MILITARY-GOVERNMENT Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Deutschland Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlicher* Teilt Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude Germany-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim Nr. 31 Samstag, 10. November 1945 Preis 10 Pfg. Militärregierung Deutschland Aenderuitg in der Durchführung des Gesetzes Kr. 8 In der Military Government Gazette Nr. 29 vom 27. 10. 1945 wurde bekanntgegeben, daß alle aktiven Nationalsozialisten im Sinne des Gesetzes Nr. 8 bis spätestens 10. 11. 1945 aus ihren Stellungen zu entfernen sind. Diese Bekanntmachung wird dahin geändert, daß mit sofortiger Wirkung alle im Sinne des Gesetzes Nr. 8 und der ersten Durchführungsverordnung parteimäßig belasteten Betriebsangehörigen aus ihren bisherigen Stellungen zu entfernen sind. Es genügt nicht, diese Betriebsangehörigen zu einem späteren Zeitpunkt nur zu kündigen, sie sind vielmehr sofort ihrer Stellung zu entheben, und zwar auch dann, wenn ein Vorstellungsverfahren für sie eingeleitet ist. Gestattet ist eine Weiterarbeit im gleichen Betrieb nur in der Stellung des„gewöhnlichen Arbeiters“ im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen oder in der bisherigen Stellung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Oberbürgermeisters, die er mit Zustimmung der Amerikanischen Militärregierung im Rahmen des Gesetzes Nr. 8 erteilt. Eine derartige zeitlich beschränkte Erlaubnis wird nur erteilt, wenn sie im Interesse der öffentlichen Gesundheit Und Sicherheit notwendig erscheint. Die Nichtbefolgung der vorstehenden Anweisungen führt zu sofortiger Verhaftung und schwerer Bestrafung der Schuldigen. VorsteHungsverfahreii für Geschäftsinhaber Alle Inhaber eines Betriebes oder Geschäftes usw. — Alleininhaber, Teilinhaber, Gesellschafter riner OHG usw.—, die auf Grund einer Anordnung der Militärregierung oder des Oberbürgermeisters ihre Tätigkeit einzustellen haben, können für ihre Person ein Vorstellungsverfahren nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 8 einleiten. Sie haben zu dem Zweck einen Antrag an den Oberbürgermeister zu richten. Wegen der Einzelheiten sind die Anordnungen und Bekanntmachungen in der Military Government Gazette Nr. 28 vom 20. 10. 1945 zu lesen. Bis zur Entscheidung über das Vorstellungsverfahren haben sie ihre Tätigkeit einzustellen und sich gegebenenfalls dem Arbeitsamt zum anderweitigen Arbeitseinsatz zur Verfügung zu stellen. Eine Wiederaufnahme ihrer alten Tätigkeit darf erst, erfolgen, nachdem sie dazu nach Beendigung des Vorstellungsverfahrens die schriftliche Genehmigung erhalten haben. Die Straßen sind keine Scbuttafcladaplitze Eine Abordnung der amerikanischen Militärregierung hat bei einer Inspektionsfahrt durch das Stadtgebiet dio Feststellung gemacht, daß vielfach auf StraBen und Trümmerhaufen Küchenabfälle geworfen werden, die eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung bilden. Die Abfallhaufen sind eine Brutstätte für Ungeziefer aller Art, die wieder als Träger von Krankheitsstoffen die Verbreitung von Seuchen verursachen. Dieser Gefahr muß sofort energisch entgegengetreten werden. Es darf von jetzt ab niemand mehr Küchenabfälle auf Straßen oder Trümmerhaufen werfen und die Beseitigung der vorhandenen Abfallhaufen muß sofort in Angriff genommen werden. Die Militärregierung wird in den nächsten Tagen wieder eine Inspektion der Straßen durchführen und gegen Nachlässige mit aller Strenge Einschreiten. Die Militärregierung hat fastgestellt, daß besonders die Neckarstadt in dieser Hinsicht ein besonders trauriges Bild bot. Die Bewohner der Neckarstadt erhalten deshalb die Auflage, sofort an die Beseitigung •der Abfallhaufen heranzugehen. Jeder muß darauf achten, daß auf seinem Grundstück der Abfall und Schutt weggeräumt wird. Es wird hierzu keine zweite Aufforderung ergehen, die Militärregierung wird vielmehr alle Bewohner diesee Stadtteils bei Nichtbefolgung dieser Anordnung unweigerlich bestrafen. In den Straßen Mannheims liegt auch noch sehr viel Alteisen herum, das gesammelt und den Gießereien zugeführt werden muß. Die Militärregierung erwartet, daß die Sammlung dieses Alteisenmaterials beschleunigt durchgeführt wird. Das gewonnene Material soll den eisenverarbeitenden Betrieben dar Stadt Mannheim zur Verfügung gestellt werden. Betriebsrit«-Varsamnli»g Am 14. November 1945, vormittags 10 Uhr, wird ein* Versammlung aller rechtmäßig bestätigten Betriebsräte im Ufa-Theater Mannheim stattfinden. Industrie- betriebe und Geschäfte, welche keine rechtmäßig bestätigten Betriebsräte haben, können einen Ange- stellten-Vertreter zu der Versammlung schicken. Die Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten, die dieser Versammlung beiwohnen, weder Lohn abziehen, noch si* die versäumte Zeit nacharbeiten lassen. Major E. V. Leblanc und Ist Lt. Lawrence werden kurze Ansprachen halten. Jeder Betrieb darf einen Vertreter dea Arbeitgebers entsenden. BekinotmacbaiH tör die Bevölkerung des Lmdesfeezkirs Bades Infolge starker Zunahme der Zahl von Geschlechtskrankheiten und der daraus erwachsenden Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Gesamtbevölkerung müssen sofort einschneidende Maßnahmen getroffen und Kontrollorgane geschaffen werden Das Gesundheitsamt hat für Untersuchung, Behandlung und Heilung von Personen, die an einer Geschlechtskrankheit leiden, oder krankheitsverdächtig sind, folgende Anordnungen getroffen: A1I* Personen, die entweder jetzt geschlechtakrank sind, die früher geschlechtskrank waren, oder die sich der ärztlichen Behandlung vor erfolgter Heüung entzogen, haben sich bis zum 15. November 1948 bei ihrem zuständigen Arzt oder dem örtlichen Krankenhaus zur Untersuchung zu melden. Is wird dort eine gründliche Untersuchung vorgenommen werden; sollte der zuständige Arzt hierzu nicht ausreichen, so wird der Krsnke einer Heilsnstalt überwiesen. Ergibt di* Untersuchung einen poeitiven Befund, so wird slna neuzeitliche Behandlungsmethode angewandt werden. Alle sich meldenden Personen erhalten von dem untersuchenden Arzt eine Bescheinigung über ihre Behandlung. Das Ergebnis der Untersuchung wird völlig vertraulich behandelt werden. Wer nach dem erwähnten Datum von einer ärztlichen Instanz der Amerikanischen Armee oder dem Gesundheitsamt infolge Nichtbeachtung obiger Bekanntmachung als krank befunden wird, ist strafbar nach Par. 5 des Deutschen Gesetzes zur Überwachung von Geschlechtskrankheiten vom Februar 1827, welches eine Höchststrafe von 3 Jahren Gefängnis vorsieht, soweit nicht das Reichsstrafgesetzbuch auf eine noch höhere Strafe erkennt. Personen, welche sich unwissentlich eine Geschlechtskrankheit nach dem 15. November 1946 zuziehen, aber sich sofort dem Arzt zur Untersuchung und Behandlung stellen, sind nicht straffällig. Neu Zuziehende und heimkehrende Kriegsgefangene werden informiert. Die Behandlung durch örtlich* Arzte und das Gesundheitsamt erfolgt kostenlos. Auf Befehl der Militärregierung Bekanntmachungen der Stadtverwaltung An alle Betriebsführer Auf die heutige Anordnung der Militärregierung betr. Aenderung der Durchführung des Gesetzes Nr. 8 Wirt} besonders hingewiesen. Die Betriebsinhaber werden auf das dringendste ersucht, den Bestimmungen genau 2u entsprechen. Jeder Versuch, die Bestimmungen zu umgehen, etwa durch getarnte Weiterbeschäftigungen und dergleichen, wird von der Militärregierung streng geahndet. Vor\yenigen Tagen ist der Betriebsführer eines größeren Mannheimer Betriebes verhaftet worden, weil ihm ein Verstoß gegen das Gesetz Nr. 8 vorgeworfen wird. An alle Geschäfts- und Betrfebstababer Die Militärregierung hat durch eine Bekanntmachung in der„Military-Government Gazette“ Nr. 30 vom 3. 11. 1945 alle Inhaber von Industrie-, Handels- und Handwerksbetrieben und aller sonstigen Geschäfte aufgefordert, der Wirtschaftskammer den ausgefüllten großen Personal-Fragebogen bis spätestens Mittwoch, 7. 11. 1945, einzureichen. Wer dieser Aufforderung etwa bisher noch nicht nachgekommen sein sollte, wird letztmalig aufgefordert, den Fragebogen sofort bei der Wirtschaftskammer, L 1, 2, einzureichen. Formulare sind dort zu haben.^ Ferner wird auf die heutige Bekanntmachung der Militärregierung über das Vorstellungsverfahren der Geschäftsinhaber besonders aufmerksam geinacht. Bei dem Vorstellungsverfahren sind die in der„Military-Government Gazette“ Nr. 28 vom 20. 10. 1945 bekanntgemachten Vorschriften zu beachten. Die Vorstellungsgesuche sind an den Oberbürgermeister at»sliilfsmStt^i Alle Großverteiler, Herstellerbetriebe, Lagerhäuser und Mühlen, alle Be- und Verarbeitungsbetriebe der Ernihrungswirtschaft haben auf Befehl der amerikanischen Militärregierung a) den Bedarf an Bctricbshilfsmitteln für 1946 bis 19. November 1945 unter Verwendung der vorgeschriebenen zugesandten Fragebogen an das Emährungs- amt, Abt A, Nebenstelle des Landesernährungsamts Mannheim, K 7,1- Zimmer 417- anzumelden; b) allmonatlich, mit dem Stichtag„Freitag der 3. Woche“ jeder Zuteilungsperiode, künftig bis spätestens Montag, der 4. Woche einer jeden Zuteilungsperiode, erstmals spätestens bis Montag, 19. November 1945 unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke, den Bestand an Lebensmitteln an das Emährungsamt A, Nebenstelle des Landesernäh- runrs»mts, Mannheim, K 7, 1- Zimmer 417- zu melden. c) Fehlmeldungen sind in beiden Fällen zu erstatten. d) Vordrucke sind bei der Abt. A erhältlich. Diese monatliche Meldung ersetzt nicht die dem Städt. Ernährungsamt Mannheim zu erstattenden Wochenmeldungen. Die gestellten Termine sind unbedingt einzuhalten. Ernährungsamt A Nebenstelle des Länderernährungsamts Nordbaden (ttdstrfM b# 1 Ve*stBften gegen die Me?depfl clit In Znirnnft werde ich gegen diejenigen Mannheimer Groß- und Kleinverteiler, die den vom Städt. Ernährungsamt gegebenen Weisungen nicht in jeder Hinsicht und pünktlich nachkommen, mit Geldstrafen Vorgehen. Der Oberbürgermeister. Kondentreue Das Landesernährungsamt Baden teilt mit; Vor kurzem wurde schon einmal auf die Bedeutung des Vorbestellverfahrens durch Bestellscheine hingewiesen. Es ist bekannt, daß das Bestellscheinwesen nicht viele Freunde besitzt; aber es dürfte ebenso allgemein verständlich sein, daß in der gegenwärtigen Zelt angesichts der Versorgungsläge mit Rücksicht auf die geregelte und gleichmäßige Versorgung aller Verbraucher von Zeit zu Zelt Maßnahmen notwendige werden, die allein eine möglichst gerechte Verteilung gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen gehört das Vorbestellverfah- re*. Es bindet zwar einerseits den Kunden für eine gewisse Zeit an einen bestimmten Lieferanten, andererseits gibt es aber dem Landesernährungsamt die Möglichkeit, die Lieferbetriebe ordnungsgemäß mit Vorrat zu versehen. Dadurch erhält der Kunde weitgehend die Sicherheit, die ihm zustehenden Warenmengen zur gegebenen Zeit richtig zu bekommen. Darüber hinaus ist es aber erwünscht, daß der Kunde einem Lieferanten auch dann die Treue hält, wenn er nicht durch einen Bestellschein gebunden ist. Jede Hausfrau sollte sich einmal den wirtschaftlichen Ablauf in der Sicherung der Ernährung vor Augen führen, dann wird sie zu der Überzeugung gelangen, daß gerade in der jetzigen Zeit die Kundentreue die beste Grundlage für eine gleichmäßige Versorgung darstellt. Wer glaubt, heute hier und morgen dort kaufen zu müssen, muß sich mit den hieraus unter Umständen erwachsenden Störungen abflnden. Er muß gegebenenfalls auch in Kauf nehmen, daß die bewirtschafteten Stellen das Vorbestellverfahren, das nur in größeren Zeitabständen und nur bei Bedarf vorgesehen ist. laufend mit jeder Zuteilungsperiode in Anwendung bringen. Erziehung und Unterricht Gymnasium und Knaben-Oberschulen Um einen Überblick über die voraussichtliche Klassenbildung zu gewinnen, müssen nunmehr die Anmeldungen für das Gymnasium und die Höheren Lehranstalten für Knaben erfolgen und zwar: für das Gymnasium im Karl-Friedr.-Gymnaslum Roonstraße 4 für das Realgymnasium, das an die Stelle der bisherigen Oberschulen tritt, im Gebäude der Tullaschule, Tullastraße 25. Die Anmeldungen werden entgegengenommen: a) für die Neuaufnahmen(Klasse 1) vom 12. bis 15. November 1945 b) für die Klassen 2—9 die Neuanmeldungen und Wiederanmeldungen bisheriger Schüler am 16. u. 17. November 1945, jeweils vormittags von 10 bis 12 Uhr. Für die Aufnahme in die unterste Klasse kommen nur Schüler der 4. und 5. Volksschulklassen ln Betracht. Die erforderlichen Ausweispapiere, Impfschein und Volksschulzeugnis, sind von dem Erziehurigsberech- 'igten vorzulegen. Jeder der Schüler wird eine Aufnahmeprüfung in Deutsch und Rechnen abzulegen haben. Der Prüfungs- ig wird noch bekanntgegeben. « Städtisches Gesundheitsamt Das Städt. Gesundheitsamt befindet sich jetzt im Gebäude der Allgem. Orts- crankenkasse. Ärzte: Dr. Bruno Gulden. Zahnarzt, Käfertal, Asterstr. 1. Offen'iat’um der Aootheken Auf Vorschlag der Kreisapothekerschaft Mannheim and mit Genehmigung der Militärregierung sind die Apotheken Im S'adt- und T andkreis Mannheim künftig von 8—12.30 Uhr und von 13.30—17 Uhr offenzuhalten. X Druck: Mannheimer Großdruckerei, R 1, 4-6 Kulturelle Veranstaltungen Nat-onaitbeater Mannheim Spielplan vom 11. bis 19. November 1945 in der Scbauburg, K 1, 5. Sonntag, 11.: Eröffnungsvorstellung Jedermann. Da* Spiel vom Sterben des reichen Mannes, von Hugo Hofmannsthal. Anfang 17.00, Ende etwa 19.00 Uhr. Montag, 12.: Jedermann. Das Spiel vom Sterben des reichen Mannes, von Hugo von HofmannsthaL Anfang 18.00, Ende etwa 20.00 Uhr. Dienstag, 13.: 5. Sinfoniekonzert. Beethoven: Ouvertüre zu Egmont. Beethoven: Klavierkonzert Es- dur. A. Bruckner: 4.(Romantische) Sinfonie, Es- dur. Anfang 17.30, Ende etwa 19.30 Uhr. Mittwoch, 14.: Der Barbier von Sevilla. Kom. Oper von G. Rossini. Anfang 18.00, Ende etwa 20.45 Uhr. Donnerstag, 15.: Jedermann. Das Spiel vom Sterben des reichen Mannes, von Hugo von HofmannsthaL Anfang 18.00, Ende etwa 20.00 Uhr. Freitag, 16.:, Jedermann. Das Spiel vom Sterben des reichen Mannes, von Hugo von Hofmannsthal. Anfang 18.00, Ende etwa 20.00 Uhr. Samstag, 17.: Jedermann. Das Spiel vom Sterben des reichen Mannes, von Hugo von HofmannsthaL Anfang 18.00, Ende etwa 20.00 Uhr. Sonntag, 18.: Fidelio. Oper von L. van Beethoven. Anfang 17.00, Ende etwa 19.45 Uhr. Montag, 19.: Fidelio. Oper von L. van Beethoven. Anfang 18.00, Ende etwa 20.45 Uhr. Kartenverkauf siehe Plakatanschläge. Tanzmatinee im Ufa-Palast Sonntag, 11. 11. 45, 13.00 Uhr Tanzmatin6e mit dem Meistertanzpaar Ossi Glöckner, Primaballerina, und Hans Heiken, Ballettmeister der städtischen Bühnen Frankfurt a. M„ ehemals Pawlowa-Ballett. Friedrich Dalberg singt: Lieder von Schubert, Schumann, Wolf und Brahms am Dienstag, 13. Nov., 18.30 Uhr, in Feudenheim im Evang. Gemeindehaus, Diakonissenstr. 8(4 Minuten von der Endstation der Linie 4 entfernt). Am Flügel: Jula Kaufmann. Capitol-Filmtheater Täglich bis einschließl. Donnerstag die Lustspiel- Romanze„Ewige Eva“ mit Deana Durbin u. Charles Laughton; im Beiprogramm Kulturfilm und neueste Wochenschau„Welt lm Film“. Beginn täglich 1.45, 4.30 und 7.00 Uhr. Sport Sonntag, 11. November 1945 Fußball Waldhof-Platz: SV Waldhof— FC 05 Schweinfurt (Meisterschaftsspiel) Neckarau: VfL Neckarau— SpVgg. Sandhofen (Altriper Fähre) Feudenheim: ASV Feudenh. comb.— SpVg 07 Mhm. Wallstadt: Viktoria Wallstadt— Kriegsgef. Wohlgel. Phönix-Platz: Eintracht Mannheim— VfL Neckarau Res.(10.30 Uhr) Neckarau: VfB Kurpfalz Neckarau— FV Brühl Rheinau: SpGem. Rheinau— SC Käfertal Viernheim: SpVgg Viernheim— Phönix Mannheim Schwetzingen: SV 1898 Schwetzingen— Germania Friedrichsfeld Karlsruhe: KFV Karlsruhe— VfR Mannheim (Meisterschaftsspiel) Handball Neckarau; VfL Neckarau— 1898 Seckenh.lm (Altriper Fähre, 13.30 Uhr: Spielbeginn 14.30 Uhr, sofern nicht anders vermerkt. Höchtllngs-Suchtisten Da* Neue Deutsche Rote Kreuz- Nachforschungsstelle Oldenburg- hat Flüchtlingssuchlisten mit den Anschriften von ca. 15 000 Flüchtlingen herausgebracht. Es sind bisher erschienen: Heft 1= Buchstabe A—D Heft 2= Buchstabe D—H Heft 3=» Buchstabe H—K Heft 4= Buchstabe K—M Heft 5= Buchstabe M—R Heft 6= Buchstabe R—S Heft 7= Buchstabe Sch—Z Heft 8= Buchstabe A—Z Nachtrag 1 Heft 9= Buchstabe A—Z Nachtrag II Heft 10= Buchstabe A—Z Nachtrag III. Die Listen können gegen Voreinsendung von 0,50 RM. zuzüglich 0,24 RM. Porto pro Heft durch das Neue Deutsche Rote Kreuz, Nachforschungsstelle Oldenburg i. O., Markt 5, bezogen werden. Amtliche Bekanntmachungen Poliielllche Kennzeichen für Fahrzeuge. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß sämtliche Fahrzeuge ein ordnungsgemäßes polizeiliches Kennzeichen führen müssen. Für deutsche Zivilfahrzeuge hat dieses Kennzeichen den Stempel der Polizeibehörde zu tragen. Die diesbezüglichen Verordnungen der StVO sind noch ln Kraft. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß dieser Anordnung auch die Fahrzeuge des Motor-Pool Nordbaden unterliegen. Kraftfahrzeuge, die ohne ordnungsgemäße Kennzeichen betroffen werden, werden itchergestellt und die Fahrer bestraft. Die Zulassung mm Verkehr durch die Militärregierung in Form der IS.-Plakette wird durch das deutsche Zulassungs- /erfahren nicht berührt. Es ist also außer der"ES.- Plakette ein ordnungsgemäßes deutsches Kennzeichen zu führen Mannheim, 8. 11. 1945. Der Polizeipräsident. Achtung! Vergiftete indische Kunstgegenstände entwendet Ende des Monats März wurde aus einem Bunker in der Hochuferstraße hier eine Kiste mit indischen Kunstgegenständen entwendet. U. a. befanden sich in dieser^Kisie 4 Krise(indische Dolch-Schwerter) und 3 Tempelgefäße, die vergiftet und für den Besitzer eine Gefahr sind. Beschreibung der Dolch-Schwerter: a) Messingscheide, gewellte Klinge, dunkelbrauner Holzgriff; b) Siiberscheide mit Schildplatteinlage, Elfenbein- grifl, gewellte Klinge; c) getriebene Silberscheide(flach), glatte Klinge, Silbergriff; d) getriebene Silberscheide(rund), glatte Klinge, Silbergriff. Beschreibung der Tempelgefäße: a) Messingurne mit Drachensymbolen: b) Messing-Rotkupfergefäß(enger Hals und weite Oeffnurtg) mit Ornamenten; c) kugelförmige Messingschale. Wer irgendwelche Angaben über die entwendeten Kunstgegenstände machen kann, wird gelefen. sich bei der Kriminalpolizei- Polizeipräsidium»--, Zimmer 212, zu melden.