$ ungen ;en, Straßen, 1 Orten. n besteht an- snehmigungen und der Ge- rbes genügen, lach§ 43 der nis der Orts- läßig Druckwerke auf öf- n öftentlichen anheften oder ationsschednes iher die Auf- jegitimations- werzüglich im nmer 29, aus- — Abt IV. die Wahmehi- ;sumzügen wie bei Zuzug klungen nicht vorgenommen inungswechsel i durch Beständigen Po- m sind nicht oers, sondern on Bahn- und Wer in Zürn Polizei-Re- wird unnach- ceipräs ident dt. Sparkasse eher sind i» w. deren Be- dieser Spar- :ht innerhalb len dieser Be- le dritter Per- gemacht wer- r Sparkassen- lzdorf, Wttbg' Vttbg. Apolda, Thür, elfeld, Fried- Rh., AlzeyeJ >tr. 12. sdorf, Mainfr, uberstr. 2, bei .rückewasen 2 au, Brücke- ■im, Käfertale! • igen a. N., Ingen, Krs. iau, Poststr. 4 L’tal, Eigene nheim, Lange 1 rwald. nheim, Klop- r, Rheinau, än. Tisch 6. m, Eberbach® en-Baden, m, H 5, 3/4. leim, K 3, 3« Burgstr. 44. fertal, Garten erau, Hessen, heim, Esch- hen, Saar, al, Mann- Haardt eidelberg- 15.. aber, Mann- chroeder, Sa. n, C 3, 18. feld, Haus 1 elaisstraße 6 > Mannheim. ; die im San t Mitglied d waren, wollt gnisabsehriftt C 7, einreiche Forderung, rbürgermeist« nheim “Ilten- un ;rung rbegeld(Fa« ungen werd' st durch Ve a mit Wirkui auf 300.—Rl sher 500.— ui waren undpe Ambulantes Gewerbe. Tiersauchonloltröge 1944 und 1945• Die Liste" über die Tierseuchenbeiträge für die Rechnungsjahre 1944 und 1945 liegen vom 25. Febr. 1946 an eine Woche lang Öffentlich auf, und zwar für die Vororte bei den zuständigen Gemeindesekretariaten, für Innenstadt, Oststadt, Schwetzingerstadt, Neu- 1 ostheim und Hermsheim, Jungbusch, Mühlau, Lindenhof, A'menhof und Neckarstadt bei de- 4t;idt Landwirtschaftsabteilung im Rathaus, K 7, Zimmer 104. Einsprüche gegen die Beiträge sind innerhalb der Auflagefrist bei der zuständigen Stelle vorzubringen. Der Oberbürgermeister. Neue Pachtverträge- t tür S äl sehe Grundstücke In den Monaten Februar un." März 1946 werden für sämtliche landwirtschaftlich genutzte städtische Grundstücke neue Pachtverträge ausgestellt. Die Pächter der in Frage kommenden Grundstücke v..den zur Unterzeichnung des Pachtvertrages im Rathaus, K 7, Zimmer 104, schriftlich verständigt. Sollte innerhalb einer Woche nach Zustellung der sch-. Aufforderung die Unterzeichnung nicht vollzogen sein, so werden die Grundstücke im Interesse der Volksemähi„..g anderweitig vergeben. Für die Ausschreibung des Pachtvertrages wird eine Gebühr von RM 2.— erhoben. Stadt. Landwirtschafts-Abteilung. Postsparkassendienst Die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung lassen erkennen, daß bei der Wahrnehmung des Postsparkassendienstes noch vielerlei Unklarheiten bestehen. Dies trifft zunächst auf die Behandlung der Verlustanzeigen von Postsparbüchern zu. Für die in Verlust geratenen Postsparbücher kann solange kein Ersatzbuch ausgestellt werden, als eine Verbindung mit dem Postsparkassenamt Wien, wo die Sparkonten früher geführt wurden und wo die dazu gehörenden Unterlagen noch aufbewahrt werden, nicht wieder aufgenommen ist. Die bisherigen Bemühungen, sie herbeizuschaffen, waren erfolglos. Die Sparguthaben, die auf solchen Konten stehen, sind nicht als verloren, aber vorerst als eingefroren zu betrachten. Rückzahlungen können geleistet werden: 1. An die Postsparer selbst, wenn sie sich genügend aus weisen. 2. An Ehefrauen, wenn sie außer der roten Ausweiskarte, die Kennkarte und den Trauschein vorlegen. v 3. An Hinterbliebene nur gegen Vorlage der Sterbeurkunde und des Erbscheins oder der letztwilligen Verfügung(Testament). Sind mehrere Erben vorhanden, eine beglaubigte Vollmacht der anderen Erben.. 4. In besonderen Fällen, z. B. bei Verhinderung durch Krankheit, an einen Bevollmächtigten, nur bei Vorlegung einer beglaubigten Vollmacht. ö. An Angehörige von Vermißten oder noch in Gefangenschaft befindlichen Postsparern darf nur dann gezahlt werden, wenn die Empfangsberechtigung durch Vollmacht einwandfrei nachgewiesen Ist. Ausgezahlt werden zur Zeit monatlich nur 800.— RM. Zwischen der letzten Abhebung»ines Monats, sofern die Monatsquote voll ausbezahlt worden ist und der ersten Auszahlung des darauffolgenden Monats müssen SO Zinstage liegen. Wenn ein Sparer z. B. am 27. 11. die letzte Rate Monatsquote abgehoben hat, darf die nächste Rückzahlung erst am 2T. 12. geleistet werden. Kulturelle Veranstaltungen Nationaltheater Mannheim vom 24. Februar bis 4. März 1946. Sonntag, nachmittags, 24. Febr.: Dr. med. Hiob Prä- torius. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16.45 Uhr. Sonntag, abends, 24. Febr.: Pnccini-Abend. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Montag, 25. Febr.: Fidelio. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Dienstag, 26. Febr.: Der Gärtner von Toulouse. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Mittwoch, 27. Febr.: Der Troubadour. Anfang 18 Uhr. Ende etwa 20.45 Uhr. Donnerstag, 28. Febr.: Mit meinen Augen. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Freitag, 1. März: Puceini-Abend. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Samstag, 2. März: XYZ. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Sonntag, nachmittags, 3. März: XYZ. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16 Uhr. Sonntag, abends, 3. März: Mit meinen Augen. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Montag, 4. März: Der Gärtner von Toulouse. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Handel Anftragsgenehmigung für Bestellungen in anderen Besä Izungszonen Nach einer Anweisung des Landeswirtschaftsamte^ Außenstelle Mannheim, müssen sämtliche Bestellungen von Industrie-, Handels- und Handwerksbetrieben wie auch von kommunalen Verwaltungen,» Körperschaften des öffentlichen Rechts usw., die aus dem Stadt- und Landkreis Mannheim in anderen Besatzungszonen untergebracht werden sollen, vorher dem Landeswirtschaftsamt Baden, Außenstelle Mannheim, K 7, Zimmer 326, zur Genehmigung vorgelegt werden. Diese Anträge wurden bisher formlos eingereicht. Nach neuerer Anweisung sind sie nunmehr in dreifacher Fertigung auf dem Formular I. Z. 1 unter Beifügung einer zweifachen Proforma-Rechnung des Lieferanten vorzülegen. Die Formulare sind bei der Wirtschaftskammer Mannheim, L 1, 2, am Schalter erhältlich. Die vom Landeswirtschaftsamt genehmigten Bestellungen werden gleichzeitig mit dem entsprechenden amerikanischen Dienstsiegel versehen. Eine besondere Vorlage bei der amerikanischen Militärregierung ist daher nicht mehr erforderlich. Frachtbriefgenehmigung Ab 1. Januar 1946 ist der Genehmigungszwang für Frachtbriefe vollständig aufgehoben. Es ist aus diesem Grunde nicht mehr notwendig, Frachtbriefe für Wagenladungen, die Linien erster Klasse berühren, der Reichsbahndirektion Stuttgart einzusenden. Der gesamte Verkehr ist vielmehr genehmigungsfrei. Es können also jetzt Fracht- und Eilgutsendungen als Stückgut und Wagenladungen in der gesamten amerikanischen Zone und nach der französisch und englisch besetzten Zone ohne besondere Formalitäten aufgegeben werden. Erziehung und Unterricht Vereinigte Handelslehranstalten Mannheim Der Unterricht wird Anfang März in beschränktem Umfange nach Maßgabe der vorhandenen Räume und Lehrkräfte aufgenommen. Zunächst werden nur eine Anzahl früherer Klassen weitergeführt, aber keine neuen gebildet. Vorerst erscheinen im Sehulhaus in R 2: l alle früheren Schüler und Schülerinnen der Höheren Handelsschule am Freitag, 1. März, um 9 Uhr. 2. alle früheren Schüler und Schülerinnen der Wirtschaftsoberschule am Freitag, 1. März, um 10 Uhr. 3. alle früheren Schüler und Schülerinnen der 2. Klassen der Pflichthandelsschulen, das sind diejenigen Lehrlinge, die normalerweise in diesem Frühjahr ihre Lehre beendigen, ferner die Drogisten aller 3 Lehrjahre am Samstag, 2. März, 9 Uhr. 4. alle früheren Schüler und Schülerinnen der Wirtschaftsoberschule mit dem Vorsemestervermerk oder mit dem Abitur nach dem 1. Oktober 1942, die zu studieren beabsichtigen und deshalb an einem Sonderlehrgang teilnehmen wollen, am Montag, 4. März, 9 Uhr. 5. alle kaufmännischen Lehrlinge und Volontäre, die 18 Jahre und älter sind und noch keine Handelsschule besucht haben, am Samstag, 2. März, 10 Uhr. Alle anderen Schüler und Schülerinnen, insbesondere alle neueintretenden, melden sich s. Zt. nach Aufruf, frühestens an Ostern. Abendkurse. Am Dienstag, 5 März, 8 bis 12 Uhr und 2 bis 4 Uhr, können in beschränktem Umfange Anmeldungen auf dem Sekretariat ln R 2 erfolgen von nicht mehr Schulpflichtigen für 1. Stenographie für Anfänger; 2. Stenographie für Fortgeschrittene; 3. Maschinenschreiben für Anfänger. Die Kurse erstrecken sich auf 2 mal 2 Stunden wöchentlich bis Ostern; Unterrichtszeit voraussichtlich von 17—19 Uhr. Eröffnung des Volksschulunterrichts Im Vorort Rheinau Am Donnerstag, 28. Febr. 1946, kann im Vorort Rheinau der Volksschulunterricht für das 6., 7. und 8. Schuljahr in Behelfsräumen aufgenommen werden. Die Schüler des 8. Schuljahres haben sich um 8 Uhr des 7. Schuljahres um 9 Uhr . des 6. Schuljahres um 10 Uhr in der Stengelhofstr. 20, Gasthaus Boch, einzufinden. Mit der Aufnahme des Volksschulunterrichts fül die 1.—5. Schuljahre kann in kurzer Zeit gerechnet werden. Städtisches Eruährmss* und Wirtscbaftsant Lebensmittelmarken h a) Für die Woche vom 25. Februar bis 3. März 1946 (4. Woche der 85. Zuteilungsperiode) wird aufgerufen: Brot: Auf Abschnitte Brot 85 IV und soweit zur Erreichung der Wochenration notwendig, Kleinabschnitte und zwar: für Kleinstkinder(1—3 Jahre)..■= 100 g für Kleinkinder(3—6 Jahre)...•= 1550 g für Kinder(6—10 Jahre)- 2800 g für Jugendliche(10—18 Jahre)....= 4000 g für Erwachsene(über 18 Jahre)...— 3000 g Wegen der Freigabe von Brotmarken für die Weißbrot- bzw. Weißmehlzuteilung in der 85. Zuteilungsperiode wird auf die Bekanntmachung in Nr. 5 der MGG. verwiesen. In dieser Woche werden für Weißbrot und im Verhältnis von 100 zu 75 für Weißmehl freigegeten: für Kleinstkinder= alle Brotabschnitte 85 IV der Kleinstkinderkarten(Klst), SV 8 und SV 9,(700 g); für Kleinkinder(Klk)= 5 Kleinabschnitte zu je 50 g; für Kinder(K) Abschnitt 85 IV über 1000 g der Kinderkarten K, SV3a und SV4a und 6 Kleinabschnitte über je 50 g; für Jugendliche(Jgd) Brotabschnitt 85-IV über 1500 g der Lebensmittelkarten Jgd, SV und SV 4 und 10 Kleinabschnitte über je 50 g; für Erwachsene(E) Brotabschnitt 85/IV über 1500 g der Lebensmittelkarten E, SV 1 und SV 2 und 10 Kleinabschnitte über je 50. Auf die Groß- und Kleinabschnitte für Brot der Arbeiterzulagekarten känn Weißbrot oder Weißmehl nicht abgegeben werden. Kindergetreidenährmittal: Auf den □ gekennzeichneten Brotabschnitt KlSt/85/IV über 500 g der Kleinstkinderkarten Klst, SV 8 und SV 9 anstelle von Brot und war:— 375 g Nährjnittel: Auf Abschnitt„Nährmittel“ und soweit notwendig, Kleinabschnitte: für Säuglinge(0—1 Jahr)= 250 g für die übrigen Altersklassen.....= 150 g für werdende u. stillende Mütter 2 X 250— 500 g Für die Nährmittel abschnitte mit dem Aufdruck T können Nährmittel oder Teigwaren bezogen werden. Die Versorgungslage in Teigwaren ist noch nicht so, daß alle mit T gekennzeichneten Abschnitte mit Teigwaren beliefert werden können; ein Anspruch auf Belieferung mit Teigwaren kann deshalb nicht geltend gemacht werden. Auf mindestens einmalig 150 g Nährmittelabschnitte mit dem Aufdruck T müssen Graumehlteigwaren bezogen werden. Anstelle von Graumehlteigwaren dürfen andere Teigwaren oder Nährmittel nicht abgegeben oder bezogen werden. Fleisch: Auf Abschnitt 85 IV und Kleinabschnitte'. Kleinstkinder(Klst)= 50 g Kleinkinder(Klk)*= 100 g Kinder(K)”= 300 g Jugendliche(Jgd)= 300 g Erwachsene(E)*= 200 g Xäse: Auf die Käseabschnitte 2 85 aller Lebensmittelkarten für die Altersklassen über 3 Jahren— 61 5 Auf Käseabschnitt Mü/85/IV der Berechtigungskarte für werdende und stillende Mütter*= 62,5 g Die Käseabschnitte der Arbeiterzulagekarten sind, wie vorgesehen, zu beliefern. Mucker: Auf die Säuglingskarte= 250 g ßutter: Auf 15„Fett“-Kleinabschnitte zu je 5 g*=' 75 g (Teilselbstversorger in Fleich u. Schlachtfetten erhalten in der 4. Woche keine Zuteilung.) Kartoffel: Auf Abschnitt IV 85 uhd III/IV/85= 3000 g (für 2 Wochen für Kinder bis zu 3 Jahren) der Bezugsnachweise für Speisekartoffeln 82—89 mit dem Aufdruck Mannheim-Stadt. Die Abschnitte IV/85 und III/IV/85 sind von den Kleinverteilern abzutrennen und aufzubewahren. Ausgabe von Seifen und Waschmltteln I. In der 85. Kartenperiode werden die nachstehend verzeichneten Mengen an Seifen und Waschmitteln ausgegeben; 1. Normalverbraucher, a) Säuglinge, Kleinstkinder: 1 Normal stück Feinseif»- Schwimmseife(Kinderseife); 1 Normalpaket Waschpulver(250 g); 1 Zwel- Monatspackung Feinwa/ehml’tel doppelt k-n/er,; ert (50 gl.— b) K’einHrd— 1 Kinder..hw-rH"'-’-'-*~- wachsene: 1 Stück Einheitsseife; 1 Zwei-Monatspackung Feinwaschmittel doppelt konzentriert(50 g). 2. Zusatzverbraucher. A'le Zusatzverbraucher erhalten in der 85. Kartenperiode die gleiche, Zuteilung an Seifen und Waschmitteln wie in der Bekanntmachung der MGG. Nr 6 vom 9. 2. 1946. II. Die Seifen und Waschmitte’ können vom Normal verbrau che- nach Belieferung des Einzelhandels auf folgende Abschnitte bezogen werden: a) Auf Abschnitt. C der Lebensmittelkarten des L8nd''5e"näh-"rif's»mtPs Baden mit dem Aufdruck Sgl 85. Klst 85. SV 8 85 bzw. SV 9 85: 1 Normalstück Feinseife-Sehwimmseife(Kinderseife); 1 Normalpaket Waschpulver(250 g); 1 Zwei-Monatspackung Feinwaschmittel donnelt konzentrie-t(50 g).— b) Auf Abschnitt C aller übrigen Karten des Landesernährungs- ern‘es Faden mit dem Aufdmck Klk 85. K 85. Jgd 85, F, 85. FV 5 85 SV 3a 85, SV 3 85. SV 1 85. SV 6 85, SV 4a 85. SV 4 85, SV 7 85 bzw. SV 11 85: 1 Stück Ein- beitsse’fe. 1 Zwe'-Mnnatspackung Feinwaschmittel doppelt kon-^entriet(50g). IIJ. Die Herstellerfirmen dürfen an den Großhandel und die GroOhänd’er dürfen an den Einzelhandel nur gegen von Wirtschaftsämtern in der amerikanischen Zone Badens nach dem 12. Februar 1946 ausgestellte Bezugscheine liefern. Für den Bezug der Ware durch- den Handel gelten die seitherigen Vorschriften. IV. Die Seifengrößhandlungen werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß Bestandsmeldungen nur einmal monatlich nach dem Stand am letzten des Monats bis spätestens 3. des folgenden Monats in doppelter Fertigung bei der Direktion des Wirtschaftsamts, K 7, Zimmer 415, vorgelegt werden müssen. Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung wird die Ausstellung von Großbezugscheinen gesperrt. Au«etzunq des FfsclibestemrerfabrMS Es war in Aussicht genommen, in der kommenden Woche das Fischbestellverfahren erneut durchzuführen. Die Fischspezialgeschäfte haben über den Empfangs-Großverteiler in Fisch und Fischwaren für Nordbaden den Antrag gestellt, dieses Bestellverfahren auszusetzen. Diesem Ansuchen wird stattgegeben. Bis zur Durchführung können die Verbraucher j’ wie vor ihre Fische in den Geschäften beziehen, in denen mit Abschnitt 187 des Mannheimer E>n- kaufsausweises seinerzeit die Fischbestellung erfo’et ist. Dieser Mannheimer Einkaufsausweis ist desha’b weiterhin zu verwahren und beim Fischeinkauf mitzubringen. Ess^-Iestnn’taufastat und Ess!g-Vt'te”inn Um eine ordnungsgemäße Essig-Verteilung an die Bevölkerung durchführen zu können, hat das Landes- emährungsamt angeordnet, daß alle Lebensmittel- Groß- und Kleinhändler ihre Essig-Vorräte nach dem Versorgung mit Der Badische Landesdirektor für Wirtschaft. Ernährung und Verkehr- Landeswirtschaftsamt 1 hat die Vorlage einer Warenbestandsmeldung aller beim Einzelhandel^ Großhandel und auch bei den Handwerksbetrieben(Herren- u. Damenschneider) lagernden oder vorhandenen Warenvorräte angeordnet. Die Stand vom 23. Februar 1946 bis spätestens 26. Februar 1946 schriftlich an das Städt. Emährungsamt Mannheim, K 7, 1, Zimmer 417, zu melden haben. Dabei ist anzugeben, ob es sich um Sproz. oder lOproz. Essig handelt. Die Abgabe und der Verkauf von Essig ist untersagt. Ausgabe der Ltbensmittelkartcn für d‘c 86. Zuteilungsperiode Die Lebensmittelkarten für die 86. Zuteilungsperiode, d. h. für die Zeit vom 4. März 1946 bis einschließlich 31. März 1948 werden in den Kartenstellen ausgegeben an die Haushalte mit dem Anfangsbuchstaben: A, B, C, D, E= am Montag, 25. Febr. F, G, H, J, K, L“ am Dienstag, 26. Febr. M, N, O, P, Q R= am Mittwoch, 27. Febr. S. T, U, V, W, X. Y, Z= am Donnerstag, 28. Febr. Am Freitag, den 1. März 1946, sind die Zweigstellen geschlossen. Für das Gebiet von Neuostheim'und Neuhermsheim erfolgt die Kartenausgabe nur am Dienstag, den 26. Februar 1946 und am Mittwoch, den 27. Februar 1946, zwischen 9 und 16 Uhr, im Hause Dürerstr. 61(Ecke Dürer- und Holbeinstraße). Die Ausgabestellen sind an diesen Tagen von 8.30 bis 16.30 Uhr durchgehend für das Publikum geöffnet. Die Karten sind unbedingt, wie oben angeordnet, abzuholen. Bei verspäteter Abholung erfolgt Kürzung ffir die abgelaufene Zeit. Beim Abholen der Karten ist der Haushaltsausweis, von Ausländern außerdem die Registrierkarte und von den„Meldepflichtigen“ einschließlich Ausländer. weiter die„Meldekarte“ des Arbeitsamts mit dem Bestätigungsvermerk für die 86. Zuteilungsperiode vorzulegen. Wegen der Meldepflicht wird auf die Bekanntmachung des Arbeitsamts verwiesen. Kinder unter 14 Jahren sind zum Abholen von Karten nicht zugelassen. Die empfangenen Karten sind sofort auf Zahl und Richtigkeit nachzuprüfen; spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Die nach Mannheim zurückkehrenden oder(wie- der-)Zuziehenden Personen haben vor der Aufnahme in die Mannheimer Versorgung vorzulegen: a) Abmeldebescheinigung des bisherigen Wohnungsamts, b) Polizeiliche Anmeldung, c) Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamts und d) soweit beim Arbeitsamt meldepflichtig: Meldekarte des Arbeitsamts mit dem Bestätigungsvermerk tür die betreffende Zuteilungsperiode, e) Ostflü.cht.linge außerdem die Einreisegenehmigung des Beauftragten des Staatskommissars für Flüchtlingswesen in Mannheim. Unberechtigter Bezug von Lebensmittelkarten, insbesondere durch nach auswärts verzogene oder auswärts wohnende Personen oder Doppelbezug von Lebensmittelkarten wird bestraft. Ausländer erhalten ihre Karten, wie oben aufge- rufen, nur in der Kurfürst-Friedrich-Schule Mannheim, C 6 Personen, welche in einem Krankenhaus Aufnahme finden, haben ihrg Lebensmittelkarten und -marken zuvor in ihrer Kartenstelle abzuliefern oder abliefern zu lassen und erhalten dafür eine(G-Ab- me’de-)Bescheinigung zur Aufnahme in die Gemeinschaftsverpflegung der Krankenanstalten. Nach Entlassung aus der Krankenanstalt, können die dem Patienten zustehenden Lebensmittelmarken, Spinnstoffwaren Meldung muß unter Zugrundelegung der nachstehenden Liste mit dem Stichtag 28. Februar 1946 gefertigt und bis spätestens 4. März 1946 der Direktion des Wirtschaftsaintes in K 7, Zimmer 415, vorgelegt werden. Besondere Vordrucke für diese Meldung stehen uns nicht zur Verfügung. Frischfische: Auf Abschnitte 190 und 261 der Mannheimer Einkaufsausweise als Rcstbelieferung, auf Abschnitt 255, soweit die Anlieferung reicht, als Neubelieferung■= 250 g ohne Kopf oder 375 g mit Kopf oder 200 g Filet in den Geschäften, in denen mit Abschnitt 187 die Fischbestellung erfolgt ist. Der alte Mannheimer Einkaufsausweis ist deshalb mitzubringen. Auf den Aushang in den einzelnen Fischgeschäften wird verwiesen.\ Fisch-Groß- und Kleinverteiler melden etwaige Restbestände spätestens am 2. März 1946 an das städt. Ern ährungsamt. Die Kleinverteiler haben Abschnitt 190, 261 und 255 getrennt aufgeklebt bei ihren Markenannahmestellen abzuliefern und erhalten dafür Empfangsbescheinigung. Die Doppelschrift der Empfangsbescheinigung ist umgehend an das städt. Ernährungsamt einzureichen. b) Es verfallen: am 24. Februar 1946— die roten Lebensmittelkarten (anstelle von Urlauberkarten). Ablieferungsfrist:'•bis 4. März 1946; am 3. März 1946“ die grünen Krankenberechtigungsscheine. Ablieferungsfrist:— bis 11. März 1946; am 31. März 1946■*= die zur Zeit gültigen Reisemarken. Ablieferungsfrist:*■> bis 15. April 1946; am 31. März 1946=» die rosaroten Tageskarten mit Gültigkeitsbeschränkung bis 31. 3. 46. Ablieferungsfrist:*= bis 15. April 1946. c) In Mannheim bleiben die Milchgeschäfte bis 31. März 1946 an Sonntagen geschlossen. d) Bezug und Abgabe von Lebensmittel usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig. Ein Abschnitt wird erst gültig durch seinen Aufruf in der MGG. und ab Montag der Woche, für die er aufgerufen ist. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Nummer der Punktliste vom 1. 4. 44 (ohne Feinstrich- Nummer) im Berichtsmonat erzeugt Stück Paar Dutzend Meter Punktwert verkauft bzw. abgegeben Stück y Paar Dutzend Lagerbestand am Ende dea Berichtsmonats Stück Paar Punktwert Dutzend I. Oberbekleidung: I Anrüge Minner- r Sakkos | Hosen 1 Pullover, | Anzüge Jacken Hosen Pullover, Knaben- Meterware Frauen- und Midchen- Meterware Klein- kinder- Klelder Röcke Blusen Pullover, Weeten Westen Anzüge Kleidchen rriger- u. Gamaschen- hosen Tratnlngsanzüge Trainingshosen Arbeltsbekleldnngi Arbelts- und Berufsanzüge Arbelts- und Berufslacken Arbelts- und Berufshosen Arbeitsmantel Arbeitskleider Arbeltsschürzen Meterware Mantel für: Manner/Knaben Trauen/Mädchen Regenmantel u. Regenumhänge Meterware Sonstige Oberkleidung: (Angabe des Artikels) v Vorbestellung ffir Eier Alle Verbraucher werden aufgefordert, den Anmeldeabschnitt II der gelben Eierkarte(gültig ab 15. Oktober 1945) bis 28. Februar 1946 als Bestellschein bei ihrem Eier-Kleinverteiler abzugeben. Die Vorbestellung wird durch den Kleinverteiler durch Aufdruck seines Firmenstempels in der Spalte„Zum Aufruf II“ bestätigt. Die Kleinverteiler reichen bis rum 10. März 1946 die Anmeldeabschnitte aufgeklebt bei ihrer Kartenstelle ein und erhalten dort eine Empfangsbescheinigung(Vordruck 20). Diese Empfangsbescheinigung Ist sofort an den Großverteiler weiterzugeben. Die Empfangsbescheinigung wird auf die Zahl der abgerechneten Anmeldeabschnitte ausgestellt. Die Großverteiler übergeben die eingenommenen Empfangsbescheinigungen mit einer Liste der Kleinverteiler bis zum 20. März 1946 dem Milch-, Fett- und Eierwirtschaftsverband Nordbaden in Karlsruhe, Kriegsstraße 47b. Mannheim, den 22. Februar 1946. Städt. Emährungsamt ZwelgsteUenverlegung Die Diensträume der Zweigstelle Neckarau, die bisher in der Kirchgartenschule uniergebracht war, befinden sich ab 22. 2. 48 in der Germaniaschul». II. Unterbekleldung: { Hemden Unterhosen Sonstiges(Ang. d. Art.) Frauen- Hemden Hemdhosen Unterkleider Schlupfhose'n Büstenhslter Mieder , Sonstiges(Ang. d. Art.) { Hemden Unterhosen Sonstiges(Ang. d Art.) ( Hemden Hemdhosen Unterkleider Schlupfhosen Sonstiges(Ang. d. Art.) Meterware Kleinkinder(Angabe des Art.) tri. Strümpfe und Soeken: Socken für Männer- Damenstrümpfe Kinderstrümpfe Sportstrümpfe IV. Handschuhe: für Männer/Knaben für Frauen/Mädehen V. Matratzen: Strohsäcke VT. Bettwäsche:(Ang. des Art.) Stoff VII. Sonstiges:(Ang. des Art.) VITI. Srhlafdecken IX. Nähmittel kg(Wert) r in der für die Wohnung zuständigen Kartensrtelle In Empfang genommen werden. Di« täglich eingehenden Meldungen über verlorene oder entwendete Lebensmittelkarten beweisen die ungenügende Sorgfalt in der Verwahrung dieser Bezugsausweise. Wir weisen daraufhin, daß abhandengekommene Zulagekarten und Reisemarken, sowie langfristige Ausweise nicht ersetzt werden können; kurzfristige Karten nur nach umständlichen Feststellungen und nachhaltigen Kürzungen, st> daß aufmerksamere Verwahrung unumgänglich notwendig ist. Mannheim, den 19. Februar 1946. Abgabe von beschädigten Tabakwaren durch die Tabakwarenkieinhändler Wenn Tabakwarenhändler beabsichtigen, beschädigte Tabakwaren ohne Abtrennung von Abschnitten der Raucherkarten, oder in einer größeren Menge als vom Landeswirtschaftsamt festgesetzt, an die Verbraucher abzugeben, so müssen sie hierzu die vorherige Genehmigung des Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamtes einholen. Zu diesem Zwecke ist dem Sekretariat des Wirtschaftsamtes(Rathaus, K 7, Zimmer 415) ein Muster der beschädigten Ware vorzulegen und gleichzeitig anzugeben, welche Menge für die Sondergenehmigung in Frage kommt. Sofern die erbetene Genehmigung erteilt wird, erhält der Tabakwaren-Kleinhändler eine entsprechende Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist sorgfältig auf- zubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Städt. Emährungsamt. Städtische Hengsthaltung Die Städt, Hengsthaltung ist in Mannheim, Karl- Benz-Straße 27, untergebracht. Die Deckzeit ist von 7—9 Uhr, 12—13 Uhr und 17—19 Uhr. Postverkehr mit Ostdeutschland Keine Briefe nach Ostpreußen! Ein Postverkehr mit den jetzigen polnisch verwalteten Gebieten ist zurzeit nicht möglich. Es handelt sich um das Gebiet östlich der Oder und der Lausitzer Neiße, also den östlichen Teil der Provinz Brandenburg(Leitgebiet 2), Pommern— ohne Vorpommern und Insel Rügen(von den Russen besetzt), aber mit Swinemünde—(Leitgebiet 4), den größten Teil von Niederschlesien(Leitgebiet 8), Oberschlesien(Leitgebiet 9a), Wartheland.(Leitgebiet 6), Westpreußen (Leitgebiet 5a), Südostpreußen(Leitgebiet 5b). Auch mit Nordostpreußen, das von den Russen besetzt ist, besteht zur Zeit noch kein Postverkehr. Es dürfen also nach ganz Ostpreußen keine Briefe versandt werden. Gesundheitsamt Zugelassene Aerzte: Dr. Schlereth, Jens, Augenarzt, Mannheim, L 7, 7a, vorläufig in den Praxisräumen von Frau Dr. Horlacher. Dr. med. Mohr, Institut für Röntgendiagnostik und Röntgentherapie, Ultrakurzwellen etc. wieder eröffnet.(Keine fachärztliche Tätigkeit für innere Krankheiten mehr.) Dr. Erich S t a e h 1 e, Zahnarzt, Neckarhausen. Öffnungszeiten der Apotheken Die Mannheimer Apotheken sind wochentags geöffnet von 8 Uhr bis 12.30 Uhr, mittwochs nur von 8 Uhr bis 13 Uhr. Der jeweilige Sonntagsdienst wird durch Anschlag an den Apotheken selbst bekannt gegeben. Sport Sonntag, den 24. Februar, 3 Uhr nachm., Waldhofplatz Handball-Städtespiel MANNHEIM— FRANKFURT mit allen Spitzenspielern Vorher: 13.45 Uhr Auswahlmannschaften Mannheim B— Gruppe Schwetzingen Fußball Meisterschaftsspiele: ASV Feudenheim gegen VfB Knielingen; 07 Mannheim— FVgg 1898 Seckenheim; SG Rheinau—SpVgg Schriesheim(13.30 Uhr); SC Käfertal— Germania Friedrichsfeld; SV Ilvesheim— Fortuna Heddesheim; SG Hemsbach geg. FV 09 Weinheim; FV 03 Ladenburg— 08 Mannheim; Fortuna Edingen— 1846 Mannheim; FV Leutershausen— Viktoria Neckarhausen. Gesellschaftsspiele: SpV^g Sandhofen gegen VfR Mannheim; SG Lampertheim— SV Waldhof und Kickers Offenbach— VfL Neckarau. Anspielzeit: 14.30 Uhr, soweit nicht anders vermerkt. Hockey Turn-Gem. 1878 Heidelberg— Mannheimer Sportgesellschaft.(Beginn: 1. Mannschaften 10.45 Uhr, 2. Mannschaften 9.30 Uhr). Amtliche Bekanntmachungen Oeffentliche Erinnerung Ich erinnere an die Zahlung der folgenden Steuern, die zu den angegebenen Zeitpunkten fällig waren: am 10. 2. 1946 Lohnsteuer für den Monat Januar 1946; am 10. 2. 1946 Umsatzsteuer für den Monat Januar 1946; am 10. 2. 1946 Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das Kaiendervierteljahr 1946; am 10. 2. 1946 Aufbringüngsumlage erste Rate für 1946. Ich erinnere auch an die Abschlußzahlungen, die im Laufe der letzten Monate auf Grund der zuge- stellten Steuerbescheide für die Einkommensteuer, Landeskirchensteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Vermögenssteuer fällig gewesen sind und noch fällig werden, und an die Zahlung der Gewinnabführungsbeträge. Die oben angeführten Steuern werden nicht einzeln gemahnt. Rückstände werden ohne weiteres mit dem entstehenden Säumniszuschlag und den Kosten im Vollstreckungsverfahren eingezogen. Finanzamt Mannheim. •'(Jirokonto Nr. 52/112 Reichsbank Mannheim. Postscheckkonto Karlsruhe 1460. r Bekanntmachung Unsere Zweigstelle Rheinau, Dänischer Tisch Nr. 12, ist ab Freitag, 1. März 1946 für das Publikum wieder geöffnet. Kassenstunden: montags bis freitags von 8-13 Uhr samstags.... von 8-12 Uhr Städtische Sparkasse Mannheim Druck: Mannheimer Großdruckerei, R 1, 4-6