MILITARY-GOVERNMENT Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Teil Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude Nr. 15 Samstag, 21. Juli 1945 Nr. 15 Militärregierung Deutschland Befehl der Militärregierung Am Dienstag, 24. Juli 1945, 7 Uhr vormittags, melden sich vor den zuständigen Polizeirevieren alle Angehörigen der ehemaligen NSDAP, SA, SS, HJ, NSFK, NSKK zum Arbeitseinsatz mit Schaufel, Spaten oder Pickel. Jene Personen, welche zur Zeit fortlaufend aktiv arbeiten, können eine Bescheinigung darüber von ihrem Arbeitgeber vorzeigen. Personen, die sich nur mit Aufräumungsarbeiten beschäftigen, arbeiten nicht in vorgenanntem Sinne und können eine Bescheinigung über ein Arbeitsverhältnis nicht vorzeigen. Jeder Arbeitgeber, der eine falsche oder irreführende Bescheinigung zeichnet, wird genau so hart bestraft wie der Arbeitnehmer, der diese vorzeigt. Alle Mitglieder der erwähnten ehemaligen Organisationen müssen erscheinen, gleichgültig, ob sie registriert sind oder nicht. Die Militärregierung. Nachrichtenkontroll-Vorschrif« Nr. 1 Durch öffentlichen Anschlag war bekanntgegeben worden, daß alle Personen, die sich unter den Bedingungen der Nachrichtenkontroll- vorschrift Nr. 1 zu registrieren wünschen, sich am Mittwoch, den 11. Juli 19^5, bei der Militärregierung im Kathaus, Zimmer 317, zu melden hatten., Es handelt sich um 1. Personen mit gewerblicher Tätigkeit im Vertrieb, Verkauf oder Verleih von Zeitungen, Magazinen, Zeitschriften, Büchern, Plakaten, Broschüren, Musikalien oder sonstigen Veröffentlichungen; 2. Personen mit gewerblicher Tätigkeit im Drucken von Zeitungen, Magazinen, Zeitschriften, Büchern, Plakaten, Broschüren, Musikalien und sonstigen Veröffentlichungen; 3. Personen, die Eigentümer oder Pächter von Theatern, Konzerthallen, Opernhäusern, Bühnen im Freien oder sonstigen Unterhaltungsplätzen sind; 4. Personen, die Vertreiber und Vorführer von Filmen sind; 5. Personen, die Bearbeiter und Kopierer für Lichtspielfllme sind; 6. Personen, die gewerblich beschäftigt sind mit dem Vertrieb, Verkauf oder Verleih von Tonaufnahmen. Für diejenigen Personen, die dieser Aufforderung keine Folge geleistet haben, besteht eine letzte Möglichkeit zur, Registrierung am Dienstag, den 24. Juli 1945, von 9—12 Uhr an der gleichen Stelle. Freigrenze bei gesperrten Vermögen Die Militärregierung gibt bekannt, daß die Ausnahmegenehmigung zum Gesetz Nr. 52(Sperrung und Beaufsichtigung von Vermögen), Ziffer la, dahingehend geändert worden ist, daß der Gesamtbetrag aller Ueberweisungen, Abhebungen oder Aufträg* den Betrag von 200 Mk. (früher 300 Mk.) nicht übersteigen darf. Der Gesamtbetrag für alle vom Haushalt wirtschaftlich abhängigen Personen darf 100 Mk. (früher 200 Mk.) monatlich nicht übersteigen, so daß sich gegebenenfalls ein Höchstbetrag von 300 Mk.(früher 500 Mk.) für jeden Haushalt und Kalendermonat ergibt. FUr die deutschen Kriegsgefangenen Ich bin gebeten worden, für die deutschen Kriegsgefangenen in unserer Stadt Bücher, Spielkarten, Fußbälle und Radio-Apparate(auch beschädigte) zu beschaffen. Diejenigen Einwohner, die noch über solche Gegenstände verfügen, bitte Ich, diese In meinem Sekretariat, K 5, 2. Obergeschoß, abzugeben. Der Oberbürgermeister. Zulassung von Kraftfahrzeugen Auf Grund der derzeitigen Treibstofflage können bis zum 31. August d. J. Anträge für die Zulassung von Kraftfahrzeugen nicht mehr entgegengenommen werden; ausgenommen sind nur Nutzfahrzeuge, deren Einsatz dringend notwendig ist. Anträge für andere Fahrzeuge sind zwecklos. Bei dieser Gelegenheit muß darauf hingewiesen werden, daß die Besitzer von PKWs und Kleinfahrzeugen Anträge auf Zuteilung von Treibstoff stellen, die die Grenzen des Möglichen weit übersteigen. Die vom Fahrbereit sc haftsleiter getroffenen Entscheidungen sind endgültig, es ist daher zwecklos, andere Dienststellen wegen einer Befürwortung anzugehen. Das geringe zur Verfügung stehende Kontingent muß allein dem Lebensmitteltransport und anderen lebenswichtigen Transporten dienen. Es dürfen nur Fahrzeuge benützt werden, die mit einer blauen Plakette versehen sind. Die Fahrer müssen im Besitze des ordnungsgemäß bescheinigten Formulars über die Zulassung des Kraftfahrzeugs sein. Uebertragungen von Plaketten oder Zulassungsformularen sind unzulässig. Umbenennung von Straßen, Plätzen und Schulen Di* nachstehenden Straßen, Plätze und Schulen werden wie folgt Umbenannt: bisher: künftig: 1. Adolf-Hitler-Ufer 2. Adolf-Hitler-Platz 3. Horst-Wessel-Platz 4. Platz des 30. Januar 5. Reinhard-Heydrich-Platz 6. Schlageter-Straße 7. Dr. Todt-Straße 8. Dietrich-Eckart-Straße 9. Paul-Billet-Straße 10. Adolf-Hitler-Schule 11. Carin-Göring-Schule 12. Herbert-Norkus-Schule 13. Hans-Schemm-Schule Am weißen Sand Friedensplatz Philosophenplatz Georg-Lechleiter-Platz Gutenberg-Platz August-Bebel-Straße Schubert-Straße Ludwig-Frank-Straße Theodor-Kutzer-Straße Goethe-Schule Sickinger-Schule Wald-Schule Schönau-Schule Das städtische Hallenbad wird künftig wieder die Bezeichnung „Herschelbad“ erhalten. Ebenso führt das Kindererholungsheim Neckargemünd wieder die Bezeichnung„Viktor-Lenel-Stift“. Schulkinderimpfung Zur Verhütung einer neuerlichen Ausbreitung von Scharlach und Diphtherie muß vor Schulbeginn bei sämtlichen Schulkindern eine Schutzimpfung gegen diese Krankheiten durchgeführt werden. Die Impfung ist eine Pflichtimpfung, an der sämtliche Kinder teilzunehmen haben. Die Eltern werden auf gef ordert, die schulpflichtigen Kinder vorerst der Jahrgänge 1—4 zu den unten angeführten Terminen pünktlich porzuführen. Bescheinigungen über frühere Schutzimpfungen gegen Scharlach oder Diphtherie sind mitzubringen. Datum Montag, 30. 7. 45 Dienstag, 31. 7. 45 Mittwoch, 1. 8. 45 Donnerstag, 2. 8. 45 Freitag, 3. 8. 45 Schulen Impfraum Neckar- u. Hilda-SchuleNeckar-Schule K 5-Schule Friedrich-Schule, U L- u. Friedrich-Sehule Friedrich-Schule, U Neckar-Schule W ohlgelegen-Schule Montag, 6. 8. Montag, 6. 8. Dienstag, 7. 8 45 45 45 Pestalozzi-Schule Neuostheim-Schule Mtersheim Lindenhof Humboldt-Schule Wohlgelegen- und Uhland-Schule Pestalozzi-Schule N euostheim-Schule Diesterweg-, Schiller- und Llndenhof-Schule Käfertal-Schule Käfertal-Schule Albrecht-Dürer-Schule Käfertal-Schule Luzenberg-Schule Luzenberg-Schule Die Impfungen finden jeweils vormittags ab 9 Uhr statt, für dl* Kind*r Von Neuostheim ab II Uhr, Mittwoch, 8.18. 45 Donnerstag, 9. 8. 45 Freitag, 10. 8. 45 Lebensmittelmarken A) Für die Woche vom 23. bis 29. Juli 1945(1. Woche der 78. Zuteilungsperiode) werden von den Lebensmittelkarten der 78. Zuteilungsperiode folgende Lebensmittelmarken aufgerufen; Brot: je 500 g auf di« Abschnitte 201 und 202 insgesamt= 1000 g oder statt des fehlenden Abschnittes 201 = 10 Kleinabschnitte ä 50 g. Von der Brotkarte für Selbstversorger werden die Abschnitte 281—285 aufgerufen. (Die wöchentliche Zuteilungsquote beträgt z. Z. 1250 g; aus technisch. Gründen werden in der 1. und 3. Woche der 78. ZP. jeweils 1000 g, in der 2. u. 4. Woche 1500 g aufgeruf.) Fleisch: je 50 g auf die Abschnitte 251, 252 u. 253 insgesamt= 150 g •(Kleinstkinder/Kist erhalten an Fleisch nur 100 g) Fett: Butter oder Margarine auf den Abschnitt 271= 75 g oder an Stelle des fehlend. Abschnitts 271 = 15 Kleinabschnitte ä 5 g. An Stelle von Fett können 60 g Oel oder Schweineschmalz bezogen werden. Nährmittel(oder Teigwaren): auf d. Abschnitt 221= 125 g Kindernährmittel(für Kinder bis zu 6 Jahren) auf Abschnitt 237= 125 g Zucker(für Kleinstkinder bis 3 Jahre): auf Abschnitt 241«,.= 250 g (oder 500 g Marmelade). Kartoffel: auf Abschnitt 78/1 der Kartoffelkarten= 2500 g Obst: auf Abschnitt 226 des Mannheimer Einkaufsausweises= 1000 g B) Vorgenannte Lebensmittel dürfen nur gegen Bezugsberechtigungen abgegeben werden die mit dem Stammabschnitt verbunden sind. Lose Abschnitte sind ungültig. C) Sofern im Einzelfalle nicht besonders bekanntgegeben wird, gelten die oben für diese Woche aufgerufenen Marken auf die Dauer von 4 Wochen, wenn stockende Belieferung der Kleinverteiler einen früheren Verkauf nicht zuließ. Dagegen gelten Berechtigungsscheine aller Art, also auch Kranken- und Milchberechtigungsscheine, nur während der Zeit, für die sie ausgestellt sind. D) Die Ablieferung der Marken und Berechtigungsscheine durch die Kleinverteiler an die Markenannahmestellen hat raschmöglichst spätestens in der dem Verfalltermin folgenden Woche zu erfolgen. E) Verfallen ist Abschnitt 228 des Mannheimer Einkaufsauswelses (für Obstbezug). F) Die Milchbestellabschnitte auf den Kleinkinderkarten(K.P. 78 Klk) werden von den Ausgabestellen abgestempelt und gelten dadurch zur Neue Sperrzeit Die Militärregierung hat heute bekanntgegeben, daß die Sperrstunden von 22.30 bis 5.00 Uhr festgesetzt sind. Diese Aenderun^ tritt s o f o r t in Kraft. Während der Sperrzeit darf sich niemand auf der Straße aufhalten. Bestellung von Ü Liter Vollmilch(statt Magermilch) und bei ausreichendem Vorrat auch für K Liter Vollmilch. G) Die Milchbestellabschnitte aller Karten 78 für Normalverbraucher 6ind bis 23. Juli 1945 beim Milchhändler zur Milchbestellung abzu- liefem. Der Milchhändler bestätigt die Milchbestellung durch Aufdruck seines Firmenstempels auf der Rückseite des Stammabschnittes der Lebensmittelkarte und liefert die aufgeklebten Bestellabschnitte, getrennt nach jeder Kartenart(Klst, Klk, Jgd E), bei der Milchzentrale ab. H) Für die Belieferung mit Butter ab 6.8.1945(III. Woche der 78. Z.P.) wird das Bestellverfahren durchgeführt. Die Verbraucher liefern alsbald, spätestens bis 25. Juli 1945, ihre Butterbestellabschnitte 78 bei ihrem zugelassenen Butterhändler ab. Dieser bestätigt die Bestellung durch Firmenaufdruck auf der Rückseite des Stammabschnittes der Lebensmittelkarte, liefert spätestens bis 28. Juli 1945 die aufgeklebten Bestellabschnitte bei seiner Markenannahmestelle ab und erhält Bezugscheine über Butter von der Markenabrechnungsstelle. I) Auf die Bestimmungen für die(Wieder-)Aufnahme von Personen, auch Ausländer, in die Mannheimer Lebensmittelversorgung ln der heutigen Bekanntmachung wird verwiesen. An all« Seifenhändler Es ergeht hiermit die Aufforderung, bis zum 28. 7. 1945 den vorhandenen Bestand an: Einheitsseife, Feinseife, Kernseife,■> Waschpulver und Waschhilfsmittel b«l unserer Markenabreohnun«wMta(Neokartahul«) au meiden, Versorgung mit Tabakwaren. 1. Für den Landeskommissarbezirk Nordbaden wird mit Beginn der 78. Zuteilungsperiode(vom 23.7.—19.8.1945) eine einheitliche Raucherkarte ausgegeben, die für Männer in 6 Abschnitte und für Frauen in 3 Abschnitte unterteilt ist. Rauchermarken werden nicht mehr ausgegeben. Zum Landeskommissarbezirk Nordbaden gehören für die Tabakwarenbewirtschaftung außer den Stadt- und Landkreisen Mannheim und Heidelberg und den Landkreisen Buchen, Mosbach, Sinsheim und Tauberbischofsheim die hessischen Orte: Darsberg, Grein, Hirschhorn, Langenthal, Neckarhausen und Neckarsteinach. Wie den Tabakwarenherstellem bereits durch die Tabakwirtschaft Nordbaden, so wird hiermit dem. Tabakwarenhandel verboten, Abnehmer zu beliefern, die außerhalb des oben beschriebenen Bezirks ansässig sind. 2. Raucherkarten erhalten alle männlichen Personen im Alter von über 18 Jahren und alle weiblichen Personen im Alter von 25 bis 55 Jahren. Die oben genannten hessischen Gemeinden geben die Raucherkarten des Landkreises Bergstraße aus. Diese sind zum Verkauf im Bezirk Nordbaden nur gültig, wenn sie mit dem Dienstsiegel der betreffenden Gemeinde auf dem Stammabschnitt versehen sind. Raucherkarten, die für den Landeskommissarbezirk Nordbaden nicht gültig sind, dürfen niSht beliefert werden. Raucherkartenabschnitte sind nur in Verbindung mit dem Stammabschnitt gültig. Vorgriffe auf Raucherkarten späterer Perioden sind verboten, dagegen dürfen Raucherkarten der abgelaufenen Periode noch in der 1. Woche der neuen Periode beliefert werden. 3. Für die 78. Zuteilungsperiode wird die abzugebende Menge wie folgt festgesetzt: a) Zigarren, Zigarillos oder Stumpen: zu 6 Pfg 18 Stück auf 3 Abschhitte zu 10 Pfg 14 Stück auf 3 Abschnitte zu 15' Pfg 12 Stück auf 3 Abschnitte zu 20 und mehr Pfg.. 10 Stück auf 3 Abschnitte (Die Preise gelten ohne Kriegszuschlag) b) Zigaretten: 20 Stück auf 3 Abschnitte c) Rauchtabak: Feinschnitt... 50 g auf 3 Abschnitte Krüllschnitt.. 50 g auf 2 Abschnitte d) Kautabak: 3 Rollen auf 2 Abschnitte e) Schnupftabak: 40 g auf 1 Abschnitt. 4. Die Tabakwiederbezugsmarken und die dafür ausgegebenen Ersatzbescheinigungen werden für ungültig erklärt. Die Verkaufsstellen erhalten die Tabakwaren künftig wieder nach Kontingenten. 5. Der Tabakwarenverkauf ist künftig nur noch den Händlern gestattet, die a) ln Landkreisen vom Wirtschaftsamt ausdrücklich zugelassen sind, b) in Stadtkreisen für die 75. Zuteilungsperiode mindestens 200 Punkte beim Wirtschaftsamt abgerechnet haben oder von diesem ausdrücklich zugelassen sind. Die Tabakwarenhändler sind verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung ihres Wirtschaftsamtes ihren Lieferanten vorzulegen. 6. Der Tabakwarenhandel hat über seine Warenein- und-ausgänge und über seinen Bestand dem Wirtschaftsamt auf vorgeschriebenem Formular Nachweis zu erbringen. Auf dqm Nachweis ist der Bestand zu Beginn und am Ende der Kartenperiode anzugeben; sämtliche Tabakwarenverkaufsstellen haben deshalb am 23. 7. 1945 eine Warenbestandsaufnahme zu machen. Den Warenabgang weist der Einzelhandel durch die abgelieferten Raucherkartenabschnitte nach, die zu je 100 Stück in Reihen zu 10 Stück aufgeklebt sein müssen und über die ihm dann eine Empfangsbescheinigung vom Wirtschaftsamt auf dem Doppel des Nachweises ausgestellt wird. Der' Großhandel ist verpflichtet, die Unterlagen über die Warenein- und-ausgänge so zu führen und bereit zu halten, daß sie jederzeit dem Wirtschaftsamt eine Kontrolle ermöglichen. Der Nachweis ist jeweils bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf jeder Zuteilungsperiode in doppelter Fertigung dem Wirtschaftsamt vorzulegen. Vordrucke hierfüf sind beim Wirtschaftsamt zu bekommen. 7. Die noch in Umlauf befindlichen Rauchermarken verlieren am 28. Juli 1945 ihre Gültigkeit. 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden bestraft. Zuteilung von Küss und Quark Auf den Abschnitt 233 aller Lebensmittelkarten der Zuteilungsperiode 78 mit dem Aufdruck„Ma-Stadt“ gelangen ^25 g Speisequark zur Verteilung. Auf Abschnitt 234 aller Lebensmittelkarten der Zuteilungsperiode 78 mit dem Aufdruck„Ma-Stadt“ können 62,5 g Käse bezogen werden. Wir machen darauf aufmerksam, daß die Zuteilung von Käse und Quark nur auf Lebensmittelkarten der Stadt Mannheim erfolgt. Lebensmittelmarken dieser Nummern anderer Städte können bei Ausstellung von Bezugscheinen nicht bewertet werden. Am 29. Juli 1945 verfallen u. a. die Lebensmittelmarken 128 und 134 aus der 77. Zuteilungsperiode. Dl« Dlcnsitdlen de« städt. Ernährung*- und Wlrlschaftsaml«« sind vom 23. 7. 1945 an für die Entgegennahme von Anträgen usw. in folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Mittwoch und Freitag von 8% bis 16% Uhr; Dienstag, Donnerstag und Samstag von 10 bis 12 Uhr. An den letztgenannten Tagen können nur dringende Anträge angenommen werden. Versorgung entlassener KZ.-Häftlinge In Ergänzung und teilweiser Abänderung der unter obiger Ueber- schrift in der„M.-G. G.“ Nr. 14 vom 14. Juli 1945 erschienenen Bekanntmachung wird bestimmt: Inwieweit ehemalige KZ-Häftlinge, die wegen politischer Vergehen, wegen ihrer Rassezugehörigkeit oder aus religiösen Gründen inhaftiert waren, doppelte Lebensmittelrationen(für zwei Kartenperioden) erhalten können, wird im Einzelfalle evtl, unter Zuzug der Vertrauensleute vom Stadt. Fürsorgeamt bestimmt. Fest steht, daß solche ehemaligen KZ-Häftlinge, die z. Z. des Strafantritts nicht in Mannheim ihren dauernden Aufenthalt hatten und Angehörige ehemaliger KZ-Häftlinge dieser Vergünstigung nicht teilhaftig werden können. Berichtigung/ In Nr. 14 der Military Government Gazette vom 14. Juli 1945 sind alle Werks- und Gemeinschaftsküchen auf gef ordert.worden, sich beim Städt. Emährungsamt Mannheim unter Angabe der genauen Anschrift und Zahl der durch sie verpflegten Werks-usw.-Angehörigen anzumelden. Als Stichtag gilt der 9. Juli 1945(nicht 1943). Werks- und Gemeinschaftsküchen, die ihrer Meldung einen anderen Stichtag zu Grunde gelegt haben, wollen ihre Meldung umgehend— innerhalb Uwe— berichtigen. « Wieder aufnahme In die Mannheimer Lefaensmittfciversorgung Nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt und Wohnungsamt wird ln Vollzug der Bekanntmachung betr.„Zuzugssperre-für Mannheim“ in der„Military Government Gazette“ Nr. 14 vom 14. 7. 1945 folgende Bekanntmachung erlassen: (Wieder-)Aufnahmc in die Lebensmittelversorgung in Mannheim. In Vollzug der vom Herrn Oberbürgermeister im Auftrag der Militärregierung in der M.-G. G. Nr. 14 vom 14. 7. 1945 erlassenen Mitteilung, daß in Anbetracht der derzeitigen Ernährungs- und Wohnungslage in Mannheim jeder Zuzug nach Mannheim unterbleiben muß, wird bestimmt: a) Personen, die vorübergehend Mannheim verlassen hatten, ohne sich bei der Polizei oder dem Emährungsamt abzumelden, b) Personen, die Mannheim vorübergehend verlassen hatten und sich nur beim Ernährung6amt abgemeldet batten, c) Personen, dje Mannheim verlassen hatten und sich bei der Polizei und dem Emährungsamt abgemeldet hatten, gelten als endgültig aus dem Wohn- und Ernährungsverband Mannheim ausgeschieden. Die(Wieder-)Aufnahme in die Lebensmittelversorgung in Mannheim kann nur erfolgen, Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Vorlage einer Abmeldebescheinigung des Lebensmittelamtes des bisherigen Aufenthaltsortes, b) Vorlage der polizeilichen Abmeldung des bisherigen Aufenthaltsortes, e) Vorlage der polizeilichen Anmeldung in Mannheim, d) Vorlage der Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamtes Mannheim, e) für männliche Personen vom 14. bis 65. Lebensjahr außerdem Vorlage entweder der Bescheinigung des Arbeitgebers über den zur Zeit bereits besthenden Arbeitseinsatz, oder Bescheinigung des Arbeitsamtes über die erfolgte An- Zeit bereits bestehenden Arbeitseinsatz, Erst wenn diese Voraussetzungen"restlos erfüllt sind, darf von den Kartenstellen des Emährungsamtes Mannheim die Ausgabe von Lebensmittelkarten erfolgen. Mannheim, den 16. Juli 1945. Städt. Emährungsamt. Di« Dienststunden beim Landeswirtschaftsamt Nordbaden Rathaus, K 7) sind für den Besucherverkehr auf Montag bi* Samstag von 9 bis 12 Uhr festgelegt. Nachmittags ist das LWA für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Sprechstunden der Fachreferenten sind: Verkehrswesen: Montag 8—10 Uhr, Samstag 8—10'Uhr; Apothekerwesen: Dienstag 9—11 Uhr, Donnerstag 9—11 Uhr; Textilien: Dienstag, Donnerstag und Samstag 9—12 Uhr; Möbel, Haushaltwarcn, Oefen und Herde: Samstag 9—12 Uhr, Donnerstag 9—12 Uhr; Leder- und Schuhversorgung: Freitag 9—11 Uhr; Fahrräder, Fahrradbereifungen, Nähmaschinen, ElektromMchinen, Kühlschränke: Samstag 9—12 Uhr, Dienstag 9—12 Uhr, Donnerstag 9—12 Uhr; Eisenwaren, Bau-Eisen, Werkzeuge und Maschinen, Autozubehör u. Ersatzteile, Kraftfahrzeug- Bereifungen, Batterien: Dienstag 9—12 Uhr, Freitag 9—12 Uhr; Baustoffe: Montag 8—10 Uhr, Donnerstag 8—10 Uhr; Treibstoffe, Industrielle Oele und Fette: Dienstag 10—12 Uhr, Donnerstag 10—12 Uhr; Chemische Industrie: Dienstag 10—12 Uhr, Donnerstag 10—12 Uhr; Kohlen: Montag 9—12 Uhr, Mittwoch 9—12 Uhr, Freitag 9---12 Uhr. Landeswtrtsch&fteamt Nordbaden. Der neue Fahrplan der OEQ Der neue Fahrplan der OEG, welcher dem ln erfreulicher Weise gestiegenen Verkehr Rechnung trägt und der insbesondere den Berufsverkehr berücksichtigt, hat folgende Abfahrtszeiten von den Bahnhöfen: Mannheim-Neckarstadt/OEG(Weinhcimer Bahnhof) oder von dem provisorischen Bahnhof der Heidelberger Strecke an der Lessingschnle: 1. Richtung Mannheim—Weinheim: 6.00”§, 6.30, 7.10"§, 8.00”, 9.00”, 10.00, 11.00, X2.00§, 12.45”, 13.00”§, 13.30 Sa., 14.00", 15.00”, 15.30, 16.00”$, 16.30”, 17.005, 17.30", 18.00, 18.30"§, 19.00$$, 19.30$, 20.30$$. “— Züge haben in Weinheim direkten Anschluß an die Bergstraße Richtung Schriesheim—Heidelberg—Handschuhsheim. S= Züge haben in Mh.-Käfertal direkten Anschluß nach Heddesheim- (8= Züge verkehren nur bis Viernheim. Sa.— Zug verkehrt nur samstags. 2. Richtung Mannheim—Heidelberg: 6.12, 6.42, 7.12, 7.42, 8.12, 8.42, 9.12, 9.42, 10.12, 10.42, 11.12, 11.42 USW. alle 30 Minuten bis 19.42, 20.12$, 20.42. S— Zug verkehrt nur bis Edingen. Im Bahnhof Mannheim-Seckenheim besteht für alle Züge direkter Anschluß nach Neckarhausen b Ladenburg. Im übrigen wird auf die an den Bahnhöfen angeschlagenen Fahrpläne verwiesen. Die Züge von 6.00 bis 8.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr dienen vor allem dem Berufsverkehr. Der Betrieb auf der Heidelberger Strecke wird voraussichtlich ab Montag, den 23. d. M. von dem Behelfsbahnhof Mannheim• Leasingsehuie an aufgenommen. Hiermit ist das meterspurige Streckennetz der OEG bis auf 2 kleine, zur Zelt noch nicht wiederherstellbare Reststücke wieder ln Betrieb. Höchstpreise für Obst und GemUse 1. Auf Annordnung der amerikanischen Militärregierung gelten mit Zustimmung des Landesernährungsamtes Nordbaden mit Wirkung vom 23. Juli 1945 folgende Höchstpreise: 1. Obst Johannisbeeren, rot und weiß Johannisbeeren, schwarz Stachelbeeren, 18 mm Durchmesser Stachelbeeren, kleiner Gartenhimbeeren Waldhimbeeren Brombeeren Heidelbeeren Früh zwei sehen(Lützelsachser, Erslnger und ähnliche Sorten Bühler Pflaumen(Gute v. Bry, Flottow und ähnliche Sorten) andere Sorten Ringlo Pfirsiche: Größe I über 6 cm Durchm. Größe II 4,5-6 cm Durchmesser Größe III unter 4,5 cm Durchmesser Frühäpfel(weißer Klarapfel und ähnliche Sorten) Güteklasse IA Güteklasse A Güteklasse B Frühbirnen(bunte Juli u. ähnl. Sorten) Güteklasse IA Güteklasse A Güteklasse B Fallobst 2. Gemüse: Blumenkohl: nach Gewicht Klasse A Klasse B Der Strunk muß kurz unter den Hüllblättern abgeschnitten sein. Spinat Mangold Kopfsalat: Mindestgewicht 400 g Mindestgewicht 200 g unter 200 g nach Gewicht Endiviensalat: Mindestgewicht 400 g Mindestgewicht 250 g Erbsen• Kohlrabi: mit Krau.t, nach Gewicht Mohrrüben(Karotten) nur o. Kr. Verkauf nach Gewicht, in Bündeln verboten. Bahnen, grün und ohne Fäden Wachsbohnen Frühwirsing Frühweißkohl Rotkohl Gurken, Salatgurken, Kastenware Imi^-Pria 20 47 24 20 50 40 40 40 25 20 25 20 25 45 35 25 25 20 14 25 20 14 4,5 Vzrtor-Pull llpf. 25 57 30 25 60 50 50 50 30 25 30 25 30 55 43 30 30 25 17 30 25 17 6 16 12 8 9 8 5 8 12 8 14 18 7 25 28 10 8 12 20 20 15 10 11 10 6 10 15 10 17 22 9 30 35 12 10 15 25 500 g 500 g 500 g 500, g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 g 500 500 500 g 500 g Stück Stück 500 g Stück Stück 500 500 500 500 500 500 500 g 500 g 500 g g g R g Essig- und Salzeinlegegurken Größe I 3-6 cm Länge 23,5 29 500 g Größe II 6-9 cm Länge 14,5 18 500| Größe III 9-15 cm Länge 11,5 14 500 g Größe IV 15-22 cm Länge 9 11 500 g Rettiche, ohne Kraut, nach Gewicht 8 10 500 g Rote Rüben 8 10 500 g Tomaten 40 50 500 g Tomaten ab 26. Juli 1945 33 40 500 g Rhabarber: rotfleischig 8 10 500 g rotstielig 6 8 500 g grünstiellg 4 5 500 g Frühzwiebeln mit Schlotten 16 20 500 g Petersilie 25 30 500 g Petersilie(Bund 50 g) 4 5 Bund Schnittlauch(Bund 100 g) 4 5 Bund Suppengrün(Bund 100 g) 8 10 Bund Pfifferlinge ,35 43 500 g Steinpilze 50 61 50a g Pilze(andere Sorten) 30 37 500 g 2. Die Preise gelten grundsäztlich für Ware der Güteklasse A. Ware der Güteklasse B und unsortiert angeliefert liegt im Preis 20% niedriger. 3. Die bisher geltenden Bestimmungen über die zu berechnenden Handelsspannen werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Bis zum Erlaß der neuen Handelsspannenregelüng sind folgende Aufschläge zu berechnen: Vom Großhandel: für Obst und Gemüse(einschließl. Schwund und Verderb): 7 vom Hundert; Vom Kleinhandel: für Obst und Gemüse(einschließlich Gewichtsverlust): 15 vom Hundert. 4. Dem Erzeuger ist die unmittelbare Abgabe von Obst an den Verbraucher erst nach Erfüllung des Ablieferungssolls gestattet. Gemüse ist vollandienungspflichtig. Das Verbot der unzulässigen Abgabe von Obst und Gemüse gilt für den Erzeuger wie für den Erwerber. Verstöße werden strengstens geahndet. 5. Auf Weisung der amerikanischen Militärregierung sind die vorgeschriebenen Preise und Handelsspannen genau einzuhalten. Zuwiderhandlungen werden unnachsichtlich bestraft. Mannheim, den 20. Juli 1945. Das Landesernährungsamt Nordbaden Der Gartenbauwirtschaftsverband Nordbaden Wiedereröffnung von Amtsgerichten und Notariaten Die Amtsgerichte und Notariate in Schwetzingen und Weinheim sind wieder eröffnet. Amtsgericht und Notariat Schwetzingen befinden sich im bisherigen Amtsgerichtsgebäude; das Amtsgericht Weinheim befindet sich im bisherigen Amtsgerichtsgebäude in Weinheim und das Notariat Weinheim im Gebäude des Vermessungsamtes. Städtisches Gesundheitsamt Ihre Tätigkeit haben wieder aufgenommen: Privatpraxis- Allgemeinpraxis Dr. Kuestermann verzogen nach Charlottenstraße 3. .Zahnarzt: Dr. Hermann George, Feudenheim, Wilhelmstraße 29. Privatpraxis- Facharzt für Frauenkrankheiten, Geburtshilfe und Gynäkologie Prof. Dr. med. E. Holzbach, Mannheim, Friedrich T Karl- Straße 14. Schulärztliche Sprechstunden finden jeweils Mittwochs, nachmittags von 15 bis 16 Uhr, erstmalig am 1. August 1945, im Gesundheitsamt— Gebäude der Allgemeinen Ortskrankenkasse—, Renzstraße 11/13(Kellergeschoß) statt. Arzneimittel Aus Beutebeständen werden erfahrungsgemäß den Apotheken Arzneimittel aller Art angeboten. Ein Ankauf ist nicht gestattet, dagegen eine Ablieferung dieser Mittel an die Apotheken erwünscht. Die Apotheken werden ersucht, diese Ware unter allen Umständen anzunehmen und später mit der Herstellerfirma zu verrechnen. Eine Weiterleitung an den Großhandel ist, falls kein Bedarf vorliegen sollte, ebenfalls möglich. Apothekerschaft im Landeswirtschaftsamt Nordbaden. Amtliche Bekanntmachungen Krafftfoserktärung von Sparkassenbüchern Die nachstehenden, von der Städt. Sparkasse Mannheim ausgestellten Sparkassenbücher sind in Verlust geraten. Die Eigentümer bzw. deren Berechtigte haben die Kraftloserklärung dieser Sparkassenbücher beantragt. Sofern nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, Ansprüche dritter Personen an die Sparkassenbücher geltend gemacht werden, wird die Kraftloserklärung dieser Sparkassenbücher ausgesprochen. Nummer: Name: 90 073 Johann Nisi, z. Z. Wehrmacht; 103 587 Karoline Kirrstetter, Waldhof, Glasstraße 9; 85 234 Friedrich Zapf, Mannheim, am Friedrichspark; 145 553 Werner Hagmann, Neulußheim, St. Georger Straße 12; 97 670 Käthe Preuß, Sulzbach, Kreis Mosbach; 17 997 Käthe Schäfer, Mannheim, Lenaustraße 18; 23 670 Gustav Hepperle, Mannheim, Rollbühlstraße 77; 2 231 Dietrich Engelmann, Mannheim, Struvestraße 10; 42 354 Erika Kraus, Neckarau, Friedrichstraße 39; 66 452 Franziska Wurm, Mannheim, L 8, 5; 119 543 Hans Dieter Fein, Heidelsheim bei Bruchsal; 119 544 Lothar Fein, Heidelsheim bei Bruchsal; 16 236 Elisabeth Blink Witwe, Daisbach bei Sinsheim a. E.; 25 720 Erhard Strickle. Mannheim, Dürerstraße 57; 105 348 Eugen Corazzo, Mannheim, Waldhofstraße 189; 145 578 Erna Beger, Mannheim, Fliederweg 10; 89 495 Anna Petrich, Mannheim, T 6, 25; 7 293 Johann Korber, Mannheim, H 7, 18; 111 088 Fritz Mathern, Oberkirch, Appenweierer Straße 54; 749 Georg Rau, Mannheim, Qu-6-Bunker; 34 778 Richard Kunzeimann, Hilsbach bei Sinsheim, Weilerstraße; 150 802 Bierbrauerei Durlacher Hof AG., Mannheim; 36 538 Emma Schürrle, Mannnheim, K 3, 5; 45 602 Georg Eiermann, Mannheim, Kronprinzenstraße 53; 89 580 Maria Barthel Witwe, z. Z. Erfurt, Müftlingstraße 35; 86 824 Amalie Wolpert, Käfertal, Niersteiner Straße 3; 68 998 Emilie Burger, Neckarau, Schwingstraße 36; 41 975 Georg Herr, Mannheim, E 7, 12; 95 868 Fritz Wallner, Mannheim, H 1, 12; 3 169 Johann Wallner, Mannheim, H 1, 12; 57121 Elisabeth Klenk, Großbottwar, Kreis Ludwigsburg; G 115 776 Hans Peter Kühne, Mannheim, Heustraße 12; G 115 351 Ernst Helmut Kühne, Mannheim, Heustraße 12; G 10 151 Josef Erhard Strickle, Mannheim, Dürerstraße 57; E 751 041 Anton Mühlfeit, Feudenheim, Talstraße 51; E 534 165 August Banner, Mannheim, L 4, 8; E 750 530 Ludwig Herrmann, z. Z. Wien XIII, Geylinggasse 11. Mannheim, den 19. Juli 1943. Städt. Sparkasse Mannheim. Aufgebot zwecks TodeserklSrung Behördenangestellter Friedrich Guldner, geh. 21. 4. 1910 in Mannheim-Sandhofen, als Soldat seit Dezember 1942 vermißt, soll auf Antrag seinr Ehefrau für tot erklärt werden. Es ergeht hiermit gemäß§ 19 Vergeh.-Ges. die Aufforderung: a) an den genannten Verschollenen, sich bis spätestens 15. September 1945 hier, Hochschule nlr Musik zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann; b) an alle, die Auskunft über den Verschollenen geben können, dem Gericht bis zum 1-5. September 1945 Anzeige zu machen. Mannheim, den 17. Julii 1945. Amtsgericht— nicht streitige Gerichtsbarkeit— Hochschule für Musik, E 4. Rackgabe qeplünder er Genensfänee Es ist festgestellt, Baß im Dienstgebäude des Arbeitsamtes in Mannheim, M 3 a, und im Gräflichen. Schloß in Neckarhausen im Zusammenhang mit der Besetzung der genannten Orte Einwohner von Mannheim und Neckarhausen Ausetattungsgegenstände, Schreibmaschinen usw. entfernt haben. Die Entwender bzW. Inhaber werden zur unverzü Ichen Rückgabe der Gegenstände an das Arbeitsamt Mannheim bzw. das Bürgermeisteramt Necka-hausen aufgefordert. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird wegen Plünderns vor ein Militärgericht gestellt. Filr Straßenhauarbeiten im Bezirk Waldhof und Sandhofen werden Hilfskräfte eingestellt. Gustav Gg. Bromme, Straßenbauges., Mannh.- Feudenhelm, Ziethenstraße 82. Kraftfahrer mit Führerschein I, II u. III sucht I KW zu kaufen oder sich an Transportunternehmen mit einigen 1000 Mark zu beteiligen. Angebote an Mannheimer Groß- druCkerei, R 1, 4-6. Greiling Sc Co., CoronaSchuhfabrik Mannheim, Seckenheimer Landstr. Nr. 210. Alle bei uns beschäftigt gewesenen Personen wollen sich zwecks Wiederaufnahme der Arbeit sofort ln unserem Büro melden. Für Großbaunntcrnehmer! 1 zerlegte gebrauchte Dampflokomotive Hanomag 40/45 PS, 2/2 gek., 13 Atü, Baujahr 1925, Gew. ca. 0 ton«, mit kupferner Feuerbuchse, geg. Kasse im vorhand. Zustand, Fabrik-Nr. 9514, zum Preise von M 1125.- ab Mannheim abzugeben.— Firma Herbert Uth, HiidastraSe 4. Personenkraftwagen, 4-Sitzer, gut erhalt., zu kaufen oder mieten ges. 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Verloren: 1 großer Briefumschlag mit Anschrift Hanseatische v. 1826 und Merkur-Ersatzkasse. Inhalt: Wichtige Papiere und 98 M in bar, von D 4 bis D 7- Luisenring. Rückgabe geg. Belohn, bei Hanseatische von 1826 und Merkur-Ersatzkasse, Mh.-Feudenheim, Schlllerstr. 6,(b Vertoren von Otto-Beck-Straße bis Neckarbrücke Tasche mit Geldbeutel, 400 M, 2 gold. Eheringe u.a. Rückgabe geg. Belohng. im Fundbüro oder bei Hanne Schmidt bei Mayer, L 4, 10.(b Auf der Strecke Bietigheim—Mhm. ein Sack mit Bettzeug und Wäsche in der Nacht v. Freitag auf Samstag(6. auf 7.7.) verloren. Rückgabe geg. gute Belohng. an A. Hennes- thal, Ilvesheim bei Mannheim. 1 Opel-Ersatzreifen 550/16 am 11.7. nachm. Strecke Langerötterstr.— Güterhallenstr.— R 7— Langerötterstr. verloren gegangen. Abzugeben geg. Belohnung: Wiener Wäscherei, Langerötterstraße 24. Brille von O 5 bis G 7 verloren. Abzugeben an Gg. Fuchs, H 7, 33, IV, Baupartner(Handwerker) zur Errichtung ein. Behelfsheims gesucht. Material u. 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Folgende Geschäftsstellen haben ihre Tätigkeit aufgenommen: Dr. Berger Hans, Gen.- Agt., M.-Feudenheim, Gneisenau- straße 12; Durler Hermann(Nüs- seler), Gen.-Agt., Mannheim, Charlottenstraße 4; Lampertsdörfer Philipp, Gen.-Agt., Mannheim, Gluckstraße 4; Lohmann Hugo, Gen.-Agt., Mannheim, Kalmit- straße 18; von Bär Joachim, Gen.- Agt., Mannheim, Richard-Wagner- Straße 29; Stadtbüro Mannheim, Prinz-Wilhelm-Straße 2; Stadtbüro Heidelberg, Rahmengasse 15 Xz. Pfalz). Deutscher Herold Volks- u. Lebens- versicherungs AG., Bezirks-Direktion Mannheim. Das Inkasso wird in den nächsten Tagen wieder aiuf- genommen. Bei Nichterscheinen des Vertreters bitten wir, die Beiträge auf unser Konto bei der Commerz- und Privatbank Mannheim, P 3, 2, einzuzahlen. Vers.» Schein-Nr. sowie Anschrift(evtl alte und neue) bekanntgeben. Öruck: Uuuahctaaer CkQÜdruckerei, R l t 4-i