1946 . lotoren auf der Mann- 00 Uhr), iften in Mann. heim, . —FSY eulen. heim; eim in Sana- Udürn; beim inn der Aarau- unheim ed; 88 im; Ty n; TS zen in Mof in im; Sd ecken; eld— heim. Hohen. inheim. nheim; Mann; eld im“ ute auf rennen stehen statt), „ Weiß zerte Gast- Bruno Karl ioline), t(Vio- Freund g Faß tt am: ember März, s Kon- ompo- . Auf- ven 6. inkon- rak(. Liszt nzert). tersen, c hosta- n An- sonn- ontags intags · nzerte ersten vorben erech · es für hier- einem geben. . Sep- tellen. 5 ssheim 2479 Wall- 514 65 06556 NM NN N H E IM E R Z E IT Uu N d G-SOoNDER-AUSGRBE Städt. af Hatlessdfeng“ Mannbelm Dienstag, 1. Oktober 1946 Verkaufspreis RM 0.15 — 0 bie drei Freigesprochenen Schacht war lediglich nach den ersten zwei Anklagepunkten angeklagt und ist nach beiden freigesprochen worden. Der Gerichts- not hat angeordnet, daß er vom Gerichts- marschall entlassen werde. Der Gerichts- hof entschied, daß er seiner Eigenschaft als Firtschaftsminister und Bevollmächtigter für die Kriegswirschaft zu der Finanzierung der krühesten Phasen der Aufrüstung Deutschlands beigetragen hatte, daß er je- doch dem Angriffskrieg ablebnend gegen- überstand und im Jahre 1937 von diesen beiden Posten zurücktrat, als es klar wurde, dab Hitler dem Kriege zutreibe. Der Ge- nichtshof hat entschieden, es sei nicht über einen vernünftigen Zweifel hinaus erwiesen worden, daß Schacht von den Angriffs- planen Hitlers wußte, als er das Aufrüstungs- programm in seinem Anfangsstadium unter- stützte. In diesem Zusammenhang sagte der Gerichtshof:„Schacht war bei der Planung der nach Anklagepunkt 2 besonders ausge- führten Angriffskriege nicht beteiligt. Seine Beteiligung an der Besetzung Oesterreichs und des Sudetenlandes(die nicht in der Anklage als Angriffskriege aufgeführt Wer- den) war derartig beschränkt, daß sie nicht als Teinahme an dem unter Anklagepunkt 1 genannten gemeinsamen Plan zu bezeich- nen ist. Es ist lar geworden, daß er nicht zu dem inneren Kreise um Hitler gehörte, der am engsten an diesem gemeinsamen plan beteiligt war. Er wurde von dieser Gruppe mit unverschleierter Feindseligkeit betrachtet. Die Aussage pHeers zeigt, daß Schachts Verhaftung am Juli 1944 eben- sosehr auf Hitlers Feind, Schacht beruhte, die auf dessen Haltung vor dem Kriege zurückzuführen war, We zut dem Verdacht seiner Teilnahme an dem Bombenattentat. Die Beurteilung des Tat- bestandes gegen Schacht hing demnach von der Annahme ab, daß Schacht tatsäch- lich von den Angriffsplänen wußte. Von Papen ist nach der Entscheidung des Gerichtshofs nicht schuldig, seine Ent- lassung durch den Gerichtsmarschall ist angeordnet. Er war nur nach den Anklage punkten 1 und 2 angeklagt. Am 16. Juni 1934 hielt er eine Rede, in der er gegen die nationalsozialistische Schreckensherrschaft Stellung nahm. Nach dem Föhmputsch wurde er verhaftet, zwei seiner Mitarbeiter wurden ermordet. Im Juli 1934 wurde er zum Gesandten in Oesterreich ernannt und trug dazu bei, die Stellung der Nazipartei in diesem Lande zu stärken. Seine öster- keichische Politik führte zum Vertrage vom II. Juli 1936, der scheinbar freundschaft liche Beziehungen ischen Deutschland und Oesterreich wiederherstellte. Er bot dann seinen Rücktritt an, doch wurde sein Gesuch abgelehnt. Im Jahre 1938 wurde er von seinem Posten als Gesandter in Oester- keich abberufen und bereitete die Bespre- chung zwischen Hitler und Schuschnigg vor, die am 12. Februar 1938 zu Berchtes- gaden statttand. Das Beweismaterial hat nicht erwiesen, daß er der gewaltsamen Be- setzung Oesterreichs zustimmend gegen- übergestanden hätte. Nach dem Anschluß zog er sich ins Privatleben zurück, bis er im Jahre 1939 zum Botschafter in der Tür- kel ernannt wurde. Der Gerichtshof hat er- klärt:„Laut dem Beweismaterial unterliegt es keinem Zweifel, daß das Hauptziel von Papens als Gesandter in Oesterreich darin bestand, das Schuschniggsche Regime zu onterhöhlen und die österreichischen Na- zis zu stärken, um den Anschluß herbeizu- kühren. Um diesen Plan durchzuführen, hat er Sowohl Intrigen betrieben als auch Dro- hungen gebraucht. Das Statut hat jedoch solche Verletzungen der politischen Moral nicht als verbrecherisch bezeiehmet. Fritzsche hat der Gerichtshof für nicht- schuldig im Sinne der Anklage befunden und seine Entlassung durch den Marschall des Gerichtshofes angeordnet,. An der Spitze der Imlandspresseabteilung beaufsichtigte Fritzsche die deutsche Presse und hielt Pressebesprechungen ab. Er War Dietrich untergeordnet und Dietrich stand seinerseits unter Befehl Goebbels, Fritzsche leitete nur die ihm durch Dietrich übermittelten In- struktionen an die Presse weiter. Fritzsche wurde im Jahre 1942 Leiter der Rundfunk- abteilung. Diese war eine der zwei Abtei- ungen des Propagandaministeriums. Er nahm an Planungsbesprechungen keinen An- teil, Es liegen keine Beweise dafür vor, daß er die bei diesen Besprechungen erfolgten Intscheidungen kannte. Die Anklage hat be- hauptet, daß er zum Begehen von Kriegsver- brechen aufgehetzt hat. Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, daß seine Reden nicht zur Verfolgung oder Ausrottung von Juden aufkorderten und daß keine Beweise vorhan- den seien, daß er von der Vernichtung von Juden wußte. Er versuchte zweimal die Ver- öfkentlichung des antisemitischen Blattes Der Stürmer“ zu unterdrücken. gkeit gegenüber gegen 12 Angel Sieben Angeklagte zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt Schacht, Papen und Fritzsche freigesprochen- Sechs Angeklagte in allen vier Anklagenunkten schuldig befunden Das Urteil des International Zum Tode durch den Strang wurden verurteilt: Hermann Göring. Ioathim v. Rihhentron. Aifred Rosenberg, Ernst Kaltenbrunner, Iulius Streicher, Mans Frank, Wilhelm Keitel, Wineim Frick, Fritz sauckel, AIfred Jodl, Arthur Seyss-Induart, Martin Bormann. Zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt: Rudolf Res, Walter Funk, Erich Naeder. en Gerichts Zu 20 Jahren Gefängnis Baldur von Schirach und Albert Speer, zu 15 lahren Gefängnis Kenstantin von Neurath, zu 10 Jahren Gefängnis Karl Dönitz. Göring Göring wurde in allen vier Anklage punkten für schuldig befunden. Der Ge- richtshof wies auf seine Verbindung mit der Besitzergreifung Oesterreichs und der Tschechoslowakei und die hierauf folgenden Angriffskriege hin sowie die führende Rolle, die er in der Nazi-Bewegung und bei den unter dem Naziregime begangenen Verbre- chen spielte. Der Gerichtshof erklärte: Göring war oft, ja tatsächlich fast immer die treibende Kraft und wurde nur von sei- nem Führer übertroffen, Er war die aus- schlaggebende Persönlichkeit bei den An- griffskriegen sowohl in seiner Eigenschaft als politischer wie auch als militärischer Führer. Er War richtunggebend für das Sklaven- arbeiterprogramm und er war der Urheber des Unterdrückungsprogramms gegen die Juden und andere Rassen im In- und Aus- lande. Alle diese Verbrechen wurden von ihm offen zugegeben. In einigen Fällen be- stehen vielleicht Widersprüche in den Zeu- genaussagen, aber im großen ganzen ge- sehen sind seine eigenen Eingeständnisse mehr als genügend und weitreichend, um seine Schuld zu beweisen. Für diesen Mann läßt sich in dem gesamten Material keine En! huldigung finden. Rosenberg war der Ideologe der Nazi- partei, Chef des Amtes der Auslandsange- legenheiten der Nazipartei und Reichsmi- nister für die besetzten Ostgebiete, sowie Chef des Einsatzstabes Rosenberg, der mit der Plünderung von Kungtschätzen in den eroberten Gebieten befaßt War. Er wurde nach allen Anklagepunkten für schuldig be- funden. Der Gerichtshof entschied, daß er inn seiner Eigenschaft als Chef des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten der Partei der Führer einer Grganisation War, deren Agenten in allen Teilen der Welt Naziintri⸗ gen betrieben, sowie daß er zusammen mit Raeder und Quisling einer der Schöpfer des Planes kür den Angriff auf Norwegen se- Wesen ist. g Mit Bezug auf seine Verwaltung in den esetzten Ostgebieten erklärte der Gerichts- ine Ernennung zum Reichs- taten Ostagbiete am 17. am Rosenberg die Oberherr- schaft über diese Gebiete. Er hat bei der Formulierung der Germanisierungs-, Aus- peutungs- und Sklavenarbeiter-Politik mit- geholfen sowie bei der Ausrottung der Ju- den und der Gegner der Naziherrschaft, und er schuf die Verwaltung, die sie durch- führte. Er nahm an der Besprechung vom 16. Juli 1941 teil, bei der Hitler erklärte, daß man der Aufgabe gegenüberstünde, den riesigen Kuchen unseren Bedürfnissen entsprechend aufzuteilen, um in der Lage zu sein: I. ihn zu beherrschen. 2. ihn zu verwalten und 3. ihn auszubeuten,“ und bei der er andeutete, daß ein rüeksichtsloses Vorgehen in Aussicht genommen sei. Am nächsten Page erklärte Rosenberg, daß er das Amt annehme. minister fiſy Juli 1941 b Rosenberg wußte Bescheid über die hru- tale Behandlung und den Terror, denen die Völker des Ostens ausgesetzt waren. Er gab Anweisung, daß die Haager Regeln für die Landkriegsführung in den besetzten Ost- gebieten nicht anzuwenden seien. Er wußte Bescheid über die Entblöhung der Ostgebiete von Rohmaterialien und Nahrungsmitteln, die nach Deutschland gesandt wurden, und beteiligte sich aktiv daran, er erklärte, daß die Ernährung des deutschen Volkes auf dem ersten Platz auf seiner Liste der an den Osten zu stellenden Anforderungen stehe, und daß das Sowietvolk werde. Seine Anweisungen sahen die Ab- sonderung der Juden, und zwar als Endziel im Ghetto, vor, Seine Untergebenen begin- gen Massenmorde an quden und sein eigenes Berliner Büro setzte seine Zivilverwaltung im Osten davon in Kenntnis, daß es notwen- dig sei, den Osten von Juden zu reinigen. Ribbentrop, Hitlers Außenminister, wurde nach allen vier Anklagepunkten für schuldig befunden, Der Gerichtshof erklärte:„Ribben- trop nahm an allen Angriffshandlungen der Nazis von der Besetzung Osterreichs bis zur Invasion der Sowjetunion teil. Obwohl er persönlich mehr mit der diplomatischen als der militärischen Seite dieser Aktionen befaßt War, War seine diplomatische Tätig- keit so eng mit dem Krieg verbunden, daß der Angriffscharakter der Taten Hitlers ihm nicht unbekannt bleiben konnte. Auch bei der Verwaltung der Gebiete. deren Kon- trolle Deutschland durch widerrechtliche Invasion erworben hatte, unterstützte Rib- bentrop die Durchführung verbrecherischer Pläne, insbesondere solcher zur Ausrottung der Juden. Außerdem gibt es mehr als aus- reichendes Beweismaterial, daß Ribbentrop völlige Uebereinstimmung mit allen führen- dhen Lehren des Nationalsozialismus zeigt, sowie die Tatsache, daß seine Zusammen- arbeit mit Hitler und mit anderen Ange- klagten bei dem Begeben von Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor- behalflos War. Ribbentrop hat Hitler so Willig bis zum Schluß gedient. weil Hitlers Politik und Hitlers Pläne sich mit den eigenen deckten.“ Mit Bezug auf seine Beteiligung an der Verfolgung der Juden sagte dex Gerichts- hof:„Er spielte bei Hitlers Endlösung des Judenproblems eine wichtige Role. Im Sep- tember 1942 befahl er den bei verschiede- nen Vasallenstaaten der Achse akkreditier- ten deutschen diplomatischen Vertretern, die Deportation der Juden nach dem Osten zu beschleunigen. Im Juni 1942 verlangte der deutsche Gesandte in Vichy von Laval die Auslieferung von 50 000 Juden zur De- portation nach dem Osten. Am 25. Februar 1943 beschwerte sich Ribbentrop bei Musso- Jini über die Langsamkeit der Italiener bei der Deportation von quden aus der italienischen Besetaungszone Frankreichs. Am 17. April darunter leiden, Unaten Frick 1943 nahm er an einer Besprechung zwi- schen Hitler und Horthy über die Depor- tation von Juden aus Ungarn teil und teilte Horthy mit, daß die quden entweder ver- nichtet oder in Konzentrationslager ge- bracht werden müßten. Im Verlauf dieser Besprechung hatte Hitler die Juden mit „Tuberkelbazillen“ verglichen und erklärt, daß sie zu erschießen seien, wenn sie nicht arbeiten.“. Keitel war Chef des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht. Der Gerichtshof ver- urteilte ihn unter allen vier Punkten der Anklageschrift. Seine Rolle beim Planen und Führen aller der von Deutschland durchgeführten Angriffskriege wurde fest- gestellt. Des Begehens von Kriegsverbrechen wurde er für schuldig befunden, weil er die Anweisung erteilte, daß Fallschirmtruppen dem SD. zu übergeben seien, weil er Hitlers Kommandobefehl benützte, der die Tötung von„Kommando“-Truppen befahl, weil er den sich auf die rücksichtslose Behandlung von Sowietkriegsgefangenen beziehenden Befehl erließ und weil er an Hitlers Plan für die Ermordung polnischer Juden und Intellektueller beteiligt war. Der Gerichts- hof verwies auf seine Antwort auf die Ein- Wendungen des Admirals Canaris bezüglich des die Sowietgefangenen betreffenden Be- kehls, in welcher er sagt:„Die Einwendun- gen entspringen den soldatischen Aufassun- gen von ritterlichem Krieg. Hier handelt es sich um die Vernichtung einer Weltan⸗ schauung. Deshalb billige ich die Maßnah- me und decke sie.“ Er wurde für schuldig befunden, die Annahme des Kommissarbe- fehls dringend empfohlen zu haben, der die Erschießung gefangengenommener russi- scher Kommissare anordnete, und den Be- fehl erteilt zu haben, Angriffen von seiten der Zivilbevölkerung im Osten auf Solda- ten dadurch entgegenzutreten, daß 50 bis 100 Kommunisten für den Tod eines jeden deutschen Soldaten zu töten seien. Er wurde weiterhin auch der Heraus- gabe des berüchtigten„Nacht und Nebel“ Erlasses für schuldig befunden, welcher be- fabl, daß Leute, die des Widerstandes in den besetzten Gebieten beschuldigt oder verdächtig waren, jedoch nicht sofort ge- tötet wurden, nach Deutschland zu über- führen waren und in solcher Weise behan- del werden mußten, daß deren Familien über ihr Schicksal nichts erfuhren, son- dern die entsetzliche Marter der Ungewig- heit und Unkennnis erdulden mußten. Wei- terhin wurde er für schuldig befunden, Kriegsgefangene in der deutschen Kriegs- industrie und Einwohner ęroberter Gebiete zur Arbeit am Alantikwall eingesetzt zu haben. Der Gerichshof sagte: Es bestehen kei- nerlei mildernde Umstände. Höhere Be- fehle, selbst wenn sie an einen Soldaten er- gehen, bedeuten keinen Milderungsgrund. Einspruch der Sowietunion Nach Beendigung der Verkündung der Urteile machte Lorqrichter Lawrence fol- gende Ankündigung: „Die sowjetische Delegation weicht von der Entscheidung des Gerichts ab, Schacht, Papen und Fritzsche freizusprechen und daß die drei Angeklagten hätten verurteilt wer, den müssen. Ebenso weicht die sowjetische Delegation von dem lebenslänglichen Ge- fängnisurteil gegen Heß ab, der zum Tode hätte verurteilt werden sollen. Weiter hätten OR W, Generalstab und Reichskabinett nach der Meinung der sowjetischen Richter als verbrecherische Organisationen verurteilt werden sollen.“ Jodl wurde vom Gerichtshof nach allen vier Anklagepunkten für schuldig befunden. Er war beteiligt an dem Anschluß, an dem Angriff auf die Tschechoslowakei, an der Invasion Norwegens, an der Planung der Angriffe auf Griechenland und Jugesla- wien, an der Vorbereitung von Angriffs- plänen für Rußland, er erließ den Kom- mandobefehl, paraphierte einen Entwurf der Anordnung zur Beseitigung von So- Wjetkommissaren und ordnete die Eva- kuierung von Menschen aus Nord-Norwe- gen an sowie die Niederbrennung ihrer Häuser. 30 000 Hauser wurden beschädigt, in Kürze lautete seine Verteidigung:„H- herer Befehl“. Der Gerichtshof hat erklärt: „Die Teilnahme an Verbrechen dieser Art ist noch nie von irgendeinem Soldaten ver- langt worden, und er kann sich jetzt nicht hinter einem Schein verlangen nach militä- rischem Gehorsam um jeden Preis als Ent- schuldigung für diese Verbrechen verber- gen.“ Frick war als der führende Naziverwal- tungsspezialist und Bürokrat bekannt. Er war bis zum Jahre 1943 Reichsinnenminister und danach Reichsprotektor für Böhmen und Mähren. Von der in Punkt 1 enthalte- nen Anschuldigung der Verschwörung wurde er freigesprochen, jedoch aller ande- ren in der Anklageschrift enthaltenen An- schuldigungen für schuldig befunden, Der Gerichtshof sagte mit Bezug auf die Kriegs- verbrechen und die Verbrechen gegen die Humanität, für die er verantwortlieh War, das Folgende:„Immer ein wilder Antisemit, entwarf, unterzeichnete und wendete Frick zahlreiche Gesetze an, die den Zweck hatten, die Juden aus Deutschlands Leben und Wirt- schaft auszuschalten. Seine Tätigkeit schuf die Basis für die Nürnberger Gesetze und er War bei ihrer Durchsetzung tätig. Er War verantwortlich für das Verbot, auf Grund dessen Juden zahlreiche Berufe nicht aus- üben konnten, und für die Einziehung ihres Besitzes, er unterschrieb 1943 nach der Mas- senausrottung von Juden im Osten einen endgültigen Erlaß, der sie„aòuberhalb des Gesetzes“ stellte und übergab sie der Ge- stapo. Diese Gesetze ebneten den Weg zur „Endlösung“ und wurden von Frick auf die einverleibten Gebiete und gewisse besetzte Gebiete ausgedehnt. Während er Rei protektor von Böhmen und Mähren War, wurden Tausende von Juden vom Ghetto in Theresienstadt in der Tschechoslowakei nach Auschwitz überführt, wo sie getötet wurden., Er gab einen Erlaß heraus, der ein besonderes Strafgesetz für Juden und Po- len im General gouvernement enthielt. Als Oberste Reichsbehörde in Böhmen und Mähren trägt Frick allgemein die Ver- antwortung für die Unterdrückungshand- jungen in! diesem Gebiet vom 23. August 1943 an, Wie z. B. die Terrorisierung der Einwohner, Sklavenarbeit und die Deporta- tion der Juden nach Konzentrationslagern, zum Zwecke der Ausrottung. Es ist richtig, daß die Pflichten Fricks als Reichsprotek- tor wesentlich mehr eingeschränkt Waren Als die seines Vorgängers, und daß er keine gesetzgebende und persönlich nur be- schränkte vollziehende Gewalt im Protek torat hatte. Nichtsdestoweniger war sich Frick der damals angewandten Nazibeset- zungsmethoden in Europa, insbesondere hinsichtlich der Juden, völlig bewußt, durch die Annahme des Amtes des F Frotektors übernahm er für die Dur rung dieser Methoden in Böhmen und Mah ren die Verantwortung. Während des Krie- ges unterstanden Frick Privatkliniken, Krankenhäuser und Irrenhäuser, in Wel chen der„Gnadentod“ zur Anwendung kam, der an einer anderen Stelle dieses Urteils beschrieben ist. ES war ihm bekennt, d. geistig defekte, kranke und altersschwache Personen, nutzlose Esser“ systematisch umgebracht wurden. Beschwerden über diese Morde erreichten ihn, jedoch tat er nichts, um ihnen Einhalt zu gebisten. In einem Bericht der Tschechoslow 50 Kommission für Kriegsverbrechen wird ge- schätzt, daß 275 000 geistes- und alters- schwache Personen, für deren Wohl er ver- antwortlich war, dem Morden zum Opfer kielen.“ Seite 2 Dornen Dienstag, 1. Oktober 1946 Verbrecher gegen die Menschlichkeit Zum Tode durch den Strang verurteilt Zu Gefängnis verurteilt Lebenslänglich: Funk wurde der Planung von Angriffs- Kriegen, von Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit schul- dig befunden. In Verbindung mit der Pla- nung von Angriffskriegen verweist der Ge- richtshof auf seine Pläne für die Finan- zierung des Krieges gegen Polen und die Sowjetunion. Walter Funk, gez boren am 18. August 1890 in Trakehnen (Ostpreußen), Wirt- schaftsberater Adolf Hitlers, 1933 Staats- sekretär und Presse- chef der Reichsregie- rung, 1937 Wirtschafts- minister. Mit Bezug auf Kriegsverbrechen stellte der Gerichtshof fest, daß Funk Vorkehrun- Sen traf, um die Reichsbank für Verwen- dung des von der Ss geplünderten Besitzes nutzbar zu machen und sagte:„Im Jahre 1942 traf Funk mit Himmler ein Abkom- men, auf Grund dessen die Reichsbank ge- wisses Gold, Juwelen und Barmittel von der SS erhalten werde und gab seinen Unter- gebenen, die die Einzelheiten auszuarbeiten hatten, die Anweisung, keine unnötigen Fragen zu stellen. Als Ergebnis dieses Ab- kommens lieferte die Ss an die Reichsbank den pers alichen Besitz ab, der den in den Konzentrationslagern vernichteten Opfern abgenommen worden war. Die Reichsbank behielt die Münzen und Banknoten zurück und schickte die Juwelen, Uhren und per- sönlichen Gegenstände an die städtischen Pfandleihämter in Berlin. Das von Brillen stammende Gold sowie Goldzähne und Plomben wurden in den Gewölben der Reichsbank aufbewahrt. Funk hat den Ein- Wand gemacht, daß er nicht gewußt habe, dag die Reichsbank Gegenstände dieser Art erhalten habe. Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß er entweder wußte, welche Gegenstände eingingen oder daß er bewußt seine Augen vor dem verschloß, was ge- schah.“ Funk war auch an dem Sklavenarbeiter- Programm beteiligt, stellte der Gerichtshof fest. * Erich Ra e der, ge- boren am 24. April 1876 in Wandsbeck, 1928 Chef der Marine- leitung, 1935 Oberbe- kehlshaber der Reichs- kriegsmarine, Gene raladmiral. Raeder, so Stellt der Gerichtshof fest, ist unter Punkt 1, 2 und 3 schuldig. Raeder war Chef des Oberkommandos der Marine von 1928 bis 1943. Er war bei der Hoßbach-Be- sprechung am 5. November 1937 zugegen, in der der Angriffskrieg geplant wurde. Er war bei der Invasion Norwegens tätig und nahm teil an den Plänen für die Invasion Polens und der UdSSR. Mit Bezug auf den Unter- seebootkrieg hat das Gericht ein Urteil, ähn- lich dem gegen Dönitz, gefällt. Er gab die Weiterleitung des Kommandobefehls zu, ob- wohl sich dieser nicht auf die Seekriegs- führung bezog. 8 5 Rudolf He g, gebo ren 26. April 1894 in Alexandrien(Aegyp- ten), 1924 mit Hitler auf Festung Lands- berg, seit 1925 Privat- sekretär Hitlers, 1932 Vorsitzender der po- litischen Zentralkom- mission der NSDAP, 1933 Stellvertreter des Führers, Reichsmini- ster ohne Geschäfts- bereich. Heß war der Stellvertreter des Führers bis zu seinem Flug nach den britischen In- seln am 19. Mai 1941. Er wurde unter Punkt 1 und 2, jedoch nicht unter 3 und 4 ver- Urteilt. Der Gerichtshof kam zu dem Ergeb- Nis, daß er ein unterrichteter und williger Angreifer Oesterreichs, der Tehechoslowakei und Polens war, und verwies auf die von ihm unterzeichneten Gesetze sowie die an- deren von ihm zur Vorbereitung von An- griffskriegen und der Besitzergreifung aus- ländischen Staatsgebietes unternommenen Schritte. „Diese besonderen, von diesem Angeklag. ten zur Unterstützung von Hitlers Angriffs Plänen unternommenen Schritte zeigen de Gesamtausmaß seiner Verantwortung nich Bis zu seinem Englandflug war Heß Hitler nächster persönlicher Vertrauter. Das Ver hältnis zwischen den beiden war derartig dag E von den Angriffsplänen schon be deren Entstehung Kenntnis gehabt haber muß. Und wenn immer die Durchführune dieser Pläne es verlangte, zu handeln, danr handelte er.“. Mit Berug auf den Geisteszustand von Heß erklärte der Gerichtshof: Es mag zu- treffen, daß Heß in anormaler Weise han- delt, an Gedächtnisschwund leidet und daß im Verlauf dieses Prozesses sein Geistes- zustand sich verschlechtert hat. Jedoch lie- gen keine Anzeichen dafür vor, daß er die Art der gegen hn erhobenen Reschuldigun- gen nicht begreift, oder unfähig ist, sich zu verteidigen. Ein vom Gerichtshof zu diesem Zweck eingesetzter Verteidiger hat ihn bei ohne Geschäftsbereich. Hans Frank, ge boren am 23. Mai 1900 in Karlsruhe, 1932 bayerischer qustizmi nister und Just kom- missar für das Reich, dann Reichsministei Schöpfer der Akade- mie für deutsche: Recht, der„Rechts- wissenschaftler de NSDAP“. Frank war der Reichsleiter der Nazi- Partei, der für juristische Angelegenheiten verantwortlich War, ist jedoch am besten als Generalgouverneur der besetzten Gebiete Polens bekannt, als welcher er im Jahre 1939 ernannt wurde. Er wurde von der Beschul- digung der Verschwörung zur Führung des Angriffskrieges freigesprochen, jedoch der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden. Der Gerichtshof bezog sich auf die von Frank am Anfang seiner Verwaltungstätig- keit für Polen angekündigte Politik: „Polen wird als Kolonie behandelt werden, die Polen sollen die Sklaven des großdeut- schen Weltreiches werden“. Weiterhin wurde auf seine Ansprache bei einer Poli- zeikonferenz im Mai 1940 Bezug genom- men, in der er sagte, daß er sich die Offen- sive im Westen zunutze mache, die die Auf- merksamkeit der Welt von Polen ablenke, um Tausende von Polen zu vernichten, die der deutschen Herrschaft über Polen ver- mutlichen Widerstand entgegensetzen wür- den, einschließlich„der führenden Vertreter der polnischen Intellektuellen“. Mit Bezug auf sein Sklavenarbeiterprogramm entschied der Gerichtshof:„Schon in den ganz frühen Stadien seiner Verwaltungstätigkeit führte Frank die Deportation von Sklavenarbeitern nach Deutschland ein. Am 25. Januar 1940 gab er seine Absicht bekannt, eine Million Arbeiter nach Deutschland zu deportieren, und am 10. Mai 1940 schlug er das Mittel der Polizei-Razzia zur Schaffung dieses Kontingentes vor, am 18. August 1942 be- richtete Frank, daß er bereits 800 000 Arbei- ter für das Reich geliefert habe und er- Warte, in der Lage zu sein, 140 000 weitere vor Jahresende zu liefern.“ Mit der Verfolgung der Juden wurde im Generalgouverneèement sofort begonnen. Ur- sprünglich waren in diesem Gebiet 2 500 000 bis 3 500 000 Juden, sie wurden zwangsweise in Ghettos getrieben, für sie ungünstigen Sondergesetzen unterworfen, die zur Ver- meidung einer Hungersnot nötige Nahrung wurde ihnen entzogen, und schließlich wur- den sie systematisch und brutal ausgerottet. Am 16. Dezember 1941 berichtete Frank dem Kabinett des Generalgouverneurs:„Wir müssen die Juden vernichten, wo immer wir sie finden und wo immer es möslich ist, damit wir den Aufbau des Reiches als Ganzes erhalten.“ Am 28. Januar 1944 waren nach Franks Einschätzung nur noch 100 000 Juden übriggeblieben. * Arthur Seyg-In- duart, geb. am 22. Juli 1892 in Stammern, 1938 Leiter der öster- reichischen Schatten- regierung. Nach der Einverleibung Reichs- kommissar der Ost- mark, später Minister ohne Portefeuille, nach der Besetzung Polens stellvertretender Ge- ner algouverneur, 1940 Reichskommissar in Holland. wurde vom Gerichtshof Seyß-Inquart unter den Anklagepunkten 2, 3 und 4 schul- dig, unter Anklagepunkt 1 für nichtschuldig befunden. Er nahm an den nationalsoziali- stischen Intfigen, welche dem„Anschluß“ vorausgingen, teil und wurde österreichischer Kanzler infolge der deutschen Invasions- drohungen, er wurde der Nachfolger des österreichischen Präsidenten Miklas(dieser Titel wurde später in den eines Reichsstatt- halters umgeandert), er war der allgemeine Stellvertreter im Generalgouvernement Po- len unter Frank und Reichskommissar in den Niederlanden. Er übernahm auf diese Weise die Verantwortung für die Regierung von Gebieten, welghe durch einen Angriffskrieg besetzt worden waren und deren Verwaltung eine Lebensfrage für den Angriffskrieg War. Er trat für eine harte Besetzungspolitik ein, er beutete die Hilfsmittel Polens zugunsten Deutschlands aus, er verfolgte die Juden und Wußte von der Aktion, welche den Mord vieler jüdischer Intellektueller mit sich brachte. In den Niederlanden übte er un- barmherigen Terror aus, um jeden Wider- stand gegen die deutsche Besetzung, unter welcher mehr als 500 000 Menschen aus den Nietdlerlanden zur Arbeit ins Reich geschickt wurden, zu unterdrücken. Streicher war von 1925 bis 1940 Gau- leiter von Franken und Herausgeber des „Stürmer“. Er wurde von Punkt 1 freige- sprochen, jedoch unter Punkt 4 der An- Klageschrift für schuldig befunden. Der Ge- richtshof führte aus:„In Kenntnis der Aus- rottung der Juden in den besetzten Ost- gebieten fuhr der Angeklagte fort, seine Mordpropaganda zu schreiben und zu ver- öffentlichen. Bei seiner Aussage in diesem Prozeß leugnete er aufs schärfste jegliche Kenntnis von den Massenhinrichtungen der Juden ab. Das Beweismaterial ergibt je doch klar, daß er unausgesetzt laufende Kenntnis von den Fortschritten der„End lösung! erhielt. Sein Photograph zum Besuch der Ghettos im Frühjahr 1943, dem Zeitpunkt der Zerstörung des War- schauer Ghettos, nach dem Osten geschickt. Die jüdische Zeitung Israelitisches Wo- chenblatt', die Streicher erhielt und las, brachte in jeder ihrer Ausgaben Berichte über die Greueltaten gegen die Juden im Osten und Angaben über die Zahl der Ju- den, die deportiert und getötet wurden. Julius Streicher, geboren am 12. Febr. 1885 in Fleinhausen (Schwaben). Mit Hit- ler in Landsberg in Haft. Herausgeber des „Stürmers“ in Nürn- berg, Gauleiter der NSDAP. f Streichers Aufreizung zum Mord und zur Ausrottung, die zu einem Zeitpunkt erging, als Juden im Osten unter den fürchterlich- sten Bedingungen umgebracht wurden, stellt eine klare Verfolgung aus politischen und rassischen Gründen in Verbindung mit sol- chen Kriegsverbrechen, wie sie im Statut festgelegt sind, und ein Verbrechen gegen die Humanität dar!“ 5 Sauckel wurde vom Gerichtshof nicht für schuldig unter Punkt 1 und 2, jedoch für schuldig unter Punkt 3 und 4 befunden. Sauckel trage die oberste Verantwortung für das Zwangsarbeitsprogramm, welches die Deportation von mehr als 5 Millionen Menschen zum Zwecke der Zwangsarbeit nach sich zog, wobei viele vofi ihnen schreck- Hche Grausamkeiten und Leiden erdulden mußten. Er erklärte in einer Verordnung: „Alle diese Menschen müssen so ernährt, untergebracht und behandelt werden, daß sje bei denkbar sparsamstem Einsatz die Zrößtmöglichste Leistung hervorbringen.“ Fritz Sauckel, geboren am 27. Okt. 1394 in Hahfurt(Un- ter franken), seit 1922 Mitglied der NSDAP, 1927 Gauleiter, 1932 Ministerpräsident, 1933 Reichsstatthalter n Thüringen, 1935 Lei- ter der Suhler Waf- fkenwerke, 1942 Ge- neralbevollmächtigter für den Arbeitseing- Satz. Bormann: Der Gerichtshof hat Bormann kür nichtschuldig unter Punkt 1 u. 2, aber für schuldig unter Punkt 3 und 4 befunden. Der Gerichtshof hatte bereits früher entschie- den, daß gegen Bormann in contumaciam verhandelt werden würde. Die Beweise für Bormanns Tod wurden nicht als überzeu- gend angesehen, Sollte Bormann später er- griffen werden, so bleibt es dem Kontroll- rat überlassen, etwaige mildernde Um- stände in Betracht zu ziehen. Im Jahre 1941 wurde Bormann Leiter der Parteikanzlei wurde —— Zu Gefängnis verurteilt Zwanzig Jahre: Albert Speer, ge- boren am 19. März 1905 in Mannheim, Lei- ter des Amtes„Schön- heit der Arbeit“ in der NS- Gemeinschaft Kraft durch Freude“, Reichsminister fürBe- Waffnung und Muni- tion. und im Jahre 1943 Sekretär des Führers, wobei er vielen seiner Besprechungen bei- wohnte. Bormann, der Nachfolger Heß“, war für Gesetze und Befehle verantwortlich, die nach dem 24. Januar 1942 erlassen wurden, und leitete durch die Parteileitung diè un- barmherzige Ausbeutung der eingeschüch- terten Bevölkerung. Besprechungen mit Gö- ring, Rosenberg, Keitel und Hitler haben seine Beteiligung an den Plänen für die Versklavung und Ausrottung der Bevölke- rung in den eroberten Gebieten aufgedeckt. Er nahm tätigen Anteil an der unbarmher- zigen Behandlung der Juden und wirkte an hervorragender Stelle am Zwangsarbei- terprogramm mit. Er war verantwortlich für das Lynchen von alliierten Fliegern. Ernst Kalten brunner, geboren 4. Okt. 1903 in Ried (Oesterreich), nahm 1934 am Putsch der Nazis in Wien teil, vor dem Einmarsch Hitlers in Oesterreich Oberkommandant der gesamten österreichi- schen Ss, nach der Einverleibung, Führer des SS-Oberabschnit- tes Oesterreiché, 1941 Generalleutnant der Polizei und Polizei- chef von Wien, Nieder- und Oberösterreich, zwei Jahre später Nachfolger Heydrichs“ Speer hat der Gerichtshof unter den An. Kklagepunkten 1 und 2 für nichtschuldig aber unter den Anklagepunkten 3 und für schuldig befunden. Weder begann er noch plante er irgendwelche Angriffskrieg Er trat an die Spitze der Rüstungsindustrit lange nachdem solche Kriege begonnen hatten. Seine Tätigkeit bam dem Kriegs- einsatz in derselben Weise wie die anderer aber schuldig, Kriegsverbrechen und Ver- brechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Er nahm am Zwangsarbeiterpro- gramm deil. Er war eines der hauptsäch⸗ lichsten Mitglieder der zentralen Planung welche die oberste Behörde für die Aus- richtung der deutschen Produktion war, und es war Speer, der Sauckel eine Schätzung der benötigten Gesamtzahl! von Arbeitern übermittelte. Der Gerichtshof fügte hinzu: „Als mildernder Umstand muß anerkannt werden, daß über Speers Betreiben viele Arbeiter zu Hause bleiben konnten, und dag er im Endstadium des Krieges einer der we- nigen Männer war, welche den Mut hatten, Hitler zu sagen, daß der Krieg verloren sel und Schritte zu unternehmen, um sowohl in den besetzten Gebieten als in Deutschland die sinnlose Vernichtung von Produktions- mitteln zu verhüten“. Fünfzehn Jahre: Kaltenbrunner war vom 30. Januar 1943 ab Chef des Reichssicherheitsamtes, zu dem die Gestapo gehörte. Vom Anklagepunkt 1 ist er freigesprochen worden, er wurde je- doch für schuldig befunden, Kriegsverbre- chen und Verbrechen gegen die Menschlich- keit begangen zu haben. Der Gerichtshof faßte seine Schuld wie folgt zusammen:„Während des Zeitraumes, da Kaltenbrunner Chef des RSHA war, be- folgte dieses ein weitverbreitetes Programm der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zu diesen Verbrechen gehöre die Mißghandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen. Unter der Kontrolle der Gestapo arbeitende Einsatzkommandos führten die Untersuchung von Sowietkriegs- gefangenen durch. Juden, Kommissare und andere, von denen angenommen wurde, daß sie auf Grund ihrer Weltanschauung dem Nazisystem feindlich gegenüberstanden, wurden dem RSHA gemeldet, das ihre Ueberführung in ein Konzentrationslager und ibre Ermordung veranlaßte. Ein Befehl des RSHA, der während Kaltenbrunners Regime erlassen wurde, setzte den„Kugel- erlaßd“ in Kraft, auf Grund dessen gewisse Kriegsgefangene, die geflohen und wieder ergriffen worden waren, nach Mauthausen gebracht und erschossen wurden. Während Kaltenbrunner Chef des RSHA war, wurde von der Gestapo der Befehl zur Tötung von Kommandotrupps auf Fallschirmtruppen ausgedehnt. Ein von Kaltenbrunner unter- zeichneter Befehl wies die Polizei an, sich bei Angriffen auf abgesprungene alliierte Flieger nicht einzumischen. Im Dezember 1944 nahm Kaltenbrunner an der Ermordung einer der Kriegsgefangenen französischen Generale teil.“ Mit Bezug auf seine Verantwortung für die Ermordung der Juden sagte der Ge- richtshof:„Das RSHA spielte eine führende Bolle bei der Endlösung, des jüdischen Problems durch Ausrottung der Juden. Eine Sonderabtfeilung wurde unter Amt 4 des RSHA zur Ueberwachung dieses Programms geschaffen. Unter ihrer Leitung wurden ungefähr 6 Millionen Juden ermordet, von denen 2 Millionen von Einsatzgruppen und anderen Einheiten der Sicherheitspolizei getötet wurden. Kaltenbrunner war von der Tätigkeit dieser Einsatzgruppen in Kennt- nis gesetzt worden, als er höherer SS- und Polizeiführer war, und sie setzten ihre Tä- tigkeit fort, nachdem er Chef des RSHA geworden War. Die Ermordung von ungefähr 4 Millio- nen Juden in Konzentrationslagern wurde im Vorstehenden bereits beschrieben. Auch dieser Teil des Programms unterstand der Aufsicht des RSHA, als Kaltenbrunner Chef dieser Organisation war, und vom RSHA ausgesandte Sondergruppen durchreisten die besetzten Gebiete und die verschiede- nen Vasallenstaaten der Achse. um die De- portation der Juden nach diesen Ausrot- tungsinstituten einzurichten. Kaltenbrunner wuhte über diese Tätigkeit Bescheid.“ Konstantin v. Neu- ra t h, geboren am 2. Februar 1873 in Klein- Gladbach in Würt⸗ temberg, 1919 Ge- sandter in Kopenha- gen, 1921 Botschafter in Rom, 1930 in Lon- don, 1932 Auhenmini. ster, 1938 Vorsitzen- der des geheimen Ra- binettsrates und ein Jahr später Reichs. Protektor von Böh- men und Mähren. Von Neurath wurde vom Gerichtshof un- ter allen vier Punkten für schuldig befun- den. Von Neurath war Außenminister im Ministerium von Papen, aus dem er am 4. Februar 1938 austrat, und wurde am 1. März 1939 zum Reichsminister ohne Porte- feuille und zum Reichsprotektor für Böh⸗ men und Mähren ernannt. Er spielte bei Hitlers Entscheidung, das Rheinland wie- der zu besetzen, eine wichtige Rolle, er Wär an der Hoßbach- Besprechung beteiligt während des Anschlusses war er an der Spitze des Auswärtigen Amtes und nahm an der letzten Phase der dem Münchener Abkommen vorausgehenden Unterhandlun- gen teil Als Reichsprotektor für Böhmen und Mähren unterdrückte er die Presse, die politischen Parteien, die Gewerkschaften und die Oppositionsgruppen. Er fügte die tschechoslowakische Industrie in den Auf- bau der deutschen Kriegsproduktion ein und führte antisemitische Gesetze ein. In August 1939 erließ er einen Aufruf, in wel⸗ chem er erklärte, daß die gesamte tschecho- slowakische Bevölkerung für Sabotageakte verantwortlich gemacht würde. Während seiner Verwaltung wurden 8000 führende Tschechoslowaken durch die Sicherheits- polizei verhaftet un in Schutzhaft über- geführt, viele von ihnen starben in Kon- zentrationslagern infolge der erlittenen Mißhandlungen. In einer Denkschrift an den Staatssekretär Lammers schlug er vor, daß die Tschechoslowakei in rassischer Hinsicht vom deutschen Volke aufgesaugt Werden sollte und befürwortete die Aus- schaltung der tschechoslowakischen Intel- lektuellen und anderer Gruppen, welche sich der Germanisierung widersetzen konn- ten. Der Gerichtshof hat als mildernden Umstand angenommen, daß er für die Be- freiung vieler verhafteter Tschechoslowa⸗ ken gewirkt hat und dag Hitler ihn im September 1941 durch Heydrich ersetzte, Wobei er sagte, von Neurath sei im Protek- torat nicht streng genug vorgegangen. Im August 1943 wurde sein Rücktritt in aller Form angenommen. 6 diesem Prozeß gut vertreten. Es besteh: kein Grund für die Annahme, dag Heß geistig nicht völlig gesund war, als die Taten, deren er beschuldigt ist, begangen wurden. Zwanzig Jahre: Zaldur von Schi- ac h, geboren am 9. Mai 1907 in Berlin, 1933 Jugendführer, 1936 Reichsjugendfüh- rer. Reichsstatthalter und Gauleiter von Wien im Kriege Schirach ist nach dem Urteil des Ge- richtshofs unter Punkt 1 nichtschuldig und unter Punkt 4 schuldig. Schirach setzte die Hitlerjugend einer intensiven Nazipropa- ganda aus Er ist der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig befunden. Als Gauleiter von Wien nahm er an dem Zwangsarbeiterprogramm und am 2. Okto- ber 1940 an einer Besprechung teil. bei der er Frank mitteilte, daß 50 000 Juden aus Wien in das Generalgouvernement Polen) deportiert werden müßten. Während der Jahre 1940 bis 1942 wurde eine große Zahk von Juden aus Wien deportiert, und am 15. September 1942 bezeichnete Schirach seine Die vier Anklagepunkte Anklagepunkt 1 betrifft„‚den gemein- samen Plan oder die Verschwörung zur Be- gehung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen das Kriegsrecht und gegen die Huma- nität“ und stellt unter Anklage die Ziele und Methoden der Verschwörung bis zur Erlangung der Kontrolle sowie den Angrift auf Oesterreich und die Tschechoslowakei und endlich den Angriff auf Polen und da- mit den Beginn des Krieges. Anklagepunkt 2 behandelt die Verbrechen gegen den Frieden: Die Planung, Vorberei- tung, Entfesselunng und Führung von An- Iriffskriegen, die internationale Verträge verletzten 5 Anklagepunkt 3 befaßt sich mit den Kriegsverbrechen: Ermordung und Mig- handlung der Zivilbevölkerung im besetzten Gebiet, Deportation der Zivilbevölkerung von und aus besetzten Ländern zur Sklaven- arbeit und für andere Zwecke, Mord und Mißghandlung von Kriegsgefangenen, Ermor- Plan. Zehn Jahre: Dönitz wurde vom Gerichtshof nicht- schuldig nach Punkt 1 der Anklageschrift befunden, aber schuldig nach Punkt 2 und 3. Dönitz hat, obwohl er bei den wichtigen Besprechungen nicht zugegen war, nichts destoweniger Angriffskriege, wie sie im Statut festgelegt sind, geführt, er hatte den Befehl über die Unterseebootwaffe der Ma- rine, bis er im Jahre 1943 zum Oberbefehls- haber der Marine ernannt wurde. Der Geé- richtshof erklärte, daß er Dönitz für seine Schuld a Unterseebootkrieg gegen bewaff⸗ nete britische Handelsschiffe nicht verant- wortlich zu machen wünsche, daß Dönitz jedoch die Regeln für die Führung des Un- terseebootkrieges, wie sie im Londoner Ab- kommen des Jahres 1930 und im Protokoll von 1936 festgelegt waren, durch Versen- kung neutraler Handelsschiffe in den durch die deutsche Regierung erklärten Sperr- gebieten verletzt habe. In Anbetracht des Befehls der britischen Admiralität jedoch, daß alle Schiffe im Skagerrak bei Sichtung zu versenken seien, sowie in Anbetracht der Beantwortung des Fragebogens durch Ad- miral Nimitz, daß die unbeschränkte Krieg führung im Pazifischen Ozean durch die Vereinigten Staaten zur Durchführung Kan ist die Dönitz zuteil werdende Strafe nie auf diese Verstöße gegen das für den Unter- seebootkrieg geltende Völkerrecht gesetz, Aktion, durch die„Zehntausende und aber Zehntausende von Juden in das Ghetto des Ostens“ getrieben wurden, als„Beitrag zur europäischen Kultur. Die Ausrottung der Juden beschreibende Mitteilungen befanden sich in seinem Büro. dung von Geiseln, Plünderung von öffent- lichem und privatem Eigentum, Eintreibung von Kollektivstrafen, frevelhafte Zerstörung Städten und Dörfern, Verwüstungen ohne militärisch begründete Notwendigkeit sowie zwangsweise Rekrutierung von Zivil- arbeitern. 5 N Anklagepunkt 4 stellt die Verbrechen gegen die Humanität in Deutschland und in allen seit dem 1, September 1939 besetzten Ländern in Oesterreich, der Tschechoslo- Wakei, in Italien und auf hoher See unter Anklage Hierunter fallen: Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Grün- den in Ausführung oder in Zusammenhang mit dem in Punkt I erwähnten gemeinsamen Veröffentlicht unter Militär- Regierungs- Lizenz US- WB- 103. Verantwortlich für den Inhalt: E. Fritz von Schilling. D Erzeugungsstätten im Kriege zugute. Er ist!“ Berlin, ten Deut. de Hand erklärte 0 zu einer beit, die bringt Zi. peral, 801 der Erw zmerikan auch noc nden w. die Zuku lehe Ver britischer zen habe sigen Ei erwiesen znderen vollen. Kö Athen König G. kabinett schen M. daris err 8 mung be donntag tonsfüh! geschlag. schen K 7 * Den Innsb österreic Cruber brachten spuckt ber muß „auf ihn genberic ken, um ber war Vertrete Italien Südtirol Mosk Der Inb Antwort August Dardane schen 5 ist, Wur ben. II kestgest. daß die errichte nicht Schwar⸗ kenne. Grund der Me bereit s drei Po einzuge 155 fahrt treisteh 2. fahrt v Mächte 3. K Schwrar derfälle Die es in G Dingen mee le kehren Nu berger melten auslän Zresses dame v die Na K 0 schen nehmig in„Li zender jährige aus Tr der lil He schen Oberk zungst Sir 8h hoben weiter dere B e 8 chen Un-B tober