7 teise- an eu- 15425 notor ireh., sel- ster- n gegen 9 unt. am tionen nstein · hmitt, schwer: str. 1 a Geschäftsstellen: Schwelzingen. Rarl-Thesder- Siraſſe 1. Teleſon 648: Weinheim. Hauptstr. 63. Tel. 2241: Heidelberg. Plöck 3. Telefon 48 80: Ludwigchaſen am Rhein. Rheinstraße 37: Bezugspreis monatlidi HR 2.40 einschlieſilich Trägerlohn: Postbezugspreis monail. IM 2.26 inschlielllich Zustellgebühr: K überug NAI 3.25/ Z. Z. gin Anzeigenpreisliste Nr. 4/ Bel Nidnerscheinen inſolge höherer Cewall beste 6 kein Anspruch a. Nückersianung d. Bezugsgeldes 3. Jahrgang/ Nummer 69 Proklamation zur Währungsreform Militärregierungen der Westzonen verkünden erstes Gesetz zur deutschen Geldneuordnung/ Sonntag Ausgabe der ersten Kopfquote von 40„Deutsche Mark“/ Ablieferung von Bargeld und Anmeldung von Guthaben bis 26. Juni 1948 7 Die Militärgouverneure und Obersten Befehlshaber der amerikanischen, der briti- schen und der französischen Zone sind zu dem Zwecke, die Folgen der durch den Nationalsozialismus herbeigeführten Währungszerrüttung zu beseitigen, dahin überein- gekommen, für das Gebiet der Länder Bayern, Bremen, Hessen, Württemberg-Baden, Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Schleswig- Holstein, Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern(m folgenden als„Währungsgebiet“ bezeichnet) einheitliche Gesetze zur Neuordnung des Geldwesens zu erlassen. Auf Grund dieses Uebereinkommens erlassen dle Gouverneure und Obersten Befehls- haber der amerikanischen und britischen Zone Gesetz Nr. 61 beziehungsweise der fran- zösischen Zone Gesetz Nr. bezeichneten Gesetze ersetzen die Erster Abschnitt Währungsumstellung § 1.(1) Mit Wirkung vom 21. Juni 1948 gilt die Deutsche-Mark- Währung. Ihre Rechnungs- einheit bildet die Deutsche Mark, die in hun- dert Deutsche Pfennig eingeteilt ist. (2) Alleinige gesetzliche Zahlungsmittel sind vom 21. Juni 1948 an: 1. die auf Deutsche Mark oder Pfennig lautenden Noten und Münzen, die von der Bank deutscher Länder ausgege- ben werden, 2. folgende Noten und Münzen zu einem Zehntel ihres bisherigen Nennwertes: a) In Deutschland in Umlauf gesetzte Mark- noten der Alliierten Militärbehörde zu 1 und ½ Mark. 0 b) Rentenbankscheine zu 1 Rentenmark. c) Münzen zu 50, 10, 5 und 1 Reichs- oder Rentenpfennig. (3) Vorbehaltlich früheren Aufrufes verlie- ren die in Abs. 2 Ziffer 2 bezeichneten Mili- tärmarknoten und Rentenbankscheine mit Ab- lauf des 31. August 1948 ihre gesetzliche Zahl- kraft. 8 2 Sind in Gesetzen, Verordnungen, Ver- waftungsakten oder rechtsgeschäftlichen Er- klärungen die Rechnungseinheiten Reichsmark, Goldmark oder Rentenmark verwendet wor- den, so tritt, vorbehaltlich besonderer Vor- schriften für bestimmte Fälle, an die Stelle dieser Rechnungseinheiten die Rechnungsein- heit Deutsche Mark. 15 s 3. Geldschulden dürfen nur mit Geneh- migung der für die Erteilung von Devisen- genehmigungen zuständigen Stelle in einer an- deren Währung als in Deutsche Mark ein- gegangen werden. Das gleiche gilt für Gold- schulden, deren Betrag in Deutscher Mark durch den Kurs einer solchen anderen Wäh- rung oder durch den Preis oder eine Menge von Feingold oder von anderen Gütern oder Leistungen bestimmt werden soll. 8 4. Für alle Reichsmarkverpflichtungen Dritter Abschnitt 158. Das folgende Gesetz und die beiden vorstehend Rei chsmarkwährung durch eine neue Wäh- wird ein Moratorium gewährt. Das Morato- rium endet mit dem Ablauf des 26. Juni 1948. d 3. Fällt der erste Zahlungstermin von Löhnen und Gehältern nach dem 20. Juni 194g auf einen späteren Tag als den 29. Juni 1948, so ist an die Lohn- und Gehaltsberechtigten eine Nachzahlung in Deutscher Mark zu lei- sten. Nachzuzahlen sind siebzig vom Hundert desjenigen Teiles des beim letzten Zahlungs- termin nach Abzug der Lohnsteuer. der Kir- chensteuer und der Beiträge zur Sozialversi- cherung empfangenen Reichsmarkbetrages. der dem Anteil des am 30. Junf 1948 beginnen- den und am nächsten planmäßigen Zahlungs- termin endenden Zeitraums an der gesamten Zahlungsperiode entspricht. Der nachzuzah- lende Betrag ist am 3. Juli 1948 f4J11g und unterliegt nicht der Lohnsteuer, der Kirchen- steuer d der Beitragspflicht zur Sozial- versicherung. Zweiter Abschnitt Kopfbetrag 5 6. Jeder Einwohner des Währungsgebiets erhält im Umtausch gegen Altgeldnoten(8 9 Abs. 1 Ziff. 1) desselben Nennbetrages bis zu sechzig Deutsche Mark in bar(Kopfbetrag). Ein Teil des Kopfbetrags in Höhe von nicht mehr als vierzig Deutsche Mark wird sofort ausgezahlt, der Rest innerhalb von zwei Mo. naten. Für den Fall. daß dem Berechtigten bel dem späteren Umtausch von Altgeld ein Anspruch auf Beträge in Deutscher Mark zu- steht, bleibt die Anrechnung des Kopfbetrages hierauf vorbehalten. 8 7. Die Kopfbeträge werden ausgezahlt von den Stellen, die für die Ausgabe der Le- bensmittelkarten der Berechtigten zuständig sind. Der Kopfbetrag kann für andere Per- sonen unter denselben Voraussetzungen er- hoben werden, unter denen es zulässig ist, die Lebensmittelkarten für andere Personen in Empfang zu nehmen. Ablieferung und Anmeldung von Altgeld 8 8. Ueber Altgeld darf vom 21. Juni 1948 an nur noch verfügt werden, soweit dieses Gesetz oder weitere Gesetze oder Durchfüh- rungsverordnungen es ausdrücklich zulassen. 9.(1) Altgeld im Sinne dieses Gesetzes ain: 1. folgende Noten. soweit sie beim In- Kraftttreten dieses Gesetzes noch nicht außer Kurs gesetzt worden sind(Al! eldnoten): a) auf Reichsmark lautende Reichsbanknoten, b) auf Rentenmark lautende Rentenbank- scheine, mit Ausnahme der Rentenbankscheine zu 1 Rentenmark, c) in Deutschland in Um- lauf gesetzte Marknoten der Allijerten— 71 tärbehörde, mit Ausnahme der Noten zu 1 Mar und zu ½ Mark; 2. im Währungsgebiet Bel Geldinstituten unterhaltene Reichsmarkgut- haben, gleichviel, ob die Guthaben bereits fällig sind, oder ob sie erst später fällig wer- den oder durch Kündigung fällig gemacht werden können eee 5 50 2) Geldinstitute im Sinne dieses Gesetzes ei die Banken, Bankgeschäfte. Sparkassen (mit Ausnahme der Bausparkassen), Kreditge- nossenschaften, Girozentralen, Genossenschafts- zentralen, ferner die Bank deutscher Länder, die Landeszentralbanken, die Postscheckämter, die Postsparkasse sowie alle sonstigen Kredit- anstalten des öffentlichen Rechts. 4 10. Das am Tage des Inkrafttretens die- 5 Gesetzes im Währungsgebiet vorhandene Altgeld ist gemäß den folgenden Bestimmun- gen bis zum 26. Juni 1948 abzuliefern und an- zumelden. Die Versäumung dieser Frist zieht grundsätzlich den Verlust aller Ansprüche aus den abzuliefernden Altgeldnoten und den anzu- meldenden Altgeldguthaben nach 8 11.() Zur Anmeldung und Ablieferung verpflichtet sind, mit Ausnahme der Geldin- stitute, für die besondere Vorschriften erlaszen . werden, alle natürlichen und juristischen Eer- sonen, deren Wohnsitz, Sitz oder Ort der Nie- derlassung sich im Währungsgebiet befindet, oder die dort sonst steuerpflichtig sind Ver- pflichtete). (2) Altgeld natürlicher, Personen ist mit einem in dreifacher Ausfertigung auszufüllen; den Vordruck nach Anlage A zu diesem Ge- setz abzuliefern und anzumelden. Abzuliefern- des oder anzumeldendes Altgeld der Ehefrau eines Verpflichteten ist von diesem zusammen mit seinem eigenen Altgeld abzuliefern und anzumelden, sofern die Ehegatten nicht dau- ernd getrennt leben. Das gleiche gilt für abzu- lieferndes und anzumeldendes Altgeld solcher Kinder des Verpflichteten, die am 21. Juni 1948 das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Halten sich der Verpflichtete und solche Fami- lienangehörigen des Verpflichteten, deren Alt- geld er hiernach zusammen mit seinem eige- nen Altgeld abzuliefern und anzumelden. während der Anmelde- und Ablieferungsfris an verschiedenen Orten auf, so können diese Familien angehörigen ihr Altgeld unter Angabe des Namens und des gewöhnlichen Aufent- haltsortes des in erster Linie Verpflichteten Selbständig abliefern und anmelden. In diesem Falle Ae die Ehefrau oder das jeweils äl- teste Familienmitglied zusammen mit ihrem eigenen Altgeld das Altgeld der bei ihnen befindlichen Familienmitglieder abzuliefern und anzumelden. 8 (3) Juristische Personen und Personenver- elnigungen, mit Ausnahme der im Abs. 4 be- zeichneten, jedoch einschließlich der Sozialver- sicherungsträger und des Stocks für Arbeits- einsatz, haben ihre Altgeldguthaben mit einem in dreifacher Ausfertigung auszufüllenden Vor- druck nach Anlage B zu diesem Gesetz anzu- melden und ihre Altgeldnoten bei der Anmel- dung abzuliefern. Den juristischen Personen stehen gleich: 1. im Handelsregister eingetra- gene Einzelkaufleute hinsichtlich ihres zum Ge- schäftsvermögen gehörenden Altgeldes, 2. Per- sonen. die für fremde Rechnung Bargeld ver- walten oder Guthaben bei Geldinstituten un- terhalten, hinsichtlich dieses fremden Geldes. (4) Die Kassen der Gebietskörperschaften, der Postämter und der Postscheckämter und die sonstigen Kassen der Postverwaltungen so- wie die Kassen der Bahnverwaltungen haben ihre Bestände an Altgeldnoten bis zum 26. Juni 1949 auf ein Reichsmarkkonto bei einer Haupt- umtauschstelle( 12 Abs. 1 Ziff. 1) einzuzahlen. 2 f (5) Altgeld kann auch durch einen Bevoll- mächtigten des Verpflichteten oder des gesetz- lichen Vertreters des Verpflichteten abgeliefert und angemeldet werden. Die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten ist gegenüber der Um- tauschstelle(5 12) durch eine schriftliche Voll- macht nachzuweisen. 8 12.(1) Das Altgeld ist bei folgenden Stel- jen(Umtauschstellen) abzuliefern und anzumel- den: 1. bei den Geldinstituten— mit Aus- nahme der Bank deutscher Länder, der Post- scheckämter und der Postsparkasse—(Haupt- umtauschstellen), 2. bei FHilfsumtauschstellen, die von den Landeszentralbanken hierzu er- mächtigt oder angewiesen werden(Behörden und Betriebe mit einer größeren Zahl von Ar- beitnehmern). Bei Geldinstituten, die kein Neugeschäft betreiben oder keine Einlagen annehmen dür- ten, kann Altgeld nicht abgeliefert oder ange- meldet werden. Anlieferung und Anmeldung sind grundsätzlich nur einmal vorzunehmen. Weitere Ablieferungen und Anmeldungen sind nur in besonders begründeten Ausnahmefäl- len und nur bei dem Geldinstitut statthaft, welches das Reichsmark- Abwicklungskonto (8 13) führt. * 8 (2) Wer bereits ein Altgeldguthaben bei einer oder mehreren Hauptumtauschstellen unterhält, hat das Altgeld, vorbehaltlich der Vorschriften der Abs. 3 und 4, bei einer dieser Hauptum- tauschstellen abzuliefern oder anzumelden. Die Hauptumtauschstelle hat den abgelieferten Be- trag dem bei ihr unterhaltenen Konto des Ver- flichteten gutzuschreiben; führt sie für den erpflichteten oder für seine Familienangehö- rigen zwei oder mehrere Konten, so hat sle den abgelleferten Betrag, wenn der Verpflich- tete nichts—— bestimmt, demjenigen der bei ihr unterhaltenen Konten gut zuschreiben, das in Ziff. 2 des Vordrucks A oder in Ziff. 9 des Vordrucks B zuerst aufgeführt ist. Die Ein- L Samstag, 19. Juni 1948 rung, ordnen die Ablieferung der außer Kraft gesetzten Zahlungsmittel und die An- meldung der bei Geldinstituten unterhalt enen Reichsmarkguthaben an und sehen eine Erstausstattung der Bevölkerung, der Vrirtschaft und der öffentlichen Hand mit neuem Geld vor. Weitere Gesetze werden Pestimmungen treffen über die Umwand- lung der im Währungsgebiet vorhandenen Reichsmarkbestände, auch soweit sie Personen außerhalb dieses Gebietes gehör en, über die damit im Zusammenhang ste- hende Bereinigung der Bilanzen der Geldinstitilte, über die öffentlichen und privaten Roichsmarkschulden und über andere Fragen, die sich aus der Neuordnung des Geld- wesens ergeben, einschließlich der Steuerreform. Den deutschen gesetzgebenden Stellen wird die Regelung des Lastenausgleichs als vordringliche, bis zum 31. Dez. 1948 zu lösende Aufgabe übertragen. zahlung auf mehrere Konten ein und derselben Person ist unzulässig. (3) Wer kein Altgeldguthaben bei einer Hauptumtauschstelle unterhält oder infolge einer Reise oder aus anderen Gründen ver- hindert ist, Altgeld bei einer Hauptumtausch- stelle abzuliefern oder anzumelden, bei der er ein Altgeldguthaben unterhält, darf das Altgela bei einer beliebigen Hauptumtauschstelle, mit Ausnahme der Landeszentralbanken, abliefern oder anmelden, Die Hauptumtauschstellen sind in diesen Fällen verpflichtet, das abgelieferte Altgeld auf das in Ziff. 2 des Vordrucks A oder in Ziff 9 des Vordrucks B an erster Stelle aufgeführte Konto bei einer Hauptumtausch- stelle zu überweisen oder, wenn der Verpflich- tete kein Reichsmarkguthaben bei einer Haupt- umtauschstelle besitzt, zu seinen Gunsten ein neues Reichsmarkkonto zu eröffnen. Sie kön- nen jedoch von dem neuen Kunden bis zum 20 August 1948 die Auflösung des Kontos bin- nen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Aufforderung verlangen, wenn der Konto- inhaber nicht zu dem Personenkreis gehört, aus dem sich die Kundschaft des Geldinstituts im Hinblick auf seinen besonderen Geschäfts- bereich regelmäßig zusammensetzt. Das Konto kann nur durch Ueberweisung auf ein Reichs- markkonto bei einer anderen Hauptumtausch- stelle aufgelöst werden. Die Hauptumtausch- stelle, an die der Kunde den Reichsmarkbetrag zu überweisen wünscht, stehenden Voraussetzungen zur Annahme des Uberwiesenen Reichsmarkbetrages zwecks Gut- schrift desselben auf einem neu zu eröffnenden Reichsmarkkonto verpflichtet. N ( Verpflichtete, deren Arbeitgeber von der zuständigen Landeszentralbank angewiesen oder ermächtigt ist, eine Hilfsumtauschstelle einzu- richten. können ihr Altgeld und das von ihnen mitabzuliefernde oder mitanzumeldende Altgeld ihrer Familienangehörigen bei dieser Hilfsum- tauschstelle abliefern und anmelden. Das ab- gelieferte Altgeld ist in diesen Fällen auf das bei einer Hauptumtauschstelle unterhaltene Konto des Verpflichteten zu überweisen, das in Ziff. 2 des Vordrucks A an erster Stelle auf- geführt ist Unterhält der Verpflichtete kein Reichsmarkguthaben bei einer Hauptumtausch- stelle, so ist der abgelieferte Altgeldbetrag auf ein neu zu eröffnendes Konto bei der Haupt- umtauschstelle zu überweisen, die der Ver- Pflichtete in diesem Fall in Ziff. g des Vor- drucks A zu benennen hat. Die Vorschriften in Abs. 3 Satz 3 bis 5 finden entsprechende Anwendung. Fünfter Abschnitt 8 15. Die Landeszentralbanken sind ver- pflichtet, die Länder und diese zugleich für die zu ihrem Bereich gehörenden anderen Ge- bietskörperschaften mit Beträgen in Deutscher Mark in Höhe von einem Sechstel der Istein- nahmen der Länder und der anderen vor- stehend bezeichneten Körperschaften und ver- waltungen in der Zeit vom 1. Oktober 1947 bis 31. März 1948 auszustatten. Der Gesamtbetrag der Erstausstattung der Länder erhöht sich um ein Sechstel der Isteinnahmen der Zone in dem vorstehend bezeichneten Zeitraum. Die Aufteilung dieses zusätzlichen Betrages auf die Länder wird durch eine Durchführungs- verordnung geregelt. Als Isteinnahmen der Gebietskörperschaften gelten auch die Einnah- men ihrer Eigenbetriebe(Unternehmungen der Gebietskörperschaften, die keine selbständigen juristischen Personen sind). Dureh Kreditauf- nahme beschaffte Mittel und durch Finanzaus- gleichszahlungen entstandene Einnahmen sind bei den Isteinnahmen nicht mitzuzählen. Die Länder haben die von den Landeszentralban- ken erhaltenen Beträge entsprechend unter Berücksichtigung der Finanzausgleichszahlun- gen auf die anderen Körperschaften und Ver- waltungen zu verteilen a 8 16. Die Bank deutscher Länder ist ver- pflichtet, die Bahn- und Postverwaltungen des hrungsgebiets unmittelbar oder durch die Landeszentralbanken mit Beträgen in Deut- scher Mark in Höhe von einem Zwölftel ihrer Isteinnahmen in der Zeit vom 1. Oktober 1947 bis 31. März 1948 auszustatten. g § 17. d) In Anrechnung auf ihre späteren Ansprüche aus dem Umtausch von Altgeld er- halten Personen und Vereinigungen, die ihr Altgeld mit Vordruck B abzuliefern und anzumelden haben. sowie Gewerbetrei- bende und Angehörige freler Berufe auf An- trag eine in Deutscher Mark zahlbare Ueber- gangshilfe für geschäftliche Zwecke.(Ge- schättsbetrag). Der Geschäftsbetrag bemißt sich nach der Zahl der von dem Anspruchs- berechtigten beschäftigten Arbeitnehmer und der Höhe der von ihm unterhaltenen geld- uthaben. Ur beträgt sechzig Deutsche Mark e Arbeitnehmer, höchstens jedoch eine Deut- 1 Mark für jede Reichsmark Altgeldgut- en. 5 g (2) Die Zubilligung des Geschäftsbetrages ist bis zum 26. Juni 1948 bei der Abwicklungs- bank(5 13) zu beantragen. Hat der An- spruchsberechtigte sein Altgeld noch nicht ab- geliefert und angemeldet, so ist der Antrag bei dem Geldinstitut einzureichen, das er als Abwicklungsbank in Aussicht genommen hat. In diesem Falle ist der Antragsteller ver- pflichtet, sein Altgeld bei diesem Geldinstitut ist unter den vor- Erstausstattung der öffentlichen — Es wird daher das F olgende verordnet: (5) Bei Abgabe des Vordrucks A ist für jede Person, die in dem Vordruck unter Ziff. 1 auf- geführt ist, die Kennkarte(für Einwohner der britischen Besatzungszone: der blaue Personal- ausweis) vorzulegen, soweit die Person eine EKennkarte besitzt. Die Umtauschstelle locht das erste Blatt der Kennkarte in der rechten oberen Ecke Wird bei der Abgabe desVordruckes die Kennkarte des in erster Linie Verpflich- teten(8 11 Abs. 2 Satz 4) nicht vorgelegt, 80 können Ansprüche aus dem Altgeld erst geltend gemacht werden, wenn die Kennkarte dem Geldinstitut. welches das Reichsmark-Abwick- Jungskonto führt, nachträglich zur Lochung vor- gelegt wird, oder wenn das für den Verpflich- teten zuständige Finanzamt entscheidet, das auf die Vorlegung der Kennkarte verzichtet werden kann. Vierter Abschniſt a1 Reichsmark- Abwicklungskonto 8 13. Die Abwicklung aller Ansprüche, die dem Verpflichteten und seinen Familienange- hörigen(C 11 Abs. 2) nach diesem Gesetz und späteren Gesetzen aus dem abgelieferten und angemeldeten, Altgeld zustehen, wird von einer Hauptumtauschstelle(Abwicklungsbank) mit Hilſe eines„Reichsmark-Abwicklungs- kontos“ überwacht. deres bestimmt, gilt als Reichsmarfe-Abwick- lungskonto das Konto, auf das der abgelle- terte Geldbetrag nach 8 12 Abs. 2 bis 4 gut- zuschreiben ist. Hat ein Verpflichtèter keine Altgeldnoten abgeliefert, so gilt das ange- meldete Konto bei der Hauptumtauschstelle als Reichsmark-Abwicklungskonto. Werden von einem Verpflichteten, der kein Altgeld abgeliefert hat, bei einer Hauptumtauschstelle mehrere Reichsmarkkonten angemeldet, 30 gilt als Reichsmark-Abwickelungskonto das- jenige der bei dieser Hauptumtauschstelle unterhaltenen Konten, das in Ziffer 2 des Vordrucks A oder in Ziffer 9 des Vordruftes B zuerst aufgeführt ist; unterhalten der Ver- pflichtete und seine Familienangehörigen bei cesar Hauptumtauschstelle keine Altgeld- guthaben, so gilt das im Vordruck an erster Stelle aufgeführte Konto bei einer Haupt- umtauschstelde als Reichsmark-Abwicklungs- konto. Werden von einem Verpflichteten, der keine Altgeldnoten abgeliefert hat, bei einer Hilfsumtauschstelle mehrere Konten ange- abzuliefern und anzumelden. 1 1 ) Der Geschäftsbetrag kann grundsätz- Uch nur bei der Abwicklungsbank in Anspruch genommen werden. Reichen jedoch die Alt- geldguthaben des Anspruchsberechtigten bei der Abwiceklungsbank nicht aus, um den Ge- schäftsbetrag, der ihm nach der Zahl seiner Arbeitnehmer zusteht, in voller Höhe aus- zunutzen, so kann der Rest des Geschäfts- betrages mit Zustimmung der Abwicklungs- bank bei anderen Geldinstituten erhoben wer- den, wenn und soweit der Anspruchsberech- tigte bei den anderen Geldinstituten aus- reichende Altgeldguthaben unterhält. () Die Geldinstitute, mit Ausnahme der Postscheckämter und der Postsparkasse, sind im Rahmen der vorstehenden Vorschriften zur Auszahlung des Geschäftsbetrages verpflichtet Kredite dürfen von den Kreditinstituten, mit Ausnahme der Bank deutscher Länder, bis zum 28. Juni 1948 nicht gewährt werden, Sechster Abschnitt 5 Allgemeine Vorschriften §. 16.(J Aufträge auf Ueberweisung von Reichsmarkbeträgen, die ein Geldinstitut oder eine Postanstalt vor dem 21. Juni 1948 erhalten hat, sind auch danach noch in Reichsmark auszuführen; dies gilt auch dann, wenn das Geldinstitut oder die Postanstalt den Auftrag erst nach dem 20, Juni 1948 an das ausfhh- rende Geldinstitut weitergeleltet hat. Auf- träge auf Ueberweisung von Reichsmark baträgen, die ein Geldinstitut oder eine Post- anstalt am 21. Juni 1948 oder danach erhält, sind als unausführbar zurückzugeben. (2) Aufträge auf Barauszahlung von Reichs- markbeträgen zu Lasten eines Altgeldgut- habens dürfen nach dem 20. Juni 1948 nicht mehr ausgeführt werden. Zur Auszahlung be- reitgestellte Beträge sind auf das Konto des Auftraggebers zurückzuüberweisen. 5 0) Postanweisungen über Reichsmark beträge dürfen nach dem 20. Juni 1948 nicht mehr durch Barzahlung ausgeführt werden. Zur Auszahlung bereitgestellte Beträge sind auf ein Reichsmarkkonto des Empfängers bei einem Geldinstitut zu überweisen. Das Konto ist von der ausführenden Postanstalt bei dem Empfänger zu erfragen. 5 19. Es ist verboten, Reichsbanknoten, Rentenbankscheine, in Deutschland in Umlauf gesetzte Noten der Alllierten Militärbehörde, Reichspfennigmünzen oder Rentenpfennig- münzen in das Währungsgebiet einzuführen oder aus ihm auszuführen. 5 9 20. Wer mit der Absicht, den Zweck die- ses Gesetzes zu vereiteln, den Vorschriften 2 Veröllentl. unter Lie- Nr. US un 110/— antwortliche Il geber: Dr. Kort Ach und E. Fri von Schilling Redaktion. Verlag und Druck: Mannheim. H 1. 4-6/ Fernrul 44151-53/ Bankkonto: Südwestbank bfann- heim. Deposllenkasse Marktplatz. Allgemeine Bankgesellschan blannheim/ Posischeck⸗ konten: Rarleruhe Nr. 300 16. Berlin Nr. 98 198 Erscheint: Dienstag. D. 9 und Für unverlangie Manuskripte keinerlei Conlhr f e Einzelpreis 20 Pfennig 4 5 Originalzeichnung: Willi schneider endenden meldet, so gilt das im Vordruck an erster Stelle aufgeführte Konto bei einer Haupt- umtauschstelle als Reichsmark-Abwicklungs- konto. Wird von einem Verpflichteten, der keine Altgeldnoten abgeliefert hat, nur ein Postscheckkonto oder ein Konto bei der Post- sparkasse angemeldet, so obliegen die im 5 13 bezeichneten Aufgaben der Hauptum- tauschstelle. (2) Im Falle der Ablieferung oder Anmel- dag von Altgeld durch einen Familienange- hörigen(5 11 Abs. 2 Satz 4) gilt das Reichs- mark-Abwicklungskonto des in erster Linie Verpflichteten auch als Reichsmark-Abwiel %%% Familienangehörige hat das Reichsmark-Ab⸗- wicklungskonto unverzüglich dem Geldinstitut mitzuteilen, welches den abgelieferten 8 betrag nach 8 12 Abs. 2 bis 4 auf dem Kônto dieses Familienangehörigen gutzuschreilben hat. Hat der Familienangehörige keine Altgeldnoten abgeliefert, so hat er das Reichsmark-Abwick⸗ lungskonto der Hauptumtauschstelle mitzutei- len, die er in Ziff. 2 des Vordrucks A an er- ster Stelle aufgeführt hatte; ist von ihm nurn ein Postscheckkonto oder ein Konto bei der Postsparkasse angemeldet worden, so hat er das Reichsmark-Abwicklungskonto der Haupt- umtauschstelle mitzuteilen, bei der er den An- meldevordruck unmittelbar oder durch 3 einer Hilfsumtauschstelle abgege te. 0 () Die Vorschriften des Abs. 2 finden sinn- gemäß Anwendung auf Zweignigderlassungen von Unternehmungen und auf 8 Personen, die Altgeld für fremde Rechnung abliefern oder anmelden. Anderkonten gelten jedoch als besondere Reichsmark-Abwicklungskonten. und der Wirtschaft dieses Gesetzes oder der Durchführungsver- ordnungen zu diesem Gesetz zuwiderhandelt oder in den Erklärungen gemäß den Anſagen A und B zu diesem Gesetz vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder mit Geld- strafe bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark oder mit beiden Strafen bestraft. Straffrei bleibt, wer Altgeldnoten vernichtet, statt sie abzuljefern. Die deutschen Gerichte werden, vorbehaltlich der Vorschriften von Artikel VI Ziff. 10 des Militärregierungsgesetzes Nr. 2. er- müchtigt, im Falle von Verstößen gegen die- ses Gesetz die Gerichtsbarkeit auszuüben. 21. Vorbehaltlich von Sonderregelun finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung auf]) Personen, die der deut- schen Steuergesetzgebung nicht unterliegen oder deren Befugnisse unmittelbar mit der Besetzung verknüpft sind. 2) verschleppte Personen, die in Lagern leben oder für die sonst im Zusammenhang mit der Währungs- besondere Vorschriften erlassen 9. 22. Für Altgeld der in 5 21 Ziff. 1 be- zeichneten Personen gelten die folgenden Vor- Schriften; a) Soweit solche Personen nach Maßgabe besonderer Durchführungsbestim- mungen, die von der Militärregierung erlas- i sen werden, berechtigt sind, ihr Altgeld ganz oder teilweise durch Zahlstellen der Milftär- reglerung umzutauschen, haben sie das Alt- geld bei diesen Zahlstellen abzuliefern. b) So- weit solche Personen Altgeld besitzen, das nicht nach Buchst. a) zum Umtausch zugelas- sen ist, ist es bis zum 26. Juni 1948 bei nächsten Zweiganstalt der Landeszentralb „für Rechnung der Bank deutschef Lände zu hinterlegen, die damit nach den Wei- sungen der Allſierten Bankkommission zu ver- fahren hat.„ 8 23. Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Altgeldbestände der Besatzungsmächte, deren Umwandlung von der Ba Länder nach den Weisun rung durchgeführt wird. 5, 24. Die Allſierte Bankkommission wird ermächtigt, Verordnungen zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes zu erlassen. § 25. Der deutsche Wortlaut dieses Gesetzes ist der amtliche Wortlaut. Die ee der Militärregierungs-Verordnung Nr. 3 8 des Artikels II Ziff. 5 des Militärregierungs 2 gesetzes Nr. 4 finden auf diesen Wortlaut keine N g 1215 § 26. Dieses Gesetz tritt in den Ländern Bayern, Bremen, Hessen und Württemberg Baden am 20. Juni 1948 in Kraft.. Im Auftrage der Militärregierung. Seite 2 r LI et MGRNUDIM Samstag. 19. Juni 1048/ Nr. 68 Frankfurt.(Hz.-Eig.-Bericht) Den Höhe- Punkt der Sitzung des Wirtschaftsrates am Donnerstag bildete die Nachtsitzung vom 1 Donnerstag auf Freitag, in der das„Gesetz über die Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform“ mit 50 Stimmen der CDU, FDP und WAV gegen 37 Stimmen der SppDp und KPD angenommen wurde. Die Leitsätze stehen unter dem zen- tralen Gesichtspunkt, daß einer Aufhebung 37 der Bewirtschaftung grundsätzlich„der Vor- Aug zu geben sei“ Ausgenommen hiervon wer. den nur die Hauptnahrungsmittel und die Grundrohstoffe, deren Freigabe einer Zustim- mung des Wirtschaftsrates bedarf. Der Be- 5 hördenapparat soll eingeschränkt werden. Im grleichen Sinne ist eine Freigabe der Preise PFoorgesehen. Das Gesetz überträgt dem Direk- tor für Wirtschaft umfassende Vollmachten, die nur durch einen Ueberwachungsausschuß mit beratender Funktion kontrolliert werden. Prof. Erhard begründete seinen Vorschlag damit, daß jede Zwangswirtschaft einen un- zulässigen staatlichen Eingriff darstelle und darum so rasch wie möglich beseitigt werden 8 müsse. Die Aufhebung des. Preisstops werde nicht zu Steigerungen, e zu Senkungen führen. 0 In den Leitsätzen ist weiter festgelegt, daß an die Stelle des Bezugscheinsystems mit in- 5 dividueller Bedürfnisprüfung die allgemeine Bezugskarte tritt. Sie soll durch Sonderbezugs- karten für besonders notleidende Bevölke- rungskreise, wie Flüchtlinge und Ausgebombte, und für die Ausstattung bestimmter Berufs- gruppen, etwa mit Arbeitskleidung, ergänzt werden. Behördlich gebundene Preise sollen als Höchstpreise festgesetzt werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten eines wirtschaftlich geführten Betriebes Stehen. Alle Preise, einschließlich der frei- gegebenen, sollen behördlich überwacht wer- dien. Die Ueberschreitung von Höchstpreisen a und der Mißbrauch wirtschaftlicher Ueber- legenheit sollen streng bestraft werden. Bestandsaufnahme des Vermögens . der Bizone Zur Vorbereitung des Lastenaus- gleichs und einer gerechten Vermögensbe- steuerung sowie eine klare Uebersicht über das verbliebene Restvermögen in der Bizone zu schaffen. beschloß der Wirtschaftsrat auf den gemeinsamen Antrag der CSU-CDU-DP, SPD, FDp und Zentrumsfraktion ein Gesetz, demzufolge mit dem Stichtag des Vortages der Währungsreform für das gesamte land- und tkorstwirkschaftliche Vermögen und das Be- triebsvermögen, einschließlich aller Güter, die seit dem 1. Januar 1939 aus diesem Vermögen ausgeschieden sind, aber am Stichtag noch zu dem Gesamtvermögen gehören, eine Bestands- aufnahme durchzuführen ist. Bei Verstögen ge- 3 Vorschriften des Gesetzes sind Geld- en, im Falle einer vorsätzlichen Zuwi- erhandlung neben der Geldstrafe Gefängnis- und in besonders schweren Fällen zu- ein Berufs- oder Gewerbeverbot ange- t.(Wir berichten darüber auch an anderer e dleser Ausgabe.) * Erhöhung der Strom- und Gaspreise Im Mittelpunkt der Nachtsitzung stand fer- ner Debatte über geplante Preiserhöhun- en. Der Ausschuß für Wirtschaft zog einen Kangreichen Antrag, der einschneidende agen für eine große Zahl von Er- en vorsah, zurück, 30 daß nur ein all- einer Antrag des Verwaltungsrates zur sprache kam. 2 om Wirtschaftsrat nach lebhafter De- billigte Gesetz ermächtigt die Verwal- tu Wirtschaft, die Preiserhöhungen für Gas und Strom am Tage des Inkrafttre- tens der Geldreform. durchzuführen, Ferner Sollen die Preise für Braunkohlenbriketts um 35 Prozent und für Rohbraunkohle um 50 Pro- zent gesteigert werden. In der Debatte wurde egonders auf die Lohnfrage eingegangen . von dem Abgeordneten Willl Richter 1 1 D) vorgebracht, daß Unternehmertum und Verwaltungsrat sich gegen die von der US- 5 itärreglerung genehmigte Lohnerhöhung 1 27 5 5 * 5 von 15 Prozent ausgesprochen hätten. per Vorsitzende des Verwaltungsrates, Dr, Hermann Pünder, bestritt dies, konnte 785 von dem Abgeordneten Gerhard Freyssigs(SPD) widerlegt werden. Abge- 5* Emil Schwamberger OVP) un- terstützte die Preiserhöhungen mit der Be- wünscht würden. Man könne nicht verlangen, daß dle erhöhten Gas- und Elektrizitätspreise Von den Gemeinden getragen würden, sondern müsse sie auf den Verbraucher abwälzen. Die 9 7 1 . 1 der Debatte über das Programm des di- 3 rüsidenten de Gasperi sprach das italie- nische Abgeordnetenhaus der Reglerung mit 346 5 167 Stimmen sein Vertrauen aus. um 85 der kommenden Woche wird Leon Rlum mit ktuhrenden Persönlichkeiten der entzlischen lallsten in London zusammentreffen. 4 In War- ist eine ungarische Regierungs ele gation Fünrung des Ministerpräsidenten Lajos 0 elngèetroffen, um mit Polen einen ndschafts- und Beistandspakt zu unterzeich- Nach einer Meldung des allſierten Haupt- rs in Toklo ist die dritte japanische Wal- pedltion nach Kriegsende genehmigt wor- 1 soll noch im November dieses Jahres n./ Der ehemalige Premierminister der anischen Union, Feldmarschall Smuts, e in der holländischen Unlversität Leyden, d eines Doktors ehrenhalber verliehen. chinesische Delegierte T. F. Tschlang hat den 0 eltsrat aufgefordert, eine wirklich faire elllche Volksabstimmung auf Madura und— Westjava abhalten zu lassen, durch die die Bevölkerung inre Wünsche über ihre poli- mne Zukunft zum Ausdruck bringen könnte./ amerikanische Repräsentantenhaus stimmte 156 Fectl 6 Stammen für die Herabsetzung rgeschlagenen Militärdienstzeit in den Ver- ten Staaten von 2 Jahren auf 1 Jahr./ Belm sturz eines Pussaglerflugzeuges der United 3 Lines in Mount Carmel Pennsylvanien) amen 43 Personen ums Leben. bie Vorsitzenden der 3ED, wünelm Pieck und o Grotewohl sind zum Studium der Verhält- e in Rumünien in Bukarest eingetroffen und wurden von 2 Petru Groza emp- an, Das oberste amerikanische Bundesgericht die Gesuche um Bewilligu e G ing der Habeas-cor- Akte für zwölf zum Tode verurteilte deutsche gewerbrecher abgelehnt./ Der aus dem Inter- enlager Dachau entflohene ehemalige Führer utsch-Amerikabundes, Fritz Kuhn, der von Münchener Spruchkammer zehn Jahren ager und Einzug des gesamten— 9— urtellt und in die Gruppe der Hauptschuldigen stuft worden war, ist von deutscher Krimi- olizei in Bernkastel(Mosel) verhaftet woyden. Studentenparlament der Technischen Uni- t Berlin hat beschlossen, ein Komitee fur N chtung einer Freien Universität in Berlin gründen. T Etwa 10 0% Münchener Studenten n rierten aus Protest gegen die Benachteili- 8 der Studierenden in allen Ernährungs- und Baftlichen Fragen und überreichten bei ver- nen— der ee eee r bayerischen. Den f- / Zwischen dem NwpnR Hamburg und der 1. 8 regelmäßiger Progra us statt- 10 eee des derzeitigen mangels in der Bizone haben alliierte— mrungsbeamte uuf„Anraten deutscher Ernäh- gastellen 16 000 Tonnen Pferdefleisch in den 87 uft, die Anfang Juli in Bremen und eintreffen sollen.. gründung, dag diese von der Wirtschaft ge- DNA /AP/uPIRIg. Ber. SPD-Abgeordneten Franz Heinen und Paul Bleis wandten sich gegen den Antrag, der eine unerträgliche Belastung der werktätigen Bevölkerung darstelle. Mehrere Abänderungsanträge der SPD und KPD zugunsten der Klein verbraucher wurden abgelehnt und das Gesetz mit den Stimmen der Rechtsparteien angenommen. Einem An- trag der SPD, einen Erweiterungsausschuß elnzusetzen, der die Notwendigkeit und den Umfang der Preiserhöhungen nochmals prü- fen solle, wurde zugestimmt. Der Nachtsitzung waren am Vormittag und Nachmittag des Donnerstag lebhafte Debatten vorausgegangen. In diesen Sitzungen hatte der Wirtschaftsrat endgültig die Errichtung der sechsten Zweizonenverwaltung, die für das Gebiet der Arbeit zuständig sein wird, beschlossen. Ein Antrag des Länderrats, wo- nach die Berufsausbildung Ländersache blei- ben sollte, war durch Mehrheitsbeschluß ab- gelehnt worden. Ferner hatte der Wirtschafts- rat der Bildung eines bizonalen Rechtsamtes, das als beratendes, Organ bei allen gesetz- geberischen Arbeiten mitwirken soll, zu- gestimmt. Die deulschen Vorschläge zum Lastenausgleich Bremen.(g. r.-Eig.-Bericht) Vor der Bremer Bürgerschaft gab Senatspräsident Kaisen erstmals die von deutscher Seite ausgearbei- teten Vorschläge zur Durchführung des La- stenausgleiches bekannt. lockerung der Bewirischaſtungs- und Preispolitik Wirtschaftsrat überträgt weitgehende Vollmachten den Verwaltungsdirektoren Von allen Vermögen soll eine nach glei- chem Maßstab bemessene einmalige Abgabe erhoben werden, die in eine neu zu errich- tende Ausgleichskasse flient. Die Abgabe soll dazu dienen, Schäden des Krieges und seine Folgen auszugleichen. Das abgabepflichtige Vermögen soll nach dem Stand vom etzten Tage vor dem Inkrafttreten der neuen Wäh- rung ermittelt werden. Es wird nach folgen- den Grundsätzen bewertet: das Geldvermögen soll zum vollen Reichsmarkwert eingesetzt werden; das unbewegliche Vermögen nach dem letzten Einheitswert. Die übrigen Arten von Sachvermögen sollen nach den Grundsät- zen des Vermögenssteuerrechts bewertet wer- den. Kriegs- und Kriegsfolgeschäden sollen zum vollen Reichsmarkwert eingesetzt und als Bestandteil des abgabepflichtigen Vermögens behandelt werden. Vermögen bis zu RM 5000 sollen abgabefrei bleiben. Dieser Betrag erhöht sich bei na- türlichen Personen um RM 3000 für die Ehe- frau und um RM 1000 für jedes Kind. Die Ab- gabe soll grundsätzlich in neuem Geld ent- richtet werden. Dabei sollen aber die durch dle Währungsumstellung eingetretenen Ver- luste der Geldvermögensbesitzer, die Verluste durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden und die Verluste der Gläubiger des Reiches angerech- net werden. Auf Antrag soll die Abgabe um- gewandelt werden können in eine langfristige, jährlich laufend zu tilgende Schuld. Reinhold Maier legt Mandat nieder Frankfurt.(DENA) als geschäftsführender Vorsitzender des Län- derrates bekannt, daß der württembergisch- badische Ministerpräsident Dr. Reinhold Maier sein Mandat im Länderrat nieder- gelegt hat. An die Stelle Dr. Maiers tritt der württembergisch- badische Finanzminister Dr. Heinrich Köhler. polen fordert Einberufung des Kontrollrales Berlin. DENA) Der Chef der polnischen Militärmission in Berlin, General Prawins, hat dem Sekretariat des Alliierten Kontrollrates eine Note der polnischen Regierung zugestellt, in der die sofortige Einberufung einer Kontroll- ratsitzung zur Erörterung der Londoner Emp- fehlungen gefordert wird. Polen hat, laut UP, gleichzeitig gebeten, dern Alliierten Kontrollrat seine Ansichten zu den Sechsmächtebespre- chungen in London vortragen zu dürfen. Ein Interzonenverkehr gesperrt Wie DENA bei Redaktionsschluß meldet, haben die sowjetischen Behörden den ge- samten Interzonenverkehr gesperrt. französischer Sprecher erklärte hierzu, daß der französische Militärgouverneur nicht die Ab- sicht habe, eine Sitzung des Kontrollrates an- zuberaumen, falls nicht einer der alliierten Militärgouverneure besonders darum bitte. Wie bekannt wird, unterstützt die sowieti- sche Militärverwaltung die polnische Forderung auf Einberufung des Allilerten Kontrollrates zur Diskussion der Empfehlungen der Londoner Sechsmächtekonferenz. Gleichzeitig wird davon gesprochen, daß sich die Tschechoslowakei mit Der schleswig-holstei- der Absicht trägt, ebenfalls um eine Zusam- nische Ministerpräsident Lüdemann gabmenkunft des Kontrollrates zu ersuchen. französische Kammer sagte Ja zu London Mit knapper Mehrheit Erleichterung in London und Washington Paris.(UP) Die trqnzösische Nationalver- saramlung hat in den frühen Morgenstunden des Donnerstags die Empfehlungen der Londo- ner Sechsmächtekonferenz mit 300 gegen 286 Stimmen gebilligt. Der ehemalige Ministerprä- sident Paul Reynaud hatte dem Haus zu- vor eine Empfehlung vorgelegt, über deren Text sich die Regierungsparteien vorher in in- terfraktionellen Sitzungen geeinigt hatten. Diese Entschliegung, durch die der Regierung Schuman das Vertrauen ausgesprochen wird, stellt fest, daß die Londoner Empfehlungen einen„gewissen Fortschritt in der britischen und amerikanischen Stellungnahme gegenüber der dauernd von Frankreich eingenommenen Haltung“ darstellten, daß sie aber„wichti- gen Punkten der französischen Forderungen nur teilweise Rech- nung tragen.“ Eine Ablehnung der Emp- fehlung würde jedoch„eigen bedauerlichen Bruch“ in den freundschaftlthen Beziehungen zwischen Frankreich und den anderen fünf Mächten darstellen. Die Regierung wird da- her aufgefordert, die Londoner Empfehlungen 1 gewissen Einschränkungen zu verwirk- ichen. Unter diesen Eins ehränkung en sind zu verstehen: erneute französische Forderung auf internationale Kontrolle bzw. Internatio- nalisierung des Ruhrgebiets, maßgebende Be- teiligung Frankreichs an der Kontrolle der deutschen Industrie, besondere Sicherheitsgar rantien vor Zurückziehung der Alliierten Be- Satzüngstruppen, Garantien gegen die Wieder- errichtung eines totalitären und zentralisti- schen Deutschlands und schließlich weitere Be- mühungen, mit Rußland über die Zukunft Deutschlands und über die politische und wirtschaftliche Organisation Deutschlands zu einer Verständigung zu gelangen. Nach der Vorlage des Antrags Reynaud hatte Ministerpräsident Schuman kurz das Wort ergriften und der Nationalversammlung mitgeteilt, daß er im Falle der Ablehnung der Resolution demissionieren werde. Deutschland sel in seinem gegenwärtigen Zustand eine zu große Bürde für die Besatzungsmächte. Es sei nicht Frankreichs Schuld, wenn Deutsch- land in zwei Teile gespalten werde. Muß Bidault gehen? In Washington herrscht, laut AP, Ge- nugtuung über den Entscheid der National- versammlung, doch auch ein gewisses Gefühl der Unsicherheit über die Folgen der Bedin- gungen, die mit der Annahme verknüpft wur- den. In London äußerten dem Foreign Office nahestehende Persönlichkeiten die An- sicht, daß die fünf anderen Mächte die franzö- sischen Vorbehalte in Erwägung ziehen müß- ten, bevor es möglich sei, gemäß den Londoner Empfehlungen zu handeln. In französischen politischen Kreisen ver- dichten sich indessen, laut UP, die Gerüchte über einen baldigen Rücktritt Bi- daults„aus Gesundheitsrücksichten“. Als eventuelle Nachfolger werden Paul Rey- nau d und der derzeitige Finanzminister René Mayer genannt. Die rechtsgerichtete Pariser Tageszeitung„Aurore“ forderte am Freitag den Außenminister auf, zurückzutreten, wobei das Blatt auf die knappe Mehrheit in der Na- tionalversammlung hinwies. Das Schicksal Frankreichs hinge von den Verhandlungen über Deutschland ab. Sei sich Bidauit auch bewußt, daß in der großen interalliierten Pe- batte die Stimme Frankreichs. um Widerhall zu finden, auch eines Gewichtes bedarf? Generalstreik der CGT Paris. DENA-REUTER) Der französische Gewerkschaftsverband CGT hat die Ereignisse in Clermond- Ferrand hin, wo es be- kanntlich zwischen streikenden Gummiarbei- tern und Polizei- und Truppenverbänden zu folgenschweren Zwischenfällen gekommen ist, auf Samstag— bzw. Freitag für die am Wo- chenende nicht Arbeitenden— einen ein- stündigen Generalstreik für ganz Frankreich angesetzt, um dadurch die Solida- rität der französischen Arbeiterschaft mit den Streikenden im Departement Puy de Dôme un- ter Beweis zu stellen. In diesem Departement beschlossen die streikenden Arbeiter die Fort- setzung des Streiks bis zum Abzug der Trup- pen aus Clermond-Ferrand. Die Arbeiter der Kohlengrube d' OIgnies, die unter dem Einfluß der CGT stehen, haben beschlossen, anläßlich der Ereignisse von Clermont Ferrand in den Sympathie- streik zu treten. In unterrichteten Kreisen 4 5 3—— 3 den Auf- takt zu einer Streikwelle in Nordfra Sede dene, e eee 5 1 7 Streikwelle über Europa London.(UP) Die europäische Streikwelle hat nun auch Dublin erfaßt, wo die Flei- scher der Stadt aus Protest gegen die hohen Viehpreise einen Streik zum 26, Juni ankün- digten. Die Zahl der streikenden Dockarbeiter in London hatte sich am vierten Tag des Streiks auf 15 000 erhöht. Nach einer amtlichen Schätzung liegen durch den Streik Import- und Exportwaren im Werte von 10 Millionen Pfund Sterling im Londoner Hafen fest. Durch den Streik von 250 000 Metallarbeitern in Belgien wird die Produktion der belgi- schen Industrie ernstlich bedroht. Es wurden noch keinerlei Verhandlungen zur Beilegung dieses Streiks geführt, da der von der Regie- rung ernannte Schlichter die Ansicht vertritt, es sel Sache der Gewerkschaften. ersten Schritt in dieser Richtung zu unternehmen, In Italien sind in der Provinz Venedig rund 10 000 Metall- und Werkftarbeiter aus Pro- test gegen Entlassungen in verschiedenen Fa- briken und Werften in den Ausstand getreten. Ungarn verstaatlicht Konfessions schulen Budapest.(UP) Mit 230 gegen 63 Stimmen hat das ungarische Parlament das Verstaat- Üichungsgesetz für die Konfessionsschulen an- genommen. Margit Schlacht a, die Leiterin der Union der christlichen Frauen. wurde für ein Jahr aus dem Ungarischen Parlament aus- gewiesen, da sie sich in einer Rede gegen die Nationalisierung der katholischen Schulen ge- wandt hatte. Der Immunitätsausschuß des Parlaments erklärte auf seiner Sitzung, Mar- Sperrmaßnahmen für den Staatshaushalt Vorläufig keine Beförderungen und Stuttgart,(tz.-Eig.-Bericht) Der württem- bergisch- badische Landtag verabschiedete in dritter Lesung den Staatshaushalt für 1948, der in Einnahmen und Ausgaben mit 1 433 240 100 Reichsmark ausgeglichen ist. Trotz der bevor- stehenden Entwertung dieser Milliardenzahl bildet der Etatplan die Grundlage für eine zu- künftige ordnungsmäßige und bescheidene Haushaltsverwaltung in Württemberg-Baden. Mit Rücksicht auf die durch die Währungs- reform gespannte Atmosphäre erfuhren die noch nicht besprochenen Einzeltitel aus zwei- ter Lesung und die Gesamtvorlage eine ge- drängte Behandlung. In den meisten Titeln sind mehr oder weniger wesentliche Abstriche und Sparmaßnahmen zu verzeichnen. So soll dle Trennungsentschädigung ab 1. Oktober d. J. nach mehr als zweieinhalbjähriger Gewährung gestrichen werden. Die Benutzung von Dienst- W. wird strenger als bisher überprüft. bgeordneter Möller vom Finanzaus- schuß warnte davor, irgendwelche Etatposi- tionen zu erhöhen, ohne gleichzeitig für Dek- kung zu sorgen. Man müsse sich wieder an- gewöhnen, sagte er, mit kleinsten Beträgen zu rechnen,„ohne mit den Millionen um- zuspringen“, Der Sinn der Ausarbeitung und Aufstellung des Haushaltsplanes könne heute nur der sein, einen theoretisch ausgeglichenen Etat vorzulegen, der fortdauernde und ein- malige Einnahmen und Ausgaben in ein gutes Verhältnis bringe. Es sel von wesentlicher Bedeutung, dan das Land Württemberg-Baden einen ausgeglichenen Etat aufweise und die- — r ch auch in der kommenden Zeit ehalte. g g Während der Beratung brachte die KPp- Fraktion verschiedene Bedenken gegen Ein- zelpläne vor, die sie veranlaßte, slch in diesen Füllen der Stimme zu enthalten. Aus Protest gegen die Behandlung der Fülle Böse ann 915 Dubke- Reustle(Stuttgart) stimmte die KPD dem Neubesetzungen von Beamtenstellen Plan des Justizministeriums nicht zu und enthielt sich wegen erhöhter Zuschüsse für Kirchen und Einsetzung von Keli- zlonslehrern in Berufs- und Handels- schulen in Baden beim Plan des Kult- ministeriums der Stimme. Den Plan für das Büro für Friedensfragen lehnte die Kpp wegen dessen Vorarbeit für ein Besatzungsstatut ab. Die Kosten der Be- satzung des Landes, die mit 480 Millionen RI festgesetzt sind(Fast ein Drittel der Gesamt- ausgaben) und der Ausgaben für Versorgung der DPS(36 Millionen RU) bezeichnete der Landtag einmütig als zu hoch. Die Besatzungs- macht wird erneut um Senkung der Kosten und Rückführung und Auswanderung der in Württemberg-Baden noch befindlichen 48 000 registrierten DPs gebeten werden. Das Staatshaushaltsgesetz ist anschließend einstimmig angenommen worden, jedoch wurde folgende Sperrmaſinahme eingebaut, die bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Ein- tritt der Währungsreform gelten soll: Pie Neu- besetzung von Beamtenstellen und die Neu- gi einstellung von Angestellten und Arbeitern, sowie die einstellung von Angestellten und Arbeitern und jede Beförderung von Beamten und An- gestellten hat zu unterbleiben. Die Vorschrif- en des Gesetzes Nr. 917 zur Ueberführung der bei der politischen Befreiung tätigen Per- sonen in andere Besché ngen vom 10. März 1948 werden hierdurch nicht berührt. Aus- nahmen sind im übrigen nur bei unausweich- ab barem Bedürfnis und bei besonderer Dring- lichkeit und nur mit Zustimmung des Finanz- e Aan cer Landtag einge Entechlle- Ferner er 2 ohlie- S5 reisen u rper 2 n 1 a diese Sperrmaß Rechtes empfohlen wir 9 5 des Staatsha tsgesetzes sinn- gemäß anzuwenden. g 5 8 5 Wiederbesetzung freigewordener „Wes damit,“ 405 Schlachta habe die ungarische Demokratie urch ihren Vorschlag beleidigt, von einer Delegation der UN untersuchen zu lassen, ob es in Ungarn noch eine Glaubensfreiheit gäbe. Langwierige palästina- Verhandlungen Kairo.(UP) Nach einer Konferenz mit Ver- tretern der arabischen Liga unterrichtete Grat Bernadotte den ägyptischen Ministerprä- sidenten Nokras chi Pascha durch eine Note, daß dle ägyptischen Beschuldigungen von der angeblichen Besetzung strategisch wichtiger Punkte in Südpalästina durch jüdische Streit- kräfte nach Inkrafttreten des Waffenstillstan- des Überprüft werden. Falls die ägyptischen Behauptungen stimmen, würden die erforder- chen Maßnahmen zwecks Herstellung des zu Beginn des Waffenstillstandes bestehenden Zustandes durchgeführt werden. Die provisorische Regierung des Staates Israel hat im Rahmen neuer Notstandsmaß- nahmen angekündigt, daß alle Männer bis zu 55 und alle Frauen bis zu 30 Jahren zum Waf- fendienst oder zu besonderen Arbeiten heran- gezogen werden können. g Bernadotte, der inzwischen den UN mitge- teilt hat, daß nächste Woche in Rhodos 2 Se eee e ee eingetroffen, um mit der Reglerung Israels Be- sprechungen zu führen. Er erklärte, daß es noch etwa einen oder zwei Monate dauern dürfte, bis die Verhandlungen mit beiden Par- telen zum Abschluß gebracht werden können. Damit deutete er an, da ges wahrschein- lieh notwendig werden wird, den vierwöchigen Waffenstillstand zu verlängern. David Ben Gurlon, der Ministerpräsi- dent von Israel erklärte, daß Israel den UN- Vermittler nach Kräften unterstützen werde, jedoch keinen Frieden um jeden Preis wün- sche. Israels Grundforderungen sind Aner- kennung als Staat und Freigabe der jüdischen Einwanderung. Wenn beabsichtigt sein sollte, die Besprechun- gen auf irgend einer anderen Basis zu führen, dann werden Bernadottes Bemühungen urn sonst gewesen sein. Fünfzig uniformierte Polizeibeamte der UN befinden sich auf dem Wege nach Palästina, um sich an der Kontrolle des Wakftenstillstan- des zu beteiligen. 5 g 4 Torte, Butter, Von Walter Ich war zu Gast bei einem Freund. Zum Nachmittagskaffee. Der Freund ist von der Fachschaft Bildende Kunst, lebt normal, be- kommt keine Zulage als Schwererbeiter und hat, weil durch drei Jahre Stacheldraht etwas verbittert, für die Spezies Normalverbraucher eine Kollektion schöner Namen.„Armes Lu- der“, mit Verlaub, ist der mildeste. Wir tranken Kaffee, dazu aßen wir Torte. Ins Ohr gesagt: Butterkremtorte. Es bestand Anlaß, Butterkremtorte zu essen. Dem Auge bot die Torte allerhand. Obendrauf barodce Verzierungen. 2 Plötzlich, ganz plötzlich, klingelte es. Ist es etwas besonderes, wenn es klingelt? Nein. Aber die Frau des Freundes sprang auf, ergriff Kuchenschüssel samt Torte, schrie unterdrückt: „Fort!“ und ließ die Torte verschwinden. Im chrank. a Irgendwer war an der Haustür. Ich war bei einem anderen Freund. Von Beruf Arzt. Wir tranken eine Flasche. Seine Frau, er und ich. Mosel. Genau: Wehlener Domprobst. Es bestand Anlaß. Sonst hatte er nie Wein, ich weiß es. Woher auch? Er hat keinem Wehlener Domprobst den Blinddarm fortzunehmen. Er säbelt an Normalverbrau- cher-Blinddärmen. Plötzlich, ganz plötzlich klingelte es. Viel- leicht ein Patient. Die Frau sprang auf, griff den Domprobst am Fals, stellte ihn hinter den Ofen. Tarnte mit dem Ofenschirm. Glaser in den Schrank.„Mein Gott,“ sagte sie,„wenn das einer gesehen hätte. 5 Ich besuchte meine Eltern, In einer Klein- stadt sozusagen auf dem Lande. Meine Mutter, e gute, zauberte ein Stüc Speck auf den „ Gröhe einer Griffeldose.„Du lieber Gott,“ sagte ich. Sie säbelte etwas herunter, sah sich in der Stube um, in der niemand war. „Weill du es bist,“ sagte sie. 5 Plötzlich, nz plötzlich klingelte es. Ein Griff zur Griffeldose. Ab in die Kammer. —— das Tuch über dein Brot!“ befahl sie. Ich 28. 4 ee war der Mann, der das Elektrische 1 5 Bel mir zu Hause. Abendbrot. Belan Abendbrot. Aber ein Stückchen Butter lag 79 nr harmlos 55 n Schüsselchen. os, se Mos. zum gelegentlichen Anschauen. Ich beeide: tz für unser Töchterchen. 8 Plötzlich „Vielleicht el Aviv Genauigkeit. Er liebt die bis in den letzten Takt, Samstag, 19. Juni 1948 Schluß mit dem Feldwebelton Professor Röpke hat in Frankfurt festge- stellt, daß die Verteilung eines Paares Schuhe, das in fünf Arbeitsstunden hergestellt wurde, 2000 Verteilungsstunden erfordert. Die Mam- mutbürokratie hat sich totgelaufen. Ihre Lei- chensteine werden die Paragraphen des Spei- sekammergesetzes zieren, das, in Agonie gebo- ren, den Keim seiner eigenen Verwesung in sich trug. Die Verteilung des Nichts, mit der in den letzten Jahren Zehntausende im Vereinig- ten wirtschaftsgebiet beschäftigt waren, ist mit der Annahme der Auflockerungsvorschläge zur Bewirtschaftung in Frankfurt beendet wor- den. Die gähnende Leere der staatlichen Kas- sen wird nach der Währungsreform viele wei- tere Bürokratenschreibtische veröden lassen. Es werden zwar auch viele gutwillige, mensch- liche Angestellte ihren Arbeitsplatz im Rah- men der Verkleinerung der Behördenapparates verlieren, auch die, die die Sorgen des Volkes auf inre Schultern nahmen und ihm durch freundli- ches Entgegenkommen das Dasein erträglicher zu machen versuchten. Um deren Zukunft aber ist uns nicht bange; denn sie haben versucht, Po- sitives zu leisten und werden das auch weiter- hin tun. Ganze Kolonnen der anmaßenden Herren Stempeldrücker, Achselzucker, Kopfschüttler, Nein-Schreier und Tür-Schmeißer werden von „Bedaure,-ich-habe-niehts“-Sagern zu bedauer- lichen Habenichtsen. Dle Rollen werden wech- seln. Habenichtse werden wir zwar mehr oder weniger— je nach Glück und Können— alle 1 sein, aber der Tag X wird allen sinnvoll Ar-. beitenden die Genugtuung geben, daß nun— sicherlich langsam, aber in aufsteigender Linie, 5 au — ihren Mühen wieder ein Sinn zukommt* und purer Unsinn wieder als solcher gebrand- 1 markt werden darf. Nicht nur in dem„Amts- schimmel“ des Radio Stuttgart. nicht nur in den Spalten dei Presse, sondern auch vor den Schaltern und in den Geschäften. Durch die neue Kraft des Geldes ist die Macht verlagert worden. Vorher saß sie hinter den Schaltern, hinter den Tresen; jetzt steht sie wieder da- vor. Der Feldwebel in Zivil, dem wir über- all im täglichen Leben begegneten, ist geschla- gen, kleinlaut tritt er von der Bühne des Le- bens ab. Wo er bleibt? Hat er uns gefragt, was wir trieben, als wir kein Hemd mehr auf dem Leibe, keinen Kochtopf im Schrank, keinen heilen Schuh mehr an den Füßen hatten? Hat er uns nicht jahrelang bösartig gequält und sich gebärdet, als seien wir seine Sklaven? Sol- len wir Zeugen auf marschieren lassen? Sie würden Legion und die Szene zum Tribunal. Haben wir jetzt kein Mitleid mit den Hirn- und Humorlosen; sie würden es uns bei einem Rückfall in den überstandenen Zustand des Hammelseins listig vergelten. Lassen wir der Entnazifizierung nunmehr eine Entbürokratisierung folgen und beenden wir sie schnell, denn sie steht dem Aufbau im Wege. Wer 710 nicht—.— aus dem essen, als wegen eines Porzellan- 15 1 e tausend 1 e machen und wochen lang entwürdigend Schlange stehen! Wer wollte nicht lieber auf ein Wasserbier verzich- ten, als den Kellner zehnmal um die Gunst dés Zahlendürfens anzuflehen? Wen hat nicht längst das„Warten Sie gefälligst, bis Sie dran sind“ zum erbitterten Gegner der in so vielen Situationen“ des Alltags dominierenden per- soniflzierten Unhöflichkeit gemacht, daß er lie- ber auf garnichts mehr wartete, als auf die- gen Tag X. Der zeigt uns zwar unsere Bettel- armut, aber er macht uns doch von dem Alp- drucke schmarotzender, aufgeblasener Hans- wurste frei, die uns den Alltag vergällen. Jetzt glauben wir, daß die Früchte unserer eigenen Arbeit nicht nur Seifenblasen sind, die an Sturheit. Dummheit und Dünkel großer und kleiner staatlicher und privater Gerne große zerschellen mußten. Der Lauf des Le- bens bekommt wieder einen Sinn. Abtreten, ihr Quälgeister von gestern. Stellt euch ge- fälligst hinten an. getzt werdet ihr gewogen und— hoffentlich nicht zu leicht befunden. Fri reit: Mosel, Speck Henkels in den Bücherschrank, die Butter. Genau: Auf Döblin:„Die literarische Situation.“ 5 Es war Herr B., der Student. Hatte er es gerochen? Er sagte(und lächelte):„Mußte erst die Seite Speck verschwinden?“„Nein,“ sagte ich,„Butter!“„Bei meiner Mutter,“ sagte er, verschwindet alles vom Tisch, wenn es klin- gelt. Alles. Einschließlich Besteck.“ 5 J* Was Können wir folgern aus diesen Sachen? Erstens: Wir möchten den Neid nicht wek- ken, möchten für arm gehalten werden und nicht den Eindruck hervorrufen, etwas mehr zu haben als die anderen armen Teufel. 5 Zweitens: Unsere Begriffe haben sich ins Gegenteil verkehrt. Armut schändet nicht ae 1— wie beim heiligen Franziskus — adelt. i Drittens: Ein neuer sozialer Typus ist im Entstehen. Der Kleinbürger wollte mehr scheinen als sein,. Wir wollen weniger scheinen als sein. Wir tarnen uns, indem wir— 3* 121 1— vom Schein 58 e re dieser us zu ne 2 Vielleicht Normalbürger? 1 7* 7 0 Wie ist dieses Phänomen einer völligen Um- kehrung unserer Denkweise zu erklären? Es wäre gut, wenn uns studierte Männer Aufklä- rung Säben. Vielleicht äußert sich mal einer. 1 2 N Die Bamberger Symphoniker Zwei Konzerte im Rosengarten Bachs drittes Brandenburgische Konzert, Beet- hovens Coriolan-Ouvertüre und die Füntte, Cheru- binis Anakreon-Musik, Brahms mit der vierten Smtfonie, Tschalkowskys Violinkonzert in D lau- 8 ter Werke der soliden Klassik und Nachklassik- und zwischen ihnen di Stephan, die früh hin- weggenommene Hoffnung der Moderne mit seiner hinreißenden„Musik für Orchester“. Ins- gesamt also ein bei Kennern und Laien gleichler- 7 gen beliebtes gramm, an dem sich die ge- legte Orch. ultur der„Bamberger. X mphoniker“ vortrefflieh demo eren lieg. Zwischen den Musikern und ihrem Dirigen- ten Herbert Albert ist offensichtlich ein star- asverhältnis Wirksam. Das wird an. 5 sen und einfühligen Reagieren des n auf die Absichten des Pirigen ten spürbar. Albert ist em Fanatiker der 6 e geschliffene Technik und die ge- elte Plastik der Darstellung, die greifbar Fa ene 1 er bisweilen ein wen Tüfteln, kos*.(bei Beethovens 5 Fünfter etwa) Zäsuren und Pausen gern mit breitem Be- Em und ist selbst einer gelegentlichen, Kr. en Rubatowir nicht abgeneigt. Der n slehe Seite 5) a g ss li- en er. on r- er lle Auf r es erst agte er, clin- nen? vek- und nehr ins ücht skus tim 0 h er r ben. eicht Um- Es kklä- r. Nr. 69/ Samstag, 19. Juni 1948 — 8 3 ä Zur Durchführung und Ergänzung des Ge- setzes Nr. 61(Währungsgeselz) wird verordnet: 1 8 1. Beschränkung der gesetzlichen Zahlkraft und Einziehung von Kleingeld 1(1) Niemand ist verpflichtet, mehr als 50 Stück der in 5 1 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesetzes bezeichneten Geldzeichen in Zahlung zu neh- 55 men.(2) Die Landeszentralbanken verabfol- gen unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmit- tel gegen Einzahlung von Geldzeichen der in 81 Abs. 2 Ziff. 2 des Gesetzes bezeichneten Art im Betrage von mindestens fünfzig Deut- sche Mark.(3) Die Kassen der Gebietskörper- schaften, die Kassen der Post und der Bahn- verwaltungen sowie die Geldinstitute dürfen Münzen zu 5 und 1 Reichs- oder Rentenpfen- nig nicht wieder in Umlauf setzen, sondern * 6 haben sie bei den Landeszentralbanken einzu- liefern, die innen dafür ein Zehntel des Nennbetsages alter Währung in Deutsche- Mark-Währung vergüten. s 5 2. Postwertzeichen () Vom 21. Juni 1948 an gelten folgende Postwertzeichen: 1. auf Deutsche Mark oder 5 Pfennig lautende Briefmarken, 2. überdruckte Briefmarken der bisher gültigen Ausgaben, deren Wert in Deutsche-Mark- Währung noch besonders bekanntgegeben wird. 3. Briefmar- ken der bisher gültigen Ausgaben, deren Wert in Deutsche-Mark-Währung auf ein „ Zehntel des in Reichsmark oder Reichspfen- 5 nig ausgedrückten Nennbetrages festgesetzt wird, 4. auf Mark(im Unterschied zu Reichs- 5 mark) oder Pfennig lautende Briefmarken, die 3 5 der französischen Zone ausgegeben wer- en. 8 (2) Postsachen, die von der Post aus einem Briefkasten nicht später als bei der ersten Batleerung des 21. Juni 19486 entnommen wer- den, gelten als ordnungsgemäß freigemacht, Soweit ihre Freimachung den bisherigen Vor- 5 schriften entspricht. 95 1 3. Fortgeltung von Fahrausweisen 19 Sammelfahrausweise und sonstige Fahr- ausweise, die vor dem 20. Juni 1948 gelöst Worden sind, behalten bis zum Erlaß weite- 5 rer Vorschriften im Rahmen der bestehenden * Bestimmungen ihre Gültigkeit. 8 4. Verfahren bel der Auszahlung des Kopfbetrages ö l() Die gemäß 8 7 des Gesetzes für die Aus- „zahlung des Kopfbetrages zuständigen Stellen (Auszahlungsstellen) werden von den Landes- zientralbanken oder den von diesen beauftrag- ten Geldinstituten über die unteren Verwal- tungsbehörden Landräte und Oberbürgermei- ster) mit den erforderlichen Beträgen in Deutscher Mark ausgestattet. Ihre Abrech- nungen über die vereinnahmten und veraus- gabten Beträge sind von den Stellen, denen die Kartenstellen regelmäßig Rechnung zu legen haben, zu überprüfen und mit einem Prüfungsvermerk an die Geldinstitute weiter- Zzuleiten, welche die Auszahlungsstellen mit den zur Auszahlung des Kopfbetrages erfor- derlichen Geldbeträgen ausgestattet haben. 5 5 — 7 * * 2) Auf Verlangen der unteren Verwal- tungsbehörden sind die Geldinstitute, Post- Anstalten, Behörden und Betriebe verpflichtet, aq n die Auszahlungsstellen Hilfskräfte aus dem Kreise ihre rbeitnehmer abzuordnen und gegebenenfalls für die Auszahlung des Kop betrages geeignete Räume zur Verfügung 2 stellen. Die abgeordneten Hilfskräfte sind zur Uebernahme der ihnen auf Grund dieser Ver- ordnung übertragenen Aufgaben verpflichtet. ) Wird die erste Rate des Kopfbetrages Von einem Anspruchsberechtigten, außer in den Fällen der Abs. 4 bis 6 nur zum Teil in An- spruch genommen, so hat dis Auszahlungs- stelle den Namen und die Anschrift des Emp- kängers und den in Deutscher Mark ausgezahl- ten Betrag in eine laufend numerierte Liste eeinzutragen. Der Berechtigte hat den Empfang des Betrages in der letzten Spalte der Liste durch seine Unterschrift zu bestätigen. Die 5 iste ist der Abrechnung der Auszahlungsstelle beiautfügen. ü. 8 1(0 Für Personen, die bei der zuständisen Anuszahlungsstelle als vorübergehend abgemel- det geführt werden, darf der Kopfbetrag, vor- bdegnaltflich der Vorschriften in As. 6. nur ge- gien Vorlage der Reiseabmeldung oder der Ab- meldebescheinigung— 6—(G-Schein) und 2 8 5 31 * Das erste Gesetz zur Neuordnung des Deut- schen Geldwesens ist von den Militärregie- a Großbritanniens, r Vereinigten Staaten und Frankreichs verkündet worden und tritt am 20. Juni in Kraft. Die bisher gültige deutsche Währung wird durch dieses Gesetz aus dem Verkehr gezogen. Das neue Geld heißt die Deutsche Merk; jede Deutsche Mark hat hundert deutsche Pfennig, 8 Dias alte Geld, die Reichsmark, die Renten- 3 die Alliierte Militärmark, ist vom 1. N Ausnahme Nennwert von höchstens 1 Mark. Diese Noten und Münzen werden bis zum Ersatz durch neues Kleingeld im Umlauf bleiben, und zwar werden sie ein Zehntel ihres bisherigen Nenn- Wertes wert sein. Niemand braucht jedoch mehr als höchstens fünfzig Einzelstücke dieses alten Kleingelds in Zahlung zu nehmen. Brief- marken bleiben ebenfalls zu einem Zehntel mres Nennwertes gültig. ü 2 Der Kopfbetrag 1 Als erste Maßnahme erhält jeder Ein- wohner der Westzonen eine bestimmte Summe der neuen Deutschen Mark. Dieser Kopfbetrag beltzuft sich auf 60 Mark, die gegen den gleichen Betrag von Altgeld aus- gexahlt werden. Hiervon werden 40 Mark die- en Sonntag ausgezahlt, und die restlichen 20 Mark einen Monat später. Für eine Fa- mille von 4 Personen können also zum Bei- spiel 240 Mark Altgeld eingezahlt werden, wofür die Familie sofort 160 Deutsche Mark und nach einem Monat weitere 80 Mark erhält. * age in Händen des deut- schen Publikums ebenso wie Guthaben bei nken, Sparkassen Postsparkassen und Post- scheckämtern werdeh zu einem späteren Zeit- punkt in Deutsche Mark umgetauscht werden, Das Umtauschverhältnis, das den Geldumlauf Afxastisch reduzieren wird. sowie weitere Em- zelheiten über den Umtausch dieser Beträge Werden in Kürze in teren 3 kanntgegeben. Bei diesem späteren Umfausch von Altgeld wird der bereits erhaltene Kopf- 5 Achreib dur den zur Auszahlung oder zur Gut- Schreibung gelangenden Beträgen Deutscher Mark abgezogen. Wer also zum Beispiel ein Bankguthaben hat, das durch den späteren Umtausch auf 200 Mark„ ekommt davon die sechzig Mark abgezogen. die er ja bereits als Kopfgeld in der neuen Währung erhalten aat. 75 tauschen um Loebensmittelkartenstellen i erfolgt Vertei- a Die Auszahlung des N durch dieselben Stellen, die für die Ves. ng der Lebensmittelkarten zuständig sind. l am kommenden 7 f e f 4 ſolgenden Anweisungen, die r zu befolgen nat, um sofort neues Geld zu erhalten Einzelpersonen müssen ihre Haushaltsaus, weise und ihre Kennkarten vo 2 Merk Altgeld zum ausch e igen. hiermit anzumelden 9995 Mane Seite 3 Verordnung Mr. 1 zur Durchführung und Ergänzung des ersten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens der Kennkarte(für Einwohner der britischen Zone: des blauen Personalausweises) ausge- zahlt werden. Zuständig hierfür ist jede Aus- zahlungsstelle, bei der die Reiseabmeldung oder der G-Schein vorgelegt wird. Die Aus- zahlungsstelle locht das erste Blatt der Kenn- karte in der rechten unteren Ecke. Sie hat kerner die Bescheinigung(Reiseabmeldung oder G-Schein) zu lochen und auf ihr den ausge- zahlten Betrag zu vermerken. Solche Auszah- lungen sind in einer Liste festzuhalten, in die der Name und die Anschrift des Empfängers, die Behörde, welche die Reiseabmeldung oder den G-Schein ausgestellt hat, das Datum und das Aktenzeichen der Reiseabmeldung oder des G-Scheines sowie der ausgezahlte Betrag ein- zutragen sind. Die Auszahlung des Betrages ist von dem Empfänger in der letzten Spalte der Liste durch seine Unterschrift zu bestäti- gen. Die Liste ist der Abrechnung der Aus- zahlungsstelle über die von ihr für die Aus- zahlung des Kopfbetrages vereinnahmten und verausgabten Geldbeträge beizufügen. Reise- abmeldungen und G-Scheine, die nicht im Währungsgebiet ausgestellt worden sind, be- rechtigen nicht zum Empfang des Koptbe- trages. 2 (6) Personen, die ihre Lebensmittelkarten auf Grund einer Wanderpersonalkarte oder eines Schifferstammausweises beziehen. kön- nen den Kopfbetrag gegen Vorlage derselben und der Kennkarte(für Einwohner der briti- schen Zone des blauen Personalausweises) bei jeder Auszahlungsstelle erheben. Die Auszah- lungsstelle locht das erste Blatt der Kennkarte in der rechten unteren Ecke. Sie hat ferner die Wanderpersonalkarte(den Schifferstammaus- weis) zu lochen und darauf den ausgezahlten Betrag zu vermerken. Die Vorschriften des Abs. 4 Satz 4 bis 7 finden entsprechende An- wendung. g (8) Für Personen, die sich am 20. Juni 1948 auf Grund einer Abmeldebescheinigung-G (G-Schein) in Gemeinschaftsverpflegung befin- den, übernimmt die Verpflegungsstelle den Umtausch des Kopfbetrages bei der Auszah- lungsstelle, die für die Verpflegungsstelle zu- ständig ist. Zu diesem Zweck hat die Ver- pflegungsstelle bei der Auszahlungsstelle einen schriftlichen Antrag(Sammelantrag) einzurei- chen, dem eine Liste der in Betracht kommen- den Personen beizufügen ist. Die Liste muß den Namen und den Wohnort jedes Anspruchs- berechtigten, den Zeitpunkt seiner Aufnahme in die Gemeinschaftsverpflegung und den ſür ihn angeforderten Kopfbetrag enthalten. Der Sammelantrag darf nur für solche Personen gestellt werden, die ausweislich ihrer Kenn- karte(für Einwohner der britischen Zone; aus- weislich ihres Personalausweises) im Wäh- rungsgebiet ansässig sind. Die Sammelanträge nebst den beigefügten Listen sind der Abrech- nung der Auszahlungsstelle beizufügen. 8 5. Altgeldguthaben der Geldinstitute Geldinstitute dürfen über ihre eigenen Alt- geldguthaben(8 9 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesetze bis zum Erlaß weiterer Vorschriften verfügen, soweit dies zur Durchführung der Aufgaben, die ihnen in dem Ersten Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens übertragen worden sind, und zur Durchführung von solchen Ueberweisungs- aufträgen ihrer Kunden erforderlich ist. die nicht unter das Verfügungsverbot des 8 8 des Gesetzes fallen. § 6. Verfahren bei der Ablieferung und Anmeldung von Altgeleg () In den Fällen des 8 12 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes haben die Umtauschstellen auf der ersten Ausfertigung des Anmeldevordrucks A zu vermerken, daß die Kennkarte(der Per- sonalausweis) des in erster Linie Verpflich- teten nicht vorgelegen hat. Das Geldinstitut, welches das Reichsmark-Abwicklungskonto führt, hat das Kontoblatt mit einem entspre- chenden Sperrvermerk zu versehen. 0 (2) Die Umtauschstellen haben die dritte Ausfertigung der bei ihnen abgegebenen An- meldevordrucke A und B. mit ihrer Unterschrift versehen, an dle Einreicher zurückzugeben. ) Die Helfsumtauschstellen haben die bei Ab 21. Juni ist die Deutsche Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel Für Familien erfolgt die Auszahlung an den Familienvorstand gegen Vorlegung der Haus- maltsausweise und Kennkarten aller Familien- mitglieder und Einzahlung von je 60 Mark Altgeld für jedes einzelne Familienmitglied. Personen, die durch Krankheit oder ander- weitig körperlich verhindert sind. können einen Vertreter entsenden, der jedoch durch einen Briet mit Angabe des Verhinderungs- grundes bevollmächtigt sein muß. Wenn ein Familienoberhaupt durch Krankheit oder an- derweitig W 3— 2 5 5 2 amilienmitgli. op e 5 W N wobei ebenfalls eine Vollmacht vorzulegen ist. Für Reisende gelten besondere Bestimmungen, die sie bei der näch- sten Ausgabestelle des Neugeldes erfahren. Löhne und Gehälter und Gehälter sind in der neuen in gleicher Höhe wie bisher zahlbar. Sie werden ab— in der neuen Währung ausbezahlt. Lohn- Gehaltsempfänger, die handelsüblich halbmonatlich oder monatlich im Voraus bezahlt werden, erhalten für die Zeit- spanne vom zehnten Tag nach Inkrafttreten der neuen Währung bis zum nächsten eine Nachzahlung in Höhe von 70 Prozent des in diesen Tagen verdienten Geldes, das sie ja vor der Währungsreform im Voraus in Alt- geld erhalten haben. a 5 Für alle Reichsmarkverpflichtungen wird ein Moratorium von einer Woche, also bis zum 26. Juni, gewährt. Das heißt. dag während* ser Woche eine Schulden zu bezahlen sind. 0 Preise werden nicht berührt Lönne a Währ f innen abgelieferten Altgeldnoten sowie die ersten und zweiten Ausfertigungen der bei ihnen abgegebenen Anmeldevordrucke einer von ihnen auszuwählenden oder von der Lan- deszentralbank zu bestimmenden Hauptum- tauschstelle zu übergeben. Vor der Uebergabe sind dle Anmeldevordrucke nach den Geld- instituten zu ordnen, an die sie nach den Vor- schriften des Abs. 5 von der Hauptumtausch- stelle weiterzuleiten sind. Die Hilfsumtausch- stellen haben diese Geldinstitute auf der Rück- seite aller drei Ausfertigungen der Anmelde- vordrucke zu vermerken. (4) Die FHauptumtauschstellen haben die zweiten Ausfertigungen der Vordrucke A und B bei den für sie zuständigen Finanzämtern einzureichen; diese leiten die Vordrucke an die Finanzämter weiter, die für die Verpflichteten ( 11 Abs. 1 des Gesetzes) zuständig sind. Hat ein Familienangehöriger des Haushaltsvorstan- des selbständig Altgeid abgeliefert oder ange- meldet(8 11 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzes), so hat das für die Hauptumtauschstelle zuständige Finanzamt die ihm übersandte zweite Ausferti- gung des Vordruckes A an das Finanzamt wei- terzuleiten, des für den in Ziff. 5 des Vordrucks bezeichneten Haushaltsvorstand zuständig ist. Im Falle der Ablieferung oder Anmeldung von Altgeld für fremde Rechnung(C 11 Abs. 3 Ziff. 2 des Gesetzes) hat das für die Hauptumtausch- stelle zuständige Finanzamt den Anmeldevor- druck B an das Finanzamt weiterzuleiten, das für den in Ziff. 1 des Vordrucks bezeichneten wirtschaftlichen Eigentümer des Altgeldes zu- ständig ist. Die zweiten Ausfertigungen solcher Anmeldevordrucke B, die sich auf die Ab- lieferung von Altgeldnoten auf Anderkonten oder auf die Anmeldung von Altgeldguthaben auf Anderkonten beziehen, sind jedoch an das Finanzamt weiterzuleiten, das für den Inhaber der Anderkonten zuständig ist. Die Finanz- minister der Länder können Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften anordnen oder zulassen. (5) Die ersten Ausfertigungen der Anmelde- vordrucke verbleiben grundsätzlich bei den Hauptumtauschstellen. Ist jedoch das abge- lieferte Altgeld nach den Vorschriften des Ge- setzes an eine andere Hauptumtauschstelle zu überweisen(8 12 Abs. 3 Satz 2,4 Abs. 4 Satz 2,3) 50 hat die Hauptumtauschstelle, bei welcher der Anmeldevordruck unmittelbar oder durch Vermittlung einer Hilfsumtauschstelle abge- geben worden ist, die erste Ausfertigung des Anmeldevordrucks an die andere Hauptum- tauschstelle zu übersenden. Hat der Verpflich- tete kein Altgeld abgeliefert, und unterhält er kein Reichsmarkguthaben bei der Hauptum- Berlin nicht in die Währungsreform einbezogen Produktionskapazität der Westzonen bildet Rückhalt der Deutschen Mark Berlin. DENA) Der Us-Kommandant von Berlin, Oberst Fr. L. Ho wley, gab bekannt, daß sich die Währungsreform nicht auf Berlin erstreckt. Die Reichsmark bleibe die Währung von Berlin. Für die Bezahlung aller Lieferun- gen aus den Westzonen werde die Reichsmark weiterhin angenommen. Alle Lebensmittel- lieferungen aus dem Westen nach Berlin wür- den wie bisher fortgesetzt. Wie laut UP in Kreisen der französischen Regierung in Paris bekannt geworden ist, sol- len die sowjetischen Besatzungsbehörden die Absicht haben, im Laufe der nächsten 48 Stun- den in ihrer Besatzungszone gleichfalls eine Währungsreform durchzuführen. Die beiden Finanzberater der Generale Clay und Robertson, Jack Bennett und Sir Erie Coates, erklärten in Frankfurt auf einer Presse- konferenz, die neue Deutsche Mark habe kei- nen internationalen freien Wert und werde auch nicht im Ausland gehandelt. zur Zeit keine Möglichkeit, der neuen Mark Rückhalt im Ausland zu geben. Für die Be- satzungsmächte innerhalb Deutschlands sei der Zusammenlassung der ersten Maßnahmen ö gleich als vordringliche, innerhalb von sechs Monaten zu lösende Aufgabe übertragen. Auch eine Steuerreform wird so schnell wie mög- lich auf die Währungsreform folgen.“ Ausführungsbestimmungen Zum Zwecke der Anmeldung und Abliete- rung des Altgeldes müssen Einzelpersonen einen Vordruck A ausfüllen, der ihnen gleich- zeltig mit dem Kopfbetrag ausgehändigt wird. Betriebe verwenden einen Vordrude B, der bei den Banken erhältlich ist. Instruktionen für das Ausfüllen der Vordrucke werden über den Rundfunk bekanntgegeben und in den Zeitungen veröffentlicht. g Das Altgeld ist also bis zum 26. Juni an- zumelden und abzuliefern, und zwar bei den Banken und Sparkassen, beziehungsweise bei Hilfsumtauschstellen, die von den Landeszen- tralbanken hierzu ermächtigt werden. Hilfs- umtauschstellen werden für Behörden und Be- triebe mit einer größeren Anzahl von Ar- beitnehmern eingerichtet, denen auf diese Weise der Umtausch erleichtert werden soll. Altgeld kann nicht abgegeben werden bei Postscheckämtern, Postsparkassen und Post- E ümtern. Besonders wichtig ist, dag jede Ein- zelperson und jeder Betrieb grundsätzlich nur 3 Altgeld abgeben und anmelden * 1 1 Es ist verboten, Altgeld in die Westzonen einzuführen oder aus den Westzonen auszu- führen. Erlaubt ist natürlich, die im eigenen Besitz befindlichen. Altgeldnoten zu vernich- ten, statt sie abzuliefern. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Gesetzes werden mit Gefängnis bis zu Preise werden von der Neuordnung der fünf Jahren oder mit Geldstrafen bis zu 50 000 Währung nicht berührt. In Gesetzen, Verord- nungen, Verwaltungsakten, Kontrakten anderen rechtsgeschäftlichen Erklärungen tritt 15 neue Währung einfach an die Stelle der alten. a a 50 Betriebe erhalten aut Antrag eine Ueber- gangshilfe für geschäftliche Zwecke in der neuen Deutschen Mark. Dieser Betrag bemißt sich nach der Zahl der Arbeitnehmer und der Höhe der Altgeldguthaben des Betriebes. und zwar beträgt die Uebergangshilfe 60 Deutsche Mark je Arbeitnehmer, höchstens jedoch eine deutsche Mark für jede Reichsmark Altgeld- guthaben. e 5 8 8* 4 3 Umtausch des Altgeldes Um den Umtausch des umlaufenden Alt- geldes und der Bank- und Sparkassenguthaben . ist das in den Westzonen vor- handene Altgeld bis zum 26. Juni 1948 d abzuliefern. Alles bis zu 8 er abserteterte Altseld a 1 diesem 817 htag nicht angemel- dete oder erf A* 1055„„ 5 f Um eine e Heranziehung des Be- sitzes an Sachwerten zu Ahr wird den 3 gesetzgebenden Stellen die Aus- a tung elnes Gesetzes über den Lastenaus- . 3 N 8. 1 Deutsche Mark oder mit beidem bestraft. Für in Lagern lebende verschleppte Perso- nen werden der Währungsneuordnung ent- 8 ide Anordnungeh erlassen und durch e Lagerleitungen verkündet werden. Sie werden genau so betroffen wie die deutsche Bevölkerung. Angehörige der Besatzungs- mchte erhalten Anweisungen von ihren Dienststellen. g 9 Berlin nicht eingeschlossen* Die Währungsneuordnung erstreckt s zunächst nieht auf Berlin, da Berlin von den vier Besatzunssmächten gemeinsam verwaltet wird. Die drei werden jedoch dafür Sorge tragen, daß die Wirtschaftlichen Verbindungen Berlins zum Westen, die für den Wohlstand der Stadt un- entbehrlich sind, aufrechterhalten und ver- stärkt werden. Auch Berlin soll an den Vor- teilen des europzischen Wiederaufbaupro- gramms teilhaben, das hinter der neuen deut- schen Währung steht. Die Lebensmittelliete- rungen für Berlin werden von den westlichen Besatzungsmächten selbstverständlich fortge- setzt werden und der Verkauf der Lebensmit- tel in Berlin wird weiter in der bisher gülti- gen Währung erfolgen. ö 8 Es bestehe für die Bevölkerung und ihre Militärregierungen 70 f 8 5 8 tauschstelle, bei welcher der Anmeldevordruck unmittelbar oder durch Vermittlung einer Hilfs- umtauschstelle abgegeben worden ist, so hat die Hauptumtauscastelle die erste Ausfertigung des Vordrucks dem Geldinstitut zu übersenden, bei dem das Reichsmark-Abwicklungskonto ge- führt wird(5 14, Abs. 1, Satz 3, zweiter Halb- satz). Hat jemand, der nicht Inhaber des Reichsmark-Abwicklungskontos ist, Altgeldgut- haben angemeldet, ohne zugleich Altgeldnoten abzuliefern, so hat die Hauptumtauschstelle die erste Ausfertigung des Anmeldevordrucks an die Hauptumtauschstelle zu senden, die in Ziff. 2 des Vordrucks A oder in Ziff. 9 des Vor- drucks B an erster Stelle aufgeführt ist. (6) Hat ein Familienangehöriger des in er- ster Linje Verpflichteten selbständig Altgeld angemeldet oder abgeliefert(58 11 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzes), so hat das Geldinstitut, an das der Familienangehörige die in 8 14 Abs. 2 des Gesetzes vorgeschriebene Mitteilung über das Reichsmark-Abwicklungskonto zu richten hat. die erste Ausfertigung des Anmeldevordrucks A nach Erhalt dieser Mitteilung unverzüglich an das Geldinstitut zu übersenden, von dem das Rei chsmark-Abwicklungskonto geführt wird. Im Falle der Ablieferung oder Anmeldung von Altgeld für fremde Rechnung( 11 Abs. 3 Ziff. 2 des Gesetzes) hat das Geldinstitut, an das die in 8 14 Abs. 3 des Gesetzes vorge- schriebene Mitteilung zu richten ist, entspre- chend zu verfahren. 8 § 7. Feststellung des Gesamtbetrages der Altgeldguthaben Sobald das Geldinstitut, welches das Reichs- mark-Abwicklungskonto führt(Abwicklungs- bankc), alle Anmeldevordrucke erhalten hat, die von dem Haushaltsvorstand und seinen Fa- milienangehöfigen abzugeben waren, hat es nach Maßgabe noch zu erlassender gesetzlicher Vorschriften an Hand seiner eigenen Unter- lagen und durch Rückfrage bei den anderen Geldinstituten, die in den Anmeldevordrucken aufgeführt sind. unverzüglich den Gesamtbe- trag der Altgeldguthaben festzustellen, die von dem Haushaltsvorstand und seinen Familien- angehörigen oder für Rechnung dieser Per- sonen gehalten werden. Die anderen Geldinsti- tute sind zur Erteilung der von der Abwiek- lungsbank verlangten Auskünfte verpflichtet. Entsprechendes gilt für die Feststellung von Altgeldguthaben, die von oder für Rechnung von juristischen Personen, Persortnvereini- gungen oder Einzelkaufleuten und von deren Zweigniederlassungen gehalten werden. Wenn der aut diese Weise festgestellte Altgeldbestand Kurs eine Deutsche Mark zu 30 amerikanischen Cents. Der eigentliche Rückhalt der neue Mark sei die Produktions kapazität der drei Westzonen. Die Handelsbe ziehungen zu Berlin und der Ostzone unterlagen, wie Mr. Bennet einem Bericht unseres Hz- Korrespondenten zu- folge sagte, zunächst beachtlichen Schwierig- keiten. Er erwähnte, daß Verhandlungen mit der sowjetischen Militärregierung zu einein festen Wechselsatz zwischen der in der Ostzone Seltenden Reichsmark und der neuen Deutschen Mark führen würden. Ein völliger Abbruch die Summe der abgelieferten und angemeldeten Altgeldbestände übersteigt, hat die Abwick- lungsbank hiervon das für den Inhaber des Reichsmark-Abwicklungskontos zuständige Fi- nanzamt nach Maßgabe noch zu erlassender gesetzlicher Vorschriften unverzüglich zu un- terrichten. § 8. Uebergangs vorschriften für Geldinstitute Um die Geldinstitute instand zu setzen, den Ueberweisungsverkehr in Deutscher Mark auf- zunehmen, die den Unternehmungen nach 8 17 des Währungsgesetzes zustehenden Geschäfts- beträge auszuzahlen und unaufschiebbare Be- triebsausgaben zu bestreiten, schreiben die Landeszentralbanken den Geldinstituten in An- rechnung auf deren spätere Ansprüche aus der Geldumstellung eins vom Hundert des Nennbetrages der in der letzten Monatsmel- dung vor dem 21. Juni 1948 ausgewiesenen Reichsmarkverbindlichkeiten der Geldinstitute aus Einlagen ihrer Kunden auf Deutsche-Mark- Girokonto gut. Verbindlichkeiten und Einlagen anderer Geldinstitute bleiben hierbei unbe- rücksichtigt. Die Landeszentralbanken können den vorstehenden Betrag in besonders begrün- deten Ausnahmefällen erhöhen oder ver- ringern. f 5 8 9. Verfahren bei der Auszahlung der Geschäftsbeträge (J) Vor der Zubilligung des Geschäftsbetra- ges( 17 des Währungsgesetzes) hat die Ab- wicklungsbank die Zahl der Arbeitnehmer des Antragstellers an Hand der von ihm vorzu- legenden Lohnsteuerkarten oder an Hand sei- ner Abrechnungen gegenüber dem Finanzamt oder gegenüber Soꝛzialversicherungsträgern über einbehaltene Lohnsteuer oder Sozialver- sicherungsbeiträge zu prüfen. Spätestens dre! Wochen nach der Inanspruchnahme des Ge- schäftsbetrages hat der Anspruchsberechtigt. der Abwicklungsbank gegenüber die Zahl der Arbeitnehmer durch eine Bescheinigung de 5 Arbeitsamtes nachzuweisen. Mitarbeitende Fa- milienangehörige und Hausangestellte gelten nicht als Arbeitnehmer im Sinne des 8 17 des Währungsgesetzes. a (2) Auf dem Kontoblatt des Reichsmark-Ab- wicklungskontos(d 13 des Währungsgesetzes) ist der dem Kontoinhaber zustehende und der von ihm bei der Abwicklungsbank und ande- ren Geldinstituten in Anspruch genommene Geschäftsbetrag unter Angabe der Geldinstitute und der in Anspruch genommenen Teilbeträge zu vermerken. f 9 5 10. Maßgebender Wortlaut des Gesetzes Der deutsche Wortlaut dieser Durchfün- rungs verordnung ist der maßgebende Wortlaut. § 11. Inkrafttreten 2 4 5 Verordnung tritt am 20. Juni 1943 in Fraft.. W 4 1 D Im Auftrag der Militär-Regler des Interzonenverkehrs sei nicht zu erwa Der amerikanische Finanzsachverstän, Mr. Freemann äußerte, die Aufga Währungsreform liege vor allem dari Mark als inländisches Zahlungsmittel zu sta lisieren. Der internationale Handelswert der deutschen Mark werde sich erst nach Ab- schluß der gesamten Operation ergeben. werde die Möglichkeit bestehen, für die neue Währung zu kaufen. Das Verhält werde noch von der amerikanischen festgelegt. Nach dieser Festlegung soll 7 das handelsübliche Verhältnis ri Rundfunkansprache des Frankfurt DEN). Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Dr. Hermann Pünder. sprach am Freitagabend über die Rundtunk- sender der drei Westzonen zur Währungsre- korm. Er sagte u. a.:„Die Militärregierungen haben heute die Gesetze verkündet, durch die in den Westzonen eine Währungsreform ein- geleitet wird. Damit hat der Zustand der Span- nungen und Erwartungen einen gewissen Ab- schluß gefunden. Nur einen gewissen Abschluß deshalb, weil ein weiteres Gesetz in Kürze erscheinen wird. Erst dieses weitere Gesetz wird über das Schicksal unseres alten Geldes endgultig entscheiden. Aber von allen Ein- sichtigen seit langem herbeigesehnte Wäh- rungsreform ist nunmehr da.“ N Die jetzt in Kraft tretenden Gesetze, fuhr Dr. Pünder fort, seien Militärgesetze, aber ihr er, Pünder, der Bevölkerung der Westzon eine kurze deutsche Stellungnahme zu d Währungsreform schuldig zu sein. Die Reform sei auf die Westzonen beschränkt.—. großem Schmerz müssen wir Deutsche davon Kennt- nis nehmen,“ sagte der Oberdirektor,„daß es den Besatzungsmächten nicht gelungen ist, eine Lösung zu finden, die für unser, ganzes Va- terland gilt. Wir Deutsche haben eine solche Teilung unseres Landes in zwel Währungsge- biete nicht gewollt. Wir geben auch die feste Hoffnung nicht auf, daß damit kein endgül- tiger Zustand geschaffen ist, sondern daß in Inhalt beträfe dle Deutschen. Deshalb bees e nicht zu ferner Zukunft mit den Zonengrenzen auch dle Verschiedenheiten der Währung ihr Ende finden.“ Auch dieser Ak ne dürte nur ein Schritt auf dem Wege zur Wie- derberstellung der deutschen Einheit sein.„In ckesem Sinne wollen wir,“ fuhr Dr. Pünder fort,„die auf die drei Westzonen begrenzte Geldreform: als die erste Gesur an dem noch zerrissenen d en Volkskör- per ansehen. Die Reform der Währung war 3 80 Sinne dringend geworden, so im wörtlichen lebenswichtig, daß sie nicht länger binausge- schoben werden durfte.“ setze verordnet worden. Dabei handele es nicht nur um die äußere Form, in dem Si etwa, daß deutsche Entwürfe in die 5 worden wären. dern es handele sich um eine W. 8 die auch sachlich eine Maßn . Das daß von 7—— viele dle regungen und auch Warnungen tär- regierungen. und daß deutsche Sach ändige in C— Die Währungsreform sei durch N sieh 2 — 7 8 1 1 f pünder:„Nur Illusionen zerstört“ 5 äußerst entsagungsvoller und oft beleuchten. alles irdische Gut genommen habe, dungsmabnahme diesen 12 deste Anlaß. Je Viele deutsche Wünsche nicht erfüllt B n. W. a sen wir aber selber beisteuern, in Form von 8 den grausigen Irrwegen der N. Wir wollen weder demagogischen Sc ten nachlaufen, noch wollen wir an der Mili oht aus, glauben. Dagegen wollen wir wieder ge Ltr. ig ln eee. ene. 5 an K: und Lebensfüh Haltung nach innen und renn orieinalzelcnnung: Wolf 8 Oberdirektors der Bizone 2 sten Gewissenskonflikten belasteter Arden Monaten bemüht gewesen seien, die von Alliierten in Aussſcht genommene Lösung 1 Rahmen der* deutschen Verb N. den deutschen Auffassungen und Wünsch zupassen. ö n »Es muß einer späteren Zeit vorbehalten 5 werden.“ sagte der Oberdirektor in lei, schaftsloser Weise,„einmal über diese 8 gen Bemühungen um das für und wide verschiedenen Ansichten darzustellen Sicher sind bei der W. reform viele deutsche Wünsche nicht worden.“ 5 1 5 Im weiteren Verlauf seiner, Rundfunk- ansprache sagte Dr. Pünder, was die W. N. reform nühme, was sie zerstöre, das seien echten Vermögenswerte mehr gewesen stört würden eigentlich nur Illusionen. V die deutschen Sparer in der nächsten Wo über das endgültige Schicksal ihrer Spargel aufgeklärt würden, dann mögen sie sich sa, die Spargelder seien vernichtet worden, Hitler seinen verbrecherischen Krieg vc tet und geführt hatte, als er W hen Volksvermögens Milliarden qeutse vergeudete. Damals seien bereits die Vermögen zerstört worden.“ 4 l Hilfe für die Arbeitsunfähigen Alle deutschen Stellen würden sich bem hen, Notlagen zu steuern. Hierbei werde d in deutsche Zuständigkeit gelegte Lastena gleich zum Prüfstein werden. 0 vornehmste Aufgabe der Frank sation sein, einen Ausgleich zu sch vor allem denen zu helfen, denen . N bevorzugt wieder denen, die nicht arbeitsfähig seien. 8 3 Den Schluß seiner Rundfunkansprache r. Pünder in den Worten zusammen: eunruhigung oder gar zur Panik ist nicht a Im Gegenteil, wir kön tet nach diesen ersten drei Ja n Trümmerräumens mit einem. eginn echten Aufbaues zuver der Marshallplan zusätzlich v bringen soll. Das Wichtigste m r auf unsere wahren Kräfte b rsamer 9 0 a werden wir * Seite 4 mmer NMUN Sallistäag, 19. Juui 1948 NT. 59 * Das Merkblatt ür die Altgeldanmeldung Zur Ausfüllung des Vordrucks A sind die folgenden Vorschriften erlassen worden 8 Dieses Merkblatt ist vor Ausfüllung gzes Vordrucks A aufmerksam zu lesen. Der 75 Vordruck ist im eigenèn Interesse in dreifacher 2 Ausfertigung sorgfältig auszufüllen. Ersatzvor- drucke stehen in der Regel nicht zur Ver- fügung. Die Angaben müssen gut leserlich sein und auf allen drei Ausfertigungen übereinstim- 5 men. Wenn Zweifelsfragen auftauchen, wira * empfohlen, die in Betracht kommenden Ab- i schnitte des nachstehenden Wegweisers noch- mals genau zu lesen. Wegweiser 5 5 A. Wer muß den Vordruck ausfüllen? B. Wo ist der Vordruck abzugeben? C. Wann ist der Vordruck abzugeben? D. Wie ist der Vordruck auszufüllen? E. Urkunden, die bei Abgabe des Vordrucks vorzulegen sind. F. Beispiele. G. Sonstiges. A. Wer muß den Vordruck ausfüllen? I. Zur Ablieferung und Anmeldung von Alt- geld verpflichtet sind:(a) jeder Familienvor- stand und jede alleinstehende Person,(b) Per- sonen über 18 Jahre, auch wenn sie bei ihren Eltern wohnen,(e) die Ehefrau, wenn sie sich an einem anderen Ort aufhält als der Ehemann, (ch Kinder unter 18 Jahren, wenn sie sich an inem anderen Ort aufhalten als die Eltern. Ur Familienmitglieder, die sich an ein- und demselben Ort befinden, darf Altgeld nur mit einem Vordruck abgeliefert und angemeldet 2 werden. g 2 II. Zur Abgabe des Vordrucks verpflichtet Sind jedoch nur Personen, die ihren Wohn- S tz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einer der drei Westzonen haben. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es also nicht an. Wer nicht in einer der drei Westzonen, son- dern im Ausland, in Berlin, in der Ostzone oder im Saargebiet wohnt, muß einen Vor- druck A nur einreichen, wenn er in einer de 8 drei Westzonen steuerpflichtig is 1(Wichtig für Grenzgänger: als im Inland steuerpflichtig“ gelten z. B. auch Arbeitneh- mer, die im Ausland wohnen und ihre Ar- heitsstätte im Inland haben, und zwar seibst * dann, wenn von ihrem Arbeitseinkommen im 5 1 Inland auf Grund internationaler Abmachun- geen keine Lohnsteuer abgezogen wird.) Für in Lagern untergebrachte verschleppte Personen . Opis) werden von der Militärregierung Son- 5 Adervorschriften erlassen. III. Wer. weder Altgeldnoten(siehe D IU 7 noch Altgeldguthaben hat, braucht keinen Vordruck A abzugeben. 1 IV. Wer fremdes Geld in Form von 5 Bargeld oder Guthaben bei Geldinstituten in FVerwahrung hat(z. B. Notare. Treuhänder) kult hierfür keinen Vordruck A aus, sondern Huietert dieses Geld mit Vordrude B ab. V. Die zur Ausfüllung und Abgabe des Vor- uckes verpflichteten Personen können den Vordruck auch von einem Vertreter aus- füllen, unterzeichnen und abgeben lassen. Der Vertreter muß sich der Umtauschstelle gegen- über(vgl. B) grundsätzlich dürch eine schriftliche Vollmacht oder durch eine amtliche Urkunde(Bestallungsurkunde als Vormund oder Abwesenheitspfleger) aus- woelsen, Altgeldnoten oder Altgeldguthaben eines Kriegsgefangenen können auch 51 e schriftliche Vollmacht von seiner 7 2 1 u mit rem eigenen Vordruck oder von Eltern auf besonderem Vordruck A ab- rt oder angemeldet werden. 0 B. Wo ist der Vordruck abzugeben? I. Die abzuliefernden Altgeldnoten(vgl. . D II) sollen grundsätzlich bei dem Geld- instſtut(Bank, Sparkasse, Kreditgenossen- . schaft) eingezahlt werden, bei dem der Ablie- e ngspflichtige bereits ein Konto unterhält nicht jedoch bei Postscheckämtern. Post- Sparkassen oder Bausparkassen). Bei diesem gSeldinstitut ist zusammen mit dem abzulies . den Bargeld auch der Vordruck& ab- zugeben. 5 ö II. Wer noch kein Relchsmark⸗ konto beleinem Geldinstitut(oder nur ein Konto bel einem Postscheckamt, bei 95 Postsparkasse oder einer Bausparkasse) besitzt, kann den Vordruck A bei einem beliebigen Geldinstitut abgeben; dieses er- 5 net ihm dann ein Reichsmarkkonto und r chreibt diesem das abgelieferte Altgeld gut. II. personen, die sich auf der Reis e be- 3 ben den Vordruck ebenfalls, bel eeinem beliebigen Geldinstitut abgeben, h 1 Relchsmarkkonto bei einem Geld- Institut besitzt, hat den Vordruck& eben; ktalls grunqsätzlich bel diesem Geldinstitut abzugeben(alcht jedoch bei einem Postscheck- 5 oder bel der Postsparkasse). Wer nur —.— belm Postscheckamt oder bei der Post- —— hat, gibt den Vordruck bei einem lebigen Geldinstitut ab. 5 V. Wer Relchsmarkkonten bel mehreren Geldinstituten unterhält, darf den Vordruck — nur bel einem Geldinstitut abgeben. VPI. Um unnützes Anstehen bel den Geld- Instituten zu vermeiden, sind bestimmte Be- hörden und Großbetriebe ermächtigt worden, Hilfsumtauschstellen einzurichten, bel denen ihre Arbeitnehmer mit dem Vor- 5 1 A für sich und ihre Familienangebörigen Alteldnoten abliefern und Altgeldguthaben anmelden können. Hfervon können solche Ar- % Felkgehmer auch dann Gebrauch machen, Wenn ie bereits ei Reichsmarkkonto bei einem Geldinstitut bésitzen. Das abgelieferte Bargeld und die eingereſchten Vordrucke wer- 75 institute weitergeleitet. C. Wann ist der Vordruck abzugeben? 78 Der Vordruck muß unter allen Umständen Innerhalb der ersten Woche, in Welcher die neue Währung in Kraft getreten ist, abgegeben werden. 0 N Wer diese Frist versäumt, verliert grundsätz- 2 — 8 8 2 lich alle Ansprüche aus seinen Altgeldgut- naben und den. die er dann noch besitzt. Bargeld und Vordruck 4 dürfen nur einmal abgegeben werden. D. Wie ist der Vordruck auszufüllen? Nes I. zu zitfter) des Vordrucks:(An- 7 über dle Famillenmitglfe- der): 4 5 Hier sind alle Familienmitslieder aufzu- küren, dle sich zur Zeit der Abgabe des Vordrucks bei dem Anmeldepflichtigen(vgl. A) 1 8 auch wenn sie keine Altgeldnoten dien Familienmitglieder sind unter Ziffer 6 des Vordrucks aufzuführen). Als Familienmitglie- der gelten: Ehemann, Ehefrau und Kin der 18 Jahren. Aar n ee ee nich zur Familie, sind also nicht mitaufzu- e haben einen eigenen Vordruck A b 7 ge. Auzihlunz der Familienmi eigenen Person zu beginnen. Bei den üb- le Personen hat er jeweils anzugeben, in un- chem Verwandtschaftsverhältnis sie zu Ilhm stehen. 75, 8 54 Zu Ziffer 2) des Vordrucks:(An- gabe der vorhandenen elcehs- r Altgeldguthaben besitzen. Die abwesen- IV. Wer keine Altgeldnoten, wohl aber ein von den Hſifsumtauschstellen an Geld- Der% e hat die k glieder mit seiner ti Familienangehörigen aufzuführen, die sich bei ihm aufhalten. Besteht Grund zu der Annahme, daß ein abwesendes Familienmitglied aus Un- kenntnis oder anderen Gründen seine Altgeld- guthaben nicht anmeldet, so empfiehlt es sich, auch diese hier anzuführen, damit die An- sprüche daraus nicht verloren gehen. b) Alt- geldguthaben sind alle Reichsmarkgut- haben bei Geldinstituten(Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften, Postscheckämtern und Postsparkassen, auch Fillalen der Bank der Deutschen Arbeit), die sich in einer der drei Westzonen befinden. Nieht anzufübren Sind also hier Reichsmarkguthaben bei Geldinstitu- ten in Berlin, der Ostzone oder im Saar- gebiet. Auch Guthaben bei Bausparkas- sen sind nicht anzumelden. c) Reichsmark konten, auf denen kein Guthaben besteht, sind nieht anzumelden. b) Die Spalte„Konto- stand“ ist nach bestem Wissen und Gewis- sen auszufüllen, auch wenn der Kontostand, d. h. die Höhe des Guthabens an dem betr. Tage nicht genau bekannt ist. Rückfragen bei den Geldinstituten sind zu unterlassen, da die Geldinstitute zu stark beansprucht sind, um sie zu beantworten. e) Wieht ig ist die Rei- henfolge, in der die Konten aufzuführen sind. Falls der An meldepflichtige nicht aus- drücklich anderweitig bestimmt, wird das Altgeld, das er ablſefert, einem Konto bei dem Geldinstitut gutgeschrieben, bei dem er es ab- geliefert t. Deshalb muß er unter Ziffer 2 des Vordruc erster Stelle ein Konto bel dem Geldinstitut anführen, bei dem er das Alt- geld einzahlt, und zwar dasjenige Konto, auf das er es gutgeschrieben haben will. Kann der Ablieferungspflichtige, z. B. infolge einer Reise, das Altgeld nicht bei einem Geldinstitut ab- liefern, bei dem er bereits ein Konto unterhält, so muß er unter Ziffer 2 an erster Stelle das Konto bei dem Geldinstitut aufführen, auf das er das eingezahlte Altgeld überwiesen haben will. Konten bei Postscheckämtern und bei der Postsparkasse sind unter Ziffer 2 des Vordrucks an letzter Stelle anzugeben. Das Konto des Haushaltsvorstandes, auf das das von ihm ab- gelieferte Altgeld gutgeschrieben wird, ist das Reichsmark-Abwicklungskonto der Familie(vgl. § 13 des Währungsgesetzes), auch wenn Fami- lienangehörige neben dem Haushaltsvorstand einen besonderen Vordruck A einreichen. III. Zu Ziffer 3) des Vordrucks:(Ab- zuliefernde Bargeldbeständ e: Abzuliefern sind„ Altseldnoten“, d. h. Reichsban knoten, Rentenbank- scheine und Milit ärmarknoten, je- doch nicht die Rentenbankscheine zu 1.— Ren- tenmark und die Militärmarknoten zu 1.— Mark und zu ½ Mark. Nicht abzuliefern sind fer- ner Münzen und die in der französischen Besatzun e ausgegebenen Behelfs- geldscheine. Der Ablieferungspflichtige kann Altgeldnoten nur auf ein Konto ein- zahlen. Dagegen kann er in begründeten Aus- nahmefällen verlangen, daß die von ihm mit- abzuliefernden Altgeldnoten seiner Ehefrau oder seiner Kinder unter 18 Jahren auf deren Konten gutgeschrieben oder überwiesen wer- den. Die Einzahlung auf mehrere Konten einer und derselben Person ist in jedem Falle un- zulässig.* IV. Zu Ziffer) des Vordrucks: Ge- sa mts umme des Bargeldes und aller Konten: 7 Hier ist die Summe anzugeben, die sich aus dem Gesamtbetrag der unter Ziffer 2) an- gegebenen Altgeldguthaben und der gemäß Zifter) abzuliefernden Altgeldnoten ergibt. V. Zu Ziffer 5) des Vordrucks: Wohn- sitz des Haushalts vorstandes: Unter Haushaltsvorstand ist hier der Fa- milien vorstand zu verstehen. Diese Ziffer ist im Grunde genommen nur auszufül- len, wenn die Ehefrau oder die Kinder unter 18 Jahren einen eigenen Vordruck abgeben (vergl. A D). Der FHaushaltsvorstand selbst braucht diese Ziffer nur dann auszufüllen, wenn er den Vordruck nicht an seinem Wohn- sitz abgeben kann. VI. Zu Ziffer c des Vordruces: Ab we- sende Famililen mitglieder: Hier sind nur diejenigen Familienmitglie- der(Chemann, Ehefrau, Kinder unter 18 Jahren) aufzuführen, die sich zur Zeit der Ab- gabe des Vordrucks nicht bei dem Haushalts- vorstand aufhalten und dementsprechend nicht unter Ziffer 1) angegeben sind. In der Spalte„Verwandtschaftsverhältnis“ ist jeweils Verwandtschaftsverhältnis anzugeben, in dem dle hier einzutragende Person zu dem- jenigen steht, der den Vordruck abgibt. Reicht der Vordruck nicht für alle Familienmitglie- der aus, so sind die restlichen Familienmitglie- der in einer Anlage zu vermerken, die in dreifacher Ausfertigung mitelnzureichen ist. VII. Zu Ziffer 7) des Vordrucks: An- gabe des zuständigen Finanz- amtes: Wird der Vordruck von der Ehefrau oder einem Kind unter 18 Jahren abgegeben, so ist hier das Finanzamt des Familienvorstandes an- zugeben. VIII. Zu Ziffer 8) des Vordrucks: gabe eines Kreditinstitutes: Diese Spalte ist nur auszufüllen, wenn der Vordruck bei einer Hilfsumtauschstelle(vergl. B VI) abgegeben wird, und auch dann nur, wenn der Ablieferungspflichtige kein Reichs- markkonto bei einem Geldinstitut(Bank, Spar- kasse, Kreditgenossenschaft) oder nur ein Konto bei einem Postscheckamt, bei der Post- sparkasse oder einer Bausparkasse besitzt. Es ist dann das Geldinstitut zu bezeichnen, an das der abgelleferte Geldbetrag von der Hilfs- umtauschstelle weitergeleitet werden soll. IX. Zu Ziffer 9) des Vordrucks: Diese Spalte ist nur auszufüllen, wenn der Vordruck nicht im eigenen Namen, sondern von einem Bevollmächtigten des Anmelde- pflichtigen oder von seinem gesetzlichen Ver- treter Vormund, Abwesenheitspfleger) abge- An- geben wird. Minderjährige, die gemäß A I d einen eigenen Vordruck abgeben, brauchen ihn nicht von ihrem gesetzlichen Vertreter unter- zetennen zu lassen.. E. Urkunden, die bei Abgabe des Vordrucks vorzulegen sind: Bei Abgabe des Vordrucks ist für jede Per- son, die in dem Vordruck unter Ziffer 1) auf- geführt ist, die Kennkarte(für Einwohner des britischen Besatzungsgebiets: der blaue Per- sonalausweis) vorzulegen, wenn die Person eine Kennkarte besitzt. Der Haushaltsvorstand muß im jedem Fall im Besitz einer Kenn- karte sein. Im Ausland wohnende Arbeitneh- mer, die im 8 beschäftigt sind(vgl. A II) haben statt der Kennkarte ihre Grenzkarte vorzulegen. Wer als Bevollmächtigter oder ge- setzlicher Vertreter des Anmeldepflichtigen den Vordruck abgibt, hat außer den Kennkarten oder den blauen Personalausweisen für die im Vordruck unter Ziffer 1) aufgeführten Per- sonen seine Vollmacht mitzubringen oder seine Vertretungsberechtigung in anderer Weise nachzuweisen(vgl. A V). Beispiele für die Ausfüllung Erstes Beispiel: Eine Familie besteht aus dem Flaushalts- vorstand, der Ehefrau und drei Kindern im Alter von 18, 17 und 10 Jahren, die sich alle zur Zeit der Abgabe des Vordrucks in Mün- chen befinden. Im Haushalt leben ferner eine Hausgehilfin, deren Mann sich noch in Kriegs- gefangenschaft befindet. und ein 7-jähriges Pflegekind.. a) Der Haushalts vorstand besitzt: ein Konto bei der X-Bank in Höhe von RM 6 000.— ein Konto bei der Y-Bank in 5 Höhe von RM 3 000.— ein Postscheckkonto in Höhe von RM 800. Bargeld in Höhe von RM 1 300.— b) Die Ehefrau besitzt: ein Sparkassenkonto in Höhe von RM 3 000.— ein Postscheckkonto beim Post- N scheckamt Berlin in Höhe von RM 5 200.— Bargeld in Höhe von RM 300.— c) Das 18jährige Kind besitzt: ein Sparkassenkonto in Höhe von RM 5000.— Bargeld in Höhe von RM 1 000.— d) das 17jährige Kind besitzt: ein Sparkassenkonto in Höhe von RM 1 200.— Bargeld in Höhe von RM 250.— e) Das 10jährige Kind besitzt kein Altgeld. 1) Das Pflegekind besitzt: 5 ein Konto bei der Kreis- sparkasse in Höhe von Bargeld in Höhe von g) Die Hausgqhilfin besitzt: ein auf den Namen ihres Ehe- mannes lautendes Postsparbuch über ö 800.— Bargeld in Höhe won RM 500.— Es sind vier Vordrucke A abzugeben: Ein Vordruck ist- vom Haushaltsvor- stand für die Familie wie folgt aus- zufüllen: Ziffer J): Hier sind anzugeben: Der Haushaltsvorstand, die Ehefrau sowie die Kin- der von 17 und 10 Jahren(also auch das zehn- jährige Kind, obwohl es kein Bargeld und kein Konto besitzt). Ziffer 2): Sämtliche Konten des Ehemannes, der Ehefrau und des I7jährigen Kindes, mit Ausnahme des Postscheck- kontos der Ehefrau in Berlin, Summe aller Konten: RM 14 000.9). Der Haushaltsvorstand beabsichtigt, das Altgeld bei der X-Bank ein- zuzahlen. Er muß deshalb an erster Stelle das Konto bei der X-Bank angeben.] Ziffer 9): RN 2050,.—. Ziffer 4): RM 16 050,.—. 8 Ein zweiter Vordruck ist vom Haus- haltsvorstand für das Pflegekind wie folgt auszufüllen: Ziffer 1): Name des Pflege- kindes. Ziffer 2): Konto des Pflegekindes bei der Kreissparkasse(RM 12 000,.—). Ziffer J): RM 200,.—. Ziffer 4): RM 12 200,.—. Ziffer 5): Name und Wohnung des Vaters des Pflege- kindes(gegebenenfalls Name und Anschrift seiner Mutter). Ziffer d): Hier ist noch ein- mal der Vater(oder die Mutter) des Pflege- kindes unter Afgabe des gegenwärtigen Auf- enthaltsortes des Vaters bzw. der Mutter zu vermerken. Zifler 9): Name und Anschrift des Haushaltsvorstandes. der den Vordruck für das Pflegekind, abgibt; Vollmacht des Pflegekindes oder seines gesetzlichen Vertre- ters Calls es das 7. Lebensjahr noch nicht voll- endet hat) ist beizufügen bzw. nachzureichen. Ein dritter Vordruck ist von dem 18 Jährigen Sohn für sich selbst wie folgt auszufüllen: Zifter J): Der Sohn braucht hier nur sich selbst aufzuführen. Ziffer 2): RM 12 000.— RM 200.— „ Hier hat der Sohn sein Sparkassenkonto an- zugeben(RM 5000,.—). Ziffer 9): RM 1000.—. Ziffer): RM 6000.—. Ziffer 5): Ist nicht aus- zufüllen. Ziffer 6): Ist nicht a len. Einvlerter Vordruck ist von der Haus- gehilfin für sich selbst wie folgt auszufüllen: Ziffer 1): Name der Hausgehilfin. Ziffer): Name des Ehemanns und Angabe des Kontos bei der Postsparkasse(vgl. D II a) (RM 300.—). Ziffer 3): RM 500,—. Ziffer 4%: RM 1300,.—. Ziffer 5): Name und 5— des Ehemannes. Ziffer 6): Name und gegenwärtige Anschrift des Ehemannes. Falls nicht bekannt: In Kriegsgefangenschaft“. Vermerk: Falls die Hausgehilfin nicht ausdrücklich etwas an- deres bestimmt, wird ihr der abgelſeferte Alt- geldbetrag auf einem neuen Konto bei dem Geldinstitut gutgeschrieben, bei dem sie den Vordruch eingereicht hat. Zweites Beispiel: Dieselben Voraussetzungen wie im ersten Beispiel, nur befindet sich der Haushaltsvor- stand vorübergehend in Düsseldorf. Er hat RM 500.— seines Bargeldbestandes bei sich, der Rest befindet sich in den Händen seiner Ehe- frau in München. Abgesehen von den Vor- drucken, welche der 18jährige Sohn und die Hausgehilfin Wie im ersten Beispiel abzugeben haben, sind drei Vordrucke auszufüllen: Ein Vordruck ist von dem in Düsseldorf befindlichen Haushaltsvorstand für sjohselbst wie* auszufüllen: Ziffer h): Sein eigener Name. Ziffer): Sein eigenes Konto und. soweit bekannt, sämtliche Konten der Ehefrau und des 17jährigen Kindes mit Ausnahme des Postscheckkontos der Ehefrau in Berlin.(Summe aller Konten: RM 14 000.—). Ziffer): RM 300.—. Ziffer 4): RM 14 500. (Falls unter Ziffer 2 sämtliche Konten der Fa- milienmitglieder angegeben sind). Ziffer 5): Sein rn—— eee anschrift. Ziffer 6): Name Ehefra AA eee von 17 l Ein zweiter Vordruck ist von der Ehefrau auszufülleff? Ziffer)): Name der Ehefrau und die Namen der Kinder von 17 und 10 Jahren. Ziffer 2): Die Konten der Ehe- krau und des minderjährigen Sohnes; falls bekannt, auch die Konten des Ehemannes. Falls die Ehefrau wünscht, daß das abzulie- ternde Bargeld auf ein Konto des. Ehemannes überwiesen wird, ist dieses an erster Stelle aufzuführen, Summe aller Konten: RM 4200.) (Gegebenenfalls zuzüglich der Altgeldguthaben des Ehemannes). Z1 Y: RM 1 550.—(ein- schließlich der RM 1000.— Bargeld des Ehe- mannes). Ziffer 4): RM 5750,.—. Ziffer 5): Name und Heimatanschrift(München) des Ehe- mannes. Ziffer 6): Name des Ehemannes und seine gegenwärtige Anschrift. Ein dritter Vordruck ist für das Pflegekind wie im ersten Beispiel, jedoch von der Ehefrau auszufüllen. G. Sonstiges Der Einreichel des Vordrucks erhält die 3. Ausfertigung sofort quittiert zurück; sie ist als Nachweis für die Anmeldung und Ablie- terung des Altgeldes sorgfältig aufzubewahren. Gibt der Einreicher den Vordruck bei, einer Hilfsumtauschstelle ab, so hat er darauf zu achten, daß diese bei der Quittung auch das Geldinstitut angibt, an das das abgelleferte Bargeld zugunsten des Einreichers überwiesen werden soll. enn Familienmitslieder des Haushalts- Warum ging Petain nach Vichy? Frankreichs Betrachtung der Jahre 19401944 im Wandel dreier Jahre Das letzte Wort über die politische Haltung Frankreichs in der Zeit zwischen dem Waffen- stillstand vom Juni 1940 und der alllierten In- vasjon im Sommer 1944 ist noch nicht gespro- chen. Die Prozesse, die gegen Pétain, Laval und andere Exponenten der sogenannten Vichy- Politik vor dem Staatsgerichtshof geführt Wor- R den sind, haben die Hintergründe und die Zwiespältigkeit dieser Politik ungenügend be- leuchtet; es bestand damals auch wenig Inter- esse an der Feststellung der objektiven Wahr- heit. Der Gerichtshof war aus Parlamentariern zusammengesetzt und glich einem Tribunal aus den Tagen der jakobinischen Schrectensbherr- schaft. Die kommunistische Partei, die sich als die große Heldin der„Résistance“ preisen ließ, war tonangebend und eifersüchtig darauf be- dacht, Verdienste um Frankreich nur dann als solche gelten zu lassen, wWwenn es sich dabei gleichzeitig um Verdienste um die kommuni- stische Sache handelte. Schon die ersten Verfahren, die nach der Landung der Anglo-Amerikaner in Nordafrika dort stattgefunden hatten, liegen erkennen, daß Frankreich und der Kommunismus gleichge- setzt wurden. hat den Innenminister Puchau nicht vor der Erschießung retten können, daß er mit den westlichen lierten. konspiriert hatte; seine antikommunistische Einstellung wog schwerer und köstete ihn das Leben. Im Prozeß gegen Pétain ging es ruhiger zu, da mit dem Greis auch ein Abschnitt ruhmvol- ler französischer Geschichte vor aller Augen stand. Dafür wurde der Prozeß gegen Laval ein ausgemachter Justizskandal; einige Jour- n nalisten und Zeitungen hatten auch von An- fang an den Mut, ihn entsprechend zu bezeich- nicht aus Eingenommenheit für den Ange- 11„dessen Persönlichkeit immer zweic leiben wird. sondern well sie auch in die- ser wirren Zeit das Empfinden für das Recht nicht verloren hatten. In diesem Prozeß wur- den weder Laval noch seine Verteidiger, noch dle angehört, von anderen unwürdigen Szenen nicht zu reden. Als der Verurteilte gar noch, larkkonten): a) Hier sind a11e Altgeld- Hälfte te Hinrichtungsstätte hleppt ſthaben des Anmeldepflichtigen sowie der wurde* im letrten Augen lt 1 J N 1 mehr noch als schon zur m zu slch genommen, aber die Aerzte konnten imm noch den Magen auspumpen—, begann auch der Durchschnittsfranzose, der unter der Besatzung gelitten hatte, sich zu fragen, was alle diese Emsigkèeit wohl bedeuten könnte. Es 3 nicht um Laval selbst, sondern um das echt. Das erste Ergebnis war eine Revision des Verfahrens im Bewußtsein der öffentlichen —— Die Erinnerung an den Dreifus- Skandal wurde unwillkürlich wachgerufen. Vor allem aber wollte man sich nun ein Bild von den Männern, die Vichy vertreten hatten, beschaffen, nachdem das Gericht offensichtlich versagt und verdunkelt hatte. Und damit er- hielten gleichsam die Angeklagten das Wort und die Möglichkeit, die Sachverhalte in ihrer Sicht darzustellen. Diese Wendung ist deshalb nicht erbaulich, weil sie einen lan Wort- wechsel, der sich in Büchern und hüren austoben wird, zur Folge haben dürfte. Es kann und soll auch nicht hier auf die stetig anwachsende Literatur über die„Vichy- Zeit“ im einzelnen eingegangen werden. Wir müssen uns damit begnügen, ihre Linie 2— ihre Tendenzen kurz darzustellen. Es gibt zu- nächst eine Schilderung dieser Epoche durch den schweizerischen Gesandten Walter Stucki, der als Vertreter seines Landes bei Marschall Pétain günstig postiert war und infolgedessen auch einen tieferen Einblick in viele Er- eignisse und ihre Zusammenhänge- gehabt hat; er hat bei weitem nicht alles gesehen, denn neben Vichy gab es immer noch Paris, wo die wesentlichen Verhandlungen zwischen deut- schen und französischen Stellen geführt wur- den. Neben diesem Werk gibt es Tagebücher, Notizen und Kommentare, die aus der Stunde entstanden; unter den Autoren solcher Arbei- — 1 man den bekannnten Journalisten ertinax. 5 Dieser Gattung, die eines gewissen doku- mentarischen Wertes nicht ermangelt, steht eine andere gegenüber, die den Charakter von Plädoyers hat, well sie alle entlastenden Mo- ente zusammenfügt, die vort dem Staats- gerichtshof leider nicht vorgebracht und be- rüehnentigt Werden duften. So wird in einem * ö 1 Werk von mehreren hundert Seiten der Nach- Weis versucht, Pétain n Mitarbeiter seien die wahren Träger des widerstands- gedankens gewesen. Das Doppelspiel des Mar- schalls sei aber von der Masse nicht erkannt worden. Diese These läßt sich durchaus stüt- zen; man wußte auch in Frankreich während des Krieges, daß in Vichy und von Vichy aus elne wirkungsvolle Obstruktion gegen den da- maligen Herrn Europas betrieben wurde. In den eingeweihten deutschen Kreisen, die in Opposition zu Hitler und seinem Regiment standen, hat man oft genug über die Schnipp- chen geschmunzelt, die hm geschlagen worden waren. Der Verfasser hätte jedoch seine Be- hauptungen genauer und s belegen müs- sen. Vor allem hätte er nicht sagen dürfen, Pétain habe von allem Anfang an ein el- splel getrieben. Der Titel des Buches,„Mon- tolre, das diplomatische Verdun“, geht zu weit und stellt den Erfolg des Plädoyers von vorn- herein in Frage. Pétain jest doch wohl noch guten Glaubens zu Hitler nach Montoire ge- . einige Wochen später hatte er 8 glelsnerische Spiel durchschaut und dann entsprechend reagiert. 75 Das Plado tür Laval wurde von seiner Tochter Tesch ff. den die die Getängnisauf- zeichnungen ihres Vaters et und ver- öfrentlicht hat.„Laval icht...“ heißt der Titel. Auch hier stehen Thesen und Behaup- tungen und fehlt der Beweis. Laval selbst würde, wie der steno e Bericht über seinen Prozeß erdtennen läßt, einige gewichtige Momente zu seiner Entlastung habe anführen können. Man hat ihn nicht 9—.— lassen, als er lebte; das verletzte Rechtsempfinden verlangt nun danach, seine Stimme aus dem FCC echter geklungen, zum t aber wäre Klang r regulleren gev* So wird manches tel der Vichy-Zelt dunkel bleiben und nieht selten noch Bis- ee. ären, wenn das a durch den po Haß und das Zagen der rech tlich Penkenden gehemmt w* n ee eee erei * vorstandes(Ehefrau oder Kinder unter 18 Jah- ren) einen eigenen Vordruck abzugeben ha- ben(vgl. AI) haben sie sich sofort mit dem Haushaltsvorstand in Verbindung zu setzen und zu ertragen, welches sein„Reichsmark- Abwicklungskonto“ ist(gl. 8 14 Abs. 2 des Währungsgesetzes und Abschnitt D II dieses Wegweisers.) Sobald sie es erfahren haben, müssen sie unverzüglich dem Geldinstitut an- geben, das ihnen das abgelieferte Altgeld gut- geschrieben hat. Liefern sie keine Altgeld- noten ab, sondern melden nur Reichsmarkgut- haben an, so haben sie die Mitteilung über das Reichsmark-Abwicclungskonto des Haus- haltsvorstandes an das Geldinstitut zu rich- ten, das von ihnen in Ziffer 2) des Vordrucks an erster Stelle aufgeführt worden ist. Die Postscheckämter und Postsparkassen gelten in diesem Sinne nicht als Geldinstitute) Hat der Familienangehörige nur ein Postscheckkonto oder ein Konto bei der Postsparkasse, so hat er das Reichsmark-Abwicklungskonto dem- Geldinstitut mitzuteilen, bei dem er den Vor- druck direkt oder durch Vermittlung einer Hilfsumtauschstelle abgegeben hatte. Um die Abfertigung bei den Geldinstituten zu beschleunigen, sind die Alt geldnoten sortiert nach Zweimarkscheinen, Fünf markscheinen. Zehnmark- scheinen us w. sowie nach Reichs- marknoten und Allijierten Mili tärmarknoten abzuliefern. Oberliga programmgemäß Stuttgart.(DENA) Wie die Geschäftsstelle der süddeutschen Oberliga mitteilte, wird der Spielplan der süddeutschen Fußball-Oberliga am Wochenende programmgemäß durch- geführt. Dagegen hat der hessische Minister für Wirtschaft und Verkehr bekanntgegeben, aß das Rennen„,und um Schotten“ am Wochenende nicht stattfinden darf, da in- kolge der anderweitigen Verwendung der Po- lizeikräfte, die für die Absperrung eingesetzt werden sollten, keine Gewähr für einen siche- ren Ablauf des Rennens gegeben ist. SMV lehnt Reſormbesprechungen ab Berlin.(UP) Die sowjetische Militäradmi- nistration lehnte die Einladung ab, sich am Samstag an einer Besprechung der alliierten Kommandantur für Berlin über die west- deutsche Währungsreform und ihre Auswir- kung auf Berlin zu beteiligen. Die sowjetische Delegation verließ am Mittwoch nach fast àstündiger Konferenz die Sitzung der alliierten Kommandanten von Berlin. nachdem der den Vorsitz führende französische General Ganeval wegen der vorgerückten Zeit die Verschiebung der von den Sowjets geforderten Erörterung des so- genannten„I4-Punkte- Programms“ schlagen hatte. Als General Ganeval daraufhin feststellte, daß kein Termin für die nächste Sitzung vereinbart worden sel, erklärte der so- wietische Kommandant, Oberst Jelis ar ow, im FHinausgehen, eine weitere Sitzung der Kommandantur werde nicht mehr stattfinden. Er beschuldigte den amerikanischen Vertreter, Oberst Ho wley, die Sitzung in„unange- brachter Form“ verlassen zu haben. General! Ganeval stellte daraufhin fest, daß Howley die Stizung mit seiner Genehmigung unter Zurücklassung cock, verließ. Im Verlauf der Sitzung wurde lediglich über eine Rationserhöhung für die gesamte 1280 ner Uebereinstimmung erzielt. nach wird die tägliche Le 1 die Berliner Bevölkerung um 150 bis 200 Ka- lorien erhöht. In einer zu diesem Beschluß herausgegebenen britischen Erklärung wurde ktestgestellt, daß dies nicht nur ein erfreuliches Ereignis für die Berliner Bevölkerung sei, son- dern damit sei auch der Beweis erbracht wor- den, daß die Alliierten doch noch zusammen- arbeiten könnten. Berlin. DENA) Die National- Demokratische Partei und die Deutsche Bauernpartei wur- den von der SM für die sowjetische Besat- zungszone zugelassen. Den Vorsitz der Demo- kratischen Bauernpartei übernimmt Ernst Gol- denbauer, stellvertretender Vorsitzender ist Rudolf Albrecht. Dem Aktionsausschuß der NDP gehören u. a. Professor Heilmann und Dr. Kolzenburg an. Vollständiger Londoner Text 5 für Länderchefs Düsseldorf.(gn.-Eig.-Bericht) In Düsseldorf wurde bekannt, daß von seiten der alliierten Oberbefehlshaber den deutschen Ministerpräsi- denten die Zusicherung gegeben wurde, ihnen vor den Besprechungen mit den Oberbefehls- habern über die Londoner Empfehlungen den vollen Text dieser Empfehlungen zuzulei- f ten. Der Hauptausschuß des Landtages Nord- rhein-Westfalen hat die Landesregierung bis zum 1. Juni um eine offizielle Stellungnahme zu den Londoner Empfehlungen, insbesondere zu den Fragen der Ruhrkontrolle, der Länder- renzen und der sogenannten Grenzberichti- zungen, gebeten. Der Kampf um die ERP-Gelder Washington. DENA) John M. Ta ber, der Vorsitzende des Bewilligungsausschusses des Repräsentantenhauses, erklärte, laut AF, im Anschluß an die gemeinsame Sitzung der Be- wWilligungsausschüsse beider Häuser des ame- rikanischen Kongresses zur Klärung der ver- schiedenen Geldzuteilungsbeschlüsse für das ERP, es seien bisher noch keinerlei Resultate erzielt worden. Die Gegner sowie die Ver-. rechter der Kürzungen an dem amerikanischen Aushandshilfeprogramm verharrten nach wie vor auf ihren Standpunkten. f N Veröffentlichung zurückgestellt Wiesbaden(DEN). Die Us-Militärregle- rung für Hessen hat die hessische Regierunk aufgefordert, das am 26. Mai d. J. vom Land- tag verabschiedete Betriebsrätegesetz vorläu- tig nicht zu veröffentlichen. Als Begründung wurde angegeben, daß„diesmal etwas mehr Zeit“ zur Prüfung des Gesetzes benötigt wird. Das hessische Betriebsrät lich wegen seiner weitträgenden Bestimmun- gen über das Mitbestimmungsrecht der triebsräte besonders in wirtschaftlichen Fra- 3 gen von liberalen Kreisen und der Privatwirt- schaft abgelehnt. Holländische Konsulate in Deutschland Amsterdam. Dy. H.-Eig.-Ber.) Auf könig- lichen Erlaß sind in Berlin, Hamburg un Düsseldorf niederländische Generalkonsulate errichtet worden. In den Städten Frankfurt am Mam, Stuttgart. München, Baden- Baden, Koblenz und mehreren weiteren Städten F sind Konsulate eröffnet worden. Ausnahmezustand in Malaya Singapur. DENA-REU TRR) Nach inoffiziellen Berichten aus Singapur soll über das ganze Geblet der malayischen Föderation der Aus- nahmezustand verhängt worden sein, um der stelgenden Welle von Gesetzlosigkeit und Mor- den zu begegnen. Ein schwerer Zwischenfall e sich nördlich von Johore, wo zwan- en. 7 a a 0* N vorge- seines Vertreters, Oberst B ab-“ setz wird bekannt- 5 a- a Lebensmittelration für Neue Sowjetzonen parteien 7 9 ische Banditen die Pollzelstatlon Je- Nr. 69/ Samstag, 19. Juni 1848 f Didescblese, ö e „ CCC Es ist soweit Die Bombe ist also geplatzt. Wir sind einen Schritt weiter und sehen unserer(kommen- den) Armut gefaßt ins Auge. Schon seit Ta- gen, Wochen. war von nichts anderem mehr die Rede: Währungsreform! Währungsreform! Jeder wollte etwas„genaues“ gewußt haben. Aus„zuverlässiger“ Quelle oder von einem gu- ten Bekannten, der„Einblick“ hatte. . Ein Höhepunkt der Fieberkurve war der Mittwochvormittag: Das neue Geld ist da! So flüsterte man sich gegenseitig zu, als vor dem Gebäude der Landeszentralbank in M7 zwei amerikanische LKW's hielten und schwere Kisten und Pakete abgeladen wurden. Schuß- bereite Md's und karabinerbewaffnete Posten liegen darauf schließen, daß es sich zumindest um keinen alltäglichen Transport handle. Wer Geld hat, hat Sorgen. In Postämtern, Banken. Sparkassen und in Geschäften herrscht ein beüngstigender Betrieb. Jeder versucht, sein Geld noch loszuwerden. Doch es gibt nicht mehr viele Menschen, die es haben wollen. Denn Ware bleibt Ware. Auch nach der Re- form. Aber zum Beispiel auf der Sparkasse wird mit Gleichmut das alte Geld angenommen. f Die Strumpfsparer und die Leute, die Geld über Nacht verdienten, wollen jetzt alle plötz- lich ein Konto haben. 2500 Menschen legen zur Zeit täglich 1.5 Millionen Mark auf den Zahltisch des Hauses. Rettet, was zu retten ist! Bei der Fahrbereitschaft werden Tür- klinken nicht kalt. Jeder der vielen Antrag- steller will eine Fahrgenehmigung, denn er muß noch„rasch“ irgendwohin fahren, um „ein paar Sachen“ zu holen. Auch auf dem schwarzen Markt ist nichts mehr zu machen. Seit Tagen gibt es keine Zi- garetten oder sonst etwas zu kaufen. Die .„vornehme Zurücdchal- — gleiche Erscheinung: tung.“ Nur die Besitzlosen sind in diesen Tagen die Glücklichsten. Ste sind der ruhende Pol in der Erscheinungen Flucht. Mit philosophi- scher Ruhe schauen sie auf das hastige Trei- mi- ö ben. Aber das Schlangestehen ums neue Geld am wird auch innen nicht erspart bleiben. mle ten 1 85 1 est- Zweifelsfälle beim Geldumtausch N Bei dem Geldumtausch am Sonntag und Montag werden vermutlich einige Fälle auf- am treten, wie zum Beispiel bei Durchreisenden, die für die bisher keine generelle Regelung, ob, von warn und wo Geld eingetauscht werden kann, nde vorliegt. Die Stadtverwaltung Mannheim gibt der daher im Rathaus in K 7 in Zweifelsfällen von Auskünfte über eventuell notwendig werdende so- Soncdb'erregelungen. ge- 5 fin Schutz bei Massenentlassungen —— 3 In den nächsten Tagen wird das Arbeits- o Ww. ministerium dem Kabinett einen Gesetzent- der 5 wurf zum Schutze bei Entlassungen größeren zen. Umfanges zustellen. Das Gesetz sieht vor, daß die Betriebe bei Schwierigkeiten in der Fort- kührung des Betriebes im bisherigen Umfange 2 5 — Massenentlassungen nur unter Einhaltung be- ey Stimmter Fristen vornehmen können. In erster ter Linie sollen alle Möglichkeiten zur Erhaltung der Arbeltsplätze, insbesondere durch Kür- zung der Arbeitszeit, erschöpft werden. In diesem Zusammenhang wird besonders darauf hingewiesen, daß die gesetzlichen Bestimmun- gen oder tarifliche oder sonstige Vereinbarun- gen über Kündigungsfristen auch bei Massen- entlassungen einzuhalten sind. ** 5 8 2 Der Sommer fängt an Vor lauter Aufregung über die Währungs- reform wäre es fast vergessen worden: am Montag fängt offiziell der Sommer an. In Wirklichkeit sind wir ja schon mitten drin. Die Frauen tragen bunte Kleider und die Män- ner schwitzen— Verzeihung: transpliriexen. Aber das ist sozusagen noch nicht amtlich. So wie der Mensch, der seine Geburtsurkunde ur- verloren hat, eigentlich nicht da ist, wenn es zat⸗ dich um Zuständigkeiten handelt. Und beute mo- muß eben alles seinen Weg gehen. en 10. Dienstweg. So begrüßen wir denn am Montag l förmlich die neue Jahpeszeit, wenn wir ihr der; 4 auch hinterrücks schon Jang die Hand geschüt- n telt haben. Wir waren nämlich schon beim Baden und sind beim Paddeln gekentert. Im übrigen möchten wir den Sommer noch bitten, es dieses Jahr doch nicht zu toll zu treiben. Die Kartoffeln vom Vorjahr liegen uns noch im Magen, obwohl wir sie gar nicht gegessen haben. Und das ist das Schlimme dabei. mle nachschöpferisch-suggestive Einfluß des Dirigenten auf die Musiker wurde vor allem an Brahms deutlich. Bel vorbildlicher Einzel- und 2 Dräzision(die schöne Ausgeglichenheit des 8— cherklanges und die Beseelung der Holzbläser, vor allem der Oboe und Flöte, sind besonders zu pre dieses Epos der Entsagung ein, und die kombina- torische Kunst Brahms“ erschien in der Wieder- gabe der Flnal-Varlationen der Vierten in Licht. Bestechend in der gläsernen Klar. und der Frische des Vortrages wirkte das denburgische Konzert Nr. 3 in seiner knappen Zweisätzigkeit, sowie Cherubinis ganz charmant vermittelte anakreontische Ouve Zw. en des Würt- sen) drang die Brahms- Interpretation tief in die Formstruktur und den inneren n 5 MN Seite 5 Einwohner Mannheims! Betrifft: Auszahlung eines Kopf betrages in neuem Geld 15 Der Kopfbetrag wird bei den zuständigen Zweigstellen des Ernährungs- und Wirtschaftsamts ausbezahlt: Am Sonntag, 20. Juni, an Personen mit den Ankfangsbuchstaben A— K. am Montag. 21. Juni, an Personen mit den Anfangsbuchstaben L- Z. Auszahlung zwischen 8 und 20 Uhr. Einteilung bitte beachten. Jede Person zahlt RM 60.— in Reichsmark oder in alliierten Militärmarknoten ein.(Keine Dollar-Seripts, Schecks, Reichs- silbermünzen.) Die Auszahlung erfolgt an den obigen Tagen jeweils im Betrage von DM 40.—; die Restzahlung erfolgt später. Als Ausweis dienen die Kennkarte sowie der„Haushalts- ausweis zur Abholung von Lebensmittelkarten“. Bei Abholung für Dritte ist eine schriftliche Vollmacht vor- zulegen. Wer nicht im Besitze des erforderlichen Kopfbetrages ist, muß auf sein Sparbuch, Postsparbuch oder Bankkonto zurück- greifen(Schalter sind auch samstagnachmittags geöffnet). Wer kein Sparbuch oder Konto hat, wende sich an die folgenden Zweigstellen des Wohlfahrtsamtes: 5 Nebenstelle Mittelstraße 42 Innenstadt, einschließlich Jungbusch und Neckarspitze— Neckarstadt— Käfertal— Straßenheimer Hof— Wall- stadt und Feudenheim. 5 Einwohner Mannheims! Behaltet die Ruhe! 5. 7. Außenstelle Luzenbergschule, Sandhofer Str. 1—3 Luzenberg— Waldhof— Schönau— Blumenau— Sand- torfk— Sandhofen und Kirschgartshäuserhof. Hauptstelle Luisenschule, Tattersallstraße 28—30 Kaiserring— Friedrichsring, ostwärts linke Neckar- seite— Neuostheim— Lindenhof. 0 Außenstelle Rathaus Neckarau, Rheingoldstr. 14 Almenhof— Neckarau— Neuhermsheim— Rheinau. Außenstelle Rathaus Seckenheim, Hauptstr. 96 Seckenheim— Friedrichsfeld. Schiffer gehen an die Zweigstelle Rheinstraße 1. Inhaber von Wanderpersonalkarten, von G- und R-Abmeldescheinen an die Zweigstelle Siemenshaus, N 7. Ausweis durch Kennkarte, Lebensmittelstammausweis für Schiffer, Wanderpersonalkarte, G- oder R-Abmeldeschein. Insassen von Anstalten erhalten den Anstaltsleitung. Die Kleinhandelsgeschäfte haben am Samstag, 19. Juni, ihre Läden während der üblichen Verkaufszeiten offen zu halten und die vorhandenen Waren zu verkaufen. Zuwiderhand- lungen haben Bestrafung und Schließung des Geschäftes zur Folge. Kopfbetrag durch die Alle Betriebe, auch die in den letzten Tagen geschlossenen Betriebe, arbeiten ab 21. Juni wieder. e Hört nicht auf Gerüchte! Unterstützt die Behörden bei der Geldumstellung! Helft mit, daß die Zeiten des Schwarz handels endlich aufhören! Oberbürgermeister Dr. Cahn-Garnier Samstag, 19. Juni Ruderregatta: Im Mühlauhafen(14.30 Uhr) 1. Tag. Zugang am Parkring. Haltestelle Schleusenweg. Süd-oberliga: VfiIL. Neckarau— TSG 46 Ulm(18 Uhr, Altriper Fähre). Vorspiel: Traditionself— SV 07 Mannheim, Es spielen: H. Mayer,. Krieg, Mo- lenda, Schalk, Gröbhle, Hessenauer, H. Sitflins. Langenbein, Pennig und Gunderroth. 8 Handball-qugend- und Schülerspiele: Auf dem i Platz des TV Edingen nehmen folgende Mann- 1 schaften an den Spielen um die Kreis meisterschaft tell: SVgg. Ketsch, Sc 99 Seckenheim, TG Lauden- bach und VfL Neckarau. B-Jugend: SVgg. Ketsch 1 — T Laudenbach. 19. Juni(16 Uhr).- TSV Neu- K jusheim— Stadtmannschaft Mannheim, Frauen? auswahl(16 Uhr). Neulußheim/ Hockenheim/ Ketsch Schwetzingen— Stadtauswahl Mannheim(16 Ul); Sygg. Ketsch(Jugendmeister)— Stadtauswahl Mannheim(17 Uhr). Die Spiele werden auf de Platz des HSV Hockenheim durchgeführt. Pferderennen: Niederrader Rennveransteltung (15 Uhr). 0 Sonntag, 20. Juni N Ruderregatta: Im Mühlauhafen(14 Uhr) 2. Tag. Süd- Oberliga: SV Waldhof— VIB Munlburg 08 Uhr, Waldhofplatz); Schwaben Augsburg— VR Mannheim; Eintr. Frankfurt— 1. Fe Nürnberg;: 1. FC os Schweinfurt— Rotweiß Frankfurt; 0 München— Fs Frankfurt; Kickers Offenbach— Stuttgarter Kickers; Spygg. Fürth— Wacker München. Spielfrel sind: Vfiß Stuttgart und Sport- freunde Stuttgart. Aufstlegsplel: Amicitia Viernheim— 1. FG RG- delsheim(16 Uhr), Waldsportplatz in Viernheim. 3 50 Jahre Fußball- undsportbetrie p in Belertheim. Schlußspiele für Handball und Fuss- ball(ab 13 Uhr); Tus Beiertheim— TSV Schutter- Wald. Freundschaftssplele! a8 Feu- denheim— Fortuna Heddesheim 19. Jun!(18.30 Uhr); Sc Neckarstadt— Heddesheim(7 Uhr): FV La- denburg— ASV Schönausiedlung(17 Uhr); 7 Lampertheim— Phönte Mannheim. Handball: Endspiel um die deutsche Meister- schaft in Oberhausen. SV Waldhof— TV Hassee, Winterbeck(Kleh). Pokal-Kreisspiele: Heidelberg — Mannheim(is Ubr in Wieblingen); Buchen Tauberbischofsheim; Mosbach— Sinsheim; Karl-. ruhe— Pforzheim; Bruchsal— Karlsruhe II. Der Verlierer scheidet aus. Pokalspiele: 88. Hohen- sachsen— TV Schriesheim(1 Uhr); S0 Kitertal 5 — FTSV Ortersheim(10.45 Uhr); TV Großsachsen n TV Edingen 19. Juni(1s Uhr); 78G 1662 Weinheim 783 Heidelberger Universilälsleben gehl weiter Trotz Demonstration, Währungsreform und Brand gigkeit von der Meinung anderer zu wahren. Wir werden nie darauf verzichten. Professoren und erfahrenen Politikern beleh- ren zu lassen, sobald wir von der Richtigkeit In einem Gespräch im Anschluß an eine nichtöffentliche Versammlung aller Studenten Heidelbergs in der Aula der alten Universität am Freitagmorgen Kunkel, in kurzen Zügen den Inhalt sei- ner Ansprache wieder. Er hatte einen Bericht über dem Brand der Neuen Universität ge- geben und den Studenten für ihre außerordent- liche Einsatzfreudigkeit und Räumungsarbeiten gedankt. innen gesagt,“ Senat in der Frage der Demonstration die Denkschrift in allen wesentlichen Punkten un- terstreiche, daß er es aber nicht gutheißen könne, wenn die Studenten mit solchen Wün- schen eine öffentliche Kundgebung veranstal- Auf den Einwand, das Heraustreten aus der bisherigen Reserve auch der studenti- schen Jugend grundsätzlich begrüßen zu kön- nen, meinte Prof. Kunkel:„Der richtige Weg ist die sachliche Auseinandersetzung mit den Dingen.“ Tage nach der Währungsreform die Zusiche- rung der Hilfe in dringenden Notfällen wie bei der sich ergebenden Abreise vieler Stu- denten gegeben worden. Das Semester werde n wegen der Exames teten.“ 810 rochen, Im eine umfassende durch die fessor Stronghold, und des emigrierten Brue k Prof. scheine. dig— dies habe ich auch in der Ansprache betont—, daß wir unter allen Umständen in dieser durch den Brand und die Währungs- reform verursachten äußerst schwierigen Si- tuation gemeinsam handeln müssen, kein Riß entsteht.“ 5 a Aus der Unterredung mit dem Vorsitzenden der ASTA, Detlof Karsten, ging hervor, die Studenten Worte des Rektors dankbar aufgenommen hat- ten und daß die Differenz in der Auffassung da gab der Rektor, Prof. den Löschungs- „Ich habe „daß der bei sität gebeten.“ e 80 führte er aus, Weiter war den Studenten für die kandidaten nicht ab- e ee soll Hilfsaktion einsetzen, die Bemühungen des Physiologen, Pro- in Amerika gewährleistet „Ich halte es für unbedingt notwen- damit die verständnisvollen über die Anwendung demokratischer Mittel* auf die Wahrung der gemeinsamen Interessen keine Auswirkung haben dürfen.„Wir daß die studentische Selbstverwaltung uns die Pflicht auferlegt. Maß vorzugehen, aber doch unsere Unabhän- ben, 2„% Besatzungszonen Deutschlands nach allen.. 2. Paradiesisches Bahnhöfen wird ab sofort dis auf welteres 1880 14,00 meint dumme u a N 2 m er-Expreß verkehr un xpreſngutver- N. 5 5 im Güter-Exprebverkeh d Exprellgut rikanische Bücher; 17.151.483; Kammermusik u. von Hans- Erich Richter kehr gesperrt. Näheres bei den Fahrkarten- Liederstunde. Werke von Gaetano Pugnani, Hugo Was tat der M n im P schaltern. Wolt, Pablo de Sarasate. N er Mensch im Paradiese Donnerstag. 24. Juni, 13.18—18.30: Echo aus Und gar kein Kino weit und breit. liche Leinwand-Oma vorgestellt: Klug, rüstig, Roy Harris, gusgefünrt vom ester des Natio- W 4 8 + resolut, allen überlegen und entwaffnend un- naltheaters unheim unter Lei von Fritz e und ihn, für beide Teile konventionell. Die liebe, erbschleichende Fa- Rleger, Solist: Hermann Godess, Klavier. War das denn auch der Schieksalswink, milie— es sind köstlich gezeichnete Typen Freitag. 25. Jun, 16.45—17. 00? Romain Rolland, geht aber nicht etwa Daß mam der bösen Langeweile darunter— ist natürlich schlecht und sgoi- ein wienterd udn. Mit Tafelobst zu Leibe ging. Samstag, 26. Juni, 13.15—13.30: Echo aus Baden; Mit seiner vielen freien Zeit? Die ganze Gegend nichts als Wiese lau- mit dem richtigen sich energisch gegen eine Ideen verbindung zwischen Brand und Demonstration. wäre absurd, hatten wir doch in unserer Denk- schrift um die Benutzung der Neuen Univer- Löscharbeiten beim Universitätsbrand Keine Nachnahmen Die Annahme von Nachnahmen und Vor- schußsendungen von allen Bahnhöfen der vier „Mrs. rarkington“ Sie wird uns im Palast-Theater als die üb- stisch bis auf die eine gewohnte, filmtraditio- erwarten war. uns von(Was das Blenden angeht).„Er“ „Dies nicht schwer gemacht mit„Mrs. Parki kation. Im. war aber nicht nur die Hitze schuld. früher e reihte. den, daß es eine Pracht ist. Speisung von ungefähr 800 Kalorien. Familien nachrichten. tele Keller, Mannheim Waldhot, Wir gratulieren! Fhote: kurt Sendestelle Heidelberg „Morgenstund hat Gold im Mund“. Sonntag, 20. Juni, 11.30—12.00: der künftigen Wirtschaftsordnung“:; ken der amerikanischen Familiensinn, zu blechen, um 8 Prestige de Parkingtons zu retten. Nur die Oma. Wie 2 at- In diesem Rahmen wird zu- und Landkreises Mannheim im Ringen, Gewichl- rückblickend„Er“— Omas Seliger— und ihr 1 5 eigenes Leben zwischendurch hineingeblendet. 8 Fast so wenig geschickt, wie Anno Stummtllm pflegt im übrigen die Hände in den Westentaschen zu haben und ein Held zu sein, wie, er im Buch das der ApAc- Motorsportelub Karlsruhe mres Handelns überzeugt sind.“ Er verwahrte steht. Selbst bei Explosionen bleibt sein Schei- dem Vorsitz des bekannten Sportlers Toni Rempft tel gescheitelt. Man hat es sich in Hollywood in Verbindung mit der Stadt Karlsruhe am 1 Ein neuer Traum aus der alten Traumfabri- Zu Beginn wird eine Erfrischung gereicht: Winterolympiade in St. Moritz. Bel Schluß der Weist, bietet von Parallelfahrbannen und vor Vorstellung waren wir trotzdem groggy. Daran Neues aus der„Freßgasse“. Jeder alte Mann- Kleins heimer kennt sie: die Straße zwischen den P- und Q-Quadraten. Sie hieß so, weil hier sich Lebensmittelgeschäft an das andere 5 l lese alte Tradition ist nicht tot. 80 eröffnete eine Metagerei am Freitagvormittag kann sein doſühriges Bestehen feiern. Bie in Q 2 eine„Imbißstube“ mit allerlei— zeit- staltungen, die aus diesem Anlaß durchg gemäßen— Genüssen. Da kann man in dem werden, beginnen heute mit einem Schtler-Tur, blitzsauberen weißen Raum belegte Brötchen, Suppengerichte. Platten, Eis und Pudding ha- ben. An hohen runden Tischen steht der Gast. um im„Vorübergehen“ einen Happen zu sich zu nehmen. Natürlich gegen Marken, aber gegnung hoffentlich auch einmal wieder ohne. Dann inſttag ein e soll hier gegrillt, gebraten und gesotten wer- kommt, an dem sieh acht Vereine beteillgen Zusatz für Abiturienten. Das Evangelische bal 5 Hilfswerk hat sich auch in diesem Jahr der* Mannheimer Abiturienten angenommen. Zwei- 1 hundertzehn Prüflinge erhalten während der Woche des schriftlichen und der Woche des mündlichen Examens täglich eine zusätzliche Seinen 90. Geburtstag Ludwig Neuetfeind, Mannheim, K 4, 17; Max Hölzchen, Mannheim, Luisenring 20, wird 81 Jahre alt und seinen 34. N begeht Georg oggenstraße „Das Problern 18.1519. 00: Max Reger, Streichquartett op. lb in Es-dur. Dienstak, 22. gun! 13.15—13.30: Echo aus Raden; ist, zu sorgen— Eine gesetaliche Verpflichtung 1 die Casino-Combos besteht nicht. 5 uind spielen, Andrée Alexander singt; 17.00— 17.18: Ame- können wir natüruleh nicht beurteilen. Baden; 21.00 22.15: Symphonlekonzert mit Wer- hemann die nultgift beim Tode der Ehefrau 0 Komponisten Aaron W. Copland, Samuel Barber, George Gershwin u 16.30—19.00: Kleines Konzert des Kammerorche- Kehlens von Prothesen auch noch nicht an- — Griesheim(15 Unt). 5 Amateur-Boxen: KSV 1684 Mannheim— SY Frankfurt, Waldhof-Sporthalle(17 Uhr). e 5 Schwerathletikt: Kreismeisterschaften des stadt- Rasenkraftsport, Rundgewichtsriegen, 9 ramidenbau und Tauziehen auf dem Bergsp 7 5 Sulzbach a. d. Bergstraße. Beginn der Wett- ümpfe um 9 und 14 Uhr. 8 Das 2. Karlsruher Dreieckrennen mte ton“. Jull zur Durchführung bringt, kommt auf dem 3, A km langen Autobahn-Abschnitt zwischen Karls. ruhe Rüppurr und Durlach- Wolfartsweler Durchführung. Der Kurs, 94 drei weitge. gene„Vollgas-Geraden“ und drei Spitzkehren 1 lem den drei Brückenüberführungen aus für die mie. Zuschauer ganz hervorragende Sichtmöglichkeiten. Außer sämtlichen Solo- und Seitenwagen-Klasse tur Ausweis- und Lizenzfahrer werden auch 0 torräder bis 125 cem und die Kleinst- rennwagen bis 750 cem zu Wort kommen. A. B. Diesmal jubiliert Mannheimer EC os Der Myc od, der mit dem i an annheimer Fußballigeschenen eng verbunde nier, an dem die Jungen der Vereine Phon Mannheim, Sc Neckarstadt, ASV Schönau und 8 Waldhof tellnenmen. Außerdem stehen sich m Funball Myc da und spgg. Sandhofen(19.30 Uhr) gegenüber,. 28 1 sieht die. en der Jungliga vor, währe 3 Handball-Turnjer zur Dur 5 8 den, Dlenstag, 22. Juni: Beginn des Schüler- 4 Junsliga-Turnſers sowie Fortsetzung der He 5 9 1 —— 5 N. L., Sinsheim. Ich habe eine kleine Wohnung von zwei Zimmern und Küche. In der Wohm befindet sieh kein Ofen. Ich selbst besitze ein 8 kleinen Ofen, der sten aber in einem sehr schlechten Zustand befindet. Wäre nicht der Be- sttzer verpflichtet, für Oeten zu sorgen?— Das richtet steh ganz nach mrem Mietvertrag. Wen Sie die Wohnung mit Oefen gemietet haben, w. aus dem Mietvertrag hervorgehen müßte, 80 der Hausbesitzer für ordnungsmägige Oefen 29. Wochentags: 7.15—5.00, sonntags 7.00—7.43 Unr: sorgen. Steht nichts von Oeten im Mietvert 5 so müssen Sie selbst Oefen beschaffen.* Klara Zz. Bin ich verflichtet, für megag Sen 5 gertochter, Frau meines gefallenen Sohnes, N rt 34* 1 olbst dureh Fllegerschaden körperlich behind Ob Sie moralisch verpflichtet Frau Luise 8. Geht alles, was eine Frau 0 Ehe mitbringt, insbesondere eine bare Mitgift, das Vermögen des Ehemannes über oder mut 2 der an die Schwiegereltern herausgeben? Wie ist nd es; wenn der Ehemann die Mitgift mit Emver- ständnis seiner Frau in sein Geschä nat?— Eine bare Mitgift gehört zum geb ten Gut der Ehefrau. Dieses eingebrachte G schenkungsweise in Figentum des Mannes uber, sondern bleibt f tum der Frau. Der Mann hat lediglich die 9 daraus. Auch liegt ihm die vVerwa N Lsch 1 5 l ed B A ain n 0 a nelle Ausnahme. Ein Riesenvermögen ist un- st der Sudd ern ob, Beim Tode d achte der— 8 Gast aus 1 2 eren Weit aus. I 1 89* 88 1 terschlagen worden, und niemand hat genug ausg, e 8. e e„Nachlag ger en 1.— rg es des doch verscheuchte der unwiderstehliche, jugend- Wür damain graf ein Fm 2 ellen, 5.. N ment vorliest das etwas anderes bes a U. niche Elan dieser mit hinreigender Verve iel- ma r ge e 3 a a den gesetzlichen Bestimmungen unter die gese 5 ten Musik alle stilistischen Bedenken. U- Dann wär' das alles nicht passiert! 2 8 allem dle Dreiviertel. Sind aber keine Kinder —— 1 NN N. deen umu Dr rhei Smuar In Lu W 98 N. 2 83 a5 Sa 55 5 den 9 5 33 Er-* 5 2** f 0 8. 1* 1 D J Nachwuchs möchte nicht Sehwerarbeiterberuf ergeifen Facnlbrde, rede erden ure Lender es Portrag, der freil e letz e geistig-tech- R llzu gewichtige Geg— a igens- men. ret gur ai 4. die JJJJJJJJJ%%%% ̃ œ 0d f.... * 3 8. 2. 5*.* 1 N eine gedankliche Substanz als durch 7e Tülle ger mürben f en* der volkestüm peltsaufaahme beimgekehrter Friegsgetan- Die Arbeltsuehenden setzen sich in, der Wann die nahe, dle andere Malte eben, e wie virtuoser Brillanz effektheischenden Werk ein lichen Thematik zu legen. Das ge inm denn gener und Schwerbeschädigter bietet slch in Hauptsache nur aus einem Personenkreis zu- noch vorhanden, die Eltern der Frau, eventuel N viermaliges Crescendo rauschenden Beitalls, Auch uch mit Hilfe einer— Palette, Eudwigshafen in fast allen Wirtschaftszweigen sammen, deren Tätigkeit im erlernten Beruf deren Geschwisteg oder Geschwisterkinder. Wurd 5 Albert und das Orchester wurden an beiden qe alle Farben melodiefreudiger Thematik ent- das gleiche Bild: Der Facharbeiter ist nach durch* b b 1 die bare Mitgift ins Geschäft gesteckt, so ist f Abenden sehr gefeiert. 5 72 bat ung eich aue der Linie Nicolal-Humperdince wie vor rar, besonders im Baugewerbe und in 93 möglich et ee. batebrcebender pets Leeder aus dem Ses . 0 Am Rande: Als die Bamberger Beethovens„„Das Werk ist erstaunlich aussis und der Metallindustrie. Dazu kommt im Baufach beruflich tätig. ver l herauszuziehen, oder den Erben zu verzit gle- Schickcsalssinfonle zelebrierten und die andächtige 8 onnt geschrieben. seine Stärke lletzt die Tatsache, daß 2100 rutlich tätig. versuchen aber immer wieder, Wenn dlese das Geld stehen lassen wolen. 18 un Exgrittenhelt ihren Höhepunkt erreicht hatte, in den und Chorsätzen, die den Meister 906 8 n 22 F aur in ihren erlernten Beruf zurückzukehren. die Alitgift ius Geschäft gesteckt worden nd⸗ Fu die stimmung schen Lom amelie Seines ines Testzeigte den rig ner ven Goterieg——— 8 1 derstehen. wän. Von den 3100 Schwerbeseh 157 sind rund Piellelent verloren gegangen, 80 ist natürllen 0 aufs grausamste gemeuchelt durch die Klänge 8 den Erfolg der von Gottfried rend norma eise das Verhältnis 112—3 sein 450 heute nicht mehr arbeit g. Schwer- Minsicht der Aitgiet aueh kein Nachlaß der äu- bhbierznatter Unterhaltungsmusik und feuchtfrön- Schwiers diriglerten Oper, 8 mit sollte. beschädigte, Pensionäre, Invaliden und nicht mehr Vorhanden und, der khemann Praut ung chen Rundgesanges, so aus den Rosengarten- 5 en Wu Buhimann 1 8 5 mehr Arbeitsfähi men ungefähr elt Pro- zuseseinem eigenen Vermögen den Erben „ehr EKetakompen mit obstinater Hartnäckigkeſt her, 81 besetzt waren. Ber anwesende Kom- Im Arbeitsamtsbezirk Ludwigshafen wur- 1225 Denn ell Pro- zu ersetzen. 5 g ird. auftönten. Die Zuhörer kamen sich vor wie auf Ponist wurde lebhaft gefeiert. r. W. den am 31. März 65 500 Arbeiter und An- zent der Gesamtbeschäftigtenziffer aus. 8 at- ale rolter gespannt. kine Sroreste Illurtrezion Lehmpruck-Ausstenung in Tubingen. In Tübin- gestellte, 10 500 Hüurstträfte und 2000 Beamte„ Von 2480 beschränkt Arbeiutähigen konn-„en hne Bart gangenen klebt ein aud d . zur Mannheimer Konzertraum-bilsere! C. G. E. unstgebüude wird am 20. Juni eine um- festgestellt. Von Januar bis März standen im ten in den letzten zwel Jahren immerhin plten ne, Bart zeig, len trage aper seit Kukzer un-——— 1 7 Ausstellung des Gesamtwerkes von Mil. Monatsdurchschnitt 3600 Stell für M3 2560 in den Arbeitsprozeſ eingereiht werden. ginen. Bart dier mich sehr verändert hat.. B i. 1 Stellen für Männer pt 8 Freunde meien, ich hätte die Pflle 5 f 5 l heim Lehmbruck eröffnet werden, die außer Für 90 Beschädigte müssen h Stellen ver- 8.„»„zdosi fan tutte“ in Schwetzingen. Die Ge- a und 400 für Frauen offen. Im gleichen Zeit-. noc en neues paßbüd maen ra- a 5 0 6 bedeutendsten Upturen auch alle n erhal 5 b ittelt den, die 31 1 aachen zu lassen. Stimmt 8 Sraat gip. g 85 ad Hoster Fests 291 5 er Ken und zahlreiche Originalgraphiken— konnten monatlich 966 Männern und 85 575* EW a1—— 874 7 Nein. b 9* 5 N05 ö U 3 5. 5 4. 5 5 5„daß die vo E„ bringen wird.(b 7 526 Frauen Arbeit vermittelt werden. uns d. 24. an meinen klebeln hat sien Schitmt ). Kirchenkonfe tutte“ am Sonntag, 20. Juni(Gastspiel 3 a „ bdembergtschen Staatstheaters Stuttgart) bereits Nunzelnche, Rirchentto 1 5 i, Von einer Berufsumschulung hat man in treten ke Sebildet, won! deshalb, wen meine Wohnun nd um 16 Uhr beginnt.— In Rahmen der Schwetzin- e eee Ane Nanzerens Ludwigehgern bisher bewußt Abstand 52 reren 92— F stehen zur Zeit Schimmcheht net., was kann ich un, en aig-.. 8 42 Ar 0 holde 2 ab. Die Berdzungen,. de aer een 8 nien 52 5—. 1 daß sich ausreichend Lehrstellen zur Verfügung, jedoch 7 r Nr nd. falttwoch, 23. Juni, ein wlerabend mit wer- aus Io„Frankrei. Amerika ahmen, u n eute aus uten melden, die in ist es zum Teil so, daß es an Jugendlichen Schimmeibſidung zu verhüten.— 5 5 late en Von Besthoven, Mozart, Last und Chopin. r Se ellelrenen oltre eh e den mengen bg bren nur der seh wer esch. ein dense ane in ausgesprochen ehwererbel- Pag arge Dit Sprite a enden . Ueidelberger Jouvet-Gastspiel fällt aus. Das auf N 1 68 828 fügt werden können, sondern hauptsächlich tenden Berufen tätig zu sein bereit wäre Remer gidszen die dis zimmef tüchtig dure den 26. Junf vom Heidelberger Stadttheater an- Freiwillige Tumzensur der britischen Zone. 1 Eine Ausnahme pilden zur Zeit etwa sieben- fasgan dala lesen aber dle Schranketüren often etzte Gastspiel der Pariser Theatertruppe Louis Naggebende der xuminaustris in der bi. i— kugert, Junge Machen, Zur dle Felge Kehr. ring auge die un S neere ger W Warels ib Pee Ff See NN„d etellen offenstehen. Um einen 2 1 n Aer eee r pellen inen d e e Apbruen der Nünchener Zugengta gung. Ingolge gone dis lnfichtung Einer Fllnzzensur auf frel. Vorübergehende schaffen, wird angestrebt. Mädchen auf Grund Mundeutelenen uit Kampfer in die Schritt der unmittelbar bevorstehenden run rm N NN e durch einen prü- Wetterberuhigung ihrer besseren körperlichen Verfassung in bis- n, möglichst in ale Ane der 1 55 55 5 Daurde die zweite. internationale* usschun der Fümproduzenten ausgeübt wer- 5 i 0 her nur Jungen vorbehaltenen Teht ufen 7 7 Der Kampfer verhindert ale Se immel-⸗ 255 gung in München am Fre 8 vorzeltig den soll, erstreckt aich dle Gus tät der e dis Dienstag trüh: einzusetzen, um auf der anderen Seite mehr bildung und vertréfdt die muffige Luft. len Okkiziell beendet. Die vorgesehene feierliche 1 fur J dliche. Das Mindest- a eeignete J en für Sch. a 3 5 ne rumdstemlegung der Jugendsledlung 5 alter für den Besuch ni endfreler Fume wird—.— N 8 2 elnd 5— 4 85 Aach ungen für Schwerarbelterberute Wenn der Hausgang auen 58 ort“ auf dem shemaugen Nürnberger Parteitag. w. f von 18 4 15 Jahre herabgesetzt temperat 720— Sonntag* 8 nern, insbesondere aber. us- gelände fällt aus. Die Kongreßleitung forderte die w. e l. A ad. am Sonntag Im Hinblick auf die Wäh etorm be-, l der ausländischen Gäste auf, Zamstag die Rüekreise stampfer kehrt zurück. h W auer An Rlontag zum Tell Rel. schäftigt man sich schon länger mit der Auf- 19 an i 9 Tarn a 1 1 3 er Fig 1189 Cefrsaafecur des Berliner rer, Fidefttem Stur 31 Pie 28 ac. Nüentnebe 5 f i de da 7 e ee ee N ine neue Märchenoper. Rudolf Ochs hat„Vorwärts“ war, Wird, laut Radio Frankfurt, tstwerte in 2 1 8 nimmt, ure 0 ger Fa ö N N dach dem Mauffschen Aärehen n f kale Sen Rut der Alg dere der Arbeſt felgen und Aäfige wschss lade Winde, iplter auf Nordwest Pürnlzen apäter zuch wieser Frauen daf ver- 5 Pee Verden ee nicht au Her zie gegriffen und es zu einem Gperntext um- gearbeitet, der alle volkstürllchen Elemente un- voraussichtlich in diesem oder im nächsten Monat nach Deutschland zurückkehren.(dena) — drehend und abflauend. Wen e W N ö 15 * 1 1 8 Amt für Wetterdienst, Karlsruhe. dienst angewiesen sein w. nicht arbeiten müssen un 5 wollen. 5* en, die heute noch nmz. Den Vorplatz brauchen a Überhaupt nicht zu putzen, wenn Sie nicht 5 5 Vertrag Verpflelrtet ein drücklich hierzu im gSchulpflichtig 5 132 sind; Seite 4 —* — Die LOwi de Lowiel- Id. Die Zahl der zu den sowjetischen Aktien gesellschaften gehörenden deutschen Betriebe in der Ostzone beträgt Stwa 130 Firmen. Trotz der relativ kleinen Zahl repräsentieren sie einen recht erheblichen Teil der nach den Demontagen noch verbliebe- nen industriellen Kapazität der Ostzone. Ur- sprünglich waren es ca. 200 Firmen, von denen im März 1947 72 Betriebe zurückgegeben wur- den. Es darf jedoch nicht übersehen werden. daß die Rückgabe erst nach der Demontage der betreffenden Werke erfolgte. Der bedeutende volks wirtschaft- liche Wert des gesamten in den Sowiet- AG. zusammengefaten Industriekomplexes Wird durch die Tatsache unterstrichen, daß es „sich ausschließlich um Großbetriebe mit 10=, 20, 30 000 und mehr Arbeitern und Angestell- ten handelt. Einige der bedeutendsten Werke sind: 1G8-Farbenwerke, Leuna, Wolffen, Bitter- feld und Piesteritz, Bunawerk in Schkopau, Deutsche Solvaywerke Bernburg, Braunkohlen- Benzin-AG. Magdeburg, Böhlen, Tröglitz und Schwarzheide, ferner die einzigen metallurgi- schen Betriebe in Thale und Hettstedt, große Maschinenfabriken wie Bleichert und die deut- sche Kugellagerfabrik in Leipzig, Maschinen- fabrik Sangerhausen, Polvius in Dessau, Rhein- metall-Borsig in Sömmerda, eine Anzahl be- deutender Werke des Fahrzeugbaues und der Elektrotechnik, z. B. AEG Berlin, Sachsen werk Niedersedlitz und Radeberg, ferner BMW-Eise- nach.— Es handelt sich um Unternehmen, die nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland Namen und Bedeutung hatten. In Fachkreisen schätzt man den Produk- tlonsanteil der Sowiet-AG. an der Ge- samtproduktion der Ostzone auf etwa 30—40 v. H., wobei aber das in jeder Hinsicht bean- spruchte Prioritätsrecht dieser Betriebe gegen- über der übrigen Wirtschaft zu berücksichtigen blelbt. Die der restlichen Ostzonenindustrie, gestaffelt nach landeseigenen Betrieben, frühe- ren Staatsbetrieben wie Bahn, Post usw., und Privatwirtschaft, verbleibenden Wirkungsmög- lichkeiten müssen als völlig unzureichend be- zeichnet werden. Die in den Sowiet-AG. fest- gestellten Beschäftigten werden auf ca. 300 000 geschätzt, d. s. ein Fünftel der Gesamtbeschäf- tigten der Industrie in der Ostzone. Eine Speaiflkation der Sowiet-AG. nach In- dustrlegruppen zelgt, daß der sowieti- Samstag, 19. Juni 1948 N.. 69 spricht, durchgeführt. Führende Holding-Ge- sellschaft des Konzerns ist die Sowjetische In- dustrie AG., Berlin-Weinensee, von der alle grundsätzlichen Direktiven für die Leitung des Konzerns ausgehen. Ihr sind 15 Holding-Ge- sellschaften in den einzelnen Branchen unter- geordnet, denen die Beaufsichtigung obliegt. Als Finanzierungsinstitut dient die im sowijeti- schen Besitz befindliche„Garantie- und Credit- Ban AG., Berlin“ mit neun Filialen. Von Sachkennern wird der Wert aller in in der Oslzone sche Industriebesitz sich fast ausschließlich auf die Grundstoff- und Produktionsmittelindu- strien erstreckt, während die in der Ostzone stark vertretenen Verbrauchsgüterindustrien, wie Textil-, Bekleidungs- und Papierwaren- industrie fast unberührt geblieben sind. Maschinenindustrie 22 Verschiedene Elektrotechn. Industrie 16 Industriezweige. 3 1 Kohlenbergbau und Erzbergbau N.. 1 sowjetischem Besitz befindlichen Anlagen in Treſbstoffgewinnung 16 Reglonale der Ostzone auf 4 Milliarden RM geschätzt. Chemische Industrie 14 Verteilung: Allerdings muß dabei berücksichtigt werden, Metallurg. Industrie 13 Sachsen-Anhalt... 50 daß die Bewertung von der SMA zu höchstens 8 8 r. 30 80 v. H. des Zeitwertes vorgenommen wurde. Feinmechanik. Optix é Sowzetischer Sektor Wenn man weiter bedenkt, daß, bier bereits 5 ine dreijährige Ausnutzung von Rohstoffquel- Kautschukindustrile 4 Berlin 7 8 8 0 N Brandenburg.... 4 len und Arbeitskräften vorliegt, dürfte damit Elektrizitätserzeugung 3 Zementindustrie. 3 Mecklenburg... I ein beachtlicher Teil der von der Sowjetunion Innerhalb der Sowjet-AG. wurde eine straffe geforderten Reparationen in Höhe von 10 Mil- Gliederung, die den russischen„Trusts“ ent- liarden Dollar bereits abgetragen sein. W. H. und errichtet in seinem Gebiet eine Filiale dieser Bank.(dena) Bargeld-Einzahlungspflicht in der Ostzone Die Deutsche Emissions- und Girobank in der Sowietzone, die gema der mmr ertellten Ermäch- tigung den Geldumlauf in der Sowjetzone regelt, hat mit sofortiger 8 eine einheitliche Ein- zahlungspflicht von Bargeldern bei den Kredit- instituten angeordnet. Damit werden gleichzeitig die seit 1945 bestehenden unterschiedlichen Ver- ordnungen in den funf Ländern der Zone auf- gehoben. Die neue Regelung sieht vor, daß bei Kreditinstituten als Höchstbetrag des Kassenbe- standes gewerblicher Unternehmen entweder 3000 Reichsmark je Unternehmen oder 100 RM pro Beschäftigten zu gelten hat. Dem wirtschaftlichen Unternehmen sind hierbei alle Personen mit Ein- künften aus selbständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft, sofern sie Arbeiter oder An- gestellte beschäftigen gleichzustellen. Die Kredit- institute haben darüber hinaus zu prüfen, ob die Einzahlungspflichtigen die festgesetzte Grenze ein- halten.(dena) 17 75 Frankfurter Börse geschlossen Aus Anlass der Währungsreform wurde die Frankfurter Wertpapierbörse geschlossen. Das hessische Finanz ministerium weist darauf hin, dag dies eine vorsorgliche und kurzfristige Maßnahme sel, um die Wirtschaft und die Wertpapierbesitzer vor Kursverlusten zu bewahren, die sich aus der Unsicherheit über die Bewertung der Papiere er- geben könnten.(dena) Neues Zahlungsabkommen mit Frankreich Mit Wirkung ab 1. Mai 1949 ist zwischen dem VWa und Frankreich ein revidiertes Zahlungsab- kommen in Kraft getreten, das den baren Dollar- Verkehr zwischen Frankreich und der Bizone vor- sieht. Exportzahlungen sind nur möglich in Form eines Akkreditivs, das in US-Dollar auf eine fran- zösische Bank eröffnet wird und direkte Zahlung auf die Federal Reserve Bank in New Vork, Mili- tary Governments for Germany(Us U) Joint Export-Import Account, verlangt. Neue Kontrakte müssen normale Zahlungsbedingungen für Dollar- kontrakte entsprechend der JEIA-Anweisung Nr. 1 enthalten. Die Zahlung für Importe erfolgt in Us-Dollar durch Eröffnung eines Akkreditivs in Us-Dollar bet französischen Banken.(WID) Finanzierungs-AG für französische Zone Zur Befriedigung des Bedürfnisses nach mittel- und langfristigen Krediten nach der Währungs- reform wurde von den Ländern der französischen Zone eine Finanzierungsbank t Sitz in Speyer gegründet. Die neuerrichtete Bank hat ein Grund- kapital von 30 Millionen RM. Jedes Land der fran- z0 sischen Zone Übernimmt davon 10 Millionen RM Besserung der Kartoffelversorgung In diesem Jahr wurde in der Bizone eine Fläche von 1114 000 Hektar mit Kartoffeln angebaut, die eine Ernte von 16,78 Millionen Tonnen erbringen soll. Dies bedeutet eine Anbausteigerung um 14 V. H. gegenüber dem Vorjahre und die Erfüllung des diesjährigen Anbauplanes zu 86 v. H. Bei der Berechnung der Kartoffelernte wurde eine Anbau- fläche von 1,1 Millionen Hektar und ein Durch- schnittsertrag von 150 Doppelzentner zugrunde ge- legt. Die VELy rechnet infolge der voraussichtlich hohen Ernte mit einer Besserung der Kartoffel- versorgung in diesem Winter.(dena) Mangel an geschulten Arbeitern in Holland Die holländische Herstelbank(Mig, tot Finaneie- ring van het Nationaal Herstel) hat nach dem Jahresbericht 1947 Kredite in Höhe von 259 113 000 fl eingeräumt. Hiervon wurden auf die Wiederher- stellung beschädigter Betriebe 57,9 v. H., auf die Vergröberung vorhandener Betriebe 23,4 v. H. u. auf der Gründung neuer Betriebe 18,7» H. des Betrages verwendet. Die wirtschaftliche Entwick- lung der Niederlande läuft auf eine Inten- sivlerung der Industrialisierung hinaus. Die sich dabei ergebenden Schwierigkeiten liegen nicht im Rohstoff-, Maschinen- oder Arbeitskräftemangel, sondern es fehlt an geeigneten industriellen Füh- rern und industriell geschulten Arbeitern. 8 Dr. F. M. H. Die Steinkohlenförderung in der britischen Zone betrug in der ersten Junthälfte nach vor- läufigen Berechnungen 3 618 466 Tonnen. Dieser Produktionsstand ist seit der ersten Märzhälfte nicht mehr erreicht worden. Die arbeitstägliche Durehschnitts förderung belief sich auf 278 289 Tonnen. In der ersten März-Hälfte wurden 292 832 t arbeitstäglich gefördert.(dena) Devlsenbonus erhöht. Die für Exportfirmen der Textil- und Keramikindustrie vorgesehene Er- höhung des Devisen-Bonus' auf 40 v. H. tritt am 21. Juni in Kraft.(dena) FDGB-Protest gegen UGO Die von der Unabhängigen Gewerkschaftsoppo- sition(UO) gebildete kommissarische Leitung der Berliner Gewerkschaften hat in einem Programm dle Forderung auf eine Lohn- und Genalts- erhöhung um mindestens 15 bis 20 Prozent, die Festlegung von Tarifverträgen, sowie ein Kündi- gungsschutzgesetz und eine Steuerreform gefor- dert. In dem Programm, das in einer Gewerk- schaftsversammlung als Grundlage für eine wirk- lich freie Gewerkschaftsbewegung gebilligt wurde, wird ferner Unabhängigkeit von allen Besatzungs- mächten und Partelen verlangt. Die Teilnehmer einer zweiten Gewerkschafts- versammlung unter der Leitung des ersten Vor- sitzenden des Berliner FDB, Roman hWale k, dagegen protestierten in einer Entschliegung ge- gen die„Einmischung in das innergewerkschaft- liche Leben sowie die poltzeilſche und militärische Unterdrückung der Berliner Gewerkschaften durch die Besatzungsmächte in den westlichen Sektoren Berlins“. Weiter wurde Protest erhoben gegen die Verhaftung von Gewerkschaftsfunktionären und die Beschlagnahme von Gewerkschaftseigentum durch die US- Militärregierung, das den„Gewerk- schaftsspaltern“ zur Verfügung gestellt worden sei. Wie weiter verlautet, wurden die Geschäfts- räume der Industriegewerkschaft Eisenbahn im britischen Sektor von der Militärpollzei besetzt, weill vor einigen Tagen die gesamte Kartei und zahlreiche Einrichtungsgegenstaände von Beauftrag- ten des FDGB entfernt wor eien. Die Presse- abteilung der UGO gab an, diese von des Besetzung nicht unter zichtet gewesen sei.(dena) Lohnerhöhungen von 15 bis 20 Prozent Auf Grund einer Lohnvereinbarung zwischen der deutschen Kohlenbergbauleitung und dem In- dustrieverband Bergbau wurden die Löhne und Gehälter der Angestellten des Steinkohlenberg- baues an der Ruhr und im Aachener Revier àb 1. Juni um 15 Prozent erhöht. Den Gedingearbei- tern wird für den Monat Juni ein Zuschlag von 15 Prozent bezahlt. Für die Zeit ab 1. Juli wurde ein Gedingelohn von 11,59 RM täglich vereinbart, der bei normaler Leistung erreicht werden kann. Für die Arbeiter der drei westlichen Sektoren Berlins sind von den drei Westmächten allgemeine Lohnerhöhungen um 20 Prozent bewilligt worden. Es wurde angeordnet, daß die Lohnerhöhungen zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgebern verhandelt und unter Zugrundelegung der am 8. Mal 1945 geltenden Tarifbestimmungen errechnet werden. Die erhöhten Löhne sollen ab 1. Juli 1a Kraft treten. Nach einer Mitteilung der Pressestelle des Ge- werkschaftsrates sind für das Holzgewerbe in Hes: sen erhöhte Lönne in Kraft getreten. Danach erhalten dle Facharbeiter der Ortsklasse I 1, 12 RMA, Ortsklasse II 1,0 4 RM und Ortsklasse III 0, RM pro Stunde. Zwischen der Hauptverwaltung der Eisenbahn und der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutsch- lands wurde ein Vertrag über 18prozentige Lohn- erhöhungen abgeschlossen. Die Erhöhungen sollen rückwirkend ab 1. Mai in Kraft treten. Die Ver- tragsunterzeichnung mußte gegen den widerstand des Direktors der Verwaltung für Verkehr, Dr. Frohne, der alle Hauptverwaltungen der Eisen- bahn angewiesen hatte, in keine Lohnverhand- lungen einzutreten. und unter Androhung schärf- ster Mannahmen durch die Gewerkschaft durch- geführt werden.(dena ap) Nach einem zwischen der Deutschen Angestell- tengewerkschaft und dem Industrieverband Nah- rung und Genuß einerseits und der Konsumgenos- senschaft andererseits vereinbarten Lohnabkom- men werden die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten der Hamburger Konsumgenossen- schaft um rund 15 Prozent erhönt. Die Erhohun- gen gelten rückwirkend ab 1. Mal 1948.(dena/ ap) Währung— Preise— Steuern Der Gewerkschaftsrat der Bizone hat in einer Resolution gleichzeitig mit der Durchführung der Währungsreform eine Preisreform gefordert, Wo- durch dle überhöhten Preise auf allen für die Ar- beitnehmer wesentlichen Gebieten auf ein trag- bares Verhältnis zum künftigen Realeinkommen reduzlert werden sollen. Weiter wird erwartet, daß mit der Währungsreform eine Steuerreform nach sozlalen Grundsätzen durchgefünrt wird. Aulerdem wird ein Lastenausgleich gefordert, der eine weitgehende progressive Vermögensabgabe vorsehen soll.(dena) Es starben:?ç3ł! Wwunelm Hertweck, Schneider, 26. 1. 68, f 18. 6. 48. Jungbuschstr. 4. Beisetzung: 19. 6. 46, 10 Uhr, Hauptfriedhof Mannheim. Franz Treber, Arbeiter, 22. 10. 93, 1 16. 6. 4. Neueichwaldstr. 22. Beisetzung 19. Juni 46, 11 Uhr, Hauptfriedhof Mannheim. Anna sSchäter, geb. Seel, 4. 5. 98, f 17. 6. 48, Bgm.-Fuchs-Str. 8. Beis. 21. 6., 11.30, Hptfrah. Bekanntmachungen 21 Ausgabe von Speisekartoffeln. Auf den Bezugs- ausweis fur 8 elsekartoffeln 106.—116. Z.-P. für „Württemberg-Baden“ werden ausgegeben: Aut den Abschnitt 115/1/ II 3000 g, Wenn—— — je nach Vorratslage— 1800 f alte Har el u. 125 fg F. Kartoffeln; auf Abschnit 115/2¼II 1500 g, wenn möglich— Je nach Vorratslage — 750 g alte Kartoffeln u. 750 f Frühkartoffeln. Mm., 18. 6. 48. St. Ernähr.- u. Wirtschaftsamt. per aut den Lebensmittelkarten der 115. Karten- perlode(Jun) für alle Verbrauchergruppen be- Undliche Abschnitt mit dem Text: Wü. Ba. Spinnstoffwaren— 4 Punkte- 1. 6.—31. 8. 1948 Wird zur sofortigen Belieferung durch den Han- del freigegeben. Dieser Abschnitt berechtigt zum Bezug aller spinnstoff waren mit Ausnahme derſenigen, welche nur gegen Bezugsanweisung vom Handel abgegeben Werden dürfen, Die Verbraucher werden darauf hingewiesen. daß auf diesen Abschnitt auch Kurzwaren und Schnürsenkel,. 800 keine Nähmittel, bezogen werden können. e in Gemeinschaftsverpfle- g befindl. Versorgun berechtigten, welche nicht im Besitze von Lebensmittelkarten sind, erhalten auf 9 Antrag besondere Berechtigungsscheine von der Abteilg. Groß- verbraucher unseres Amtes in C 7. Die vam Handel vereinnahmten n—. ae sonstigen Bezugsrech au eben un Galachrlkt auf das Punctkonto der Punkt- verrechnungsstelle einzureichen. Städt. Ernäh- rungs- und Wirtschaftsamt Mannhenm. verlust von Tabak waren- Bezugsrechten. einer Mittelung des VfW sind 3 Blocks Bezugs- rechte mit den Nrn. 001901001950 und 002051 bis 2 in Verlust geraten. Dlese Bezugsrechte welchen von den im Umlauf befindlichen darin ab, daß sie keinen Dienststellenkopf tragen und vor der lfd. Nummer den Buchstaben a bzw. b agen. Diese Bezugsrechte durfen weder vom Aa el noch von der Industrie entgegengenom- men und beliefert werden. Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt Mannhelm. Verfügung 2 Verla der Bisenmarken. Gemäg Landes aftsamtes Karlsruhe vom 31. 5 verfallen die fur— 1.. 1 73 2 tonmarken am 30. 6..— —— daß der Neu- von Elsenmarken Umtausch en Großverbraucher. o rechtzei b. unserer Abt. 8 7. 17. vorzunehmen ist, dag eine Be- 11 en kann. erung noch vor d. Verfalltag erfo 1 50 der Abt. G58 5 15— 8. u.„von 6.30—12.30 run 8 . Er Wirtschaftsamt hm. täckt. Ernährungs- u. ple Spatwagen der stadt. Straßenbahn Mann- heilm-Lu, en wurden aus dienstlichen Grunden Neid 16. Juni 40, um 10 Minuten spüter verlegt. Die ersten Spütwagen verkehren somit m Mannheim: um 22.10 Uhr ab Wagen nalle 1(collmistrage) nach 2 Waldhof und Rueinauhafen, und 22.15 Uhr ab Wagen Halle 1 inistrase) nach Feudenheim. Ab Wagenh II(Hohwiesenstr.) verkehren diese Wie folgt: 22.10 Uhr nach Käfertal und 22.10 Uhr über Seckenhetmer Straße nach Wagenhalle V. Die zweiten Spätwagen verkehren wie nach- stehend: 22.30 Uhr ab Wagenhalle 1(Collinistr.) nach Sandhofen, Waldhof; 22.55 Uhr ab Wagen- halle 1(Collinistr.) nach Feudenheim; 23.05 Uhr ab Wagenhalle 1(Collinſistr.) uber Frledrichs- brücke Schloß nach Rheinau; ab Wagenhalle 11 Glohwiesenstr.): 22.50 Uhr nach Küfertal,„23 Uhr nach Neuostheim; ab Wagenhalle V Augarten- straße): 22 Uhr über Ring nach Collinistr. und 22.0 Unr über Schlog—Friedrichsbrücke nach Collinſstr. Dort Anschluß nach all. Richtungen. in Ludwigshafen: 22 Uhr ab Wagenhalle III (Karl-Krämer-Str.) uber K.-W.-Str. nach Frie- senheim; 22.15 Uhr ab Schützenstraße nach Bhf. Mundenheim; 22.35 Uhr ab Wagenhalle III 8 AKrümer- Strate) nach Oggersheim; 2290 Uhr 2 Wagenhalle, III(Karl-Krämer-str.) ub. K.-W.- Str. nach Friesenheim; 22.53 Uhr ab Schützen- strage nach Rheingönheim. Städt. Straßenbahn Mannhelm-Ludwisshafen. Anmeldung der Schulanfänger für das neue Schul- ahr. Mit Beginn des neuen Schuljahres am 1. —— 1046 werden alle Kinder schulpflich- tig, die in der Zeit v. 1. Sept. 1941 bis 31. Aug. 104 geboren wurden, also bis z. Schulbeginn das 6. Lebensjahr llendet naben. Die Eltern od. deren Stellvertreter werden aufgefordert, mmre Kinder am Mo., 21., und DI., 22. Juni 1948, in der für ihre Wohnung zuständigen Schulabtellung, jeweils 1 1 1 8 a aus den den. Näheres dulen, Pitt 2 nschlagsäulen, schaftsämtern u. 1. arge ag Ebenso werden wieder schulpflichtig und sind an dem oben bezeich- naten Termin anzumelden alle zurückgestellten Kinder aus den Geburtsſahrgängen 1940 und 1041. Bei der Anmeldung ist Geburtsdatum, Imptung und religiöses Bekenntnis durch Fa- millenbuch und Impfschein nachzuweisen, Bei auswärts geborenen Kindern ist der Geburts- Schein vorzulegen. Die Anmeldepflicht erstreckct sech auch auf die schulpflichtigen Kinder, die hw nd in der Entwicklung zurück- ee tür diese kann beim Schulleiter ung auf ein Jahr beantragt werden. Uchrst N taubstummer, blinder, geistes- Die Anmeldung der hat in der gleichen Zeit beim Stadtschul- amt, Wohlgelegenschule, Friedrich-Fbert-Str. 4, 2 l. 12, zu exfolgen. 9 6. 48. Stadtschularnt. brient eingelöste Schuldverschreibungen und Zins- scheine. Den Gegenwert der.„bisher aber nicht eingelösten Schuldverschreſbungen u. Zins- scheine zur a) Ablösungsanleine mit Auslesungs- rechten, b) 4½%(Früher 8% Goldanleme 121 1926, c) 4%(trüber 6% Goldanleſmne von 927 schwacher, eplleptischer und krüppelhafter Kin- 1. Ausgabe, haben wir unter Verzicht auf Rück- Rahm auf Gefahr und Kosten der Berechtigten beim Amtsgericht- Hinterlegungsstelle- Mann- neim unter Aktenzeichen HI. 96/8 hinterlegt. Die bisherigen Zahlstellen können die in Be- tracht kommenden Schuldverschreibungen und Zinbcheine nur noch zum Einzug bei der Hin- terl ngsstelle entgegennehmen. Das Num- mernverzeichnis kann bei der Stadtkasse Mann- neim eingesehen werden. Mannheim, den 18. Juni 1948. Stadtverwaltung. Anmeldung des Kleinpflanzertabaks: 1. Tabak- Kkleinpflanzer ist, wer für sich und seine Haus- nalts angehörigen auf eigenem od. gepachtetem Grundstück nicht mehr als 200 Tabakpflanzen an- baut. Wer mehr als 200 Tabakpflanzen anbaut, ist gewerblicher Pflanzer und hat seine gesamte Tabakernte abzuliefern, unberührt etwaiger Strafbarkeit, Im gleichen Haushalt ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Famiienangehörigen nur ein Angehöriger als Kleinpflanzer zugelass. Dle Tabaksteuer beträgt für 16—50 Pflanzen 12 RM jährlich; fur 51—100 Pflanzen— 24 RM Jänrlich; für 101—150 Pflanzen— 360 RM jährlich; kür 151200 Pflanzen= 48 RM jährlich, vorbehalt- lich elner Aenderung infolge Wänrungsreform. Bis zu 15 Pflanzen sind steuerfrei. Die Steuer ist ohne Rücksicht auf den 1 bei der Anraeldung zu entrichten.- 2. Verpflſchtungen des Tabalkleinpflanzers: Der Tabakkleinpflan- zer hat seinen Tabakanbau bis zum 6. Juli 1948, bel späterem Anbau binnen 7 Tagen nach dem Pflanzen der Zollstelle oder der Gemeinde- behörde, in deren Bezirk—* 5 11 anzumelden,. In Mannheim kann die,— 3 beim Hauptzollamt, C 7, 3, oder beim zuständigen Gemeindesekretarlat, in Rheinau beim Zollamt Harpener Str. 4(mier nur von 8—11 Unr täglich), erfolgen. Bei der Anmeldung ist anzugeben: Name und Anschrift(Straße und Hausnummer) des Kleinpflanzers, Lage des Grundstücks(Gewann), Anzahl der Pflanzen u · die Erklärung„Nur f. den eigenen Hausbe darf“. Zum Anbau darf nur ein Grundstück benutzt werden. Das mit Tabak angebaute Grundstück ist bel vermelden einer Geldstrafe sofort an sichtbarer Stelle so zu kennzeichnen, das Name und Wohnung(straße und Hausnummer) und die Zahl der angebauten Tabakpflamzen an Ort und Stelle nachgeprüft werden können. 3. Zu- widerhandlungen gegen die Tabakkleinpflanzer- ordnung: Nichtanmeldung, unrichtige Anmel- dung und Unterlassung der Kennzeichnung des Tabakgrundstücks sind strafbar. Wer als Klein- pflanzer den geernteten Tabak nicht in seinem Gewahrsam hält und nicht für den eigenen Hausbedarf verwendet. mecht sich in der Regel einer Steuerhinterziehung schuldig. Der genaue Wortlaut der Tabakkleinpflanzerordnung kann bel jeder Gemeindebehörde eingesehen werden. Sie ist im Amtsblatt des Landesbez. Baden ver- öffentlicht. Mhm., 19. 6. 48. Hauptzollamt Mhm. Stellen- Angebo Arbeltspletwechsel nur mit Zusimmg d. Abeltseml: Jüngerer fähiger Angestellter, der im Speditions- u. Lagergeschäft nachweislich best. bewandert ist, von alteingesess. Mannheimer Schifrahrts- und Speditionsfirma baldigst gesucht. mit Angabe des frünest. Eintrittstermins u. Gehalts- ansprüchen unter K K 144% an Schatzannoneen, Dulsburg, Hindenburgstraße 28. 15 813 Bilanzbuchhalter, der auch das Steuerwesen ab- schliebend beherrscht, v. pfälz. Lebensmittel- Großhanldg. sof. gesucht. Bei Eignung Dauer- stellung u. Prokura. m. Bud, Zeugnisabschr. u. Gehaltstord. unt. Nr. P 15 610 an MANI Platzvertreter in den Westzonen zur Mitnahme elniger gutgehender Exportartikel von General- vertrieb für mechanische Spielwaren gesucht. Nur bestens eingeführte vertreter senden u · 1165 an Ann.-Exp. Jak. Vowinckel, Bielefeld. Tüchtiger Meister mit Kenntnissen im allg. Ma- schinenbau, insbes. Bohrwerks-, Fräs-, Hobel- u. Dreharb. von Masch.-Fa,(ansteigende Belegsch., 60 Mann) gesucht. Wohnung kann evtl. gestellt werden. unter P 04515 an MM Nachtwächter bei günstigen Bedingungen gesucht. Nur bestbeleum,, f. d. Wachdienst geeign. Be- werber senden 2 an Fa. Dr. Hammer& Co., Nahrmittelbetriebe, Mn.-Waldnhof, Difteneèstr. 4. Kraftfahrer, m. Führerschein Klasse I, II u. III. tur Holzvergaser, Diesel- und Benzinfahrzeuge dringend gesucht. Bewerber müssen selbständ Reparaturen ausführen können. Rheinelektra. Bauabteilung, Mannheim, Augusta-Anlage 22. 2 Maurer, 1 Heizer, 1 Schmiedehelfer, 1 Kran- führer(evtl. zum Anlernen), 30 Hof- u. 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