stfÜk MILITARY-GOVERNMENT GAZETTE Für di« Schriftleitung verantwortlich: Militär Regierung Stadtkreis Mannheim Für den geschäftlichen Teilt W. Geppert u. A. Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude Nr. 9 Samstag, 2. Juni 1945 \ Nr. 8 Militärregierung Deutschland Verordnung Nr. 1 Verbrechen und andere strafbare Handlungen Um die Sicherheit der Alliierten Streitkräfte zu gewährleisten und die öffentliche Ordnung im besezten Geb’^t wie- derherzustellen, wird folgendes verordnet: Artikel II Sonstige strafbare Handlungen Die folgenden strafbaren Handlungen werden nach Ermessen eines Gerichtes der Militärregierung mit irgend einer Strafe, jedoch nicht mit der Todesstrafe geahndet: 21. Verstoß gegen eine Proklamation, Gesetz, Verordnung, Bekanntmachung oder Befehl der Militärregierung oder irgend eines Repräsentanten der Alliierten Streitkräfte, in denen keine Strafandrohung ausdrücklich enthalten ist, oder einer deutschen Behörde, falls die letztere in Ausführung solcher Vorschriften handelt; 22. Unerlaubter Aufenthalt im Freien während der Ausgangsbeschränkung. Falls nicht anderes öffentlich bekannt gegeben ist, dauert die Ausgangsbeschränkung von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang; 23. Verlassen des Küstengebietes in irgend einem Fahrzeug oder sonstwie, es sei denn mit Genehmigung der Militärregierung; 24. Inbewegungsetzen eines Schiffes, Wasserfahrzeuges oder Flugzeuges, es sei denn mit Genehmigung der Militärregierung; 25. Unbefugt nicht im Besitz einer gültigen Ausweiskarte sein; 26. Herstellung, Erteilung oder wissentlicher Besitz eines falschen Erlaubnisscheines, Personalausweises oder irgend eines anderen Schriftstückes von offizieller Bedeutung für die Alliierten Streitkräfte; Ueberlieferung der vorgenannten, gleichgültig ob echt oder falsch, an eine unbefugte Person oder zu einem unbefugten Zweck; 27. Fälschung oder Verfälschung Alliierter Militärmarknoten oder anderen Papiergeldes, Metallgeldes oder Marken; deren Besitz oder Inumlaufsetzung, falls Grund zur Annahme besteht, daß dieselben falsch oder verfälscht sind; oder der Besitz oder Verfügungsmacht über irgendwelche Gegenstände, die für solche Zwecke geeignet sind; 28. Einladen oder Führen eines Angehörigen der Alliierten Streitkräfte in eine Oertlichkeit, die“Off Limits” oder “Out of Bounds” bezeichnet ist, oder Versehung mit Waren oder Dienstleistungen für diese Angehörigen in der vorgenannten Oertlichkeit; 29. Bestechung oder Einschüchterung eines Angehörigen der Alliierten Streitkräfte oder einer in deren Auftrag handelnden Person; Empfang von ,oder Angebot, eine Bestechung anzunehmen, und zwar als Entgelt für die Das Wohnungsproblem in Mannheim Die Schaffung von Wohnraum gehört zu den schwierigsten Fragen, die zurzeit zu lösen sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Bauhandwerks haben sich bisher nicht in genügender Zahl für die Wiederaufbauarbeit zur Verfügung gestellt. Dies hat zur Folge, daß die Arbeiten noch nicht im erwünschten Umfang in Angriff genommen werden konnten. Um eine gerechte Verteilung des vorhandenen Wohnraums zu ermöglichen, muß das Stadt. Wohnungsamt nach strengen Grundsätzen Verfahren. So kann Ortsfremden, d. h. solchen Personen, die bisher nicht in Mannheim gewohnt haben, eine Zuzugsgenehmigung unter keinen Umständen erteilt werden. Dies ist zurzeit auch nicht im Wege der sogenannten Verwandtenhilfe möglich. Familien mit arbeitsfähigen männlichen Mitgliedern können nur dann eine Wohnng erhalten, Wenn diese die Arbeit aufgenommen oder sich zumindest beim Arbeitsamt gemeldet haben. Außer der Kochgelegenheit kann jeweils nur 1 Zimmer zugewiesen werden für: a) Ehepaare b) 2 erwachsene Kinder gleichen Geschlechts c) 3 Kleinkinder bis zu 14 Jahren. Ein Arbeitszimmer kann nur ausnahmsweise und in Fällen unumgänglicher Notwendigkeit zugestanden werden. Wohnräume, insbesondere vollständige Wohnungen, zu anderen als Wohnzwecken zu benutzen, ist nach wie vor verboten. Errichtung«Inns Obnrflnanzpritsidfums Auf Anordnung der Militärregierung wurde für den Landeskommissariatsbezirk Mannheim ein Oberflnanzpräsidium mit dem Sitz in Mannheim errichtet Die Aufgabe des Oberflnapzprasidiums ist, alle Einnahmen und Ausgaben, die bisher durch die Reichsflnanzverwaltung und die Finanzverwaltung des Gaues Baden betreut worden sind, zu verwalten. JJum Leiter des Oberflnanzprfisidiums wurde Herr Oberregierungsrat Brunner bestellt./ Unterlassung einer Dienstpflicht gegenüber den Alliierten Streitkräften; 30. Behinderung oder Widerstand gegen ein verkündigtes Programm oder Befehle der Militärregierung betreffend Alliierte Kriegsgefangene oder Staatsangehörige der Vereinigten Nationen in Deutschland; oder Angriff, Beraubung oder ungerechtfertigte Einsperrung der Vorgenannten oder sonstige Beeinträchtgung der Rechte dieser Kriegsgefangenen oder Staatsangehörigen; 31. Unbefugter Besitz von, Verfügungsgewalt oder Verfügung über Eigentum der Alliierten Streitkräfte oder eines Angehörigen derselben; 32. Zerstörung, Verheimlichung, unbefugter Besitz von, oder Verfügung über, oder sonstige störende Einwirkung auf ein Schiff, Einrichtung, Betriebsanlage, Ausrüstung oder sonstige Wirtschaftswerte, darauf bezügliche Pläne oder Akten, die für die Militärregierung erforderlich sind; 33. Wissentlich falsche Angaben, mündlich oder schriftlich, gegenüber einem Angehörigen der Alliierten Streitkräfte oder einer in deren Aufträge handelnden Person, und zwar in Angelegenheiten von offizieller Bedeutung; oder sonstiger Betrug oder Weigerung, von der Militärregierung verlangte Auskunft zu geben; 34. Fälschliche Anmaßung einer von den Alliierten Streitkräften erteilten Amtsgewalt; unbefugter Besitz von oder Verfügungsmacht über irgend ein Stück einer Alliierten Uniform, einerlei ob echt oder falsch; 35. Verunstaltung oder unbefugtes Entfernen geschriebener oder gedruckter Ankündigungen, die im Aufträge der Militärregierung angeschlagen wurden; 36. Vorsätzliche Zerstörung, Aenderung oder Verheimlichung irgend eines Kunstwerkes, Monuments oder anderen Kulturgutes, die von einer anderen Person geschaffen wurden; 37. Förderung, Beistand oder Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, für die keine Erlaubnis erteilt worden ist, es sei denn, daß die Versammlung zu religiösen Zwecken oder in Ausübung von den Alliierten Streitkräften genehmigter Tätigkeiten gehalten wird; 38. Widerstand gegen Verhaftung durch eine im Aufträge der Alliierten Streitkräfte handelnden Person, oder Entweichen aus der von diesen verhängten Haft; 39. Beihilfe zugjgisten einer Person oder Unterlassung der Anzeige betreffend eine Person, von der es bekannt ist, daß sie von den Alliierten Streitkräften gesucht wird; 40. Verbreitung eines Gerüchtes in der Absicht, Unruhe oder Aufregung in der Bevölkerung hervorzurufen oder die Moral der Alliierten Streitkräfte zu zersetzen; 41. Feindliches oder achtungswidriges Betragen gegenüber den Alliierten Streitkräften oder irgend einer der Vereinigten Nationen; 42. Einleitung oder Durchführung einer Strafverfolgung, von Disziplinarmaßnahmen oder sonstigen StrafmaßLebensmiftelmarken Für die Woche vom 4. Juni bis 10, Juni 1945(II. Woche der 76. Zuteilungsperiode) werden von den Lebensmittelkarten der 76. Zuteilungsperiode folgende Lebensmittelmarken aufgerufen: Brot: Abschnitte 3 und 4 aller Karten 76— 1000 g Ausgenommen sind folgende Karten 76 für Erwachsene: E, TSV/B/E und TSV/Schl/E, die auf die Abschnitte 3 und 4 nicht beliefert werden dürfen. Von den Verbraucherkarten: E, TSV/B/E und TSV/Schl/E werden 20 Kleinabschnitte aufgerufen'mit je 50 g= 1000 g Auf den letztgenannten drei Kartenarten sind die Abschnitte 3 und 4 ungültig. (Selbstversorger in Brot haben keinen Anspruch auf Belieferung mit Brot.) ' Fittisch: Abschnitte 54, 55 und 56 aller Karten 76 je 50 g—. 150 g (Teilselbstversorger in Schlachtfetten(TSV/Schl) haben keinen Anspruch auf Belieferung mit Fleisch.) Ftttl o d• r Butter o d a r Margarine Abschnitte 72 aller Karten 76= 125 g oder 100 g Oel oder Schweinefett (Selbstversorger in Butter oder Schlachtfetten haben keinen Anspruch auf Belieferung mit Butter oder Mar- • garine oder Oel oder Schweinefett.) Kindernahrmtttel(für Kinder bis zu 6 Jahren) Abschnitt 42 der Karten 76 125 g NShrmlttal: Abschnitt 21 aller Karten 76........= 125 g Zucker{für Kleinstkinder bis zu 3 Jahren) Abschnitt 39 der Karten 76— 250 g Kartoffeln: Abschnitte 76/1 und 76/11 der Bezugsausweise für Speise- kartoffeln«»* je 5 Pfund Abschnitt 76/I/II der Bezugsausweise für Speisekartoffelr für Kinder bis zu 3 Jahren(Kleinstkinder/Klst)= 5 Pfund Trockenspeisekar!offeln Abschnitt 23 aller Karten 76 je 50 g Käse(aus Restbestanden) Abschnitt 70 der Karten für Jugendliche(Jgd), je 62,5 g nahmen oder Verfolgungen, einschließlich Boykott, gegen irgend eine Person wegen ihres Zusammenarbei- tens mit den Alliierten Streitkräften oder mit der Militärregierung; 43. Verhalten, das gegen die öffentliche Ordnung oder die Interessen der Alliierten Streitkräfte oder eines Angehörigen derselben verstößt. Im Auftrag der Militärregierung. Gerichtshof der Militärregierung Die Militärregierung ist bemüht, alle Ueberschreitungen der Sperrzeit zu unterbinden und hat Gefängnisstrafen von 30 bis 60 Tagen verhängt. Während der letzten Woche sind 30 Fälle verhandelt und verurteilt worden. Die Militärregierung weist ernstlich darauf hin, daß alle Personen während der Sperrzeit im Hause sein müssen; ihr Aufenthalt in den Vorgärten, auf den Gehwegen oder vor den Häusern ist nicht erlaubt. Am Donnerstag, dem 7. Juni, morgens 10 Uhr, wird eine Sitzung des Vermittlungsgerichtshofs der Militärregierung stattfinden. Dieser Gerichtshof ist zusammengesetzt aus drei Offizieren der USA-Armee, der die ernsteren Vergehen behandelt. Dieser Gerichtshof hat die Macht, die beschuldigten Angeklagten aufgrund der Gesetze der Militärregierung zu Zuchthausstrafen bis zu 10 Jahren zu verurteilen. Die Sitzung des Militärgerichtshofes findet im Polizeipräsidium, L 6, statt und ist für das Publikum geöffnet. Kundmachung Artikel I Kraftfahrzeugbeschränkung Von 15. Juni 1945 an darf niemand ein Kraftfahrzeug auf jeglicher öffentlichen Straße benützen, ohne erst vorher eine Anmeldungs-Bescheinigung und die Zulassung von der Militärregierung erhalten zu haben, und nur insoweit als die Benützung in den Grenzen der Zulassung stattfindet. Gesuche für eine solche Anmeldung und Zulassung können bei der Fahrbereitschaft Mannheim, K 5, 4, Zimmer 4 eingebracht werden. Artikel II Strafen Die Verletzung dieser Kundmachung wird von dem Gericht der Militärregierung bestraft. Im Aufträge der Militärregierung. Unter Hinweis auf Artikel I und II wird ergänzend von uns darauf hingewiesen, daß die bisher ausgestellten Zulassungen nur Gültigkeit besitzen, wenn eine neu zu beantragende blaue Plakette mitgeführt wird. Der Fahrbereitschaftsledter Albert Widmann. A Obst Abschnitt 7 der Lebensmittelkarten 76 für Mannheim »= 1 Pfund Obst in den einschlägigen Obstverkaufsstellen. Die Kleinverteiler haben die Abschnitte auszuschneiden und gegen Empfangsbescheinigung bei den Markenannahmestellen abzuliefern. Tabakwaren: Auf Abschnitt 2/76 der Raucherkarte M der Stadt Mann-' heim die gleiche Menge wie in der Woche vom 28. Mai bis 3. Juni 1945. Der Bezug von 50 g Grobschnitt ist jedoch nur gegen Abgabe von zwei Abschnitten möglich. Die Abschnitte der Raucherkarte 73 dürfen, weil verfallen, nicht mehr beliefert werden. Die vom Landesemährungsamt Nordbaden ausgegebenen Lebensmittelkarten haben im Gesamtgebiet des Landesemährungsamtes Gültigkeit(das sind die Landkreise: Mannheim, Heidelberg, Sinsheim, Mosbach, Buchen, Tauberbischofsheim). Ausgenommen sind die für Trockenspeisekartoffeln, Käse und Obst aufgerufenen Lebensmittelkarten. Lose Abschnitte sind ungültig. Nur die für die Woche vom 28. Mai bis 3. Juni 1945 im ersten Abschnitt der Bekanntmachung vom 23. Mai 1945 aufgerufenen Lebensmittelmarken behalten, soweit noch nicht beliefert, ihre Gültigkeit bis 10. Juni 1945, mit Ausnahme der Bezugsberechtigungen für Milch, Kindermilch und Krankenmileh, die jeweils am Ende der Zuteilungswoche verfallen und nur im Rahmen der Belieferungsmöglichkeit der Milchzentrale von den Kleinver+eilem beliefert werden können. Weiter behalten die am 16. Mai 1945 aufgerufenen Bezugsberechtigungen für Eier auf Grund der Reichseierkarte Gültigkeit. Verfallen sind folgende Bezugsberechtigungen: 1. Die grünen Milchberechtigungsscheine G für Kranke; 2. die Fleischsondgrkarte„Fl“(Ablieferungsfrift für die Kleinverteiler bis 4. Juni 1945); 3. Berechtigungsscheine für Bohnenkaffee(Ablieferungsfrift für die Kleinverteiler bis 22. Mai 1945 samt Bestandsmeldung; Kleinverteiler, welche die Bestandsmeldung noch nicht abgeliefert haben, setzen sich der Gefahr der Sperrung bei künftigen Zuteilungen aus); 4. Raueherkarte 73; 5. Die Krankenzusatzmarken einschließlich der Krankenzusatzmarken für Eier, die den kleinen roten Stadtsiegel tragen und den gelben Berechtigungsscheinen A 1—14 entnommen sind.(Ablieferungspflicht für die Kleinverteiler bis 18. Juni 1945); 6. die braunen Urlaubermarken.(Ablieferungsfrist für die Klein- verteilor bis 18. Juni 1945). Anstelle der braunen Urlaubermarken treten künftig rote„Lebensmittelkarten anstelle Urlauberkarten“. Die im Umlauf befindlichen Reisemarken behalten bis auf weiteres ihre Gültigkeit, bedürfen aber der Abstempelung durch die ausgehende Zweigstelle des Ernährungsamtes Mannhoim oder an ihrer Stelle durch die Kartenhauptstelle Mannheim(L 4, 15) für auswärts ausgegebene Reisemarken. Für nicht abgestempelte Reisemarken erhält der Kleinverteiler keine Bezugscheine. Die wiederholt bekanntgegebenen Bestimmungen für die Neu- oder Wiederaufnahme von Personen in die Mannheimer Lebensmittelversorgung bleiben bestehen. Das Führen von Kundenlisten ist sowohl Groß- wie Kleinverteilern untersagt. Ausländer erhalten die gleichen Lebensmittelmengen und-Arten wie die Einheimischen; für die Ausländer gelten auch die übrigen Bezugs- usw. Bestimmungen. Mannheim, den 29. Mai 1945. Städtisches Ernährungs- und Wirtschaftsamt. Aufnahme des Berufsverkehrs auf der OEG Von der Militärregierung ist der OEG die Aufnahme des Personenverkehrs für den Berufsverkehr genehmigt worden und zwar auf den bisher wiederhergestellten und mit Güterverkehr betriebenen Strek- ken Mannheim-Weinheim, Weinheim-Schriesheim-Heidelberg Handschuhsheim und Wallstadt-Heddesheim. Allgemeiner Reiseverkehr ist nach wie vor ausgeschlossen. Der Kleinverkaufspreis für/ Speisekartoffeln wurde für die Monate Juni, Juli und August 1945 mit Zustimmung der Militärregieaung auf 73 Pfg. für 10 Pfund festgesetzt. Durch den Ausfall der Reichsbahn ist der Kartoffelhandel immer noch auf den Lastwagen-Transport angewiesen, so daß es zeitweise ' Vorkommen wird, daß in den einzelnen Stadtgebieten die Zufuhr stockt. Es kann aber erfreulicherweise mitgeteilt werden, daß der gesamte Bedarf an Speisekartoffeln bis zum Anschluß an die neue Ernte gesichert ist. Jeder Berufsfahrer muß einen amerikanischen Passierschein besitzen, wenn er weiter als 6 km von seinem Wohnort wegreist und sich darüber ausweisen, daß er berufstätig ist und wo er polizeilich gemeldet wohnt. Vordrucke zu diesen Ausweisen sind erhältlich bei der Wirtschaftskammer für die ihr angehörigen Firmen, Unternehmer und Wirtschaftsgruppen, bei der Verwaltung der OEG Mannheim, Friedrichsring 6, Verkehrsbüro, und in beschränkten Mengen bei den Bahnhöfen der obigen Strecken. Auf dem dreifach untergeteilten Ausweis hat der Unternehmer mit Stempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu bescheinigen, daß und wo der Betreffende tätig ist; dieser hat sich dann von der Ortspolizeibehörde seines Wohnortes bescheinigen zu lassen, daß er dort gemeldet und wohnhaft ist. Die Ausweise sind daraufhin vom Arbeitgeber oder den Wirtschaftsgruppen geschlossen der Militärregierung, Mannheim, K-5-Schule, Transport-Offizier, Herrn Major Hansen, zur Erteilung der Reisegenehmigung vorzulegen und dann dem Betriebsangehörigen wieder auszuhändigen. Der Ausweis gilt für ein halbes Jahr, selbstverständlich nur für den Berufstätigen, für.den er ausgestellt ist, und berechtigt zur Lösung eines Fahrtausweises: Einzelfahrschein, Wochenkarte oder Monatskarte, am Schalter. Abfertigung im Zug findet nicht statt. Die Aufnahme des Berufsverkehrs und der Fahrplan wird im Mitteilungsblatt bekanntgemacht und außerdem an den Gemeindetafeln und an den Bahnhöfen angeschlagen werden. Welche Zahlungsmittel sind gültig? Verschiedentlich sind Zweifel wegen der Gültigkeit von Zahlungsmitteln aufgetaucht. Es sei daher darauf hingewiesen, daß alle von der Reichsbank ausgegebenen RM-Zahlungsmittel ihre Gültigkeit behalten. Dies gilt insbesondere für die 20-RM-Note mit Datum vom 16. Juni 1939(Vorderseite: Frauenkopf, Rückseite: Gebirgslandschaft) und für die 100-RM-Note mit Datum vom 24. Juni 1935(Vorderseite: Kopfbildnis Justus Liebig, Rückseite: allegorische Figuren). Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Reichsbank schon seit einigen Monaten verschiedene drucktechnische Vereinfachungen auf den Noten zu 10, 20, 50 und 100 RM vorgenommen hat. Sie betreffen vor allem die Ersetzung der Kopfwasserzeichen durch Längswasser- zeichen und den Wegfall des Ausfertigungs-Kontrollstempels, des Kennbuchstabens und der Nummern auf der Rückseite. Trotz dieser Vereinfachungen sind die Noten gegen Fälschungen ebenso gut gesichert wie bisher. Auch sie sind natürlich weiterhin gültig. Ebenso haben die Rentenbankscheine und die silbernen 2- und 5-RM-Stücke ihre Gültigkeit behalten. Dagegen hat die Militär-Regierung die Reichskgpditkassenscheine, das Wehrmachtsbehelfsgeld und die Verrechnungsscheine der Wehracht, die sämtlich keine gesetzlichen Zahlungsmittel waren, außer urs gesetzt. Vor ihrer Annahme wird daher gewarnt. Kleinbezugs'hefne nur an Empfangsberechtigte Kleinverteiler, die auf Grund abgelieferter Bezugsausweise Kleinbezugsscheine durch die Markenabrechnungsstelle dem Ernährungsamts erhalten, haben diese Bezugsscheine ebenda persönlich abzuholen. Im Verhinderungsfälle hat sich der Beauftragte unaufgefordert durch Vorlage einer Vollmacht(mit Firmenstempel) als empfangsberechtigt auszuweisen. An Kinder unter 14 Jahren können Bezugsscheine nicht ausgefolgt werden. Etwaige Folgen der Nichtbeachtung dieser Anordnung hat der Kleinverteiler zu tragen. Bei Verlust werden Ersatzbezugsscheine nicht ausgestellt. Versorgung mit Tabakwaren Unsere hierwegen in Nr. 7 des Mitteilungsblattes für Mannheim vom 26. Mai 1945 ergangene Bekanntmachung wird insoweit berichtigt, als die Ablieferung der Raucherkartenabschnitte nur bei unserer Punktverrechnungsstelle erfolgen kann. Stadt. Ernährungs- und Wirtsohaftsamt. Obstdiebe werden streng bestraft Kaum beginnt das erste Obst zu reifen, so sind auch schon die Langfinger zur Stelle, um sich an fremdem Gut zu vergreifen. Es wird jetzt mit aller Schärfe gegen die Obstdiebe vorgegangen werden. Wer in der Gemarkung Mannheim beim Obstfrevel angetroffen wird, hat strengste Strafe zu erwarten. Felcfwegsperre Die Feldwege dürfen tagsüber nur von den Nutzungsberechtigten der angrenzenden Grundstücke und deren Beauftragten betreten oder befahren werden. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind diejenigen Feldwege, die durch rot angestrichene Pfähle mit weißen Richtungszeichen besonders gekennzeichnet und für Spaziergänger freigegeben sind. Bei Nacht, fl. h. in der von der Amerikanischen Militärregierung angeordneten Sperrzeit, ist das Betreten oder Befahren der Feldgemarkung jedermann, auch den Nutzungsberechtigten landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Grundstücke, ausnahmslos verboten. Diese ortspolizeiliche Vorschrift gilt; bis-30. November 1945. Wer ihr zuwiderHandelt, wird bestraft.(§ 145 bad. Polizeistrafgesetzbuch.) Kassenärzte Ihre Tätigkeit haben weiter auf genommen: Allgemeinpraxis: Neckarau: Dr. Ruppert, Rheingoldstraße 3 Waldhof: Frl. Dr. Hemmer, Op- pauer Straße 8 Zahnärzte: Frau Dr. Ehrhardt Gertrud, Nek- karau, Schulstr. 55 Frl. Dr. Hoff mann, Mhm.,. Bi- bienastraße 12 Dr. Nuß, Mhm., Augusta-An- lage 26 Dr. Steimel Willy, Mhm., Ne- bemusstraße 9 Dr. Weickert, Mhm., Wupperstraße 18 Tierarzt: Dr. Hinderer Karl, Seckenheim, Kloppenheimer Straße 30 Standesamtliche Nachrichten Gaboren« Monat Aprü/Mai 1945 26. Paradis Arsen, Ingenieur, Kä., Napstadter Straße 73, e. S. Peter. 26. Hoffmann Karl, Polizeimeister, Fe., Paulusbergstr. 7b, e. S. Jürgen Erich Karl. 1. Fetzer Alfred, Schlosser, Wa., Lutzenbergstr. 60, e. S. Konrad Alfred. 2. Feil Emil, Lagerverwalter, Collinistr. 20, e. S. Günter Emil. 2. Martin Ferdinand, Hilfsschaffner, Wa., Waldstr. 1, e. S. Fred Horst. 2. Zaluska Eugenlus, Arbeiter, Ludwigshafen-Mundenheim, e. T. Alina. 4. Pietsch Hubertus Georg, Reichsbahninspektor, Obere Clignet- straße 29, e. T. Gisela Monika. 5. Winkler Karl Friedrich Josef, Maurer, Wa., Schienenstraße 25, e. S. Gerhard Hans. 5. Herz Wilhelm, kaufm. Angestellter, Wa., Kornstraße 18, e. S. Werner Willi. 5. Kirschner Kurt Walter, Friseur, J 1, 15, e. S. Dieter Harald. 6. Morell Karl, Küchenmeister, Schwarzwaldstraße 25, e. T. Doris Theresia. 6. Sliwinska Tadeus, Arbeiter, Grenadier-Straße, e. S. Johann. 7. Weidner Karl Jakob, Landwirt, Viernheim, e. T. Anna Katharina. 9. Falbel Heinrich Johann, Ingenieur, Lucas-Cranach-Straße 22, e. T. Claudia Maria. 9. Sauter Eduard, Sattler, Kä., Wasserwerkstr. 29, e. T. Marie Anna. 10. Kinzinger Hans Jakob, kaufm. Angestellter, Karl-Benz-Str. 40, e. S. Hans Peter. 11. Burtschun Semen, Kraftwagenführer, Karl-Ludwig-Straße 5, e. S. Nikolaus. Getraute Monat Mai 1945 5. Knapp-Albert Marcellus, Kaufmann, Uhlandstraße 12, und Stumpf Maria, geb. Weber, Uhlandstraße 12. 5. Hinckel Hermann, kaufm. Angestellter, Böcklinplatz 3, und Lang Hilda, Böcklinplatz 3. 5. Hoogerwerf Willem, Kraftfahrer, Grenadier-Kaserne, und Federowiat Julia, Grenadier-Kaserne., 8. Hörner" Friedrich Johann, Packer, Wa., Hinterer Riedweg 85, und Kleber Magdalene, Wa., Hinterer Riedweg 85. 8. Kaltenborn Friedrich Josef, Geschäftsführer, Karl-Ludwig- Straße 9, und Daut Christiane, Karl-Ludwig-Straße 9. 9. de Jonge Marinus, kaufm. Angestellter, Mannheim, u. Reschetulo Olena, Mannheim. 12. Bauer Heinrich Karl Otto, kaufm. Angestellter, J 1, 15, und Schrodt Jlse Josefa Margarete, K 3, 20. 14. Laterveer Piet, Koch, Grenadier-Kaserne, und Leuven Sophia Maria, Grenadier-Kaserne.& 14. Stok Alphonsus Cornelius, Landarbeiter, Kronprinzenstr. 55, und Witomska Michalina, Kronprinzenstraße 55, Gestorbene 27. 3. Hedwig Opielka, Ehefr. d. Laboranten Erich Opielka, geb. 6. 10. 1910, Wa., Atzelhofstr. 24 27. 3. Händl. Lud. Schneider, geb. 24. 4. 1887, Wa., Langer Schlag 142 27. 3. Schüler Horst Mathias Sier, geb. 21. 3. 1934, Wa., Untere Ried-Straße 2 28. 3. Holzmaler Ludwig Bauer, geb. 3. 4. 1894, D 5, 3 28. 3. Schmiedemeister Josef August Brinschwitz, geb. 11. 9. 1887, Dentisten: Frau Eleonore Stein, Mhm., Waldhofstraße 116 Reichert Oskar, Rheinau Hebammen: Zorn Katharina, Mhm., Brentanostraße 56 Sensbach Margareta, Waldhof, Luzenbergstraße 86 Krankentransporte: Für Sandhofen steht jetzt für Krankentransporte ein Wagen des Roten Kreuze« zur Verfügung. Fr ist bei Dr. Beck, Sandhöfen, Bartholomäusstr. 3, anzufordern. Seilerstr. 3 28. 3. Arbeiter Heinrich Brömmer, geb. 4. 9. 1876, Große Wallstatt- strsßG 15 28. 3. Kapitän Friedrich Dietz, geb. 21. 4. 1906, H 2, 6-7 28. 3. Arbeiter Ubaldus Maier, geb. 16. 5. 1865, G 7, 29 28. 3. kaufm. Angest. Erich Kurt Heinrich Päul, geb. 8. 2. 1898, Wa., Glasstr. 5 28. 3. Autoschlosser Engelbert Schmidt, geb. 15. 2.1905, Saarbrücken- Han weil er 28. 3. Arbeiter Marien Schurowkina, geb. 1908, Lager d. Fa. Boehrin- ger Söhne 28. 3. Schneiderin Babette Fried. Siegler, geb. 24. 8. 1900, H 2, 6-7 28. 3. Einlegerin Berta Siegler, geb. 3. 4. 1895, H 2, 6-7 28. 3. Hugo Strobel, geb. 29. 1. 1944, Kä., Mußbacher Straße 17 28. 3. kaufm. Angest. Erwin Welz, geb. 6. 8. 1889, T 3, 6 29. 3. kaufm. Angestellter Eugen Wunder, geb. 21. 1. 1899, Fe. Höhenstraße 22 30. 3. Arbeiter Stephan Kutsch, geb. 17. 12. 1915, Mannheim, im Lager der Schiffswerft 30. 3. Kurt Walter Schuhmacher, geb. unbek., Mhm.-Waldhof 31. 3. Rentenempf. Christian Echter, 13. 12. 1870, Wa., Waldstr. 34a 31. 3. Elise Ebert geb. Angstmann, Ehefr. d. Taglöhners Martin Ebert, geb. 17. 2. 1900, Wa., Sandhoferstr. 19 31. 3. Angestellter Hermann Haas, geb. 5. 6. 1894, Brühl 31. 3. Betriebsleiter a. D. Karl Nettmann, geb. 27. 9. 1870, Fe., Wilhelmstraße 84 31. 3. Beitel Artur, städt. Angestellter, geb. 7. 9. 1897, Kä., Straßen- heimer Weg 5 1. 4. Gertrud Betz, Witwe, weiteres unbek., geb. 3. 3. 1869, C 2, 2 1. 4. Ernestine Bug geb. Beckenbach, geb. 2. 4. 1888, Beilstr. 15 1. 4. Schlosser Johann Busch, geb. 6. 7. 4888, Eichendorffstr. 9 2. 4. Erika Niebei, geb. 9. 2. 1926, Waldhofstr. 83 2. 4. Hauptlehrerin a. D. Emma Philipp, geb. 12. 7. 1877, G 7, 28 3. 4. Schlosser Alfredo Boston, geb. 10. 5. 1908, Eichelsheimerstr. 55 3. 4. Hauptlehrerin a. D. Emilie Friedrich, geb. 15. 12. 1860, Wald- parkstr. 29a 3. 4. Karoline Luise Hennrich geb. Belser, Ehefr. d. Stadtarb. i. R. Karl Hennrich, geb. 27. 1. 1868, K 3, 5 3 4. Pauline Karoline Krug, geb. Speck, Ehefr. d. Glasschn. Adam Krug, geb. 3. 9. 1878, Wa., Spiegelfabrik 264 3. 4. Schüler Max Molitor, geb. 31. 5. 1932, Wallstadt, Amorbacher Straße 27 3. 4. Säger Georg Müller, geb. 27. 9. 1883, Neckarvorlandstr. 19 4. 4. Arbeiter Louis Chaminon, geb. 21. 7. 1925, Jungbuschstr. 32 4. 4. Angestellter Gerben Drayer, geb. 17. 1. 1905, Schwetzingen 4. 4- Angest. Karl Heckmann, geb. 8. 10. 1896, Eichendorffstr. 15a 4. 4. Gerd Rölf KÖhnlein, geh. 16. 5. 1944, B 6, 33 4. 4. Charlotte Lang, geb. 9. 12. 1939, Mhm., Q-6-Bunker 4 4. Anna Qffenloch* geb. B^ier,,,Witwe des Gärtners Georg, Offenloch, geb. 11. 4. 1896, Sa., Birnbaumstr. 18 5. 4. Kaufm. Rudolf Schanz, geb. 23. 2. 1924, Fe., Scharnhorststr. 30 5. 4. Friseur August Adam Schwab, geb. 25. 7. 1887, Langstr. 82 6. 4. Lukas Burkhardt, geb. 7. 10. 1870, Meerlachstraße 24 6. 4. Glaser Paul Deichsel, geb. 13. 9. 1865, K 3, 4 6. 4. Schül. Wolfg. Fürbringer, geb. 12. 3. 1931, Fe., Scharnhorststr. 5 6. 4. Arbeiter Stanislaus Joziak, geb 5. 2. 1892, Sa., Jutekolonie 37a 6. 4. Rentenempf. Lorenz Ofer, geb. 23. 5. 1871, B 2, 7 7. 4. Vertreter Otto Fischer, geb. 18. 7t 1905, Kirchenstr. 14 7. 4. Ing. Friedr. König, geb. 10. 1. 1880, Fe., Neckargrüiv 60 7. 4. Kaufmann Bernhard Leyer, geb. 25. 9. 1884, Draisstr. 1 7. 4. Rentenempf. Nik. Fr. Staub, geb. 18. 12. 1874, Kä., Reiherstr. 22 8. 4. Margaretha Gabler geb. Müller,, Ehefr. d..Arbeiters Jakob Gabler, geb. 17. 3. 1898, Sa., Sonnenstr. 11 8. 4. Schüler Horst Supp, geb. 24. 7. 1933, Garnisonstr. 18 8. 4. Barbara Walter geb. Krebs, Witwe des Händlers Franz Emst Walter, geb. 21. 1. 1876, Wa., Waldstr. 9 9. 4. Maurerpol. Joh. Geiger, geb. 26. 12. 1882, Kä., Auerhahnstr. 2 9. 4. Schüler Werner Anton Heidinger, geb. 25. 7. 1937, Fe., Eberbacher Straße 3fi, 9. 4. Rentenempf. Georg Krug, geb. 1. 8. 1889, T 1, 11a 9 4 Glasbeech. Ph. Hch. Maier, geb. 6. 7. 62. Wa., Spiegelkolonie 229 9. 4. Karoline Walz geb. Pöckle, Ehefr. d. Arb. Ludwig Walz, geb. 23. 8. 1878, Zehntstr. 23a 10. 4. Ursula Monika Berberich, geb. 1. 3. 1945. Draisstr. 28 10. 4. Bankangest. Ant. Biedermann, geb. 31. 5. 1908, Eichendorffstr. 3 10. 4. Arb. Bonislawa Wemikowskiy, geb. 1931, Lager Pestalozzischule An die Gefolgschaftsmitpliedcr der FHegerhorstkommandantur Mannheim-Sandhofen Sämtliche bei der ehemaligen Fliegerhorstkommandantur Mannheim- Sandhofen beschäftigten bzw. von dort personell bet-’uten männlichen und weiblichen Arbeiter und Angestellten haben sich wie untenstehend beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, Zimmer 2, zu melden: Montag, 4. Juni 1945, von 9-15 Uhr Buchstabe A-K Dienstag, 5. Juni 1945, von 9-15 Uhr Buchstabe L-Z. Von einberufenen Gefolgschaftsmitgliedern melden sich die Ehefrauen. Mohr& Federhaff A.-G. Mannheim. Der Betrieb in der Lehrwerkstatt ist wieder eröffnet. Alle Lehrlinge werden hiermit aufgefordert, die Arbeit unverzüglich wieder" aufzunehmen. Neue Lehrlinge werden* angenommen. Meldung im Werk Friedrichsfelder Straße 8-15. Öffentliche Schreibstube im Hauptbahnhof Mannheim Ausweichstelle: Helnrich-Lanz-Str. 9-11, part„ gegenüber Hauptbahnhof. geöffnet. Schreibmaschinen- Arbeiten- Abschriften,- Schreibmaschinen zum Selbstschreiben. Höhere Privatlehranstalt Institut Sigmund Die Eltern von Schülern und Schülerinnen, die ihre Kinder in das Institut anmelden wollen, können den Direktor persönlich jeweils am Mittwoch vön 14-16 Uhr bei Herrn Fr. Weber, Mannheim, Uhlandst,r.31 (Nähe Wohlgelegenschule) sprechen. Prof. Karl Metzger. Höhere Privatschule mit Abendschule Institut Schwarz Ortsanwesende Schüler und Schülerinnen unserer Anstalt(Tag- und Aberdschu’el. die sich in der vergangenen Woche im Gymnasium, Roonstraße. nicht zurückgemeldet haben, können sich nachträglich am Kalmitplatz 11(I ludenhof) täglich von 10-12 Uhr melden. Violin-Unterricht Leonore Godeck- Fuchs, staatlich anerkannt, Sandhofen, Petersauer Straße Nr. 14. Auskunft auch bei Müller, Coilinistraße 10, part. Unterricht in Klavier, Gitarre, Laute/ erteilt Kätha Heimig-Lang, Musik- lehrerin, C 2, 10. Klavierunterricht wieder auf genommen. Anmeldungen an Julius Neck, Mannheim, Kronprinzenstraße 35, II. Noten för Klavier und Gitarre kauft Kätha Heimig-Lang, Musiklehrerin, C 2, 10. Sanitätshaus Dr. med. Schütz& Polle Wiedereröffnung O 6. 8, Nähe Ufa- Kino, am 4. Juni 1945. Staatlich geprüfte Krankengymnastin und Masseuse: Doris Fries, Mühldorferstraße 12. Kleintransporte Innenstadt und Vororte führt aus G. Schulz, Lameystr. 15. Betriebskrankenkasse des Reiches Sehalterstunden jeden Montag, Mittwoch und Freitag 9-12 Uhr im Gebäude der Allg. Ortskrankenkasse, Renzstraße 11-13, im Kellergeschoß(Haupteingang). Medizinalkasse Mannheim Krankenversicherung a. G. Luisenring 20(Nähe Luisenapotheke) Gegründet 1892 Die Krankenkasse übernimmt die Gesamtkosten für Arzt(einschließlich Operation), Arznei und Zahnfüllungen und gewährt weitere Leistungen wie Krankenhausverpflegung, Wochenhilfe, Sterbegeld nach Maßgabe ihres Leistungstarifs. Monatsbeiträge:(Aufnahme gebührenfrei) 1 Person RM 4.50, 2 Personen RM 6.50, 3 und 4 Personen RM 8, 5 und mehr Personen RM 9. Neuanmeldungen werden entgegengenommen. Auskunft und Leistungstarif durch das Hauptbüro, Luisenring 20, und die Filialen der Vororte. Kassenstunden von 9-12 Uhr. Die Filiale in Neckarau ist wieder geöffnet, wie bisher Fischerstraße 6 (Breunig). Leipziger Verein- Barmenia Bezirksdirektion Mannheim. Neue Anschrift: Mannheim. Hohwiesen- straße 111, an der Moselstraße. Wir bitten unsere Mitglieder, die rückständigen Beiträge sofort auf unser Bankkonto Nr. 5312 bei der Commerzbank in Mannheim, P 3, 2, oder auf Konto 70 082 bei der Deutschen Bank in Mannheim, B 4, 10, zu überweisen bzw. in Bar einzuzahlen. Bei allen Zahlungen ist stets die Mitgliedsnummer anzugeben. Nothilfe Krankenversicherung V.a.G. Die Hauptverwaltung der Nothilfe Krankenversicherung V.a.G., Mannheim, Carolastraße 9-13, hat ihren Betrieb wieder aufgenommen Wir bitten unsere Mitglieder, zur Aufrechterhaltung ihrer Anrechte, um pünktliche Bezahlung ihrer Beiträge. Erstattungsansprüche und sonstige Angelegenheiten werden vorläufig nur von der Hauptverwaltung erledigt. Kassenständen von 9-13 Uhr Genaue Angabe der Miiglledsnummer ist in allen Fällen dringend erforderlich. Volkswohl-Krankenkasse Zahlstelle Mannheim. S 4 la. 2 Tr. Für alle Mitglieder Mannheim- Ludwigshafens mit Vororten, einschließlich Viernheim und Lampertheim, Geschäftsstunden nur von 9-12 Uhr. Bitte Mitgliedsnummer nicht vergessen. Letzte Quittung bitte vorlegen. Zahlungen können auch geleistet werden bei der Bad. Bank- Konto Nr. 3000. Krankenkasse Medizinalverein Mannheim v. 1890 BScklinstraße 40, Neuostheim früher R 1, 2-3 Wir haben unsere Tätigkeit am 30. April 1945 wieder aufgenommen. Kassenstunden vorläufig von 9-12.30 Uhr. Arztscheine sind an der Kasse anzufordern. Die seit 20. März 1945 von den Mitgliedern bezahlten tariflichen Krankenkosten werden gegen Vorlage der Belege rückvergütet. Neuanmeldungen bis auf weiteres Böcklinstraße 40 und in den Filialen der Vororte und in Schriesheim. Oeffcntliche Versicherungsanstalt des Badischen Sparkassen- und Giroverbandes, Mannheim (bisher Augusta-Anlage 33). Die Wiederaufnahme unseres Betriebes erfolgt in einigen Tagen in den neuen Geschäftsräumen: Weidenstraße 14, Möhlblock(Volksbücherei). Sprechzeit von 9-13 Uhr. Frühere Quittungen oder Unterlagen bitte mitbringen. Aachener und Münchener Versicherung Generalagentur M. Albers, jetzt: Neuostheim, Dürerstrafic 46. Die zu meiner Verwaltung gehörenden Versicherungsnehme’- werden gebeten, die jeweils fälligen Beiträge auf mein Konto Nr. 90 099 bei der Deutschen Bank einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlungen können bei jeder Zahlstelle der Bank erfolgen. Hanseatische Assekuranz- Vermittlungs-Aktiengesellschaft Hamburg Zweigniederlassung Mannheim Wiedereröffnetes Büro in L 4, 1. Fällige Prämienzahlungen erbeten auf Konto Nr. 1180 der Badischen Bank oder sind im Büro von 9-12 Uhr vorzunehmen. Die Braunschweigische Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Bez.-Direktion Mannheim hat ihre Tätigkeit seit 1. Mai in Feudenheim, Scheflelstraße 77, aufgenommen. Beitragszahlungen unter Angabe der Versicherungsnummer auf Girokonto 1602 bei der Städt. Sparkasse Mannheim. Aachen-Leipziger Versicherung«- A.- G., Braunschweigische Le- b3nsversicherun' r s- A.-G., Deutsch"- IJoyd Lebensversicherungs- A.-G., Isar Leben-versicherungs- A.-G. Wir haben unsere Tätigkeit wieder aufgenommen. Prämieneinzahlungen können vorerst auf unserem Büro, Lamevstraße 25a, oder auf Soarkassenkonto Nr. 7741 und Konto Nr. 7743 unter Angabe der Versicherungsscheinnummer geleistet werden. Büromaschinen-Reparaturen Mannheim, J 1, 19 Wir haben unsereSpezial-Reparatur- Werkstätte für alle Büromaschinen, besonders Schreibmaschinen aller Fabrikate des In- und Auslandes, wieder eröffnet. Fachgemäße Bedienung durch langjährige ReDara- tur-Praxis. Kolb& Koppenhöfer, Büromaschinen-Reparaturen, Mann- heim, J 1, 19. Carbolineum Elsenlack in kg-Dosen, Heißklebemasse liefert: Hermann Pfähler, Neckarauer Straße 97-99. Kinderbetten Größe 65 125 und 70/140 cm, abzugeben. Frieß, Mannheim-Feudenheim, Arndtstraße 17. Bäckerei zu mieten oder zu kaufen gesucht. Desgleichen Eismaschine. Erich Hill, Kobellstraße 6. Tierpflege Metz befindet sich jetzt Jungbuschstr. 13 Druck: Mannheimer Großdruckerei, R 1, 4-6