MITTEILUNGSBLATT Für die Schriftleitung verantwortlich: Stadt Mannheim, Rathaus K 7 FÜR MANNHEIM Für den geschäftlichen Teilt W. Geppert u. A. Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude Nr. 3 Montag, 30. April 1945 Preis 10 Pfg. Veröffentlichungen der Militärregierung/ Stadtkreis Mannheim Verbot öffentlicher Versammlungen Es wird auf die Verordnung Nr. 1, Art. 37, aufmerksam gemacht, welche die Förderung und Unterstützung von öffentlichen Versammlungen oder die Teilnahme daran verbietet, soweit keine Genehmigung dafür erteilt wurde. Oeffentliche Zusammenkünfte zu religiösen Zwecken sind erlaubt. Es darf keine Versammlung zu politischen, beruflichen, technischen, erzieherischen, geschäftlichen, industriellen oder sonstigen Zwecken stattfinden, außer wenn dafür von der Militärregierung auf Antrag eine besondere Erlaubnis erteilt wurde. Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich entsprechend zu verhalten. Neugestaltung der Ernährungswirtsdiaft im Landeskommissarbezirk Mannheim Bis auf weiteres wird der Landeskommissarbezirk Mannheim eine selbständige geschlossene Einheit für die ganze Nahrungsmittelerzeugung,, die Lebensmittelrationierung”nd andere Kontrollen sein. Direktor Kurt Schmidt, früher Direktor des Ernährungsamtes Abt. B in Mannheim, ist zum Direktor der beiden Abteilungen A und B für den ganzen Landeskommissarbezirk Mannheim ernannt worden; alle Anordnungen, die von ihm unterzeichnet sind, müssen als durch die Militärregierung für gut befunden und beachtet gelten. Der Kleingarten v Das kleine Stückchen Land, irgendwo am Rande der Stadt, ist für viele nach allen schweren Verlusten noch der einzige Besitz geblieben, ein Stücklein Heimat, an dem sie mit ganzer Liebe Rängen. Manche von ihnen mußten allerdings eines Tages auch mit wehem Herzen vor den Trümmern ihres Fleißes stehen, vor zerfetzten Bäumen und zerstörten Beeten; aber ihr unermüdlicher Fleiß hat neu geordnet und gepflanzt, was zerstört war. Im Frühjahr dann, wenn die ersten Blüten hervorbrechen und den Garten in ein kleine^ Paradies verwandeln, wächst dem Kleingärtner wieder neu die Freude an der Scholle, am eigenen kleinen Besitz. Zwei Dinge sind es, die den Kleingärtner in diesem Frühjahr bewegen, dem Anbau des Gartens seine besondere Sorgfalt zuzuwenden: der Wunsch, das, was ihm geblieben ist, zu hegen und zu mehren und die Notwendigkeit, möglichst* viel Nahrung aus dem Garten herauszuholen. Dazu kommt noch, daß der Gartenbesitzer verhältnismäßig spät erst mit dem Anbau des Gartens beginnen konnte und daß ihm jetzt am Abend nach des Tages Arbeit nur wenig Zeit für die Pflege des Gartens bleibt Trotzdem ist es eine Freude zu sehen, wie schmuck es überall schon in den Gärten ist. In den wohlgepflegten Beeten sieht man kräftig und‘wohlgenährt schon das Grün der Radieschen, Rettiche und des Kopfsalats heranwachsen. Gerade ausgerichtet ziehen sich durch die Beete die Reihen der eingesäten Gemüse, die Beerensträucher zeigen nach wohlverstandener Blüte kräftige Fruchtansätze und auch die Obstbäume versprechen eine gute Ernte. Es war für den Kleingärtner ein glücklicher Umstand, daß die Mehrzahl der Samenhandlungen den Betrieb gleich wieder eröffnen konnte und sich für das Frühjahr, soweit möglich, ausreichend mit Saatgut eingedeckt hatte. An dem schwunghaften Geschäft, das sofort einsetzte, konnte man wieder einmal sehen, daß der Mannheimer„ajif Draht ist“, wenn es gilt, das Lebensnotwendige zu beschaffen, und daß er weder die Mühe des Anstehens noch die langen Anmarschwege zum Garten scheut, um alles gut in Schuß zu bringen. Die Gärtnereien haben- wie immer in den letzten Jahren- rechtzeitig wachskräftige Frühgemüsepflanzen für die Kleingärtner herangezogen. Wo männliche Hilfe fehlt oder der Besitzer aus verkehrstechnischen Gründen noch nicht zurückkehren konnte, tritt, wie selbstverständlich, die freundnachbarliche Hilfe auf, damit nicht zu viel Zeit verloren geht. Die Kleingärtner sind untereinander immer gut Freund gewesen und die Not hat sich auch hier als Förderin der Gemeinschaft erwiesen. Zwischen den wohlbestellten Gemüsebeeten erblüht zur Freude des Kleingärtners, wie immer, die Pracht der Frühlingsblumen, seinen kleinen Garten zu schmücken und vor allem ein wenig Freude hinein- zutragen in sein Leben zwischen Trümmern und zerborstenen Wänden, in sein Leben, das so unendlich mühselig ist und ihn darum doppelt dankbar macht für die Freuden, die ihm die Natur in diesem Jahr in so reicher Fülle schenkt.. S. Das Büro des Landesernährungsamtes befindet sich in Mannheim, Rathaus, K 7. Meldung der Arbeitsfähigen Die Abteilung für Arbeitswesen der Militärregierung und das Städt. Arbeitsamt geben bekannt, daß dieses Amt den Dienstbetrieb wie früher wieder aufgenommen hat. Die Bevölkerung von Mannheim wird davon in Kenntnis gesetzt, daß alle Arbeitsfähigen, welche gegenwärtig unbeschäftigt sind, sich bei den Polizeirevieren ihrer entsprechenden Stadtteile melden müssen und zwar während der unten angegebenen Tage und Stunden; Mittwoch, 2. Mai, von 9—12 Uhr: Polizeirevier 2 und 3 Oststadt Donnerstag, 3. Mai, von 9—12 Uhr: Polizeirevier 10 und 11 Jungbusch Freitag, 4. Mai, von 9—12 Uhr: Polizeirevier Waldhof- Sandhofen Freitag, 4. Mai, von 9—12 Uhr: Polizeirevier 12 Käfertäl Samstag, 5. Mai, von 9—12 Uhr: Polizeirevier 13 Feudenheim, Wallstadt Montag, 7. Mai, von 9—12 Uhr: Polizeirevier 4 und 5 Neckarau, Rheinau Mittwoch, 9. Mai, von 9—12 Uhr: Polizeirevier 1 und 7 Innenstadt, Lindenhof Donnerstag, 10. Mai, von 9—12 Uhr: Polizeirevier 6 Seckenheim. Freitag, 11. Mai, von 9—12 Uhr: Polizeirevier 8 und 9 Neckarsladt. Der 1. Hai kein Feiertag Da der gegenwärtige Zustand unserer Stadt alle für den Wiederaufbau erforderlichen Kräfte dringend benötigt, hat die Militärregierung bestimmt, daß in diesem Jahre der 1. Mai kein Feiertag sein kann. Umzüge und Versammlungen sind nicht zugelassen. Lebensmittelmarken Für die Woche vom 30. April bis 6. Mai 1945 werden folgende Lebensmittelmarken aufgerufen: Brot:. auf Abschnitte 138, 139, 140 je 500 g Fleisch: auf Abschnitte 162, 167, 168 je 50 g Fette: auf Abschnitt 158= 62,5 g Butter oder Margarine oder 50 g Oel oder 50 g Schweineschmalz Sonderzuteilung Erbsen: auf Abschnitt 164= 250 g Kartoffeln: auf Abschnitte 74/11, 74/III und 74/IV der Kartoffelkarte für Erwachsene und 74/III—IV der Kartoffelkarten, Klst je 5 Pfund. Die für die Woche vom 23.—29. April 1945 aufgerufenen Abschnitte gelten bis 5. Mai 1945 weiter. Mannheim, den 26. April 1945. Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt. Ausgabe dar Lebensmittelkarten für die Zeit vom 7. Mai bis 3. Juni 1945 Die Lebensmittelkarten für den Zuteilungsraum 75(mit dem Aufdruck 74, gültig vom 9. bis 29. 4. 1945) vom 7. Mai bis 3. Juni 1945, werden ausgegeben in den bisherigen Kartenstellen für die Haushalte mit den Anfangsbuchstaben: A, B, C, D, E, F, G am Mittwoch, den 2. Mai 1945 H, J, K, L, M, N, O, P am Donnerstag, den 3. Mai 1945 Q, R, S, Sch, T, V, V, W, X, V, Z am Freitag, den 4. Mai ,1945. Sämtliche Ausgabestellen sind von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr durchgehend geöffnet.\ Kinder unter 14 Jahren sind zur Abholung von Lebensmittelkarten nicht zugelassen. Die Karten sind nach Empfang sofort auf Zahl und Richtigkeit nachzuprüfen. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. V An außerhalb Mannheims wohnende Personen werdet» keine Lebensmittelkarten ausgehändigt Vom Militärgerlchtshof für schuldig erklärt Herbert Grimm aus Mannheim wurde vom Militärgerichtshof für schuldig erklärt wegen Tragens von Waffen und Besitz einer automatischen Pistole. Er wurde zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte wurde in einer früheren Verhandlung vom Militärgerichtshof wegen Plünderns für schuldig erklärt. Er kam mit einer geladenen automatischen Pistole, die er am Körper versteckt hatte, zum Verhör vor Gericht. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten wegen Waffentragens, da der Besitz von Schußwaffen oder Waffen jeder Art ein äußerst ernstes Vergehen ist und schwerstens bestraft wird. Früherer Polizeibeamter vom Militärgericht verurteilt Karl Frank, früherer Polizei-Sergeant in Feudenheim, wurde wegen falscher Angaben auf einem Militärregierungs-Fragebogen für schuldig erklärt und vom Militärgerichtshof zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der frühere Polizei-Sergeant leugnete auf seinem Fagebogen, daß er jemals Mitglied der SA war noch in der Wehrmacht gedient habe. Beide Angaben waren falsch. Der Gerichtshof erklärte in seinem Urteilsspruch, daß falsche Angaben auf einem Militärregierungs-Frage-^ bogen oder vor einem Militärregierungs-Offizier ein sehr ernstes Vergehen seien und schwer bestraft werden. Wer Mannheim kurzfristig verlassen hatte, ohne sich bei der•Kartenstelle und bei der Polizei abzumelden, muß seine Lebensmittelkarten ohne Rücksicht auf die nunmehrige Wohnung bei der früher zuständigen Kartenstelle abholen und den Nachweis seiner jetzigen Wohnung erbringen. Wer früher Mannheim verlasse» hatte und jetzt wieder hierher zurückkehrte, kann bei der für seine Wohnung zuständigen Kartenstelle Lebensmittelkarten nur erhalten gegen Vorlage der polizeilichen Anmeldung und der Abmeldebescheinigung des Lebensmittelamts seines letzten Wohnorts. Unberechtigter Bezug von Lebensmittelkarten, insbesondere durch nach auswärts verzogene oder auswärts wohnende Personen, wird bestraft. Ausländer erhalten Karten nur in der Kurfürst-Friedrich-Schule, C 6. Mannheim, den 26. 4. 1945. Städtisches Ernährungsamt Mannheim. Milchablieferung Für die. Milcherzeuger besteht nach wie vor die Verpflichtung zur Milchablieferung an die zuständige Milchsammelstelle. Verboten ist demzufolge der unmittelbare Verkauf von Milch an Private. Wir machen darauf aufmerksam, daß Uebertretungen dieser Anordnung nicht nur die Versorgung der Säuglinge und Kleinstkinder sowie der Kranken gefährden, sondern daß sich Milcherzeuger und Verbraucher, die diese Anordnung übertreten, strafbar machen. Städtisches Ernährungsamt. An die Steuerzahler Fällige Steuern und Abgaben sind bei Vermeidung von Säumniszuschlägen und Beitreibung an den festgesetzten Verfalltagen pünktlich zu entrichten. Einzahlungen können vorgenommen werden: 1. Durch Ueberweisung oder Bareinzahlung an den Schaltern der Reichsbank in Mannheim oder Heidelberg auf Kto. Nr. 52/112 Rb. Mannheim Finanzkasse Mhm.-Stadt 523/116 Rb. Heidelberg auf Kto. Nr. 52/111 Rb. Mannheim Finanzkasse Mhm.-Neckarstadt 523/117 Rb. Heidelberg unter Angabe von Steuernummer und Steuerart. 2. durch Ueberweisung oder Bareinzahlung an den Schaltern der Deutschen Bank in Mannheim oder Heidelberg auf Kto. Nr. 10701 Finanzamt Finanzkasse Mhm.-Stadt auf Kto. Nr. 10750„„ Mhm.-Neckarstadt unter Angabe von Steuernummer und Steuerart. 1. durch Bareinzahlung bei den Zahlstellen der beiden Finanzämter im Dienstgebäude des Finanzamts Mannheim-Neckarstadt in Mannheim, D 3,15, werktäglich von 8.30 bis 12.00 Uhr unter Vorlage der Steuerbescheide oder sonstiger Zahlungsaufforderungen. 4. an den Schaltern-der beiden Finanzkassen in Heidelberg, Leopoldstraße 22. Die Finanzämter Mannheim-Stadt und-Neckarstadt Wegwe'ser durch d.e»lacau KmustclSen Arbeitsamt M 3 Bergungsstelle Bauprüfungsamt Emährungs- und Wirtschaft lt.. Fahrbereitschaft Feststellungsbehörde Fürsorgeamt Gemeindegericht und Preisgericht.. Gemeinnützige Baugesellschaft... Gesundheitsamt Gesundheitsbehörde Gewerbepolizei Hochbauamt: Abt. Wohnraumlenkung. Abt. Sofortmaßnahmen. Jugendamt Landwirtschaftliche Abteilung.... Oberbürgermeister Quartieramt... Sparkasse Stadtgärtnerei Stadtkasse T... Stadtschulamt Stadtsyndikus Stadtwerke Standesamt.. Steueramt Tiefbauamt Untersuchungsamt Versicherungsstelle Volksbücherei Wohlfahrtsreferat Wohnungsamt Zeughaus Rathaus, K 7, Zi. 102 Rathaus, K 7, Zi. 411—L- Rathaus, K 7, Zi. 208b Parkhotel Kurfürst-Friedr.-Schule, C J 1,12 Max-Josef-Straße 1 Rathaus, K7, Zi. 210/211 Stadt. Krankenhaus, Abt. G 3 Rathaus, K 7, Zi. 208c Rathaus, K 7, Zi. 202 Rathaus, K 7, Zi. 313 Kurfürst-Friedr.-Schule, C 6 Rathaus, K 7, Zi. 10t Rathaus, K 7, Zi. 217 Rathaus, K 7, Zi. 101 Al J 1,12 Rathaus, K 7, Zi. 113 Vohlgelegenschule(Ein"-, g Kronprinzenstraße) Rathaus, K 7, Zi. 201 K 5 Kunsthalle Rathaus, K 7, Zi. 208a Rathaus, K 7, Zi. 328/331 Kurfürst-Friedr.-Schule, C 6 M 3(Arbeitsamt) Hallenbad, U 2 Rathaus, K 7, Zi. 316 N 7,18(Siemenshau c' Beschlagnahmung vo*i V/9h*—n~en Außer den Besatzungsbehörden hat in Mannheim und Vororten nur das Wohnungsamt das Recht, Wohnungen zu beschlagnahmen. Wer ohne vorherige Genehmigung durch das Wohnungsamt in eine Wohnung einzieht oder bereits eingezogen ist, hat der Aufforderung des Wohnungsamts, die Wohnung sofort wieder zu räumen, nachzukommen. Im Weigerungsfälle wird die widerrecht'ich bezogene Wohnung polizeilich auf Kosten des Schuldigen geräumt. Sprechstunden beim Wohnungsamt, N7,18: Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr. Der Oberbürgermeister. Maldung von Hauseigentümern Die Eigentümer der nachstehend aufgeführten Anwesen werden ersucht, in den nächsten Tagen in der Zeit von 9-12 und von 14-17 Uhr auf dem Rathaus, K 7, Zimmer 201, vorzusprechen. Schüt.te-Lanz Holzwerke AG., Mannheim-Rheinau Stahlwerke Thyssen-Rheinstahl, Mannheim-Rheinau Gemeinnützige Baügesellschaft, Hochuferstr. 52 Sägewerk Elz, Rüdesheimer Straße Autofabrik Daimler-Benz, Neckarauer Straße 16 Autofabrik Daimler-Benz, Neckarauer Straße 20'* Voltastraße 14, 16, 18 und 20 Platz des 30. Januar 9 Traitteyrstraße 38-40 Maximilianstraße 9 S 6, 23 Augusts-Anlage 28 und 30 Lucas-Crenach-Straße 18 Kattowitzer Zeile 581 bis einschließlich 588 Dürer-Straße 115. 122 und 120 Paul-Marttn-Ufer 22, 33, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 49, 50 und 51 Schwind-Straße 5 und 9 Am oberen Luisenpark 25 Carl-Benz-Straße 122, 124 und 126. Alle Lehrkräfte der Stadt Mannheim haben sich unverzüglich beim Stadtschulamt zur Entgegennahme weiterer Weisung persönlich zu melden. Die Dienst- rfiume des Stadtsohulamts befinden sich in der Wohlgelegenschule(Eingang Kronprinzenstraße). Sprechzeit: 10 bis 12 Uhr. An die Handwerker Zum Wiederaufbau der Mannheimer Wirtschaft wird die Mitarbeit des Handwerks dringend benötigt. An alle Handwerksmeister und deren Gefolgschaft geht deshalb der Ruf, sich umgehend in Mannheim wieder einzufinden. Auskunft über die Neuanmeldung der Betriebe erteilt die Kreishandwerkerschaft Mannheim(Geschäftsstelle in Mannheim, R 2- Schule). Vordringlich ist der Einsatz des Bauhandwerks und des Schuhmacherhandwerks. Gefolgschaftsmitglieder, deren Betriebe noch nicht wieder eröffneten, haben sich auf dem Arbeitsamt Mannheim, M 3a, zu melden. Kreishandwerkerschaft Mannheim. Arbeiter und Angestellte Das Arbeitsamt hat seine Tätigkeit wieder aufgenommen. Soweit die Arbeiter und Angestellten ihre Beschäftigung in den Betrieben, Handwerk und Handel noch nicht wieder aufgenommen haben, haben sie sich beim Arbeitsamt unter Vorlage ihrer Papiere zu melden. /Jäheres siehe Bekanntmachung an den Polizeirevieren. Das Arbeitsamt. Oefffnungszeiten der Geschäfte Wie bereits bekanntgegeben, sind die Oeflnungszeiten der Lebensmittelgeschäfte werktäglich von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr. Lebensmittelgeschäfte, die dieser Anordnung nicht Folge leisten, setzen sich der Gefahr der Schließung aus. Auch an Mittwochnachmittagen sind die Geschäfte offen zu halten. Der Oberbürgermeister. Wiedereröffnung der Banken Folgende Banken sind wieder geöffnet: Reichsbankhauptstelle, M 7 Badische Bank, O 4, 4 Bayr. Hypotheken- und Wechselbank, Zweigstelle Schlachthof Mannheim(im Schlachthof) Bensel& Co., O 7,17 Commerzbank AG., P 3,1/2 Deutsche Bank, B 4, 2(Rückseite) Dresdner Bank, P 2,10/13 Rheinische Hypothekenbank, A 2,1 Volksbank Mannheim, C 4, 9b Volksbank Mannheim-Feudenheim, Hauptstraße 107 Volksbank Mannheim-Käfertal eGmbH., Obere Riedstraße 9 Es wird daran erinnert, daß nach dem Gesetz Nr. 53 der Militärregierung Auslandsnoten, Auslandsschecks u. dgl., ausländische Wertpapiere, Goldmünzen, außer Kurs gesetzte Silbermünzen sowie Edelmetallbarren bei der Reichsbank gegen Empfangsbestätigung abzulie'em sind. Die Ablieferung kann auch bei den übrigen Banken erfolgen. Alle sonstigen Devisenwerte sind der Reichsbank anzumelden. Vordrucke sind bei der Reichsbankhauptstelle und den Banken erhältlich. G asundheltsamt Mannheim Kasstmä zie Ihre Tätigkeit haben wieder aufgenommen: Allgemeinpraxis: Dr. B a r t z Oskar, Langstr. 39 a Dr. E i c h b o r n Julius, Zeppelinstraße 44 Frl. Dr. Feldbausch Ida, Luisenring 28(Rettungsstelle) Dr. Gottwald Hans Joachim, Trübnerstraße 52 Dr: G u n d e 1 Willi, Luisenring 23 Frau Dr. G u n z e r t Edith, Q 1, 3, Paul-Martin-Ufer 19 Dr.Halver Hubert. U 6, 18 Dr. Keller Gustav, Pozzistr. 1 Dr. R u o f f Reinh., Fratrelstr. 5 Dr. Striegel Hermann, Langstraße 39 Dr. Vogler Max, Charlottenstraße 19 Dr. Weigert Kurt. Sophienstraße, Ecke Mollstraße Dr. Weber Gerh., Moselstr. 10 Frl. Dr. Wieland Clara, Waldhofstraße 144 Feudenheim Dr. S c h a d Rieh., Hauptstr. 56a Dr. Hafner Hch., Nadlerstr. 21 Friedrichsfeld Dr. Schiele Jos., Eding. Str. 13 Gartenstadt Frau Dr. E i s i n g e r Grete! Grüner Haag 2 Käfertal Dr. Bläser Theodor, Mannheimer Straße 67 Frl. Dr. Urban Erne Nelkenstraße 5 Neckarau Dr. G r e s s Hans, Rheingoldstraße 6 Dr. L e r c h Josef, Luisenstr. 55 Dr. Sauer Otto, Friedrichstr. 69 Rheinau Dr. Schulze Herrn., Durlacher Straße 69 Sandhofen Dr. Beck Gottfried, Bartholomäusstraße 3 Dr. Hölscher, Ziegelgasse 2 Seckenheim Dr. Eggemann Rieh., Hauptstraße 98 Dr. Spitzmüller Otto, Freiburger Straße 28 Dr. Schulz Max, Meßkircher Straße 20 Waldhof Dr. Peters Alb.,»Hubenstr. 2 Dr. Strotkötter Paul, Luzen- bergstraße 56 Frau Dr. Strotkötter, LuzCnbergstraße 54 Wallstadt Dr. F a t h Georg, Römerstr. 90 Priv*'S'z’« Fachärzte für innere Krankheiten: Dr. Heck Fritz, Friedr.-Karl- Dr. Jelito, Mannheim, Lach Straße 14 nerstraße 14 Fac*iärz*e Augenkrankheiten: Dr. Sievert, Hermann, Städt. Krankenhaus Chirurgie: Dr. Seubert. Robert, E 7, 23 Dr. Z a c h e r 1 Ferd., Hedwigsklinik, A 2, 6 Frauenkrankheiten und Geburtshilfe Dr. Laemmle Kurt, Hedwigsklinik, A 2, 6 Dr. Schmitt Gust., Tullastr. 14 Dr. Schwörer Bernhard, Ausweich-Krankenh. Ladenburg Dr. Wittmann, Rheinau, Relaisstraße 140 Haut- u. Geschlechtskrankheiten: Dr. B o s 1 e t Hans, O 6, 9a Dr. Leidner Joh., Feudenheim, Neckarstraße 77 Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten: Dr. Heck Kurt, Theresien- krankenhaus Innere Krankheiten: Dr. Mohr, Schwarzwaldstr. 64 Dr. Keller Aug., Feudenheim, Liebfrauenstraße 12 Frau Dr. Traum Sophie, Schwarzwaldstraße 44 Dr. Schwarz Theo, Otto-Beck- Straße 38 Kinderkrankheiten: Frl. Dr. Korn Hella, Kalmit- straße 8 Dr. Wecken-Hoeffler. Goethestraße 6 Zahnärzte Dr. Amme, Mhm.-Waldhof, Roggenstraße 17 Dr. Berberich, Mannheim- Lindenhof, Waldparkstraße Dr. B o s s e r t. Hildastraße 2 (am Luisenpark) Dr. Dumm Heinr., Friedrichsfeld, Main-Neckar-Bahnstr. 45 E y Adolf, Mannheim-Rheinau, Durlacher Straß6 50 K r a m p s J., Mhm.-Sandhofen, Sandhofenstraße 323 Dentisten E h 1 i n g Franz, Mannheim, Schwarzwaldstraße 6 Freymüller Karl, Mannheim Langerötterstraße 23 Kraft Rudolf, Feudenheim, Hauptstraße 27 Kaufmann Fritz, Kirchenstraße 2a Klähr-Bürkle Liesel, Pestalozzistraße 8 Klein Immanuel, Mannheim- Waldhof, Luzenbergstraße 17 Löb Johann, Mittelstraße 12 Maier Julius, Feudenheim, Ziethenstraße 22 Rast Otto, Feudenheim, Blücherstraße 40 Schellenberger Curt, Feudenheim, Ziethenstraße 100 Böker, Käfertal, Baumstraße Weis Karl, Waldhof,Freyaplatz8 Wiedemann Ernst, Meeräckerplatz 4 Hebammen Altendorf Anna, Neckarau, Waldhornstraße 27 B ä c h 1 e Klara, Goethe-Bunker, Zelle 76 F e n z e 1 Maria, Sandhofen, Dorfstraße 2 Geiselmann Betty, Waldhof, Am Herrschaftswaid 115 Hauser Käthe, Mhm.-Rheinau, Siedlung, In den Wiesen 14 Löffel Hedwig, Waldhof, Sohrauer Straße 9 Raichard Lea, Mannheim, Zellerstraße 58 Schuster Babette, Käfertal, Kurze Mannheimer Straße 1 Stechermaier Elis., Waldhof, Margaritenstraße 25 Sommer Wilhelmine, Mhm.- Rheinau, Relaisstraße 149 Vetter Maria, Lindenhof, Windeckstraße 29 Krankentransporte Für Kiankentransporte mit Kraftwagen stehen zur Verfügung K u b a c h Wilhelm, Mannheim, Fischer Emil, Mannheim Draisstraße 19, bei Schmitt J 4a, 2a Krankenzulagen Soweit Anträge für Krankenzulagen dem Gesundheitsamt persönlich überbracht werden, sind diese in den Briefkasten des Rathauses ln K 7, an 1 der linken Seitenwand des Hauptportals, einzuwerfen. Die Amtsräume dürfen hierzu nicht betreten werden. Mütterberatungen des Gesundheitsamtes Weitere Sprechstunden: Käfertal. Evg. Gemeindehaus, Unionstraße: Freitag 12.30—14.00 Uhr 14tägig. 1. Beratung: 4. Mai. Schönau-Siedlung. Schönau-Bunker: Donnerstag 13.30—15.00 Uhr 14tägig. 1. Beratung: 3. Mai. Aenderungen: Die Beratung Neckarstadt-West findet vom 7. Mai an nicht mehr im Bunker, sondern in der Kreisstelle, Mittelstraße 42, statt. Tierärzte Dr. Ohl, stellv. Reg.-Vet.-Rat, Dr. Schenck, Stadt-Vet.-Rat, Otto-Beck-Straße 8 Schlachthof Dr. Ruckeishausen, prakt. Tierarzt, Sandhofen, Petersauer Straße 76 '-\ Apotheken Apotheke im Kunsthallenbunker Engel-Apotheke, Mittelstraße 1 Fortuna-Apotheke, Kronprinzenstraße 39 Friedrichs-Apotheke, Goetheplatz Löwen- Apotheke, E 3, 1 Luisen-Apotheke, Luisenring 23 Pelikan-Apotheke, Q 1, 3 Sonnen-Apothcke, Langerötterstraße 60 Flora-Apotheke, Feudenheim, Hauptstraße Schiller- Anotheke. Friedrichsfeld, Vogesenstraße 4 FCeva-Apotheke, Gartenstadt, Freyaplatz 1 Blumen-Apotheke, Käfertal, Lindenstraße 22 Marien-Apotheke, Neckarau, Friedrichstraße 22 Storchen-Apotheke, Neckarau Schulstraße 17 Rheinau-Apotheke, Rheinau, Dänischer Tisch 29 Sandhofen-Apotheke, Sandhofen, Sandhofer Straße 319 Seckenheim-Apotheke, Seckenheim, Kehler Straße 4 Waldhof-Apotheke, Waldhof, Oppauer Straße 6 A lgemeine Ortskrankenkasse Mannheim Ab Donnerstag, 3. Mal 1945, wird der gesamte Dienstbetrieb der Allg. Ortskrankenkasse im Verwaltungsgebäude, Renz- straße 11, wieder aufgenommen.(Verkehrszeit 9-12 Uhr.) Die Spzialversicherungsgesetze und die hierzu ergangenen Vorschriften gelten weiter, soweit Anordnungen der Militärregierung nicht entgegenstehen. Gesamtsozialversicherungsbeiträge(Beiträge zur Krankenversicherung, zum Reichsstock und zur Rentenversicherung) und freiwillige Beiträge sind wie vor der Besetzung zu eptrichten. Die Zahlungspflichtigen müssen die fälligen Beiträge unverzüglich einzahlen, damit die Kasse selbst ihre Verpflichtungen gegenüber den kranken Versicherten, den Aerzten, Zahnärzten, Dentisten, Krankenhäusern usw. erfüllen kann. Das Versichcrungs Verhältnis der Beschäftigten(ausgenommen freiwillige Mitglieder) ist em 25. März 1945(Tag dek angeordneten Räumung) beendet; Abmeldungen entfallen dieserhalb. Sofern aber Lohn, Gehalt oder Sachbezüge über den 25. März 1945 hinaus zu zahlen’ waren oder die Beschäftigung arv- schließend fortgesetzt wurde, besteht das Versicherungs- Verhältnis weiter. Die Arbeitgeber müssen aber diese Beschäftigten umgehend der Kasse schriftlich melden und dabei Vor- und Zunamen der Beschäftigten sowie deren Geburtsdatum angeben. Tm übrigen gelten die Meidevorschriften weiter. Deshalb muß z. B. ein bis zur Räumung Beschäftigter, der am 16. April seine frühere Beschäftigung wieder aufgenommen und keinen Anspruch auf Lohn u. dgl. vom 26. März bis 15. April hat, erneut ab 16. April zur Kasse ancemeldet werden. Ein Beschäftigter, der über den 25. März hinaus Entgelt(Lohn usw.) zu beanspruchen hatte oder weiterbeschäftigt wurde, ist abz.umelden, wenn er später austritt. Versicherte, die Leistungen der Kasse beanspruchen wollen, müssen möglichst eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers über die Dauer der Beschäftigung vorlegen. Versicherte, deren VersicherungSverhäitnis beendet ist, werden auf die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung hingewiesen. Medizinalkasse Mannheim, Krankenversicherung a. G., Luisenring 20(fiüher U 1, 18). Die Kasse hat seit dem 17. April 1945 ihre Tätigkeit wieder aufgenommen. Kassenstunden von 9-12 Uhr. Arztscheine sind nun wieder bei der Kasse anzufordern. Die zwischenzeitlich von den Mitgliedern verauslagten Behandlungsgebühren, Arzneikosten usw. werden gegen Vorlage der Belege von der Kasse zurückerstattet. Neuanmeldungen werden entgegengenommen. Vereinigte Innungskrankenkasse Mannheim. Ab Donnerstag. 3. Mai 1945, wird der Diänstbetrieb, wie früher, im Hause der Allg. Ortskrankenkasse Mannheim wieder aufgenommen. Verkehrszeit vorläufig von 9-12 Uhr. Volkswohl-Krankenkasse, Zahlstelle Mannheim, S 4, la, 2 Tr. Für alle Mitglieder Mannheim-Ludwigshafens mit Vororten, einschl. Viernheim und Lampertheim, Geschäftsstunden nur von 9-12 Uhr. Bitte Mitglieds-Nummer nicht vergessen. Druck; Mannheimer Großdruckerei, R 1, 4-6