MILITARY-GOVERNMENT Für di« Sehriftl«itung verantwortlich: Militär-Regierung Deutschland Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Teil: Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Tel. 42580 Germany-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim Nr. 7/ 2. Jahrgang Samstag, 16. Februar 1946 Preis 10 Pfg. Militärregierung Deutschland Kontra ibefeft Kr. 3 Beurkundungssystem für ganz Deutschland 1. Die Registrierung von in Arbeit stehenden und arbeitslosen Arbeitern und deren Unterbringung in Arbeit wird von den Arbeitsämtern durchgeführt. Alle arbeitsfähigen Männer im Alter von 14 bis 65 Jahren und alle arbeitsfähigen Frauen im Alter von 15 bis 50 Jahren müssen registriert werden. Alle Personen, die eine auf Erzielung von Einkommen oder auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, müssen registriert werden. 2. Alle Erwerbstätigen müssen sich bei den örtlichen Arbeitsämtern zwecks Registrierung melden. Wer jedoch nachweisen kann, daß er sich in der Zeit nach dem 8. Mai 1945 bereits gemeldet hat, braucht sich nicht erneut zu melden, falls er nicht von dem Arbeitsamt hierzu aufgefordert wird. 3. Die Registrierung von Erwerbstätigen wird durch die Arbeitsämter auf Grund von Unterlagen durchgeführt, aus denen Arbeiteplatz,' Befähigungen, derzeitige Beschäftigung und andere erforderliche Einzelheiten ersichtlich sind. 4. Das Arbeitsamt stellt jedem Erwerbstätigen ein» Bescheinigung über die erfolgte Registrierung aus. Erwerbstätige erhalten ihre Lebensmittelkarten Letzte Gelegenheit! Es sind noch einige Karten zu haben für die Veranstaltung „Klasssciier FuBball" am Sonntag, 17. Februar 1946, im Mannheimer Stadion. Kaufen Sie Ihre Karten sofort, dann ersparen Sie sych eine Enttäuschung! Kartenvorverkauf: Mannheim: OEG-Bahnhof Friedrichsbrücke, OEG- Bahnhof Hauptfeuerwache, Kiosk Schleicher, Tattersall, Leihbücherei Thum, Mittelstraße 37.— Waldhof: Zigarrenhaus Stoll, Oppauer Straße.— Sandhofen: Friseur Komarek, Schönauer Straße.— Käfertal: Zigarrenhaus Geiger, Auerhahnstraße 11.'— Feudenheim: Lebensmittelgeschäft Ostermann,, Schwanen- straße Nr. 17.— Seckenheim: Gemüsehandel Lahres. — Neckarau: Zigarrenhaus Schneider, Friedrichstraße 16a.— Rheinau: Gaststätte Adler, Relaisstraße 170.— Ladenburg: Friseur Schmiech.— Neckarhausen: Friseur Fillbrunn.— Edingen: Friseur Schneider.— Schriesheim: Friseur Kling.— Viernheim: Klubhaus der SpVgg Viernheim.— Weinheim: Zettungsvertrieb Schäfer, Bahnhofstr. 1.— Schwetzingen: Verlag Guido Moch, Carl-Theodor-Straße. auf Grund* dieser Bescheinigungen. Wer eine solche Bescheinigung nicht in Händen hat, verliert das Recht, Lebensmittelkarten zu erhalten. Registrierung der Arbeitslosen 5. All« Arbeitslosen im arbeitsfähigen Alter und alle Arbeitsuchenden müssen eich registrieren lassen. Wer nachweisen kann, daß er sich in der Zeit nach dem 8. Mai 1945 gemeldet hat, braucht sich nicht erneut zu melden, falls er nicht vom Arbeiteamt hierzu aufgefordert wird. 6. Die Registrierung der unter Ziffer 5 bezeich- neten Personen erfolgt bei den Arbeitsämtern auf Grund der Vorlage von zweckdienlichen Unterlagen, aus denen Beruf, besondere Befähigungen, Alter, gegenwärtiger Wohnsitz und andere erforderliche Einzelheiten ersichtlich sind. 7. Alle Arbeitslosen, die beim Arbeitsamt registriertsind, erhalten Registrierungsausweise. Arbeitslose müssen diesen Ausweis in regelmäßigen Zeitabständen zu einem vom Arbeitsamt festgelegten Zeitpunkt diesem zur Abstempelung voriegen. 8. Wird einem Arbeitslosen Arbeit zugewiesen, so wird sein Registrierungsausweis einbehalten und ihn, Bekanntmachungen Verkaufszeiten In offenen lalangtichiftan 1. Nachstehend wird die Anordnung des Badischen • Landesdirektors für Wirtschaft, Ernährung und Verkehr vom 11. 1. 46 nochmals veröffentlicht. Sie tritt nunmehr mit sofortiger Wirkung in Kraft. 1 Für den Stadtkreis Mannheim bleibt die Anordnung, daß Lebensmittelgeschäft« von 13—15 Uhr und alle sonstigen Verkaufsstellen von 12—14 Uhr geschlossen zu halten sind, bestehen. Das gleiche gilt hinsichtlich der Anordnung, wonach die Milchgeschäfte an Sonntagen von 7—10 Uhr offen zu halten sind. 3. Mit dem Inkrafttreten der Anordnung verfallen alle bisher erteilten Sondergenehmigungen. 4. Den Geschäftsinhabern verbleibt die Pflicht, durch entsprechende Regelung der Arbeitszeit der Beschäftigten dafür zu sorgen, daß die 48-Stunden- Woche eingehalten wird., 8. Die Anordnung vom 11. 1. 46 hat folgenden Wortlaut: Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Käufer und Verkäufer, sowie auf die gebotene Einsparung an Strom und Kohle wird mit sofortiger Wirkung folgendes angeordnet: 1. Sämtliche Verkaufsstellen(Lebensmittel- und Sonstige Geschäfte) sind täglich von 9—18 Uhr und 15—17 Uhr, ab 15. Februar 1946 von 8—13 Uhr und 15—18 Uhr offenzuhalten. S. Jeweils Mittwoch nachmittags ab 13 Uhr sind die Verkaufsstellen(Ladengeschäfte) und Montag statt dessen die unter Ziffer 4 vorgesehene Bescheinigung ausgehändigt. 9. Arbeitslose erhalten ihre Lebensmittelkarten gegen Vorlage ihrer Registrierungsausweise. Arbeitslose, die es versäumen, sich zwecks Registrierung zu melden, verlieren das. Recht, Lebensmittelkarten ru erhalten.—~ Registrierung von arbeitsfähigen Personen und arbeitsbefreiten Personen 10. Alle Personen, innerhalb der unter Ziffer 1 festgelegten Altersgrenzen, die infolge geistiger oder körperlicher Gebrechen arbeitsunfähig sind, müssen entweder persönlich oder durch einen Vertreter dem Arbeitsamt zweckdienliche Unterlagen voriegen, die ihre Arbeitsunfähigkeit beweisen. Diese Unterlagen werden von den Arbeitsämtern einbehalten. 11. Die Feststellung, daß jemand zeitweilig oder dauernd arbeitsunfähig ist, kann nur von einem zugelassenen Arzt getroffen werden. Auf Anordnung des Arbeitsamtes wird die endgültige Entscheidung hierüber von einer Aerztekommission gefällt. 12. Alle arbeitsfähigen Personen innerhalb.der unter Ziffer 1 festgelegten Altersgrenzen, wie z. B. Studenten der Universitäten und andere Schüler usw., die aus nicht in ihrer Macht stehenden Gründen ohne Arbeit siijd, müssen sich trotzdem bei den Arbeitsämtern zwecks Registrierung melden und zweckdienliche Unterlagen voriegen, aus denen ihr Recht auf Arbeitsbefreiung hervorgeht. 13. Allen unter Ziffer 10 und 12 bezeichnten Personen wird gegen Vorlage von zweckdienlichen Ur künden vom Arbeitsamt ein Arbeitsbefreiungszeugnis ausgestellt. 14. Gegen Vorlage des vom Arbeitsamt bewilligten Arbeitsbefreiungszeugnisses erhalten die in Ziffer 10 und 12 bezeichneten Personen ihre Lebensmittel-, karten. Unterbring n Arbeitslosen in Arbeit 15. Die Unterbringung von Arbeitslosen in Arbeit wird vom Arbeitsamt nach Maßgabe vorliegender Anträge von Arbeitgebern vorgenommen. 16. Jeder Arbeitgeber, der Arbeitskräfte benötigt, muß sich ausschließlich an das zuständige Arbeitsamt wenden. Die Beschäftigung von Arbeitslosen oder der Wechsel des Arbeitsplatzes ist verboten, wenn dies nicht über das Arbeitsamt geschieht. 17. Arbeitgeber müssen dem Arbeitsamt alle Entlassungen am gleichen Tage, an welchem sie stattflnden, mitteilen. Hiervon ausgenommen sind Massenentlassungen, von welchen der Arbeitgeber dem Arbeitsamt im voraus Mitteilung machen muß, damit dieses die entlassenen Arbeiter anderweitig tn Arbeit unterbringen kann. 18. Wenn notwendig, ist das Arbeitsamt ermächtigt, Personen durch Zwangsanordnungen in Arbeitsplätze einzuweisen. 19. Arbeitslose, die aus eigener Initiative Beschäftigung finden oder Arbeitskräfte, die ohne Erlaubnis des Arbeitsamts ihren Arbeitsplatz wechseln, und alle Arbeitslosen, die Arbeits-Zwangsanordnunjen nicht Folge leisten, haben die in diesem Befehl vorgesehenen Strafen und den Verlust des Rechts auf Lebensmittelkarten zu gewärtigen. Strafen: 20. Wer einer Bestimmung dieses Befehls zuwider- handelt oder nicht naehkommt, setzt»ich strafrechtlicher Verfolgung vor einem deutschen Gericht oder . einem Gericht der Militärregierung aus und wird, wenn für schuldig befunden, wie folgt bestraft: a) Im Falle eines Arbeitgebers bis zu 10 000 Mark und mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit einer dieser Strafen. b) In allen anderen Fällen mit einer Geldstrafe bis zu 1000.— RM und Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieser Strafen. Dieser Befehl tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Xusgefertigt in Berlin, am 17. Januar 1946. Die in den offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Befehls sind von B. H. Robertson, Generalleutnant; L. K ö 11 z, Armeegeneral: V. D. Sokolovsky, General der Armee; und Luc’u« D. Clay, Generalleutnant, unterzeichn»*. der Stadtverwaltung nachmittags ab 13 Uhr die Friseurgesch&fte geschlo, sen zu halten.. 4- Jede Verkaufsstelle(Ladengeschäft) und jede.- Friseurgeschäft hat seine Offenhaltungsseiten am Schaufenster oder an der Ladentüre an gut sichtbarer Stelle anzuschlagen und die Offenhaltungszeiten genau einzuhalten-% 5. Der Oberbürgermeister(Landrat) wird ermächtigt, in Notfällen einzelnen Geschäften Ausnahmen von dieser Regelung zu bewilligen(Erkrankung, Todesfälle usw.). Sofern die Ausnahme einen längeren Zeitraum als 8 Tage in Anspruch nimmt, ist die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer zu hören. Anträge von Berufsgruppen sind mir vorzulegen. 6. Laden- oder Friseurgeschäfte, die sich im Keller befinden oder in deren Räume infolge Holzverschlag der Fenster Tageslicht nicht ausreichend gelangt, können auch an Sperrtagen dann die elektrische Beleuchtung benutzen, wenn der Stromkreis nicht abgeschaltet ist. Ist jedoch die Beleuchtung unmöglich, dann haben diese Geschäfte an Stromsperrtagen geschlossen zu halten. Der Landrat oder Oberbürgermeister ist von die- en Betrieben entsprechend zu verständigen, damit ’r die örtlichen Verhälgtnisse nachprüfen lassen und möglicherweise Abhilfe schaffen kann. 7. Die Inhaber von Verkaufsstellen sind verpflichtet, durch geeignete Verkaufsmaßnahmen das Anstehen der Käufer auf der Straße zu vermeiden. Der Badische Landesdirektor für Wirtschaft, Ernährung und Verkehr. Gebühren bei Vorstellungsverfahren Fünf Bestimmungen wurden testseiest Di« Berufungsausschüsse, die für die im Gesetz Nr. 8 vorgesehenen Vorsteilungsverfahren gebildet wurden, sind nach einer von der Militärregierung der amerikanischen Besatzungszone vom 17. Januar erlassenen Verordnung berechtigt, zur Deckung ihrer Unkosten eine Gebühr zu erheben. Die örtlichen Militärregierungen werden die Genehmigung zur Erhebung dieser Gebühr einschließlich der Zeugengebühr erteilen. Folgende Bestimmungen wurden festgelegt: 1. Das Gesuch um Genehmigung der Gebührenerhebung muß jeweils von der für den Berufungsaus- schuß zuständigen deutschen Behörde gestellt werden.* 2. Das Einkommen an Gebühren darf nicht höher- sein als die voraussichtlichen Kosten der Vorstellungen und braucht-nicht die vollen Unkosten zu decken, da diese Verfahren zu öffentlichen Lasten gehen. 3. Die Höhe der Gebühren soll soweit wie möglich den verschiedenen Fällen angepaßt werden. 4. Beim Ansetzen der Gebühren soll kein Unterschied zwischen stattgegebenen und abgewiesenen Berufungen gemacht werden.\ 5. Personen, die aus irgendeinem Grunde die Kosten des Vorstcllungsverfahrens nicht tragen können, sollen von der Möglichkeit der Berufung nicht ausgeschlossen werden. Aus der Beiratssitzung In der Beiratssitzung vom 6. Februar gab Oberbürgermeister Braun den Mitgliedern ein Bild der Verhältnisse in den Mannheimer Häfen. Die dortigen Kriegszerstörungen sind die größten aller Rheinhäfen, ihr Schaden beläuft sich auf rund 35 Millionen RM. Glücklichemeise sind die Zerstörungen im Industriehafen nicht so bedeutend, und der Rheinauhefen ist sogar fast völlig intakt geblieben. Heute bereits kann wieder jede Menge Kohle umgeschlagen werden, auch zur Lagerung von Getreide bis zu 100 000 to sind Möglichkeiten vorhanden, die größte Menge unter allen.Rheinhäfen. Die Lagermöglichkeiten für Trockengüter sind leider noch beschränkt, ihre Schaffung wird nachdrücklich betrieben. Von den 180 Krananlagen ist glücklicherweise auch nur ein Viertel zerstört oder schwer beschädigt. So werden in jüngster Zeit schon wieder etwa 15 000 to Güter wöchentlich in den Mannheimer Häfen gelöscht. Nachdem in der vorigen Sitzung aus Mitgliedern des Beirats ein Personalausschuß, ein Wohlfahrtsausschuß, ein Wohnungs- und ein technischer Ausschuß gewählt worden war, wurde nun auch ein Kulturausschuß bestellt, in den auch Mitglieder aus der Bürgerschaft ernannt wurden. Bürgermeister Böttger legte dehn die Lage der Mannheimer Krankenanstalten da/jSle verfügten vor dem Krieg über insgesamt mehr äis 2300 Betten, von denen durch den Krieg über 700 verloren gingen. Diese Raumnot zwingt zur Ueberbelegung aller Stationen und zur Inanspruchnahme von Ausweichkrankenanstalten' auf dem Lande, zumal bei etwaigem Ausbrechen einer Epidemie. Sie macht natürlich auch alle Wiederaufbaumaßnahmen im Krankenhauswesen besonders dringlich. Schließlich berichtete noch Architekt Platen über die Baustoff- und Einaatzlenkung seit der Besetzung. Bei Kriegsende lagen sämtliche Betriebe der Baustoffbeschallung still. Unter großen Schwierigkeiten gelang es dem Hochbauamt, fünf davon mit Hilfe der Militärregierung wieder in Gang zu setzen, deren Produktion in erster Linie für Krankenhäuser und Wohnungen verwendet wurde. Neben den Anforderungen der Besatzungstruppen erwuchsen der Stadt große Aufgaben zur Sicherung der Ernährung. Im Rahmen der„Getreideaktion" des Getreidewirtschaftsverbandes mußten Silos und Lagerhäuser hergerichtet werden, auch die Mühlen, Ernährungsbetriebe, MUchzentrale usw. wurden in diese Aktion eingegliedert. Ferner wurden Räume geschaffen für Polizei, Gericht, Verwaltung, Reichsbank, Sparkasse und Post; Kanäle, Straßen, Brücken und andere Verkehrsanlagen, Versorgungabetriebe, Schulhäuser und Kindergärten wurden instandgesetzt, mehrere Kirchen vor dem Verfall geschützt, Küchen für die Winterspeisung, die Schauburg für das Nationaltheater eingerichtet. Bis zum Jahresende wurden 1700 Wohnungen mit über 5000 Wohnräumen neu hergerichtet, die vielen in Selbsthilfe geschaffenen Wohnungen nicht eingerechnet. An etwa 12 000 Wohnungen wurden Kleinreparaturen vorgenommen. In der Sitzung vom 14. Februar teilte Oberbürgermeister Braun mit, daß die Kommunistische Partei an Stella des zum Landesarbeitsministers ernannten bisherigen Beiratsmitgliedes Kohl Herrn Leo Reichert ala Mitglied des- Beirats vorgeschlagen hat, der jetzt von der Militärregierung genehmigt worden ist. Weiter teilte er mit, daß vom Landeswirtschaftaamt an Mannheim 2790 Fahrraddecken und 409 Schläuche zugeteilt wurden, ferner. 4500 kg Gummisohlen- material und 3600 Paar Gummiabsätze. Bürgermeister Böttger gab bekannt, daß der Itrom der Ostflüchlinge zwar nicht den Stadtkreis vlannheim berührt, weil Mannheim ebenso wie einige andere schwer geschädigte Städte zu keiner Auf- ;ahme solcher Flüchtlinge in der Lage ist, aber im [.andkreis, nämlich in Hockenheim ein Auffanglager eingerichtet wurde. In Mannheim selbst hat sich eine Leitstelle notwendig erwiesen, die zunächet behelfsmäßig von der B,ahnhofsmission verwaltet wird, 'ur Lenkung dieser Dinge ist ein Ausschuß berufen /orden, in welchem neben dem Oberbürgermeister nd Bürgermeister Böttger die einschlägigen städti- *hen Ämter, das Rote Kreuz, die caritativen Vereine nd die Gewerkschaften tätig sind. Oberverwaltungsrat Klemann berichtete über den 'eiteren Fortgang in der Einschulung in der chwetzingerstadt, Lindenhof, Neuostheim und eckenheim. Fastnafhtsmtsse In der Zeit vom 24. Februar bis einschließlich 5. März findet auf dem Alten Meßplatz eine Fastnachtsmesse statt. Stadion Mannheim Saiatag. 17. Februar, 2.30 Uhr nachm. Zu Gunsten des Roten’ Hreuzes FuSball-Städiespiel Mannheim-Stuttgart und der Miss Mannheim-Wettbewerb Jeder kommt, Si« können e« sieh einfach nicht leisten, so etwas zu versäumen! Vorher Spiele der Auswahlmannschaften:' 12.4* Uhr Grupp« Weinheim— Gruppe Schwetzingen 11.10 Uhr Stedtkr. Mannh.— Landkr. Mannh.(Jgd.) 10.30 Uhr Stadtkr. Mannh.— Landkr. Mannh.(Schül.) Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß Eintrittskarten auch an der Platzkassa erhältlich sind. Daß dieses große Spiel zu Gunsten des Roten Kreuzes stattfindet, sichert ihm nicht nur ln Sportkreisen, sondern auch noch weit darüber hinaus besonderes Interesse. Denn damit fließt der Erlös einer Institution zu,.die sich der edelsten, Menschen und Völker verbindenden Arbeit gewidmet hat. Es darf darum auch eb«nso wie mit einem hervorragenden sportlichen Ereignis mit einem außergewöhnlichen finanziellen Erfolg gerechnet werden. Miss Mannheim-Wettbewerb Kandidatinnen für den Miss-Mannheim-Wettbe- werb melden sich am Sonntag, 15.00 Uhr, am Richterstand, der sich innerhalb des Stadions gleich an den Haupteingängen befindet. Alle unverheirateten jungen Damen zwischen 16 und 21(beides einschließlich), die im Stadt- und Landkreis Mannheim ansässig sind, können an diesem Wettbewerb teilnehmen. Spielverbot im Handball besteht für all« Vereine im Stadt- und Landkreis Mannheim am Sonntag, 24. Februar, wegen des an diesem Tage zur Austragung kommenden Handball-Städtespieles Mannheim gegen Frankfurt zu Gunsten des Wiederaufbeufonds der Stadt Mannheim. Schiedsrichter-Versammlung, Sparte Handball, findet an diesem Samstag, 16. Februar(15.30 Uhr) in der Gaststätte„Zum Morgenstern“, Mannheim, Waldhofstraße 49 statt, zu der um vollzähliges Erscheinen gebeten wird. Zu einer Jugemlleiterailzung, Spart« Fußball, wird für Dienstag. 19. Februar(17.30 Uhr) in der Gaststätte „Zum Morgenstern“, Waldhofstraß# 49, hiermit aufgerufen. Radrennclub„Endspurt“ 1924 Mannheim hält am Sonntag, 24. Februar(10.30 Uhr vormittags) im Lokal „Zum Morgenstern“, Waldhofatraße 49,«eine Gründungsversammlung ab, zu der die Mitglieder und In-' teressenten eingeladen sind. Sportgemeinde Rheinau erläßt hiermit Einladung zur diesjährigen Generalversammlung mit Vorstands- wahien am Sonntag, 24. Februar(15 Uhr) in der Gaststätte„Zur Wartburg“. Anträge«Ind bis 20. Februar an Heinrich Frey, Rheinau, Zwischenstraße 15, einzureichen. Zu einer Delegiertenveraammlung der Schwer- athletlkvereine werden am heutigen Samstag, 16. Febr. (17 Uhr), die Vereinsvertreter im Lokal„Zur Eberta- burg", Feudenheim(Haltestelle Schwanen) erwartet Aufruf rr Uta Bcvükarung des Stadt- and Landkreises Mannheim Ehemalige deutsche Soldaten werden aus den amerikanischen Krlegagefangenen-Lazaretten entlassen. Die Mehrzahl dieser Männer bedürfen dringend Bekieidungs- und Wischesticke Das Rote Kreus hat den Auftrag, hierfür zn sorgen. Es ergeht daher die Bitte an Alle, In Frage kommende Wäsche- nnd Bekleidungsstücke zur Verfügung zu stellen. Set eingedenk, vielleicht ist es dein Mann, dein Sohn, dein Bruder oder dein Vater, den du kleidest! Ab Montag, den 1>. Februar 1946, wird durch das Rote Kreus eine große Sammelaktion im Stadt- und Landkreis Mannheim eingelettet, und swar durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Roten Kreuz. Helft und gebt! StraBcnsperre Wegen der im Gang befindlichen Erbauung einer behelfsmäßigen Eisenbahnbrücke über den Rhein mußten die Brückenauffahrten bis auf weiteres für den gesamten Fährverkehr gesperrt werden. DI« Umleitung erfolgt von der Schlofigartenstraße über Kurfürstenstraße, Biamarckitraße, Schloßgartendamm zur Rheinlust und von da zur Straßenbrücke«ach Lud- wigshkfen. Varsofgwigstag für Kriegsopfer Das Versorgungsamt Heidelberg hält für den Stadt- und Landkreis Mannheim am Mittwoch, den 20. Februar 1946, im Schloßbunker in Mannheim (Schloßhof) einen Versorgungstag für Kriegsopfer ab. Hierzu können erscheinen die Versorgungsberechtig- ten mit den Anfangsbuchstaben A—M in der Zeit von 9—12 Uhr N—Z in der Zeit von 14—17 Uhr, Unterlagen(Entlassungsscheine, Krankenpapiere, ärztliche Bescheinigungen, Rentenbescheide, Num- mernkarteD usw.) sied mitzubringen. Städtisches Ernährungs- und Wirtschaffsamt Lebensmittelmarken Kulturelle Veranstaltungen r Amtliche Bekanntmachungen J a) Für die Woche vom 18. bis 24. Febrtiar 1946 (III. Woche der 85. Zuteilungsperiode) wird auf- gerulen: Brot: Auf Abschnitte Brot 85/111 und soweit zur Erreichung der Wochenration notwendig, Kleinabschnitte, und zwar: für Kleinstkinder(1—3 Jahre)....= fOO g für Kleinkinder(3—6 Jahre) 1300 g für Kinder(6—10 Jahre)= 3000 g für Jugendliche(10—18 Jahre).,..= 4000 g für Erwachsene(über 18 Jahre)... r= 3000 g Wegen der Freigabe von Brotmarken für die Weißbrot- bezw. Weißmehlzuteilung in der 85. Zuteilungsperiode wird auf die Bekanntmachung in Nr. 5 der M.-G.G. verwiesen. In dieser Woche werden für Weißbrot upd We'ß- mehl freigegeben: Für Kleinstkinder— alle Brotabschnitte 85(111 der Kleinstkinderkarten Klst, SV 8 und SV 9,(800 g). Auf die Groß- und Kleinabschnitte der Arbe ter- zulagekarten kann Weißbrot oder Weißmehl nicht abgegeben werden. Kindergetreidenährmittel: Auf den Q gekennzeichneten Brotabschnitt Klst/85/III über 500 g der Kleinstkinderkarten Klst, SV 8 und SV 9 anstelle von Brot, und zwar= 375 g Nährmittel: Auf Abschnitt„Nährmittel“ und soweit notwendig, Kleinabschnitte für Säuglinge(0—1 Jahr) 2X250= 500 g für die übrigen Altersklassen= 150 g für werdende u. stillende Mütter 2X25C.=£ 500 g Für die Nährmittelabschnitte mit dem Aufdruck T können Nährmittel oder Teigwaren bezogen v. r e v don. Die Versorgungslage in Teigwaren ist noch nicnt so, daß alle mit T gekennzeichneten Abschnitte mit Teigwaren beliefert werden können; ein Anspruch auf Belieferung mit Teigwaren kann deshalb nicht geltend gemacht werden. Auf mindestens einmalig 150 g Nährmittelabschnitte mit dem Aufdruck T müssen Graumeh’teig- waren bezogen werden. Anstelle von Graumehlteigwaren dürfen andere Teigwaren oder Nährmitel nicht abgegeben oder bezogen werden. Fleisch: Auf Abschnitt Fleisch 85/III und Kleinabschnitte Kleinstkinder(Klst).= 50 g Kleinkinder(Klk)...— 100 g Kinder(K)— 300 g Jugendliche(Jgd)= 300 g Erwachsene(E)...== 200 g Käse: Soweit schon vorhanden, auf die Käseabschnitte 1/85 aller Lebensmittelkarten für di« Altersklassen über 3 Jahren= 82,5 g Die Käseabschnitte der Arbeiterzulagekarten sind, ,vie vorgesehen, zu beliefern. Die Käseabschnitte der Berechtigungskarte für werdende und stillende Mütter können, wie vorgesehen, Wochen- und mengenmäßig beliefert werden. Zucker: Auf die Säuglingskarte= 250 g Margarine: Auf die„Fett“-Abschnitte 85/III und 85/IV über je 82,5 g= 125 g (Teilseitestversorger in Fleisch und Schlachtfetten, auf Abschnitt SV 85/III— 62,5 g Margarine). Kartoffel: Auf Abschnitt III./85 u. III/IV/85= 3000 g (für 2 Wochen für Kindar bis zu 3 Jahren) der Bezugsnachweise für Speisekartoffeln 82—89 mit dem Aufdruck Mannheim-Stadt. Die Abschnitte III/85 und IH/IV/85 sind von den Kleinverteilern abzutrennen und aufzubewahren. . Kartoffelbestellung:* Für die 86. Zuteilungsperiode(4. bis 31. März 1940). Wer von Möglichkeit der Kartoffeleinkellerung für die 82. bis 89. Zuteilungsperiode keinen Gebrauch gemacht hat, muß den„Bestellabschnitt 86“ für Speisekartoffeln aus dem Bezugsausweis für Speisekartoffeln 82—89 der vom städt. Emährungsamt Mannheim ausgegeben wurde, spätestens bis Samstag, den 23. Februar 1946, bei seinem Kartoffelkleinverteiler abgeben. Die Abgabe wird durch den Firmenstempel des Verteilers auf dem vorgesehenen Feld für die 86. Zuteilungsperiode bestätigt Die Kleinverteller haben die Bestellabschnitte aufgeklebt bis spätestens Mittwoch, den 27. Februar 1946 bei Ihrer Markenannahmestelle abzuliefern und erhalten hierfür listenmäßig Kartoffelzuteilung mit 12 kg je Be- stellabschnitt Der Aufruf von Speisekartoffel erfolgt seinerzeit besonders. Verspätete Ablieferung der Bestellabschnitte durch Verbraucher oder Verteiler, hat Kürzung der Zuteilung zur Folge; außerdem ist die Belieferung in der 86. Zuteilungsperiode unmöglich. b) Es verfallen: am 24. Februar 1940— die roten Lebensmittelkarten(anstelle von Urlauberkarten). Ablieferungsfrist:— bis 4. März 1946; am 3. März 1946= die.grünen Krankenberechtigungsscheine. Ablieferungrfrist:= bis 11. März 1946; am 31. März 1946=; die zur Zeit gültigen Reisemarken. Ablieferungsfrist:— bis 15. April 1946; am 31. März 1946 = die(rosaroten) Tageskarten mit Gültigkeitsbeschränkung bis 31. 3. 1946. Ablieferungsfrist:= bis 15. April 1946. c) Die Abteilung Arbeiterzulagen des städt. Ernährungsamts, Werderstraße 38, Ist vom 18. bis 24. Februar 1946 für die Kartenausgabe geschlossen. d) Bezug und Abgabe von Lebensmittel nsw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig. Ein Abschnitt wird erst gültig durch seinen Aufruf in der M.-G.G. und ab Montag der Woche, für die er aufgerufen Ist. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Ftschverteiluau Als Restbelieferung auf Abschnitt 190 und als Neulieferung auf Abschnitt 261 der Mannheimer Einkaufsausweise gelangen in der 3. Woche der 85. Zutdilungsperiode zur Verteilung: 375 g Frischfische mit Kopf oder 250 g Frischfische ohne Kopf oder 200 g Filet in den Geschäften, in denen mit Abschnitt 187 di« Fischbestellung erfolgt ist. Der alte Mannheimer Einkaufsausweis ist deshalb mitzubringen. Auf den Aushang in den einzelnen Fischgeschäften wird verwiesen. Fisch-Groß- und-Kleinverteiler melden etwaige Rcstbestände spätestens am 25. Februar 1946 an das städt. Emährungsamt. Die Kleinverteiler haben Abschnitt 190 und 261 getrennt aufgeklebt bei ihren Markenannahmestellen abzuliefern und erhalten dafür Empfangsbescheinigung. Die Doppelschrift der Empfangsbescheinigung ist umgehend an das städt. Emährungsamt einzu- reichen. Lebens^itM-BAstandsiMMungen Alle Großverteiler, Herstellungsbetriebe, Lagerhäuser und Mühlen, alle Be- und Verarbeitungsbetriebe der Emährungswirtschaft haben auf Befehl der amerikanischen Militärregierung den Bestand an Lebensmitteln unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke, an die Nebenstelle Mannheim des Landesernährungsamts (Landwirtschaftsamt), K 7, 1, 3 Tr., Zimmer 417, bu melden, und zwar: Für Monat Februar 1946■* nach dem Stand am 19. Februar 1946, bis 22. Februar 1946, sowie die Bestandsänderungen seit der letzten Meldung. Fehlmeldung ist erforderlich. Vordrucke sind bei obiger Nebenstelle erhältlich. Unmittelbare Meldung an das Landesemährungs- amt Karlsruhe hat zu unterbleiben. DiV Termine sind unbedingt einzuhalten. Den Mannheimer Lcbensinittelgroßverteilern ist nunmehr gestattet, an Stelle der wöchentlichen Bestandsmeldungen an das Städt. Emährungsamt, ihre Lebensmittelbestände einmal monatlich nach dem Stand an obigem Stichtage, getrennt von obiger Nachweisung, auf besonderem Vordruck, der wie bisher für die Wochenmeldungen beim Direktionssekretariat des Ernährungsamts(K 7, 1, Zimpser 417) erhältlich ist, dem Ernährungsamt zu melden. Melde ermin= 22. Februar 1946. Fehlanzeige ist erforderlich. Großhändler, welche diese gesonderte Bestandsoder Fehlmeldung unterlassen, machen sich strafbar. Wcieii&es'iaidsme’titffli tfer biaa.iKindalseaiciMitf e In unserer Bekanntmachung vom 19. 1. 46 sind die Einzelhandgelsgeschäfte für Textilien, für Schuhe und für eiserne Haushaltv/aren(einschließlich Öfen und Herde) sowie die Warenhäuser mit entsprechenden Verkaufsabteilungen aufgefordert worden, bis zum 5. eines jeden Monats eine Meldung ihrer vorhandenen Warenbestände dem Wirtschaftsamt vorzulegen. Die bis zum 5. Februar 1946 zu erstattende Meldung ist bis heute^nur von einem Teil der meldepflichtigen Betriebe erstattet worden. Die bisher abgegebenen Meldungen sind in den meisten Fällen nicht der Vorschrift entsprechend ausgefüllt. Die säumigen Betriebe werden hiermit letztmals dringend aufgefordert, die Meldung für den Monat Januar 1946 nachzuholen und bis spätestens 20 Februar 1946 bei der Direktion des Städt. Ernährungsund Wirtschaftsamtes(Rathaus K 7, Zimmer 415) vorzulegen. Vordrucke können bei der nächstgelegenen Zweigstelle abgeholt werden. Städt. Ernährungs- and Wirtschaftsamt Mannheim. Erneuerung riet Meldekarten für den lezug der Lebensmlttetmerkea Di« derzeitigen Meldekarten für den Bezug der Lebensmittelmarken gelten auch noch für die 86., ab 4. März 1946 beginnende Lebensmittelmarkenperiode. Die Bestätigung erfolgt auf dem seinerzeit freigebliebenen Feld für die 80. Periode. Für die 87. Lebensmittelmarkenperiode sind für die in einem Arbeitnehmerbeschäftigungsverhältnis stehenden Personen durch die Betriebsführer und für die nicht in einem Arbeitnehmerbeschäftigungsverhältnis stehenden Personen durch das Arbeitsamt bzW. das Bürgermeisteramt neue Meldekarten auszufertigen. Die Ausfertigung darf nur gegen Vorlage der bisherigen Meldekarte erfolgen. Der Zeitpunkt der Ausfertigung wird noeh rechtzeitig angeordnet. Vor Ingebrauchsetzung der neuen Meldekarte ist diese mit der alten Meldekarte der zuständigen Dienstste'le des Arbeitsamts vorzulegen. Es liegt im Interesse der Karteninhaber, die Meldekarte sorgfältig aufzubewahren. AbstoPMMtBft« dw Mtldtkartcn fflr den Bezug wir Labensralste merken Wegen Abstempelung der Meldekarten für d: e 86. Lebensmittelmarkenperiode wird auf die Veröffentlichung in der vorigen Ausgabe der Gazette vom 9. 2. verwiesen. Dabei ist ein Druckfehler unterlaufen, der hier berichtigt wird: Zu den meldepflichtigen Selbständigen gehören Männer von 14 bis 65 Jahren. In der kommenden Woche ist die Meldepflicht A) für Männer: Mannheim-Stadt mit Vororten beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, und zwar: Anfangsbuchstaben N—O—P—Q am Montag. 18. 2. 46 „„ R—S—St ohne Sch am Dienstag, 19. 2. 46 Sch am Mittwoch, 20. 2. 46, „„ T—U—V am Donnerstag, 21. 2. 46 „„ W—X—Y—Z am Freitag, 22. 2. 46 jeweils von 9—13 Uhr Männer, die Invalidenrente, Ruhegeld oder Pension beziehen, oder die nachweisen können, daß sie arbeitsunfähig oder mindestens 50 Proz. erwerbsbeschränkt find und die in den Vororten wohnen, können ihre Meldekarte am Mittwoch, 20. 2. 46 bzw. am Donnerstag, 21. 2. 46 bei der für ihren Vorort zuständigen Zweigstelle des Emährungsamtes zu den üblichen Dienstsunden zur Bestätigung vorlegen. B) für Frauen: a) Mannheim-Stadt(ohne Vororte) beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, und zwar: Anfangsbuchstaben Sch am Montag, 18. 2. 46 „„ T—U—V am Dienstag, 19. 2. 46 „„ W—Z am Freitag, 22. 2. 46 jeweils von 9—15 Uhr. b) Vororte von Mannheim(Feudenheim, Friedrichsfeld, Käfertal, Neckarau, Rheinau, Sandhofen, Seckenheim, Waldhof und Wallstadt) einschließlich selbständiger Frauen, entweder zu der aufgerufenen Zeit beim Arbeitsamt Mannheim, M 3a, oder bei der für den jeweiligen Vorort zuständigen Zweigstelle des Ernährungsamtes und zwar: Anfangsbuchitaben A—K am Mittwoch, 20. 2. 46 „„ L—Z am Donnerstag, 21. 2. 46. Erziehung und Unterricht Jsgendausschuss der Stadt Mannheim Erzlehengsausscbuss Bekanntlich wurde in Zusammenarbeit mit der Militärregierung ein Jugendausschuß mit 3 Unterausschüssen für Erziehung, Berufsausbildung und Sport für dkn Stadtkreis) Mannheim gebildet. Der Jugend soll bei der Gestaltung ihres Lebens, Weiterbildung Im Beruf, Erweiterung des Wissens und Ausgestaltung der Freizeit geholfen werden. Die Unter- auaschüst« haben mit den Vorarbeiten für die Erfüllung ihrer Aufgabe begonnen. Bei der Durchführung des Programmes ddp Erziehungsausschusses ist die Mitarbeit aller erwünscht, die aus Beruf oder Neigung Interesse haben, bei dieser wichtigen Aufgabe mitzuhelfen, sei es als Vortragender, Leiter einet Kurses, als Lehrer für ein Gebiet innerhalb des Programms, als Mitwirkander bei Veranstaltungen und deren künstlerische Umrahmung. Der Erziehungs- »usschuß will Vortragsreihen über Kunst, Literatur, Musik und über wissenschaftliche Probleme und allgemeine aktuelle Fragen der Zeit durchführen. Weiter ist geplant, Kurs« für Basteln für männliche und weibliche Jugend und für Freihandzeichnen einzurichten. Singgruppen, Volkstanzgruppen, Gruppen für Instrumentalmusik und Laienspielgruppen sollen gebildet und Kurse für die englische Sprache und für Kurzschrift abgehalten werden. Sebald die Raumknappheit in unserer Stadt«• Nationaltheater Mannheim vom 17. Februar bis 25. Februar 1946. Sonntag, nachmittags, 17. Febr.: Mit meinen Augen. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16.30 Uhr. Sonntag, abends, 17. Febr.: Mit meinen Augen. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Montag, 18. Febr.: Der Troubadour. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Dienstag, 19. Febr.: Dr. med. Hiob Prätorius. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Mittwoch, 20. Febr.: Puccini-Abend. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Donnerstag, 21. Febr.: XVZ. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Freitag, 22. Febr.: Cavalleria rusticana/ Der Bajazzo.»Anfang 18 Uhr, F.ndn etwa 20.45 Uhr. Samstag, 23. Febr.: Mit meinen Augen. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Sonntag, nachmittags, 24. Febr.: Dr. med. Hiob Prätorius. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16.45 Uhr. Sonntag, abends, 24, Febr,: Puccini-Abend. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Montag, 25. Febr.: Fidelio. Anfang 18 Uhr, Ende e,wa 20.45 Uhr. Das weitere Arbeitsprogramm des Nationaltheaters Oper und Operette Nach dem großen Erfolg der„Troubadour“-Erneuerung bringt die Oper des Nationaltheaters Anfang März eine Neuinszenierung von Mozarts „Don Giovanni“(„Don Juan“) heraus. Weiter ist eine Neueinstudierung von Richard Wagners „Tristan und Isolde“ geplant, der Verdis selten gegebenes reifes Spätwerk„Falstaff“ folgen soll.— Die Operette bereitet eine Neueinstudierung von Lehars„G&af von Luxemburg“ vor. Schauspiel: Romain Hollands„Spiel von Tod und Lieb e“, ein Schauspiel aus der Zeit der französischen Revolution, wird Mitte März zum ersten Mal im Spielplan erscheinen. Im April folgt dann als Uraufführung Axel von Ambessers neues Bühnenwerk„Das Abgründige in Herrn Gerstenberg" und anschließend daran wird eine Neueinstudierung von Schillers„Don Carlos“ vorbereitet. Weiterhin wird der spanische Klassiker Lope de Vega mit seiner Komödie-,,R i 11 e r vom Mirakel“ vertreten sein und schließlich ist eine Aufführung des französischen Schauspiels„I m goldenen Anker“ von Marcel Pagnol geplant. zuläßt, werden der Jugend Veranstaltungen künstlerisch wertvoller und bildender Art geboten. Wer bei der Durchführung des Programmes des Jugendausschusses mithelfen will, wird gebeten, möglichst bald seine Adresse mit näheren Angaben über die Art der Mitwirkung dem Leiter des Erziehungsausschusses, Amtmann Hellmuth, beim Stadtschulamt Mannheim in der Wohlgelegensehule (Fernsprecher 520 51) bekanntzugeben. Vereinigte MSdchenrealgymnasien Am Dienstag, 19. Februar 1946, versammeln sich folgende Klassen im Gebäude der Elisabethschule, D 7, 8, zur Klasseneinteilung: Zeitnngsverkauf auf öffentlichen Wegen, Straßen. Plätzen oder anderen öffentlichen Orten. Bei den hiesigen Zeitungsverkäufem besteht anscheinend die Auffassung, daß die Genehmigungen der amerikanischen Militärregierung und der Ge- werbepolizei zur Ausübung ihres Gewerbes genügen. Es wird darauf hingewiesen, daß nach§ 43 der Gewerbeordnung derjenige der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde bedarf, der gewerbsmäßig Druckschriften, andere Schriften oder Bildwerke auf öffentlichen Wegen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten ausrufen, verkaufen, verteilen, anheften oder anschlagen will._ Wer nicht im Besitz eines Legitimationsscheines ist, macht sich strafbar. Es ergeht daher die Aufforderung an alle Personen, die eines Legitimations-- Scheines bedürfen, sich denselben unverzüglich im Polizeipräsidium Mannheim, L 6, 1, Zimmer 29, ausstellen zu lassen. Der Polizeipräsident— Abt. IV. Polizeiliches Meldewesen In letzter Zeit wurde wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß bei Wohnungsumzügen innerhalb der Stadt und Vororten, sowie bei Zuzug von auswärts die An-, Um- und Abmeldungen nicht rechtTjeitig und oft überhaupt nicht vorgenommen wurden. Auch ein kurzfristiger Wohnungswechsel infolge Besetzung einzelner Gebäude durch Besatzungstruppen ist umgehend dem zuständigen Polizeirevier an zu zeigen. Diese Anzeigen sind nicht nur im Interesse des Wohnungsinhabers, sondern auch im Hinblick auf die Zustellung von Bahn- und Postsendungen unbedingt erforderlich. Wer in Zukunft diese Anzeigen beim zuständigen Polizei-Revier nicht innerhalb 3 Tage vomimmt, wird unnacb sichtlich bestraft. Mannheim, den 14. Februar 1946. Der Polizeipräsident. Sexta Quinta Quarta Untertertia Obertertia Untersekunda (1. Klasse) um 8.30 Uhr (2. Klasse) um 9.30 Uhr (3. Klasse) um 10.30 Uhr (4. Klasse) um 11.30 Uhr (5. Klasse) um 14.30 Uhr (6. Klasse) um 15.30 Uhr Der.Unterricht beginnt am Mittwoch, 26. Febr. 1946. Für OII beginnt der Unterricht am Montag, 18. Februar, 13.15 Uhr, im Gymnasium, Roonstraße., Eröffnung weherer Volksschulen Die Schulabteilung Pestallozziaehule kann am Montag, den 18. Februar 1946, mit dem Unterricht beginnen. Zunächst können jedoch nur die Schüler(innen) der oberen Klassen folgender Stadtgebiete aufgenommen werden: Oststadt(alle Straßen östlich des Kaiser- und Friedrichsrings) Neuostheim mit Neuhermsheim Schwetzingerstadt Lindenhof(bis einschl. Emil-Heckel-Straße). Es haben sich einzufinden die Schüler(innen) des 8. Schuljahres um 8 Uhr 7. Schuljahres um 9 Uhr 6. Schuljahres um 10 Uhr. Die Schüler(innen) der 1.—5. Schuljahre werden raschmöglichst ebenfalls zur Einschulung aufgerufen. Die Schulabtellung Kirchgartensehule im Stadtteil Neckarau(Luisen- und Schulstraße) eröffnet ebenfalls am Montag, den 18. Februar 1946, den Unterricht. Eingeschult werden zunächst sämtliche Schülerinnen) des Almenhof-, Niederfeld-; und des Waldpark- Gebietes(Lindenhofgebiet südlich der Emil- Heckel-Straße). Zur Aufnahme haben zu erscheinen die Schülerfinnen): 8. und 7. Schuljahr um 8 Uhr 6. und 5. Schuljahr um 9 Uhr 4. und 3. Schuljahr um 10 Uhr 2. und 1. Schuljahr um 11 Uhr. Schulpflichtig sind alle Kinder, die zwischen dem 1. 5. 1931 und 31. 12. 1939 geboren sind(Dazu kommen bei Beginn ihrer Schulpflicht etwa zurückgestellte Schüler des Jahrgangs 1. 5. 1930 bis 30. 4. 1931). Die Bereitstellung der Behelfsräume für die Schule im Stadtteil Seckenheim ist sowgit gefördert worden, daß für die noch nicht eingeschulten drei untersten Schuljahre der Unterricht voraussichtlich am Donnerstag, den 21. Februar 1946, beginnen kann. Die Bereitstellung von Behelfsräumen im Stadtteil Rheinau nimmt ebenfalls ihren Fortgang und es kann mit dem Beginn des Unterrichts für die Oberklassen voraussichtlich am Montag, den 25. Februar 1946, gerechnet werden. R 2-Schule In der R-2-Schule werden bis Anfang März sechs Räume instandgesetzt sein, so daß dann in kurzer Frist der Unterricht der Vereinigten Handelsschulen mit mehreren Klassen wieder beginnen kann. Wegen der besonderen Raum- und Personalschwierigkeiten ist aber vor Ostern nicht mit der Wiederaufnahme des Unterrichts für alle Klassen zu rechnen. Bekanntmachung Die nachstehenden, von der Städt. Sparkasse Mannheim ausgestelten Sparkassenbücher sind in Verlust geraten. Die Eigentümer bzw. deren Berechtigte. haben die Kraftloserklärung dieser Sparkassenbücher beantragt. Sofern nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, Ansprüche dritter Personen an die Sparkassenbücher geltend gemacht werden, wird die Kraftloserklärung dieser Sparkassenbücher ausgesprochen. Nummer: Name: 64 575 Erna u. Georg Heller, Münzdorf, Wttbg. G 9439 Georg Heller, Münzdorf, Wttbg. 64 372 Marie Wagner, Reisdorf ü. Apolda, Thür. 64 236 Herbert Wolffgang, Michelfeld, Friedrichstraße 2. eis. 535 039 Heinrich Seitz, Worms a. Rh., Alzeyel Straße 194. 111 760 Oskar Rosig, Ffm., Fellnerstr. 12. 116 565 Katharina Jokisch, Eichelsdorf, Mainfr. Haus 51. E 528 028 Karl Karle, Mannheim, Tauberstr. 2, bei 39 540 Otto Heiter, Mhm.-N’au, Brückewasen 2 139 852 Theresia Heiter, Mhm.-N’au, Brückewasen 2. 22 256 Peter Uttenweiler, Mannheim, Käfertalei Straße 42.* 102 874 Karl Humpfer, Schwenningen a. N. f Schwarzwaldstraße 14. 122 200 Fricdel Bauer, Unterböhringen, Krs. Göppingen. G 10 031 Gisela Hanel, Mhm.-Rheinau, Poststr. 360 430 Margarete Daum, Mhm.-K’tal, Eigene Scholle 40. -.35 543 Barbara Huthmacher, Mannheim, Lange 1 rötterstraße 9. 98 696 Otto Enners, Korb, Westerwald. E 513 004 Jakob Buller, Mhm.-Seckenheim, Klop- penheimer Straße 18. G 11 232 Hans Jürgen Adolf Schäfer, Rheinau, Dän. Tisch 6. 65 716 Karl Schäfer, Rheinau, Dän. Tisch 6. 58 862 Käthe Knappe, Feudenheim, Eberbache: Straße 60a. E 517 001 Dr. Fritz Marguerre, Baden-Baden, Bemhardstraße 44. E 750 758 Margarete Engel, Mannheim, H 5, 3/4. 90 235 Hannelore Saunus, Mannheim, K 3, 30 33 852 Georg Beisei, Mannheim. Burgstr. 44. 51 856 Maria Hodecker, Mhm.-Käfertal, Garten straße 7. eis. 720 156 Ludwig Böhmer, Groß-Gerau, Hessen Ludwigstraße 18. eis. 720 248 Oskar Saelz, Ffm.-Rödelheim, Esch- bomer Landstraße 148. eis. 535 015 Walter Müller, Neunkirchen, Saar, Moltkestraße 31. 46 920 Friedrich Stöckel, Käfertal, Mannheimer Straße 65. 68 967 Käte Siebert, Neustadt, Haardt, Haardtgtraße 16. eis. 515 008 Gertrud Hildebrandt, Heidelberg- Pfaffengrund, Schulplatz 15. 18 808 Ilse Grengust, geb. Schober, Mannheim, Stamitzstraße 2. 41 839 Karoline Anna Maria Schroeder, Mannheim, Luisenring 45a. eis. 520 123 Christine Zisch, Mannheim, C 3, 18. 85 423 Gertrud Friedrich, Grünsfeld, Haus 1 eis. 517 026 Karl Keller, Rheinau, Relaisstraße£ Mannheim, den 12. Februar 1946. Städtische Sparkasse Mannheim. Leichenschauer gesucht In Mamaheim wohnende Bewerber, die im San tätsdienst ausgebildet sind und nicht Mitglied d< NSDAP oder einer ihrer Gliederungen waren, woll< Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnisabschrift* beim Städt. Personalamt Mannheim, K 7, einreiche Persönliche Vorsprache nur nach Aufforderung. Der Oberbürgermeis t< Betreten der Rledbahnbrflcke Trotz mehrfacher Bekanntmachungen in den Zeitungen, daß das Betreten der Riedbahnbrücke lebensgefährlich und daher verboten ist, wird dieses Verbot noch immer übertreten. Es wird daher nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß das Betreten der Brtieke wegen damit verbundener Lebensgefahr— es sind leider auf der Brücke schon mehrere schwere Unfälle vorgekommen— verboten ist und daß ans diesem Grund Uebertretungen strengstens bestraft werden müssen. Allg. Ortskrankenkasse Mannheim An die Rentner d,er Angestellten- uD der Invalidenversicherung Die Zusatz-Versicherungen auf Sterbegeld(Fan liensterbegeld) und auf andere Leistungen werd' fortgeführt. Das Gesamtsterbegeld ist durch Ve Ordnung der Landesverwaltung Baden mit Wirkul ab 1. Dezember 1945 für den Rentner auf 300.— Rl für die Angehörigen auf 200.— RM(bisher 500.— u> 300.— RM) festgesetzt worden. Die Rentner, die zusatzversichert waren und c Zusatzversicherung(en) aufrecht erhalten wollen, w* den ersucht, die fälligen Beiträge alsbald einzuza len. Zusatzversicherungen, für die die Beiträge nie bis spätestens 31. 3. 1946 bezahlt sind, gelten als e loschen. Die Angehörigen von zusatzversichert gewesen* inzwischen aber gestorbenen Rentnern werden sucht, zur Zahlung des Zusatz-Sterbegeldes mit d notwendigen Unterlagen alsbald in der Geschäft stelle der Kasse(oder in der Geschäftsstelle der Z ständigen Verwaltungsstelle der Kasse— Hockei heim, Ladenburg od. Schwetzingen—) zu erscheine Mannheim, den 15. Februar 1946. Der VorstaD Druck; M°nnl 1Mma T ficofidrackerei, R 1, 4-6 » Für< Mit! Ge 1 Zum veraeh Die setz h schreib L G. I aungszc Der V e 1 geschäf Schuld’ gensint nerhalt Verkau lieferui Kompe steigen auf, ob dem In den Ei: eingeh« schreib verfüg« briefen den G< träge 0 schloss eiteln, Uberga Falle d Un geschä: nomm« gen, di gen w« eiteln. Be „Persoi «ieutet Börse, schaft, gesells« Untern Dienst: des öff Bl Der Wesen Ostflüc den le ner« C heim ei die ih: Sie wi zustän leitet. Die sowohl im all) nicht vor«11 Art Der her i ge dachte wenn lieh ei wirkuj für Fl pi-alcti: ausget hofsm Dort t und K überge kurze Wege geleit« Di« weder noch i in jed Staatl Durch amtes bediei weder Di« nunm Hand« befin«: Da K5, Z D« 25. 2. auf v Dl