MILITARY-GOVERNMENT Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär Regierung Deutschland Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Te ilt Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-ä, Tel. 42580 Germany-Amtsblafrt der Milifärrecpierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim Nr. 36 Samstag, 15. Dezember 1945 Preis 10 Pfg. Militärregierung Deutschland Durchführung des Gesetzes Nr. 8 in den Betrieben Gemäß einer Veröffentlichung in den Nummern 29 und 33 der„Gazette“ vom 27. 10. 45 und 24. 11. 45 haben sämtliche Betriebe bis zum 28. 11. 45 die Durchführung des Gesetzes Nr. 8 mit einer eidesstattlichen Versicherung über den Oberbürgermeister der Militärregierung zu melden. Dieser Termin wurde vor einigen Tagen verlängert. Durch die Militär-Polizei wurde festgestellt, daß immer noch nicht alle Betriebe der Stadt Mannheim(aller Art und jeglicher Größe) diese Meldung abgegeben haben. Dia Militärregierung gibt für diese säumigen Personen noch eine letzte Frist zur Abgabe dieser Meldung bis 22. Dezember 1945. 12 Uhr. Die Meldungen sind im Rathaus, K 7, Zimmer 119, abzugeben. Firmen bzw. Betriebe, die dieser Meldepflicht bis zum 22. 12. 45 nicht nachkommen, haben jederzeit mit sofortiger Schließung durch die Militär-Polizei, sowie mit Inhaftnahme der Verantwortlichen zu rechnen. Durchführung des Gesetzes Nr. 8 Weiterbeschäftigung als gewöhnlicher Arbeiter Gemäß einer Weisung der Militärregierung in der „M.-G. G.“ Nr. 34 können Personen, welche vom Gesetz Nr. 8 betroffen werden, als gewöhnliche Arbeiter im gleichen Betrieb nur mit Genehmigung des unterstützenden Prüfungsausschusses weiterbeschäftigt werden. Anträge auf Genehmigung der Weiterbeschäftigung sind bei dem Herrn Oberbürgermeister— Ausschuß für Wirtschaftsangelegenheiten— K 7, Zimmer 119, einzureichen und zwar mit entsprechender Begründung. Jeder Betrieb erhält die oben angeführte Bekanntmachung in deutscher und englischer Ausfertigung. Beide Ausfertigungen sind, vom unterstützenden Prüfungs-Ausschuß unterschrieben, im Betrieb auszuhängen. Betriebe, die in den letzten Tagen nur eine Genehmigung in deutscher Fassung erhalten haben, müssen bis 18. Dezember 1945 auf der oben bezeichnten Geschäftsstelle eine englische Fertigung der vorerwähnten Bekanntmachung in Empfang nehmen. Genehmigte Weiterbeschäftigungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie, vom Ausschuß unterschrieben, in englischer und deutscher Sprache zum Aushang gebracht sind. Zur Belehrung wird Im Auftrag der Militärregierung noch darauf hingewiesen, daß bis zum 22. Dezember 1945 sämtliche vom Gesetz Nr. 8 betroffenen Personen, welche ln einer untergeordneten Stellung im gleichen Betrieb weiterbeschäftigt werden, im Besitz der Genehmigung des Prüfungs-Ausschusses sein müssen. Ab diesem Zeitpunkt werden Vergehen gegen diese Anordnung nach den einschlägigen Bestimmungen geahndet.' Der Oberbürgermeister. Personenstands- and Betriebsaufnahme ■ach dam Stand vom 10. Dezember 1945 Auf Grund einer Anordnung des Landesfinanzamts Baden in Karlsruhe ist in Mannheim eine Personenstands- und Betriebsaufnahme nach dem Stand vom 10. Dezember 1945 durchzuführen. Zu diesem Zweck liegen bei den einzelnen Zweigstellen des Emährungs- und Wirtschaftsamtes Hauslisten, Haushaltslisten und Betriebsblätter auf. Sämtliche Hausbesitzer werden hiermit aufgefordert, bei der für sie zuständigen Zweigstelle des Emährungs- und Wirtschaftsamtes die entsprechenden Vordrucke für jedes einzelne Haus, und zwar: a) die Hausliste, b) die Haushaltslisten, c) ein oder mehrere Betriebsblätter(sofern in dem Anwesen ein Betrieb unterhalten wird) vom 17. bis 22. Dezember 1945 abzuholen und bis zum 29. Dezember 1945 ausgefüllt der Zweigstelle des Er- nährungs- und Wirtschaftsamtes zurückzugeben. Hausbesitzer mit mehreren Häusern, Baugesellschaf- ten, Reichsbahn, Reichspost, Kirchengemeinden, das Städt. Hochbauamt, letzteres auch für die Schulhäuser und die städtischen Heime, erhalten das Listenmaterial von der Zweigstelle, in deren Bezirk die Häuser liegen, bzw. von der die elnze’nen Haushalte die Lebensmittelmarken beziehen, und geben es an diese Zweigstelle zurück. Für den Fall, daß ein Hauseigentümer nicht in Mannheim wohnt, inuß der Vertreter bzw. Beauftragte des Hauseigentümers die Vordrucke in Empfang nehmen und ebenfalls bis zum 29. Dezember 1945 der Zweigstelle des Emährungs- und Wirtschaftsamtes zurückgeben. Das gleiche obliegt einem oder mehreren Mietern, die in einem schwerbeschädigten Anwesen ohne Wissen des Eigentümers im Keller oder in einer behelfsmäßig hergerichteten Wohnung untergebracht sind. Allgemein wird bemerkt: Die Hauseigentümer bzw. die Vertreter oder Beauftragten teilen die Haushaltslisten an die Haushaltsvorstände der einzelnen Wohnungen aus und überwachen, daß alle am 10. Dezember 1945 in Mannheim anwesenden Personen der einzelnen Haushalte einschließlich der Untermieter und Hauspersonal in die Haushaltslisten eingetragen werden. Die am 10. Dezember 1945 vorübergehend abwesenden Personen sind ebenfalls in die hierfür vorgesehenen Spalten der Haushaltslisten einzutragen. Nach Ausfüllung der Frühere NSDAP-Mitglieder aus allen Vereinen ausgeschlossen Die Bestimmung, daß frühere Mitglieder der NSDAP nicht Mitglieder eines Sportvereins werden können, ist sinngemäß auch auf alle anderen Vereine anzuwenden. Sch ießung der Öffentlichen Häuser Mit sofortiger Wirkung wird angeordnet, daß die ih der Stadt Mannheim bestehenden öffentlichen Häuser, in welchen Frauen, der Gewerbsünzucht nachgehen, zu schließen sind. Jeder Eigentümer oder Mieter, welcher sein Haus oder seine Wohnung für Zwecke der Gewerbsunzucht zur Verfügung stellt, hat mit sofortiger Verhaftung und strengster Bestrafung zu rechnen. Frauen, welche bisher der Gewerbsunzucht nachgingen, sind verpflichtet, sich sofort beim Arbeitsamt zur Uebemahme einer geordneten Arbeit zu melden. Frauen, welche versuchen, weiterhin der Gewerbsunzucht nachzugehen, werden ebenfalls sofort verhaftet und mit strengen Strafen belegt werden. Die Militärregierung. Haushaltslisten überträgt der Eigentümer bzw. der Vertreter oder der Beauftragte die einzelnen Haushaltslisten in die Hausliste und liefert die Hausliste nebst den eingeordneten Haushaltslisten und etwaigen Betriebsblättern der in Frage kommenden Zweigstelle des Emährungs- und Wirtschaftsamtes bis zum 29. Dezember 1945 geschlossen ab. Sofern in dem Anwesen ein Betrieb untergebracht ist, muß das Betriebsblatt von dem oder den Betriebsinhabem ausgefüllt und ebenfalls mit den Haus- und Haushaltslisten abgeliefert werden. Es wird darauf hingewiesen, daß eine Sperre der Lebensmittelmarken für die nächste Kartenperiode eintritt, wenn die Vordrucke nicht abgeholt oder verspätet oder nicht zurückgegeben werden. Es liegt daher im Interesse jedes Einzelnen, sich darum zu kümmern, daß ein Eintrag für ihn in die Haushalt^», liste erfolgt ist. Die juristischen Personen des öffentlichen und bürgerlichen Rechts(öffentliche Betriebe, Aktiengesellschaften, G. m. b. H. und dergleichen) holen die Betriebs- bläUer nicht bei den einzelnen Zweigstellen des Er- nährungs- und Wirtsehaf samtes, sondern auf Zimmer 331 des Rathauses, K.7, ebenfalls in der Zeit vom 17. bis 22. Dezember 1945 ab und bringen die Betriebsblätter ausgefüllt bis zum 29. Dezember 1945 wieder an die gleiche Stelle zurück. Der Oberbürgermeister. Christbäume für alfe Wie früher, werden in diesem Jahre wieder auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Mannheim große Christbäume aufgestellt werden. Es sind insgesamt 18 Christbäume mit Kerzenbeleuchtung vorgesehen. Auch die Vororte werden ihre Christbäume bekommen. Für die Kriegsgefangenenlager sind etwa 30 Christbäume bereitgestellt. Städtische Aemter am 24. Dez. geschlossen Die städtischen Aemter bleiben auch am 24. Dezember 1945 geschlossen. Offenhaltung der Bäckereien vor den Feiertagen Auf Antrag des Landesinnungsverbandes des Bäckerhandwerks hat das Gewerbeaufsichtsamt in Karlsruhe genehmigt, daß die Bäckereien in Nord- und Mittelbaden am Sonntag, 23. Dezember, von 10 bis 16 Uhr, Montag, 24. Dezember, von 2 bis 17 Uhr, Montag, 31. Dezember, von 2 bis 17 Uhr backen dürfen. Die Bäckerläden sind am Sonntag, 23. Dezember 1945, von 12 bis 17 Uhr offen zu halten. Rentenzahlung Die Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten werden ab 12. 12. 45 für die Monate November und Dezember beim Postamt 1 und den Vorortspostanstalten gezahlt. Für je einen Monat wird der volle Monatsbetrag gezahlt. Beide Beträge müssen für die Monate November-Dezember auf einen Rentenempfangsschein ausgestellt sein. Dagegen dürfen die Versicherungsrenten der Reichsbahn-Versicherungsanstalt für die Monate November-Dezember nur in halber Höhe des monatlichen Rentenbetrags— also ein voller Monatsbetrag— gezahlt werden. Die Unfallrenten der Badischen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft L 26 sowie der Reichsbahnunfallversicherungsbehörde Bezirk Karlsruhe werden monatlich und 2um vollen Monatsbetrag gezahlt. Die Schalterstunden sind von 8—18 Uhr. Versorgungstag für Kriegsopfer Das Versorgungsamt Heidelberg hält für den Stadt- und Landkreis Mannheim am Mittwoch, 19. Dezember 1945 im Schloßbunker in Mannheim(Schloßhof). einen Versorgungstag für Kriegsopfer ab. Hierzu können erscheinen die Versorgungsberechtigten mit den Anfangsbuchstaben A—M von 9—12 Uhr N—Z von 14—17 Uhr. Unterlagen(Entlassungsscheine, Krankenpapiere, ärztliche Bescheinigungen, Rentembescheide, Num- memkarten usw.) sind mitzubringen. Das Begehen der Riedhahnbriicke verboten In den letzten Tagen wurden auf der Riedbahnbrücke mehrere Personen von Zügen der Reichsbahn erfaßt und schwer verletzt. Es muß deshalb nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden, daß das Begehen der Riedbahnbrücke mit großen Gefahren verbunden und deshalb verboten ist. Te!efon-Samme nuimrern der Stadtverwaltung Ab 15. Dezember 1945 kann die Stadtverwaltung Mannheim unter den nachstehenden Sammelnummem erreicht werden: Zentrale NI: 45 131 Zentrale K 7: 45 261 Zentrale K 5: 45 151 Hoch- und Tiefbauamt: 45 291 Bestätigung der Meldekarten für den Bezug von Lebensmittelmarken Zur Bestätigung der Meldekarten für die 84. Lebensmittelmarkenperiode haben sich beim Arbeitsamt zu melden: a) alle(vorläufig)nicht in einem Arbeitnehmer-Beschäftigungsverhältnis stehenden Männer von J4 bis 65 Jahren(Arbeiter u. Angestellte), einschließlich Rentner und Arbeitsunfähige. b) alle(vorläufig) nicht in einem Arbeitnehmer-Beschäftigungsverhältnis stehenden Frauen von 16 bis 45 Jahren, einschließlich nichtberufstätiger Hausfrauen mit Ausnahme der schwangeren Frauen und der Frauen mit einem vorschulpflichtigen Kind oder mit 2 volksschulpflichtigen Kindern. c) Meldepfiichtige Selbständige(Selbständige in Industrie, Handel und Gewerbe sowie Angehörige freier Berufe, Heimarbeiter und Wandergewerbetreibende) und deren männliche mithelfende Familienangehörigen, und zwar Männer von 14 bis 65 Jahren und Frauen von 16 bis 45 Jahren mit Ausnahme der schwangeren Frauen und der Frauen mit einem vorschulpflichtigen Kind oder mit 2 volksschulpflichtigen Kindern. Um den bestehenden Anordnungen zu genügen, haben Selbständige, welche der Meldepflicht unterliegen, einen aus neuerer Zeit stammenden Ausweis vorzulegen, aus dem ersichtlich ist, daß die Ausübung des Gewerbes oder Betriebes durch den Oberbürgermeister— Abteilung Gewerbepolizei— genehmigt ist. Soweit durch diese Dienststelle anläßlich der Bestätigung der Meldekarte für die 83.Lebensmittelmarken- periode nur eine vorläufige(ungeprüfte) Bescheinigung ausgestellt werden konnte, muß dort auch für die kommende 84. Periode zur Vorlage beim Arbeitsamt wieder eine Bestätigung angefordert werden. Vorläufige Bescheinigungen gelten jeweils nur für die laufende Lebensmittelmarkenperiode. Die Bescheinigung auf den Meldekarten erfolgt: A) für Männer: Mannheim-Stadt mit Vororten beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, und zwar: Anfangsbuchstaben N-O-P-Q am Montag, 17. 12. 45 Anfangsbuchstaben R-S-St ohne Sch. am Dienstag, 18. 12. 45 Anfangsbuchstaben Sch am Mittwoch 19. 12. 45 Anfangsbuchstaben T-U-V am Donnerstag 20. 12. 45 Anfangsbuchstaben W-X-Y-Z am Freitag 21. 12. 45 jeweils von 9—15 Uhr. Männer, die Invalidenrente, Ruhegeld oder Pension beziehen, die nachweisen können, daß sie arbeitsunfähig oder mindestens 50 Prozent erwerbsbeschränkt und die in den Vororten wohnen, können Ihre Meldekarte am Mittwoch, 19. 12. 45 bezw. am Donnerstag, 20. 12. 45 bei der für ihren Vorort zuständigen Zweigstelle des Ernährungsamtes zu den üblichen Dienststunden zur Bestätigung vorlegen. B) für Frauen: a) Mannheim-Stadt(ohne Vororte) beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, und zwar in derselben alphabetischen Reihenfolge und zu der gleichen Zeit wie die Männer(siehe oben unter A). b) Vororte von Mannheim,(Feudenheim, Friedrichsfeld, Käfertal, Neckarau, Rheinau, Sandhofen, Seckenheim, Waldhof und Wallstadt), einschließlich selbständiger Frauen, entweder zu der aufgerufenen Zeit beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, oder bei der für den jeweiligen Vorort zuständigen Zweigstelle des Ernährungsamtes, und zwar: Anfangsbuchstaben A-K am Mittwoch 19. 12. 45 Anfangsbuchstaben L-Z am Donnerstag, 20. 12. 45 Der Meldepflichtige muß zur Vorlage der Meldekarte persönlich erscheinen. Im Falle der Behinderung durch Krankheit kann die Bescheinigung, soweit sie nicht durch eine Krankenkasse zu erteilen ist, an einen Beauftragten erfolgen, wenn das Zeugnis eines Kassenarztes vorgelegt wird, daß Arbeitsunfähigkeit besteht. Empfänger von Krankengeld haben Ihre Meldekarte auf jeden Fall der zuständigen Krankenkasse(Allgem. Ortskrankenkasse, Betriebs- oder Ersafzkasse) vorzulegen. Außerhalb der angegebenen Zeiten kann das Arbeitsamt Bestätigungen nicht erteilen: wer die Meldekarte nicht fristgerecht vorlegt, hat etwaige Folgen des Versäumnisses selbst zu tragen. Gsnebmiqunwin’cht für L'eferunq vor E’sen- and MetaUerzeugRisseR Alle industriellen, handwerklichen und Handelsbetriebe, die ihren Sitz innerhalb des Landeskommissariatsbezirkes Mannheim haben, müssen ihre Anträge auf Genehmigung zur Lieferung von El«en und Metallen aus der amerikanisch besetzten Zone Badens gemäß§ 2 der Anordnung über Genehmigungsnflicht für Lieferung von Erzeugnissen der Eisen und Metall schaffenden und verarbeitenden Betriebe(industrielle, handwerkliche und Handelsbetriebe) vom 31. Oktober 1945, beim Landeswirtschaftsamt Baden, Außenstelle Mannheim, Mannheim, K 7, einreichen. Lande« Wirtschaft samt Ttiürn Außenstelle Mannheim. Mannheimer Notgemeinscluft Werktätige Hilfe der Bevölkerung Mannheims Der Aufruf der freien Wohlfahrtsverbände, die sich im Auftrag des Oberbürgermeisters unter Führung des Wohlfahrtsdezernats der Stadtverwaltung zur Mannheimer Notgemeinschaft zusammengeschlossen haben, ist auf fruchtbaren Boden gefallen, wie nicht anders zu erwarten war. Ebenso sicher konnte natürlich nicht erwartet werden, daß in der ersten Woche nach dem Aufruf schon genügend Spenden Zusammenkommen würden, um all der Not des kommenden Winters zu begegnen. Es werden darum nochmals alle aufgerufen, die das Glück haben, ihren Mitmenschen mit tatkräftiger Hilfe beistehen zu können. Wohl sind wir alle von der Not des Krieges und des Zusammenbruchs betroffen worden. Aber wir sehen auch immer wieder noch viele neben uns, denen wir in ihrer weit tieferen Not helfen können und helfen müssen, solchen, die kein Obdach, nicht genügend Kleidung und Nahrung haben, oder die bisher vergeblich ihre Angehörigen suchen. Ihnen allen will und soll die Notgemeinschaft helfen, sei es durch die Kinder- und Volksspeisungen, die seit einigen Wochen eingerichtet sind, sei es durch den umfangreichen Nachforschungsdienst oder den Betreuungsdienst für Rückwanderer. Evakuierte und heimkehrende Soldaten. Wer die Notgemeinschaft unterstützt, hilft den Armen, den Notleidenden und Verlassenen und läßt werktätige Hilfe denen zukommen, die Helm und Familie verloren haben und fremder Hilfe bedürfen. Spenden, auch die kleinsten^Gaben sind erbeten an die Geschäftsstelle des Roten Kreuzes, Q 7, 12, an den Caritas-Verband, D 7, 5, an die Innere Mission, R 2 (Turm der Konkordienkirche) und an die Arbeiterwohlfahrt, Langerötterstraße 56. Spenden können auch eingezahlt werden auf das„Konto der Notgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände von Mannheim“ bei der Deutschen Bank Nr. 30 401, der Badischen Bank Nr. 2200 und der Städt. Sparkasse Nr. 4715. Spende für Woiilfahrtszwecke Dem Oberbürgermeister ist vom Betriebsrat der Städtischen Sparkasse als Ergebnis einer Sammlung unter den Gefolgschaftsmitgliedem der Betrag von 1000 Mk. übergeben worden zur Verwendung für Bedürftige unserer Stadt. Der Oberbürgermeister hat für diese Bekundung praktischen Gemeinsinnes den Spendern herzlich gedankt. Eine bekannte Mannheimer Firma hat dem Städtischen Wohlfahrtsamt 500 Mark für wohltätige Zwecke zur Verfügung gestellt. Ebenso haben zwei andere Unternehmen dem Oberbürgermeister für den gleichen Zweck 30 000 Mk. und 2500 Mk. überwiesen. Der Oberbürgermeister spricht auch an dieser Stelle für diese vorbildliche Haltung den Dank der Stadtverwaltung aus. Winterspeisung 1945146 der Mannheimer Wohlfahrtsverbinde: Rotes Kreua, Caritas-Verband, Innere Mission and Arbeiter- Wohlfahrt Die Essenkarten sind unter allen Umständen lm Vorverkauf zu beschaffen. Dabei sind die entsprechenden Lebensmittelmarken(30 g Fett, 100 g Nährmittel, 250 Gramm Brot) mitabzuliefern. Es wird darauf hingewiesen, daß in erster Linie die Besitzer von Wochen-Essenkarten Anspruch auf die Essen der Massenspeisung haben. Der Vorverkauf erfolgt ausnahmslos von donnerstags bis samstags. Montags werden keine Karten für die laufende Woche mehr abgegeben. Der Verkauf der Essenkarten findet, wie bisher, an allen Esenausgabestellen statt. Wiederholt wird darauf aufmerksam gemacht,'daß Essenkarten aller Farben an jeder Ausgabestelle eingelöst werden können. In der Weihnacht*Woche(27. bis 29. 12. 45) werden Essenkarten ä RM 1,20 ausgegeben. An Marken sind 15 g Fett und 200 g Brot erforderlich. Essenausgabe werktags von 12 bis 14 Uhr. Rotes Kreuz Mannheim Wir erinnern an den Aufruf in der Military-Government Gazette Nr. 35 vom 7. 12 und bitten alle diejenigen, die sich dem Roten Kreuz ehrenamtlich als Helfer oder Helferinnen zur Verfügung stellen wollen, sich bei der Geschäftsstelle Mannheim, Q 7, 12, schriftlich oder mündlich zu melden. Städtisch*« Gesundheitsamt Kon trollte rmine müssen eingehalten werden Die bisher gültigen Gesetze zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. 2. 1927 R. G. Bl. 1.67, 27. 2. 1940, 21. Okt. 1940, 16. November und 12. März 1941 werden dahingehend erweitert, daß auch sämtliche Personen, die zur Nachkontrolle wegen einer Geschlechtskrankheit bestellt wurden, in Zukunft bestraft werden, wenn sie die vom Arzt festgesetzte* Kontrolltermine nicht pünktlich elnhalten. Es wird auch in diesen Fällen das in 5 6, Abs. 1, des Strafgesetzbuches angeführte Strafmaß angewendet werden. Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Städtisches Ernährungs* und Wiitschaftsamt Lebensm tte'marken a) Für die Woche vom 17. bis 25. Dezember 1945(2. Woche der 83. Zuteilungsperiode) gilt folgende Zuteilung: trot: Auf die Abschnitte Brot 11/83 und Kleinabschnitte Kleinstkinder(0—3 Jahre, Klst.)= 600 g Kleinkinder(3—6 Jahre, Klk.)= 1500 g Jugendliche(6—10 Jahre, Jgd. 1)= 2500 g Jugendliche(10—18 Jahre, Jgd. 2)= 3500 g Erwachsene(über 18 Jahre, E.)= 2600 g Vollselbstversorger= 3125 g (Die Brotkarte für Selbstversorger gilt bis 6. 1. 1946.) Fleisch: Auf die Abschnitte Fleisch 11/83 Kleinstkinder= 100 g Kleinkinder= 150 g Jugendliche und Erwachsene= 150 g Die Fleisch-Abschnitte 209 und 215 verfallen am 15. Dezember 1945. Butter: Auf alle Karten(für 2 Wochen)= 250 g Nährmittel: Auf die Abschn. Nährmittel II= 150 g Druckfehlerberichtigung: In der 1. Woche der 83. Zuteilungsperiode ist auf der Zulagc.karte für Schwerstarbeiter ein Nährmittel"bschnitt mit 55 g s+att richtig 25 g gekennzeichnet worden. Die Bewertung erfolgt mit 25 g. Kindernährmittel:(für Kinder bis 6 J^hre) Auf Abschnitt Kindernährmittel II= 123 g Zucker: Auf Abschnitt 1/83= 400 g in den Geschäften, in denen der Zucker m:‘. Abschnitt 5/82 bestellt wurde. Abschnitt 1/83 verfällt am 5. 1. 1946. Kleinverteiler geben die Lieferabschnitte 1/83 bis 12. 1. 1946 bei den Markenannahmestellen ab und erhalten Quittung(Vordruck 20). Großverteiler senden Verwendungsnachweis bis 5. 1. 1946 an Getreidewirtschaftsverband. Marmelade: Auf Abschnitt 2/83= 250 g in den Geschäften, in denen der Zucker mit Abschnitt 5/82 bestellt worden ist. Abschnitt 2/83 verfällt am 5. 1. 1946. Kleinverteiler geben Lieferabschnitte 2/83 bis 12. 1. 1946 bei den Markenannahmestellen ab und erhalten Quittung(Vordruck 20). Großverteiler senden Verwendungsnachweis bis 5. 1. 1946 an Gartenbauwirtschaftsverband. Weißmehl: Auf Abschnitt 3/83= 1000 g in den Bäckereien. Abschnitte 3/83 sind ungültig auf den Lebensmittelkarten der Brot-Teil- und Brot-Voll-Selbstver- sorger. Abschnitt 3/83 verfällt am 5. 1. 46. Kleinverteiler geben Lieferabschnitte 3/83 bis 12. 1. 1946 bei den Markenannahmestellen ab und erhalten dafür Bezugscheine. Backpulver: je...=1 Päckchen auf Abschnitt 189 des blauen Mannheimer Einkauf sausweises für Jugendliche(Jgd.) und Abschnitt 189 des rosaroten Mannheimer Einkaufsausweises für Erwachsene(E.) Abschnitt 189 des gelben Mannheimer Einkaufsausweises für Kinder(K.) ist ungültig. Abschnitte 189 verfallen am 5. 1. 46. Kleinverteiler geben Lieferabschnitte 189 des Mannheimer Einkaufsausweises bis 12. 1. 1946 bei den Markenannahmestellen ab und erhalten dafür Quittung(Vordruck 20). Kartoffeln: Auf Abschnitt 11/83 u. I/II/83— 3000 g (für 2 Wochen für Kinder bis zu 3 Jahren) der Bezugsausweise für Speisekartoffeln 82-89 mit dem Aufdruck„Mannheim-Stadt“. Die Abschnitte 11/83 und I/II/83 sind von den Kleinverteilern abzutrennen und aufzubewahren. Milchbezug: Die Milchausgabe durch den Milchhandel an Sonntagen wird ab 16. Dezember 1945 eingestellt Die für Sonntag zuständige Vollmilch kann am Samstag oder Montag abgeholt werden. Eine Kürzung in der Milchzuteilung tritt dadurch nicht ein. Fische: Auf Abschnitt 204 des Mannheimei Einkaufsausweises Salzheringe- Restbelieferung= 500 g Die Fischlieferabschnitte 185 und 219 des Mannheimer Einkaufsausweises sind verfallen. Alle Fischlieferabschnitte und Fisch-Bezugsberechtigungen sind raschestens von den Fischverteilern gegen Quittung(Vordruck 20) bei den Marken- ablieferungsstelien abzugeben. Fisch-Restbestandsmeldungen durch Fisch-Klein- und Großverteiler sofort nach Belieferung aller Kunden an das Emährungsamt b) Ungültig werden außerdem am 6. Januar 1946 alle zur Zeit gültigen Reisemarken; ein Umtausch in neue Reisemarken findet nicht statt. c) Die vom Landesemährungsamt(Nord-iBaden herausgegebenen Lebensmittelkarten gelten uneingeschränkt im ganzen Gebiet, also in allen Gemeinden des Landesernährungsamts Nordbaden, auch dann, wenn sie verschiedene Farbkennzei- chen tragen. d) Die Abschnitte der Lebensmittelkarten gelten nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt. Lose Abschnitte haben keine Gültigkeit. e) Die Gültigkeitsdauer der oben aufgerufenen Lebensmittelkarten- etc. Abschnitte, sofern im Ein- zelfalte nicht anders bestimmt, wird auf die 83. Zü^eilungsperiode beschränkt. Die in der 4 Woche der 83. Zu+eilungsperiode aufgerufenen Marken können auch noch in der 1. Woche der 84. Zuteilungsperiode beliefert werden. f) Bezug und Ab zähe von Lebensmitteln usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig. Ein Abschnitt wird erst gültig durch seinen Aufruf in der M.-G.G. und ab Montag der Woche, für dje er aufgerufen ist. Zuwiderhandlungen sind strafbar. g) In die Lebensmittelversorgung kann neu oder wieder nur aufgenommen werden, wer die Abmeldung des bisherigen Emährungsamts und die polizeiliche Anmeldung mit der Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamts Mannheim vorlegt; Ausländer außerdem noch die Registrierkarte. Die beim Arbeitsamt„Meldepflichtigen" haben überdies die„Meldekarte" des Arbeitsamts Mannheim vorzulegn. Diese Meldekarte wird vom Arbeitsamt Mannheim ausgestellt. Außerdem muß die Meldekarte den„Bestätigungsvermerk“ für die laufende Zuteilungsperiode enthalten. Weitere Lebensmitteizute^unfen a) Zuckerzuteilung: Auf Abschnitt 7 aller Karten der 83. Zuteilüngsperiode weitere= 100 g in den Geschäften in denen mit Abschnitt 5/82 Zucker bestellt wurde. Abschnitt 7/83 verfällt am 5. 1. 46. Für Klein- und Großverteiler gilt, was in der Hauptbekanntmachung bezüglich 1/83 gesagt wurde. b) Fleischzuteilung: Auf Abschnitt 6/83 der Lebensmittelkarten für Jugendliche 1 und 2(Jgd 1 und Jgd 2) sowie Erwachsene(E)= 100 g Ungültig sind: Die Abschnitte 6/83 der Lebensmittelkarten für Kleinstkinder(Klst) und Kleinkinder(Klk) und aller Lebensmittelkarten für Teil-Selbstversorger in Schlachtfetten, sowie aller Lebensmittelkarten für Vollselbstversorger. Die Entgegennahme und Belieferung bereits vom Stammabschnitt abgetrennter Abschnitte 6/83 ist deshalb zu verweigern. Abschnitt 6/83 verfällt bereits am 23. 12. 45. c) Marinadenzuteilung: Auf Abschnitt 190 des Mannheimer Einkaufsausweises=r 250 g voraussichtlich ab 19. 12. 1945. Fischlieferabschnitt 199 verfällt am 31. 12. 1945. Die Heringssonderzuteilung= 500 g auf Abschnitt 204 des Mannheimer Einkaufsausweises wird weitergeführt. Die noch nicht verfallenen Bezugsabschnitte 199, 204 und 190 scheiden für die Belieferung mit Frischfischen aus. d) Bei der Weißmehlsonderzuteilung von 1000 g auf Abschnitt 3/83 besteht Anspruch auf Belieferung mit amerikanischem Weizenmehl durch die Bäckereibetriebe. Versorgung mit Tabakwaren Die in der M. G. G. Nr. 35 vom 8. 12. 45 für die 83. Kartenperiode bekanntgegebenen neuen Abgabesä'ze für Tabakwaren werden hiermit wie folgt berich'igt: bei a) Zigarren: zu 10 und 15 Pfg. 20 Stück auf 6 Abschnitte, und nicht 30 Stück, wie bekann'gegeben. Wir bitten, diese Aenderung zu beachten. Verteilung von Zündhölzern Als einmalige Zuteilung erhalten alle Haushaltungen ln Mannheim und Vororten 1 Paket Zündhölzer. Beim Einkauf in den Einzelhandelsgeschäften ist der blaue Hauahaltsausweis und ein rosaroter Einkaufsausweis E vorzulegen. Der Haushaltausweis ist vom Einzelhändler im Feld Z 33 abzustempeln und der Abschnitt 200 des Einkaufsausweises E abzutrennen. Die Abtrennung der Abschnitte 200 der weiteren Einkaufsausweise E der Personen des gleichen Haushalts sowie der blauen und gelben Einkaufsausweise, für die keine Zündhölzer abgegeben werden, ist strafbar. Die belieferten Abschnitte 200 sind zu je 100 Stück auf Bogen aufgeklebt den Markenannahmestellen gegen Empfangsbestätigung bis zum 31. 12. 1945 abzuliefern. Ve/telunq von Weihnachtskerzen Es stehen in begrenzter Menge Weihnachtskerzen zur Verfügung, die an Kleinstkinder, Kleinkinder und Jugendliche zur Verteilung kommen. Wejhpachtskerzen werden wie folgt auf Abschnitt 4 der nachstehend genannten Lebensmittelkarten der 83. Kartenperlode abgegeben: a) Kleinstkinder 2 Kerzen b) Kleinkinder 2 Kerzen c) Jugendliche I(6-10 Jahre) 2 Kerzen d) Jugendliche II(10-18 Jahre 1 Kerze Abschnitt 4 der Lebensmittelkarten für Erwachsene E berechtigt nicht zum Bezug von Weihnachtskerzen und wird für ungültig erklärt. Die Verkaufsstellen haben hierauf besonders zu achten. An Jugendliche, die mit Selbstversorgerkarten wie Erwachsene(SV) ausgestattet sind, dürfen Weihnachtskerzen nur abgegeben werden, wenn der Abschnitt 4 der SV-Karten von den zuständigen Kartenstellen gültig gestempelt ist. Die Abschnitte sind als Jgd. I oder Jgd. II gekennzeichnet. Die Verkaufsstellen sind verpflichtet, die vereinnahmten Bezugsabschnitte aufgeklebt auf Bogen zu Je 100 Stück getrennt in solche a) Klst., Klk. und Jgd. I, b) Jgd. II, und die außerdem vereinnahmten Bezugscheine bei unserer Markenabrechnungsstelle (Neckarschule) abzullefem und abzurechnen. Die Verkaufsstellen für Weihnaehtskerzen werden ab Freitag, 21. 12. 1645 durch Aushang bei den Zweigstellen des Ernährungs- und Wirtschaftsamtes bekanntgegeben. Bestanisaifoalnie fü Spe seöl bei den Ke nverteiiern Sämtliche Kleinverteiler haben eine Bestandsaufnahme für Speiseöl mit dem Stichtag 10. Dezember 1945, vorzunehmen und das Ergebnis spätestens bis Samstag, 22.. Dezember 1945, der Markenabrechnungsstelle des Städt. Ernährungsamtes Mannheim, Neckarschule, schriftlich mitzuteilen. Etwaige Fehlmeldung ist ebenfalls zu erstatten. Unterlassung der Meldung ist strafbar und hat Ausschluß von künftigen Speiseöllieferungen zur Folge. Eierablieferung der Geflügelhalter Wir verweisen auf die Bekanntmachung in Nr. 32 der M.G.G. Aufgrund der Anordnung des Landesemährungs- amts und der Ergänzungsverfügung des Badischen Landesdirektors für Wirtschaft, Ernährung und Verkehr ist die Eierablieferungsmenge in der Zeit vom 1. Oktober 1945 bis 30. September 1946 auf mindestens 60 Eier je gehaltene Henne festgesetzt worden. Die Ablieferung hat je Henne mit mindesten/ 16 Eier in der Zeit vom 1. 10. 45 bis 31. 3. 46 34 Eier tn der Zeit vom 1. 4. 46 bis 30. 6. 46 10 Eier in der Zeit vom 1. 7. 46 bis 30. 9. 46 zu erfolgen. Wegen der großen Schwierigkeit der Versorgung der Krankenhäuser und der Einzelkranken mit Eiern, wird ergänzend bestimmt, daß von dem Ablieferungs-Soll von 16 Eiern in der Zeit vom 1. 10. 45 bis 31. 3. 46 ab sofort monatlich mindestens 2 Eier je ablieferungspflichtige Henne bei der Sammelstelle abgeliefert werden, und zwar mindestens 2 Eier in der 3. Dezember-Woche mindestens 2 Eier in der 2. Januar-Woche mindestens 2 Eier ln der 2. Februar-Woche Bei der Festsetzung der ablieferungspflichtiger Hühner bleibt für jeden Haushaltangehörigen, welcher zum Betrieb des Geflügelhalter*- gehört, ein Huhn frei. Die Legeleistung dieser freigestellten Tiere ist für den Eigenverbrauch der Selbstversorger bestimmt. Für Zuchtbetriebe gelten die vorgenannten Teilablieferungstermine nicht. Diese Betriebe erhalten Sonderanweisung. Die Ablieferung kann erfolgen: 1. an zugelassene Kennzeichnungsstellen, deren Sammelstelle oder Sammler gegen Eintragung der abgegebenen Eiermengen in den Ablieferungsnachweis, 2. an Nichtselbstversorger, Jedoch nur Innerhalb der politischen Gemeinde gegen Abtrennung der betr. Anmelde- und Nummemabschnitte entsprechend der Aufrufe, 3. gegen Bruteierbezugscheine für die darauf angegebene Menge, 4. an Kranke gegen Krankenzusatzmarken. Die abgelieferten Eiermengen müsen von jedem Geflügelhalter jeweils zu den genannten Ablieferungsterminen bei den örtlichen Kartenstellen nachgewiesen werden, und zwar zu Ziffer: 1. Durch die bereits erwähnten Eintragungen in den Ablieferungsnachweis. 2. Durch Eintragung der Kartenstelle in den Ablieferungsnachweis über die bei dieser zur Abrechnung gebrachten Anmelde- und Nummernabschnitte. 3. Durch Abgabe der Bruteierbezugscheine bei der Kartenstelle und Eintragung der darauf vermerkten Eiermense in den Ablieferungsnachweis. 4. Durch Ablieferung der Krankenzusatzmarken bei der Kartenstelle und Eintragung in den Abliefe- nmgsnachweis. Wenn nach Deckung des eigenen Bedarfes und nach Erfüllung der Ablieferungspflicht dem Geflügelhalter noch Eier zur Verfügung stehen, so müssen diese überschüssigen Mengen ebenfalls zur Ablieferung gebracht werden. Verstöße gegen die Ablieferungspflicht werden nach äen geltenden Bestimmungen bestraft. Kulturelle Veranstaltungen Nat;onalthea»er Mannheim Spielplan vom 16. bis 26. Dezember 1945 in der Schauburg, K 1. Sonntag, nachmittags, 16. Dez.: Das tapfere Schnei- ' derlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 13 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Sonntag, abends, 16. Dez.: Zum letzten Male: Jedermann. Das Spiel vom Sterben des reichen Mannes. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 19.15 Uhr. Montag, 17. Dez.: Cavalleria rusticana, Oper von P. Mascagni. Hierauf: Der Bajazzo, Oper von R. Leoncavallo. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.15 Uhr. Dienstag, 18. Dez.: Cavalleria rusticana, Oper von P. Mascagni. Hierauf: Der Bajazzo, Oper von R. Leoncavallo. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.15 Uhr. Mittwoch, nachmittags, 19. Dez.: Das tapfere Schneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 13 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Mittwoch, abends, 19. Dez.: Dr. med. Hiob Prätorius, Komödie von Curt Götz. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Donnerstag, 20. Dez.: Dr. roed. Hiob Prätorius, Komödie von Curt Götz. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Freitag, 21, Dez.: Das tapfere Schneiderlein, Kin- dermärchcn-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 17 Uhr, Ende etwa 19 Uhr. Samstag, 22. Dez.: Der Gärtner von Toulouse, Schauspiel von Georg Kaiser. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Sonntag, nachmittags, 23. Dez.: Das tapfere Schneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16 Uhr. Sonntag, abends, 23. Dez.: Das tapfere Schneiderlcin, Kindermärchen-Lustsp el von Robert Bürkner. Anfang 17 Uhr, Ende etwa 19 Uhr. Montag, 24. Dez.: Geschlossene Vorstellung*ür Kinder— ohne Kartenverkauf—: Das tapfere Schneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16 Uhr. Dienstag, nachmittags, 25. Dez.(1. Weihnachtstag): Das tapfere Schneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 13 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Dienstag, abends, 25, Dez.(1. Weihnachtstag): Fidelio, *■-* Oper von L. van Beethoven. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.15 Uhr. Mittwoch, nachmittags, 26. Dez.(2. Weihnachtstag): Das tapfere Schneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Mitwoch, abends, 26. Dez.(2. Weihnachtstag): Cavalleria rusticana, Oper von P. Mascagni. Hierauf: Der Bajazzo, Oper von R. Leoncavallo. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.15 Uhr. Kartenverkauf für alle Vorstellungen ab Montag, 17. Dezember, in den durch Plakatanschlag bekanntgegebenen Verkaufsstellen. Der Verkefirstsn bei den Behörden Der Landesdirektor des Innern weist in einem Rundschreiben an die Landräte und Oberbürgermeister darauf hin, daß es bei der großen Not unserer Zeit, die es nicht immer gestattet, dem Publikum Rat und Hilfe fm gewünschten Umfang angedeihen zu lassen, um so mehr Pflicht der Beamten und Angestellten bei öffentlichen Dienststellen und Behörden sei, die Hilfe begehrende Bevölkerung freundlich und entgegenkommend zu behandeln. Trotz des oft schweren und aufreibenden Dienstes müsse es immer vornehmste Pflicht aller Personen im öffentlichen Dienst sein, allen Angehörigen unseres Volkes grundsätzlich die gleichen Rechte einzuräumen. Besonderes Verständnis müsse denjenigen entgegengebracht werden, die unter den Fliegerangriffen schwer zu leiden hatten und oft nicht in der Lage sind, die von den Behörden verlangten vorschriftsmäßigen Unterlagen zu beschaffen. Menschliches Verständnis für die Lage iedes Einzelnen, sei sie auch noch so schwer zu klären, müsse immer oberstes Gebot seih. Groß sei die Tahl der Hilfsbedürftigen und nicht immer könnten sie das notwendige Verständn's für die allgemeinen Schwierigkeiten diese Notstände zu beheben, aufbringen, trotzdem müßten die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes mit Geduld und Verständnis immer wieder an die Bewältigung der schweren Aufgaben herangehen und besonders im Verkehr mit dem Publikum Ruhe und Besonnenheit bewahren. Es müsse aber auch vom Publikum erwartet werden, daß es ihm an der nötigen Einsicht für die schwierigen Probleme, die von dem zahlenmäßig stark zusammengeschmolzenen Personal des öffentlichen Dienstes zurzeit zu lösen sind, nicht fehlt. Sport Sonntag, 16. Dezember Fußball Süddeutsche Meisterschaftsspiele. Waldhof-Platz: VfR Mannheim— SpVgg Fürth(14 Uhr). Nürnberg: 1. FC Nürnberg— SV Waldhof. Meisterschaftsspiele Landesliga Baden. Neckarau: VfL Neckarau— ASV Feudenheim(Altr. Fähre). \usscheidungsspiele zur Landesliga. Phoenix-Platz: Phoenix Mannheim— SpVgg Viernheim. Weinheim: FV 09 Weinheim— Germ. Friedrichsfeld. Qualifikations-Runden. Planetarium: TV Mannheim von 1846— SC Käfertal. Wallstadt: Viktoria Wallstadt— Fortuna Heddesheim. Ilvesheim: SV Ilvesheim— Fortuna Edingen. Neckarhausen: Viktoria Neckarhausen— FVgg 98 Seckenheim. 07-Platz: 07 Mannheim— Alemannia Rheinau. Neckarau: Kurpfalz Neckarau— 08 Mannheim(13.10 Uhr). Gesellschaftsspiele: Sandhofen: SpVgg Sandhofen— Fußb. Kriegsgef. Lager Schönausiedlung. Waldhof- Platz: VfR Ers.-Llga— LSC Wohlgelegen. Handball Meisterschaftsspiele der Ligaklasse: Waldhof-Platz: SV Waldhof— SG Ketsch(12.45 Uhr). Herzogen- ried: VfR Mannheim— TV 1862 Weinheim(11 Uhr). Neckarau: VfL Neckarau— TV 98 Seckenheim 13.15 Uhr)(Altriper Fähre). Meisterschaftsspiele der 2. Spielklasse. Neckarau: Kurpfalz Neckarau—SV Ilvesheim(15.15 Uhr). Hockey Gesellschaftsspiele. Heidelberg: SG Heidelberg- Neuenheim— Mannheimer Sportgesellschaft, 1. Männer: 10.30 Uhr, Frauen: 9 Uhr. Spielbeginn: 14.30 Uhr, sofern nicht anders vermerkt. Gottesdienstanzeiger Katholische Kirche Sonntag, 16. Dezember 1945 Obere Pfarrei(Jesuitenkirche): a) ln der Kapelle St. Hedwig, A 2, 6-7: 7.30 Singm. m. Pr. 8.30 Singm. m. Pr. 9.3« Amt mit Pr. 17.30 And.; b) In Kapelle der Niederbronner Schwestern, D 4, 4; 7.30 Singm. mit Pr.; 9.30 Singm.; 11.00 Singm mit Pr.; 20.00 And.— Untere Pfarrei St. Sebastian (Marktplatz): Sonntag 6.15 Frühmesse. 7.00 hl Messe mit Kurzansprache. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 11.00 Spätmesse m. Pr. 14.30 Andaoht. Werktag: Tägl. hl. Messen um 6.30. 7.00, 7.45 Freitag 18.00 Rosenkranz. Samstag 18.00 Salve. Reichtgelegenheit: Samstag von 16.00 bis 18.30 u. von 19.30 ab.— Herz-Jesu-Kirche: 6.30, 9.30 u. 11.00. Werktags: 8.30 u. 7.15.— Hl.-Gelst-Pfarrei(Kapelle St. Elisabeth), Große Merzeisar. a4: Sa. 13.00 Salve. So. 7.00 hl. Messe mit Pr:d.; 8,15 Singmesse mit Pred.; 0.30 Amt mit Pred.; m.OO Singmesse mit Pred.; 18.00 Andacht. Werktags: 8.30 und 8.00 hl. Messen. Beicht: Samst. 4.30 bis 6.30.— Uiebfrauenkirche (Luisenring 32): Sonnt. 6.30 Beachte; 7.00 und 8.00 hl. Messen: 9.15 Hau.p!®oaesd.; 1030 Schülergottesds u. zugl. Chriatenl.; 11.30 Singmesse; 18.00 Andacht; 18 00 Sianriespredigt. Werktags: 6.301, 7.15 u. 8.30 hi. Messen; Do. 18.00 Anbetung; Sa. 6.30, 16.00 u. 1930 Beicht.— St. Joseph, Lindenhof, Eeicheishei- merstT. 51: Sonntags: 8.00 Gemeinschaftsmesse m. Predigt; 9.15 Amt m. Pred.; 10.30 Singm. m. Pred.; 17 00 Abendand.- Werktags: 7.15 hl. Messe.— St. Bonifaz: So. 7.00 Frühmesse; 8.00 Singm. mit Pr.; 9.30 Amt mit Pr.; 11.00 Singm. mit Pr.; 14.00 Christen!.; 14 30 And. miit Sakrament. Segen. Werktags: 6.30 Amt; 8.00 hl. Messe. Dienstags u. freitags 19.30 Andacht. — St. Peterskirche: So. 7.00 Frühm. m. Gemeinschaftskomm, und Pr. 8.15 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m Pr. 11.00 Singm. m. Pr., anaöhl. Christen.l.; 14.00 Nachm.-And. Werktags: 7.00 hl. Messe; 8.00 hl. Messe.— Pfarrkuratie St. Nikolaus: So. 7.30 Singm.; 9.30 Hauptgattesd.; 17.00 Andacht mit Segen. Werktags: 630 u. 7.15 hl. Messen; Samst. 16.00 bis 18.00 Beacht.— St. Jakobus, Neckarau: Pfarrkirche: 8.00, 11.15. Schwesternhaus: 6.30, 9.30, 11.15. St.-Anna-Heim: 7.00, 8.00, 9.30.— Sankt Laurentius, Käfertal-Süd: 7.00 Singmesse; 9.00 Amt mit Pr.; 11.00 Singm. mit Pr.; 16.00 Abendandacht. Werktags: täglich 7.00 hl. Messe.— St. Hildegard, /äfertal-Siid: 7.30 Frühmesse; 10.00 Amt.— St. Franziskus, Waldhof: 7.00, 9.00 und 10.30 hl. Messen mdit Pred.; 865 Christen!.; 1730 Andacht. Werktags: 6.15 und 8.00 hl. Messe.— St. Elisabeth, Waldhof: 8.00 Pfarr- gott'esdienst mit Pr.; 10.00 hl. Messe mit Am&pr.; 17.80 And.— St. Peter und Paul, Feudenheim: 6.30 hl. Messe; 7.30 Bet- Singmecse; 9.00 Bet-Singmesse; 10.00 Singm.— Pfarrkirche in Sandhofen: 7.00 Frühmesse; 9.00 Hauptgd.; 1130 Sehüler- gottesdienst.— Schönau-Siedlung: 8.00 u. 11 hl. Messe mit Pred. tm evan-gl. Gemeindesaal.— St. Anton, Rheinau: Sc v 7.00 Frühmesse mit Pr.; 9.00 Gottesd. für poln. Wehrmacht; 0.45 Hairplgottesd. mit Pred.; 18.00 Abendandacht mit Segen. Werkt.: 7.00 hl. Messe.— Pfarrkuratie St. Theresia, Pfingstberg: So. 7.30 Frühmesse; 930 Hauiptglottesd.; 14.00 Andacht. Werktags: Montag 6.00 Gern.-Messe.— St. Paul, Almenhof: 7.00 Frühmesse mit Pred.; 8.30 Singm. mit Pred.; 1930 And.; Werktags: 730 hl. Messe; 19 30 Rosenkranz.— Seckenheim: Sonnt. 7.00 Frühmesse; 8.30 Kindergottesdienst; 10.00 Amt.— Kapelle des Theresien-Krankenhauses; So 6.30 Frühmesse; 8.00 Amt mit Predigt. Werktags: 8.30 hl. Messe. Evangelische Kirche Sonntag, 16. Dezember 1945, 3. Advent. Kollekte für das Theolog. Studlentoaus in Heidelberg. Trinitatiskirche; 10.30 Hg. in der Marktkirdhe; 11.30 Kg. in K 2, 10; 1130 Christeml. in G 4, 5; 17.00 Abendgd ln G 4, 6.— Konkordienkirche: 9.00 Hg.; 11.00 Kg.; 16.00 Gottesdienst.— Christuskirche: 9.00 Hg.; 11.30 Kg.; 19.00 deutsch-amerikan. Orgelfelerstunde.— Neuosthelm, Neuhermshelm: 10.30 Hg.; 11.30 Kg.— Friedenskirche, weldenstr. 13: 9.00 Hg.; 10.30 Kg. — Johanniskirche Im Helnrlch-Lanz-Krankenhaus: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.— Markuskirche: 9.00 Hg.; 10.00 Kg.— Lutherkirche: 930 Hg.; 11.00 Kg.— Melanchthonklrche, Zellerstraße 34; 10.00 Hauptgd.; 11.15 Kg.; 15.30 Missionsvortrag„Christen im fernen Osten", Pf. D. Rosenberg; 18.00 lett. Hauptg.— Städt. Krankenhaus; tl-.OO Hg. Mathäusklrehe Neckarau: 8.30 Frgd.; 9.30 Hg.; 10.30 Chrl.; lil.00 Kg. Luisenstr. 23.— Auferstehungskirche: 9.00 Hg.; 10.00 Kg.— Pauluskircbe Waldhof: 9.00 Hg.; 10.00 Kg.— Feudenheim: 9.30 Frühgd.; 10.00 Hg.; 11.15 Kg.; 11.15 Chrl. Schweizerstraße.— Frledrlchsfeld: 9.00 Hg.; 10.00 Chrl.; 11.00 Kg.— Käfertal: 10 00 Hg.; 11.00 Kg.— Käfertal- SUd: 9.00 Hg. im kaih. Gemeindehaus; 10.00 Kg. Deidesheimer Straße 2t.— Rheinau-Kirche: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.; 11.45 Chrl. Pfingstberg-Kirche: 8 30 Hg.; 9 30 Kg.— Kirche Sandhofen: 9.30 Hg.; 11.30 Kg.— Siedlung Schönau: 9.00 Hg.; 1030 Kg.— Kirche Seckenheim: 830 Christenl. im Konfirmandensaal; 9.15 Hg. im Konfirmandensaal; 10.00 Kg. Im Konfirmanden- saal.— Kirche Wallstadt: 9.00 Hg.; 10,15 Kg. In der Woche: Trinitatiskirche: Dl 17.00 Wg. Jungbuschstr. 9.— Konkordienkirche: Do 18.00 Bibelstunde.— Christuskirche: Mittw. 15.30 Bibelstunöe.— Johanniskirche: Mi 8.15 Morgenandachit.— Friedenskirche, Weldenstr. 13: 15.00 Bdbelstunde.— Melanch- thonklrche: Mi 15.00 Wg.— Städt. Krankenhaus: Mo 2030 Andacht.— Neckarau, Luisenstr. 23: Mi 1730 Abendand.— Rheinau: Di, Do, Sa 830 Morgenandacht; Do 20.00 Wg.— Pfingstberg: Mo, Ml, Fr 8.30 Morgenandacht; Do 17.00 Wg.— Feudenheim: Do 830 Morgenandadht. Evang. Verein für innere Mission(Stadtmission) Vereinshaus stamitzstr. 15: So 15.00; Do 20.00.— Vereinshaus K 2, 10: So 17.00.— Neckarau, Adlerstr. 3: So 15.00; Do 15 00. Rheinau, Dänischer Tisch 23: Sonntag 15.00; Mittw 18.00.— Feudenheim, Gemeindehaus: So 17.30.— Käfertal, Gemeindehaus: Di 19.00.— Sandhofen, Lutherhaus: So 15.00. Landeskirchliche Gei einschaft(Liebenzeller Mission) Sonntag 18.00 Sakristei der Konkordienk!rche.— Feudenheim, Sehwanenstr. 30: Sonntag 15.30.— Wallstadt, Schulzenstraße 7: Sonntag 13.30.— Waldhof-Gartenstadt, Trommler- weg 30: Donnerstag 15.30. Bethesda-Gemeinde Mannheim, früher L 11, 4 So 13.00 Chrlatusklrche(Saal). Do 13.00 Bibelatunde.— Käfer- tal-Sfld, Dürkheimer Str. 32: Mo 19.10.— Scharhof: Mo 14.30. Neckarau, Traubenstr. 15: Mi 14.30.— Pfingstberg, Pfingst- bergstrafie 3: Mt 10.30. Gemeinschaft„Haus Friede“ So 14.30 Sakristei der KonkonKenkirche; Do 14.00; Do 18.00. Methodistenkirche und Evangelische Gemeinschaft Vereinshaus Stamltzstraße 15: Sonntag 9.30 Hg.— Feudenheim, Gnelsenaustrafie 6: 2 u. 4. Donnerstag 19.30.— Waldhof-Gartenstadt, Soldatenweg 119: 1. und 3. Freitag 15.30.— Käfertal, Johannisberger Straße 8: Donnerstag 19.30. Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage So Ludwig-Jolly-Str. 67 bei Vokt: 15.00 Abendmahl-Gottetsd: 16.00 So.-Schule t. Kind u Erw.; 17.00 Priesterschafts- unä Schwestemklasse; Mt 18.30—20.00 Ludwig-Jolly-Straße 67 bei Vokt: G.F.V. Gemeinschaftlicher Verein. Orthodoxe Kirche, Collinistraße, Liselotteschule Goäteedienste: Samstag 17 00, Sonntag 9.00. Sprechatunden beim Pfarramt: 9—12 Uhr Die Christengemeinschaft (Bewegung für religiöse Erneuerung) Jeden Sonn- u. Feiertag 10.00 Menschenwelhehandl. m. Pred ln Feudenheim, Unt. Kirchfeld 19. Dienstag und Freitag 8.45 M/ensehenwethehandl. Menzelstr. 9. Freitag 5.45 Evangelien- Betrachtg. Menzelstr. 9. Sonntagsfeier für Kinder 11.15 Feudenheim, Unt. Kirohfeld 19. Konfirmanden- u. Reltg.-Unter- ncht Freitag 9.30 und 10.30 Menzelstraß* 9. Alt-Katholische Kirche •chloflkirehe(zur Zelt Turm der Konkordienkirche ln R 2): Samstag 18.00.— Erlöserkirche(Gartenst.): Sonntag 9.15.— Israelitische Gemeinde Gottesdienst freitags 17 Uhr. Sprechzeiten des Vorstandes; Dienstag und Freitag 9—12 Uhr im Hause Viktoriastraße S. Amtliche Bekanntmachungen Baugesuchsperre: Bei der geringen Menge verfügbarer Baustoffe kann eine Zuteilung nur in den allerdringendsten Fällen erfolgen. Die Zuteilung für die zrjü:)- reichen bereits eingereichten Baugesuche ist daher schon bis Frühjahr oder Sommer 1946 zurückgestellt. Die Einreichung weiterer Bau- gesuche ist zwecklos. Ihr« Entgegennahme und Behandlung unterbleibt ab sofort bis zur Bekanntgabe der Aufhebung der hiermit verfügten Sperre. Der OberbOrgerm eistet Druck: Mannheimer Großdruckerei, R 1, 4-6