MITTEILUNGSBLATT För die Schriftleitung verantwortlich: Stadt Mannheim, Rathaus K 7 FÜR MANNHEIM Für den geschäf11ichen Teiti W. Geppert u. A. Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude Nr. 6 Samstag, 19. Nai 1945 Preis 10 Pfg. Militärregierung Deutschland Friede Gesetz Nr. 51 Währung Artikel I Alliierte Militärmark 1. Alliierte Marknoten gelten im besetzten Gebiet Deutschlands als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Markschulden jeder Art. 2. Alliierte Militärmarknoten werden in jeder Beziehung jedem anderen auf Mark lautenden gesetzlichen Zahlungsmittel desselben Nennwertes gleichgestellt. 3. Niemand darf die alliierte Militärmark und irgendein anderes auf Mark lautendes gesetzliches Zahlungsmittel gleichen Nennwerts unterschiedlich behandeln. Artikel II Verbotene Rechtsgeschäfte 4. Niemand kann eine Vereinbarung eingehen oder einRechts- geschäft abschließen oder den Abschluß einer derartigen Vereinbarung oder eines derartigen Rechtageschäftes anbieten, falls darin Zahlung oder Lieferung einer anderen als der Markwährung vorgesehen ist, es sei denn, daß die Militärregierunng ihre Zustimmung erteilt hat. Artikel III 5. Jeder Verstoß gegen dieses Gesetz wird im Falle der Schuldigsprechung des Betreffenden durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen Strafe, jedoch nicht der Todesstrafe, geahndet. Artikel IV 6. Dieses Gesetz tritt am Tage der ersten Verkündigung in Kraft. Im Auftrag der Militärregierung. Nazis vom öffentlichen Dienst entfernt Die Militärregierung ist entschlossen, den Nazismus, Faschismus, deutschen Militarismus, die Naziführer und ihre Mitarbeiter auszutilgen und hat in Mannheim schon damit begonnen. Durch diese Maßnahmen sind bis jetzt 490 Personen aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden und noch viele Entlassungen werden folgen. In jeder Abteilung der Stadtverwaltung wurden Entlassungen durchgeführt und eine Anzahl früherer städtischer Beamter ist verhaftet worden. Neunzig aktive Nazis, von denen manche ein wichtiges Amt in der Partei bekleideten, wurden in Haft genommen und aus politischen Gründen interniert. Jeder muß arbeiten Jedermann der Arbeit sucht, wird beim Arbeitsamt eingetragen. Es gibt sehr viel Arbeit, und es wird nicht gestattet, daß irgend einer unbeschäftigt bleibt der arbeitsfähig ist. Darum werden nur denjenigen Lebensmittelmarken gegeben, die beim Arbeitsamt eingetragen sind. Nur diejenigen, die nicht in der Lage sind zu arbeiten(Grund: hohes Alter oder physisch Unfähige) werden freigestellt. Die militärische Regierung beabsichtigt, den Nicht-N.zis bei der Verteilung der Arbeit den Vorzug zu geben. Das Arbeitsamt wird sich von diesem Prinzip leiten lassen. Pfingsten Pfingsten ist das erste Fest das wir feiern, nachdem die Waffen schweigen. Es ist ein Fest der Innerlichkeit, und das ist gut so, denn was wir nötig haben, ist Stille und Besinnung. An Pfingsten gedenkt die christliche Kirche an die Ausgießung des heiligen Geistes als Pfand und Erbe dessen, der gesagt hat: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Jetzt im Frühjahr, da in der Natur draußen alles grünt und blüht, klingen diese Worte: Auferstehung und Leben tiefer als je in unserem Herzen auf, sind wir doch lange Zeit hindurch immeT wieder durch die dunklen Täler des Schreckens und der Angst vor dem Tode gegangen. Da wir nun erlöst sind von diesen Schrecken, kommt es uns vor, als sei uns das Leben neu gegeben. Aber es ist ein hartes Leben, dem wir- wiedergegeben sind, ein Leben voll Mühseligkeiten. Da erinnern wir uns in einer Stunde der Besinnung gerne daran, daß derjenige, der die Mühseligen und Beladenen zu sich ruft, auch das Wort gesprochen hat, daß er den Seinen den heiligen Geist als Tröster senden will. Wir fragen uns, ob uns aus einer solchen Verheißung auch heute noch ein Trost quellen kann in unser leidvolles Leben hinein. Wir haben erfahren, daß das, was wir ewig nannten, der Vergänglichkeit alles Irdischen unterworfen war und daher allzu schnell zerbrach. Da wendet sich das Herz wieder suchend den Quellen zu, die unvergänglich rauschen und uns tieferen Trost und stärkeren Halt versprechen. Der Geist der Pfingsten ist vor allem ein Geist der Liebe, jener Liebe, die wir CI aritas nennen, weil sie nichts anderes will als liebend helfen. Wieviel Trost strömt uns zu aus allen Erlebnissen tätiger Nächstenliebe, die uns die Notzeit gebracht hatte, als einer dem andern half wie ein Bruder. Wir wollen diesen Geist der Nächstenliebe wieder neu in uns wachrufen, daß wir uns als rechte Helfer in allen kleinen und großen Mühseligkeiten des Lebens zur Seite stehen, damit wieder Trost in unsere Augen, und Mut in unsere Herzen kommt. Der Geist der Pfingsten ist auch ein Geist der Freude. Wo Trost im Herzen ist, muß auch die Freude wieder kommen. Wie dankbar ist der Mensch geworden für alles, was ihm geblieben ist, dankbar für die lachenden, grünen Fluren, für das Lied der Nachtigall an den stillen Abenden, froh und dankbar für die mühsam wieder zusammengezimmerte Wohnung, für das Bett, in dem er schlafen, und den Herd, auf dem er kochen kann. Auch diesen Geist der Freude an den kleinen Dingen, die uns geblieben sind, gilt es zu nähren, um uns das Leben wieder neu lebenswert zu machen. Der Geist der Pfingsten ist weiter ein Geist des Friedens. Wie Glockenklang klingt dieses Wort in unserem Herzen auf, denn es weiß, daß der Kampf des Lebens weiter geht, wenn auch die Geschütze schweigen. Dennoch sehnen wir uns nach Frieden und wollen darum den Frieden nach innen sychen, der das Herz stille macht in allen Stürmen des Lebens. Wo einer nach innen Frieden hat, wird er ihn auch nach außen verbreiten, es wird ein Geist des Friedens von ihm ausgehen in aller Unruhe des Lebens. Wo einer Liebe und Freude im Herzen trägt, wird er auch Frieden halten mit denen, die je 50 g= 150 g seine täglichen Gefährten bei der Arbeit und daheim sind. Er wird bereit sein, die Schwächen seiner Mitmenschen mit Geduld zu ertragen, weil er weiß, daß er der gleichen Nachsicht bedarf. Diesen Dreiklang voll Harmonie: Liebe, Freude und Frieden wollen wir als wertvollen Gewinn dieses Festes der Besinnung hineintragen in unseren Alltag als stillen Trost in allen schweren Stunden und als Kraftquelle für das Leben, das wir neu beginnen. S. Lebensmittelmarken Für“ die Woche vom 21. bis einschließlich 27. Mai 1945 werden folgende Lebensmittelmarken auigerufen: Brtti a) 10 weitere Abschnitte aller Lebensmittelkarten 74 über je 50 g= 500 g b) Abschnitt 3 oder 103 oder 203 aller Lebensmittelkarten 74 zu je= 1000 g (Selbstversorger in Brot haben keinen Anspruch auf Belieferung mit Brot.) Fleisch: Auf Abschnitte 19, 20, 21) oder 119, 120, 121/ Fette: Auf Abschnitte 32, 33, 34, 35 und 36 der Lebensmittelkarten E/Jgd/K 74 je 25 g= 125 g Butter oder Margarine oder 100 g Oel oder 100 g Schweineschmalz. (Selbstversorger in Butter oder Schlachtfetten haben keinen Anspruch auf Belieferung mit Butter oder Margarine oder Oel oder Schweineschmalz.) Nlhraiittttl: Auf Abschn. 50, 51, 52, 53 u. 54) oder 150,151,152,153 u. 1541 je 25 g= 125 g oder 250, 251,252, 253 u.254] Kaffee-Ersatz Auf Abschnitte 55 oder 155 oder 255. je= 125 g Kartoffeln: Auf Abschnitte 75/III und 75/TV für Erwachsene Auf Abschnitte 75/III/IV d. Kartoffelkarte Klst Je 5 Pfd. Tabakwaran: Auf den Abschnitt 4/75 der Raucherkarte„M“ und den Abschnitt 2/75 der Raucherkarte„F“ der Stadt Mannheim die gleiche Menge wie in der Woche vom 7. bis 13. Mai 1845. Vorgenannte Lebensmittel und Waren dürfen nur gegen Mannheimer Bezugsberechtigungen abgegeben werden. Dabei Ist zu beachten, daß lose Abschnitte ungültig sind. Soweit die seit 7. Mai 1945 aufgerufenen Lebensmittelmarken nicht beliefert werden konnten, behalten die Bezugsausweise bis 27. Mai 1945 ihr« Gültigkeit, mit Ausnahme der Bezugsberechtigungen für Milch, K Inderm Lieh und Krankenmilch, die Jeweils am Ende der Zutellungs- Nun ist der Friede da! Freilich ist es kein Friede, der aus der Einsicht und dem guten Willen unserer Führer geboren wurde. Er ist das letzte Kind dieses grausamen Krieges, der als totaler Krieg von den Nazis und all denen, die sie in ihrem Machthunger unterstützten, begonnen und geführt wurde. Dieser Friede mußte erzwungen werden mit Macht und Gewalt, mit Not und Elend und der Vernichtung vieler Menschen in vielen Ländern. Und wohl verstanden, nicht allein mit unserer Not und unserem Elend! Der siegreiche Gegner und der unterdrückte Neutrale haben mitbezahlt an dem Kaufpreis für diesen Frieden, den nun auch wir genießen. Sie haben zum Teil bitter bezahlt, in Zeiten schon, als der Krieg noch ein Ganuß für jene war, die ihren Willen und ihre Macht gegen hilflose Nachbarländer durchsetzen wollten. So ist der Friede für uns ein Friede der Niederlage und nicht des Sieges geworden. Wer verantwortlich denkt, weiß, wie bitter das ist. Und doch hat auch die Niederlage ihren Sinn. Die letzten Wochen müssen dem Blindesten noch die Augen geöffnet haben. Denn was geschah? 1. Stück um Stück unserer Heimat wurde dem Verderben geopfert, eine Stadt nach der andern ließ man zerstören, ein Dorf ums andere wurde noch verteidigt, die Brücken, die notwendigsten Bausteine in die Zukunft, wurden samt und sonders in die Luft gesprengt, Schiffe, die keinerlei militärische Bedeutung hatten, wurden versenkt, und unsere Soldaten wurden geopfert, unsere Söhne, Väter und Brüder. 2. Gegen die Einsichtigen aber wurde die blutige Herrschaft bis zum Schluß behauptet. Die erhängten deutschen Soldaten von Heidelberg und Weinheim, die erschossenen Mitbürger im Lauerschen Garten sprechen eine zu deutliche Sprache. Wer sich so benimmt, wenn er am Erliegen ist, wie würde der sich erst benehmen, wenn er siegen würde, wenn er im Vollbesitz seiner Macht wäre! Seien wir uns ganz klar darüber, daß im Falle eines deutschen Sieges wir Sklaven dieser Ungeheuer, deren Machtstellung wir selbst halfen ins Leben zu rufen, geworden wären. So verstehen wir diesen Frieden. Es ist ein trauriges Kapitel, daß wir nicht fähig waren, mehr für einen besseren Frieden beizutragen. Aber wir wollen daraus lernen für die Zukunft. Wir konnten nicht verhindern, was war, aber wir müssen verhindern, daß dieses oder ähnliches sich in Zukunft wiederholt. Wir danken ein für allemal dafür, uns als einzelne oder als Ganzes von ein paar Herrschsüchtigen regieren zu lassen. Wir brauchen diese Herren aus der Vergangenheit nicht mehr. Sie und wir alle wollen uns ganz klar darüber sein. Wir brauchen aber auch keine ähnlichen in der Zukunft. Was wir brauchen, sind verantwortungsbewußte Menschen, sind Menschen, die die Gerechtigkeit suchen und nicht ihren oder ihres Standes Vorteil, sind Menschen, die die Freiheit lieben und sich gegen alle Vergewaltigung, gegen eigene oder fremde, wehren, sind Menschen, die den Frieden wollen unter den Mitbürgern und nicht den gegenseitigen Kampf. Nur so werden wir einigermaßen das Schwere meistern können, das uns bevorsteht. Nur so werden wir die Folgen der Niederlage überwinden und uns einst des Frieden restlos freuen können, der jetzt für uns begonnen hat. Woche verfallen und nur im Rahmen der Belieferung durch die Milch- zentrale von den Kleinverteilem beliefert werden können. Die bisherigen grünen Milehberechtigungsschelne G für Kranke verlieren mit dem 20. Mai 1945 ihre Gültigkeit; ebenso die Eierabschnitte der Kranken-BerSchtigungsscheine. Für Reisemarken für Krankenmilch besteht Abstempelungspflicht mit Angabe der Gültigkeitsdauer durch die zuständige Kartenstelle. Die Fleischsonderkarte„Fl“ verliert mit dem 20. Mai 1945 ihre Gültigkeit; sie ist vom Kleinverteiler bis 4. Juni 1945 bei der Markenabrechnungsstelle abzuliefem. Die Berechtigungsscheine/ für Bohnenkaffee sind mit dem 15. 5. 1945 verfallen. Die Kleinverteiler von Bohnenkaffee haben bis 22. Mai 1945 die erhaltenen Lieferabschnitte bei der Markenabrechnungsstelle einzureichen und Restbestandsmeldung vorzulegen. Für Butterbelieferung besteht zur Zeit kein Bestellverfahren. Die(braunen) Urlaubermarken verlieren mit dem 3. Juni 1945 ihre Gültigkeit und dürfen über diesen Zeitpunkt hinaus nicht beliefert werden. Die Kleinverteiler haben die restlichen(braunen) Urlaubermarken spätestens bis 18. Juni 1945 gegen Bezugscheine umzutauschen. An Stelle der braunen Urlauberkarten treten künftig rote„Lebensmittelkarten an Stelle Urlauberkarten“. Die in Umlauf befindlichen Reisemarken behalten bis auf weiteres ihre Gültigkeit. Die Raucherkarte 73 darf nur noch bis zum 27. 5. 1945 beliefert werden. Das Führen von Kundenlisten ist sowohl Groß- wie Kleinverteilem untersagt. Ausländer erhalten die gleichen Lebensmittelmengen’und-arten wie die Einheimischen. Mannheim, 16. Mai 1945. Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt. An all« S«lf«nhändler Sämtliche vor dem 1. April 1945 ausgegebenen Einzel-, Sammel- und Großbezugscheine für Seife und Waschmittel sind verfallen. Sie dürfen von den Händlern, Großhändlern und Herstellern nicht mehr beliefert werden. Ueber die Behandlung der vor dem 1. April 1945 ausgestellten Sammel- und Großbezugscheine für Seife und Waschmittel gibt unsere Markenabrechnungsstelle(Neckarschule) bzw. unsere Punktverrechnungsstelle(R 2) Auskunft. Die Kleinverteiler haben die für den Bezug von Kernseife aufgerufenen Abschnitte 145 des Mannheimer Einkaufsausweises aller Farben, 8. Ausgabe, zu je 100 Stück aufzukleben und bis spätestens 4-Juni 1945 bei unserer Markenabrechnungsstelle(Neckarschule) abzuliefem. Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamfe £«?gsfoa von Eiern In der Woche vom 21. bis einschließlich 27. Mai 1945 kommt an die Verbraucher je 1 Ei zur Verteilung. Dafür sind von den Verteilern die Abschnitte 6 und 7 in Verbindung mit den Abschnitten 3 und 4 der grünen Reichseierkarte für Mannheim-Stadt abzutrennen und an die Markenabrechnungsstelle gegen Empfangsbescheinigung abzuliefern. Die Abschnitte 6 und 7 ohne 3 und 4, oder die Abschnitte 3 und 4 ohne 6 und 7, sind nicht belieferungsfähig. Die Ausstellung voll Bezugsscheinen unterbleibt zunächst, und zwar im Hinblick auf die Bekanntmachung vom 13. Februar 1945. Soweit noch nicht geschehen, kann Anmeldeabschnitt B vom Verteiler auch jetzt noch abgetrennt und an den Großlieferanten abgegeben werden. Die Abschnitte 1, 2 und 5, sowie Anmeldeabschnitt A der grünen Reichseierkarte für Mannheim sind verfallen. Städtisches Ernährungsamt. Au^eäe vm Le^ensm'tteEkarten für die 76. Zuteilungsperiode, d. i. vom 28. Mai bis 24. Juni 1945 Zur Ereichung des Anschlusses an die 76. Zuteilungsperiode werden die Lebensmittelkarten für die Zeit vom 28. Mai bis einschließlich 24. Juni 1945 in den bisherigen Kartenstellen ausgegeben an die Haushalte mit den Anfangsbuchstaben: A, B, C, D, E, F, G am Mittwoch, den 23. Mai 1945 H, J, K, L, M, N, O, P am Donnerstag, den 24. Mai 1945 Q, R, S, Sch, T, U, V, W, X, V, Z am Freitag, den 25. Mai 1945 Sämtliche Ausgabestellen sind von 8.30-16.30 Uhr durchgehend geöffnet. Kinder unter 14 Jahren sind zur Abholung von Lebensmittelkarten nicht zugelassen. Die Karten sind nach Empfang sofort auf Zahl und Richtigkeit nachzuprüfen. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt.* An außerhalb Mannheim wohnende Personen werden keine Lebensmittelkarten ausgehändigt. Wer Mannheim kurzfristig verlassen hatte, ohne sich bei der Kartenstelle und bei der Polizei abzumelden, muß seine Lebensmittelkarten ohne Rücksicht auf die nunmehrige Wohnung bei der früher zuständigen Kartenstelle abholen und den Nachweis seiner jetzigen Wohnung erbringen. Wer Mannheim vorübergehend verlassen hatte, ohne sich bei der Polizei abzumelden, aber sich bei der Kartenstelle abgemeldet hatte, muß sich, unter Vorlage der Abmeidebescheinigung des Ernährungsamtes des vorübergehenden Aufenthaltsortes, bei der alten Kartenstelle wieder anmelden, um dann die eventuell notwendige Ueber- schreibung zur Kartenstelle des nunmehrigen Wohnbezirkes zu erreichen. Wer Mannheim schon vor längerer Zeit verlassen hatte und jetzt wieder hierher zurückkehrte, kann bei der für seine jetzige Wohnung zuständigen Kartenstelle Lebensmittelkarten nur erhalten gegen Vorlage der polizeilichen Anmeldung, welche den Zuzugsgenehmigungsvermerk des Wohnungsamtes tragen muß, und der Abmeidebescheinigung^es Lebensmittelamtes seines letzten Wohnorts. Unberechtigter Bezug von Lebensmittelkarten, insbesondere durch nach auswärts verzogene oder auswärts wohnende Personen, oder Doppelbezug von Lebensmittelkarten wird bestraft. Ausländer erhalten Karten nur in der Kurfürst-Friedrich-Schule, Mannheim, C 6. Städtisches Ernährungs- und Wirtschaftsamt. von Raucherkarlen für die 76. Zuteilungsperiode Gleichzeitig mit den Lebensmittelkarten werden in den Tagen vom 23. 5. bis 25. 5. 1945 auch wieder Raucherkarten ausgegeben, die für die 76. Zuteilungsperiode, d. h. für die Zeit vom 28. 5. bis 24. 6. 1945 Gültigkeit haben. Die Raucherkarte M für die 76. Zuteilungsperiode enthält auch einen Abschnitt zum Bezug von Rasierseife. Dieser Abschnitt ist bis zum 30. 9. 1945 gültig. Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt Mannheim. Holz nur gegen Berechtigungsscheine Die Holzdiebstähle in den Waldungen haben in letzter Zeit so zugenommen, daß mit aller Strenge dagegen eingesciiritten werden muß. Wer ohne Berechtigungsschein der Städt. Landwirtschafts-Abteilung im Walde Holz holt, wird bestraft. Es sind aber schon so viele Scheine ausgegeben worden, daß weitere Anträge nicht mehr angenommen werden können. Die bei der Landwirtschafts-Abteilung bereits vorgemerkten Antragsteller können voraussichtlich in einiger Zeit noch berücksichtigt werden, doch muß eine Bekanntgabe darüber abgewartet werden. Neue Anträge sind zwecklos. Bekämpfung des Kar5o!feikäfers Alle Besitzer von Grundstücken, in denen der Kartoffelkäfer festgestellt ist, werden aufgefordert, hierüber Anzeige an den Oberbürgermeister- Landwirtschaftsabteilung- Mannheim, K 7, zu erstatten. Bei der Beseitigung des Kartoffelkäfers muß jedermann mitarbeiten; hierüber erfolgt noch nähere Mitteilung. Gegen das Geldhamstern In den kritischen Märztagen haben Unternehmungen und Privatleute häufig große Beträge von ihren Bank- und Sparkassenguthaben abgehoben. Viele von ihnen haben dieses Geld heute noch in ihrer Geschäftskasse oder tragen es in der Brieftasche herum. Damit verursachen sie auf die Dauer, ohne es zu wissen oder zu wollen, eine empfindliche Störung im Wirtschaftsablauf. Das Geld darf nämlich nicht brachliegen, sondern es muß arbeiten. Es rollt in einem dauernden Fluß von der Reichsbank zu den Banken, von da zu den Fabriken, Geschäften und Behörden, und schließlich zu den Arbeitern, Angestellten, Beamten, Rentnern usw. Hier dreht sich der Strom und geht über die Lieferanten zu den Bankkonten und über die Sparer zu den Sparkonten, um schließlich zur Reichsbank zurückzukehren, von wo aus es seinen nächsten Kreislauf wieder beginnt. Wer diesen dauernden Strom dadurch unterbricht, daß er das Geld in seiner Kasse oder Brieftasche hortet, verursacht eine Stockung im Wirtschaftsablauf, die gerade in den heutigen Zeiten des Aufbaues unbedingt vermieden werden muß. Es sei daher daran erinnert, daß das Horten von Geld gesetzlich verboten ist. Jeder Unternehmer, der mehr Geld in der Kasse hält als er für seine laufenden Verpflichtungen braucht, und jeder Privatmann, der über den Normalbedarf hinaus Geld bei sich führt, hemmt den Wiederaufbau unserer Stadt und unseres Wirtschaftslebens. Er setzt sich damit der Gefahr hoher Geldstrafen aus. Darum Schluß mit dem Geldhamstern und alle entbehrlichen Gelder zu den Banken und Sparkassen. Reichsbankhauptstelle. von abends 21 Uhr bis morgens 6 Uhr Keine Sammlung ohne Genehmigung Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß jedes unberechtigte Sammeln von Geld, Gegenständen usw. in Häusern und auf der Straße streng untersagt ist. Ueber Sammlungen jeder Art ist vorher die Zustimmung der Militär-Regierung einzuholen. Der Oberbürgermeister. Erfassung der Schüler der höheren Lehranstalt an Mannheims Um einen Ueberblick über die Zahl der Schüler der Höheren Lehranstalten der Stadt zu gewinnen, mit deren Teilnahme am Unterricht nach dessen Wiederbeginn zu rechnen ist, werden sämtliche ortsanwesende Schüler und Schülerinnen oder deren Eltern ersucht, sich bei den Direktionen der Anstalten im Karl-Fricdrich-Gym- nasium(Roonstraße), Dienstag bis Freitag(21.-25. Mai), von 10-12 Uhr zu melden. Rent?mahlung (außer Militärrenten) für den Monat April 1945 für Mannheim ohne Vororte von 9.00—16.00 Uhr beim Postamt I in U 2, 5/6. Friedrich-Ebert-Brücke Die Brücke über den Neckar im Zuge der Kenzstraße heißt jetzt wieder „Friedrich-Ebert-Brücke“. Einstellung von Arbeitskräften Die Neueinstellung von Arbeitskräften einschließlich Lehrlingen kann grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes erfolgen. Die Zuweisungskarten werden vom Arbeitsamt ausgegeben und die erfolgte Einstellung ist umgehend anzuzeigen. Ebenso sind die Entlassungen dem Arbeitsamt mitzuteilen. Städtische Fuhrwerkswaagen Folgende städtische Fuhrwerkswaagen sind in Betrieb: Fuhrwerkswaage K 6 Fuhrwerkswaage Sandhofen „ Schlachthof„ Seckenheim „ Feudenheim„ Waldhof „ Neckarau„ WaUstadt. „ Rheinau Städtische Volksbücherei Die aus der Städtischen Volksbücherei und ihren Zweigstellen entliehenen Bücher können an folgenden Tagen zurückgegeben werden: Hauptstelle(Hallenbad, U 3, 1) montags bis freitags 9-12, 14-16 Uhr Zweigstelle Feudenheim(Unteres Kirchfeld 13) donnerstags 9-12, 14-16 Uhr Zweigstelle Sandhofen(Lutherhaus, Evangelisches Gemeindehaus, Hintergasse: dienstags 11-16 Uhr Zweigstelle Schönausiedlung(Schönaubunker) donnerstags 14-17 Uhr Zweigstelle Neckarau(Rathaus) montags 11-17 Uhr Zweigstelle Seckenheim(Pfälzerhof, Hauptstraße 117) donnerstags 11-17 Uhr Zweigstelle Friedrichsfeld(Rathaus) freitags 11-16 Uhr. Sämtliche Bücher sind umgehend zurückzugeben, auch solche, die ohne ordnungsmäßige Ausleihe aus den Beständen der Bücherei und ihren Zweigstellen entnommen wurden. Der Besitz von Büchern der Städtischen Volksbücherei, über den keine Belege vorhanden sind, ist strafbar und fällt unter die Strafmaßnahmen gegen Plünderung. Rückführung der KLV-Lagcr der Mannheimer schulen Die Besuchsfahrt zu den einzelnen Lagern, die bisher noch nicht ausgeführt werden konnte, soll jetzt demnächst erfolgen. Weitere Nachricht wird so bald als möglich gegeben. Mit Wasser sparsam umgehen Der Verbrauch von Leitungswasser hat sich in den letzten Tagen ganz außerordentlich gesteigert. Demgegenüber sind noch zahlreiche Kriegsschäden an den Betriebseinrichtungen der städtischen Wasserwerke, insbesondere an den Wassertürmen, nicht beseitigt; letztere sind noch nicht in Betrieb. Infolgedessen geht der Wasserdruck im Stadtgebiet zeitweilig so stark zurück, daß die oberen Stockwerke vorübergehend kein Wasser entnehmen können. Die Bevölkerung Mannheims wird daher gebeten, mit Wasser möglichst sparsam umzugehen und jeden unnötigen Verbrauch, insbesondere zu Kühlzwecken, zu vermeiden. Mannheim, den 17. Mai 1945. Direktion der Stadtwerke Mannheim sser-, Gas- u. Elektrizitätsbetriebe. Nicht ohne Ausweis ausgehen Alle deutschen Einwohner Mannheims müssen sich jederzeit über ihre Identität ausweisen können, da sie sonst gelegentlich von Straßenkontrollen festgenommen werden können. Als Ausweis dienen Kennkarten, Reisepässe oder sonstige amtliche Identitätsbescheinigungen mit Lichtbild. Personen, die derartige Urkunden nicht besitzen, haben sich sofort an die Polizeidirektion(L 6)— in den Vororten an die Gemeindesekretariate— zu wenden und einen Ausweis zu beantragen. Dieser Ausweis, der sofort erteilt werden kann, ersetzt vorläufig jede Identitätsurkunde innerhalb des Stadtgebietes. Meldung von Hauseigentümern Die Eigentümer der nachstehend aufgeführten Anwesen werden ersucht, in den nächsten Tagen in der Zeit von 9-12 und von 14-17 Uhr auf dem Rathaus, K 7, Zimmer 207, vorzusprechen. Am oberen Luisenpark 5 Böcklinstraße 8, 15, 17, 19, 21, 65 und 71 Kä„ Braustraße 26, 27, 28 und 30 Dürerstraße 124 Germaniastraße 26 Jahnstraßc 21 und 23 Langerötterstraße 24< Mainstraße 55^ Malzstraße 3, 19 und-21 Maximilianstraße la Medicusstraße 2, 4, 5, 6, 7 und 9 Menzelstraße 13 Morchfeldstraße 15 und 16 Parkring 14 Poststraße 15 Schütte-Lanz, Holzwerke AG, Rheinau Sehwindstraße 1 Talstraße 100, 102, 119, 121 und 123 Waldhofstraße 2(Capitol-Lichtspiele) Wasserbett 5 und 6 ' l Warnung In der letzten Zeit mehren sich die Fälle, daß Kinder und Jugendliche mit aufgefundenen Sprengkörpern spielen und durch die Explosion schwer verletzt werden bzw. den Tod finden. Die Eltern werden daher wiederholt aufgefordert, ihre Kinder eingehend zu warnen und zu belehren, damit derartige bedauerliche Vorfälle sich nicht mehr ereignen können. Der Polizeidirektor.' Kassenärzte Ihre Tätigkeit haben weiter Alltjemeinpraxis Dr. Schroeder, Luisenring 24 Dr. von Fumetti, Käfertal, Kurze Mannheimer Straße 61 Frl. Dr. Hoffman n, Neckarau, Rheingoldstraße 41 Röntgenfacharzt Dr. Wey rieh Heinrich, A.O.K.- Gebäude, Eingang Coliinistr. Haut- und Ceschlachts- krankhelSen Dr. B o s 1 e t, jetzt O 5,13 Frauenkrankheiten Dr. Schwoerer, E 7, 23 Privatärzte Med.-Rat Dr. G r e g e r, Sandhofen, Petersauer Straße 6 aufgenommen: Zahnärzte Dr. Botz Hermann, Kronprinzenstraße 42 Dr. Joos Erich, Käfertal-Süd, Dürkheimer Straße 20 Dentisten H e i n i n g e r Arthur, Gartenstadt, Unter den Birken 22 N i e m a n n Lili, Käfertal, Asterstraße 1 Schütz Minni, Mannheim, Spelzenstraße 5 Hebammen Ben n/h a u s e n Luise, Mhm., Waldhofstraße 116 Falter Martha, WaUstadt Rudolf Anna, Wallstadt, Mosbacher Straße 13 W i e s 1 e r Elisabeth, WaUstadt, Königshofer Straße 12 Meldung von Arbeitskräften der IG-Farben- industrie AG, Werke Ludwigshafen und Oppau Die in Mannheim und sämtlichen Vororten Mannheims ansässigen arbeitsfähigen Werksangehörigen obiger Firma(auch diejenigen, die anderweitig in Arbeit stehen), werden aufgefordert, sich sofort bei der von der IG-Farben eingerichteten Nebenstelle zur Erfassung auf dem Arbeitsamt Mannheim in der Zeit vom 23. bis 26. Mai 1945, 9-15 Uhr, Zimmer 2, zu melden. Die Bewohner der IG-Siedlung Rheinau sind bereits erfaßt und von der Meldungspflicht entbunden. Arbeitsamt Mannheim. IG Farbenindustrie AG. Das Badische Hafenamt Mannheim hat seine Dienstgeschäfte im früheren Dienstgebäude, Güterhallenstraße 12, wieder aufgenommen. Das Personal wird aufgefordert, sich alsbald zum Dienst- antritt zu melden. Die Rheinische Hypothekenbank, Mannheim, A 2, 1 hat ihre Tätigkeit am 30. April 1945 wieder aufgenommen. Kassenstunden von 9 bis 12.30 Uhr in Mannheim, A 2, 1. Schalterstelle auch in Heidelberg bei der Deutschen Bank, Anlage 2. Wer erteilt englischen Sprachunterricht? Meldungen nur schriftlich an das Sekretariat deis Oberbürgermeisters. Fröbelscher Kindergarten (Leitung Niederbronner Schwestern), Rosengartenstraße 28, wieder eröffnet. Medizinalkasse Mannheim Krankenversicherung a. G., Luiscnring 20(Nähe Luisenapotheke) Gegründet 1892 Die Kasse hat am 17. April 1945 ihre Tätigkeit wieder aufgenom- rrven. Kassenstunden von 9.00-12.00 Uhr. Arztscheine sind nun wieder bei der Kasse anzufordern. Die zwischenzeitlich von den Mitgliedern verauslagten Behandlungsgebühren, Arzneikosten usw. werden geigen Vorlage von der Kasse zurückerstattet. Neuanmeldungen werden entgegengenommen. Leistungen: Vollständige Ueber- n.ahme der Kosten für ärztliche Behandlung(einschließlich Operation), Arznei und Zahnfüllungen. Weitere Leistungen nach Maßgabe des LeiStumgstarifes. Monatsbeiträge(Aufnahme gebührenfrei): 1 Person RM 4.50, 2 Personen RM 6.50, 3 unid 4 Personen RM 8.-, 5 und mehr Personen RM 9.-. Betriebskrankenkasse Mohr& Federhaff, A.-G-, Mannheim. Die Betriebskrankenkasse hat ihre Tätigkeit nicht eingestellt, sondern erfüllt weiter ihre Leistungen. Die Patienten der Betriebskrankenkasse Mohr& Federhaff sind entsprechend zu behandeln. Pflanzenschutz- u. Schädlingsbekämpfungsmittel für Obst-, Garten-, Gemüsebau und Feldkulturen, Geflügelzucht-, Mottenschutzpräparate usw. werden in vollem Umfange weiter- geliefert. Heinrich Propfe in Mannheim, Betrieb Altrip'erfähre (Altriper Straße 50-62). Allg. Volkskrankenkasse Allg. Volkssterbekasse Nürnberg VVaG. Alle Mitglieder obiger Kasse, diie noch reicht kassiert sind, bitten wir in ihrem eigenen Interesse um Angabe der neuen Wohnung. Ebenso bitten wir um Einzahlung der Beiträge bei der Geschäftsstelle, Büro Mannheim, Langstraße 33 pari., damit keine Unterbrechung der Mitgliedschaft entsteht. Spreehund Kassenstunden von 8-11 Uhr vormittags. Es wird gebeten, die Kassenständen einzuhalten. Volkswohl- Krankenkasse Zahlstelle Mannheim, S 4, la, 2 Tr. Für alle Mitglieder Mannheim- Luidwigshafens mit Vororten, einschließlich Viernheim und Lampertheim,, Gesehäft-'stunden nur von 9-12 Uhr. Bitte Mttgliedimum- mer nicht vergessen. Letzte Quittung bitte vorlegen. Zahlungen können auch geleistet werden bei der Bad. Bank- Konto Nr. 3000. Berufskrankenkasse der Techniker(Ersatzkasse) Verwaltungsstelle Mannheim, Mollstraße 30 Kassenstunden täglich von 14-16 Uhr, samstags 11-13 Uhr. Ab 1. Juni 1945 täglich von 9-12 Uhr. Süddeutsche Krankenversicherung a. G. München Geschäftstelle Mannheim, jetzt Kobellstraße 2(Ecke Käfertalerstraße, Laden) Die Mitglieder werden um Einreichung ihrer Rechnungen und um Entrichtung der Beiträge gebeten. Die Beitragszahlung kann auch auf das Konto bei der Deutschen Bank, Filiale Mannheim, erfolgen. Oeffentliehe Schreibstube im Hauptbahnhof Mannheim Ausweichstelle: Heinrich-Lanz-Str. 9-H pari., gegenüber Hauptbahnhof, geöffnet. Druck: Mannheimer Großdruckerei, R 1, 4-6