MILITARY-GOVERNMENT Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Deutschland Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Teilt Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Tel. 42580 Germany-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim Nr. 6/2. Jahrgang Samstag, 9. Februar 1946 Preis 10 Pfg. Militärregierung Deutschland Truppenunterbringung in Mannheim Jedwede Unterbringung von Truppen in Mannheim geschieht auf Befehl der US Armee und des Oberbürgermeisters. Andere Beamten der Stadt haben in dieser Angelegenheit keine Verantwortung außer der, den Befehlen der Armee nachzukommen. Der Direktor der Militärregierung. Lizenzen für Zeitungshandel, Buchhandel, Druckereien iisw. Es wurden zugelassen: Zum Vertrieb bzw. Verkauf von Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und Broschüren: Ganske Richard, Mannheim, B 1, 6,„Lesezirkel Da- . heim“, Hepp Valentin, T 3, 5, Klinkhardt Eduard, H?, 6/7, Mail Anna, Feudenheim, Schillerstraße 42, Schmitt Wilhelm, Lange Rötter-Straße 58, Zingraf Frieda, Waldhof, Oppauer Straße 26. Zum Verkauf von Musikalien und Schallplatten: Markus Manfred, Mannheim, J 6, 2. Reklamebüros: Bundschuh Walter, Feudenheim, Wilhelm-Straße 15, Anfertigung von Werbetexten. Berichtigung: Zur Führung einer Druckerei: Münz Karl, Druckerei, Sandhofen, Ziegelgasse 27 (nicht Reklamebüro). Urteile des Militärgerichts Die Tätigkeit des Einfachen Militärgerichts in Mannheim Im Laufe der vergangenen Woche. Von den 81 Personen, gegen die in der vergangenen Woche vor der ersten Instanz des Militärgerichtes in Mannheim verhandelt wurde, waren 18 wegen unbefugten Besitzes amerikanischen Heereseigentumes angezeigt worden. Die deutsche Zivilbevölkerung wird nochmals Bekanntmachungen Zum Gesetz Nr. 8 Welterbeschäftigung ln gewöhnlicher Arbeit 1. Aus gegebener Veranlassung wird im Auftrag der Militärregierung darauf hingewiesen, daß grundsätzlich nach Ablehnung eines VorstellungsVerfahrens der Antragsteller sofort aus der Fifma auszuscheiden hat. Dies hat auch zu geschehen, wenn der Antragsteller als Rechtsmittel die Ueberprüfung der Entscheidung durch die Militärregierung beantragt. Das Ergreifen dieses Rechtsmittels hat keine auf schiebende Wirkung. 2. Auf Grund einer Anweisung der Militärregierung werden Genehmigungen zur Weiterbeschäftigung in gewöhnlicher Arbeit für den gleichen Betrieb seit einiger Zeit grundsätzlich nicht mehr erteilt. Der Oberbürgermeister. Bekanntmachung Verhängung einer Bausperre für die Wieder-. aufb&uplanung Zur Durchführung städtebaulicher Maßnahmen wird über verschiedene Straßenzüge und Stadtteile eine Bausperre verhängt, die mit dem Datupi der Bekanntgabe beginnt und vorerst für 3 Jahre Gültigkeit hat. Für die Zeit' der Bausperre dürfen in den betroffenen Baugebieten Neubauten, sowie der Um- und Ausbau bestehender Gebäude und deren Wiederaufbau nicht genehmigt werden. Die Baupolizeibehörde kann jedoch für den behelfsmäßigen Ausbau von gewerblichen, Räumen, Läden,, Büros und Notwohnungen in 1- oder 2-stöckiger Bauweise Ausnahmen bewilligen. Die Pläne, aus denen die Sperrgebiete zu ersehen Bind, liegen bei dem Städt. Baupolizeiamt sowie beim StSdt Hochbauaml zur Einsicht offen. Mannheim, den 8. Februar 1946. Der Oberbürgermeister. Die Handwerkerinnungen beim Oberbürgermeister Oberbürgermeister Braun hat am 1. Februar ds. Js. die Obermeister der Innungen empfangen. Kreishandwerksmeister Saeber, der die Obermeister verstellte, gab bekant, daß die vom Oberbürgermeister seinerzeit provisorisch bestellten Obermeister sämtlich in den Innungsversammlungen von den Mitgliedern der Innungen durch Wahl bestätigt worden sind. Der Oberbürgermeister gab seiner Freude hierüber Ausdruck und sprach sodann zu den Erschienenen über die die Bevölkerung im allgemeinen und das Handwerk im besonderen berührenden aktuellen Tagesfragen. Der Steg bei der Hindenburgbrücke nicht begehbar Wegen Anschwellung des Neckars wurde der Pontonfußgängersteg oberhalb der Hindenburgbrücke ausgefahren und im Binnenhafen big nach Ablauf der Anschwellung geborgen.( Nicht auf Trittbrettern der Straßenbahn mitfahren! Trotz mehrfacher Warnungen in der Zeitung hat die Unsitte, auf den Trittbrettern der Straßenbahn mltzufahrem, nicht nachgelassen. Diese Warnung wird hiermit dringlich wiederholt. In Zukunft wird die amerikanische und die deutsche Polizei Personen, die auf den Trittbrettern und Puffern der Straßenbahn fahren» verhaften. darauf aufmerksam gemacht, daß der Besitz amerikanischer Lebensmittel und Kleidungsstücke verboten ist. Amerikanische Heeresverpflegung, gleich welcher Art, kann unter keinen Umständen rechtmäßigerweise im Besitz einer Zivilperson sein, ganz gleichgültig, ob die Lebensmittel von der betreffenden Zivilperson gekauft, gefunden oder in Form eines Geschenkes von amerikanischen Wehrmachtsangehörigen erhalten worden sind. Amerikanische Lebensmittel, die für geleistete Dienste in Zahlung gegeben worden sind, befinden sich unrechtmäßig im Besitze der Zivilpersonen. Ein italienischer Staatsangehöriger wurde wegen Uhrendiebstahls zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Es ist sowohl der deutschen Zivilbevölkerung wie auch den Angehörigen der verbündeten Nationen strengstens untersagt, amerikanische Uniformen oder auch nur Uniformteile zu tragen. Eirt Heidelberger wurde zu 3 Monate Gefängnis verurteilt, weil er eine amerikanische Uniform trug und sich als amerikanischer Soldat ausgab. Drei Polen wurden zu je einem Jahr Haft verurteilt, weil sie bewaffnet ln einem deutschen Bauernhof eindrangen und dort zwei Schweine stahlen. Ein Einwohner aus Käfertal wurde wegen Fragebogenfälschung verurteilt. Er unterließ es, in seinem Fragebogen aufzuführen, daß er während dreier Monate die Tätigkeit eines Blockwalters ausübte. Obwohl er weder vorder Partei bestätigt, noch jemals offiziell Blockwalter war, genügte dem Gericht die Tatsache, daß er zeitweise eine derartige Arbeit verrichtete, um festzustellen, daß selbst eine vorübergehende und unbestätigte Tätigkeit dieser Art im Fragebogen aufgeführt werden muß. Eine solche Unterlassungssünde zieht unweigerlich die strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung des Beschuldigten nach sich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle Auskünfte, die von der Militärregierung gefordert werden, mit größter Genauigkeit zu erteilen sind. Verschiedene Mannheimer wollen noch nicht ein- sehen, daß den Befehlen der deutschen Polizei Folge geleistet werden muß. Ein Mahn aus Mannheim- Käfertal wurde wegen Nichtbeachtens eines rechtmäßig gegebenen Befehles zu einer lOtägigen Gefängnisstrafe verurteilt. der Stadtverwaltung Kriegsschaden und eingefroren« Forderungen Die Wirtschaftskammer Mannheim führt eine Umfrage durch, die folgende Wirtschaftszweige umfassen soll: Industrie, Handel, Banken, Sparkassen, Versicherungen, Handelsvertreter, Makler usw. Ziel der Umfrage ist, die notwendigen Zahlenunterlagen zu sammeln. Sollte einer Firma der Fragebogen nicht zugegangen sein, so bitten wir, diesen bei unserer Abteilung Statistik und Berichtswesen in L 4,’lf, 3. Stock, Zimmer 9, anzufordern. Es liegt im Interesse jeder Firma, die Ausfüllung der Bogen vorzunehmen. Um Mißverständnisse auszuschließen, weisen wir besonders darauf hin, daß die Angaben an uns keine Schadensanmeldungen darstellen zu dem Zweck, eine Entschädigung zu erlangen. Die Schadensanmeldungen sind vielmehr nach wie vor den dafür in Frage kommenden amtlichen Stellen ejnzureichen. Die Erhebung wird am 28. Februar 1946 abgeschlossen. Wirtschaftskammer Mannheim. Bücherspenden für Kriegsgefangene Auch für die Bibliothek des Landesgefängnisses sind Bücherspenden erwünscht Dem Aufruf des Oberbürgermeisters an die Bevölkerung, für die Kriegsgefangenenlager im Stadtbezirk Bücher zu stiften, ist ln erfreulichem Maße Folge geleistet worden. Bis Weihnachten konnten die Lager auf diese Weise mit einer ansehnlichen Zahl i von Büchern versehen wrden. Aber nicht nur die er- ' hebliche Zahl der ln Mannheim befindlichen Kriegsgefangenen läßt weitere Bücherspenden als dringend erwünscht erscheinen; auch die Länge der Zeit legt dies nahe. Wer sich in die Lage dieser Kriegsgefangenen zu versetzen vermag, wird auch verstehen, wie sehr ihnen mit guter und reichlicher Lektüre geholfen ist. Gpwiß sind auch noch manche in der Bevölkerung in der: Lage, ein paar Bücher für diesen wahrhaft wohltätigen Zweck zu stiften. Mancher, der schon einmal gab, wird bei erneuter Durchsicht seiner Bücherei noch einiges finden, was er für diesen Zweck entbehren kann. So ergeht denn nochmals die herzliche Bitte an die Bevölkerung, den deutschen Kriegsgefangenen in unserem Stadtgebiet über die schwere Zeit, die sie noch auf den Tag /der Freiheit warten müssen, hinwegzuhelfen.' pie Bücher können im Rathaus, K 7(Zimmer 217) abgegeben werden. In ähnlicher Weise fehlt es auch in der Bibliothek des Landesgefängnis9es an Büchern. Es wird gebeten, auch hierfür entbehrliche Bücher, insbesondere auch solche belehrender Art, zu spenden. Hierzu werden auah die Leihbüchereien aufgefordert, denen auch eine befristete Ausleihung von Büchern an die Bibliothek des Landesgefängnisses empfohlen wird. Meldepflicht zum Gesetz Nr. 8 Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß alle Betriebe zum 10. eines jeden Monats die Meldungen zum Gesetz Nr. 8 beim Arbeitsamt einzureichen haben. Es müssen gemeldet werden alle Entlassungen und Neueinstellungen des letzten Monats und die leitenden Angestellten und Inhaber, die unter(Gesetz 8 fallen und noch in ihrer alten Stellung tätig sind. Bei Personen, die auf Grund einer Sondergenehmigung bzw. des Vorstellungsverfahrens in leitender Stellung tätig sind, ist die Bezeichnung der Genehmigung anzugeben. Unternehmungen, die keine Veränderungen und keine leitende Angestellte oder Inhaber, die unter Gesetz 8 fallen aufweisen, haben Fehlanzeige zu erstatten. Der Leiter des Arbeitsamt«! Kulturelle Veranstaltungen Nationaltheater Mannheim Vom 10. Februar bis 18. Februar 1946) Sonntag, nachmittags, 10. Febr.: XYZ. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16 Uhr. Sonntag, abends, 10. Febr.: XYZ. Anfang lf^Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Montag, 11. Febr.: Der Barbier von Sevilla. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Dienstag, 12. Febr.: Puccini-Abend. Ausschnitte aus den Opern Boheme, Madame Butterfly, Tosca. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Mittwoch, 13. Febr.: Der Gärtner von Toulouse. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Donnerstag, 14. Febr.: Zum ersten Male: Mit meinen Augen. Komödie von Curt Johannes Braun. An-* fang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Freitag, 15. Febr.: 7. Sinfoniekonzert. Leitung: Joachim Popelka. Solist: Erwin Schmieder(Klavier). Werke von Mendelssohn-Bartholdy, Tschai- kowsky, Dvorak). Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Samstag, 16. Febr.: Dr. med. Hiob Prätorius. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Sonntag, nachmittags, 17. Febr.: Mit meinen Augen. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Montag, 18. Febr.: Der Troubadour. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Erziehung und Unterricht Zur Schulentlassung der Volksschüler Durch Erlaß des Präsidenten der Landesverwaltung Baden, Abt. Kultus und Unterricht in Karlsruhe, wird auf Anregung der Arbeitsämter für die an Ostern, 1946 zur Entlassung kommenden Schüler und Schülerinnen der Volksschule die Schulzeit bis zum Beginn der Sommerferien(Mitte oder Ende Juli 1946) verlängert. Entlassen werden alle Schüler und Schülerinnen, die in der Zeit vom 1. Mal 1931 bis 30. April 1932 geboren sind und an Ostern 1938 bzw. Ostern 1937 in die Volksschule aufgenommen worden sind. Nicht entlassen werden Schüler, die zwischen dem I. Mai 1931 und 30. April 1932 geboren sind, wenn sie bei Beginn ihrer Schulpflicht znrückgcstellt worden sind. Schüler, die zwischen dem 1. Mai 1932 und 30. April 1933 geboren sind und auf Ostern 1938 vorzeitig in die Schule aufgenommen wurden, können noch nicht entlassen werden, weil sie nach den gesetzlichen Bestimmungen erst Ostern 1939 schulpflichtig geworden sind und von Beginn ihrer Schulpflicht an 8 Jahre die Volksschule durchlaufen müssen. Für diese ist eine ausnahmsweise Entlassung nur dann möglich, wenn sie in eine Oberschule oder ganztägige Fachschule(nicht Pflichthandelsschule) übertreten. Volksschulen Im Vorort Seckenheim konnte am Donnerstag, den 7. Februar 1946, in zwei Behelfsräumen mit dem Volksschulunterricht begonnen werden. Zunächst wurden die Schüler des 8. und 7. Schuljahres eingeschult. Wenn weitere Behelfsräume bezugsfertig sind, wird auch mit dem Unterteilt für die unteren Klassen begonnen. Die Einschulung der 6., 5. und 4. Klassen wird schon in den nächsten Tagen möglich sein. Die volksschulpflichtigen Kinder der Stadtteile Schwetzingerstadt und Oststadt können im Laufe der nächsten Woche ln die inzwischen fertiggestellten Klassenräume in der Pestalozzischule eingeschult werden. Die älteren volksschulpflichtigen Kinder des Stadtteils Neuosthelm werden ebenfalls in die Klassen der Pestalozzischule eingereiht. Näheres in der nächsten Nummer der Gazette. Zur Einschulung der Kinder der Stadtteile Lindenhof, Almenhof, Neuostheim(jüngere Jahrgänge) und des Vorortes Rheinau werden zur Zeit Vorbereitungen getroffen. Sprechtage der Feststetlungsbehörde Die Sprechtage der Feststellungsbehörde, Parkhotel, Friedrichsring 1, einschlleßlßich Außenstellen Neckarschule(Neckarstadt) und Elisabethschule, D 7, 8(Gebäudeschadenabteilung), sind jeweils Montag, Mittwoch und Freitag von 9—16 Uhr durchgehend. Es empfiehlt sich, die Vormittagsstunden zu benützen. Für das Besatzungskostenamt{Parkhotel, Friedrichsring 1) bestehen die gleichen Sprechtage, wie für die Feststellungsbehörde.. Stadion Mannheim Sonntag, 17. Februar, 2.30 Uhr nachm. Fußball-Städtespiel Mannheim-Stuttgart Das Spiel des Jahres mit allen Spitzenspielern Vorher Spiele der Auswahlmannschaften: 12.45 Uhr Gruppe Weinheim— Gruppe Schwetzingen 11.30 Uhr Stadtkreis Mannheim— Landkreis Mannheim Jugend 10.30 Uhr Stadtkreis Mannheim— Landkreis Mannheim Schüler Zugunsten des Deutschen Roten Kreuzes V or verkauf sstcllcn Mannheim: OEG-Bahnhof Friedrichsbrücke, OEG- Bahnhof Hauptfeuerwache, Kiosk Schleicher, Tattersall, Leihbücherei Thum, Mittelstraße 37.— Waldhof: Zigarrenhaus Stoll, Oppauer Straße.— Sandhofen: Friseur Komarek, Schönauer Straße.— Käfertal: Zigarrenhaus Geiger, Auerhahnstraße 11.— Feudenheim: Lebensmittelgeschäft Ostermann, Schwanenstr. Nr. 17.— Seckenheim: Gemüsehandel Lahres.— Neckarau: Zigarrenhaus Schneider, Friedrichstr. 16a. — Rheinau: Gaststätte Adler, Relaisstraße 170.— Ladenburg: Friseur Schmiech.— Neckarhausen: Friseur Fillbrunn.— Edingen: Friseur Schneider.— Schriesheim: Friseur Kling.— Viernheim: Klubhaus der SpVgg Viernheim.— Weinheim: Zeitungsvertrieb Schäfer, Bahnhofstraße 1.— Schwetzingen: Verlag Guido Moch, Carl-Theodor-Straße. Der Vorverkauf findet von Montag bis Samstag (16. Februar) statt. Es empfiehlt sich, von diesem rechtzeitig Gebrauch zu machen, um einen Andrang an den Stadionkassen zu vermeiden.| „Miss Mannheim“ Am 17. Februar 1946 wird im Mannheimer Stadion zwischen den Halbzeiten des Fußballspieles zugunsten des Roten Kreuzes ein Wettbewerb stattfinden, bei dem Miss Mannheim gewählt werden wird. Alle Vereine und anderen Organisationen, die von der Militärregierung genehmigt sind, haben das Vorrecht, eine Kandidatin zu nennen, die den Verein vertritt. Ferner können geschäftliche Unternehmen eine Kandidatin entsenden. Alle Kandidatinnen müssen im Mannheimer Stadtoder Landkreis ansässig, im Alter von 16 bis 21(beides einschließlich) und unverheiratet sein. Ein besonderes Kostüm ist nicht nötig; die Teilnehmerinnen können gewöhnliche Straßenkleidung tragen, deren Qualität keinen Einfluß auf die Wahl hat. Die Siegerin wird um ihrer Schönheit willen gewählt. Die Namen der Teilnehmerinnen müssen bis Mittwoch, 13. Febr., 17 Uhr, beim Vorsitzenden des Fußball-Komitees, Herrn Walter Kaiser, Fahrbereitschaft, L 6, eingereicht werden. Die glückliche junge Dame, die zur Königin des Spieles gewählt wird, wird geklönt werden und während der zweiten Halbzeit ihren Platz in der für sie reservierten Loge einnehmen. Außerdem werden ihr passende Geschenke überreicht werden. Rentenzahlung Ab 7. 2. 46 werden beim Postamt 1 und den Vorortspostanstalten folgende Renten gezahlt. 1. Invalidenrenten für die Monate Januar und Februar je ein voller Monatsbetrag zusammen 2 volle Mo- natsbetrfige auf einen Rentenempfangsschein. 2. Unfallrenten die zweite Hälfte für September und Oktober, für Monat Dezember ein voller Monatsbetrag zusammen zwei volle Monatsbeträge. Diese zwei Monatsbeträge ebenfalls auf einem Rentenempfangsschein. v 3. Die Angestelltenrenten für die Monate Juli—Oktober 1945 jeweils ein voller Monatsbetrag, zusammen 4 volle Monatsbeträge auf einen Rentenempfangsschein. DANA-Vertretung in Mannheim Die Deutsche Allgemeine Nachrichtenagentur (DANA) hat für Mannheim eine ständige Vertretung eingerichtet. Informationen für die Presse werden vom Nachrichtenbüro der Stadtverwaltung, K 7, an DANA weitervermittelt. Städtisches Ernährungs- und Wirtschaftsamt Lebensmittelmarken a) Für die Woche vom 11. bis 17. 2., 1946(2. Woche der 85. Zuteilungsperiode) wird auf gerufen: Brot: Auf Abschnitte Brot 85/11 und soweit zur Erreichung der Wochenration notwendig, Kleinab- schnitte, und zwar: für Kleinstkinder(1—3 Jahre)...= 700 g für Kleinkinder(3—6 Jahre)....= 1550 g für Kinder(6—10 Jahre)......= 2800 g für Jugendliche(10—18 Jahre).,.— 4000 g für Erwachsene(über 18 Jahre)...— 3000 g Soweit es die Versorgungslage gestattet, wird an /teile von Brot= Weißbrot und an Stelle von Weißbrot= Weißmehl, letzteres im Verhältnis von 100: 75. auf die hierfür freigegebenen Brotmarken zugeteilt Bei Weißbrot, Weißmehlbackwaren und Weißmehl handelt es sich um amerikanisches Weizenmehl. Wegen der Freigabe von Brotmarken für die Weißbrot- bzw, Weißmehlzuteilung in der 85. Zutellungs- periode wird auf die Bekanntmachung in Nr. 5 der MGG. verwiesen. In dieser Woche werden für Weißbrot und Weißmehl freigegeben: für Kleinstkinder= alle Brotabschnitte 85/11 der Kleinstkinderkarten/Klst, SV 8 und SV 9; für Kleinkinder= 5 Kleinabschnitte über je 50 g der Kleinkinderkarten Klk, TSV 5 und TSV 6; für Kinder— der Brotabschnitt 85/11 über 1000 g der Kinderkarten K, SV 3a und SV 4a, sowie 6 Kleinabschnitte ä 50 g dieser Karten; für Jugendliche— 10 Kleinabschnitte über je 50 g der Lebensmittelkarten für Jgd, TSV 3 und TSV 4; für Erwachsene— 10 Kleinabschnitte über je 50 g der Lebensmittelkarten für E, TSV 1 und TSV 2. Auf die Groß- und Kleinabschnitte der Arbeiterzulagekarten kann Weißbrot oder Weißmehl nicht abgageben werden. Bei der Abrechnung der obengenannten Abschnitte werden Bezugscheine auf„Weißmehl" ausgestellt. ) Kindergetreidenährmittel: Aut die CI gekennzeichneten Brotabschnitte der Kleinstkinderkarten/ Klst, SV 8 und SV 9 an Stelle von Brot, und zwar je 375 g, für einen Brotabschnitt über 500 g. Nährmittel: Auf Abschnitt„Nährmittel“, und soweit notwendig, Kleinabschnitte: für Säuglinge(0—1 Jahr)= 250 g für die übrigen Altersklassen....=: 150 g für werdende und stillende Mütter..— 500 g Für die Nährmittelabschnitte mit dem Aufdruck T können Nährmittel oder Teigwaren bezogen werden, die Versorgungslage in Teigwaren ist noch nicht so, daß alle mit T gekennzeichneten Abschnitte mit Teigwaren beliefert werden können; ein Anspruch auf Belieferung mit Teigwaren kann deshalb nicht geltend gemacht werden. Auf mindestens einmalig 150 g Nährmittelabschnitte mit dem Aufdruck T müssen Graumehlteigwaren bezogen werden. An Stelle von Graumehlteigwaren dürfen andere Teigwaren oder Nährmittel nicht abgegeben oder bezogen werden. Fleisch: Auf Abschnitt Fleisch 85/11 u. Kleinabschnitte: Kleinstkinder(Klk) 50 g Kleinkinder(Klk)= 100 g Kinder,..— 300 g Jugendliche(Jgd).........= 300 g Erwachsene= 200 g Käse: Auf die Käseabschnitte 1/85 aller Lebensmittelkarten für die Altersklassen über 3 Jahre— 62,5 r Die Käseabschnitte der Arbeiterzulagekarten sind wie vorgesehen 2u beliefern. Der„Käseabschnitt“ Mü<85'H der Berechtigungskarte für werdende und stillende Mütter ist nicht mit 125 g zu belieferp, sondern mit= 150 g Die übrigen Käseabschnitte dieser Berechtigungskarte können, wie vorgesehen, Wochen- und mengenmäßig beliefert werden. Quark steht zur Zeit nicht zur Verfügung; eine Zuteilung kann deshalb zur Zeit nicht erfolgen. Für den Fall einer Zuteilung ist der Abschnitt der Berechtigungskarte für werdende und stillende Mütter, Mü/85/II nicht mit 62,5, sondern mit 50 g zu bewerten. Zucker: Auf die Säuglingskarte.....= 250 g Butter: Auf den„Fett“-Abschnitt über 50 g und fünf Kleinabschnitte zu je 5 g= 75 g Kartoffel: Auf Abschnitt 11/85 und I/II/85 r= 3000 g (für 2 Wochen für Kinder bis zu 3 Jahren) der Bezugsnachweise für Speipekartoffeln 82—89 mit dem Aufdruck Mannheim-Stadt. Die Abschnitte 11/85 u. I/II'85 sind von den Klein- verteilcm abzutrennen und aufzubewahren. Kondensierte Mileh: Für Kinder(Normalverbraucher) bis zu 1 Jahr(Säuglinge) auf Sonderabachnitt B der Lebensmittelkarten 85 für Säuglinge mit dem Kennzeichen Slg/85/B je....— 1 Dose Kondensmilch, käuflich in nachgenannten Verkaufsstellen des Gemeinschaftswerk und der Fa. Joh. Schreiber: G6,8; Schwetzinger Str. 22: Zeppelinstr. 49; Zähringer Str. (Se.); Schulstr. 3a(Ne.).-(Verkaufspreis RM 0.42 je Dose.)- Ungültig sind alle TSV-Karten und SV-Ab- schnitte. Keks: Für Kinder(Normalverbraucher) von 1 bis 18 Jahren auf Sonderabschnitt A der Lebensmittelkarten 85 mit dem Kennzeichen Klst/85/A- Klk/85/A-K/85/A Jgd/85/A..= je 500 g Keks käuflich in allen Verkaufsstellen des Gemeinschaftswerks und der Firma Joh. Schreiber. Verkaufspreis RM 1.— je 500 g. Ungültig sind alle TSV-Karten und SV-Abschnitte. b) Bezug und Abgabe von Lebensmittel usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig. F.in Abschnitt wird erst gültig durch seinen Aufruf in der MGG. und ab Montag der Woche, für die er aufgerufen ist. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Mannheim, den 5. Februar 1946. Aussetzung der KSsebelieferung Das Landesemährungsamt Karlsruhe hat für die 85. Zuteilungsperiode die Ausgabe von 125 g Käse für Personen über 3 Jahren vorgesehen. Demzufolge war für die 2. Woche der 85. Zuteilungsperiode die Zuteilung von 62,5 g Käse in Aussicht genommen. Der Milch-, Fett- und Eierwirtschaftsverband Nordbaden hat jedoch nachträglich mitgeteilt, daß dieser Käse zur Zeit noch nicht zur Verfügung stehe. Der Aufruf wird deshalb ausgesetzt und Käseabschnitt 1/85 aller Lebensmittelkarten für die Altersklassen über 3 Jahren bleibt solange gültig, bis die Versorgung der Bevölkerung nach der später eintretenden Belieferung durchgeführt ist. Zuteilung von Gegrüben an A nder von 1 bis 6 Jahren Soweit die uns gewordene Zuteilung reicht, wird an Kinder von 1—6 Jahren je 1 kg Gelbrüben ausgegeben. Die Zuteilung erfolgt auf Abschnitt 259 des violetten Mannheimer Einkaufsausweises für Kinder von 1 bis 3 Jahren und auf Abschnitt 259 des weißen Einkaufsausweises für Kinder von 3—6 Jahren in den hierfür durch Aushang besonders gekennzeichneten Gemüseläden. Die Abschnitte 259 der grünen, grauen, gelben und roten Mannheimer Einkaufsausweise sind ungültig. Die für die Zuteilung geltenden Abschnitte sind von den Kleinverteilem gegen Empfangsbescheinigung (Vordruck 20) his spätestens 25. Februar 1946 bei den Markenannahmesteilen abzuliefem. Die Markenannahmestellen geben die Doppelschrift der Empfangsbescheinigung an das Direktionssekretariat des städt. Emährungsamts zur Abrechnung. Mannheim, den 7. Februar 1946. 'Ausgabe von Seifen und Waschmittein I. Für die 84. Kartenperiode werden auf die Lebensmittelkarten 84 die nachstehend verzeichneten Mengen an Seifen und Waschmitteln ausgegeben: 1. Normalverbraucher: a) Säuglinge, Kleinstkinder: 1 Normalstück Feinseife-Schwimmseife(Kinderseife), 1 Normalpaket Waschpulver(250 g); b) Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Erwachsene: 1 Stück Einheitsseife, 1 Normalpaket Waschpulver(250 g). 2. Zusatzverbraucher: a) Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten: 3 Stücke Kernseife(40-g- Stücke), 1 Zwei-Monatspackung Feinwaschmittel, doppelt konzentriert<50 g); b) alle übrigen Ärzte, Hebammen usw.: 1 Stück Kernseife(40-g-Stück), 1 Zwei- Moiwtspackung Feinwaschmittel, doppelt konzentriert (50*g); c) Amputierte und Prothesen träger: 1 Stück Feinseife-Schwimmseife(Kinderseife), 1 Zwei-Monatspackung Feinwaschmittel, doppelt konzentriert(50 g); d) Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe zur Reinigung der Wäsche für 10 belegte Betten pro Tag: 5 g Waschpulver, 5 g Schmierseife; e) Färbereien für 2,5 g Stoffe(trocken): 50 g Waschpulver, 10 g Schmierseife; f) Berufstätige mit Verschmutzungszulagen: aa) Gruppe 2 und 3: 1 Stück Einheitsseife, 1 Normalpaket Waschpulver(250 g); bb) Gruppe 4 bis 6: 1 Stück Kernseife (40-g-Stück), 1 Stück Einheitsseife, 1 Normalpaket Waschpulver(250 g); cc) Gruppe 7: 2 Stücke Kernseife(40-g-Stücke), 1 Normalpaket Waschpulver <250 g); dd), Gruppe 8: 3 Stücke Kernseife(40-g- Stücke), 50 g Schmierseife, 1 Normalpaket Waschpulver; ee) Gruppe 9: 4 Stücke Kernseife(40 g-Stücke), 100 g Schmierseife, 1 Normalpaket Waschpulver (250 g); g) Kranken- und Entbindungs-Anstalten: aa) für je 15 stationäre Operationen oder Entbindungen(auch für Hebammen) oder für je 30 ambulante Operationen: 1 Stück Toilettenseife(ca. 80-g-Stück), 1 Normalpaket Waschpulver(250 g); bb) zur Reinigung der Wäsche je belegtes Bett pro Tag: 10 g Schmierseife, 10 g Waschpulver. II. Die Seifen und Waschmittel können vom Normalverbraucher nach Belieferung des Einzelhandels auf folgende Abschnitte bezogen werden: a) Abschnitt 2 der Lbensmittelkarten 84 mit dem Aufdruck Slg 84/2, Klst. 84/2, SV 9 84 2 bzw. SV 8 84 2: 1 Normalstück Feinseife-Schwimmseife(Kindersaife), 1 Normalpaket Waschpulver(250 g); b) Abschnitt 1 aller übrigen Lebensmittelkarten 84 mit dem Aufdruck Klk 84/1, K 84/1, SV 5 84 1, SV 3a 841, SV 6 84/1, SV 4a 84/1, SV 11 84/1, Jgd 84/1, E 84/1, SV 3 84 1, SV 4 84/1, SV 1 84/1 bzw. SV 2 84/1: 1 Stück Einheitsseife, 1 Normalpaket Waschpulver(250 g). III. Die Herstellerfirmen dürfen an den Großhandel und die Großhändler dürfen an den Einzelhandel nur gegen von Wirtschaftsämtem in der amerikanischen Zone Badens nach dem 20. Januar 1946 ausgestellte Bezugscheine liefern. Für den Bezug der Ware durch den Handel gelten die seitherigen Vorschriften. IV. Die Bestätigung des Gewerbeaufsichtsamtes über zustehende Verschmutzungszulagen ist von den Bedarfsträgern nicht für jede Zuteilungsperiode, sondern nur beim ersten Antrag und dann wieder bei jedem dritten folgenden vorzulegen. V. Alle Großhandelsfirmen, die Seifen-, Wasch- und Reinigungsmittel führen, sind verpflichtet, ihre Bestände an Seifen, Wasch- und Reinigungsmittel aller Art nach dem Stand am Monatsende bis zum 3. des folgenden Monats in doppelter Fertigung dem Städt. Wirtschaftsamt(K 7, Zimmer 415) zu melden. Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung wird die Ausstellung von Großbezugsscheinen gesperrt. Städt. Erndhrungsamt. Erneuerung der Meldekarten für den Bezug der Lebensmittelmarken Die derzeitigen Meldekarten für den Bezug der Lebensmittelmarken gelten auch noch für die 86., ab 4. März 1946 beginnende Lebensmittelmarkenperiode. Die Bestätigung erfolgt auf dem seinerzeit freigeblie- ' benen Feld für die 80. Periode. Für die 87. Lebensmittelmarkenperiode sind für die in einem Arbedtnehmerbeschäftigungsverhältnis stehenden Personen durch die Betriebsführer und für die nicht in einem Arbeitnehmerbeschäftigungsverhältnis stehenden Personen durch das Arbeitsamt bzw. das Bürgermeisteramt neue Meldekarten auszufertigen. Die Ausfertigung darf nur gegen Vorlage der bisherigen Meldekarte erfolgen. Der Zeitpunkt der Ausfertigung wird noch rechtzeitig angeordnet. Vor Ingebrauchsetzung der neuen Meldekarte ist diese mit der alten Meldekarte der zuständigen Dienststelle des Arbeitsamts vorzulegen. Es liegt im Interesse der Karteninhaber, die Meldekarte sorgfältig aufzubewahren. Abstempe’unq der Meldekarten für den Bezug von Lebensmittelmarken Zur Abstempelung der Meldekarten für die 86. Lebensmittelmarkenperiode haben sich beim Arbeitsamt zu melden: a) alle(vorläufig) nicht in einem Arbeitnehmer-Beschäftigungsverhältnis stehenden Männer von 14 65 Jahren(Arbeiter und Angestellte), einschließlich Rentner und Arbeitsunfähige. b) alle(vorläufig) nicht in einem Arbeitnehmer-Beschäftigungsverhältnis stehenden Frauen von 16 bis 45 Jahren, einschließlich nichtberufstätiger Hausfrauen mit Ausnahme der schwangeren Frauen und der Frauen mit einem vorschulpflichtigen Kind oder mit 2 volksschulpflichtigen Kindern. c) Meldepflichtige Selbständige(selbständige in Industrie, Handel und Gewerbe sowie Angehörige freier Berufe, Heimarbeiter und Wandergewerbetreibende) und deren männliche mithelfende Familienangehörige, und zwar Männer von 14—56 Jahren und Frauen von 16—45 Jahren mit Ausnahme der schwangeren Frauen und der Frauen mit einem vorschulpflichtigen Kind oder mit 2 volksschulpflichtigen Kindern. Um den bestehenden Anordnungen zu genügen, haben Selbständige, welche der Meldepflicht unterliegen, einen aus neuerer Zeit stammenden Ausweis vorzulegen aus dem ersichtlich ist, daß die Ausübung des Gewerbes oder Betriebes durch den Herrn Oberbürgermeister— Abteilung Gewerbepolizei— genehmigt ist. Soweit durch diese Dienststelle anläßlich der Bestätigung der Meldekarten für die 85. Lebensmittelmarkenperiode nur eine vorläufige(ungeprüfte) Bescheinigung ausgestellt werden konnte, muß dort auch für die kommende 86. Periode zur Vorlage beim Arbeitsamt wieder eine Bestätigung angefordert.werden. Vorläufige Bescheinigungen gelten jeweils nur für die laufende Lebensmittelmarkenperiode. A) für Männer: J Mannheim-Stadt mit Vororten beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, und zwar: Anfangsbuchstaben A—B am Montag, 11. 2. 46 „„ C—D—E am Dienstag, 12. 2. 46 „„ F—G—H am Mittwoch, 13. 2. 46 „„ J—K am Donnerstag, 14. 2. 46 „„ L—M am Freitag, 15. 2. 46 „„ N—O—P—Q am Montag, 18. 2. 46 „„ R—S—St ohne Sch K am Dienstag, 19. 2. 46 „„ Sch am Mittwoch, 20. 2. 46 „„ T—U—V am Donnerstag, 21. 2. 46 „„ W—X—Y—Z am Freitag, 22, 2. 46 jeweils von 9—15 Uhr Männer, die Invalidenrente, Ruhegeld oder Pension beziehen, oder die nachweisen können, daß sie arbeitsunfähig oder mindestens 50 Prozent erwerbsbeschränkt sind und die in den yororten wohnen, können ihre Meldekarte am Mittwoch, 20. 2. 46 bzw. am Donnerstag, 21. 2. 46 bei der für ihren Vorort zuständigen Zweigstelle des Emährungsamtes zu den üblichen Dienststunden zur Bestätigung vorlegen. B) für Frauen: a) Mannheim-Stadt(ohne Vororte) beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, und zwar: Anfangsbuchstaben A—C am Montag, 11. 2. 46 „„ D—G am Dienstag, 12. 2. 46 „„ H—K am Mittwoch, 13. 2. 46 „„ L—Q am Donnerstag, 14. 2. 46 „„ R—St ohne Sch am Freitag, 15. 2. 46 „„ Sch am Montag, 18. 2. 46 „„ T—U—V am Dienstag, 19. 2. 46 „„ W—Z am Freitag, 22. 2. 46 jeweils von 9—15 Uhr. b) Vororts von Mannheim(Feudenheim, Friedrichsfeld, Käfertal, Neckarau, Rheinau, Sandhofen, Seckenheim, Waldhof und Wallstadt), einschließlich selbständiger Frauen, entweder zu der auf gerufenen Zeit beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, oder bei der für den jeweiligen Vorort zuständigen Zweigstelle des Ernährungsamtes und zwar: Anfangsbuchstaben A—K am Mittwoch, 20. 2. 46 „„ L—Z am Donnerstag, 21. 2. 46 Der Meldepflichtige muß zur Vorlage der Meldekarte persönlich erscheinen. Im Falle der Behinderung durch Krankheit kann die Bescheinigung, soweit sie nicht durch eine Krankenkasse zu erteilen ist, an einen Beauftragten erfolgen, wenn Zeugnis eines Kassenarztes vorgelegt wird, daß Arbeitsunfähigkeit besteht. Empfänger von Krankengeld haben ihre Meldekarte auf jeden Fall der zuständigen Krankenkasse (Allgem Ortskrankenkasse, Betriebs- oder Ersatzkasse) vorzulegen. Außerhalb der angegebenen Zeiten kann das Arbeitsamt Bestätigungen nicht erteilen; wer die Meldekarte nicht fristgerecht vorlegt, hat etwaige Folgen des Versäumnisses selbst zu tragen und besitzt keinen Anspruch auf Lebensmittelkarten. Bei Schließung von Lebensmitteigeschäften zu beachten! Bei Schließung von Geschäften der Lebensmittelbranche, also auch von Metzgereien, Bäckereien, Fischfachgeschänen, Milchhandlungen und dergleichen auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 8 oder aus anderen Anlässen, ist folgendes zu beachten: a) Sämtliche Bezugsausweise und Lebensmitteikartenabschnitte sind von der bisherigen Geschäftsleitung aufzukleben und ordnungsgemäß an die Markenabrechnungsstelle des Ernährungsamts abzuliefern. b) Bezugscheine für diese abgelieferten Marken etc. werden nicht ausgestellt, sondern erfolgt Gutschrift. c) Etwa noch vorhandene, noch nicht an den Großverteiler weitergegebene gültige Bezugscheine sind von der bisherigen Geschäftsleitung an die Mar- kenabrechnungsstelle des Ernährungsamts zurückzugeben und von dieser gutzuschreiben. d) Die vorhandenen Lebensmittelbestände sind von der bisherigen Geschäftsleitung aufzunehmen und entweder and den Großverteiler gegen Quittung zurückzugeben oder aber einem anderen von der bisherigen Geschäftsleitung zu bestimmenden Lebensmittelgeschäft zu übergeben. Der Empfänger dieser Lebensmittelvorräte, Großverteiler v oder Kleinverteiler, hat sowohl der bisherigen Geschäftsleitung, wie der Markenabrechnungsstelle des Emährungsamts den Empfang der Lebensmittelvorräte zu bestätigen. Daraufhin erst erfolgt die Entlastung der bisherigen Geschäftsführung und Belastung des Lebensmittelgroßhändlers bzw. des Kleinverteilers. e) Soweit ein Bestellverfahren vorliegt, ist von der bisherigen Geschäftsleitung die Kundenliste einem anderen in unmittelbarer Nähe des geschlossenen Geschäftes liegenden Lebensmittelgeschäft zu übergeben, dem zweckmäßigerweise auch die Lebensmittelvorräte behändigt werden. f) Von dieser Kundenübersehreibung ist den Kunden durch entsprechenden AuShang am bisherigen Ger schäft Kenntnis zu geben. g) Bei Fischgeschäften ist die Uebergabe der Kundenliste, sowie die Uebergabe von Fischvorräten oder Restbeständen geschlossen an ein anderes Fischfachgeschäft zwingende Notwendigkeit. Gleichzeitig hat die bisherige Geschäftsführung sowohl das Städt. Ernährungsamt, wie die Markenabrechnungsstelle des Ernährungsamts und ihren Großhändler entsprechend zu verständigen. h) Das bezüglich der Fischfachgeschäfte gesagte, gilt auch für Milchfachgeschäfte. i) Wird von der bisherigen Geschäftsführung ein in der Nähe befindliches, zur Uebernahme der Lebensmittelvorräte und der Kundschaft bereites Geschäft nicht gefunden oder bestimmt, so hat die Uebergabe der Lebensmittelvorräte und der Kundschaft an die nächstliegende Verkaufsstelle des Gemeinschaftswerks Versorgungsring(Konsumgenossenschaft) oder der Firma Johann Schreiber zu erfolgen. k) Bei der Schließung von Bäckereien, Metzgereien usw. ist sinngemäß zu verfahren. l) Diese Maßnahmen erübrigen sich, wenn einwandfrei feststeht, daß der Geschäftsbetrieb in wenigen Tagen wieder aufgenommen werden kann. Mannheim, den 3. Februar 1946. Bewirtschaftung von Branntweinerzeugnissen Gemäß Anordnung über die Bewirtschaftung von Branntweinerzeugnissen des bad. Landesdirektors für Wirtschaft, Ernährung(und Verkehr- Landesemährungsamt- vom 19. 11. 1945 sind die Verschlußbrennereien Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer ab diesem Tage verpflichtet, den jeweils hergestellten Branntwein nach Weingeist mengen bei dem zuständigen Bürgermeister oder bei dem Städt. Ernährungsamt zu melden. Diese Meldung ist für Mannheim beim Städt. Emährungsamt, K 7, Zimmer 417, schriftlich abzugeben. Aus ihr muß hervorgehen: 1. Name und gertaue Anschrift des Herstellers. 2. Tag des Beginns und Ende des Brandes(Brennzeit). 3. Menge und Art des verarbeiteten Materials. 4. Hergestellte Menge in Liter reinen Weingeist, (amtlicher Ausbeutesatz, abzuliefemde Pflichtmenge, versteuerte Menge). Die Meldungen sind für die Zeit vom 19.—30. 11. 1945, vom 1.—31. 12. 1945, vom 1.—15. 1. 1946 und vom 15.—31. 1. 1946 getrennt sofort abzugeben. Jeder Verstoß und jede Umgehung wird nach§ 7 der Anordnung vom 19. 11. 1945 bestraft. Mannheim, den 1. Februar 1946. Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt. Straße, Freitag, Al—143 Uhr; nächste Beratung'. Freitag, 22. 2- Friedrichsfeld: Schule, Freitag, A\\—All Uhr; nächste Beratung: Freitag, 15. 2. Neckarstadt-West: Mittelstr. 42, Montag, Al—A3 Uhr; nächste Beratung: Montag, 11. 2. Neckarstadt-Ost: EvgL Gemeindehaus, Zellerstr. 84, Montag, 3—4 Uhr; nächste Beratung: Montag, 11.2. Luzenberg: Sandhofer Straße 19, Mittwoch, M2—%4 Uhr; nächste Beratung: Mittwoch, 22. 2. Gartenstadt: wird vorläufig mit Luzenberg zusammen abgehalten, Sandhofer Straße 19, Mittwoch, Al bis'A3 Uhr; nächste Beratung: Mittwoch, 22. 2. Sandhofen: Petersauer Straße 6, Praxis Dr. Greger, Mittwoch,'Al—A3 Uhr; nächste Beratung; Mittwoch, 15. 2. Schönau: Sohrauer Weg 9, bei Hebamme Löffel, Freitag, 1—2 Uhr; nächste Beratung: Freitag, 22. 2. Käfertal: Nelkenstr. 14, Dr. Urban, Freitag, 1—2 Uhr; nächste Beratung: Freitag, 22. 2. Wallstadt: Evgl. Kindergarten, Dienstag, 1—2 Uhr; nächste Beratung: Dienstag, 19. 2. Feudenheim: Gasthaus Prinz Max, Hauptstr., Mittwoch, 11—12 Uhr; nächste Beratung: Mittwoch, 22. 2. Winierspeisung 1945146 der Mannheimer Wohlfahrtsverbände: Rotes Kreuz, Cariias-Verband, Innere Mission und Arbeiter- Die Essenkarten sind unter allen Umständen im Vorverkauf zu beschaffen. Dabei sind die entsprechendien Lebensmittelmarken(30 g Fett, 250 g Brot, 100 g Nährmittel und 50 g Fleisch) mitabzuliefem. Durch die Einschaltung einer Fleischmahlzeit in jeder Woche erhöht sich der Preis der Essenkarten auf RM 2,65. Es wird darauf hingewiesen, daß in erster Linie die Besitzer von Wochen-Essenkarten Anspruch auf die Essen der Massenspeisung haben. Der Vorverkauf erfolgt ausnahmslos von Donnerstags bis Samstags. Montags werden keine Karten für die laufende Woche mehr abgegeben. Der Verkauf der Essenkarten findet, wie bisher, an allen Essenausgabestellen statt. Wiederholt Wird darauf aufmerksam gemacht, daß Essenkarten aller Farben an jeder Ausgabestelle eingelöst werden können. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß Fleischmarken abzugeben sind, und daß folgende Essenausgabestellen sich geändert haben: Nr. 18 in Käfertal befindet sich jetzt: Waisenhaus St. Josef, Wormser Straße 27. Nr. 28 in Wallstadt befindet sich jetzt: Gasthaus„Zur Krone". Rotes Kreuz Adoption von Flüchtlingskindern und Kriegerwaisen Das Rote Kreuz hat die Möglichkeit, elternlose Flüchtlingskinder und Kriegerwaisen durch Adoption bei Pflegeeltern unterzubringen. Das Ro& Kreuz bittet, daß Kinder, die hierfür in Frage kommen, bei der Geschäftsstelle Mannheim, Q 7, 12, gemeldet werden unter Angabe der genauen Personalien(Vor- und Zuname. Geburtstag,-jahr und-ort, derzeitiger Aufenthalt mit genauer Anschrift). Gesundheitsamt Als Aerzte zugelassen: Dr. B o s 1 e t, Hans, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Prinz-Wilhelm-Str. 17. Dr. med. Fritz Lux, Facharzt für Haut- und Geschlechtsleiden, Mannheim-Feudenheim, Nadlerstraße 17, hat neuen Fernsprechanschluß Nr. 53540. Dr. Carl Rothmund, Collinistr. 40, am Luisenpark. Telephon 43382. Dr. D i 11 e 1, Reinhart, Facharzt für Nervenkrankheiten, Rosengartenstr. 30, Telephon 43425. Ziegler Josef, Dentist, Mhm.-Neckarau, Friedrichstraße 34., Mütterberatungen des Staatl. Gesundheitsamtes Mannheim. Alle Beratungen finden l4tägig statt. Innenstadt: Goethestr. 6, Frau Dr. Wecken, Donnerstag, 11—12 Uhr; nächste Beratung: Donnerstag, 21. 2. Schwetzingerstadt: Kindergarten, Ecke Windmühlenstraße/Weidenstraße, Dienstag, 2—3 Uhr; nächste Beratung: Dienstag, 19. 2. Lindenhof: Kalmitstr. 8, Dr. Korn, Mittwoch, 2—3 Uhr; nächste Beratung: Mittwcoh, 20. 2. Almenhof: Heckerstr. 24, Mittwoch, 3—4 Uhr; nächste Beratung: Mittwoch, 13. 2. Neckarau: Kindergarten, Luisenstr, 23, Mittwoch, Al bis A3 Uhr; nächste Beratung: Mittwoch, 13. 2. Rheinau I: Städt. Kinderheim Rheinau, Relaistsraße, Freitag, Al—A3 Uhr; nächste Beratung: Freitag, 15. 2. Rheinau-Pfingstberg: Kath. Gemeindehaus, Bommer- straße, Freitag, 10—11 Uhr; nächste Beratung: Freitag, 22. 2. Seckenheim: Praxis Dr. Spitzmüller, Freiburger Sport Sonntag, den 10. Februar Fußball Meisterschaftsspiele: SV Waldhof— Bayern München(14 Uhr); Phoenix Mannheim— VfB Mühlburg(16 Uhr Waldhof platz); SpVgg Sandhofen— 1. FC Pforzheim; SpVgg Viernheim— VfB Knielingen. Qualifikations-Runden: 98 Seckenheim gegen Ilvesheim. Gesellschaftsspiele: 07 Mannheim— 1846 Mannheim; Heddesheim— Edingen; Neckarhausen— Küfertal; Schriesheim— Wallstadt. Wenn nicht anders vermerkt, beginen die Fußballspiele und 14.30 Uhr auf den Plätzen der erstgenannten Vereine., Handball Meisterschaftsspiele: SG Ketsch— SV Waldhof; TSV Schwetzingen— TuSG 1862 Weinheim; TV Edingen— TV 98 Seckenheim; SV Seckenheim— KG Dossenwaldlager(14 Uhr); SV Ilvesheim gegen Polizei Mannheim; TV Friedrichsfeld— TV Leutershausen; SpVgg Viernheim— 1846 Mannheim (10.30 Uhr), SG Hemsbach— ASV Feudenheim. Anwurfzeit 15 Uhr, soweit nicht anders angeführt. Hockey Mannheimer Sportgesellschaft— Heidelberger TV 1846(Meisterschaftsspiel, Platz am Neckarplatt, Beginn 10.45 Uhr). * Spiel- und Startverbot besteht am Sonntag, 17, Februar 1946 für alle Vereine des Stadt- und Landkreises Mannheim wegen des an diesem Tage zugunsten des Deutschen Roten Kreuzes im Mannheimer Stadion stattftndenden Fußball-Städtespieles Mannheim— Stuttgart. * Generalversammlung mit Vorstandswahlen halten ab: Sportvereinigung Mannheim 1 8 8 4 am morgigen Sonntag, 10. Februar(15 Uhr) im Gasthaus„Zur Stadt Konstanz“, J 5, 18. VfB Kurpfalz Jgeckarau am Samstag, den 16. Februar(18 Uhr) im Gasthaus„Zum Engel“, Neckarau(Rheingoldstraße) und Mannheimer Fußball-Club„Phoenix“ 02 am Sonntag, den 17. Februar(9.30 Uhr vorm.) in der Gaststätte„Zum Morgenstern“. Waldhofstraße 49. Die Mitglieder genannter Vereine sind eingeladen. Vollzähliges und pünktliches Erscheinen wird erwartet. Mannschafts-Ringen Sonntag, den 10. Febr. 1946, vorm. 10 Uhr, großes Ringer-Treffen im Saale zum Morgenstern in Sandhofen. Ring- u. Stemmclub Eiche Mannheim-Sandhofen, Kraft-Sport-Verein Bamberg. Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Durch Aenderung der Straßenbahntarife haben die früher ausgegebenen 10-Fahrtenkarten, Preisaufdruck RM. 1,—, gültig für 10 Fahrten bis zu 2 Teilstrecken zur Benutzung auf dem Verkehrsnetz der Städte Mannheim und Ludwigshafen ihre Gültigkeit verloren. Wir fordern aus diesem Grunde etwaige Besitzer dieser 10-Fahrtenkarten auf, dieselben gegen Erstattung des Erwerbspreises bis spätestens 10. März 1946 an die Kasse der Verkehrsbetriebe Mannheim, Friedrichsring 6, in Ludwigshafert Karl-Krämer-Straße, während der üblichen Kassenstunden zurückzugeben. Benützte Felder der 10-Fahrtenkarte werden aufgerechnet, Verwaltungskosten werden nicht erhoben, Städt. Straßenbahn Mannheim-Ludwigshafe» Für die Sch Militär-Re Stai Germ Nr. 7/ Mil K * Beurkum 1. Die Regi arbeitslosen t- Arbeit wird Alle arbeitsfä Jahren und a 15 bis 50 Jahr Alle Perso kommen oder üben, müssen 2. Alle Erv liehen Arbeit Wer Jedoch n; nach dem 8.! sich nicht err Arbeitsamt hi 3. Die Rf durch die Ar durch geführt, derzeitige Be Einzelheiten c 4. Das Arbi Bescheini aus. Erwerbsl Let; Es sind no anstaltung am Sonntag, Stadion. Kaufen S Sie syrh eine Mannheim Bahnhof Hau sali, Leihbücl Zigarrenhaus Friseur Korr Zigarrenhaus heim: Leben Straße Nr. 17 — Neckarau Straße 16a.- Straße 170.- Neckarhausei Schneider.— heim: Klubhc Zettungsvert: ringen: Verli auf Grund' d: che Besc hat, verl telk arten R 5. All« A alle Arbeiteu Wer nachwe dem 8. Mai 1 neut zu meid aufgefordert 6. Die R* neten Persoi Grund der\ aus denen gegenwärtige Einzelheiten 7. Alle* striert sind,< lose müssen ständen zu« Punkt dieser 8. Wird e Wird sein R< Bi Verkauf« 1. Nachstehe ' Landesdir« kehr vom nunmehr,: 2. Für den 8 nung, daf und alle! geschlosse gilt hinsic geschafte ten sind. 3. Mit dem 1 bisher erl 4. Den Gesc entsprach' schäftigte Woche eil 8. Die Anor laut: Mit Rüc Verkäufer, Strom und gendes angi 1. Kämt sonstige G< 15—17 Uhr 15—18 Uhr 8. Jewe di« Verka Druck: Manrü\eimarTSmMruckerel, B 1, 4-6