N Jahrgang 19185 Mannheimer 1 5 Juluflcierte Kllegs⸗ Zeitung Wochen⸗Thronik des„Mannheimer General-Anzeiger, Badiſche Neueſte Nachrichten“ Abonnementspreis monatlich 15 Pfg. für die Abonnenten des 2 int jede i „lannheimer General⸗Anzeiger, Badiſche Neueſte Nachrichten“, 5 1 3. 5. 20 Pfg. für die Nichtabonnenten. Verlag: Dr. H. Haas'ſche Buchdruckerei G. m. b. H., Mannheim. 1 1. 2 1 Von den ſiegreichen Kämpfen in Weſtgalizien. Deutſche Soldaten marſchieren durch das galiziſche Neu⸗Sandec zur Front. (Phot. R. Sennecke.) . 7 0 ö N Zu den Verhandlungen mit Italien. Fürſt Bülow. Giolitti. (Hofphot. E. Bieber, Berlin.) Sonnino. Der deut von Schr 5 Rech die heere Zwa frem ſamr vor d kein Regi nur wied ordn ſtimr — Der Chef des Generalſtabes des deutſchen Feldheeres, General von Falkenhayn, wurde mit dem Schwarzen Adlerorden ausge⸗ zeichnet. Militärgericht zur Landsknechtszeit. Hart wie der Krieg iſt auch ſein* Vom Arbeiter zum Leutnant. Der Ziegeleiarbeiter Auguſt Berg⸗ mann aus Detmold wurde in Anerkennung ſeiner hervorragen⸗ den Kriegsdienſte zum Leutnant befördert. Kriegsheer einen Feldobriſten mit der Aufrichtung eines Regiments ermächtigte, und die von ihm und jedem, der in ſeine Dienſte trat, beſchworen wurden. Leon. Frons perger, der uns in ſeinem„Kriegs⸗ buch“ eine anſchauliche Schilde⸗ Recht. Dies gilt namentlich für die rauhe Zeit der Landsknechts⸗ heere, wo Abenteuerluſt, roher Zwang und die bloße Gier nach fremdem Gut Söldnerhaufen zu⸗ ſammenbrachte, die nur unter der ſtarken Fauſt grauſam ſtrenger Geſetze vor den wildeſten Taten der Roheit zurückzuhalten waren. Es gab damals kein einheitliches Militärſtrafrecht. Vielmehr wurde bei Errichtung eines Regiments eine Reihe von Geſetzen aufgeſtellt und beſchworen, die jedoch nur für dieſes eine Regiment Geltung hatten, während andere Regimenter wieder anderen, wenn auch in vielen Punkten übereinſtimmenden Ver⸗ ordnungen und Verboten unterſtanden. Die Geſamtheit aller dieſer Be⸗ ſtimmungen war in den ſogenannten Artikelbriefen enthalten, womit ein Deutſch⸗öſterreichiſche Waffenbrüder: Ausgabe von Konſerven an deutſche Mannſchaften in den Karpathen.(phot. R. Sennecke.) rung des Landsknechtsweſens gibt, ſtellt an die Spitze ſeines Werkes eine Darſtellung der„Ge⸗ richtsordnung, unter den Lands⸗ knechten zu führen und zu halten“, die mit den Worten beginnt:„Erſtlich und anfänglich, wo ein Herr ein Regiment aufrichten will, ſo ſoll der oberſte Feldhauptmann unter einem Regiment Fußknechte beſonders nach einem Kriegsmann trachten, der geſchickt und des Kriegsrechts erfahren ſei; denſelbigen mag er zu einem Schultheißen machen und ihm den Stab überliefern.“ Der Schultheiß wählte ſich dann, und zwar möglichſt aus verſchiedenen Fähnlein, zwölf Gerichtsleute, ferner einen Gerichtsſchreiber und einen Gerichtsweibel, und 5. 5.—. 5.. 2 2 Von den Kämpfen in den Karpathen: Deutſche Truppen auf dem Vormarſch im Laborcza⸗Tal.(pot. A. Grohs.) — Sang und Klang Türkiſche Militärkapelle konzertiert in einem damit war das Werkzeug geſchaffen, das die Miſſetäter unter den Söldnern gehörig zwicken mochte. Handelte es ſich um ein Verbrechen, das unter Todesſtrafe ſtand, ſo wurde das„peinliche Malefizgericht“„bei bedeckter Bank“ gehalten, und allerlei ſeltſame Gebräuche mußten dazu beitragen, die Feierlichkeit der Verhandlung zu erhöhen. Alles wickelte ſich nach ganz beſtimmten Regeln ab. War der Beſchuldigte zur Hinrichtung durch das Schwert verurteilt worden, ſo ſollte ihn der Profoß dem Nachrichter überantworten,„der ſol in führen auff den freyen platz, da am meiſten Volcks bey einander iſt, und im ſein Leib mit dem Schwert entzwei ſchlahen, das der Leib das größer und der Kopff das kleiner Theil ſey“. Sollte der Schuldige durch den Strick vom Leben zum Tode befördert werden, oder, wie es bei Fronsperger heißt,„wirt er zu einem Strang erkannt, ſo ſol in der Züchtiger führen auff ein Ort und Platz, wo er fug und ſtatt haben mag und in mit dem Strang an den im Felde. Truppenlager am Rande der Wüſte.(Pnot. Frankl.) nechſten Baum oder Aſt zwiſchen Himmel und Erden auff und anknüpffen, ſo lang bis er erwürget iſt“. In manchen Landsknechtslagern gab es jedoch auch regelrecht auf⸗ gebaute Galgen, die ſich vielfach mitten zwiſchen den Zelten erhoben, und an denen man als abſchreckendes Beiſpiel manchen„armen Mann“, wie die zum Tode Verurteilten genannt wurden, eine geraume Weile baumeln ließ. War das Verbrechen ein für den Soldatenſtand beſonders ver⸗ abſcheuungswürdiges, hatte ſich gar einer zum Verrat verleiten laſſen, ſo trat an Stelle der Hinrichtung durch das Schwert oder den Strang die Vierteilung oder das Rädern. Der Verbrecher wurde von ſtarken Pferden in vier Teile zerriſſen oder es wurden ihm mit dem Rade die einzelnen Glieder nacheinander zerſtoßen oder zerbrochen. Wegen leichterer Vergehen gegen die Soldatenehre hatte man die Strafe der Infamerklärung. Der Schuldige wurde„zu einem Schelmen“ erklärt. Der Nachrichter führte ihn auf den freien Platz in⸗ mitten des Lagers und hieb ihm dort vor ver⸗ ſammeltem Kriegsvolk zwei Finger ab. Dann unter⸗ ſagte er ihm bei Todes⸗ ſtrafe, ſich ſein Lebtag weder in Feld, Städten, Flecken, Märkten, Dörfern, zu Waſſer oder zu Lande ſehen zu laſſen, wo fromme, ehrliche Landsknechte ſtehen, gehen oder ihr Weſen haben“. Eine beſondere Stelle im Strafverfahren jener Zeit nimmt das ſogenannte „Recht der langen Spieße“ oder das„Recht mit den langen Spießen“ ein. Es war dies eine ſehr begehrte Vergünſtigung, die dem Regiment bei ſeiner Errich⸗ tung verſprochen wurde, Kaffeekonzert an einem Ruhetage in einem franzöſiſchen Gehöft. Puot. W. Brämer-) *— 2 8 in Polen. Konzert an einem dienſtfreien Sonntagnachmittag (Photothek.) im Quartier 2 und die das Schickſal des Beſchuldigten dem Urteil der eigenen Kameraden unterwarf. Hierbei war der Profoß an Stelle des Schult⸗ heißen der Ankläger, die Mannſchaft richtete ſelbſt und vollzog auch ſelbſt die Strafe. Hatte der Profoß mit Erlaubnis des Obriſten dasjenige Fähnlein, dem der Angeklagte angehörte, „an einem nüchternen Morgen zu einer Ge⸗ meinde“ verſammelt, ſo trat „der arme Mann“ in den Ring ſeiner Kameraden. Die Fähnriche ſteckten nach er⸗ folgter Anklage ihre Fahnen verkehrt in den Boden und erklärten, ſie nicht eher wieder herausziehen und im Winde flattern zu laſſen, als bis das Regiment durch die Beſtrafung des Schul⸗ digen wieder„ehrlich“ ge⸗ worden ſei. Das Urteil wurde vom Ring durch .—. Hauskapelle im Geneſungsheim Tretenhof, Seelbach b. Lahr in Baden, die von geneſenden Soldaten begründet wurde. 5 5 5 N n 8 3 1 2 2 r 3 Eine luſtige Szene in ernſter Zeit: Deutſcher Flirt in den Karpathen.(Phot. A. Grohs⸗) —— 5 Handaufheben beſtätigt, die Fähnriche zogen ihre Fahnen aus der Erde weſſen Lücke der Verbrecher aus der Gaſſe ausbrechen würde, der müſſe und bedankten ſich„für den guten Willen, ehrhaftes Regimertt zu ſtärken“. in ſeine Fußſtapfen treten. Abermals ertönte Trommelwirbel, die Spieße Die Landsknechte ordneten ſich alsdann zu einer Gaſſe mit ihren langen der Landsknechte ſenkten ſich, und mit drei Streichen, im Namen des Spießen; an der öſtlichen Oeffnung nahmen die Fähnriche mit geſenkten Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geiſtes, trieb der Profoß den Fahnen Aufſtellung. Unter dreimaligem Trommelwirbel verkündete„armen Mann“ in die waffenſtarrende Gaſſe hinein, wo er bald, von nun der Profoß, daß die Gaſſe wohl geſchloſſen ſein müſſe, denn in den Spießen niedergeſtochen, zuſammenbrach. . Waſſerfall in einem Nebenfluß der Aisne, der den deutſchen Soldaten eine willkommene Badegelegenheit bietet.(not. L. Pr. B.) 6 9 —— Deutſche Patrouille im Gefecht War das Urteil voll⸗ ſtreckt, war der gute Ruf des Fähnleins und des Regiments wiederher⸗ geſtellt, ſo verſagte man dem Hingerichteten nicht mehr die Ehren, die einem ehrlichen Kriegsmanne zukamen. Alles ließ ſich auf die Knie nieder, um für das Seelenheil des toten Kameraden zu beten. Dann zog das Fähn⸗ lein dreimal unter dem Feuer der Hakenſchützen um den Leichnam. Um etwaigen Rache⸗ gelüſten der Freunde des Hingerichteten zu begegnen, unterließ es der Profoß niemals, beim Mondſchein. (Phototbek.) noch ausdrücklich darauf hinzuweiſen, daß er ſeines ſtrengen Amtes nur für das Regiment gewaltet habe. Die rauhe Sitte der „Gaſſe“ hat ſich in ge⸗ milderter Form als Gaſſenlaufen oder Spießrutenlaufen bis ins verfloſſene Jahr⸗ hundert erhalten. Dieſe Strafart, die an Stelle der Spieße die Weidenrute treten ließ, wurde in Preußen 1808, in Oeſterreich erſt 1835 und in Rußland gar erſt im Jahre 1863 aufge⸗ hoben. Siegbert Salter. ene e 2 55„ Ein Steinbruch als Kaſerne: In die großen Kreideſteinbrüche bei Beaulne Abteilungen Soldaten bombenſichere Wohnräume geben.(Phot. A. Grohs.) ſind ſehr geräumige Höhlen geſprengt worden, die größeren 1 c Zwei Bilder aus Dixmuiden Die Nordſtraat in Dixmuiden. vor und nach der Beſchießung. N * 4 5 4 5 5 5. K 1.5 1 8 N— 8 g— e e 9 8 1 431. r 8 Blick durch eine Schießſcharte 3— 2 2 N im deutſchen Schützengraben auf die franzöſiſchen Schügengräben in den Vogeſen. Die franzöſiſchen Gräben markieren ſich als helle Streifen im Gelände.(Thot. A. Grohs.) Nachdruck ſämtlicher Bilder und Artikel verboten. Verantwortlicher NRedatteur: Carl Nhan, Berlin. Druck: Paß& Garleb G. m. b. H., Berlin. U 2 2 r ee