Luton) iajo Chrl4 ; u.oo Kg. i i Hg.; 5 Kg.; 15.00 11.00 Kg. lrl. \! 10.M Kg. Lrchmrp.ua. ngbuschstr. f MILITARY-GOVERNMENT Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regi erung Deutschland Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Te il: Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude Germany-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim Nr. 24 Samstag, 22. September 1945 Preis 10 Pfg. tmission) ler Mission) i irvde. raße 9 id lernt und R S): Sa 18.00 i morgen le: nienstag* -»). ußball ; erste ofli- jzeit. Nach- r Sportver- ung erwor- !, 16. Sept* •gnungen: eudenheim, arau. nach Stutti ■m Freund- r -ungen ensversiche- Jezirksdirekt. teile Mannh., ge 29. Kleinste werden iten kassiert. -Vers.-A.-O., g Mannheim, Ph. Schmidt, i von 2-4 Uhr chlossen.) da- Versiche- irksdirektion . Beck), Kai- Einzahlungen ässe oder auf Nr. 20404 bei i Bank, hier, der Nummer eines. 1311 old, Volks- n. lerungs- AG, tion Mann- ßüro befindet ch ln Klein- >ei Grünstadt Indungsstelle direkte Bei- n Mannheim, traße 15 pari. Beitragszah- 1 unser Konto nerz- u. Pri- i. Mannheim, d. Vers.-Nr. rtl. alte und 1. 296 chernngs- -Dlr.: Dr. K. nnheim, jetzt »antestr. 38.- ng. imt. An- »lice-Nr. xmd cf Sekeckkto. sr Deutschen innheim.(295 kasse der Be- Büroangest, teile Heidel- elbeng, Plöck istags u. frei- I Sprechstunde, 2 Uhr. 288 Lebentvers.- nheim, Fried- - Bareinzah- t—16 Uhr, Sa r. Ueberwei- Konto 900 05 ik Fil. Mann- 284 tzkasse, Jetzt ause Wäscheeg). Schalter- itag bis Fred- ) Uhr, Sams- 0 Uhr. Mit- bdsher keine ir entrichtet n erneut ge- ers i cherungs- kiären und ng ihres Be- erhältnisses Nur durch lenserklärtm.g 1 selbst kann ng der Mit- rfolgen.(301 Militärregierung Deutschland Bekanntmadiung betreffend die Untersuchung von Schließfächern und Gegenständen, die zur sicheren Verwahrung hinterlegt sind 1. Beginnend sofort hat keine Person Zutritt zu einem Schließfach, einer Stahlkammer oder jedem Gegenstand, der zur sicheren Verwahrung hinterlegt oder sonst zur sicheren Verwahrung übergeben worden ist, es sei denn in Uebereinstimmung mit dieser Bekanntmachung.(Der Ausdruck„zur sicheren Verwahrung übergeben“ ist zukünftig im Ausdruck„zur sicheren Verwahrung hinterlegt“ einbegriffen.) Anweisungen sind von der Militärregierung an Unternehmen oder Personen, welche Verwahrungsmöglichkeiten handhaben, erteilt worden. Eine Abschrift dieser Bekanntmachung muß an allen Stellen, wo Möglichkeiten oder Dienste für sichere Verwahrung geboten sind, auffallend angebracht werden. 2. Es darf keine Handlung unternommen oder gestattet werden, die folgendes ermöglicht; Das Aendem, Erweitern oder Wechseln von Eigentumsoder Zutrittsrechten, oder das Wechseln von Verwahrungsanstalten im Zusammenhang mit Gegenständen, die zur sicheren Verwahrung hinterlegt sind, oder im Zusammenhang mit Schließfächern bei finanziellen Unternehmen, Hotels oder sonstigen sicheren Verwahrungsstellen in der U S.-Zone von Deutschland. 3. Jede Person, welche besitzt, mietet, Vollmacht oder Zutritt zu einem Schließfach, Gegenstand oder Paket, welche zur sicheren Verwahrung hinterlassen sind, muß einen Fragebogen sofort ausfüllen und diesen der Leitung der Verwahrungsstelle abliefem. Jede solche Person, deren Vermögen gemäß den Gesetzen der Militärregierung nicht gesperrt ist, muß sich zwischen dem 15. September und dem 15. Oktober 1945 zur angewiesenen Zeit bei dem finanziellen Unternehmen, Hotel oder sonstigen Stelle der Verwahrung, wo sich ein Schließfach oder wo sich irgendwelche Gegenstände zur Verwahrung befinden, entweder persönlich stellen oder ihren bevollmächtigten Vertreter schicken, um die verwahrten Gegenstände zu öffnen und deren Inhalt zu offenbaren. Jede solche Person muß sich erkundigen und das genaue Datum erfragen, an welchem ihr erlaubt sein wird, ihr Schließfach oder Paket zu öffnen. Bevor Zutritt gestattet wird, muß der Fragebogen fertig ausgefüllt und bei der Verwahrungsstelle abgegeben werden. 4. Wenn irgendeine der Personen, die Zutritt zu oder Besitz von einem Gegenstand in irgend solch einer Verwahrungsstelle hat, eine Person ist, deren Vermögen gesperrt ist oder sich in der Gruppe von gesperrten Personen gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung, Allgemeine Vorschrift Nr. 1 oder gemäß den geänderten Anweisungen an finanzielle Unternehmen Nr. 3(Personal) befindet, dann darf niemand Zutritt zum verwahrten Gegenstand oder Paket haben, mit Ausnahme der Regelung in§ 5 dieser Bekanntmachung. Personen, deren Vermögen nicht gesperrt ist, und die Schließfächer oder Gegenstände, die zur sicheren Verwahrung hinterlegt sind, haben, und welche sich nicht vor dem 15. Oktober 1945 wie oben erwähnt stellen, verlieren das Recht des Zutrittes zu ihren verwahrten Gegenständen. Ihre Schließfächer und Gegenstände, welche zur sicheren Verwahrung hinterlegt sind, werden von der Militärregierung geöffnet und untersucht und so behandelt werden, wie es durch alle Gesetze der Militärregierung, besonders Gesetz Nr. 52 und 53, vorgeschrieben ist. 5. Alle Personen, deren Vermögen gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung, Allgemeine Vorschrift Nr. 1, oder auf andere Weise gesperrt ist, müssen sich persönlich oder durch ihren bevollmächtigten Stellvertreter, wie angeordnet, zwischen dem 16. Oktober und dem 15. November 1945 bei der Stelle, wo sie ein Schließfach oder irgend einen Gegenstand zur sicheren Verwahrung hinterlegt haben, meiden. Jede solche Person muß sich nach dem genauen Datum oder genauen Daten erkundigen, an welchem sie sich stellen muß. Personen, die sich in Haft befinden, werden die Schlüssel der Militärregierung übergeben oder schriftlich einen Stellviertreter ernennen, der sich für solche Personen mit dem Schlüssel und Fragebogen stellen wird. 6. Personen, die es unterlassen, sich an diese Bestimmungen zu halten, werden auf Grund der geltenden Gesetze und Verordnungen der Militärregierung bestraft werden. Im Auftrag der Militärregierung. Amerikanische Heeresuniformen für Zvilpersonen verboten Mit Wirkung vom 27. September ist allen Zivilpersonen das Tragen von amerikanischen Heeresuniformen oder Uniformstücken verboten, sofern diese nicht blau umgefärbt sind. Zuwiderhandelnde werden von der Militärpolizei unmittelbar zur Rechenschaft gezogen. Allgemeine Registrierung der NSDAP-Mltglleder Die allgemeine Registrierung der früheren Mitglieder der NSDAP, wie sie am 23. Juni 1945 von der Militär-Regierung angeordnet worden ist, ist noch ln Kraft. Alle Mitglieder der NSDAP innerhalb des Stadtkreises Mannheim müssen der Registrierungspflicht nachkommen. Achtung Straßenbahnbenfltzer Allen Personen ist es strengstens untersagt, auf den Trittbrettern und Puffern der Sraßenbahn zu fahren. Diejenigen, die dabei ertappt werden, werden verhaftet und vor das Militärgericht gebracht werden. Verzeichnis der in der Zeit vom 8. bis einschließlich 14. September 1945 entlassenen Mitglieder der NSDAP usw. 1. Amler Fritz, Schlosser 2. Arnold Johann, Obersekretär 3. Bartenstein Franz, Opernsänger 4. Baumann Wilhelm, Lokführer 5. Beck Ida, Berufsschullehrerin' 6. Bender David, Hauptlehrer 7. Bentz Jakob, Angestellter 8. Berdel Anneliese, Angestellte 9. Berner Severin, Oberverwaltungsinspektor 10. Beßler Peter, Schlosserlehrling 11. Bodien Heinz, Steuerinspektor 12. Boeckh Alfred, Hauptlehrer 13. Borgner Karl, Angestellter 14. Bougine Hildegard, Hauptlehrerin 15. Botz Willi, Angestellter 16. Bruhn Alexis, Elektro-Ingenieur 17. Christ Amand, Lehrer 18. Claus Otto, Steuerinspektor 19. Cornelius- Dr. Hildegard, Referentin 20. Dedel Elisabeth. Hauptlehrerin 21. Dedel Emilie, Handarbeitshauptlehrerin 22. Dieter Johannes, Eisenbahninspektor 23. Dolch Anna, Berufsschullehrerin 24. Duller Walter, Verwaltungsangestellter 25. Eberle Johann, Zollinspektor 26. Eggert Georg, Angestellter 27. Ehrbrecht Alois, Verwaltungsangestellter 28. Engesser Karl, Stellenleiter 29. Ewald Friedrich, Schlosser 30. Fehling Fritz, Bahnhoflehrling 31. Fischer Helmut, Angestellter 32. Fluhrer Adolf, Verwaltungsinspektor 33. Freiberger Heinrich, Konrektor 34. Frey Wilhelm, Maschinenschlosser 35. Fröhner Gustav, Blockwärter 36. Freidel Heinrich, Wagenarbeiter 37. Gärtner Paul, Eisenbahnassistent 38. Graf Alfons, Stadtinspektor 39. Gräff Emma, Hauptschullehrerin 40. Gött Heinrich, Wagenführer 41. Gött Josef, Zugrevisor 42. Gumsheimer Albert, Angestellter 43. Haberer Emil, Assistent 44. Hartmann Friedrich, Schlosser 45. Held Emil, Rottenführer 46. Heidemann Friedrich, Verwaltungsinspektor 47. Heim Margarethe, Buchhalterin 48. Hensle Robert, Techn. Lehrer 49. Herdle Andreas, Hausmeister 50. Herbold Walter, Rottenarbeiter 51. Herbold Hans, Oberschaffner 52. Herrn Oskar, Betriebsschlosser 53. Hermann Friedrich, Kontrolleur 54. Hertleln Emil, Steuerinspektor 55. Heß Josef, Justizoberinspektor 56. Heydenreich Richard, Angestellter 57. Himmler Ludwig, Lokführer 58. Hirsch Hermann, Hauptlehrer 59. Höfle Hans, Steuerassistent 60. Hoenig Jakob, Oberschaffner 61. Hoffmeister Wilhelm, Justizbeamter 62. Hörig Erika, Berufsschullehrerin 63. Horsch Jakob, Rottenmeister 64. Hug Ernst, Steuerinspektor 65. Jakobsen Elisabeth, Krankenpflegerin 66. Joachims Otto, Angestellter 67. Jung Fritz, Rottenführer 68. Kappier Elsbeth, Fürsorgerin 69. Karolus Anton, Angestellter 70. Keber Emil, Bankangestellter 71. Keller Friedrich. Hauptlehrer 72. Kern Elisabeth, Hauptlehrerin 73. Klohe Friedrich, Hauptlehrer 74. Kloos Adolf, Verwaltungsinspektor 75. Kneer Karl, Reichsbankbeamter 76. Knüpfer Josef, Angestellter 77. Knüttel Adolf, Eisenbahnsekretär 78. Koch Amalie, Handarbeitshauptlehrerin 79. Koch Margarete, Stenotypistin 80. Köhler Hermann, Lackierer 81. Kraft Valentin, Rottenarbeiter 82. Kraft Heinrich, Rottenarbeiter 83. Krämer Liese, Bibliothekarin 84. Kraus Ludwig, Zugführer 85. Krieger Ludwig, Geschäftsführer 86. Kuhn Wilhelm, Schaffner 87. Kunst Friedrich, Studienrat 88. Laih Albert, Studienrat 89. Lang Heinrich, Techn. Eisenbahninspektor 90. Lang Johann, Hilfsschulhausmeister 91. Langenbacher Karl, Inspektoranwärter 92. Langer Johann, Zugführer 93. Lauth Gustav, Hauptschullehrer 94. Leib Heinrich, Schlosser 95. Leister Luise, Handarbeitshauptlehrerin 96. Lehlbach Otto, Angestellter 97. Lindenmeier Emil, Hauptlehrer 98. Lutz Johann, Justizsekretär 99. Maul Dr Emil, 100. Maurer Wilhelm, Studienrat 101. May Dr. Albert, Hauptlehrer 102. Mayer Heinrich, Rottenführer 103. Metz Josef, Hilfsweichenwärter 104. Metzger Eugen, Angestellter 105. Metzger Karl, Schuldirektor 106. Metzger Käthe, Privatlehrerin 107. Metzger Lotte, Studienassessorin. 108. Meyer Johannes 109. Michel Tobias, Justizsekretär 110. Moerike Eva, Lehrerin 111. Morano Wilhelm, Studienrat 112. Morast Georg, Justizobersekretär 113. Moser Josef, Hauptlehrer 114. Müller Abraham, Schaffner 115. Müller Adam, Wagenführer 116. Müller Mina, Justizassistentin 117. Müller Waldemar, Studienrat 118. Münch Rudolf, Eisenbahnassistent 119. Nack Hermann, Professor 120. Nagel August, Rektor 121. Niebel Philipp, Religionslehrer 122. Nobel Ludwig, Angestellter 123. Noder Karl, Steuerinspektor 124. Noe Friedrich, Fachvorsteher 125. Oess Paul, Studienrat 126. Orschiedt Hilde, Fürsorgerin 127. Owart Wilhelm, Hauptlehrer 128. Püthe Josef, Verwaltungsobersekretär 129. Ratzel Elisabeth, Handarbeitshauptlehrerin 130. Reinle Karl, Wagenführer 131. Remmlinger Maria, Hauptlehrerin 132. Renner Friedrich, Wagner 133. Restle Ernst, Fachvorsteher 134. Röderer Theodor, Hauptlehrer 135. Romacker Karl, Berufsschullehrer* 136. Rörsch Jakob, Rechtsanwalt 137. Rothmund Karl, Professor 138. Rudolph Johanna, Handarbeitshauptlehrerin 139. Ruftier Jakob, Justizoberinspektor 140. Sachs Dora, Berufsschullehrerin 141. Saum Josef, Lichtpauser 142. Seidel Dr Gertrud, Studienrätin 143. Seipp Willi, Justizinspektor 144. Seiter Jakob, Inspektor 145. Spatz Oskar, Verwaltungsangestellter 146. Spilger August, Justizinspektor 147. Schenk Philipp, Oberbahnhofsvorsteher 148. Schlett Heinrich, Eisenbahnstationsvorsteher 149. Schmitt Friedrich, Eisenbahnsekretär 150. Schmitt Johann, Zugführer 151. Schneider Pauline, Justizangestellte 152. Schneider Ludwig, Eisenbahnobersekretär 153. Schneider Plus, Hauptlehrer 154. Schnürer Karl, Hauptlehrer 155. Schönberger Friedrich, Justizsekretär Uebenvachung der Lohngestaltung Die Militärregierung hat durch Anordnung vom 7. 9. 45 den Direktor des Arbeitsamtes angewiesen, die Lohngestaltung, Arbeitszeit und sonstigen Arbeitsbedingungen zu überwachen. Die Lohnstopvorschriften der Kriegswirtschaftsverordnung bleiben in Kraft. Kriegsrisikozuschläge kommen jedoch in Wegfall. Die vor dem Einmarsch der Besatzungstruppen übliche Arbeitszeit ist aufrechtzuerhalten. Alle Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Zustimmung des Leiter des Arbeitsamtes. Es kann den Betriebsführern nur dringend empfohlen werden, sofort eine Ueberprüfung der Lohngestaltung, der Arbeitszeit und sonstigen Arbeitsbedingungen in ihrem Betrieb vorzunehmen und, soweit unzulässige Veränderungen vorliegen, die Vergehen wieder ln Ordnung zu bringen. Ordnungsstrafen we?en Arbe’tsvertragsbruch In den letzten Tagen mußte der Leiter des Arbeitsamt«« Mannheim 18 Arbeiter und Angestellte, die inre Arbeitsstellen unter Vertragsbruch verlassen haben, mit empfindlichen Geldstrafen belegen. Bei Unbeibringlichkeit tritt an Stelle der Geldstrafe Haftstrafe. Soweit Arbeitnehmer angeordnete Dienstverpflichtungen nicht Folge leisten oder erschwerte Vergehen wegen Arbeitsvertragsbruchs vorliegen, werden mit sofortiger Wirkung Strafverfahren durch den Herrn Oberstaatsanwalt beim Landgericht Mannheim durchgeführt. Die Vertragsbrecher müssen mit empfindlichen Gefängnisstrafen rechnen. Bestrafung wegen eigenmächtig durchgefiihrter Lohnerhöhung Ein Mannheimer Bauunternehmer hat einem Teil der von ihm beschäftigten Arbeiter unzulässige Leistungszulagen gewährt. Er wurde deshalb mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 5000 Mark zuzüglich der Kosten bestraft. Auch bei anderen Baubetrieben sind für die gleichen Vergehen Strafmaßnahmen eingeleitet. Sammlung der Roßkastanie Der Präsident des Landesbezirks Mannheim in Heidelberg hat folgenden Erlaß an die Kreis- und Stadtschulämter gegeben: „Die Kreis- und Stadtschulämter veranlassen bei den Schulämtern, daß von den Schülern die Ernte der Roßkastanie ohne Beschädigung der Bäume vorgenommen wird. Die Roßkastanie hat einen Nährwert gleich der Edelkastanie, nur muß ihr durch ein besonderes Verfahren der Bitterstoff entzogen werden. Es darf heute nichts verloren gehen, was für die menschliche Ernährung wertvoll ist. Die Roßkastanien sind trocken zu lagern und auszubreiten. Nach Abschluß der Ernte fordern die Kreis- und Stadtschulämter Meldung ein über die ungefähre Menge und die Sammelstellen der Früchte. Sie werden abgeholt und bar bezahlt. Das Stadtschulamt Mannheim wird diese Sammlung durch die im Wege des Schülereinsatzes auf gerufenen Schüler durchführen lassen, soweit stadteigene Bäume in Frage kommen. Von privateigenen Bäumen werden auf Wunsch die Früchte ebenfalls gesammelt. Oberrheinische Eisenbahn Zur Verbesserung des Vorort-Verkehrs zwischen Mannheim-Lessing-Schule und Mannheim-Seckenheim hat die OEG. ab 17. ds. Mts. eine Fahrplanverdichtung geschaffen. Hiernach haben die Bewohner von Mannheim-Seckenheim und Mannheim-Neuostheim folgende Fahrgelegenheit: 1. Richtung Mannheim-Seckenheim; Mannheim-Lessing-Schule ab: 6.12, 6.45 usw. bis 20.42; außerdem: 6.65*, 7 30*, 8.25*, 9.25*, 10.25*. 11.25*, 12.25*, 13.25* 14.25* 15.25* 16.00*, 16.50*, 17.25*, 18.00*, 18.50*, 19.25*, 20.00*. 2. Richtung Seckenheim-Mannheim: a) Seckenheim-Bahnhof ab: 5.50, 6.05, 6.21, 6.51 7.21 usw. bis 20.21: außerdem: 6.37*, 7.12*, 8.00*. 9.06* 10.06*, 11.06* 12.06*, 13.06* 14.06*, 15.06*, 15.42*, 16.30*, 17.06*, 17.42*, 18.30*, 19.06*, 19.42*. b) Neuostheim ab: 5.59, 6.14, 6.29, 6.59, 7.29, 7.5P usw. bis 20.29; außerdem: 6.45*, 7.20*, 8.08* 9.14*, 10.14*, 11.14* 12.14*, 13.14*, 14.14* 15.14* 15.50*, 16.38*, 17.14*, 17.50*, 18.38*, 19.14*, 19.50*. * hält ln Neuosthelm an der Holbeinstraße und am 156. Schräder Fritz, Betriebsleiter 157. Schramm Julius, Hauptlehrer 158. Schuch Paul, Angestellter 159. Stahl Eugen, Angestellter 160. Stahl Heinrich, Zugführer 161. Stahl Werner, Maschinenschlosserlehrling 162. Stahl Wilhelm, Steueramtmann 163. Stark Karl, Kassier 164. Stauder Walter, Justizangestellter 165. Steinmann Helene, Berufsschullehrerin 166. Stöhr Friedrich, Verwaltungsinspektor 167. Strässle Richard, Vorschlosser 168. Stürmer Emil, Hauptlehrer 169. Vierling Karl, Lehrer 170. Vogt Friedrich, Angestellter 171. Waas Georg 172. Walter Erwin, Stadtsekretär 173. Weiler Gustav, Steuerinspektor 174. Weindel Erich, Studienrat 175. Weippert Anna, Berufsschullehrerin 176. Wiessner Heinrich, Hauptlehrer 177. Zahn Alfred, Hauptlehrer 178. Zimmermann Georg, Hauptlehrer 179. Apfel Heinrich, Hallenarbeiter Flughafen, ln Seckenheim am„Deutschen Hof“ und im Bahnhof. Die anderen im öffentlichen Fahrplan aufgenommenen, zwischen Mannheim und Heidelberg verkehrenden Züge halten nicht an der Holbeinstraße. Wohnungsamt vorübergehend geschlossen Wegen dringender Arbeiten für die Militärregierung bleibt das Wohnungsamt in der Zeit vom 26. bis einschließlich 29. September 1945(Mittwoch bis einschl. Samstag) mit Ausnahme der Abteilung Zuzug für jeden Publikumsverkehr geschlossen. Zuzugsgenehmigungen erfolgen während dieser Zelt in M 6, 12. Fischfang im amerikanisch besetzten Gebiet In Anbetracht der angespannten Emährungslage ist es wünschenswert, daß die Fischerei sofort wieder aufgenommen wird. Es bleiben deshalb alle bisherigen Verpachtungen auch weiterhin, sofern nicht In Einzelfällen sofortige Neuverpachtung erforderlich ist, bis zum Ablauf der vertraglich festgelegten Pachttermine bestehen. Fischfang ohne behördliche Genehmigung, besonders mit schädlichen Mitteln, ist streng verboten. Zuwiderhandlung gegen obige Anordnung wird mill- tärgerichtlich streng bestraft. Neufestsetzung der Allmendkartei Die Allmendkartei soll neu aufgestellt werden. Die für den Allmendgenuß in Frage kommenden Einwohner der Mannheimer Vororte müssen sich sofort bei den für sie zuständigen Gemeindesekretariaten melden. Kulturelle Veranstaltungen Neue Opern- und Sinfonie-Konzerte Das zweite städtische Sinfonie-Konzert des Nationaltheater-Orchesters unter Leitung von Richard La u g s findet am heutigen Samstag, 17 Uhr, in der Christuskirche statt. Das Programm enthält Werke von Bach, Beethoven, Mozart und Brahms! Konzertmeister Thomanh spielt Mozarts Violinkonzert ip A-Dur.— Am morgigen Sonntag um 13 Uhr wird ein weiteres Opcrnkonzert de« Nationaltheaters mit neuem Programm im Ufa-Palast veranstaltet. Dieses Konzert wird am Dienstag, 25. September, 16.30 Uhr, wiederholt.— Das dritte Sinfonie-Konzert, das ausschließlich Werke von Beethoven bringt, darunter die Pastoral-Slnfonie und das Violin-Konzert mit Heinz Stanske als Solist, ist für Sonntag, 30. September, 13 Uhr, im Ufa-Palast vorgesehen. Slnfoi'ekonzert am 7. Oktober Am Sonntag, 7. Oktober 1945, um 13 Uhr, findet im „Universum“ ein Sinfcnie-Konzert unter der Leitung von Otto Matzerath, Karlsruhe, statt. Mitwir- kende sind die vereinigten Orchester: Nationaltheater- Orches; er Mannheim und die Badische Staatskapelle Karlsruhe. Als Solistin wirkt die Berliner Geigerin Alice Schönfeld mit. Zur Aufführung gelangen Werke von Beethoven, Mendelsohn-Bartholdy und Tschaikowsky. Roles Kreuz Kreisstelle Mannheim Bet der Dienststelle des Roten Kreuzes, Mannheim, Q 1, 12, liegen tür dde nachstehend genannten Personen Benachrichtigungen vor und können am Montag, 24. 9. 43, von 10—11.30 Ukr abgeholt werden: Anna Mathilde, Feudenheim.. Talstr. Nr. 117; Aßmann Karl, Gr. Wallstadtstr. 14; Auer Irmgard, Hockenhelm, Ziegelstr. 31; Brixner Anna, Schwetzingen, Lulsenstr. 40; Bentzlnger, Schwetzingen; Berger Toni, C 7, 6; Burbaum J., Hildaschuie, Kohlenkontor; Bnninger-Sax, Viernheim, Lerscherstr. 35; Bergmann Irmg., Brühl, Haupt- str. 4; Baumann Martin, Rheinau, Durlacher Str. 89; Brunn Fritz, Rheinau, Rclalsstr. 164; Birkenmeter Anna, Hockenheim, Bismarckstraße 103; Dussel Katharina, Schwetzingen, Friedriehsstr. 3b; Duller Elise, Schwetzingen, Mühlenstr. 10; Dorn Wilhelm, Hockenheim, Obere Hauptstr. 41; Engelhorn Elise, Schwetzingen, Forsthausstr. 5; Engelhardt A., Plank- stadt, Wilhelmstr. 33; Ehret Maria, Waldhof, Spiegelfabrik 38; Fiedler Rose, E 7,15; Fuchs, Elgelbert, Seckenheim, Kapcl- lenstr. 24; Frimmel Peter, Feudenheim, Ilveshetmer Str. 54; Gerbert Else, Schwetzingen, Ilvesheimer Str. 8; Geiger Irma, Schwetzzingen, Friedriehsstr. 14; Gibowskt Günter, Uhland- str. 13; Haensel Daniel, Schwetzingen. Schlmperstr. 12: Hauk Jakob, Altrip; Hattenbach Maria, Schwetzingen, Kurfürsten- straße; Hertleln Heinrich, Schwetzingen, Luisensr. 9; Hock Mar)*, J 2, 23; Hungert Lina, Plankstadt. Eisenbahnstr. 45; Huber Emil, Den'al-Elnrichtungen; Ilzse Karl, Ket-ch. Kln- dergt. ttnstr 5; Jlbnert; Wagner, Ruppre~hts'r. 4: Wagner Erika, Waldhofstr. 188; W!*s Margarete, O 6. Fmker: zteher Emma, Neckarhausen, Lulsenstr. 18.— Benachrichtigungen werden nur an den Adressaten ausgehändigt oder gegen eine schriftliche Vollmacht de« Adressaten. Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Städtisches Ernährungs- und Wiitschaftsamt Lebensmittelmarken a) Für die Woche vom 24. bis mit 30. September 1945 (2. Woche der 80. Zuteilungsperiode) gilt folgende Zuteilung: Brot:= 2000 g (Kleinstkinder/Kist.= 1000 g Vollselbstversorger= 2500 g) Fleisch:...= 150 g (Kleinstkinder/Klst.= 100 g) Butter:= 125 g Nährmittel oder Teigwaren= 125 g Kindernährmittel: für Kinder bis zu 6 Jahren= 125 g Kartoffeln: auf Abschnitt 80/11....= 2500 g Die Kleinverteiler erhalten für die abgelieferten Abschnitte 80/11 Bezugscheine. Obst: auf Abschnitt 218 des Mannheimer Einkaufsausweises=r 1000 g Backpulver: auf Abschnitt 181 des Mannheimer Einkaufsausweises= 1 Päckchen. b) Die Abschnitte der Lebensmittelkarten gelten nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt. Lose Abschnitte haben keine Gültigkeit. c) Die Gültigkeitsdauer der oben aufgeruienen Lebensmittelkarten- usw. Abschnitte wird auf die 80. Zuteilungsperiode beschränkt. Die in der 4. Woche der 80. Zuteilungsperiode aufgerufenen Marken können auch noch in der 1. Woche der 81. Zuteilungsperiode beliefert werden. d) Bezug und Abgabe von Lebensmittel usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig, weil solche Vorgriffe die Versorgung stören, oder unvorhergesehene Aenderungen in der geplanten Verteilung sich zum Nachteil der Verbraucher oder Verteiler auswirken. e) Verfallen sind: 1. Alle Lebensmittelmarken, die für die 4. Woche der 79. Zuteilungsperiode oder früher aufgerufen worden sind. 2. Kartoffelkartenabschnitte bis einschließlich 79/1V. f) Berechtigungsscheine aller Art, also auch Kranken- und Mlichberechtigungsscheine und Zusatzkarten gelten nur während der Zeit, für die sie ausgestellt sind. g) Die Ablieferung der Marken- und Berechtigungsscheine durch die Kleinverteiler an die Markenannahmestellen hat spätestens in der dem Verfall- termin folgenden Woche zu erfolgen. h) In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen aus Geschäften die zur Ablieferung bestimmten Lebensmittelkartenabschnitte gestohlen wurden. Wir machen die Kleinverteiler ausdrücklich darauf aufmerksam, daß in keinem Falle Ersatz für diese Fälle geleistet werden kann. Der Kleinverteiler ist verpflichtet, die abgeschnittenen Lebensmittelmarken so aufzubewahren, daß sie nich gestohlen werden können. i) Lebensmittelkarten kann bis einschließlich der 80. Zuteilungsperiode nur erhalten, wer den Abschnitt des Arbeitsamtes Mannheim zum Meldebogen für die„Bevölkerungs-Registrierung“ für jede Person, welche Lebensmittelkarten erhalten soll, vorlegt. Neu- oder wiederzuziehende Personen haben außerdem die polizeiliche Anmeldung mit der Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamtes Mannheim, Ausländer außerdem noch die Registrierkarte vorzulegen. Ab 81. Zuteilungsperiode tritt an Stelle der„Bescheinigung“ des Arbeitsamtes die„Meldekarte“ des Arbeitsamtes Mannheim. Restbelieferung mit Zucker aus der 77. Zuteitangsperiode In der 2. Woche der 77. Zuteilungsperiode wurde Abschnitt 127 dieser Zuteilungsperiode für eine Sonderzuteilung von Zucker in Höhe von 500 g aufgerufen. Bezugsberechtigte, die noch nicht im Besitz dieses Zuckers sind, können Abschnitt 127 der 77. Zuteilungsperiode in der Woche vom 24. bis 29. September 1945 beim Kleinhändler als Vorbestellung abgeben. Die Kleinhändler haben Abschnitt 127 der 77. Zuteilungsperiode gegen Quittung, die bei der späteren Zuckerabgabe zu entwerten ist, einzusammeln, aufzukleben, bei ihrer Markenannahmestelle abzuliefem und erhalten dafür in der 3. Woche der 80. Zuteilungsperiode einen Zuckerbezugschein mit dem Zusatz:„Nachlieferung Sonderzuteilung 77. Z. P.“ Die Ausgabe des Zuckers an die Empfangsberechtigten hat spätestens in der 4. Woche der 80. Zuteilungsperiode zu erfolgen. Ausgabe von Seifen und Waschmittel in der 80. Kartenperiode In der 80. Kartenperiode werden die nachstehend genannten'Mengen an Seifen und Waschmittel ausgegeben: 1. Normalverbraucher: a) Kleinstkinder: 1 Stück Kernseife, 1 Paket Waschpulver(250 g), 50 g flüssige Seife. b) Kleinkinder, Jugendliche, Erwachsene: 1 Paket Waschpulver(250 g), 50 g flüssige Seife. c) Männer(auf Raucherkarte„M“): 1 Stück Rasierseife(ca. 30 g). 2. Zusatzverbraucher: a) Aerzte usw.: 1 Stück Kernseife(40 g), 1 Paket Waschpulver(250 g). b) Amputierte und Prothesenträger: 1 Stück Kernseife(40 g). c) Berufstätige mit Verschmutzungszulage: aa) Gruppe 2 und 3: 1 Stück Einheitsseife, bb) Gruppe 4 und höher: 1 Stück Einheitsseife, 1 Paket Waschpulvevr(250 g). d) Kranken- und Entbindungsanstalten: aa) für je 10 stationäre Operationen oder Entbindungen und für je 20 ambulante Operationen: 1 Stück Kernseife, bb) zur Reinigung der Wäsche: Waschmittel nach besonderer Zuweisung.(Anträge sind an das L A Nordbaden zu richten.) Der Bedarf des Normalverbrauchers ist auf Abschnitt 1 aller Lebensmittelkarten der 8.0. Kartenperiode und auf Abschnitt A der Raucherkarte„M“ der 80. Kartenperiode bis Donnerstag, 27. 9. 45 beim Einzelhandel zu bestellen. Die Seifen und Waschmittel können nach Belieferung des Einzelhandels auf Abschnitt 2d das Bestellverfah’-en durchgeführt. Zu diesem Zwecke werden die Verbraucher aufgefordert, in der Zeit vom 24. bis einschließlich 29. September 1945 in einem der nachgenannten Fischfachgeschäfte Abschnitt 187 des Mannheim Einkaufsausweises abzuliefem, um dadurch in die Zuteilungsliste aufgenommen zu werden. Das Fischfachgeschäft bestätigt die Bestellung durch Aufdruck des Firmenstempels auf der Rückseite des Stammabschnittes des Einkaufsausweises. Die Fiscbfachgeschäfe liefern in der Woche vom 1. bis 6. Oktober 1945 die Bestellabschnitte 187 aufgeklebt bei ihrer Markenannahmestelle ab und er- Erzsehung und Unterricht Szhii'ereinsatz für den Wiederaufbau Es erscheint notwendig, nochmals darauf hinzuweisen, daß der seit 3. 9. 1945 angers'rte Schülereinsatz für den Wiederaufbau von der Militärregierung und dem Oberbürgermeister der Stadt Mannheim angeordnet und von den Schulen durchgeführt werden muß. Durch diesen Schülereinsatz soll einmal erreicht werden, daß die bombengeschädigten Schulhäuser rascher wieder instandgesetzt und benutzbar gemacht. werden können und so möglichst bald in aßen Tci’en unserer Stadt und für alle Schularten der Unterr'chtsbetrieb w'eder beginnen kann. Dann «‘•eilt der Arbeitseinsatz auch eine notwendige Erziehungsmaßnahme dar; die Jungen und Mädchen soi’en dem Nichtstun und den Gefahren der Straße und Bummelei entzogen werden. Darüber hinaus sollen sie das Bewußtsein erhalten, daß sie selbst schon wertvoll für das Ganze eingesetzt werden können und mitarbeiten dürfen an dem Wiedererstehen geordneter Verhältnisse. Die Teilnahme an d’esem Schülereinsatz ist deswegen auch zur Pflicht erklärt worden im gleichen Sinne wie der Schulbesuch selbst. Unentschuldigtes Fehlen muß in derselben Weise behandelt und geahndet werden wie e>n Schulversäumnis. Pflichtig zur Teilnahme an diesem Schülereinsatz sind aMe Jungen und Mädchen, die am 1. 9. 1945 zwölf Jahre alt gewesen und noch volksschulpflichtig sind: das sind alle Kinder, die in der Zeit vom 1. 5. 31 bis 1. 9. 33 geboren sind, ohne Rücksicht darauf, ob diese die Volksschule oder eine Mittel- oder Oberschule besuchen. Die der Volksschulpflicht entwachsenen Mädchen über 14 Jahre sind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ebenfalls einsatzpflichtig, sofern sie sich nicht in einer I,ehrstelle oder Arbeitsstelle befinden, die dem Arbeitsamt gemeldet ist; auch hier sind alle Schüler'nnen erfaßt ohne Rücksicht darauf, in welcher Schulart(hauswirtschaftliche Berufsschule, oder Hande's- und Gewerbeschule, sowie höhere Lehranstalten) sie schulpflichtig sind. Fröftaung der Feudenheimsthule Die Feudenheim-Schule soll sobald als möglich eröffnet werden. An die Einwohner des Stadtteils Feudenheim ergeht deswegen die Aufforderung, alle schulpflichtigen Kinder zur Schule anzumelden, soweit das nicht schon geschehen ist. Schulpflichtig sind zunächst die Lemanfänger, das sind die im Jahre 1939 geborenen Kinder. Weiterhin müssen angemeldet werden und sind noch volksschulpflichtig alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Mai 1931 bis zum 31. Dezember 1938 geboren sind. Die Anmeldung erfolgt in der Feudenheim-Schule am Montag, 24. September, und Mittwoch, 26. September 1945 in der Zeit von 9—12 Uhr. IxpreBgutverkehr Ab Mittwoch, 26. September, wird der Expreßgutverkehr in Mannheim Hbf. in beschränktem Umfang aufgenommen. Zugelassen sind: 1. Arznei- und Apothekerwaren, medizinische Geräte, tierische Innereien zur Herstellung von Heilmitteln. 2. Filme, Matern, Zeitungen und Zeitschriften. 3. Lebensmittelkarten. 4. Leicht verderbliche Lebensmittel, z. B. frische Fische, frisches Fleisch, Wildpret, Butter, Wurstwaren usw., sowie Trockeneis. Die Annahme von frischem Gemüse und Obst als Expreßgut ist zur Zeit noch nicht möglich. Die Stückzahl wird ohne Ausnahme auf 3 und das Einzelgewicht jedes Stückes auf 50 kg beschränkt. Annahmezeiten: werktags von 7—19 Uhr, sonntags von 8—16 Uhr. Annahme wie bisher in der Baracke an der Friedrichsfelder Straße. Anme’dung von Guthaben bei der Postsparkasse Die Verbindung mit dem Postsparkassenamt in Wien ist auf absehbare Zeit unterbrochen. Es fehlen alle Unterlagen über die Postsparkonten und Sparguthaben. Die Inhaber von Postsparkassenbüchem werden deshalb gebeten, das Postsparbuch mit Ausweis beim Postamt II, Roonstraße, Postamt I, U 2, oder einem Vorortspostamt vorzulegen. halten darüber Empfangsbestätigung(Vordruck 20). Zur Entgegennahme von Fischbestellungen haben sich beim städt. Emährungsamt Mannheim folgend« Fischfachgeschäfte gemeldet: 1. Adler/Butsch, G 4, 12. i 2. Appel Elise, Feudenheim, Hauptstraße 56. 3. Betz Emilie, Zehntstraße 39. j 4. Boos Gustav, Feudenheim, Ringstraße 11. t 5. Droll Josef, Neckarau, Friedrichstraße 93. 6. Eder Franz, Neckarau, Waldhomstraße 5. 7. Erdmann Georg, Feudenheim, Brunnenstraße 14, 8. Frickinger Lisbeth, Waldhof, Oppauer Straße 17, 9. Goedecke GmbH., Seckenheim, Zähringerstr. 36. 10. Grasberger K„ Rheinau, Stengelhofstraße 28. 11. Heintz Karl, Lameystraße 18. 12. Hippier August, Parkring 14. 13. Hofmann Hermann, Friedrichfeld, Rappoltsweiler Straße 6. 14. Keilbach Geschwister, Eichelsheimerstraße 38. 15. Knab J., Q 1, 14. 16. Müller August, Käfertal, Obere Riedstraße 44. 17. Nordsee, S 1, 2. 18. Nordsee(Filiale), Mittelstraße 64. 19. Reuling Else, H 7, 38. 20. Roth Emil, Neckarau, Beifortstraße 31. 21. Rudi Bibiana, Mittelstraße 76. 22. Schreiber Johann, Filiale Sandhofen, Schönauer Straße 3. Filiale Friedrichsfeld, Vogesenstraße 29. Filiale Seckenheim, Hauptstraße 80. Filiale Neckarau, Wingertstraße 52. 23. Schreiner Nikolaus, Sandhofen, Kalthorststr. l