* y t I % Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Stadtkreis Mannheim « Für den geschäftlichen Teil Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude Nr. 12 Samstag, 30. Juni 1945 Nr. 12 Militärregierung Deutschland Zum Landeskommsssar ernannt Dr. Karl Holl aus Heidelberg ist zum Landeskommissar des Landes- komimissarbezirks Mannheim von der Militärregierung ernannt worden. Dr. Holl ist Wirtschaftssachverständiger und hat eine umfassende praktische Erfahrung in allen Zweigen von Wirtschaft und Industrie. Von 1910 bis 1914 war er Professor an der Universität, Liverpool und hielt weitere Vorlesungen in England. Außerdem war er Professor an der Technischen Hochschule in Karlsruhe, Im Jahre 1931 wurde Dr. Ifoll Rektor der Technischen Hochschule in Karlsruhe, von welchem Amte ihn die Nazis 1933 enthoben. Die Professur wurde ihm im Jahre 1936 entzogen. Warnung Die Militärregierung gibt bekannt, daß alle Personen, die unberechtigt Eisenbahnanlagen betreten, in Haft genommen werden. Personen, die in Zügen und Straßenbahnwagen ohne Erlaubnis mitfahren stören den Militärtransport. Vermögenssperre Die Militärregierung macht darauf aufmerksam, daß sich die Sperrvorschriften des Gesetzes Nr. 52 auch auf das zukünftige Vermögen der von.der Sperre betroffenen Person beziehen. Wenn eine Person, die cjer Sperre unterworfen ist, weiterhin Arbeitsentgelt oder sonstiges Einkommen bezieht, so dürfen derartige Beträge von demjenigen, der die Zahlung leistet, keinesfalls bar ausgezahlt werden; sie müssen viel- Die Militär-Regierung gibt bekannt, daß am 4. Juli dem Amerikanischen Nationalfeiertage alle öffentliche Dienstgebäude geschlossen sind. Den Betrieben und Verkaufsgeschäften bleibt es überlassen ob sie öffnen oder schließen. mehr dem gesperrten Konto gutg^chrieben werden. Dies scheint nicht allgemein bekannt zu sein und wird daiher besonders in Erinnerung gebracht. Etwaige Verstöße unterliegen den Strafbetimmungen des Gesetzes Nr. 52. Die Militärregierung nimmt weiterhin Veranlassung darauf hinzuweisen, daß fällige Steuern' Zölle, Gebühren und ähnliche Posten sowie fällige Sozialversicherungsprämien aufgrund der allgemeinen Genehmigung Nr. 4 aus gesperrten Konten gezahlt werden dürfen. t Arbeiter-Organisation erlaubt Die Militärregierung gibt bekannt, daß die deutsche Arbeiterschaft sich organisieren und Gewerkschaften bilden darf. Dieses Vorrecht hat das Hitler-Regime dem deutschen Arbeiter nicht gewährt Die Militärregierung macht jedoch zur Bedingung, daß der Beitritt zu einer Gewerkschaft vollkommen freiwillig sein muß und kein Zwang ausgeübt werden darf. Es darf auch niemand entlassen werden, der nicht in eine Gewerkschaft eintritt. Entfernung der Nazis aus öffentlichen Ämtern Die Militärregierung hat die Entfernung der Nazis aus den öffentlichen Aemtem fortgesetzt. Bis heute sind 967 Bedienstete wegen ihrer Zugehörigkeit zur Nazi-Partei entlassen worden. Praktisch ist jede Abteilung der Stadtverwaltung davon betroffen worden. Baut Notwohnungen und Behelfsheime! Zwei aus Altstoffen erbaute Wohnhäuser Bei dem großen Mangel an Fensterglas und Dachziegeln ist es leider der Abt. Sofortmaßnahmen nicht möglich, fliegerbeschädigte Wohngebäude rasch in dem gewünschten großen Umfange wieder instandzusetzen. Die Mannheimer Bevölkerung wird deshalb aufgefordert,-auf dem We^e der Selbsthilfe und Selbstfinanzierung in weit größerem Umfange'als bisher trotz Baustoffknappheit und Bauarbeitermangel noch möglichst viel Wohnraum für den kommenden Winter zu schaffen unter weitgehender Verwendung alter Backsteine und alten Bauholzes aus Trümmerstätten. Es kommen hierfür folgende bauliche Maßnahmen in Betracht: 1. Teilung von Großwohnungen in Miet- und Einfamilienhäusern durch Schaffung von zusätzlichen Kochgelegenheiten, oder Gewährung von Küchenmitbenützung. Bei ruhigen und verträglichen Untermietern kann auf Abschluß derartiger Notwohnungen vorerst verzichtet werden. 2. E i n b a u von Notwohnungen in vorhandene gewerbliche Gebäude, die für den gewerblichen Betrieb vorerst nicht mehr benötigt werden. Haushaltsitze Steuersätze für die Gemeindesteuern Laut Erlaß des Reichsministeriums des Innern vom 29. 8. 1944— IVa 1.152'44(MBliV. 1944 S. 865) gilt die Haushaltssatzung 1944 automatisch für das Rechnungsjahr 1945. Die für 1945 maßgebenden Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern usw. sind deshalb vorbehaltlich einer Aenderung infolge der durch die Besetzung veränderten Lage folgende: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe... 225 v. H. b) für die Grundstücke v... 225 v. H. 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital 265 v. H. 3. Bürgergenußauflage fünf Zehntel de® umlagepflichtigen Wertes 4. die Kanalgebühren monatlich.... 4,239 Rpf\ von je RM lOOO.-r die Müliabfuhrgebühren monatlich.. 7,893 Rpf> ungekürzt, alten die Straßenreinigungsgebühren monatl. 7,605 Rpf) Steuerwert Geldsammlungen sind verboten, Schon einmal wurde bekanntgegeben, daß Sammlungen, gleichviel ob es sich um Geld oder Sachen handelt, verboten sind. Trotzdem wird dieses Verbot nicht beachtet. Es ist der Stadtverwaltung bekannt, daß für die aus den Konzentrationslagern Heimgekehrten Geld auf Sammellisten, und zwar in ansehnlichen Beträgen, gegeben wird. Weder in diesen noch in ähnlichen Fällen hat die Stadtverwaltung mit diesen Sammlungen, denen nur Leichtgläubige und Dumme zum Opfer fallen können, etwas zu tun. Wer peld oder Sachen sammelt ohne amtliche Genehmigung, macht sich streifbar. Das Ist die letzte Warnung. 1 Die Auszahlung der Militärrenten Die Zahlung der Militärrenten für Mai bei den Postämtern ist bis einschließlich 7. 7. verlängert worden. Zahlungen werktäglich von 9.00 bis 16.00 Uhr, Samstag bis 12.00 Uhr. Rentenempfänger müssen wegen Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung über ein sonstiges Einkommen unbedingt persönlich erscheinen. Erstmals werden bei den Zahlungen auch Personenschäden-Renten (PSchV-Renten) gezahlt. Auch diese Versorgungsgebühmisse sind baldmöglichst und innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist bei den Postämtern abzuholen. 3. Ausbau von Dachgeschoßwohnungen unter solchen Dächern, auf denen bereits Dachgauben vorhanden sind. Müssen erst neue Dachgauben aufgesetzt werden, so ist ein geringer Bedarf an Holz und Fensterglas zu decken. 4. Ausbau von Kellergeschoßwohnurigen in Gebäuden, bei denen das Gelände nach der Hof- oder Gartenseite tief liegt. Hierbei ist besondere Sorgfalt aus Isolierung des Fußbodens durch Schlacken auffüllung und Luftschichten oder durch eine 1 cm starke Asphaltisolierschicht zu verwenden. 5. Erstellung von soliden Behelfsheimen unter Verwendung von alten Backsteinen und Altholz aus Trümmerstätten. Hierbei kann von der früher vom Reichswohnungskommissar vorgeschriebenen Größe von 22 qm Bodenfläche abgewichen werden. Es können statt bisher nur 1 Zimmer und Wohnküche auch 2 Zimmer mit Küche erstellt werden. 6. Ausbau von ausgebrannten Gebäuderuinen mit massiven Zwischendecken zu Notwohnungen durch Einziehen von Zwischenwänden. Bei derartigen Gebäuderuinen genügt es vorerst, auf der obersten Decke Bauschutt mit Gefäll aufzubringen und festzustampfen und Noch- auswärts wohnende Rentenempfänger können ihre Rente nur bei persönlicher Abgabe der eidesstattlichen Erklärung erhalten. Rentenempfänger, die ihre Versorgungsgebtjhmisse bis 7. 7. bei ihren Heimatpostämtern nicht abgeholt haben oder nicht abholen können, müssen sich nach Ablauf der Zahlungsfrist an das Versorguijgsamt Heidelberg, Plöck 79, wenden. Einschränkungen in der Stromversorgung der Stadt Das Großkraftwerk Mannheim ist infolge Kohlenmangels zum Erliegen gekommen. Es ist gegenwärtig unmöglich, wegen der großen Schäden an den Fernleitungen für den Ausfall vollen Ersatz durch Strombezug von außerhalb liegenden Kraftwerken zu beschaffen. Infolgedessen müssen in der öffentlichen Stromversorgung der Stadt Mannheim Einschränkungen vorgenommen werden. Das Starkstromnetz wird von Norden nach Süden in drei Teile aufgeteilt,, von denen jeder*Teil in regelmäßigem Turnus an jedem dritten Tage abgeschaltet wird. Die Abschaltung erfolgt nur während der Tagesstunden und dauert von morgens 7 Uhr bis abends 18 Uhr; in den Abend- und Nachtstunden bleibt das ganze Netz eingeschaltet. Der Betrieb der beiden Haüptwasserwerke und dife Versorgung des städtischen Krankenhauses sowie des Theresienkrankenhauses werden durch diese Abschaltung hicht berührt. Ueber die genaue Abgrenzung der einzelnen Abschaltungsgebiete kann vorher nichts genaues festgelegt werden, ebenso nicht über die Reihenfolge der Abschaltungen. Es ist zu hoffen, daß diese notgedrungen veranlaßte Matoahme nicht noch weiter verschärft werden muß und daß es sich bei ihr nur um einen vorübergehenden Zustand handelt. Die Gasversorgung Mannheims Es kommen viele Anfragen, wann die Versorgung der Bewohner links des Neckars mit Gas^uf genommen werden wird. Dies kann geschehen, wenn die Leitungen über die gesprengten Brücken wiederhergestellt sind und wenn die in den Leitungen links des Neckars noch vorhandenen nicht unerheblichen Netzschäden beseitigt sind. Ein genauer Zeitpunkt über die voraussichtliche Beendigung dieser Arbeiten kann nach der derzeitigen Lage leider nicht angegeben werden. Eine weitere 'wichtige Vorbedingung, Gas nach Behebung dieser Schäden tatsächlich in allen Bezirken der Stadt liefern zu können, ist, daß zu dieser Zeit die Kohlerimengen, die zur Produktion des Gases erforderlich sind, wirklich zur Verfügung stehen. Es wird alles geschehen, um die Kohlen nach Mannheim zu bekommen. Wann dies möglich sein wird, kann nach der heutigen Lage leider nicht gesagt werden. dann mit einem Zementglattstrich zu dichten, damit das Regenwasser ablaufen kann. 7. Ausbau von Gebäuderuinen, bei denen noch die Umfassungswände ausreichend standsicher sind, durch Einziehen von Zwischendecken in Stahlbetonfertigbauteil en im Benehmen mit der Prüfstelle für Baustatik in K 7, Zimmer 102. Die Stadt Mannheim fördert den Bau derartiger Notwohnungen und Behelfsheime durch Gewährung einer Baukostenbeihilfe in Höhe von einem Drittel der Baukosten, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von RM 2000.— für jede Wohnungseinheit. Die Bauwilligen können mit dem Baugesuch gleichzeitig eine Baukostenbeihilfe beantragen und den Planunterlagen einen Baukostenüberschlag beifügen. Mit der Baugenehmigung erhalten sie dann in einem besonderen Bewilligungsbescheid die Höhe der Baukostenbeihilfe mitgeteilt, die nach Fertigstellung der Notwohnung oder des Behelfsheimes durch die Stadtkasse ausbezahlt wird. Fehlende Baustoffe oder zusätzlich erforderliche Bauhandwerker werden auf Vorlage des Baube^cheides von dem zuständigen Bezirksbüro der Abt. Sofortmaßnahmen zugewiesen. Der Oberbürgermeister. • Rückholung des KLV.-Lager Schluchsee Ende nächster Woche, zwischen dem 6. und 8. Juli, werden voraussichtlich die Kinder des KLV-Lagers Schluchsee zurückgeholt werden. Näheres ist in der Direktion des Karl-Friedrich-Gymnasiums in der Roonstraße am Freitag zwischen 10.00-—12.00 Uhr zu erfahren. Das städt. Wohlfahrtsamt hat für die aus den Konzentrationslagern Heimgekehrten zwei besondere Fürsorgestellen errichtet. Die eine dient der Betreuung der Juden, die andere jenen Opfern des Hitlerregimes, die nachweisbar aus weltanschaulichen Gründen in Zuchthäusern oder Schreckenslagem eingesperrt waren. Dazu gehören* auch die Hinterbliebenen derjenigen Mannheimer Gemeindebürger, die ihre politische Ueberzeugungstreue mit dem Leben bezahlen mußten, nicht aber Asoziale und Kriminelle. Schätzungsweise sind bis jetzt rund 150 Mannheimer KZ-Leute entweder vom Oberbürgermeister oder dem Wohlfahrtsreferenten empfangen worden. Jedem wurde zur Linderung der augenblicklichen Notlage ein den Verhältnissen entsprechender Geldbetrag angewiesen. Darüber hinaus werden nunmehr die beiden Sonderabtellungen des Wohlfahrtsamtes, je nach der Lage des Einzelfalles, die Betreuung übemehrpen. Im Rahmen des Möglichen- dieser Rahmen ist zeitbedingt leider eng gezogen- wird alles geschehen, um die Schäden wieder gutzumachen, die andere verschuldet haben. Sprechzeit: im 1 Rathaus K 7, und im Wohlfahrtsamt C 6, von 9.00 bis 12.00 Uhr.* i Der Oberbürgermeister. Allgemeine Rattenbekämpfung vom 28. 6.— 5. 7. 1945 betr. Vorsicht bei der Auslegung des Giftes Es wird nochmals aufgefordert, die Kinder zu warnen und Haustiere sicher zu verwahren, da insbesondere die auf den Trümmerstätten ausgelegten Köder ein stark wirkendes Rattengift enthalten. Für Hunde besteht Leinenzwang bis 20. 7. 1945. Lebensmittelmarken A) Für die Woehe vom 2. Juli bis 8. Juli 1945(II. Woche der 77. Zuteilungsperiode) werden von den Lebensmittelkarten der 77. Zuteilungsperiode folgende Lebensmittelmarken aufgerufen: Brot je 500 g der Abschnitte 103 und 104 und(an Stelle des fehlend. Abschnittes 103) 10 Kleinabschnitte zu je 50 g insgesamt 1000 g Von der Brotkarte für Selbstversorger werden die Abschnitte 186 b'is 190 aufgerufen. Fleisch je 50 g auf die Abschnitte 154, 155 und 156 insgesamt 150 g (Kleinstkinder/Klst und Kleinkinder/KLK erhalten an Fleisch nur 100g Fett oder Butter oder Margarine auf den Abschnitt 172.... 75 g (An Stelle von Fett können 60 g Oel oder Sohweine- schmalz bezogen werden.) Kindernährmittel(für Kinder bis zu 6 Jahren) auf Abschnitt 138........ 121 g Zucker Sonderzuteilung auf Abschnitt 127.... 500 g Kadotfe’* auf Abschnitt 77/1—II der Kartoffelkarte für Kleinstauf Abschnitt 77/11 der Kartoffelkarte für Erwachsene 2500 g kirtder/Klst..' 2500 g auf Abschnitt 123 aller Lebensmittelkarten(als Ausgleich für die Brotkürzung)...... 500 g B er auf Abschnitt 10 der Reichseierkarte bei den Verkaufsstellen, bei denen d. Bestellabschnitt C abgegeb. wurde 1 Ei Käse auf Abschnitt 134 der Kartenperiode 77 mit dem Aufdruck Ma-Stadt., 62,5 g Obst auf Abschnitt 228 des neuen Einkaufsausweises in dem Geschäft, in welchem der Bestellabschnitt 177 abgegeben wurde j« 1000 g Die Kleinverteiler haben die Abschnitte 228 gegen Empfangsbescheinigung bei ihren Markenannahmestellen Sofort abzuliefern. Das in der Bekanntmachung vom 20. 6. 1945(M-G-G Nr. 11 vom 23. 6. 1945) unter Abschnitt B angeordnete Obstbestellverfahren muß bis 2. Juli 1945 beendet sein; die Kteinverteiler haben die Abschnitte bis spätestens 4. Jun 1945. bei den Markenannahmestellen gegen Empfangsbescheinigung abzugeben. Tabakwaroi» i auf den Abschnitt 2/77 der Raucherkarte M der Stadt Mannheim: Zigarren bzw. Zigarillos, Zigaretten und Kautabak die gleiche Menge wie bisher. Die Abgabemenge für Rauchtabak wird wie folgt festgesetzt: , Feinschnitt....., 30 g auf 3 Abschnitte Grobschnitt 50 g auf t Abschnitte. 1 B) Dmckfehlerberichtigung: An Stelle von 75 g Fett können 80 g(nicht 50 g) Oel oder Schweineschmalz bezogen werden. C) Vorgenannte Lebensmittel und Waren dürfen nur gegen Bezugsberechtigungen abgegeben werden, die mit dem Stammabschnitt verbunden sind. Lose Abschnitte sind ungültig. D) Sofern im Einzelfalle nicht anders bekanntgegeben wird, gelten die eben für diese Woche aufgerufenen Marken auf die Dauer von vier Wochen, wenn stockende Belieferung der Kleinvertetler einen früheren Verkauf nicht zuließ. Dagegen gelten Berechtigungsscheine aller Art, also auch Kranken- und Milchberechtigungsscheine nur während dar Zeit für die sie ausgestellt sind. E) Die Ablieferung der Marken und Berechtigungsscheine durch die Kleinverteiler an die Markenannahmestellen hat raschmöglichst, spätestens in der dem Verfallterinin folgenden Woche zu erfolgen. F) Verfallen sind die Obstbezugsausweise 7/76 und 31/76. G) An Stelle der braunen Urlaubermarken treten rote„Lebensmittelkarten an Stelle Urlaubermarken“. H) Die in Umlauf befindlichen Reisemarken behalten bis auf weiteres ihre Gültigkeit, bedürfen aber der Abstempelung durch die ausgebende Zweigstelle des Ernährungsamts Mannheim oder an ihrer Stelle durch die Kartenhauptstelle(L 4,15) für auswärts ausgegebene Reisemarken. Für nicht abgestempelte Reisemarken erhält der Kleinverteiler keine Bezugscheine. J) Auf die Bestimmungen für die Neu- oder Wiederaufnahme von Personen,- auch Ausländer, in die Mannheimer Lebensmittelversorgung in der Bekanntmachung wegen der Ausgabe der Lebensmittelkarten in Nr. 10 der Military-Government-Gazette(M-G-G) vom 16. Juni 1945 wird verwiesen. Ausgabe von Quark bezw. Handkäse Auf Abschnitt 135 der Zuteilungsperiode 77 mit dem Aufdruck „Ma-Stadt“ gelangen 125 g Quark oder 62,5 g Handkäse zur Verteilung.\ Die Kleinverteiler haben die Abschnitte 135 aufgeklebt an ihre Markenannahmestellen abzuliefern und erhallen dafür Bezugsscheine über Quark. Mannheim, den 29. Juni 1945. Stadt. Ernährungsamt. Neuzulassung und Wiedereröffnung von Geschäften Die Gesuche uns Neuzulassung und Wiedereröffnung von Geschäften haben einen derartigen Umfang angenommen, daß eine schnelle Bearbeitung durch die Gewerbepolizei nicht' vorgenommen werden kann. Daher* werden bis zur Erledigung der zur Zeit laufenden 700 Anträge - das heißt bis Ende Juli d. J.- keine neuen Anträge mehr entgegen- genomme'n. Gesuche um vorübergehende Geschäftsschließungen werden grundsätzlich abgelehnt. Eigenmächtige Schließungen ziehen Bestrafung und gegebenenfalls Geschäftsschließung nach sich. Unentgeltliche Mütterberatungen des Jugendamtes Untersuchungen von Säuglingen und Kleinkindern, Ausgabe von Vigantol, Ausstellung von Stlllbeschelnlgungen Innenstadt: Donnerstags von 11.00—12.00 Uhr Goetheplatz 6, Praxis Dr. Wecken. Nächste Beratung am 12. Juli 1943. Schwetzingerstadt: Vorläufig zusammen mit Innenstadt oder Almenhof. Demnächst kath. Kindergarten Windmühlstraße. Almenhof: Mittwochs 3.00 Ühr Heckerstraße 24. Nächste Beratung am 4. Juli 1945. Lindenhof: Mittwochs 3.00 Uhr Praxis Dr. Korn, Kalmitstraße 8. Nächste Beratung am 4. Juli 1945. Neckarau: Mittwochs 13.30 Uhr evgl. Kindergarten Luisenstraße. Nächste Beratung am 4. Juli 1945. Rheinau: Freitags 13.30 Uhr Städt. Kinderheim. Nächste Beratung am 6. Juli 1945. Pfingstberg: Freitags 10.00 Uhr Kath. Kindergarten Pfingstbergplatz. Nächste Beratung am 13. Juli 1945. Seckenheim: Freitags 13.30 Uhr Praxis Dr. Spitzmüller, Freiburger Straße. Nächste Beratung 13. Juli 1945. Priedrichsfcld: Freitags 10.30 Uhr Praxis Dr. Schiele, Edinger Straße. Nächste Beratung 6. Juli 1945. Neckarstadt-West: Montags 13.30 Uhr Mittelstr. 42. Nächste Beratung am 2. Juli 1945. Neckarstadt-Ost: Montag 15.00 Uhr Evgl. Gemeindehaus Zellerstr. 34. Nächste Beratung 2. Juli 1945. Feudenheim: Mittwochs 11.00 Uhr Gasthaus Prinz Max. Nächste Beratung am 11. Juli 1945. Wallstadt: Dienstags 14.30—15.00 Uhr im Rathaus. Nächste Beratung am 3. Juli 1945. t Käfertal: Freitag 10.30 Uhr evgl. Gemeindehaus Unionstraße. Nächste Beratung am 13. Juli 1945. Gartenstadt: Mittwochs(nicht mehr dienstags) 15.00 Uhr Trommlerweg-Bunker. Nächste Beratung am 11. Juli 1945. Luzenberg: Mittwochs(nicht mehr dienstags) 13.30 Uhr Sandhofer Straße 19. Nächste Beratung am 11. Juli 1945. Sandhofen: Mittwochs 13.30—15.00 Uhr Petersauer Straße 6, Praxis Med.-Rat Greger. Nächste Beratung am 4. Juli 1945. Schönau: Donnerstags 14.00—15.00 Uhr Gasthaus Erny, Memeler Straße. Nächste Beratung am 5. Juli 1945. Gottesdienstanzeiger evangelische Kirche Sonntag, 1. Trinitatiskirche, K 2, 10: 9,30 Kg., 10.30 Hg., 11.30 Chrl., 19.30 Ag. Konkordienkirhce: 9.00 Hg., 11.00 Kg., 18.00 Ag. Christuskirche: 9.00 Hg. Friedenskirche, Weidenstr.: 9.30 Hg., 10.30 Kg. Joh&nniskirche im Hch.-Lanz-Kran- kenhaus: 10.00 Hg. Lutherkirche: 9.00 Hg., 10.00 Kg. Melanchthonkirche, Zellerstr. 10.00 Hg. Mathffuskirche Neckarau: 9.30 Hg. i. d. kath. Kirche, 10.30 Chrl., 11.00 Kg., Luisenstr. 23. Auferstehungskirche: 9.00 Hg. 10.00 Kg Pauluskirche Waldh.: 9.00 Kg. 10.00 Kg Feudenheim: 8.00 Frg. 9.30 Hg. 10.45 Kg. Käfertal: 10.00 Hg. 11.00 Chrl. Evang. Verein für Innere Vereinshaus, Stamitzstr. 15: So. 15.00, Do. 19.30.- Neckarau, Adlerstr. 3: So. 15.00.- Rheinau, Dänischer Tisch 33: So. 15.00.• Feudenheim, Gemeinde- Juli 1945: Käfertal-Süd: 9.00 Hg im kath. Ge- meindeh. 10.00 Kg Deideshmstr. 21/ Rheinau: 10.00 Hg. 11.00 Kg. 11.45 Chrl. Pflngätberg-Klrche 8.30 Hg. 9.30 Kg Kirche Sandhofen: 9.30 Hg„ anschl. Chrl. 11.30 Kg Kirche Seckenheim: 9.00 Hg. 10.00 Kf Kirche Wallstadt: 9.00 Hg., 10.00 Kg. In der Woche: Trinitatiskirche: Dt. 19.30 Wg. in K 2, 10. - Konkordienkirche: Mi. 16.00 Frauen- str., Do. 19.30 Wg.- Christuskirche: Mi. 16.00 Wg.- Johanniskirche: Mi. 8.00 M.A.- Neckarau, Luisenstr. 23: Mi. 7.30 M.A.- Rheinau: Di., Do., Sa. 7.45 M.A., DO. 20.00 Wg.- Pfingstberg: MO., Mi., Fr. 7.45 M.A., Do. 17.00 Wg. - Feudenheim: Do. 8.00 M.A. MUalon(Stadtmission) haus: So. 17.30.- Käfertal, Gemeindehaus: Do. 19*.00.- Sandhofen, Luther* haus: So. 15.00. Landasklrchllche Qamalnschatt(Llabanseller Mission) So. 19.00 Sakristei der Konkordienkirche. Bathasda-Qemelnda Mannheim Jeden So. 4.00 Blbelst. Christusk. Saal Alt-Katholisch« Kirche Schloßkirche(z. Z. Turm d. Konkor- Erlöserklrche(Gartenstadt): So. 9.30 dlenklrche, R 2): Sa. 18.00 Methodistenkirche und Evang. Gemeinschaft Jeden Sonntag 9.38 lm Vereinshaus, Stamitzstraße 15. Kathollee Kirche Obere Pfarrei(Jesuitenkirche): a) in-|»m. Pr„ 2000 And.- Werktag: 7.1. hl. der Kapelle St. Hedwig, A 2, 6-7: 7.30 Messe Singm. m. Pr 8.30 Slngm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 18.00 And. m. Segen, b) In Kapelle der Nlederbronner Schwestern, D 4, 4: 7.30 Slngm. m. Pr. 9.30 Slngm. 11.00 lSngm. m. Pr. Untere Pfarrei St. Sebastian(Markt-, platz): 7.00 Frühm. 8.00 Slngm. m. Pr. 9.34 Amt m. Pr. 11.00 Spätm. m. Pr. 19.00 And.- Werktag: Tägl. hl Messen 6.30 u. 7.00. Fr. 19.30 Rosenkranz. Sa. 18.0 Salve.- Beichtgelegenheit: Sa. 16.30 u. 19.30 Pfarramt V. L. Frau: 7.00, 8.00, 0.30, 11.00 hl. Messen. 19.00 And., anschl. Standesvortr.- Werktag: 8.30 u. 8.00 hl. Messen. Do. 7.30 nAbetungsstunde. Hl. Geist(Kapelle St. Elisabeth, Gr. Merzelstr. 24): 7.00 hl. Messe m. Pr. 8.15 Singmesse m. Pr. 10,00 Amt m. Pr. 19.30 And.- Werktag: 7.00 hl. Messe St. Peters-Kirche: 7.00 Singm. m. Pr. 8.30 Singm. m.. Pr. 10.00 Amt ra. Pr. 19.30 Herz-Jeou-And.- Werktag: 7.00 hl. Messe St. Josef, Lindenhof, Elchelshelmer- gstr. 51: 3.00 Singm. m. Pr. 0.00 Amt Pfarrkuratle St. Nikolaus: 7.30 Singm. m. Pr. 0.30 Hg.- Werktag: 8.30 hl. M. 8. Bonifaz: 7.00 Frühm. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Hochamt m. Pr. 11.00 Slng- m. m. Pr. 14.00 Chrl. 14.30 And. x. Ehr. d. hl. Farn.- Werktag: 7.30 Amt. 8.00 hl. Messe. Almenhof: 7.00 Frühm. m. Pr. 8.30 Singm. m. Pr. 19.30 And.- Werktag: 7.30 hl. Messe. 19.30 Rosenkranz Herz-Jesu-Klrche: 0.30, 7.15, 8.15, 0.30 und 11.00. 19.00 And.- Werktag: 8.30 und 7.15 St. Elisabeth, Waldhof: 8.00 Pfarrgot- tesdienst m. Pr. 10.00 hl. Messe m. Anspr. 19.30 And.• Werktag: Jeweils 7.00 hl. Messe. 8t. Franziskus, Waldhof: 7.00, 0.00 und 10.30 hl. Messe m. Pr. 8.15 Chrl. 30.00 And.- An Werktagen: 7.00 und 8.00 hl. Messe, Pfarrkirche In Sandhofen: 7.00 Frühmesse. 9.00 Hg., 11.00 Schülergottesd. SchCnau-Siedlung: 7.30 u. 10.30 Jeweils hl. Messe mit Predigt. ■In« kirchenmusikalische Feiars'unde findet am Sonntag, den 8. Juli, nachmittags 17.00 Uhr, in der Cbrlstus- kirche statt. Die Folge enthält neben Orgelwerken von Fr. Liszt, Joh. Brahms und C6sar Frank drei biblische Lieder von Dvorak sowie zwei geistl. Wiegenlieder von Hugo Wolf und Joh. Brahms für Altsolo, Bratsche und Orgel. Zum Wiederaufbau von Mannheim Feldbahnen u. Baugeräte, Ersatzteile und Kleineren. Herbert Uth, Mannheim, Hlldaatraße 4. Schreib- u. Rechenmaschinen entwendet! Ende März, anfangs April 1945 wurden bei einer hiesigen Firma folgende Schreib- und Rechenmaschinen entwendet: Schreibmaschinen Marke„Continental" Nr. 480 101, 480 1643, 493733, 421 885, 500 867, 509 007, 859 223, 859 223, 493 881, 179 168, 193 645, 177 667, 172 402, 457 115; Rechenmaschinen Marke„Thalea“ Nr. 14 702 u. 19 336. Sachdienliche Mitteilungen an Polizei-Direktion- Kriminalpolizei-, L 6, 14, Zi. 212. erbeten. Vor Ankauf wird gewarnt! Hauptiollamt Mannheim, Parkring Nr. 39, geöffnet von 7 1 /,—12 und 13 V5—17 Uhr. Samstagnachmittag geschlossen. Unterstellen: Zo’l- z weißstelle Mannheim, Stadt- abfertlgnng ln Mannheim, Rheinstraße 1; Bezirkszollkommissar Mannheim ln Mannheim. Rlhcin- etraße 1; Zollamt Mannh.-Rheinau in Mannheim-Rheinau, Frt»drich>>- felder Weg 8; Zollamt Schwetzingen ln Schwetzingen. Friedrichstraße 41;, Bezlrk'zol'kommis- sar Schwetzingen ln Schwetzingen Frledrioh-traße 41; Zollamt Wem- hclm In Weinhelm, am Bahnhof, Ei*rngießcrel B»ckenbach, Luz"a- berg, In Betrieb.(b) Ihre Tätigkeit haben wieder auf- (jennmmen: Rechtsanwalt Richard Bauer in Seckenheim, Hauptstraße 94(im Hause der Spar- und Kreditbank Seckenheim). Rechtsanwalt Dr. Herbert Härle Augusta-Anlage 19. Rechtsanwalt Otto H a r d u n g, z. Z. Weinheim, Fr.-Vogler-Straße 2». Sprechstunden auch in Mannheim Obere Cllgnetstr. 16, II, nach Vereinbarung. Klienten werden um Adressenangabe gebeten. Leihbücherei Paula Link, Mannheim, D 4, 5. Alle Kunden, di« noch im Februar und März entliehene Bücher nicht zurückge- gebem haben, werden dringend um sofortige Rückgabe gebeten. Laden geöffnet von 9—12 und 2—6 Uhr. Firmenschilder und Transparente liefert wieder Otto Oreiner. Schll- derfabrik, Mühldorferstrnße 5. Kunststopferei Hedwig Sirofnlk. Wallstadt. Hormannrtraße 1 Pelzhaus Schwenzke, L 7. 6a. Umarbeitungen und Reparaturen. Wollhaus Daut, Mannh., Qu 1, 5-6. Strick Waran-Reparaturen werden wieder angenommen. Entwürfe und Plakate- Pichler& Ca«se, Werheverlag. L 5, 5. Ledergroßhandlg. Ludwig Stemmler Verkauf und Lager: Mannheim, F 7. 25(Hinterhaus). Küferei Phil. Weber, Lampertheim, Poststraße 1, empfiehlt laufend neue Weinfässer, Packfäsaer und Paekkübel, Fleisch-, Kraut- und Bohnemständer,Waschkübel u*w.(b Hermann Levl, Augusta-Anlage 5, vormals Immobllien-Büro Levi St Sphn, gegr. 1880,- Immobilien- Tremhänder und Vermittlung. Für Gartenbesitzer! Wassertonnen zu verkaufen. Müller, J 2, 4. Färberei Kramer. 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Einzahlungen auch auf Konto Nr. 3000 Badische Bank.— Entlassene Wehrmschtsangehörige zwecks Aufrechterhaltung der Ansprüche sofort melden. Schadensfälle können auch schriftlich gemeldet werden u. werden schnellsten« erledigt. Neuaufnahmen zu günstigen Tarifen möglich. Englisch* Uebersetzungen von Geschäftsbriefen, Berichten und Gesuchen. Karl Fehl,'Neuosthelm, Grünewaldstr'aße 22. Vereinigte Innungskrankrnkasse Mannheim, Renzstr. 11-13(AOK), Kellergeschoß. Die Arbeitgeber werden aufgefordert, die fälligen Sozial Versicherungsbeiträge innerhalb einer Woche bei der Kasse einzuzahlen, tägl. von 9—12 Uhr. Sämtliche Arbeitnehmer, die über den 25. 3. 1945 hinaus beschäftigt wurden, sind, falls noch nicht geschehen, schriftlich anzumelden. Alle nach dem 25. 3. 45 ein- oder ausgetretenen Beschäftigten sind mit den vorgeschriebenen Mel- dungen an- bzw. abzumelden. Wähler St Co., Versicherungsmakler Böcklinstraße 47. Bankkonto für Prämienzahlungen: Co-n—i»-zhank Filiale Mannheim. Deutscher Llovd Lebencvers.-A.G., Leipzig. Geschäftsstelle Mannheim jetzt: Heidelberg, Soflenstr., Eingang Hauptstraße. Wir bitten, die rückständigen und laufenden Beiträge unter Angab* der Vers.-Nr. und jetziger Adresse auf unser Konto Nr. 4099 der Kommerzbank Filiale Mannheim einzuzeihlen.- Zwecks Registrierung wollen sich unsere-Versicherten auf der Agentur Joh. Stroh. Mannheim, H 4, 14 von 1 bis 5 Uhr melden. Union und Rhein Versicherungs- Aktien-GeselUehaft Berlin, Bezirksverwaltung Mannheim,-Max- Joseph-Str. 18. Rückständige und fällige Beiträge bitten wir unter Angabe der Vers.-Scheln-Nr und Fälligkeltsmonats auf uns Bankkonten U 2 bei der Volksbank Mannheim, C 4, oder 40 579 bei der Deutschen Bank Filiale Mannheim B 4, oder bei Becker, Max-Joseph- Straße 16, einzuzahlen. Kundendienst ebenda. Sprechzeit 9 bis 17 Uhr außer Dienstag. Süddeutsche Krankenversicherung *. G„ München, jetzt Kobellstr. 2 (Ecke Käfertaler Straße, Laden). Schalterstunden: Montags, mittwochs, freitags von 8-12 und 2-5 Uhr. Wir bitten um Einreichung der Krankheitsbelege und um Ent- ridhtung der Beiträge. Die Beitragszahlung kann auch auf unser Konto Nr. 70 128 bol der Deutschen Bank erfolgen. Württemberglacher Versicherungsverein a. G„ Stuttgart- Bezirksdirektion A. Bollinger, Mannheim, Zeppelinstraße 44(Neckarstadt).• Die Versicherten werden gebeten, unter Angabe der Versicherungs- nümmmer die rückständigen und laufenden Beiträge auf mein Konto 80 055 der Deutschen Bank oderauf meinem Büro, Zeppelinstraße 44, 3 Tr.(Kassenständen werktäglich 13-17Uhr) einzuzahlen. Versicherte, deren Beiträge früher kassiert wurden, wollen neue Adresse, Versicherungs-Nummer und Name des seitherigen Kassierers bei erster Zahlung angeben, damit der Prämten-Einrug wieder durch In- kaasso-Beamte erfolgen kann. Krankenkasse Medizloalverein Mannheim v. 1890, Böcklinstr. 40, Neuostheim, früher R 1, 2-3. Wir haben unsere Tätigkeit am 30. 4. 45 wieder aufgenommen. Kaasen- stunden vorläufig von 9-12.30 Uhr. Arztscheine sind an der Kasse an- zufordem. Die seit 20. März 1945 von den Mitgliedern bezahlten tariflichen Krankenkosten werden gegen Vorlage der Belege rückvergütet. Neuanmeldungen bis auf weiteres Böcklinstraße 40 und in den Filialen der Vororte und in Schriesheim~ Aachen- Leipziger Veriicherungs- A.-G., Allgemeine Rentenanstalt. Lehens versieh crungs-A.G., Braunschweigische Lebens versicher ungs- A.-G., Deutscher Lloyd Lebens- verslcherung*-A.-G., Isar Lebens- verslcherungs-A.-G. Wir haben unsere Tätigkeit wieder aufg»nom- men. Prämieneinzahlungen können vorerst auf unserem Büro, Limeystraße 25a, oder auf Sparkassenkonto Nr. 7741 und Konto Nr. 7743 unter Angabe der Ver- Vereicherungsschein-Nummer geleistet werden. Friedrich Harimann vormals J. Kerschgens, Mannheim, B 6 Nr. 28 (Rh&nania-Haus). Norddeutsche Versicherungs-Gesellschaft. Norddeutsche Lebensverrtcherung'-AG. Der Geschäftsbetrieb ist wieder aufgenommen. Sprechzeit vorläufig Montag, M'ttwoch, Freitag von 9 bis 13 Uhr. Es wird gebeten, fällige Prämien ohne besondere Aufforderung auf Konto Nr 20 213 bei,der Deutschen Bank, Filiale Mannheim, einzuzahlen. Nothilfe Krankenversicherung V.a. G. Die Hauptverwaltung der Not- hilfe Krankenversicherung V.a.G., Mannheim, Carolastraße 9-13, hat ihren Betrieb wieder aufgenom- men. Wir bitten unsere Mitglieder, zur Avjfrechtedhaltung Ihrer Anrechte, um pünktliche Bezahlung ihrer Beiträge.— Erstattungsansprüche u. sonstige Angelegenheiten werden vorläufig nur von der Hauptverwaltung erledigt.— Kassenstunden von 9—13 Uhr. Genaue Angabe der Mitgliedsnummer ist ln allen Fällen dringend erforderlich. Medizinalkasse Mannheim, Krankenversicherung a. G„ Luisenring Nr. 20(Nähe Luisenapotheke). Gegründet 1892.- Die Krankenkasse übernimmt die Gesamtkosten für Arzt(einschl. Operation), Arznei und Zahnfüllungen und gewährt weitere Leistungen wie Kranken- hausverpÄegung, Wochenhllfe, Sterbegeld nach Maßgabe ihres Leistungstarlfc.- Monatsbeltrftge: (Aufnahme gebührenfred) 1 PeTson RM 4.50, 2 Personen RM 8,50, 3 u. 4 Personen RM 8.—, 5 und mehr Personen RM 9.—, Neuanmeldungen werden entgegengenommen. Auskunft u. Leistungstarif durch das Hauptbüro, Luisenring 20, und die Filialen der Vororte. K aasen- stunden von 9-12 Uhr. Die Filiale in Neckarau ist wieder geöffnet, wie bisher Flach enstr. 6(Breunig). BUromaachlnen- Reparaturen, Mannheim, J 1, 19. Wir haben unsere Spezial-Reparatur-Werk Stätte für alle Büromaschinen, besonder» Schreibmaschinen aller Fabrikate des In- und Auslandes, wieder eröffnet. Fachgemäße Bedienung durch langjähr. Reparatur-Praxis. Kolb St Koppenhöfer, Büromasch.- Reparaturen, Mannheim, J 1, 19. Priv. Fremdsprachensehule Schüßler, Mannheim-Feudenheim, Gneisenaustr. 29. Engl., Franzos., Ital., Uebersetzungen. 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