MILITARY-GOVERNMENT Für di« Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Deutschland Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Te il: Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Tel. 42580 Germany-Amtsblatt d«r Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim Nr. 9/2. Jahrgang Samstag, 2. März 1946 Preis 10 Pfg. Militärregierung Deutschland Devisenwerte und Auskindsvermögen ab Jefern! Ein« Bekanntmachung der Militärregierung erinnert die Bevölkerung abermals an die Pflicht zur Anmeldung und Ablieferung von Vermögenswerten. Die Bekanntmachung lautet: Devisenwerte und Auslandsvermögen 1. Alle Personen werden nochmals auf das Gesetz Nr. 53 der Militärregierung hingewiesen, nach welchem jedermann die unbedingte Pflicht zur sofortigen Anmeldung und Ablieferung aller Vermögenswerte obliegt, die in den Artikeln II und III des Gesetzes Nr. 53 aufgezählt sind. 2. Die Vermögenswerte müssen auch dann noch angemeldet werden, wenn sie kraft des Gesetzes Nr. 53 des Kontrollrates bereits auf die Kommission für das deutsche Auslandsvermögen gesetzlich ' übertragen sind. 3. Wer es unterläßt, binnen 30 Tagen vom Tage dieser Bekanntmachung ab irgendwelche Vermögenswerte der in Rede stehenden Art anzumelden oder abzuliefern, wird, wenn ein Gericht der Militärregierung ihn für schuldig befindet, mit'noch weiteren von diesem Gericht zu bestimmenden Strafen, zusätzlich der in Gesetz Nr. 53 aufgeführten Strafen, bestraft werden. 4. Als Tag der.Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gilt der 10. Februar 1946. j Im Auftrag der Militärregierung. Vorstettungsverfahren Folgend genannte Personen werden gebeten, am oder vor dem 5. März 1946 in Zimmer 306, K 5, vor- rusprechen, um Anweisungen betreffs iljrer Vorstellungsverfahren entgegenzunehmen. Dokumente, Bestätigungen und Erklärungen zu diesem Vorstellungsverfahren sind in Englisch und Deutsch jeweils in dreifacher Ausführung abzugeben. 1. Betzga Hans, Mannheim-Waldhof, Danziger Baumgang 53. 2. Hermann Liesel, Mannheim, Trütschlerstraße 18. 3. Hermann Heinrich, Mannheim, Trtitschlerstr. 18. 4. Heß Otto, Mannheim, Pumpwerk 44, geb. am 2». 10. 05. 5. Heß Sigmund, Mannheim- Käfertal, MuBbacher Straße 23, geb. am 9. 10. 94 6. Kuhn Rosa, Mannheim, Beilstraße 12, geb. am 20. 12. 01. 7. Lemle Oskar, Mannheim-Käfertal, Veilchenstr. n), geb. am 1. 8. 03. 8. Luxem Joseph, Mannheim, Schafweide 81, geb. am 31. 10. 88. 9. Lang Heinrieh, Mannheim-Käfertal, Rüdeshtfimer Straße 11. 10. Landmann-Driescher Else, Mannheim, S 6, 17 11. Martin Heinrich, Mannheim-Feudenheim, Hauptstraße 15, geb. am 29. 5. 99. 11 Mauch Otto, Mannheim, RheinparkstraBe 1, geb. am 5. 7. 18. 13. Margstein Herbert, Mannh.-Feudenheim, Hauptstraße 146, geb. am 2. 4. 99. 14. Mahl Joseph, Mannheim, Sehanzenstraße 15, geb. am 15. 12. 08. 15. Memmesheimar Maria, Mannh., Dietrich- Eckartstraße 26, geb. am 2. 6. 98. 16. Saum Joseph, Mannhelm-Sandhofen, Karlstr. 150, geb. am 2. 1. 96. 17. Scheidt Karl, Mannheim, Stamitzstraß« 15, geb. am 31. 3. 88. 18. Schlichtmann Theodor, Mannheim-Käfertal, Habichtstraße 17, geb. am 27. 7. 91. 19. Schuch Paul, Mannheim, U 6, ,21, geb. am 11. 8. 93. 20. Stenglein Johann, Mannhein)', Holzbauerstraße 5, geb. 7. 1. 97. 21. Vollmer Gretel, Mannheim, Waldhofstr. 132, geb. am 17. 12..25. 22. Walter Ludwig Mannheim-Käfertal, Wasserwerk, geb. am 2. 8. 81. Zeugen für obengenannte Fälle oder Bekannte zu den Antragstellern werden ebenso gebeten im Zimmer 306, K 5, am oder vor dem 5. März 1946 vor- zusprephen um Erklärungen, Bestätigungen oder Dokumente, die sich auf die erwähnten Fälle beziehen, abzugeben. Recht« und Pflichten der Arbeitnshmervertreter 1. Rechtmäßig gewählte Arbeitnehmer- Vertreter sind mit der Verantwortung betraut, die Nöte und Vorschläge der Angestellten, die sich auf die Arbeitsbedingungen beziehen, der Leitung der jeweiligen Organisation zu unterbreiten, welche die Arbeiter, für die die Arbeitnehmer-Vertreter gewählt worden sind, einstellt. 2. Die Arbeitnehmer-Vertreter dürfen sich nicht in die Führung des Betriebes, bei dem sie arbeiten, einmischen. 3. Die Arbeitnehmer-Vertreter haben die Arbeit zu verrichten, für die sie von der Betriebsleitung eingestellt worden sind. Die Tatsache, daß sie als Arbeitnehmer-Vertreter gewählt worden sind gibt ihnen was die Arbeit angeht, keine besonderen Vorrechte gegenüber den anderen Arbeitern der gleichen Kategorie. 4. Die Betriebsleitung wird den Arbeitnehmer- Vertretern nur soviel Freizeit während der Arbeitszeit gewähren als zur Erledigung ihrer Pflichten als Arbeitnehmer-Vertreter notwendig ist. Zur Werbung von Gewerkschaftsmitgliedern Die folgenden Punkte sind bei der Werbung von Gewerkschaftsmitgliedern zu beachten: a) Niemand darf zum Beitritt gezwungen werden. b) Es darf nicht mit dem Verlust der Arbeitsstelle gedroht werden. c) Es darf keinerlei Zwang angewendet werden. d) Es ist keinerlei Einschüchterung erlaubt. e) Es ist keine Verfolgung von Nicht-Mitgliedern gestattet. f) Niemand ist gezwungen beizutreten, es sei denn freiwillig. Im Aufträge der Militärregierung. Rückführung der Griechen Nunmehr sind Vorbereitungen für die Rückführung der Griechen nach Griechenland getroffen worden. Alle Griechen, die in ihre Heimat zurückkehren wollen, müssen sich bis Sonntagabend, 3. März, im UNRRA-Lager in Ulm melden. Die Militär-Regierung. Arbeitslose Ausländer Der Befehl, daß alle arbeitslosen Ausländer der Alliierten Nationen und di# Staatenlosen sich bis zum 2. März in der Kaiser-Wilhelm-Kaseme melden müssen, wird hiermit widerrufen. Auf Befehl der Militär-Regierung. Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Registrierung der Bevdlkerueg Jeder Einwohner des Gebietes, welcher das 15. Lebensjahr vollendet hat, muß zur Registrierung bei dem zuständigen Polizeirevier persönlich an dem Tag« erscheinen, an welchem sein Wohngebiet und der Anfangsbuchstabe seines Familiennamens aufgerufen sind. Es ist ein Lichtbild, sowie Ausweispapiere, Familienbuch, Heimatschein, Staatsangehörigkeitsausweis, Geburtsschein etc. mitrubringen. Ausländer •rhalten nur eine Registrierkarte, wenn sie eine Bescheinigung ihres Verbindungsoffiziers vorlegen. Jeder zur Registrierung verpflichtete Einwohner erhält eine Registrierkarte, auf welcher das Lichtbild und die Fingerabdrücke der beiden Daumen angebracht werden. Diese Registrierkarte muß der Inhaber unterschreiben und künftig stets als Ausweiskarte bei sich führen. Nichtbeachtung dieses Befehls der amerikanischen Militärregierung wird bestraft. Die einzelnen Stadtteile werden jeweils durch besondere Bekanntmachung aufgerufen. Vom 4. 3. 1946 ab werden die Einwohner des 4. Polizei-Reviers Mannheim-Neckarau, des 5. Polizei-Reviers Mannheim- Rheinau und des 7. Polizei-Reviers Lindenhof und Almenhof in den Räumen der Polizei-Reviere von vermittle:* 9 Uhr(außer Sonntags) registriert. Von den einzelnen Stattellen werden nach den Anfangsbuchstaben ihres Familiennamens aufgerufen: Stadtteil Lindenhof-Almenhof: Mo., 4. 3., A—B; Di., 5. 3., B; Mi., 6. 3., C, D, E; Do., 7. 3., E—F; Fr., 8. S., G—H; Sa., 9. 3., H; Mo., 11. 3„ H—J; Di., 12. 3., K; Mi., 13. 3., K—L; Do., 14. 3.. L—M; Fr., 16. 3., M—N—O; Sa., 16. 3., P—Q; Mo., 18. 3., R; Di., 19. 3., S—Sch; Mi., 20. 3., Sch—Sp; Do., 21. 3., St — T—U—V; Fr., 22. 3„ W; Sa., 23. 3., W—Z. Stadtteil Neckarau: Mo., 4. 3., A—B; Di., 5. 3., B; Mi., 6. 3., B—C; Do., 7. 3., D—E; Fr., 8. 3., E—F; Sa., 9. 3., F; Mo., 11. 3., G; Di., 12. 3., G—H; Mi., 13. 3., H; Do., 14. 8., H; Fr., 15. 3., J—I—K; Sa., 16. 8., K; Mo., 18. 3., K; Di., 19. 3., L; ML, 20. 3., M; Do., 21. 3., M; Fr., 22. 3., N—O; 6a., 23. • 3., P; Mo., 25. 3., Q—R; Di., 26. 3., R—S; Mi., 27. 3., Sch; Do., 28. 3., Sch; Fr., 29. 3. Sch; Sa., 30. 3., St; Mo., 1. 4., St—Sp; Di., 2. 4., T—U—V; Mi., 3. 4., W; Do., 4. 4., W; Fr., 5. 4. Z. Stadtteil Rheinau: Mo., 4. 3., A—B, Di., 5. 3., B; Mi., 6. 3., B—C; Do., 7. 3., D—E; Fr., 8. 3., E—F; Sa., 9. 3., F; Mo., 11. 3., G; Di., 12. 3. G—H; Mi., 13. 3., H; Do., 14. 3., H; Fr., 15. 3., H-J; Sa., 16. 3., K; Mo., 18. S„ K; Di., 19. 3., K; Mi., 20. 3., L; Do., 21. 3., L—M; Fr., 22. 3., M—N; Sa., 23., 3., O; Mo., 25. 3., P—Q—R; DL, 26. 3., R; ML, 27. 3., R—S; Do, 28. 3„ S; Fr., 29. 3.,«; Sa., 3». 3., S; Mo., 1. 4., S; Di., 2. 4., S; Mi., 3. 4., T—U; Do., 4. 4., V—W; Fr., 5. 4., W; Sa., 6. 4., Z. Mannheim, den 28. Februar 1946. Der Polizeipräsident. Gebiudetriimmer für den Wiederaufbau Die Liegenschaftseigentümer werden jetzt und auch späterhin nicht in der Lage sein, die aus den Kriegshandlungen verbliebenen Gebäudetrümmer zu beseitigen. Im Transport wie auch ln der Ablagerung werden sich für den Einzelnen unüberwindliche Schwierigkeiten ergeben. Die Behebung der hieraus entstehenden öffentlichen Notstände ist Aufgabe der Stadtgemeinde. Dieser obliegt ferner die weitgehende Nutzbarmachung der Trümmermassen für den Wiederaufbau. Auch hieraus ist ein öffentliches Interesse gegeben. Es wird verfügt: Mit Wirkung vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab sind alle Trümmer der total zerstörten und auf Erdbodenhöhe abzutragenden Gebäude im Stadtgebiet von Mannheim zu Gunsten der Stadt Mannheim beschlagnahmt. Eine besondere Benachrichtigung der betroffenen Hauseigentümer erfolgt nicht. Die Beschlagnahme hat die Wirkung einer Enteignung. Für die Verwendung der bei der Trümmerbeseitigung anfallenden Baumaterialien ist. das Städtische Hochbauamt- Abt. Baustoff- und Einsetzlenkung- zuständig und verantwortlich. Die Abgabe solcher Baustoffe zu Bauzwecken ist an die Zustimmung dieser Dienststelle gebunden. Widerrechtliche Entnahme wird als Diebstahl verfolgt und bestraft. Eine Vergütung wird nicht gewährt, da der Wert der für die Abräumung notwendigen Arbeit den Wert der Trümmer übersteigt. Mannheim, den 1. März 1946. Der Oberbürgermeister. Mannheimer Notgemein«haft Dia Polizei konnte in letzter Zeit Schwarzhändlern durch raschen Zugriff in zahlreichen Fällen ihr unsauberes Handwerk legen. Unter den bei dieser Gelegenheit beschlagnahmten und der Notgemeinschaft zur Verteilung an Hilfsbedürftige überlassenen Lebensmitteln befanden sich auch 84 Kilo Bohnenkaffee. Davon erhielten die Krankenpflegestationen des Caritasverbändes und der Inneren Mission je 2g Kilo; 174 Familien und Einzelpersonen, die von dem*Städt. Wohlfahrtsamt betreut werden(Tuberkulose-,Zucker-, Krebskranke, politisch Verfolgte), erhielten je% Pfd. Dem Caritasverband und der Inneren Mission konnten ferner 40 und 42 Kilo Weißmehl zügeführt werden. Die Massenspeisungen für Erwachsene, und auch die Kinderspeisungen genießen weiterhin regen Zuspruch. Zahlreiche Dankbriefe geben Zeugnis von Anerkennung und Wertschätzung der unter den dankbar größten Schwierigkeiten durchzuführenden Notstandsspeisungen. Noch ist der Winter nicht vof%ei, und wenn er kalendermäßig hinter uns liegen wird, sind Hunger und andere Notstände noch nicht aus der Welt geschafft. Darum darf auch die Gebefreudigkeit nicht erlahmen. Wer spenden will, bediene sich folgender Einzahlstellen: Städt. Sparkasse, Kto.-Nr. 4715; Stadtkasse; Deut-, sehe Bank- Filiale Mannheim- Kto.-Nr. 304 01; Bad. Bank, Kto.-Nr. 2200. Herzlichen Dank allen, die bisher geholfen haben, und im voraus jenen, welche noch spenden werden. Mannheimer Notgemeinschaft (Rotes Kreuz, Caritasverband, Innere Mission, Arbeiterwohlfahrt). Auftraqswiehnrgung für Bestellungen In anderen Besatzungszonen Unter obiger Ueberschrift ist in der Nummer 8 der„Military-Government Gazette“ vom 23. 2. 1946 eine Anweisung veröffentlicht worden, nach der die Anträge in K 7 beim Landeswirtschaftsamt, Außen- s’elle Mannheim, zur Genehmigung vorgelegt werden sollen. Diese Weisung ist nicht richtig, vielmehr ist d’e Indutsrie- und Handelskammer Mannheim, L 1, 2, mit der Sammlung der Bestellanträge beauftragt. Frachtbriefgenehmigung Es wird ergänzend zu der Veröffentlichung der Nummer 8 vom 23. 2. 1946 darauf aufmerksam gemacht, daß nur die von der Militärregierung bzw. dem Landeswirtschaftsamt zur Auslieferung in andere Besatzungszonen freigegebenen Waren bei der Reichsbahn aufgegeben werden dürfen. Die Aufhebung des Genehmigungszwangs für Frachtbriefe bei der Reichsbahndirektion Stuttgart bleibt davon uhberührt. Schweine- und HühnsrzBhlunq in Baden am 4. Hirz 1946' Auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung findet am 4. März 1946 in ganz Baden eine Schweine- und Hühnerzählung statt. Mit den Vorbereitungsarbeiten und der Zusammenstellung der Ergebnisse ist in Mannheim einschl. der Vororte das Statistische Amt Mannheim, Rathaus K 7, Zimmer 101, beauftragt. Die Durchführung der Erhebung liegt in den Händen des Polizeiapparates. Die Polizeibeamten sind verpflichtet, sich selbst von der Richtigkeit der ihnen gemachten Angaben zu überzeugen. Sie sind nach 5 6 Abs. 2 des Viehhaltungsgesetzes berechtigt, nach^Vorhergehender Verständigung des Viehhalters Ställe und Oertlichkeiten zu betreten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann. Der Tierhalter oder sein Vertreter haben die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben auf der zu dieser Durchführung gebräuchlichen Ortsliste zu be-< scheinigen. Mit Geldstrafen oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten wird bestraft: 1. Wer vorsätzlich der Verpflichtung, innerhalb der gesetzten Frist die geforderten Angaben zu machen und Auskünfte zu erteilen, nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht; 2. wer sich weigert, den Zählern die Besichtigung von Ställen und Oertlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. Auch kann gegen einen Viehhalter neben der Strafe auf Einziehung des Viehs erkannt werden, dessen Vorhandensein er wissentlich verschwiegen hat, auch wenn es ihm nicht gehört. Um einen reibungslosen Ablauf der Zählung zu ermöglichen, ist dafür Sorge zu tragen, daß am Tage der Zählung, Montag, den 4. März 1946, in jeder viehbesitzenden Haushaltung eine Person anwesend ist. die dem Zähler die verlangten Auskünfte erteilen kann. Falls eine viehbesitzende Haushaltung bis 6 März 1946 nicht aufgesucht sein sollte, ist der Haushaltungsvorstand verpflichtet, entweder persönlich oder durch einen von ihm Beauftragten sogleich am nächsten Wochentage(7. 3 46) die Angaben zur Zäh- ’ung bei dem für ihn zuständigen Polizeirevier zu machen. Die Ortsbeauftragten für Landwirtschaft müssen die gemachten Angaben durch Unterschrift auf de) Ortsiiste bescheinigen. Mannheim, den 22. Februar 1946. Der Oberbürgermeister Kulturelle Veranstaltungen Nationaltheater Hannheim vom 3. Mär* bis 11. Mär* 1946. Sonntag, nachmittags, 3. März: XYZ. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16 Uhr. Sonntag, abends, 3. März: Mit meinen Augen. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Montag, 4. März: Der Gärtner von Toulouse. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Dienstag, 5. März: Mit meinen Augen. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Mittwoch, 6. März: Neu inszeniert: Don Juan. Oper von W. A. Mozart, Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Donnerstag, 7. März: Dr. med. Hiob Prätorius. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Freitag, 8. März: 8. Sinfoniekon*ert. Leitung: Richard Laugs. Solist: Hans Priegnitz, Berlin(Klavier). Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Samstag, 9. März: Mit meinen Augen. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Sonntag, nachmittags, 10. März: Der Barbier von Sevilla. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16.30 Uhr Sonntag, abends, 10. März: Dr. med. Hiob Prätorius. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 45 Uhr. Montag, 11. März: Don Juan. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr.» „Die Todesmühlcn" Vom 1. bis 6. März läuft der von den Amerikanern aufgenommene authentische KZ-Film„Die Todesmühlen“ in allen Mannheimer Kinos, also im Capitol, Waldhofsstraße, Palast-Theater, J 1, 6, Odeon-Lichtspiele, G 7, 10, Zentraltheater Waldhof, Roxy-Licht- spiele Rheinau, Palast-Lichtspiele Friedrichsfeld. Eintrittspreis 60 Pfg. Erziehung und Unferricht Einschulung in der Pestalozzischuie Für die Schülerünnen) des 4. und 5. Schuljahres der Stadtteile: Oststadt, Schwetzingerstadt, Neuostheim, Neuhermsheim, Lindenls»f beginnt am Montag, den 4. Mär* 1946, in der Pestalozzischule der Unterricht. Die Schülertinnen) des 5. Schuljahres haben sich um 8 Uhr, des 4. Schuljahres haben sich um 9 Uhr zum Unterricht einzufinden. Für die Schüler des 1. bis 3. Schuljahres der obengenannten Stadtteile kann der Unterricht voraussichtlich die übernächste Woche aufgenommen werden. JygendausscftuB der Stadt Mannheim Erfreulicherweise ist der Aufruf an alle, die bei der Durchführung des Programms des Erziehungsausschusses mitarbeiten wollen, auf guten Boden gefallen.| Für die Größe des Mannheimer Stadtgebiets und die verschiedenerlei Gruppen, die entstehen werden, ist aber noch eine größere Zahl von Mitarbeitern erwünscht. Deswegen bitten wir die dazu Berufenen aus der Einwohnerschaft Mannheims, mit weiteren Meldungen nicht zurückhalten zu wollen. Welch« Gebiete im einzelnen in Frage kommen, ist aus der heutigen Veröffentlichung näher zu ersehen. Auf die besonderen Vortragsreihen über Kunst, Musik, wissenschaftliche Probleme und allgerfleine aktuelle Fragen soll auch nochmals hingewiesen werden, ferner auf die Tanz-, Volkstanz- und Laienspielgruppen und die Sing- und Instrumentalgruppen. Wer sich zur Mitarbeit melden will, wolle sich schriftlich, persönlich oder telefonisch(520 31) an den Leiter Aes Erziehungsausschusees(Stadtamtmann Hellmuth, Mannheim, Wohlgelegenschule, Zi. 11a) wenden. Mannheimer Jtuxten und Mädel! Weg von der Straße! Nützt eure Freizeit! Treibt Leibesübungen!— Erweitert euer Können!— Bereichert euer Wissen! Der Jiigendausschufl der Stadt Mannheim will euch helfen, soweit es in unserer zerstörten Stadt möglich ist. Es ist geplant: Bildung von Gruppen für Singen, Instrumentalmusik, Handharmonika, Mundharmonika, Volkstanz und Gesellschaftstanz, Laienspiel, Schachspiel, Wandern, Gymnastik. Einrichtung von Kursen für Basteln für Jungen und Mädel, Zeichnen und technisches Zeichnen, Englisch und Französisch, Kurzschrift für Anfänger und Fortgeschrittene zur Förderung in Rechnen und Geometrie, zur Förderung in Deutsch(Aufsatz und Briefstil). Ucbungskurse für die verschiedenen Sportarten Vortragsreihen über Kunst, Musik, Literatur, wissenschaftliche, heimatkundliche und naturwissen- chaftliche und aktuelle Fragen der Zeit. Meldet euch zu dem, was euch liegt. Zugelassen ■ind alle Jugendlichen vom 14. Lebensjahre an. Meldungen werden entgegengenommen in der Zeit von Montag, den 4. März bis Freitag, den 8. März 1946, •'eweils von 16—18 Uhr, in der Friedrichschule, Pestalozzischule, Neckarschule, Wohlgelegenschule, Wil- helm-Wundt-Schule, Kirphgartenschule, Albrecht-Dü- rer-Schule, Waldhofschule, Schönauschule, Sandhofen- scjiule, Feudenheimschule und Wallstadtschule. Ia Seckenheim: im Schulsaal im Reichsadler. InRhcinam beim Gemeindesekretariat. Städtisches Ernährungs- und WirftschaTtssmt*"•**&& I mrBriiiri Stelle von Urlauberkarten). Ablieferungsfrist: bis Infolge der Verschlechterung der Versorgungslage blSDv3>19aialSSQlfEl9l HCfB 4. März 1946; sind die für Spinnstoifwaren und Schuhe festgelegten Tpvi— j;», ln 1Q. fi ttt.„ am 3. März 1946 die grünen Krankenberechtigungs- Kontingente äußerst gering. Es wird deshalb erneut ,J««»*( scheine. Ablieferungsfrist: bis 11. März 1946; darauf hingewiesen, daß Anträgen auf die Erteilung der 86. Zuteilungsperiode) wird aufgerufen. am S1 Märi 1946 die z Re i S em«rken. von Bezugscheinen für Spinnstoifwaren und Schuhe Brot: Auf Abschnitt« Brot 86/1 und soweit zur Er- Ablieferungsfrist: bis 15. April 1946; nur in den dringendsten unaufschiebbaren Notfällen reichung der Wochenration notwendig, Kleinab- am 31. März 1946 die rosaroten Tageskarten mit entsprochen werden kann. Um eine Bezugscheininfla- schnitte zu je 50, g Gültigkeitsbeschränkung bis 31. 3. 1946. Ablieferungs- tion zu vermeiden, muß angestrebt werden, daß die für Kleinstkinder(1—3 Jahre).««= 1000 g frlst: bis 15. April 1946. zur Ausgabe gelangenden Bezugscheine mit der tat- fiir Kleinkinder(3—6 Jahre)..•.= 1300 g C) Bezug und Abgabe von Lebensmittel usw. gegen sächlichen Warenproduktion in Einklang stehen. Dem für Kinder(6—10 Jahre)= 3000 g noeh nicht gültige Abschnitte ist unzulässig. Verbraucher ist auch nicht damit gedient, wenn er für Jugendliche(10—18 Jahre)....= 4000 g Etn Abschnitt wird erst gültig durch seinen Auf-«ach vieler Mühe schließlich den beantragten Bezug- für Erwachsene(über 18 Jahre)..,= 3000 g rn f jj, d er mGG. und ab Montag der Woche, für die schein erhält am Ende aber trotz aller Anstrengun- für Teilschwerarbeiter,..,,.= 750 g er aufgerufen Ist Zuwiderhandlungen sind nach§ 1 gen und Zeitverluste die entsprechende Ware deshalb für Schwerarbeiter= 1300 g Abschnitt(1) Ziffer 5 der Verbrauchsregelungs-Straf- r‘icht erhalten kann, weil sie nicht vorhanden ist Die für Schwerstarbeiter= 2300 g Verordnung vom 26. XI. 1941 strafbar. Warenproduktion läuft erst ganz langsam wieder an. Zum Bezug von Weißbrot bzw. Weißmehl(Mehl Deshalb muß bis auf weiteres größte Zurückhaltung im Verhältnis von 100 zu 75) werden von obigen Ifewsisimn Mit TahalfiKaron in der Ausgabe von Bezugscheinen geübt werden. Aus Wochenmenf.en freigegeben: uBTSOi Jjling mSl KsaasKioiEil diesen Erwägungen heraus hat das Landeswirtschafts- für Kleinstkinder: alle Abschnitte 86/1 und 4 Klein- Di e Zuteilungsmengen, wie sie in der MGG. Nr. 35 amt Ba den den Wirtschaftsämtern auch die Verlänge- abschnitte zu je 50 g und Nr. 36 am 8. und 15. 12. 1945 für die 83. Karten- run. städt. Wirtschaftsamt Mannheim. Käse: Auf den Quarkabsehnitt 86(ohne Mengenauf- Bekannlmaclsuiig das ArbtifSMits Mannheim für Kleinkinder..’— 125 g sofortiger Wirkung meldekartenpflichtig: Lebensmittelkarten für die 87. Karlenperlode. für werdende und stillende Mütter..— 125 g a) alle deutschen und ausländischen Männer(außer k BrstSügungsvermerke^für die in einem Beschäf- Butter: für werdende und stillende Matter auf die Angehörigen der Vereinten Nationen) vom 14. ii^"n a„A»IrFis 1^,", l e” one"* ,nd A auf b) HSHeÄÄÄÄ' t^il^u^^Die^Besfätigun^htfari^für über je 50 g u. 20 Kleinabschnitte ä 5 g= 150 g 50 Lebenswahr Vere' nte“ Natl0nen> vom 13- b‘ a mittelkartenperiode erst nach Ueberprüfung der für Teilschwerarbeiter auf 1 Fett- Die bisher zugelassenen Ausnahmen(Pfarrer,, Arbeitsamt erfolgen. abschnitt= SO g arbeitsunfähige Anstaltsangehörige, schwanger« k*r»rlbatandige, mlthel- für Schwerarbeiter auf 2 Fettabschnitle Frauen. Frauen mit Kindern) fallen dah^r weg. der züstlnÄ i 50«..- 100 g Dieser Personenkreis ist jetzt meldepflichtig gewor-“LS Arbeitsamtes für thlL.Wriw'.nf 2 Fett den- Dles triflt auch tür die freuen im Alt« von? Vorlage der alten und für Schwerstarbei er auf 3 Fe,.- 45 bis 5Q Jahren und die i 5 j ährigen Mädchen zu., SrMUr, M nLdI i 1' u a abschnitt© a 50 g= 150 g Di M^ld^kartPn urprdpn nh a i af, 3 Schüler und Studierende erhalten den Bestati- Teilselbstversorger in Fleisch- und Schlachtfet- stellt und eelten ab de' r 87 bis ei nschi. 94 Lebers- rungsvermerk durch die zuständige Schulbeten erhalten auf die Fettabschnltte 86/1 der Kar- mittelkartenperiode. Wer sich seine Meldekarte noiae. ten SV 2, SV 4, SV 4a, SV 6, SV 8 nur je 62,5 ß■ nicht rechtzeitig beschafft, kann also künftig Le-' Arbeitsamt Mannheim. Auf Fett-Groß- und-Kleinabschnitte dürfen 1 bensmittelkarten nicht zugeteilt erhalten./ .Wurstwaren nicht verabfolgt werden. Die Aussellung der Meldekarten erfolgt:(J it Kflfifl lilJtS«}(< Marmelade: für Säuglinge u. Kleinstkinder= 250 g 1. für alle Beschäftigte, sowie für mithelfende Fa-“ für werdende und stillende Mütter...= 250 g milienangehörige und Selbständige durch den Ar- Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam ge- Knffcersr.tr: für Kinder und Jugendliche je= 100 g beitgeber bzw die zuständige Verwajtungsbe- macht, daß die Bediensteten des Wohnungsamtes bei für Erwachsene...= 200 g bö[ de, aut Grund des neu zu überprüfenden In- ihren Wohnüngskontrollen angewiesen sind, ihren für Vollselbstveraorger= 100 g Sofern'sich die Anschrift bzw der Familien- Ausweis unaufgefordert vorzuzeigen. Wer einen sol- für Teüschwer- und Schwerarbeiter.= 25* stand geander t hat> l3t aucb der dTesbezügllch^ Ein- chen Ausweis nicht besitz, hat keine Berechtigung, für Schwerstarbeiter— 50 g trag in der alten Meldekarte zu berichtigen. Die Wohnungskontrollen, Beschlagnahmungen usw. vor- Kartoffel: Auf Abschnitt 1/86 und I/II/86.= 3000 g Art der derzeitigen Beschäftigung, wie auch der zunehmen. Personen, di» ohne Ausweis erscheinen, (für 2 Wochen für Kinder bis zu 3 Jahr.) Beschäftigungsbetrieb oder die Dienstbehörde, sind sintr dem Wohnungsamt namhaft zu machen, damit der Bezu(»nachweis» für Speisäkartof- aul der alten und der neuen Meldekarte eindeutig gegen sie wegen Amtsanmaßung vorgegangen werden fein 82—89 mit dem Aufdruck Mann- vermerken Für beschäftigte oder mithelfende kann. Stadt. Wohnungsamt. *, TT Jil,. Tian Familienangehörige, die nicht im Besitz ainer alten . heim-Stadt.(Dl« Abaehmtt« VW und Meldekarte sind, darf der Arbeitgeber eine neue UAHaika»inan I/II/86 lind von den Kl©inv©rt©ilern Meldekarte nicht erstellen. Diese Personen sind• abzutrennen und aufzubewahren.) 0 listenmäßig getrennt nach Wohnorten, männlich Werdende und«tillende Mütter...= 500 g und weiblich, in alphabetischer Reihenfolge nach Die Mutterberatung Gartenstadt nnaet mittwochs Teilschwe^arbelter= 500 g Zu- und Vorname,(bei Frauen auch Geburtsname), von*“ 1S* im kath. Kindergarten am Langen Schwerarbeiter= 1000 g Geburtstag, FamiUenstand und Berufsart zu ver- Schlag statt, erstmalig Mittwoch, den 6. März. e u— 2000 e zeichnen. Diese Listen sind mit der Gesamtzahl der Die Mütterberatung Luzenberg(Sandhofer Str. 19) IM üft verfallen Die Ab- n fa U«^W^rtigten Meldekarten, denen jeweils die w i r d ab 6. März nur von 2 bis 3 Uhr abgehalten. Fisehe:^ Meldekarten anzuschließen sind, unverzüglich Mütterberatung Rheinau-Pfingstberg(Kath. Ge- schnitte 261 und 255 sind von den Klemverteuern nach Ausfertigung an das Arbeitsamt bis spätestens me indehaiisl iefzt von^411 bis K12 Uhr(anstatt von sofort abzurechnen. 15. März 1846 einzureichen. Die Meldevordrucke Ypi. L.m» i lo/fi Milch: Bestellabschnitte sind sofort nach Erhalt der werden durch das Arbeitsamt Mannheim, M 3a, 10 bls 11 Uhr). Nächste Be.atung am 8. 3. 1946. Lebensmittelkarten im Milchgeschäft abzugeben. Zimmer Nr. 70, während der üblichen Dienststun- Sä 8, rigskartc""(S' g) wöchfmtl^'ö V* L?r VoHmilch dabei eine Liste der zuständigen Verwaltung bzw. IndushU. iMid üMdebkMMMr Sauglingskarte(£>lg) wenrau. s/* uu. del Betriebg vorzulegen, aus der neben der Be- Kleinstkmder(Klst)„’ä>»» hörden- oder Firmenbezeichnung die Zahl der Be- Betricbsmcidung der Großhandeisfirmen, die vormals Kleinkinder(Klk)„ 3H»„ schäftigten, getrennt nach Beamten, Angestellten vom Reichsnährstand betreut wurden. Kinder(IQ„Fnschm. und Arbeitern, je männlich und weiblich, ersieht- Die Großhandelsbetriebe, die vor dem Zusammen- Frwachsene(E)‘‘!.%”” 2. für all. Schüler und Studenten von der zustän- bruch vom Reichsnährstand betreut wurden,(Milch- ^ Mütter VA Vollmich di* en Schulbehörde; und Fettwirt= haft, Viehwirtschaft, Eier-, Schlacht-, U- ViVirF^ 3 für all« Insassen von Krankenhäusern und Ver- Geflügel- und Honigwirtschaft, Fischwirtschaft, Ge- Ktadermllchnährmlttel konnep D*.,'._ t wahrunganstalten durch die Anstaltsleitung; treidewirtschaft, Kartoffelwirtschaft, Gartenbauwirt- a) Säuglinge bla zu 1 Jahr außerhalb einer Selös- 4. für die übrigen arbeitsunfähig erkrankten Per- schaft, Weinbauwirtschaft, Zuckerwirtschaft, Süß- versorgergemelnachaft gegen Abgabe des BesTell-^ sonen die nicht mehr in einem Beschä^ügungs- Warenwirtschaft, Hefewirtschaft, Brauwirtschaft) abschnitt es über K Liter Vollmilch, und je^^ e altnis stehen> durch die rusUndlge Kinken- werden gebeten> sich bei der Industr lc- und Handels- wühnilchmilver^zur^Herstellung von SäugHngs- 5. alle übrigen meldepfllehtigen Personen(Nicht- kammer Mannheim zwecks^ntragung indieGroß- vonmilchpulver zur Herst__ lu» 4 Dos-n beschäftigte) müssen die Ausstellung der neuen handelshste zu melden. Die Meldung hat bis spate- nahrung Edelweiß, Sattabon, Ul ra^ Meldekarte unter Vorlage der alten Meldekarte stens Freitag, 15. März 1946, zu erfolgen durch Ein- j© 500 g Inhalt,, beim Arbeitsamt, M 3a, I. Obergeschoß, Zimmer reichung des ausgefüllten Betriebsmeldebogens, der oder gebrauchsfertige^ au Ä“ n^ s^ a“ rU1?®' Nr. 39 Männer, Zimmer Nr. 40 Frauen, an fol- bei der Kammer, Abteilung Statistik und Berichts- A) Alete, Pelargon 5 Dosen je 500 g Inhalt genden Tagen beantragen: wesen, L 4, 15, 3. Stock, Zimmer 9, erhältlich ist. B) Edelweiß- Buttermilchpulver, Eledon, Satta- A—B am Montag, den 4. 3. 1946 bon-Buttermilchpulver„Wir zwei 5 Dosen je C—E am Dienstag, den 5. 3. 1946 Kriegschäden und eingefrorene Forderungen. 500 g Inhalt; Bumena 7 Dosen je 200 g Inhalt; F—G am Mittwoch, den 6. 3. 1946 In der Military Government Gazette vom 9. 2. 1946 Ramogen 14 Dosen je 240 g Inhalt. H—K am Donnerstag, den 7. 3. 1?46, gaben wir bekannt, daß die Kammer eine Umfrage b) Säuglinge, die einer Selbstversorgergomein- l—M am Freitag, den 8. 3. 1946 über Kriegsschäden und eingefrorene Forderungen sehaft angehören, sowie Kinder von 1 6 Janren,\—o am Samstag, den 9. 3. 1946 durchführt, die folgende Wirtschaftszweige umfassen auf Grund eines Berechtigungsscheine«. Dieser p—R am Montag, den 11. 3. 1946 soll: wird gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes, S mit St am Dienstag, den 12. 3. 1946 Industrie, Handel, Banken, Sparkassen, Versiche- eines Attersnachweise« und des Milchbeatellab- Seh am Mittwoch, den 13. 3. 1946 rungen, Handelsvertreter, Makler usw. Schnittes bei der Kartenhauptstelle de« Einth- t—V am Donnerstag, den 14. 3. 1946 Die Erhebung wird am 5. S. 1946 abgeschlossen, rungs- und Wirtschaftsamts, L 4,15, ausgestellt, w am Freitag, den 15. 3. 1946 Wir bitten, die Meldung bis zu d esem Termin ein- auf der Basis 6 Liter Milchsnspruch= 1 kg Km- x—Z am Samstag, den 16. S. 1946 zureichen, oder falls sie aus technischen Gründen dermilchnährmittel. N#u m*idekartenpflichtig gewordene Personen, möglich ist, dies schriftlich der Kammer mitzuteilen, b) Es sind verfallen: die Rieht im Besitz einer alten Meldekarte sind, Mannheim, 27. Februar 1946. am 24. Februar 1949 die raten Lebensmittelkarten(an beantragen die Ausfertigung der Meldekarte bei, Industrie- und Handelskammer Mannheim. 4» t j, Druck: MannheimeTferoßdruckerei, R 1, 4-6 ♦ Pubttkumsvarkefrr des Arbeitsamtes Das Arbeitsamt ist für den Publikumsverkehr wi« folgt geöffnet: Montag, Mittwoch und Freitag von 9—12 Montag, Mittwoch und Freitag von. 9-12 und 14-16 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Samstag von 9-12 Uhr. Sport Sonntag, den 3. März Fußball Meisterschaftsspiele: SV Waldhof— FSV Frankr furt; ASV Feudenheim— VfL Neckarau; SpVgg Sandhofen— VfB Mühlburg; Grün-weiß Viernheim gegen 1. FC Pforzheim; 98 Seckenheim— Rheinau; Friedrichsfeld— 07 Mannheim; Heddesheim— Käfertal; Weinheim— Schriesheim; Hemsbach— Ilvesheim; SG Mannheim— Ladenburg(Sellweide); Wall- »tadt— Leutershausen; Neckarhausen— 1846 Mannheim; Edingen— Kurpfalz Neckarau.— Anspielzelt: 14.30 Uhr. Eine neue Mannschaft Die neue Mannschaft„Baldwin-boys“ ist die erst« DP-Mannschaft, die in der Mannheimer Kreisklasse spielt. Sie ist zusammengestellt aus Personal von ARC Warehouse Rheinau unter Leitung von Mr. Baldwin. Bereits an diesem Sonntag wird das erste Punktespiel gegen 08 Mannheim ausgetragen. Handball Meisterschaftsspiele: SV Waldhof— TV Edingen (16.15 Uhr); VfR Mannheim— TV 98 Seckenheim (12.45 Uhr, Phönixplatz); VfL Neckarau— SG Ketsch (15 Uhr); Kurpfalz Neckarau— 1846 Mannheim(10.30 Uhr); TV Friedrichsfeld— SG Hemsbach(13.30Uhr); Grün-weiß Viernheim— Polizei Mannheim(10.30 Uhr); TV Leutershausen— SV Ilvesheim(15 Uhr). Hockey Meisterschaftsspiele: HC Heidelberg— Mannheimer Sportgesellschaft(4 Männer: 10.30 Uhr, 2. Männer: 9.15 Uhr, Frauen: 9f.30 Uhr). Ringen Ausscheidungskämpfe im Feder-, Weiter-, Halbschwer- und Schwergewicht(Samstag, 2. März, 18 Uhr, im Saale„Zum Morgenstern“ in Sandhofen). Vorverkaufsstellen zum Spiel Waldhof— Frankfurt: Zigarrenhaus Stoll, Waldhof(Oppauer Str. 26) und Luzenberg(Untere Riedstr.); Leihbücherei Thum (Mittelstraße 37); Zigarrenhaus Felber(Breite Str.). Sprechstunden der Staataanwaltschaft Mannheim, E 4, 13-17 Ab 1. Märt finden bei der Staatsanwaltschaft Mannheim des Personalmangels wegen und um Störungen des Dienstbetriebes zu vermeiden, nur von Montag bis Freitar von 10—12 Uhr Sprechstunden statt. Vorsprachen zu anderer Zeit sind zwecklos. Oeffcntliche Bekanntmachung Erhebung der Gewinnabführung 1914 Für das Jahr 1944 wird eine Gewinnabführung nach den Vorschriften der Gewinnabführung 1943(Verordnung über die Gewinnabführung für das Kalenderjahr 1943— GAV 1943— vom 15. Mai 1944) und der Ersten Verordnung zur Durchführung der Gewinnabführungsverordnung für das Kalenderjahr 1943(Erste GADV 1943) vom 21. Juni 1944 sowie den dazu erlassenen Verwaltungsanwelsungen durchgeführt. Die gewerblichen Unternehmer, deren gewerbliche Einkünfte im Kalenderjahr 1944 mindestens 12 000 RM > betragen haben, haben daher spätestens am 15. März 1946 eine Gewinnabführungserklärung abzugeben. Hierzu «ind die amtlichen Vordrucke zu verwenden(§ 18 Erste GADV 1943). Den Gewinnabführungspflichtigen gehen bis zum 1. März 1946 die Erklärungsvordrucke zu. Gewinnabführungspflichtige, die bis zu diesem Tage keinen Erklärungsvordruck erhalten haben, sind verpflichtet, rechtzeitig einen Vordruck beim Finanzamt anzufordern. Je die Hälfte des Gewinnabführungsbetrages ist bis zum 20. Mir* 1946 und 20. April 1946 fcu entrichten (S 19 Erste GADV 1943), Die für 1943 angeordnete Sonderregelung für die Zahlung der Gewinnabführung durch Steuergutscheine (St-Sondermitteilungen F vom 30. Oktober 1944, Ziff. 143) gilt für 1944 nicht. Für die Gewinnabführung der Banken(einschließlich der Sparkassen und Kreditgenossenschaften) ergehen besondere Bestimmungen. Finanzamt Mannheim. Amtliche Bekanntmachung a) Wegfall der Umsatzsteuerdurchschnittsätze; b) Wiedereinführung der Umsatzsteuervoranmeldungen; c) Einzahlung der Umsatzsteuer. 1. Die Versteuerung nach Umaatzsteuerdurchschnitt- sätzen findet ab 1. Januar 1946 nicht mehr statt. Die bisher festgestellten Umsatzsatzsteuerdurchschnittsätze kommen daher in Wegfall. Vom 1. Januar 1496 ab»ind diejenigen Umsätze, für welche Steuerbefreiung oder Steuervergünstigung(ermäßigte Steuersätze) beansprucht werden, sowie für Umsätze, die dem erhöhten Steuersatz unterliegen, die vorgeschriebenen Bnchnachwelse wieder zu führen. 2. Die Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wird ab 1. Januar 1946 wieder eingeführt. Erstmals zum 1. April 1946 haben alle Unternehmer und zwar über die ln den Monaten Januar, Februar und März 1946 getätigten Umsätze bei den für sie zuständigen Finanzämtern eine Umsatz- steuervoramrierdung einzureichen. Nach dem 1. April 1948 haben Unternehmer, die im Kalenderjahr 1945 einen steuerpflichtigen Umsatz von mehr als 20 000 RM hatten, binnen 10 Tagen nach Ablauf jedes Monats, die übrigen Unternehmer binnen 10 Tagen nach Ablauf jeden Kalendervlerteljahrea eine Umsatisteuervoranmeldung über die Umsätze im abgelaufenen Voranmeldungszeitraum an das für sie zuständige Finanzamt abzugeben. J. Gleichzeitig mit der Abgabe der Voranmeldung ist jeweil- die in ihr berechnete Umsatzsteuervorauszahlung an das, zuständige Finanzamt(Finanzkasse) einzuzahlen. Vorauszahlungen, die vierteljährlich nicht mindestens 5 RM betragen, sind nicht zu entrichten. 4. Auf die Umsatzsteuerpflicht der Zweigniederlassungen(Organgesellschaften) im Bezirk des Finanzamts Mannheim wird besonders hingewiesen. 5. Abfindungsbeträge der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die für den Bezirk des Finanzamts ^Mannheim in Frage kommenden Dienststellen, Anstalten und Betriebe von Gemeinden und Gemeindeverbänden werden besonders benachrichtigt. Es wird erwartet, daß alle Unternehmer die Umsatzsteuervoranmeldung pünktlich einreichen und die Vorauszahlungen pünktlich an das Finanzamt(Finanzkasse) entrichten. Auskunft über die Umsatzsteuerpflicht erteilt das Finanzamt Mannheim, U 2- Friedrichschule, Zimmer 9. Finanzamt Mannheim ■Bankkonto: Reichsbank Mannheim 52/112 Postscheckkonto: Karlsruhe 1460. Oeffentlicbe- Erinnerung. An Zahlung der fälligen Grundsteuer, 4. Viertel der Vorauszahlungen für 1945, der Gebühren und Strafen für Dezember 1495, Januar und Februar 1946,»es rückständigen Schulgeldes und der Hundesteuer, sowie an die Begleichung der festgelegten Stundungsraten wird, uater H'*weis auf die bekannten Verzugsfolgen erinnert. lei Ueberweisung von Geldbeträgen ist unbedingt die O. Z. des Forderungszettels anzugeben. Stadtkas«e Mannheim. Telephon-AnjrchlnB der VDM-Kabelwerke Die VDM-Kabelwerke„Südkabel“ hatten'bisher di« Einzelnummer 52 200-04 und Neckarau 43 065. Mit Wi» kung vom 27. 2. 46 h«t das Fernsprechamt außerdeflf noeh di« Sammelnummer 54 051 zugetellt. Für die Set Militär Ri Sta Gerrr Nr. 10 Vi Folgend g< oder vor dem zusprechen, i stellungsverfa Bestätigungen stellungsverfa Weils ln dreif 1. Dinges Va Waldhof; 2. Link Geoi Liebfrauei 3. Ehrling O 4. Fritzen H: Unter den 5. Koch Phil feldstraße 6. Scheurer. Poststraße 7. Schriever Rheinau, 1 8. Herth Gec Unter den Be Ausste In Abändi Wird verfügt, die Meldekar Vororten in d erhalten könn Feudenheii meinde: Käfertal: i Sandhofen Morgen Waldhof u Neckarau: Rheinau tr Seckenheii Friedrichs) In Interesse gegebene But Die Stadtv merksam, daß vom Schutt g zulagern. Zuv bracht. Schützt Der Wald i Bedeutung. It ist daher die.] allem die Vei branden. Aui und Gesetze 2 den, ist es ve 1. Im Wald gefährlicl 1. März wahrtgs 1 2. brennend lassen, f< haben; 3. ohne sch oder Nut das erlai sichtigt z 4. ohne vo gende oö zubrenne chen weis 5. ohne Erla Waldranc Wer diese Moorflächen i bringt, hat s< Pflichtung zu von Jedem ti dem Wald G< auf Moor- odi solcher Gebie Pflichtet, es s Lage ist. Verr von HilfskrÄ schnellsten V Polizeidienstst selbstverständ fahrlässig ent Mannheim, für S Am Montag Kreuz-Küche dungsversamr Schwetzingen Alle ehema Passiven Mit| wieder in der Werden um 1 Ehemalige 1 gewillt sind, sich bis jetzt herzlich eingi