MITTEILUNGSBLATT Für die Schriftleitung verantwortlich: Stadt Mannheim, Rathaus K 7 FÜR MANNHEIM Für den geschäftlichen Teil: W. Geppert u. A. Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude Nr. 1 Dienstag, 17. April 1945 Preis 10 Pfg. Stadtkreis Mannheim Bericht Nr. 2 1. Schußwaffen. Da viele Leute verborgen waren oder durch die militärischen Bestimmungen nicht nach Hause zurückkehren konnten, wird sich noch eine Anzahl Waffen in den Händen der Bevölkerung befinden. Der letzte Termin, diese Waffen abzuliefern, ist der 20. April 1945. Sämtliche Waffen sollen beim nächsten Polizei-Revier abgeliefert werden. Nach diesem Datum werden alle Personen, die im Besitz von Waffen angetroffen werden, verhaftet und gegebenenfalls vom MTlitärgerichtshof strengstens bestraft. 2. Plünderungen. Das Plündern muß sofort aufhören. Die amerikanischen Patrouillen und Wachen sind ange- ' wiesen, sofort auf Plünderer zu schießen. Diejenigen, die entkommen und später gefangen werden, werden vom Militärgerichtshof verurteilt und schwer bestraft. , Die Militärregierung. Mn die Bevölkerung Mannheims *« In schwerer Stunde habe ich mich entschlossen, die zivile Leitung der Stadt zu übernehmen. An alle willigen und ordnungsliebenden Einwohner unserer Stadt ergeht der Ruf zur positiven Mitarbeit. Leider mußte ich feststellen, daß ein Teil der hier lebenden Menschen den Eigentumsbegriff nicht mehr kennt. Alle meine Bemühungen, so rasch wie möglich wieder geordnete Verhältnisse herzustellen, müssen aber scheitern, wenn es nicht gelingt, das Gemeingut und das Gut des Einzelnen zu schützen.* Wer sich in der Zeit vom 28. 3. 45 ab fremdes Gut angeeignet hat, wird hiermit aufgefordert, dieses raschestens dem Vorbesitzer zurückzugeben. Wo dies nicht mehr möglich ist, muß dieses Gut zur Sicherstellung dem Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt Mannheim, K 7, Zimmer Nr 414, gemeldet oder bei dem zuständigen Polizeirevier abgegeben werden. Wer dieser Aufforderung keine Folge leistet und wer sich trotz dieses Aufrufs weiterhin an fremdem Eigentum in Häusern, Fabriken, Lagerhäusern, Eisenbahnwagen und dergl., Gärten, Wald und Fluren vergreift oder sonst die bestehenden Vorschriften Übertritt oder zu umgehen versucht und so die Allgemeinheit schädigt, hat härteste Bestrafung zu erwarten. Im Auftrag der Militärregierung: t Der Oberbürgermeister - V•■>,- Militärregierung— Bericht Nr. 1 1. Augenblickliche Ausgehsperrzeit istvon 19 00 Uhr bis 6 00 Uhr. Personen, die während dieser Zeit auf der Straße aufgefunden werden, ohne Passierschein, werden verhaftet und vor den Militärgerichtshof gebracht und wenn für schuldig befunden, schwer bestraft. 2. Am 2. April 1945 wurde die Zeit von der Amerikanischen Armee um eine Stunde vorgerückt. Das bedeutet, daß sämtliche Uhren eine Stunde vorgerückt werden müssen. Zum Beispiel von 7 00 bis 8 00 Uhr. 3. Unnötiges Herumlaufen in den Straßen amTage hindert den Militär-Verkehr. Daher sollen Zivilpersonen augenblicklich nur die nötigsten Gänge machen. Gruppenbildungen in den' Straßen sind zu unterlassen. 4. Zivilpersonen, die keinen Ausweis der Militärregierung haben, dürfen die Hauptstraßen, die für den Militärtransport benutzt werden, nicht mit Motorrpdern, Fahrrädern oder Wagen befahren. Wer dagegen verstößt, wird verhaftet und vom Militärgerichtshof verurteilt. Die Militärregierung. (4 Der neue Weg Wieder müssen wir einen neuen Weg beschreiten, einen Weg, der noch nicht gebahnt ist und darum voller Schwierigkeiten. Es ist gut, daß wir Mannheimer es in mühevollen Monaten und Jahren gelernt haben, uns immer wieder neue Wege zu schaffen, Wege ins Leben, durch Feuer, Rauch, Schutt und Trümmer. Das hat uns hart und zäh gemacht und uns einen unbeugsamen Willen gegeben. Nun suchen wir wieder einen neuen Weg ins Leben, in die Arbeit. Die erste Vorbedingung dazu ist uns jetzt gegeben, die Ruhe nach außen. Nun gilt es, alle Kräfte einzusetzen, auch die Ruhe nach innen wieder zu finden. Alle Kräfte, die in den vergangenen Wochen in Unordnung geraten waren, werden neu zur Ordnung aufgerufen. Wir sehnen uns alle nach Ruhe und Frieden. Ruhe ist aber nur möglich, wo Ordnung herrscht, Ordnung nur da, wo keiner Leben und Gut des andern antastet. Darum gilt es jetzt, alle Kräfte zusammenzuraffen, um wieder Ruhe und Ordnung herzustellen. Wir wissen, daß unser Weg hart sein wird, aber wir Mannheimer haben es gelernt, in letzter Einsatzbereitschaft zu stehen. Was uns heute neuen Mut gibt, ist die Tatsache, daß wir endlich wieder den Aufbau beginnen können und daß wir dabei nicht allein stehen. Die Erfahrung hat uns immer wieder gezeigt, daß uns die Not zu einer Gemeinschaft zusammengeschweißt hat, die unzerstörbar ist, weil sie mit schweren Opfern an Gut und Leben erkauft ist. Es wird nicht immer leicht sein, die lebensnotwendigen Dinge zu beschaffen. Das eine haben wir aber in den vergangenen Tagen schon erfahren, daß die Stadtverwaltung alles tut, was in ihren Kräften steht, uns das Leben wieder erträglich zu machen. Es ist in kurzer Zeit gelungen, fast alle Stadtgebiete wieder mit Wasser, Strom und sogar dem langentbehrten Gas zu versorgen. Auch für die Herbeischaffung der Lebensmittel wird mit allen zur Verfügung stehenden Kräften und Möglichkeiten gesorgt. So wird alles getan werden, um das Leben wieder in Gang zu bringen- An uns aber ist es, mit hartem, entschlossenem Willen den neuen Weg zu beschreiten, der ein Weg ins Leben ist, wenn jeder seine besten Kräfte einsetzt, um Ruhe und Ordnung zu schaffen und zu Erhalten. S. Bekanntmachung Für die Woche vom 16. bis 22. April 1945 werden hiermit folgende Lebensmittelmarken aufgerufen: Brot: auf Abschnitte 173, 174, 175 je 500 g Fleisch: auf Abschnitte 151, 152, 155, 156 je 50 g Fette: auf Abschnitte 150=125 g Butter oder Margarine oder 100 g Oel oder 100 g Schweineschmalz Käse: auf Abschrtitt 176= 62,5 g Waschpulver: auf Abschnitt 141= 1 Normalpaket Die für die Woche vom 9. bis 15. April 1945 auf-t gerufenen Abschnitte gelten bis 21. April 1945 weiter. Mannheim, den 13. April 1945 Stadt. Ernährungs- u. Wirtschaftsamt An die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Stadt Mannheim Alle Beamten, Angestellten und Arbeiter der Stadt Mannheim haben sich unverzüglich bei ihrer Dienststelle zu melden. Dem, der den Dienst infolge eigenen Verschuldens nicht antritt, wird die Zeit von heute bis zur Meldung auf den ordentlichen Urlaub des Jahres 1945 angerechnet Mannheim, den 16. April 1945 Der Oberbürgermeister Apotheken: Den Dienst haben wieder aufgenömmen: Engel-Apotheke Pelikan-Apotheke Fortuna-Apotheke Sonnen-Apotheke Rheinau-Apotheke Luisen-Apotheke Blumen-Apotheke Flora-Apotheke Mittelstr. 1 Qu 1,3 Kronprinzenstr. 39 Langeröfterstr. 60 Dänischer Tisch 29 Luisenring 23 Käfertal Feudenheim, Hauptstr. Waldhof-Apotheke OppauerStr. 6 Freya-Apotheke Gartenstadt, Freyaplatz 1 Sandhofen-Apotheke Sandhofen Apotheke im Kunsthallenbunker Friedrichs-Apotheke Goetheplatz Kassenärzte: Ihre Tätigkeit haben wieder aufgenommen: Allgemeinpraxis: Dr. Bartz, Oskar, Langstraße 39a; Dr. Feldbausch, Ida, Frl.; Luisenring 28, Rettungsstelle; Dr. Gottwald, Hans Joachim, Trübnerstr. 52; Dr. Gundel, Willi, Luisenring 23; Dr. Gunzert, Edith, Frau, Q 1, 3, Paul Martinufer 19; Dr. Keller, Gustav, Pozzistr. 1; Dr. Ruoff, Rein- ,hold, Fratrelstraße 5; Dr. Striegel, Hermann, Langstraße 39. Feudenheim: Dr. Schad, Richard, Hauptstraße 56a; Käfertal: Dr. Bläser, Theodor, Mannheimer Straße 67; Dr. Urban, Ernestine, Frl., Nelkenstraße 5; Neckarau: Dr. Gress, Hans, Rheingoldstraße 6; Rheinau: Dr. Schulze, Hermann, Durlacher Straße 69; Seckenheim: Dr. Schulz, Max, Meßkircher Straße 20; Dr. Eggemann, Richard, Hauptstraße 98; Waldhof: Dr. Strotkötter, Paul, Luzenbergstraße/56; Dr.Wieland, Clara, Frl., Waldhofstraße 144; Friedrichsfeld: Dr. Schiele, Josef, Edinger Straße 13 Facharzt e: Augenkrankheiten: Dr. Sievert, Hermann, Städt. Krankenhaus Chirurgie: Dr. Setibert, Robert, E 7, 23 Frauenkrankheiten und Geburtshilfe: Dr. Schmitt, Gustav, Tullastraße 14; Dr. Schwörer, Bernhard, Ausweich-Krankenhaus Ladenburg Haut- und Geschlechtskrankheiten: Dr. Bo siet, Hans, O 6, 9a Innere Krankheiten: Dr. Mohr, Schwarzwaldstraße 64; Dr. Traum, Sophie, Frau, Schwarzwaldstraße 44; Dr. Keller, August, Liebfrauenstraße 12, Feudenheim Kinderkrankheiten: Dr. Korn, Hella, Frl., Kalmitstraße 8; Dr. Wecken-Hoeffler, Goethestraße 6 Das Gesundheitsamt K 7, Zimmer 211 erwartet umgehende Meldung von: Ärzten, Zahnärzten, Dentisten, Hebammen, Heilpraktikern, Apothekern, Tierärzten, Leichenschauern Druck: Mannheimer Großdruckerei, R 1, 4—6, Rückgebäude