« MITTEILUNGSBLATT Für die Schriftleitung verantwortlich: Stadt Mannheim, Rathaus K 7 FÜR MANNHEIM Für den geschäftlichen Teil: -W. Geppert u. A. Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude Nr. 2 Montag, 23. April 1945 Preis 10 Pfg. % Veröffentlichungen der Militärregierung— Stadtkreis Mannheim Aufhebung von Nazi-Gesetzen Artikel II des Gesetzes Nr. 1 der Militärregierung Deutschlands lautet wie folgt: „Kein deutsches Gesetz, wie oder wann es auch immer verkündigt oder in Kraft gesetzt wurde, soll innerhalb des besetzten Gebietes gerichtlich oder verwaltungsmäßig angewendet werden in irgendeinem Fall, wo diese Anwendung Ungerechtigkeit oder Ungleichheit verursachen würde, entweder a) dadurch, daß irgendeine Person begünstigt wird wegen ihrer Verbindung mit der NSDAP, ihren Formationen oder angeschlossenen oder unterstellten Organisationen, oder b) dadurch, daß irgendeine Person benachteiligt wird wegen ihrer Rasse, Nationalität, Religion, Glauben oder Opposition gegen die NSDAP oder ihre Lehren.“ An die Bevölkerung Mannheims Die Bevölkerung Mannheims wird aufgefordert, persönlich oder schriftlich Mitteilung von solchen Personen zu machen, die eifrige Mitglieder der Nazi-Partei waren. Weiter sollen Mitteilungen über die Tätigkeit von führenden Persönlichkeiten der angegliederten und beaufsichtigten Organisationen sowie Empfänger von Titeln, Rängen, Medaillen, Ehrenurkunden und anderen Abzeichen der genannten Parteien gemacht werden. Diese Auskünfte sollen der Militärregierung im Polizeipräsidium gegeben werden. Militärgerichtshof Der Militärgerichtshof von Mannheim ist seit dem 6. April in Tätig-• keit. Es wurden 300 Gefangene ab geurteilt, davon einige leichtere und auch einige schwerere Fälle. Nach einem gerechten Verhör wurden mehr als milde Urteile gefällt. Die Zeit für Nachsicht ist jedoch vorbei und der Gerichtshof muß und wird in Zukunft strenger verfahren. Gehorcht den Gesetzen der Militärregierung und ihr werdet nichts mit dem Gericht zu tun haben. Politische Versammlungen sind verboten Auf die Verordnung Nr. 1 der Militärregierung Deutschlands, die öffentliche Versammlungen verbietet, wird besonders aufmerksam gemacht! „Die Förderung und Unterstützung von irgendwelchen öffentlichen Versammlungen, für welche keine Genehmigung erteilt ist- außer zu religiösen Zwecken- oder die Teilnahme daran, ist ein Vergehen, das vom Militärregierungsgericht bestraft wird. Keiner politischen Gruppe oder Partei irgendwelcher Art ist es, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Teilnehmer, gestattet, sich zu versammeln.“ Blumen und Gemüse Tulpen und Flieder gibt es in Mannheim in Ueberfluß, Gemüse sind selten. Ohne das Schöne zu vernachlässigen, müssen wir das Lebenswichtige erzeugen- Nahrung. Jeder Mannheimer darf nicht nur Blumen pflanzen, sondern er muß auch Gemüse anbauen. Jeder Fleck Boden muß etwas hervorbringen, wir müssen unsere Gärten bebauen, in der Stadt, in den Vororten und auf dem Land. Die Fabriken können warten, die Gärten nicht. Diejenigen, welche auf dem Land sind, sollen auf den Bauernhöfen arbeiten und nicht zur Stadt zurückkehren. Wer in der Stadt sein muß, soll nicht nur Blumen, sondern auch Gemüse ziehen. Wir bauen auf! Ganz bescheiden können wir das vorläufig nur; denn erst gilt es, Berge von Trümmern zu beseitigen, bevor wieder ein Boden gefunden wird, auf dem gebaut werden kann. Die Trümmer all dessen, was zerschlagen ist, sind uns noch im Wege. Am besten fängt man damit an, den Schutt zu beseitigen und nach einem alten Sprichwort zuerst einmal den vor der eige- nenTüre. Damit werden wir schon fertig werden. Schwieriger ist es schon, wenn ein glücklich Heimgekehrter vor seiner zerbrochenen Hütte steht, in der er gerne wieder hausen möchte. Da muß mit seit Jahren erprobter Kunstfertigkeit gehämmert und gezimmert werden, bis man wieder drin wohnen kann. Bei Sonnenschein geht es dann so einigermaßen, es muß aber auch einmal regnen, wenn die Kartoffeln wachsen sollen. Dann aber wird der sturmerprobte Mannheimer sehr nachdenklich, wenn es gluck-gluck im rhythmischen Gleichmaß von der Decke tropft und das fantasievoll neu zusammengestellte„kombinierte“ Wohn- und Schlafzimmer in ein Planschbecken verwandelt wird.. Was tun? Selbsthilfe ist nur dann möglich, wenn man über Dachpappe oder Dachziegel verfügt, was leider oft nicht der Fall sein wird. Es ist daher ein Trost, zu hören, daß die Abteilung Sofortmaßnahmen in den nächsten Tagen ihre Tätigkeit aufnimmt. Zunächst können allerdings nur die allernotwendigsten Instandsetzungsarbeiten an Dächern und Fenstern usw. in Angriff genommen werden, um die Räume wieder bewohnbar zu machen. Damit möglichst vielen und schnell geholfen werden kann, ist es nötig, daß jeder, der von früheren Arbeiten her noch Restbestände an Dachdeckungsmaterial, wie Pappe und Ziegel, hat, diese unverzüglich an das zuständige Bezirks baubüro abgibt. Es werden in nächster Zeit, so hoffen wir, wieder Dachdeckungsmaterial und Fensterglas zur Verfügung stehen, so daß die dringendsten Schäden ausgebessert werden können. Bei der großen Zahl der Schäden ist aber Selbsthilfe immer noch die schnellste Hilfe. Wer sich rechtmäßig Material beschaffen und sich damit zuerst einmal selbst helfen kann, soll es tun. Er soll auch, wenn er über die Barmittel verfügt, seinem Lieferanten dieWare bezahlen und seine Auslagen, die selbstverständlich durch Rechnungen nachgewiesen seii| müssen, bei der Abteilung Sofortmaßnahmen vormerken lassen. Es wird kaum damit zu rechnen sein, daß vorerst größere Hilfen von seiten der öffentlichen Hand gewährt werden können. Der Einzelfall indessen bleibt der individuellen Behandlung Vorbehalten. So wollen wir wieder aufbauen, zuerst ganz bescheiden, Schritt für Schritt, damit enst einmal wieder Fenster und Dach zu sind, dann werden wir weiter SQhen. S. An Betriebsführer, Arbeiter und Angestellte Der Oberbürgermeister hat angeordnet, daß die Behebung der Schäden an bom- bengeschädigten Wohnhäusern sofort wieder in Angriff genommen werden. An alle Betriebsführer und Arbeitskräfte des Bauhaupt- und Nebengewerbes ergeht die Aufforderung, sich unverzüglich wieder in Mannheim einzufinden und die Arbeit wieder aufzunehmen. Nähere Anweisungen erteilt die Abt. Sofortmaßnahmen des Städt. Hochbauamts, vorläufig im Rathaus, K 7, Zimmer 313. Auch aus Industrie, Handel und Handwerk werden Klagen darüber vorgebracht, daß das Arbeitspersonal sich noch von der Arbeit fernhält. Alle Arbeitsfähigen müssen sich unverzüglich zur Arbeitsaufnahme bei ihren Betrieben, soweit in diesen noch gearbeitet werden kann, melden. , Bekanntmachung Für die Woche vom 23.—29. April 1945 werden folgende Lebensmittelmarken aufgerufen: auf Abschnitte 135, 136, 137 je 500 g/ auf Abschnitte 159, 160, 163, 165 je 50*g auf Abschnitt 154= 125 g Butter oder Margarine oder 100 g Oel oder 100 g Schweineschmalz auf Abschnitt 166— 125 g auf Abschnitte 74/H, 74/III und 74/IV der Kartoffelkarte für Erwachsene und 74/111—IV der Kartoffelkarten Klst je 5 Pfund. Die für die Woche vom 16.—22. April aufgerufenen Abschnitte gelten bis 28. April weiter. Alle Bezugsmarken für Seife und Lebensmittel, die nach dem Aufdruck 'am 31. 3. 1945 verfallen sind, bleiben bis auf weiteres in Geltung. Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt. Öffnungszeiten der Geschäfte Die Lebensmittelgeschäfte sind geöffnet: werktäglich von 8.00—13.00 Uhr und 15.00—18.00 Uhr. Die sonstigen Geschäfte werktäglich von 8.00—12.00 Uhr und 14.00—18.00 Uhr. An die Steuerzahler Die Gesetze des Reichs und der Stadt Mannheim über Steuern, Gebühren und Beiträge gelten trotz der Besetzung weiter, soweit sie nicht von der Militärregierung zeitweilig oder vollständig aufgehoben worden sind. Die künftig fällig werdenden Steuern, Gebühren und Beiträge müssen fristgemäß bezahlt und rückständige Verpflichtungen so schnell wie möglich nachgeholt werden. Die Säumigen werden hiermit gemahnt. Bis zur Ausgabe neuer Grundsteuerbescheide sind die bisherigen Grundsteuerbeträge auch für 1945 zu entrichten. Die Erhaltung geordneter Zustände und der Wiederaufbau hängen von der gewissenhaften Zahlung der Steuern, Gebühren und Beiträge ab. Wer nicht fristgemäß zahlen kann, muß wie bisher rechtzeitig um Stundung nachsuchen. Das Städt. Steueramt und die Stadtkasse befinden sich im Rathaus, K 7. Der Amtssitz der Finanzämter wird baldmöglichst bekanntgegeben. Der Oberbürgermeister Brot: Fleisch: Fette: Nährmittel: Kartoffel: % i •.«fc Kassenärzte Ihre Tätigkeit haben wieder aufgenommen: Allgemeinpraxis: Dr. B a r t z Oskar, Langstr. 39a Dr. E i c h b o r n Julius, Zeppelinstraße 44 Frl. Dr. Feldbausch Ida, Luisenring 28(Rettungsstelle) Dr. G o 11 w a 1 d Hans Joachim, Trübnerstraße 52 Dr. G u n d e 1 Willi, Luisenring 23 Frau Fr. Gunzert Edith, Qu 1,3 Paul-Martin-Ufer 19 Dr. Halver Hubert, prakt. Arzt, U 6, 18 Dr. Keller Gustav, Pozzistraße 1 Dr. R u o f f Reinhold, Fratrelstr. 5 Dr. Striegel Herrn., Langstr. 39 Dr. Vogler Max, Charlottenstraße 19 Dr. Weigert Kurt, Sophienstr., Ecke Mollstraße Dr. Weber Gerh., Moselstraße 10 Feudenheim Dr. Sch ad Rieh., Hauptstr. 56a Friedrichsfeld Dr. Schiele Jos., Edinger Str. 13 Gartenstadt Frau Dr. E i s i n g e r Gretel, Grüner Haag 2 Käfertal Dr. Bläser Theodor, Mannheimer Straße 67 Frl. Dr. Urban Ernestine, Nelkenstraße 5 Neckarau Dr. G r e s s Hans, Rheingoldstr. 6 Dr. Sauer Otto, Friedrichstr. 69 Rheinau Dr. Schulze Herrn., Durlacher Straße 69 Sandhofen Dr. Beck Gottfried, Bartholomäusstraße 3 Dr. Hölscher, Ziegelgasse 2 Seckenheim Dr. Eggemann Richard, Hauptstraße 98 Dr. Spitzmüller Otto, Freiburger Straße 28 Dr. Schulz Max, Meßkircher Straße 20 Waldhof Dr. Peters Alb., Hubenstraße 2 Dr. Strotkötter Paul, Luzen- bergstraße 56 Frau Dr. Strotkötter, Luzen- bergstraße 54 Frl. Dr. Wieland Clara, Waldhofstraße 144 Wallstadt Dr. F a t h Georg, Römerstraße 90 Privatärzte Dr. Heck Fritz, Friedrich-Karl- Straße 14, Facharzt für innere Krankheiten Fachärzte Augenkrankheiten: Dr. Sievert Hermann, Städt. Krankenhaus Chirurgie: Dr. S e u b e r t Robert, E 7, 23 Dr. Z a c h e r 1 Ferd., Hedwigsklinik, A 2, 6 Frauenkrankheiten u. Geburtshilfe: Dr. L a e m m 1 e Kurt, Hedwigsklinik, A 2, 6 Dr. Schmitt Gustav, Tullastr. 14 Dr. Schwörer Bernhard, Aus- weich-Krankenh. Ladenburg Dr. Wittmann, Rheinau, Relaisstraße 140 / Haut- und Geschlechtskrankheiten: Dr. B o s 1 e t Hans, O 6, 9a Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten: Dr. Heck Kurt, Theresien- krankenhaus. Innere Krankheiten: Dr. Mohr, Schwarzwaldstraße 64 Dr. Keller August, Feudenheim, Liebfrauenstraße 12 Frau Dr. Traum Sophie, f V Schwarzwaldstraße 44 Kinderkrankheiten: Frl. Dr. Korn Hella, Kalmitstr. 8 Dr. Wecken-Hoefflep, Goethestraße 6 i Zahnärzte Dr. Amme, Mhm.-Waldhof, Dr. Bossert, Hildastraßo 2 Roggenstraße 17(am Luisenpark) Dr. Berberich, Mhm.-Lindenhof, Waldparkstraße Dentisten E h 1 i n g Franz, Mannheim, Schwarzwaldstraße 6 Freymüller Karl, Mannheim, Langerötterstraße 23 Kraft Rudolf, Feudenheim, Hauptstraße 27 Maier Julius, Feudenheim* Ziethenstraße 22 Schellenberger Curt, Feudenheim, Ziethenstraße 100 Böker, Käfertal, Baurnstraße Hebammen Altendorf Anna, Neckarau, Waldhornstraße 27 L ö f f d 1 Hedwig, Waldhof, Sohrauer Straße 9 R e i c h a r d Lea, Mannheim, Zellerstraße 58 Schuster Babette, Käfertal,\ Kurze Mannheimer Straße 1 Stechermaier Elis., Waldhof, Margaritenstraße 25 Vetter Maria, Lindenhof, Windeckstraße 29 Krankenzulagen Ernährungszulagen für Kranke können voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche zugeteilt werden. Die Kranken müssen sich aber zuvor bei einem Arzf'mel- den, damit ein Antrag gestellt werden kann. Das Gesundhe itsamt ist hierfür nicht zuständig. An alle Fahrzeughalter der Stadt Mannheim! elnschl. Vororte Mit Wirkung vom 25. April 1945 verlieren alle Genehmigungen für die eingesetzten Kraftfahrzeuge einschließlich Personenwagen und Krafträder ihre Gültigkeit. Alle Fahrzeughalter haben sich bis spätestens 3. Mai bei der\ Fahrbereitschaft Mannheim, K 7, Zimmer'208 b, 1 zu melden.‘ j\\ I Mütterberatungen des Stadtjugendamtes für Säuglinge, Kleinkinder und werdende Mütter. Alle Beratungen finden 14tägig statt Montag, 23. 4.: 1.30 Uhr Neckarstadt-West, Ochsenpferchbunker; 3 Uhr Neckarstadt-Ost, evg. Kindergarten Zellerstraße. M i 11 w o c h, 25. 4.: 1.30 Uhr Nek- karau, evg. Kindergarten, Luisenstraße; 3 Uhr Almen, Nordbunker am 48er-Platz(auch für die näher gelegenen Teile d. Schwetzingerstadt); 2 Uhr Sandhofen, Petersauer Straße 6(Dr. Greger) F r e i t a g, 27. 4.: 10.30 Uhr Friedrichsfeld, Praxis Dr.Schiele, Edinger Straße; 1.30 Uhr Rheinau, städt. Kinderheim, Relaisstraße. Dienstag, 1. 5.: 1.30 Uhr Luzen- berg, Sandhofer Straße 19; 3 Uhr Gartenstadt, Trommlerweg-Bunk. Mittwoch, 2. 5.: 3 Uhr Lindenhof, Kalmitstraße 8(Dr. Korn). Donnerstag, 3.-5.: 11 Uhr Innenstadt und die nähergelegenen Teile der Schwetzingerstadt Goethestr. 6(Dr.Wecken-Hoeffler) Freitag, 4. 5.: 10 Uhr Rheinau- Pfingstberg, kath. Gemeindehaus, Pfingstbergplatz; 1.30 Uhr Seckenheim, Praxis Dr. Spitzmüller, Freiburger Straße. Weitere Beratungen werden noch bekanntgegeben.- Die Beratungen sind unentgeltlich. Sprechstunden der Stadtverwaltung Die Dienststellen der städtischen Hauptverwaltung im Rathaus, K 7, sind z. Z. stark überlastet. Im Interesse einer raschen Erledigung der mündlich vorgebrachten Wünsche wird die Sprechzeit des Oberbürgermeisters und der übrigen Amtsstellen im Rathaus bis auf weiteres festgesetzt von Montag bis Samstag auf 9-12 Uhr. An den Nachmittagen ist keine Sprechzeit. Der Oberbürgermeister. An alle Handwerker Bis spätestens 10. Mai 1945 haben alle Handwerker Rechnungen für Arbeiten, die sie im Aufträge der Feststellungsbehörde oder der Abteilung für Sofortmaßnahmen ausgeführt haben, bei der Abteilung für Sofortmaßnahmen, Rathaus, K 7,' Zimmer 313, einzureichen. Nach dem 10. Mai 1945 werden keine Rechnungen mehr angenommen. Meldung von Hauseigentümern Die Eigentümer der von der Militärbehörde beschlagnahmten Anwesen: Rethelstr. 1, 2, 4, 6, 8, 15-17 u. 19-21 Paul-Martin-Ufer 9-15 und 23 Lucas-Cranach-Straße 16 Albrecht-Dürer-Straße 52, 91, 99, 101 und 122 Holbeinstraße 11, 26 und 28 1 Böcklinstraße 60, 62, 63 und 73 Menzelstraße 9 Casterfeldstraße 40, 42, 96 und 98 Ecke Kronprinzen- u. Liebigstraße Wilhelm-Wundt-Straße 7, 9, 13 u.15 Altriper Straße 3, 40 und 48 Hauptstraße 93 u. 153 Feudenheim Körnerstraße 58 u. 60 Feudenheim Augusta-Anlage 27 und 29 Zellstofffabrik A.G. Waldhof 'Suberit-Fabrik A.G. Rheinau Mollstraße 16 und 18 Karl-Ludwig-Straße 8, 36 und 38 Ecke Otto-Beck-Straße u. Augusta- Anlage(Komm. Landesbank.) werden ersucht, in den nächsten Tagen in der Zeit von 9-12 Uhr auf dem Rathaus, K 7, Zimmer 201, vorzusprechen. Verzeichnis der Polizeireviere- 1. Polizeirevier: 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. L 6, 1 Werderstraße 36 Werftstraße 4 Neckarau, Rathaus Rheinau, Relaisstraße Seckenheim, Rathaus Lindenhof, Altersheim Neckarstadt-West, Riedfeldstraße la Neckarstadt-Ost, Langerötterstraße 110 10. Polizeirevier: Luzenberg mit Waldhof, Sandhofer Str. 6 11.„ Sandhofen m. Schönau- Siedlung, Sandhofer Straße 266 Käfertal, Ladenburger Straße 1 Feudenheim mit Wallstadt, Hauptstraße 52. 12. 13. Wiedereröffnung der Wochenmärkte Neben den bisher schon geöffneten Lebensmittelgeschäften und Gemüsegroßhandlungen werden jetzt auch die Wochenmärkte wieder abgehalten werden, und zwar in der Zeit von 7-13 Uhr, auf dem Marktplatz in G 1 am Dienstag, Donnerstag und Samstag, auf dem Marktplatz an der Neckarschule am Montag, Mittwoch und Freitag. Alle Beamten, Angestellten und Arbeiterder Finanzämter haben sich unverzüglich bei ihrer Dienststelle zu melden. Dem, der den Dienst infolge eigenen Verschuldens nicht antritt, wird die Zeit von heute bis zur Meldung auf den ordentlichen Urlaub des Jahres 1945 angerechnet. Meldung für Mannheim in Viktoriastr. 1. Mannheim, 19. April 1945. Die Vorsteher der Finanzämter. Die Finanzämter Mannheim-Stadt und Mannheim-Neckarstadt üben ihre Tätigkeit weiter aus. Auskunft in Viktoriastraße 1. Die Vorsteher der Finanzämter. - i Allgemeine Ortskrankenkasse Mannheim Die Leistungsabteilung der Allg., Ortskrankenkasse Mannheim wird von der Lessingschule in das frühere Verwaltungsgebäude(Renzstraße 11-13) verlegt. Infolge dieser Verlegung kann der gesamte Dienstbetrieb d£r Kasse erst in einigen Tagen aufgenommen werden. Der Beginn des Dienst^ietriebs wird noch bekanntgegeben, auch durch Aushang am Verwaltungsgebäude. Mittelstands-Krankenkasse„Volkswohl“, Zahlstelle Mannheim, S 4, la. Sämtliche Mitglieder von Mannheim, Ludwigshafen und Vororten einschl. Viernheim und Lampertheim werden gebeten, unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer Beiträge an obige Adresse weiterzuzahlen und auch alle übrigen Angelegenheiten dort zu regeln. Druck:; Maniuheimer Großdruckerei, R 1, 4-6