MILITARY-GOVERNMENT Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Teilt W. Geppert u. A. Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude Nr. 9, Samstag, 9. Juni 1945 Nr, 9 Militärregierung Deutschland Verordnung Nr. 2 Gerichte der Militärregierung Militärgerichte werden errichtet, um Verstöße gegen die Interessen der Alliierten Streitkräfte gerichtlich zu verfolgen. Zu diesem Zweck wird folgendes verordnet: Artikel I Arten der Militärgerichte Gerichte der Militärregierung im besetzten Gebiet sind: Obere Militärgerichte Mittlere Militärgerichte Einfache Militärgerichte. Artikel II Zuständigkeit 1. Die Gerichte der Militärregierung sind zuständig für die gerichtliche Aburteilung aller Personen, die sich im besetzten Gebiete befinden. Ausgenommen von der Gerichtsbarkeit sind jedoch Personen— nicht Zivilpersonen—, die dem Kriegsrecht der Heeres-, See- oder Luftstreitkräfte unterliegen und unter dem Befehl des Oberkommandierenden der Alliierten Streitkräfte stehen oder jedes anderen Befehlshabers von Streitkräften der Vereinigten Nationen. 2. Die Gerichte der Militärregierung sind sachlich zuständig für alle Verstöße:/ a) gegen das Kriegsrecht und die Kriegsgebräuche; b) gegen Proklamationen, Rechtssätze, Verordnungen, Bekanntmachungen oder Verfügungen, die von der Militärregierung oder den Allierten Streitkräften oder in deren Auftrag erlassen wurden: c) gegen Rechtssärtze, die in dem besetzten Gebiet oder einem Teile desselben in Kraft sind. Artikel III Strafbefugnis der Gerichte der Militärregierung a) Ein.Oberes Militärgericht kann jede gesetzliche Strafe einschließlich der Todesstrafe verhängen; b) ein Mittleres Militärgericht kann jede gesetzliche Strafe mit Ausnahme der Todesstrafe, einer Freiheitsstrafe über 10 Jahre oder Geldstrafe von mehr als Pfd.Stl. 2,500 — Dollar 10,000 verhängen; c) ein Einfaches Militärgericht kann jede gesetzliche Strafe mit Ausnahme der Todesstrafe, einer Freiheitsstrafe über ein Jahr oder Geldstrafe von mehr als Pfd. Stl. 250 — Dollar 1,000 verhängen; d) innerhalb der den einzelnen Gerichten gesetzten Höchstgrenzen kann neben einer Freiheitsstrafe auch auf eine Geldstrafe erkannt werden. An Stelle einer Geldstrafe kann im Falle deren Uneinbringlichkeit auch auf eine Freiheitsstrafe erkannt werden; e) zusätzlich oder an Stelle einer Geld-, Freiheits- oder Todesstrafe(sofern das Gericht für die Verhängung zuständig ist) können die Gerichte der Militärregierung Anordnungen erlassen betreffend die Person des Angeklagten, sein Eigentum, Wohn- und Geschäftsräume, die bei dem Verstoße benutzt wurden. Diese Anordnungen haben zweckdienlich zu sein und den Verfahrensbestimmungen der Gerichte der Militärregierung zu entsprechen. Die Gerichte der Militärregierung sind berechtigt, Geld oder andere Gegenstände in gerichtliche Verwahrung zu nehmen, vorläufige Freilassung gegen Sicherheitsleistungen anzuordnen, die Sicherheitsleistung für verfallen zu erklären, Verhaftung anzuordnen, persönliches Erscheinen der Zeugen zu erzwingen und diese, falls notwendig, zu verhaften,. Eide abzunehmen, Ungebühr vor Gericht zu bestrafen und alle anderen Befugnisse auszuüben, die der ordnungsmäßigen Rechtssprechung dienen: f) Im Falle eines Verstoßes gegen die Gesetze des besetzten Gebietes kann auf eine höhere Strafe erkannt werden, als in diesen Gesetzen vorgesehen ist. Artikel IV Zusammensetzung der Gerichte 4. Die Mitglieder der Gerichte der Militärregierung sollen Offiziere der Alliierten Streitkräfte sein. 5. Obere Militärgerichte sollen mindestens aus 3 Mitgliedern bestehen. Mittlere und Einfache Militärgerichte sollen ein oder mehrere Mitglieder haben. 6. Beiräte für ein Gericht können entweder durch das betreffende Gericht oder durch die Behörde ernannt werden, die befugt ist, solche Gerichte zu bestellen. Sie haben das Gericht zu beraten und zu unterstützen, soweit sie von dem Gericht darum ersucht werden; sie haben jedoch kein Abstimmungsrecht. 7. Beamte, Dolmetscher und andere Personen, die bei der Verhandlung benötigt werden, können vom Gericht bestellt werden. Wegen Waffentragens verurteilt Früherer Polizeileutnant vom Militärgericht für schuldig befunden Der Alliierte Mittfere Militärgerichtshof, c^r am Donnerstag, den 7. Juni, zusammentrat, verhörte Fälle wegen gesetzwidrigen Waffentragens und falscher Angaben auf Fragebogen. Franz Drees, früherer Stadt-Polizeileutnant von Mannheim, wurdö zu 2 Jahren verurteilt, weil er falsche Angaben auf seinem Fragebogen bezüglich seiner Aktivität in der Nazi-Partei machte. Georg Biebernecht, ein Deserteur der Wehrmacht, wurde wegen gesetzwidrigen Schußwaffentragens zu 2 Jahren verurteilt. Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Otto ratzenhofer von Edingen erklärte sich des gesetzwidrigen Waffentragens schuldig und wurde zu 8 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße von 5000 Mark verurteilt. Das Gericht billigte dem Angeklagten' bei Zahlung von 5000 Mark wegen seines schlechten Gesundheitszustandes Aussetzung der Haft zu. Das Gericht wies die Oeffentlichkeit nochmals darauf hin, daß der Besitz von Schußwaffen ein ernsthaftes Vergehen darstelle. Personen, die dieses Vergehens schuldig befunden werden, müssen ernsthaft bestraft werden. Fischen in Rhein u. Neckar erlaubt Die Militärregierung erlaubt das Fischen in Rhein und Neckar. Alle Personen jedoch, die fischen wollen, müssen eine Genehmigung von der deutschen Polizei im Polizeipräsidium, L 6, einholen. Das Arbeitsamt gibt bekannt: Fach und Hilfsarbeiter, sowie Lehrlinge aller Art werden für den Wiederaufbau Mannheims in großer Zahl gesucht. Leider hat sich nur ein geringer Bruchteil der Schaffenden in den Dienst des Wiederaufbaus gestellt, so daß im Einvernehmen mit der Militärregierung nun zum Zwecke der Erfassung aller Arbeitskräfte zu schärferen Mitteln geschritten werden muß. Im Vollzug dieser Maßnahmen erhalten alle Männer von 14—65 Jahren für die nächste Kartenperiode nur Lebensmittelkarten, wenn a) die Beschäftigten eine Bescheinigung ihres derzeitigen Arbeitgebers, daß sie z. Zt. bei ihm beschäftigt sind, b) die übrigen Arbeitnehmer eine Bestätigung des Arbeitsamtes bei der zuständigen Kartenausgabestelle vorlegen. _ur Ausstellung einer Bescheinigung sind neben Behörden, öffentlichen Betrieben, Körperschaften nur diejenigen Arbeitgeber bzw. Gewerbebetriebe berechtigt, die in die Handwerksrolle erfaßt sind. Wilde Gewerbebetriebe, die Schwarzarbeit verrichten und Schwarzarbeiter beschäftigen, sind zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung nicht berechtigt. Diejenigen, die gegen diese Anordnung verstoßen, werden entsprechend bestraft. Die Bestätigung des Arbeitsamtes erfolgt auf der Lebensmittelkarte der 76. Kartenperiode, die mit Name und Anschrift versehen sein muß(mit Tinte). Es wird noch einmal darauf hingewiesen, daß die Einstellung von Arbeitskräften aller Art, auch Lehrlingen, nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitsamtes möglich ist. Auch die Entlassung von Arbeitskräften ist jeweils dem Arbeitsamt unverzüglich mitzuteilen. Anträge auf Zuweisung von Arbeitskräften und besonders Lehrlingen, die vor dem 25. 3. 45 gestellt wurden, müssen— da vernichtet — schriftlich wiederholt werden. Arbeitsamt M-nnheim. Die Verpachtung der Kleingärten Da viele Pächter von Garten- und Ackergelände infolge der Räumungsbefehle Mannheim verlassen haben und nicht mehr rechtzeitig zurückkehren konnten, um ihr Land zu bestellen, wurden nach der Verordnung vom 15. 12. 1944 über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtliche Vorschriften die städt. Landwirtschafts-Abt. für Ackergelände und das Vermessungs- und Liegenschaftsamt für Brachland und Kleingärten beauftragt, solches Gelände an geeignete Bewerber zu vergeben. Dieses Amt hat die Kleingartenvereinsvorstände mit der Zuteilung betraut. Für die Kleingärten gilt weiter: 1. Die Kündigung eines Kleingartens ist nur zulässig wegen Pachtrückstand, Vernachlässigung und dergl. unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten und auf 31. Oktober, aber,nicht ohne Genehmigung der Verwaltungsbehörde in J 1, 12, 2. Stock. Diese kann die Frist abkürzen und auf einen früheren Zeitpunkt erkennen. 2. Wenn ein Kleingärtner aus kriegsbedingten Gründen einen anderen mit der Pflege seines Gartens betraut hat, so kann ihm. nicht deshalb gekündigt werden. Er muß aber den Vertreter dem Vereinsvorstand oder sonstigem Verpächter benennen. 3. Wenn der Kleingärtner seinen Garten nicht selbst oder durch einen Vertreter bebaut, kann der Vereinsvorstand oder sonstige Verpächter der Verwaltungsbehörde einen Bewerber vorschlagen. Diese weist ihn dann ein. Die Einweisung gilt bis zum Schluß des Jahres, in dem der frühere Besitzer des Gartens ihn wieder selbst bewirtschaften kann und dies dem Vereinsvorstand anzeigt. Wo nach dem bisherigen Verfahren Zweifel entstanden sind, wird folgende Einigung empfohlen: a) Der neue Pächter bebaut den Garten weiter, so weit als er ihn bereits bestellt hat; den anderen Teil bebaut der alte Pächter. Das Erträgnis der Bäume und Sträucher, die der alte Pächter bisher gepflegt hat, wird für 1945 geteilt, ebenso der Pachtzins. b) Der alte Pächter erhält seinen Garten am 31. 10. 1945 zurück. c) Der Vereinsvorstand i bemüht sich, dem neuen Pächter einen anderen Garten für 1946 zuzuweisen. Der Oberbürgermeister. Lebensmittelmarken A) Für die Woche vom 11. Juni bis 17. Juni 1945(3. Woche der 76. Zuteilungsperiode) werden von den Lebensmittelkarten der 76. Zuteilungsperiode folgende Lebensmittelmarken aufgerufen: Brots Abschnitte 5 und 6 der Karten 76. je 500 g= 1000 g Ausgenommen sind nachgenannte Karten 76 für Erwachsene:— E,— TSV/B/E,— und TSV/Schl/E—. Für diese Karten gilt: Abschnitt 5 ist ungültig. Auf Abschnitt 6 werden aufgerufen= 500 g und außerdem 10 weitere Kleinabschnitte je 50 g= 500 g Fleisch: Abschnitte 57, 58 und 59 aller Karten 76 je 50 g= 150 g Kleinstkinder/fClst) erhalten nur 100 g Fett oder Butter oder Margarine Abschnitt 73 der Karten 76= 125 g bzw. auf 25 Kleinabschnitte der Karten für Erwachsene je 5 g= 125 g oder 100 g Oel oder Schweinefett. (Selbstversorger in Butter oder Schlachtfetten haben keinen Anspruch auf Belieferung mit Butter oder Margarine oder Oel oder Schweinefett.) Kindsrnährmittel Abschnitt 43 der Karten 76,..— 125 g * Nährmittel: Abschnitt 22 aller Karten 76*.= 125 g Zucker(für Kleinstkinder bis zu 3 Jahren) Abschnitt 40 der Karten Klst/76= 250 g Kartoffeln: Abschnitte 24 und 25 aller Karten 76.. je 3 Pfund Abschnitte 76/III und 76'IV der Bezugsausweise für Speisekartoffeln. je 5 Pfund Speisekartoffeln für Kinder bis zu 3 Jahren(Kleinst- kinder/Klst)=5 Pfund Die nicht belieferten Abschnitte: 75/1, 75/11, 75/III und 75/IV der Bezugsausweise für je 5 Pfund Speisekartoffeln sowie die nicht belieferten Abschnitte 75/I-II und 75/III-IV der Bezugsausweise für Kinder bis zu 3 Jahren(Klst) für je 5 Pfund Speisekartoffeln behalten bis 24.|Tuni 1954 ihre Gültigkeit, sofern Stockung in der Zufuhr die Ursache der Nichtbelieferung war. Das gleiche gilt für die Abschnitte: 76/1, 76/11, 76/I-II.) Trockenspeisekartoffeln Abschnitt 23 aller Karten 76ti>isaiieaB0« Obst Abschnitt 7 der Lebensmittelkarten 76 für• Mannheim§‘=1 Pfund in den einschlägigen Obstverkaufsstellen. Die Kleinverteiler haben die Abschnitte auszuschneiden und gegen Empfangsbescheinigung bei den Markenannahmestellen abzuliefern Tabakwaren: B) Auf den Abschnitt 3/76 der Raucherkarte M und auf den Abschnitt 2/76 der Raucherkarte F der Stadt Mannheim die gleiche Menge'wie in der Woche vom 28. 5. bis 3. 6.45. Für den Bezug vdn 50 g Grobschnitt müssen jedoch zwei Abschnitte der Raucherkarte abgegeben werden. Die Belieferung von Abschnitten der Raucherkarte 73 darf, weil verfallen, nicht mehr erfolgen. C) Die vom Landesemährungsamt Nordbaden ausgegebenen Lebensmittelkarten haben im Gesamtgebiet des Landesemährungsamtes Gültigkeit(das sind die Landkreise Mannheim, Heidelberg, Sinsheim, Mosbach, Buchen, Tauberbischofsheim). Ausgenommen sind die Lebensmittelmarken mit dem Aufdruck des Ausgabeortes. Lose Abschnitte sind ungültig. D) Alle seit dem 28. Mai 1945 im ersten Abschnitt unserer Bekanntmachungen aufgerufenen Lebensmittelmarken behalten, soweit noch nicht beliefert, ihre Gültigkeit bis 24. Juni 1945, mit Ausnahme der Bezugsberechtigungen für Milch, Kindermilch und Krankenmilch, die jeweils am Ende der Zuteilungswoche verfallen und nur im Rahmen der Belieferungsmöglichkeit der Milchzentrale von den Kleinverteilern beliefert werden können. Weiter behalten die am 16. Mai 1945 aufgerufenen Bezugsberechtigungen für Eier auf Grund der Reichseierkarte Gültigkeit. E) Verfallen sind folgende Bezugsberechtigungen: 1. Die Krankenzusatzmarken einschließlich der Krankenzusatzmarken für Eier, die den kleinen roten Stadtsiegel tragen und den gelben Berechtigungsscheinen A 1-14 entnommen sind.(Ablieferungspflicht für die Kleinvertci’er bis 10. Juni 1945.) 2. Die braunen Urlaubermarken.(Ablieferungspflicht für die Kleinverteiler bis 18. Juni 1945.) F) An Stelle der braunen Urlaubermarken treten künftig rote„Lebensmittelkarten an Stelle Urlauberkarten“. G) Die im Umlauf befindlichen Reisemarken behalten bis auf weiteres ihre Gültigkeit, bedürfen aber der Abstempelung durch die ausgebende Zweigstelle des Ernährungsamtes Mannheim, oder an ihrer Stelle durch die Kartenhauptstelle(L 4, 15) für auswärts ausgegebene Reisemarken. Für nicht abgestempelte Reisemarken erhält der Klemvertei’er keine Bezugscheine. H) P’e Neu- oder Wiederaufnahme von Personen(auch Ausländer) in die Mannheimer Lebensmittelversorgung kann nur unter folgenden Bedingungen geschehen: 1. Vorlage der Abmeldebescheinigung des bishre zuständigen Lebensmittelamtes. 2. Vorlage der polizeilichen Anmeldung in Mannheim(wenn vorher polizeiliche Abmeldung in Mannheim erfolgt war). 3. Vorlage der Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamtes Mannheim (wenn vorher polizeiliche Abme'dung erfolgt war). 4. Bescheinigung des(Mannheimer) Arbeitgebers über bereits bestehenden Arbeitseinsatz für alle männlichen und weiblichen Personen im Alter von 18—65 Jahren(mit Ausnahme der Ehefrauen), oder 5.(An Stelle von 4) Bescheinigung des Arbeitsamtes Mannheim über die ebenda erfolgte Anmeldung zum Arbeitseinsatz. I) Von diesen Bestimmungen für die Neu- oder Wiederaufnahme in die Lebensmittelversorgung in Mannheim sind einstweilen die seit dem 9. Mai 1945 entlassenen deutschen Heeresangehörigen und die, aus den K.Z.-Lagern Entlassenen ausgenommen. K) Das Führe» von Kundenlisten ist sowohl Groß- wie Kleinverteilern untersagt. L) Lebenmittelkarten können an Ausländer nur gegen Vorlage des Haushaltsausweises in Verbindung mit dem Paß ausgefolgt werden. Sch Werarbeiterzul agen Mit Zustimmung der amerikanischen Militärregierung können künftig Schwerarbeiter und Schwerstarbeiter unter dem Sammelbegriff „Schwerarbeiter“ Lebensmittelzulagen erhalten. Die für die Gewährung dieser Zulagen früher gehenden Bestimmungen bleiben auf- rechterhälten. An I.ang-, Langweg- oder Nachtarbeiter können Zulagen nicht gewährt werden. Die Firmen, welche Anträge auf Schwerarbeiterzulagen stellen wollen, haben solche Anträge in dreifacher Fertigung an d'e Abt. Arbeiterzulagen des Städt. Ernährungsamtes Mannheim, z. Zt. Mollstraße 40, einzureichen. Ebenda können die Bestimmungen für die Zulagegewährung, über die Abrechnung usw. in Empfang genommen werden. Die Prüfung der Anträge erfolgt endgültig durch Beauftragte des Gewerbeaufsichtsamtes. Melduni von Warenbeständen In Nr. 5 des Mitteilungsblattes vom 14. 5. 1945 haßen wir die Textil-, Schuhwaren- und Haushaltswarengeschäfte aufgefordert, bis späte-’ stens 20. 5. 1945 die noch vorhandenen Warenbestände zu melden. Dieser Aufforderung ist nur ein kleiner Teil der genannten Geschäfte nachgekommen. Da die Kenntnis der Warenbestände zur Beurteilung der VerEorguncs'age unbed’n r't erforderlich ist, ersuchen wir dringend, diese Meldungen bis spätestens 15. Juni 1945 dem Städt. Wirtschaftsamt(Rathaus K 7, Zimmer 415) einzureichen. Mannheim, den 5. Juni 19-* 5. Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt Mannheim. An die Einzelhandelsgesrhäite Seit der Besetzung der Stadt Mannheim sind nun bereits neun Wochen vorstrichen und immer noch sind viele Einzelhandelsgeschäfte(insbesondere Textil-, Schuh- und Haushaltswarengeschäfte) geschlossen, obwohl sie verkaufsbereit sind. Im Interesse der Versorgung der Bevölkerung kann diese Zurückhaltung nicht länger hin- genorr.,.ien werden. Alle verkaufsbereiten Einzelhandelsgeschäfte werden deshalb aufgefordert, mit dem Verkauf unverzüglich zu beginnen. Die noch nicht verkaufsbereiten Firmen haben die Pflicht, alles zu tun, um rasch möglichst verkaufsbereit zu werden. Der Verkauf darf nur gegen dtp vorgeschriebenen Bezugsberechtigungen erfolgen; die im einzelnen geltenden Vorschriften können bei der Wirtschaftsgrupnp Einzelhandel und beim Städt. Wirtschaftsamt erfragt werden. w Der Oberbürgermeister. Oeffenfl r che Erinnerung An die Zahlung der fälligen Grundsteuer, 1. Viertel der Vorauszahlungen für 1945, der Gebühren für April und Mai 1945, sowie an die Begleichung der festgelegten Stundungsraten wird unter Hinweis auf die bekannten Verzupsfolgen erinnert. Bei Ueberweisungen ist unbedingt die O. Z. des Forderungszettels anzugeben. Stadtkasse. Aufforderung s•■ j., Die Einwohner der Stadt werden auf gef ordert, die Bestrebungen der Verwaltung auf allmähliche Besserung der sanitären Verhältnisse dadurch zu unterstützen, daß das Wegwerfen des Mülls auf die Schutthaufen zusammengestürzter Gebäude unterbleibt. Den Bemühungen der Verwaltung ist es inzwischen gelungen, die Müllabfuhr in fast allen Stadtteilen wieder etwa in dem Umfang in Gang zu bringen, wie dies vor dem Einmarsch der amerikanischen Wehrmacht der Fall war. Mülltonnen sind in fast allen noch bewohnten Gebäuden vorhanden. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, können nach entsprechender Mitteilung an das Tiefbauamt(K 5, Zimmer 27a, 2. Obergeschoß) etwa benötigte Tonnen aufgestellt* werden. Unter allen Umständen darf wegen der damit verbundenen Seuchengefahr der Müll nur in den Miillton»en untergebracht werden. Die Polizei ist angewiesen, Uebertretungen in dieser Hinsicht zur Bestrafung zur Anzeige zu bringen.• Die Erfassung der Obsternte Das Landesernährungsamt hat mit Zustimmung der Militärregierung eine Anordnung erlassen, nach der die Erzeuger von Obst in den Gemeinden Oberflockenbach mit Steinklingen und Wünsch michel hoch. Ritschweier, Rittenweier, Heiligkreuz, Ursenbach, Lautenbach, Hemsbach, Sulzbach,• Weinheim, Lützelsachsen, verpflichtet sind, alles über den Eigenbedarf der Erzeuger hinaus anfallende Obst der örtlichen Sammelstelle abzuliefern. Von hier aus werden die Bedarfsgebiete, vor allem die Städte, beliefert. Der unmittelbare Erwerb von Obst durch Verbraucher beim Erzeuger in den genannten Gemeinden ist sonach nicht gestattet. Uebertretungen werden mit Einziehung der Ware und Geldstrafen geahndet. Feuermeiduno Die Städt. Berufsfeuerwehr Mannheim kann bei Ausbruch von Bränden durch die zuständigen Polizeireviere gerufen werden. Brandmeldungen sollen möglichst von ortskundigen Personen mit genauer Angabe der Straße und Hausnummer überbracht werden. Die Feuerwehr befindet sich z. Z. in dem Gebäude der„Felina“ Miederfabrik, Langerötter- straße, wo Brandmeldungen direkt entgegengenommen werden. Achtung Trinkwa'serv8»*orflun« Wasser aus den Notwasserversorgungsan’agen, Brunnen und Zisternen ist als Trinkwasse J r'abgekocht zu verwenden. Wasser aus den Feuerlöschteichen ist zum Trinken, Kochen und zu sonstigen Gebrauchszwecken ungeeignet und darf deshalb nicht verwendet werden. um I Ul! Ul UUUUMMM um u.mhumii Spsrrteit: von abends 21.30 Uhr bis morgens 5.30 Uhr »uUMIlitiillUMlilUlUli»UldMUuiUml»U.iluUung an der Stefanienpromenade und im Waldpark am Mittwoch, den 13. Juni 1945(Zusammenkunft an der Bedürfnisanstalt), vormittags 8 Uhr. Meldung von Hauseigentümern Die Eigentümer der nachstehend aufgeführten Anwesen werden ersucht, in den nächsten Tagen in der Zeit von 9—12 und von 14—17 Uhr auf dem Rathaus, K 7, Zimmer 207, vorzusprechen: Am Aubuckel 42, 46 und 48 . Auf der Vogelsiang 42 Böcklinstraße 44 Burgstraße 36—38 Dürerstraße 48 Grünewaidstraße 11 Harpener Straße 4 und 5 Hermann-Löns-Straße 13—15 Karl-Traub-Straße 18 Metzer Straße 49 Neckarauer Straße Firma Jos. Vögele Neckarhauser Straße 33, 50 und 52 Neue Bahnhofstraße 18, 20 und 22 Osterstraße 33 Rheinische Isolation G. m. b. H. Rosenstraße 1, 5 und 15 Scharnhorststraße 7. 9, 12, 15, 23, 24, 27, 31 und 32 Scheffelstraße 18, 20 und 22 Strahlenburgstraße 48, 50, 52, 54, 56, 58 und 60 Wachenheimer Straße öl, 53, 55, 57 und 59 Wal dl.of straße 234 Wilhel m-Wundt-Pl atz 1 Windmühlstraße 22. 24 und 26 .• Ziethenstraße 35, 36, 38, 40, 45 und 47. Hohensachsen, Großsachsen, Leutershausen, Schriesheim, Ladenburg, Edingen,’ Neckarhausen, Oftersheim, Plankstadt und Rippenweier Kassenärzte Ihre Tätigkeit haben weiter aufgenommen: Kassenärzte: Dentisten Dr. Ostertag, Frauenarzt, Mann- Hagenlocher, Hans, Mannhelmheim, L 5, 4 Friedrichsfeld. Dr. Walter Kurt, Facharzt für ln- Simon, Hermann, Mannheim, Ell- ner Krankheiten, Tullastraße 19 eabethstraße 4. Aerztliche Untersuchungen vor Ueberschreiten der Rheinbrücke 1. Rückwanderer und entlassene Militärpersonen, die in der Pfalz bleiben wollen, werden von K9—12 und'Al—4 Uhr in L 9, 5 untersucht. 2. Personen, die beruflich über die Rheinbrücke und zurück gehen müssen, besorgen sich einen amerikainschen Passierschein in L 6 und kommen erst darnach zur ärztlichen Untersuchung in die T)rL krankenkasse(Renzstraße, Abt. Gesundheitsamt) täglich von 8—9 Uhr. Dringende Fälle können nach dieser Zeit im Gesundheitsamt K 7, Zimmer 211, erledigt werden. Gottesdienstanzeiger Evangelische Kirche' Sonntag, den 10. Juni 1945 Trinitatiskirche: 9.30 Uhr Kindergottesdienst in K 2, 10. 10.3(4 Uhr Hauptgottesdienst in K 2, 10. 11.30 Uhr Christenlehre in K 2, 10. Konkordienkirche: 9. Uhr Hauptgottesdienst. 11 Uhr Kindergoltesdienst. Christuskirche: 9.30 Uhr Hauptgottesdienst. 15.30 Uhr Evangelisationsvortrag lür Jugendliche von Gustav-Adolf Gedat. 18 Uhr Evangelisationsvortrag von Gedat. Frirdenskirche: 9.30 Uhr Hauptgottesdtenst Weidenstraße 13. 10.30 Uhr Kindergottesdienst Weidenstraße 13. 1 utherkirche: 9 Uhr Hauptgottesdienst. 10 Uhr Kindergottesdienst. Melnnch’honkirche: 10 Uhr Hauptgottesdienst Zellerstraße 34. Math?uskircbe Neckarau: 9 30 Uhr Hauptgottesdienst in der kath. Kirche. 10 30 Uhr Christenlehre. 11 Uhr Kindergottesdienst Luisenstr. 23. Kirche Rheinau: 10 Uhr.Hauptgottesdienst. 11 Uhr Kindergottesdienst.. 11.'S Uhr Christenlehre. Pflnestbergkirche: 8 30 Uhr Hauptgottesdienst. 9.30 Uhr Kindergottesdienst. Kirche Sandhofen: 9.30 Uhr Hauptgottesdienst, anschließend Christenlehre.‘11.30 Uhr Kindergottesdienst. In der Woche: Trinitatiskirche: 15. Juni, 18 Uhr, Wochengottesdienst Jungbuschstr. 9. Christuskirche: 11 und 12. Juni, 18 Uhr, Evangelisationsvorträge von Gedat 13. Juni, 16 Uhr. Wochengottesdienst. Mathäuskirche: 13. Juni, 7.30 Uhr, Morgenandacht, Luisenstr. 23. Rheinau: 14., 15. und 16. Juni 19 Uhr, EvangeUsationsvorträge von Gedat. Dienstag Donnerstag und Samstag, 7 45 Uhr. Morgenandacht. Pfingstberekirrhe: Montag, Mittwoch und Freitag. 7.45 Uhr, Morgenandacht. Evang. Verein für innere Mission(Stadlmission) Vereinshaus Stamitzstraße 15: Sonntag, 15 Uhr, Don-erstag 19 30 Uhr. Neckarau, Adlerstraße 3: Sonntag, 17 Uhr. Rheinau: Dänischer Tisch 23: Sonntag, 15 Uhr. Feudenheim, Gemeindehaus: Sonntag, 17.30 Uhr. Käfertal, Gemeindehaus: Dienstag, 19 Uhr. Sandhofen, Lutherhaus: Sonntag, 15 Uhr. Bethesda-Oemeinde Mannheim Jeden Sonntag 4 Uhr Bibelstunde im Saal der Christuskirche. • Katholisch« Kirche Obere Pfarrei(Jesuitenkirche): a) In der Kapelle„St. Hedwig“, A 2, 6-7: 7 30 Uhr Singmesse mit Predigt. 8 30 Uhr Singmesse mit Predigt. 930 Uhr: Amt mit Predigt. 18 Uhr Andacht mit Segen, b) In der Kapelle der Nlederbronner Schwestern, D 4, 4: 7.30 Uhr Singmesae mit Predigt. 9.30 Uhr Singmesse mit Predigt(Prälat). 11'Uhr Singmesse mit Predigt. 18.30 Uhr Andacht mit Segen. St. Sebastian(Untere Pfarrei): 7 Uhr Frühmesse. 8 Uhr Singmesse mit Predigt. 9 30 Uhr Hochamt mit Predigt und Segen; 11 Uhr Spätmesse mit Predigt. 19 Uhr Herz-Jesu-Andacht mit Segen. Pfarramt U L Frau: 7 Uhr. 8 Uhr, 9.30 Uhr, 11 Uhr hl. Messen. 19 Uhr Abendandacht, anschließend Standesvortrag.—. Werktag: 6.30 und 8 Uhr hl. Messen. Donnerstag 7.30 Anbetungsstunde. HI. Geist(Kapelle von..St. Elisabeth". Gr. Merzelstr. 24): 7 Uhr hl. Messe mit Pfed'gt. 8.15 Uhr Singmesse mit Predigt. 10 Uhr Amt mit Predigt. 19 30 Uhr Abendandacht.— Werktag: 7 Uhr hl. Messe. St. Peter: 7 Uhz hl MesSe m*t Predigt. 8.30 Uhr Amt mit Predigt. 10 Uhr S'n^messe mit Predigt 19.30 Uhr Abendandacht.— Werktags: 7 Uhr hl Messe. Die Gottesdienste sämtlicher katholischen Pfarreien Mannheims werden ab Sonntag, 17. Juni 1945, laufend veröffentlicht. Gustav Adolf Gedat spricht wieder in Mannheim Der als Redner und Schriftsteller weithin bekannte Generalsekretär der„Christlichen Vereine junger Männer“ darf nach siebenjährigem Redeverbot seine Vortragstätigkeit wieder aufnehmen und hält im Auftrag der Evang. Kirchengemeinde in Mannheim und Umgebung eine Reihe von Evangeltsationsvorträgen, zu denen herzlich eingeladen wird: Der Eintritt ist frei. Das Nähere ist aus den angeschlagenen Pia-, katen zu ersehen. Kirchensteuerzahlung Die Bestimmungen über die Kirchensteuer bestehen unverändert weiter. Das erste Viertel der Kirchensteuer für 1945 war auf 15. April fällig, das zweite ist bis 15. Juli zu bezahlen. Wir ersuchen um alsbaldige Nachholung rück- »tändlger Zahlungen. Evang. Klnrhengemeindeamt M 1, 3, Untergeschoß Kath. Kirchensteuerkasse K 1, 18 Annahmestellen in den Vororten unverändert. Oeffentliche Schreibstube im Hauptbahnhof Mannheim Ausweichstelle: Hrinrlch-Lanz-Str. 9-11, pari., gegenüber Hauptbahnhof, geöffnet. Schreibmaschinen- Arbeiten,- Gesuche.- Abschriften.- Schreibmaschinen zum Selbstschreiben. An alle Einzelhandelsgeschäfte! Wir bitten unsere Mitglieder, den Beitrag für das Jahr 1945 in der bisherigen Höhe auf unserer Geschäftsstelle zu entrichten, oder auf unser Konto bei der Deutschen Bank 40 757 zu überweisen. Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Rezirksstclle Mannheim, N 7, 3. Kunstgesang- Sprechtechnik Englisch für Anfänger Richard Schubert, Richard-Wagner- Straße 91 II(früher Leiter der Abteilung Oper an der Musikhochschule). Schauspiel-Unterricht (Phonetik, Rollenstudium usw.) für Anfänger und Fortgeschrittene. Ausbildung bis zur Bühnenreife erteilt Robert Kleinert, staatlich anerkannter Lehrer, Mitglied des Na- tional-Theaters, Neuostheim, Böck- linstraße 37. Luise ßfochmann, Musiklehrerin Mannheim, Cannablchstraße 13. Klavier, Theorie, Repetitor für Ge- •ang. Bienchen Körner, staatl. anerk. Dipl.-Klavierlehrerin / Luisenring 5 Wiederbeginn des Unterrichts in Klavier und Theorie. K. Ferd. Heckei, Mannheim Kunst und Musik Auskunft: G 6, 5IV, Montag und Freitag 10-12 Uhr. Priv. Frcmdsprachenscbule Schüßler. Englisch, Französisch, Italienisch. Uebersetzungeh. Mannheim-Feudenheim, Gneisenaustraße 29. Neuer Fortgeschrittenen-Kurs Englisch. Anmeldung: Montag und Donnerstag 18-19 Uhr, Samstag 10-12 Uhr. Für Laufkräne, Flaschenzüge. Hebezeuge aller Art, Kabelwinden. Ankerwinden für RhcinschifTe in allen Größen, sowie Schills- und Kranen naken in allen Ausführungen und Reparaturen emp fehler sich Gebr. Braun. Kotten- und Hebezeugfabrik, Rheinau, Edinger Riedweg 10-14. ASV. Arbeitsgemeinschaft Schmierstoff- Verteilung GmbH. Büro Mannheim, Langstraße 8. Josef Arzt, Bürobedarfshandlung, Schreibmaschinenreparatur-Werkstätte, jetzt D 4, 6. Büromaschlnen-Reparaturen Mannheim, J 1, 19 Wir haben unsereSpezial-Reparatur- Werkstätte für alle Büromaschinen, besonders Schreibmaschinen aller Fabrikate des In- und Auslandes, wieder eröffnet. 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G„ München Jetzt Kobellstr. 2(Ecke Käfertaler- Straße, Laden) wochs, freitags von 8-12 und 2-5 Schalterstunden: Montags, mitt- Uhr. Wir bitten um Einreichung der Krankheitsbelege und um Entrichtung der Beiträge. Die Beitragszahlung kann auch auf unser Konto Nr. 70 128 bei der Deutschen Bank erfolgen. AUg. Ortskrankenkasse Mannheim Unsere Nebenstellen in den Vororten Feudenheim, Friedrichsfeld, Käfertal, Neckarau, Rheinau, Sandhofen, Seckenheim, Waldhof und Wallstadt, sowie ln Edingen, Ilvesheim, Lampertheim u, Viernheim sind wieder geöiTnet. Die Nebenstellen in Bürstadt und Schriesheim werden ihre Tätigkeit vorerst demnächst ebenfalls wieder aufnehmen. Betriebskrankenkasse der Firma Rheinische Gummi- und Celluloid-Fabrik Die freiwilligen Mitglieder werden aufgefordert, wenn sie weiterhin Interesse an der Mitgliedschaft haben, die fälligen Beiträge bis spätestens 15. Juni 1945 an die Kasse zu zahlen. Gefolgschaftsmitglieder, die die Arbeit noch nicht aufgenommen haben und deren Versicherungsverhältnis beendet ist, haben Gelegenheit, sich bei der Kasse bis spätestens 15. Juni 1945 freiwilllig weiterzuversichern. Ein diesbezüglicher Antrag ist schriftlich oder mündlich* bei der Geschäftsstelle einzurelchän. Volks wohl- Krankenkasse Zahlstelle Mannheim S 4 la 2 Tr Für alle Mitglieder Mannheim- Ludwigshafens mit Vororten, einschließlich-Viernheim und Lampertheim Geschäftsstunden nur von 9-12 Uhr. Bitte Mitgliedsnummer nicht vergessen Letzte Quittung bitte verlegen Zahlungen können auch geleistet werden bei der Bad Bank- Konto Nr 3000. Hanseatische Krankenversicherung von 1875 Merkur (Vereinigt mit der früheren Mannheimer Beamtenkrankenkasse). Privatkrankenkasse für alle Berufe. Dienststunden Montag bis Freitag von 10-12 Uhr in D 4, 7 III. WürttemfiergischerVersicherungs- verein a. G., Stuttgart Bezirksdirektion A. Bolllnger, Mannheim. Zeppelinstraße 44 (Neckarstadt) Die Versicherten werden gebeten, unter Angabe der Versicherungsnummer die rückständigen und laufenden Beiträge auf mein Konto 80 055 der Deutschen Bank oder auf meinem Büro, Zeppelinstraße 44, 3 Tr.(Kasiftenstunden werktäglich 13-17 Uhr) einzuzahlen. Versicherte, deren Beiträge früher kassiert wurden, wollen neue Adresse, Versicherungs-Nummer und Name des seitherigen Kassierers bei erster Zahlung angeben, damit der Prä- mlen-Einzug wieder durch Inkasso- Beamte erfolgen kann. \ Krankenkasse Medizinaiverein Mannheim v. 1890 Böcklinstraße 40, Neuostheim früher R I. 2-3 Wir haben unsere Tätigkeit am 30. April 1945 w.ieder aufgenömmen. Kassenstunden vorläufig von 9-12 30 Uhr Arztscheine sind ah der Kasse anzufordern Die seit 20. März 1945 von den Mitgliedern bezahlten tariflichen Kraokenkosten werden gegen Vorlage der Belege rückvergütet Neuanmeldungen bis auf weiteres Böcklinstraße 40 und in den Filialen der Vororte und in Schries- Medizinalkasse Mannheim Krankenversicherung a. G. Luisenring 20(Nähe Luiser.apotbeke) Gegründet 1892 Die Krankenkasse übernimmt d’e Gesamtkosten für Arzt(einschließlich ODeration). Arznei und Zahnfüllungen und gewährt weitere Leistungen wie Krankenhausverpflegung. Wochenhilfe Sterbegeld nach Maßgabe ihres Leistungstarifs. Menatsbeiträge:(Aufnahme gebührenfrei) 1 Person RM 4 50, 2 Personen RM 6 50. 3 und 4 Personen RM 8, 5 und mehr Personen RM 9. Nenanmeldi’n"pn'»e-den enteegen- genommen. Auskunft und Leistungstarif durch das Hauptbüro. Luisenring 20. und die Filialen der Vororte. Kassenstunden von 9-12 Uhr. Die Filiale in Neckarau ist wieder geöffnet, wie bisher Fischerstraße 6 (Breunig). Nothilfe Kra nken Versi cherung V.a.G. Die Hauptverwaltung der Nothilfe Krankenversicherung V.a.G., Mannheim, Carolastraße 9-13. hat ihren Betrieb wieder aufgenommen Wir bitten unsere Mitglieder, zur Aufrechterhaltung ihrer Anrechte, um pünktliche Bezahlung ihrer Beiträge. Erstattungsansprüche und sonstige Angelegenheiten werden vorläufig nur von der Hauptverwaltung erledigt. Kassenständen von 9-13 Uhr Genaue Angabe der M.igliedsnnmmer ist in allen Fällen dringend erforderlich.\ Aachen-Leipziger Versicherungs- A.- G„ Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherungs-A.-G„ Braunschweigische Lebensver- ieherungs-A.-G., Deutscher Lloyd Lebensversicherungs-A.-G., Isar Lebensversicherungs-A.-G. Wir haben unsere Tätigkeit wieder aufgenommen. Prämieneinzahlungen können vorerst auf unserem Büro, Lameystraße 25a. oder auf Sparkassenkonto Nr. 7741 und Konto Nr. 7.743 unter Angabe der Versicherungsscheinnummer geleistet werden. Mannheimer Versicherungsgesellschaft Mannheim Wir haben unsere Tätigkeit ln Mannheim, Werderplatz 3-4, Heidelberg, Anlage 52, Heidelberg-Kirchheim, Hegenich- straße 11 w’eder aufgenommen. Prämienzahlungen können vorerst an den Kissen unserer obengenannten Büros oder auf die nachstehend genannten Konten unter Angabe dos Veraicherungszweiges, der Versicherungsscheinnummer»owie der Geschäftsstelle, bei der die Versicherung abgeschlossen wurde, geleistet werden: Reichsbank-Hauptstelle Mannheim Konto Nr. 52/776 Deutsche Bank, Mannheim, B 4,2, Konto Nr. 30 229 Dresdner Bank. Mannheim, P 2, 10-13. Konto Nr. 13 284 Commerzbank Mannheim, P 3, 1-2 Konto Nr. 2840. „Alhingia“ Versicherung-Aktiengesellschaft Bezirksdirektion Adoif Götze. Mannheim. O 4. 4(Badische Bank) Fällige Beiträge bitten wir unter Angabe der jetzigen Adresse an unserer Kasse einzuzahlen oder auf eines unserer Konten bei der Badischen Bank und bei der Deutschen Bank zu überweisen. Kassenstunden und Sprechzeit 9-12 Uhr. Aachener und Münchener Versicherung Generalagentur M. Albus, jetzt: Neuostheim. Dürerstraße 46. Die zu meiner Verwaltung gehörenden Versicherungsnehmer werden gebeten, die jeweils fälligen Beiträge auf mein Konto Nr. 90 099 bei der Deutschen Bank einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlungen können bei ieder Zahlstelle der Bank erfolgen. Friedrich Hartmann vorm. J. Kerschgens Mannheim, B 6, 26(Rhenania-Haus) Norddeutsche Veriicherungs-Gesell- schaft. Norddeutsche Lebensver- sicherungs-AG. Der Geschäftsbetrieb ist wieder aufgenommen. Sprechzeit vorläufig: Montag, Mittwoch, Freitag von 9-13 Uhr. Es wird gebeten, fällige Prämien ohne besondere Aufforderung auf Konto Nr. 20 213 bei der Deutschen Bank, Filiale Mannheim, einzuzahlen. Volkswohl-Bund, Allgemeiner Bestattungs- und Versicherungsverein a. G„ jetzt: Lort- zingstraße 28, bei Müller Auskunft und Beitragszahlungen:. Montags bis freitags von 14-18 Uhr. Letzte Quittung vorlegen. Druck: Mannheimer Großdruckerei, R 1, 4-6