# MILITARY-GOVERNMENT Für di« Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Deutschland Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Teil: Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude Germany-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim Nr. 28' Samstag, 20. Oktober 1945 Preis 10 Pfg. Militärregierung Deutschland Zum Gesetz Nr. 8 In der Ausgabe der„M.-G.-Gazette“ Nr. 27 vom 13. 10. 1945 ist das Gesetz Nr. 8 und die 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz Nr. 8 veröffentlicht worden. Noch nicht abgedruckt war Ziffer 4) der ersten Ausführungsverordnung. Diese Ziffer 4) hat folgenden amtlichen Wortlaut: 4. Vorstellungsverfahren. «. Wer behauptet, daß er unter Berufung auf dieses Gesetz oder zu Unrecht entlassen, oder daß ihm unter Berufung auf dieses Gesetz eine Anstellung zu Unrecht verweigert worden ist, kann bei dem Oberbürgermeister oder Landrat des Stadt- oder Landkreises Vorstellung erheben, in dem der Hauptort der Beschäftigung gelegen ist. Die Vorstellung muß auf Tatsachen gestütz sein, aus denen hervorgeht, daß der Antragsteller nur dem Namen nach Nationalsozialist war, und daß er sich nicht aktiv für eine Tätigkeit der NSDAP oder einer angeschlossenen Organisation eingesetzt hat. Dem Vorstellungsgesuch muß ein ausgefüllter und vom Antragsteller unterschriebener Fragebogen beiliegen, dessen Richtigkeit der Arbeitgeber oder beabsichtigte Arbeitgeber an der dafür vorgesehenen Stelle zu bestätigen hat. b. Ueber die Vorstellung befindet in erster Linie der Prüfungsausschuß, der für jeden Kreis vom Ober- Weitere Bekanntmachung zur Durchffihrung des Gesetzes Nr. 8 Im Einvernehmen mit der Amerikanischen Militärregierung wird für die Durchführung des Gesetzes Nr. 8 Im Stadtkreis Mannheim folgendes bekanntge- geben: 1. Die Listen der Beschäftigten sind dem Arbeitsamt bis 20. Oktober 1945 von allen Geschäftsunternehmen einzureichen, ohne Rücksicht darauf, ob der Inhaber nur allein arbeitet, oder ob er Angestellte oder Arbeiter beschäftigt. 2. In den bis 20. Okt. 1945 einzureichenden Listen können alle Betriebsangehörigen in Spalte 4 noch in ihren alten Stellungen aufgeführt werden. Dort, wo Entlassungen oder Weiterbeschäftigung als Arbeiter bereits vorgenommen sind, müssen auch die Spalten 5 und 6 ausgefüllt werden. 3. In den Listen, die bis zum 20. Oktober und 10. November d. J. abgegeben sein sollen, müssen alle Betriebsangehörigen einschl. der Arbeiter aufgeführt werden, nicht nur die leitenden Angestellten, da diese Listen gleichzeitig einer Sondererhebung für das Arbeitsamt dienen. 4. In der Zeit bis 10. November 1945 müssen alle vom Gesetz Nr. 8 betroffenen Betriebsangehörigen in das Arbeitsverhältnis überführt sein, wie es in der Ausführungsverordnung zu Gesetz Nr. 8 niedergelegt ist, sofern sie nicht a) eine endgültige schriftliche Sondergenehmigung der Militärregierung zur Weiterarbeit auf ihren früheren Posten haben, oder b) eine vorläufige, zeitlich befristete Erlaubnis der Militärregierung haben, die besagt, daß sie auf früheren Posten bis zur endgültigen Entscheidung über ihr Vorstellungsverfahren zu verbleiben haben. 8. Für die Ueberführung und Weiterbeschäftigung im Arbeitsverhältnis— wie es in der Ausführungsverordnung zum Gesetz Nr. 8 niedergelegt ist, bedarf es keiner besonderen Genehmigung. Öffentliche Aufforderung an die Schüler der Hüheren Lehranstalten Im Einvernehmen mit den Direktionen rufe ich die über, 14 Jahre alten Schüler(Jungen) der Höheren Lehranstalten(Karl-Friedrich-Gymnasium, Goethe-, Lessing- und Tulla-Oberschule, Höhere Handelsschule, Wirtschaftsoberschule und Gewerbeschule) zur sofortigen Mithilfe bei der Räumung der Straßen der Stadt von Schutt auf. Alle über 14 Jahre alten Schüler der genannten Schulen, mit Ausnahme derer, die »ich durch Vermittlung des Arbeitsamtes in einer Stellung befinden, melden sich Montag, 22. Oktober, 8 Uhr vormittags, in ihren Schulhäusern, von wo aus sie zu den Arbeitsstellen geführt werden. Nachzügler melden sich an den folgenden Tagen gleichfalls jeweils 8 Uhr in den Schulhäusem. Zunächst ist für diese Schüler nur Halbtagsarbeit von 8—12 Uhr vorgesehen. Ich erwarte, daß sich die Schüler vollzählig an diesem Dienste für den Wiederaufbau unserer Stadt beteiligen. Der Oberbürgermeister. Abstempelung der Meldekarten für den Bezug von Lebensmittelkarten Zur Abstempelung der Meldekarten für die 82. Lebensmittelmarkenperiode haben sich beim Arbeitahmt zu melden: bürgermeister oder Landrat mit Genehmigung und unter Aufsicht der Militärregierung eingesetzt wird. c. Die tatsächlichen Feststellungen des Prüfungsausschusses werden von ihm der Militärregierung zur endgültigen Entscheidung über die Vorstellung vorgelegt. In allen Fällen, in denen der Prüfungsausschuß der Auffassung ist, daß der Antragsteller beschäftigungsunwürdig im Sinne des Gesetzes Nr. 8 ist, gilt seine Entscheidung als endgültig, es sei denn, daß der Antragsteller beim Oberbürgermeister oder Landrat die Ueberprüfung der Entscheidung durch die Militärregierung beantragt. d. Für die Zeit während der ein Vorstellungsverfahren schwebt, kann die Militärregierung die jederzeit widerrufliche, zeitlich beschränkte Erlaubnis erteilen, daß ein Arzt oder ein sonstiger Fachmann seine fachmännische oder ähnliche Tätigkeit in dem Umfange ausübt, der im Interesse der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit notwendig erscheint; eine solche Erlaubnis wird jedoch nur dann erteilt, wenn der Oberbürgermeister oder Landrat bescheinigt, daß sie für die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit seines Amtsbezirkes notwendig ist. In solchen Fällen ist die Höhe des Entgeltes durch den Oberbürgermeister oder Landrat festzusetzen; seine Festsetzung unterliegt der Ueberprüfung durch die Militärregierung. In dieser Form können alle Betriebsangehörigen weiterbeschäftigt werden. 6. In allen Geschäftsbetrieben, in denen der Inhaber selbst allein oder mit seinen Familienangehörigen ohne fremde Arbeiter und Angestellte arbeitet (Bäcker, Schuhmacher usw.) verbleibt es vorläufig bei dem bisherigen Zustand; in diesen Fällen ist eine Ueberführung in das Arbeitsverhältnis nicht notwendig. Dagegen sind auch von diesen Geschäften dem Arbeitsamt die Listen einzureichen; die beschäftigten Familienmitglieder sind in die Listen aufzunehmen. 7. Zwecks Erwirkung der in Ziffer 4a dieser Bekanntmachung genannten Sondergenehmigung ist ein schriftlicher Antrag einzureichen. Mündliche Vorstellungen bei irgendeiner Stelle sind zwecklos. Der Antrag ist an den Oberbürgermeister der Stadt Manheim zu richten und auf der Geschäftsstelle, K-5-Schule, Eingang zwischen J 5/ K 5, Zimmer Nr. 13, abzugeben Der Antrag ist von jedem Betroffenen einzeln zu stellen. Sammelanträge für mehrere Betriebsangehörige sind grundsätzlich unzulässig. Dem Antrag ist ein genauestens ausgefüllter Fragebogen der Militärregierung, welcher erforderlichenfalls durch entsprechende Anlagen zu ergänzen ist, beizufügen. Der Antrag muß gemäß Ziffer 4a der 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz Nr. 8 auf Tatsachen gestützt sein, aus denen hervorgehen muß, daß der Antragsteller nur dem Namen nach Nationalsozialist war. und daß er sich nicht aktiv für eine Tätigkeit der NSDAP eingesetzt hat. Der Begriff„aktiv fiir eine Tätigkeit der NSDAP eingesetzt“ ist in Ziffer 2c der Durchführungsverordnung genauestens umrissen. Ein Vorstellungsantrag kommt für den dort genannten Personenkreis nicht in Betracht. Dem Vorstellungsantrag sind bei der Einreichung alle für die Entscheidung wesentlichen Unterlagen beizufügen, da nachträglioh beigebrachte Unterlagen nach ergangener Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden können. Fragebogen sind bei der Wirtschaftskammer, L i, 2, erhältlich. Alle Anträge müssen bis 27. Oktober 1945 einge- a) alle nicht in einem Arbeitnehmer-Beschäftigungsverhältnis stehenden Männer von 14 bis 65 Jahren, einschließlich Rentner und Arbeitsunfähige; b) alle nicht in einem Arbeitnehmer-Beschäftigungsverhältnis stehenden Frauen von 16 bis 45 Jahren, einschließlich nichtberuftätiger Hausfrauen, mit Ausnahme der schwangeren Frauen und der Frauen mit einem vorschulpflichtigen Kind oder mit 2 volksschulpflichtigen Kindern. Die Absrtempelung der Meldekarten erfolgt: A) für Männer: Manheim-Stadt mit Vororten beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, und zwar Anfangsbuchstaben: A—D Dienstag, 23. 10. 45 E—G Mittwoch, 24. 10. 45 H—K Donnerstag, 25. 10. 45 L—M Freitag, 26. 10. 45 N—R Dienstag, 30. 10. 45 S—T Mittwoch, 31. 10. 45 U—Z Freitag, 2. 11. 45 Männer, die Invalidenrente, Ruhegeld oder Pension beziehen, oder die nachweisen können, daß sie arbeitsunfähig oder mindestens 50 Prozent erwerbsbeschränkt sind und die ln den Vororten wohnen können ihre Meldekarte am Mittwoch, 24. 10. 45, bzw. Donnerstag, 25. 10. 45, bei der für ihren Vorort zuständigen Zweigstelle des Ernährungsamtes abstempeln lassen. B) für Frauen: a) Mannheim-Stadt(ohne Vororte) beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, in gleicher alphabetischer Reihenfolge wie die Männer, also von Dienstag, 23. 10. 45, bis Freitag, 2. 11. 45; b) Vororte von Mannheim(Feudenheim, Friedrichsfeld, Käfertal, Neckarau, Rheinau, Sandhofen, Be rufungs-ßn träge Berufungs-Anträge, die von den Berufungs-Komitees, welche vom Oberbürgermeister eingesetzt werden sollen, bearbeitet werden, beziehen sich nur auf solche Personen, die auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 8 ihrer Stellungen in privaten Unternehmungen enthoben worden sind. Solche Personen, die durch die Militär-Regierung ihres Amtes enthoben worden sind, haben kein Recht auf einen Berufungs- Antrag bei diesen Komitees. In jedem Falle ist eine Amtsenthebung durch die Militär-Regierung eine endgültige Entscheidung. Ausweise für politisch Verfolgte Personen, die sich aus politischen Gründen in einem Konzentrationslager befunden haben oder sonst behördlich verfolgt worden sind, können sich unter Vorlage entsprechender Unterlagen, die sich in ihrem Besitze befinden, einen behördlichen Ausweis aussteilen lasser.. Entsprechende Anträge sind an das Polizeipräsidium, Zimmer 32, zu stellen. Dies ist die einzige zugelassene Stelle zum Ausstellen solcher Ausweise. reicht sein. Später eingereichte Anträge können auf eine rechtzeitige Entscheidung nicht mehr rechnen. 8. Sofern der Antragsteller glaubt, einen Grund zur vorläufigen Weiterbeschäftigung gemäß Ziffer 4 Abs.'d der 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz Nr. 8 zu haben, muß er ebenfalls einen Antrag an den Oberbürgermeister richten. Dieser Antrag ist mit dem Antrag unter Ziffer 7 dieser Bekanntmachung zu verbinden, jedoch auf gesondertem Bogen zu schreiben. Der Antrag kann auch von der Geschäftsleitung gestellt werden. Aus der Begründung dieses Antrages muß hervorgehen, daß die Fortsetzung der Tätigkeit des Antragstellers im Interesse der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit notwendig erscheint. Der Nachweis für die Notwendigkeit der Fortsetzung der Tätigkeit ist durch Bescheinigungen der Berufsvertretungen und dergl. glaubhaft zu machen. 9. Ueber den Vorstellungsantrag entscheidet der vom Oberbürgermeister berufene Prüfungsausschuß. Wird dem Antrag auf Weiterbeschäftigung mit Zustimmung der Militärregierung s+ attgegeben, so ist die Entscheidung endgültig. Ein« Beschwerde hiergegen ist nicht gegeben. Wird dagegen der Antrag abgelehnt, so kann der Antragsteller beim Oberbürgermeister beantragen, seinen Fall der Militärregierung zur Ueberprüfung und Entscheidung durch die Militärregierung vorzulegen. 10. Alle Entscheidungen werden den Antragstellern schriftlich zugestellt. Mündliche Zwischenanfragen können nicht entgegengenommen werden. Es ist dafür gesorgt, daß jeder Fall gründlich geprüft wird. 11. Alle Geschäftsleute werden ersucht, das Gesetz, die Ausführungsverordnung und die Bekanntmachungen des Oberbürgermeisters genau zu lesen und nach Möglichkeit alle unnützen Anfragen zu vermeiden, damit die mit der Durchführung ohnehin schon überlasteten Dienststellen nicht bei der vorgeschriebenen schnellen Erledigung der Anträge behindert werden. Der Oberbürgermeister. Seckenheim. Waldhof und Wallstadt) bei der für den jeweiligen Vorort zuständigen Zweigstelle des Emährungsamtes, und zwar Anfangsbuchstabe; A—K Mittwoch, 24. 10. 45 L—Z Donnerstag, 25. 10. 45. Der Meldepflichtige muß zur Abstempelung der Meldekarte persönlich erscheinen. Im Falle der Behinderung durch Krankheit kann der Stempel an einen Beauftragten erteilt werden, wenn die Bescheinigung eines Kassenarztes vorgelegt wird, daß Arbeitsunfähigkeit besteht. Bauhandwerker-Forderungen aus Instandsetzungsarbeiten In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Handwerksmeister den Hauseigentümern über den durch die Feststellungsbehörde nicht ausbezahlten Restbetrag Rechnung stellen. Dieses Vorgehen ist nicht vertretbar, da keinerlei Klarheit darüber besteht, welche Leistungen späterhin noch durch den Staat zu erwarten sind. Es ist daher nicht statthaft, daß die Handwerksmeister die Restsummen ihrer Rechnungen von den Geschädigten verlangen. Eventuell schon geleistete Zahlungen müssen dem Städtischen Hochbauamt, Fortbildungsschule U 2, Zimmer 17, gemeldet werden. Kein Zinsnachlaß mehr für Neuhausbesitz Die Empfänger von Baudarlehen für Wohngebäude, die in den Jahren 1924 bis 1937 errichtet wurden, haben seit 1938 zum Ausgleich für die höhere Grundsteuerbelastung einen Zinsnachlaß, gegebenenfalls weiter eine Steuerermäßigung erhalten. Letzteres wurde unter Umständen auch bei frei finanzierten Gebäuden gewährt. Dieser allgemeine Billigkeitsausgleich durch Nachlaßgewährung an den Baudarlehenszinsen und gegebenenfalls an der Grundsteuer wird ab 1. 4. 1945 nicht mehr gewährt. Die Baudarlehenszinsen und Grundsteuer sind deshalb ab 1. 4. 1945 in voller Höhe zu entrichten. Wenn ohne den bisher gewährten Nachlaß die Entrichtung der Grundsteuer in einzelnen besonderen Fällen eine unbillige Härte für den Grundstückseigentümer darstellt, kann ein Nachlaßgesuch an das Städt. Steueramt(Rathaus, K 7) gerichtet werden, desgleichen in den Fällen, in denen die Gebäude infolge Kriegssachschadens eine Ertragsminderung erlitten haben oder ganz ertraglos geworden sind. Notruf-Nummern der Berufsfeuerwehr Die Berufsfeuerwehr benutzt ab sofort die Notruf- Nummer 53333. Diese Nummer wird nur für Notruffälle benutzt. Die im Telefonverzeichnis angegebene Nummer 520 60 wird für den normalen Sprechverkehr weiter verwandet. Die Feuerwache II in Neckarau ist wieder in Betrieb genommen. Mündliche Bxandmeldungen können dort abgegeben werden. Im übrigen steht der Bevölkerung zur Brandmeldung außer dem öffentlichen Fernsprecher auch das Polizeifernsprechnetz zur Vergfügung. Die Krankenversicherung der Rentner der Angestellten- und der Invalidenversicherung ist wieder in Kraft. Das Nähere ist in der Geschäftsstelle der Allgem Ortskrankenkasse zu erfahren. Die freiwillige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, die aus Anlaß der Aufhebung der Krankenversicherung der Rentner abgeschlossen worden ist, ist ungültig. Wegen der Rückzahlung der bezahlten freiwilligen Beiträge ergeht eine besondere Bekanntmachung. Rentner, die bei der Kasse vorsprechen, müssen Immer ihren Rentenbescheid und das rot« Renten-Post- z&hlkärtcben vorlegen. Verlegung von NBrkten Infolge Beanspruchung des Platzes vor der Neckarschule durch die Militärregierung wurde die Abhaltung des Neckarmarktes bis auf weiteres auf den alten Meßplatz verlegt. Der Gemüse-Großmarkt, der bisher auf dem Marktplatz in G 1 bzw. auf dem Marktplatz an der Neckarschule stattfand, wird ab Dienstag, 23. Oktober, täglich zu der üblichen Zeit am Ausladebahnhof der OEG hinter der Feuerwache abgehalten. Öffnung der Ladengeschäfte Die Ladengeschäfte sind ab sofort wie folgt geöffnet: Lebensmittelgeschäfte, und zwar Bäcker, Metzger u. Milchgeschäfte von 8—12 Uhr und 13—17 Uhr wobei es den obengenannten Geschäften erlaubt ist, schon um V» 8 Uhr zu öffnen. Alle übrigen Lebensmittel- und sonstigen Geschäfte von 9—17 Uhr durchgehend. Vereinigte Mädchen Oberschulen Um einen Ueberblick über die voraussichtliche Klassenbildung zu gewinnen, müssen die Anmeldungen für die Klasse 1 der Vereinigten Mädchenoberschulen am Dienstag, 23. Oktober, und Mittwoch, 24. Oktober, vormittags von 9—12 Uhr, im Gebäude der Elisabethschule, D 7, 8, erfolgen. Ausweispapiere sind mitzubringen. Von Donnerstag, 25. Oktober ab, bis zum Ende des Monats werden auch Wieder- und Neuanmeldungen für die Klassen 2—9 entgegengenommen. Goethe-Nachmittag im Universum An Stelle des Konzerts von Walter Gieseking findet zur gleichen Zeit ein Gesamtgastspiel— Heidelberger Kammerspiele 1945— statt mit Szenen aus Goethes Faust 1. und 2. Teil und zwei Kapiteln aus Wilhelm Meisters Lehrjahren. Die Regie führt Karlheinz Stroux. Capitol-Lichtspiele Mannheim Am Samstag, 20. Oktober, wird unter der Treuhandschaft der Stadt Mannheim das Capitol-Theater für die Mannheimer Zivilbevölkerung’ wieder eröffnet Zur Eröffnung läuft der Film„Und das Leben geht weiter“; im Beiprogramm die neue Wochenschau „Welt im Film“ sowie der Kulturfilm„Demokratie der Arbeit“. Beginn wochentags und sonntags 2 Uhr, 4.30 Uhr und 7.00 Uhr. Eröffnung eines Revue- und Variete-Theaters Am 19. Oktober wurde unter der Direktion von Max Paulsen in der Mittelstraße 41 das Revue- und Va- "ietetheater Astoria eröffnet. Es findet täglich eine Vorstellung um 18.30 Uhr statt, mittwochs, samstags ind sonntags eine weilere Vorstellung um 15.30 Uhr. Näheres siehe Anschlagsäulen. Fahrbereitschaft des Roten Kreuzes Die z. Zt. im Städt. Krankenhaus untergebrachte Fahrbereitschaft Mannheim-Stadt wird am 22. 10. 1945, 8 Uhr, wieder in die alte Hauptwache des DRK Mannheim, Q 7,12, übergeführt. Von diesem Zeitpunk* ab sind alle notwendigen Kranken- usw.-Transporte nicht mehr wie bisher in Städt. Krankenhaus, Zimmer 105, sondern bei det Fahrbereitschaft des DRK, Q 7,12, Fernspr.-Nr. 428 40 anzumelden. Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Städtisches Ernährungs- und WktsdMRsMrt Lebensmittelmarken a) Für die Woche vom 22. bis mit 28. Oktober 1945 (2. Woche der 81. Zuteilungsperiode) gilt folgende Zuteilung: Brot: Auf die Abschnitte„Brot 11/81" sowie 10 Kleinabschnitte der Karten für Erwachsene, zusammen= 2000 g (Kleinstkinder/Klst.= 1000 g und auf Abschnitt 3 der Kist/Karte weitere 500 g insgesamt= 1500 g Die Abschnitte 3 der anderen Lebensmittelkarten sind ungültig.) (Vollselbstversorger erhalten 3125 g. Die Brotkarte für Vollselbstversorger gilt bis 6. 1. 1946.) Fleisch:...... 4»» t....= 150 g (Kleinstkinder/Klst.= 100 g Butter:*».*= 125 g Nährmittel: Auf Nährmittel-Abschnitt II= 125 g Kindemfthrmittel:(f. Kinder b. z. 6 Jahren)= 125 g Honig:(für Kleinstkinder bis zu 3 Jahren)— 500 g auf Abschnitt 2 der Lebensmittelkarte für Kleinstkinder/Klst. der 81. Zuteilungsperiode bei den Verkaufsstellen: Nr. 35 Gemeinschaftswerk, Zeppelinstraße 49 Nr. 6 Gemeinschaftswerk Neckarau, Schulstraße 3a Nr. 122 Fa. Joh. Schreiber, Schwetzin- gerstraße 22 Nr. 66 Fa. Joh. Schreiber, G 6, 8. Gläser sind mitzubringen. Es dürfen nur die Abschnitte 2 Klst. beliefert werden, die sich noch am Stammabschnitt befinden und der Stammabschnitt die Aufschrift„Mannheim-Stadt“ trägt. Kartoffeln: Auf Abschnitt 81/11....= 3000 g Auf Abschnitt a) des Bezugsausweises für Speisefrühkartoffeln mit dem Aufdruck Mannheim-Stadt(für 2 Wochen)= 2000 g Die Kleinverteiler erhalten für die abgelieferten Abschnitte 81/1 Bezugscheine über je 3 kg, für Abschnitt a) — siehe oben— einen solchen über je 2 kg. Quark: Auf Abschnitt 188 aller Mannheimer Einkaufsausweise(gelb, blau, rosarot)= 125 g Vorboatellun* von 250 g Erbssuppenmebl auf Abschnitt 213 des rosaroten Mannheimer Einkaufaans- weises für Erwachsene(E). Die Abschnitte 213 der gelben und blauen Mannheimer Einkaufsausweise sind ungültig. Die Verbraucher haben die Bestellabschnitte 213 vom 22. bis einschließlich 24. Aktober 1945 bei ihrem Kleinverteiler abzuliefern, der die Bestellung durch Stempelaufdruck auf der Rückseite des Stammabschnitts des rosaroten Mannheimer Einkaufsausweises für Personen über 18 Jahre(E) bestätigt. Der Bestelltermin Ist unbedingt einzühalten. Die Kleinverteiler liefern die rosaroten Bestellabschnitte 213 in der Zeit vom 25. bis mit 29. Oktober 1945 bei ihren Markenannahmestellen ab und erhalten dafür Bezugscheine über Erbssuppenmehl, die von den Großverteilem sofort beliefert werden. Stitftischec Gesundheitsamt Aerzte: Zahnarzt Dr. Karl Alt p e t e r, Feudenheim Wilhelmstraße 29. PockeiMmpfing Dia letzten Nachschautermine finden wie folgt statt: Nachschau Käfertal am Montag, 22. 10. 45, 9 Uhr „ Seckenheim Montag, 22. 10. 45, Xll Uhr n Waldhof u. Luzenberg Dienstag, 23. 10. 45 9 Uhr „ Gartenstadt u. Schönau Donnerstag, 25. 10. 45, 9 Uhr „ Wallstadt Freitag, 26. 10. 45, 9 Uhr „ Friedrichfeld Freitag, 26. 10. 45, K10 Uhr. KOtterberatun^cn Di« unentgeltlichen Mütterberatungen finden wie folgt statt: (vierzehntätig) Innenstadt und Schwetzingerstadt:(vierzehntägig) Donnerstag, vormittags von 11—12 Uhr, bei Frau Dr. Wecken-Hoeffler, Goethestraße 6. Nächste Beratung am 1. 11. 45. Neckarstadt-West: Mittelstraße 42, Montag V42—Vt3 Uhr. Nächste Beratung am 22. 10. 45. Neckarstadt-Ost: Zellerstraße 34, Montag von 3—4 Uhr. Nächste Beratung am 22. 10. 45. Luzenberg: Sandhofer Straße 19, Mittwoch%2 bis y,3 Uhr. Nächste Beratung am 31. 10. 45. Sandhofen: Petersauerstraße 6, Praxis von Med.- Rat Greger, Mittwoch%2—K3 Uhr. Nächste Beratung am 7. 11. 45. Schönau: Sorauer Weg 9, Donnerstag 2—3 Uhr. Nächste Beratung am 1. 11. 45. Käfertal: Nelkenstraße 5, Praxis von Frl. Dr. Urban, Freitag Kl—2 Uhr. Nächste Beratung am 2. 11. 45. Wallstadt: Rathaus, Dienstag V42—K3 Uhr. Nächste Beratung am 6. 11. 45. Feudenheim: Prinz Max(Hauptstraße), Mittwoch 11—12 Uhr. Nächste Beratung am 31. 10. 45. Die Zuteilung an die Verbraucher erfolgt 1» der 4. Woche dar 81. Zuteilungsperiode(vom 5. bis 11. No- vomber 1945). Der Lieferabschnitt wird seinerzeit bestimmt. Die Großverteiler melden die Restbestände an Erbssuppenmehl notizmäßig dem Stadt. Emährungsamt, K 7, 1, Zimmer 417, bis 12. November 1945. b) Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß die Abschnitte 2 und 3 nur bei den Lebensmittelkarten Klst.(Kleinstkinder) der 81. Zuteilungsperiode Gültigkeit haben, auf den übrigen Lebensmittelkarten jedoch ungültig sind. Auf der Lebensmittelkarte für Erwachsene(E) wird der Abschnitt über 125 g Margarine, gültig vom 29. 10 bis 4. 11. 1945(III: 81) ungültig erklärt. An seine Stelle treten 25 Kleinabschnitte zu je 5 g Margarine 81. Zuteilungsperiode. c) Die Abschnitte der Lebensmittelkarten gelten nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt. Lose Abschnitte haben keine Gültigkeit. d) Die Gültigkeitsdauer der oben aufgerufenen Lebensmittelkarten- etc. Abschnitte wird auf die 81. Zuteilungsperiode beschränkt. Die in der 4. Woche der 81. Zuteilungsperiode aufgerufenen Marken können auch noch in der 1. Woche der 82. Zuteilungsperiode beliefert werden. e) Bezug und Abgabe von Lebensmitteln usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig, weil solche Vorgriffe die Versorgung stören oder unvorhergesehene Aenderungen in der geplanten Verteilung sich zum Nachteil der Verbraucher oder Verteiler auswirken. f) Berechtigungsscheine aller Art, also auch Kranken- und Milchberechtigungsscheine und Zusatzkarten, gelten nur während der Zeit, für die sie ausgestellt sind. g> Die Ablieferung der Marken und Berechtigungsscheine durch die Kleinverteiler an die Markenannahmestellen hat spätestens in der dem Verfalltermin folgenden Woche zu erfolgen. h) In die Lebensmittelversorgung kann neu oder wieder nur aufgenommen werden, wer die Abmeldung des bisherigen Ernährungsamtes und die polizeiliche Anmeldung mit der Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamtes Mannheim vorlegt; Ausländer außerdem noch die Registrierkarte. Die beim Arbeitsamt..Meldepflichtigen“ haben überdies die„Me'dekarte“ des Arbeitsamtes Mannheim vom:reigen. Diese Meldekarte wird vom Arbeitsamt. Mannheim ausgestellt. Außerdem muß die Meldekarte den„Bestätigungsvermerk“ für die laufende Zuteilungsperiode enthalten. Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt. Sprcc*stun4en der Zwcl?s*eüM des ErnfKroirjair?« Unsere Dienststellen sind wie folgt für die Entgegennahme von Anträgen geöffnet: Am Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 16.30 Uhr; am Dienstag, Donnerstag und Samstag von 10 bis 12 Uhr. Es wird dringend gebeten, diese Sprechstunden einzuhalten, weil es unseren Dienststellen sonst nicht möglich ist, ihre Arbeiten ordnungsmäßig zu erledigen. 8tädt Ernährungs- nnd Wirtschaftsamt. Lindenhof: Kalmitstraße 8(Praxis von Frl. Dr. Kom), Mittwoch von 2—3 Uhr. Nächste Beratung am 31. 10. 45. Almenhof: Heekerstraße 24, Mittwoch 3—4 Uhr. Nächste Beratung am 24. 10. 45. Neckarau: Evgl. Kindergarten, Luisenstraße, Mittwoch 2—3 Uhr. Nächste Beratung 24. 10. 45. Rheinau: Stadt. Kinderheim, Relaisstraße, Freitag von K2—%3 Uhr. Nächste Beratung am 26. 10. 45. Pfingstberg: Kqth. Gemeindehaus, Freitag von 10—11 Uhr. Nächste Beratung am 2. 11. 45. Seckenheim: Freiburger Straße /Praxis von Dr. Spitzmüller), Freitag von K2—%3 Uhr. Nächste Beratung am 2. 11. 45. Friedrichsfeld: Edinger Straße(Praxis v. Dr. Schiele), Freitag%11—K12 Uhr. Nächste Beratung am 26. 10. 45. Die Mütterberatung Gartenstadt muß voraussichtlich vorläufig in Sandhofer Straße 19 abgehalten werden, falls keine andere Bekanntmachung erfolgt. Nächste Beratung am Mittwoch, 31. 10. 45, K3 Uhr. Vmorgimostag für Kriegsopfer Da3 Versorgungsamt Heidelberg hält für den Stadt- und Landkreis Mannheim am Mittwoch, dem 24. Oktober 1945 im Schloßbunker in Mannheim(Schioßhof) einen Versorgungstag für Kriegsopfer und Zivilkriegsopfer ab. Hierzu können erscheinen die Ver- eorgungsberechtigten mit den Anfangsbuchstaben A—E um 9.00 Uhr F—M........ um 10.30 Uhr N—8*•... s... um 14.00 Uhr T—Z» t, um 15.30 Uhr Unterlagen(Entlassungsscheine, Krankenpapiere, ärztliche Bescheinigungen, Rentenbescheide, Nummernkarten usw.) sind mitzübringen. Die Versorgungstage sollen der Aufklärung über Aenderungen auf dem Gebiete des Versorgungswesensdienen. Auskunft wird erteilt, Anträge können gestellt werden, ärztliche Untersuchungen sind vorgesehen. RotesKrcuz« KieissteileHannhehn Nachforsehungsstelle für kriegsvermißte und Kriegsgefangene. Bet der Dienststelle des Horten Kren*«* Mannheim, Q 7, IS, liegen«lr dl« nachstehend aufgeführten Personen Benach- rlcftytJgungen vor, die im Montag, 32. 10. 1045, von 10.8® hl® 1/1.30 Uhr ahgeholrt werden können: Aehhammer Gretel, Erlenstr. M; Annamater Anna, Mannh.- Kifertal, Auerhahnetr. 15; Bach Maria, Heddeeheim, Schuä- »traße lt; Baertle Hilde, Mhm.-Käfertal, Sdvwalbenetr. 32; Baler Hilde, b. Menge«, Rhelnhäueerstr. M; Bamlske Fritz, Prlnz-WUhelm-Str. 4; Bazsemvann& Co., Mannheim; Bauer Kathar., Viernheim, Biüerstr. 11; Bltech Annemarie, Werft- «traße 35; Böhrer Budo«, Michaelis-Drogerie; Braun Phil., Mhm.-Waldhof, ZeOOErtofftrtr. 27«; Braun Henmtne, Dalherg- «trafle 1; Brecht Erika, Mhm.-Feudenhetm, Kaiuptstr. 143; BrOmmer Inge, Mhm.-Käfertal, Ladenburger Str. 9; Bürkel Line, Rhetnhäuserstraße 52; Büsch Otto, Waldparketr. 33; Christoph Frdr. Wilh., Grahmstr. 13/15; Eckenfels Hedwig, Frieeenhelm, Luisenatrs 20; Erlenmaier Paul, Mhm--rrled- rtchTfeld; Facius Alfr., Mhm.-Feudenheim, üveheiim. Str, 58; Fam. Feldrrtsnn, Vhm.-Käfertni, Königsbach. Str. 17; Fickert Herta, b. Wilberg, Mhim.-Waldhof, Kaltowitaer Zelle 5«; Foe- hag Karo!*, Ruppertsberg. Str. 23; Friedmann Irene,«Käfertaler Str. 3B; Gänömantel Adrian, Mhm.-Seckenheim, Heckweg 21; CkiJdner Clara, Mhm.-Sandhofen, Sandhofer Str. 27«; Hamm Anna, Mhm.-Waldhof, Roggenstr. 21; Helfrtch Cornelius, Viernheim, Alyzenstr.; Hesse-Landerich Nora, bei Henöh, Kronprlnzenrtjraite*4; Hipp Ctekar, Mhm.-Rheinau, ReäalHstr. 57; Hb Obau er Wwe. A., b. Wolf, MTnm.-Neckarau, Kartharinenetr. 9; Hofmann Karl, Lenaustr. 22; Holler Ed., b. Jülch, Mhm.-Käfer.tal, Morgenröte Nr. 42; Hoock Klärle, Mhm.-Käfertal, Pasanenstr. 34; Horn Therese, Mhm.-Feu- denhelm, SohUlerstr. 44; Hügel Hildegard, Q 1, 15; Joa« Friedrich, Parkrln* 33(oder Pol.-Präs.); Kappler Magda, Mhm.-Neckarau, Morchfeldstraße 30; Keller Max, Speyerer Str. 118 oder Klrchenstr. 9; Kirsch Helma, Mhm.-Waldhof, Am Herrschaftswald 7; Klelser Heinrich, Wlndmühtotr. 25; KSorta Anna, Mhm.-Neckarau, Rheingönheim. Str. 11; Knecht M., Ludwrtg-Jolll-Str.; Koehler Walter, Kan'.str. 18; Kögel Adolf, N/ederfeldstr. 37; Korfmann Meta, Mhm.-Seckenheim, Offenburger Str.; Kraft Peter, Mhm.-Rheinau, Bruchealer Straße 86; Kreuzer Marte, Mhm.-Sandhofen, Domstlftstr. 5; Lautenwchlager Marie, D 3, 2; Lederer Aug., Mhm.-Rheinau, Obterstädrter Str. 11 f Liebig Maria- E. Schmidt, Rellingen, Hauptrir. 68; Lorenz Albert, Mhm.-Käfertal, Oh. Ried str 4; Lutz Helmut, Mhm.-Käfertal, Lampertheim. Str. 120; Mäder Luise, U 4, 5; Maier Magdalena, Käfertaler Str. 73; Farn. Margotft, C 2, 7?; Martin Allee, Wespinstr. 21; Masern»nn Meta, Luisenhelm(Keller 67); Mehner Heinr., Mhm.-Käfertal, Habichtatr. Bl; Patzer Friedrich, Mhm.-Friedrlehsfeld; Pipal Aug., Kath. Pfarramt H3g. Geist; Rau Elfr., Haard-t- straße 36; Reu Heinr., Haardtsrtr. 38; Rein Eva, Mhm.-Sand- hofen, Karlstr. 79; Richter Emil, Viernheim b. Mannheim, Rathausatr. 13; Rudolph Anna, Mhm.-Wallßtadt, Hermann- Straße 5; Sauer Hermine, Mhm.-Käfertal, Mannh. Str. 129; Seuffert Ells., Mhm.-Feudenheim, Llebfrauensrtr. 5; Sigwart Nepomuk, Mhm.-Seckenheim, Auf dem Kegel 6; Sktbitzkl Gerda, Klrehenstr. 13-17; Specht Annefr., Rennershofatr. 7; Specht Softe, Untere Riedstr. 2«; Sdhanz Theodor, Käfertaler Str. 85/87; Schindler Emilie, Pfalzpla.tz 11; Schmtd Elise, Mhm--Gartenstadt, Waldfrieden 9; Schmidt Berta, Mhm.-Waldhof, Rottamerweg 28; Schmitt L. A„ Pfalzplatz Nr. 25; Schmitt Liselotte, Mhm.-Feudenheim, Arndtstr. 28; Schneider Joh., Edingen b. Mannh., Hauptstr. 22; Reederei Schwaben GmlbH., Mannheim; Stark Friede!, Mhm.-Seckenheim, Bühler Str. 17; Stopp Peter, Mhm.-Wallstadt, Auer- bacher Str. 1; Trchernlng Dr. Albert, Mhm.-Rheinau, Relal»- straße 140; Volpel Friedl, b. Diehm, Pflügersgrundsrtr. 36; Wagner Wilhelm, H 7,21; Watzel Philipp, Mhm.-Käfertal, Fasanenstr. 27; Weber Almut, Moselstr. 10; Weber Willi, Käf-realer Str. 42; We'nkötz Karl, Neckarhausen, Garten- str. 9; WletMork Lore, Mhm.-Feudenheim, Schwanenvlr. 31; Winkler Charlotte, Dalbergstr. 27; Wormer-Teufel, Mhm.- Waldhof, Oppauer Str 22: Zeh Dorie, Mhm.-Feudenheim, Talsrtr.9«: Zlegle^ Maria, Uhlandfeitr. 13a; Zimmermann Annemarie, Mhm.-Rheinau, Relaisstraße 127; Zollt Anni, Mhm.- Seckenheim, Achemer Str. 36; Haas Hedw., Mhm.-Waldhof, Sandhof. Str. 198; Franz August, Mhm.-Waldhof, Etsenstr. 4; Gerhardt Eeonone, b. Lämmer, Viernheim, Luisenstr. 17; Gerhardt Otto, Friedr.-Kari-Str. 14; Fleischer Heinz, Rioh.- Wagner-Str. T6; Brettel Albert Tnaelf.tr. 14; Gütz Eug'en, Neckarvu. GemTaniae'r. 94; H'nkel' Bettv. Meerfeldstr. 49: Lochte Gustl, Kl, 8; Jottlnger Herta, Jungbuechstr. 8; Kögel Albert, J 5, 6; Klr.es Heinrich, Kronprinzenstr. 36; Löffel Emma, Lenaurtr. 44; Mer'kho'er Nikolaus; Schmitz Käthe. Parkring 2«; Stech Tob., U 5, 6; StieTel Karl, Meloh’orsT. 11; Tretter Emma, geb. Jäger; Wanner Mt-hael, Heddesheim; Wetzel Maria, Waldhof, Wachistr. r*a; Arnold M-äria, Mhm.- Seckenheim, Offeniburger St-. 24: Gund Ge, Mhm-Seckenheim. Zähringer Straße 14; Zollt Anni, Mhm.-Seckenheim, Achemer Str. 36. Sport Fußball: Sonntag, 21. Oktober 1945: 07-Platz: SpVgg. 07 Mannheim— FVgg. 1898 Seckenheim.' Sandhofen: SpVgg. Sandhofen— VfR. Bürstadt. Feudenheim: ASV. Feudenheim—■ SV. Waldhof, Rheinau: Alimannia Rheinau— VfB. Kurpfalz Neckarau. Brühl: Sportgem. Brühl— FV. Hockenheim. Viernheim: SpVgg. Viernheim— Fußballm. der Kriegsgefangenen, Lager Wohlgelegen. Auswärts: Frankfurt a. M.: Eintracht Frankfurt— VfR. Mannheim. Stuttgart: Kickers Stuttgart— VfL. Neckarau. Alle Spiele beginnen nachmittags 14.30 Uhr. Handball: Oftersheim: TSV. 1895 Oftersheim— VfL. Neckarau. (Spielbeginn 15.00 Uhr.) Standesamtlich« Nachrichten Geborene 27. 8. Bremm Adolf Albert, Kaufmann, Alphomstr. 45, e. S. Walter Hermann Adolf 27. 8. Münch Franz Johann Karl, Waldhofstr. 18, e. T. Rosemerle Eleonore 27. 8. Brück Walter Fritz, Verwalt.-Sekr., Gerlachsheim b. Lauda e. T Thomasine Inge 27. 8. Mannherz Wilhelm, Schneider, Hafenstr. 66, e. S. Helmut Herbert 27. 8. Lenhard-Josef Wilhelm, Spengler, Draisstr. 20, e. T. Ursula Maria HUdegard 28. 8. Petersen Rud. Dietr., Maurer, K 2, 7, e. T. Marllese 28. 8. Knittel Josef Joh., Maler/Tüncher, Seilweid* 509, e. T. Maria Luise Getraute 25. 8. Mader Adam, Schneidermstr., Weiher(Kr. Heppenheim), Wemerstr. 25, u. Eug. Huditz geb. Hopfner, E 7, 8 25. 8. Kleiber Edm, Hllfsmaschinist, Neckarelz, Entengasse 337, u. Wege Charl., Kalmltstr. 8 25. 8. Veit Thomas Alois, Schneidermstr., Kronprinzenstraße 30, u. Burkhardt Anna Elisabetha geb. Berlinghof, Käfertaler Str. 193 25. 8. Eder Karl Theodor, Gärtner, D 4,17, u. Schettler TilLa, Llmbaeh b. Moabach Amtliche Bekanntmachungen Sprechstanden bei der Allgem. Ortikrankenkasse. Die Kasse ist ab Montag, 22. 10. 45, von 9—13 Uhr(Samstags von 9—12 Uhr) für den Publikumsverkehr geöffnet. AUg. Ortskrankenkasse Mannheim. Schulgeld. Das Schulgeld für die Höheren Lehranstalten(Knaben und Mädchen) für September 1944 bis März 1945, das Schulgeld für die Höheren Handcls- lehranstalten und die Wirtschaftsoberschule für April bis August 1944 ist bis spätestens 2. November 1945 zu zahlen. Wer diese Frist versäumt, hat eine Versäumnisgebühr zu entrichten und die mit hohen Kosten verbundene Zwangsvollstreckung zu erwarten. Stadtkaaae. Gewerbliche Unfallversicherung tn der Glas- and keramischen Industrie. Die Stelnbruchs-Berufsgenossen- schaft beabsichtigt, auch die Aufgaben der Glas-Berufsgenossenschaft und der Berufsgenossenschaft der keramischen Industrie zu erfüllen, da diese Berufsgenossenschaften in Baden keine eigene« Verwaltungsstellen besitzen. Die ln Frage kommenden Betriebe der Glas- und keramischen Industrie tm Stadtkreis Mannheim wollen sich mit möglichster Beschleunigung unter Angabe der genauen Postanschrift des Unternehmers und der Art des Betriebes‘bei der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, Sekt. II, ln Karlsruhe, Erbprinzenstraße 31, melden. Kraftloaerkllrung von Sparkassenbüchern. Die nachstehenden, von der Städt. Sparkasse Mannheim ausgestellten Sparkassenbücher sind in Verlust geraten. Die Eigentümer bzw. deren Berechtigte haben die Kraftloserklärung dieser Sparkassenbücher beantragt. Sofern nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, Ansprüche dritter Personen an die Sparkassenbücher geltend gemacht werden, wird die Kraftloserklärung dieser Sparkassenbücher ausgesprochen. 23 996 Jakob Stoil, Mhm.-Neckarau, Holunderstraß« 8. E 750 310 Gustav Weckesser, Mhm.-Käfertal, Ham- bacher Straße 15. 37 328 Hildegart Hecht, Mannheim, Sandhofer Straße 274, 115 881 Günther Möllmann, Mannheim, Pflüger®- grundstraße 28. 37 210 Franz Haber, Frankenthal/Pf., Johann- Fesser-Straße 3a. 121 213 Ingrid Grieser, Mönchweiler bei Villingen, Herdstraße 13. 106 335 Frank Grieser, Mönchweiler b. Villingen, Herdstraße 18. 106 217 84 467 770 026 75 749 57 408 55 179 23 520 20 279 17 975 7270 3402 Eis. 535 05? 86 794 10X205 30 929 25 486 26 751 14 212 G 14 447 Gerd Grieser, Mönchweiler bei Villingen, Herdstraße 13. Hermann Stelzenmüller. Philipp Müller, Mannheim-Waldhof, Sandgewann 69. Irmgard Weber, Mannheim-Waldhof, Guter Fortschritt 15. Amanda Blattner, Mannheim, Niederfeldweg II 15. Lina Kratz, Mannheim, Käfertaler Str. 209 Walter Krust, Mannheim, Zöllerstr. 57. Wilh. Metzger, Mannheim, J 4a, 4. Rose-Marie Sondermann, Heidelberg, Zähringer Straße 19. Max Langner, Mannheim, Seilerstraße 14. Martha Zscheische, Mannheim-Waldhof, Guter Fortschritt 15. Fritz Eichler, Waldhof, Speckweg 53. Elisabeth Hammer, Mannheim, Q 2, 14. Doris Egner, Mannheim, Weidenstr. 10. Fritz Schober, Mannheim, Stamitzstr. 2. Elise Gondolph, Mannheim, Rupprecht- straße 10. Karl Gondolph, Mannheim, Rupprecht- straße 10. Else Nahm. Mannheim, Böcklinstr. 36. Hans Gerhard Renner, Langmell/Pf., Kaiserstraße 5. Druck: Mannh«im«r Großdruckerei, R 1, 4-6 Verstorbene 29. 8. Küctner Karl Christian, Oberhallenmstr. a. D., geh. 5. 8. 1880, Ne., Rheintalbahnst.r. 19 29. 8. Koppemhöfer Wilh., Mech., geb. 25. 1. 1897, S 2, t 29. 8. Schnei bei Peter, Rentenempfänger, geb. 1. 8. 1876, Lampertheim(Hessen), Mannheimerweg 67 30. 8. Rudolph Georg, Malermeister, geb. 44. 6; 1875, Waldhofstr. 8 SO. 8. Heid Albert, Maurer, geb. 4. 12. 1878, Lenaustr. 39 30. 8. Bretzel Karl Frtedr., kfm. Angest., geb. 8. 10. 1885, B 6, 26 30. 8. Kilthau Günther, geb. 19. 6.1945, Kä., Ladenburger Straße 23 30. 8. Billinger Max Jos., Kesselschmied, geb. 4. 3. 1911, Sa., Myslowitzerweg 2 Gottasdlenstanxalger Katholische Kirche Sonntag, 21. Oktober 194S Obere Pfarrei(Jesnttenklrcbe): a) ln der Kapelle St. Hedwig, A 2, 8-7: 7.30 Stngm. m. Pr. 8.30 Singm. m. Pr. 9J0 Amt m. Pr. 18.00 And. m. Segen b) In Kapelle dar Nlederbronner Schwestern, D 4, 4: 7.30 Singm. m. Pr. 9.30 Stngm. 11.00 Singm. m. Pr.— Untere Pfarrei St. Sebastian (Marktplatz): Sonntag 6.15 Frühmesse. 7.00 hl. Messe mit Kurzanaprache. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 11.00 Spätmesse m. Pr. 14.30 Andacht. Werktag: Tägl. hl. Messen van 6.30, 7.00, 7.45 Freitag 18.00 Rosenkranz. Samstag 18.00 Salve. Reiehtgeleigenhelt: Samstag von 16.00 bis 18.30 und von 19.30 ab.— Pfarramt U. L. Frau: 7.00, 8.00, 9.30, 11.0# hl. Messen. 10.00 And., anschl. Standesvortr. Werktag: 6.30 u. 8.00 hl. Messen. Do 7.30 Anbetungsstunde.— Hl. Geist(Kapelle St. Elisabeth), Große Merzelstr. 24): Sa. l®.00 Salve. So. 7.00 hl. Messe mit Pred.; 8.15 Stngmesse mit Pred.; 9.30 Amt mit Pred.; 11.00 Singm. m. Pr; 18.00 Andacht. Werktags; 6.30 u. 8.00 hl Messen. Beicht: Sa. 4.30 bis 8.30. — St. Peterskirche: So. 7.00 Frühm. m. Gemetnsohaftskomm. und Pr. 8.15 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 11.00 Stngm, m. Pr., anschl. Chrl. 14.00 Nachm.-And.— Werktags: 7.00 hl. Messe. 8.00 hL Messe.— St. Joseph, Lindenhof, Etchelshei- merstr. 51: Sonntage: 8.00 Gemelnschaftsmesse m. Predigt; 9.15 Amt m. Pred.; 10.30 Singm. m. Pred.; 17.00 Abendand.- Werktags: 7.15 hl. Messe.— St. Bonlfaz: So 7.00 Frühmesse, 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 11.00 Singm. mit Pr. 14.00 Chrl. 14.30 And. m. sakratment. Segen. Werktags: 6.30 Amt. 8.60 hl. Messe. Dienstags u. freitags 19.30 Andacht.— Pfarr- Kuratle St. Nikolaus: So. 7.30 Singmesse; 9.30 Hauptgottesd. 18.00 Andacht m. Segen. Werktags: 6.30 u. 7.15 hl. Mesaen. Sa. 18.00—18.00 Beicht.— St. Bonlfaz: 7.00 Frühm.; 8.00 Stngm. m. Pr. 9.30 Hochamt m. Pr. 11.00 Singm. m. Pr. 14.00 Chrl. 14.30 And. z. Ehr. d. hl. Fam.— Werktags: 7.30 Amt. 8.00 hl. Messe.— St. Jakobus, Neckarau: Pfarrkirche: 8.00, 11.15. Schweetern- hhtss: 6.30, 9.30,11.15. St. Annahelm: 7.00, 8.00, 9.30— Almenhof: 7.00 Frühm. m. Pr. 0.30 Singm. m. Pr. 10.30 And.— Werktag: 7.30 hl. Meese. 19.30 Rosenkranz.— Herz-Jesu-Kirche: 6.30, 7.15, 8.15, 9.30 und 11.00. 19.00 And.— Werktag: 6.30 und 7.1«. — Rheinau: So. 7.00 Frühm. m. rP. 9.00 hl. Messe f. amerik. Wehrm. 9.45 Hauptgottesdlenst m. Pr. 20.00 And. Werktag: 7.00 M. Messe.— St. Laurentius, Käfertal: 7.00 Singm. 9.00 Amt mit Predigt. 11.00 Singmeaae mit Predigt. 18.00 Abendandacht, Werktags: täglich 7.00 hl. Messe.— St. Hildegard, Käfertal-Sfld: 7.30 Frühm. 10.00 Amt.— St. Elisabeth, Wald- hof: 8.00 Plarrgottesd. m. Pr. 10.00 hl. Messe m. Anspr. 19.30 And.— Werktag; Jeweils 7.00 hl. Messe.— St. Franziskus, Waldhof: 7L00, 9.00 und 10.30 hl. Messe m. Pr. 8.15 Chrl. 20.00 And.— An Werktagen: 7.00 u. 8.00 hl. Messe.— Pfarrkirche tn Sandhofen: 7.00 Frühm. 9.00 Hg. 11.00 Schülergottesd.— Schönau-Siedlung: 7.30 und 10.45 hl. Messe m. Pr. Im evgl. Gemeindesaal.— St. Peter und Paul Feudenheim: 6.30 hl. Messe. 7.S0 Bet-S'ngmesse. 9.00 Bert-Singm. 10.00 Singm.— Pfarrkuratle St. Theresia, Pfingstberg: So. 7.30 Frühm.; 9.30 Hauptgo'teed.; 14.00 Andacht^ Werktags außer Do. 7 00 hl. Mwc; 9.00 Wallfahrt, hl. Messe u. Andacht.— Kapelle des Thereslen-Krankenhauses: So. 0.30 Frühmesse. 8.00 Amt mit Predigt. Werktags: 6.30 hl. Messe. Evangelische Klrch« Sonntag, 21. Oktober 194« Trlnltatlsklrche, K 2. 10: 9.30 Kg.; 10.30 Hg.; 18.00 Ag.— Konkordienk/rche: 9.00 Hg.; 1100 Kg.; 17.00 Ag.— Christuskirche:»00 Hg.; 11.30 Kg.— Friedenskirche, Weidenstr. 13: 9.30 Hg.; 10 30 Kg.— Johanniskirche im Hch.-Lanz-Kranken- haus: lO.OOHg.; 11.00 Kg.— Markuskirche: 9.00 Hg.; 10.00 Kg. — Lutherkirche: 8.30 Pg. Gemotndch. Eggenstr. 6; 9.30 Hg.; 11.00 Kg.— Melanchthonkirche, Zellerstr. 34: 10.00 Hg.; 11.15 Kg.;!5.*«]en. Kg.; 17.00lett. Hg.— Mathluskirehc Neckarau: 9.30 Hg.; 10.30 Chrl.; 11 00 Kg. Luisenstr. 23.— Auferstehungskirche: 9.00 Hg.; 10.00 Kg.— Pauluskirche Waldhof: 9.00 Kg.; 10.00 Hg.— Feudenheim: 8.00 Fg; 9.30 Hg.; 10.4« Kg.— Friedrichsfeld: 9.00 Hg.; 10.00 Chrl.; li.oo Kg.— Käfertal: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.— Käfertal-Süd: 9 00 Hg. Im kath. Ge- menidebaus: 1000 Kg. Deldeeheimcr Straße 21.— Rhelnau- Klrche: 10.00 Hg.; 11.Ö0 Kg.; 1145 Chrl.— Pflngstberg-KIrche: ».30 Hg.; 10.35 Kg.— Kirche Sandhofen: 9.00 Hg.— Siedlung Schönau:»oo Hg.; 10.00 Kg.— Kirche Seckenheim: 9.00 Hg.; 10.00 Kg.— Kirche Wallstadt:»00 Hg.; 10.00 Kg.— Neuostheim: siehe Christ/uskirche. In der Woche: Trlnltatlsklrche: DI 18.00 Wg. K2, 10; Fr 18 00 Jungtousch- straße 9.— Konkordlenklrche: Do 17.00 Wg.— Christuskirche: M! 16.30 wg.— Johanniskirche: Ml».15 Moreenand. — Neckarau, Luisenstr. 23: 7.30 Morgenandiacbt.— Rheinau: Dl, Do, Sa 7.45 Mörgenand.— Pfingstberg: Mo, Mi, Fr. 7.4* Morgenandaebt.— Feudenheim: Do 7.30 Morgenandacht. Notiz: Das Evangel. Kirchen,gememdeamt befindet sich M 1,8(Untergeschoß). 2®. Allianzkonferenz der Ev. Allianz Mannheim ln der Christuskirche. Thema: Gottes Gabe und Aufgabe für die Gegenwart. Redner: Pred. Krupka-Wimpfen, Pfr. Nieden- Heidelberg. Vorträge: Samstag, 17 Uhr. Sonntag: 9 Uhr(Festgottesdienst) und 15.30 Uhr. Montag: 13.30 und 19.30 Uhr. Alt-Katholische Kirche SehloBklrche(zur Zeit Turm der KonkordJenkirche in R 2): Samstag 16.00.— Erlöserklrche(GantensSaAt): Sonntag 9.15. Methodistenkirche und Evangelische Gemeinschaft Vereinshaus Stamltzstraße 15: Sonntag 9.30 Hg.— Feudenheim, Gnelsenaustraße«: 1. u. 3. Donnerstag 19.30.— Waldhof-Gartenstadt, Soldatenweg 119: 2. u. 3. Freitag 15.30.— Käfertal, Johannisberger Straße 8: Donnenstag 20.00. Evang. Verein für Innere Mission(Stadtmission) Vereinsbaus, Stamitzstr. 15: So 15«, Do 18.W.— Neckarau,. Adlerstr. 3: So 18.«.— Rheinau, Dänisch. Tisch 23: So 15.00. Feudenheim, Gemeindehaus: So 17.«.— Käfertal, Gemeindehaus: Do 19.00.— Sandhofen, Lutherhaus: So 15.M. Landeskirchllche Gemeinschaft(Liebenzeller Mission) So 19.« Sakrlsitei der Konkxxrdlenk!retve. Bethesda-Gemeinde Mannheim So 1«.M Chrlstueklrche(Saal). Gemeinschaft„Haus Friede“ So 14.30; Mi 17.00 ln der Sakristei der Konkordlenklrche. Evang.-luth. Gemeinde,' Jungbuschstrafie 9 Sonntag nachm. 15.« Hauptgottesdlemst, Pfarrer Fritze. Orthodoxe Kirche, Collinlstraße, Liselotteschule Görtteadlensrte: Sametag 17«, Sonntag 9.«. Sprechstunden beim Pfarramt: 9—12 Uhr. Israelitische Gemeinde Gottesdienst freitags 17.« Uhr ln L 1, 2.- Sprechstunden des Vorstandes wie üblich: Jeden Dienstag und Freitag von 9—12 Uhr lm Hause Viktoriastraße 3. Redaktionsschluß' Donnerstag 12 Uhr 19 272 21 052 G 5356 136 921 143 243 94 349 Eis. 503 010 G 19 237 81 744 3781 44 061 33 587 21 557 69 762 40 618 93 842 Karl Renner, Langmeil/Pf., Kaiserstr. S. Heinrich Ruh, Mannheim, Böckstr. 15. Liselotte Ruh, Mannheim, Böckstr. 15. Margarete Ruh, Mannheim, Böckstr. 15. Andreas Jaeger, Mannheim, Käfertaler Straße 209. Josef Annemaier, Mhm.-Käfertal, Gartenstraße 5. Klara Winterwerb, Mannheim, Letbnlz- straße 7. Renate Welcker, Mannheim, K 3, 30. Fritz Welcker, Mannheim, K 3, 30. Max Zscheische, Mhm.-Waldhof, Guter Fortschritt 15. Emilie Studer, Mannheim, Gutenbergstraße 14a. Luise Spreng, Mannheim-Rheinau, Rohrhoferstraße 20. Anna Häusler, Mhm.-Käfertal, Morgenröte 29. Anna Feldmann, Ritschweier, Amt Wein* heim. Mina Dieter, Weinheim, Moltkestraße 1& Karl Ballmann, Mhm.-Neckarau, Luisen» Straße 8. Mannheim, 16. Oktober 1945. Städtische Sparkasse Mannheim. Für die Sd Militär Ri Sta Gerrr Nr. 29 der ak Alle Geschäft äaben der M 12. November -gung einzurei aller aktiven 1945 durchgcf Die nähere B meister, bei c ist. Gift 3 Wegen des st kenziffer unc die allgemeir besondere Bi sofort ergriff zinalrat hat d Behandlung Personen, br eine Geschlet Alle Persone: weder haben Personen, die krankheit ha ihrem örtlich soll eine gr werden und müssen unve Heilung unte: folgt durch allemeuesten Allen Person meldet haben folgte Unter; suchungserge ausgestellt, bezüglichen I handelt. Dieses Progr sonen, die u fallen, müsse Untersuchuni schlechtskran medizinische oder durch c wird, macht, des deutsche! 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