MILITARY-GOVERNMENT Für di« Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Deutschland Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Teil: Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Tel. 425 80 Germany-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim Nr. 37 Samstag, 22. Dezember 1945 t •\/' Militärregierung Deutschland Gesetz Nr. 8 Lohn- und Gehaltszahlungen an entlassene Personen Die Militärregierung für die amerikanische Zone Württemberg/Baden hat folgende Anordnung getroffen: 1. Personen, die auf Grund des Gesetzes Nr. 8 aus privaten Stellungen ausscheiden, erhalten Lohn oder Gehalt nur bis zum Tage ihrer Entlassung. Darüber hinaus sind Lohn- und Gehaltszahlungen nicht gestattet. 2. Eine Kündigungszeit gibt es für Personen, die auf Grund des Gesetzes Nr. 8 entlassen werden müssen, nicht; Lohn- und Gehaltszahlungen, wie sie unter normalen Verhältnissen für die Kündigungszeit üblich sind, müssen bei diesen Personen unterbleiben. 3. Darf eine auf Grund des Gesetzes Nr. 8 entlassene Person, die gegen ihre Entlassung Vorstellung erhoben hat, auf Grund einer Entscheidung der Prüfungsbehörde in ihrem Betrieb wieder eingestellt werden, so kann zwischen ihr und dem Arbeitgeber die Zahlung von Lohn oder Gehalt für die Zeit der Nichtbeschäftigung vereinbart werden. Eine allgemeine Regelung wird darüber nicht getroffen. 4. Gestattet ein Entnaziflzierungsausschuss die Wiedereinstellung eines Entlassenen als gewöhnlichen Arbeiter in dem Betrieb, aus dem er ausscheiden mußte, so erhält er nur den Lohn, wie er üblich ist. für die ihm nach der Wiedereinstellung übertragene gewöhnliche Arbeit; die Zahlung der Gehaltsbezüge, die ihm vor seiner Entlassung aus einer Aufsicht führenden Stellung zustanden, endigt mit dem Tage seiner Entlassung aus dieser Stellung. Die Durchführung dieser Anordnung ist zu überwachen. Bekanntmachung.für die Bevölkerung des Landesbezirks Baden Infolge starker Zunahme der Zahl von Geschlechtskrankheiten und der daraus erwachsenden Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Gesamtbevölkerung müssen sofort einschneidende Maßnahmen getroffen und Kontrollorgane geschaffen werden. Das Gesundheitsamt hat für Untersuchung, Behandlung und Heilung von Personen, di# an einer Geschlechtskrankheit leiden, oder krankheitsverdächtig sind, folgende Anordnungen getroffen: Alle Personen, die entweder jetzt geschlechtskrank sind, die früher geschlechtskrank waren, oder die sich der ärztlichen Behandlung vor erfolgter Heilung entzogen, haben sich sofort bei ihrem zuständigen Arzt oder dem örtlichen Krankenhaus zur Untersuchung zu melden. Es wird dort eine gründliche Untersuchung vorgenommen werden; sollte der zuständige Arzt hierzu nicht ausreichen, so wird der Kranke einer Heilanstalt überwiesen. Ergibt die Untersuchung einen positiven Befund, so wird eine neuzeitliche Behandlungsmethode angewandt werden. Alle sich meldenden Personen erhalten von dem untersuchenden Arzt eine Bescheinigung über ihre Behandlung. Das Ergebnis der Untersuchung wird völ- lich vertraulich behändelt werden. Wer nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung von einer ärztlichen Instanz der Amerikanischen Armee oder dem Gesundheitsamt infolge Nichtbeachtung obiger Bekanntmachung als krank befunden wird, ist strafbar nach§ 5 de« Deutschen Gesetzes zur Ueberwachung von Geschlechtskrankheiten vom Februar 1927, welches eine Höchststrafe von 3 Jahren Gefängnis vorsieht, soweit nicht das Reichsstrafgesetzbuch auf eine noch höhere Strafe erkennt. Personen, welche sich unwissentlich eine Geschlechtskrankheit nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zuziehen, aber sich sofort dem Arzt zur Untersuchung und Behandlung stellen, sind nicht «traffällig. Neu Zuziehende und heimkehrende Kriegsgefangene werden informiert., Die Behandlung durch örtliche Aerzte und das Gesundheitsamt erfolgt kostenlos. Im Auftrag der Militärregierung. Genehmigung von Versammlungen Alle Gesuche für die Genehmigung von Versammlungen im Stadt- und Landkreis Mannheim müssen an die Abteilung Political Intelligence Mannheim, L 6, gerichtet werden. Bekanntmachung für die deutschen Aerzte Es dürfen keine Bescheinigungen an Personen ausgegeben werden, die sich auf Geschlechtskrankheiten untersuchen lassen. Hierdurch wird nur die Prostitution gefördert und bei dem Inhaber der Bescheinigung ein falsches Sicherheitsgefühl erweckt. i'• Aerzte dürfen nur mit Lizenz Praxis ausüben Aerzte, die ihre Praxis ausüben, ohne im Besitz einer Lizenz zu sein, werden verhaftet und wegen Zuwiderhandlung gegen einen Befehl der Militär-Regierung unter Anklage gestellt werden. Die Militär-Regierung. Entschädigungsansprüche an die Armee der Vereinigten Staaten 1. Für die Einwohner Deutschlands sind Verfügungen betreffend die Einreichung von Anträgen auf Entschädigung bei dem Amt für Entschädigungsansprüche der Armee der Vereinigten Staaten für Beschädigung, Verlust und Zerstörung von Eigentum oder für Körperverletzung oder Tod durch Handlungen oder Versehen seitens.Militärpersonen oder Zivilangestellten der Streitkräfte der Vereinigten Staaten getroffen worden. Ausgenommen^ sjnd Entschädigungsanträge für Requisitionen von Bedarfsgütern, Materialien und Dienstleistungen innerhalb der von den Vereinigten Staaten besetzten Zone. Diese Entschädigungsanträge sind beim Oberbürgermeister oder Bürgermeister des Stadtkreises oder beim Landrat des Landkreises, der für die Bearbeitung solcher Entschädigungsanträge zuständig ist, einzureichen. 2. Entschädigungsanträge für„Kriegsschäden“ einschließlich Beschädigung, Verlust oder Zerstörung von Eigentum oder Körperverletzung oder Tod, soweit diese direkt oder indirekt mit Handlungen von im Gefecht stehenden Streitkräften Zusammenhängen, werden nicht entgegengenommen. 3. Entschädigungsanträge werden nur entgegengenommen, wenn diese schriftlich vor dem 1. Januar 1946 oder innerhalb vier Monaten, gerechnet vom Tage der Handlung oder, des Vorfalles, auf den sich der Entschädigungsantrag bezieht, eingereicht werden. 4. Die Genehmigung, Entschädigungsanträge bei den Vereinigten Staaten zu stellen, bedeutet nicht, daß die Forderung erfüllt oder ausbezahlt wird, und die Entscheidung über die jeweilige Haltung der Vereinigten Staaten in dieser Hinsicht liegt ausschließlich bei diesen. 5. Entschädigungsanträge müssen dreifach auf vorgeschriebenen Formularen, die beim Amt für Entschädigungsansprüche der Armee der Vereinigten Staaten erhältlich sind, eingereicht werden, und der Antragsteller muß seinen eigenen Tatsachenbericht, mit dem er seinen Entschädigungsantrag begründet, sowie Aussagen von Zeugen, die er zur Vervollständigung seines Entschädigungsantrages anzuführen wünscht, beifügen. Ist ein Entschädigungsantrag von einem Amt für Entschädigungsansprüche der Armee der Vereinigten Staaten angenommen, sind keinerlei Nachfragen oder Korrespondenz, die sich darauf beziehen, mehr gestattet, sondern dem Antragsteller ist anzuempfehlen, am festgesetzten Ort zur festgesetzten Zeit zum Zweck der Ablieferung zusätzlichen Informationsmaterials zu erscheinen. 6. Die vorgehend beschriebenen Entschädigungsantragsformulare können bei jedem Büro des Amtes für Entschädigungsansprüche der Armee der Vereinigten Staaten angefordert und abgegeben werden. Auskunft darüber, wo sich Büros des Amtes für Entschädigungsansprüche der Armee der Vereinigten Staaten befinden, kann bei jedem Büro der Militärregierung der Vereinigten Staaten eingeholt werden. Das Amt für Entschädigungsansprüche befindet sich ln Mannheim, L 6. Im Aufträge der Militär-Regierung. An alle Ausländer, die im Stadtkreis Mannheim wohnen Die UNRRA ist nicht berechtigt, für irgendwelche Ausländer, die in Deutschland leben, Bescheinigungen auszustellen, welche besagen, daß die UNRRA die Genehmigung zu diesem Aufenthalt erteilt hat. Die Ausländer halten sich aus eigenem, freien Entschlüsse in Deutschland auf und sollten deshalb davon Abstand nehmen, derartige Bescheinigungen bei der Amtss’.elle der UNRRA in der Kaiser-Wilhelm-Kaserne anzu- fordem. Im Auftrag der Militärregierung. Abtransport der Rumänen Alle Rumänen, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, müssen sich bis zum 26. Dezember 1945 bei der Verwaltung des Auländer-Lagers in der Kaiser- Wilhelm-Knserne melden und für einen sofortigen Bekanntmadiungen Achtung Stromeinsparung Die Notlage in der öffentlichen Stromversorgung ist in anhaltendem St ei gen begriffen. Demgegenüber ist kein genügender Verbrauchsrückgang festzustellen. Daher werden alle Groß- und Kleinverbraucher elektrischen Stromes ln Industrie, Handwerk, Haushalt usw. angelegentlich auf ihre Pflicht zur sorgfältigen Befolgung der angeordneten Sparmaßnah me n bingcwicsen. Zuwiderhandlungen werden mit schweren Strafen geahndet. Straße Friedrichsfeld- Schwetz-ngen bis auf weiteres gesperit Auf Anordnung-der Militär-Regierung werden ab 27. Januar 1945 auf dem ehemaligen Polizei-Uebungsplatz Schwetzingen Sprengungen durchgeführt. Von Montag bis Freitäg von 8—16 Uhr una Samstag von 8—13 Uhr ist die Straße JFriedrichsfeld— Schwetzingen vom Südausgang Friedrichsfeld bis zum Südausgang des Grenzhofer Waldes, sowie das Go- Abtransport vorbereitet sein. Dieses ist wahrscheinlich die letzte Gelegenheit zur Rückführung durch amerikanische Dienststellen. Verzeichnis der Hb Stadtkreis Mannheim genehmigten Vereine A) Sport: 1. Sportverein Mannheim-Waldhof 07 2. VfR Mannheim 3. VfL Neckarau 4. Spiel- und Sportvereinigung Mannheim-Sandhofen 5. Fußballclub Phönix Mannheim 6. ASV Feudenheim 7. Mannheimer Sportgesellschaft 8. Sportgemeinschaft Mannheim(früher freie Tumer- schaft 1896) 9. Fußballclub 1908 Mannheim 10. Spielvereinigung 07 Mannheim 11. Sportvereinigung Mannheim 1884 12. Germania 03 Friedrichsfeld 13. Sportverein Friedrichsfeld 14. Sportclub 191Ö Käfertal 15. VfB Kurpfalz Neckarau 16. Sportgemeinde Rheinau 17. Fußballverein 1896 Seckenheim 18. Sportgemeinde Seckenheim 19. Sportclub Seckenheim(früher TB Jahn 1899) 20. Sportvereinigung„Viktoria“ Wallstadt 21. Freier Sportverein Wallstadt 22. Sport- und Athletikverein Mannheim 1846 23. Schwerathletik-Verein„Eiche“ Mannh.-Sandhofen 24. Verein f. Körperpflege(Kraftsport) Mannh.-Nord 25. Keglerklub„Keglerheim“ Mannheim B) Gesangvereine; 1. Gesangverein„Einigkeit Lyra“ Mannheim 2.,.Mandolinata“ Mandolinenclub Mannheim 3. Mannergesangverein„Concordia“ Mannheim 4. Gesangverein„Baunach" Quartett Mannheim 5. Gesangverein„Frohsinn“ 1897 e. V. 6. Kath. Männerchor 1913, Mannheim-Neckarstadt 7. Verein f. Volksmusik(Mandolinenclub) Neckarstadt 8. Gesangverein„Sängerlust“ Mannheim 9. Gesangverein„Germania“ Feudenheim 10. Gesangverein„Freiheit" Mannheim-Feudenheim 11. Gesangverein„Deutsche Einheit“ Mannheim-Feudenheim 1874 12. Gesangverein„Vorwärts“ Friedrichsfeld 13. Handharmonika Kameradschaft„Rheingold“ Käfertal 14. Volkschor Mannheim-Neckarau 15. Gesangverein„Germania" Neckarau 16. Männergesangverein Pfingstberg 17. Männergesangverein 1896 Mannheim-Rheinau 18. Gesangverein„Arbeiter-Sängerbund" Mannhelm- Rheinau 19. Gesangverein„Sängerbund“ Mannhelm-Sandhofen 20. Männergesangverein„Sandhofen 1878“ 21. Gesangverein„Aurelia“ Mannheim-Sandhofen 22.„Liedertafel“ Mannheim-Seckenheim 23.„Volkschor“ Mannheim-Seckenheim 24.„Sängerbund“ Mannheim-Seckenheim 25. Männergesangverein 1861 Mannheim-Seckenheim 26.„Volkschor“ Waldhof 27. Männergesangverein„Viktoria" Mannh.-Waldhof 28. Männergesangverein„Liederkranz“ Mannheim- Waldhof/ 29. Freier Gesangverein Wallstadt 30. Gesangverein„Liederkranz“ Wallstadt 31. Gesangverein„Arion“ 1885 C) Sonstige Vereine: Schachklub Mannheim 1865(im Gebäude der Schauburg, K 1) Schachklub Feudenheim Postwertzeichen-Sammler-Verein Mannheim e. V. (Viktor Bertram, J 6. 9) Kaninchenzuchtverein Feudenheim Kaninchen- u. Geflügelzuchtverein Mannh.-Sandhofen Geflügelzuchtverein Mannheim-Neckarau Geflügelzuchtverein„Fortschritt" MannheimVWohl- gelegen Geflügelzuchtverein„Almen“ Kleingartenverein„Heckweg“ Mannheim-Seckenheim Kleingärtnerverein Mannhelm-Friedrichsfeld Interessengemeinschaft der Rassenhundezüchter Zur Beachtung: Auskunft und Anmeldung von Vereinen im Rathaus. K 7,Zimmer 321. der Stadtverwaltung lände südlich des Brunnenfeldes, der Elchwald, die Neu-Eichwaldstücke, der Grenzhofer Wald westlich der Eisenbahn Friedrichsfeld— Schwetzingen, da« Gelände östlich des Kleinen Hallenbuckel und Holderspitz für sämtlichen Verkehr ab 27. 12. 45 in der vorgenannten Zeit bis auf weiteres"gesperrt. Vor dem Betreten des Gefahrenbereichs wird hiermit gewarnt. Verlegung der Handwerkskammer Das Büro der Handwerkskammer Mannheim und der Kreishandwerkerscfyaft Mannheim wurde von der R-2-Schule in die Friedrich-Schule nach U 2, Eingang gegenüber U 1, verlegt. Die Büros beider Dienststellen sind Infolge des Umzugs bis 2. Januar 1946 geschlossen. Oie Bcsmhstage im stldtischM Krankankm in der Weihnachtswoche sind: Sonntag, 23. Dezember 1945, Dienstag, 25. Dez. 1945(1. Wclhnachtsfeiertag), Donnerstag, 27. Dezember 1943, jeweils von 14—16 Uhr. Preis 10 Pfg. Weihnacht 1945 Oeffentlicher Dank Das Weihnachtsfest wird für* die Bewohner q„. vom Krieg schwer betroffenen Stadt Mannheim kein sorgenloses Fest sein; aber doch leuchtet hier und da ein Lichtstrahl auf, der in den Herzen neue Hoffnung aufkommen läßt. Jeder soll, wenn auch ln bescheidenem Maße, teil haben an der Weihnachtsfreude, wenn sie auch in diesem Jahre nicht voll und ganz aufklingen kann. Durch eine großmütige Spende der amerikanischen Militärregierung, ist es möglich geworden, vor allem den Kindern das Fest zu verschönen. Alle Kinder bis zu 10 Jahren erhalten als Geschenk 1 Kilo Keks und eine 400-g-Dose kondensierte Milch. In zahlreichen, von den Einheiten der amerikanischen Besatzungstruppen veranstalteten Weihnachtsfeiern werden noch viele Mannheimer Kinder besonders bewirtet und beschenkt werden. Weiter wurden von der Militärregierung die Zutaten für 4000 große Lebkuchenherzen gespendet, die durch die Mannheimer Notgemeinschaft an bedürftige Kinder zur Verteilung kommen. Der Oberbürgermeister der Stadt Mannheim spricht der amerikanischen Militärregierung auch an dieser Stelle für alle diese großherzigen Spenden seinep wärmsten Dank aus. Die Stadtverwaltung ist aber auch bemüht, allen Erwachsenen eine Weihnachtsfreude zu machen. Zahlreiche Spenden aus den Kreisen der Mannheimer Bevölkerung haben es ihr möglich gemacht, vielen Bedürftigen, besonders Fliegergeschädigten und ehemals politisch Verfolgten eine Hilfe zukommen zu lassen. Die vier Wohlfahrtsverbände, die in der Mannheimer Notgemeinschaft zusammengeschlossen sind, haben ln unermüdlicher Arbeit dafür gesorgt, daß Kinder und Hilfsbedürftige eine Weihnachtsgabe erhalten können. Insbesondere hat sich das Rote Kreuz unserer in Mannheim zurückgehaltenen Kriegsgefangenen angenommen. Allen Spendern und Mithelfern sei ebenfalls der aufrichtige Dank der Stadtverwaltung ausgesprochen. Am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtsfeiertag werden Kirchenchöre, Jugendchöre und Gesangvereine auf einigen Plätzen, an denen Weihnachtsbäume aufgestellt sind, Weihnachtslleder und Choräle singen. ,In allen Kinderheimen werden Weihnachtsfeiern stattflnden, ebenso in den Altersheimen wie in den Krankenanstalten. Die Märchenvorstellung des Nationaltheaters am Nachmittag des 24. Dezember bleibt Kindern reserviert, die von den freien Wohlfahrtsverbänden und dem Wohlfahrtsdezemat der Stadt ausgesucht werden. Auch die Insassen der Altersheime und Krankenanstalten sollen bei Lebkuchen, Aepfeln und besserem Essen selbst an diesem äußerlich armen Weihnachtsfest die Liebe ihrer Mitmenschen fühlen. Der Postdienst während der Feiertage Am Sonntag, dem 23. 12. 45 und am ersten Weih- nachtsfeierlüg, dem 25. 12. 45, werden beim Postamt 2, Friedrichsfelder Straße, und bei den Vorort- postanstalten von 8 bis 13 Uhr Pakete ausgegeben; außerdem werden am Sonntag, dem 23. 12. 45 während der gleichen Zeit auch Pakete angenommen. Am ersten Weihnachtsfeiertag, dem 25. 12. 45, und am Neujahrstag, dem 1. 1. 46, findet ln Mannheim und in den Vororten je eine Briefzustellung statt. I, Personenstands- nnd Betriebsaufnahme nach dem Stand vom 10. Dezember 1945 Es wird nochipals darauf hingewieaen, daß die ausgefüllten Vordrucke für die Personenstands- und Betriebsaufnahme spätestens bis zum 29. Dezember 1945 den zuständigen Zweigstellen de» Emährungs- und Wirtschaftsamtes zurückzugeben sind. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muß mit einer Sperre der Lebensmittelkarten für die nächste Kartenperiode rechnen.• Mannheimer Notgemeinscluft Der Aufruf der Mannheimer Notgemeinschaft hat in vielen Teilen der Mannheimer Bevölkerung ein gutes Echo gefunden, so daß die Spenden in erfreulichem Maße eingegangen sind. In ganz besonderer Weise haben sich die Bewohner des Stadtteils Rheinau an der Aufbringung der Spenden beteiligt. Allein an Geldgaben wurden rund 15 000 M*.•«stiftet. Der Oberbürgermeister spricht daher den Bewohnern des Stadtteiles Rheinau seinen besonderen Dank aus. Durch die eingegangenen Spenden ist es möglich geworden, so manchem Ausgebombten und Hilfsbedürftigen eine Gabe zukommen zu lassen, so daß wenigstens der schlimmsten Not gesteuert werden konnte, Aber noch ist der Winter nicht vorüber, ja die härtesten> Tage stehen uns noch bevor. Darum ergeht immeT wieder der Appell an Alle, die noch etwas besitzen, derjenigen nicht zu vergessen, die sich nur mit Mühe und Not Tag für Tag durch Kälte und Entbehrung hindurchkämpfen müssen. Jetzt ist der Augenblick gekommen, in dem die Aufforderung in ihrer letzten Konsequenz an Alle ergeht: „Wer zwei Röcke hat, der gebe dem einen, der keinen hat!“ Nur so können wir verhüten, daß Viele in Ihrer Not versinken, nur so können Alle in den kommenden Wochen durchhalten. Wir wollen auch ln dieser schlimmsten Not Zusammengehen und keiner den andern verlassen. Jede Gabe Ist willkommen. Die Spenden können an folgenden Stellen abgegeben werden: Verband, D 7, 5, Innere Mission. R 2(Turm der Kor kordlenkirche) und Arbeiterwohlfahrt, Langeröttei Straße 56. Spenden können auch eingezahlt werde «uf das„Konto der Notgemeinschaft der Wohlfahrt* verbände von Mannheim" bei der Deutschen Ban' Nr. 30 401, der Badischen Bank Nr. 2200 und d» Rtidt Sparkasse Nr. 4715. I 7 Städtisches Ernährung*- und Wütschaftsamt Lebensmittelmarken a) Für die Woche vom 24. bis 30. Dezember 1945 (3. Woche der 83. Zuteilungsperiode) gelten folgende Zuteilungen. Mannheim ausgestellt. Außerdem muß die Meldekarte den„Bestätigungsvermerk“ für die laufende Zuteilungsperiode enthalten. h) Die Abteilung für Arbeiterzulagen, Werderstr. 38, ist bis 29. Dezember 1945 geschlossen. Di© amerikanische Militärregierung hat aus ihren Beständen für alle Kinder Mannheims von 0 bis 10 Jahren Lebensmittel zur Verfügung gestellt, die, wie' nachstehend genannt, unentgeltlich zugeteilt werden: Auf Abschnitt N 1 der'Lebensmittelkarten 83: für Kleinstkinder(Klst) für Kleinkinder(Klk> und Jugendliche 1(Jgd 1) je 1 kg Keks; auf Abschnitt N 2 der gleichen Lebensmittelkarten je Dose(400g) Kondensmilch Es dürfen nur solche Abschnitte beliefert werden, die sich noch am Stammabschnitt befinden und dieser den Ausgabeort„Mannheim-Stadt“ verzeichnet. Die Ausgabe erfolgt durch die Verkaufsstellen des Gemeinschaftswerks und der Firma Joh. Schreiber. Die Abschnitte gelten bis einschl. 6. 1. 1946. Die Abschnitte N 1 und 2 der Lebensmittelkarten für Jugendliche 2 und Erwachsene sind ungültig. Die Verkaufsstellen liefern die angenommenen Abschnitte N 1 und N 2 getrennt bis 15. 1. 1946 bei den Marken- abrechnungssMlen ab und erhalten dafür Empfangsbestätigung(Vordr. 20) zur Abrechnung. Brot: Auf die Abschnitte Brot III 83 und Kleinabschnitte Kleinstkinder(0—3 Jahre, Klst.)= 1000 g Kleinkinder(3—6 Jahre, Klk.)= 1100 g Jugendliche 1(6—10 Jahre, Jgd. 1)= 2700 g Jugendliche 2(10—18 Jahre, Jgd. 2)= 3500 g Erwachsene(über 18 Jahre, E)= 2600 g Vollselbstversorger— 3125 g |Die Brotkarte für Selbsversorger gilt bis J. Januar 1946). Fleisch: Auf die Abschnitte Fleisch III/83 Kleinstkinder= 50 g Kleinkinder= 100 g Jugendliche und Erwachsene= 150 g Die Fleischabschnitte für alle Fleischsonderzuteilungen sind verfallen. Butter: Auf Abschnitt F 1 der Karte für Kleinstkinder(Klst.) bis zu 3 Jahren= 125 g (Die Abschnitte F 1 der Lebensmittelkarten für Kleinkinder(Klk.), Jugendliche 1 und 2,(Jgd. 1 und 2) sowie für Erwachsene(E) sind ungültig. Nährmittel: Auf die Abschn. Nährmittel III= 150 g Kindernährmittel:(für Kinder bis 6 Jahre) Auf Abschnitt Kindernährmittel III= 125 g Käse: Auf Abschnitt 5 aller Karten 83= 125 g Weißmehl: Bel der Weißmehlsonderzuteilung von 1000 g auf Abschnitt 3/83 besteht, wie bereits bekanntgegeben, Anspruch auf Belieferung mit amerikanischem Weizenmehl durch die Bäckereibetriebe. Die anderen Geschäfte haben keine Weizenmehlsonderzuteilung erhalten und können deshalb keinWeizenmehl abgeben, auch nicht auf Abschnitt 3 83. Auf die gesondert abzuliefemden Abschn. 3/83 erhalten die Bäckereibetriebe Bezugscheine auf„Mehl-Sonderzuteilung“, die übrigen Verkaufsgeschäfte, nur solche über„Mehl“. Für den Milohbezug fallen ab 84. Zuteilungsperiode die bisher auf den Lebensmittelkarten aufgedruckten Strichkontrollen wieder fort. Den Milchverteilern wird jetzt schon anheimgegeben, private Ausweise oder Kontrollmöglich- keiten zu schallen. Kartoffeln:= 3000 g auf Abschnitt III/8S und III/IV/83(für 2 Wochen für Kinder bis zu 3 Jahren) der Bezugsausweise für Speisekartoffeln 82—89 mit dem Aufdruck: „Mannheim-Stadt“. Die Abschnitte III/83 und III/IV/83 sind von den Kleinverteilern abzutrennen, getrennt aufzukleben und aufzubewahren(nicht abzuliefern). Kartoffeibettellung: für die 84. Zuteilungsperiode (7. 1. bis 3. 2. 1946). Wer von der Möglichkeit der Kartoffeleinkellerung für die 82. bis 85. Zuteilungsperiode keinen Gebrauch gemacht hat, muß den„Bettellabschnitt 84“ für die Speisekartoffeln aus dem Bezugsausweis für Speisekartoffeln 82—89, der vom Städt. Ernährungsamt Mannheim ausgegeben wurde, spätestens bis Samstag, 29. Dezember 1945 bei seinflfa Kartoflel- Kleinverteiler abgeben. Die Abgabe wird durch den Firmenstempel des Verteilers auf dem vorgesehenen Feld für die 84. Zuteilungsperiode bestätigt. Die Kleinverteiler haben die Bestellabschnitte aufgeklebt bis spätestens Mittwoch, 2. Januar 1946 bei ihrer Markenannahmestelle abzuliefem und erhalten hierfür listenmäßige Kartoffelzuteilung mit 3 kg je Bestellabschnitt. Der Aufruf von Speisekartoffeln erfolgt seinerzeit besonders. Verspätete Ablieferung der Bestellabschnitte durch Verbraucher oder Verteiler hat Kürzung der Zuteilung zur Folge; außerdem ist die Belieferung in der 84. Periode unmöglich. Die Einkellerungsscheine verlieren am 31. Dezember 1945 i) Wegen Entgegennahme der ausgefüllten Hauslisten und Betriebsblätter für die Personenstandsund, Betriebsaufnahme sind die Zweigstellen des Ernährungsamts vom 27. bis 29. Dezember IC" nur für dringende Lebensmittelangelegenheiten von 10 bis 12 Uhr geöffnet, unbeschränkt jedoch für die Ablieferung obengenannter Blätter, k) Personen bzw. Haushaltungen, welche die Haushaltlisten, Hausbesitzer, welche die Hausliste, Bc- trlebsuntemehmer, welche die Betriebsblätter zur Personenstands- und Betriebsauf nähme nicht abgegeben haben, können in der kommenden Woche keine Lebensmittelkarten erhalten. Lebensmittelzulagtn an politisch Verfügte Das Hauptquartier der US-Streitkräfte hat bestimmt, daß die Personen, die wegen ihres Widerstandes gegen das Nazzi-Regime in einem Nazzi-Konzentra- tionslager eingesperrt worden waren, oder welche die Behörden der Militärregierung davon überzeugen können, daß sie aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen oder wegen Widerstands gegen das Nazzi-Regime durch den Nationalsozialismus verfolgt worden waren, sofern sie von der Möglichkeit, in genehmigten Lagern und anderen Anlagen untergebracht zu werden, keinen Gebrauch machen, Lebensmittelzulagen zu erlegten haben. Diese Zulage besteht in der Verabfolgung einer Lebensmittelkarte, die eine Klasse höher ist als die in ihrem Besitz befindliche Normalkarte. Der Nachweis der Berechtigung zum Empfang solcher Zulagekärten ist durch einen Ausweis der Betreuungsstelle beim Städt. Fürsorgeamt zu erbringen. Die Ausgabe der Zulagekarten erfolgt durch die Kartenhauptstelle L 4, 15 jeweils für die Dauer einer Zuteilungsperiode, erstmals(rückwirkend) ab 10. Dezember 1945. 1\ Alle bisherigen anderslautenden Regelungen werden mit dem 9. Dezember 1945 eingestellt. StrafmaBnahmen gtgen Übertretungen auf dem Gebiet der Lebensmittelbewirtschaftung Die Militärregierung hat angeordnet, daß unverzüglich alle Verstöße gegen die Bewirtschaftungsmaßnahmen, aber auch mangelhafte und ungenügende Ablieferung, bestraft werden. Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen sind nicht aufgehoben. Es wird insbesondere verwiesen: a) Auf die Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. 8. 1939; b) auf die Verbrauchsregelungs-Strafverordnung vom 6. 4. 1940; c) auf die Verordnung zur Ergänzung der Kriegswirtschaftsverordnung vom 25. 3. 1942. Nach diesen Verordnungen steht dem Oberbürgermeister das Recht zu, Verstöße gegen diese Verordnungen bis zur Höhe von RM 5 000.— zu bestrafen. Dies gilt für die Fälle, in denen ein öffentliches In- terese nicht vorliegt. Liegt ein öffentliches Interesse vor, so erfolgt die Bestrafung durch die oi Entliehen Gerichte, die Haftstrafen in unbegrenzter Höhe verhängen können. Ich verweise auf diese Bestimmungen und sehe mich veranlaßt-, alle die Maßnahmen und wenn nötig auch Strafen durchzuführeh, die Im Interesse der Sicherung der Ernährung der Bevölkerung Mannheims notwendig erscheinen. Arbeitseinsatz der Schüler der Höheren Lehranstalten Es wird leider festgestellt, daß die Schüler, welche sich für die Zeit bis zur Wiedereröffnung der Höheren Lehranstalten zum Arbeitseinsatz melden mußten, nur während der Zeit arbeiten, in welcher das Arbeitsamt die Meldekarten für den Bezug von Lebensmittelkarten stempelt. Die Schüler, welche ihrer Verpflichtung der Allgemeinheit gegenüber nicht nachkommen, haben damit zu rechnen, bei der demnächst zu erwartenden Wiedereröffnung der Höheren Lehranstalten vom weiteren Schulbesuch ausgeschlossen zu werden. Winterspeisung 1945(46 der Mannheimer Wohlfahrtsverbände: Rotes Kreuz, Carilas-Verband. Innere Mission und Arbelter- . Wohlfahrt Kartenvorverkauf ihre Gültigkeit. Flache: Auf Abschnitt 190 des Mannheimer Einkaufsausweises Marinade-Restlieferung..= 250 g Alle Fischlieferabschnitte und Fisch- Bezugs- ® berechtigungen sind raschestens von den Fiseh- verteilem gegen Quittung(Vordruck 20) bei den Markenablieferungsstellen abzugeben. Fisch- Restbestandsmeldungen durch Fisch- Klein- und Großverteiler sofort nach Belieferung aller Kunden an das Ernährungsamt. b) Ungültig werden am 6. Januar 1946 alle zur Zeit gültigen Reisemarken; ein Umtausch in neue Reisemarken findet nicht statt. c) Die vom Landesernährungsamt(Nord-)Baden herausgegebenen Lebensmittelkarten gelten uneingeschränkt im ganzen Gebiet, also in allen Gemeinden des Landesemährungsamts Nordbaden, auch dann, wenn sie verschiedene Farbkennzeichen tragen. Die Essenkarten sind unter allen Umständen im Vorverkauf zu beschaffen. Dabei sind die entsprechenden Lebensmittelmarken mitabzuliefem. In der Woche vom 2. 1. 46 bis 5. 1. 46 werden Essenkarten ä RM 1,60 ausgegeben. An Marken sind 20 g Fett und 300 g Brot erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, daß in erster Linie die Besitzer von Wochen-Essenkarten Anspruch auf die Essen der Massenspeisung haben. Der Vorverkauf erfolgt ausnahmslos von Donnerstags bis Samstags. Montags werden keine Karten für die laufende Woche mehr abgegeben. Der Verkauf der Essenkarten findet, wie bisher, an allen' Essenausgabestellen statt. Wiederholt wird darauf aufmerksam gemacht, daß Essenkarten aller Farben an jeder Ausgabestelle eingelöst werden können. Essenausgabe werktags von 12 bis 14 Uhr, d) Die Abschnitte der Lebensmittelkarten gelten nur im Zusammenhag mit dem Stammabschnitt. Lose Abschnitte haben keine Gültigkeit. e) Die Gültigkeitsdauer der oben aufgerufenen Le- bensmittelkarten-etc.-Abschnitte, sofern im Einzelfalle nicht anders bestimmt, wird auf die 83. Zuteilungsperiode beschränkt. Die in der IV. Woche der 83. Zuteilungsperiode aufgerufenen Marken können auch noch in der I. Woche der 84. Zuteilungsperiode beliefert werden. in den in der Military-Government Gazette Nr. 35 am 8. 12. 45 bekanntgegebenen Essenausgabestellen. Die Kinderspeisung 1945/46 fällt während der Weihnachtsferien vom 24. 12. 45 bis 5. 1. 46 aus. Rotes Kreuz Mannheim Die Such- und Nachforschungsstelle nach Kriegsgefangenen und Vermißten ist zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. f) Bezug und Abgabe von Lebensmitteln usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte sind unzulässig. Ein Abschnitt wird erst gültig durch seinen Aufruf ln der M.-G. G. und ab Montag der Woche, für die er aufgerufen ist. Zuwiderhandlungen sind strafbar., g) In die Lebensmittelversorgung kann neu oder wieder nur aufgenommen werden, wer die Abmeldung des bisherigen Emährungsamtes und die polizeiliche Anmeldung mit der Zuzugsgenehmigung des Wohnuhgsamts Mannheim vorlegt; Ausländer außerdem noch die Registrierkarte. Die beim Arbeitsamt„Meidepflichtigen“ haben überdies die„Meldekarte“ des Arbeitsamts Mannheim Vorzulegen. Diese Meldekarte wird vom Arbeitsamt Rentenzahlung Die Angestelltenrenten werden ab 21. 12. 1945 für die Monate November-Dezember beim Postamt 1 und den Vorortspostanstalten gezahlt. Für je einen Monat wird der volle Monatsbetrag gezahlt. Beide Beträge müssen für Monat November und Dezember auf einen Rentenempfangsschein ausgestellt seih. Außerdem werden Fragebogen für Angestelltenrentner ausgegeben, welche nach Ausfüllung sofort wieder an das Zahlpostamt abzuliefem sind. Auf genaue Ausfüllung der einzelnen Spalten wird besonders hingewiesen. Schalterstunden von 8 bis 18 Uhr. Kulturelle Veranstaltungen Natonaltheater Mannheim Spielplan vom 23. Dezember 1945 bis 1. Januar 1946 in der Scbauburg, K 1. Sonntag, nachmittags, 23. Dez: Das tapfer© Schneiderlein“, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 14 Uhr, Ende 16 Uhr. Sonntag, abends, 23. Dez.: Das tapfere Schneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 17 Uhr, Ende etwa 19 Uhr. Montag, 24. Dez.: Geschlossene Vorstellung für Kinder— ohne Kartenverkauf—: Das tapfere Schneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16 Uhr. Dienstag, nachmittags, 25. Dez., 1. Weihnachtstag: Das tapfere Schneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 13 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Dienstag, abends, 25. Dez., 1. Weihnachtstag: Fldelio, Oper von L. van Beethoven. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.15 Uhr. Mittwoch, nachmittags, 26. Dez., 2. Weihnaqhtstag: Das tapfere Schnciderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 13 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Mittwoch- abends, 26. Dez., 2. Weihnachtstag: CaVkl- leria rusticana, Oper von P. Mascagni. Hierauf: Der Bajazzo, Oper von R. Leoncavallo. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.15 Uhr. Donnerstag, 27. Dez.: Der Barbier von SevUla, Komische Oper von G. Rossini. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Freitag, 28. Dez.: Der Gärtner von Toulouse, Schauspiel von Georg Kaiser, Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Samstag, 29. Dez.: Der Gärtner von Toulouse, Schauspiel von Georg Kaiser. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Sonntag, nachmittags, 30. Dez.: Das tapfere Sohneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 13 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Sonntag, abends, 30. Dez., zum ersten Male: X Y Z, Lustspiel' vbn Klabund. Anfang ,7.30 Uhr, Ende etwa 19.30 Uhr. Montag, 31. Dez.: Glücklich ist^wer vergißt(Silvester bei Prinz Orlofsky). AnfSg 19 Uhr, Ende etwa 21 Uhr. Dienstag, nachmittags, 1. Jan. 1946: Das tapfere Sohneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 13 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Dienstag, abends, 1. Jan. 1946: Fidelio, Oper von L. van Beethoven. Anfang 17.30 Uhr, Ende eitwa 20,15 Uhr. Die Vorstellungen sind bis Mittwoch, 26. Dez., bereits ausverkauft. Für die Vorstellungen ab 27. Dez. beginnt der Kartenverkauf am Montag, 24. Dez., an den bekannten Verkaufsstellen. Sport Sonntag, 23. Dezember Fußball Meisterschaftsspiel Oberliga: SV Waldhof— VfR Mannheim. Qualifikationsrunden: 07— 08 Mannheim, Rheinau— Kurpfalz, Heddesheim— TV 1846. Gesellschaftsspiele: SV Waldhof Ers.-Llga— SpVgg Viernheim(12.15 Uhr, Waldhofplatz), VfL Neckarau Ers.-Liga— KG Tennisplatzbunker (10 Uhr, Altriper Fähre), SC Käfertal— KG Schönausiedlung(10 Uhr), SV Ilvesheim— KG Dossenwaldlager. Handball Meisterschaftsspiele Ligaklasse: TV 98 Seckenheim— TSW Schwetzingen, TV Edingen— VfL Neckarau (jeweils 15 Uhr). Meisterschaftsspiele Bezirksklasse: Polizei Mannheim gegen Leutershausen(15 Uhr, Herzogenried), Kurpfalz— KG Gailwitzkaserne(10.30 Uhr), SV Ilvesheim— KG Dossenwaldlager(12.45 Uhr), SV Seckenheim— SpVgg Viernheim. Gesellschaftsspiel: KG Tennisplatzbunker— SV Waldhof I(10 Uhr Planetarium). Hockey SSO Helmkehrergottesdienst Rosenstr. 85; 9.30 Helmkehner- gottesslienst ln der kath. Kirche; 14.00 Jungscharweahnaohts- feier niur für die Kinder; 16.00 Krippenspiel für d. Gemeinde. — Auferstehungskirche: 23. Dez.: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.; 14.30 Weihnachtsfeier de« Kindergartens; 16.00 Weihnachtsfeier des Kg. 24. Dez.: 17.00 Christvesper. 25. Dez.: 10.00 Hg. mit Abendmahl; 17.00 liturg. Gottesdienst. 26. Dez.: 10.00 Hg.— Pauluskirche Waldhof: 23. Dez.: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.; 14.30 Weihnachtsfeier des Kindergartens. 24. Dez.: 17.00 musik.- llturg. Christ'eieT. 25. Dez.: 10.00 Hg. mit hl. Abendmahl; 10.00 Weihnachtsfeier des Kg. 26. Dez.: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.— Feudenheim: 24. Dez.: 17.00 Christmetite. 25. Dez.: 8.30 Frgd.; 10.00 Hg. mit Abendmahl. 2«. Dez.: 8.30 Frgd.; 10.00 Hg.— Friedrichsfeld: 23. Dez.: 9J0 Hg.; 14.00 Kg.; 15.00 Weihnachtsfeier des Kg. 24. Dez.: 15.30 Krippenspiel. 25. Dez.: 9.30 Fe«t- gottesdienst mit hl. Abendmahl(Kdrchenehor). 2«. Dez.: 9J0 Festgottesdienst; 11.00 Kg.— KSfertal: 23. Dez.: 9.00 Hg. K&fertaJ-Süd; 10.00 Hg. Käfental; 11.00 Kg, Käfertal; 15.00 Weihnachtsfeier d. Kindergartens Kä.-Süd; 16.00 Weihnachtsfeier des Kindergarten« Käfertal. 24. Dez.: 5.00 Christvesper Käfertal. 25. Dez.: 9.00 Hg. Kä.-Süd; 10.00 Hg. Käfertal mit hl. Abendmahl; 16.00 Weihnachtsfeier des Kg. 26. Dez.: 9.00 Hg. Kä.-Süd; 10.00 Hg. Käfertal; 15.00 Kä.-Süd mit hl. Abendmahl.— Rheinau-Kirche: 23. Dez.: 10.00 Hg.; 10.46 Jugendgd.; 11 JO Chrl. 24. Dez.: 16 30 Christvesper. 25. Dez.: 10.00 Hg. mit hi. Abendmahl. 26. Dez.: 10.00 Hg.— Pfingstberg-Kirche: 28. Dez.: 8.30 Hg.; 9.30 Jugendgottesd. 24. Dez.: 18.00 Christvesper. 25. Dez.: 830 Hg. mit hl. Abendmahl; 14.00 Christfeier. fl. Dez.: 8.30 Hg.— Kirche Sandhofen: 23. Dez.: 9J0 Hg.; 13.00 Weihnachtsfeier der Kindergärten. 25. Dez.; 7.00 feiert. Gottesdienst, anschl. hl. Abendmahl. 26 Dez.: 9 JO Hg. — Siedlung Schönau: 28. Dez.: 9.15 Hg. 25. Dez.: 9.15 Hg., anschl. hl. Abendmahl. 26. Dez.: 9.15 Weihnachtsfeier des Kg.— Kirche Seckenheim: 23. Dez.: 9.15 Hg.(Konflrmanden- saal); 14.30 Kindergarten-Weihnachtsfeier(Kirche); 18.30 Kg.- Weihnachitsfeler(Kirche). 25. Dez.: 9.1« Hg.(Kirche). 26. Dez.: 9.16 Hg.(Kirche), anschl. hl. Abendmahl. Katholische Kirche Obere Pfarrei:(Sonntag) a) ln d. Kapelle St. Hedwig, A 6, 7: 7.30 Skngim. mit Pred.; 6.80 Singm. mit Prel., Kindergottes- dienst; 9.30 Amt mit Pred; 17.30 Andacht, b) ln der Kapelle der Nlederbr. Schwestern, D 4, 4: 7.30 Singmesse mit Pred.; 9.00 S'ngmesse; 11.00 Slivgmesse mit Predigt; 20.00 Andacht. Werktags ln der Hediwtpskl.: 6J0, ln D 4, 4: 6.30. Gottesdienste an Weihnachten, 26. Dez.: a) ln der KapeUe Sankt Hedwig, A 2, 6-7: 18.00 nachts Mitternaohtsroesse; 6.00 Chrlst- mette; 7.00 H rtenmesse; 7.30 Singm. mit Pred.; 8.30 Klnder- gottesdienat; 9J0 Hochamt mit Segen; 17.30 Vesper m. Segen, b) ln der Kapelle der Nlederbr. Schwestern, D 4, 4: nacht» 12.00 Christmette; 7.30 Singmesse mit Pred.; 9.00 Amt; 11.00 Singmesse mit Pred.; 20 00 Andacht mit Segen. 26. Dez., Fest des Heil. Stephan,us, a rad die Gottesdienste wie sonntags.— st. Laurentius, Käfertal: Sonntag 7.00, 9.00 und 11.00 hl. Messe mit Predigt; 17.30 Abendandacht. Weihruachtsfest: 12.00 nacht» Krippenfeier mit Ansprache, anschl. feierliche Christmetite; 7.» Hinten messe; 8.00 hl. Messe; 9.30 feiert, lev. Hochamt mit Pred. u. Segen; 1145 Singmesse mit Pred.; 17.00 feierl. Weth- nechtsvesper mit Segen. 2. Feiertag: Gottesdienst« wie sonntags; 8.00 u. 7.00 hl. Messen. Bartlholomlusklrehe In Sandhofen: Sonntag 7.00 Frühmesse; 8.00 Hauptgotteedlenat; 11.00 Kindergoitesdienst. Weihnachtsfest: 8.00 Ohrlsttnette; 9.00 Weihnachtsgo,'Jtesdienst f. d. Kriegsgefangenen; 11.00 Kdndergottesdtienet— Schönau-Siedlung: (Uvgl. Gemeindehau®): Sonnitag 8.00 HauptgotteSdienst; 11.00 Ktndergotteod. Weihnachtafest: 7.00 Ohristmette; 14.00 Kg.— St. Jakobus, Neckarau: Weihnachten, 25. Dez. Pfarrkirche: 12.00, 6.00, 8 00, 111.15. St.-Anr.a-Hc;m: 14.00, 6 00, 8.00, 9.30. Schwesternhaus:»SO, 11.15. 26. Dez. Pfarrkirche: 8.00, 14 45. St.-tAhna-Helm: 7.05, 8.05, 9 J0. Schwesternhaus: 6.30, 9.30, 11.15. Evang. Verein für Innere Mission(Stadtmission) Vereinshaus Stamltzstr. 1«: So, 15 00. 1. Welhnachtwtag 16.00. Verein®hau» K 2, 18: So. 17.00, 1. Weihnachtst. 17.00. Neckarau, Adlerstr. 3t So. 17.05, 2. WWhnaohtstag 17.00. Rheinau, DJin. Tisch 23: So. 13.00, 2. Weihnacht-,tag 15.00. Feudenheim, Gemeindebane: 1. Weihneehtatag 17.00. Sandhofen, Lutherhau»; 1. Welhnadhtstag 15.00. Evang.-Iuth. Gemeinde, Jungbuschstraße 9 *. Wedhnachtsfelertag 17.00 Festgottesdienat, Pfr. Lange. Bethesda-Gemeinde Mannheim, früher LH,4 8. Adivervt: 15.00 Christuskirche Saal. 1. Feiertag keine Std 2. Federt»«: Weihnachtsfeier Saal Christ«sklrche. Methodistenkirche und Evangelische Gemeinschaft Veretnshau» Stamltzstr. 15: Sonntag 9.30 Hg.; 1. Weihnachtstag 9.30 Weihnachtsfeier.— Waldhof-Gartenstadt, Soldatcn- weg 119: Freitag 15.30.— Käfertal, Johannisberger Straße 8: Donnerstag 1930. Freireligiöse Gemeinde Gemeindeamt: Mannheim, L 8, 9. So-, 30. Dez.. 15.00 Uhr Hundertjahrfeier, verbunden mit der JahresschlulVeier der Gemeinde, im Saale der Neuapostol. Kirchengemeinde Mannheim, Moselstr. 6- Ecke Larvgeröttor- straCe 59. Redner: Prediger Schramm. Die Christengemeinscbaft (Bewegung für rellsMst Erneuerung) Jeden Sonn- u. Feiertag 10.00 Menschemwelhehandl. m. Pred ln Feudenheim, Unt. Kirchfeld 19. Dienstag und Freitag 8.45 Menschenwethehandl. Menzelstr. 9. Freitag 5.45 Evangelien- Betrachtg. Menzelstr. 9. Sonn tagsfeier für Kinder 11.15 Feudenheim, Unt. Kirchfeld 19. Konfirmanden- u. Relig.-Unter- rlcht Freitag 9.30 und 10.30 Menzelstrafle 9. Alt-Katholische Kirche Stadt:(Turm der Konkordlenkirohe in R 2): Samstag 15 00. (Chrtatusklrchfli. Werderplartz): i. Welhnachtetag 14.00 Hochamt zua. mit deg Bischöflichen Kirche von Amerika. Erlöserkirche, Gartenstadt: Sonntag 18.00 Vesper mit Predigt; HeUlger Abend, 34. Dez., 20.00 Christmette; 1. Weihneehtatag: 15.00 Krippenfeier; 2. Wethnaothsitag 9.15 Hochamt.— Ladenburg: l. Weihnachtstag 9.00 Christmette. Gesellschaftsspiel; Mannheimer Sportgesellschaft— SG West Heidelberg(früher HCH) 1. Männer 10.15 Uhr, Frauen 11.30 Uhr. 1. Weihnachtstag— Dienstag, 25. Dezember - Fußball Meisterschaftsspiel Landesliga: ASV Feudenheim— 1. FC Pforzheim. Gesellschaftsspiele; SpVgg Sandhofen— Germ. Friedrichsfeld, SV Ilvesheim— KG Tennisplatzbunker. 2. Weihnachtstag— Mittwoch, 26. Dezember Fußball Gesellschaftsspiel: Phoenix Mannheim komb.— KG LSC Wohlgelegen. Qualifikationsrunden: Käfertal— Wallstadt. Handball Meisterschaftsspiel Ligaklasse: SV Waldhof— TV 1862 Weinheim(12.45 Uhr). Die Spiele finden auf den Plätzen der erstgenannten Vereine statt und beginnen, soweit nicht anders vermerkt.bereits um 14 Uhr. Gottesdienstanzeiger Evangelische Kirche Sonntag, 23. Dezamber und Weihnachten Am 26. Dezember Kollekte für die Ansrillten zur Rettung gefährdeter Kinder. Trinitatiskirche: 23. Dez.(4. Advent): 10.3« Hg. ln der Markt- kärahe; 11 JO Kg. ln K 2, 19; 15.00 Krippenspiel in K 2. 10. 24. Dez.: 17.00 Chriatvesper ln K 2, 10.* 25. Dez.: 10.20 Kg, ln der Marktkirche; 11.30 hl. Abendmahl ln K 2, 10; 15.0t Kg- Weihnachtsfeier ln K 2, 10. 36. Dez.: 11J0 Hg. ln der Markt- kirohe— Konkordlenkirohe: 23. Dez.: 9.00 Hg.; 16.00 Kg.- Weihnaobtsfeier. 24. Dez.: 17.00 Chrlstihett«. 25. Dez.: 9.00 Hg. mit hl. Abendmahl; 18.00 Gemelndeiwelhnachtafeler m. Krippenspiel. 26. Dez.: 9.00 Hg.— Christuskirche: 22. Dez.: 17.00 Krippenapiel. 23. Dez.: 9.00 Hg.; 11.30 Kg.; 17.30 Deutsch- emerik. Orgelfeierstunde(Bach-Chor) 24. Dez.: 18.00 Christmotte; M.00 amerlk. Armeegoittesdlenst. 25. Dez,: 9.00 Hg. u. hl. Abendmahl; 18.00 Kg.-Weihnachtsfeier(Krippensp!el). 26. Dez.: 9.00 Hg. und hl. Abendmahl.— Neuosthelm, Neuhermshelm(Grünewaldstr. 14): 23. Dez.: Hg. siehe Christu»- kirche; 11.30 Kg. 24. Dez.: 15.30 ChrUtmette. 25. Dez.: 10.10 Hg. und hl. Abendmahl; 11.45 Kg.; 15.30 Klniderwelhnacht»- feleir.— Friedenskirche, Weidenstraße 13: 23. Dez.: 9 00 Hg.: 10.30 Weihnachtsfeier des Kg.; 15.00 Krippenspiel„Daa heilige Licht leuchtet uns herfür". 25. Dez.: 9.00 Hg.(Mädchenchor), hl. Abendmahl. 28. Dez.: 900 Hg.; 10.30 Kg.— Johanniskirche: 23 Dez.: 10.00 Hg.; 11.00 Kg. 24. Dez.: 4.00 Christfeier, bei günstiger Witterung Johanniskirche, sonst Lanz-Krkh. (Kirchenchor). 25. Dez.: 10.00 Hg.(Kirchenchor) Lanz-Krkh.; 14.00 Kg. 26. Dez.: siehe Markusicirche.— Marknsklrche: 23. Dez.: 9.00 Hg.; 11.00 Kg. 24. Dez.: 6 00 Chrtstmekte. 2». Dez.: 9.00 Hg., anschl. hL Abendmahl; 16.00 Krippenspiel. 26. Dez.; 9.00 Hg.; 14.00 Kg.-Welhnachtafeler.— Lntherklrehe: 23. Dez.: 9.00 Frühgd. ln Eggenstr. 6; 9.30 Hg.; 15.00 Kg.-Feler Eggen- straße 6. 24. Dez.: 17.00 ln Eggenstr. 6 Christvesper. 25. Dez.: 9.00 Frügd. tn Eggenstr. 6; 9.30 Hg. Abendmahl®; 9.3« Qd. ln der kath. Kirche mit Feier des hl. Abendmahls. M. Dsa-1 Israelitische Gemeinde Gottesdienst freitags 17 Uhr. Spreehzeltien des Vorstand«*: Dienstag und Freitag 9—12 Uhr im Hau«« Viktoriastraße I. Amtliche Bekanntmachungen Kraftloserklärun* von Sparkassenbüchern. Die nachstehenden, von der Städt. Sparkasse Mannheim ausgestellten Sparkassenbücher aind ln Verlust geraten. Die Eigentümer bzw. deren Berechtigte haben die Kraftloserklärung dieser Sparkassenbücher beantragt. Sofern nicht Innerhalb einer Frist von SO Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, Ansprüche dritter Personen an die Sparkassenbücher geltend gemacht werden, wird die Kraft loserklärung dieser Sparkassenbücher ausgesprochen. Nummer:, Name: 57147 Anna Rau, Mannheim, R 6, 5 700340 Rudolf Roethlein, Regensburg, Hinter der Grieb 8 11796 Else Sorn, Mannheim, Hansastraße 5 116565 Max Jokisch, Elchelsdorf/ Mainfranken, Haus 51 5620 Johann Amon, Hohenaschau, Nr. 26 X, bei Prien 81048 Heinrich Andre, Willstätt, Kreis Kehl, Zollgasse 61 102234 Friedrich Scherer, Mannheim, Rheinhäuserstraße 104 28591 Walter Kochanowski, Handschuhsheim, Grahamstraße 4 144922 Carmen Jungmann, Mannheim, K 2, 29 89580 Marie Barthel, Heidelberg, Kleinschmitt- Straße 9 24291 Marie Weiß, Waibstadt bei Heidelberg 14646 Erna Risch, Mannheim, H 2, 5 141389 Friedrich Sälzler, Mannheim, Werftstr. 41 1745 Christoph Rüdinger, Mannheim, U 3-18, bei Wolf 76717 Ana Rau, Mannheim, R 8, 5 27762 Marie Rüll, Ludwißshaien 109566 Michael Hoffart, Weinheim, Amtsgasse 1 116939 Ernst Schweiger, Mannheim, Stamltzstr. 2 142069 Maria Kühner, Mannheim, Collinistraße 20 94477 Hans Maier, Mannheim, Schwarzwaldstr. 68 120149' Elise Strobel, Mannheim, Langstraße 69 9507 Anna Römer, Mannheim. Pumpwerkstraße 46 64231 Regina Kimmig, Mannheim, Mittels*raße 5 46403 Rosa Laier, Partenkirchen, Münchtener Str. 23 G3151 Robert Laier, Partenkirchen, Münchener Straße 23 107266 Friedrich Sorn, Mannheim, Hansastraße 5 501005 Leopold Frietsch, Mannheim-Käfertal, Rüdes- heimer Straße 51 59226 Anna Rau, Mannheim, R 0, 5 22212 Franz Hoock, Wlesloch 62446 t Martha Umbach, Mannheim-Neckarau, Wil- helm-Wundt-Straße 18 146921 Karl Hofacker, Ludwigshafen a. Rh., Dammstraße 5 58706 Wilhelm Filsinger, Mannheim, S 3, 6 Adolf Vohmann, Mannheim-Feudeheim, G15881 Christel Vohmann, Mannhelm-Feudenheim, Wilhelmstraße 12 20341 Rüdiger Böhm, Mannhelfh, Werftstraße 1 Mannheim, den 18. Dezember 1945. Btädt. Sparkasse Mannheia Druck; Mannheimer Gxofidru dt er ei, R 1, 4-6