte beschränkt, die mit dem Eindruck „Baden“ versehen sind. Reisende können diese Abschn.(wenn noch mit dem Stammabschnitt verbunden) dekadenweise bei der Kartenhaupt- stelle C 7 in Reisemarken umtauschen oder für den Warenbezug in Mannheim gültig stempeln Lassen.- h) In Gaststätten gelten alle bizonalen Karten entsprechend unseren Aufrufen, sofern keins Einschränkungen der bizonalen Gültigkeit angeordnet wurden. i) Nicht alle, für die ein- zelnen Lebensmittelarten vorgesehenen Abschn. werden zur Belieferung aufgerufen; deshalb nicht vorbeliefern, sondern Aufrufe abwarten. Kk) Markenabschnitte dürfen nur mit den auf- gerufenen Warenarten beliefert werden.)) An- ordnungen nur einmal bekanntgegeben. m) Sprechstunden des Sekretariats des Ernährungsamts(K 7 Zimmer 417) werktäglich nur von 8 bis 12 Uhr. R- Brot: Die mit ZW überdruckten Brotabschn, der Karten 1418, 24, 25, 34, 35 u. 70 berechtigen zum Bezug von Zwieback od. Dauer gebäck(aus See od. Kochmeh) im üblichen m- mungs verhältnis, Die Abschm E 605 Baden on längerer Wirksamkeit werden anderer Karten als oben aufgerufen, berech- tigen nicht zum Brotbezug(d. i. Karten 4145 u. derjenigen mit Eindr.„TSV Brot“. Ein Teil der Brotabschnitte Wird für Weigbrot auf- gerufen, deshalb auf Aufrufe achten, Die Brot- abschn.„H“ der Karten 15, 25, 35 kommen nicht zum Aufruf., Außer den mit Mengeneindr. verseh. Brotabschn, der I. Dekade der Zulage- Karten sind mit R-Brot zu beliefern: die Ab- schnitte TS 61/623 mit 500 g; 8 62/23 mit 1000 g; Sst 63/623 mit 1000 g; MS 64/23 mit 500 g. R- Brotabschn. berechtigen, wenn ärztl. Anord- nung bei d. Kartenausgabestelle vorliegt, durch Abstempelung zum Bezug von Krankenbrot. Personen über 70 Jahre können, ohne ärztl. Attest, die Brotabschn.„A“,„B“ und„C“ der Lebensmittelkarten für Erwachsene, in W- Brot- Reisemarken über insgesamt 2500 g umtauschen. Haushaltsaus weis ist zum Umtausch für Kon- trollvermerk mitzubringen. 8 Nährmittel: Auf die Nährm.-Abschn. W u. X darf nur Maisgrieß geliefert werden. Außer auf die mit Mengenaufdr. versehenen Nährm.-Ab- schnitte der gewerbl. Zulagekarten sind Nähr- mittel abzugeben auf: die Abschn. TS 61/21 mit 125 fg; 8 62/621 mit 125 g; Sst 63/521 mit 125 g NMS 64/621 mit 125 g. Zum Bezug sämtlicher Nährmittelarten berechtigen die Nährmittel- abschnitte der Lebensmittelkarten für Säuglinge (16), der Zulagekarten für Normal-, Teilschwer-, Schwer-, Schwerst- und Mittelsenwerarbeiter, der Krankenzulagekarten, der Lebensmittel- karten für werdende und stillende Mütter und Wöchnerinnen(Jo) sowie der Vollselbstversorger (4145). Ebenso die Nährmittelabschnitte der Tageskarten und die Nährmittel-Reisemarken: Auf die Abschnitte„250 g Kinder- Puddingpulver“ ist Kinder- Puddingpulver in Höhe der Mengen- eindrucke abzugeben. Die mit„Kinder- Stärke- mehl“ bezeichneten Abschnitte sind in Höhe Hrer Mengeneindrucke mit Finder-Stärkemeht zu beliefern. Pie abzurechnenden Absennitte über„Einder-Buddingpulver“ und„Kinder- Stärkemehl“ sind in die entsprechenden Bezug- scheine über diese Erzeugnisse umzutauschen. Kleinstkinder(1-3 Jahre) erhalten auf beson- ders bezeichnete Nährmittelabschnitte an Stelle von 750 Nährmittel. wahlweise 750 g Kinder- Setreidenährmittel. Für Säuglinge können auf 6 besonders bezeichnete Nährmittelabschnitte der Lebensmittelkarte 16(Säuglinge) insgesamt 1500 g Kinder-Getreidenährmittel bezog. werden. Fleisch: Nur die oben aufgeruf, Fleischabschn. dürfen beliefert werden. Alle übrigen Fleisch- abschnitte, also auch die Kleinabschn., die Fl. Abschn. der gewerbl. Zulage-, Mü- u. Kranken- zulage- usw. Karten mit od. ohne Mengenaufdr. sind für den Fleischbezug ungültig. Ausgenom- men sind die Fleischabschn. der Reisemarken und Tageskarten. 0 5. Freibankfleisch im fachen Mengenwert der auf- gerufenen Abschnitte: Donnerstag, 1. Juli: 713 Uhr f. polit. Verfolgte; 14—19 Uhr f. werd. Mu. Freitag, 2. Juli: 7—13 u. 14—16 Uhr an Ausweis- inhaber Nr. 6013600, 16—19 Uhr an Ausweis- inhaber Nr. 30 751—31 250. 85. Margarine: Aufruf siehe obefi. Außerdem auf die„Fettabschn. Schl“ der Karten 31, 32, 33, 34, 35 je 100 g Margarine. Der Aufrufabschn. „TR“ der Karte 31 ist ungültig. Die über„Fett“ lautenden Abschn., der Zulage-, Sonder- und Tageskarten sowie Reisemarken sind mit Mar- garine zu beliefern. Personen, die bei Haus- Schlachtung Normalsatzverrechnung erhielten, können 50 g Margarine in Reisemarken bei ihrer Kartenstelle empfangen. a Butter: Aufruf siehe oben. Die über„Butter“ lau- tenden Abschn. der Zulage-, Sonder- u. Tages- Karten sind mit Butter zu beliefern. E- u. Voll-Milch sofort bestellen; Belieferung entsprechend der Anlieferung. Zucker; Auf alle Zuckerabschn. kann an Stelle von Zucker nach Vorratslage wahlweise bezogen werden: Marmelade im verhältnis 100 g Zucker 180 f Marmelade; Kunsthonig im Verhältnis 100 g Zucker- 125 g Kunsthonig; Zuckersirup im Verhältnis 100 g Zucker- 125 f Zuckersirup. Zucker waren: im Verhältnis 1:1 Wahlweise auf die Zuckerkleinabschnitte über je 10 g und auf Abschn.„200 g Zucker od. 250 f Kunsthonig“, Fische: Süßwasserfische sind aus der Bewirt⸗ schaftung herausgenommen. Berufsfischer kön- nen ab 1. Juli 48 die Fangergebnisse frei ver- kaufen; Preisbildung durch Preisprüfungsstelle. Fischbezugsabschnitte, auch die der Kranken- Zusatzkarten, verfallen jeweils am letzten Tage eines jeden Monats. Ein Uebertrag nicht belie- ferter Abschnitte in die folgende Zuteilungs- periode kann nicht erfolgen. Die Abrechnung der Fischbezugsabschnitte für Juni hat durch den Fischeinzelhandel, einschl. der Berufsfischer (Flußfischer), getrennt nach Fischabschnitten u. Krankenzulagekartenabschnitte über Fische bis 5. Juli 48 zu geschehen. Auf 1 Fischabschnitt, der nun mit 250 g bewertet wird, ist abzugeben: 1.) 250 g Salzheringe, Lachsheringe, Bücklinge, geräucherte Makrelen, ger. Sprotten, ger. Stük- kenfisch od. 2.) 500 g Frischfisch mit Kopf u. Schwanz oder 3.) 375 f Frischheringe, gefrorene Heringe, ger. Fische(soweit nicht unter 1.) od. 4.) 200 g Fischfllet, Marinaden, Fischkonser ven. Anchosen, Seelachs od. 5.) 350 g Frischfisch ohne Kopf. Auf 1 Fischabschn, der Tageskarten u. Reisemarken im Mengenwert von 150 g 150 g von 1.); 300 g von 2.); 225 von 3.); 120 g von 4.) und 210 g von 5.) Fischabséhnitte, die den Ein- druck eines Ernährungsamtes tragen, berech- tigen nur im Bereich dieses Ernährungsamtes zum Bezug. Diese Regelung gilt nicht für Gast- stätten; in diesen gelten die Fischabschnitte aller Lebensmittel- und Zulagekarten ohne Rücksicht auf Kreis- od. Ländereindrucke, ebenso Reise- marken. Zum Verkauf von Fischrestbeständen aus der 113. Z.-P. wurde Abschn. 450 der Mann- heimer Einkaufsausweise für einen Mengenwert von 150 g Fische(Relation) freigegeben. Speisekartoffel: Auf die Kartoffelabschn. der II. Dekade(115. Z. P.) d. gewerbl. Zulagekarten, nach Mengenaufdr. solange Vorratslage reicht. Abschn. der alten Kartoffelkarte können in Reisemarken nicht mehr umgetauscht werden. Umtausch der Abschn. der Frühkartoffelkarte in Reisemarkes erst nach Aufruf und nur dann dekadenweise. Die braunen Kartoffelreisemarken verlieren am 30, Juni 1948 ihre Gültigkeit Umtausch nicht möglich. Die neuen Kartoffelreisemarken haben nur in Gaststätten, Kantinen und Werkküchen, nicht aber im Einzelhandel Gultigkeit. Die Kartoffelabschnitte der laufenden Tageskarten bleiben gültig. Elersammelstelle in Rheinau: Eugen Jacob, Neu- Hofer Straße.(Bisherige Sammelstelle Bayer ist aufgehoben) Mannheim, den 27. Juni 1948. Stückt: PDrnährungs- und Wirtschaftsamt: Aufnebung von Bezugsbeschränkungen. Im Mit- teilungsblatt Nr. 12 der Verwaltung für Wirt. schaft des vereinigten Mirtschaftsgebietes sind eine Reihe von Anordnungen des Direktors der Verwaltung für Wirtschaft veröffentlicht, wo- nach mit Wirkung vom 21. 6. 1948 die Lieferung u. der Bezug der nachgenannten Erzeugnisse u. Waren an bzw. durch die Verbraucher keinen Beschränkungen mehr unterliegt: 1. Anordnung technische Erzeugnisse 1/48: Schreibmaschinen, Nähmaschinen, Fanrrader, Fahrradanhänger, Fahrrad-Dynamo u. Scheinwerfer, Kinderwagen Aller Art, Radioapparate, elektrische Einzel- u. Doppelkochplatten, elektrische Bügeleisen, son- stige Elektro-Wärme- u. Haushaltgeräte(z. B. Heizkissen, Raumheizgeräte usw.), Gießkannen, Oefen, Herde einschl. Elektro-, Gas- u. kombin- Herde, Ofenrohre, Ofenrohrknie, Gaskocher, Kesselofenmäntel, Kesselöfen, Einsatzkessel, Kochtöpfe, Einkocher, Waschtöpfe und kessel, Wannen, Eimer, Schüsseln, Bratpfannen, Kas- serollen, Tischmesser, Gabeln, Löffel, Bettstellen. 2. Anordnung Holzverarbeitung III/ 7/48: Voll- ständige Zimmer- u. Kücheneinrichtungen aus Holz, einzelne Zimmer- und Küchenmöbel aus Holz(auch Polstermöbe), Büromöbel, Schul- möbel und Gestühl aus Holz, Spezialmöbel und Innenausbauten aus Holz, Kühlmöbel, Pinsel, Bürsten und Besen. 3. Anordnung Glas und Keramik 1/8: Haushalts-, Wirtschafts- u. Zier- porzellan(einschl. Porelit), Haushalts-, Wirt- schafts- u. Zlergegenstände aus Steingut und keinem Steinzeug, Ton- u. Töpferwaren, trans- portable Kachelöfen und Herde, Hohlglas(z. B. Konservengläser, Wirtschaftsglas usw.). Ferner können nach Mitteilung des Landes wirtschafts- amts Baden Fahrraddecken und Fahrradreifen sowie Waren aus Igelit, Oelhäute und Krawat- ten ohne Bezugsberechtigung vom Händler an Letztverbraucher abgegeben werden. Die obige Liste enthält nur solche Waren, die bisher aus- schließlich gegen Vorlage einer vom örtlichen Wirtschaftsamt ausgegebenen Bezugsberechtigung (Bezugsmarke, Bezugschein, Berechitigungsschein, Haushaltsausweis, Kundenlisteneintrag) aus- Segeben und erworben werden durften. Nun- mehr können diese Waren vom Händler an den Letztverbraucher frei verkauft werden. Etwa in den Händen der Verbraucher noch befind- liche Bezugsberechtigungen über die in obiger Eiste genannten Waren sind ungültig geworden. Die bei unserer Dienststelle noch vorliegenden unbearbeiteten Anträge auf Erteilung von Be- zugsberechtigungen für die unter Ziff. 1—3 ver- zeichneten Waren haben sich durch die Auf- hebung d. Bezugsbeschränkung hierfür erledigt. Bis auf weiteres bleiben jedoch bewirtschaftet: Spinnstoffwaren(mit Ausnahme der oben er- wähnten Artikel) und Schuhe. Diese Erzeug- nisse dürfen vom Händler an den Verbraucher nur gegen Abgabe einer Bezugsberechtigung Punktmarke, Funktmarkenabschnitt, Bezugs- marke, Kontingentschein) geliefert werden.(An- ordnung Textil 11/48 bzw. Leder v/48). Auch für Hausbrandbrennstoffe, Seifen und Wasch- mittel, Treibstoffe, Autoreifen, Glühlampen und Tabak gelten die bisherigen Bewirtschaftungs- vorschriften noch weiter. Von etwa weiter er- folgenden Freigaben bisher bewirtschafteter Waren werden wir nach Erhalt der betr. An- ordnungen Kenntnis geben. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dag außer den oben unter 1—3 genannten Waren für noch zahlreiche wei- ters Erzeugnisse die Bezugsbeschränkungen aufgehoben wurden. Den Interessenten wird deshalb empfohlen, die Nr. 12 des Mitteilungs- blattes der Verwaltung für Wirtschaft des ver- einigten Wirtschaftsgebiets vom 21. Juni 1948 bei ihrer Berufsor ganisation einzusehen. Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt Mannheim. Bezugsmarken für Glühlampen. Das Landeswirt- schaftsamt Karlsruhe weist durch Runderlaß Nr. 30/0 darauf hin, daß die Glühlampenbezugs- marken des 2. Quartals 1946 mit dem 31. 7. 1948 ihre Gültigkeit verlieren. Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt Mannheim, Allgemeine Ortskrankenkasse Mannheim: 1. An dle Betriebe, die Krankenscheine für uns aus- stellen. Wir machen darauf aufmerksam, daß die Krankenscheingebühr(28 Dpf) ab sofort Wieder zu erheben ist. Die Herren Arbeit- geber werden gebeten, die notwendigen Fran- kenschein-Gebührenmarken umgehend in un- serer Geschäftsstelle(Schalter 20) abholen zu lassen. 2. an unsere Mitglieder. Wir bringen zu Ihrer Kenntnis, daß wir die Auszah- lungen wieder aufgenommen haben. Zahl- tags sind(wie bisher) der Donnerstag, der Frei- tag od. Samstag. Mitglieder, die vor dem Zahi- tag wieder arbeitsfähig werden, können ihr Krankengeld schon vor dem Zahltag(nämlich am letzten Tag der Arbeitunfähigkeit) erheben. Wahn 29. 8. 48, Alg. Ortskrenkengasse n, FTT Für die zahlr., Beweise herzl. Anteilnahme b. Hinscheiden meines 1b. Mannes sage ich all. herzl. Dank. Lina Kirmse, geb. Schnitzer Für die vielen Beweise herzl. Anteilnahme b. Tode meiner Ib. Frau, Ida Fuhr, geb. Saffrich, sage ich allen herzl. Dank. Richard Fuhr. Fürsorgeempfänger, Zurüchaltung bei Ausgaben! Das an sich erfreuliche Wiedererscheinen lange entbehrter Waren auf dem Markt hat in den letzten Tagen verständlicherweise zu leicht. fertigen Einkäufen geführt. Es muß daher darauf hingewiesen werden, daß das an Emp- Fänger öffentlicher Fürsorgeunterstützung durch die Ernährungsämter ausgezahlte Kopfgeld in allererster Linie zur Bestreitung des Leben- unterhalts in den nächsten Tagen bestimmt ist. Unverantwortliche Einkäufe haben daher unterbleiben, zumal mit Nachzahlungen nicht zu rechnen ist. Auch ist zu berücksichtigen, daß das ausgezahlte Kopfgeld auf die Fürsorge unterstützung angerechnet wird; sparsamste Einteilung ist daher erforderlich. 10625 Nachstehende Sparkassenbücher, von der Städt. Sparkasse Mannheim ausgestellt, sind in Ver- lust geraten. Die Eigentümer bzw. deren Be- rechtigte haben die Kraftloserklärung dies Sparkassenbücher beantragt. Sofern nicht in- nerhalb einer Frist von 30 Tagen, vom Er. scheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, Ansprüche dritter Personen an die Sparkassen bücher geltend gemacht werden, wird die Kraft- loserklärung dieser Sparkassenbücher au gesprochen: Nr. E 750174 Otto Spitzbarth, Mhm Rheindammstr. 54; Nr. E 730449 Johann Höflin Feudenheim, Neckarstr. 17; Nr. 32471 Artur Sorn, Mannheim, Langerötterstraße 44; Nr. 10718 Paul Seiler, Mannheim, Schlageterstr. 1(jetzt Aug. Bebel-Str. 1); Nr., E 750707 Karl Rodenhauser, Mannheim, Humboldtstr. 3; Nr. 119093 Liselotte Ulm, Mannheim, Langstr. 39. Mannheim, den 16 6. 48. Städt. Sparkasse Mannheim. 5 5 Bekanntmachung der Stadt Heidelberg. Betr.! 4% Heidelberger Stadtanleine von 1926. Die Stadt Heidelberg hat den Gegenwert der noch nicht eingelösten, zur Rückzanllung gekündigten Schuldverschreibungen der 4% Stadtanleine von 1925, deren Inhaber sich in Annahmeverzug be- finden, bei der öffentlichen Hinterlegungsstelle unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt und sich dadurch gemäß 8 378 BG von ihrer Verbindlichkeit befreit. Die Besitzer von Anleihestücken wollen sich zwecks Ein- lösung ihrer Wertpapiere an die öffentliche Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht Heidelber wenden. Das Verzeichnis der Schuldverschrel- bungen, deren Gegenwert hinterlegt wurde, kann bei der Hinterlegungsstelle und bei den Zins, scheineinlösungsstellen eingesehen werden, Die Einlösung der Zinsscheine er ſolgt wie bisher durch die Stadtkasse. Heidelberg, 11. Juni 1946. Stadtverwaltg Heidelberg. Ber OGberbürgermeir, Beschlüsse. Der am 21. 12. 1918 in Mhm.-Rheinau geb., zul, daselbst wohnh. gew. Matrose(Gelfr) Robert Sünderhaft wird hiermit für tot erklärt. Zeitpunkt des Todes: 30. Juni 1944, 24 Uhr. Mannheim, 21. Jun 1943. Amtsgericht Fd 3. Der am 10. 4. 1914 in Mhm. geb, zul. Mhm.-Wa, Herrschaftswald 73, wohnh. gewes. Feldwebel Heinrich Gölz wird für tot erklärt. Zeitpunkt des Todes: 7. 4. 1943, 24 Uhr. Die am 27. 7. 1917 in Hindenburg/ ostpr. geb, Zul. in Gotenhafen, Schillerstr. 72, wohnh. gew. Gerda Landsberger, geb. Raabe, wird für tot erklärt. Zeitpunkt des Todes: 31. 3. 1945, 24 U. 5 Verenstaltungen Saalbau-Theater Mh.-Waldhof. Bis einschl. Po, „Mrs. Parkington“k. Anfeng Wo. 18.30 U. 21 Uhr. Samst., 3. Juli, 19 Uhr, Rosengarten: 3. Meister Klavier- Abend: Frieda Kwast- Hodapp, Werke ,. Strawinsky, Joh. seb. Bach, Josef Haydn Faul Hindemith, Max Reger. Eintrittskarten 2 DM 2.— bis 5.— in den bekannten Vorverkaufs. stellen; daselbst Zusatzkarten zu DM 1. Kun Kbornenten, Veranstalter Heinz Hoffmeister! Konzertdirektion, Mannheim, N 7, 8. 15 620 „Währungsreform und Weltwirtschaft“, Vortrag von Prof. Leo Lietman von der Universität OK“ kord am Di., 29. Juni 48, 19 Uhr, in der Auls der Wirtschaftshochschule. Das Amerika-Hauf lädt hierzu herzlich ein, Eintritt tre! 1640 An, alle Zeitungs- u. Zeitschriften-Händler sowie Vertriebsstellen! Mittwoch, 30. 6. 48, 14.30 Uhr, zhichbaum- Stammhaus“, P 5, Vollversammlung. Thema, Währung, Rabatt u. Remission, Alle Verkaussst. Inhaber Werden um Erscheinen geb