< , 15. 8. 186«, 2. T. 1924, Sa, 2. 9. 1945, K8, i, Q-6-Bunket mdgewann 76 7 1. 1892, «tr. 21 39, Mannheim ler, 11.5.1864, 1882, Rhein- MILITARY-GOVERNMENT Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regieru'ng Deutschland Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Te ilt Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Tel. 42580 a , Kurzestr. 15 Hörner, 30. 3. t, 22. 12. 1870, 2. 1905, Groß- ellter, 30. 7, n, 1. 4. 1927, str. 62. Schüler, 9. 1, i 102. t., 23. 11. 1866, 85, Kä., Ham- Kapellenstr. 3 t, 16. 9. 1895, Dr. d. Rechte, 4. 1926, Wies- 7. 11. 1918, ter, 5. 1. 1881, . 1873, Saar- ilrirch« in R 1)1 Sonntag 9.IS.-* elotteschule Sprechstunden| de» Vorstandes!' 'tlctorUstraße l>j ungen tshansbesuch lildungsschulen istalten, sofern ich der Volks- wären, ist det kale untersagt. mg, wenn der er gesetzlichen 18. Lebensjahr Anfenthalt aut Winterhalbjahr immerhalb jahr die genannten n oder gesetz- ieweg befinden r gültigen Ar- sie sich auf T rur Arbeit*- 1 rden nach§ 71 lulen zur Ver-: In schwereren ne der straf-l olizeipräsident. idtreklame. In, den Anschlag' Mannheim An' gung angeklebl \ Anzeigen jeg-, dam'e G.m.b.H. Interessenten! sn. EigenmSch- änschlagstellenl .! JO, :bt| rn. Die nach- lannheim aus-’ erlust geraten. ’te haben die; ;her beantragt} SO Tagen, vom! gerechnet. An- irkassenbüchet aftloserklärung lartenfeldstr. 8 Friedrichstr. 55 1 .„Grün. Baum“ ites Mannheim « 2, 6 2, 8 lornstr. 23 Waldfrieden 5: , Bez. Kassel| ■tt., Bad. Hof t. Krankenhaus! Uerstr. 34 nhofstr. 2 of, Aufstieg 47 nheimer Str. 46 im, Jahnstr. 11; mstr. 24/11 Eisenstr. 16 le Mannheim j i 1890 i 1890 i 1890 sse Mannheim. er von Körner- troh bis späte- »bzuschneiden, I erten, daß die ! Maiszünslers i Unterpflügen; >enso ist das i Feldrändern, :kfruchtmieten ehe der Ver- leisten kann, sr Entkörnung heim, 7. 11. 45. bürgermeister. Germany-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim Nr. 33 Samstag, 24. November 1945 Preis 10 Pfg. Militärregierung Deutschland Durchführung des Gesetzes Nr. 8 In der Military- Government Gazette Nr. 29. vom 27. 10. 1945 sind alle Geschäfts- und Betriebsinhaber ln Mannheim aufgefordert worden, der Militärregierung bis spätestens Montag, 12. Novbr. 1945, 12 Uhr mittags, eine Bescheinigung einzureichen, die besagt, daß die Entlassung aller aktiven Nationalsozialisten bis 10. November d. J. durchgeführt ist. Aus einem Vergleich der bisher vorliegenden Begeheinigungen mit den Listen, die die Firmen dem Arbeitsamt einzureichen hatten, ergibt sich, daß eine sehr große Zahl von Betrieben und Geschäften der obigen Aufforderung noch nicht nachgekommen ist. Es wird darauf hingewiesen, daß die Pflicht für die Einreichung einer solchen Bescheinigung für jeden besteht, der in Mannheim einen Betrieb, Handwerksbetrieb, Geschäft oder einen freien Beruf ausübt und ln diesem Betrieb fremde Arbeitskräfte beschäftigt. Die Bescheinigung ist auch dann einzureichen, wenn der Betriebsinhaber glaubte, keine Entlassungen oder Ueberführungen in das Arbeiterverhältnis vornehmen zu müssen, weil er angeblich keine aktiven Nationalsozialisten beschäftigt hat. Diejenigen, die eine solche Bescheinigung bisher nicht eingereicht haben, werden letztmals aufgefordert, die Bescheinigung bis spätestens Mittwoch, 28. November 1945, nachmittags 12 Uhr bei dem Oberbürgermeister einzureichen. Die nähere Bekanntmachung erläßt der Oberbürgermeister. Gehalts- und Lohnzahlungen für vorläufig Weiterbeschäftigte Alle Beschäftigten, die eine schriftliche Erlaubnis des Oberbürgermeisters mit folgendem Wortlaut haben: „Mit Genehmigung der Militärregierung wird Ihnen hiermit die jederzeit widerrufliche, zeitlich beschränkte Genehmigung für vorläufige Weiterbeschäftigung erteilt. Diese Genehmigung erlischt spätestens mit Zustellung des Entscheides über das Vorstellungsverfahren“. erhalten Lohn und Gehalt selbstverständlich im Rahmen der’ Einschränkung des Gesetzes Nr. 8 Ziffer 4d). Die Höhe des Entgeltes is darnach durch den Oberbürgermeister festzusetzen und von der Militärregierung zu überprüfen. Zur Durchführung des Gesetzes Nr. 8 Auf die obige Bekanntmachung der Militärregierung wird verwiesen. Darnach waren alle Betriebe, Handwerksbetriebe, Geschäfte und freie Berufe, die fremde Arbeitskräfte beschäftigen, verpflichtet, der Militärregierung bis 12. November d. J. eine Bescheinigung folgenden Inhalts einzureichen: Ich- wir- bescheinige(n) hiermit, daß ich- wir- nach bestem Wissen und Gewissen die Entlassung aller derjenigen Betriebsangehörigen bis zum 10. November 1945 durchgeführt habe(n), die sich im Sinne des Gesetzes Nr. 8 und der 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz Nr. 8 aktiv für eine Tätigkeit der NSDAP oder einer der ihn angeschossenen Verbände eingesetzt haben. Die Bescheinigung ist auch dann einzureichen, wenn Ale Betriebe oder Geschäfte keine Entlassungen oder Ueberführungen in das Arbeiterverhältnis vorzunehmen hatten. Diejenigen, die bisher eine solche B^bctwignng nicht eingereicht haben, werden letztmals aufgefordert, die Bescheinigung bis spätestens Mittwoch, 28. November d. J„ 12 Uhr, einzureichen. Die Bescheinigung ist auf der Geschäftsstelle K 7, Eingang vom Luisenring, Erdgeschoß, Zimmer 119, abzugeben. De* Oberbürgermeister. Registrierung der Bevölkerung Die amerikanische Militärregierung hat eine Registrierung der Bevölkerung der Stadt Mannheim und des Landkreises Mannheim angeordnet. Jeder Einwohner diese Gebietes, welcher das 15. Lebensjahr vollendet hat, muß zur Registrierung bei dem zuständigen Polizeirevier persönlich an dem Tage erscheinen, an welchem sein Wohngebiet und der Anfangsbuchstabe seines Familiennamens aufgerufen sind. Es sind zwei Lichtbilder mitzubringen. Jeder zur Registrierung verpflichtete Einwohner erhält eine Re- gistriekarte, auf welcher das Lichtbild und die Fingerabdrücke der beiden Daumen angebracht werden. Diese Registrierkarte muß der Inhaber unterschreiben und künftig stets als Ausweiskarte bei sich führen. Nichtbeachtung dieses Befehls der amerikanischen Militärregierung wird bestraft. Die einzelnen Stadtteile und die Gemeinden des Landkreises werden jeweils durch besondere Bekanntmachung zur Registrierung aufgerufen. Zunächst werden die Einwohner des 1. Mannheimer Polizeireviers registriert. Dieses Regier umfaßt die Quadrate Al— A4, B—‘K jeweils 1—5, sowie die Quadrate L— U, den Schloß- und den Friedrichs- park-Bunker, und diejenigen Straßen, welche westlich vom Kaiserring und Friedrichsring und östlich von der Tattersallstraße, dem Friedrichsplatz, der Prinz-Wilhelm-Straße, Charlottenstraße, dem Goetheplatz und der Renzstraße begrenzt werden. Die Registrierung findet im Amtsgebäude des Polizeipräsidiums, Zimmer 21, statt. Von diesem Stadtgebiet werden nach dem Anfangsbuchstaben ihres Familiennamens auf gerufen: am Montag, 26. 11, und Dienstag, 27. 11. 45 A—B, am Mittwoch, 28. 11., bis Freitag, 30. 11. 45 C—G, am Samstag, 1. 12., und Montag, 3. 12. 45 H, am Dienstag, 4. 12., und Mittwoch, 5. 12. 45 J—X, Jtm Donnerstag, 6. 13., und Freitag, 7. 12. 45 L—N| Für die Bezahlung dieser Personen ist die Tarifordnung und Gehaltstarifordnung mit Aenderungen und Ergänzungen für die kaufmännischen u. technischen Angestellten in der Industrie Baden maßgebend. Gehalts- und Lohnzahlungen dürfen die Gruppe K 3 und Gleichgestellte nicht überschreiten. Barauszahlungen an die Beschäftigten dürfen den Betrag von RM 200.- monatlich netto für die Einzelperson, RM 50.- für jedes weitere Familienmitglied oder jede unterstützungsberechtigte Person, jedoch den Höchstbetrag von RM 300.- netto nicht überschreiten. Etwaige Ueberschußbeträge müssen auf ein Bank- oder Sparkonto des. Beschäftigten überwiesen werden. Wenn der Beschäftigte kein Bankoder Sparkonto hat, so ist ein solches von ihm einzurichten. Die Geschäftsführung des Betriebes ist verpflichtet, die Bank von der Sperrung des Kontos zu benachrichtigen. Verkäufer sind keine..«ewöhniiehen Arbeiter“ Unter den Begriff„gewöhnlicher Arbeiter“ im Sinne des Gesetzes Nr. 8 und der dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen und Bekanntmachungen fällt nicht der Verkäufer irgendwelcher Art. Kein vom Gesetz Nr. 8 Betroffener, der politisch belastet ist, kann daher als Verkäufer in einem Geschäft oder Betrieb tätig sein. Bestellungen auf Eisen, Stahl und Metalle Mit sofortiger Wirkung sind Bestellungen auf Eisen, Stahl und Metalle der zuständigen Stelle des Landeswirtschaftsamtes Karlsruhe durch das Landeswirtschaftsamt Außenstelle Mannheim in dreffacher Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen. Die Militärregierung genehmigt Aufträge auf Eisen, Stahl und Metalle nicht mehr. Entlassung von Kriegsgefangenen Gesuchen von Zivilpersonen um Entlassung von Kriegsgefangenen oder Mitgliedern entwaffneter Einheiten kann nicht stattgegeben werden, es sei denn, daß sie von einer militärischen Organisation oder einer amerikanischen Militärbehörde ausgehen. am Samstag, 8. 12., und Montag, 10. 12. 45 O—R, am Dienstag, 11. 12., und Mittwoch, 12. 12. 45 S, am Donnerstag, iS. 12., und Freitag, 14. 12. 45 T—Z. Mannheim, 20. November 1945. Der Polizeipräsident Mannheim. Der Landrat des Landkreises Mannheim. Wer fertigt Paßbilder anT Die Einwohner des zur Registrierung aufgerufenen Stadtgebietes können bei folgenden Photographen ihre Paßbilder anfertigen lassen: Willi Frey, Mannheim, Langerötterstraße 78 Foto-Feige, Mannheim, K 1, 10 Foto-Kaiser, Mannheim, K 1, 6 Gustav Gänsmantel, Mannheim, D 4, 8. Abstempelung der Heidekarten zum Bezug von Lebensmittelmarken Zur Abstempelung der Meldekarten für die 83. Lebensmittelmarkenperiode haben sich beim Arbeitsamt zu melden: a) Alle(vorläufig) nicht in einem Arbeitnehmer-Beschäftigungsverhältnis stehenden Männer von 14 bis 65 Jahren(Arbeiter und Angestellte) einschl. Rentner und Arbeitsunfähige. Für Selbständige erfolgt besonderer Aufruf, o) Alle(vorläufig) nicht in einem Arbeitnehmer-Beschäftigungsverhältnis stehenden, Frauen von 16 bis 45 Jahren, einschließlich nicht berufstätiger Hausfrauen, mit Ausnahme der schwangeren Frauen und der Frauen mit einem vorschulpflichtigen Kind oder mit zwei volksschulpflichtigen Kindern. Die Abstempelung der Meldekarten erfolgt: A. für Männer: Mannheim-Stadt mit Vororten beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, und zwa: Anfangsbuchst. A—E: Montag, 26. 11. 45, 9-15 Uhr Anfangsbuchst. F—K: Dienstag, 27.11.45, 9-15 Uhr Anfangsbuchst. L—R: Mitwoch, 27.11.45, 9-15 Uhr Anfangsbuchst. S—T ohne Sch: Donnerstag, 29.11. 1945, 9-15 Uhr Anfangsbuchst. Sch—U—V: Freitag, 30. 11. 45, 9-15 Uhr Anfangsbuchst. W—Z: Samstag, 1. 12. 45, 9-13 Uhr. Männer, die Invalidenrente, Ruhegeld oder Pension beziehen, oder die nachweisen können, daß sie arbeitsunfähig oder mindestens 50 Prozent erwerbsbeschränkt sind und die in den Vororten wohnen, können ihre Meldekarte am Mittwoch, 28.11.45 bzw. am Donnerstag, 29. 11. 45 bei der für ihren Vorort zuständigen Zweigstelle des Emährungsamtes zu den üblichen Dienststunden abstempeln lassen. B. für Frauen: a) Mannheim-Stadt(ohne Vororte) beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, und zwar: in derselben alphabetischen Reihenfolge und zu den gleichen Zeiten wie die Männer(siehe oben unter A); b) Vororte von Mannheim(Feudenheim, Friedrichsfeld, Käfertal, Neckarau, Rheinau, Sandhofen, Seckenheim, Waldhol und Wallstadt) entweder zu den aufgerufenen Zeiten beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, oder bei der für den jeweiligen Vorort zuständigen Zweigstelle des Ernährungsamtes, und zwar: Anfangsbuchstabe A—K: Mittwoch, 28. 11. 45 Anfangsbuchstabe L—Z: Donnerstag, 29. 11. 45. Der Meldepflichtige muß zur Abstempelung der Meldekarte persönlich erscheinen. Im Falle der Behinderung durch Krankheit kann der Stempel, soweit er nicht durch eine Krankenkasse zu geben ist, an einen Beauftragten erteilt werden, wenn die Bescheinigung eines Kassenarztes vorgelegt wird, daß Arbeitsunfähigkeit besteht. Empfänger von Krankengeld haben ihre Meldekarte auf jeden Fall der zuständigen Krankenkasse(Allgem. Ortskrankenkasse, Betriebs- oder Ersatzkasse) zur Abstempelung vorzulegen. Wer die Meldekarte nicht fristgerecht vorlegt, hat unter Umständen mit Verweigerung des Stempels zu rechnen und die Folgen des Versäumnisses selbst zu tragen. Abstempelung der Meldekarten von meldepflichtigen Selbständigen für die 83. Lebensmittelmarkenperiode Die Abstempelung der Meldekarten für die 83. Lebensmittelmarkenperiode durch das Arbeitsamt für die(nicht in einem Arbeitnehmer- Beschäftigungsverhältnis stehenden) Personen mit selbständiger Tätigkeit der Stadt Mannheim mit Vorort(Gewerbetreibende, Angehörige selbständiger oder freier Berufe usw.), sowohl Männer wie Frauen, erfolgt in der Woche vom 26. 11. bis 1. 12. 45 beim Arbeitsamt, M 3a, und zwar: für die Anfangsbuchstaben A—H am Dienstag, 27. 11. 45, von 9—15 Uhr für die Anfangsbuchstaben J—R am Mittwoch, 28. 11. 45, von 9—15 Uhr für die Anfangsbuchstaben S—Z am Donnerstag, 29. 11. 45, von 9—15 Uhr Bei der Vorlage der Meldekarte ist gleichzeitig die Art der Selbständigkeit bzw. freien Tätigkeit curch Vorlage entsprechender Nachweise(Gewerbepolizeiliche Zulassung, Legitimaiionskarte oder sonstiger Nachweise der Berufsorganisation usw.) zu belegen. Ohne Stempel des Arbeitsamts wird das zuständige Ernährungs- und Wirtschaftsamt Lebensmittelkarten für die 83 Lebensmittelmarkenperiode für den erwähnten Personenkreis nicht ausgeben. Der Hausmeister erteilt Auskunft, welches Zimmer für die Vorlage der Meldekarte zuständig ist. Wiedereröffnung der Stadt. Volks- und Musikbütherei Die Städt. Volks- und Musikbücherei, die im März dieses Jahres auf ein 50jähriges Bestehen zurückblicken konnte, wird am Montag, 3. Dezember 1945, ihre Ausleihtätigkeit wieder aufnehmen. Eine Ausleihe findet zunächst nur an der Hauptstelle in U 3, 1 (Herschelbad) statt. Die Ausleihzeiten der Volksbücherei sind montags bis freitags, nachmittags von 14—18 Uhr. Die Eröffnung der Musikbücherei, deren Neuaufbau noch nicht abgeschlossen ist, wird zu einem späteren Termin erfolgen. Dasselbe gilt auch für die Jugend- büchcrel, die erstmals an der Hauptstelle eingerichtet wird. Die Wiedereröffnung der Zweigstellen wird Anfang des kommenden Jahres erfolgen. Noch entliehene Bücher können aber zurückgegeben werden. EssMausgabestellen Innenstadt: Nr. 1: Rote-Kreuz-Küche, R 5, Nr. 2: Herberge zur Heimat, U 5, 12, Nr. 3: Wartburg-Hospiz, F 4, 8-9, Nr. 4: Niederbronner Schwestern, D 4, 4, Nr. 5: Kath. Schwesternhaus„St. Clara“, M 6, 12, Juhgbusch: . Nr. 6: Luisenring-Hochbunker, Nr. 7: Gasthaus Schmidt, Beilstr. 14. Oststadt: Nr. 8: Christuskirche, Werderplatz. Schwetzingerstadt: Nr. 9: Friedenskirche, Traitteurstr. 48, Hth„ Nr. 10: Kath. Vereinshaus, Schwetzinger Str. 105. Lindenhof- Almenhof: Nr. 11: Johanniskirche, Rheinau Str. 21, Nr. 12: Markuskirche, Im Lohr 4. Neckarstadt-West: Nr. 13: Rote-Kreuz-Küche, Alphornstr. 2a, Nr. 14: Laurentianum, Laurentiusstr. 19. Neokarstadt-Ost: Nr. 15: Lokal Mändel, Käfertaler Str. 49, Nr. 16: Wohlgelegenschule, Kronprinzenstraße. Käfertal-Süd: Nr. 17: Kath. Schwesternhaus, Dürkheimer Str. 56. Käfertal: Nr. 18: Evgl. Gemeindehaus, Unionstr. 3. Luzenberg: Nr. 19: Kasino der Spiegelfabrik. Waldhof: Nr. 20: St. Franziskushaus, Speckweg 6, Nr. 21: Gasth.„Zum Weinberg“, Luzenberg Str. 90. Waldhof-Gartenstadt: Nr. 22: Baugewerkschaftsschule. Sandhofen: Nr. 23: Mädchenhelm, Jute-Kolonie, Nr. 24: Lutherhaus. Schönau-Siedlung: Nr. 25: Evgl. Gemeindehaus. Feudenheim: Nr. 26: Kath. Gemeindehaus„Prinz Max", Hauptstraße 33. Es gibt wieder Netzkarten Das Straßenbahnamt Mannheim-Ludwigshafen führt mit Wirkung vom 1. Dezember 1945 wieder Netzkarten ein. Die Preise für die Monatskarten betragen: für das Gesamtnetz Mannheim-Ludwigshafen 22 Mk. für das Netz Mannheim 18 Mk. für das Netz Ludwigshafen 16 Mk. für erwerbstätige, gehbehinderte Kriegsbeschädigte mit einem Bruttoeinkommen bis 210 Mark monatlich, wohnhaft in Mannheim, Preis für das Netz Mannheim 6 Mk. für den gleichen in Ludwigshafen wohnhaften Personenkreis für das Netz Ludwigshafen 5,50 Mk. Für die Netzkarten besteht Lichtbildzwang. Kriegsbeschädigte legen vor Abgabe der Netzkarten Rentenbescheid. Verdienstbescheinigung, sowie 2 Lichtbilder zur Ausstellung der Bezugsnachweise vor. Alle früher von dem Städt. Straßenbahnamt Mannheim-Ludwigshafen, sowie von den Städt. Fürsorgestellen ausgestellten Ausweise haben keinerlei Gültigkeit zur Benutzung der Städt. Straßenbahn mehr. Es kommen mit Wirkung vom 1. Dezember 1945 weiter Schülerfahrscheinhefte mit 12 Scheinen zu 1,50 Mark mit Umsteigeberechtigung für Schüler und Lehrlinge zur Einführung. Die Bezugsnachweise für Schüler werden bei den Schulen, die Bezugsnachweise für Lehrling? vom Arbeitgeber ausgestellt. Beim Bezüge der Hefte durch Lehrlinge ist Bezugsnachweis und Lehrvertrag vorzulegen. Der Verkauf der Monatskarten und Schülerhefte findet statt: in Mannheim: Kasse der Verkehrsbetriebe Friedrichsring 6, in Ludwigshafen: Verkaufsstelle Karl-Krämer-Str. Weitere Verkaufsstellen für Schülerfahrscheinhefte: Gemeindesekretariate der Vororte Mannheim und Ludwigshafen, Kruppenbacher, Mannheim-Waldhof, Kolb, Mannheim-Feudenheim, Weick, OEG.-Bahnhof Mannheim, Werte, Zigarrengeschäft, Mundenheim. Einführungskurs für Lehrer Am Mittwoch, 28. November 1945, nachmittags%3 Uhr, findet in der Turnhalle der Wohlgelegenschule ein Einführungskursus für sämtliche Lehrer der Volksschulen, Oberschulen und Fachschulen sowie Lehramtsbewerber des Stadt- und Landkreises Mannheim statt. Es spricht Prof. Dr. Graf über das Thema: „Der abendländische Mensch“. Ab 1. Dezember keine deutsiiien Uniformen mehr Es wird noch einmal nachdrücklich darauf hingewia- sen, daß ab 1. Dezember 1945 keine deutschen Uniformen mehr getragen werden dürfen. Wer also kein« anderen Kleider hat, muß für Abänderung und Färbung der Uniformstücke schleunigst Sorge tragen. Wie bereits bekanntgegeben, sind Schneider und Färbereien angewiesen, das Abändem und Färben von Uniformen zur Zeit vordringlich vorzunehmen. Wallstadt: Nr. 28: Evgl. Gemeindehaus, Atzelbuckelstraße. Seckenheim: Nr. 29: Gasths.„Kaiserhof“, Meersburger Str. 33. Neckarau: 1 Nr. 30: Germania-Schule^ Nr. 31: Evgl. Kindergarten, Rosenstraße. Rheinau: Nr. 32: Gasthaus Relaisstraße 56, Nr. 33: Evgl. Gemeindehaus. Pfingstberg: Nr. 34: Kath. Schwesternhaus, Sommerstr. 19. Friedrichsfeld: Nr. 35: Friedrichsfelder Schule. Essenausgabe von Montag bis Samstag von 11.30 bis 14 Uhr An diesen Essenausgabestellen erfolgt ab kommender Woche der Vorverkauf der Essenkarten für die dritte Woche. Die Verkaufszeiten werden an diesen Stellen bekanntgegeben.— Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung ist es empfehlenswert, beim Kauf der Essenkarten die Lebensmittelmarken(30 g Fett, 100 g Nährmittel und 250 g Brot) für die ganze Woche gleich mit abzuliefern. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Essenkarten an allen Ausgabestellen Gültigkeit haben. Kinderspeisung des Deutschen Roten Kreuzes Mannheim vom 19. November 1945 bis 31. März 1946.’ Die Ausgabe der Suppen erfolgt in den in der„Military-Government Gazette“ Nr. 32 vom 17. 11. 45 genannten Schulen und Kindergärten. Deutsches Rotes Kreuz Mannheim Die Geschäftsstelle Qu 7, 12 ist fernmündlich unter Nr. 428 40, die Krankentransportabteilung unter Nr. 423 22 zu erreichen. Die Küchenverwältung für die Winterspeisung befindet sich Alphornstraße 2a, Ruf- Nummer 520 04. Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Winterspeisung 1945/46 der Mannheimer Wohlfahrtsverbände: Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Caritas-Verband Innere Mission und Arbeiterwohlfahrt Vcrbereltunpskurse zur Gesellenprüfung Für alle diejenigen Lehrlinge, welche kommende 03‘crn die Gesellenprüfung ablegen, werden Vorbereitungskurse zur Gesellenprüfung eingerichtet. Anmeldungen werden am Mittwoch, 28, und Donnerstag, 29. November 1945, von 8 bis 16 Uhr im Gewerbeschulgebäude, C 6, Zimmer 18, entgegengenommen. Hüll- und Schu’tabladep'atz an der Ladenburoer Stieße gesperrt Infolge von Baumaßnahmen wird das Abladen von Müll und Schutt in der früheren Sandgrube an der Ladenburger Straße mit sofortiger Wirkung gesperrt. Müll und Schutt sind künftig nach der alten Kiesgrube in Wallstadt zu verbringen. Städt. Tiefbauamt. B3debe*rieb Im Voüssbad Keikarstadt Wegen der Stromsperre am Freitag und Samstag und der Gassperre ist das Bad bis auf weiteres wie folgt geöffnet: Sonntag Dienstag Mittwoch Donnerstag bzw. solange von Vs8 bis 11 Uhr von 12 bis 16 Uhr von 12 bis 16 Uhr von 12 bis 16 Uhr Warmwasser vorhanden. TsSesrapliemSieiist A. Allgemeines. Am 15. November ist der Telegraphendienst im Bereich der 7. amerikanischen Armee(Baden, Hessen, Württemberg) wieder auf genommen worden. Zugelassen werden zunächst nur gewöhnliche Telegramme in deutscher, englischer und französischer Sprache. Wortgebühr im Fernverkehr 15 Rpf, im Ortsverkehr 8 Rpf. Der Absender muß auf dem Telegrammformular seinen Namen und seine Anschift angeben. Wird das Telegramm von einem Beauftragten überbracht, was z. B. bei Firmen usw. die Regel sein wird, so muß auf dem Telegrammformular außer dem Namen und der Anschrift des Absenders auch der Name der Person, die das Telegramm am Schalter abgibt (Ueberbringer), angegeben werden. Der Absender bzw. der Ueberbringer hat seine Kennkarte(Identitycard) vorzulegen. Auf die Vorlage eines Personalausweises der Person, die das Telegramm abgibt, kann aus Zensurgründen nicht verzichtet werden. Durch Fernsprecher dürfen Telegramme zunächst noch nicht aufgegeben werden. Auflieferung der Telegramme bei allen hiesigen Postämtern während der Sch'alterstunden für den Postverkehr, beim Fernsprechamt(Carolastraße 18) werktags und sonntags von 8 bis 19 Uhr. B. Besondere Bestimmungen. Anschrift: Namen und Adressen müssen in deutlicher Schrift abgefaßt sein und die Identität klar festsetzen. Kurzanschriften und private Geheimanschriften sind nicht zugelassen. Falls ein Telegramm an eine dritte Person gerichtet ist oder von einer dritten Person herrührt, die im Namen einer Firma, Organisation oder einer Privatperson handelt, muß der Name und die Anschrift des Auftraggebers und seine Verbindung mit dem Empfänger auf dem Telegrammformular bei der Aufgabe angegeben werden. Inhalt: Der Inhalt der Mitteilungen muß klar verständlich sein. Technische Ausdrücke müssen sich auf das für Geschäftszwecke erforderlicheMinimum beschränken. Seriennummern und Schlüsselwörter oder Nummern, die ohne weiteres erkennbar sind, dürfen von Bankoder Geschäftshäusern gebraucht werden, wenn sie dazu ausdrücklich Berechtigung erhalten haben. Jede Ware, auf welche sich die Mitteilung bezieht, muß im Text klar erwähnt werden. Wenn irgend eine dritte Person im Texte direkt oder Indirekt erwähnt wird, müssen Name und Adresse von solchen dritten Personen auf dem Telegrammformular bei der Aufgabe angegeben werden. Die Einschaltung von privaten oder persönlichen Mitteilungen im Text von geschäftlichen Mitteilungen ist verboten. Unterschrift: Alle Mitteilungen müssen in genügender Einzelheit so unterschrieben werden, daß der Absender klar zu Identifizieren ist. Vor- und Zuname(bei Einzelpersonen als Absender) müssen beide angegeben werden. Die Verwendung einer Kurzanschrift oder einer privaten Geheimanschrift als Unterschrift ist nicht zulässig. Telegramm* wimI PostannahmesSelle Caroiastraße wieder geöllnet Die Telegramm- und Postannahmestelle beim Fernsprechamt(Carolastraße 18, LanzviUa) ist wieder geöffnet: für die Auflieferung von Telegrammen und für den Fernsprechverkehr(nur Ortsgespräche) werktags und sonntags von 8 bis 19 Uhr; für den Brief- und Geldannahme- sowie Postsparkassendienst, für die Einzahlung von Fernsprechgebühren: werktags von 8 bis 18 Uhr. Päckchen und Pakete können vorläufig noch nicht angenommen werden. Nachforsthungsd enst für Kriegsgefangene und KrlegsvermMe kb Montag, 26. 11. 45 werden beim Deutschen Roten Ireuz Mannheim, Q 7, 12, die Sonderkarten für die eutschen Kriegsgefangenensuche ausgegeben, fiese Karten können nur an Angehörige von deut- ehen Kriegsgefangenen abgegeben werden, die . bisher noch keinerlei Nachrlch'en erhalten haben, . wohl auf der Gefangenschaft(England, Amerika, Frankreich) schon einmal Nachricht erhielten, die aber etwa seit einem Jahr ausgeblieben Ist. Ausgabezeiten sind: Montag von 9—11 und 15—17 Uhr für die Anfangsbuchstaben der gesuchten Kriegsgefangenen A, ,B, C, D, Dienstag, 9—11 und 15—17 Uhr E, F, G, H, Mittwoch, 9—11 und 15—17 Uhr I, K, L, M, Donnerstag, 9—11 und 15—17 Uhr N, O, P, Q, R Freitaß 9—11 und 15—17 Uhr S, Sch, T, U, Sarjnstag, 8—11 Uhr. V, W, X, Y, Z. Die Karten sind vom Antragsteller selbst sorgfältig am besten mit Schreibmaschine oder Blockschrift, auszufüllen und an der obengenannten Dienststelle, nach Möglichkeit noch am Ausgabetag, zurüekzu- geben, um eine schnelle und pünktliche Beförderung zu gewährleisten. In den folgenden Wochen sind die Sprechstunden wieder wie üblich von Dienstag bis Freitag, vormittags von 9—11 Uhr und nachmittags von 15—17 Uhr. Städtisches ErnShrwtgs- und Whtschaftsamt Lebensmittelmarken a) Für die Woche vom 26. November bis 2. Dezember 1945(3. Woche der 82. Zuteilungsperiode) gilt folgende Zuteilung: Brot: Auf die Abschn.„Brot III 82“ je 500 g u. 10 Kleinahschn. je 50 g zus.= 2000 g (Kleinstkinder/Klst= 1000 g, Kleinkinder/Klk= 1500 g, Vollselbstversorger= 3125 g. Die Brotkarte für Vollselbstversorger gilt bis 6. 1. 1946). Fleisch= 150 g (Kleinstkinder/Klst= 50 g, Kleinkinder/Klk=x 100 g). Margarine. 125 g Graumeihlteigwaren= 100 g (Bezugschein über Graumehlteigwaren) Kindemährmittel= 125 g ifür Kinder bis zu 6 Jahren) Kartoffeln= 3000 g auf Abschnitt III/82 und III/IV/82(für 2 Wochen für Kinder bis zu 3 Jahren) der Bezugsausweise für Speisekartoffeln 82—89 mit dem Aufdruck „Mannheim-Stadt". Die Abschnitte III/82 und III/IV/82 sind von den Klelnverteilem abzutrennen, getrennt aufzukleben und aufzubewahren(nicht abzuliefern). Kartoffelbestellung f. d. 83. Zuteilungsperiode 10. 12. 1945 bis 6. 1.1946) Wer von der Möglichkeit der Kartoffeleinkellerung für die 82. bis 85. Zuteilungsperiode keinen Gebrauch gemacht hat, muß den„Bestellabschnitt 83“ für Speisekartoffeln aus dem Bezugsausweis für Speisekartoffeln 82—89, der Vom Stadt. Ernährungsamt Mannheim ausgegeben wurde, spätestens bis Samstag, 1. Dezember 1945, bei seinem Kartoffel-Kleinverteiler abgeben. Die Abgabe wird durch den Firmenstempel des Verteilers auf dem vorgesehenen Feld für die 83. Zuteilungsperiode bestätigt. Die Kleinverteiler haben die Bestellabschnitte aufgeklebt spätestens bis Dienstag, 4. Dez. 1945, bei ihrer Markenannahmestelle abzuUefem und erhal‘en hierfür Bezugscheine über 12 kg je Be- stellabschnitt. Der Aufruf yon Speisekartofleln erfolgt seinerzeit besonders. Fischzuteilung(Wiederholung): Frischfische- ohne Kopf...= 250 g Frischfische- mit Kopf.«..= 375 g Marinaden= 125 g Restlieferung auf Abschnitte 219 u. 185 des Mannheimer Einkaufsausweises in den Mannheimer Fischfachgeschäften und, soweit es die zu erwartenden Fischsendungen zulassen, auf Abschnitt 199 des Mannheimer Einkaufsausweises in den Fischfachgeschäften, bei denen der Eintrag in die Fischkundenliste erfolgt ist. Sonderzuteilung a. Abschn. 194 des Mannh. Einkaufsausweises. Salzheringe= 500 g Die Fischfachgeschäfte sind verpflichtet, entsprechenden Aushang zu machen. Die Fischfachgeschäfte liefern die Abschnitte 219, 185, 199 und 194, getrennt aufgeklebt, jeweils sofort bei ihren Markenannahmestellen ab und er-, halten dafür getrennte Empfangsbestätigungen (Vordr. 20). Die Doppelschriften dieser Empfangsbestätigungen sind von den Markenannahmestellen sofort unmittelbar dem Direktionssekretariat des Emährungsamts zuzuleiten. Dem Sekretariat des Städt. Emährungsamts melden sofort nach jeder Verteilung: a) Die Fischgroßverteiler listenmäßig die Belieferungsmengen an die einzelnen Fischfachgeschäfte, getrennt nach jeder der bisherigen Belieferungen auf Grund obigen Marken auf ruf s. b) die Fischfachgeschäfte etwaige Restbestände. Die Großvertei’’er und dieKlelnverteiler in Frischfischen oder Marinaden werden nochmals auf die „Aufforderung" ln Nr. 32 der MG.G. zur schriftlichen Anmeldung hingewiesen. Die Meldefrist wird bis 3. Dez. 1945 verlängert. b) Ungültig werden am'6. Januar 1946 alle zur Zeit gültigen Reisemarken. c) Die Abteilung für„Arbeiterzulagen“(Werderstr. 38) ist in der kommenden Woche geschlossen. d) Die Abschnitte der Lebensmittelkarten gelten nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt. Lose Abschnitte haben keine Gültigkeit. e) Die Gültigkeitsdauer der oben aufgerufenen Lebensmittelkarten- usw.-Abschnitte, sofern im Einzelfalle nicht anders bestimmt, wird auf die 82. Zuteilungsperiode beschränkt. Die in der 4. Woche der 82. Zuteilungsperiode aufgerufenen Marken können auch noch in der 1. Woche der 83. Zuteilungsperiode beliefert werden. f) Bezug und Abgabe von Lebensmitteln usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte Ist unzulässig, weil solche Vorgriffe die Versorgung stören oder unvorhergesehene Aenderungen in der geplanten Verteilung sich zum Nachteil der Verbraucher oder Verteiler auswirken. g) ln die Lebensmittelversorgung kann neu oder wieder nur aufgenommen werden, wer die Abmeldung des bisherigen Emährungsamts und die polizeiliche Anmeldung mit der Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamts Mannheim vorlegt, Ausländer außerdem noch die Registrierkarte. Die beim Arbeitsamt„Meldepflichtigen“ haben überdies die„Meldekarte" des Arbeitsamts Mannheim vorzuzeigen. Diese Meldekarte wird vom Arbeitsamt Mannheim ausgestellt. Außerdem muß die Meldekarte den„Betätigungsvermerk“ für die laufende Zuteilungsperiode enthalten. §tdar?smf!dung an Betriebshüfsmffleln In Nr. 31 der„Military Government Gazette“ vom 10. November 1945 sind alle Großverteiler, Herstellerbetriebe, Lagerhäuser und Mühlen, alle Be- und Verarbeitungsbetriebe der Emährungawirtschaft auf Befehl der amerikanischen Militärregierung aufgefordert worden, den Bedarf an Betriebshilfsmitteln für 1946 bis 19. 11. 45 unter Verwendung der vorgeschriebenen zugesandten Fragebogen an das Emährungs- amt, Abteilung A, Nebenstelle des Landesemährungs- nmtes, Mannheim, K 7, 1, Zimmer 417, anzumelden. Die Beachtung dieser Aufforderung wird ln Erinnerung gebracht und darauf hingewiesen, daß diejenigen Meldepflichtigen, die dieser Meldung nich* umgehend nachkommen, Geldstrafen zu gewärtigen haben. Ernährungsamt A Nebenstelle de« Landesernährungsamtes Karlsruhe. Sonderzuteilungen von Lebensmitteln Käse: Auf Abschnitt 208 aller Mannheimer Einkaufsausweise..= 62,5 g Brot: Aul Abschnitte R 1 und R 2 der Lebensmittelkarten für Jugendliche'Jgd. u. für Erwachsene'E je 1000 g= 2000 g Die Abschnitte R 1 und R 2 für Kleinstkinder/ Klst. und Kleinkinder/Klk. sind ungültig. Sonderzuteilung von Zucker im Vorbestellverfahren für die 83. Zuteilungsperiode je= 250 g Abschnitt 5 aller Lebensmittelkarten der 82. Zu- teilungsperiode ist vom Verbraucher bis 29. November 1945 als Bestellschein beim Kleinverteiler abzugeben. Letzterer bestätigt den Empfang durch Firmenstempelaufdruck auf der Rückseite des Stammabschnittes der Lebensmittelkarten. Bis • 1. Dezember 1945 haben die Kleinverteiler die Bestelabschnitte Nr. 5 bei ihren Markenannahmestellen abzuliefem und erhalten dafür Zucker-Bezugscheine mit dem Vermerk:„Sonderzuteilung Dezember 1945“. Diese Bezugscheine sind bis zum 5. Dezember 1945 dem Großhandel zur Belieferung zu übergeben. Der Großhandel gibt die Kleinbezugscheine bis 8. De-ember 1945 an den Getreidewirtschaftsverband Nordbaden und erhält hierfür Freigabe- schein. Die Belieferung der Verbraucher erfolgt in der 2. Woche der 83. Zuteilungsperiode. Der Lieferabschnitt wird seinerzeit noch bekanntgegeben. Lebensmittc'bestandsmelchngen Alle Großverteiler, Herstellerbetriebe, Lagerhäuser und Mühlen, alle Be- und Verarbeitungsbetriebe der Ernährungswirtschaft haben auf Befehl der amerikanischen Militärregierung a) ollmonatlicb mit dem Stichtag„Freitag der dritten Woche“ jeder Zuteilungsperiode bis spätestem Montag der vierten Woche einer jeden Zuteilungsperiode, diesmal also bis Montag, 3.12. 45 unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke den Bestand an Lebensmitteln an das Ernährungsamt A, Nebenstelle des Landesernährungsamts. Mannheim, K 7, 1, Zi. 417, zu melden. b) Fehlmeldung Ist zu erstatten. c) Vordrucke sind bei der Abtlg. A erhältlich. Diese monatliche Meldung ersetzt nicht die dem Städt. Ernährungsamt Mannheim zu erstattenden Woch enme 1 dun gen. Die gestellten Termine sind unbedingt einzuhalten. Mannheim, 20. November 1945. Ernährungsamt A- Nebenstelle des Landesernährungsamts Nordbaden. GroSa öüenliic’ie XunJtiebung der demokratischen Parteien Mannheims. Am Sonntag, 25. November 1945, vormittags 11 Uhr, im Luisenpark(hinter dem S andort des ehemaligen Frank-Denkmals). Es sprechen: 1. Für die Christlich- Demokratische Pariei: August Kuhn, Direktor des Arbeitsamtes. 2. Für die Kommunistische Partei: Paul Schreck, 2. Vorsitzender des A. D. G. B. 3. Für die Sozta'demokratische Partei: Jakob Trumpfheller, 1. Vorsitzender des A. D. G. B. Kulturelle Veranstaltungen Nat'onaitheater Mannheim Spielplan vom 26. November bis 3. Dezember 1945. In der Schauburg, K 1: Montag, 26. 11.:„Der Barbier von Sevilla“. Komische Oper von G. Rossini. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Dienstag, 27. 11.:„Dr. med. Hiob Prätorius“. Komödie von Curt Götz. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Mittwoch, 28. 11.:„Fidelfo“. Oper von L. van Beethoven. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.15 Uhr. Donnerstag, 29. 11.:„Fidclio“. Oper von L. van Beethoven. Anfang 17 30 Uhr, Ende etwa 20.15 Uhr. Freitag, 30. 11.: Sonaten-Abend. Kart Thomann (Violine), Richard Laugs(Klavier). Brahms: G- dur-Sonate. Beethoven: Kreutzer-Sonate. Samstag, 1. 12.:„Dr. med. Hiob Prätorius“. Komödie von Curt Götz. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Sonntag, 2. 12.:„Dr. med. Hiob Prätorius“. Komödie von Curt Götz. Anfang 17 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Montag, 3. 12.:„Cavalleria rusticana“. Oper von P. Mascagni. Hierauf:„Der Bajazzo“. Oper von R. Leoncavallo. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.15 Uhr. Im Ufa-Palast. N 7: Sonntag, 2. 12.: Musikalische Morgenfeier. Heinz- Stanske-Quartett. Streich-Quartett von Tschai- kowsky u. a. Anfang 11 Uhr, Ende etwa 1 Uhr. Palast-Lichtspiele Mannheim, J 1, 6, Breite Straße Täglich bis einschließl. Donnerstag:„Der junge Tom Edison“. Aus den Jugendjahren des großen Erfinders mit Mikey Rooney. Im Beiprogramm Kulturfilm und neueste Wochenschau„Welt im Film". Vorstellungen um 11.30, 14.00, 16.30, 19.00, Vorverkauf ab 9.30 Uhr. Sport Sonntag, 25. November Fußball- Meisteschaftsspiele Waldhof-Platz: SV Waldhof— Phönix Karlsruhe München: Bayern München— VfR Mannheim. Gesellschaftsspiele Neckarau: VfL Neckarau— 1. FC Pforzheim (Altriper Fähre) Rheinau: SG Rheinau— ASV Feudenheim ■/iemheim: SpVgg Viernheim— SC Käfertal ,'Veinheim: Sp.u.KG. Weinheim— SpVgg Sandhofen <13*5 Uhr) Feudenheim: ASV Fdh.(Res.)— Kurpfalz Neckarau .Vallstadt: Viktoria Wallstadt— VfR Mannh.(Res.) )7-Platz: SpVgg. 07— Fußb. d. 1911 LSC Wohlgeleg. Kronau' VfR Olympia Kronau— TV Mhm. v. 1846. Handball- Ausscheidungsspiel Neckarau: Polizef-SV Mannheim— TV Edingen (Altriper Fähre, 10.30 Uhr) Spielbeginn: 14.30 Uhr, sofern nicht anders vermerkt Städtisches Gesundheitsamt Ärzte: Dr. med. F. Warner, Facharzt für Unfallchirurgie und Orthopädie, jetzt Augusta-Anlage 24. Sprechstunden von 9—10 Uhr und von 15—16 Uhr, für neue Unfälle auch außerhalb der angegebenen Sprechstunden. Gottesdienstanzeiger Katholische Kirche Sonntag, 25. November 1945 Obere Pfarre!(Jesuitenkirche); a) ln der Kapelle St. Hedwig, A 2, 6-7: 7.30 Singm m. Pr 8.30 Singm m. Pr 9.30 Amt mit Pr. 17.30 And.; b) In Kapelle der Niederbronner Schwestern, D 4, 4; 7.30 Singm. mit Pr.; 9.30 Singm.; 11.00 Singm mit P; 20.06 And.— Untere Pfarrei St. Sebastian (Marktplatz): Sonntag 6.15 Frühmesse. 7.00. hl. Messe mit Kurzansprache. 8.00 Singm. m. Pr 9.30 Amt m. Pr 11.00 Spätmesse m. Pr. 14.30 Arvdacht Werktag: Tägl hl. Messen um 6.30, 7.00, 7.45 Freitag 18.00 Rosenkranz. Samstag 18.00 Salve. Reichtgelegenheit: Samstag von 16.00 bis 18.30 und von 19.30 ab.— Liebfrauenkirche(LuLsenring 32): Sonnt. 6.30 Beichte; 7.00 u. 8.00 hl. Messen; 9.15 Hauptgottesd.; 10.30 Schülergottesd. u. zugl. Christenl.; 11.30 Singmesse; 18.00 Andacht; 18.00 Standespredigt. Werktags: 6.30, 7.15 und 8.30 hl. Messen. Do 18.00 Anbetung. Sa 6.30, 16.00 u. 19.30 Beiclvt.— Hl. Geist(Kapelle St. Elisabeth), Große Merzelstr. 24): Sa. 18.00 Salve. So 7.00 hl. Messe mit Pred.; 8.15 Singmesse mit Pred.; 9.30 Amt mit Pred.; 11.00 Singm. m. Pr; 18.00 Andacht. Werktags: 6.30 u. 8.00 hl Messen Beicht: Sa. 4.30 bis 6.30. — St. Peterskirche: So. 7.00 Frühm. m. Gemeinschaftskomm, und Pr. 8.15 Singm m. Pr. 9.30 Am: m. Pr. 11.00 Singm m. Pr., anschl. Chrl 14.00 Nachm.-And- Werktags: 7.00 hl. Messe. 8 C0 hl. Messe.— St. Joseph, Lindenhof, Eichelshei- merstr. 51: Sonntags: 8.00 Gemeinschaftsmesse m Predigt; 9.15 Amt m. Pred.; 10.30 Singm. m Pred.; 17 00 Abendand.- Werktags: 7.15 hl. Messe— St. Bonlfaz: So 7.00 Frühmesse. 8.00 Singm. m. Pr 9.30 Amt m Pr. 11.00 Singm. mit Pr 14.00 Chrl. 14.30 And. m sakratment. Segen Werktags: 6.30 Amt. 8.00 hl. Messe. Dienstags u: freitags 19.30 Andacht.— Pfarr- Kuratle St. Nikolaus: So. 7.30 Singmesse; 9.30 Hauptgottesd. 17.00 Andacht m. Segen. Werktags: 6.30 u. 7-15 hl. Messen. Sa, 16.00—18.00 Beicht.— St. Bonlfaz: 7.00 Frühm.; 8.00 Singm m. Pr. 9.30 Hochamt m Pr 11.00 Singm. m. Pr. 14.00 Chrl. 14.30 And. z. Ehr. d. hl. Farn.- Werktags: 7.30 amt. 8.00 hl. Messe.— St. Jakobus, Neckarau: Pfarrkirche: 8.C0, 11.15. Schwesternhaus: 6.30, 9.30, 11.15. St. Annaheim-7.00, 8 00, 9.30— Almenhof: 7.00 Frühm. m. Pr. 8.30 Singm. m Pr. 19.30 And.— Werktag: 7.30 hl. Messe 19 30 Rosenkranz.— Hcrz-Jesu-Kirche: 6.30, 7.15, 8.15, 9.30 und 11.00. 19.00 And.- Werktag: 6.30 und 7.15. St. Anton, Rheinau: So. 7.00 Frühm. mit Pr.; 9.00 Gottesd. für poln. Wehrmacht; 9.45 Hauptgottesdienst mit Pr.; 18.00 Abendandacht mit Segen. Werktags 7.00 hl. Messe.— Pfarr- kuratle St. Theresia, Pfingstberg: So. 7.30 Frühmesse; 9.30 Hauptgotteedienst; 14.00 Andacht. Werktags: Montag 6.00 Gem.-MeKae. Donnerstag 9.00 Uhr Wallfahrt-Messe, sonst 7.00 hl. Messe.— St. Laurentius, Käfertal: 7.00 Singm 9.00 Amt mit Predigt. 11.00 Singmesse mit Predigt. 18.00 Abendandacht. Werktags: täglich 7.00 hl. Messe.— St. Hildegard, Käfertal-Süd: 7.30 Frühm 10.00 Amt.— St. Elisabeth, Waldhof: 8.00 Pfarrgottesd. m. Pr. 10 00 hl. Messe m. Anspr. 17.30 And— Werktag: Jeweils 7.00 hl Messe.— St. Franziskus, Waldhof: 7.00, 9.00 und 10.30 hl. Masse mit Pred.; 8.15 Chrl.; 17.30 And. Werktags: 6.15 u. 8.00 hl. Mes^e.- Pfarrkirche In Sandhofen: 7.00 Frühm. 9.00 Hg. 11.00 Schütergottesd.— Schönau-Siedlung: 8.00 und 11.00 hl. Messe mit Pr. im evgL Gemeindesaal.— St. Peter und Paul Feudenheim: 6.30 hl. Messe. 7.30 Bet-Singmcsse. 9.00 Be-t-Singm. 10.00 Singm.— Seckenheim: So 7.00 Frühmesse; 8.30 Kindergd.: 10.00 Amt.— Kolpingfamilie Mhm.: So. 15.00 Vers, im Jug ldheim, C 2. 16. Kapelle des Theresien-Krankenhauses: So 6.30 Frühmesse; 8.00 Amt mit Predigt. Werktags: 6.30 hl. Mess«. Evangelische Kirche Sonntag, 25. November 1945: Buß- und Bettag Kollekte für Baiubedürfnisse armer Gemeinden. Trinltatlskirche, K 2, 10: 9.30 Kg.; 10.30 Hg.; 11.30 Abendm.— Konkordienkirche: 9.00 Hg., hl. Abendmahl; 11.00 Kg.; 16,00 Ag., Abendmahl.— Christuskirche: 9.00 Hg. mit Abendmahl; 11.30 Kg.; 16.00 Pred'gt m. Abendmahl; 19.00 Deutsch-amsrik. Orgelfeterstimde.— Neuostheim, Neuhermsheim: 10.30 Hg.; 11.30 Kg. Grünewaldatr. 11.— FrleUenskirche, Weidenstr. 13: 9.00 Hg., hl. Abendm.; 10.30 Kg.— Johanniskirche, Heinrich- Lanz-Krankenhaus: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.— Markuskirche: 9.00 Hg.; 10.00 Kg.— Lutherkirche: 8.30 Frg. mit hl. Abendmahl Gemeindehaus Eggenstr. 6; 9.30 Hg.; 11.00 Kg.; 16.00 Abend- mahlsgottetedienst.— /Melanchthonkirche, Zellerstraße 34: 10.00 Hg.; 11.15 Kg.; 15 45 Leit. Kg.; 17.00 lett. Hg.— Mathäus- klrche Neckarau: 9.30 Hg.; 10.30 Chrl.; 11.00 Kg. Luisens:r. 23. Auferstehungskirche: 9.00 Hg.; 10.00 Kg.— Pauluskirche Waldhof: 9.00 Hg.; 10 00 Kg.— Feudenheim: 8.30 Frühgd.; 9.30 Hg.; 10.45 Kg.; 11.15 Chrl. Schweizerstr.— Friedrichsfeld: 9.00 Hg; 10.00 Chrl.; 11.00 Kg.— Käfertal: 10.00 Hg. 11 Kg.— Käfertal-Süd: 9.00 Hg. im kath. Gemeindehaus; 10.00 Kg. Deidesheimer Str, 21.— Rhcinau-Kirche: 10 00 Hg.; 11.46 Chr. Pfingstberg-Kirche: 8.30 Hg.— Kirche Sandhofen: 9.G0 Hg.— Siedlung Schönau: 9.00 Hg.; 10.00 Kg.— Kirche Seckenheim: 9.15 Hg.; 10.15 Kg.; 15.00 Gefallenengedächtnisgottesdienat mit Abendmahl.— Kirche Wallstadt: 9.00 Hg.; 10.00 Kg. In der Woche: Trinitatiskirche: Dl 17.CO Wg. JXmgbuechetr. 9.— Konkordienkirche: Do 16.00 Wg.— Christuskirche: Mi 15.30 Bibelst.— Johanniskirche: Mi 8.15 Morgenand.— Melanchthonkirche: Ml 15.00 Wg.— Neckarau, Luisenstr. 23: Ml 7.30 Morgenand. Rheinau: Di. Do, Sa 7.30 Morgenandacht; Do 20.00 Wg.— Pfingstberg: Mo, Mi, Fr 7-SO Morgenandacht; Do 17.00 Wg.— Feudenheim: Do 8.00 Morgenandacht. Evang. Verein für innere Mission(Stadtmission) Vereinshaus, Stamltzstr. 15: So 19.00. Do 18.00.— Neckarau, Adler,tr. 3: So 19.00.— Rheinau, Dänisch. Tisch 23: So 15.00. Feudenheim, Gemeindehaus: So 17.30.— Käfertal, Gemeindehaus: Do 19.00.— Sandhofen, Lutherhaus: So 15.00. Landeskirchliche Gei elnschaft(Liebenzeller Mission) Sonntag 18.00 Sakristei der Konkordienkirche.— Feudenheim, Schwanenstr. 30: Sonntag 15.30.— WaUstadt. Schulzenstraße 7: Sonntag 15.84.— Waldhof-Gartenstadt, Trommlex- weg 30: Donnerstag 15.30. Evang.-luth. Gemeinde, Jungbuschstraße 9 Samstag, 25. Nov., 15.00 Uhr Predlgtgottesdienet, pfr. Lange. Bethesda-Gemeinde Mannheim, früher Lll, 4 So 15.00 Chrlstueklrche(Saal). Do 15.00 Bibelstunde.— Käfer- tal-Sfld, Diirkhelmer Str. 32: Mo 18.30.— Scharhof: Mo 14.30. Neckarau, Trnnbenstr. 15: Ml 14.30.— Pfingstberg, Pflügst- bergstrafle 3: Mi 10.30. Gemeinschaft„Haus Friede“ So 14JO Sakristei der Konkordlerikärche; Do 14 00; Do 17.00. Methodistenkirche und Evangelische Gemeinschaft Vereinshaus Stamitzstraßc 15: Sonntag 9.30 Hg.— Feudenheim, GneisenaustraBe 0: 3. und 5. Donnerstag 19.30.— Waldhof-Gartenstadt, Soldatenweg 118: 2. und 4. Freitag 15.30.— Käfertal, Johannisberger Straße St Donnerstag 20.00. Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage So Ludwig-Jolly-Str. 87 bei Vokt: 15.00 Abendmahl-Gottetnd.; 18.00 SO.-Schule f. Kind, u Erw.; 17.00 PrlestOTschafts- und Schwesternklasse: Ml 18.20—20.00 Ludwig-Jolly-Straße 67 bei Vokt: G.F.V. Gemeinschaftlicher Verein. Orthodoxe Kirche, Collinlstraße. Liselotteschule Gottesdienste: Samstag 17 00, Sonntag 9.00. Sprechstunden beim Pfarraml: 0—12 Uhr Alt-Katholische Kirche fchloBklrche(zur Zeit Turm der Konkordienkirche ln R 2): SamE'ag 16 00.— Eriaserklrche(Gartenat.): Sonntag IC.00.-* Ladenburg: Sonntag 9.00 Uhr. Israelitische Gemeinde Gottesdienst freitags 17 Uhr. Sprechzeiten de, Vorstandes! Dienstag und Freitag 9—U Uhr isn Hause Viktoriastraße 3. Amtliche Bekanntmachungen Einzahlungen auf das Postscheckkonto. In den letzten Monaten vor Kriegsende sind auf die Postscheckkonten der Finanzämter Mannheim-Stadt und Mhm.-Neckar- stadt Nr. 1460 und 78 845 vielfach Beträge eingezahlt bzw. überwiesen worden, deren Buchung zurzeit deshalb unmöglich ist, weil die Einzahlungs- bzw. Ueber- weisungsabschnitte in Verlust geraten sind. Auch sind Steuererstattungen vielfach nicht in den Besitz der Empfangsberechtigten gelangt. Alle Steuerpflichtigen, welche in der Zeit von De- :ember 1944 bis April 1945 Einzahlungen bzw. Überweisungen auf die genannten Postscheckkonten gemacht haben oder die nicht in den Besitz der ihnen im Steuerbescheid mitgeteilten Steuererstattungen gelangt sind, werden hiermit gebeten, diese Einzahlungen bzw. Ueberweisungen gefl. sofort, spätestens jedoch bis 31. Dezember 1945, der Finanzkasse Mannheim, U 2- Friedrichschule, Zimmer 3- unter Angabe der betreffenden Steuernummer oder Sollstelle anzuzeigen und die Nachweise der Einzahlung und Ueberweisung sowie die Kontenauszüge(bei Steuererstattungen) vorzulegen. Die Finanzkasse hat jetzt nur noch die Nr. 1460 Postscheckkonto Karlsruhe. Finanzamt Mannheim, Druck: Mannheimer Großdruckerei, R 1, 4-6