I MILITARY-GOVERNMENT Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär- Regierung Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Te il Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude Nr. 13 Samstag, 7. Juli 1945 Nr. 13 Militärregierung Deutschland NSDAP- Mitglieder zum Arbeitseinsatz Die registrierten ehemaligen männlichen. Mitglieder der NSDAP, der SS, SA, HJ, NSKK und NSFK im Alter von 16 bis 60 Jahren des Stadtteils Sandhofen und Scharhof treten am Montag, den 9. Juli 1945, vprmitttags 7 Uhr, mit Spaten, Schaufel und Pickel zum Arbeitseinsatz vor dem 11. Polizeirevier Sandhofen an. Vom Arbeitseinsatz sind nur jene ausgenommen, die durch(Jas Arbeitsamt oder von der Militärregierung zur Arbeit verpflichtet sind. Die registrierten ehemaligen NSDAP-Mitglieder in den übrigen Stadtteilen werden gleichfalls in den nächsten Tagen zum Arbeitseinsatz für Deicharbeiten, Feld- und Flurschutz, Einebnen von ehemaligen Wehranlagen, Panzersperren, Laufgräben, Unterständen, Artilleriestellungen usw., ebenso zum Aufräumen von Straßen kommen. Letzter Befehl Bei der Nachprüfung der Fragebogen, die von den Polizeirevieren über die registrierten Mitglieder der NSDAP und ihrer Gliederungen einge- gangen sind, stellt sich heraus, daß nicht alle Nazis dem Befehl Folge geleistet und sich bei der Registrierung in den Polizeirevieren eingefunden haben. Es ergeht hiermit zum letzten Mal der Befehl zur Registrierung bis zum 12. Juli. Wer der Aufforderung der Registrierung wiederum nicht Folge leistet, macht sich strafbar und hat die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen. Ablieferung von Waffen Die Militärregierung gibt bekannt, daß zwischen dem 9. und 16. Juli jedermann, der Waffen besitzt oder ausbewahrt, diese beim nächsten Polizeirevier abgeben muß. Dies ist die letzte Gelegenheit zur Waffenablieferung. Wer nach dem 16. Juli noch im Besitz von Waffen angetroffen wird oder solche aufbewahrt, wird streng bestraft. Bekanntmachung Die Militärregierung teilt mit, daß Pässe zum U eberschreiten des Rheins nur an solche Personen ausgegeben werden, die an ihren Wohnort zurückkehren, nachdem sie diesen infolge der Kriegsverhältnisse verlassen hatten; ferner an solche Personen, die auf dem Weg von und zur Arbeit den Rhein überqueren müssen oder die mit Aufgaben im Dienste der Militärregierung betraut sind. Achtung Kraftwagenbesitzer! Die Militärregierung gibt bekannt, daß jeder, der ohne Genehmigung der Fahrbereitschaft einen Wagen benützt, in Haft genommen und gerichtlich belangt wird. Evakuierte Kinder Die französische Militärregierung in Tuttlingen/Württemberg gab bekannt, daß die unten aufgeführten Kinder sicher und bei guter Gesundheit in Buchheim(Kreis Tuttlingen) sind und darauf warten, von ihren Eltern nach Hause geholt zu werden: Sebastinay, Roll geh. 2. 12. 32 Mannheim Bark, Claus 30 7. 32 Mannheim Bernschneider, Heinrich 26. 10. 33 Bensheim Person, Dieter 20. 9. 31 Mannheim Blume, Gunter 16. 1. 34 Rastatt Müller, Horst-Dieter 7. 4. 33 Mannheim Erbrecht, Dieter 26. 9. 30 Mannheim Hintae, Karl-Heinz 21. 5. 30 Rastatt Draisbach, Hans 24. 4. 30 Ludwigshafen/Rh. Clausnitzer-Niels 29. 3. 30 Mannheim Koch, Hermann 27. 7. 31 Mannheim Muth, Eberbart 18. 7. 31 Mannheim Marbach, Heinz 15. 6. 32 Mannheim Brenneisen, Günter 17. 8. 33 Mannheim Beller, Michael 19. 3. 34 Frankfurt/Main Hermann, Norbert 29. 1. 32 Mannheim Rieger, Gerd 26. 8. 30 Mannheim Kunzmann, Lore 13. 9. 31 Mannheim Bastian, Christel 27. 8. 39 Gengenbach Köppel, Helmut 14. 3. 33 Mannheim Aerztliche Bestätigungen Wie früher, ist es auch unter der A. M. R. den Aerzten streng verboten, ein Zeugnis auszustellen, in dem über die Einsatzfähigkeit und ArbeitsverwendungsmöglichKeit des Patienten ein Urteil abgegeben wird. Es ist lediglich erlaubt, dem Patienten mit exakten Angaben zu bestätigen, an welcher sicher erwiesenen Krankheit er leidet i nd wie lange er vom Arzt behandelt wurde. Nötigenfalls müssen sich die Patienten mit dem Ausweis des behandelnden Arztes auf dem Gesundheitsamt im Keller des Ortskrankenkassen-Gebäudes morgens zwischen 8 und 9 Uhr vorstellen. Rot-Kreuzzelchen Die unbefugte Verwendung des Rot-Kreuz-Zeichens muß sofort aufhören. *' I. Rot-Kreuz-Armbinden dürfen zu jeder Tageszeit nur von Aerzten getragen werden. Krankenschwestern, die einem weltlichen oder religiösen Verband angehören, können eine Rot-Kreuz-Armbinde in den Sperrzeiten an- legen, desgleichen Hebammen bei der Ausübung ihres Berufes und geprüfte Krankenpfleger auf Ihrem Wege von und zur Arbeitsstätte. Aktive Mitglieder des Roten Kreuzes müssen zur Uniform die Rot- Kreuz-Armbinde tragen. Ohne Uniform darf diese nur beim Einsatz, im Krankentransport oder im Verband getragen werden. Alle diese genannten Personen müssen entsprechende Ausweise mit sich führen, um jederzeit die Berechtigung zum Tragen der Rot- Kreuz-Armbinde nachweisen zu können. Von allen anderen Personen dürfen Rot-Kreuz-Armbinden nicht mehr getragen werden. II. Rot-Kreuz-Fahnen und-Schilder dürfen nur an Krankenhäusern, Rettungsstellen, Sanitätsstellen in Bunkern, Arztpraxen und Rot- Kreuzwagen und ausschl. nur zum Krankentransport zugelassenen Autos, die durch Ihre Einrichtung zum Transport liegender Patienten als solche erkennbar sind, sowie an Arztwagen angebracht werden. Von allen anderen Gebäuden und Räumen sowie Wagen sind sie sofort zu entfernen. Zum Wiederaufbau der Stadt Mit Zustimmung der Militärregierung gibt die Stadtverwaltung bekannt: 1. Zur beschleunigten Wiederingangsetzung bei schwer beschädigten Wohnungen ist eine Baustoff-Verwertungsgesellschaft gegründet worden. Sie ist auf gemeinnützigen Grundlagen aufge- gebaut und als juristische Person unabhängig vom Gemeinde- Etat. Der Zweck der Gesellschaft Ist: a) Gewinnung vorhandener Baustoffe durch Aussonderung und Sortierung; b) Verkauf der so gewonnenen Baustoffe an solche Bauinteressenten, die ihre Wohnungen und lebensnotwendigen Geschäfte wieder herstellen wollen., 2. Die Abbrucharbeiten werden privaten Abbruch Unternehmungen überlassen, welche über den Preis und evtl, auch über die Art der Mithilfe des Eigentümers und dessen Entschädigung verhandeln. 3. Die Trümmer sind ausschließlich Eigentum des Besitzers des zerstörten Hauses. Wer ohne Genehmigung des Besitzers Trümmer für eigene Zwecke, als Baustoff oder Brennholz, entfernt, macht sich strafbar.> 4. Zur Lenkung der anfallenden Baustoffe nach den augenblicklichen Bedürfnissen ist bei der Abteilung„Wiederaufbau“ eine Lenkungsabteilung eingerichtet worden. Im Hinblick auf die herrschende Materialknappheit kann eine Materialanhäufung an Baustoffen durch einzelne Bauinteressenten oder Bauunternehmer nicht geduldet worden. Bei Mißachtung dieses Gebots ist mit schärfstem Einschreiten zu rechnen. 5. Die Abbruchunternehmen können sich beim Hochbauamt Rat und Auskunft einholen. Besondere Sperr- und Abbruchgebiete sind vorgesehen. 6. Von Selten der Privatunternehmer wird noch immer sehr darüber geklagt, daß Bauhandwerker, wie Zimmerleute, Schreiner, Schlosser usw., sich unter nichtigen Vorwänden dem pflichtschuldigen Arbeitseinsatz entziehen. In Zukunft wird dagegen eingeschritten. Beirat für. den Wiederaufbau Der Oberbürgermeister hat mit Genehmigung der Militärregierung einen Beirat für den Wiederaufbau bestellt, der sich u. a. aus Vertretern der Bau Wirtschaft, der Architektenschaft, des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Arbeitsamtes und des Hoch- und Tiefbauamtes usw. zusammensetzt. Wohnraumlenkung Die katastrophale Wohnungsnot und die Schaffung geeigneter Wohn- räume für den kommende Winter macht es uns zur Pflicht, jeden verfügbaren Wohnraum für die Unterbringung Obdachloser bereitzustellen. Vom Wohnungsamt und den Wohnungskontrolleuren wird Klage geführt, daß bei der Feststellung des überflüssigen Wohn- raumes von einigen Wohnungsinhabern und Hausbesitzern mit allen unerlaubten Mitteln gearbeitet wird, um die Wohnräume dem Zugriff durch das Wohnungsamt zu entziehen. Die Stadtverwaltung, verweist in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichung der „Military Government Gazette“ vom 2. Juni 1945, Nr. 8, nach der für Ehepaare 1 Zimmer mit Kochgelegenheit, sowie für zwei erwachsene Kinder gleichen Geschlechts und drei Kleinkinder bis zu 14 Jahren je ein Zimmer beansprucht werden kann. Wohnungsinhaber und Hausbesitzer müssen mit schärfsten Maßnahmen rechnen, wenn sie durch unerlaubte Manipulationen und unwahren Angaben der Wohnraumlenkung Hindernisse in den Weg legen. Es wird'hiermit erneut auf diese Bekanntmachung hingewiesen und erwartet, daß sich alle dafür in Frage Kommenden ihrer Verantwortung gegenüber den obdachlosen Volksgenossen bewußt sind. Es wird erwartet, daß dieser letzte Hinweis genügt, um den mit Recht getadelten Zustand zu beseitigen. Sprechstunden beim Wohnungsamt Das Wohnungsamt ist von jetzt ab für den Publikumsverkehr jeden Tag mit Ausnahme des Samstag, nur noch vormittags von H9 bis 12 Uhr geöffnet. Meldung der früheren NSDAP-Mitglieder Die Bekanntmachung der Militärregierung in Nr. 11 dieses Blattes über die Meldung der früheren NSDAP-Mitglieder ist nach einer Erläuterung der Militärregierung dahin auszulegen, daß zu den Parteiangehörigen im Sinne der Bekanntmachung auch die Parteianwärter gehören. Der Oberbürgermeister. Lebensmittelmarken A) Für die Woche vom 9. bis 15. Juli 1945(3. Woche der 77. Zuteilungsperiode) werden von den Lebensmittelkarten der 77. Zuteilungsperiode folgende Lebensmittelmarken aufgerufen: B) Brot:= 500 g der Abschnitte 105 und 106 oder(an Stelle des fehlenden Abschnittes 105) 10 Kleinabschnitte zu je 50 g. insgesamt= 1000 g Von der Brotkarte für Selbstversorger werden die Abschnitte 191—195 aufgerufen. Fleisch= je 50 g auf die Abschnitte 157, 158 und 159 insgesamt— 150 g (Kleinstkinder,-Klst. erhalten an Fleisch nur 100 g.) Fett= Butter oder Margarine auf den Abschnitt 173= 75 g An Stelle von Fett können 60 g Oel oder Schweineschmalz bezogen werden. Nährmittel(auch x Teigwaren) auf Abschnitt 124 aller Karten.'.= 125 g Kindernährmittel für Kinder bis zu 6 Jahren auf Abschnitt 139.= 125 g Zucker= für Kinder bis zu 3 Jahren auf Abschnitt 142( i= 250 g (oder 500 g Marmelade). Kartoffeln= auf Abschnitt 77/III der Kartoffelkarte für Erwachsene= 2500 g auf Abschnitt 77/III-IV der Kartoffelkarte für Kleinstkinder Klst— 2500 g auf Abschnitt 125 aller Lebensmittelkarten (als Ausgleich für die Brotkürzung)...= 500 g Tabakwaren= auf den Abschnitt 3/77 der Raueberkarte M und den Abschnitt 2/77 der Raucherkarte F der Stadt Mannheim die gleichen Mengen, wie auf den Abschnitt 2/77 der Raucherkarte M. O Vorgenannte Lebensmittel und Waren dürfen nur gegen Bezugsberechtigungen abgegeben werden, die mit dem Stammabschnitt verbunden sind. Lose Abschnitte sind ungültig. D) Sofern im Einzelfalle nicht anders bekanntgegeben wird, gelten die oben für diese Woche aufgerufenen Marken auf die Dauer von vier Wochen, wenn stockende Belieferung der Kleinverteiler einen früheren Verkauf nicht zuließ. Dagegen gelten Beerchtlgungsscheine aller Art, also auch Kranken- und Milchberechtigungsscheine, nur während der Zeit, für die sie ausgestellt sind. E) Die Ablieferung der Marken und Berechtigungsscheine durch die Kleinverteiler an die Markenannahmestellen hat raschmöglichst, spätestens in der dem Verfalltermin folgenden Woche zu erfolgen. F) Verfallen sind die Obstbezugsausweise 7/76 und 31/76. G) An Stelle der braunen Urlaubermarken treten rote„Lebensmittelkarten an Stelle Urlaubermarken“. H) Die in Umlauf befindlichen Reisemarken behalten bis auf weiteres Ihre Gültigkeit, bedürfen aber der Abstempelung durch die ausgebende Zweigstelle des Ernährungsamtes Mannheim, oder an* ihrer Stelle durch die Kartenhauptstelle(L 4, 15) für auswärts ausgegebene Reisemarken: Für nicht abgestempelte Reisemarken erhält der Kleinverteiler keine Bezugscheine. 4 J) Auf die Bestimmungen für die Neu- oder Wiederaufnahme von Personen, auch Ausländer, in die Mannheimer Lebensmittelversorgung in der Bekanntmachung wegen der Ausgabe der Lebensmittelkarten in Nr. 10 der Military-Government-Gazette(M.-G. G.) vom 16. Juni 1945 wird verwiesen. Ausgab« von Basugsauswalsan für Spoisofrilhkartoffeln und B«s(allung von Spoloakartoffalit Bezugsausweise für Speisefrühkartoffeln für die 78. bis 81. Zuteilungsperiode, d. i. für 23. Juli bis 11. November 1845, werden in den Zweigstellen des Ernährungsamtes ausgegeben an Haushalte mit den Anfangsbuchstaben:, A, B, C, D, E, F, G, am Dienstag, den 10. Juli 1945 H, J, K, L, M. N, O, P am Mittwoch, den 11. Juli 1945 Q, R, S, T, U, V, W, X, Y, Z am Donnerstag, den 12. Juli 1945 Sämtliche Ausgabestellen sind an diesen Tagen von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr durchgehend für das Publikum geöffnet. Beim Abholen der Bezugsausweise für Speisefrühkartoffeln ist der Haushaltsausweis und von den Ausländern außerdem noch der Paß vorzulegen. r• Kinder unter 14 Jahre sind zum Abholen dieser Bezugsauswelse nicht zugelassen. Die empfangenen Karten sind sofort auf die Richtigkeit ihrer Zahl nachzuprüfen; spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Für die nach Mannheim zurückkehrenden oder zuziehenden Personen gelten die wiederholt bekanntgegebenen Bestimmungen; unberechtigter Bezug von Bezugsausweisen wird bestraft. Ausländer erhalten ihre Bezugsausweise, wie oben aufgerufen, nur in der Kurfürst-Friedrich-Schule, C 6. Für die Bestellung von Speisefrühkartoffeln wird das Bestellverfahren durchgeführt. Sofort nach Erhalt der Bezugsauswelse und spätestens bis Samstag, den 14. Juli 1945, haben die Verbraucher den Bestellabschnitt 78 des Bezugsausweises für Speisekartoffeln bei ihrem Kartoffel-Kleinverteiler abzugeben. Die Abgabe wird durch den Firmenstempel des Verteilers auf dem vorgesehenen Feld für die 78. Zuteilungsperiode bestätigt. Die Kleinverteiler haben die Bestellabschnitte aufgek'ebt spätestens am Montag, den 16. Juli 1945, bei ihrer Markenannahmestelle abzuliefern und erhalten hierfür Bezugscheine. Der Aufruf von Speisekartoffeln erfolgt seinerzeit besonders. RagalmMBIga Boslandsmeldunton dor aroBvorteller Zum 10. eines jeden Monats, erstmals zum 10. Juli 1945, haben alle Lebensmittel-Großhändler(also alle Butter-, Eier-, Fisch-, Kartoffel-, Käse-, Lebensmittel-, Spirituosen- und Wein-Großverteiler usw.) ihre verfügbaren Bestände an bewirtschafteten und nichtbewirtschafteten Lebensmitteln usw.(also auch an Mangelware) dem Städtischen Ernährungsamt schriftlich zu melden, um eine rasche und geordnete Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Als verfügbar gelten alle Bestände, für die seitens des Landesernährungsamtes Nordbaden oder des Städt. Ernährungsamtes Mannheim ein Aufruf weder vorbereitet noch erfolgt ist. Die Meldungen haben regelmäßig und ohne persönliche Aufforderung zu geschehen. Unterlassung der Meldungen hat Betriebsschließung zur Folge. Fehlmeldung ist erforderlich. Varaoraung mit ToBokwaren Die von den Tabakwarenverkaufsstellen in der 76. Zuteilungsperiode eingenommenen Raucherkartenabschnitte und Rauchermarken sind spätestens bis 16. 7. 1945 bei unserer Punktverrechnungsstelie in der R 2-Schule abzuliefern. Die Abschnitte müssen zu je 100 Stück aufgeklebt sein. Die Raucherkarten für die 76. Zuteilungsperiode dürfen nur noch bis zum 14. 7. 1945 beliefert werden. Bewirtschaftung von Potroloum a) Die Petroleumbezugsausweiee dürfen in den Monaten Juli und August 1945 beliefert werden: die Bezugsausweise B 1 mit Yt Liter je Monat; die Bezugsauswelse B 2 und B 3 mit K Liter je Monat; die Bezugsausweise K mit 3 Liter je Monat. b) die Petroleumberechtigungucheine der Serie N bleiben auch weiterhin gültig. Mannheim, den 3. Juli 1945. Städtisches Ernährung»- und Wirtschaftsamt. i Antrags- und Meldepflicht bei Abschluß und Lösung von Arbeiisverhältnissen. Unternehmer, Arbeiterund Angestellte haben die Vorschriften der Arbeitsplatzwechselsverordnung vom 1. IX. 39(RGBl. I, S. 1685) in letzter Zeit häufig nicht mehr beachtet. Nach§ 1 dieser noch rechtskräftigen Verordnung ist jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtsunwirksam, wenn die Zustimmung des Arbeitsamts nicht eingeholt bezw. noch nicht erteilt ist. § 3 der gleichen Verordnung verpflichtet jeden Arbeiter und Angestellten, •ich nach Beendigung seines bisherigen Beschäftigungsverhältnisses bei dem für seinen Wohnort zuständigen Arbeitsamt unverzüglich persönlich zu melden. .Desgleichen dürfen nach§ 4 dieser Verordnung Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, Volonteure und Praktikanten nur mit Zustimmung des Arbeitsamts eingestellt werden. Wer die genannten gesetzlichen Bestimmungen nicht beachtet, wird nach § 11 der erwähnten Verordnung mit Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe bestraft. Die Militärregierung hat die strenge Beaciitung dieser Vorschriften ausdrücklich angeordnet. Unternehmer und Arbeiter werden deshalb ermahnt, die vorliegenden Versäumnisse unverzüglich nachzuholen. Dementsprechend haben 1. Die Unternehmer a) alle seit April ds. Jahres durchgeführten Entlassungen b) alle in der gleichen Zeit vorgenommenen Neu- und Wiedereinstellungen, soweit die Einstellung nicht durch Zuweisung des Arbeitsamts erfolgt«?, dem Arbeitsamt unverzüglich unter Angabe von Vor- und Zuname, Geburtstagsdatum, Geburtsort, Beschäftigungsort, Wohnort, Straße und Hausnummer anzuzeigen und nachträgliche Genehmigung zu erbitten. 2. Alle zur Zeit nicht in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehenden männlichen und weiblichen Arbeiter und Angestellten einschl. der Lehrlinge haben sich unverzüglich bei der für sie zuständigen Vermittlungsabteilung des Arbeitsamts (Nebenstelle) zu melden. Wer den genannten Verpflichtungen nicht nachkommt, wird unnachsichtlich strafrechtlich verfolgt. An sämtliche Arbeitgeber des Amtsbezirks Mannheim Um den Arbeitseinsatz ordnungsgemäß überwachen zu können, ist es dringend erforderlich, daß die Znweisungskarten bei Einstellung oder Nichteinstellung von. Arbeitskräften dem Arbeitsamt unverzüglich zurückgegeben werden. Arbeitsamt Mannheim. Einführung von Fahrradkarten Auf Grund des§ 366, Zift. 10, RStGB. und§ 23 des Bad. PStGB. wird für den Stadtbezirk Mannheim nach erfolgter Vollziehbarkeitserklä- rung der amerikanischen Regierung folgende ortspolizeiliche Vorschrift erlassen: $ 1: Jeder deutsche Staatsangehörige, der im Stadtgebiet Mannheim seinen ordentlichen Wohnsitz hat und ein Fahrrad besitzt, hat zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes bei der Ortspolizei- behörde eine Fahrradkarte zu beantragen. Für die Ausstellung derselben ist eine Verwaltungsgebühr von 1 Mark zu entrichten. $ 2: Bei Benützung des Fahrrades ist die Fahrradkarte stets mitzuführen. Der Verkauf eines Fahrrades‘ist auf der Fahrradkarte von der Ortspolizeibehörde zu vermerken. Bei Vermieten oder Verleihen des Fahrrades ist der Besitzer verpflichtet, dem Benützer die Fahrradkarte zu überlassen. 8 3: Die Ortspolizeiorgane sind befugt, Personen, die sich mit der Fahrradkarte nicht ausweisen können, anzuhalten und das Fahrrad sicherzustellen. § 4: Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafen bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. 8 5: Diese ortspolizeiliche Vorschrift tritt mit dem Tage ihrer Ver-* lautbarung in Kraft./ Erweiterung des Betriebs der OEG. Nachdem in der vergangenen Woche mit Zustimmung der Militärregierung auf der Nebenbahnstrecke Mannheim— Heidelberg der Betrieb auf den Teilstrecken Seckenheim—Heidelberg und Seckenheim—Neckarhausen aufgenommen werden konnte, wird dieser in den nächsten Tagen bis Neuostheim weitergeführt werden. Der Tag der Betriebsaufnahme wird noch durch Schalteranschläge bekannt gegeben. Der Fahrplan sieht in den Haupt- Berufsverkehrszeiten: 6.00—8.00 und ab 16.00 Uhr Halbstundenbetrieb, dazwischen Stundenbetrieb vor mit Ankunfts- und Abfahrtszeiten an den einzelnen Bahnhöfen wie früher. Im übrigen wird auf die an den Bahnhöfen angeschlagenen Fahrpläne verwiesen. In Seckenheim kann, um den starken Kraftfahrzeugverkehr nicht zu behindern, am Rathaus nicht mehr gehalten werden. Sämtliche Züge halten im Bahnhof Seckenheim, auch wegen des Anschlusses von und nach Neckarhausen, und am Deutschen Hof, wo der Haltepunkt aus dem Straßenverkehr an den Beginn des eigenen Bahnkörpers verlegt ist. Der Betrieb dient in erster Linie dem Berufsverkehr und— soweit während desselben noch Platz vorhanden ist, sowie außerhalb der Berufsverkehrszeiten— auch dem allgemeinen Reiseverkehr. Die bei der Wirtschaftskammer oder bei den Bahnhöfen der OEG eingereichten dreiteiligen Reisescheine können abgeholt werden und berechtigen zum Lösen von Wochen- oder Monatskarten. An alle übrigen Fahrgäste dürfen nur einfache oder Rückfahrkarten ausgegeben werden.\ Städtisches Gesundheitsamt Ihre Tätigkeit haben weiter auf genommen: Kassenärzte- Allgemeinpraxis: Frau Dr. Horlacher Hedwig, L 5, 3. Kassenärzte- Augenärzte: Dr. Heinrich Kruse, Mannheim- Feudenheim, Nadlerstraße 11. Apotheken: Keppler-Apotheke, Kaiserring 8. Zahnärzte: Frau Dr. Hartmann, früher G 5, 10, jetzt K 4, 13. Dr. med. Dr. Eckard, Feudenheim, Hauptstraße 130 Dentisten: Gerber Karl-Heinz, Mannheim- Feudenheim, Hauptstraße 67. Eduard Kolnberger, Neckarau, Dorfgärtenstraße 22 Lilli Niemann, Käfertal, Asterstraße 1 Elisabeth Keusch, Sandhofen, Schönauer Straße 9a Hebammen: Kirsch Adelheid, Mannheim, Uhlandstraße 1. Mannheim, den 9. Juli 1945. Der Polizeidirektor. Zur Erläuterung obiger Vorschrift wird bekanntgegeben, daß jeder der in§ 1 genannten Fahrradbesitzer in der Zeit vom 9. 7. bis 23. 7. 1945 bei seinem juständigen Polizeirevier während der Amts- Stunden von 8 bis 20 Uhr sein Fahrrad vorzuführen und anzumelden hat In der auszustellenden Fahrradkarte wird neben der Anschrift des Eigentümers die Type und die Fabriknummer vermerkt. Nach dem 23. 7. 1945 werden die Polizeiorgane die Einhaltung dieser Vorschrift durch Straßenkontrollen überprüfen. Blutspender gesucht Das Städt. Krankenhaus Mannheim benötigt laufend Blutspender. Nach jeder Blutentnahme werden Ernährungszulagen gegeben. Meldungen nimmt die Blutspenderzentrale im Städt. Krankenhaus entgegen. Tabakpflanzung Zur steuerlichen Erfassung der Tabakerzeugung für das Emtejahr 1945 sijid die Tabakpflanzer verpflichtet, das mit Tabakpflanzen bebaute Gelände in der Zeit vom 9. bis 14. Juli 1945 während der Geschäftsstunden(9—16 Uhr) anzumelden, und zwar für die Altstadt bei der Landwirtschaftsabteilung(Rathaus K 7, 1. Stock, Zimmer 104), für die Vororte bei den Gemeindesekretariaten. Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht ist neben Bestrafung mit Einzug des Tabaks zu rechnen Der Oberbürgermeister. Städtische Volksbücher«! Dem kürzlich erlassenen Aufruf über die Rückgabe von entliehenen Büchern der Volksbücherei und ihrer Zweigstellen haben noch nicht alle eingetragenen Leser Folge geleistet. Sie werden hiermit nochmals aufgefordert, dies umgehend zu tun. Es sei auch noch einmal darauf hingewiesen, daß unrechtmäßiger Besitz von Büchern der Städt. Volksbücherei unter die Strafmaßnahmen gegen Plünderung fällt. Die entliehenen Bücher können zurückgegeben werden: Hauptstelle(Hallenbad, U 3, 1) montags bis freitags 9-12, 14-16 Uhr Zweigstelle Feudenheim(Unteres Kirchfeld 13) donnerstags 9-12, _ 14-16 Uhr, Zweigstelle Sandhofen(Lutherhaus, Evangelisches Gemeindehaus) dienstags 11-16 Uhr, Zweigstelle Schönau-Siedlung(Graudenzer Linie 9 b. Amend) donnerstags 14-17 Uhr, Zweigstelle Neckarau(Rathaus) montags 11-17 Uhr, Zweigstelle Seckenheim(Pfälzer Hof, Hauptstraße 117) donnerstags 11-17 Uhr, Zweigstelle Friedrichsfeld(Rathaus) freitags 11-16 Uhr. Aufforderung. Von verschiedenen Personen werden reichsbahneigene zwei- und vierräderige Gepäckkarren, die als solche leicht erkennbar sind, unberechtigterweise benützt. Die Karren, die von unbekannten Tätern entwendet wurden, sind Eigentnm der Reichsbahn. Die derzeitigen Benutzer oder Inhaber der Karren werden hiermit aufgefordert, sie bis spätestens 15. Juli 1945 beim nächsten Bahnhof zurückzugeben oder deren Standort zu melden. Bei unberechtigter Weiterbenützung wird gegen die Betreffenden unnachsichtlich Strafanzeige wegen Diebstahls erstattet. Sachdienliche Angaben anderer Personen nehmen alle Reichsbahnstellen unter Zusicherung vertraulicher Behandlung entgegen. Reichsbahn-Verkehrsamt Mannheim. Bichergestelltes Reichsbahneigentum abliefern! Es wurde festgestellt, daß durch Zivilpersonen Gegenstände, die Eigentum der Reichsbahn waren, von Bahngelände und aus abgestellten Zügen vorübergehend sichergestellt oder entwendet wurden. Um Weiterungen zu vermeiden, die durch Haussuchungen entstehen könnten, werden diese Personen aufgefordert, die Gegenstände gegen Empfangsbescheinigung bei dem nächstgelegenen Bahnhof abzuliefern. ADGB. Groß-Mannheim. Fachgruppe Wirtschaft, Handel und Verkehr. Alle männlichen und weiblichen Angestellten und Arbeiter dieser Fachgruppe, die nicht durch ihren Betrieb angemeldet sind, ob zurzeit in Arbeit oder stellenlos, können in der Woche vom 9. bis 15. Juli 1945 ihre Mitgliedschaft anmelden. Anmeldung: Büro O 4, 8-9. Geschäftszeit: 9-12 und 14-17 Uhr. Der Vorstand. Für Laufkräne, FlaschenzUge, Hebezeuge aller Art, Kabelwinden, Ankerwinden für Rheinschiffe in allen Größen, sowie Schiffs- und Kranenketten irt allen Ausführungen und Reparaturen empfehlen sich Gebr. Braun, Ketten- und Hebezeugefabrik, Rheinau, Edin- ger Riedweg 10-14. Grün& Bilflnger A.G., Mannheim. Für die Arbeiten an den Neckar- brücken und für sonstige Sofortmaßnahmen stellen wir laufend Bauhilfsarbeiter, Zimmerer, Maurer usw. ein. Zu melden im Hauptbüro Akademlastraße 4-8. Gustav Urban, Lichtpaus- und Zeichenbedarf, Mannheim, O 7, 23 Kunststraße), z. Z. Heidelberg, Marktplatz 7. ,,Ozalid“-Llchtpaus- papier sofort lieferbar. Ausgabe vorübergehend ln Heidelberg werktäglich von 8—10 Uhr. Photo-Maier, jetzt S 6, 15. Annah-' me von Entwicklungen und Re- produktionen, Helfer in Steuersachen, Buchführung, Bilanz, Erledigung sämtlicher Steuersachen. 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Gottesdienstanzeiger Evangelische Kirche Sonntag;, den 8. Juli 1945: Trinitatiskirche, K 2, 10: 9,30 Kg., 10.30 Hg., 11.30 Chrl., 19.30 Ag. Konkordlenkirhce: 9.00 Hg., 11.00 Kg., 18.00 Ag. Christuskirche: 9.00 Hg. 17.00 kirchen- musik. Feierstunde Friedenskirche, Weidenstr.: 9.30 Hg., 10.30 Kg. Johanniskirche im Hch.-Lanz-Kran- kenhaus: 10.00 Hg. Lutherkirche: 9.00 Hg., 10.00 Kg. Melanchthonkirche, Zellerstr. 34: 10.00 Hg. 11.15 Kg.. 19.00 holl. Gd. Markuskirche: 9.30 Kg. 10.45 Hg. Mathäuskirche Neckarau: 9.30 Hg. i. d. kath. Kirche. 10.30 Chrl., 11.00 Kg., Luisenstr. 23. Auferstehungskirche: 9.00 Hg. 10.00 Kg Pauluskirche Waldh.: 9.00 Kg. 10.00 Kg Feudenheim: 8.00 Frühg. 9.30 Hg. 10.45 Kg.10.45 Chrl. Schweizerstr. Friedrichsfeld: 9.00 Hg. 10.00 Chrl. 11.00 Kg. Käfertal: 10.00 Hg. 11.00 Chrl. Käfertal-Süd: 9.00 Hg Im kath. Ge- meindeh. 10.00 Kg Deideshmstr. 21 Rheinau: 10.00 Hg. 11.00 Kg. 11.45 ChrL Pfingstberg-Kirche 8.30 Hg. 9.30 Kg Kirche Sandhofen: 9.30 Hg., anschl. Chrl. 11.30 Kg Kirche Seckenheim: 9.00 Hg. 10.00 Kg Kirche Wallstadt: 9.00 Hg., 10.00 Kg. In der Woche: Trinitatiskirche: Fr. 19.30 Wg. Jung- buschstr. 9.- Konkordlenkirche: ML 16.00 Frauenst. Do. 19.30 Wg.- Johanniskirche: Mi. 8.00 Morgenand.- Neckarau, Luisenstr. 23: Mi. 7.30 MA. - Rheinau: Di., Do., Sa. 7.45 MA., Do. 20.00 Wg.- Pfingstberg: Mo., Mi., Fr. 7.45 MA. Do. 17.00 Wg.- Feudenheim: Do. 7.30 MA. Evang. Varein für innere Mission(Stadtmission) Vereinshau,, Stamltzstr. 15; So. 15.00, haus: So. 17.30.- Käfertal, Gemeinde- Do. 19.30.- Neckarau, Adlerstr. 3: So. haus: Do. 19.00.- Sandhofen, Luther- 17.00- Rheinau, Dänischer Tisch 23: haus: So. 15.00. So. 15.00.- Feudenheim, Gemeinde- Evang. luth. Gemeinde So. 10.00 Hg. mit hl. Abendmahl 1. d. Jungbuschstr. 9 Landeskirchliche Gemeinschaft(Liebenzeller Mission) So. 19.00 Sakristei der Konkordlenkirche. Bethesda-Gemeinde Mannheim Jeden So. 4.00 Blbelst. Chrlstusk. Saal Alt-Katholische Kirche Schloßkirche(z. Z. Turm d. Konkor- Erlöserkirche(Gartenstadt): So. 9.30 dienkirche, R 2): Sa. 18.00 Methodistenkirche und Evang. Gemeinschaft Jeden Sonntag 9.50 lm Vereinshaus. Stamltzstraße 15. Kirche Jesu Christi dar Heiligen der letzten Tage So. Ludwlg-Jolly-Str. 57 bei Vokt: stersohafts- und Schwesternklasse.- 15.00 Abendmahlgottesdienst.- 16.00 Ml. Feudenheim, Talstr. 67 b. Hechtle So.-Schule für Kl. u. Erw. 17.00 Prie- 18.30-20.00 EvangeliumsfortbildungskL Katholische Kirche Obere Pfarrei(Jesuitenkirche): a) in der Kapelle 8t. Hedwig, A 2, S-7: 7.30 Slngm. m. Pr. 8.30 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 18.00 And. m. Segen, b) In Kapelle der Nlederbronner Schwestern, D 4, 4: 7.30 Slngm. m. Pr. 9.30 Slngm. 11.00 ISngm. m. Pr. Untere Pfarrei St, Sebastian(Marktplatz): 7.00 Frühm. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 11.00 Spätm. m. Pr. 19.00 And.- Werktag: Tägl. hl Messen 6.30 u. 7.00. Fr. 19.30 Rosenkranz. Sa. 18.0 Salve.- Beichtgelegenheit: Sa. 16.30 U. 19.30 Pfarramt U. L. Frau: 7.00, 8.00, 9.30, 11.06 hl. Messen. 19.00 And., anschl. Standesvortr.- Werktag: 6.30 u. 8.00 hl. Messen. Do. 7.30 nAbetungsstunde. Hl. Geist(Kapelle St. Elisabeth, Gr. Merzelstr.; 24): 7.00 hl. Messe m. Pr. 8.15 Singmesse m. Pr. 10.00 Amt m. Pr. 19.30 And.- Werktag: 7.00 hL Messe St. Peters-Klrehe: 7.00 Slngm. m. Pr. 8.30 Singm. m. Pr. 10.00 Amt m. Pr. 19.30 Herz-Jesu-And.- Werktag: 7.00 hl. Messe Hl. Geist: Sa. 19.30 Salve mit Segen.- So. 7.00 hl. Messe m. Pr. 8.15 Bet- slngm. m. Pr. 10.00 Hochamt m. Pr. 20.00 And. m. Segen. St. Josef, Lindenhof, Eichelshelmer- Str. 51: 8.00 Slngm. m. Pr. 9.00 Amt m. Pr., 2000 And.- Werktag: 7.15 hL Messe Pfarrkuratie St. Nikolaus: 7.30 Singm. m. Pr. 9.30 Hg.- Werktag: 6.30 hl. M. S. Bonlfaz: 7.00 Frühm. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Hochamt m. Pr. 11.00 Stng- m. m. Pr. 14.00 Chrl. 14.30 And, z. Ehr. d. hl. Fam.- Werktag: 7.30 Amt. 8.00 hl. Messe. Almenhof: 7.00 Frühm. m. Pr. 8.30 Singm. m. Pr. 19.30 And.- Werktag: 7.30 hl. Messe. 19.30 Rosenkranz Herz-Jesu-Kirche: 6.30, 7.15, 8.15, 9.36 und 11.00. 19.00 And.- Werktag: 6.30 und 7.15 St, Elisabeth, Waldhof: 8.00 Pfarrgot- tesdienst m, Pr. 10.00 hl. Messe m. Anspr. 19.30 And.- Werktag: jeweils 7.00 hl. Messe. St. Franziskus, Waldhof: 7.00, 9.00 und 10.30 hl. Messe m. Pr. 8.15 Chrl. 20.00 And.- An Werktagen: 7.00 und 8.09 hl. Messe Pfarrkirche ln Sandhofen: 7.00 Frühmesse. 9.00 Hg., 11.00 Schülergottesd. Schönau-Siedlung: 7.30 u. 10.30 jeweils hl. Messe mit Predigt. Ein« kirchenmusikalische Feierstunde findet am Sonntag, den 8. Juli, nachmittags 17.00 Uhr, in der Christuskirche statt. Die Folge enthält neben Orgelwerken von Fr. Liszt, Joh. Brahms und C6sar Frank drei biblische Lieder von Dvorak sowie zwei geistl. Wiegenlieder von Hugo Wolf und Joh. Brahms für Altsolo, Bratsche und Orgel. Redaktionsschluß: Donnerstag 12 Uhr Klavierlehrerin erteilt gründlichen Unterricht in Klavier und Biock- flöte. Mannheim, B 7, 1III. Dipl.-Klavierlehrerin nimmt Schü- ler außer dem Hause an. Mathilde Schmidt, Schafweide 65, Neckar- stadt, oberhalb der Brücke. Vlolinunterricht(Kammermusik) Leonore God eck-Fuchs, staatlich anerkannt, Mhm.-Sandhofen, Pe- tersauerstr. 14. Auskunft bei Müller, Collinistr. 10, und Schneider, Pozzistr. 3(Neckarstadt). Gute Bratsche und Violinnoten zu kaufen gesucht. Studentin erteilt englischen Unterricht für Schüler und Erwachsene. Fuenkel, Mannheim, C 3, 20, bei Becker. Engl. Sprachunterricht, auch für Fortgeschrittene, Hch. Kunz, Haardstr. 23. Konstrukteur für Zerreißmaschinen gesucht. K. Plate& Co., Viern- heim bei Mannheim. Friseursalon-Einrichtung, auch einzelne Stücke, zu kaufen gesucht. Hch. Senz, U 4, 24 II, bei Stephan, Mannheim. Anhänger für Personenwagen mit Gummibereifung zu kaufen gesucht. Estol AG., Mhm.-Industrie- hafen, Friesenhelmer Straße 12a. Personenwagen, möglichst mit Anhänger, und Sachs-Kleinmotorrad zu kaufen gesucht. Maier, Feuden- heim, Hauptstraße 140. 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Hornrand in Blechetui von Alphornstr. über Luther- und Langstr. nach Elfen- str. 13 verloren. Geg. hohe Bel. abzug. bei Haas, Elfenstr. 13.(b Verloren golden. Kettenarmband, durch Keppler-, Friedrich-Karl- Str., Friedrichsplatz, Prinz-Wilhelm-, Tulla-Straße. Abzugeben geg. Belohnung Tullastr. 17II. Klapp-Etni mit Brille verloren von Untermühlaustr. über• Rettungsstelle bis Neckarstadt. Gegen Bel. abzugeb. bei Schappelrein, Untermühlaustr. 174, oder Rathaus, K 7, Zimmer 411, Große’Segeltuchtasche mit wertvollem Inhalt bei der Rückfahrt mit Auto von Strümpfelbrunn n. Mannheim am 3. 5. in falschen Besitz geraten. Abzug, geg. gute Belohnung Frau Hilde Burkhard, N 3, 12, Hth.(b Verloren am 15. 6. von Käfertaler Straße bis OEG-Bahnhof ein Einkaufsnetz, Schlüsseletui und zwei Bücher. Abz. auf d. Fundbüro,(b 1 Paar 14karätlge neue goldene Trauringe geg. guterhalt. Damenfahrrad zu tauschen gesui't. As- senheimer, Verschaffeltstr. 15, nachmittags.. Mitteilungen über den Bootsunfall vom 21. Juni auf dem Neckar beim Krankenhaus erbeten an Dr. Eder, Rechtsanwalt, Tullastr. 14. Leere Kisten und Kartons verschiedener Größen kauft Peter Rixius, C 3, 17. Größere Lagerräume(ev. auch Keller) zu mieten gesucht. Peter Rixius, C 3, 17. Füllhalter Rohes, Mittelstr. 3(im Hof.’ Schnellste Ausführung sämt- licher Reparaturen. Schirm-Reparaturen werden bis zur Wiedereröffnung des Verkaufsgeschäfts in der Privatwohnung L 4, 16III entgegengenommen. E. Imbach Nachf., früher N 2, 8. Uhrenreparatur E. Klausmann, Mhm.-Käfertal, Ob. Riedstr. 1211 Continental-Schreibmaschinen und andere Systeme repariert sachgemäß Gen.-Vertr J. Bücher, D 4, 2(Hof). Volksfürsorge, Lebens-Vers.-AG. Beiträge können J 7, 17II ent» richtet werden, ebenda Auskunftserteilung. Allianz Versicherungs-AG, Allianz Lebensversicherungs-AG, Sandhausen b. Heidelberg, Waldstr. 24. Stadtbüro Mannheim: Friedrichsplatz 9. Stadtbüro Heidelberg: Rahmengasse 15. Bank-Konten: Deutsche Bank Mannheim, Depka Heidelbergerstraße, Konto 70 003. Dresdner Bank Mannheim. Allianz Vers.-Akt.-Ges. Generalagentur Christ. Nüsseier, Inhaber Hermann Durler, Mannh., Char- lottenstr. 4. Konto bei der Deutschen Bank Nr. 16 000 Hermann Durler. Fällige Versicherungs-Bei- träge auf obiges■Konto erbeten. Die Braunschweigische Lebens- versicherungs- Aktiengesellschaft Bez.-Direktion Mannheim hat ihre Tätigkeit seit 1. Mai in Feudenheim, Scheffelstraße 77, aufgenommen. Beitragszahlungen unter Angabe der Versicherungsnummer auf Girokonto 1602 bei der Städt. Sparkasse Mannheim. Dresdner Feuerversicherung a. G., Bezirk Baden und Pfalz, E. Leux, Mannheim, jetzt Heidelberg-Rohrbach,. Turnerstr. 57,'Fernruf 6398. Prämienzahlung unter Angabe d. Versicherungsschein-Nr. und jetziger Anschrift des Einzahlers bei der Deutschen Bank Mhm. auf Konto E. Leux, Fil. Heidelberg. „Friedrich Wilhelm“ Lebensverst- cherungs-AG., z. Zt. Grummett- stetten(Sehwarzw.). 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