Nr. Aßeröttentlient unter Lizenz Nummer s WE 110 verantwortliche Herausgeber: 8 br. Kar! Ackermann, E. Fritz v. Schilling enen, Druck. Verlag: Mannheim Am Marktplatz kelefon: 44151. 44 152. 44 153 j6dle Bankkonten: Südwestbank Mannheim allgemeine Bankgesellschaft Mannheim MIt, Karlsruhe Nr. 800 16 Berlin Nr. 961 95 ar Ludwigshafen a. Rh. Nr. 267 43 8 brscneint: Täglich außer sonntags oche 1 unverlangte Manuskripte über- Lannten mmmt der Verlag keinerlei Gewähr ä Manne mer Unabhängige Zeitung Badens und der Pfalz Geschäftsstellen: Schwetzingen, Karl- Theodor- Straße 1 Telefon 643 Weinheim, Hauptstraße 63, Telefon 2241 Heidelberg, Plöck 3 Telefon 4980 Ludwigshafen a. Rh., Rheinstraße 37 Telefon 27868 Bezugspreis: Monatlich DM 2.80 zuzügl. DM. 40 Trägerlohn. Postbezugspreis: Monatl. DM 3.11 zuzügl. DM-. 54 Zustell- gebühr. Kreuzbandbezug: Monatl. 3.33 Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 6 Bei Nichterscheinen infolge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des Bezugspreises — neee Jahrgang/ Nr. 32/ Einzelpreis 0, 15 DM a ten Mannheimer Morgen Verlagsges. m. b. H., Mannheim platt: 8 atern EN 25 Kilometer vor Schanghai 1 13 Schanghai. DENA- REUTER) Die chinesi- 1.30 Uhr schen Regierungstruppen im Raum von zehanghai bezogen angesichts starker kommunistischer Truppen konzentrationen bei Taitschong neue Verteidigungsstellun- 00 en. Die neuen, etwa 125 Kilometer langen 5 Een verlaufen vom Südufer bei Taitschong 7. zur Hangtschau-Bucht. Kommunistische Truppen haben die Ort- 11 schaft Kating 25 Kilometer nordwestlich 10 Schanghai erreicht. In der Stadt wird ge- kämpft. a Die chinesische Zentralregierung kün- 15 digte das Abkommen mit den Kommunisten W über die Wiederaufnahme des Postverkehrs Solistei wischen den beiden Teilen Chinas. nntag Der amtierende Präsident Li Ts ung 2-„T Een ist nach Kanton zurückgekehrt und a gahm dort nach seiner Ankunft sofort Bera- 72 mit führenden politischen Persön- zörse ſichkeiten auf. Wie es heißt, sollen Mei- Kauf gungsverschiedenheiten innerhalb der Re- Möbel sagierungspartei bestehen, um deren Bei- Samte legung sich der amtierende Präsident be- straße Imünt. 40%, Ein kleiner Erfolg Sforzas n e Rom. OENA-AFP) Bei den jüngsten KK T. Besprechungen in London zwischen Bevin ud dem italienischen Außenminister Graf bos forz a ist, wie von amtlicher Seite bestätigt wird, ein Kompromiß über das Schicksal der ehemaligen italienischen Kolo- den zustandegekommen, der demnächst den 12 Jereinten Nationen unterbreitet werden soll. öhe Danach soll die Cyrenaik a zunächst roßbritannien unterstellt werden, wäh- Lagetend Tripolitanſjen wieder unter ita- umfangllenische Souveränität kommen wird. Die t u. preiſegenwärtige britische Verwaltung Tripoli- Fülle däapiens soll 1951 ablaufen. Bis dahin wird ner britischen Verwaltung ein provisorischer Faid onsulativausschuß zur Seite gestellt, dem öfag, Dyeſertreter Frankreichs,. Großbritanniens, der denneckehsg sowie eines arabischen Staates ange- en Preteſſren. Italien erhält Somaliland zu- k. Der größte Teil Eritreas kommt er àhessinische Verwaltung, der west- eh Teil des Landes wird dem Sudan zu- felt, während die Städte Asmara und - Anl. Massaua ein Sonderstatut erhalten. e — 8 07% Nizza. DENA- REUTER Fürst Louis II. 5 den Monaco ist am Monte nachmittag im 115 U ter von 78 Jahren verstorben.. r hatte am vergangenen Donnerstag die Trauer in Monaco Aber aſlerrschakt über sein Fürstentum an seinen t in abnkel, den 26 jährigen Prinzen Rainer, ab- lären! getreten. ellbehand an Der erste Transatlantikflug Sie vor 30 Jahren in. Hause gutachten Lissabon.(UP) Am Montag morgen traf 7er fügun Lissabon ein Bomber der amerikanischen Salon kuftstreitkräfte ein, der in einem Gedächt- 0H EHisflus die gleiche Transatlantik-Route ver- dricher 155 wie die berühmte NC-4 vor dreißig ren. — der amerikanische Flieger Read führte — ahre 1919 mit diesem Flugzeug den J J 15 Transatlantikflug nach Lissabon ch. Keine Streiks mehr in Italien Rom.(UP) Der kommunistische italie- lische Gewerkkschaftsbund hat alle Streiks bbsesagt, da er sich mit dem Industriellen- Schlepbferband dahingehend geeinigt hat, eine um- Maimatassende allgemeine Ueberprüfung der Ar- and 30 Reits- und Lohnbedingungen durchzuführen. in ut Grund der Vereinbarung sollen Rwikellig neue Arbeitsverträge aus- Tel. 48 eärbeitet werden, die die Löhne, Arbeits- en bad 8 Arbeitsbedingungen und alle anderen aid faden regeln. Die Gewerkschaften und In- srriellen sind übereingekommen, während er Verhandlungen den Arbeitsfrie- que len zu Wahren. „ Ui en 1 Nr 2 7 I ſlopenhagen. Nachdem sich Dänemark im kitischen Ausschuß der UN-Vollversammlung s echtſzen die Wiederaufnahme normaler diploma- 5 euer Beziehungen mit Spanien ausgespro- 38, Tel en hat sind von spanischer Seite die Kurz dem Abschluß stehenden dänisch-spani- 150 Handelsbesprechungen abgebrochen eden. Monk Buencgs-Aires. Bel den Wahlen in der „ in jeizen inischen Provinz Santa Fé führt nach d Lab bisher vorliegenden Ergebnissen die Par- des Präsidenten Peron mit großem Vor- uns. Die Wahlen von Santa Fé werden als umungsbarometer für die Haltung des lies gegenüber den Peronisten angesehen, ft af gerllen in zwei Provinzialwahlen 20 Pro- — 0 80 Stimmen verloren haben. n vort etroit. Seit fünf Tagen wird bei der Ford- arle ludaen auf Veranlassung der Vereinigten Tel. Auomobilarbeiter-Gewerkschaft gestreikt, die mit gegen das Arbeitstempo protestiert, das K ihrer Ansicht Gesundheit und Sichecheit Arbeiter gefährdet. e 00 st,; M „Tel. 4 bondon. Im Zechengebiet von Lancashire 85 Wegen Meinungsverschiedenheit zwi- 8 der Grubenverwaltung und den Berg- 21 Aber die Bezahlung von Ueberstunden en ebe f Arbeiter 3 ern. Nach Aufhebung der Blockade wer- tr 8 das Verkehrsamt des Berliner Ma- ats mitteilte, vier Interzonenomnibus- uno s Omnibusse verkehren zwischen ur, or Charlottenburg und Hannover, Ham- 8 Frankfurt a. M., und München DENN TAP/Eig.-Ber.) en Lon Berlin nach den Westzonen einge- „Der erste frohe Jag seit 1933“, sagt Adenauer „Noch niemals hatte eine Verfassungs versammlung eine solche Aufgabe zu lösen“, meint Gustav Zimmermann Bonn. Nach der Verabschiedung des west- deutschen Grundgesetzes in der Nacht vom Sonmtag auf Montag hatte Dr. Adenauer, der Präsident des Parlamentarischen Rates, einige besondere Erklärungen abgegeben. Er richtete in diesem Zusammenhang an die Militärgouverneure die Bitte, eine be- schleunigte Ratifizierung des Grundgesetzes zu ermöglichen und forderte die Ministerpräsidenten auf, hrer- seits alles zu tun, um eine schnelle Ver- Wirklichung der Bonner Beschlüsse zu garan- tieren. Dr. Adenauer betonte, daß nach wie vor 45 Millionen Deutsche der drei West- zonen niemanden hätten, der sie nach außen hin vertreten könne. Das sei von besonde- rer Bedeutung im Hinblick auf die Pariser Konferenz. Zweifellos sei der 8. Mai 1949 ein historischer Tag. In Wahrheit sei es vielleicht der erste frohe Tag seit 1983. Auch die vier Außenminister könnten an dem Bonner Werk unmöglich vorbeigehen. „Wir wünschen die Einheit Deutschlands, Einheit aber in Freiheit. Die Zustände hier und in der Ostzone sind wie Feuer und Was- ser. Wir wollen in den Westzonen keine Annäherung an die Zustände der Ostzone, sondern unseren Brüdern in der Ostzone soll geholfen werden, daß sie so leben können, wie wir leben“, erklärte der Präsident des Parlamentarischen Rates, Von unserer westdeutschen Redaktion Adenauer appellierte noch einmal an die Weltöffentlichkeit, auch den deutschen Kriegsgefangenen, den Verschlepp- ten und Vertriebenen zu helfen und im Hin- blick auf die Oder- Neige-Linie eine menschliche Lösung herbeizuführen, wie sie das deutsche Volk nach göttlichem und menschlichem Recht verlangen könne. Der Präsident des Parlamentarischen Rates wandte sich im Verlauf seiner Darlegungen an alle deutschen Parteien mit der Bitte, bei dem kommenden Wahlkampf zu berücksichtigen, daß es jetzt auf eine Zusammenarbeit aller Deutschen ankomme,. Der Wahlkampf müsse ehrlich, fair und vornehm geführt werden. Die Zukunft des deutschen Vol- kes verlange die Zurücksetzung dessen, was die Parteien trenne, um gemeinsam einen Weg aus der Not zu finden und gemeinsam den Schwierigkeiten begeg- nen zu können. Der Mannheimer Abgeordnete der SPD, Gustav Zimmermann, gewährte im Anschluß an die Abstimmung über das Grundgesetz unserem Korrespondenten ein Interview. Er erklärte darin, die Abgeord- neten in Bonn hätten dem historischen Tag des 8. Mai eine symbolische Bedeutung bei- gefügt. Noch niemals in der Verfassungs- geschichte habe eine Verfassunggebende Gouverneurbesprechung über Grundgesetz vertagt Hleute Abschiedsempfang für General Clay in Frankfurt Von unserer Frankfurter Redaktion Frankfurt. Die für heute geplante Kon- ferenz der Militärgouverneure der West- zonen in Frankfurt zur Besprechung des Grundgesetzes wird nicht stattfinden. Wie verlautet, ist von französischer Seite eine Verschiebung dieser Besprechung um einige Tage vorgeschlagen worden. Es ist vorge- sehen, daß die drei Gouverneure am 13. Mal zusammentreffen werden, um das Grund- gesetz zu erörtern. Der Ort dieser Kon- ferenz steht noch nicht fest. Dagegen wird sich General Clay heute in Frankfurt im Rahmen eines ihm vom Verwaltungs- Wirtschafts- und Länderrat gegebenen Empfanges von der Bizonenver- waltung verabschieden. Dabei werden auf deutscher Seite Oberdirektor Dr. Hermann Pünder und die Direktoren der Ver- Waltungen, die Vertreter des Länderrates und der Präsident des Wirtschaftsrates, Dr. Friedrich Köhler, mit den Fraktionsvor- sitzenden anwesend sein. An der Genehmigung des Grundgesetzes durch die Militärgouverneure wird nicht ge- zweifelt, nachdem der endgültigen Fassung die Vereinbarung von Frankfurt zwischen den Gouverneuren und der Delegation des Parlamentarischen Rates zugrunde liegt. Aber es erscheint zweifelhaft, ob der Bonner Beschluß, einen Exekütivausschuß für die Ueber gangszeit bis zur Wahl einzusetzen, von den Mlitärgouverneuren bestätigt werden wird. Die Gouverneure hat- ten vor kurzem bei ihrer Besprechung mit den Ministerpräsidenten dargetan, daß für diese Uebergangszeit die Bizonenverwaltung und die Ministerpräsidenten die leitenden Stellen seien. Vor allem auf französischer Seite scheint man an diesem Standpunkt festhalten zu wollen, wobei bemerkt wird, daß die Londoner Empfehlungen dem Par- lamentarischen Rat eine Grundlage für einen solchen Beschluß geben. Versammlung eine solche Aufgabe, wie sie im Londoner Dokument gestellt war, zu lösen gehabt. Ohne eine deutsche Zentral- gewalt habe eine verwaltungs- und staats- rechtliche Konstruktion gefunden werden müssen, die den Empfehlungen der drei Westmächte entgegenkomme. Aus dem in dem Grundgesetz niedergelegten Recht solle nun die Zentralmacht des deutschen Bundes entstehen. Daß es trotz aller Mühen nicht gelungen sei, die CSU zu einer Zustimmung zu bewegen, sei zu bedauern. Die Geschichte des egoistischen bayrischen Föderalismus küge dem nur einen neuen betrüblichen Bei- trag zu. Das deutsche Volk werde in seiner Gesamtheit auch das, wie so vieles andere, mit Bedauern zur Kenntnis nehmen. Der Abgeordnete der CDU/ CSU-Frak- Fraktion, Theophil Kaufmann(Würt- temberg-Baden) erklärte, daß die Vorwürfe gegenüber der CSU Bayerns unmotivier seien. Die Betonung des Föderalis mu erfolge nicht aus rücksichtslosen Motiven. Sie erfolge aus der Ueberzeugung, daß der föderalistische Aufbau ein Segen für Deutschland sei. Es sei ein Märchen, daß die Einheit Deutschlands durch den födera- listischen Aufbau gefährdet werde. Es handle sich um ein ganzes anderes Problem, dessen Tragweite sich die Sozialdemokraten im Verlaufe der Beratungne immer wieder verschlossen hätten. Nachdem der rücksichtslose„Befehl von oben“ viele Menschen in den Tod gejagt und ein so bitteres Schicksal über Deutsch- land gebracht habe, könne nun der einzelne fordern, daß die Entscheidung über das Re- gieren nicht mehr nur von oben, sondern auch dem Unteren seiner Verantwortung entsprechend gerecht werde. Es handle sich bei der ganzen Bonner Debatte nicht darum, der einen oder der anderen Partei eine grö- Bere Chance einzuräumen und nicht da- rum, zu siegen oder zu verlieren, sondern es handel sich um den deutschen Menschen, um den Arbeiter, um den Mann am Schreib- tisch, um jeden, der irgendwie in dem not- wendigen Aufbau stehe und dem man zubil- ligen müsse, daß er einen ausreichenden Einfluß auf die Gestaltung seines eigenen Lebens gewinnen und nicht wieder zum Opfer des Befehls werde. 2 Laut DENA hat der Hauptausschuß des Parlamentarischen Rates gestern gegen acht Stimmen der CDU-CSU und einer DP- Stimme in vierter Lesung den Wahlgesetz- entwurf zum ersten Bundestag angenom- men. Die Gesetzesvorlage wird heute vom Plenum endgültig verabschiedet werden. Washingtons neue Politik in Ostasien Das kommunistische Vordringen in China erfordert neue Anstrengungen des Westens New Lork. Die Bemühungen des philip- pinischen UN- Delegierten, Romulo, ge- genüber der kommunistischen Gefahr in China eine ostasiatische Verteidigungsge- meinschaft zu bilden, und die Erklärung des südkoreanischen Minister präsidenten, Syng- man Rhee, er habe die Vereinigten Staa- ten um ein militärisches Abkommen zur gemeinsamen Verteidigung gebeten, haben die Aufmerksamkeit der politischen Beo- bachter auf die Bemühungen der Vereinig- ten Staaten um eine neue Ostasienpolitik gelenkt. Zwar glaubt man, daß es vorläufig zu dem von vielen Seiten gewünschten Pazi- fikpakt als Gegenstück zum Nordatianti- schen Vertrag noch nicht kommen wird. Die Schwierigkeit liegt hier zum Teil in der ja- panischen Frage. Amerika möchte bis zu einem gewissen Grade Japan direkt oder indirekt in ein solches System einschalten. Aber die Abneigung gegen alles, was von Japan kommt, ist im ostasiatischen Raum sehr groß, und als Präsident Rhee gefragt wurde, ob Japan eingeladen werde, in einen Pazifik- pakt einzutreten, brachte er diese Abnei- gung mit folgenden bemerkenswerten Wor- ten zum Ausdruck:„Im letzten Krieg be- Wwaffnete Amerika die Russen, um die Deutschen zu bekämpfen. Das Ergebnis sehen wir jetzt. Ich bin nicht dafür, die- selben Fehler nun im Falle Japans Zu machen““. Wenn auch diese Abneigung gegen Ja- pan ein Haupthindernis für die Wirksamkeit eines solchen Paktes ist, so weiß man in den Vereinigten Staaten doch, daß es an der Zeit ist, Schritte zu unternehmen, um ein weiteres Uebergreifen der kommunistischen Bazillen auf die freiheitsliebenden selb- ständigen Teile Ostasiens zu verhindern. Das Ziel des State Department ist es des- halb, in Ostasien nach dem Zusammenbruch der Chinapolitik eine Politik aufzubauen, die darauf gerichtet ist, die einzelnen wider- standsfähigen Teile dieses Raumes zu kräf- tigen und den kommunistischen Einfluß zu vorkapseln. Da die Kommunisten mit Erfolg den Kambf gegen die imperialistischen Ein- dringlinge“ vor ihre Ziele spannen, kommt es den USA darauf an, das Ansehen der Westmächte zu heben, indem sich Washing- von unserem New LVorker J. J.- Korrespondenten ton bemüht, als gebender und vermittelnder Faktor aufzutreten. Die Erfolge amerikani- scher Ingenieure bei der Flußregulierung in den chinesischen Provinzen Hünan und Fukien sind nicht ohne Wirkung geblieben. In dieser Richtung soll sich auch das weitere Bemühen um Produktions- hebung und Erschließung unentwickelter Gebiete im südostasiatischen Raum bewegen, von dessen ernsten Durchfüh- rungsabsichten man in Washington in letz- ter Zeit hinter verschlossenen Türen mehr gesprochen hat, als in der Oeffentlichkeit an- gesichts der zurückgehenden Neigung, den amerikanischen Steuerzahler mit Welt- projekten zu belasten, geahnt wird. Neben diesen wirtschaftlichen Plänen zur Wiederherstellung des westlichen Prestiges bemüht sich Washington politisch um einen Ausgleich in den Koloßialkrie- gen, die Frankreich und Holland führen. Fin wirklicher Erfolg hier wäre tatsächlich in der Lage, Ostasiens Mißtrauen, das auch gegenüber den USA besteht, zu beseitigen. Allerdings— so lautet die allgemeine An- sicht— haben die amerikanischen Hoff- nungen, Indien für die Pläne des State Department zu gewinnen, bisher noch keine sichtbaren Erfolge gezeitigt. Das Interview, das die neue indische Botschafterin in Wa- shington in diesen Tagen der Presse gab und in dem sie so stark den indischen Wunsch nach Neutralität betonte, wirkte nicht sehr ermutigend. Aber die Vereinigten Staaten setzen auch hier ihre Hoffnungen auf ihre wirtschaftlichen Kräfte, auf die In- dien kaum verzichten kann und die es in gleichem Ausmaß von keiner anderen Macht der Erde zu erhalten vermag. Adenauer, Schumacher und Arnold bei Bevin Bedeutsame Begegnung mit dem britischen Außenminister Hamburg.(UP) Der Außenminister Groß- britanniens, Ernest Bevin, führte gestern im Hause General Robertsons in Ostenwalde (Westfalen) mit dem Vorsitzenden der CDU, Dr. Adenauer, dem Vorsitzenden der SPD, Dr. Schumacher, und dem Mi- nister präsidenten von Nordrhein- Westfalen, Arnold, getrennte Besprechungen. Der britische Außenminister gab über seine Be- sprechungen mit den drei deutschen Poli- tikern keine Erklärungen ab. Bevin wird heute wieder nach London zurückkehren. Die Bedeutung der Zusammenkunft Be- vins mit Arnold, und Dr. Kurt Schumacher liegt nach der Auffassung gut unterrichteter politischer Kreise Westdeutschlands in der Tatsache, daß der Zeitpunkt dieses Tref- fkens im Hinblick auf die bevorstehende Pariser Außenministerkonferenz besonders geeignet ist, den deutschen Standpunkt zu erläutern. Es sei anzunehmen, daß Bevin von den deutschen Politikern über den deut- schen Standpunkt genau informiert werden möchte, wozu berechtigte Hoffnung be- steht, nachdem dex britische Außenminister einen weiteren utschlar dbesuch für die nächste Zeit angekündigt hat. Die Besprechung wird in unterrichteten politischen Kreisen Westdeutschlands als „diplomatische Probe“ von großer Wichtig- keit angesehen, da Deutschland in Paris nicht selbst vertreten sein wird. Wie zuver- lässig verlautet, sollen von deutscher Seite deutsche Fragen, die mit der allgemeinen weltpolitischen Situation zusammenhängen, angeschnitten worden sein. Es dürften auch Probleme erörtert worden sein, die das Ruhrstatut, die Demontage, die Grenzfra- gen und die Verabschiedung des Bonner Grundgesetzes betreffen. Wirtschaftsberater Clays bleiben Berlin. DENA) Der Wirtschaftsberater General Clays, Lawrence Wilkinson erklärte, er habe nicht die Absicht, mit Ge- neral Clay zusammen nach den USA zu- rückzukehren. Er werde vorerst auf seinem Posten verbleiben. Der stellvertretende Wirtschaftsberater General Clays, Philip Hawkins sagte, er hätte zwar beabsich- tigt, gleichzeitig mit General Clay nach den USA zurückzukehren, doch wolle er nun seine Stellung beibehalten bis die alliierte Verwaltung Deutschlands durch die Hohen Kommissare übernommen worden sei. stattfinden. Dienstag, 10. Mai 1949 Eine Minute nach zwölf Berlin.(UP) General Ts ehuiko w, der Chef der sowjetischen Militär administration, gab amtlich bekannt, daß die Blockade Ber- Iins am Donnerstag um 00.01 Uhr aufgeho- ben wird. Diese Verlautbarung Tschuikovys ist die erste amtliche Bestätigung des in New Lork erreichten Uebereinkommens von einer sowjetischen Stelle in Deutschland. In ihr wird auch zum ersten Male die ge- Fur alle Fälle eine Luftbrücke naue Zeit der Blockadeaufhebung genannt: eine Minute nach Mitternacht. Für die Versorgung der Bevölkerung der Westsektoren Berlins und der amerikani- schen, britischen und französischen Besat- zungstruppen in Berlin sei, so heißt es in der Bekanntmachung Tschuikows, der Ver- kehr über die Eisenbahnstrecke Berlin- Magdeburg Helmstedt mit 16 Zügen täglich gemäß dem Kontrollratsbeschluß vom Sep- tember 1945 wiederher zustellen. Die Ange- hörigen der westlichen Besatzungsstreit- kräfte in Berlin könnten wieder die Auto- bahn Berlin Magdeburg Helmstedt benut- zen und die Kontrollpunkte Marienborn und Nowawes ohne Passierschein überschreiten. Hr Gepäck wird ebenso wie Militärfracht nicht kontrolliert. Im Warenverkehr Zwischen der Sowjetzone, Berlin und West deutschland soll das vor dem März 1948 üb- liche Verfahren wieder Gültigkeit erlangen. Danach müssen den Frachtstücken Waren- begleitbriefe beigefügt werden. Bis zur LG- sung der Währungsfrage in Berlin soll das bestehende Verfahren für die Mitnahme der Ostmark, der Westmark und anderer Zah- Iungsmittel über die Demarkationslinie auf- recht erhalten bleiben. Berliner Währungszweifel Berlin.(AWM.- Eig.- Ber.) In Berlin sind wieder die verschiedensten Währungs- gerüchte im Umlauf. Erneut tauchen auch Nachrichten über bevorstehende Währungs- reformen auf. Die sogenannten freien La- den im Ostsektor erlebten zum Wochen- ende wieder einmal einen besonderen Käuferansturm, da man wissen wollte, daß entgegen allen Dementis der SM und der ostzonalen Wirtschaftskommission die Aus- gabe neuer Ostmarknoten doch bevorstehe. Außerdem frägt man sich nach den Grün- den für das nicht unbeträchtliche rasche Sinken des DM- Kurses in den letzten Tagen auf 3:1. Allerdings wurde gestern zu diesem 8 5 verhältnismäßig viel Ostgeld ange- n. e Reiseziel Berlin London.(UP) Der britische Arbeitsmini- ster George Isaacs ist in Berlin eingetrof- fen. Wie von amtlicher Seite hierzu erklärt wurde, handelt es sich um einen„inoffiziel- len Besuch“. Isaacs hat die Absicht, eine Woche in Deutschland zu bleiben. Er will verschiedene Behörden aufsuchen und Diskussionen über die weitere Anwerbung von deut- schen Arbeitskräften für die bri⸗ tische Industrie führen. Der Arbeitsminister erklärte, Großbri- tannien benötige noch eine Menge weib- licher Arbeitskräfte vornehmlich für die Textilindustrie. 1 Sicher ist sicher Mannheim.(Eig.-Ber.) Wie Dr. Hjalma Schacht mitteilt, wird er voraussichtlich seinen Vortrag am 17. Mai vor dem„Rhein- Ruhr- Club“ wegen der durch den nordrhei- nisch- westfälischen Innenminister ange- drohten Verhaftung nicht in Gevelsberg (Bergisches Land), sondern in Unna West falen) halten. Eisenbahnergewerkschaft Rheinland- Pfalz beschließt Verschmelzung Gimbsheim bei Worms. DENA) Die Eisenbahnergewerkschaft von Rheinland- Pfalz beschloß auf ihrem dritten ordent- lichen Verbandstag ihre Verschmelzung mit den Eisenbahnerverbänden der Bizone. Da die Landesverbände der Eisenbahner in Baden und Südwürttemberg- Hohenzollern bereits gleichlautende Beschlüsse gefaßt haben, wird der Vereinigungsverbandstag voraussichtlich am 23. Juni in Stuttgart Die französische Militärre- gierung erhebt gegen die Einigungsbestre- bungen der westdeutschen Gewerkschaften aber noch den Einwand, daß die Schaffung des westdeutschen Staates vorauszugehen habe 3 3 1 eee Seite 2 MORGEN Dienstag, 10. Mai 1949 Die Angst vor Rapallo Amerikanische Beobachter stellen eine Wandlung der öffentlichen Meinung zu den Erfolgsaussichten der bevorstehenden Vie- rerbesprechungen über Deutschland fest. Im gesamten Gebiet der Westmächte sind es eigentlich nur noch kommunistische oder den Kommunisten nahestehenden Kreise, die versuchen, schon die Einigung über die Vorbesprechungen als Sieg der„friedlichen Kräfte zu feiern. In der überwiegenden Mehrzahl der Zeitungen, und zwar auch Jener, die sich zunächst von der optimisti- schen Stimmung hatten mitreißen lassen. gewinnt eine ernste Skepsis die Oberhand. Und als dann noch bekannt wurde, daß Marschall Stalin, sehnlich wie beim Ab- schluß des Paktes mit Ribbentrop seiner- zeit, jenes Sphinxlächeln bei der Nachricht über das New Lorker Abkommen gezeigt haben soll, verbreitete sich allgemein eine Atmosphäre, die nur mit einer wachsenden Beunruhigung des Westens charakterisiert werden kann. Was bedeutet das rätselhafte Lächeln Stalins, so fragt man, und welche russische Absichten verbergen sich dahinter? Hierauf kann man auch in sonst gut unterrichteten Kreisen keine detaillierte Antwort erhal- ten. Aber es herrscht volle Einigkeit darü- ber, daß es bei den Viererbesprechungen um einen Kampf um Deutschland und damit Europa geht. Das russische Ziel, Deutsch- Aland ganz zu beherrschen, der sowietische Wunsch, eine deutsche Zentralregierung zu sehen, ist offenbar, auch wenn er von den Vertretern des Kreml in New Lork nicht ausgesprochen wurde. Und mehr als über die sowjetischen Pläne macht man sich eigentlich Gedanken darüber, wie der Westen sie zu parieren gedenkt. So heißt es, daß Mr. Jessup in der Aktentasche, die er nach Paris mit- nimmt, den Plan für eine gesamtdeutsche Verfassung hat, die es ermöglichen soll, die beiden deutschen Teile, die sich in der Phase der ost-westlichen Spannung so weit voneinander entfernten, wieder unter einen Hut zu bringen. Aber, so fragt man immer wieder in po- litischen Kreisen, wird Deutschland sich mit einer passiven Rolle bescheiden, während die vier Großmächte über sein zukünftiges Glück oder Unglück beraten? Man mißt den sowjetischen Ködern in den Vereinigten Staaten große Bedeutung bei. Man spricht so offen von einer Gefahr eines neuen Rapallo, daß dadurch bereits— che der Beweis, dag auch Deutschland mit einem solchen Gedanken spielt, erbracht ist — die Meinung über Deutschland Gefahr läuft, umzuschlagen. Der russische Köder, 50 will man wissen, besteht vor allem in der Aussicht auf Oeffnung der Handelswege nach den Südoststaaten. Die russischen KRoizessionen den Deutschen gegenüber Gürkten, so glaubt man, auch in anderen Fragen sehr weit gehen, weil der Kreml Offensichtlich seine Taktik insofern geändert habe, als er den Versuch einer schnellen und radikalen Lösung zugunsten einer lang- samen Entwicklung eines Planens auf Zeit, aufgegeben habe. Man spricht davon, dag der Kreml sogar bereit sein soll, in der Ost- zone freie Wahlen unter Viermächtekon- trolle zuzulassen, Wahlniederlagen seiner eigenen deutschen Anhänger hinzunehmen, Polen und die Tschechoslowakei vor den Kopf zu stoßen, um dafür eine deutsche Zentralregierung einzutauschen, die ihm die Aussicht auf ein neues Rapallo bzw. auf einen neuen„Ribbentrop-Pakt“ eröffnet. 5 Dieses Rätselraten um die sowjetischen Ziele enthüllt auch den Kräften, denen bis- her die westalliierte Besatzung in Deutsch- lend zuweilen als„zu konziliant“ erschien, dag man den Deutschen gegenüber Fehler gemacht hat. Das Ergebnis dieser Ueber- legungen ist jetzt eine große Unsicherheit über die zukünftige Haltung der Deutschen in Ost und West. Man weiß nicht, was sie tun werden, wenn die große Versuchung kommt. Umso mehr ist man daher davon überzeugt, daß es sich in Paris nicht um Vierer sondern um Fünferbesprechungen handeln wird, wobei freilich der fünfte Partner nicht sichtbar vertreten, deshalb aber doch nicht weniger fühlbar anwesend sein wird. J. J.(New Vork) Fndré Masson Zum ersten Male wird in Deutschland das Werk andre Massons ausgestellt. Gewiß be- kindet sich eine Reihe seiner Bilder in deut- schem Privatbesitz, auch hat man hier und dort schon das eine oder andere gesehen, der Veberblick aber über das Oeuvre Massons, der Blick in seine Werkstatt, fehlte bislang. So kommt der Ausstellung, die die Mannhei- mer Kunsthalle seit Sonntag zeigt und die von hier nach Hamburg Freiburg und in an- dere Städte wandern wird, besondere Bedeu- tung zu. a 8 Andre Masson ist 1896 in Balagny(Oise), also im Zentrum Frankreichs, geboren. Er beginnt, wie so viele seiner Landsleute, als Autodiktat und nimmt mit offenen Sinnen die starken Strömungen seiner Zeit in sich auf: das Werk Cézannes, die Kubisten, Paul Klee, die Abstrakten und sehr bald die Sur- realisten. Er malt, illustriert und versucht sich selbst in Theaterdekorationen zu Opern, Balletten und kürzlich erst zu„Hamlet“ und einem Drama von Sartre. Er fährt nach Spa- nien, später nach Amerika und lebt heute, Seit dem Kriegsende, in Aix en Provence, der Landschaft Cézannes. Wer vor die rund 50 Gemälde und graphi- schen Blätter Massons tritt wird überrascht einer, an den großen van Gogh gemahnenden, Künstlerischen Kraft und Leidenschaftlichkeit der Empfindung gewahr, die in den Anfangs- jahren noch ungebärdig und ein wenig wild sich austobt, später aber in eine bezwingende Intensität, in mitunter pathetische, in sich ge- sammelte Formen der Aussage mündet. Mas- Son entwickelt dabei einen Surrealismus eige- ner Prägung. Auch er sieht die Einheit des Weltbildes zerspringen, die Ganzheit des Men- schen sich auflösen; aber er gibt sie nicht auf. Die Sehnsucht nach ihr schwingt im gehei- men ständig mit, wie ja auch in der reichen, Vielfach verwandelten, dissonierenden Farbig- keit eine harmonische Ordnung immer spür- bar bleibt. So aggressiv Blätter wie das „Idol“ den Betrachter auch anspringen, sie Französische Zone mit Neubürgern zufrieden Aber die Ansiedlung bereitet immer wieder neue Schwierigkeiten Die Beteiligung der französisch besetzten deutschen Länder an der Sorge für die vor- wiegend in Schleswig- Holstein, aber auch in Niedersachsen und Bayern zusammenge- drängten Ostvertriebenen stößt immer wie- der auf neue Schwierigkeiten. Nachdem die französische Militärregierung bereits ihr Veto gegen den sogenannten„großen Flücht- lingsausgleich“, der eine Umsiedlung von 300 000 Vertriebenen vorsah, eingelegt hatte, kompliziert sich jetzt auch die Abwicklung des sogenannten ‚Sofortprogramms“. Es sieht mit Genehmigung der französischen Militärregierung die Uebernahme von 29 000 arbeitsfähigen Vertriebenen mit ihren Fa- milien vor, was die Umsiedlung von etwa 120 000 Vertriebenen in die Länder der französischen Zone, und zwar 60 000 aus Schleswig- Holstein und je 30 000 aus Nie- dersachsen und Bayern, bedeuten würde. Die erste Schwierigkeit liegt bei der Uebernahme der Kosten. Bekanntlich sind die Besatzungskosten der französisch be- Setzten deutschen Länder besonders hoch und lassen ihnen wenig finanzielle Be- wegungsfreiheit. Schwierigkeiten bereitet neuerdings auch die bei der Aufstellung der ursprünglichen Pläne mühelos erschienene Unterbringung ostvertriebener Facharbeiter, da die offenen Arbeitsstellen laufend zu- rückgehen. Eine gewisse Behinderung stellt auch die plötzliche Belegung des bisherigen Hauptdurchgansslagers für Flüchtlinge in Offenburg durch französische Truppen dar. Deutsche Hinweise auf diese Behinderung sind etwa dahin beantwortet worden, daß eine sorgfältige im voraus geplante und organisierte Verteilung der ankommenden Transporte auf die einzelnen Landkreise das bisherige Hauptdurchgangslager ja über- klüssig machen müßte. Es dürfte kaum ein Zweifel bestehen, daß die Erschwerungen in der Abwicklung der geplanten Umsiedlung von Ostvertrie- benen aus Schleswig- Holstein, Bayern und Niedersachsen weniger auf deutsche als auf besatzungsbedingte Widerstände zurückzu- führen sind. Die Länder der französischen Zone haben sich immer bemüht, nach besten Kräften für die bei ihnen untergekommenen Ostvertriebenen— es sind bisher freilich nur wenig mehr als je 50 000— zu sorgen. Südwürttemberg- Hohenzollern hatte bis Ende Februar 1949 rund 58 000 aus den Ost- gebieten Vertriebene aufgenommen. Die Aus- gewiesenen stellen jetzt 5,2 Prozent der Ge- samtbevölkerung dar. Außerdem waren bis Ende Februar 1949 noch 29 200 Evakuierte aus den beiden anderen westlichen Zonen und ungefähr 7000 Flüchtlinge aus der So- Wietzone und Berlin in Süd württemberg untergekommen. Der Gesamtzugang seit Anfang September 1939 stellt somit 8,5 Pro- zent der Gesamtbevölkerung dar. Südwürt- temberg hat die Vertriebenen im allge- meinen befriedigend in den Arbeitsprozeß eingliedern können. Zur Unterbringung und Ausbildung von Jugendlichen wurden Lehr- Iingsheime geschaffen. Fünf Millionen DM sind zur Ansiedlung wertvoller neuer oder in Süd württemberg noch nicht ausreichend vertretener Industriezweige(Glasindustrie und Werke für den Bau von Textil- und Bekleidungsmaschinen) ausgeworfen worden. Ein Flüchtlingsgesetz sieht die grundsätz- liche Gleichstellung der Ausgewiesenen mit der einheimischen Bevölkerung vor. Vom September 1948 bis Januar 1949 wurden 750 000 DM. zur Verteilung von Bekleidung an Ausgewiesene vom Staat bereitgestellt. Außerdem wurden jedem Ausgewiesenen zusätzliche 50 Textilpunkte zur Verfügung gestellt, gegenüber 15 Textilpunkten für Einheimische. Den Ausgewiesenen wurden Möbel zu verbilligten Preisen geliefert. Für- sorgeempfänger erhielten gediegene, wenn auch bescheidene Möbel kostenlos. Da ein großer Teil der Ausgewiesenen in Berufs- gruppen tätig ist, mit deren Arbeitseinkom- men man lediglich das tägliche Leben fri- sten, aber keinerlei Anschaffungen machen kann, muß auch diesen zur Beschaffung der Möbel ein Zuschuß gegeben werden, der später auf Leistungen aus dem Lastenaus- gleich zu verrechnen ist. Aehnlich liegen die Dinge in Süd- baden, wo seit der mit dem Landesarbeits- amt Schleswig-Holstein im August 1948 ab- gesprochenen Umsiedlungsaktion besonderes Interesse für Facharbeiter besteht, zu denen besonders auch die im Schwarzwald benö- Ein französischer Surrealist in der Mannheimer Kunsthalle wirken dennoch nicht verletzend, nicht sati- risch, wohl aber verwirrend. Sie stellen über- kommene Begriffe in Frage, ohne den Schritt weiter in die gänzliche Auflösung, in das Chaos zu gehen. Masson ist von allem Sno- pismus. aller Manier weit entfernt, er ringt mit den Problemen im Inhaltlichen wie im Formalen, ringt mit der Farbe, in der er merkwürdig zuckende Striche eingräbt: ge- heimnisvolle, übersinnliche Schemen oder Schriftzeichen, die wie beschwörende Zauber- formeln anmuten. Mehr und mehr verliert sich in den vierziger Jahren das Literarische und macht einer stärkeren malerischen Durch- blutung Platz. Seine Palette wird einfacher, die Kräfte sammeln sich zur Suche nach neuen Inhalten. Bezeichnend, daß er sich selbst in dieser Phase„romantisch und barock“ nennt und bekennt.„das Gefühl wieder in die Ma- lerei einführen zu wollen“. Kurt Heinz Musica sacra auf neuen Wegen Musik des frühen Mittelalters auf Schall- platten(im Amerikahaus) und Musik der Ge- genwart auf der Orgel der Bonifaziuskirche ließ uns ein glücklicher Zufall nacheinander erleben. Beide Konzerte stellten die Rolle der katholischen Kirche als Kulturträgerin heraus. Die Strömungen, die sich ungehindert entfalten können. seit Papst Pius XII in seiner Enzyklika„Mediator dei“ vom Jahre 1947 erklärt hat. daß moderne Musik vokaler wie instrumentaler Art von der Kirche nicht aus- geschlossen sein sollen, wies Musikdirektor Ad. Berchtold in einem eingehenden Vortrag zur Eröffnung eines Musikstudios für 2 Sitgenöss ische Kirchenmusik im Saal des Schwesternhauses St. Lioba nach. Er stellte für Deutschland besonders Paul Hin- demith und für Frankreich Oliver Mes- siaen heraus und interpretierte Orgelkom- positionen beider Meister anschließend in der Bonifatiuskirche mit hoch entwickeltem Klang- empfinden. Hindemith erwies sich auch in die- tigten Forstarbeiter gehören. Für sie wurden besondere Lehrgänge eingerichtet, um sie mit den Besonderheiten der Schwarzwälder Holzbildhauerei vertraut zu machen und um innen von vornherein einen hohen Akkord- lohn zu sichern. Rheinland-Pfalz kann nach einer Denk- schrift des Präsidenten des pfälzischen Landesarbeitsamtes sofort 10 000 Arbeits- kräfte, d. h. mit ihren Familienangehörigen etwa 40 000 Menschen, aufnehmen, da die Bevölkerung um 6,87% zurückgegangen und 1948 in Rheinland-Pfalz 9700 Arbeitskräfte weniger in Industrie und Handwerk als 1938 beschäftigt waren. Bei der zu erwartenden besseren Rohstoffversorgung ist diese Ziffer sogar ein Minimum, das noch wesentlich er- höht werden könnte, wenn es, wie vorge- schlagen, gelingt, neue Wirtschaftszweige in Rheinland-Pfalz anzusiedeln. Ganz ohne Zweifel aber dürften die- jenigen Vertriebenen Arbeits möglichkeiten in der französischen Zone finden, die be- reit sind, in der Landwirtschaft zu arbeiten. In übereinstimmenden Berichten aus Süd- baden und Süd württemberg wird festge- Stellt, daß das Landarbeiterproblem ohne die Hereinnahme von Ostvertriebenen nicht zu lösen ist. Die deutschen Verwaltungen und Landsleute in den Ländern der fran: zösischen Zone sind aber nicht nur daran interessiert, Ostvertriebene bei sich aufzu- nehmen, sondern auch mit den bisherigen Erfahrungen durchaus zufrieden. In den Ländern der französischen Zone vertritt man die Auffassung, daß die Um- siedlung den Ostvertriebenen nun endlich Wirklich eine neue Heimat und eine end- gültige Eingliederung in den volkswirt- schaftlichen Arbeitsprozeß verschaffen muß und hält es für richtiger, lieber noch einige Monate weiterer Verzögerungen in Kauf zu nehmen., als die unglücklichen Betroffenen nur von einem Lager Norddeutschlands oder Bayerns in ein anderes Südwestdeutschland zu überführen. PMW Die Arche Noah und der„Kalte Krieg“ Der älteste Beobachtungsturm der Welt Von Alfred Bitti Die Amerikaner rüsten eine Expedition aus, die auf dem Berge Ararat nach den Resten der Arche Noan suchen soll. Die Geographische Gesellscnaft hat dieser Tage sogar den Namen des voraussicntlichen Leiters der Expedition genanmt: es ist der Rev. Aaron J. Smith, eine Autorität auf dem Gebiet der biblischen Studien. Die Russen, die überall Spione sehen, haben sofort in ihren Zeitungen geschrie- ben, daß die Amerikaner und Engländer unter dem Vorwande der Arche ihre Spio- nage- Agenten auf den biblischen Berg schicken wollen. Ein hoher Beamter des Washingtoner State Department, Edwin 3 Wright, seines Zeichens gleichfalls Archäologe, beeilte sich, diese Anschuldig- ungen und Verdächtigungen lächerlich zu machen. Und da er gerade in seinem Fache war, gab er sogleich seine Ansichten als Wissenschaftler bekannt und bezeichnete die Arnahme, daß die Arche Noah auf dem Berge Ararat gelandet sei“, als absurd. Die Bibel— so sagte Dr. Wright— müsse cum grano salis ausgelegt werden, und die Bibel spricht von Ararat-Gebirgen(in der alten Landschaft von Urartu, dem heutigen Armenien) und nicht von einem Berge. Dr. Wright schloß, er sei überzeugt, daß die biblische Sintflut durch eine Ausuferung der Ströme Euphrat und Tigris— also in Mesopotamien— entstanden sei und daß die Arche des Patriarchen aller Wahrschein- lichkeit nach an einem Berge der Zagros- Kette im südlichen Persien hängen ge- blieben sei. „Der höchste Berg der Erde“ Die bis zu einem gewissen Grade wissen- schaftliche Darlegung des Dr. Edwin C. Wright, eines Staatsbeamten und Archäo- logen, überzeugt uns nicht. Wir meinen, wenn Dr. Wright den Ararat so aus der Nähe sehen würde, wie wir ihn gesehen haben, dann würde er sich bestimmt wider- rufen und sagen: Jawohl, wenn es einen Berg für die Arche gibt, dann kann es nur dieser sein, denn er ist ,der höchste Berg der Erde“, So haben ihn die Alten gesehen, und nur so können auch wir ihn sehen. Die Erde war nach vierzig Tagen und Nächten wolkenbruchartiger Regenfälle völlig von den Wassern bedeckt, auf denen das Fahrzeug des Patriarchen trieb. Und natürlich lief die Arche beim Fallen des Wassers auf den ersten hervortauchenden Punkt des festen Landes auf, das heißt auf den höchsten Gipfel, den Ararat. Dieser Berg erscheint dem Betrachter wirklich als der höchste Berg der Welt. Es tut nichts, daß er nur 5160 Meter hoch ist, während in der Nähe nach Norden der Elbrus im Kau- kasus mit seinen 5629 und nach Osten der Demavend mit seinen 3670 Metern liegt, während sich weiterhin eine ganze Gipfel- kette vom Pamir bis zum FHlimalaja mit Höhen von 6000, manchmal 7000 und sogar 8000 Metern entfaltet. Dies sind Spitzen. die aus schon sehr hohen Grundstäcken und zwischen anderen Gipfeln und Kämmen ser großen Orgelsonate 1(1937) als ein Musiker von ausgesprochen schöpferischer, ursprüng- cher Begabung und unerschöpflichem Ein- kallsreichtum. Er wirkte vertrauter auf die Hörer als der darauffolgende Messiaen mit aufragen und daher nicht so hoch erscheinen wie der alleinstehende Ararat. Almasis— der Erhabene Der Ararat erschemt auch deshalb so hoch, weil er vom Fuß bis zum Gipfel ganz gleichmäßig und gleichförmig ist. Nur ein kleinerer Bruder, der Araratino mit 3914 Metern, leistet ihm an der Südflanke Ge- sellschaft, aber der läßt die Masse noch eindringlicher erscheinen. Ganz gleich, ob man aus Persien, aus Rußland oder aus der Türkei kommt— der Ararat, ein ungeheurer, freistehender Kegel, stolz und hoch wie der Himmel, erscheint einem schon aus hundert Kilometern Entfernung, von Koi nach Baserdscham oder hinunter durch das armenische Tal von Eriwan oder längs der Straße von Karakiose nach Bayasit. Und in Bayasit steht man unter ihm und kann ihn in seiner ganzen, fast übernatürlichen und furchteinflösenden Größe betrachten, Für die Armenier ist er die Hauptsäule im Gebäude ihres Landes— sie nennen ihn Almasis, den„Großen, Erhabenen, Hervor- ragenden“. Dieser gewaltige, schneebedeckte und wolkenverhangene Kegel mit seinen breit und sanft, feierlich und glatt abfallen- den Hängen aus Erde und Tuff ohne grüne Flecken, ohne Schatten und Abgründe, ohne Ecken, Grate und Felsspitzen, ist 80 regelmäßig und majestätisch und vor allem so allein, daß er vor allem aus der Nähe nicht wie ein natürlicher Berg erscheint, sondern wie eine Konstruktion von Inge- nieuren und Riesenarbeitern, vielleicht ein älterer und noch höherer Turm zu Babylon. Er ragt fünftausend Meter hoch auf, abe so stolz und einsam, daß er weit höher 2 sein scheint— Vielleicht zehn, vielleicht zwanzigtausend Meter. Wer ihn von dem bauchigen Grunde bis zu dem weißen Gipfel mit dem Auge umfängt, dem erscheint er zweifellos als der höchste Berg der Erde, und der meint, daß alle Schriften und Offenbarungen der alten Welt mit ihrem Gewicht auf dieser unendlichen Masse geo- metrischer Erde lasten. Der leere Raum ringsum ist eindrucksvolles Schweigen: es ist der Thron der Welt. Auch der Dr. Edwin C. Wright würde gläubig werden, wenn er ihn dort am Zu- sammenstoß dreier Grenzen Rußland, Persien und Türkei— sehen würde. Und er würde gewiß erklären, daß die Arche des Stammvaters— wenn sie sich auf einem Berge niedergelassen hat— auf dem Ararat gelandet ist. Die Bewohner des Landes am Ararat sagten mir, man sehe von seinem Gipfel aus die ganze Welt, man sehe Asien und Europa, man sehe die„Seidenstraße“, man sehe und beherrsche die alten Wander- wege der Völker und Stämme. Dort unten begegneten sich Iran und Turan, bis dort- hin gelangte Rom. Ja, vielleicht haben die russischen Visio- näre in dieser Phantasie recht: der Ararat ist der höchste und älteste Beobachtungs- turm der Welt. Mithin ein hervorragender Posten für Spione. seiner Fantasie„Apparition de L'eglise eter- nelle“, die in einer großen Steigerung eines Motivs von drei Tönen und in immer neuen Kombinationen und Variationen entfernt an Ravels bekannten„Bolero“ anklang. ch Kulturnachriditen Die Lehmbruck-Ausstellung der Mannheimer Kunsthalle, die noch bis zum 29. Mai zu sehen ist, hat nicht nur in der Presse über die Gren- zen Mannheims hinaus Bedeutung erlangt. So haben sich im Laufe der letzten Wochen eine Reihe prominenter Besucher aus dem In- und Ausland eingefunden: Mr. Constable, der per- sönliche Berater General Clays in künstleri- schen Fragen, Mr. Lovegrove, Kunstoffizier für Württemberg-Baden, weiter aus Bern Dr. Rüdlinger, der Direktor der dortigen Kunst- halle, und Prof. Pr. Homburger; andere Gäste kamen wieder aus Karlsruhe, Stuttgart. Darm- stadt, Hannnover und Düsseldorf. Prof. Hans Knappertsbusch, der am Don- nerstag mit den Bamberger Symphonikern in Heidelberg gastieren wird, wurde von „Haus Wahnfried“ eingeladen, zur Wieder- kehr des Geburtstages von Richard Wagner am 22. Mai mit den Münchner Philharmoni- kern ein Festkonzert im wiederhergestellten Festspielhaus Bayreuth zu dirigieren. Professor Hans Pfitzner, der sich zur Zeit in Salzburg zur Kur aufhält, ließ durch seinen Sohn erklären, daß es sich bei seinem Salz- burger Aufenthalt um einen zeitweiligen Ur- laub handele. nach dessen Abschluß er wieder nach München zurückkehren wolle.(Eis) Orffs einaktige Oper„Der Mond“ verur- sachte bei ihrer jetzigen Aufführung in Frei- burg/ Breisgau nahezu einen Theaterskandal. Die Geschichte von dem Mond, der gestohlen, gevierteilt und ins Grab genommen wurde, um schließlich von einem gütigen Petrus im Himmel aufgehängt zu werden, wurde mit Pfiffen und Scharren des Publikums begleitet. Ein deutscher Bomponisten- Kongreß wird erstmalig nach dem Kriege in der Zeit vom 12. bis 16. Mai in München stattfinden. Aktuelle Fragen kultureller und berufs wirtschaftlicher Art sollen in gemeinsamen Aussprachen mit al- len Kreisen, die direkt oder indirekt mit den Komponisten als Kulturfaktor und schöpferi- schem Künstler in Beziehung stehen, erörtert werden. Die Einladung dazu ergeht vom„Be- rufsverband deutscher Komponisten“, dessen Präsidium Prof. Joseph Haas inne hat. Der 82jährige Dirigent Arturo Toscanini, der in Amerika lebt, mußte seine für Anfang Mai geplante Italienreise verschieben, da er sich bei einem Sturz leicht verletzt hat.(dena) Das Gerhart-Hauptmann-Archiv, das aus Agnetendorf nach Bayern gebracht wurde, soll auf der Bodensee-Insel Mainau untergebracht werden. Das Deutsche Theater in Konstanz, das von Heinz Hilpert geleitet wird, soll einen Teil der Einnahmen aus dem geplanten Spielkasino als Subvention der Stadt Konstanz erhalten. Der südbadische Staatspräsident Leo Wohleb teilte außerdem in einer Besprechung mit, daß er glaube etwa die Hälfte des von Hilpert vor- geschlagenen EKreditbetrages von 150 00% DM zusagen zu können. Im Nürnberger Lessingtheater wurde Sid ney Kingsleys Schauspiel„Menschen in Weiß“ in der Inszenierung des Leiters der Freien Deutschen Bühne in Buenos Aires, P. Walter Jakob, zu einem großen Erfolg. Der Tänzer Orlikowsky von der Bayeri- schen Staatsoper in München, der— wie erin- nerlich— wegen eines Mordversuchs an dem Ballettmeister Kölling in Haft genommen wurde, wird sich am 1. Juni vor dem ameri- kanischen Bezirksgericht zu verantworten haben.(Eis) „Des Teufels General“ in der von der Co- medis geplanten Verfilmung von Zuckmayers Schauspiel wird nicht René Deltgen spielen, sondern Gustav Knuth.(gis) Dienstag, 10. Mai 1949/ Nr. dis an die Rerausebhh, 8 Renaissance des Föderalismus? NM Die politische Publizistik unserer Tage Bran lastet die zentralistische preußisch-deug ist 0 Staatspraxis mit der Mitverantwortung ang Sei. Katastrophe des Jahres 1945. Aus de Dies Ueberlegungen erwuchs fast naturgemäß g stan- Renaissance des föderalistischen Geda es guts. Eine große deutsche Partei, die) 5 bekennt sich zum Föderalismus, aus der 38 stenz der Länder entwickelte sich eine wur deralistische Praxis— auch unter Nichte tung Ministerpräsidenten. Die SPD zeigt eine h über denz zur„Einheit“, aber ihre Theoretiker beka streiten, daß diese Einheit antiföd era Erze sein müsse. Links wettert man gegen zeug „Partikularismus“, rechts gegen den„nel Ware Zentralismus“. Bei allerseits tiefster Hoch stehe tung vor der föderalistischen Staatsidee Eine allein das neue Europa bestimmen eine Darüber wenigstens ist man sich einig, Stütz Man sollte an alle deutsche Parlam ausg tarier die Frage richten: was versteht“ Kon eigentlich unter Föderalismus? Eine einpr 1 same Formulierung gibt es nämlich nied men für diesen unermüdlich zitierten Begriff. ken, die Staatsrechtslehre blieb uns diese Fm War lierung schuldig, so daß bei allen Gespräc Junk üder den Föderalismus entsetzlich mit nns Stange im Nebel herumgefuchtelt wird. 75 Abgeordnete Heuß beschloß eine ade 5 aber gar zu vieldeutige Debatte im Param ws. tarischen Rat mit der hübschen ironischen a merkung:„Meine Damen und Herrn,——5 nehme an, wir sind uns jetzt klar, Betr föderalistisch, föderativ. föderal und föder 3. M ist!“ Was den Schluß zuläßt: es ist recht E. strengend ein Föderalist zu sein! mei In Konstantin Frantz, dem publizistis jedo Repräsentanten des deutschen Föderalism Wirt enthüllt sich das merkwürdige Zwielicht,“ diese Staatsauffassung umwittert, als pers liche Tragödie. Seit der Föderalismus wies modern geworden ist, gehört es zum gu I ke Ton, sich mit breiter Brust auf diesen„K. 10 siker des deutschen Föderalismus“ zu beruf 1 Solange Frantz lebte, war er bekannt, a m man schwieg ihn tot. Der damals unberühn di ist heute fast eine politische Berühmtheit de worden. Aber(genau besehen) kennt wen; al nicht— und niemand hat ihn gelesen! 1 g Konstantin Frantz. 1817 in Thüringen h boren, hatte alle Aussicht, i 4 Staatsdienst Karriere zu machen. f de Jahr 1848 zählte er zu den meistgenam, de politischen Schriftstellern. Seine Cart ei brachte er seiner Ueberzeugung zum Opt A als er in scharfen Gegensatz 6 82 geriet. Als Bismarck seine 5 fa Triumphe feierte, zeigte dieser Mann, der d g verdammt war, in der Stille des abseite 1 Bücherschreibers zu leben, soviel Sinn 50 realpolitische Möglichkeiten, daß er—. einmal Gegebenen ausgehend— die Weite 1 entwicklung des Bismarckschen Staates A einer universal-europäischen Föderation be derte. Frantz konnte es sich leisten, d Le seine unerschütterliche Grundüber zeugung 0 variieren, weil er um eine höhere föderat m Form kämpfte,. nicht um eine bloße Veri de derung der nationalstaatlichen Gegebenheie ni Aber in den„Gründerjahren“ nach 1870. man derart besessen von den greifbaren 5 folgen der Gegenwartspolitik, daß man sd W weiten Perspektiven als Phantastereien u le e„ und seine Warnungen in den ui st. Stirüg. 5 8 3 ar Der vereinsamte Denker, einer der klar fa politischen Köpfe, die Deutschland hert 0 gebracht hat, schuf unermüdlich in der 10 samkeit an seinem Werk— es seien i be lediglich die„Naturlehre des Staates“ und A Wiederherstellung Deutschlands“ genannt 5 unter allen Umständen: eine großar f schrittstellerische Leistung. Seine Bücher St den nur von wenigen beachtet. Gelegen ge erwähnte ihn ein Staatsrechtler in einer 82 note. Allenfalls zerriß man ihn in Diss Be tationen. 5 N m Uebrigens zog der Klassiker des Föderdd, be mus einen ganz klaren Trennungsstrich Ur Partikularismus, eine Unterscheidung, die(1 beachten sollte. Das partikularistische Wid Li streben gegen die Zentralisation kennzel in nete Frantz als„das Negative der Sache ohne einen positiven Sinn“. Der Partikula f mus hat einen engeren, der Föderalim losig! einen weiteren Gesichtskreis als der 2% die u tralismus! Er lehnte den Bismarckschen 4 stehe tralismus ab, weil er hinter der wirklie siert deutschen Aufgabe z Ur üek blieb. Kette ging es um„eine deutsche Föderation, du mäß die zugleich dte Basis für die Herstellung e schei abendländischen Völkergemeinschaft ser ich nen wird“. 1 105 Wir hätten allen Anlaß, den Föderalit 1 55 nicht nur über den Daumen zu diskutten 15 sondern uns mit den Erkenntnissen des I zitate stantin Frantz etwas eingehender zu besd zahl tigen. Man sollte ihn lesen, nicht nur 700 00 ihm— mit einiger Verspätung— den Prod ziehen. H. Wiedemd, stokte — Mögl 5 79000 — 2 11 Verse „Bei Künstlers beach Uraufführung in Stuttgart 9905 Der Autor Viktor van Buren, Ober indiv leiter in Saarbrücken, hat in seinem, itig „Narren“ eine ganze Fachschaft fran der scher Impressionisten von Cezanne bis nähr. Gogh auf die Bühne gestellt. Sie hung] beute malen, saufen, lieben, frieren, schlagen Seho! gegenseitig ihre Bilder auf den Schädel“ brodi chen sich schlecht und haben keinen Fri Steus Gauguin, mit den Manieren eines Müll tierli chers, techtelmechtelt mit Frau Strind satz Cezanne schnarcht, Henri Rousseau singt aussi Beckmesser, van Gogh schneidet sich das kür d ab, und Toulouse-Lautrec humpelt an Er 0 wie der Dialog des Stücks. Der Autor sehn 2 ite! eine Magazingeschichte„Bei Künstlers 5 8 gibt sich dabei redliche Mühe, als trags D. Hintergrund der billigen Effekte die Tiefe liegt Qual und Leiden des schöpferischen Mense Geſch zu deuten. Aber er gleicht dabei einem u wirke holfenen Taucher, der meint, in der Tele nicht sein, wenn er die Nase knapp unter der 0 entste fläche hat. So erinnert dies„bunte Spie darin einen jener Tatsachenberichte aus dem e wird berühmter Männer, wie man sie am Sonn Stapi morgen im Bett gerne liest. Aber nicht enn wesen die Tatsachen stimmen und die Gesprä M. Maler über Kunst bemühen sich ohne i der, über das Niveau einer Familienzeitschrit schaf Autor hat sich übernommen. Um das trade die n Schicksal van Goghs künstlerisch darzustes könne muß man ihm kongenial sein. Viktor i wohl, ren ist ein guter Regisseur. Er hätte e5 ben sollen. 8 4 Fred Schroer inszenierte das Stüc derber Freude am Drastischen. Kurt HA spielte den van Gogh und rettete den—.— Seine Darstellung des erniedrigten und 3 5 digten Künstlers, der dem Wahnsinn ve war ein schauspielerisches Kabine Einem Teil der Zuschauer war das Spe bunt. Wenige freuten sich, die Großen Kunst so menschlich und ühresgleichen“ schen. Sie applaudierten dem Aufor, den“ ben unsterbliche Namen auf einen Streich ledigt hat. Hans B= us? Tage -den ing an g us die emäß e Geda die(C s der. eine licht- eine g etiker) deralistz egen en„neh Hochad idee- aen E nig. Parlame rsteht e einpt ch niel Jriff. AU se Form Jespräch mit wird. stehen Parlam: ischen lerrn, klar, 5 4 ködderi recht lizistisch deralism ielicht, s pers us wies zum gu sen„Kl zu beruft annt, a0 nberühn mtheit g it man! en! ringen reußisch Um d t genannt Karrie um Opfe Bismat listorisch⸗ J. der da Abseitig Sinn V0. 1e Welte Staates ation f sten, die eugung föderath 3e Veri 5 4— 1870 kbaren man sold reien d den N 1 er Klars d her der seien Und genannt großari ücher telegentl einer F in Disse Föderal strich 2 g, die mn e Wid kennzelt Sache artikulat zderalism s der 4 schen 4 Wirklich e b. tion, du Hung ei kt Seſſ ideralin diskutien 1 des E. zu besch at nur den viede ma a8 tragb 5 el zarzusteg or Van tte es b Stück 9 Nr. 82 Dienstag, 10. Mai 1949 INDUSTRIE- UND HANDELSBLATT Seite 3 Hexen- Einmaleins Sympathie-Mittel oder Arzneien Mr. Sehumacher(Economic Advisory Branch, Office of the British Chairman. BICO) ist der Ansicht, daß der Zeitpunkt gekommen sei, eine Anti-Deflationspolitik zu betreiben. Diese Ansicht ist nicht neu. Sie steht und sie stand am Anfang der nach der Währungsreform einsetzenden Wirtschaftspolitik. Deswegen wurde keine Deflations-Politik schlechthin, sondern eine Desinflations-Politik betrieben, das heißt, die Geldzufuhr über den Kreditsektor wurde abgedrosselt bis zur Auflösung der Hor- tungsläger und Verhinderung der Hortung überhaupt. Das Kriterium der Deflation ist bekanntlich der Absatz von Waren unter dem Erzeugungspreis, ohne daß die aus neuer Er- zeugung oder Erwerb desselben Quantums von Waren in gleicher Qualität und Güter ent- stehenden Kosten gedeckt werden können. Eine solche Wirtschaftspolitik verträgt selbst eine bislang gesunde, sich auf stabile Reserven stützende Wirtschaft nicht, um so weniger das ausgemergelte deutsche Wirtschaftsleben. Sie konnte daher nicht erwünscht sein. Trotzdem entstand der Wunsch, zur Ver- mehrung des Realeinkommens Preise zu sen- ken, wobei sich nicht vermeiden läßt, daß Waren und Güter zu niederen als zu Erzeu- gungs- und Einstandspreisen abgesetzt werden müssen. Der Charakter der Deflation fehlt jedoch, denn im Neu-Erwerb kann die gleiche Menge von Gütern derselben Qualität beschafft werden, so daß der Verlust allein in der Er- tragsminderung liegt. Wobei diese Ertrags- minderung wegen der bestehenden Gemein- kosten jedes Unternehmens die Liquidität der Betriebe gefährdet.(Siehe„Morgen“ vom 3. Mai„Differenziertes Uebel“) Es geht darum, eine große Gefahr zu ver- meiden. Eine Gefahr, die noch nicht akut ist, jedoch wie ein Damoklesschwert über unserem Wirtschaftsleben schwebt. Es ist die Arbeits- eee Wohl ein Ansteigen der Arbeitslosig- keit, aber kein Symptom für Arbeits- losigkeit als Dauererscheinung— 80 präzisierte ein Vertreter des Arbeits- ministeriums von Nordrhein- Westfalen die derzeitige Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Von Arbeitslosigkeit als Dauererscheinung könne derzeit höchstens nur für die Berufsgruppe der Angestellten gesprochen werden. Unter dem Einfluß der immer sichtbarer wer- denden Umschichtung der Wirtschaft sei eine steigende Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter zu verzeichnen. Insge- samt habe zu Ultimo Nordrhein- West- kalen 167 322 Arbeitslose zu verzeichnen gehabt, davon 10 482 Schulentlassene, also 156 840„echte“ Arbeitslose gegen- über 139 707 zu Ultimo März und 12 297 zu Ende Februar. Die„schulentlassenen Arbeitslosen“ seien lediglich konjunktur- bedingt; 9000 konnten zudem bereits in Lehr- oder Anlernstellen vermittelt werden, und darüber hinaus sind noch mehrere Tausend Anlernstellen offen, da zu diesem Schuljahrabschluß ver- hältnismäßig weniger Entlassungen er- folgten. Bemerkenswert für die Ent- wicklung im Monat April ist ferner ein leichtes Absinken der bis dahin ständig steigenden Zahl der arbeitslosen Bau- arbeiter. Am 31. März waren 8740 Bau- kacharbeiter und 7233 Bauhilfsarbeiter ohne Arbeit, gegenüber 7403 arbeits- losen Baufacharbeitern und 6858 ar- beitslosen Bauhilfsarbeitern zu Ultimo April. Diese Entwicklung wird in erster Linie auf die gesteigerte Aufnahme von Straßen- und Tiefbauarbeiten zurück- geführt. Insgesamt verteilt sich der Zu- gang an Arbeitslosen auf: 1. ohne feste Berufe, 2. Metallberufe(4289), 3. kauf- männische Büro- und Verwaltungs- berufe(4393), 4. Hilfsarbeiter, ohne Bau und Metall(1999), 5. Verkehrsberufe (1382), 6. Bekleidungsindustrie, in erster Linje und fast ausschließlich Schuh- industrie(1123). R.-H. 3 losigkeit. Die Rationalisierung der Wirtschaft, die wir anzustreben haben, kann nur darin be- stehen, daß die Wirtschaft als solche rationali- siert wird, daß Ueberbesetzung des Handels, Keitenhandel, Schwarzmarkt und unzweck- mäßige Kalkulation, Fehlinvestitionen aus- scheiden. Im gegenwärtigen Zeitpunkt läßt sich einwenden, daß die Arbeitslosigkeit kon- junkturell bedingt ist. Dies trifft nur zum Teile zu, denn es liegt an der strukturellen Bedingtkeit, die dadurch erwiesen erscheint, daß bei fast restloser Ausnützung aller Kapa- zitäten in Westdeutschland die Arbeitslosen- zahl sich immerhin im November 1948 auf 700 000 belief. Es fehlt an komplementären Produktionsfaktoren, an Kohle, Strom, Roh- stoften, Maschinen ete. Begrenzt bleibt die Möglichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit, diese 700 000 Arbeitslosen mit Brot und Arbeit zu versorgen Völlig aussichtslos ist die Arbeits- beschaffung unter den obwaltenden Umständen für jene überzähligen Arbeitskräfte, die heute noch im Produktionsprozeß stehen. weil die individuelle Leistungsfähigkeit der Erwerbs- tätigen im allgemeinen nachgelassen hat.(Vor der Währungsreform infolge der schlechten Er- nährung und der gesunkenen Arbeitsmoral, heute, weil der frühere Zustand noch nicht auf- Seholt ist, und weil die noch immer nicht produktionsankurbelnde, substanzverzehrende Steuerpolitik die These:„die Hälfte der unren- tierlichen Kosten trägt dle Steuer“ zum Leit- Satz der Betriebsrechnung gemacht hat. Ebenso aussichtslos ist weiter die Arbeitsbeschaffung kür das Heer der in den öffentlichen Diensten ich müßiger Geschäftigkeit hingebenden Ar- beitskräfte, deren Minderwertigkeitskomplex zur Zeit durch die kalte Schulter gekennzeich- net ist, die sie dem Behördenpublikum zeigen. Das Heilmittel der Wirtschaft Deutschlands liegt demnach nicht in der Schaffung neuer Geldmittel. Sie kann sich nicht heilsam aus- wirken, solange den Geldmitteln entsprechend nicht Güter produktion und somit Sozialprodukt entsteht. Nein. Das Heilmittel liegt einzig darin, daß der Produktion die Freiheit gewährt Vird, zu erzeugen, wessen die Wirtschaft zur Stabilisierung, zum Ausgleich des Zahlungs- Wesens bedarf. Mit Recht wird sich die Bank deutscher Län- der, mit Recht werden sich einsichtige Wirt- schaktspolitiker gegen solche Projekte wenden, le nur als Sympathiemittel angesehen werden önnen. Es gilt im gegenwärtigen Zeitpunkte Wohl, einen deflatorischen Kurs zu bekämpfen, er zu weit getrieben wurde, aber auf die Dauer kann diese Maßnahme nicht ausreichend Din. Es geht darum, noch weitere Schritte zur Befreiung der deutschen Wirtschaft zu unter- nehmen, die Grenzen der Kapazitäten, die noch mmer sehr eng gezogen sind, zu sprengen. Zurück zum Zopf der Frschie dene Projekte werden im Schoße 4 Verwaltung für Finanzen gewälzt. Direk- 1 r Alkred Hartmann hat sich darüber aus- ührlich in einem Vortrag, den er in Heidel- rg hielt, ausgelassen, er hat im kleinen reise noch einiges darüber verlauten lassen. Die im Herbst oder Winter zu erwartende Steuerreform soll das Krönungswerk sein, und sie wird es auch sein, wenn es gelingt, den Sehnsuchtstraum der deutschen Finanzwirt- schaftler, die Tarifsenkung, durchzusetzen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt erinnern alle diese Erleichterungen, die auf steuerlichem Gebiete den Steuerpflichtigen geboten werden, an eine raffiniert ausgeklügelte Sammlung von Z wangssparmaßnahmen. Ueberall dort, wo auf Konsum verzichtet wird, tritt Steuererleichte- rung ein. Solange die Konsumgüterversorgung noch im Argen lag, solange Mangel auf allen Gebieten herrschte, solange mag dieses System vielleicht berechtigt gewesen sein(damals wurde es nicht angewendet). Heute aber, wo Absatzschwierigkeiten Industriellen. Handwer- kern und Kaufleuten graue Haare wachsen las- sen, erscheint diese Methode völlig verkehrt, um so mehr, als die sinkenden Umsätze regres- siv sowohl das Steueraufkommen vermindern, als auch die Kapitalbedürftigkeit der Unter- nehmen steigern. Nun ist ein zweites Projekt als Zwischen- lösung aufgetaucht. Die Kapitalbildung, also der Kreditmarkt soll bewirtschaftet werden. Das vom Wirtschaftsrat beschlossene Gesetz über den Kapitalverkehr, das bekanntlich die Militärregierungen abgelehnt haben, weil es ihnen unzulänglich erschien, soll zu diesem Zwecke dementsprechend ausgebaut werden. Hier rächt sich des Zentralbankrates Hemmung gegen Einführung einer elastischen Diskontsatz- poliitk. Hätte man sich dazu entschließen kön- nen, den Kreditmarkt energisch aber elastisch über den Diskontsatz zu beeinflussen, dann wäre vielleicht das Schreckgespenst einer „Kredit-Leitstelle“ vermieden worden, so wird es sich wohl nicht vermeiden lassen können. Kredit-Leitstelle, also Kreditwirtschaftsamt. Die zweite Etappe, die wir nach den Erfahrun- gen der Vergangenheit voraussehen können, ohne uns besonderen Scharfsinnes befleißigen zu müssen, ist der Kreditschwarzmarkt, der die Gaststätten und Läden, die Kinos und ähnliche, zwar unproduktive aber lukrative Unterneh- men, wie Pilze aus dem Boden schießen lassen wird, als ob es keine Kredit-Leitstelle gäbe. Man wandte ein, daß z. B. das Baugewerbe bei einer Verteuerung des Zinsfußes leidtra- gend wird. daß der Wiederaufbau völlig stecken bleiben müßte. Daß aber bei höherem Zins- kuß die im Baugewerbe noch herauszuholenden Preissenkungen dann zwangsläufig eintreten müßten, weil niemand die bisherigen Preise bezahlen könnte, daran wurde nicht gedacht. Gewiß, es geht nicht mit rechten Dingen zu auf dem Kreditmarkte, aber es hieße wahrlich den Teufel mit Beelzebub der Teufel Obersten austreiben, wenn die Abhilfe gerade auf einer Methodik beruhen sollte, die in der Vergangen- heit bereits auf anderen Gebieten als verfehlt, als unhaltbar erkannt worden ist. Wir haben es z. B. gerade in Nordbaden ge- sehen, wie sehr die staatliche, die behördliche Bauförderung ihr Ziel verfehlt. Nachdem der Landtag mit wirklich großem Arbeitsaufwand ein in allen seinen Bestandteilen wahrhaft mustergültiges Finanzierungsgesetz ausarbeitete, nachdem Bauzuschüsse auf II. und III. Hypo- theken gewährt werden sollten, stellt sich fol- gendes heraus: Die Antragsteller, denen es ge- lang(mit 100prozentiger Sicherheit), eine II. oder II. und III. Hypothek zugesprochen zu erhalten, laufen jetzt verzweifelt von einem Kreditinstitut zum andern. Sie suchen die I. Hypothek und können sie nicht finden, selbst wenn sje auf den Mond kröchen. Auf der an- deren Seite kommen zu den hiesigen Bank- direktoren tagtäglich Leute, Aerzte, Rechts- anwälte, Handwerker, Kaufleute, Industrielle und Angestellte und bewerben sich um Bau- kredite. Sie haben in den ersten Tagen nach der Währungsreform, als es den Anschein hatte, die Wirtschaft würde endlos verdienen, gebaut. haben Betriebsmittel verwendet, und haben auch hier und da einen Wechsel gegeben. der jetzt nicht mehr verlängert werden kann. Gu- ter Rat ist teuer, denn eine strenge und ebenso harte, wie auch in ihren Auswirkungen heute etwas unvernünftige Vorschrift besagt, daß für diesen Fall keine Kredite gewährt werden dürfen. Das Leben gehf weiter. Mehr schlecht als recht, denn heute kann man bereits bei den alltäglichsten Dingen die Grausamkeit des Spruches erfahren:„Fiat justitia“) pereat mundi“. ) justitis natürlich sinngemäß übersetzt. als Inbegriff all der unzähligen Gesetze, Verordnun- gen, Erlasse und Befehle, um die sich der ge- Wöhnliche Sterbliche zu kümmern hat. F. O. Weber Wer hilft wem womit? Wirtschafts politik oder Bewirtschaftung „Eine Million Arbeitsloser, die Arbeits- losenunterstuützung oder sonstige Fürsorge- leistungen empfangen, kostet— grob ge- rechnet— die öffentliche Haushalte rund eine Milliarde DM. Der mit der Beschdſti- gungslosigkeit von einer Million Arbeitern verbundene Produktionsdusfall verringert das Volkseinkommen um schätzungsweise sechs Milliarden DM, während der daraus resultierende Ausfall an Steuereingängen wakrsckeinlick ein Viertel dieses Betrages, d. h. die Summe von 1.5 Milliarden DM uͤbersteigen dürfte. Es kann daher ange- nommen werden, daß die Gesamtbelastung der öffentlichen Haushalte durch eine Million Arbeitsloser 2,8 Milliarden DM übersteigt und daß z⁊wei Millionen Arbeits- lose ungefähr gleich viel kosten ute das gesamte Investitionsprogramm der Bizone für 1949/50.“ Diese Sätze, die einem britischen Memo- randum der volks wirtschaftlichen Abteilung des Zweimächtekontrollamtes entnommen sind, zeigen deutlich, mit weleher Sorge und Skepsis die gegenwärtige wirtschaftliche Entwicklung von dieser Seite her betrachtet wird. Es sei immer deutlicher erkennbar, so ht es weiter, daß gewisse deflationi- stische Tendenzen überhandnehmen und daß es angesichts ihrer Schärfe und ihres Tem- pos nicht mehr angängig sei, von einem normalen oder gesunden Reinigungsprozeß zu sprechen. Jede Deflation, die Arbeits- kräfte freisetzt, verringere das Steuerauf- kommen, senke die Umsätze und damit auch die Eingänge an Umsatzsteuer, während die William Lever beschloß, allgemeine Liquitätskrise die Bildung von Sparkapital gefährde, das für langfristige Investitionen benötigt wird. Wenn letztere mit Rücksicht auf die herrschende Kapital- knappheit noch länger hinausgeschoben werden, dann werde das Kapital nur noch knapper werden. Wollte man daher mit der Inangriffnahme der Investitionen solange Warten, bis die erforderlichen Mittel durch Sparen und Besteuerung verfügbar sind, ctann würde das Volkseinkommen geschmä- lert werden, daß diese Beträge überhaupt nicht aufgebracht werden könnten. Das Me- morantum kommt daher zum Ergebnis, daß die übliche Reihenfolge von Sparen und In- vestieren umgekehrt werden müsse.„Wir müssen investieren“, so heißt es,„um Hr- sparnisse machen zu können.“ Die Mittel dafür sollten sofort, und wenn nötig, durch „unorthodoxe“ Finanzierungsmethoden be- reitgestellt werden. Zur Initialzündung denkt man an eine Kreditschöpfung der Bank deutscher Länder, die(über die Lan- deszentralbanken) Obligationen der Wieder- aufbaubank im Gesamtwert von etwa 1,2 Mrd. DM kaufen sollte, um wenigstens die Mittel für die Investitionen der ersten drei Monate(zu je 400 Mill. DMW) verfügbar zu machen. Wenn diese Investitionen einmal in Gang gekommen sind, dann sei mit allen Mitteln dafür zu sorgen, daß dieser Kaufkraftbetrag durch Sparen und Besteuerung wieder zu- rückfließt. Geschehe dies, dann bestehe in Mannheim zu bauen 50 Jahre Sunlicht Mannheim „Wer soll diese schmierige und klebrige Seife noch kaufen?“ sagte Mr. William Le- ver, seines Zeichens ehrbarer Seifensieder in London und bedachte, daß dle beste Seifen- qualität nicht verhindere, daß Seife ge- schnitten und gewogen mit der Zeit unschön wirkte, fatale Aehnlichkeit hatte mit allen Dingen die an Schmutz und nicht an Rein- lichkeit erinnerten. William Lever war er- kindungsreich. Er beschloß, Seife abgewo- gen und fein sauberlich gepackt zu verkau- fen. Das Geschäft rentierte sich. Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts war William Le- ver auf die glückliche Idee gekommen, und bereits anfangs der neunziger Jahre er- baute er in der Schweiz, 1899 in Mannheim seinen ersten Auslandsbetrieb, anschließend folgten Fabrikerrichtungen in allen Staaten, weil der Seifenexport an den hohen Zöllen scheiterte. Vor rund fünfzig Jahren wurde das Mannheimer Werk erbaut. Ursprüng- lich waren hier nur 60 bis 100 Arbeiter tätig. Bald wuchs aber die Fabrik, die den Namen Sunlicht(abgeleitet von dem englischen Wort Sunlight= Sonnenschein) führte, zu einem beachtlichen Unterneh- men an, das in seiner Glanzzeit im Jahre 1937 rund 1 300 Arbeiter und Angestellte beschäftigte, das heute noch 700 Arbeitern und 300 Angestellten Brot und Arbeit gibt. Die Fabrik ist auf einem Areal von rund 90 000 qm erbaut und verfügt über 26 500 qm bebaute Fläche. 5 l Im Laufe der Zeit erwarb die Firma Sunlicht einige Fabriken und Gesellschaften, von denen nur noch eine in vollem Betrieb ist, nämlich die kosmetische Erzeugung Elida in Hamburg. Die Uebernahme von Schindler& Mützell Bienenseife Exellent), der Vereinigten Seifenfabriken Stuttgart(in denen später Göring einen Teil seiner Rü- stungsbetriebe unterbrachte), und die Mit- teldeutsche Seifenfabrik in Leipzig- Warren (Warnal-Seife), erwies sich nur bis zum Kriege rentabel. Mit Ausnahme von Elida, die kosmetische Artikel erzeugt und große Pläne für die Zukunft hat, sind alle diese Firmen stillgelegt, teils an der„sowjetischen Krankheit“ verstorben. Die Fabrik, die zum von der Familie des Gründers geschaffenen Unilever-Kon- zern gehört, stand während des Krieges unter der Aufsicht eines von Göring einge- setzten Reichskommissars. Da der liebe Gott die Engländer ja sehr gerne hat, blieb der Betrieb von Bombenschäden verschont. Die friedensmäßige Kapazität von 1000 t monatlicher Waschmittel- und Seifenpro- duktion kann jedoch nicht erfüllt werden, weill an Stelle der friedensmäßigen 250-8“ Stücke im langwierigen Prozeß Stücke zu 100 g hergestellt werden müssen. Die Fa- brik ist heute nur noch mit 50 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet. Erschwerend wirkt sich aus, daß das Werk den legalen Weg einhält und ihre Erzeugnisse nur gegen Ablieferung von Bezugsrechten und Schei- nen verkauft, während der gesamte Handel, infolge des hohen Ueberangebotes von Sei- ken kleinerer Erzeugungsstätten, die Seifen- erzeugnisse bereits ohne Marken an Ver- braucher verkauft, somit dem Werk keine Bezugsrechte abliefern kann. Die VfW hält jedoch an den formalen Vorschriften fest, so daß der Sunlicht vielleicht nichts anderes übrig bleiben wird, als— wie bereits nach Ende des vorigen Krieges— die mit der Seifenzuteilung und Verteilung betreuten Stellen der dort beschäftigten Angestellten und Beamten zu entledigen und sie bei sich zu beschäftigen, damit die Seifenbewirt- schaftung endlich aufhören kann. Heute erzeugt Sunlicht Mannheim außer der bekannten Sunlicht-Seife verschiedene andere Fabrikate. Im Jahre 1911 wurde die Erzeugung von VIM-Scheuerpulver auf- genommen, dem im Jahre 1913 die Lux- Seifenflocken folgten. Clarax Einweichmit- tel, Fex, das Feinwaschmittel und Suwa., Waschpulver sind tonnenweise Erzeugnisse der heute bestehenden Fabrikation. In der Nachkriegszeit lebte ein ursprüng- licher Plan des Firmengründers, W. Levers, wieder auf, nämlich eine Fabrik für Nord- deutschland neben dem Mannheimer Be- trieb zu erhalten. Dieser Plan war danach fallengelassen worden, weil infolge der bil- ligen Schiffsfrachten ab Mannheim die Ver- sorgung Deutschlands mit Sunlicht-Erzeug- nissen keinerlei Schwierigkeiten bereitete. Wegen der Zonentrennung wurde 1945 der Betrieb der Firma Schlinck-Palminfabrik, Hamburg-Harburg aufgekauft und als nord- deutscher Betrieb aufgezogen. Diese Fabrik wurde jetzt nach der Zo- nenverschmelzung ebenso aufgelöst, wie der Zweigbetrieb Sunlicht in Speyer für die französische Zone. Sunlicht ist mit seinen 1000 Arbeitern und Angestellten eine der bedeutendsten Mannheimer Firmen, in deren Diensten zahlreiche Sudetendeutsche stehen, die einst bei der weltbekannten, auch dem Unilever-Konzern angehörenden Seifenfabrik Schicht A.-G., beschäftigt waren. Zu dem allgemeinen Aufschwung des Wirtschaftslebens, an dessen Schwelle wir zu stehen hoffen, gehört auch die aus- reichende Versorgung der Bevölkerung mit Seife und Waschmitteln. Das Jubiläum 50jährigen Bestehens von Sunlicht wird deswegen als sehr beachtlich bezeichnet, denn gerade in der Seifen- branche können nur drei Firmen in Deutsch- land auf eine ähnliche erfolgreiche Vergan- genheit zurückblicken. tex Der verlorene Bauzuschuß des Mieters Keine rückwirkende Regelung An die Bekanntmachung der Verwaltung für Wirtschaft in Frankfurt a. M. vom 21. April 1949, welche eine ee, der Beteiligung von Mietern am Aufbau und Ausbau von kriegszer- störten Hausgrundstücken brachte, hat in den Mie- terkreisen, welche bereits mit einem wiederauf- bauenden Hauseigentümer Bauzuschußverträge abgeschlossen haben, eine gewisse Beunruhigung hervorgerufen. Demgegenüber sei klargestellt, daß die Neuregelung keine rückwirkende Kraft hat. Die„‚Wohnungsausbau- und Darle- hensverträge“, welche vor dem 21. April 1949 abge- schlossen worden sind, bleiben nach wie vor in rer bisherigen Fassung rechtsgültig. Der Haus- eigentümer kann sich nicht auf die Neuregelung stützen und die volle Verrechnung des Bauzu,- schusses mit der Miete ablehnen. Nur insofern hat die neue Bekanntmachung rückwirkende Kraft, als die bisherigen gegen den Preisstop verstoßenden Vereinbarungen nunmehr Rechtswirksamkeit erlangt haben. Die bisherigen „Baukosten-Zuschußverträge“ können nur in bei- derseitiger Uebereinstimmung der Neuregelung ganz oder teilweise angepaßt werden. Dr. E. M. auch keine Gefahr einer Inflation. Gewissen Spannungserscheinungen auf Märkten, auf denen das Angebot schon bisher unzurei- chend war, könnte man unschwer entgegen- treten. Jedenfalls sei das damit verbundene Risiko geringfügig im Vergleich zur Gewiß- heit des Fehlschlages, der unvermeidbar sei, wenn das Investitionsprogramm, das die Erfüllung der Produktionsziele des Marshallplans und die Stabilisierung eines hohen Beschäftigungsstandes bezweckt, nicht in dieser Weise angekurbelt wird. Im übrigen sei die vorgeschlagene Finanzie- rungsmethode gar nicht so radikal wie sie aussehe. Hätte man nämlich an der ur- sprünglich vorgesehenen Umwandlung der Altgeldguthaben im Verhältnis 10:1 festge- halten, dann würden sich heute auf den Festkonten mehr als genügend Mittel be- finden, um die ersten 1,2 Mrd. DM für In- vestitionszwecke bereitzustellen eine Maßnahme, die keineswegs radikal anmu- ten, im Endeffekt jedoch auf dasselbe hin- auslaufen würde. S. L. G. bass Die Urbeitelosigkelt 2 in Württemberg- Boden 725 40 40 Lend Wärkemberg- Baden 30 30 ** N 5 „ Nend-Wörlemberg HF 27 „ 10 fs 10 3 94 9 J 9 R M JJ SONDIJF MAN Im Monat April sind um 3500 mehr, also insgsamt 48 000 Arbeitslose in Württemberg- Baden zu verzeicknen, wobei der Anteil der Frauen bei den Neuzugängen überwiegt. Ne- den aus laufenden Arbeits verhältnissen entlas- senen, melden sich auch solche Personen arbeitslos, die bisher in freiberuflicher Tätig- keit stunden oder überhaupt nicht beruflich tätig waren.(Ehefrauen, die bislang nicht auf Erwerb angewiesen ꝛwparen.) Merhbürdiger- weise teilt sich die Gesamtzahl der Arbeitslosen Württemberg- Badens wie folgt auf: 60 Pro- zent Nordbaden und 40 Prozent Nordwürttem- berg. Dr. T. Bizonale Arbeitslosigkeit nahm auch zu. Die Zahl der Arbeitslosen in der Bizone belief sich am 30. April auf 1 191 150. Sie lag somit um rund 59 000 Personen höher als im März. Lohnerhöhungen im Bekleidungsgewerbe Für die Bekleidungsindustrie in der Dop- pelzone ist mit Wirkung von 1. April 1949 ein neuer Lohntarif in Kraft getreten. Für alle Arbeitnehmer über 19 Jahre wurde eine all- gemeine Lohnerhöhung von 8 Pfennig, für die jüngeren Arbeitnehmer Lohnerhöhungen von 3 bis 4 Pfennig pro Stunde vereinbart. Für das Herrenmaßschneider-Gewerbe in Nord- Württemberg und Nordbaden ist mit Wirkung vom 15. März 1949 ebenfalls ein neuer Lohntarif in Kraft getreten. Die Erhöhung der Stundenlöhne beträgt für Mannheim durch- schnittlich 5 Pfennig. In der Lohnvereinba- rung wurde eine Bestimmung neu aufgenom- men, nach der in örtlichen Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Innungen Be- triebe mit besonders hoher Leistungsfähigkeit in eine höhere Leistungs- und Ortsklasse ein- gestuft werden können. Ein für das Putz- macher-Gewerbe abgeschlossener Tarifvertrag wurde durch den Arbeitgeber- Verband noch nicht bestätigt. Kl. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu hoch Der Direktor der Verwaltung für Arbeit, Anton Storch, trat auf einer Versammlung der CSU in Nürnberg für eine Senkung der Bei- träge zur Arbeitslosen versicherung von 6,5 auf 4 Prozent ein. Der gegenwärtige Beitrag sei weit überholt, weil ihm entsprechend den Sätzen von 1932/3 eine Arbeitslosenzahl von 6,5 Millionen zugrunde liege. Storch wandte sich dagegen, daß aus der Arbeitslosenversiche- rung öffentliche Ausgaben finanziert werden. Das Beitragsaufkommen dürfe nicht höher lie- gen, als zur Bezahlung der Arbeitslosenver- sicherung und für die Kosten der Arbeitsver- waltung notwendig sei. Weiter forderte Storch einen Abbau in der Arbeitsverwaltung, insbe- sondere der früheren„Treuhänder der Arbeit“, die heute noch als Beamte bezahlt werden. Die wandelbare STEG Wie wir aus Kreisen der STEG erfahren, sind neuerdings im Zuge der Liquidation des Unternehmens noch weitere Entlassun- gen vorgesehen. Bis Jahresende soll der Personalbestand, der zunächst annähernd 12 000 Angestellte und Arbeiter betrug und jetzt etwa 7000 beträgt, auf 800 bis 1000 vermindert werden. Damit dürften Ge- rüchte, nach denen diese Organisation zur Uebernahme neuer Aufgaben herangezogen werden soll, gegenstandslos geworden sein. Im Zuge dieser Vereinfachung wurden vor einigen Tagen die verschiedenen Haupt- Abteilungen der STEG(I Geschäftsleitung, II Uebernahme, III Verkauf) der Zweig⸗ stelle Hessen in Wiesbaden der Hauptver- waltung in Frankfurt direkt unterstellt. Gerüchte, wonach der Leiter der Zweigstelle Hessen, Dr. Georg Aletan, gleichzeitig suspendiert wurde, werden zwar nicht be- stätigt, jedoch steht fest, daß auf Grund dieser Maßnahmen die Geschäftsführung der Zweigstelle Hessen praktisch auf die Hauptverwaltung Frankfurt übergegangen ist. Strassburger Ausgleichskasse für Lebensmittel ge- plant. Die agrarpolitische Kommission des Preisrates hält die Bildung einer Ausgleichs- kasse für Lebensmittelimporte für notwen- dig. Bekanntlich muß ab 1. Juli 1949 der Import von Lebensmitteln zu Weltmarkt- preisen erfolgen. Da diese Preise zunächst noch höher liegen als die deutschen, wer⸗ den Subventionen in Höhe von etwa 340 Millionen D-Mark notwendig sein. In dieser Summe sind bereits 131 Millionen D-Mark berücksichtigt, die abgeschöpft werden kön- nen, weil der Weltmarktpreis gewisser Nah- rungsmittel unter dem deutschen Inlands- Preis liegt. Strassburger Boykott oder Schiebung? Gerüchte und Geraune in Nordrhein- Westfalen, wohl rein zufällig untermauert von einer gewissen aktuellen Verknappung einiger Gemüse- arten und ausländischer Erzeugnisse, wissen von einem„Boykott holländischer Waren“ als westdeutsche Antwort auf die hollän- dische Handhabung der Grenzlandfrage zu munkeln. Wie ein Sprecher der Landesre- gierung von Nordrhein- Westfalen jetzt dazu mitteilte, ist der Landesregierung nichts von einem organisierten Boykott, und keine Tendenzen dieser Art bekannt; sie steht arüber hinaus solcher Entwicklung völlig fern und sieht im Boykott kein gutes Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten irgend- welcher Art. Bei gleicher Gelegenheit wurde zu gleichem Thema darauf verwiesen, daß die Verschiebung des Hafentages Duisburg auf den 23. Mai in keinem Zusammenhang mit Erwägungen ähnlicher Art stehe und bereits vorher und völlig unabhängig von den jetzt unterstellten Motiven erfolgte. Wie ge⸗ munkelt wurde, sollte der Duisburger Ha- fentag verschoben worden sein, da hollän- dische Kreise dieses Treffen namhafter Schiffahrtskreise zu boykottieren beabsich- tigten. Auch über diese Absichten ist der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen nichts bekannt und sie Sprach die Hoffnung aus, daß an den Gerüchten nichts sei. RH- Warum so optimistisch? Folländische Exporteure kaufen zur Zeit Frühgemüse wie Spinat, Gurken und Kopfsalat zu über- höhten Preisen auf, weil sie von den deut- schen Importeuren Schwarzmarktpreise da- für vergütet erhalten, berichtete das hol- ländische katholische Blatt„Volkskrant“ Die Nachfrage in Deutschland sei so groß, daß die Exporteure Schwierigkeiten hätten, genügend Ware zu beschaffen. 5 Die Differenzen zwischen den offiziellen und den tatsächlich gezahlten Preisen wird, wie das genannte Blatt weiter ausführt, zur Bildung von SM- Reserven in Westdeiitsch- land benutzt. Voraussichtlich würden sich diese ungewöhnlichen Verhältnisse jedoch normalisieren, sobald das holländische Ge- müseangebot groß genug sei.(dena) Schwierigkeiten mit Eisenfreigabe. Nach Verlautbarungen über Verhandlungen zwi- schen VfW hund Sachbearbeitern der Fach- stelle Eisen und Stahl über Für und Wider der Aufhebung der Eisenbewirtschaftung soll eine Aenderung der bisher gültigen Be- stimmungen vom Juni 1948 nicht vor Ende des Jahres in Erwägung zu ziehen sein und eine Freigabe des Eisens aus der Bewirt⸗ schaftung frühestens Anfang kommenden Jahres diskutiert werden können. RH 5 400 Millionen Dollar von Onkel Marshall. Für das zweite Marshallplanjahr, das am 31. Juli beginnt, sollen, wie von unterrich⸗ teter Seite mitgeteilt wird, 400 Millionen Dollar ECA-Mittel freigegeben werden, ge- genüber den 414 Millionen Dollar des ersten Jahres und zwar für die Industrie 232 Mil- lionen und für die Landwirtschaft 168 Mil- lionen. ut Kurzfiuehrffen. Tabakwarengroßhandel konstatiert befriedi- sende Situation. Am 3. Mai hielt der Verband des Tabakwarengroßhandels Baden, dessen Sitz in Karlsruhe ist, in Heidelberg seine diesjährige Hauptversammlung im Saale des Hotels, Goldene Rose“ ab, wobei der Vorsitzende, Walther Vetter, Karlsruhe, in ausführlichem Fachreferat einen erschöpfenden Ueberblick über alle Fragen des Tabak warengroßhandels gab. Der Geschäftsführer referierte über die allsemeine Wirtschaftslage, Der Verbandsleitung wurde einstimmig nach dem Kassenbericht die Entlastung erteilt. Aus der leb- haften Diskussion ergaben sich die notwendigen Anregungen für die Zukunft. Zusammenfassend konnte festgestellt werden, daß der badische Tabakwarengroßhandel in der Lage ist, die Ver- sorgung der Bevölkerung mit Tabakwaren auch in der kommenden Zeit Zu gewährleisten. Kohleschwierigkeiten nach Blockade-Aufhebung. Die Wiederbelieferung Berlins und der Sowier⸗ zone mit Ruhrkohle nach Blockadeaufhebung be- dingt eine Revision des von der VfW, aufgestell⸗ ten Kohleverteilungsplanes. weil die dem gegen- wärtigen Plane zugrundeliegende Förderungszahl 330 000 t täglich im April nicht erreicht wor- den ist. Berlin bleibt„Export“-Gebiet. Von zuständiger Stelle wird laut DENA davor gewarnt, nach Auf- hebung der Blockade ohne die erforderliche Ge- nehmigung Verbrauchsgüter nach Berlin zu liefern. Preisspiegel aufgehoben. Die VfW hat mit so- fortiger Wirkung die Anordnung über den Aus- hang von Preisspiegel aufgehoben, weil die Preis- entwicklung gezeigt hat, daß die Preise infolge des Wettbewerbes teilweise unter den in den Preisspiegeln festgesetzten Stand gesunken sind. Das Photohaus Meschnik, Mannheim- Sand- hofen. ersucht uns um Feststellung daß das im „Morgen“ vom 4. Mai veröffentlichte, den Betrieb der Firma Albrecht& Co. darstellende Bild, nicht Photo Leix, sondern Photo Meschnik ist. MANNHEIM STADT UND LAND Dienstag, 10. Mai 1949/ Nr. 9 So sah der Mannheimer Maimarkt kurz vor der Jahrhundertwende aus. Bild zeigt die Planken, auf denen damals Ausstellung und Verkauf sich abspielten. Es waren recht geruhsame Zeiten. Mit der Pferdebahn Ständen vorbeifahren und fanden obendrein Unser Archiv- konnten unsere Großväter an den einzelnen wohl auch noch die Zeit, sieh mit sorgfältiger Umständlichkeit die Pfeife in Brand zu setzen. „Der Preis für Freiheit ist stete Wachsamkeit“! Mr. E. Schopler verglich die amerikanische mit der deutschen Verfassung Aus der Arbeit der Abendakademie: „Enthemmen Sie sich!“ Die Industrialisſerung und Mechanisie- rung im Wirtschaftsleben stellen an den Menschen von heute hohe charakterliche und Seelische Anforderungen, ganz zu schweigen von den fachlichen. Es ist erschreckend zu hören, wie viele Menschen seelisch und charakterlich im Alltag und Berufsleben Versagen. Nach einer amerikanischen Statl- stik wurden von viertausend Entlassungen neunzig Prozent wegen charakterlichen und seelischen Versagens und nur zehn Prozent wegen fachlicher Nichteignung ausgespro- chen. „Wirtschafts psychologie“ nennt sich die Arbeitsgemeinschaft der Volks- hochschule und die Vortragsreihe von Dr. E. Claus, der sich mit diesen Fragen beschäftigt. Diese Reihe ist deshalb für jeden von Bedeutung, weil er die Gründe der Fehlleistungen im täglichen Leben und im Berufe, der seelischen Konflikte und Hemmungen im Berufsleben und im Alltag allgemeinverständlich erklärt. Mangelnde Arbeitslust und Arbeitsmoral werden be- leuchtet. Das Wesentlichste aber für den Kursteilnehmer ist, daß ihm gezeigt wird, wie er diesen Fehlleistungen begegnen kann und muß. Da in Deutschland dieses Gebiet wenig bekarmt ist, so ist es für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig, sich mit den Fragen der Wirt- schaktspsychologle zu beschäftigen. Eine All- gemeine Steigerung der Leistung in der Wirtschaft kann nur dann erreicht werden, wenn die seelischen Kräfte des Menschen richtig angesetzt werden. In seiner Vortragsreihe„Geschichte der Philosophie“ zeigt K. E. Wilken, ebenfalls in einem Kursus der Mannheimer Abendakadamie, die Fülle und Schönheit Altindischen Denkens, das tief verwurzelt ist mit Religion, ja teilweise aus ihr geboren Würde. Bewundernd läßt man sich in das Reich der indischen Ideenwelt führen. Die scheinbar schwer verständliche Tiefe indi- Scher Philosophie wird, verständlich für jeden, uns nahegebracht. Herrliches Kleinod im indischen Lotos 8 Wohin gehen wir? Dienstag, 10. Mai: Nationaltheater 19.30 Uhr: „Samson und Dalila“. Mittwoch, 11. Mal: Nationaltheater 19.00: „Der Hauptmann von Köpenick“. Die Vereinigten Staaten haben nach übereinstimmender Ansicht der demokra- tischen Welt eine der sinnvollsten und prak- tischsten Verfassungen, die jemals von trei- heitsliebenden Staatsbürgern entworfen wurde, eine Verfassung, die im Gegensatz zur englischen kodifizlert ist und sich der Entwicklung des amerikanischen Volkes fortlaufend angepaßt hat. William Gladstone sagte einmal::„Wie die englische Verfassung der feinste Organismus ist, der sich je dureh die Geschichte hindurch entwickelte, so ist die amerikanische Verfassung die wunder- barste Arbeit, die jemals zu einem gege- benen Zeitpunkt aus Hirn und Ziel der Menschen entsprang“. Obwohl die US-Verfassung ein verhältnis- mäßig kurz gehaltenes Dokument sei— sie bestehe aus sieben Artikeln und 21 Ergän- zungs vorschriften—, habe man sie im Ver- lauf von 160 Jahren nur sechsmal(und nie durchgreifendl) modifizieren müssen, sagte Mr. Ernst Schopler aus Washington D. C während seines Vortrags„Vergleich zwischen der amerikanischen und deutschen Verfas- sung“ am Mittwoch abend im Amerikahaus. Daß die amerikanische Verfassung heute noch von höchster Vitalität und Bedeutung sei für ein 149-Millionen-Volk, gründe sich auf die Tatsache, daß sich die Amerikaner der Wichtigkeit ihrer Verfassung bewußt seien, daß die Verfassungsrechte von jedem Einzelnen ernst genommen und auch von den Gerichten verwirklicht würden— selbst gegen das Interesse des Staates, wenn es not tue, wie überhaupt die Rechte des Ein- zelnen gegenüber dem Staat Wichtigster Punkt der amerikanischen Konstitution seien, Die deutsche(Weimarer) Verfassung habe nie zu einem solch realen Lebensfaktor wie die amerikanische werden können, ob- Wohl sie weitgehend nach ihr modelliert worden sei, weil das deutsche Volk über die ihm darin verbrieften Rechte gar nicht ge- nügend Bescheid gewußt habe und weil die Gerichte damals niemals einen ernsten Ver- such gemacht hätten, die Verfassungsrechte durchzusetzen. Mit die hervorragendsten individuellen Grundrechte in der amerikanischen Verfas- sung seien das Prinzip der Religionsfreiheit und das Recht der Rede- und Pressefrei- heit. Staat und Kirche selen getrennt. Nach dem englischen Sprichwort:„A man's home is his castle“ dürften in den USA „Sebt dem deutschen Film eine Chance!“ Karin Himbold, Albrecht Schoenhals und Fritz Kirchhof in Mannheim zur Mannheimer Premiere des Filmes „Verkührte Hände“ empfingen der Regisseur Fritz Klrehhof und seine engeren Mit- arbeiter sowie dle Filmsterne Karin Him- bold und Albrecht Schönhals(ein ge- bürtiger Mannheimer) Vertreter der Stadt- verwaltung und der Presse am Sonntag- abend im Parkhotel. Kirchhof schilderte dabei den„schweren Exlstenzkampf“ der deutschen Filmindustrie, die um zwanzig Jahre zurückgeworfen Sei und heute um einen neuen Anfang ringe. Albrecht Sehoenhkals hatte vor kurzem Ge- legenheit, Karin Himbold, mit der zusammen er zur Zeit in dem neuen deutschen Flim „Verführte Hände“, der in den Alsterlicht- spielen gezeigt wird, zum Geburtstag zu gra- tulieren. Die„erdrückende Uebermacht“ der auslän- dischen Filmproduktion sei nicht dazu an- getan, ihr wieder auf die Füße zu helfen. Auf acht Filme komme in der Regel nur ein deutscher. Wenn man immer wieder hören müsse, daß der deutsche Film doch„so schlecht“ sei, 30 müsse man auch die Schwierigkeiten und Hemmungen berücksichtigen, unter denen der Produktionsprozeß leide.„Ein Maler, der nur Schwarz- Weiß im Farbkasten hat, kann nur graue Bilder malen!“ Es seien kaum irgendwelche geeigneten Atellers in Westdeutschland vorhanden— mit Aus- nahme dem der„Bavaria“—, und auch die techmischen Voraussetzungen ließen sehr oft zu Wünschen Übrig. Da man keine Gelegen- heit habe, im Ausland zu„drehen“, müsse man die Natur durch gemalte Kulissen zu ersetzen versuchen, was zugleich eine Be- schränkung in der Stoffwahl nötig mache. Ein Film mit mehr als 800 000 bis 900 000 Mark Produktionskosten sei heute unwirt- schaftlich. Der deutsche Film verliere sehr viel von seiner oft gezeigten ausgereiften Wirkung, weill die dramaturgischen Mittel in den meisten Fällen improvislert werden müßten. Das Publikum und Kritik den Trümmerfilm ablehnten, sei ihnen nicht zu verargen, doch sollten bei jeder Rezension auch die Zusammenhänge beleuchtet wer- den. Die Presse als Mittler zwischen Produ- zenten und Publikum könne, ja solle un- taugliche Filme angreifen, aber sie müsse den Filmleuten auch sagen, wie sie es besser machen könnten, ihre Kritik solle konstruk- tiv sein. Warum der Nachwuchs im Film unpopu- lr sei? Es sel in den meisten Fällen wirt- schaftlich unmöglich, eine gesunde Nach- wuchspflege zu betreiben, da die finanziellen Mittel zu beschränkt seien, um zu experi- mentleren. Die Geldgeber setzten meistens nur auf„sichere“ Namen, und die Produk- tlonsbasis sei noch so schmal, daß man zu viele neue Gesichter gar nicht zulassen könne. Schönhals meinte dazu, daß sich die Hem- mungen eines jungen Menschen störend(für inn und andere) aus wirkten. Zum Filmen brauche der Darsteller eine weit größere menschliche Substanz als zum Theater- spielen, und es sei bedauerlich, daß wie vieles andere auch dle Demut und Ehrfurcht vor der Arbeit im Film teilweise verloren- gegangen seien. Der allgemeine Publikumsgeschmack sei sehr schwer festzustellen, erklärte der Re- glisseur abschließend auf eine diesbezügliche Frage. Es sei vordringlich, die erzieherische Arbeit am Publikum zu forcieren, und die Theaterbesitzer sollten ruhig einmal soviel Zivilcourage aufbringen, sich auch„avant- gardistisch“ für den deutschen Film ein- zusetzen. Die angeregte Unterhaltung mit der be- zaubernden Karin Himbold und dem frauen- herzenerzitterndmachenden Albrecht Schön- hals zeigte die Künstler zu jener seltenen Gattung von Schauspielern gehörig, dle auch jenseits der Leinwand und im grauen Licht des Alltags nichts von ihrem Charme ver- lieren. 5 rob Premiere der Liselotteschule Sie war entschieden eine angenehme Ueberraschung, diese im besten Sinne „Liebhaber- Aufführung“ des Singspiels „Kommt ein schlanker Bursch gegangen“ von Jakoby-Höser, Musik nach Liedern und Tanzweisen von Carl Maria von Weber. Denn wie Liebende hatten sich alle Betei- ligten in so heißem Bemühen und so ernster Arbeit dafür eingesetzt, daß sich unter Leitung von Heidlauf und Mitwirkung des flott und sicher musizierenden Liedertafel- Orchesters eine erstaunlich charmante und flüssige Aufführung ergab. Unter den mitwirkenden Obertertiane- rinnen und Untersekundanerinnen gibt es offensichtlich nicht wenige hübsche Sing- stimmen, die sich zum wesentlichen Teil auch in Gesangsausbildung befinden, und einige Schülerinnen, die schon Überraschend gelockert und sicher agierten. Wenn das Singspiel-Ensemble der Lise- lotteschule, das ein Gesamtlob verdient hat, so weiter arbeitet, wird es sich wohl noch manche Bausteine für das Schullandheim und noch manche Schulsammlung ersingen und erspielen. rei Haussuchungen nur auf Grund einer rich- terlichen Anordnung oder mit ausdrück- lichem Einverständnis des Hauseigentümers vorgenommen werden, und der Begriff„Ge- fahr im Verzuge“ würde in den Vereinig- ten Staaten lange nicht so weit aufgefaßt als in Deutschland. Der Redner gab Bei- spiele dafür, wie in Amerika die Sicherheit des Einzelnen gegenüber dem Staat ge- schützt werde, streifte die Habeas-corpus- Akte und erklärte, daß der Grundsatz„Glei- ches Recht für alle“ nicht bedeute, daß keine Unterschiede gemacht werden dürk- ten, sondern nur, daß nicht unvernünf- tig diskriminiert werden solle. a Alle diese verbrieften Rechte stünden nicht nur auf dem Papier, sondern würden tagtäglich angerufen und praktiziert. Schon in der Schule würden die Kinder in den Vereinigten Staaten eingehend über die Ver- lassung und die dem amerikanischen Staats- bürger zukommenden Verfassungsrechte un- terrichtet, und von Anfang an würden sie zur Abneigung gegen jeweden Zwang und zur Liebe zur Zusammenarbeit erzogen. Der amerikanische Charakter sei derart, daß er dem Einzelnen Vertrauen schenke, während er den Staat immer beargwöhne, daß er eventuell die ihm anvertrauten Gewalten mißbrauchen könne.„Freedom is everybody's business— Freiheit ist eine Angelegenheit, je jeden angeht,— und der Preis dafür ist stete Wachsamkeit!“ Unter den Zuhörern befand sich auch Mr. Hugh Mair, Military Government Offi- cer, Stadt- und Landkreis Mannheim. rob Eine„gesulzene“ Maifahrt mit dem„Mi“ Als Auftakt der diesjährigen Reisesaison startete der„Mannheimer Morgen“ in Ver- bindung mit Reisedienst Stürmer am Sonntag eine Sonderfahrt nach Wimpfen und Kochen dorf am Neckar. Trotz Hok- kenheimer Rennen, Maimarkt, Maimesse und sonstigen großen Veranstaltungen, hat- ten sich mehrere hundert Personen an die- ser Fahrt bei herrlichem Sonnenschein nach dem altehrwürdigen Wimpfen beteiligt, das wie immer mit seinen historischen Kultur- stätten, seinen verträumten Gäßchen, Tür- men und Wehranlagen auch die Freunde des Mannheimer, Weinheimer und Schwetzinger „Morgen“ bezauberte. Nach dem Mittagessen führte ein größerer Spaziergang die Gesellschaft an Jagstfeld vorbei zum Salzbergwerk„Schacht König Wilhelm II.“, Die große Schachtanlage War für die meisten Besucher etwas Neues und „Ich tanze mit dir 1 5 Obwohl in die sogenannten Standard- tänze durch die im allgemeinen kurzlebigen Modetänze von Zeit zu Zeit neue Varianten hineingetragen werden, wird der Gesell- schafts- im Gegensatz zum Kunsttanz doch immer an feststehende Figuren gebunden bleiben, bei deren tänzerischer Gestaltung größtmögliche Exaktheit angestrebt wird: Stil, Technik und Gesamteindruck der Paare sind das Kriterium für ihre tänzerische Lei- stung. Tanz sind taktmäßige, meist von Mu- sik begleitete Körperbewegungen im schlechtesten Falle. Gesellschaftstanz kann aber auch— ohne den Durchbruch Zzur Kunstform zu erreichen— Gestalt gewor- dene Musik, insbesondere aber tiefste phy- sische(und psychische!) Harmonie sein. So gesehen ist es nicht verwunderlich, daß ge- rade Ehepaare immer wieder sich die höch- sten Lorbeeren ertanzen. Auf dem von Tanzlehrer Otto Lama de sachverständig geleiteten Amateur- tan z turnier des Blau-Gold Clubs e. V., Mannheim, am Samstagabend im Parkhotel gewannen Herr und Frau Geisert die Clubmeisterschaft 1949 und den damit verbundenen Wanderpokal, wäh- rend die(Ehe-) Paare Schader und Eichele mit dem zweiten bzw., dritten Preis ausgezeichnet wurden. Eine beson- dere Delikatesse servierte das Paar Lamade mit einem Jitterbug und einer Samba. Die Kapelle Rudi Klein musizierte und jazzte in lebhaften Rhythmen— in zu lebhaften Rhythmen mitunter, meinte Lamade, wenn ihm ein Vivace allzu lebhaft oder ein Lento nicht langsam genug gespielt schien. Der Preisverteilung und Tanzschad der Siegerpaare schloß sich ein Festball und „Tanz für alle“ an. Marathontänzer haben bis zum ersten Hahnenschrei durchgehal- ten, wie man erzählt. Terpsichore aber, die Muse der Tanzkunst, soll gelächelt haben f Sänger und Studenten jubilierten 70 Jahre„Germania“ Neckarau Mit einer gut besuchten Feierstunde „Lieder im Frühling“ im Volkshaus Nek- karau eröffnete der Gesangverein„Sän- gerhalle Germania“ Mannheim-Nek- karau die Reihe der Festlichkeiten, die der Vereinsvorstand Hacker zur Feier des 70 jährigen Bestehens des Vereins in Aus- sicht stellte. Beginnend mit dem„Fest- choral“ von Wengert brachten die Aktiven, unter denen auch die Jugend erfreulich stark vertreten ist, unter der umsichtigen Leitung des zielbewußten Chormeisters Emil Schuhmacher Chorsätze zum Vortrag, in denen das Aufblühen der Natur im Frühling verherrlicht wird. Die chorischen Darbietungen hinterließen in der sorgfältigen Durcharbeitung, die vor allem auf harmonische Reinheit, Klarle- gung des Stimmengewebes und deutliche Aussprache und Pflege der klingenden Konsonanten bedacht War, einen gewinnen den Eindruck und fanden verdienten Beifall. Willkommene Bereicherung und Abwechs- lung brachten die von Hermann Eekert sehr geschickt und stilistisch sorgfältig be- sorgten Bearbeitungen deutscher Volklieder, die von dem bereits vorteilhaft bekannten Mannheimer Vokal-Quartett in der Be- setzung Elfriede Gastberger, Sopran, Gertrud Kranz, Alt, Eugen Kinzler, Tenor und Hans Kohl, Baß, in sympathi- scher Art mit dem Bearbeiter am Flügel zu Gehör gebracht wurden. Die Bearbeitungen, teils schlicht homophon, teils bei humoristi- schen Liedern mit kontrapunktischer Satz- kunst ausgestattet, fanden dank der ge- schulten sich gut verschmelzenden Stim- men herzlichen Anklang und sind als gutes Beispiel der Belebung von deutschen Volks- lledern zu bezeichnen. Die Veranstaltung war ein glücklicher Auftakt für die kom- menden Festlichkeiten. Dr. Ch. 25 Jahre„Markomannia“ Nach dem Generalkonvent im St. Klara- haus am Samstagnachmittag, der den Be- sprechungen für die Satzungen der Vereini- gung galt(sie sollen bis zum Treffen des nächsten Jahres der heutigen Zeit besser an- gepaßt werden), dem Festgottesdienst in der Jesuitenkirche am Sonntag, bei der Geistl. Beirat, Jesuitenpater Huber, die Fest- predigt hielt und dem Konvent der„Alten Herren“, die ein neues Präsidium wählten, erreichte das Programm zuf Feier des 25“ jqährigen Stiftungsfestes der Katholischen Deutschen Studentenvereinigung„Marko- mannia“ an der Städtischen Ingenieurschule Kühl, 9 Nachtfrostgefahr Vorhersage bis Mittwochfrün: Zu- nächst meist bedeckt, dann lang- zam aufklarend. Kühl, Tageshöchst⸗ temperatur wenig über 10 Grad. Nachts tellwelse klar, Tlefsttem- peratur um d Grad. Bodenfrost- gefahr. Schwache Winde aus nördlicher Richtung. Uebersicht: Dag über Schottland festliegende Hoch steuerte Weiterhin polare Kaltluft nach sud, in dle einzelne Störungslinſen eingebettet sind. Amt für Wetterdienst, Karlsruhe. Pegelstand am 9. Mal: Maxau 414(— 6), Mann- neim 280(— 5), Worms 202(—), Caub 104(— 0). * Mannheim, seinen offiziellen Höhepunkt mit einer studentischen Feier im Parkhotel. Hier konnte der Senior der„Aktivitas“ Woman als Ehrengäste u. a. Oberbürger- meister a. D. Braun, den Gründer des technischen Kadettenverbandes Direktor Weihbenfels, Baurat Direktor Senil- ling von der Ingenieurschule und den ehe- maligen Geistlichen Beirat Prof. Fa g be- grüßen. In der Festrede ging A. H. Drops auf die Ziele, das Wesen und den Wahl- spruch—„Für Wahrheit und Gerechtigkeit“ — der„Markomannia“ ein. Nach gekonnten musikalischen Darbie- tungen, vielen alten Studenten- und Bur- schenliedern, begleitet von allem studenti- schen„Brum und Dran“ fanden Lehrkräfte, Studenten und Freunde sich in den mit den über das Verbot von 1938 geretteten grün- gold- schwarzen Farben der Vereinigung ge- schmückten Räumen zu einem nicht minder „zünftigen“ Ball bis spät in die Nacht zu- sammen. nk Die Sporteeke, Blick hinter die Kulissen Mannheim hat die größte deu Es klingt kaum glaubhaft, aber der Leiter der Mannheimer Hauptstelle der staatlichen Sport-Toto-AmbH., Felix Mieg, versicherte uns, daß Mannheim nicht nur die tipfreudigste Stadt sel, sondern auch mit 16 hauptamtlich tätigen Angestellten eine der größten Haupt- annahmestellen Deutschlands unterhält. Dazu kommen abwechselnd 30 Aushilfskräfte und an den Auswertungstagen werden, je nach dem Umsatz, bis zu 500 Arbeitskräfte, die das Ar- beitsamt Mannheim vermittelt, und sich vor- wiegend aus Stellungslosen, Kriegerwitwen, Krlegsversehrten und anderen tüchtigen Ar- beltswilligen zusammensetzen, eingesetzt. Ja selbst Aerzte, Ingenieure, Diplomkaufleute, Studenten und Studentinnen sind in diesem Großbetrieb aushilfswelse eingeschaltet. Durch- schnittlich werden in jeder Woche 7000.— DM für Löhne und Gehälter an die Beschäftigten ausbezahlt und dem Arbeitsamt der Stadt Mannheim dadurch immerhin eine große Unter- stützungslast abgenommen. Die Hauptstelle Mannheim unterhält 23 Annahmestellen, die wieder in 80 Nebenstellen unterteilt sind. Am Anfang waren große Schwierigkeiten in der Personalfrage zu Überwinden, da keiner dem Toto-Betrieb eine große Chance einräumte, während heute bald 1000 Bewerber eine An- nahmestelle eröffnen möchten. Ueber die Hauptgeschäftsstelle Mannheim gehen wöchentlich durchschnittlich 134 000 Wet- ten ein, wofür die Geschäftsstelle fünf Prozent Gewinn bekommt. Die Auswertung selbst wird mit Hilfe von Schablonen vorgenommen. Ste- hen die Gewinner in den drei Rängen fest, gehen diese Wieder durch drei Kontrollstellen Und werden abschließend noch durch eine vierte Stelle einer letzten Prüfung unterzogen. Wenn auf einer Hauptannahmestelle Fehler von An- gestellten vorkommen, es sind schon solche vor- gekommen, dann haftet der Inhaber der Toto- Hauptannahmestelle mit der Hälfte und die restliche Hälfte muß die Zentralstelle in Stutt- gart bezahlen.: Zur Beruhigung der Postwetter kahn hier von Mannheim aus gesagt werden, daß Post- und Tipscheine nur bis Freitag 18 Uhr ange- nommen werden und später eintreffende Post nicht mehr gewertet, sondern dem Tipper gut- geschrieben wird. Die 1500.— DM Inseraten- gelder in den Zeitungen Süd- und Norddeutsch- ſands, Berlins und Sachsens, machten sich be- zahlt, denn es kamen in der Woche schon bis zu 30 000 Briefe von Fernwettern hier ein. Wenn nun am Freitag abend die örtlichen Annahme- stellen die Wettscheine abgeben, müssen diese Reizvolles. In zwei Förderkörben sausten jeweils 10 Teilnehmer, von denen viel etwas zaghaft den Förderkorb betraten, 10 Meter in die Tiefe in die kleine Stadt unter der Erde. Straßenähnliche, teilweise zehn Meter hohe, schnurgerade Stollen führten h domartig ausgehauene Steinhallen, deren Wände im Lampenschein glitzern und glän.“ zen. Nahezu drei km wurden neben kleinen Seilbahnenlagen zurückgelegt, die das 6. brochene Salz in Loren zum Förderschacht transportieren. Bergleute bohren mit fügt Meter langen Stahlbphrern Löcher in die zehn Meter hohe salzige Gesteinsschicht, um hier später mit Sprengpatronen große Salz. blöcke zu lösen. Mit Maschinen wird hier unten schon das Salz grob von der schweren Gesteinsschicht gelöst und gefördert. Die Stollen werden nach oben bis zu zehn Meter Höhe und je nach Salzvorkommen erweitert und abgebaut. Ein kuppelartiger, gewaltiger Salzdom mit zauberhaft beleuchteten Grot. ten, in die Wand eingehauene Kanzeln und pehinde: Skulpturen, die den Bergmann bei seiner rentner Arbeit in riesenhaften Monumenten zeigen, eine Be beschlossen diesen nahezu zweistündigen Rahmen Rundgang unter Tag. Vormitte Wieder vertraut man sich der engen einer G Zelle des Förderkorbes an und ein Brausen zende in den Ohren zeigt den sich ändernden Ziele des Luftdruck des allzuschnell überwundenen besetz. Höhenunterschiedes,. Das Salz wird in den b großen Anlagen des Werkes teils für 3 Verb Versami Devisen für den darstelle Beꝛirl Der Bui dustriezwecke maschinell gereinigt, wie es Schreibe auch für Speisesalz elektrisch bei 1 100 Grad bittet di zum Schmelzen gebracht und auf diesem Betriebs Wege von seinen Gesteinsschlaken völlig Semeste befreit wird. Stützen Ein flottes Motorboot brachte die Be. sucher nach Wimpfen zurück, die hier noch einige gemütliche Stunden verlebten. In fröhlicher Stimmung lief das Relseprogramm ab und immer wieder wurde der Reise- leitung die Frage gestellt, wohin weitere Fahrten führen. Ein Beweis, daß diese Fahrt dankbar aufgenommen und auch in ihrer Ausführung gelungen ist. Fst. Kurze„MM“- Meldungen Nächtlicher Messebesuch. In der Nacht zum Sonntag wurden zwel Jugendliche ergriffen, die einem Schausteller auf der Maimesse einen Rundfunkverstärker sowie Schallplatten und der pfal Lebensmittel gestohlen hatten. bankdire Spiele nicht mit Schießgewehr! Bei elner uchwigs Veranstaltung des„Bundes der Polen“ gab ein jährig angetrunkener amerikanischer Soldat aus sei. n 8 ner Pistole einen Schuß ab. durch den eine Fehrise Teilnehmerin am Kopf leicht verletzt wurde, etzt die Nalenfahrt nach Speyer. Am 15. Mai, ver- Faisersl anstaltet das Evangelische Hilfswerk in Ver. Tagen se bindung mit der Reichsbahn eine Sonderfahrt 51 nach Speyer. Der Sonderzug kommt von Hei- Ir e ſchterfe 5 Dan eierte d delberg und hält in Friedrichsfeld, Secken⸗ heim und Mannheim. Abfahrt ab Friedrichs- feld 12.52 Uhr, ab Seckenheim 12.57 Uhr. ab Mannheim Hbf. 13.05 Uhr. Preise für Hin- und Rückfahrt; ab Friedrichsfeld 2,10 DM, ab Seckennbeim 1,90 DM, ab Mannheim Hbf, 1,0 DM., Die Teilnehmerkarten sind bei den Fahrkartenschaltern ab heute erhältlich, Kin- der bis zu 10 Jahren zahlen den halben Falt- preis, Kinder bis zu 4 Jahren haben Frei- fahrt. Für die Teilnehmer sind ermäßigte Preise für Führungen durch den Kaiserdom das Historische Museum der Pfalz und durch fd die Stadt Speyer vereinbart worden. Durch diese Fahrt soll auch Heimatvertriebenen auf dem Osten die Möglichkeit gegeben werden, perei die neue Heimat kennenzulernen. Rückfahrt ab Speyer 19.30 Uhr, Ankunft Mannheim Hbf, 20.00 Uhr. 3 Wir gratulieren! Franz Dietrich, Käfertal e. Lindenstraße 21, wurde 75 Jahre alt, 70 Jahre alt werden August Helminger, Neckarau Mönchwörthstraße 46 und Heinrich Heines, i Mannheim, Riedfeldstraße 62. Heinrich Neu. schwanger. Rheinau, Relaisstrage 43, begeht y den 71. Margarete Wingerter, Mannheim 9 Zellstoffstraßze 14, den 75. und Frledrich Brauch, Mannheim, Riedfeldstraße 36, den 80. Geburtstag. Das Fest der silbernen Hochzell feiern Kar! und Mathilde Frey, Mannheim“ Fröhlichstraße 4a und Emil und Marie Lelle Neckarau, Angelstraßge 90. Michael Heckmann, Feudenheim, Talstraße 18, hat 40 jähriges Ge- schäftsjubilkum. di 5 der Sport- Glücksschmiede toche Tote- Hauptannahmestelle mit einer Wertmarke versehen und spätesten“ am Samstag morgen 9 Uhr abgerechnet seln Die Annahmestellen, die mit sieben Prozent te rer Einnahmen entschädigt werden, mussen jeden einzelnen Wetter und die Wettscheinnum“ mer in eine Liste eintragen, wobel der Kunde das Recht hat, sich zu Überzeugen, ob elne 1 Wette auch tatsächlich gebucht wurde, Dabel konnten für den Wetter unerfreuliche Tatsg. chen festgestellt werden. Einmal werden viele e e gemacht, die dann die Irrwe Wette ungültig machen, zum anderen fehlen oktmals die Anschriften. So machte eine Fra einen 5000. DM. Gewinn, versäumte aber den B- und C-Schein auszufüllen. Bei der fehlenden seinen A- Abschnitt immer noch zu geinem d„ine Namenseintragung kann der Betreffende durch Fopkschü winn kommen, wenn er innerhalb zehn Tage Haben reklamſert. Bis Samstag, 13 Uhr, sind die Ich Scheine verpackt und versiegelt und Werden 8 von Stuttgart aus mit einem Auto abgeholt und und gin in einem Banktresor deponiert. Am Montag Einlaufer in den frühen Morgenstunden beginnt im Rasur P. Volkshaus Neckarau die Auswertung, die n san mie 14 Uhr abgeschlossen ist. Nun werden die piegel B-Scheine der Gewinner durch Boten na La Stuttgart gebracht und eine nachträgliche Wer, Aus tung noch telephonisch durchgegeben. In Stutt, Er sc gart wird nun vom Finanzministerlum fac e Kontrolle vorgenommen, ob auch tatsächlich zurückkc die B- und C-Schein-Abschnitte Ubereinsm„Obo, men, und ein abschließendes Protokoll auge, Sie setzt. Am Dienstag werden dann die Gewinne hie) 1 der einzelnen Ränge bekanntgegeben. 8 0 Es ist erstaunlich, mit welcher Geschidelich. Bedeutet keit besonders die Prauen arbeiten, denn du Ich zu 30 000 Briefe innerhalb von drei Tagen d Ichs erledigen, ist bestimmt keine Kleinigkeit, wenn„Im! man die beste Leistung mit Beschreiben va gens die 156 Brlefumschlägen, die schwächste von 40 55 in einer Stunde gegenüberstellt. Den Frauen N 8 gilt hier, wWie auch beim Schwelzer- Toto, det f. eur 90 Prozent Frauen beschäftigt, ein Sonderlub dentanu da sie die besten und schnellsten Arbeiten ver siert,, richten. 0. p. e besitzen. — nder 20 Ergebnisse der Fußballrunden der Von ch rieb schulen: Feudenheim— Käfertal 2:1; Albrecht, enander Dürer-Schule— Wohlgelegen 2˙2; Sandhofen? Fer Schönau 22; Waldhof— Luzenberg 6.0; il mir: 1 linger Schule— Uplandschule 370; Nec kin ges schule— Humpoldtschule 120; Rheinau, 2a 10 Sener Sledlung 271; Seckenhelim— Priedrichskeld 1% deneratt Wilhelm-Wundt-Schule— Kirchgarten en Diesterwegschule— Pestalozzischule 1:6. 8 Nr. 92 — Austen Viele en, 180 Unter zehg ten in deren län. reinen is ge. chacht künt mn die t, um Salz- 1 Hler Weren b. Die Meter veitert altiger Grot⸗ n und Seiner zeigen, adigen engen rausen ernden idenen it zum zrifken, einen und elner gab ein us sei- n eine wurde, 1, ver- a Ver- erfahrt n Hei- zecken · drichs- hr. ab n- und M,. 1 bk, dei den . Kin- Fahfr⸗ Frei⸗ nähigte zerdom durch Durch len aug verden, ickfahrt m Hbf, Afertah 0 Jahre ckarau Heines, 1 Neu. begeht anheim, rledri 6, Lochzelt anheim, Lehle, kmann, ges Ge de b Mr. 82/ Dienstag, 10. Mai 1949 LUDWICSHAFE N UND DIE PFALZ Seite 5 — Der Fremdenverkehr„rollt“ nicht Der Landesverband des Fremdenverkehrs in Rheinland-Pfalz hielt soeben seine Haupt- versammlung in Bingen ab. In der Aus- sprache wurde übereinstimmend zum Aus- druck gebracht, daß es unverständlich sei, wenn Landesregierung und Militärregierung erklärten, den Fremdenverkehr großzügig kördern zu wollen, gleichzeitig es aber un- terliegen, durch Aufhebung der Sonntags- sperre für Kraftfahrzeuge die Voraussetzun- gen zur Hebung des Fremdenverkehrs zu schaffen. Eine entsprechende Resolution, die ger Militärregierung zugeleitet werden soll, wurde gefaßt. Gleichzeitig wurde in der Versammlung festgestellt, daß die geltenden Devisenbestimmungen ein großes Hemmnis für den Fremdenverkehr aus dem Ausland darstellen. Kleine Umschau Bezirkskonferenz der Körperbehinderten. Per Bund der Kriegsbeschädigten, Körper- behinderten, Hinterbliebenen und Sozial- rentner hält am 15. Mai in Ludwigshafen eine Bezirkskonferenz für die Pfalz ab. Im Rahmen der Tagung sprechen am Sonntag- Vormittag um 10 Uhr im Bürgerbräu auf einer Großkundgebung der Bundesvorsit- zende K. Hähnel und K. Schmitt, über die Ziele des Bundes und das neue Versorgungs- gesetz. verbilligte Kursgebühren. In einem 1 Schreiben an die Betriebsräte aller Firmen bittet die Volkshochschule Ludwigshafen die Betriebsratsvorsitzenden, auch in diesem Semester die Volkshochschularbeit zu unter- stützen und sowohl die Jugend als auch die „ Erwachsenen auf die Vorteile einer gründ- ichen Fortbildung aufmerksam zu machen. Die Volkshochschule weist besonders darauf bin, daß bei geschlossenen Betriebsanmel- dungen zu einzelnen Kursen weitgehende Gebührenermäßigung eintritt. Eine Wagenladung Zigaretten.. ver- schwand in der Nacht zum Donnerstag aus dem Magazin eines Tabakwarengroßhänd- lers in der Karl-Klemm-Straße in Lugwigs- hafen-Friesenheim. Die genaue Zahl: 40 000 Zigaretten verschiedener Marken. Gesamt- Wert: 3500 DM. Verdienter Jubilar. Der weiten Freisen der pfälzischen Wirtschaft bekannte Staats- bankdirektor i. R. Eduard Schmitt Ludwigshafen- Oggersheim, der auf eine über bzährige erfolgreiche Tätigkeit bei der Bayrischen Staatsbank zurückblickt und zu- letzt die Leitung der Bayrischen Staatsbank Kaiserslautern inne hatte, begeht in diesen Lagen seinen 70. Geburtstag. Wir gratulieren! Der durch seine Saat- zuchterfolge weithin bekannte Oekonomie- at Daniel Hauter, Dreihof bei Landau, feierte das Fest der goldenen Hochzeit. Mehr Gusverbruuch Huch für Deulsche ist Demonluge ein Geschäft Massenversammlungen in der BASF zur Demontagefrage Am Montag vormittag folgten rund 7000 Aniliner des Werkes Oppau einem Aufruf des Betriebsrates und versammelten sich in der Hauptwerkstatt. Ueber den derzeitigen Stand der Demontagen berichtete der Be- triebsratsvorsitzende Ernst Lorenz, der in seinen Ausführungen darauf hinwies, daß die Demontage in ihrer jetzigen Form keine Reparation zu Wiedergutmachungs- Zwecken mehr darstelle. Sie diene nur mehr einer Ausschaltung eines unliebsamen Kon- kurrenten auf dem Weltmarkt. Man dürfe sich jedoch in der Beurteilung der augen- blicklichen Situation nicht ausschlieblich von Gefühlen leiten lassen. Wenn der Be- triebsrat nach eingehenden Besprechungen mit der Werksleitung und der französischen Administration davon Abstand genommen habe, dem Drängen eines großen Teiles der Belegschaft, der Demontage Widerstand entgegenzusetzen, zu entsprechen, so des- halb, weil er hoffe, durch Verhandlungen mit den ausländischen Firmen, die die ab- zubauenden Apparaturen erhalten sollen, eine Regelung zu erzielen, die mehr der wirtschaftlichen Vernunft und den Lebens- interessen tausender Arbeiter entspreche, als der gegenwärtig vorliegende militärische Befehl. Lorenz gab anschließend nähere Einzel- heiten über die zu demontierenden Be- triebsabteilungen. Er wies darauf hin, daß zwar kleinere Erfolge über die Freigabe verschiedener Apparaturen durch Verhand- lungen erzielt worden seien, die befohlenen Eingriffe jedoch empfindliche Auswirkun- gen auf die Wirtschaftlichkeit des Werkes haben werden. Anschließend gab der Redner den ver- sammelten Arbeitern bekannt seine Sätze wurden ständig von deutlichen Miß- fallenäußerungen unterbrochen— daß sich verschiedene Firmen, unter ihnen auch drei Ludwigshafener Unter- nehmer, der französischen Administra- tion angeboten haben, die Demontage sach- und fachgerecht durchzuführen. In einer lebhaften Diskussion, die teil- Weise erregt, im wesentlichen jedoch sach- lich verlief, meldeten sich zahlrèiche Be- triebsräte und Arbeiter zu Wort. Von minutelangen Beifallsstürmen wurden die Ausführungen des Betreibsrates Dey be- gleitet. Der Arbeiter sagte sinngemäß: Wenn die im Werk sitzende Administration keine Möglichkeit mehr sieht, zur Verhin- derung der Demontage beizutragen, so sei es erforderlich, bei dem jetzt durchzufüh- renden Abbau die Administration mit zu demontieren. Inschluß der Pialz un Württemberg-Budlen gefordert Bezirksparteitag der Demokratischen Partei in Bad Dürkheim Im Zeichen verstärkter politischer Akti- vität stand der pfälzische Bezirksparteitag der Demokratischen Partei von Rheinland- Pfalz. Die Vormittagsitzung im kleinen Kurhaussaal zu Bad Dürkheim wurde intern durchgeführt und brachte neben dem Be- richt über die Tätigkeit der Landtagsfrak- tion, den Minister Neumayer gab, die Neuwahl des Bezirksvorstandes. Als erster Vorsitzender wurde Steuerberater Eber har d, Bad Dürkheim, wiedergewählt, zwei- ter Vorsitzender wurde Dipl.-Ing. Weber, Kaiserslautern. Der Nachmittag brachte eine große öffent- liche Versammlung mit mehreren Referà- ten. Zunächst sprach erster Vorsitzender Eberhard über„Liberalismus im Kampf“ und betonte, daß Liberalismus und Freiheit nicht dem Organismus eines wohleinge- richteten Staates widersprächen. Der libe- rale Mensch denke nicht nur an sich selbst und das Individuum, sondern stets auch an die Gemeinschaft. Zu„Innen- und außen- politischen Problemen“ nahm Dr. Neubron- ner Stellung, Kreisverbandsvorsitzender von als vor dem Kriege Das Gaswerk hat nur wenige säumige Zahler ALuweilen offenbart die Statistik gerade das Gegenteil von dem, was man— ober- fachlich betrachtet— erwartet. So ist es mit dem Gasverbrauch in Ludwigshafen. Sicher ist kaum ein Außenstehender darauf vor- bereitet, daß der Gasverbrauch unserer Stadt heute fast die doppelte Menge von dem erreicht, was die Stadtwerke vor dem Kriege abgegeben haben. Die Stadt ist zer- trümmert, der Wohnraum dezimiert und die Wirtschaft läuft bei weitem noch nicht Wieder auf vollen Touren. Trotzdem: im Jahre 1939 betrug die Gasabgabe für Lud- Wigshafen insgesamt 13,5 Millionen Kubik meter, während sie 1948 eine Höhe von 2% Millionen Kubikmeter erreichte. Es ist hierbei interessant, die Entwicklung von 1945 an zu verfolgen, wo mit nur 3,8 Millio- nen Kubikmeter der Tiefstand im Gasver- brauch erreicht war. Doch schon 1946 kam er mit 12,5 Millionen Kubikmeter fast an die Friedensabgabe heran, um dann 1947 auf 10, Millionen und 1948 auf 22,4 Millionen Kubikmeter zu steigen. Die sehr mangel- hafte Versorgung der Bevölkerung mit Hausbrand ist die Hauptursache des erhöh- ben Gasverbrauchs. Anders liegt die Entwicklung in der F Möoorstetten lionen Kilowattstunden. 1945 war der Ver- brauch auf 17,3 Millionen Rwh gesupken. Langsam stieg er dann 1946 auf 23,4 Millio- nen Kwh, 1947 auf 26,1 Millionen, und 1948 guf 29,9 Millionen Kwh. Der Anteil der Haushalte umfaßt hier nur zwischen 22 und 25 Prozent. Der Rest entfällt auf Industrie, Gewerbe, Straßenbahnen und öffentliche Beleuchtung. Die nur sehr allmähliche Auf- Wwärtsentwicklung in der Stromabgabe ist vor allem durch die noch unter der Frie- denswirtschaft liegende industrielle Produk- tion sowie durch die Kontingentierung be- dingt. Trotzdem sind die Stadtwerke auch heute schon in der Lage, erhöhten Anforde- rungen zu genügen. Gas- und Stromdiebstähle, die nach Pe- endigung des Krieges häufig zu verzeich- nen waren, kommen heute infolge der stren- gen und laufenden Kontrollen nur noch sehr selten vor. Auch die Zahl der Gas- ind Stromabschaltungen auf Grund von fälligen und nicht bezahlten Rechnungen bewegt sich in sehr günstigem Verhältnis. Bei durch- schnittlich 37 000 Rechnungsvorlagen im Mo- nat braucht nur bei rund 60 Abnehmern eine vorübergehende Sperre vorgenommen werden. Diese kann bekanntlich bereits acht Tage nach Rechnungsvorlage erfolgen, doch wird von dieser„Kannvorschrift“ nur in den äußersten Fällen Gebrauch gemacht. Roman von Orest Bjern Montanus, einundzwanzig— wie sagt Scho- penhauer? Rnalleffekt der Natur— weniger verwöhnt und weniger kapriziös, als man annehmen sollte; wirklich ein reizendes atestem Stromabgabe. Hier ist der Vorkriegszustand et geln doch längst nicht erreicht. An Strom liefer- 1 len die Stadtwerke 1939 insgesamt 51,5 Mil- einnum. FF Kunde b gelte , Dabel Mord qu en 1 1 2* N Irrweg einer Liebe ne Me ber den blenden 5. Fortsetzung 4„Eine dumme Geschichte“, murmelte er n Tagen abe eee und verse den Mund. ind die Haben Sie eine Zigarette da? Werden nolt und Montag unt im dle 1 den 1 nach he Wer n 8 im e tsächlich einstim- nickelich. Jenn biz agen 2¹ it. wenn en vo von 4% Frauen oto, der nderlob, ten vel 0. p., Volks brecht. hofen Necker. 8 16 keld 10 1 10 . Ich reichte ihm mein Etui sowie Feuer und ging zum Waschbecken, um Wasser Zmlaufen zu lassen, Während ich meine Rasur prüfte, trat er dicht hinter mich und zn mich sozusagen indirekt durch den Spiegel an. Läuse auf der Leber?“ Er schob das Kinn vor:„Na, die Ge- clüchte kann ja heiter werden, wenn Rainer kurückkommt“, sagte er schief. „Oho, weshalb?“ fragte ich. 1 ie wissen natürlich nicht, was los ist, de! Ich habe in meinem Brief nichts an- dedeutet Ach versteh' keinen Ton.“ Ach schrieb doch von den Montanus. Am Nebensatz sozusagen. Sind es übri- Lens die Montanus in den Hüttenwerken?“ „Ja— kennen Sie sie?“ 13 dem Namen nach, habe gehört, da Fantenus sich für alte Niederländer inter- ert, soll einen zweifelhaften Frans Hals ketten Scheint auf jeden Fall gut beiein- R 7 5 sein, soweit ich unterrichtet bin.“ nander Daumen und Zeigefinger gegen iwerbert nickte:„Sehr gut“, bestätigte er krün„übrigens nette Leute. Papa Montanus Sealteter Fünfziger. Geld in der dritten Feneration— Mama Montanus sehr pfor- 66 10% 1 N 1. ktehm, sein pfein, Hamburgerin, Spricht, 1 ichen zu pompös nach meinem Ge- mack, na ja und dann Brigitte Geschöpf „Das Auge sieht den Himmel offen“, zitierte ich,„es schwelgt das Herz „Was fällt Ihnen ein?“ unterbrach er mich, und eine dunkle Blutwelle schoß über sein Gesicht,„ganz im Gegenteil, ich glaube, daß ich demnächst die brüderliche Aufgabe haben werde, eine Verlobungsbowle für Rainer und Brigitte Montanus anzusetzen.“ „Ach was!“ rief ich überrascht.„Ich dachte wahrhaftig schon, die junge Dame hätte es Ihnen angetan!“ „Reden Sie keinen Blödsinn, Alex!“ sagte er und warf den Zigarettenrest durchs Fenster hinaus. Ich verstehe wirklich nicht, wie Sie darauf gekommen sind.“ Ich trocknete mir Hände und Gesicht ab und ließ das Wasser ablaufen. Es rann gurgelnd durch den Siphon. Herbert Warf einen verzagten Blick nach oben.„Und da muß nun ausgerechnet in diesen Tagen Sibyll Merlin hereinplatzen!“ „Ach verflucht!“ rief ich betroffen. „Daran habe ich natürlich nicht mit einem Gedanken gedacht.“ „Mir ist es auch erst auf der Treppe ein- gefallen“, bekannte Herbert achselzuckend. Wir blieben eine Weile stumm; ich brachte meinen Scheitel in Ordnung.— „Verzeihen Sie, Herbert“, sagte ich schließ- lich etwas zögernd, aber da wir nun schon einmal dabei sind, werden Sie mir eine Frage gestatten: Ich meine, hm— glauben Neustadt der besonders scharf die bolsche- wistische Politik charakterisierte in ihrer Auswirkung auf die Arbeit des Parlamenta- rischen Rates. Das Bonner Grundgesetzt sei notwendig, damit der Leerlauf in unseren Länderparlamenten beendet werde. Zur wirtschaftlichen Situation führte Dr. Neu- bronner aus, daß wir uns bereits mitten in einer Deflation befänden. Vier Milliarden Mark seien durch die irrsinnige Steuerpo- litik aus dem Volkskörper herausgesaugt worden Der Redner wandte sich der Zukunft der Pfalz zu und forderte deren An- schluß an Württemberg-Baden unter Wiederherstellung der ehemaligen Kur- Pfalz. Den Höhepunkt der Veranstaltung bil- dete das Referat von Minister Neumayer, Kaiserslautern, der über die„Politik im Landtag und das Beamtengesetz“ sprach. Die Demokratische Partei habe bisher noch keiner Steuergesetzgebung ihre Zustimmung gegeben mit Ausnahme des Notopfers Ber- lin. Diese Haltung sei erforderlich gewesen, da man wieder eine Kapitalsbildung er- möglichen wolle. Mit dem Uebergang zur freien Wirtschaft sei es notwendig gewor- den, das Gesetz zum Schutze der Volks- ernährung zu beseitigen. Anschließend unterzog der Redner das Gesetz zur Wiedereinstellung der Berufs- beamten einer Kritik. Bei den Beratungen habe sich die DP entschieden dagegen ge- Wandt, daß für entnazifizierte Beamte kein Anspruch auf Wiedereinstellung bestehen solle. Ebenso wenig wünschet man Zurück- versetzungen in niedrigere Laufbahnen. Der Hauptkampf sei jedoch um die Pensionen geführt worden. Die Demokratische Partei habe keine Kürzungen gewünscht, um aber eine sofortige Lösung zu erzielen, habe man schließlich den von der CDU vorgeschlage- nen 70 Prozent zugestimmt. Zum Schluß kam der Redner auf den Antrag der Demo- kratischen Partei zu sprechen, die Ersatz- und Betriebskrankenkassen wieder zuzu- lassen. Man habe sich verpflichtet gefühlt, das Monopol der Ortskrankenkassen zu brechen. Tagungsort Bad Dürkheim Am 15. Mai hält der Fachverband des pfälzischen Kraftfahrzeughandwerks und handels im Kurhaus eine Tagung ab. Am 19. Mai feiern, ebenfalls im Kurhaus Bad Dürkheim, die Süddeutschen Kabelwerke, Mannheim, ihr 50 jähriges Werksjubiläum, und schließlich wird der Fachverband Druck am 28. und 29. Mai in Bad Dürkheim tagen. Sie, daß Rainer und Sibyll Merlin, tja— na, sagen wir mal Herbert schob die Wange mit der Zunge heraus und hob die Schultern: Nizza, orakelte er,„gemeinsame Autotouren durch Südfrankreich, ein gutes Dutzend Photos von ihr seinerzeit in Ramners Brieftasche — zwei Dutzend Aufnahmen von beiden zusamfien, am Strand, im Bad, auf der Promenade Er setzte die Reihe mit vielen kleinen halb kreisförmigen Handbewegungen ins Endlose fort. „Ta ta ta ta ta ta tal“ sagte ich unbehag- lich und zog die Brauen hoch. „Das ist auch meine Meinung!“ bemerkte er und nickte mir durch den Spiegel zu. Wir verließen das Zimmer. Haselmann hatte inzwischen Gesellschaft bekommen. Betrice Dohm war vom Baden zurückge- kehrt. Auf dem Rasen neben ihrem Sessel lag eine bunte Basttasche mit ihrem Bade- zeug. Ich kannte Beatrice Dohm nur flüchtig. Auf Moorstetten waren wir noch nie zu- sammengewesen. Ich schloß meine Tür ab und folgte Herbert zur Treppe. Am letzten Flurfenster blieb er stehen und schaute herunter. „Weiß der Teufel“, sagte er mit einem halben Lachen und fuhr sich dabei mit ge- spreizten Fingern hinterm Ohr durch die Haare,„aber ich möchte wissen, wie Rainer das eigentlich fertigbringt!“ „Was?“ fragte ich und verhielt neben ihm. Daß alle Weiber runde Augen kriegen, wenn er irgendwo aufkreuzt.“ „Einen Augenblick mal“, warf ich vor- sichtig ein,„wir sprachen soeben von Bea- trice Dohm.“ „Ja, natürlich, sie auch. Wenn sie es Vielleicht auch nicht wahrhaben will. Aber ich bin fest davon überzeugt, daß der arme Hasselmann die Ringe, die er unter Garantie In einer Resolution sprachen die Ange- hörigen des Oppauer Werkes dem Betriebs- rat das Vertrauen aus. Der Betriebsrat werde, so heißt es, mit allen Mitteln ver- suchen, auf dem Verhandlungswege Demon- tagemilderungen zu erzielen. Das kürzlich von Werksleitung und Betriebsrat gemein- sam herausgebene Kommuniqué fand eben- falls die Zustimmung der Belegschaft. Am Montagnachmittag versammelten sich in der Hauptwerkstätte der BASF rund 10 000 Belegschaftsmitglieder des Ludwigs hafener Werkes. Betriebsratsvorsitzender Ernst Lorenz hielt sein Vormittagsreferat. Die Versammlung nahm den gleichen Ver- lauf und bestätigte die bereits von den Opauer Werksangehörigen gefaßten Be- schlüsse.-kloth Studio Kaisersluutern sendet: Tägliche Sendungen(außer Sonntags): 8.15 Was gibts Neues? 11.30 Bevor es 12e schlägt. 11.45 Bauernfunk. 12.45 Pfälzer Ta- gesspiegel. Dienstag, 10. Mai: 18.15: Nachwuchs stellt sich vor; 18.30: Von Land und Leuten und Pfälzer Spezialitäten. Mittwoch, 11. Mai: 6.10: Frühkonzert; 11.45: Bauernfunk; 13.15: Musik nach Tisch, es spielt das Funkorchester unter Emerich Smola; 18.15: Pfälzer Künstler vor dem Mi- 1 18.30: Arbeiter singen und spie- en. Donnerstag, 12. Mai: 11.45: Bauernfunk; 12.10: Mittagskonzert, es spielt das Funk- orchester unter Emerich Smola; 18.15: Erbe und Leistungen der Heimat; 18.30: Pfälzer Künstler musizieren; 18.45: Aus pfälzischem Schrifttum. i Freitag, 13. Mai: 11.30: Volksmusik; 18.15: Theater der Woche; 18.35: Unsere Hausapo- theke; 18.45: Hier sprechen die Parteien DP); 22.30: Musik am Abend mit dem Funkorchester unter Emerich Smola. Samstag, 14. Mai: 11.45: Bauernfunk; 15.45: Briefmarkenecke„Zacken und Zoo- nen“; 18.15: Heiter klingt die Woche aus; 18.50: Sportvorschau. Radfahrer angefahren. In der Kirchen- straße in Oppau wurde ein 65jähriger Rad- fahrer von einem Pkw. angefahren und zu Boden geschleudert. Er mußte mit einer Ge- hirnerschütterung ins Krankenhaus gebracht werden. Erleichterter Reiseverkehr. Die Provin- zialregierung Pfalz teilt mit, daß zur Er- leichterung des Reiseverkehrs nach dem Saargebiet ab 1. Juni in Kaiserslautern und Trier Dienststellen für die Ausstellung von Passierscheinen geöffnet sein werden. —— 1 Koblenz meldel: Urteil im Interzonenprozeß Wegen vorsätzlicher Vergeudung zwang bewirtschafteter Güter und fortgese schwerer und einfacher passiver Bestechung wurde der Hauptangeklagte des Koblenzer 2 Interzonenprozesses, Alfred M. Weber, eineinhalbjahren Gefängnis und 300 Geldstrafe verurteilt. Das Gericht h Weber im Verhandlungsverlauf nachgewi sen, daß er ständig eine bayerische F begünstigte, die hierdurch monatlich 500 000, insgesamt 3,3 Millionen Zigaretten erhielt, jedoch nur unzulängliche Gege te lie- ferte. Für seine„wackeren Dienste“ hielt Weber von der Firma ein 8 zimmer, einen Radioapparat, Teppiche, Lederwaren und große Lebensmittel- mengen. Nur wegen der bisherigen Straf- losigkeit des Angeklagten sprach das Ge- richt keine Zuchthausstrafe aus. Ein Mitangeklagter erhielt sechs Monate Gefängnis, bei einem weiteren wurde das Verfahren auf Grund der Amnestie einge- stellt; ein dritter, noch im Wirtschafts- ministerium tätiger Angeklagter erzielte einen Freispruch mangels Beweises. Vermögensrückgabe an Verfolgte. Ent- gegen allen früher erlassenen Verfügungen hat das Justizministerium soeben ent- schieden, daß Personen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 auf Grund rassischer, politischer oder religiöser Verfolgungen ihres Grundbesitzes beraubt wurden, ohne besondere Klage vor der Restitutionskam- mer wieder in den Besitz ihres Vermögens eingesetzt werden. Mietverträge vorlegen. Innenministerium und Wohlfahrtsministerium geben bekannt, dag Mietverträge, gleich welcher Art, weiterhin vom zuständigen Wohnungsamt bestätigt werden müssen, sollen die ge- troffenen Vereinbarungen Gültigkeit be- sitzen. Anträge um Rückgabe unerwünscht. Nach einer am 20. April dem Wirtschaftsmini- sterium zugegangenen Note der franzö- sischen Militärregierung kann die Beschlag- nahme von Kraftfahrzeugen nur unter be- stimmten Voraussetzungen rückgängig ge- macht werden. Alle Requisitionen, auch die vor dem 1. Juni 1946 von deutschen Stellen im Auftrage der Militärbehörde aus- gesprochenen Requisitionen, seien„Militär- befehle“. Ihr Zweck war„Eigentumsüber- tragung“, wenn nicht ausdrücklich Inan- spruchnahme„zum Gebrauch“! ausgespro- chen war. Die Militärregierung wünsche nicht, so wird mitgeteilt, mit Rückgabean- trägen behelligt zu werden. genügend Kohlen für Sommeriuhrplun Am 15. Mai fallen weitere Verkehrsbeschränkungen Infolge„Kohlenmangels“ war am 12. März dieses Jahres ein Drittel des Zugverkehrs in der französischen Zone lahmgelegt wor- den. Die Zugsperre betraf vor allem den Reise- und Güterverkehr, weniger den Be- rufsverkehr. Ab 1. April wurde die„ver- hängte“! Sperre zum Teil wenigstens gelok- kert. Es konnten drei wichtige Eilzugpaare (Tübingen— Freiburg, Tübingen— Aulendorf, Ulm- Friedrichshafen) wieder eingesetzt werden. Und an den Osterfeiertagen zeigte der Sonntagsverkehr, daß jeder— unbe- denklich des Kchlenmangels bei der Bahn ins Grüne flüchten konnte. Offiziell wurde der übliche Sonntagsverkehr erst wieder ab 1. Mai eingeführt. Zur Zeit ver- kügt die SWD über einen Kohlenvorrat für zehn Tage, ein Vorrat also, wie er in Frie- denszeiten nicht größer war. Somit wird es möglich sein, in den ab 15. gültigen Sommerfahrplan größtenteils alle Züge wieder aufzunehmen, die vor der Einschrän- kung am 12. März verkehrten. Im Reise- verkehr wird sich jedoch der Ausfall des D 369 auf der Strecke München—Hagen, sowie die reduzierte Rheinlandverbindung, weiterhin unangenehm bemerkbar machen. Von vier D-Zugpaaren dieser Strecke ver- kehren nur noch zwei(morgens und abends). Wenn man den vorgesehenen Sommer- seit sieben Jahren heimlich in der Westen- tasche trägt, schon längst untergebracht haben würde, wenn Ramer nicht noch zu haben wäre. Dabei hat Haselmann als Ehe- mann sicherlich weit mehr Qualitäten, als Rainer jemals haben wird. Damit Sie mich nicht mißverstehen, Alex Rainer tut nichts dazu, um Hasselmann das Warten sauer zu machen!“ „Wissen Sie, Herbert, ich stelle mir die Geschichte halt so vor, dag Rainer eine Art Vitrinenstück ist; jede Frau möchte ihn gern in ihre Sammlung bringen. Oder so eine Blaue Mauritius— wenn man die erst hat, verzichtet man gern auf die kleineren Stücke.“ „Ich bin kein Sammler“, lachte er, weiß nicht, wie das ist.“ Wir gingen hinunter und trennten uns im Erdgeschoß, wo Herbert in die Küche ging, um anzuweisen, daß das Essen heute ein paar Minuten später aufgetragen würde. Ich ging zur Terrasse hinüber, um Beatrice Dohm zu begrüßen und die Zeit bis zum Essen mit ihr und Haselmann zu verplau- dern. Sie machte mir Vorwürfe, daß ich sie nie nach einem ihrer Konzerte, die ieh Stets besuchte, zu einem Glase Wein abge- holt oder einmal angeläutet hätte. Ich ver- sprach Besserung und zog mir einen Stuhl in ihre Nähe. Sie War eine Frau, die sich den Dreißi- gern näherte, mit einer leisen, angenehmen Stimme und auffallend schönen Armen und Händen, die sie mit großer Anmut bewegte. Sie leitete als Erste Geigerin ein Quartett, das ihren Namen trug und in den Groß- städten der Welt mit bedeutendem Erfolg alte Meister spielte. Bach, Händel, Pale- strina. In reizvollem Gegensatz zu ihrem frischen, jugendlichen Gesicht stand eine silberne Strähne, die sich wie ein Brokat- band durch die Mitte ihres dunklen Scheitels 20g. 510 fahrplan überblickt— auch die Fahrplan- besprechung mit den bizonalen Verwal- tungsstellen wird an ihm nichts Entschei- dendes mehr ändern— kann man sagen, daß er für den Reiseverkehr nur insofern einen Fortschritt bringt, als wenigstens die Verhältnisse vor dem 12. März weitgehendst wieder hergestellt werden. Pil. Kriegsgefangene in Jugoslawien Das Presseamt der Provinzialregierung teilt mit: Ungeachtet der Meldungen, daß alle in Jugoslawien befindlichen deutschen Kriegs- gefangenen in ihre Heimat entlassen Wor- den seien, nennen die Rückkehrer Namen von Kameraden, die dort noch zurückbehal- ten werden. Die Zurückhaltung dieser ehe- maligen Gefangenen, die sich größtenteils noch nicht mit ihren Angehörigen in Ver- bindung setzen konnten, wird von jugo- slawischer Seite mit einer freiwilligen Ver- pflichtung als Zivilarbeiter begründet. Um für die beabsichtigten Verhandlungen ein- Wandfreies Unterlagsmaterlal beschaffen zu können, werden die Angehörigen solcher Kriegsgefangenen gebeten, sich mit der nächsten Dienststelle des Roten Kreuzes in Verbindung zu setzen. 2 Sie erzählte mir, daß sie sich nun schon über eine Woche in Moorstetten aufhalte und sich hier so wohl fühle, daß nur die hoffentlich noch fernen Herbststürme sie verjagen würde. Das Wasser der Seen sei noch so lau und mild, daß sie heute im Schwimmen einen Dauerrekord von zwei Stunden aufgestellt habe und entschlossen sei, auch den Nachmittag im Wasser zu ver- bringen. Indessen gesellt sich auch Herbert Hel- lerau zu uns. Wir rauchten, plauderten und ließen uns von der Sonne durchwärmen, die aus tiefblauem wolkenlosen Himmel her- niederstrahlte. Ueber dem See spielten Mückenschwär⸗ me, aber sie belästigten uns nicht. Im Vor- garten standen Gladiolen und Dahlien in voller Pracht. Haselmann hatte Beatrice Dohm das Ein- treffen des neuen Gastes bereits gemeldet, und jetzt hörten wir Sibyll Merlins Schritte auf dem weißen Kiesweg. Der geschlossene Fahrenzug, in dem wir sie bis dahin ge- sehen hatten, war nicht dazu angetan ge- wesen, uns mehr zu verraten, als daß sie eine hübsche, gut gewachsene Frau war nicht weniger und nicht mehr. Nun stand sie in einem schwarz-rot gewirkten Damast- dirndl vor uns, mit straffem Mieder, bau- schigem Rock, herzförmigen Halsausschnitt, Schürze und zarten Keulenärmeln aus Tüll, die ihre wundervollen Schultern durch- schimmern ließen, einem Dirndl, das wahr- scheinlich in einem Pariser Atelier entstan- den war, als Phantasieschöpfung eines küh-⸗ nen Gehirns, das Garmisch mit der Zug- spitze im Hintergrund einmal flüchtig auf einer Ansichtskarte erlebt hatte, dennoch so hinreißend schön, daß wir drei Männer uns von unseren Stühlen erhoben und uns bemühen mußten, gescheite Gesichter zu machen. Seite 6 Dienstag, 10. . 2849/ Nr. g Am Muttertag verstarb nach einem arbeitsréichen Leben und kurzem Krankenlager unsere liebe, unvergeßgliche Mutter, Schwiegermutter und Oma, Frau Christiane Dehoff geb. Deininger im Alter von 70 Jahren. Mannheim(Waldhofstraße 9), den 8. Mai 1949. In tiefer Trauer: Die Hinterbliebenen. Beerdigung am Mittwoch, 11. 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Im von und We! hat Hes Hol um geb kra! rep es das die 00 bar. 8 pflicht 20 zu u Mensc chen rechti: 3 Geset: als ur 00 faltun, die R. die ve tenges 20 perlich son is nur 2 werde erstatt gewäh Lehre bindet (15 sonder 2) dag U S0O0NDERDRUCK DES GRUNDGESETZ Es turm N t! 0 4 Präambel im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der J Welt zu dienen, hat das deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig- Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, 3 um dem staatlichen Leben für eine Uebergangszeit eine neue Ordnung zu vörderst ihnen abliegende Pflicht. Ueber ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsbe- rechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen Frau 5 geben,. — TFraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundes- republik Deutschland beschlossen, eo es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war, 8 das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung te u, die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. * I. Grundrechte 1 5 Artikel 1 e) Die würde des Menschen ist unantast- 5 bar. Sie zu achten und zu schützen ist Ver- pflichtung aller staatlichen Gewalt. nmert, 2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu verwahrlosen drohen 000% zu unverletzlichen und unveräußerlichen 5 Menschenrechte als Grundlage jeder menschli- chen Gemeinschaft, des Friedens und der Ge- krechtigkeit in der Welt. ) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 2 (ö) Jeder hat das Recht auf die freie Ent- faltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordung oder das Sit- tengesetz verstößt. 4(2) Jeder hat das Recht auf Leben und kör- perliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Per- Son ist unverletzlich. In diese Rechte darf eines Gesetzes eingegriffen nur auf Grund werden Artikel 3 ) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.. 5(2 Männer und Frauen sind gleichberech- gt. ) Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft. seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen inschauungen benachteiligt werden. Artikel 4 i) Die Freiheit des Glaubens, des Gewis- ns und die Freiheit des religiösen und welt- chaulichen Bekenntnisses sind unverletz- (2) die ungestörte Religionsausübung wird ährleistet. 8 e ) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Friegsdienst mit der Waffe gezwungen wer- den, Das Nähere regelt ein Bundesgesetz Artikel 3 5 ) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu àußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugängli- chen Quellen ungehindert zu unterrichten, die Pressefreiheit und die Freiheit der Bericht- erstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinn Gesetze, den desetzlichen Bestimmungen zum Schutze der 3 und in dem Recht der persönlichen re 3) Kunst und Wissenschaft. Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre ent- bindet nicht von der Treue zur Verfassung. ö Schutz der Ehe und Familie heften Artikel 6 21( Ehe und Familie stehen unter dem be- 1 sonderen Schutze der staatlichen Ordnung. e) Pflege und Erziehung der Kinder snd das natürliche Recht der Eltern und die zu- Schulen wird gewährleistet. als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen Bekenntnis- (4 Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Schulwesen Artikel 7 ) Das gesamte Schulwesen der Aufsicht des Staates. (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Re- ligionsunterricht zu bestimmen. (3) Der Religionsunterricht ist in steht unter kenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Uebereinstim- mung mit den Grundsätzen der Religionsge- meinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religions- unterricht zu erteilen. (40 Das Recht zur Errichtung von privaten Private Schulen der Genehmigung des Staates und unter- steben den Landesgesetzen. Die Genehmi- gung ist zu erteilen, wenn die privaten Schu- len in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitz verhältnissen der Eltern nicht gefordert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht ge- nügend gesichert ist. 66) Eine priavte Volkschule ist nur zuuu- lassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein 9 pädagogisches Interesse anerkennt oder, ten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als oder Weltanschauungsschule er- richtet werden soll und eine öffentliche Volks- schule dieser Art in der Gemeinde nicht be- steht. (6) Vorschulen bleiben aufgehoben. Artikel 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Him- mel kann dieses Recht durch Gęsetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. Artikel 9 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Ver- eine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider- . den ökkentlichen Schulen mit Ausnahme der be- auf Antrag von Erziehungsberechtig- laufen, oder die sich gegen die verfassungs- mäßige Ordnung oder gegen den Gedanken 5 Völkerverständigung richten, sind ver- en. ) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu be- hindern suchen, sind nichtig, hierauf gerich- tete Maßnahmen sind rechtswidrig. Briefgeheimnis Artikel 10 Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Be- schränkungen dürfen nur auf Grund eines Ge- setzes angeordnet werden. Artikel 11 ) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden, und in denen es zum Schutze der Jugend vor Ver- wahrlosung, zur Bekämpfung von Seuchenge- fahr oder um strafbaren Handlungen vorzu- beugen, erforderlich ist. Artikel 12 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Ge- setz geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Ar- beit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Artikel 13 1) Die Wobnung ist un verletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. (3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Ge- fahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öf- kentliche Sicherheit und Ordnung, insbeson- dere zur Behebung der Raumnot, zur Be- kämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen wer- den. Artikel 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch Soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Ge- setz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Artikel 15 Grund und Boden, Naturschätze und Pro- duktionsmittel können zum Zwecke der Ver- gesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Ge- meineigentum oder in andere Formen der Ge- meinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14, Absatz 3, Satz 3 und 4 entsprechend. Artikel 16 (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staats- angehörigkeit darf nur auf Grund eines Ge- setzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten. wenn der Betroffene da- durch nicht staatenlos wird. MORGEN Seite 2 O Kein Deutscher darf an das Ausland aus- gelletert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Artikel 17 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Freie Meinungsäußerung Artikel 18 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit(Artikel 6), die Lehrfreiheit(Artikel 7), die Versammlungs- ktreiheit(Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmelde- geheimnis(Artikel 10), das Eigentum(Artikel 1c) oder das Asylrecht(Artikel 17, Absatz 2) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokra- tische Grundordnung mißbraucht. verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ſar Ausmaß werden durch das Bundes verfassungs- gericht ausgesprochen. i Artikel 19 ) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Ein- zelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. (2) In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. G) Die Grundrechte gelten auch für inländi- sche juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. (4 Wird jemand durch die öffentliche Ge- walt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zu- ständigkeit nicht begründet ist, ist der ordent- liche Rechtsweg gegeben. II. Der Bund und die Länder Artikel 20 ) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Volksstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstim- mungen und durch besondere Organe der Ge- setzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungs- mäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Artikel 21 ) Die Parteien wirken bel der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung 18t frei. Ihre innere Ordnung muß demokrati- schen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft mrer Mittel öffentlich Re- chenschaft geben. 2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus- gehen, die freiheitliche demokratische Grund- ordnung zu beeinträchtigen oder zu beseiti- gen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. sind verfassungs- widrig. Ueber die Frage der Verfassungswi- drigkeit entscheidet das Bundesverfassungs- gericht. ) Das Nahere regeln Bundesgesetze. 8 Artikel 22 Die Farben des Bundes sind Schwarz-Rot Gold. Artikel 23 Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß- Berlin, Hamburg, Hessen. Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schles- wig-Holstein, Württemberg-Baden und Würt⸗ temberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen. Artikel 2 () Der Bund kann durch Gesetz Hoheits- rechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen. (2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollekti- ver Sicherheit einordnen. Er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte ein- willigen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern. (3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Strei- tiskeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten. Artikel 25 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. 5 Artikel 26 (J) Handlungen. die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbe- sondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. 8(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregie- rung hergestellt, befördert und in Verkehr ge- bracht werden. Das Nähere regelt ein Bundes- gesetz. Artikel 27 Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte. 5 Artikel 28 5 (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republika- nischen, demokratischen und sozialen Rechts- staates im Sinne dieses Grundgesetzes entspre- chen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen. unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeinde versammlung tre- ten. (2) Den Gemeinden muß das Recht gewähr- leistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eige- ner Verantwortung zu regeln. Auch die meindeverbände haben im Rahmen ihres ge- setzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. 3) Der Bund gewährleistet, daß die verfas- sungsmäßige Ordnung der Länder den Grund- rechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht. 5 Artikel 29. ) Das Bundesgebiet ist unter Berücksichti gung der landsmannschaftlichen Verbunden Beit, der geschichtlichen und kulturellen Zu- sammenhänge, der wirtschaftlichen Zweckmä- Bigkeit und des sozialen Gefüges durch Bun- desgesetz neu zu gliedern,. Die Neugliederung soll Länder schaffen, die nach Größe und Lei- stungsfähigkeit die innen obliegenden Aufga- ben wirksam erfüllen können. 2) In Gebietsteilen, die bei der Neubildung der Länder nach dem 8. Mal 1945 ohne Volks- abstimmung ihre Landeszugehörigkeit ge- Andert haben, kann binnen eines Jahres nach Inkraftrteten des Grundgesetzes durch Volks- begehren eine bestimmte Aenderung der über die Landeszugehörigkeit getroffenen Entschei- dung gefordert werden. Das Volksbegehren bedarf der Zustimmung eines Zehntels der zu den Landtagen wahlberechtigten Bevölkerung. Kommt das Volksbegehren zustande, so hat die Bundesregierung in den Gesetzentwurf über die Neugliederung eine Bestimmung über die Landeszugehörigkeit des Gebietsteiles auf- zunehmen. (3) Nach Annahme des Gesetzes ist in jedem Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, der Teil des Gesetzes, der betrifft, zum Volksentscheid zu bringen. Ist ein Volksbegehren nach Absatz 2 zustande ge- kommen, so ist in dem betreffenden Gebiet ein Volksentscheid durchzuführen. 5 (% Soweit dabei das Gesetz mindestens in einem Gebietsteil abgelehnt wird, ist es er- neut bei dem Bundestag einzubringen. Nach erneuter Verabschiedung bedarf es insoweit der Annahme durch Volksentscheid im gesam- ten Bundesgebiet. 5 5) Bel einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (6) Das Verfahren regelt ein Bundesgesetz. Die Neugliederung soll vor Ablauf von drei Jahren nach Verkündung des mdgeset: und, falls sie als Folge des Beitritts eineg an deren Teiles von Deutschland notwendig wire innerhalb von zwei Jahren nach dem Bei geregelt sein. 5 (7) Das Verfahren über jede sonstige Aende rung des Gebietsbestandes der Länder regelt Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bunde rates und der Mehrheit der Mitglieder Bundestages bedarf. Artikel 20 Die Ausübung der staatlichen Befugnis und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben g Sache der Länder, soweit dieses Grundgese keine andere Regelung trifft oder zuläßt. Artikel 31 Bundesrecht bricht Landesrecht. Artikel 32 () Die Pflege der Beziehungen zu aus wärt.. gen Staaten ist Sache des Bundes. (2) Vor dem Abschluß eines Vertrages, de: die besonderen Verhältnisse eines Landes be. rührt, ist das Land rechtzeitig zu hören. 63) Soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie mit Zustimmung det Bundesregierung mit auswärtigen Staaten Ver“ träge abschließen. Artikel 33 (1) Jeder Deutsche hat in jedem Land gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflich. ten. 2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung Befähigung und fachlichen Leistung gleiche! Zugang zu jedem öffentlichen Amt. (3) Der Genuß bürgerlicher und staats bürger licher Rechte, die Zulassung zu öffentliche Aemtern sowie die im öffentlichen Dienst e., worbenen Rechte sind unabhängig von den Niemandem darf au seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigket“ zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschau religiösen Bekenntnis. ung ein Nachteil erwachsen ( Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befuß nisse ist als ständige Aufgabe in der Reg Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu über. tragen, die Dienst- und Treueverhältnis stehen. ( Das Recht des öffentlichen Dienstes b hergebrachten Grundsatze des Berufsbeamtentums zu regen unter Berücksichtigung der Artikel 34 Verletzt jemand in Ausübung eines ihm an. vertrauten öffentlichen Amtes die ihm einen Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht,, trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dien er steht. Bel Vorsatz oder grober Fahrlässg. keit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadenersatz und für den Rü. griff darf der ordentliche Rechtsweg nicht au. geschlossen werden. Artikel 35 Alle Behörden des Bundes und der Lände leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshile Artikel 36 Bei den obersten Bundesbehörden sind Be. amte aus allen Ländern in angemessenem Ver. hältnis zu verwenden. Die bei den übrigen Bundesbehörden beschäftigten Personen sollen in der Regel aus dem Lande genommen wer“ den, in dem sie tätig sind. Artikel 37 d) Wenn ein Land die ihm nach dem Grund. N gesetz oder einem anderen Bundesgesetz gegen. über obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kam die Bundesregierung mit Zustimmung des Bum. desrats die notwendigen Maßnahmen treff um das Land im Wege des Bundeszwanges Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten. 2) Zur Durchführung des Bundeszwanges nat die Bundesrgierung oder ihr Beauftrage das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern u Mren Behörden. 5 a III. Der Bundestag Artikel 38 () Die Abgeordneten des deutschen Bundes- tages werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes. an Auf- träge und Weisungen nicht gebunden und nur mrem Gewissen unterworfen. 2) Wahlberechtigt ist. wer das 21., wähl- bar, wer das 25. Lebensjahr vollendet hat. (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz. Artikel 39. (1) Der Bundestag wird auf vier Jahre ge- wählt. Seine Wahlperiode endet vier Jahre nach dem ersten Zusammentritt oder mit seiner Auf- lösung. Die Neuwahl findet im letzten Viertel- 35 der Wahlperiode statt, im Falle der Auf- sung spätestens nach 60 Tagen. 2) Der Bundestag tritt spätestens am 30. Tage nach der Wahl, jedoch nicht vor dem Ende der Wahlperiode des letzten Bundestages zu- sammen. 8 (3) Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn einer Sitzung. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn eln Drittel del 1 5 Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bu: deskanzler es verlangen. 1 Artikel 40 oh Der Bundestag wählt seinen Präsider ten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer Er gibt sich eine Geschäftsordnung. ) Der Präsident übt das Hausrecht und d Pollzeigewalt im Gebäude des Bundestages au Ohne seine Genehmigung darf in den Räume des Bundestages keine Durchsuchung oder B- schlagnahme stattfinden. Artikel 41 () Die Wahlprüfung obliegt dem Bundests Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter de Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat. ( Gegen die Entscheidung des Bundestag ist die Beschwerde an das Bundesverfassung gericht zulässig.. () Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Artikel 42 q) Der Bundestag verhandelt öffentlich. 2 Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder od in einem öffentlich- rechtliche DNK Bae MORGEN Seite 3 wärt. es. del es be. gebung ng det n Ver. ges aud Räumen der B- ndestet eter de hat. destage assung z. ich. 1 er ode Mitglieder ihrer auf Antrag der Bundesregierung kann m Zweidrittelmehrheit die Oeffentlichkeit ausge- schlossen werden. Ueber den Antrag wird in nichtöffentlicher Sftzung entschieden. (2) Zu einem Beschluß des Bundestages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfor- derlich, soweit dieses Grundgesetz nichts an- deres bestimmt. Für die vom Bundestag vor- zunehmenden Wahlen kann die Geschäftsord- nung Ausnahmen zulassen. J Wahrheitsgetreue Berichte über die öf- fentlichen Sitzungen des Bundestages und sei- ner Ausschüsse bleiben von jeder Verantwort- UÜchkeit frei. Artikel 43 () Der Bundestag und seine Ausschüsse kön- nen die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Bundesregierung verlangen. 2) Die Mitglieder des Bundesrats und der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten ha- den zu allen Sitzungen des Bundestages und seiner Ausschüsse Zutritt. Sie müssen jederzeit gehört werden. Artikel 44 0) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzuset- zen, der in öffentlicher Verhandlung die er- forderlichen Beweise erhebt. Die Oeffentlich- keit kann ausgeschlossen werden. (2) Auf Beweiserhebungen finden die Vor- schriften über den Strafprozeß sinngemäß An- wendung. Das Brief-, Post- und Fernmelde- geheimnis bleibt unberührt. ) Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. ) Die Beschlüsse der Untersuchungsaus- schüsse sind der richterlichen Erörterung ent- zogen. In der Würdigung und Beurteilung des der Untersuchung zugrunde liegenden Sachver- baltes sind die Gerichte frei. Artikel 45 () Der Bundestag bestellt einen Ständigen Ausschuß, der die Rechte des Bundestages ge- genüber der Bundesregierung zwischen 2 I Wahlperloden zu wahren hat. Der ständige Ausschuß hat auch die Rechte eines Unter- suchungsausschusses. (2) Weitergehende Befugnisse, insbesondere das Recht der Gesetzgebung, der Wahl des Bundeskanzlers und der Anklage des Bundes- präsidenten stehen dem Ständigen Ausschuß nicht zu. Artikel 46 () Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Aeuherung, die er im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen wer⸗ den. Dies gilt nicht für verleumderische Be- leidigungen. 5 (2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Hand- lung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmi- gung des Bundestages zur Verantwortung ge- zogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. 3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der per- sönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Ab- geordneten gemäß Artikel 18 erforderlich. (4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfah- ren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung sei- nei persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen. Artikel 47 Die Abgeordneten sind berechtigt, über Per- sonen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Ab- geordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über die Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern. Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstücken unzulässig. Artikel 48 ) Wer sich um einen Sitz im Bundestag dewirbt, hat Anspruch auf den zur Vorberei- tung seiner Wahl erforderlichen Urlaub. (2) Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und aus- zuüben. Eine Kündigung oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig. (3) Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichern- de Entschädigung. Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrs- mittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Artikel 49 Für die Mitglieder des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses sowie für deren erste Stellvertreter gelten die Artikel 46, 47 und 48 Absatz 2 und 3 auch für die Zeit zwischen zwei Wahlperioden. IV. Der Bundesrat 5 5 Artikel 30 Durch den Bundesrat wirken die Länder dei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit.. Artikel 51 () Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Regierungen vertreten werden. 5 (2) Jedes Land hat mindestens drei Stim- men, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern fünf Stimmen. (3) Jedes Land kann soviel Mitglieder ent- senden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Ver- treter abgegeben werden. Artikel 32 5 () Der Bundesrat wählt seinen Präsiden- ten auf ein Jahr. e) Der Präsident beruft den Bundesrat ein. Er hat ihn einzuberufen, wenn die Ver- treter von mindestens zwel Ländern oder die Bundesregierung es verlangen. (3 Der Bundesrat faßt seine Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Er ver- handelt öffentlich. Die Oeffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. (4 Den Ausschüssen des Bundesrates kön- nen andere Mitglieder oder Beauftragte der Regierungen der Länder angehören. Artikel 33 Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhandlungen des Bundesrates und sei- ner Ausschüsse teilzunehmen. Sie müssen jederzeit gehört werden. Der Bundesrat ist von der Bundesregierung über die Führung der Geschäfte auf dem Laufenden zu halten. V. Der Bundespräsident Artikel 54 () Der Bundespräsident wird ohne Aus- sprache von der Bundesversammlung ge- Wählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. 5 2) Das Amt des Bundespräsidenten dauer fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. e) Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wer- den. (4) Die Bundes versammlung tritt spätestens dreiſſig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendi- gung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird von dem Prä- sidenten des Bundestages einberufen. (5) Nach Ablauf der Wahlperiode beginnt die Frist des Absatzes 4 Satz 1 mit dem ersten Zusammentritt des Bundestages. (6) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversamm- lung erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahl- gang die meisten Stimmen auf sich vereinigt. 7) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. 5 Artikel 55 1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körper- schaft des Bundes oder eines Landes ange- hören. (2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb 5 ten Unternehmens angehören. Artikel 56 Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitglie- dern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: „Ieh schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten ge- wissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe“. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Artikel 57 Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrge- nommen. Artikel 58 Anordnungen und Verfügungen des Bun- despräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanz- ler oder durch den zuständigen Bundesmini- ster. Dies gilt nicht für die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflö- sung des Bundestages gemäß Artikel 63 und das Ersuchen gemäß Artikel 69 Absatz 3. Artikel 39 Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staa⸗ ten. Er beglaubigt und empfängt die Ge- sandten. (2) Verträge, welche die politischen Be- ziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung be- ziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetz- gebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes, für Verwaltungs- abkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend. Artikel 60 5(1) Der Bundespräsident ernennt und ent- läßt die Bundesrichter und die Bundesbeam- 5 75 soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt (2) Er übt im Einzelfall für den Bund das Begnadigungsrecht aus. (3) Er kann diese Befugnisse auf andere Behörden übertragen. (4) Artikel 46, Absätze 2 bis 4, findet auf den Bundespräsidenten entsprechende An- wendung. 5 Artikel 61 (1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines an- deren Bundesgesetzes vor dem Bundesverfas- sungsgericht anklagen. Der Antrag auf Er- hebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundes- rates gestellt werden. Der Beschluß auf Er- hebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bun- desrates. Die Anklage wird von einem Beauf- tragten der anklagenden Körperschaft vertre- ten werden. (2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätz- lichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist. VI. Die Bundesregierung Artikel 62 Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern. Artikel 63 (1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt. ö (2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Er ist vom Bundespräsidenten zu ernennen. ) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Ta- gen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler Wählen. () Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Ver- einigt der Gewählte die Stimmen der Mehr- heit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sie- ben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht. so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundes- tag aufzulösen. Artikel 64 (1) Die Bundesminister werden auf Vor- schlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsi- denten ernannt und entlassen. (2) Der Bundeskanzler und die Bundes- minister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Artikel 56 vorgesehe- nen Eid. Artikel 65 Der Bundeskanzler bestimmt die Richt- linien der Politik und trägt dafür die Ver- antwortung. Innerhalb dieser Richtlinien lei- tet jeder Bundesminister seinen Geschäfts- bereich selbständig und unter eigener Ver- antwortung. Ueber Meinungsverschiedenhei- ten zwischen den Bundesministern entschei- det die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Seite 4 MORGEN Bundesregierung beschlossenen und vom Bun- Gespräsidenten genehmigten Geschäftsord- Aung. 5 5 Artikel 66 Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und we- der der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrat eines auf Er- werb gerichteten Unternehmens angehören. Artikel 67 () Der Bundestag kann dem Bundeskanz- ler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundesprä- sidenten ersucht, den Bundeskanzler zu ent- lassen. Der Bundespräsident muß dem Er- suchen entsprechen und den Gewählten er- nennen. ) Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen. Artikel 68 ) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, mm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auf- lösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, so- bald der Bundestag mit der Mehrheit sei- ner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt. (2) Zwischen dem Antrag und der Ab- stimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen. a Artikel 69 (1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bun- desminister zu seinem Stellvertreter. (2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bun- deskanzlers. (3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bun- deskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis 5 Ernennung seines Nachfolgers weiterzu- ühren. 5 VII. Die Gesetzgebung Artikel 70 (1) Die Länder haben das Recht der Ge- setzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. 2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwi- schen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und konkurrierende Ge- setzgebung. Artikel 71 Im Bereich der ausschließlichen Gesetz- gebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetz aus- drücklich ermächtigt werden. Artikel 72 (1) Im Bereich der konkurrierenden Ge- setzgebung haben die Länder die Befugnis .— Gesetzgebung, solange und soweit der von seinem Gesetzgeb 1 Gebrauch macht. 55 (2) Der Bund hat in diesem Bereich das Gesetzgebungsrecht, soweit ein Bedürfnis 301 bundesgesetzlicher Regelung besteht, Wei 85 1. Eine Angelegenheit durch die Gesetz- gebung einzelner Länder nicht wirksam 2 regelt werden kann oder. 2. die Regelung einer Angelegenheit durch ein Landesgesetz die Interessen anderer Län- der oder der könnte oder 3. die Wahrung der Rechts- od Wirt- schaftseinheit, insbesondere die. 5 Einheitlichkeit der Lebens verhältnisse über das Gebiet eines Landes hinaus sie erfordert. Artikel 73 Der Bund hat die ausschließliche— gebung über: 1 * die auswärtigen Angelegenheiten; 2 die Staatsangehörigkeit im Bund; 3. die Freizügigkeit. daß Paßwesen, die 1 und Auswanderung und die Ausliefe- Ulig; 4. das Währungs-, Geld- und Münz wesen Maße und Gewichte sowie die Zeitbestim- mung; 5. die Einheit des Zoll- und Handels 5 gebie- tes. die Handels- und Schiffahrtsverträge, die Freizügigkeit des Warenverkehrs und den Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Aus- land, einschließlich des 0 schutzes: 6. die Bundeseisenbahnen und den Luft- verkehr; 7. das Post- und Fernmeldewesen; 8. die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechtes ste- henden Personen; 5 9. den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht und das Verlagsrecht: 10. die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei und in Angelegenheiten des Verkfassungsschutzes, die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizei- amtes sowie die internationale Verbrechens- bekämpfung; 11. die Statistik für Bundeszwecke. Artikel 74 Die konkurrierende Gesetzgebung er- streckt sich auf folgende Gebiete: 1. das bürgerliche Recht, das Strafrecht und den Strafvollzug, die Gerichtsverfassung, das gerichtliche Verfahren, die Rechtsanwaltschaft, das Notariat und die Rechtsberatung; 2. das Personenstands wesen; 2 3. das Vereins- und Versammlungsrecht; 4. das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer;. — Gesamtheit beeinträchtigen Zoll- und Grenz- 5. den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung in das Ausland: 6. die Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen; 7. die öffentliche Fürsorge; 8. die Staatsangehörigkeit in den Ländern; 9. die Kriegsschäden und die Wiedergut- machung; 10. die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, die Fürsorge für die ehemaligen Kriegsgefangenen und die Sorge für die Kriegsgräber: 11. das Recht der Wirtschaft Bergbau, In- dustrie, Energie wirtschaft, Handwerk. werbe, Handel. Bank- und Börsenwesen, pri- vatrechtliches Versicherungswesen); 12. das Arbeitsrecht einschließlich der Be- triebsverfassung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitsvermittlung sowie Sozial versicherung einschließlich der Arbeitslosen versicherung; 13. die Förderung der wissenschaftlichen Forschung; 8 14. das Recht der Enteignung, soweit sie auf den Sachgebieten der Artikel 76 und 74 in Be- tracht kommt; 15. die Ueberführung von Grund und Bo- den, von Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft: 16. die Verhütung des Mißbrauchs schaftlicher Machtstellung; 17. die Förderung der land- und forstwirt- schafltichen Erzeugung. die Sicherung der Er- nährung, die Ein- und Ausfuhr land- und forst- wirtschaftlicher Erzeugnisse, die Hochsee- und Küstenfischerei und den Küstenschutz: 18. den Grundstüccsverkehr, das Bodenrecht und das laadwirtschaftliche Pachtwesen, das Wohnungswesen, das Siedlungs- und das Heim- stättenwesen; 19. die Maßnahmen gegen gemeingefährli- che und übertragbare Krankheiten bei Men- schen und Tieren, die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Feilge- werbe, den Verkehr mit Arzneien, Heil- und Betäubungsmitteln und Giften; 5 20. den Schutz beim Verkehr mit Lebens- und Genußmitteln sowie Bedarfsgegenständen, mit Futtermitteln, mit land- und forst wirt- schaftlichem Saat- und Pflanzengut und den Schutz der Bäume und Pflanzen gegen Krank- heiten und Schädlinge: 21. die Hochsee- und Küstenschiffahrt sowie die Seezeichen, die Binnenschiffahrt, den Wet⸗ terdienst, die Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwas- serstraßen; 5 22. den Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen und den Bau und die Unterhaltung von Land- straßen des Fernverkehrs; 23. die Schienenbahnen, die nicht Bundes- eisenbahnen sind. mit Ausnahme der Berg- bahnen. Artikel 73 Der Bund hat das Recht, unter den Voraus- setzungen des Artikels 72 Rahmenvorschriften zu erlassen über 5 1. die Rechts verhältnisse der im öffentlichen Diensté der Länder. Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes ste- henden Personen; 2. die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse und des Films; 3. das Jagdwesen, den Naturschutz und die Landschaftspflege: 4. die Bodenverteilung, die Raumordnung und den Wasserhaushalt; 5. das Melde- und Ausweiswesen. Artikel 76 (1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundes- teg durch die Bundesregierung, aus der Mitte Wirt- des Bundestages oder durch den Bundesrat ein- Eebracht. 0 (2) Vorlagen der Bundesregierung sind zu- nächst dem Bundesrate zuzuleiten. Der Bun- desrat ist berechtigt, innerhalb von drei Wo- chen zu diesem Vorlagen Stellung zu nehmen. 3) Vorlagen des Bundesrates sind dem Bun- destage durch die Bundesregierung zuzuleiten. Sie hat hierbel ihre Auffassung darzulegen. . Artikel 77 (1) Die Bundesgesetze werden vom Bundes- tag beschlossen. Sie sind nach ihrer Annanme durch den Präsidenten des Bundestages unver- züglich dem Bundesrat zuzuleiten. (2) Der Bundesrat kann binnen zwei Wo- chen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses verlangen, daß ein aus Mitgliedern des Bun- destages und des Bundesrates für die gemein- same Beratung von Vorlagen gebildeter Aus- schuß einberufen wird. Die Zusammensetzung und das Verfahren dieses Ausschusses regelt eine Geschäftsordnung, die vom Bundestag be- schlossen wird und der Zustimmung des Bun- desrates bedarf. Die in diesen Ausschuß ent- sandten Mitglieder des Bundesrates sind nicht an Weisungen gebunden. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, 50 können auch der Bundestag und die Bundes- regierung die Einberufung verlangen. Schlägt der Ausschuß eine Aenderng des Gesetzesbe- schlusses vor, so hat der Bundesrat erneut Be- schluß zu fassen. 5 (3) Soweit zu einem Gesetz die Zustim- mung des Bundesrats nicht erforderlich ist, kann der Bundesrat, wenn das Verfahren nach Absatz 2 beendigt ist, gegen ein vom Bundes- tag beschlossenes Gesetz binnen einer Woche Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist be- ginnt im Falle des Absatzes 2, letzter Satz mit dem Eingang des vom Bundestag erneut gefaß- ten Beschlusses, in allen anderen Fällen mit dem Abschluß des Verfahrens vor dem in Ab- satz 2 vorgesehenen Ausschuß. (4) Wird der Einspruch mit der Mehrheit der Stimmen des Bundesrates beschlossen, 80 kann er durch Beschluß der Mehrheit der Mit- glieder des Bundestages zurückgewiesen wer- den. Hat der Bundesrat den Einspruch mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Stimmen beschlossen, so bedarf die Zu- rückweisung durch den Bundestag einer Mehr- heit von zwei Dritteln, mindestens der Mehr- eit der Mitglieder des Bundestages. Artikel 78 Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz kommt zustande, wenn der Bundesrat zu- stimmt, den Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 nicht stellt, innerhalb der Frist des Artikels 77 Absatz 3 keinen Einspruch einlegt oder ihn zurücknimmt oder wenn der Einspruch vom Bundestag überstimmt wird. Artikel 79 () Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder er- gänzt. (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustim- mung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.. 8 (3) Eine Aenderung dieses Grundgesetzes durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 2 niedergelegten Grundsätze be- rührt werden, ist unzulässig. 5 Artikel 80 (1) Durch Gesetz können die Bundesregie- rung, ein Bundesminister oder die Landes- regierungen ermächtigt werden, Rechtsverord- nungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. Die Rechtsgrund lage ist in der Verordnung anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, daß eine Ermächti- gung weiter übertragen werden kann. 80 be- darf es zur Uebertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung. (2) Der Zustimmung des Bundesrates bedür- ken, vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetz- licher Regelung, Rechtsverordnungen der Bun- desregierung oder eines Bundesministers über Grundsätze und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der Bundeseisenbahnen und des Post- und Fernmeldewesens. über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen, sowie Rechtsverordnungen auf Grund von Bundes- gesetzen, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen oder die von den Ländern im Auf- trage des Bundes oder als eigene Angelegen- heit ausgeführt werden. Artikel 81 () Wird im Falle des Artikels 68 der Bun- destag nicht aufgelöst, so kann der Bundes- präsident auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates für eine Ge- setzesvorlage den Gesetzgebungsnotstand er- klären, wenn der Bundestag sie ablehnt, ob- wohl die Bundesregierung sie als dringlich be- zeichnet hat. Das Gleiche gilt, wenn eine 7 re g Foa ese 28 me er- = es- Ab- leit 50 lit er- mit eln Zu- hr⸗ hr- etz des- uf⸗ en- un- S- ung Je- er- ob- MORGEN Seite 5 * setzesvorlage abgelehnt worden lat. obwohl der gleichen Bundeskanzlers eine weitere Erklä- Bundeskanzler mit ihr den Antrag des Arti- kels 66 verbunden hatte. 2) Lehnt der Bundestag die Gesetzesvor- lage nach Erklärung des Gesetzgebungsnotstan- des erneut ab oder nimmt er sie in einer für die Bundesregierung als unannehmbar be- zeichneten Fassung an, so gilt das Gesetz als zustande gekommen, soweit der Bundesrat hm zustimmt. Das gleiche gilt, wenn die Vorlage vom Bundestag nicht innerhalb von vier Wo- chen nach der erneuten Einbringung verab- schiedet wird. (3) Während& Amtszeit eines Bundes- kanzlers kann auch jede andere vom Bundes- tag abgelehnte Gesetzesvorlage innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der erstmaligen Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes gemäß Absatz 1 und 2 verabschiedet werden. Nadi Ablauf der Frist ist während der Amtszeit des rung des Gesetzgebungsnotstandes unzulässig. (0 Das Grundgesetz darf durch ein Gesetz, das nach Absatz 2 zustande kommt, weder ge- ändert, noch ganz oder teisweise außer Kraft oder außer Anwendung gesetzt werden. Artikel 82 () Die nach den Vorschriften dieses Grund- gesetzes zustandegekommenen Gesetze werden vom Bundespràsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkün⸗ det. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbe- haltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatt verkündet. (2) Jedes Gesetz und jede Rechtsordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung. so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausge- geben worden ist. VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze Artikel 83 Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grund- gesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt. Artikel 834 (1) Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwal- tungs verfahren, soweit nicht Bundesgesetze mit Zustimmung des Bundesrats etwas ande- res bestimmen. (2) Die Bundesregierung kann mit Zustim- mung des Bundesrats allgemeine Verwal- tungs vorschriften erlassen. 5 (3) Die Bundesregierung übt die Aufsicht darüber aus. daß die Länder die Bundesge- setze dem geltenden Recht gemäß ausführen. Die Bundesregierung kann zu diesem Zweck Beauftragte zu den obersten Landesbehörden entsenden, mit deren Zustimmung und falls diese Zustimmung versagt wird, mit Zustim- mung des Bundesrates, auch zu den nachge- ordneten Behörden. (4) Werden Mängel, die die Bundesregierung bei der Ausführung der Bundesgesetze in den Ländern festgestellt hat, nicht beseitigt, s0 be- schließt auf Antrag der Bundesregierung oder des Landes der Bundesrat, ob das Land das Recht verletzt hat. Gegen den Beschluß des Bundesrats kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. 66) Der Bundesregierung kann durch Bun- desgesetz, das der Zustimmung des Bundes- rates bedarf, zur Ausführung von Bundes- gesetzen die Befugnis verliehen werden, für besondere Fälle Einzelanweisungen zu ertei- len. Sie sind, außer wenn die Bundesregierung den Fall für dringlich erachtet, an die ober- sten Landesbehörden zu richten. Artikel 85 () Führen die Länder die Bundesgesetze im Auftrag des Bundes aus, so bleibt die Einrich- tung der Behörden Angelegenheit der Länder, soweit nicht Bundesgesetze mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmen. (2) Die Bundesregierung kann mit Zustim- mung des Bundesratèes allgemeine Verwaltungs- vorschriften erlassen. Sie kann die einheitliche Ausbildung der Beamten und Angestellten regeln. Die Leiter der Mittelbehörden sind mit ihrem Einvernehmen zu bestellen. 3) Die Landesbehörden unterstehen den Weisungen der zuständigen obersten Bundes- behörden. Die Weisungen sind, außer wenn die Bundesregierung es für dringlich erachtet, an die obersten Landesbehörden zu richten. Der Vollzug der Weisung ist durch die obersten Landesbehörden sicherzustellen. (4) Die Bundesaufsicht erstreckt sich auf die Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Aus- führung. Die Bundesregierung kann zu die- sem Zweck Bericht und Vorlage der Akten ver- längen und Beauftragte zu allen Behörden entsenden. Artikel 86 Führt der Bund die Gesetze durch bundes- eigene Verwaltung oder durch bundes unmittel- bare Körperschaften oder Anstalten des öffent- lichen Rechts aus, so erläßt die Bundesregie- rung, soweit nicht das Gesetz besonderes vor- schreibt, die allgemeinen Verwaltungsvorschrif- ten. Sie regelt, soweit das Gestz nichts anderes bestimmt, die Einrichtung der Behörden. Artikel 87 () In bundeseigener Verwaltung mit eige- nem Verwaltungsunterbau werden geführt: der Auswärtige Dienst, die Bundesfinanzverwal- tung, die Bundeseisenbahnen, die Bundespost und nach Maßgabe des Artikels 89 die Ver- waltung der Bundeswasserstraßen und der Schiffahrt. Purch Bundesgesetz können Bundes- grenzschutzbehörden, Zentralstellen für das Polizeiliche Auskunfts- und Nachrichten wesen zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des und die Bundesverwaltung Verfassungsschutzes und für die Kriminalpoli- zei eingerichtet werden.. 2), Als bundesmittelbare Körperschaften des ötentlichen Rechtes werden diejenigen sozia- len Versicherungsträger geführt, deren Zu- Ständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. , Außerdem können die Angelegenheiten, für die dem Bund die Gesetzgebung zusteht, selbständige Bundesoberbehörden und neue bundes unmittelbare Körperschaften und An- stalten des öffentlichen Rechts durch Bundes- gesetz errichtet werden. Erwachsen dem Bund auf Gebieten, für die ihm die Gesetzgebung zu- steht, neue Aufgaben, so können bei dringen- dem Bedarf bundeseigene Mittel- und Unter- behörden mit Zustimmung des Bundesrats und der Mehrheit des Bundestages errichtet werden. Artikel 88 Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. — Artikel 92 Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut, sie wird durch das Bundesverfas- sungsgericht, durch das Oberste Bundesgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Artikel 93 () Das Bundesverfassungsgericht ent- scheidet: 1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundes- organs oder anderer Beteiligter, die durch die- ses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rech- ten ausgestattet sind. 2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zwel- feln Über die förmliche und sachliche Verein- barkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetz oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrecht auf Antrag der Bundesregierung, einer Landes- regierung oder eines Drittels der Mitglieder des Bundestages. bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten des Bundes und der Län- der, insbesondere bei der Ausführung von Bundesrecht durch die Länder und bei der Aus- übung der Bundesaufsicht. 4. in anderen öffentlich- rechtlichen Streitig; keiten zwischen dem Bund und den Ländern, zwischen verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes, soweit nicht ein anderer Rechts- weg gegeben ist. 5. in den übrigen in diesem Grundgesetz vorgesehenen Fällen. (2) Das Bundesverfassungsgericht wird fer- ner in den ihm sonst durch Bundesgesetz zu- gewiesenen Fällen tätig. Artikel 94 (1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregie- rung noch entsprechenden Organen eines Lan- des angehören. 5 (2) Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt. in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Artikel 95 (1) Zur Wahrung der Einheit des Bundes- rechts wird ein Oberstes Bundesgericht er- richtet. 5 (2) Das Oberste Bundesgericht entscheidet in Fällen, deren Entscheidung für die Einheit- Uchkeit der Rechtsprechung der oberen Bundes- gerichte von grundsätzlicher Bedeutung ist. Artikel 89 d) Der Bund ist Eigentümer der bisheri Reichs wasserstraßen. 5 erigen (2) Der Bund verwaltet die Bundes wasser- straßen durch eigene Behörden. Er nimmt die über den Bereich eines Landes hinausgehenden staatlichen Aufgaben der Binnenschiffahrt und die Aufgaben der Seeschiffahrt wahr, die ihm durch Gesetz übertragen werden. Er kann die Verwaltung von Bundes wasserstraßen, soweit sie im Gebiet eines Landes liegen, diesem Land auf Antrag als Auftragsverwaftung übertragen. Berührt eine Wasserstraße das Gebiet meh- rerer Länder, so kann der Bund das Land be- auftragen, für das die beteiligten Länder es beantragen. g 8) Bei der Verwaltung, dem Ausbau und dem Neubau von Wasserstraßen, sind die Bedürf- nisse der Landeskultur und der Wasserwirt⸗ schaft im Einvernehmen mit den Ländern zu wahren. Artikel 90 () Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen. (2) Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrag des Bundes. (3) Auf Antrag eines Landes kann der Bund Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, in bundeseigene Verwaltung übernehmen. Artikel 91 (1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokrati- sche Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land die Polizeikräfte anderer Länder anfordern.— (2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Land und die Polizei- kräfte anderer Länder ihren Weisungen unter- stellen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. IX. Die Rechtsprechung (3) Ueber die Berufung der Richter des Obersten Bundesgerichts entscheidet der Bundesjustizminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß, der aus den Landesjustiz- ministern und einer gleichen Anzahl von Mit- gliedern besteht, die vom Bundestag gewählt werden. ) Im übrigen werden die Verfassung des Oberstens Bundesgerichts und sein Verfahren durch Bundesgesetz geregelt. Artikel 96 (J) Für das Gebiet der ordentlichen, der Ver- waltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sind Obere Bundesgerichte zu errichten. (2) Auf die Richter der Oberen Bundes- gerichte findet Artikel 5 Absatz 3 mit der Mag- gabe Anwendung, daß an die Stelle des Bundes- justizministers und der Landesjustizminister die für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Minister treten. Ihre Dienstverhältnisse sind durch besonderes Bundesgesetz zu regeln. J) Der Bund kann für Dienststrafverfahren gegen Bundesbeamte und Bundesrichter Bundesdienststrafgerichte einrichten. Artikel 97 () Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. (2) Die hauptamtlich und planmäßig end- gültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen fest- setzen, bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten. Bei Veränderungen der Einrichtung der Ge- richte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden. jedoch nur unter Be- lassung des vollen Gehaltes. Artikel 98 (1) Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist durch besonderes Bundesgesetz zu regeln. 2) Wenn ein Bundesrichter innerhalb oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungs- mäßige Ordnung eines Landes verstößt, so kann das Bundesverfassungsgericht mit Zweidrittel- mehrheit auf Antrag des Bundestages anord- nen, daß der Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen ist. Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes kann auf Entlas- sung erkannt werden. (3) Die Rechtsstellung der Richter in den Ländern ist durch besondere Landesgesetze zu ——— Seite 8 MoxdEkx regeln. Der Bund kann Rahmenvorschriften erlassen. ) Die Länder können bestimmen, daß über die Anstellung der Richter in den Ländern der ere eee gemeinsam mit einem Ri 6) Die Länder können für Landesrichter eine Absatz 2 entsprechende Regelung treffen. Geltendes Landesverfassungsrecht bleibt unbe- rührt. Die Entscheidung über eine Richter⸗ anklage steht dem Bundesverfassungsgericht zu. Artikel 99 Dem Bundesverfassungsgericht kann durch Landesgesetz die Entscheidung von Verfas- sungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes. den Oberen Bundesgerichten für den letzten Rechts- zug die Entscheidung in solchen Sachen zuge- Wiesen werden, bei denen es sich um die An- wendung von Landesrecht handelt. Artikel 100 () Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verlet- zung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes han- delt, die Entscheidung des Bundes verfassungs- gerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetz handelt. 5 (2) Ist in einem Rechtsstreit zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen er- zeugt(Artikel 25), so hat das Gericht die Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichtes ein- zuholen. 5 (3) Win das Verfassungsgericht eines Lan- des bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundes verfassungs- gerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Ver- kassungsgericht die Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichtes einzuholen. Will es bel der Auslegung von sonstigem Bundesrecht von der Entscheidung des obersten Bundesgerichtes oder eines oberen Bundesgerichtes abweichen, so hat es die Entscheidung des obersten Bun- desgerichtes einzuholen. Artikel 101 1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Nie- mand darf seinem gesetzlichen Richter ent- zogen werden. l 2 Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden. Artikel 102 Die Todesstrafe ist abgeschafft. Artikel 103 (1) vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. (2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehr- mals bestraft werden. Artikel 104 (1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur un- ter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körper- lich mißhandelt werden. (2) Ueber die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richter- licher Anordnung beruhenden Freiheitsent- ziehung ist unverzüglich eine richterliche Ent- scheidung herbeizuführen, die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln. ) Jeder wegen des Verdachtes einer straf- baren Handlung vorläufig festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat. Der Richter hat unverzüglich entweder einen mit Gründen versebenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen. (4) Von jeder richterlichen Entscheidung Über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein An- gehöriger des Festgehaltenen oder eine Per- son seines Vertrauens zu benachrichtigen. X. Finanzwesen Artikel 105 () Der Bund hat die ausschließliche Gesetz- gebung über die Zölle und Finanzmonopole. (2) Der Bund hat die konkurrierende Ge- setzgebung über: 5 1. Die Verbrauch- und Verkehrssteuern mit Ausnahme der Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis, insbesondere der Grunder- werbssteuer, der Wertzuwachssteuer und der Feuerschutzsteuer, 2. Die Steuern vom Einkommen, Vermögen, von Erbschaften und Schenkungen. a 3. Die Realsteuern mit Ausnahme der Fest- setzung der Hebesatze, wenn er die Steuern ganz oder zum Teil zur Deckung der Bundesausgaben in Anspruch nimmt oder die Voraussetzungen des Artikels 72 Absatz 2 vorliegen. 3) Bundesgesetze über Steuern, deren Auf- kommen den Ländern oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) ganz oder zum Teil zu- fließt, bedürfen der Zustimmung des Bundes- rates. 5 Artikel 106 5 () Die Zölle, der Ertrag der Monopole, die Verbrauchssteuern mit Ausnahme der Bier- steuer, die Beförderungssteuer, die Umsatz- steuer und einmaligen Zwecken dienenden Vermögensabgaben fließe dem Bund zu. 2) Die Biersteuer, die Verkehrssteuern, mit Ausnahme der Beförderungssteuer und der Umsatzsteuer, die Einkommen- und Körper- schaftssteuer, die Vermögenssteuer, die Erb- schaftssteuer, die Realsteuer und die Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis fließen den Ländern und nach Maßgabe der Landes- gesetzgebung den Gemeinden(Gemeindever- bänden) zu. (3) Der Bund kann durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, einen Teil der Einkommen- und Körper- schaftssteuer zur Deckung seiner durch an- dere Einkünfte nicht gedeckten Ausgaben, ins- besondere zur Deckung von Zuschüssen, welche Ländern zur Deckung von Ausgaben auf dem Gebiete des Schulwesens, des Gesund- heitswesens und des Wohlfahrtswesens zu ge- währen sind, in Anspruch nehmen. 4) Um die Leistungsfähigkeit auch der steuerschwachen Länder zu sichern und eine unterschiedliche Belastung der Länder mit Ausgaben auszugleichen, kann der Bund Zu- schüsse gewähren und die Mittel hierfür be- stimmten, den Ländern zufließenden Steuern entnehmen. Durch Bundesgesetz. welches der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird be- stimmt, welche Steuern hierbei herangezogen werden und mit welchen Beträgen und nach welchem Schlüssel die Zuschüsse an die aus- gleichsberechtigten Länder verteilt werden. Die Zuschüsse sind den Länder unmittelbar zu überweisen. 8 Artikel 107 Die endgültige Verteilung der der konkur- rierenden Gesetzgebung unterliegenden Steuern auf Bund und Länder soll spätestens bis 31. Dezember 1952 erfolgen und zwar durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bun- desrates bedarf. Dies gilt nicht für die Real- steuern und die Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis. Hierbei ist jedem Teil ein ge- setzlicher Anspruch auf bestimmte Steuern oder Steueranteile, entsprechend seinen Auf- gaben einzuräumen. Artikel 103 () Zölle, Finanzmonopole, die der konkur- rierenden Gesetzgebung unterworfenen Ver- brauchsteuern, die Beförderungssteuer, die Um- satzsteuer und die einmaligen Vermögens- abgaben werden durch Bundesgesetz geregelt. Die Leiter der Mittelbehörden sind im Beneh- men mit den Länderregierungen zu bestellen. Der Bund kann die Verwaltung der einmaligen Vermögensabgaben den Landesfinanzbehörden als Auftragsverwaltung übertragen. (2) Nimmt der Bund einen Teil der Ein- kommen- und Körperschaftssteuer für sich in Anspruch, so steht ihm insoweit die Ver- waltung zu, er kann sie aber den Landes- finanzbehörden als Auftragsver waltung über- ) Die übrigen Steuern werden durch Lan- desflnanzbehörden verwaltet. Der Bund kann durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, den Aufbau dieser Be- hörden und das von ihnen anzuwendende Verfahren und die einheitliche Ausbildung der Beamten regeln. Die Leiter der Mittelbehör- den sind im Einvernehmen mit der Bundes- regierung zu bestellen. Die Verwaltung der den Gemeinden(Gemeindeverbänden) zuffie- Benden Steuern kann durch die Länder ganz oder zum Teil der Gemeinden(Gemeindever- bänden), übertragen werden. g 5 4) Soweit die Steuern dem Bund zufließen, werden die Landesfinanzbehörden im Auftrage des Bundes tätig. Die Länder haften mit ihren Einkünften für eine ordnungsmößige Verwal- tung dieser Steuern, der Bundesfinanzminister Ramm die ordnungsmäßige verwaltung dureù Bundes bevollmächtigte überwachen, welches gegenüber den Mittel- und Unterbehörden ein Weisungsrecht haben. 5 Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch Bundesgesetz einheitlich geregelt. (6) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften werden durch die Bundesregierung erlassen, und zwar mit Zustimmung des Bundesrates, soweit die Verwaltung den Landesfinanzbehör- den obliegt. Artikel 109 Bund und Länder sind in ihrer Haushalts- Wirtschaft selbständig und voneinander unab- Artikel 110 Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes müssen für jedes Rechnungsjahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingesetzt werden. D) Der Haushaltsplan wird vor Beginn des Rechnungsjahres durch Gesetz festgestellt. Er t in eine Einnahme und Ausgabe auszuglei- chen. Die Ausgaben werden in der Regel für ein Jahr bew sie können in besonderen Fällen auch für einen anderen Zeitraum bewil⸗ gt werden. Im übrigen dürfen in das Bundes- haushaltsgesetz keine Vorschriften aufgenom- men werden, die über das Rechnungsjahr Ainausgehen oder sich nicht auf die Einnahmen und Ausgaben des Bundes oder seiner Ver- waltung beziehen. Das Vermögen und die Schulden sind in einer Anlage des Haushaltsplanes nachzu- ( Bei kaufmännisch eingerichteten Betrie- den des Bundes brauchen nicht die einzelnen Einnahmen und Ausgaben, sondern nur das Endergebnis in den Haushaltsplan eingestellt zu werden, Artikel 111 Y Ist bis zum Schluß eines Rechnungs- jahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt, so ist bis zu seinem Inkrafttreten die Bundesregierung 3 alle Ausgaben zu leisten, die nötig a um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maß- nahmen durchzuführe m, d) um die rechtlich begriindeten Verpflich- C tungen des Bundes zu erfüllen, 5 ce um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihſlfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Be- träge bewilligt worden sind. ) Soweit nicht auf besonderem Gesetz be- ruhende Einnahmen aus Steuern, Abgaben und sonstigen Quellen oder die Betriebsmittelrück- lage die Ausgaben unter Absatz 1 decken, darf die Bundesr. die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftsführung erforderlichen Mittel bis zur Höhe eines Viertels der Endsumme des abgelaufenen Haushaltsplanes im Wege des Kredits flüssig machen. 5 Artikel 112 Haushaltsüberschreitungen und außerplan- mäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen. Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und unab- weisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Artikel 113 Beschlüsse des Bundestages und des Bundes- rates, welche die von der Bundesregierung vor- geschlagenen Ausgaben des Haushaltsplanes er- höhen oder neue Ausgaben in sich schließen oder für die Zukunft en der Zustimmung der Bundesregierung. Artikel 114 Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestag und dem Bundesrat über alle Ein- nahmen und Ausgaben sowie über das Ver- mögen und die Schulden jährlich Rechnung zu legen. Die Rechnung wird durch einen Rech- nungshof, dessen Mitglieder richterliche Unab- hängigkeit besitzen, geprüft. Die allgemeine Rechnung und eine Uebersicht über das Ver- mögen und die Schulden sind dem Bundestage und dem Bundesrat im Laufe des nächsten Rechnungsjahres mit den Bemerkungen des Rechnungshofes zur Entlastung der Bundes- regierung vorzulegen. Die Rechnungsprüfung wird durch Bundesgesetz geregelt. Artikel 115 5 Im Wege des Kredites dürfen Geldmittel nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken und nur auf Grund eines Bundesgesetzes be- schafft werden. Kreditgewährungen und Sicher- heitsleistungen zu Lasten des Bundes, deren 7 über ein Rechnungsjahr hinausgeht, dürfen nur auf Grund eines Bundesgesetzes er- folgen. In dem Gesetz muff die Höhe des Kre- dites oder der Umfang der Verpflichtung. fur die der Bund die Haftung übernimmt, be- stimmt sein, 5 5 85 2 mit sich bringen. bedür- 2 2527 Erg 3 ults⸗ ab- tellt g= ung ötig gen laß-⸗ I peutschen MORGEN 1 Seite 7 XI. Uebergangs- und Schluß bestimmungen Artikel 116 cher im Sinne dieses . een anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener Leutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. 2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen kruscnhen dem 30. Januar 1933 und dem g. Mal 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, qchen oder religiösen Gründen entzogen Woyrden ist und hre Abkömmlinge ig wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem g. Mal 1945 ren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Wil- len zum Ausdruck gebracht haben. Artikel 117 () Das dem Artikel 3 Absatz 2 entgegen- dtehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung dn diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31. März 1953. 0 2 Gesetze, die das Recht der Freizügigkeit mit Rücksicht auf die gegenwärtige Raumnot einschränken, bleiben bis zu ihrer Aufhebung durch Bundesgesetz in Kraft. Artikel 118 Die Neugliederung in dem die Länder Ba- den, Württemberg-Baden und Württemberg Hohenzollern umfassenden Gebiet kann ab- wWeichend von den Vorschriften des Artikels 29 durch Vereinbarung der beteiligten Länder er- folgen. Kommt eine Vereinbarung nicht zu- stande, so wird die Neugliederung durch Bun- desgesetz geregelt, das eine Volksbefragung vorsehen muß. Artikel 119 In Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere zu ihrer Vertei- lung auf die Länder, kann bis zu einer bun- desgesetzlichen Regelung die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Verordnun- gen mit Gesetzeskraft erlassen. Für besondere Fülle kann dabei die Bundesregierung er- mächtigt werden, Einzelweisungen zu erteilen. Die Weisungen sind außer bei Gefahr im Ver- zug an die obersten Landesbehörden zu rich- ten. Artikel 120 Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung eines Bundesgesetzes und die Zu- schüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosen versicherung der Arbeitslosenfürsorge. (2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkt über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt. 5 Artikel 121 Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Bundes versammlung im Sinne dieses Grundgesetzes ist die Mehrheit ihrer gesetz- chen Mitgliederzahl. Artikel 122 () Vom Zusammentritt des Bundestages an perden die Gesetze ausschließlich von den in diesem Grundgesetz anerkannten gesetzgeben- den Gewalten beschlossen. (2) Gesetzgebende und bei der Gesetzge- ö bung beratend mitwirkende Körperschaften, deren Zuständigkeit nach Absatz 1 endet, ind mit diesem Zeitpunkt aufgelöst. Artikel 123 ) Recht aus der Zeit vor dem Zusammen- tritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht. (2) Die vom Deutschen Reich abgeschlosse- nen Staatsverträge, die sich auf Gegenstände beziehen, für die nach diesem Grundgesetz die Landesgesetzgebung zuständig ist, bleiben, wenn sie nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gültig sind und fortgelten, unter Vorbehalt aller Rechte und Einwendungen der Betei- ligten in Kraft, bis neue Staatsverträge durch die nach diesem Grundgesetz zuständigen Stellen abgeschlossen werden oder ihre Been- digung auf Grund der in innen enthaltenen Be- stimmungen anderweitig erfolgt. Artikel 124 Recht, das Gegenstände der ausschließ- chen Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird mnerhalb seines Geltungsbereiches Bundes- recht. Artikel 125 Recht, das Gegenstände der konkurrieren; den Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundes- recht, 1. Sowelt es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich Ellt, 1— 9 8 3— 7— Recht handelt dureh nach dem 8. früheres Rei eht abgeändert worden ist. 3 Artikel 120 Meinungsverschiedenheften über das Fort- gelten von Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundes verfassungsgericht. Artikel 127 Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschafts- gebietes, soweit es nach Artikel 125 oder 126 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg- Hohenzollern in Kraft setzen. Artikel 128 Soweit fortgeltendes Recht Weisungsrechte im Sinne des Artikel 84 Absatz 5 vorsieht, bleiben sie bis zu einer anderweitigen gesetz- chen Regelung bestehen. Artikel 129 (1) Soweit in Rechts vorschriften, die als Bundesrecht fortgelten, eine Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen der allgemeinen Verwaltungs vorschriften sowie zur Vornahme von Verwaltungssachen enthalten ist, geht sie auf die nunmehr sachlich zuständigen Stellen über. In Zweifelsfällen entscheidet die Bundes- regierung im Einvernehmen mit dem Bundes- rat, die Entscheidung ist zu veröffentlichen. (2) Soweit in Rechts vorschriften, die als Landesrecht fortgelten, eine solche Ermächti- gung enthalten ist, wird sie von den nach Landesrecht zuständigen Stellen ausgeübt. (3) Soweit Rechts vorschriften im Sinne der Absätze 1 und 2 zu ihrer Aenderung oder Er- zänzung oder zum Erlaß von Rechts vorschriften an Stelle von Gesetzen ermächtigen, sind diese Ermächtigungen erloschen. Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gel- ten entsprechend, soweit in Rechts vorschriften auf nicht mehr geltende Vorschriften oder nicht bestehende Einrichtungen verwiesen ist. Artikel 130 (1) Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen, die nicht auf Landes- recht oder Staatsverträgen zwischen den Län- dern beruhen, sowie die Betriebsvereinigungen der südwestdeutschen Eisenbahnen und der Verwaltungsrat für das Post- und Fernmelde- wesen für das französische Besatzungsgebiet unterstehen der Bundesregierung. Diese regelt mit Zustimmung des Bundesrates die Ueber- führung, Auflösung oder Abwicklung. (2) Oberster Disziplinarvorgesetzter der An- gehörigen dieser Verwaltungen und Einrich- tungen ist der zuständige Bundesminister. 0) Nicht landes unmittelbare und nicht auf Staatsverträgen zwischen den Ländern beru- hende Körperschaften und Anstalten des öf- fentlichen Rechts unterstehen der zuständigen obersten Bundesbehörde. 5 Artikel 131 Die Rechts verhältnisse von Personen ein- schließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst stan- den, aus anderen als beamten- oder tarifrecht- chen Gründen ausgeschieden sind und bisher nicht oder nicht ihrer früheren Stellung ent- sprechend verwendet werden, sind durch Bun- desgesetz zu regeln. Entsprechendes gilt für Personen, einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 6. Mai 1945 versorgungs berechtigt waren und aus anderen als beam- ten- oder tarifrechtlichen Gründen keine oder keine entsprechende Versorgung mehr erhal- ten. Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes können vorbehaltlich anderweitiger landes- rechtlicher Regelung Rechtsansprüche nicht geltend gemacht werden. Artikel 132 (1) Beamte und Richter, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Grundgesetzes auf Lebenszeit angestellt sind. können binnen sechs Monaten nach dem ersten Zusammentritt des Bundestages in den Ruhestand oder Warte- stand oder in ein Amt mit niedrigerem Dienst- einkommen versetzt werden, wenn ihnen die persönliche oder fachliche Eignung für ihr Amt fehlt. Auf Angestellte, die in einem un- kündbaren Dienstverhältnis stehen, findet diese Vorschrift entsprechende Anwendung. Bel Angestellten, deren Dienstverhältnis künd- bar ist, können über die tarifmäßige Regelung hinausgehende Kündigungsfristen innerhalb der gleichen Frist aufgehoben werden. (2) Diese Bestimmmung findet keine An- wendung auf Angehörige des öffentlichen Dienstes, die von den Vorschriften über„die Befreiung von Nationalsozialismus und Mili- tarismus“ nicht betroffen oder die anerkannte Verfolgte des Nationalsozlalismus sind, sofern nicht ein wichtiger Grund in rer Person vor- Den Betroffenen steht der Rechtsweg gemäß Artikel 19 Ziffer 4 offen. ( Das Nähere bestimmt eine Verordnung der Bundesregierung. die der Zustimm des Bundesrates bedarf. a 8 Artikel 133 Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschafts- gebietes ein. Artikel 134 () Das Vermögen des Reiches wird grund- satzlich Bundes vermögen. (2) Soweit es nach seiner ursprünglichen Zweckbestimmung überwiegend für Verwal- tungsaufgaben bestimmt war, die nach diesem Grundgesetz nicht Verwaltungsaufgaben des Bundes sind. ist es unentgeltlich auf die nun- mehr zuständigen Aufgabenträger und soweit es nach seiner gegenwärtigen, nicht nur vor- übergehenden Benutzung Verwaltungsaufga- ben dient, die nach diesem Grundgesetz nun- mehr von den Ländern zu erfüllen sind, auf die Länder zu übertragen. Der Bund kann auch sonstiges Vermögen den Ländern übertragen. (3) Vermögen, das dem Reich von den Län- dern und Gemeinden(Gemeindeverbänden) unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, wird wiederum Vermögen der Länder und Gemeinden(Gemeindeverbände), soweit es nicht der Bund für eigene verwaltungsaufga- ben benötigt. (4) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Artikel 135 (1) Hat sich nach dem 8. Mai bis zum In- krafttreten dieses Grundgesetzes die Landes- zugehörigkeit eines Gebietes geändert, 80 steht in diesem Gebiet das Vermögen des Lan- des, dem das Gebiet angehört hat, dem Land zu, dem es jetzt angehört. 2) Das Vermögen nicht mehr bestehender Länder und nicht mehr bestehender anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts geht, soweit es nach seiner ursprüng- lichen Zweckbestimmung überwiegend für Verwaltungsauf gaben bestimmt war, oder nach seiner gegenwärtigen, nicht nur vorübergehen- den Benutzung überwiegend Verwaltungsauf- gaben dient, auf das Land oder die Körper- schaft oder Anstalt des öffentlichen Rechtes über, die nunmehr diese Aufgaben erfüllen. 3) Grundvermögen nicht mehr bestehender Länder geht einschließlich des Zubehörs, so- weit es nicht bereits zu Vermögen im Sinne des Absatzes 1 gehört. auf das Land über, in dessen Gebiet es gelegen ist. (4) Sofern ein über wiegendes Interesse des Bundes oder das besondere Interesse eines Ge- bietes es erfordert. kann durch Bundesgesetz eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelung getroffen werden. (5) Im übrigen wird die Rechtsnachfolge und die Auseinandersetzung, soweit sie nicht bis zum 1. Januar 1952 durch Vereinbarung zwi- schen den beteiligten Ländern oder Körper- schaften oder Anstalten öffentlichen Rechtes erfolgt, durch Bundesgesetz geregelt, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. (6) Beteiligungen des ehemaligen Landes Preußen an Unternehmen des privaten Rechtes gehen auf den Bund über. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das auch abweichend be- stimmen kann. 5 (7) Soweit über Vermögen, das einem Land oder einer Körperschaft oder Anstalt des öf- tentlichen Rechtes nach den Absätzen 1 bis 3 zufallen würde, von den Nachberechtigten durch ein Landesgesetz. auf Grund eines Lan- desgesetzes oder in anderer Weise bei Inkraft- treten des Grundgesetzes verfügt worden war, gilt der Vermögensübergang als vor der Ver- fügung erfolgt. 5 Artikel 136 (1) Bis zur Wahl des ersten Bundesprasi- denten werden dessen Befugnisse von dem Präsidenten des Bundesrates ausgeübt. Das Recht der Auflösung des Bundestages steht ihm nicht zu. f (2) Der Bundesrat tritt erstmals am Tage des Zusammentritts des Bundestages zusam- men. 8 Artikel 13“ () Für die Wahl des ersten Bundestages, der ersten Bundes versammlung und des ersten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gilt das diesem Grundgesetz bei- gefügte Wahlgesetz. (2) Die Wählbarkeit von Beamten, Ange- stellten des öffentlichen Dienstes und Fich- tern im Bund, in den Ländern und den Ge- meinden kann gesetzlich eingeschränkt wer- den. (3) Die dem Bundesverfassungsgericht ge- mäß Artikel 41. Absatz 2 zustehende Befug- nis wird bis zu seiner Errichtung von dem deutschen Obergericht für das Vereinigte Seite 8 8 MORGEN Wirtschaftsgebiet wahrgenommen, das nach Maßgabe seiner Verfahrensordnung entschei- det.. Artikel 138 Aenderungen der Einrichtungen des jetzt bestehenden Notariats in den Ländern Baden, Bayern, Württemberg-Baden und Württem- berg- Hohenzollern bedürfen der Zustimmung der Regierungen dieser Länder. Artikel 139 Die zur„Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechts vorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht be- rührt. Artikel 140 Die Bestimmungen der Artikel 136. 137. 138. 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grund- gesetzes. Arükel 141 Artikel 7. Absatz 3, Satz 1 findet keine An- wendung in einem Lande. in dem am 1. Ja- nuar 1949 eine andere landesrechtliche Rege- lung bestand. Artikel 142 Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landes verfass un- gen auch insoweit in Kraft. als sie in Ueber- einstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten. Artikel 143 (1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder eines Landes ändert, den Bun- despräsidenten der ihm nach diesem Grund- gesetz zustehenden Befugnisse beraubt oder mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung nötigt oder hindert, sie überhaupt oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, oder ein zum Bunde oder einem Lande gehöriges Ge- biet losreißt. wird mit lebenslangem Zucht- haus oder Zuchthaus nicht unter zehn Jahren bestraft. (2) Wer zu einer Handlung im Sinne des Absatzes 1 öffentlich auffordert oder sie mit einem anderen verabredet oder in anderer Weise vorbereitet, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft. 5 ) In minder schweren Fällen kann in den Fällen des Absatzes 1 auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren. in den Fällen des Ab- satzes 2 auf Gefängnis nicht unter einem Jahr erkannt werden. f (4) Wer aus freien Stücken seine Tätigkeit aufgibt oder bei Beteiligung mehrerer die ver- abredete Handlung verhindert. kann nicht nach den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 be- straft werden. 66) Für die Aburteilung ist, sofern die Handlung sich ausschließlich gegen die ver- kassungsmäßige Ordnung eines Landes richtet, mangels anderweitiger landesrechtllcher Re- gelung das für Strafsachen zuständige oberste Gericht des Landes zuständig. Im übrigen ist und gemäß Artikel 30 Vertreter in den B n kreler Entscheidung beschlossen worden Ist. das Oberlandesgericht zuständig. in dessen Firk die erste Bundesregierung ihren Sitz (6) Die vorstehenden Vorschriften ge bis zu einer anderweitigen Regelung durd Bundesgesetz. 1 Artikel 144 (1) Dieses Grundgesetz bedarf der nahme durch die Volksvertretungen in 2 Dritteln der deutschen Länder, in denen es 26 nächst gelten soll. 2) Soweit die Anwendung dieses Grundge setzes in einem der in Artikel 23, Absatz 1 au geführten Länder oder in einem Teil eing dieser Länder Beschränkungen unterliegt,. be das Land oder der Teil des Landes das Rech pur gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundeste nimm desrat zu entsenden. Artikel 143. 4. Jah d Der Parlamentarische Rat stellt in dd kentlicher Sitzung unter Mitwirkung der Ab. geordneten Groß-Berlins die Annahme diese Grundgesetzes fest, fertigt es aus und verkün. det es. 2) Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf de Tages der Verkündung in Kraft. ) Es ist im Bundesgesetzblatt zu veröffen“ lichen... Artikel 146 Loi Dieses Grundgesetz verliert seine Gültig Unter keit an dem Tage, an dem eine Verfassung getzes Kraft tritt die von dem deutschen Volk lehun Eise der O in dri Die Das Grundgesetz für Westdeutschland hat der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen verabschiedet. Gegen das Grundge- setz haben folgende Abgeordnetè gestimmt: CSU: Kleindienst, Kroll, Laforet, Pfeiffer, Seibold, Schwalber; Zentrum: Brockmann, Wessel; Deutsche Partei: Heile, Seebohm; KPD: Reimann, Renner.(Bei der Abstimmung über die Weimarer Verfassung am 31. Juli 1919 haben sich 262 Abgeordnete dafür und 75 dagegen ausgesprochen.) Der Parlamentarische Rat hat sich mit Mehrheit dafür entschieden, das Grundgesetz nicht durch eine Volksabstimmung, sondern dureh die Land- tage ratifizieren zu lassen. Mit 49 gegen 1 Stimme hat sich der Rat für Schwarz-Rot-Gold als Bundesfarben ausgesprochen