aller 8 Sek- — 86 eim — Mann- ach Mann- aft 3, neister, 2 dez len um r Tus „ en die Vereine Mann- einem i elsach-· iligung d drit- fan- (dana) siegte Meter ohl in m Mo- waren rennen. Ehren- stellte 1 Wein ig und d ver- bnisse: (Biele- ann⸗ Sen Schnell vetzin- itschki en) auf gen: Neus . Kr. berliga rregie- en Dr. hwein⸗ . nenden Adolf (Mün- Deng meim), chhold (dana) r deut- mn Sol- effent- n und gramm Base zwan⸗ t einer 1 von lis und schaft erstän- ame-: dem en der vrt hat tischer aldigst Anchen et doch Gren; g. Der getan. n Ge- nd zur hoff⸗ eb. zt. Tag! rfolgs⸗ r Auf- großen nerika · d Con- Karten jöglich, 23304 morgen velcher Kitty“ in tag, rerkauf 2355 ag, 19. ember, Sept. Revue; r Mit- Bühne r-Con- eonfer- Scala“ zonder tehauf. Musi⸗ tingen, ormat: e-Akt: „ und August . vom Berlin n von 58e 80. K und 9 5 rol- Li. 2860 Istr. 47 h 16.45 AE ellen. E IM E R T2 E 1 T U N ahrgang 1 Nummer 34 M ANN N H — Samstag, 21. September 1946 Einzelpreis RM 0.20 Kardinal Frings in England Köln, 20. Sept. dana) Kardinal Dr. Jo- gef Frings, Erzbischof von Köln, wird sich uk Einladung von Kardinal Griffin, Erz- bischok von Westminster, am Sonntag zu einem einwöchigen Besuch nach England begeben. Kardinal Frings wird Kriegsgefan- genenlager in verschiedenen Teilen des Landes besuchen und eine Konferenz mit deutschen Heerespfarrern abhalten. Gesandte werden Botschafter Washington, 20. Sept.(dana) Die Ver- einigten Staaten und Aegypten sind, wie das Außenministerium am Donnerstag be- kanntgab, übereingekommen, ihre Ge- gandtschaften in Botschaften umzuwandeln. Der amerikanische Gesandte in Aegypten und der ägyptische Gesandte in den Ver- einigten Staaten werden im Rang von Bot- schaftern ihr Amt weiterführen. Note an Jugoslawien London, 20. September.(dana-INS) Eine anglo- amerikanische Note wurde, wie ein Sprecher des britischen Außenministeriums bekanntgab, dem jugoslawischen Außen- ministerium am Donnerstag in Belgrad über- reicht. In der Note wird Stellung genom- men zu der jugoslawischen Beschwerdenote vom 14. August. 5 Luftabkommen USA London, 20. Sept.(dana) Die Vereinig- ten Staaten und Großbritannien haben, wie in London und Washington bekanntgegeben Wurde, ein gemeinsames Abkommen über Fragen des internationalen Zivilluftver- kehrs getroffen. Hoffnung auf höhere Rationen Berlin, 20. Sept.(dana)„Es ist sehr wahrscheinlich, daß die Rationen in der britischen wie in der amerikanischen Be- satzungszone im Oktober erhöht werden,“ erklärte am Donnerstag ein hoher Beamter der britischen Militärregierung. Er fügte hinzu, daß die angekündigte Erhöhung für die britische Zone am Donnerstag erfolgt sein würde, wenn in den Vereinigten Staa- ten nicht der Seeleutestreik ausgebrochen wäre. g 5 Washington, 20. September.(dana) Prä- sident Truman forderte am Freitag Handels- minister Wallace zum Rücktritt auf. Präsi- dent Truman erklärte:„Ich habe volles Ver- trauen in Außenminister Byrnes und seine Delegation auf der Friedenskonferenz.“ Die amerikanische Außenpolitik, wie sie von ihm und Außenminister Byrnes bisher verfolgt worden sei, bleibe weiterhin in vollem Um- tange bestehen, und es seien keine Aende- rungen geplant. Präsident Truman sagte weiter, es habe sich eine grundlegende Mei- nungsverschiedenheit zwischen dem Stand- punkt des Handelsministers Wallace und der Außenpolitik der Regierung ergeben. „Wir können nicht zulassen“, sagte der Pra- siclent,„daß ein derartiger Konflikt unsere Beziehungen zu anderen Staaten gefährdet.“ Gleiclzeitig ordnete Präsident Truman an, daß in Zukunft alle Feststellungen zu außenpolitischen Fragen, die ein Mitglied .—— Frankfurt. schen Armee in der gesamten amerikanischen Besatzungszone haben nach Mitteilung der Er- nehungsabteilung des amerikanischen Haupt- auartiers auf ihr Ersuchen hin Genehmigung erhalten, gemeinsam mit deutschen Kindern Weihnachtsfeiern abzuhalten. Ro m. Hundert mit Maschinengewehren und Handgranaten bewaffnete Terroristen überfielen in der Nacht zum Freitag den Rundfunksender Palermo in der Nähe der sizilianischen Ort⸗ schaft Uditore. Polizeitruppen, die an den Veberkalisort entsandt worden waren, wurden aufgehalten und von anderen Terroristen be- schossen. London. Ellen Wilkinsson, Großbritan- biens weiblicher Erziehungsminister, wird am 22. September nach Deutschland reisen, um sich von den Fortschritten im Wiederaufbau des Erziehungswesens in der britischen Be- datzungszone Deutschlands zu überzeugen. 1 Neuyork. Der amerikanische Vertreter im Atomausschuß der UN, Bernhard Baruch, ö 5 hier am Donnerstag, er habe die Ermäch- tigung Präsident Trumans und des amerikani- schen Außen ministeriums, eine Erklärung ab- Vüteben⸗ wWonzch sich an dem Vorschlag der Rondinisten Staaten über die internationale 1 der Atomenergie nichts geändert 5 Gander(Neufundland). Die Trümmer des ansehen Transatlantikverkehrsflugzeuges, das 91 Mittwoch als überfällig gemeldet wurde, 18 0 am Donnerstag von einem Suchflugzeug 8 entfernt, gesichtet worden. Das Such- 2 hat Medikamente und Verpflegung an er Absturzstelle abgeworfen. Eine Bergungs- mannschaft unter der Leitung des amerikani- 9 Armeearztes Dr. Martin hat am Donners- s das Wrack erreicht. Die überlebenden assagiere sind im Laufe des Tages abtrans- portiert worden. 8* dney. Starke Regenfälle haben in Ost- ustralien eingesetzt. Damit hat die größte Teile enperiode dieses Jahrhunderts in diesem eile des Landes ihr Ende gefunden. bicg a r 2 0 a. Eine Militärrevolte wurde am jenstag in der Hauptstadt Venezuelas durch Fierungstreue Truppen niedergeschlagen. Der Sue wersach brach in einigen Kasernen im Juden der Stadt aus. Regierungstruppen dran- den nach zweistündigem heftigem Feuerwech- ein die Kasernen ein und brachen den letz- ten Widerstand.(dana ap) Einheiten der amerikani- e Zukunft Europas Churchill fordert Schaffung der„Vereinigten Staaten von Europa“ Zürich, 20. Sept.(dana) Winston Chur- chill forderte am Donnerstag in einer Rede in der Züricher Universität die Schaffung der„Vereinigten Staaten von Europa“, da nur auf diese Weise die mehreren Hundert Millionen Europäer in Frieden, Sicherheit und Freiheit leben könnten. 5„Ich möchte heute,“ sagte Churchill,„zu ihnen über die Tragödie Europas sprechen. Dieser edle Kontinent umfaßt in seiner Ge- samtheit die schönsten und kultiviertesten Gebiete der Erde, die sich eines gemäßigten Klimas erfreuen. Er ist die Heimat aller großen Muttervölker der westlichen Welt und eine Quelle christlichen Glaubens und christlicher Ethik. Er ist der Ursprung des meisten, was auf dem Gebiete der Kultur, der Kunst, der Philosophie und der Wissen- schaft sowohl im Altertum wie in der Neu- zeit geschaffen wurde. Wenn es einmal ein Europa gäbe, in dem alle an dem gemein- samen Erbe teilhaben könnten, dann könn- ten sich seine drei- oder vierhundert Mil- lionen Bewohner eines grenzenlosen Glücks, Wohlstands und Ruhms erfreuen. Und den- noch ist Europa der Ursprung einer Reihe von furchtbaren nationalistischen Kämpfen, die von teutonischen Nationen in ihrem Aufstieg zur Macht heraufbeschworen wurden, die wir in diesem zwanzigsten Jahr- hundert erlebt haben, und welche zu un- seren Lebzeiten den Frieden zum Scheitern brachten. Der jetzige Zustand Europas e Einige der kleineren Nationen haben sich bereits wieder gut erholt, aber in weiten Ge- bieten leben Massen gequälter, hungriger und verstörter Menschen in den Ruinen ihrer Städte und Häuser und blicken zum dunklen Horizont, ob sich nicht wieder irgendeine Art neuer Tyrannei oder neuen Terrors nähert. In der Tat, hätte nicht die große Republik jenseits des Atlantischen Ozeans schließlich erkannt, daß der Ruin oder die Versklavung Europas ihr eigenes Schicksal mitbestimmen werde, hätte sie nicht ihre Hand zu Hilfe und Führung aus- Handelsminister Wallace zurückgetreten Präsident Truman betont sein volles Vertrauen zu Byrnes der Regierung zu machen wünscht, zuvor mit dem Außenministerium geklärt werden. Wallace erklärt seinen Rücktritt Das Rücktrittsgesuch von Handelsmini- ster Wallace hat folgenden Wortlaut:„Wie Sie verlangt haben, ist hier mein Rücktritt. Ich werde weiterhin für den Frieden kämp- fen. Ich bin sicher, daß Sie damit einver- standen sind und sich mir bei diesem Be- mühen anschließen werden.“ Durch den Rücktritt von Wallace ist das letzte Mitglied der New-Deal- Verwaltung des früheren Präsidenten Roosevelt aus dem Kabinett ausgeschieden. De Gaulle gegen die Verfassung Paris, 20. Sept.(dana) Der Verfassungs- entwurf der 4. französischen Republik, er- klärte General de Gaulle, wird die Nation zur Anarchie oder Diktatur führen. Trotz oberflächlicher Veränderungen sei die vor- geschlagene Verfassung dieselbe wie die im letzten Mai durch die Volksabstimmung zu- rückgewiesene. De Gaulle drückte in seiner Erklärung die Hoffnung aus, daß das fran- zösische Volk die Verfassung nicht an- nehmen werde, selbst, wenn durch diese Nichtannahme die provisorische Regierung Weiterhin im Amt bleiben würde. 8 gestreckt, so wären dunkle Zeiten mit all ihrer Grausamkeit und ihren Schrecken zu- rückgekehrt. Es gibt ein Heilmittel Indessen gibt es ein Heilmittel, das alles wie durch ein Wunder verändern und in wenigen Jahren ganz Europa oder den größ- ten Teil Europas so frei und glücklich ma- chen würde, wie es die Schweiz heute ist. Wir müssen eine Art vereinigter Staaten von Europa schaffen. Nur auf diese Weise werden Hunderte von Millionen wieder zu den einfachsten Freuden und Hoffnungen zurückfinden, die das Leben lebenswert machen. Der Vorgang ist einfach, alles Was erforderlich ist, ist lediglich der Errtschlug von Hunderten von Millionen Männern und Frauen, richtig zu handeln anstatt falsch. Nach einem Hinweis auf die Vorarbeit der paneuropaischen Union und des fran- vösischen Staatsmannes Aristide Briand wie auch des Völkerbundes, sagte Churchill weiter, gebe es keinen Grund, warum eine regionale Organisation Europas in irgend- einer Weise mit der Weltorganisation der Vereinten Nationen in Konflikt geraten solle. Warum sollte es denn nicht eine europäische Gruppe geben können, die den verzweifelten Völkern dieses großen Kon- tinents das Gefühl eines erweiterten Pa- triotismus und einer gemeinsamen Staats- angehörigkeit vermittele? Wir alle müßten die Schrecken der Vergangenheit hinter uns lassen und in die Zukunft sehen. Wir könnten es uns nicht leisten, uns über die kommenden Jahre hinzuschleppen. Wenn Europa vor endlosem Elend und wirklich vor endgültigem Verderben gerettet wer- den soll, so muß es zu diesem Akt des Ver- trauens in der europäischen Familie kommen.. Zusammengehen Frankreichs und Deutschlands „Ich sage jetzt etwas“, fuhr Churchill fort,„worüber sie erstaunt sein werden. Der erste Schritt zu einer Neugestaltung der europäischen Familie muß ein enges Zu- sammengehen zwischen Frankreich und Deutschland sein. Nur auf diese Weise kann Frankreich die moralische und kulturelle Führung Europas wiedergewinnen. Europa kann nicht wieder zu neuem Leben er- stehen ohne ein geistig großes Frankreich und ohne ein geistig großes Deutschland. Die Struktur der Vereinigten Staaten von Europa wird so sein, daß sie die materielle Stärke eines einzigen Staates weniger her- vortreten läßt. Den kleinen Nationen wird das gleiche Gewicht zukommen wie den großen, und sie werden an Ehre gewinnen durch ihren Beitrag zu der gemeinsamen Sache. Die alten Staaten und Fürstentümer Deutschlands könnten, wenn sie sich in freiem Entschluß und gegenseitigem Ein- verständnis zusammentun würden, ihren eigenen Platz in den Vereinigten Staaten von Europa einnehmen.“ Die Kanonen hätten das Feuer einge- Mannhel stellt, der Kampf sei beendet, aber noch seien alle Gefahren nicht vorüber. Wenn die Vereinigten Staaten von Europa— oder wie auch immer der Name sein will— geschaffen werden sollten, müsse jetzt da- mit begonnen werden.„Wenn auch zu An- fang nicht alle Staaten Europas dieser Union beitreten wollten oder könnten, so müsse dennoch damit begonnen werden, diejenigen zu versammeln und zu verbinden, die das Wollten und könnten.„Frankreich und Deutschland“, schloß Churchill,„müssen bei dieser wichtigen Aufgabe die Führung über- nehmen. Zusammen mit der britischen Völ- kerfamilie, dem mächtigen Amerika und— ich vertraue darauf— mit Sowjetrußland. Dann wäre in der Tat alles gut. Deshalb sage ich: laßt dieses Europa auferstehen.“ Aegyptische Entscheidung vertagt Alexandrien, 20. Sept.(dana) Die„end- gültige“ Entscheidung, die von der ägyp- tischen Delegation am Donnerstag in den Revisionsverhandlungen über den anglo- ägyptischen Vertrag getroffen werden sollte, wurde auf die nächste Woche verschoben. In der gestrigen zweistündigen Sitzung wurde über die am Dienstag eingebrachten neuen Vorschläge Lord Stansgates, des Lei- ters der britischen Abordnung für Regyp- ten, keine Einigung erzielt. Um die Verteilung der Flüchtlinge Bayern will seine Quote nicht aufnehmen Stuttgart, 20. Sept.(Eig. Bericht.) In der letzten Sitzung des Länderratdirektoriums am 18. September wurde wieder über den Verteilerschlüssel für die Flüchtlingsunter- bringung beraten, der vorsieht, daß Bayern 54 Prozent, Großhessen 25 Prozent und Württemberg-Baden 21 Prozent der der amerikanischen Zone zugewiesenen Flücht- linge aufnehmen sollen. Es kam auch dies- mal nicht zu einer Einigung, da Bayern sich dieser Entscheidung mit der Begrün- dung widersetzt, daß es im Gegensatz zu den beiden anderen Ländern in seinem weiten agrarischen Gebiet nicht die Mög- lichkeit habe, den Hunderttausenden von Flüchtlingen auf die Dauer Beschäftigung zu garantieren. Württemberg-Baden und Großhessen machen geltend, daß ihre Län- der viel dichter bevölkert seien und mehr als Bayern unter den Bombenangriffen zu leiden gehabt hätten, Aus Kreisen der OMGus verlautet nunmehr, daß— wenn in absehbarer Zeit keine Einigkeit auf die- sem dringlichen Gebiet erfolge— die Mi- litärregierung von sich aus die Durchfüh- rung der vorgeschlagenen Verteilerquote anordnen würde. Schwierige Fettversorgung Stuttgart, 20. Sept.(Eig. Bericht.) Lan- desdirektor Stoogß nahm anläßlich einer Besprechung beim Landesernährungsamt in Stuttgart in einem Bericht zur Woche das Wort und gab einige Erklärungen über die kritischen Punkte in der Versorgungs- lage ab, wobei er u. a, über die Fettversor- gung sprach. Er wies darauf hin, daß es die Bestrebungen des Landesernährungs- amtes seien, die Krise in der Fettversor- gung so bald wie möglich zu überwinden. Das Ziel seh zunächst wenigstens eine Er- höhung je Versorgungsperiode auf 800 f zu erreichen, da der dauernde Mangel an Fett schließlich zwangsläufig zu einem Zer- fall der physischen und psychischen Kräfte der Menschen führen müsse. Eine kürzlich in Hamburg durchgeführte bizonale Ernäh- rungskonferenz habe u. a. eine Entschlie- gung gefaßt, in der zur Verbesserung der Fettversorgung der Militärbehörde vorge- schlagen worden sei, daß Deutschland die billigen Fette der Welt wenigstens teilweise zur Verfügung gestellt werden sollten, und daß die Walfangflotte, die noch zum großen Teil erhalten sei, wieder arbeitsfähig ge- macht werden müsse, um wenigstens ge- nügend Walfischfett durch eigene Erzeu- gung den Verbrauchern zuzuführen. Diese Vorschläge bedürfen jedoch noch der Zu- stimmung der Militärregierung. 6 Sedlungs- und Landreformgesetz unterzeichnet 290 000 Hektar Land werden zur Besiedlung verfügbar gemacht— N Berlin, 20. Sept.(dana) General Lucius D. Clay unterzeichnete am Donnerstag das vom Länderrat vorgelegte„Gesetz zur Be- schaffung von Siedlungsland und zur Bo- denreform“, das nun an die drei Länder der amerikanischen Zone zur Annahme und Durchführung weitergeleitet wird. Das neue Gesetz, nach dem hauptsäch- lich Grundbesitz von 100 Hektar oder mehr in Anspruch genommen werden soll, be- trifkt ungefähr vier Prozent aller in Pri- vathand befindlichen Ländereien in der amerikanischen Zone. Man schätzt, daß es ungefähr 290 000 Hektar Land zur Neuver- KApb gegen Zonenvereinigung Politische Erklärung der Parteifunktionäre beider Besatzungsgebiete Frankfurt, 20. Sept.(dana)„Mit dem Ende des zweiten Weltkrieges sollte die Ge- heimdiplomatie, die so viel Elend über die Völker gebracht hat, ein Ende gefunden haben“, heißt es in einer gemeinsamen Er- klärung der Landesleitungen der Kommu- nistischen Partei in der amerikanischen und britischen Besatzungszone, die am Montag herausgegeben wurde. Aber die reaktionären Kräfte in Deutschland, die geübten Konspi- ratoren gegen das deutsche Volk und den Frieden, bemühten sich ernèut, hinter ver- schlossenen Türen das Schicksal Deutsch- lands zu verhandeln und mit ihren volks- feindlichen Plänen vollendete Tatsachen zu schaffen. Kommunisten decken es auf „Wir Kommunisten betrachten es als unsere Pflicht, diese Machenschaften vor dem deutschen Volk aufzudecken.“ Die Schaffung der demokratischen deutschen Republik sei ausschließlich die Angelegen- heit aller antifaschistischen demokratischen Kräfte unseres Volkes in ganz Deutschland. Die Einheit Deutschlands werde äußerst ge- kährdet, wenn einige eingesetzte Länder- chefs der amerikanischen Zone ultimativ ihre vorgefaßte Meinung über die zukünf- tige Gestaltung Deutschlands in der Oef- fentlichkeit verkünden ließen. Die Wieder- herstellung der politischen Einheit Deutsch- lands erfordere die umgehende Bildung zen- traler Staatssekretariate als ersten Schritt zu einer demokratischen Reichsregierung, nicht aber die Einsetzung eines autoritären, von den politisch demokratischen Kräften unabhängigen„Nationalrates“, wie er von den drei Ministerpräsidenten der amerikani- schen Zone gefordert werde. „ Ablehnung der Wirtschaftsvereinigung „Aus den gleichen Gründen lehnen die Kommunisten die von den deutschen Stel- len unter Ausschluß der Oeffentlichkeit und ohne Mitwirken der demokratischen Par- teien gemachten Vorschläge für die Aus- schüsse zur wirtschaftlichen Vereinigung der amerikanischen und britischen Zone ab. Diese Art wirtschaftlicher Verschmelzung fördere in keiner Weise die wirtschaftliche Einheit aller vier Zonen, sondern stelle den Versuch der Reaktion dar, die Kluft zwi- schen den verschiedenen Teilen Deutsch- lands zu vertiefen.„Wir fordern, daß die Zweizonen-Ausschüsse in ihrer Tätigkeit und in ihren Entscheidungen der Zustim- mung und Kontrolle der aufbauenden de- mokratischen Parteien unterstellt werden.“ Vor einem entscheidenden Augenblick Durch die Erklärungen der Außenmini- ster der Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion stehe fest, daß das künftige Schicksal Deutschlands schon in den nächsten Monaten entschieden werden solle.„In diesem entscheidenden Moment liege es nun am deutschen Volke, selbst seine Meinung über die zukünftige Gestal- tung des deutschen Staates zu äußern, Da- bei dürfe keinen Augenblick die Voraus- setzung für eine demokratische Ordnung außer acht gelassen werden, in allen Teilen Deutschlands die Schlüsselpositionen der Wirtschaft und Verwaltung politisch zu säubern, die Reaktion zu entmachten und eine wirklich demokratische Bodenreform durchzuführen. Der Kampf um die Einheit Deutschlands sei in jeder Beziehung der Kampf um die Demokratie.“ triebe und für teilung verfügbar machen wird, wovon etwa 44 000 Hektar aus dem Besitz der früheren deutschen Armee und Luftwaffe und 10 000 Hektar aus dem Besitz der früheren Nazi- partei kommen würden. Der Zweck des Ge- setzes ist die Schaffung von Land für Kleinsiedlungen und Gartennutzung, für Ausgewiesene und Evakuierte und kür an- dere, durch den Krieg wurzellos gewor- dene Leute. Das Gesetz soll ferner Land für die Vergrößerung kleinbäuerlicher Be- bauerliche Neusiedlungen sowie für eine Flurbereinigung verfügbar machen. Bewertung der Entschädigung Private Eändereien von mehr als 100 Hektar sollen nach einer gleitenden Skala herangezogen werden. Die Skala geht von 10 Prozent für Besitz von 100 Hektar und größer, bis zu 50 Prozent für Besitz von 500 Hektar und bis zu 90 Prozent für diejenigen Teile noch größerer Ländereien, die 500 Hektar überschreiten. Ein Besitz von 500 Hektar würde zum Beispiel auf Grund des Gesetzes auf 250 Hektar reduziert werden, ein solcher von 1000 Hektar auf 375 Hektar kommen und einer von 2000 auf 475 Hektar. Der größte Grundbesitz in der amerikani- schen Zone, der etwa 4800 Hektar beträgt, würde auf Grund des Gesetzes auf 755 Hek- tar verringert werden. N Regierungsiedlungsämter und Siedlungs- gesellschaften Zur Gewinnung von Siedlungsland in der Nähe von Städten oder in Gebieten, Wo es keinen Großgrundbesitz gibt, erlaubt das Gesetz die Heranziehung von Lände- reien unter 100 Hektar nach einer gleiten- den Skala von 2 bis 10 Prozent. Zur Durch- führung des Gesetzes sind zwei Arten von Stellen in Aussicht genommen. Einmal Re- gierungssiedlungsämter, die das Gesetz in den drei Landern durchführen werden, und gewinnlos arbeitende Siedlungsgesellschaf- ten, die von den neuen Siedlern zu bilden sind. Zur Vermeidung von Störungen der land wirtschaftlichen Erzeugung sieht das Gesetz vor, daß die Siedlungsbehörden Grundbesitz erst übernehmen dürfen, wenn sie ihn umgehend an die Neusiedler weiter- geben können. Die neuen Siedler werden anfänglich nur Pächter sein. Wenn sie im Laufe von drei Jahren ihre landwirtschaft- lichen Fähigkeiten bewiesen haben, önnen sie das Land kaufen. Schaffung neuer Lebens möglichkeiten Das Gesetz ist das Ergebnis von über einjähriger Tätigkeit deutscher Beamter eue Lebensmöglichkeiten geschaffen der drei Länder der amerikanischen Zone, die mit Sachverständigen der Militärregie- rung zusammenarbeiteten. Es gewinnt da- durch an Bedeutung, daß die amerikanische Zone im kommenden Winter schätzungs- Weise 1 500 000 Einwohner mehr haben wird als im letzten Winter. Wenn das Ge- setz energisch durchgeführt wird, s dürfte damit ein Anfang zur Schaffung neuer Le- bensmöglichkeiten für diese und andere entwurzelte Menschen während der kom- menden Wintermonate getan sein. Die 290 000 Hektar, die auf Grund die- ses Gesetzes zur Besiedlung verfügbar ge- macht werden sollen, verteilen sich auf die folgenden Hauptquellen: Ländereien der früheren deutschen Armee und Luftwaffe etwa 44 000 Hektar, früher Nazipartei- Besitz rund 10 000 Hektar, Sumpf- und ge- eignetes Waldland ungefähr 12 000 Hektar, Privatbesitz schätzungsweise 20 000 Hektar, Familien- und Treuhandbesitz rund 34 000 Hektar, Staats- und Gemeindeländereien etwa 140 000 Hektar und kirchlicher Besitz ungefähr 30 000 Hektar. Zweizonen-Postrat Stuttgart, 20. September.(dana) Ein vor- läufiges Abkommen über die Bildung einer deutschen Verwaltung des Post- und Fern- meldewesens wurde am 17. September 1946 im Länderrat in Stuttgart durch Vertreter der amerikanischen und britischen Zone un- ter zeichnet. Zur Verwirklichung des Planes einer gemeinsamen Verwaltung des Post- und Fernmeldewesens beider Zonen wird ein Postrat gebildet, dessen Sitz noch nicht kestliegt. Dem Postrat gehören drei Vertre- ter der amerikanischen Zone— von jedem Land wird einer ernannt— und drei Ver- treter der britischen Zone an, die vorläufig von der britischen Militärregierung ernannt werden. Die von diesem Rat herausgegebe- nen Anweisungen sind für alle beteiligten Länder und Verwaltungseinheiten auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens maß- gebend. Ebenso soll der Betrieb des Rundfunks mit Ausnahme der Programmgestaltung und der Technik innerhalb der Rundfunkhäuser bei der Post verbleiben. Diese Ausführung des Abkommens und die damit verbundene Vereinheitlichung des Post- und Fernmelde- wesens der amerikanischen und britischen Zone beginnt, sobald die entsprechenden Räumlichkeiten und sonstigen Einrichtun- gen zur Verfügung stehen werden. Dies soll bis spätestens 1. November 1946 der Fall sein. Seite 3 5 Entwuri der Würffembergisch-badischen I. Die Grundrechte Artikel 1 Der Mensch ist berufen, in der ihn um- gebenden Gemeinschaft seine Gaben in der Freiheit und in der Erfüllung des ewigen Sit- tengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten. Es ist die Aufgabe des Staates, dem Men- Darum faßt er die auf seinem Gebiet lebenden Menschen zu einem geordneten Gemeinwesen zusammen. Er gewährt Schutz und Förderung und bewirkt durch Gesetz und Gebot einen Ausgleich der schen hierbei zu dienen. wechselseitigen Rechte und Pflichten. Artikel 2 Alle Menschen ohne Unterschied des Ge- und schlechts und der Herkunft sind frei gleich vor dem Gesetz. Darum ist dem Menschen zu tun gestattet, Was nicht die Rechte oder die Ehre eines an- deren oder die Ordnung des Gemeinwesens beeinträchtigt. Einschränkungen dieser Freiheit können nur durch Gesetz geboten werden. Das Gesetz gewährt hierbei allen gleiche Rechte. Niemand kann zu Handlungen gezwungen werden, zu denen ihn nicht das Gesetz ver- pflichtet. Artikel 3 Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Ausnahmegerichte und Son- dergerichte sind unzulässig. Artikel 4 Strafen können nur verhängt werden auf Grund von Gesetzen, die zur Zeit der Be- gehung der Tat in Geltung waren. Ein Beschuldigter gilt nicht als schuldig. bis er von einem ordentlichen Gericht schul- dig gesprochen ist. Niemand darf zweimal wegen derselben Tat gerichtlich bestraft werden. . Artikel 5 Niemand darf verfolgt, festgenommen oder in Haft gehalten werden, außer in Fällen, die das Gesetz bestimmt und in den von diesem vorgeschriebenen Formen. Haft gehalten werden, ohne innerhalb von 48 Stunden einem Richter vorgeführt zu werden, der die Rechtmäßigkeit der Festnahme zu prü- ken hat. Soll die Haft länger als einen Monat dauern, 80 ist sie jeden Monat durch eine be- gründete Entscheidung des Richters erneut zu bestätigen. . Artikeł 6 Die Wohnung ist unverletzlich. Eingriffe und Einschränkungen sind nur in den durch Gesetz geregelten Fällen zulässig. Artikel 7 Das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fern- Prechgeheimnis ist unverletzlich. Auf dem Gebiet des Prozegrechts, Konkursrechts, Zoll- rechts, Devisenrechts und Postrechts können durch Gesetz Ausnahmen angeordnet werden. Ausnahmebestimmungen aus politischen Grün- den sind unzulässig. Artikel 8 Das Eigentum wird gewährleistet. Jeder- Mann ist berechtigt, auf Grund der Gesetze Eigentum zu erwerben und darüber zu ver- fügen. l Durch Arbeit und Sparsamkeit erworbenes Eigentum genießt besonderen Schutz. Das Eigentum verpflichtet gegenüber der Gemeinschaft. Sein Gebrauch darf dem Ge- meinwohl nicht zuwiderlaufen. Das Eigentum darf nur im öffentlichen In- teresse durch Gesetz, nur in dem darin vor- gesehenen Verfahren und im Regelfalle nur gegen angemessene Entschädigung einge- schränkt oder entzogen werden. Soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen, sind für Streitigkeiten über Art und Höhe der Ent- 5 die ordentlichen Gerichte zustän- ig. Artikel 9 Das Erbrecht wird gewährleistet. Inhalt und Grenzen bestimmt das Gesetz. Artikel 10 Niemand darf seiner Abstammung, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen wegen bevorzugt oder benach- teiligt werden. Alle Menschen genießen volle Gewissens- und Glaubensfreiheit. Sie können ihre Reli Sion frei ausüben und sich zu Religlonsge- meinschaften vereinigen. Artikel 11 Jedermann hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Mei- nung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern, wenn er die durch die Verfassung gewährten Freiheiten nicht durch Missbrauch dieses Rechts bedroht oder verletzt. Jedermann hat das Recht, sich über die Meinung andefer frei zu unterrichten. Die Kenntnisnahme von Mitteilungen, die für die Oeffentlichkeit bestimmt sind, darf nicht ver- wehrt werden. 5 Artikel 12 Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre Sind innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze frei. Artikel 13 Jedermann hat das Recht, sich an die zu- ständige Behörde oder schriftlich an die Volks- vertretung zu wenden, um eine Prüfung von Fragen zu veranlassen, die das Einzelinteresse oder das Gesamtinteresse angehen. Artikel 14 Allen Staatsbürgern steht das Recht zu, sich ohne Anmeldung und ohne besondere Erlaub- nis friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Versammlungen unter freiem Himmel kön- nen durch Gesetz anmeldungspflichtig ge- macht und bei unmittelbarer Gefahr für die ökkentliche Sicherheit verboten werden. Artikel 15 8 Alle Staatsbürger haben das Recht, sich zu Zwecken, die den Gesetzen nicht zuwider- laufen, frei zusammenzuschließen, sofern nicht ihr Zusammenschluß die durch die Verfas- 5 5 gewährten Freiheiten bedroht oder ver- etzt. Niemand darf gezwungen werden, sich einer Vereinigung anzuschließen. Das Recht zur Errichtung von Zwangsverbänden durch Gesetz bleibt vorbehalten. II. Die Familie Artikel 16 Ehe und Familie genießen als die wich- tigsten Grundlagen der Volksordnung den Schutz und die Förderung des Staates. Das Leben der Familie soll sich frei von äußerem Zwang und störenden Eingriffen entfalten. Die der Familie gewidmete häusliche Ar- beit der Frau wird der Berufsarbeit gleich- geachtet. An dem während der Ehe erworbe- nen Vermögen soll die Frau ein güterrecht- licher Anteil zustehen. Kinderreiche Familien haben Anspruch auf angemessenen Ausgleich. Artikel 17 8 Die Erziehung der Kinder zu leiblicher, gelstiger und seelischer Tüchtigkeit ist das 5 Recht und die oberste Pflicht der ern. Niemand darf in Der genaue Wortlaut entsprechend dem überarbeiteten Text, der jetzt zur Debatte steht I. Haunteil/ Vom Menschen und seinen Ordnungen Elternlose Kinder, die nicht in einer Fa- milie leben, sind in Heime aufzunehmen, die ihnen ein gesundes Familienleben ersetzen sollen. Artikel 18 Im Berufs- und öffentlichen Leben stehen eheliche und uneheliche Kinder gleich. 5„ Artikel 19 Die Jugend ist gegen Ausbeutung sowie gegen Gefährdung ihrer sittlichen, geistigen und körperlichen Wohlfahrt zu schützen. Staat und Gemeinde haben die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen. Ihre Aufgaben können durch Einrichtungen der freien Wohlfahrt wahrgenommen werden. Fürsorgemaßnahmen im Wege des Zwan- 1 sind nur auf gesetzlicher Grundlage zu- ässig. III. Die Sozial- und Wirtschaftsordnung Artikel 20 Die Arbeit ist eine sittliche Pflicht. Sie steht unter dem besonderen Schutze des Staates. Jedermann soll die Möglichkeit ge- geben werden, durch eigene Arbeit seinen Unterhalt zu erwerben. Männer und Frauen stehen bei Wahl und Ausübung des Berufes gleich. Bei gleicher Leistung ist gleicher Lohn zu gewähren. Artikel 21 Die Sonntage und die staatlich anerkann- ten Feiertage stehen als Tage der Ruhe unter gesetzlichem Schutz. Artikel 22 Es ist ein Arbeitsrecht zu schaffen, das dem Arbeitnehmer die rechtliche Möglichkeit gibt, bei der Besserung der Arbeitsbedingungen mitzubestimmen, und das ihm einen gerechten 3 und ausreichende Freizeit gewährlei- stet. Vertreter der Arbeitnehmer sind verant- wortlich an der Gestaltung der Betriebe zu beteiligen. Die Beteiligung der Betriebsver- tretungen an der Leitung der Betriebe durch fachlich und wirtschaftlich befähigte Vertre- ter ist durch ein Gesetz zu regeln. Artikel 23 Alle Berufstätigen dürfen sich zur Wah- rung und Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen in Verbänden zu- sammenschließen. Das Streikrecht der Ge- werkschaften im Rahmen der Gesetze wird und hemmenden Abreden und Maßnahme anerkannt. Alle dieses Recht einschränkenden sind nichtig. Die aus der Stellung der öffentlichen Be- amten sich ergebenden besonderen Pflichten bleiben unberührt. Artikel 24 Jeder alte oder kranke oder sonstwie un- verschuldet in Not geratene Mensch hat An- spruch auf Schutz und Hilfe durch Staat und Gemeinde. Gegen die Folgen von Arbeitsverlust und Arbeitsunfähigkeit hat die Sozial versicherung ausreichenden Schutz zu gewähren. Vermögen, das für soziale Versicherungs- einrichtungen angesammelt wird, darf für e andere Aufgaben verwendet wer- en. 5 Artikel 25 Die Wirtschaft des Landes hat der Be- friedigung des Bedarfs der Bevölkerung zu dienen. Zu diesem Zweek können durch Ge- setz Erzeugungs- und Bewirtschaftungsmaß- nahmen angeordnet werden. Innerhalb der hierdurch gezogenen Grenzen ist die wirt- schaftliche Betätigung frei. Zur Ordnung der wirtschaftlichen Ange- legenheiten werden Körperschaften geschaf- ken, an denen Unternehmer und Arbeitneh- mer sowie Erzeuger und Verbraucher gleich- mäßig zu beteiligen sind. Der Genossenschaftsgedanke ist zu fördern. Soweit es sich um gemeinnützige Genossen schaften handelt, ist ihnen steuerliche Be- günstigung zu gewähren. Der Staat hat die Landwirtschaft als die Grundlage der Volksernährung mit allen ge- eigneten Mitteln, insbesondere durch den Ausbau der wirtschaftlichen Selbstverwal- tung, zu fördern. Artikel 26 Kann der Wirtschaftszweck besser ohne Eigentum des Unternehmers an Produktions- mitteln erreicht werden oder widerstrebt die Ausübung des Eigentumsrechts dem Gemein- wohl, so sollen geeignete Unternehmungen und Wirtschaftszweige durch Gesetz in Ge- meineigentum überführt werden. Art und Höhe der Entschädigung ist in sol- chen Fällen in Abwägung der berechtigten Interessen der Allgemeinheit und des Betrof- fenen nach billigem Ermessen festzusetzen. IV. Religion Artikel 27 Die Bedeutung der Kirchen und der aner- kannten Religions- und Weltanschauungs- gemeinschaften für die Bewahrung und Fe- stigung der religiösen und sittlichen Grund- lagen des menschlichen Lebens wird aner- kannt. Sie ordnen und verwalten ihre Ange- legenheiten selbständig innerhalb der Schran- ken des für alle geltenden Gsetzes und dür- ken sich hierbei frei entfalten. Sie verleihen ihre Aemter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. Die Tätigkeit der in diesem Abschnitt der Verfassung geschützten Einrichtungen darf nicht in den Dienst parteipolitischer Zweck- setzung gestellt werden. Die Voraussetzungen für die Anerken- nung 535 oder Weltanschauungs- gemeinschaft bestimmt das Gesetz. Artikel 28 Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zuge- hörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten ab- hängen oder eine gesetzlich angeordnete sta- tistische Erhebung dies erfordert. Niemand darf zu einer kirchlichen Hand- lung oder Feierlichkeit oder Beteiligung an religiösen Uebungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen wer- den. 5 5 Artikel 29 Soweit Religionsgemeinschaf ten bisher Körperschaften des öffentlichen Rechts wa- ren, bleiben sie es weiterhin. Anderen Reli- gionsgemeinschaften und den Weltanschau- ungsge meinschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie auf Grund ihrer Verfassung und der Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schlieben sich mehrere öffentlich- recht- liche Religions- und Weltanschauungsgemein- schaften zu einem Verband zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich- recht- liche Körperschaft. Die anerkannten Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind berechtigt, auf Grund der amtlichen Steuerlisten Steuern zu erheben Artikel 30 Das Eigentum und andere Rechte der an- erkannten Religions- und Weltanschauungs- gemeinschaften an hren für Kult-, Erzie- kungs- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet. Die von diesen Ge- meinschaften oder ihren Organisationen unterhaltenen Krankenhäuser, Schulen, Für- sorgeanstalten und ähnlichen Häuser gelten als gemeinnützige Einrichtungen. Artikel 31 Die öffentliche und ungestörte Religions- ausübung und die Wohlfahrtspflege der Re- ligionsgemeinschaften werden gewährleistet. Ihre gottesdienstlichen Feiern können von je- dermann unbehindert besucht und dürten von niemand gestört werden. Die freie Religionsübung in den öffent- lichen Krankenhäusern, Wohlfahrts- und Für- sorgeanstalten wird geschützt und gefördert. Artikel 32 Verpflichtungen des Staates zu wieder- kehrenden Leistungen an die Kirchen wer- den dem Grunde nach gewährleistet. Art und Höhe dieser Leistungen werden durch Gesetz oder Vertrag geregelt. Eine endgültige allgemeine Regelung der Leistungen des Staates soll durch Gesetz oder Vertrag festgelegt werden. (Abänderung siehe unsere Ausgabe v. 19. Sept.) V. Erziehung und Unterricht Artikel 33 Jeder junge Mensch hat seiner Begabung entsprechend das Recht auf Bildung und die Pflicht zur Bildung. Es ist Aufgabe des Staates, die der Verwirklichung dieses Grundsatzes entgegenstehenden wirtschaftli- chen und gesellschaftlichen Hemmungen zu beseitigen. Der Zugang zu den mittleren und höheren Schulen sowie zu den Hochschulen ist begabten Kindern zu ermöglichen. Staat und Gemeinden haben ausreichende öffent- liche Mittel, insbesondere auch Erziehungsbei- hilfen, bereitzustellen. Artikel 34 Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der Brüderlichkeit aller Menschen und in der Liebe zu Volk und Heimat zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher und demokratischer Gesinnung zu erziehen. Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Bereichen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften und die in ihren Bünden gegliederte Jugend selbst. Artikel 35 Es besteht allgemeine Schulpflicht. Der Unterricht und die Lernmittel in den Volks- schulen und den Berufsschulen sind unent- geltlich. Il. Mauptteil I. Die Grundlagen des Staates Artikel 41 Württemberg-Baden ist ein Glied des Deut- schen Reiches und eine demokratische und soziale Republik. (Abänderung siehe unsere Ausgabe v. 19. Sept.) Artikel 42 Das Staatsgebiet besteht derzeit aus den in der Anlage aufgeführten Gebietsteilen der Länder Württemberg und Baden. Entsprechend seiner früheren Zugehörig- keit zu Württemberg und Baden gliedert sich derzeit das Staatsgebiet in die Landesbezirke Württemberg und Baden, deren gleiche Glie- derung und Selbstverwaltung gesichert und durch Gesetz geregelt werden. Artikel 43 Die Staatsfarben sind Schwarz-Rot-Gold. Artikel 44 Die allgemein anerkannten Regeln des Völ- kerrechts sind bindende Bestandteile des Lan- desrechts. Sie sind für den Staat und für den einzelnen Staatsbürger verbindlich. Die durch das Völkerrecht Ausländern ver- brieften Rechte können von diesen geltend gemacht werden, auch wenn sie nicht durch Landesgesetz ausgesprochen sind. Artikel 45 Jede Handlung, die mit der Absicht vorge- nommen wird, eine friedliche Zusammen- arbeit der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Krieges vorzubereiten, ist ver- fassungswidrig. Artikel 46 Die Staatsgewalt wird nach den Bestim- mungen dieser Verfassung durch die stimm- und wahlberechtigten Staatsbürger und die von ihnen unmitelbar und mittelbar bestell ten Organe ausgeübt. Die einzelnen Teile der Staatsgewalt Gesetzgebung, Rechtsprechung und vollzie- hende Gewalt— dürfen nicht bei einem Or- gan vereinigt sein. Artikel 47 Stimm- und wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die am Tage der Abstimmung oder der Wahl das 21. Lebensjahr vollende haben und seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz im Staatsgebiet haben, soweit sie nicht vom Stimm- oder Wahlrecht ausge- schlossen sind. Vom Stimm- und Wahlrecht ist nur ausgeschlossen, 1. wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft oder wegen geistiger Gebrechen unter Pflegschaft steht, 2. wer nicht im Vollbesitz der staats- bürgerlichen Rechte ist. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt. Die Ausübung des Stimm- und Wahl- rechts ist allgemeine Bürgerpflicht. Alle auf Grund dieser Verfassung durch das Volk vorzunehmenden Wahlen und Ab- stimmungen sind allgemein, gleich, unmittel- bar und geheim. l Der Wahltag muß ein Sonntag sein. II. Der Landtag Artikel 48 Der Landtag ist die vom ganzen Volk ge- wählte Volksvertretung. Er beschließt die Gesetze und überwacht ihre Ausführung. 8 Artikel 49 Der Landtag besteht aus 100 Abgeordne- ten. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. Die Abgeordneten erhalten nach einem be- sonderen Gesetz eine Entschädigung, die ihre Unabhängigkeit gewährleistet, und kreie Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrich- tungen des Landes. . Artikel 50 Die Abgeordneten werden von der Gesamt- heit der wahlberechtigten Staatsbürger nacen den Grundsätzen der Verhältniswahl ge- trennt nach Kreisen gewählt. Es können je zwei Kreise zu einem Wahlbezirk zusammen- gelegt werden. 5 Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die Zuteilung ven Mandaten kann von der Erreichung eines Hundertsatzes der im Lande abgegebenen gültigen Stimmen abhängig ge- macht werden, der zehn vom Hundert nicht überschreiten darf. Das Nähere bestimmt das Landtagswahl- gesetz. 5 Artikel 51 Der Landtag wird auf vier Jahre gewählt. Die Neuwahlen müssen vor Ablauf der Wahl- periode stattfinden. Der Staat stellt die erforderlichen Schu- len zur Verfügung. Der Unterricht und das gesamte Schul- leben soll getragen sein vom Geist der abend ländischen Kulturgemeinschaft, der durch Christentum, Humanität und Sozialismus be- stimmt ist. Der Unterricht in öffentlichen Schulen wird sämtlichen Schülern gemein- sam erteilt mit Ausnahme des Relionsunter- richts, sofern die Schüler verschiedenen reli- giösen Bekenntnissen angehören. Bei der Be- stellung der Lehrer soll auf die bekenntnis- mäßige und weltanschauliche Zusammen- setzung der Schüler Rücksicht genommen werden. In der Schule waltet der Geist der Duld- samkeit. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, fachmännisch vor- gebildete Beamte ausgeübt. (Abänderung siehe unsere Ausgabe v. 19. Sept.) Artikel 36 Privatschulen werden zugelassen, wenn sie den in den Schulgesetzen vorgesehenen all- gemeinen Anforderungen genügen. Prüfungen, auf Grund deren eine Berech- tigung irgendwelcher Art erworben werden soll, müssen vor staatlichen oder staatlich ermächtigten Behörden abgelegt werden. Artikel 37 Die Hochschule untersteht der Aufsicht des Staates. Sie hat das Recht der Selbstverwal- tung nach Maßgabe der Gesetze, sowie das Recht, bei der Ergänzung des Lehrkörpers durch ihre Vorschläge mitzuwirken. Artikel 38 Die Erwachsenenbildung einschließlich der Volkshochschulen und des Volksbüchereiwe- sens wird vom Staat gefördert. Artikel 39 Staatsbürgerkunde auf der Grundlage der Verfassung ist ordentliches Lehrfach aller Schularten. Jedem Schüler ist beim Abgang aus der Schule ein Abdruck der Verfassung in feier- licher Weise zu überreichen. Artikel 40 5 Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an den Schulen. Er wird nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften und, unbeschadet des allgemeinen Aufsichts- rechts des Staates, von deren Beauftragten erteilt und beaufsichtigt. Die Teilnahme an Religionsunterricht und an religiösen Schul- felern bleibt der Willenserklärung der Er- ziehungsberechtigten überlassen. Vom Staat Artikel 52 f Wer als Abgeordneter gewählt ist, kann die Wahl ablehnen oder nachträglich auf die Mitgliedschaft im Landtag verzichten. Der Verzicht ist dem Präsidenten des Landtags durch den Abgeordneten persönlich zu er- klären. Die Erklärung ist unwideruflich. Verliert der Abgeordnete die Wählbarkeit, So erlischt seine Mitgliedschaft im Landtag. Artikel 53 Der Landtag tritt spätestens am sechzehn- ten Tage nach der Wahl zusammen. 5 Er prüft die Vollmacht seiner Mitglieder und entscheidet darüber. Ist eine Wahl angefochten oder wird strei- tig, ob ein Mitglied des Landtags das Recht der Mitgliedschaft verloren hat, so entschei- det der Staatsgerichtshof. Artikel 54 Der Landtag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und seine Schriftfüh- rer. Er ist hierbei im Rahmen der Verfas- sung frei. Der Landtag kann beschließen, daß die Geschäftsordnung nur mit Zweidrittel- mehrheit abgeändert werden kann. Zwischen zwei Tagungen oder Wahlperio- den führt der Präsident der letzten Tagung oder sein Stellvertreter die Geschäfte fort. 5 Artikel 55 Der Präsident des Landstags hat das Recht, den Landtag einzuberufen. Er muß den Land- tag unverzüglich einberufen, wenn es die Re- gierung oder mindestens ein Drittel der Mit- glieder des Landtags verlangt. 1 Artikel 56 Der Landtag ist vor Ablauf der Wahlpe- riode durch die Regierung alsbald aufzulö- lösen, wenn es von 100 000 stimmberechtig- ten Staatsbürgern verlangt wird und wenn bei der binnen eines Monats vorzunehmen den Volksabstimmung die Mehrheit der stimmberechtigten Staatsbürger diesem Ver- langen beigetreten ist. Die Neuwahl findet spätestens am sech- zigsten Tage nach der Auflösung statt. Artikel 57 8 Die Verhandlungen des Landtags sind öf- fentlich. Die Oeffentlichkeit wird ausgeschlos- sen, wenn der Landtag es auf Antrag von zehn Mitgliedern oder eines Ministers mit Zweidrittelmehrheit beschließt. Artikel 58 Wegen wahrheitsgetreuer Berichte über die Verhandlungen in den öffentlichen Sit- zungen des Landtags und seiner Ausschüsse kann niemand zur Verantwortung gezogei! werden. 5 Artikel 59 Der Landtag ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Er be- schließt mit Stimmenmehrheit, sofern nich! die Verfassung ein anderes Stimmenverhän- nis vorschreibt. 5 Artikel 60 Der Landtag hat das Recht und auf An- trag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht. Untersuchungsausschüsse einzusetzeii. Diese Ausschüsse und die von ihnen ex- suchten Behörden können in entsprechender Anwendung der Strafprozeßordnung alle erforderlichen Beweise erheben, insbesondere Zeugen und Sachverständige vorladen, ver- nehmen, vere digen und das Zeugniszwangs- verfahren gegen sie durchführen. Das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheim- nis bleibt jedoch unberührt. Die Gerichts- und Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, dem Ersuchen dieser Ausschüsse um Beweis- erhebung Folge zu leisten. Die Akten der Be- hörden sind ihnen auf Verlangen vorzu- legen. Die Untersuchungsausschüsse verhandeln öffentlich, jedoch wird die Oeffentlichkeit dureh Beschluß einer Zweidrittelmehrhen ausgeschlossen. Auf Antrag der Staatsregie- rung ist die Oeffentlichkeit auszuschließen für die Dauer der Begründung eines von inr gestellten Antrags auf Ausschluß der Oer fentlichkeit. 5 Artikel 61 Der Landtag bestellt zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung gegenüber der Staatsregierung und zur Behandlung dring- licher Staats angelegenheiten für die Zeit außerhalb der Tagungen und nach Beendi- gung der Wahlperiode sowie nach der Auflö- sung des Landtags einen Zwischenausschuß. Dieser Ausschuß hat die Befugnisse des Landtags, jedoch kann er weder Minister- anklage erheben noch Gesetze beschließen oder der Regierung das Vertrauen entziehen. — erflassung Samstag, 21. September 1946 — Artikel 62 Der Ministerpräsident und jeder Ministe muß auf Verlangen des Landtags und seine Ausschüsse an den Sitzungen teilnehmen. Der Ministerpräsident, die Minister um ihre Bevollmächtigten haben jederzeit Zutii zu den Sitzungen des Landtags und seing Ausschüsse und müssen gehört werden, Wen sie es verlangen. Artikel 63 Kein Mitglied des Landtags darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Abstimmung oder 9e gen der in Ausübung seines Mandats getan Aeußerungen gerichtlich oder dienstlich ver. folgt oder sonst außerhalb der Versammlut zur Verantwortung gezogen werden. Artikel 64 Kein Mitglied des Landtags kann ohne ge. nehmigung des Landtags während der Wall. periode wegen einer mit Strafe bedrohte Handlung oder aus sonstigen Gründen zur n. tersuchung gezogen, festgenommen, festgehel ten oder verhaftet werden, es sei denn, def das Mitglied bei Verübung einer strafbare Handlung oder spätestens im Laufe des fol genden Tages festgenommen ist. Jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied de Landtags und jede Haft oder sonstige Be. schränkung seiner persönlichen Freiheit auf Verlangen des Landtags für die Dauer der Wahlperiode adfzuheben. Diese Bestimmungen gelten für den Präg. denten des Landtags, seine Stellvertreter unt für die Mitglieder des Zwischenausschusses der Zeit zwischen zwei Wahlperioden entspr. chend. Die Rechte des Landtags werden durch den Zwischenausschuß ausgeübt. Artikel 65 Die Mitglieder des Landtags sind berech. tigt, über Personen, die ihnen oder denen 38 in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete Tatzz. chen anvertraut haben, sowie über diese Ta., sachen selbst das Zeugnis zu verweigen Auch in Beziehung auf Beschlagnahme von Schriftstücken stehen sie den Personen gleich die ein gesetzliches Zeugnisverweigerung recht haben. Eine Durchsuchung oder Beschlagnahm darf in den Räumen des Landtags nur m Zustimmung des Präsidenten vorgenommen werden. Artikel 66 Abgeordnete dürfen an der Uebernahm und Ausübung ihres Mandats nicht gehinder werden. Insbesondere ist unzulàssig, sie au ihrem Amt oder Arbeitsverhältnis zu entlas. sen oder ihnen zu kündigen. Beamte, Angestellte und Arbeiter bedr. ken zu der mit den Obliegenheiten ihre Mandats als Mitglieder des Landtags ver. bundenen Tätigkeit keines Urlaubs. Bewerben sie sich um einen Sitz im Land. tag, so ist ihnen der zur Vorbereitung ihre Wahl erforderliche Urlaub zu gewähren. III. Die Regierung Artikel 67 Die vollziehende Gewalt wird durch di Regierung ausgeübt, die aus dem Minister Präsidenten und den Ministern besteht. Die Zahl der Minister und der Geschäft, kreis der Ministerien werden durch Gesen bestimmt. Artikel 68 Der Ministerpräsident wird vom Landta⸗ mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zall seiner Mitglieder gewählt. Der Ministerpräsident ernennt und en! läßt die Minister und bestellt seinen Stel vertreter. Die Regierung bedarf der Bestät gung des Landtags; der Beschluß muß m einer nach Abs., 1 zu berechnenden Mehrheit gefaßt werden. b Die Regierung erklärt beim Zusammentrib eines neuen Landtags ihren Rücktritt. Artikel 69. Beim Amtsantritt leisten der Ministerpti- sident und die Minister vor dem Landtag den in Artikel 93 vorgesehenen Amtseid. Artikel 70 Der Ministerpräsident bestimmt die Rich- linien der Politik, führt den Vorsitz in det Regierung und leitet ihre Geschäfte. Innerhalb der Richtlinien der Politik leite jeder Minister seinen Geschäftskreis selbstän. dig. Artikel 71 Die Regierung bedarf zu ihrer Amtsfül- rung des Vertrauens des Landtags. ihr der Landtag mit mehr als der Hälfte del gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sein Ver trauen, so muß sie ihren Rücktritt erklären Der Rücktritt wird erst rechtswirksam, wen der Landtag einer neuen Regierung das Ver trauen ausspricht. Der Ministerpräsident, die Regierung um die Minister können jederzeit ihren Rücktritt erklären. Im Falle des Rücktritts sind die Ge. schäfte bis zur Neubildung einer Regierung oder bis zur Neuernennung des Ministes Welter zuführen. Artikel 72 Der Ministerpräsident vertritt den Sta nach außen. Der Abschluß von Staatsverträ. gen bedarf der Zustimmung der Regierun⸗ und des Landtags. Artikel 73 Der Ministerpräsident ernennt und ent läßt die Beamten. Das Ernennungs- und Ent lassungsrecht kann durch Gesetz auf Behörden übertragen werden. Artikel 74 5 Die Regierung hat das Recht, im Wege del Gnade rechtskräftig erkannte Strafen zu er lassen oder zu mildern. Sie kann dieses Recht, soweit es sich nicht um schwere Fälle handelt, den Ministern innerhalb ihres Ge. schäftskreises übertragen. Eine Amnestie bedarf des Gesetzes. Artikel 75 Die Minister haben der Regierung alle Ge. Setzentwürfe und alle Angelegenheiten übel Fragen, die den Geschäftsbereich mehrerel Ministerien berühren, zur Beratung und Be. schlußfassung zu unterbreiten. Artikel 76 7 Die Regierung faßt ihre Beschlüsse it Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit en scheidet die Stimme des Vorsitzenden. Artikel 77 Bei gegenwärtiger Gefahr für den Bestant des Staates kann die Regierung für die Dauel einer Woche die Grundrechte der Artikel 5, 6, 7, 8, 11, 14, 15 und 23 Abs. 1 Satz 2 und ganz oder zum Teil außer Kraft setzen ung Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Von allen gemäß Abs., 1 getroffenen Ma“ nahmen hat die Regierung binnen 48 Stundel dem Landtag Kenntnis zu geben. a Bestätigt der Landtag mit der Mehrhel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder di getroffenen Maßnahmen, so wird ihre Gel tung um einen Monat verlängert. Weitere auf einen Monat befristete Verlängerungel bedürfen der für Verfassungsänderungen et, forderlichen Mehrheit. Während der Dauer der Notstandsmaf nahmen dürfen politische Wahlen nicht statt finden. Die Wahlperioden des Landtags, del Kreistage und der Gemeindevertretungen wer den bis zur Beseitigung des Notstandes Entzieb andert längers Fortsetzung siehe Seſte 1 Die Dem über d Mannh. rung worden führun. len der stet Wo tionen, nen, Vo tionen 52 625 P Mit de Kochst! 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Intzieh te det in Ver. klären, „ Wenn 18 Ver- ag und ücktrit die Ge. gierung inisteß Stast werträ. zierung 4 ent. d Ent andert ge del Zu er- dieses 2 Fälle e Ge⸗ le Ge- übel hreret id Be: e mit it ent. stand Dauer ikel und Samstag, 21. September 1946 Seite 3 Aus der Stadtratssitzung Die Hilfsaktion der Notgemeinschaft Dem Stadtrat wurde Bericht erstattet über die Hilfsaktion 1945/46, die von der Mannheimer Notgemeinschaft unter Füh- rung der Stadtverwaltung durchgeführt worden ist. In den 35 Wochen dieser Durch- führung sind in 32 Koch- und Ausgabestel- len der sogenannten Massenspeisung gelei- stet worden: vom Roten Kreuz 436 750 Por- tionen, vom Caritasverband 238 283 Portio- nen, von der Inneren Mission 170079 Por- tionen und von der Arbeiterwohlfahrt 52625 Portionen, insgesamt also rund 900 000. Mit den in weiteren Ausgabestellen ohne Kochstellen noch ausgeteilten rund 243 000 Portionen und 35 000 Freistellen waren es also im ganzen 1 178 000 Portionen, was einen Gesamtumsatz von 489 000 RM. be- deutete. An Material wurde dabei für die zubereitung verbraucht: 550 000 kg Kartof- feln, 62 000 kg Gemüse, 16 000 kg Fleisch, 6000 kg Fett und 20 000 kg Käse. Entspre- chende Leistungen wurden für die während 19 Wochen durchgeführte Kinderspeisung aufgebracht und neuerdings für die wäh- rend drei Wochen in den Ferienlagern un- tergebrachten 3600 Kinder. Die vielfach festgestellte Gewichtszunahme der Kinder, in manchen Fällen bis zu 9 Pfund, ist der schönste Lohn für diese Leistungen. Es ist beabsichtigt, die Massenspeisung ab 1. No- vember nach dem bisherigen Plan und mit dem bisherigen Personenkreis wiederaufzu- nehmen, wenn das notwendige Material, wie zu erwarten, beschafft werden kann. Mit der Kinderspeisung ist es etwas schwieri- ger, doch wird angestrebt, auch diese wie- der für alle Kinder wie im vergangenen Winter durchzuführen. Der Stadtrat sprach der Mannheimer Notgemeinschaft seinen anerkennenden Dank für die Leistung aus. Im Anschluß daran wurde noch berichtet über die amerikanische Care-Aktion, die Organisation der Verschickung von Liebes- gabenpaketen, von denen jetzt erstmals 198 Stück in Mannheim eingetroffen sind. Die pakete werden in der kommenden Woche ausgegeben werden. Ferner wurde über den Stand der Neckarbrücken Bericht erstattet. Die dafür bisher veranschlagten 2 851 500 RM. haben sich als nicht ausreichend erwiesen. ES werden deshalb weitere 1 151 000 RM. angefordert, womit sich die Instandset- zungskosten der Mannheimer Neckarbrük- ken auf 3 992 500 RM. erhöhen. Es handelt sich dabei um die Ebertbrücke, die Fried- richsbrücke, die Hindenburgbrücke, die Dif- fenèbrücke, die Kanalbrücke und die Nek- karbrücks Seckenheim— Ilvesheim. Der Stadtrat genehmigte die benötigte Summe. Es wird erwartet, daß das Land sich später an den Kosten beteiligt. Kleine Umschau Achtung, Hausfrauen! Haltet bitte die an- gegebenen Tage zum Umtausch der Meldekar- ten genau ein. Keiner wird früher abgefertigt, als sein Buchstabe an der Reihe ist. Ausstellung von Reisepässen. Anträge auf Reisepässe werden in Zukunft nur beim Paß büro des Polizeipräsidiums(Zimmer 37) oder bei den Polizeirevieren angenommen. Wir ver- weisen auf die amtliche Bekanntmachung im Anzeigenteil. Die Reifenstelle befindet sich jetzt in D 4, 9, Erdgeschoß rechts. Die Bezugscheinhauptstelle wird innerhalb der K-5-Schule von Zimmer 22, 3. Stock, nach Zimmer 10, 2. Stock, verlegt. Ueber die Einkellerung von Winterkartoffeln ist in der vorliegenden Ausgabe eine amtliche Bekanntmachung enthalten. Studentenzimmer gesutbht. Durch die Bück- verlegung der Handelshochschule nach Mann- heim werden zahlreiche Zimmer für Studie- rende gesucht. Zimmerangebote sind an das Sekretariat VI im Rathaus K 7, Zimmer 325, zu richten. Der amerikanisch-deutsche Gemeinschafts- gottesdienst wird nach kurzer Unterbrechung am Sonntagabend, 19 Uhr, in der Christuskirche wieder aufgenommen. Die Predigt des ame- rikanischen Geistlichen wird ins Deutsche übersetzt. Der musikalische Teil nimmt einen besonders breiten Raum ein. 75 Jahre alt wird Jakob Layer, Mannheimer Straße 9. Ihren 80. Geburtstag begeht heute Elisabeth Kling, Mhm.-Neckarau, Wingertstraße 19. 86 Jahre alt wird Frau Katharina Schu- macher WwWe., Feudenheim, Scheffelstr. 51. ADbGB Mannheim Auf die am Montag, den 23. September, nachmittags 14.00 Uhr, im Speisesaal der Firma Bopp und Reuther stattfindende Be- triebsrätevollversammlung sowie auf die am 27. September, nachmittags 16.00 Uhr, im Saal der Motoren- Werke einberufene Dele- gierten-Generalversammlung sei hier beson- ders hingewiesen. Die Wichtigkeit der Ta- gesordnung beider Versammlungen erfordert die Teinahme aller Betriebsräte und Dele- gierten. Näheres im Anzeigenteil. „Nemme Se noch Chinakohl mit!“ Zum erstenmal wieder hörte man am Don- nerstag auf dem Wochenmarkt die freundliche Aufforderung, etwas mitzunehmen, ohne nach dem Eingeschriebensein gefragt zu werden. Auch schöne Radieschen waren reichlich zu haben. Die Preise: Chinakohl 16 Pf. je Pfd., Gelbrüben 8 Pf., Gurken 12—20 Pf., Radies- chen 30 Pf., Butterrüben 10 Pf., Wirsing 12 Pf., Spinat 15 Pf., Rhabarber 12 Pf., Rotrüben 9 Pf., Suppengrün je Büschel 10 Pf., Endivien- salat 10—15 Pf. je Stück, Kohlrabi je Stück 18 Pf., je Pfund 23 Pf., Maggikraut je Büschel 50 Pfennig. rd. Kampf gegen den Hunger Müssen die Ernährungszulagen für Arbeiter gekürzt werden? Von R. Klausmann, Abgeordneter, Karlsruhe Die Ernährung der Industriearbeiterschaft ist heute das Kernproblem und wird eines unserer zukünftigen, wirtschaftlichen, so- zialen und politischen Entwieklung sein. Unsere Zukunft, der Aufbau einer Friedens- industrie mit Export- und Importmöglich- keiten, hängt von der Leistung unserer Ar- beiter, ihren beruflichen Fahigkeiten und der zu liefernden Qualitätsarbeit ab. Bei der angespannten Ernährungslage müssen alle zu vergebenden Ernährungszulagen in erster Linie dem schwer arbeitenden Menschen zugute kommen. Für die Verteilung der Zulagen an gewerbliche Arbeiter sind der Menge nach das Ernährungsamt und für die richtige Eingruppierung das Ge- Wwerbeaufsijehtsamt zuständig. Ohne die Einfuhr von amerikanischen Lebensmit- teln können wir nicht durchkommen. Die Verteilung der Lebensmittelmengen ist Aber nicht die Sache der amerikanischen Militär- regierung, sondern der zuständigen deut- schen Stellen. Die Ausgabe von Ernäh- rungszulagen an die körperlich schwer ar- beitenden Menschen in den Kategorien der Schwerst-, Schwer- und Teilschwerarbeiter erfolgte bisher im Rahmen der Bestimmun- gen der Besatzungsmächte, in den Ländern Bürgermeistertagung in Mannheim Erörterung der Flüchtlingsfrage— Die Wohnraumbeschaffung In den Räumen des Ufa-Palastes fand gestern unter Teilnahme von Vertretern der Militärregierung, der badischen Regie- rung, der Wohlfahrtsverbände, der Land- räte und 500 Ostflüchtlingen eine Tagung sämtlicher Bürgermeister des Landesbezir- kes Baden statt, die das Flüchtlingsproblem behandelte. Nach den einleitenden Worten des stellvertr. Ministerpräsidenten Dr. Köh- ler ergriff Staatskommissar Middelmann das Wort. Er wies darauf hin, daß wir bei all der drückenden Not uns stets vor Augen halten müßten, wer die Schuldigen dieses Elends sind. Bis jetzt hätten fast nur die Städter und Flüchtlinge die Härten des Krieges zu spüren bekommen. Nun müsse auch die Landbevölkerung ihren Anteil tra- gen. Eine gleichmäßige Verteilung der Neu- bürger in der UsS-Zone wäre nur möglich, wenn der vorhandene Wohnraum der Ver- teilung zugrunde gelegt würde. Schon vor 1939 hätte Nordbaden eine viel stärkere Be- legung der vorhandenen Wohnräume ge- habt als Hessen oder Bayern. Es könne deshalb erst dann weitere Flüchtlinge auf- nehmen, wenn die prozentuale Wohnraum- belegung der anderen Länder unseren Ver- hältnissen entsprechen würde. Die Heimat- losen könnten nur dann einigermaßen un- tergebracht werden, wenn in allen Städ- ten jeder vorhandene Wohnraum mit 2,5 bis 2,8 Personen und in den Dörfern mit 2 bis 2,3 Personen durchschnittlich belegt Würde. Der Gesundheitszustand der Flücht- linge, von denen 30 Prozent Männer, 39 Prozent Frauen und 31 Prozent Kinder un- ter 14 Jahren sind, sei, von den Schmutz- krankheiten abgesehen, im großen und gan- zen gut. Die berufliche Eingliederung der Sudetendeutschen mache gute Fortschritte. Man bemühe sich, Ost flüchtlinge über 65 Jahre in Altersheimen unterzubringen, und bis jetzt habe man bereits Altersheime mit über 800 Betten einrichten können. Dank des selbstlosen Einsatzes der Wohlfahrts- und Caritas-Verbände hätte die Rückfüh- rung der Flüchtlinge in einer menschlich noch ertragbaren Form vorgenommen wer- den können. Er müsse jedoch darauf hin- weisen, daß die Ostflüchtlinge nicht Auf die Wohltätigkeit angewiesen wären, son- dern einen absoluten Rechtsanspruch hät- ten. Es ginge deshalb auf keinen Fall, sie in irgendwelchen Massenquartieren zu be- lassen. Auf Grund des Wohnungsgesetzes Nr. 18 des Alliierten Kontrollrates haben die Ostflüchtlinge auf den gleichen Wohn- raum Anspruch, wie die Orts ansässigen. Es ginge also keineswegs, dag man fünf bis sechs Ostflüchtlinge in einem Raum zu- sammenpferche, während Familien mit zwei bis drei Köpfen mehrere Zimmer für sich behielten. Die Rückkehr der Ostkflücht⸗ linge in ihre frühere Heimat wäre entge- gen den umlaufenden Gerüchten unmöglich und wir müßten deshalb alle zusammen- rücken. Erst wenn wir diese Verpflichtung erfüllt hätten, könnten wir zusätzliche Hilfe von außen erwarten. Dr.-Ing. Fischer von der inneren Ver- waltung für die Baustoff- und Wohnraum- beschaffung führte aus, daß ab Oktober eine verschärfte Verordnung gegen das schwarze Bauen in Kraft treten werde. Künftig muß jeder Bauherr an sichtbarer Stelle ein Plakat mit der Baugenehmigung an den Baugerüsten anbringen. Außerdem soll bei wildem Bauen das Gebäude ent- schädigungslos beschlagnahmt werden. Nur so könne man planmäßig neuen Wohnraum kür die Flüchtlinge schaffen. In der folgenden Diskussion wurde sei- tens der Ostflüchtlinge darüber Beschwerde geführt, daß sie bei der Registrierung vor- läufig als staatenlos geführt würden. Ferner wurde zum Ausdruck gebracht, daß man Deutschland, wenn man ihm schon große Länder abnehme, eine starke Indu- strie belassen müsse, damit es überhaupt leben könne. F. R. und Zonen, dies aber wurde sehr unter- schiedlich durchgeführt. Die Zuteilung der Ernährungszulagen Von 3 000 000 Einwohnern in Württem- berg-Baden waren im Juni 1946 203 500 Zu- lageempfänger, also rund 7 Prozent, davon waren nur 3592 im Genuß der Schwerst- arbeiterzulage. Der Landesdurchschnitt für Krankenzulageempfänger betrug 5 Prozent der Einwohner. Davon waren schätzungs- weise 70 bis 80 Prozent ehemalige Mitglieder der Nazipartei oder einer ihrer Gliederun- gen. Notwendig ist aber, eine möglichst ge- rechte Verteilung der Ernährungsmengen unter Bevorzugung der am schwersten Ar- beitenden durchzuführen, damit das wert- vollste Gut, die menschliche Arbeitskraft, erhalten bleibt. Ernährungskontrolle und Bürokratie Im Zusammenhang damit wird von den Ernährungsämtern betont, daß die Bauern ihre Ablieferungspflicht voll erfüllen. Wenn aber die Landwirtschaft ihr Liefersoll voll erfüllt, wo kommen in den überfüllten Zü- gen die vollgepropften Säcke mit allen möglichen Landesprodukten her? Ist das ge- stellte Soll zu niedrig, oder gibt es Lücken in der Kontrolle, durch die gewisse Mengen von Lebensmiteln dem Allgemeinverbraueh entzogen werden? Die Ernährungsfrage ist ein Problem der Erfassung und gerechten Verteilung am Produktionsort unter Aus- schaltung des verteuernden Zwischenhandels in Landwirtschaft und Industrie. Hier wie dort aber bestimmen noch die alten Krafte nach ihren alten„bewährten“ Methoden der Kriegswirtschaft. Auch in der Bürokratie im Lande, und besonders im Länderrat, wird nach den alten Methoden des Berufsbeam- tentums unter Ausschluß jeder Kontrolle durch die Oeffentlichkeit gearbeitet.„Der Bürokrat kommt sich immer noch wichtiger vor wie der Volksvertreter“ sagte Professor POI lO e k bei seinem Abschied aus Deutsch- land. Er hatte leider nur zu recht mit dieser Behauptung. Sie trifft in vollem Um- fange auf die durch das Generalsekretariat des Länderrats, Abteilung Ernährung-Ra- tionierung, verfügte Anpassung der Ernäh- rungszulagen für Arbeiter in Nordbaden an die Zonenrichtlinien zu, die große Vermin- derungen mit sich bringt. Wären dort nur einige Gewerkschaftsvertreter als die beru- fenen Sachwalter der Arbeiter hinzugezogen worden, so hätte bestimmt ein anderer Weg gefunden werden können, um einen Abbau der Zulagen zu vermeiden. Die neuen Maß- nahmen in der Ernährung treffen nicht die Faulenzer in Nordbaden, sondern die Arbei- Was unsere Leser bewegt „Bohnen mit Speck“ Eine unangenehme Ueberraschung erlebten viele Hausfrauen in der letzten Woche. Da gab es in den Metzgerläden verlockende Dosen mit der Aufschrift:„Speck und Bohnen.“ Schade, daß das Photographieren nicht erlaubt ist, es wäre amüsant gewesen, all die langer: Gesichter im Bilde festzuhalten, die es am Sonntagmorgen gab, als die Dosen geöffnet wurden, denn siehe Der Speck war weg. Er hatte sich sozusagen restlos in seine letzten Bestandteile aufgelöst. 100 g Fleischmarken, die für ihn geopfert wer- den mußten. Ich frage: Ist es möglich, daß man Fleischmarken für Fleisch hergeben muß, das man nicht bekommt? Es ist da etwas er- schüttert worden, Was bisher unverrückbar feststand, der unantastbare Grundsatz:„Ware gegen Marken.“ Was sagt das städtische Er- nährungsamt dazu? Werner Klein. Anm. d. Red.: Ueber diese Angelegenheit liegen zahlreiche Einsendungen vor. Brauchen wir heute ein Leihamt? Im Mannheimer Wegweiser 1946 steht unter den städtischen Amtsstellen, daß das Leiham ruht, das soll heißen, daß sein Betrieb einge- Stellt ist. Es ist richtig, daß das Gebäude, in dem das Mannheimer Leihamt seinen Sitz hatte, durch die Bombenangriffe sehr stark ge- litten hat. Es ist aber, wie der Augenschein zeigt, doch nieht so zerstört, daß nicht ein Not- betrieb aufgenommen werden könnte. Besteht nun eine Notwendigkeit zur Wiedereröffnung des Leihamtes? Ich möchte die Frage bejahen Weg waren auch die und die Stadtverwaltung bitten, meine An- regung nachzuprüfen, denn es gibt auch heute Fälle, in denen durch besondere Ausgaben in den Familien, etwa durch Krankheit bedingt, ein Darlehen sehr nötig ist. Hermann Grothe. Kinder ohne Schuhe. Der Winter steht vor der Tür. Die Kinder sollen zur Schule und haben keine Schuhe. Dreimal hatte ich mich schon um ½7 Uhr vor dem Wirtschaftsamt angestellt und immer wa- ren um 9 Uhr die Bezugscheine ausgegeben. Es ist mir nicht möglich, mich schon um 5 Uhr anzustellen, was bei jeder Frau mit mehreren kleinen Kindern zutreffen wird. Könnte sicn hier nicht das Stadtschulamt einschalten? P. Friedrich. Städt. Bücherei am Samstag-Nachmittag Ueber die Bedeutung und Beliebtheit der Städt. Volksbücherei ist sich heute jeder Mannheimer klar. Warum aber diese schone Einrichtung ausgerechnet am Samstagnach- mittag, an dem der Großteil der werktätigen Bevölkerung frei hat, geschlossen hat, ist un- verständlich. Es wäre doch möglich, daß die Angestellten der Städt. Volksbücherei an einem anderen Werktag einen freien Nachmir- tag bekämen Den Schaffenden würden da- durch die Bücherschätze auch zugänglich ge- macht werden, da ja die Zeit nach Feierabend wohl in den seltensten Fällen ausreicht, un: noch rechtzeitig zur Bücherei zu kommen. Kann dieser verständliche Wunsch vieler Le- ser nicht erfüllt werden? Otto Hoßfeld. tenden mit voller Wirkung. Die Anwendung eines„Zulagehandbuchs“ der neuen Zonen richtlinien über gewerbliche Zulagen an die Arbeiter bedeutet, daß 60 000 bis 80 000 Men- schen in Nordbaden weniger Zulagen be- kommen, wie bisher. Mitwirkung aller Beteiligten notwendig Das Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe hat die zwingende Anordnung erhalten, diese Umstellung sofort durchzuführen, da nur in Baden die Zulagen umfangreicher seien, Wie in anderen Ländern. Damit hat das Länder- Sekretariat aber auch das Signal zum Sturm auf das Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe als Vollzugsbehörde gegeben. Die Konferenz des Gewerbeaufsichtsamts mit den Gewerkschaf- ten und Betriebsräten aus Nordbaden hat blitzartig die Situation erhellt. Die Gefahr der Arbeitsniederlegung empörter Arbeiter ist groß, und diese soll aufgezeigt werden, ehe es zu spät ist. Ein brauchbarer Vorschlag ist folgender: Das Landesernährungsamt, das Gewerbe- aufsichtsamt, ein Vertreter des Sekretariats des Länderrats und die Vertreter der nord- badischen Arbeiterschaft setzen sich zusam- men, laden zu einer Besprechung auch Ver- treter der amerikanischen Militärregierung ein, um sich nach Anhören der Berichte der Arbeiter vertreter ein Bild von der wirk- lichen Lage zu machen. Sie beraten gemein- sam, wie eine Katastrophe in der Ernährung der Industriearbeiter, die wir alle nicht wollen, zu vermeiden ist. Das ist demokra- tisch, entspricht den Erfordernissen wirk- lichen Lebens und wäre ein gutes Zeichen zur gemeinsamen Lösung dieses so schwer- wiegenden Problems. Naturalisation früherer amerikanischer Staasangehöriger Berlin, 18. Sept.(dana) Das Staatsdepar- tement in Washington hat den politischen Ratgeber der amerikanischen Militärregie- rung in Deutschland gebeten, folgende Mit- teilung an alle Personen in Deutschland zu richten, die durch Stimmabgabe bei einer politischen Wahl eines ausländischen Staates während des zweiten Weltkrieges ihr ame- rikanisches Bürgerrecht verloren haben und es jetzt durch Naturalisation wieder gewin- nen wollen: i Für die Naturalisierung kommen Perso- nen in Frage, die erstens Bürger der 08A waren und ihr Bürgerrecht vor dem 7. August 1946 durch Stimmabgabe in einer politischen Wahl eines fremden Staates, der sich im zweiten Weltkrieg nicht im Kriegszustand mit den Vereinigten Staaten befand, ver- loren, und die zweitens vor einem Einbür- gerungsausschuß der Vereinigten Staaten oder einem diplomatischen oder, konsulari- schen Beamten der USA im Ausland einen durch das amerikanische Gesetz vorgeschrie: benen Eid leisten. Nur solche Personen können sich melden, die ihre US-Staats- bürgerschaft durch Stimmabgabe in einer politischen Wahl eines während des zweiten Weltkrieges nicht mit Amerike im Krieg stehenden fremden Staates zwischen dem 13. Januar 1941 und dem 6. August 1946 einschließlich verloren haben. Letzter 1 ist der 6. August 1 5 8 Radio Stuttgart sendet Samstag, 21. Sept. 13.30—13.45 Margit Humbrecht singt kür dich. 14.00—14.30 Volksmusik. 15.301800 Die lustigen Weiber von Windsor“. 18.30—18.45 Es spielt das Templin-sextett. 19.30-19.45 Politi- zcher Wochenbericht. 20.3522. Unsere bunte Stunde. 22.30—23.00 Lutz Templin bittet zu Tanz. 5 Sonntag, 22. Sept. 9.00—9.30 Für unsere Werk tätigen. 9.30—10.00 Kammermusik u. Liederstundie. 10.30—11.00 Kirchenmusik. 13.30—14.00 Aus der schwäbischen Heimat. 14,001.00 Kinderstunde. 17.30—19.00 Hörspiel:„Der Lügner“ von Goldonv. 19.00—20.00 Ewige Musik. 290.30 21.00 Operetten- Cocktail. 21.00 22.00 Sinfoniekonzert. Montag, 23. Sept. 10.00 10.30 Schulfunk: Der Freiheitskampf in Baden. 13.30—13.45 Klavierkon- dert. 15.00—15.15 Neue Bücher. 15.1815 30 Haus- musik. 18.30—19.00 Schubertlieder. 19.00—19.15 Sport vom Sonntag 22.30— 23.00 Abendkonzert. Noch weiter stark veränderlich Voraussage bis Montagabend: Meist stark be- wyölkt, nur kurze Aufheiterungen. Noch weitere Regenfälle bei zeitweise stark auffrischenden westlichen Winden. Ziemlich kühl, Anfang der Woche langsame Besserung. Jonas und das Geheimnis/ von oer Ris: Während der alte Tom auf seinem Mantel saß, wie immer an einem Folzstück schnitzend, und nur dann und wann den Kopf hob, um zu den Kühen zu blicken, die vor ihm das Wiesengras rupften, lag Jonas, meist abseits, an den Stamm der Buche ge- lehnt und pfiff. Das war ihm die liebste Zeit an diesen sommerheißen Nachmittagen. Seine kleinen Hände lagen im Gras, halb versteckt zwischen den Halmen, und seine Augen blickten den hauchdünnen, weißen Wolken nach, die langsam über das Blau des Himmels zogen. In seinen Gedanken zog er mit ihnen über die vielen grünen Wiesen und goldgelben Felder, hoch über die dunk- len Wälder und Seen, und sah von oben herab auf die riesengroße Erde und die viel- tausend kleinen Menschen. Auch dort oben auf den Wolken würde er pfeifen, aber viel, viel schöner würde es dort, so nahe am Himmel, klingen. Uber den schnitzenden Tom würde er sich ein wenig hinunter- beugen. Ob der ihn wohl hören würde? Er würde ihm auch zuwinken, aber Tom würde das wohl gar nicht sehen können, seine Augen waren viel zu alt. So dachte sich Jonas an jedem Nach- mittag neue, schöne und aufregende Ge- schichten aus. Er konnte wunderschön pfei- ten, das wußte man im ganzen Dorf. Und er pfiff für sein Leben gern. Eine weitescala von Tönen beherrschte er, von den warmen und eingehüllten tiefen bis zu den hellen, zarten. Ja, er vermochte es, auf dem letzten, höch- sten Ton einen leichten Triller balancieren zu lassen. Er hatte die Vögel belauscht und flocht ihr Singen und Rufen hinein in seine Melodien. So lag er selig, bis der Tag verdämmerte, der Schatten der Buche wuchs, und Tom, den Mantel über die Schulter geworfen, bei ihm vorüberkam und ihn mitnabhm ins Dorf. Während sie hinter den Kühen herschritten, erzählte er dem Alten von den neuen Reisen öder Geschichten, die er sich ausgedacht hatte. Es tat gut, Tom zu erzählen, er konnte doch nichts verstehen, er nickte nur manch- mal mit dem Kopf und sah aus den Augen- winkeln zu ihm hin. Vor dem Gemeinde- haus trennten sie sich meist, Jonas lief weiter geradeaus, denn Mutter und Groß- mutter lebten außerhalb des Dorfes. So waren seine Tage angefüllt mit Freude, Er- wartung und Sehnsucht nach den kommen- den Stunden.— Jonas streckte sich lang aus und pfiff gegen den Himmel. Uber ihm, in dem Ge- ast der Buche, klopfte der Specht, e tock.. tock hämmerte es durch die schwüle Nachmittagsstille. Jonas sah zu der großen Baumkrone hinauf. Zwischen den vielen dunkelgrünen Blättern und dichten Zweigen blickte das Blau des Himmels zu ihm her- ab. Gerade hatte er einen feinen, hauch dünnen Triller in die Luft steigen lassen, als er Stimmen vernahm. Er drehte sich zur Seite, da sah er, auf dem schmalen Fuß- steig, der am Walde vorbeiführte, zwei Gestalten näherkommen. Es war eine groge, weißgekleidete Dame und hinter ihr ein Herr. Jonas sperrte die Augen auf und Sti. te den Näher kommendes entgegen. Als er sah, daß die Fremden geradewegs auf ihn zuschritten, wollte er aufspringen und d aufen, aber es war zu spät, die Dame hatte ihn bereits bemerkt und kam auf ihn zu. Der Herr war, ein paar Schritte hinter in! stehen geblieben. a Jonas setzte sich auf und sah ihr klopfen- den Herzens entge n. Die Dame kam ganz dicht an ihn heran, beugte sich zu ihm bin- unter und sagte, während ein Lächeln um ihren Mund wer:„Hast du eben so wunder- schön gepfiffen?“ 5 Der Knabe sah ernst und wie von einem Winder angerührt in das fremde schöne Ge- sicht über sich— und sagte nichts. Die Dame wiederholte die Frage noch einmal, aber Jonas sah nur in die großen, wunderschönen Augen der Frau, dle blau waren, und tief wie der Himmel. Er vernahm die Laute àus mrem Munde, die an seinem Ohr vorüber- strichen, so warm und weich, wie er sie noch niemals gehört hatte. Er sah die blon- den Haare, die gelber waren als die Roggen- felder, und wie Gold schienen.. Die Dame blickte auf den sie atemlos anstarrenden Knaben, schüttelte ein wenig den Kopf und legte ihm, noch einmal die Frage stellend, die Hand auf die Schulter. Nun war, Jonas wie festgewachsen an den Boden, er fühlte die sanfte Berührung und vermochte sich nicht zu bewegen. Für sein Leben gern hätte er antworten mögen und lächeln, aber es war ihm unmöglich, er Saß wie gefangen unter dem schönen Gesicht und der weichen Hand. Da richtete sich die Dame hoch, das Gesicht ging von ihm fort und die Hand löste sich. Sie wendete sich zu ihrem Begleiter zurück, das Vergebliche mres Bemühens erkennend, und ging mit ihm den Wiesensteg entlang. Jonas war regungslos sitzen geblieben, seine Augen verfolgten die Fortschreiten- den. Er sah das weiße Kleid leuchten über dem Grün der Wiesen. Er sah die Gestal- ten immer kleiner werden und wußte, da sie hinter der Pappel, die weit hinten, vor dem Roggenfeld stand, für ihn verschwun- den sein würden. Doch bevor sie um die Pappel bogen, trug die unbewegte Luft ein helles, hohes Lachen zu ihm hin. Dann sah er sie nicht mehr. Er legte sich wieder auf den Rücken und ein tiefer, schmerzender Atemzug kam aus seiner Brust. Er schloß die Augen, die letz- ten, hellen Töne ihres Lachens im Ohr. Er spürte noch den Unbekannten Duft, sah das über sich gebeugte Gesicht mit den blauen Augen und fühlte den leisen Druck der wei- chen Hand. Noch nie hatte er solche Laute, 50 schön und fremd, aus einem Munde ge- hört. Das war ein Wunder, das ihm gesche- hen War. Nun war es fort, aber es hatte in ihm ein Geheimnis zurückgelassen, das blei- ben würde. Er wußte nicht. wie ihm War, er fühlte eine tiefe, schöne Freude, und doch hätte er weinen mögen. Etwas war in 3 seiner Brust, das jubeln und klagen wollte — da spitzte er die Lippen vor und begann zu pfeifen, ganz leise. Der Hütehund stieß die feuchte Schnauze gegen seine ausgestreckte Hand, da schlug er die Augen auf. Neben ihm war Tom. Er stand auf und ging mit Tom der Herde nach. Doch diesmal war er still, er- zählte Toms tauben Ohren keine Geschich- ten. Trotzdem nickte der Alte dann und wann mit dem Kopf und ließ ein Brummen hören, das ein Ja sein konnte. Kunstausstellung in Ludwigshafen. Dank der Initiative der Stadt und des Ludwigs- hafener Kunstverins gelang es, die erste Kunstausstellung ins Leben zu rufen, die jüngst mit Ansprachen von Oberbürger- meister Bauer und Bürgermeister Dr. Rei- chert und unter Mitwirkung eines Streich- quartetts des Pfalzorchesters eröffnet wurde. Commandant Cardon als Vertreter der Mili- tärregierung gab seiner besonderen Freude über die Ausstellung Ausdruck, die Werke anerkannter Künstler wie Otto Dill, Theo Siegle, Vorholz, Peter Heieck, Willi Weber und Robert Sessig bringt. Bürgermeister Dr. Reichert teilte mit, daß Ludwigshafen beab- sichtige, eine ständige Gemäldegalerie und eine Kunstschule zu errichten.(Bj) „Die freie Lehrstätte“ in Heidelberg, eine Einrichtung des Heidelberger Kulturbundes, beginnt am 30. September mit ihren Herbst- lehrgängen. Namhafte Wissenschaftler und Künstler werden Vorträge halten. Der Münchner Kunsthistoriker Dr. Franz Roh hat einen Lehrauftrag für neuere Kunst- geschichte an der Münchner Universität er- halten.(sp) 5 2 2 In wenigen Zeilen Der Entnszifizierungsantrag des Komponi- sten und Dirigenten Professor Clemens Schmalstich wurde wegen festgestellter Unstimmigkeiten in seinem Fragenbogen von der Entnazifizierungskommission der Stadt Berlin abgelehnt und an das Alliierte Komitee überwiesen. Erich Freund ist aus London nach Ber- Un zurückgekehrt. Er war Leiter der Klei- nen Bühne“, die in London Stücke in deut- scher Sprache aufführte. Auch der Spielleiter der von Erich Freund geleitsten„Kleinen Bühne“, Heinz- Wolfgang Litten, wird sls Regisseur wieder in Berlin tätig sein. Das deutsche Schauspielhaus Hamburg brachte als erste Neueinstudierung des klei- nen Hauses in Altona die„Drei- Gro sSchen- Oper von Bert Brecht. Als erster Kapellmeister der Frankfurter Bühnen und Nachfolger von Dr. Ljiubomir Romansky wurde Dr. Werner Bitter, der Zuletzt in Göttingen und vorher in Darmstadt tätig war, verpflichtet. Fr.) Ernst Glaesers Novellen„Das Unver- gängliche“ werden demnächst im Limes-Ver⸗ lag Wiesbaden herauskommen.(sp.) Die Musikzeitschrift„ME LOS!, bis 1933 das führende Organ für neue Musik, wird ab Oktober im Verlag Schott in Mainz wieder monatlich erscheinen. Herausgeber ist der 5 Musikschriftsteller Dr. Heinrich robel. Neue Gesichter im Mannheimer Nationaltheater V. 8 Ich studierte vor zehn Jahren auf der Mannheimer Schau- spielschule bei Fin- ohr, Schmiedel und Elisabeth Stieler, Sing als Anfänger zum Stadttheater Stral⸗ sund und dann nach Memel. Ein Jahr am Staatl. Schauspiel- haus Berlin wurde für mein künstleri⸗ sches Schaffen rich- tungweisend. Als ich aus der russischen Gefangenschaft nach Hause kam, wurde ieh für die Spielzeit 1945/6 von Gustav Hartung als jugendlicher Charakterspieler an die Heidelberger Kammerspiele verpflich- tet. In gleicher Eigenschaft bin ich jetzt am Nationaltheater Mannheim tstig, und sehe es als meine vornehmste Pflicht an, diese Bühne mit meinen bescheidenen Mitteln mithelfen aufzubauen. Heinz Brehm — Seite 4 Ser More Samstag, 21. September 1948 72 N III 8 s 1 N beeinträchtigt 1— a 8 igt ist und di 8 Ausgeb D. 27 Gläubi ö nd die Ausset⸗ 1— 1 8 0 25 ger ein 1111 Aussetzun 8 5 4 See Häuser stücken keine ode e Geplante. närte wäre. tür den srundlage und die sosenannt B Die Frage, ob 6 e zu zahlen? 5 auf ate n Nutzungen 55 5 N britischen e Der 6 9 ombenangriff r Eigentümer ei Triegssachschäden 8 s zur Regelun 8 ragshilfe, die 1 iterte Piehterlfen fälti. be 18 eigentümlich ieser Ste e oder s tümer eines durch weit di Stundung lung der men G 5„ wie gesagt, bereits i iche fältigste Prüfv ch, daß es auf zerstörten oder 80 e ee ie Schuldner nie zu gewähren esetz wurde, wird i„bereits in Bre- ständ ung und Abwa. ns F NM„ so- und britischen 2 n 8 des eiten Falle aller Um- . n e chädigten) Hauses Erfül hrdung ihres Leb en Mitteln Sin ischen Zone schon seit eini anischen sichts des G alles ankommt nicht generell Weiter zahlen n) Hauses üllung ihrer V j ebensunterhalt ne einer vorlä seit einiger Zeit im ren si rundsatzes, daß 3 8 t 0 Seregelt w n muß, ist noch Im Strei erpflichtung i s zur Hierbei is äufigen Regel it im ren sind.„daß Verträge zu we Eine vorlä It worden. eitfalle entschei ung in der Lage si ei ist, soweit ung angestreb Dr. E. Of 5 Wah- V 8 1. dufige R 5 antrag d 8 Scheidet über d ge sind. an fol 3 bekannt, 1 5 tre t. Engl 8„ fen bäch orschau ersichtlich, in B. egelung erf 5 as für den i en Stundungs gendes ged f im wesentlich glands Getreid 8 1.„ in Bremen i rfolgte, soweit Zuständi 1 Wohnsftz d S- Schuldn gedacht: EA k 5 Nach ei ideernte un i Samstag, d nannte erwei en insofern, als di eit lige Amtsgericht es Schuldners dner, der in sei e ann derjenige eini n einem von der briti zureichend 1„den 21. Septemb durch Ver weiterte richterliche s die soge- In dieses Gebi 5 stungsfähiskeit d Seiner wirtschaftlich ge einigung veröffentli er britischen Far andball: Jubilä 2. erordnung v iche Vertragshi Regelu ebiet der vorläufig tigt ist adurch wesentli en Lei- lische entlichten Beri Farmerver- Platz am P äums-Tournier d wurde. Sie ing vom 13. Juli 1945 Sshilfe 20 N ng gehört auch di gen gesetzlichen 2 St, daß er von der öffer entlich beeinträch- 88 Brotgetreideernte di richt ist die eng- SV W lanetarium. Vorka es TSV 1845 kolge der gewährt jedem S 5 Gesetz November 1945 die Verordnun Zahlung erlan öffentlichen Hand kei em Jahre 1879 e die schlechtest 5 aldhof, VfR M rkämpfe der Ju 0 l Auswirk m Schuldner, der 1 wonach 945 der Provin 8 vom Vermé gen kann oder sei keine Futterver 9. Auch die Aussi e seit Handschuhshei annheim, TV Edi 899 wirtschaftlich ung des Kriege der in- z ch alle gerichtlich 2 Brandenburg, f aögenswerte aus G oder seine sonstigen d tter versorgung im ko Usslenten ür die 1848 l uhsheim, TV Schrieshei ingen, I. Peeintrschtigt e e nen zen sind. wenn di en Verfahren au„ kentlichen Verhältni Fründen, die in den 5 r Mannheim(16.00 iesheim und 7 atigt ist agskähigkeit wesentli lichen R ie nach der d 8 szuset- uneinbringli ältnissen lieg en öf- unzureichend bezei er wer- H 00 Uhr). 8 um seine sa St. gerichtlich sentlich tegelung 2 erzeitigen geset nbringlich sind gen, verlorer Drosselun 8 ezeichnet.(de ockey: MSG 5 5 Sämtlicher ehe Vertragshilf offenbar 3 u erlassende E esetz- lung sei zur planmäßi oder Ruh 0 g der Stromli(dana) Neck 1 Mannheim— N N einzelne seine n Verbindlichkei e 5 unbillig erschei e Entscheidun ung seiner vor dem mmäßigen Abwick rgebiet Di W ieferungen arplatt-Plat HC Heidelb 8 r Verbindli idlichkeiten oder anderweitige g scheinen würd mg sämtlichen l 8. Mai 1945 ent ick- verso e Schwierigkeiten f aus dem 5 2(17.30 Uhr) erz 1 idlichkeiten abzuwick Wahrscheinli gesetzliche Regel e und eine seiner v Verbindlichkeite 5 entstandenen si rgung des Lande iten in der Strom- Ringen: ASV F 9.. Württemb ge in Württember n N einlichkeit zu er gelung alsbald mit 85 r Verbindlichkeiten di n oder einzelner ind infolge der K Nordrhein- Westf schaft Aschaffe eudenheim— Krei 1 erg-Bade g g- Baden. Im L. Moratorium i warten ist. ragshilfe bes en die richterlich wachsen, d N ohlenknapphei alen hall enburg in der F eismang. die n Kürzlich ei ande Moratorf in der britisch. iche Ver- St daß eine erne Ppheit 80 an e(19.30 Uh eudenheim-T 8 erging 6 der i 185 Das 5 f 5 N te E ge- r). um. Jahrgai f n er die Fälligkeit eine Ver- bindli jum u. a. für d tischen Zone. Ein ndlichkeiten gan ericht kann diese si romerzeugung zu 1 erabsetzun 1 g g von Pfa Skeit und einstweili indlichkeiten inglich gesichert von Teilzahlu 2 Oder unter A sich die Dros erwarten ist zung der Sonntag, d 2— zinsen, die jed ndbrief- und H eilige Oberlandesgeri 2. B. Hypotheke e Ver- Wen ngen stunden nordnung gun rosselung der FElektri Bisher hat N den 22. September r och nur hinsichtli ypotheken- Z0 sgerichtspräside den— haben die n Sondervorschriftei 5 58 außer auf gewi dlektrizitätsver Mannschafts-Ringen: a Se 8. ch der H ne— meist mi nten in der briti an neuen g en fehlen 5 Allen Industri sversor- Meistersch a n: Um die sü briefinstit en und öffentlich- 8 ypo- fü mit Datu ritischen gesetzlichen R Soweit es 8 die Stromli riezweige 8 chaft Eiche S süddeutsch 1 ute, die i rechtlichen P für den Fal m vom 8. Feb men als R egelungen f kanisch mlieferungen i 1 vor in Sandh ve Sandhofen— T8 Arsen Württemberg. ie ihren Wohnsitz 1 fand- Grundstü all angeordnet Februar 1946 Bü Rechtsbehelfe 1 n fehlt, kom- Di e und französi n in die ameri oken(, Morge 20 V Münst 8 ürttemberg-Bad nsitz im I. ndstück d inet, daß das b ürgerliches G. im wesentlich ie Stromab sische Zon 5 Handball: Jubilä nstern!). 10.30 N briefgläubi en haben, fü ande ode durch Krie a8 das belastete det 5 esetzbuch chen 8 242 L abgabe an Gebi e ausgewirkt. P all: Jubiläumsturni 30 Uhr. 8 iger und„kür deren Pf r beschädigt 1 gsereignisse 8 ete Leistun h, wonach die g 5 andes Nordrhei ebiete auß t. Planetariu läumsturnier am Pls Neuyo Gemäß 8 3 di Hypothek and- Verbindli St ist und d N zerstört Gl g 80 zu bew' ie geschul- Milli ordrhein-W erhalb des me. Män 1 latz d 5 diese enschuldn f rbindlichkeit ie Nichterfüll auben mit Rücksi irken ist, wie T illionen Ei estfalen wurd es Waldhof, V ner: S6 Haß 0 Banken u r Verordn er gilt. lung keit auf der Ei üllung der it Rücksicht st. Wie Treu und ilowattstund urde auf 62,5 H„ VfR Mannhei aßloch, 5er anner 8 ind Insti ung haben gen der öffentli instellun es erforder 5 auf die Verk 5 gesetzt und tstunden pro M 5 andschuhshei eim, TV Edi 3 ü die infol Institute Hypoth solche M 1 entlichen H g von Zah- u n, und die aus i erkehrssitte Ha nd beträgt 5 onat herab-. sheim, Pol. M 8 ingen, I len der ge völlige ypothekenschuld Moratorium ka and beruht. V ind Rechtspree is ihm von R Jälfte der frü somit weni d- heim und T J„Mannheim, TV Schri Beschädi liger Zerstöru nern, insoweit di nn abgeseh 5 Von dem i prechung entwi echtslehre 4 rüher gelief ger als die SV 1846. F 5 Schries nahezu Sung ihrer Gebs ng oder sch ü Weit die wirt ehen Werden, w. n Frage, die ei wickelten G 3 Erweiteru erten Men VfR Mannhei„Frauen: Sy ebäude àus d werer des Sch Itch der Schul eine rechtsgest rundsätze tili ng der Export ge.(dana) sch eim, GV Schriesheim Waldhof erliegen a en Grund- 1% chuldverhältni staltende Anpe len. Auf der E ausstellung auf Ter- uhsheim. Begi iesheim und TV Hand ungen der öff. ch die Einstell Skeit stände nisse an die vera passung sollen r Exportausstell* Mei esinn 13.30 Uh and. Dauer 2 5 entlichen Ha Uung von Zah zum Gegenstand veränderten Um 788 nach einer Mittei ung in Stutt eisterschaftsspiele: 7. 1 ö an nent ien allem an die ve nd haben. Hierbei i ministeriums itteilung d 1 gart GY Rot i sspiele: TSG 1862 Weinhei der Stre 4 entlich det ie vom Reichsgeriel rbei ist vor stri ms auch die Fi es Wirtschaft in Weinhei 2 Weinheim e Leh gericht wei or strie, soweit sie 1 irmen de schakts Sd 98 heim, Sd Le den der a Der re von dem Wegfall d eiter gebil- faßt sind it sie im Veredelun r Textilindu- Schwet Seckenheim in Leut utershausen See er Geschäfts- ausländis Gelegenheit hab Ssprogramm er- etzingen— VII. N ershausen, 18h net 8 E 7 usländischen Interessenten: ihre Erzeugnisse Feu ide enn— 80 N in Schw stel it ö i Artikel 78 un Se zu zeigen. 1 0 Uhr). Ketsch in Hocken. der AF L. a nister kö— 5. all: Phöni 8 ger Zeit ö r Ateli Landtags ei 5 Ur heim au i Mannheim 5 Sung 988 8 5 Verletzung 9 mehr 1 3585 Zweidrittelmehrheit, die 3j 3 dem Phönix-Platz, 15 8 Vier. a 10 D i r 878 ines Gesetzes od er Verfas- der ie Hälfte der sit, die jedoch Forisei Fäh— As Feudenheim ar Uhr. Viltdte hab ö oder 1 Aer e Schwe- B muß e Mitglie- Gegen d Artikel 88 Zung und Schluß 110 3 Uhr). eim an der Altripe häten 2 . r Wohlfahrt en Sicherhei erfassun 5 ießt. en die Ano 5 ckey: MSG l r ee e ee e der zeseteliehen ftellederraf aer, ö ragtnsase ce erde Vertüeungen; Die G Artikel 85 daieg g ge v Nana maar werden. gerichts d n Mitglie aggabe a der Betr Die Gemei ö 3 8 Hei 5 N Ma a ö 5 8 Antrag auf Erhebung d l 8 guender wenn eee oe be der ecke iger e 1 e baetrsersdenlen 3 Ge wiese(9.30 n Cermania-Plats Ren Schaden a mind a g der eln ehrhei 8 u 1 f anrufen. aben 2 5 5 1 ö F 3 muß die er e abgegebenen Sültiger von zwel barkeit 85 Richter der Verwalt 1 Angele das Recht der Selbstve* Verbandsspi Mi ae. werden Beschliegt icen Stimmen 30 enteprechende e 8 der Gtertee Vor Kr h gcdentsch ee ee ö ert die fü n. Der Be- kö erige A. ende An 6 8 Artikels ichen Re setze. V e Oberliga: Herfo Zen vorgeseh e für Verfassungss e- können Geset enderung der V Wendung. den allgemei Selung der si e, Lor KV Karlsruh, ga: 1. FTC Bam 5 055 1 ene Mehrheit. E gsänderun- Verfa etze, durch die Besti erfassung E. 5 Artikel 89— einen Fragen sind si e berühren- Bezi ruhe, 1860 München mberg- ichlagna 1 er Haupt Er kann bi ssung durchb estimmunge s wird ein St 5 ie Gemeind sie zu hö ezirksklasse M 1— SV Fürtn 95 Stimmenm auptverhandl. 5 is zum schloss rochen wü agen der besteh aatsgerichtsh 5 unter ei inden haben in 1 ren. Seh 1 annheim: W IAngehör: 5 ehreit 8 ung mit einf en werder rden, nicht eht unter d chtshof gebildet er eigener V n in ihrem n. Schwetzingen, 8 88 allstadt Die Ankl zurückgen infacher Die.: be- des O em Vorsitz d ildet. Er Auf erantwortu tem Gebiet Ilveshei„ Seckenheim— Segen zuf l klage wird ommen we 8 Absätze 2 berlandesgerich es Präsid gaben wah ing alle öffentli vesheim— Plank 07 Mannhei guf geac 1h dure erden. könn 5 3 1 N 5 gerichts 7 enten 2 rzunehm 5 ren lichen h an stadt, eim, 5 Erhebung erfol h den vor oder nach à en mere Gegenst nd 4 dieses Artikels landesgericht vorges 3 drei vom Ober- nach gesetzlicher Vo en, soweit diese nich eim, Oftersheim— Ka Rheinau— Hocken. art dan isters gten R h änderun and ein Mitglied geschlagene ausdr rschrift t Weinh äfertal, A n eee durch dessen 8 des Mi- g sein. er Verfassungs- 33 3 die vom 1 55 ee zugewiesen sind 8 ie„ Altlusheim— msreich- ssung nicht berü erufung 5 Arti n, sowie aus fünf estellt we er Vorschri er auf Gr asse Nord: zenen 20 Das Nane erührt. oder Die zur Ausfü ikel 84 Mitgliedern, di inf vom Landta Wer- den Gemeind chrift von ande Grund Hohensachs: SG Hemsbach J N re regelt das d 8 liche usführung der G dürf n, die nicht dem L. g gewählten lich nden die Pflege d ren Stellen Leut en, SV Unterflock— T Minister ichtshof esetz über d n Rechtsverord r Gesetze erford en. Für die B andtag angehö en Interessen i er gemeinsch ershausen, SG S enbach- F n D 5 en vorschriften ordnungen und Ver rder- Mitglieder i estellung der richt nören Verwaltung d rer Einwohner aft-⸗ karhausen, SV ulzbach— Victor n Deuts 1 J f 8 1 1 5 i 5 ria Nek. bei f IV. Die G nicht and erlägt, soweit d waltungs- Liste ist vom Oberland hterlichen Bei es Gemeindeverm und die Tus Lütz. Laudenbach— S 1 Besr ö 8 esetzgebun ders bestimme 8 ie Gesetze von mindest esgericht ein Bei Uebert gens. ützelsachsen Schriesheim, 5 1 g n, die Regieru es tag ein 4 ens zehn Nam f ine sind ragung st f Fortuna Edi Fortuna H meister g 8 l ng. ag einzureichen. D en beim Land- 21 Vorkehru aatlicher Auf a Edingen eddeshei a Gesetzesvor! Artikel 79 V. Die R für jede W Der Staatsgerich zielle U ingen zu treffen, d Aufgeben Altenbach spi 5 FV 03 Ladenb m menden rung ragen werd echtspflege ahlperiode n ichtshof wird Veberlastung d„daß eine finan- Krei spielfrei. urg, 80 1 g oder aus d verden von de. 0 Der Staat f eu bestellt den wird er Gemeind i reisklasse Süd: deutschl bracht er Mitte des L r Regie- Die ri Artikel 85 in sgerichtshof ist. 5.. en vermie- Plank d: 1846 Mannhei 1 ht. andtags ei richterlich der Verf ist zuständig i Die G 1 ankstadt(Sportpl. mnheim— Eint: Minister Die B einge- des Volk e Gewalt f a Aug assung vo in den 3 emeinden 5 ennie! platz Necka racht 5 schl 4 es d alt wird im erdem 8 gesehene 8 Wärti werden 1 nheim— 5 arstadt), V en 1 beim Landtag. Btassung über die Gesetze liegt dem Gesetz„ e 5 Ger iges 5 15 auf b 5553 28 brett, es 8 5. Nebech. 10— 1 N. 8 erichte ausgeü es Landtags 2 5 rittels der Mitgli einbarun. einer andere 5 8 2 ohrhof— SG M 5 Sg Mannhei 50 ö Die veirt Artikel 80 Die Ri Artikel 86 geübt. legung der V weifelsfragen über di glieder Garf 8. die staatlicher Ge 2 urch Ver- wynboys, C annheim, FV Brühl m, TV ach die 5 nen n 9 keit ichter der ordentlich hat Geset erfassung. Seine Ent 1 o werden. Di nehmigung be-(Beginn 15 amp Waldhof— Kurpf— Balp.] kauensv 3 262 3. 5 3 4. 72 7. Al Net Kk 6 gent Sesstef werden durch d legekomme- Verden gut eb Gerichtsbar- Da n ntscheidung Udung einer Gemeinde Auflösung oder Plat 15.00 Uhr): erstgen ckarau penden 1 austgeferti den Minfsterpräsi nen gegen i enszeit beste 3 Das Verfahre setzes. einde beda zverein. Vorh, annter Verein 1 5 00 Seelen len 3 Monatsfrist 1 Wehe e 8 18 5228 rede wird durch e e staatsgerichtshof Die Wahl der G rt des Ge- schaften. orher treffen sich die 2. Menn 8 g em Mifai Verkündet. Si en und und nur* 5 sprech emeindeo N 5 1 d 55 Aisterpräs ie werd 0 unter d aus den Grün- 1 end dem f rgane wir Jubila 5 Kana V be eee ene de ae 8 r pie Veraaltane San esc deberden eee e 5 sferstigun zeichnet. a nthoben od r zeitweise ihr 1 5 Artik ndsätzen d.„Wahlrecht na Veran 5 eine F. Mo e e n ber Lanes de Brie a ga ear ele Fee, te de dae eee ae e dee eee ee ge . eschiließt ag die Dri iche Bestimm 5 werden. Di en Verwalt 5 ufgaben 8 Verei 8 auptkla a 5 Die Geset- 5 ring- assi ung einer Alt Die gesetz- amten. altung obliegt d VII 5 ine an den Spiel lasse nehmen ach berenz, ö Setze tre g. ersgrenze f l en Be- Das Fin Endsgieltei pielen teil. Hier dürfte 4 . 5 5 5 8 e Geste Vorläufige Amtsentheb 5 Volkes Beamten sind Sachwalter des All 8 der pfäletschen 80 1 5 155 8) wWeldhot gl t Al ö es Regierun n Tag nach zesetzes eintritt, wi debung, di Das 5 ganzen e Einnah In der F agloch sch. 5 a 5 gsblattes in K der rührt„wird hierd die kraft as Beamte 3 5 mu innahmen und A f r Frauenklass 5 chon feststehen im S . 8 1 g raft 5 rdurch nicht rechtli nverhältnis ist 85 üssen für jede usgaben des St in der q e spielen vier Verei 1 an Die Regler Artikel 81 5 Bei eine 8 be- icher Grundlage auf ötkentlich- und in den St s Rechnungsjahr aates jewel ugendklasse sechs V ereine und] chen Mi en erg! kann g. der ee Veränderung i 5 regeln. durch Gesetz 4e. taatshaushaltsplan ei veranschlagt Weils zweimal 10 MI ereine. Es wird 1 eitserklä„auch im Fall Gerichte oder ih n der Einricht 2 Dieser wird fü splan eingestellt 1. Klassen spi inuten gespiel ird ten. Der PPP e der desjustizver mrer Bezirke Kari die Lan. Artikel 9 durch das 8 tür jedes Rech Wer- ein spielen nach dem k. Spielt. Beide der Zuk Volksabsti Esetz vor sein Landtag be- gen an ei waltung unfreiwilli in die Lan: Die öffentliche 1 K. taatshaushalts, echnungsjahr er Runde der Si 0.-System, in 1 0 imm n er Verki n an ein and reiwillige Ver bür 5 n Aemter sind ommt vor A gesetz festgest Jugend Sieger und Unt„ Ain ge essiert ö der Mitgli ung brin ndung zur vom A anderes Gericht setzun- gern zugänglich nter sind allen Staats- ordentli blauf des R gestellt. gruppe spielt i erlegenen. Di 5 1 glieden Sen, Wenn ei 1 mite, jede ericht oder Entf Befõrd ch. Für die A ats- ordentliches H. 5 Rechnungsiah 1 in 2 Abteilu— 6 1 Die 3 des Landt in Drittel vollen G r eh nur Unter ntfernung fz Srderung entschei stellung und haush l aushaltsgeset Jahrs ein Der sü ngen. A ö. ngeord ags es bea n Gehalts, verfü er Belassung des hisun heiden ausschliegli ushalt nicht 2 oder ein r süddeutsche Ri s bleibt nu„rdnete Volk 5 ntragt. Richt ts, verfügen. 8 des 8g und Leist jeglich Be- ru 5 zustande ein Not- Im Rück inger-Man 5 r, Wenn d Sabstimmun 1 er, die vorsätzli Gesetze. J. ung nach Maßg ng einen Noth„80 kann die Regi ckkampf um die sũ nschafts- Start b mehrheit en n der Landta 5 g unter- ihre Pflicht ätzlich oder 5 S Jeder Beamte k aßgabe der Kraft aushaltsplan a egie- schaft im M. e süddeutsch 1 Canb. J f neut das G g mit Zweidritt das Recht grobfahrlässig Stellen autfrück ann zu den ob; aufstellen. Di an mit Gesetzes- annschaftsrin e Meister- britis 1 esetz Peschli ittel- gegen den Gei zu finden, ver! 5 5 en, wenn e g obersten eines ord 2 ieser tritt mi ürttembergi ringen stehen si ritische 1 a schließt. b eist der V verletzt oder chgewiesen h r seine Befähi rdentlichen H it dem Erlaß Mü gische Meiste sich der ten 0 In der v Artikel 82 5 aben, könne er fassung at. igung Kraft. aushaltsgeset Münster und d. r Tus Stuttgart Ang 5 Volk i Ri n vor d. 5 verstoßen n zes außer h der badisch tuttgart- 1 Meprheift der N entscheidet di 8 Sszogen 3 Dienststrafnof für„ Den Be Artikel 92 Der Landtag kann 5 88015 gegenüber. Den Vorlempt Biche Kang 1 i 5 gültigen 3 8 des Mini 3 Anklage wird ihrer eee ee steht für die Verfolg 1 Regierung e die über den 1 1 knapp 5 die 3 . 1 11 ei 5 en. E räsid 5 re i 5 un 1 5 e 8 n.. 5 3 Pu 8 dulrch Gesetz ger der Volksabstimm hof be atsanwalt erhoben. D sidenten vom ordentliche Recht chtlichen Ansprüche d 89 8 Sten Betrag hinausgeh agenen oder be- seinen b Ex- Europameister Ru 5 nkten und ö 5 8. E aus dem Präside 0.. 8 ee e er ist. beschließen, Zubrod e Ringern Gehrin e 5— une, das St setze, Besold ndesgerichts als Vorsi nten des Ober Di n Artikel 93„ 333 Gehring, Probst, önnen tir aatshaushaltsge ungsgesetze sliedern des L. eee ie Beamten sind 5 Artikel 97 aufbieten müssen, gin und Litters alles d. 8 stimmung statt setz findet keine Lerdler andtags, die v n, drei Mit- vereidige auf die Verf Ueber die v den Mei n, um den versta alles die aust . 2„und eine 8 on diesem gew n. assung zu me erwendug all eister„Münster“ ärkt antreten 5 a eden e vom Justizmini wählt Der Beamtenei n legt der Finanzmini aller Staatseinnah- 5 er“ schlagen zu kö zen und b Aren 83 2 dete renteben e zu be- pflichtung, da 18 umfaßt auch die ve 2„ in dem egen 5 Vergleichskämpfe der R 5 können. bringen. 2 geändert 33 im Wege der Gesetz 3 Entsehe e e gilt a1 1 F 3 Amt gerecht 5 l dem„ der Re- V ee 72 am Sonn- fünfjähr rungsanträge, di m. Jedoch sind z Bestellu im Sinne de er- tische Verfassu alten, die demokr- gsprüfung wird nung. Die Rech- ei ligen 76 Bootsm ergleichskämpfe voll den verletzen, unzi die den Geist d ind Abän- erf ng der Mitgliede 5 Abs. 1. Die tes zu ach ing und die Geset 5585 ird durch Gesetz ech- einen. Auf de annschaften von 3 5 a zen, unzulässi l er Verfas olgt zu Begi r des Dienstst chten, zu befol ze des Staa; 5 geregelt. di f er Gerbermühl 4 Ver- berechne ein Aenderu ig. Die Entschei ssung tags fü zeginn der Wahlperi rafhofs gen und zu verteidi 5 Artikel 98 e Spitzenkönne strecke treffen sich Antra ngsantrag zulässig 1 eidung, ob Wei ür die Dauer d periode des Land-. Artikel en ur Jeberschreitun Rennen wir r der Ruderer. Bei 1 5 e oder 1 auf 9 wird durch„„ Das e e ein Beamter e 555 i Genchmf*„ 5 25„ Werren 8 des La 1 der ee e 5 1 5 öffentlichen„ nm orderlich. gung des Landtags teilnehmen. eier-, Vierer- und 1 Dis Vert. ags der An ne finden diese Besti en und Ge- pflicht itten gegenüber obli ie ihm Artikel 9 g Verfassung k 8 wendung. 8 estimmunge f. f jegende Amts- Ohne Zusti 9 Loui wenn bei 0 ann gen n keine Zrundsàtzli die Veran. 8 1 ustimmun ouis schlu 3 e e ge e eee Files an 2 ee e e fer ee dete Are 8„ ichen Mitglied wei stim in den du Der Rückgri»Dienste der B. 8 icher eitsleistu mmen und 20 Louis er im Sch 5 erzahl des mi menden Fälle urch Gesetz zu b ekgriff gegen de eamte steht. Staates übern ngen zu Laste Tami„schlug sein Wergewicht mitzuwirk n an der Rech e behalten. De n Beamten bleibt g ommen werden n des mi Mauriello 1 einen FHerausford 5 p. AI. en. echtsprechung nicht r ordentliche R vor i 5 Nacht 2 im Titelkampf, der 1 erer aris EE BERA ausgeschlosse echtsweg darf Artikel 100 um 19. Sept. pf, der im der ned NNTNI Das Na n werden. 5 Jedem St 8 schauern im ptember vor 4 ene Munitionss ACHUNGEN 4 s Nähere regelt aatsbürger Vankee- Stadion 1 9 000 Zu- 1 prengun J Aufrut, von x. 7 gelt das Geset gungsberechti und dessen getragen w 5 adion in Ne nur Zur Utärregieru gungen. Auf Anord II. WO ebensmitt 25 f f igten Angehöri 2 versor- urde, in d uyork aus- 5 g he d elmarken für di freies M 1 gehörigen ist ei und verteidigte er ersten edi, Shen. Trupp Werden ab 28 3. 1958 der Mi- Parbe 5 er 93. Zuteilu für die Woche indesteinkomm st ein steuer- rei rteidigte damit sei Runde k. 0 Sung tionsspren ppenübungsplatz Oft 1946s auf dem grüu der in der 93 ngsperiode. Gülti vom 23. bis 29. Sept. 1 en zu belassen reich. Der K it seinen Titel e. dahm h. gungen d Oftershei 1 grün, der 3, Zuteilun gültig nur für die St pf. 1846 n und ampf dau tel erfolg- 8 gen finden durchgefünrt. Di m Muni- bra Kartoffelkart gsperiode geltend adt Mannheim. Aufruf v. 0 neun Sekund erte zwei Mi Hilfe Freitag in 5 am Montag 1 Sprengun- grüne un, der Fischkart en= Eiegelrot, der 85 TLebensmittelkarten n der II. Woche der 93 b den.(dana) inuten 9 Sicherheitsgrür Zeit von e e 8 m Untergrund, d en= ziegelrot, d gewerblichen Zulagekart vom 23. bis 29. Sept. Zuteilungsperiode, d und Anfragen 4 enden. 1 hr statt der Krankenb„der Tageskarten= wei arten Käse-Ab 9. September 1948. k e erbitten wi nachstehende nden wird daher 1 du Zutei erechtigungsschei 5 weis mit 1 schnitte Kik 4 u, Kommen auf die adenlokal. O 7 ir schnellstens zurig für ö mit 1 ie Sel Klet Klle scheine= lachsfarbig. 1 2/56 je 625 8 Käse 5/3 und K. Jad. 5 e der Pelze Wird 24(Kunststraße) e gesperrt und chen Verkehr bi nder Begren- 6—1 1—3 K Igd F 7 kür die Altersgruppen v zur Ausgabe, das Sind ir suchen eine lei gewarnt. Richard or An- TAUSCHGESUCH en Straß e eien auf weiteres R. 36 610 1018 f. 18 S 5 Set WMü 10 125 C. on 3 Jahren ab in(Elektron, U eistungsfähige Spri Kunze. Bi E n erklärt: Brot.18J 93 ü Mannhei sgesamt H„Umschmelzlegi pritzgleßerei iete NSU Qui 5 l Schwetzingen— 8 ärt: Nor- W.-Brot 8 3 9 eim, den 20. Sept erstellung unse Slerung) zur seri rei mit uick, 125 cem 5 ung der Straße 5 von Nähr 11 5 600 1200 2000 1000 1 Städt. 1 ene e Spezialwerkzeu res genehmigten 11 5 11 Anh. u. Schreibm. — CCC i blüchtlings- u. Evakul s- und Wirtschaftsamt e o erden neue, ke Hardtbach— bis zur Reilinger Autobahn und M 6 0 50 8 5„ und Ernsbach ulertengepäck aus Künze 8 unter Nr. P 24 and und für Ex riedens- ut. CGelio, Ang. unter Nau Relli ger Brücke, Süden: argarine 50 100 300 5 250 250 25 8 Mannhei Beim Stadt ünzelsau 60 an die G Export. Angebote Nr. 2350 3„ Untel N mannsweg— Inger Brücke bi Süden: Butter„„ 300 250 250 900 8 Mannheim-Neckarstag lt. Wohlfahrtsamt in wer k 1 eschäftsst. d. B Trock. d. G. dle Chri bi esten: Fuhrmannsw c 250 300 300 125 2 100 200 300 250 2 immer noch ein 25 t. Mittelstraße 42 3 ann sich erinnern? d. Blaktes: ckengleichricht 16 8 5 9— 5 15 15 1 11 d 5„ lagert abends 6 ern? Am 8. 220 V, M er en alle Betreten 8 Südausgang 8 Vom Hagdt⸗ Elen 300 125 125 125 75 150 200— Flüchtlingen aus 75 es Gepäcks, das Haf r, wurde ei amstag, 19. 1. 19 2„Markenfabrikat, fe Zeit wird 3 Se b en Vor dem Voll JVC 2— 5— 100 8 Frühqahr 1945 in 3 und Umgebun. St enbahnstraße 15 Mann an der Haltest. 93 tausch. geg. 120 V.. reinig der Absperr lermit gewarnt. De in vorgen. Zu milch 5,2 5, 3,5 1 1 1— 93,75 125 62,5 1 blieben war, r Stadt Künzelsau li 5 trecke Waldhof-M berg), der Straß. ögele& Schei überrum .. ker 35,25 3,25 3,5— 5 3 tü„ zur Abholun liegen ge- die Straß annheim, v. traßenbahn- nomag-⸗ id, Ha- Sti Weinheim. ist unbedingt n Anordnungen K 0 53 2 8. 2 5 5 mer. Ferner bef mg durch die Ei ˖ genbahn durch ein. orm Einsteige ag u., Chev mmen den 11. Sept gt Folge zu leist artoffel 8 2 8„„ fahrtsamt 1 efindet sich bei 5 iSen- ung Waldhof ein, gleichfal igen in Spezialw, rolet- m Erfassung u ptember 1946. D sten. Kaff 300 1250— 8 1 mt in Mannhei im Städt. Wohl- Verlet kommendes talls aus Rich- nei erkst., Mann- en ere 5 d Besei Der Landrat. ee-Ersat 8 3000 3000 7000 e Schule, C 6, 21 eim, Kurfürst-Friedri etzt. Der 1 4 Kraftfahrze 8 eim, Uhla 5 N. Zur restlose seitigung von F Fische. 3000 500 1250 2000 5 Ernsb„Zimmer 9, das G ürst-Friedrich- fiersestellt aim Stadt. Krank ug schwer Tausch ndstr. 25. dach alt VVFFVVFFF 77.7...—— n N seh(Württemberg) evak Spaek von nen. Vrnand auge en 0 4 T Schienen dürfte n Blindganger nne et noch Stadt- und bials- Grieg„„ 500 500 5„. Die Eigentümer die nierten Baannhel⸗ es Vals Schilgerung der nah Augenzeugen lan u. 18er, 400-4, kunft d ö. und Munition ergeht lagernden od. 100 100 100 55 5 5 niert ietgtmeis 4g Gepäckstücke de Geschäfts- Gefl. Zuschr, unt„ Einzelheiten e 2 Teschienen d a n en Aufforderung. bei A an die Be- Trock o 5 1 85 er 1946 an den 8 ufgefordert, bis 31 5 Aktsstelle d. Blatte Nr. P 2524 f an r, 5,45 lang, 2 T. U f Sant rung. kfinde en-Gemũse 8— 8 5 zusprechen. N genannten Stell wer übern. f. ei 8. Schienen 2 a r 5 zeiprisidium 5— Munition jeder 5 l——— 100 100 Städt. W ach Ablauf diese Stellen vor- fach F. ein Uhren- Bü 5 jan 18er, je 2,0 mahm e annheim, Abt. 8 dem poll. Schokolade-Nährt. 2„„ 2 9 olzahrtsart über das Frist wird das u gesch. Goldarbeiten Ebert ert e g. Osw Eschelbach, mend an N 5 ie Octer e Zim. 107 Eintreffen. Li rank, Crape-Fruit, Tr t anderweitig verfügen s nicht abgeholte N r Reparat.? Ang. u stätten! Wenn sie ei 8 Lorettostr. 65 f nden f rte 0 31, Apparat 8131 lich(Sam- zubewan Lieferabschnifte aus 8 ockenobst: Wird auf 1 f. 2498 r. 03906 an d. 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Speisera ptember 1946 en wird 181 Uer, Bürger- t. 85 gaben in engli e e neues inkellerun ei e e JV 3 f 1 Ge begkef nchs i stadt eir e VVT e etrlebsrätevollvers a Bopp& Reuther ei VV—ü ‚!—«« Geldbeutel m, inhalt 1 Die Antra ragen wer- 13 rung von Wi eln. Das ord eh. ordnung: 1 sammlung einb Sine Er. Atlas pier kauft jed Eheri Inhalt u. 8 t. J zehn Tage vor d ge müssen weni zufig abge: nterkastoffel 5 rdentliche B 5 N 1. Gegenwärti berufen, Tages- zu kf. ges Posten 5 jeden ring am Di Tri 1 3 tens schlossen. 1 n wird mit estellverfahr 8 Nordbaden rtige Ernäh 8 ges. Gg. Ebert 1„ mögl. 5. um 10 17. 9. rümm bei dem paßbuü em beabsichtigten 2 genommenen Die Bestell mit dem 21. Sept ren für v. unter besonder wrungslage in Darmstadt bert, Mindestmenge 8. J. 8 1A 2 N. L 5 inn Bez Bestellabsch Iigeschäfte hab September 1946 vor- on Mannheim. Refer erer Berücksichti Fuhr Heinrich- 3e Torfit- ſJoren. G. 2 ver; ittwo werden nach 5 einlaufen, Die Paßantra 1 zugscheine. Verbr. mitte bis 24. 9. 1 en die nachträgli or irt eferent Kollege B lehtiguns uhr Straße 33. 2455 11 erke. Bremen-Heme b. F eg, Bel. abzug, àbstü 80 büro der Militär erprüfung vom deutsch räge einen Gebrauch aucher, die von der 946 abzuliefern u ich an- Konsum tsver band.. 2. Di eppner. Gar- Eisenfässer, gebr 8 Hagen. Kin undbüro. 06371 stürzt 8 regierun 5 chen Paß- lerung e gemacht, und si er Einkellerun n und erhalten Ernz genossenschaft 2. Die Aufgaben d Sut ern, n Kal aber 2236 d.-Strickwest ame nur Pässe für wichti g vorgelegt. Es werden Bestell ntschlossen haben, k sich erst nachtreé Ss möglichkeit bi rnährungskri en in der ge 5 7 h., zu kauf. ges EN 7 grau e. blau-. 8 8e 1 2 75 5 7„könne träglich zur sher KO rise. Referent gen wärtigen Ang. u. F 7 5 TLAULEFEN 5. auf d. Wege Pü⸗ migt, die in drin ge Geschäftsreisen geneh i für Einkellerun n erst ab 14. Okt Tartoffeleink nsumverein ent Kollege Sier. 783 an ARE- f rer-Schul 5 5 Je 5 5 per 194 inkel- nun Mannheim. 1 rakowsky, SUT Weiß. Spi f b. Deides- 11 Schaft liegen. Pe gendem Interesse de 8 ellen der Ronsum Sskartoffeln aufgeb 85 6 nachträglich Sspunkte k Weitere 7 5 Stuttgart- 8 Spitz, amer heimer St jordani i 5 önliche R r Wirt- zestellverfahr genossenschaf en und zwar 1 8 vollzähli„können beantr agesord- Tübinger Str. 70. Seh.„Ons. 8. am Sa. 1, nie nicht e 8 eisegründe werd bisher. W. en für Einkeller t oder der Fir n den Ver- Ob iges Erscheinen al agt werden.. U oRMIG-Zei 7. 70. 2475„ entlauf. Bringer Sept., Verloren seine PDF CC ungskeartogteln pieidt denn Schreiber. Das leute der gesamten aller Betriebs täte und o Beides ue, 15 g 5.. eist en„Berechti on Einkelleru dann das glei 5 wird gebet mten Mannhei e und maschine fü. Metz, Ti„Karl Funk, e zugeb. b. bd Ul mand fehr in— 23. September 1946 an ni liefern ver gungsschein“ ausst ngskartoffein beim gleiche wie RM 3000 en. imer Industrie vorberei 1 Arbeits- Schw jerzuchtanstalt unk. Käfertal-Ssüd beabsi der amerikanis angelegenheiten im nie- Septemb mag, kann diesen ellen ließ, der Er, Erzeuger sich 8— Belohnung! 1 0 25241 ereitung zu kauf.“ chwetzinger Str Diedesfelder St 5 absich hen Milits Gebaude er bis 3. 0„Berechtigu zeuger aber ni September 19? In der Nacht od. zu mieten Vor Ank 169. Briefm r. 19. ents chen kann 52 5 litärregierun toffelkarte Oktober 1946 bei ngsschein“ in d nieht zu F er 1946 erfolgte 1 vom 16. /17 Ang gesucht. W. gewarnt appe m. Aus wei prec 5 Oberbürgermeiste 8g Vorspre- ummt. diesen bei sein ei gleichzeitige er Zeit vom 23 irma Richard Ku im Ladenlokal 5 ngebote unter P 24 Jg. Jagdhund am 14. 9. v usweis lich 1 5 252 WI auschen. Mannhei er Kar n r Rückgabe seine Einbruchsdieb nze, Mannheim, 0 der an die Gesch 59„Bucks“ h., a, d. NM. 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