MILITARY-GOVERNMENT Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Deutschland Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Te iI: Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Tel. 425 80 Germany-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim Nr. 4/2. Jahrgang Samstag, 26. Januar 1946 Preis 10 Pfg. Militärregierung Deutschland Bekanntmachung betr. Gesetz Nr. 8 Alle Betriebe des Stadt- und Landkreises Mannheim haben an die Militär-Regierung— Abt. Vermögenskontrolle— bis spätestens 2. Februar 1946 auf getrennten Listen nachstehende Personen zu melden: L Alle Personen, die auf Grund des Ges. Nr. 8 entlassen wurden. 2. Alle Personen, die auf Grund des Ges. Nr. 8 entlassen wurden und als gewöhnliche Arbeiter weiterbeschäftigt werden. 3. Alle Personen, die eine Genehmigung Zur vorläufigen Weiterbeschäftigung erhalten haben. 4. Alle Personen, die Mitglied der Partei oder einer sonstigen in Ges. Nr. 8 angeführten Organisation waren und nach dem 1. 8. 1945 freiwillig ausgeschieden sind. Bekanntmachungen Verkaufszeiten in offenen Ladengeschäften Die in der Military-Government Gazette Nr. 3 veröffentlichte Anordnung gilt nicht für die Stadt Mannheim. In Mannheim verbleibt es bei der bisherigen Anordnung. Hiernach sind die Lagengeschäfte von 8 bis 18 Uhr offenzuhalten, wobei die Lebensmittelgeschäfte von L3 bis 15 Uhr und alle übrigen Geschäfte von 12 bis 14 Uhr geschlossen sind. Der Oberbürgermeister. EinwohnerzäMung und Walwsitzarmittlung Trotz unserer Aufforderung in der letzten Ausgabe der Military-Government Gazette Nr. 3, vom 19. Januar 1946, die derzeitige Anschrift auf den Polizeirevieren anzugeben, hat sich bisher nur ein kleiner Kreis von Haushaltungen gemeldet. Die Einwohnerzählung und Wohnsitzermittlung kann nicht zu Ende geführt werden, wenn die restlichen Haushalte ihre Anschrift, sofern diese mit der auf den Karten des Wirtschaftsamtes nicht übereinstimmt, nicht abändem lassen. Wir fordern daher nochmals alle diejenigen Haushalte, die ihre neue Adresse noch nicht angegeben haben, auf, dieses unmittelbar auf den zuständigen Polizeirevier«! nachzuholen. Der Oberbürgermeister. Bauplatzerwerbttngafl aus dar Kriegszeit Wer während des* Kriege» einen Bauplatz von der Stadt Mannheim erworben hat, wobei der Abschluß eines förmlichen Kaufvertrages unterblieben oder die Eintragung in das Grundbuch bis nach Kriegsende verschoben worden war, wird/ ersucht, sich sofort beim Stadt Hochbauamt Abteilung Stadtplanung in U 2(Berufsschule), Zimmer 13, zwischen 9 und 12 werktags zu melden. Papiere, Belege und Quittungen der Stadtkasse sind mitzubringen, da beim Rathausbrand sämtliche Akten und Unterlagen vernichtet wurden. Wer sich bis zum 1. April 1946 nicht gemeldet hat, läuft Gefahr, daß über seinen Bauplatz, sofern nicht inzwischen ein Wohnhaus erstellt wurde, anderweitig verfügt wird. Alle späteren Ansprüche können nur durch Anweisung eines Ersatzplatzes befriedigt werden. Finanzielle Zugeständnisse kann die Stadt in keinem Falle machen. (Wiederholung der zweiten Bekanntmachung vom 27. 9. 1945). Mannheim, den 17. Januar 1946. Der Oberbürgermeister. Um die Hebung der Arbeitsdisziplin Mangelnde Arbeitsdisziplin und sinkende Arbeitsleistung haben das Arbeitsamt Mannheim veranlaßt, sich in einem Rundschreiben an die größeren Betriebe zu wenden und darauf hinzuweisen, daß das Gesetz zur Ordnung der Arbeit in den Betrieben, die Anordnung gegen Arbeitsvertragsbruch, die Bestimmungen über Arbeitszeit sowie die Lohnstopverordnung nach wie vor in Kraft sind und streng eingehalten werden müssen. Die Lösung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Zustimmung des Arbeitsamtes. Diese ist von demjenigen zu beantragen, der die(Lösung des Arbeitsverhältnisses wünscht. Die Lösung darf erst erfolgen, wenn die Zustimmung des Arbeitsamtes erteilt, die Kündigung ausgesprochen und die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Die Kündigung kann erst Ausgesprochen werden, wenn die Zustimmung des Arbeitsamtes bei dem Antragsteller eingegangen ist. Ohne Genehmigung des Arbeitsamtes dürfen I,öhne und Gehälter den Stand vor dem 16. 10. 39 nicht überschreiten. Die Während des Krieges betriebsübliche A'-beiis- zeit darf ohne Zustimmung des Arbeitsamtes nicht unterschritten werden. Erneuerung der Meldekarten Mr*i Die derzeitigen Meldekarten für den Bezug der Lebensmittelmarken gelten auch noch für die 86., ah 4. März 1948 beginnende Lebensmittelmarkenperiode. Die Bestätigung erfolgt auf dem seinerzeit freigeblie- benen Feld für die 80. Periode. Für die 87 Lebensmittelmarkenperiode sind für die in einem Arbeitnehtnerbeschäftigungsverhältnir stehenden Personen durch die Betriebsführer und für die nicht in einem Arbeitnehmerbeschäftigungsverhältnis stehenden Personen durch das Arbeitsamt bzw. das Bürgermeisteramt neue Meldekarten auszufertigen. Die Ausfertigung darf nur gegen Vorlage der bisherigen Meldekarte erfolgen. Der Zeitpunkt der Ausfertigung wird noch rechtzeitig angeordnet Neben Vor- und Zuname ist die genaue Anschrift der betreffenden Personen anzugeben. Mannheim, den 24. Januar 1946. Erfassung von Judenthristen und Mischlingen evangelischen und katholischen Glaubens Alle evangelischen und katholischen Judenchristen und Mischlinge, die jetzt im Stadtkreis und Landkreis Mannheim ansässig sind und als Juden klassifiziert und verfolgt worden sind, werden hierdurch gebeten, zwecks Erfassung sofort ihre Namen und Anschriften mündlich oder schriftlich an Herrn Samuel Bloch-, Mannheim, B 7, 9, mitzuteilen. der Stadtverwaltung Vor Benutzung der neuen Meldekarte ist diese mit der alten Meldekarte der zuständigen Dienststelle des Arbeitsamtes vorzulegen. Es liegt im Interesse der Karteninhaber, die Meldekarte sorgfältig auzubewahren. Der Leiter des Arbeitsamts. ArbeHerwohlfahrt Die Belegschaft des Mannheimer Gaswerkes Lu- zenberg hat dem Ortsausschuß für Arbeiterwohlfahrt den Betrag von 800 Mark zur Linderung der Not zur Verfügung gestellt. Der' Ausschuß spricht für den schönen Beweis brüderlicher Hilfsbereitschaft seinen herzlichen Dank aus. Alle Heilpraktiker werden hiermit auf gef ordert, den Fragebogen(131 Fragen) auszufüllen und auf dem Staatl. Gesundheitsamt Mannheim, Renzstr. 11/13(Gebäude der Allgem. Oriskrankenkasse Mannheim), 3. Stock, Zimmer 102, in der Zeit von 9—12 Uhr abzugeben. Staatl. Gesundheitsamt." Zum Aufbau der i. Bekanntmachung für alle Gewerkschaftsleute Die folgende AnordnunJ, die sich auf die demokratischen Schritte für die Organisation und Entwicklung von Gewerkschaften in Baden(US.-Zone) bezieht, wird für die bestehenden und erwünschten Gewerkschaften in dieeem Gebiet herausgegeben. 1. Die gegenwärtigen Verwalter der Induetrie- gruppe irgend einer allgemeinen unabhängigen Gewerkschaft werden aufgefordert für die Zustimmung der Militärregierung einen Plan aufzustellen und einzureichen für die direkte und demokratische Wahl von örtlichen Gruppenleitungen der Gewerkschaft, und zwar von allen gegenwärtig zusammengeschlossenen Gewerkschaften. Dieser Plan wird zumindest folgende Punkte erhalten: a) Direkte Wahl durch die Mitglieder, entweder äuf Grundlage der Betriebswahlen, im Falle größerer Gewerkschaften oder in einer ausreichend bekanntgemachten Versammlung, im Falle kleinerer Gewerkschaften. Wenn die Wahlen nach dem Prinzip von Delegierten eines Werkes durchgeführt werden, muß die Vertretung immer im richtigen Verhältnis von Delegierten zu Mitgliedern stehen. b) Freie Aufstellung durch die Mitglieder. Vorher aufgestellte Lsiten sind verboten. Aufstellungen können entweder durch Antrag oder mündlichin einer Werkzusammenkunft gemacht werden c) Anwendung des geheimen Stimmrechts. d) Es sind ausreichende Vorkehrungen zu treffen daß alle interessierten Mitglieder die Wahlhandlung beobachten können. e) Die Wahlvorgänge müssen in den Zeitungen und durch Anschläge ausreichend bekanntgegeben werden. 2. Die gewählte Gruppenleitung wird die Verwaltung der Gewerkschaft übernehmen. Die Gruppenleitung wird eine Satzung aufstellen und wird diese den Mitgliedern- zur Bestätigung, Ablehnung oder Verbesserung vorlegen. Fernerhin kann diese Gruppenleitung den Mitgliedern den Vorschlag und den Plan unterbreiten die Vereinigung mit anderen Fachgruppen, die von der Militärregierung genehmigt sind, zu vollziehen. Die Abstimmungen diesbezüglich müssen mit den Vorschriften in Abschnitt I übereinstimmen. Binnen einem Monat nach dem Tag der Datifizierung einer Satzung muß die Wahl der Vorstände in Uebereinstimmung mit der Satzung und mit den Vorschriften, die in Abschnitt 1 dargelegt sind abgehalten werdert. Ein Bericht über die Vorgänge und der Handlungsweise, die laut diesen Instruktionen befolgt wurde, muß zusammen in einer Abschrift ir der Satzung und den Fragebogen des Vorstande: wenn dieser gewählt ist, an das Arbeitsamt geschick werden, für die Bestätigung der Militärregierung. 3. Ein Ortskartell oder eine ähnliche Körperschaft mit der sich die örtlichen Gewerkschaften vereinige 'wollen, darf aus Vertretern dieser Gewerkschafte aufgestellt werden Sie werden eine Satzung aufste’ len, irgendwelche erwünschten Vereinigungen vo’- schlagen und werden für die Wahl von Vorständen ir Übereinstimmung mit den Vorschriften in Abschnit' 1 und 2 Sorge tragen. 4. Eine Gewerkschaft, die sich über ein ganzes Gebiet erstreckt, kann durch eine Versammlung gewählter Delegierter, welche die örtlichen Gewerkschaften vertreten, verfaßt werden. Eine solche Versammlung Lelstungsbericht der Mannheimer Notgemeinschaft für die ersten zwei. Monate vom 19. 11. 45 bis 19. 1. 46 in der Kinder- und Massenspeisung. Kinderspeisung: 635 964 Essenportionen. Massenspeisung: 241 956 Essenportionen. Verpflegungsportionen an Flüchtlmgsziige gebraelit: 6900 Portionen warmes Essen, 2210 Portionen Kaffee und Tee, 570 Brote, 1100 Handkäse. Leistungen der Bahnhofsmission von Eröffnung am 3. 12. 1945 bis zum 22. 1. 1946: 960 Personen durch Pflegepersonal behandelt.— Allgemeine Betreuung i vom 3. 12. 1945 bis 22. 1. 1946: 34 560 Personen.— Verausgabt in der gleichen Zeit: 3960 Mittagessen, 3170 Abendessen. 15 300 Kaffeeportionen. Krankentransporte vom Roten Kreuz: Im Dezember bis 22. Januar 1946 wurden 2789 Krankentransporte ausgeführt mit einer Kilometerzahl von 16 330 Kilometer. Die Einnahmen im Krankentransport haben sich vom 1. 10. bis 31. 12. 1945(ein Vierteljahr), gemessen an den Eingängen vom 1. 4. bis 30. 9. 1945(ein halbes Jahr) verdoppelt. Im Hochbunker Luisenring wurden ab 22.11.1945 1970 Kriegsgefangene betreut, 257 sanitär behandelt, 27 zum Krankenhaus befördert. An Tabakwaren wurden für die deutschen Kriegsgefangenen in sämtlichen Unterkunftsräumen zu Weihnachten ausgegeben 45 000 Zigarren, 12 000 Zigaretten, 1000 Päckchen Tabak. Für die Kinderspeisung und Kleinkinder hat das Rote Kreuz 5000 k& Trockenvollmilchpulver beschafft. Verteilung von 1000 Pfund Butter an rassisch, politisch und religiös Verfolgte sowie an bedürftige Kinder. Auftif an die Bevölkerung Mannheims Das Rote Kreuz ruft die Bevölkerung zur Abgabe von Unterhaltungsliteratur und Musikinstrumenten auf zur Weitergabe an die deutschen Kriegsgefangenen in den Mannheimer Unterkunftsräumen. Es wird dringend gebeten, der Bitte unserer Kriegsgefangenen zu willfahren, soweit die Möglichkeiten hierzu vorhanden sind. Rotes Kreuz Mannheim. Gewerkschaften \„ wird eine Satzung aufstellen, irgendwelche erwünschten Vereinigungen Vorschlägen und für die* Wahl von Vorständen, in Übereinstimmung mit, den Verordnungen von Abschnitt 1 und 2 Sorge tragen. Eine solche Versammlung wird die Vorstände wählen, die alle Verantwortung für die Verwaltung der Gewerkschaften tragen, bi* eine Satzung angenommen ist und die endgültigen Vorstände gewählt sind. Wenn die Versammlung eine Vereinigung mit dem württembergi- schen Gewerkschaftsbund vorschlägt, dann müssen provisorische Vertreter für den Bundesvorstand des württembergischen Gewerkschaftsbundes anstelle von irgendwelchen vorher ernannten Vertretern gewählt werden, während die Mitglieder bezüglich der Satzungen und der Frage der Vereinigung beraten. 5. Wenn die Gewerkschaften einen Zusammenschluß mit. dem württembergischen Gewerkschaftsbund(oder eine gemeinsame badische/württember- gische Gewerkschaft anstreben, werden diese von einer Versammlung von Delegierten, welche die Ortskartelle vertreten, die für die Vereinigung gestimmt haben, diese beschließen. Während solcher Versammlung wird der Vorstand des württembergischen Gewerkschaftsbundes nicht versuchen, die Wahlen der Vorstände oder Delegierten zu beeinflussen. Die momentanen Vorstände des württembergischen Gewerkschaftsbundes werden ihre Befugnisse der Versammlung übergeben. Die Versammlung wird eine Satzung aufstellen, welche direkt an eine Beratungsgruppe der Mitglieder eingehändigt wird. Die Versammlung wird die Ämter der Vorstände selbst einnehmen, bis die Nachfolger gewählt sind. 6. Irgend eine neue Verschmelzung oder ein Zusammenschluß der von der örtlichen Gewerkschaft gewünscht wird, muß in Übereinstimmung stehen mit der Verordnung„Bekanntmachung für alle Arbeitnehmer bezüglich der Gründung von Gewerkschaften und ihre Verschmelzungen oder Zusammenschlüsse“. Diese Verordnung wird in Kürze veröffentlicht Weitere Informationen sind beim Landesarbeitsamt, dem nächsten Arbeitsamt oder Nebenstelle erhältlich. II.- lekanntroariiung an alle Arbeitnehmer Ober ie Bildung von Gewerkschaften und Verbänden oder Zusammenschlüssen von Gewerkschaften Grundsätze der Gewerkschaftsbildung. Im Rahmen der Sicherheitserfordernisse der Militärregierung werden die Gewerkschaften unterstüzt unter der Voraussetzung, daß sie in Übereinstimmung mit der Politik der Militärregierung gebildet worden sind. Diese Politik erfordert, daß die Bildung der Gewerkschaften der Ausdruck demokratischer Selbstbestimmung und Initiative zu sein hat und aus der Arbeitnehmerschaft selbst hervorgeht. Mitwirkung von gewählten Arbeitnehmervertretern. Infolgedessen wird die Bildung von Gewerkschaften durch Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern, die in geheimer Wahl gewählt wurden, und von Vertretern der Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben(z. B. Fleischer, Bäcker, usw.) unterstüzt werden. Dieses Verfahren soll jedoch nicht früher zugelassene Wege der Gewerkschaftsbildung ausschließen.. Bildung der Gewerkschaft durch die gewählten Arbeitnehmervertreter. Arbeitnehmervertreter aller Betriebe eines bestimmten Wirtschaftszweiges ln Kulturelle Veranstaltungen Natomltheater Mannheim Sonntag, nachmittags, 27.1.: Das tapfere Schneiderletn (zum letzten Male). Anfang 14 Uhr, Ende 16 Uhr. Sonntag, abends, 27. 1.: Der Gärtner von Toulouse. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Montag, 28. 1.: Cavalleria rusticana. Hierauf: Der Bajazzo. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Dienstag, 29. 1.: Der Barbier von Sevilla. Anfang 18 Uhr, Eftde etwa 20.30 Uhr. Mittwoch, 30. 1.: X Y Z. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Donnerstag, 31. 1.: Der Troubadour. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Freitag, 1. 2.: Der Gärtner von Toulouse. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr, Samstag, 2.2.: Dr. med. Hiob Prätorius. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Sonntag, 3. 2.: Fidelio. Anfang 18 Uhr, Ende 20.45 Uhr. Montag, 4. 2.: Cavalleria rusticana. Hierauf: Der Bajazzo. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Konzerte der Stadt Mannheim Im Nation<heater Für die nach dem ersten Konzert vom 25. Januar geplanten weiteren drei Konzerte ist folgendes Programm vorgesehen: 2. Konzert am Freitag, den 15. Februar 1946. Leitung: Joachim Popelka; Solis: Erwin Schmieder, Mannheim (Klavier): 1. Mendelssohn: Ouvertüre„Die Hebriden“; 2. Tschaikowsky: Klavierkonzert; 3. Dvorak: 5. Sinfonie Aus der neuen Welt“. 3. Konzert am Freitag, den 8. März 1946. Leitung: Rieh. Laugs; Solist: Hans Priegnitz, Berlin(Klavier); 1. Schunfann: Ouvertüre zu„Genoveva“; 2. Schumann: Klavierkonzert; 3. Beethoven: 3. Sinfonie Es-Dur. 4. Konzert am Freilag, den 29. März 1946. Leitung: Rieh. Laugs; Solist: Karl Hesse, Dresden(Violoncello);) 1. Hindemith: Sinfohie„Mathis der Maler“; 2. Dvorak: Cellokonzert; 3. R. Strauß: Tod und Verklärung. einem festumrissenen Gebiet dürfen eine Konferenz abhalten und aus ihrer Mitte ein vorläufiges Organisationskomitee ernennen, das eine Gewerkschaft zu bilden und eine demokratische Wahl ihrer Funktionäre zu vollziehen hat Das vorläufige Organisationskomitee wird von jedem Landesarbeitsamt, Arbeitsamt, oder jeder Arbeitsamtsnebenstelle darüber unterrichtet, welche Schritte es zu ergreifen hat, um die Erlaubnis der Militärregierung zur Bildung der Gewerkschaft einzuholen. 4. Satzung der Gewerkschaften. Uber die Satzung der Gewerkschaft muß von den gesamten Mitgliedern abgestimmt werden, nachdem die Gewerkschaft errichtet worden ist. Die Satzung muß die Wahl der Funktionäre in geheimer Abstimmung und in regelmäßigen Zeitabständen von nicht mehr als einem Jahr vorsehen. Andere ausgesprochen demokratische Satzungsbestimmungen sind bei jedem Landesarbeitsamt, Arbeitsamt und jeder Arbeitsamtnebenstelle zu erhalten. 5. Teilnahme der Militärregierung. Sobald eine Gewerkschaft nach demokratischen Prinzipien gebildet worden ist, wird sie in weitgehendem Maße Selbstverwaltung erhalten. Die Teilnahme der Militärregierung wird sich darauf beschränken, sicherzustellen, daß di? Tätigkeit der Gewerkschaft in jeder Hinsicht nach demokratischen Grundsätzen erfolgt. Die Militärregierung wird sich in eine demokratische Gewerkschaftsentwicklung nicht hineinmischen oder sie hindern. 6. Zusammenschlüsse oder Verbände von Gewerkschaften. Auf Grund eines einfachen Verfahrens können Gewerkschaften sich miteinander verschmelzen oder zu größeren Organisationen zusammenschließen. Über dieses Verfahren kann sicher jeder Arbeitnehmer bei allen Landesarbeitsämtern, Arbeitsämtern, oder Arbeitsamtsnebenstellen unterrichten. Zweck dieses Verfahrens ist sicherzustel-' len, daß die Verschmelzung oder Vereinigung von den Mitgliedern der betreffenden Gewerkschaften gebilligt wird, und daß die Funktionäre der größeren Organisation in direkter und demokratischer Wahl von den Mitgliedern gewählt werden. 7. Aufgaben und Tätigkeit der Gewerkschaften. Die Arbeitnehmerorganisationen können Kollektivverhandlungen führen, um sowohl die Wohlfahrt ihrer Mitglieder in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zu fördern wie in Bezug auf Fragen, die ihre Arbeitsbedingungen berühren. Insbesondere können die Arbeitnehmerorganisationen: a) die Militärregierung und die deutschen Behörden Uei der Ausrottung des Nazismus und der Bekämpfung des Militarismus unterstützen; b) die Erziehung zur Demokratie fördern; c) mit der Militärregierung und den deutschen Behörden bei dem Wiederaufbau und der Entwicklung der deutschen Friedenswirtschaft Zusammenarbeiten; d) an der Durchführung der alliierten Politik hinsichtlich der Ausmerzung von Kartellen und Monopol-Tendenzen mitwirken; e) soweit die USA.-Politik dies vorzieht, mit den Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden Verhandlungen über Löhne, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen füffren. Jede Lohnvereinbarung muß von der zuständigen deutschen Lohnkontrollbe- hörde genehmigt werden. Bereits bestehende Gewerkschaften. Das Vorhandensein einer bereits früher von der Militärregierung genehmigten Gewerkschaft schließt die Gründung einer neuen Gewerkschaft in derselben Industrie und in dem gleichen Gebiet nicht aus, sei es, daß sie durch Arbeitnehmervertreter nach dem unter Absatz 3 geschilderten Verfahren oder auf einem anderen Wege erfolgt. Landesverwaltung Baden. Stätifischas Erriihrungs- und WütsckaHsant Leiiänim'itSl.'nsrken Für die Woche vom 28. Januar bis 3.XFebruar 194^ (4. Woche der 84. Zuteiiungsperiode) gilt folgende Zi’■ teilung: Brot: Auf Abschnitt Brot 84/IV und Kleinabschnb'* Kleinstkinder(1—3 Jahre) ionnequng Die Zweigstelle Feudenheim des Städt Emäh- rungs- und Wirtschaftsamts Mannheim, die bisher im Gasthaus„Zum Schwanen", Hauptstr. 97, untergebracht war, ist am Freitag, den 25. 1. 46, wegen Umzug nach der Hauptstr. 50, Gasthaus„Zur Pfalz“, geschlossen. Warentestandsmeldäing der Einzaüianltfsgesthätte Die Vordrucke für die Warenbestandsmeldung für den Monat Januar 1946 können von den Einzelhandelsgeschäften für Textilien, Schuhe und eiserne Haushaltswaren von Montag, den 28. ds. Mts. an bei den zuständigen Zweigstellen des Emährungs- und Wirtschaftsamtes abgeholt werden. Die ausgefüllten Vordrucke müssen bis zum 5. Februar 1946 bei der Direktion des Ernährungs- und Wirtschaftsamtes vorliegen. Um strikte Einhaltung dieses Termines wird gebeten. Im übrigen wird auf die hierwegen in der M.G.G. Nr. 3 vom 19. Januar 1946 ergangene Bekanntmachung verwiesen. Ausgabe von Lebensmittelmarken für die 85. Lebensmittelperiode Die Lebensmittelkarten für die 85. Zuteilungs- Periode, d. h. für die Zeit vom 4. Februar 1946 bis einschließlich 3. März 1946 werden in den Kartenstellen ausgegeben an d: e Haushalte mit den Anfangsbuchstaben: A. B, C, D, E= am Montag. 28. Jan. 46 F, G, H, J, K, L= am Dienstag, 29. Jan. 46 M, N, O, P, Q, R’=.am-Mittwoch, 30. Jan. 46 S, T, U, V, W, X, Y, Z= am Donnerstag, 31. Jan. 46 Am Freitag, den 1. Februar 1946, sind die Zweigstellen geschlossen. Für das Gebiet von Neuostheim und Neuhermsheim erfolgt die Kar'enausgabe nur am Dienstag, den 29. Januar 1946, zwischen 9 Uhr und 16 Uhr im Hause Dü’-erstraße 61(Ecke Dürer- und Holbeinstraße). Die Ausgabestellen sind an diesen Tagen von 8.30 bis 16.30 Uhr durchgehend für das Publikum geöffnet. Die Karten sind unbedingt, wie oben angeordnet, abzuholen. Bel verspäteter Abholung erfolgt Kürzung für die abgelaufene Zeit. Beim Abholen der Karten ist der Haushaltsausweis. von Ausländem außerdem die Registrierkarte und von den„Meldepflichtigen“ einschließlich Ausländer, weiter die„Meldekarten“ des Arbeitsamts mit dem Bestätigungsvermerk für die 85. Zuteilung®-, Periode vorzulegen. ..Meldepflichtig beim Arbeitsamt“ sind: ä) Alle Männer vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr, b) alle Frauen vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr. Von der Meldepflicht, beim Arbeitsamt sitjd befreit: a) Geistliche. b) Insassen ven Anstalten, die arbeitsunfähig sind, c) Schwangere' Frauen, d) Frauen mit 1 Kind im vorschulpflichtigen Alter, Frauen mit wenigstens 2 Kindern unter 14 Jahren, wenn diese im Haushalt der Mutter leben, e) Angehörige der Vereinten Nationen. Kinder unter 14 Jahren sind zum Abholen von Karten nicht zugelassen. Die empfangenen Karten sind sofort auf Zahl und Richtigkeit nachzupriifen; spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Die nach Mannheim zurückkehrenden oder(wieder-) zuziehenden Personen haben vor der Aufnahme in die Mannheimer Versorgung vorzulegen: a) Abmeldebescheinigung des bisherigen Wohnungsamts, b) Polizeiliche Anmeldung, c) Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamts und d) soweit beim Arbeitsamt meldepflichtig: Mel-_ dekarte des Arbeitsamts mit dem Bestäti- . gungsvermerk für die betreffende Zuteilungsperiode. Unberechtigter Bezug von Lebensmittelkarten, insbesondere durch nach auswärts verzogene oder auswärts wohnende Personen oder Doppelbezug von Lebensmittelkarten wird bestraft, Ausländer erhalten ihre Karten, wie oben aufgerufen, nur in der Kurfürst-Friedrich-Schule Mannheim, C 6.‘ Mannheim, den 23. Januar 1946. Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt. kammer Mannheim, Verkehrsabteilung, L 4, 15, Zlm- ,mer 11, abzugeben. Dem Antrag sind ein vier- und ein achtseitiger Fragebogen beizufügen. 6. Versandgeschäfte. a) Für Anträge auf Wiedereröffnung bezw. auf Wiederzulassung von Versandgeschäften gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Wiedereröfl- nungs- bezw. Wiederzulassungsgesuche beim Großhandel. b) Anträge auf Neuerrichtung von Versandgeschäften sind formlos unter Beifügung-des vier- und des achtseitigen Fragebogens bei der Wirtschaftskammer Mannheim, L 1, 2, einzureichen. Aus den Anträgen müssen die fachliche] und kaufmännische Ausbildung der Gesuchsteller, das zur Verfügung stehende Betriebskapital, die Art der Gewerbeausübung(Werbung und Betriebsablauf usw.), der Warenkreis und die Größe der Verpackungs- und Versandräume ersichtlich sein; entsprechende Belege sind beizufügen. c) Die Uebernahme von Versandgeschäften ist nur dann genehmigungspflichtig, wenn sie wirtschaftlich gesehen der Neuerrichtung eines Versandgeschäftes gleichkommt. In diesen Fällen ist wie. bei Neuerrichtungsanträgen von Versandgeschäften zu verfahren. d) Die Erweiterung, d. h. die Hinzunahme von Waren, bedarf der Genehmigung. Anträge sind wie Erwetterungsanträge im Einzelhandel zu behandeln. 7. Vertreter und Makler. a) Anträge auf Wiederzulassung zum Vertreterund Maklergewerbe sind wie Wiedereröffnungs- bezw. Wiederzulassungsanträge im Großhandel zu behandeln. Der Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit kann hier auch an Hand von Provisionsabrechnungen erbracht werden. b) Anträge auf Neuzulassung zum Handelsvertreter- und Handelsmaklergewerbe, zum Versicherungsvertreter- und Versicherungsmaklergewerbe, zum Grundstücks- und Hypothekenmaklergewerbe sind formlos unter Beifügung des vier- und des achseitl- gen Fragebogens bei der Wirtschaftskammer Mannheim, L 1, 2, vorzulegen. Darin ist nachzuweisen, daß begründete Aussicht auf Uebertragung einer Vertretung oder Versicherung durch die eine oder andere Firma besteht. Aus dem Antrag muß ferner hervorgehen, welche Erzeugnisse vertreten werden sollen, und ob der Gesuchsteller selbständig tätig sein wird, d. h. das Geschäftsrisiko, die Steuern, die Geschäftskosten usw. selbst übernehmen wird. Anordnungen für Gewerbebetriebe Wetterführung, Neuerrichtung. Uebernahme, Erweiterung und Rückveriagerung im Stadkreis Mannheim Bezüglich des einzuleitenden Verfahrens bei Weiterführung, Neuerrichtung, Uebernahme, Erweiterung und Rückverlagerung von gewerblichen Betrieben im Stadtkreis Mannheim machen wir darauf aufmerksam, daß sämtliche gewerblichen Betriebe, die vor dem 20. 3. 1945 tätig waren, ihren Betrieb nach dem Einmarsch der amerikanischen Truppen nur mit Genehmigung der Gewerbepolizei aufnehmen dürfen.. Da in dieser Hinsicht zum Teil noch Unklarheiten bestehen, fassen wir den gegenwärtigen Stand der Dinge nochmals wie folgt zusammen: 1. Allgemeine«. Nach Absprache mit der Gewerbepolizei haben sämtliche Unternehmen einschließlich der freien Berufe(mit Ausnahme der Aerzte, Zahnärzte, Dentisten, Tierärzte, Apotheker, Hebammen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, öffentlich bestellten'•und vereidigten Sachverständigen, Dispacheure, Wäger, Messer, Zähler und Eichaufnehmer) ihre Wiederzulassungsanträge bei der Wirtschaftskammer Mannheim einzureichen, sofern sie diese noch nicht der Gewerbepolizei vorgelegt haben. Handwerksbetriebe haben die Wiederzulassungsanträge bei der für sie zuständigen Handwerkskammer vorzulegen. Die Anträge sind sorgfältig abzufassen. Erforderliche Formulare sind, mit Ausnahme der Unterlagen für Handwerksbetriebe, am Schalter der Wirtschaftskammer Mannheim, L 1, 2, erhältlich. Wir machen darauf aufmerksam, daß bei der Prüfung von Anträgen auf Neuerrichtung von gewerblichen Betrieben ein strenger Maßstab angelegt werden muß, so daß nur in wenigen, besonders gelagerten Fällen Aussicht huf Erteilung einer Genehmigung besteht. Was die Eintragung ln das Handelsregister anbetrifft, so kann sie erst erfolgen, wenn der Betrieb von der Gewerbepolizei genehmigt, ist. 2. Industrie. a) Industriebetriebe reichen vor der Wiedereröffnung einen formlosen Antrag bei der Wirtschaftskammer Mannheim, L 4, 15, Zimmer 8, ein. Dem Antrag sind ein vier- und ein achtseitiger Fragebogen für den Inhaber und achtseitige Fragebogen für sämtliche Angestelten bis herunter zum Werkmeister beizufügeh. Nach Wiederzulassung des Industriebetriebe. 5 durch die Gewerbepolizei hat der Antragsteller auf einem bei der Wirtschaftskammer Mannheim erhältlichen Vordruck in sechsfacher Ausfertigung einen Anmeldebogen für die Militärregierung auszufüllen und bei der Wirtschaftskammer Mannheim, L 4, 15, Zimmer 8, abzugeben. Der Betrieb darf erst nach Zulassung der Fertigung durch die Militärregierung d. h. mit Aushändigung eines durch die Militärregierung abgestempelten Exemplars dieses Antrages i wieder aufgenommen werden. b) Anträge auf Neuerrichtung eines Industriebetriebes sind wie Anträge auf Wiederzulassung zu behandeln. S. Großhandel. a) Großhandelsunternehmen geben einen formlosen Antrag auf Wiedereröffnung bezw. WiedirZulassung unter Beifügung eines vier- und eines acht- seitigen Fragebogens und der alten Gewerbeanzeige bei der Wirtschaftskammer Mannheim, L 1, 2, ab. Aus dem Gesuch muß ersichtlich, und es muß in ihm belegt sein, daß der Betrieb ununterbrochen gearbeitet hat(Rechnungsbelege, Gewerbesteuerunterlagen, Erziehung und Unterricht Luzeatarg-Sctaite and Ufcland-Schuie Anfang der nächsten Woche können dis Uhland- »chule und die Luzenbergschule bezogen werden. Die Kinder, die behelfsweise bereits in anderen Schulabteilungen unterrichtet worden sind, werden in diese Schulhäuser übergeführt. FrlttfrhlKdiula Am Donnerstag, den 31. Januar 1946 beginnt für die in der Innen- und Weststadt(Quadrate A—U innerhalb des gesamten Rings und in dem zwischen Schloß, Rhein und Necky liegenden westlichen Stadtgebiet) wohnhaften Kinder der ersten bis vierten Klasse der Unterricht, und zwar für die Schüler bzw. Schülerinnen der 3. und 4. Klasse von 8—10 Uhr der 1. und 2. Klasse von 10—12 Uhr. Die Eltern der schulpflichtigen Kinder werden ersucht, für pünktliches Erscheinen der Kinder zu sorgen. Spork Mitgliedsnachweis bei einer früheren Wirtschaftsoder Fachgruppe etc.). Im FaUe einer Unterbrechung der Gewerbetätigkeit ist anzugeben, aus welchen Gründen und wie lange der Betrieb ruhte. Ferner ist nachzuweisen, ob und wo ein geeignetes Geschäftslokal zur Verfügung steht. 1 b) Anträge auf Neuerriohtung eines Großhandelsunternehmens sind unter Beifügung eines vier- und eines achtseitigen Fragebogens bei der Wirtschaftskammer Mannheim, L 1, 2, einzureichen. Der Antrag muß folgende Nachweise enthalten: Sachkunde des Antragstellers, kaufmännische Kenntnisse, Kenntnisse des Marktes, Höhe des zur Verfügung stehenden Betriebskapitals, vorhandene Geschäftsund Lagerräume. Besonders sorgfältig hat der Antragsteller darzulegen, daß für die Neuerrichtung eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit besteht. Aus dem Gesuch muß klar hervorgehen, in welcher Branche sich der Antragsteller betätigen will. c) Anträge auf Uebernahme eines Großhandelsbetriebes sind unter Beifügung eines vier- und eines achtseitigen Fragebogens bei der Wirtschaftskammer Mannheim, L 1, 2, einzureichen, wenn mit der Uebernahme eine völlige Aenderung der Branche oder eine völlige und plötzliche Aenderung des Geschäftsvolumens nicht verknüpft ist. Ist dies jedoch der Fall, so sind die Anträge wie Anträge auf Neuerrichtung zu behandeln. d) Anträge auf Erweiterung von Großhandelsgeschäften, d. h. 1. auf Hinzunahme von Waren, die Im Verhältnis zu den bisher geführten Warensortimenten einer völlig entlegenen Branche angehören, werden wie Anträge auf Neuerrichtung behandelt. Der Antragsteller hat genau anzugeben, welche Waren neu aufgenommen werden sollen, und nachzuweisen, daß eg für diese Ware; die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen besitzt. Die Hinzunahme artverwandter Waren Ist nicht genehmigungspflichtig, dagegen unter Angabe der in Frage kommenden Artikel anmeldepflichtig.*, 2. auf Errichtung einer Filiale; sie werden wie Anträge auf Neuerrichtung behandelt. 4. Einzelhandel. a) Anträge auf Wiedereröffnung bezw. auf Wie- derzulassung von Einzelhandelsuntemehmen sind wie Anträge auf Wiedereröffnung bezw. auf Wiederzulassung von Großhandelsunternehmen zu behandeln. b) Anträge auf Neuerrichtung oder auf Ueber- nahme von Einzelhandelsbetrieben sind bei derWlrt- chaftskammer Mannheim, L 1, 2, auf den hierfür /orgeschriebenen Formularen in doppelter Ausfertigung unter Beifügung des vier- und des achtseitigen Fragebogens einzureichen. Gesuche, die nicht erkennen lassen, wo das in Aussicht genommene Geschäft errichtet werden soll, können nicht bearbeitet werden, da dieser Gesichtspunkt für die Beurteilung der Gesuche von wesentlicher Bedeutung ist. c) Anträge auf Erweiterung von Einzelhandelsgeschäften, d. h. auf Hinzunahme- von Waren, die zum bisherigen Sortiment in keinem inneren Zu- -ammenhang stehen, sind formlos an die Wlrtschafts- ’ammer Mannheim, L 1, 2, einzureichen. Im. übrigen gelten die Bestimmungen wie unter 3 dl). 5. Transport- und Speditionsbetriebe. Anträge auf Wiedereröffnung bezw. auf Wiederzulassung oder auf Neuerrichtung von Transportoder Speditionsbetrieben sind bei den Wirtschafts-* Sonntag, den 27. Januar Fußball Meisterschaftsspiele VfR Mannheim— VfB Stuttgart(Waldhofplatz); Phönix Mannheim—VfB Knielingen(12.45 Uhr Wal<*- hofplatz); SpVgg Sandhofen— FV Daxlanden. Qualifikationsrunden 1846 Mannheim— Vikt. Wallstadt(Planetariumsplatz); Kurpfalz Neckarau— 07 Mannheim. Gesellschaftsspiele Ladenburg— 08 Mannheim; Fortuna Heddesheim gegen 98 Seckenheim. Handball Meisterschaftsspiele. 98 Seckenheim— SV Waldhof; TuSG 1862 Wein- heiirv— VfL Neckarau; SG Ketsch— VfR Mannheim; SV Seckenheim— TV Leutershausen; Viernheim— Jivesheim; KG Dossenwaldlager— KG Tennisplatzbunker(jeweils 15 Uhr); und KG Almenhof— Kurpfalz Neckarau; KG Gallwitzkaserne— Polizei Mannheim(jeweils 10.30 Uhr). Die Spiele finden auf den Plätzen der erstgenannten Vereine statt und beginnen 14.30 Uhr, sofern nicht anders vermerkt. Jugandsport Sämtliche Sportvereine des Stadtkreises Mannheim werden ersucht, zu einer Besprechung über den Wiederaufbau der Sportorganisationen im Wartburg- Hospiz, Mannheim, F 4, am Donnerstag, den 31.1.1946, 18 Uhr, einen oder zwei Vertreter zu entsenden. Die Vereine müssen erneut 4>e Zustimmung der Militärregierung für Ihr weiteres Wirken«inholen. Näheres hierüber in der Besprechung. Rentenantröge aus der Invaliden- und Angestellten Versicherung können von der Bevölkerung der Innenstadt Mannheim ab 1. Februar 1946 beim Polizeipräsidium Mannheim, L 6, 1, Abt. 5, Zimmer 33, täglich in der Zeit von 9—12 Uhr gestellt werden. Der Polizeipräsident. Invaliden- und Angectelltenverslcherung Zahlung der freiwilligen Beiträge einschl. derjenigen für die ln die Handwerksrolle eingetragenen Handwerker. Nach Anordnung des Präsidenten der Landesverwaltung Baden— Abt. Arbeit, Soziales und Wiederaufbau— sind in der Rentenversicherung die obengenannten Beiträge nicht mehr durch die früher bei der Post erhältlich gewesenen Beitragsmarken, sondern in bar an die Ortskrankenkassen oder an die Kontroll- ämter der Landesversicherungsanstalt Baden zu entrichten. 1 Wir bringen daher zur allgemeinen Kenntnis, daß diese Beiträge sowohl bei unserer Hauptverwaltung Mannheim, Renastr. 11/13(Einnahme kasae im 2. Stock), als auch bei unseren Verwaltungsstellen in Hockenheim, Ladenburg und Schwetzingen entgegenge-- nommen werden. Die Versicherten erhalten über Jede Zahlung auf besonderem Vordruck eine Quittung, die sorgfältig aufrubewahren ist An dem Verfahren des Einzugs der Pflichtbeträgb hat sieh nichts geändert. Allg. Ortskrankenkasse Mannheim- Druck: Mannhaimai* RrlnickAroi R 4-6