« ntes rkehr wi* 2 9-12 14-16 Uhr. 9-12 Uhr. IV Frank? j; SpVgg Viernheim Rheinau; i— Käfer- — Ilves- ide); Wall- 346 Mann- nspielzeit: t die erste Preisklasse sonal von von Mr. das erste ;n. V Edingen eckenheim SG Ketsch. heim(10.30 13.30 Uhr); eim(10.30 (15 Uhr). Mannhei- r, 2. Män- er-, Halb- März, 13 idhofen). — Franker Str. 26) erei Thum reite Str.). gen iaft halt Mann- Störungen Montag bis statt. Vor- 41 hrung nach ,3(Verord- Kalender- 4) und der :r Gewinn- 1943(Erste azu erlassegewerbliche ! 12 000 RM 15. März 1946 ;n. Hierzu nden(§ 18 n bis zum . Gewinn- i keinen Er- verpflichtet, mzufordern. ages ist bis i entrichten ng für die ergutscheine 144, Ziff. 143) inschließlich ;n) ergehen Mannheim. :ze; imcldungen;. lurchschnitt- mehr statt, steuerdurch- . Vom 1. Ja- i für welche- itigung(er- rden, sowie »rsatz unter- hwelse wie- lervoranmel- ingeführt. Unternehmer iten Januar, Sätze bei den ine Umsatz- Fach dem 1. n Kal ende r- tz von mehr nach Ablauf imer binnen Vierteljahres die Umsätze um an das en. üheldung ist teuervoraus- Tit(Finanz- die vlertel- ;ragen, sind flgniederlas- : des Finanzwiesen. I Gemeinde- Finanzamts Men* ts teilen, en und Ge- nachrichtigt. die Umsatz- nd die Vor- Finanzkasse) erteilt das e, Zimmer», im iheim 52/112 he 1460. Viertel der und Strafen 6,»es rück- r, sowie an sraten wird, jsfolgen er- gen ist un- cugeben. i Mannheim. rerke t'bisher di* i. Mit Win.' t außerdeflf MILITARY-GOVERNMENT Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär Re g i er u n g De u tsch la n d Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Teil» Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Tel. 425 80 Germ any-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim Nr. 10/ 2. Jahrgang Samstag, 9. März 1946 Preis 10 Pfg. Militärregierung Deutschland Vorstei ungsverfahren Folgend genann'e Personen werden gebe'en, am oder vor dem 12. März 1946 im Zimmer 306, K 5, vorzusprechen, um Anweisungen betreffs ihrer Vorstellungsverfahren entgegenzunehmen. Dokumente, Bestätigungen und Erklärungen zu diesen Vorstellungsverfahren sind in Englisch und Deutsch jeweils in dreifacher Ausführung abzugeben.. 1. Dinges Valentin, geb. 26. Okt. 1889, Mannheim- Waldhof; 2. Link Georg Johann, geb") 14. 8. 79, Mannheim, Liebfrauenstraße 37; 3. Ehrling Otto, geb. 23. 3. 99, Mannheim, J 2, 13-14; 4. Fritzen Hans, geb. 30. 6. 1891, Mannheim-Waldhof, Unter den Birken 19; 5. Koch Philipp, geb. 9. 6. 1885. Mannheim, Niederfeldstraße 47; 6. Scheurer Joseph, geb. 10. 4. 03, Mannh.-Käfertal, Poststraße 39; 7. Schriever Elisabeth, geb. 27. 3. 1922, Mannheim- Rheinau, Wachenburgstraße 162;" 8. Herth Georg, geb. 30. 6. 1882, Mannheim-Waldhof, Unter den Birken 29; Ausstellung der Meldekarten auch in den Vororten In Abänderung der Anordnung vom 2. 3. 1946 Wird verfügt, daß F. iuen und Schwerbeschädigte die Meldekarten in den nachstehend aufgeführten Vororten in der Zeit vom 11. 3. 46 bis einschl. 16. 3. 46 erhalten können, und zwar für die Vororte: 1 1 Feudenheim und Wallstadt: in Feudenheim, Gemeindesekretariat, Käfertal: im Gasthaus„Zum Löwen“, Sandhofen einschl. Schönau: im Gasthaus„Zum Morgenstern“, Waldhof und Gartenstadt: in Waldhof im Kino, Neckarau: im Gasthaus„Zum Engel“. Rheinau mit Pfingstberg: in Rheinau im Kino, Seckenheim: im Gemeindesekretariat, Friedrichsfeld: im Gemeindesekretariat. Im Interesse der Antragsteller ist die bekannt- gegebene Buchstabenfolge einzuhalten. Arbeitsamt Mannheim. Schuttbeseitigung Die Stadtverwaltung macht nochmals darauf aufmerksam, daß es grundsätzlich verboten ist, inbere'ts vom Schutt geräumten Straßen wieder Schutt abzu- zulagern. Zuwiderhandelnde werden zur Anzeige gebracht. Schützt den Wald vor Feuergefahr I Der Wald ist für das deutsche Volk von allergrößter Bedeutung. Ihn vor weiterer Zerstörung zu schütze» ist daher die.Pflicht aller. Zum Waldschutz gehören vor allem die Verhütung und die Bekämpfung von Waldbränden. Auf Grund der bestehenden Verordnungen und Gesetze zum Schutze der Wälder, Moore und Heiden, ist es veiboten: 1. Im Walde, auf Moor- oder Heideflächen oder in gefährlicher Nähe solcher Gebiete in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober zu rauchen oder unver- wahrt^s Feuer oder Licht mit sich zu fjihren; 2. brennende oder glimmende Gegenstände fallen zu lassen, fortzuwerfen oder unvorsichtig zu handhaben; 3. ohne schriftliche Erlaubnis des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten Feuer anzuzünden oder das erlaubtermaßen angezündete Feuer unbeaufsichtigt zu lassen; 4. ohne vorherige Zustimmung des Forstamts liegende oder zusammengebrachte Bodendecken abzubrennen oder Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen; 5. ohne Erlaubnis des Forstamts im.Walde oder am Waldrande abzukochen. Wer diese Verbote Übertritt und Wald-, Heide- und Moorflächen vorsätzlich oder fahrlässig in Brandgefahr bringt, hat schwere Strafen zu gewärtigen. Die Verpflichtung zum Waldschutz verlangt darüber hinaus von Jedem tatkräftige persönliche Hilfeleistung?’ wenn dem Wald Gefahr durch Feuer droht. Wer im Walde, auf Moor- odtr Heideflächen oder in gefährlicher Nähe solcher Gebiete ein Schadenfeuer wahrnimmt, ist verpflichtet, es sofort zu löschen, soweit er hierzu in der Lage ist. Vermag er das Feuer evtl, unter Hinzuziehung von HilfskrÄten nicht zu löschen, so muß er auf dem schnellsten Wege eine Forst-, Feuerlöschpolizei- oder Polizeidienststelle benachrichtigen. Wer sich dieser selbstverständlichen Verpflichtung vorsätzlich oder fahrlässig entzieht, macht sich ebenfalls strafbar. Mannheim, 4. März 1946. Der Oberbürgermeister. Rotes Kreuz für Stadt- und Landkreis Mannheim Am Montag, 11. März, findet um 19 Uhr in der Roten- Kreuz-Küche Mannheim, R 5(Speisesaal) die Grün- düngsversammlung des Roten Kreuzes für Innenstadt, Schwetzingerstadt und Lindenhof statt. Alle ehemaligen aktiven Männer und Frauen sowie die Passiven Mitglieder der Ortsgemeinschaften, die sich Wieder in den Dienst des Roten Kreuzes stellen wollen, Werden um Teilnahme an dieser Versammlung gebeten. Ehemalige Mitglieder des Arbeitersamariter' undes, die gewillt sind, im Roten Kreuz mitzuarbeiten, soweit sie sich bis jetzt noch nicht gemeldet haben, sind ebenfalls herzlich eingeladen. 9. Brentano Ferdinand, geb. 4. 10. 1884. Mannheim- Friedrichsfeld, Hagenauer Straße 10, 10. Theisinger Adolf, geb. 8. 4. 1882, Mannh-PJgeinau, Neuhofer Straße 1;® 11. Dewald Alfons, geb. 23. 12. 1890, Mannheim, Helmholzstraße 7; 12. Drex’er Helene, geb. 4. 6. 1895, Mannheim, Rosengartenstraße 30: 13. Keitel Magdalcne, geb. 18. 6 1894, Mannheim, August-Bebel-Straße 37; 14. Kellermann Ria, geb. 5. 5. 1908, Mannh., U 3„ 10; 15. Leiblein Hildegard, geb. 14. 11. 1911, Mannheim, Kepplerstraße 21; 16. Münch Ottilie, geb. 7. 5. 1902, Mannheim, K 7, 24; 17. Gille Edith, geb. 14. 11. 1918, Mannheim, Rheinhäuserstraße 2b: 18. Bartenstein Maria, geb. 3. 9. 1908, Mannheim, Schimperstraße 4;'^ 19. Mönch Susanne, geb. 6. 3. 1898, Mannheim, Zwingerstraße 4. Zeugen für obengenannte Fälle oder Bekannte zu den Antragstellern werden ebenso gebeten, im Zimmer Nr. 306, K 5, am oder vor dem 12. März 1946 vorzusprechen, um Erklärungen, Bestätigungen oder Doku- men*e, die sich auf die erwähnten Fälle beziehen, abzugeben. Wiedereinführung des Sportgroschens zur Finanzierung des Jugenderziehungswerks 1. Für die Wiedereinführung des Sportgroschens gilt das Nachstehende- a) Der im Auftrag der Militärregierung gebildete Jugendausschuß, der den Jugendlichen über 14 Jahre die Möglichkeit geben soll, sich in ihrer Freizeit in wissenschaftlichen, beruflichen und sportlichen Kursen•-u betätigen, benötigt zur Verwirklichung dieser Ziele der finanziellen Mittel. Der Jugend- aussthuß hat nach Rücksprache mit führenden Persönlichkeiten des Mannheimer Sportlebens aus diesem Grunde die Wiedereinführung des„Sport- groschenF“ beschlossen..* Der Sportgroschen ist ab sofort von sämtlichen Leibesübungen treibenden Vereinen im Stadtkreis Mannheim(einschl. Viernheim) bei allen sportlichen Veranstaltungen,^bei denen Eintrittsgelder erhoben werden, einzuziehen. Er betragt 10 Pfg. je Eintrittskarte und kann von den Vereinen zusätzlich zum Eintrittspreis erhoben werden. b) Zu den Leibesübungen treibenden Vereinen zählen alle Sport-, Turn-, Wassersport-, Kraftsport-, Radsport- üsw. Vereine. c) Die Einnahmen aus dem Sportgroschen stehen unter der Verwaltung des Sportbeauftragten der Stadt Mannheim, Herrn Walter Kaiser. d) Für die Abführung des Sportgroschens gilt folgendes. Die Gelder sind an dem der Veranstaltung folgenden. Tage durch den Kassierer des Vereins oder dessen Beauftragten bei der Stadtkasse, Rathaus, K 7 auf das Konto des Jugendausschusses während der Geschäftsstunden von 8 bis 12.30 Uhr einzuzahlen. Ueber den abgelieferten Betrag wird Quittung erteilt Die Abrechnungen über sämtliche verkauften Eintrittskarten sind mit genauer Bezeichnung der Art und des Tgges der Veranstaltung zur ordnungsmäßigen Verbuchung zur gleichen Zeit dem städt. Rechnungspriifungsamt, Rathäus, K 7, Zimmer 201, abzugeben. Die Vereine werden ersucht, die Vorschriften übet die Einzahlung der vereinnahmten Beträge und die Ablieferung der Unterlagen genau zu beachten e) Vereine, welche der Verpflichtung zur Ablieferung des Sportgroschens nicht oder ungenügend nach- kommen, die Ablieferung des Sportgroschens zu umgehen versuchen oder verzögern,; haben mit der Entziehung der Lizenz zu rechnen, d. h. die Genehmigung zur Ausübung ihres Sport- und Spiel- ( betriebes wird widerrufen f) Für sämtliche sportlichen Veranstaltungen, für die Eintritt erhoben wird, ist zur genauen Kontrolle der Ablieferung des Sportgroschens die Ausgabe einheitlicher Eintrittskarten vorgesehen. Da Eintrittskarten dieser Art aus zeitbedingten Gründen im Augenblick nicht zu beschaffen sind, können die Vereine ihre bisherigen Bestände weiter verwenden. Diese behelfsmäßigen Karten müssen eine Kontrolle ermöglichen. g) Sämtliche sportliche Veranstaltungen, bei denen Eintritt erhoben wird, sind 3 Tage vor dem Tag der Veranstaltung dem Sekretariat des Oberbürgermeisters anzuzeigen mit genauer Bezeichnung der Art der Veranstaltung, dem Ort, dem Tag und dem Zeitpunkt des Beginns. h) Den mit der Abrechnung des Sportgroschens beauftragten Beamten der Stadt— die mit einem Ausweis versehen sind— ist bei Platz- und Kassen- kontrollen ohne besondere Aufforderung Einsicht in den Kartenverkauf, in die Kassenführung und in die sonstigen Unterlagen zu gewähren. i Flüchtlinge und Rückwanderer, aufpassen! Alle deutschen Staatsangehörigen, Männer, Frauen und Kinder, welche.nach dem 1. Januar 1946 in Mannheim zugezogen sind und vorher ihren Wohnsitz in der russischen Zone hatlen, haben sich zur ärztlichen Untersuchung zu melden. Dazu gehören auch alle Ostflüchtlinge, die außerhalb eines Sammeltransports auf eigene Faust in Mannheim zugewandert sind. Die Untersuchungen finden statt im Staatlichen Gesundheitsamt in der Allgemeinen Ortskrankenkasse (Ebertbrücke*- Stadtseite) an Wochentagen von 11 bis 12 Uhr. Wer sich der ärztlichen Untersuchung entzieht, macht sich nicht nur strafbar, er hat außerdem mit Dolmetscherin gesucht Dolmetscherin für Englisch mit Diplom-Examen oder Auslandspraxis, auch perfekt in Stenographie und Maschinenschreiben, sofort gesucht. Bewerbg. an das Sekretariat des Oberbürgermeister*. polizeilicher Vorführung und zwangsweiser Abschiebung in ein Sammellager zu rechnen. Wer keine Zulassung durch die Leitstelle besitzt, hat in Mannheim kein Wohnrecht und erhält auch keine Lebensmittelkarten. Der Stellvertreter des staatlichen Flüchtlings- kommissars— Leitstcllc Mannheim (Wohlfahrtsamt, C 6, Zimmer 9). Brennholz sparen! Der nun glücklicherweise dem Ende zugehendeWinter hat einen außerordentlichen Brennholzeinschlag notwendig gemacht. Nachdem sich im Sommer vorigen Jahres herausstellte, daß eine Kohlenlieferung für die Stadt Mannheim nicht möglich sein werde, mußte zu einem solchen ganz ungewöhnlichen Holzeinschlag geschritten werden, um die Bevölkerung vor dem Schlimmsten zu schützen. Die weitaus größte Menge dieses Holzes konnte im Odenwald geschlagen werden, aber auch in den Mahnheimer Wäldern erreichte der Einschlag eine nicht unbeträchtliche Höhe. So wurden im Einvernehmen mit dem Forstamt Weinheim im Käfertaler Wald 13 000 Ster, in den Wäldern von Seckenheim und Rheinau 1200 Ster geschlagen. Von den schweren klimatischen Folgen ganz abgesehen, die ein solcher, nur in der obwaltenden Notlage vertretbarer Sondereinschlag, zumal derjenige im Odenwald, nach sich ziehen muß, ist natürlich auch ein sehr beträchtlicher Schaden dadurch entstanden, daß sehr viel wertvolles Nutzholz geschlagen werden mußte, mit dessen Aufforstung* zur Zeit begonnen wird. Bis.zur Verwendbarkeit dieser Aufforstung werden aber 70 bis 80 Jahre vergehen! Bedenkt man noch, daß der normale jährliche Brennholzeinschlag in den Mannheimer Wäldern 3000 Ster, also wenig mehr als ein Fünftel der diesjährigen Notmaßnahme beträgt, so erkennt, man aus diesen wenigen, aber sprechenden Zahlen, welcher Schaden entstanden ist und wieviel daran liegt, diesen Schaden nicht noch höher anwachsen zu lassen. Es ist daher dringend notwendig, mit dem Brennholz so sparsam wie irgend möglich umzugehen. Würde im nächsten Winter nochmals ein solcher Holzeinschlag erfolgen, so würden allein schon die klimatischen Folgen sich in gefährlichstem Maße auf die ohnehin angespannte Ernährungslage des deutschen Volkes auswirken. Neubeschilderung der Kraftfahrzeuge Auf Anordnung der Militärregierung werden sämtliche Kraftfahrzeuge und Anhänger neu beschildert. Un> eine ordnungsgemäße Neubeschilderung in dem von der Militärregierung vorgeschriebenen Zeitraum durchführen zu können, werden an alle Fahrzeugbesitzer für diejenigen Fahrzeuge, die mit einer ES- Plakette versehen waren, die zur Neuzulassung notwendigen Antragsformulare in dreifacher Fertigung zugestellt. Gleichzeitig wird den Fahrzeugbesfitzem ein Termin aufgegeben, an welchem sie ihre Fahrzeuge zur Überprüfung der Polizei vorzufahren haben. Ort und Zeit der Überprüfung sind auf der Vorladung angegeben und genau zu beachten. Bei der Vorführung sind.die Kraftfahrzeugpapiere, bestehend aus Kraftfahrzeugbrief. Kraftfahrzeügschein, Steuer- k-arte oder Unterlagen, aus der der Eigentumsanspruch einwandfrei hervorgeht, mitzubringen. Die neuen Nummernschilder werden von der Zulassungsstelle des Polizeipräsidiums ausgegeben und die Gebühr hierfür erhoben. Alle Kraftfahrzeuge(LKW, Zgm, Kom, PKW und Krafträder, auch Sonderfahrzeuge, beispielsweise Tankwagn usw.) dürfen von dem Tage an, wo sie neu registiert sind, keine Fahrten ohne Fahrbefehle durchführen. Nach der Neubeschilderung haben sich die Kraftfahrzeughalter bzw. Fahrer bei der Fahrbereitschaft L 6, 12 zu melden, um dort, den erforderlichen Fahrbefehl in Empfang zu nehmen. Damit das Verfahren der Neuzulassung reibungslos vonstatten gehen kann, werden in den nächsten Tagen Anträge auf Neuzulassung— also die Zulassung solcher Fahrzeuge, die bisher mit keiner ES- Plakette versehen waren— nicht angenommen. Der Zeitpunkt, von dem ab Neuanträjfe wieder angenom- Mannheimer Jungen und Mädel! Weg von der Straße! Nützt eure Freizeit! Treibt Leibesübungen!—• Erweitert euer Können!— Bereichert euer Wissen! Der Jugendausschuß der Stadt Mannheim will euch helfen, soweit es in unserer zerstörten Stadt möglich ist..* Es ist geplant: Bildung von Gruppen für Singen, Musik und Musizieren, Volkstanz und Gesellschaftstanz, Laienspiel, Schachspiel, Wandern, Gymnastik. Einrichtung von Kursen für Basteln für Jungen und Mädel, Zeichnen und technisches Zeichnen, Englisch und Französisch, Kurzschrift für Anfänger und Fortgeschrittene, Förderung in Rechnen und Geometrie, zur Förderung in Deutsch(Aufsatz und Briefstil), Werkunterricht./ Uebungskurse für die verschiedenen Sportarten Einführungsvorträge in die Gebiete der bildenden Kunst, Musik und Literatur; ebenso in die Fragen des Zeitgeschehens, der Heimatkunde und der Naturwissenschaft Meldet euch zu dem, was euch liegt. Zugelassen sind alle Jugendlichen vom# 14. Lebensjahre an. Meldungen werden entgegengenommen in der Zeit von Montag, den 4. März bis Freitag, den 8. März 1946, jeweils von 16—18 Uhr, in der Friedrichschule, Pestalozzischule, Neckarschule, Wohlgelegenschule, Wil- helm-Wuncfl-Schule, Kirchgartenschule, Albrecht-Dü- rer-Sfchule, Waldhofschule, Schönauschule, Sandhofenschule, Feudenheimschule und Wallstadtschule. In Seckenheim: im Schulsaal Im Reichsadler. In Rheinau: beim Gemeindesekretariat. Kulturelle Veranstaltungen Nationaltheater Mannheim vom 10. März bis 18. März 1946 Sonntag, 10. März, nachmittags: Der Barbier von Sevilla. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16.30 Uhr. Sonntag, 10. März, abends: Dr. med. Hiob Prätorius. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Montag, 11. März: Don Juan. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Dienstag, 12. März: Der Gärtner von Toulouse. Anfang 18 Uhr, Ende* etwa 20 Uhr. Mittwoch, 13. März: Der Troubadour. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Donnerstag, 14. März: Mit meinen Augen. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Freitag, 15. März: Don Juan. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. Samstag, 16. März: Dr. med. Hiob Prätorius. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Sonntag, 17. März, nachmittags: Mit meinen Augen. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16.30 Uhr. Sonntag, 17. März, abends: Mit meinen Augen. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr. v Montag, 18. März. Zum ersten Male: Tanzabend der Tanzgruppe des National-Theaters: Peer-Gynt- Suite von E. prieg; Divertissement; Nußknacker- Suite von P. Tschaikowsky. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. men werden, wird bekanntgegeben. Ferner wird die Zulassungsstelle ab sofort keine IV B-Nummem mehr ausgeben und keine anderen Abfertigungen als die Einbestellungen vornehmem Es wird darauf hingewiesen, daß die Zulassung der Fahrzeuge nicht allein daraus abgeleitet werden kann, daß Fahrzeuge bisher mit ES-Plakette versehen waren. Die Zulassung bzw. Neubeschilderung erfolgt nach den heutigen strengen Vorschriften unter Zugrundelegung des Maßstabes, ob ein Fahrzeug dringend in den Einsatz kommen muß. Zuzugssperre für Mannheim Der Zuzug nach Mannheim ist immer noch- auch für die in Mannheim zuständige Bevölkerung- gesperrt. In absehbarer Zeit ist mit einer Lockerung nicht zu rechnen. Ausnahmen werden nur gewährt bei solchen Personen, die aus Kriegsgefangenschaft zurückkehren und in Mannheim Wohnrecht haben. Die Familien dieser Kriegsgefangenen können nur zuziehen, wenn der hierfür nötige Wohnraum zur Verfügung steht. Weiter können zuziehen alte Mannheimer, die bei Verwandten Unterkommen können, ohne zusätzlichen Wohnraum zu beanspruchen und solche Personen, die als Facharbeiter für den Wiederaufbau dringend benötigt werden. In letzterem Falle wird der Zuzug nur für die Dauer der Beschäftigung gegeben. Wohnraum für deren Familienangehörige kahn nicht zur Verfügung gestellt werden. Eine Zuzugsgenehmigung für diese kann daher nicht gegeben werden. Bekanntmachung Das Arbeitsamt Mannheim ist während der Durchführung der angeordneten Meldepflicht am Dienstag und Donnerstag wie an den übrigen Werktagen auch nachmittags geöffnet. Arbeitsamt. Besuchsstunden beim Standesamt Die Besucher des Standesamts Mannheim-Stadt werden erneut darauf hingewiesen, daß sie sich längere: Warten ersparen können, wenn sie Zur Erledigung ihre: Angelegenheiten die frühen Morgenstunden(ab 8 Uhr und die frühen Nachmitta^ästunden(ab 13.30) benützen Unbefugte Entnahme von Sand und Kies aus den Straßendämmen In der letzten Zeit mußte immer wieder festgestellt werden, daß von Unbefugten aus den Straßen- dämmen Kies und Sand abgetragen und weggefahren wird. Da hierdurch der Bestand der Straßen und der in ihnen liegenden Leitungen gefährdet wird, müssen derartige Entnahmen unter allen.Umständen unterbleiben. Gegen weitere Verstöße dieser Art wird eingeschritten weiden. Abgabe von Leseholz Im Rheinauer und Seckenheimer Wald kann Leseholz gegen Leseholzschein abgegeben werden. Die Leseholzscheine sind 1 Jahr gültig und können gegen eine Gebühr von RM 1.— bei Forstwart Emy, Mannheim-Seckenheim, Maxauer Straße Nr. 12, Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 12 und 2 Uhr abgeholt werden. Das Mitbringen von Werkzeug in die Wälder und das Entnehmen von Holz ohne Leseholzschein ist strafbar. Städt. Landwirtschafts-Abteilung Rentenzahlung Die Nachzahlung der rückständigen Invalidenrenten erfolgt beim Postamt 1 und der Vororfs- postanstalten ab 15. März. Die Empfangsscheine müssen wie folgt ausgefertigt sein: 1. Rückständige Renten aus 1944— Ende Juni 1945 sowie Spitzenrenten in einer Summe auf einen Empfangsschein; 2. die zweite Hälfte für Juli— Oktober 1945— zwei Monatsbeträge— ebenfalls auf einen Empfangsschein. Die Auszahlung der Angestellten- und Unfallrente* erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt vnd wird recht» zeitig in der Zeitung bekanntgegeben. Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Stldtis(3ies Ernahrungs- und Wittschaftsamt Industrie- und Handelskammer Lebensmittelmarken a) Für die Woche vom 11. bis 17. März 1946(2. Woche der 86. Zuteilungsperiode) wird aufgerufen: Brot: Auf Abschnitt Brot 86/11 und soweit zur Erreichung der Wochenration notwendig, Kleinabschnitte zu je 50 g für Kleinstkinder(1—3 Jahre)= 1000 g 1500 g 2300 g .= 4000 g .= 3000 g .= 750 g .= 1300 g .= 2300 g 500 g 150 g = 750 g “ 250 g 500 g für Kleinkinder(3—6 Jahre). für Kinder(6—10 Jahre)... für Jugendliche(10—18 Jahre) für Erwachsene(über 18 J ihre) für Teilschwerarbeiter... für Schwerarbeiter..... für Schwerstarbeiter.... Zum Bezug von Weißbrot bzw. We: ßmehl(Mehl im Verhältnis von 100 zu 75) werden von obigen Wochen- mengen freigegeben: Für Kleinstkinder: alle Abschnitte 86 II und 6 Klein- abschnitte zu je 50 g für Kleinkinder 4 Kleinabschnitte zu je 50 g; für Kinder: 1 Abschnitt 86/11 über 1000 g und 6 Kleinabschnitte zu je 50 g; für Jugendliche: 10 Kleinabschnitte zu je 50 g; für Erwachsene: 10 Kleinabschnitte zu je 50 g. Auf die braunen Groß- und Kleinabschnitte der Arbeiter-Zulagekarten kann Weißbrot oder Weißmehl nicht abgegeben werden. Nährmittel: Auf Groß- und Kleinabschnitte Nährmittel auf die Karten für Säuglinge(2 Abschnitte ä 250 g) für die übrigen Altersklassen... (auf die Karten SV. 11•= 100 g) für werdende un dstillende Mütter. für Teilschwerarbeiter . für Schwer- und Schwerstarbeiter. Klndergetrcidenährmittal: a) für Säuglinge:— an Stelle von Nährmittel— wie bereits aufgerufen, auf die 3 besonders gekennzeichneten Nährroittelabschnitte ä 250 g der Sgl.- Karte= 750 g b) für Kleinstkinder von 12* bis 18 Monate, wie bereits aufgerufen, in der 3 und 4. der 86 Zuteilungsperiode an Stelle von Brot, auf die 2 mit gekennzeichneten Brotabschnitte 86/III und 86 IV zu je 500 g zus. 1000 g einmalig= 750 g Zur Gültigkeit der beiden Brotabschnitte für den Bezug von Kindergetreidenährmittel sind diese Abschntite nach Vorlage des Altersnachweises durch die Kartenstelle mit Dienstsiegel zu versehen. Graumehlteigwaren: An Stelle von Brot können im Verhältnis 100:75 Graumehlteigwaren bezogen werden. . Die Abschnitte sind besonders aufzukleben und abzurechnen. Bezugscheine lauten auf Nährmittel. Fleisch: Auf Abschnitte Fleisch 86/11 und soweit not- . wendig, Kleinabschnitte für Kleinstkinder(Klst).... für Kleinkinder(Klk) für Kinder(K) für Jugendliche(Jgd)....,.. für Erwachsene(E) für werdende und stillende Mütter. für Teilschwerarbeiter= 100 g für Schwerarbeiter..'.— 200 g • für Schwerstarbeiter 300 g Das Landesernährungsamt gibt bekannt, daß, wie in anderen Besatzungszonen bisher schon, künftig, vorübergehend auch bei uns, in der Fleischversorgung eine Stockung eintreten wird. An Stelle von Fleisch können dann auf Flelsch- i marken, aller Mengenwerte, je nach det Anlieferung^ Frischfische oder Heringe oder Marinaden bezogen werden, und zwar im Verhältnis von 50 g 100 g 300 g 300 g 200 g 200 g 1 zu 3= Heringe oder Marinaden und 1 zu 6= Frischfische, f Das heißt: 1 Fleischabschnitt zu 25 g berechtigt zum Bezug von 75 g Marinaden oder Salzheringe oder wenn Frischfische angeliefert wurden, zum Bezug von 150 g Frischfische. Daraus ergibt sich und ist genau zu beachten: a) Alle N Fleischabschnitte, auch die der Berechtigungskarten für werdende und stillende Mütter sowie der Zusatzkarten für Teilschwer-, Schwer- u. Schwerstarbeiter gelten nur in der(I., II., III. oder IV.) Woche, für die sie aufgerufen sind. b) Alle Fleischabschnitte, gleichviel ob sie mit Fleisch- und Wurstwaren oder mit Fischen beliefert wurden, sind von den Klein Verteilern(Metzgereien u. Fischgeschäften), wöchentlich abzurechnen. c) Fische, an Stelle von Fleisch(auf Fleischmarken) können in denjenigen Fischgeschäften bezogen werden, in denen mit Abschnitt 187 des Mannheimer Einkaufsausweises der Eintrag in die Kundenliste erfolgt ist. d) Diese Fischgeschäfte sind verpflichtet, durch entsprechenden Aushang kund zu tun, sobald Fische zum Verkauf bereit stehen. e) Steht zur Belieferung teilweise Fleisch und teilweise Fisch zur Verfügung, so müssen zuerst die Fleischabschnitte über 25 g der blauen Lebensmittelkarten, für den Fischbezug verwendet werden. Fische: Die Restbelieferung der zum Fischbezug aufgerufenen Abschnitte 255 und 261 der Mannheimer Einkaufsausweise wird ausgesetzt.— Die Fischverr kaufsgeschäfte haben die bereits belieferten Abschnitte sofort bei ihren Markenannahmestellen gegen Quittung(Vordruck 20) abzuliefern. Käse: Auf' die Käseabschnitte für die 1. und 2. Woche, jedoch nur der Karten für werdende und stillende Mütter, für Teilschwer-, Schwer- und Schwerstarbeiter■=» nach Aufdruck. Auf die übrigen Käse-Abschnitte darf Ware nicht verabfolgt werden.*■ Zucker: Für Säuglinge= 250 g Butter: Auf Abschnitte Fett 86 I und 86/11 zu je 62,5 g.....■= 125 g für werdende und stillende Mütter auf die 2 Fettabschnitte Mü/86 II über je 50 g..= 100 g Margarine: Für Teilschwerarbeiter auf 1 Fettabschnitt 50 g, für.Schwerarbeiter auf 2 Fettabschnitte 4 50 g 100 g für Schwerstarbeiter auf 3 Fettabschnitte ä 50 g= 150 g Kartoffel: Auf Abschnitt 11/86 und I/II/88(für= 3000 g 2 Wochen für Kinder bis zu 3 Jahren) der Bezugsnachweise für Speisekartoffeln 82 bis 89 mit dem Aufdruck Mannheim-Stadt. (Die Abschnitte II/86 und ITI 86 sind von den Kleinverteilern abzutrennen und aufzubewahren.)• Werdende und stillende M" er= 500 g Teil- Schwerarbeiter= 500 g Schwerarbeiter’= 1000 g Schwerstarbeiter= 2000 g Zwieback: an Stelle von Brot für Kleinstkinder(1—3 Jahre Kist) und KlcinkindeJ»(3—6 Jahre Klk) auf Abschnitt 251 des lilafarbenen Mannheimer Einkaufausweises für Kleinstkinder und Abschnitt 251 . des weißen Einkaufsausweises für Kleinkinder,^e in Verbindung mit Brotabschnitten der Lebensmittelkarte 86 im Gesamtmengenwert von 500 g.. Die Abschnitte 251 der andersfarbigen Mannheimer Einkaufsausweise haben für den Bezug von Zwieback keine Gültigkeit,, werden aber zum Teil anderweit benötigt. Der Verkauf vön Zwieback erfolgt durch die Bäk- kereibetriebe und die Verkaufsstellen des Gemeinschaftswerks. Die Zwieback-Verkaufsstellen haben die lilafarbenen und weißen Abschnitte 251 der Mannheimer Einkaufsausweise zusammen, mit Brotabschnitten im Mengenwert von je 500 g zu jedem Abschnitt 251 aufzukleben und gegen Quittung(Vordruck 20) bei den Markenannahmestellen abzugeben. Diese Empfangsbescheinigungen sind von den Zwieback-Verkaufsstellen an d! e Bäckergenossenschaft Mannheim abzuliefern. Essig-Bestellung auf Abschnitt= 251 der grünen, gelben und rotbraunen Abschnitte der Mannheimer Einkaufsausweise(für die Altersklassen über 6 Jahre) in der Zeit bis einschl. 13. März 1946 für je% Liter 5prozentigen Essig bei einem Mannheimer Kleinverteiler. Der Kleinverteiler hat obengenannten Abschnitt spätestens bis 16. März 1946 bei den Markenannahmestellen gegen Quittung(Vordruck 20) abzugeben mit genauer Angabe der Anschrift. Die Markenannahmestellen liefern die Doppelschriften der Empfangsbestätigungen(Vordruck 20) über die Zahl der abgelieferten Bestellabschnitte spätestens bis 20. März 1946 unmittelbar an das Sekretariat des Ernährungsamts. Nichteinhaltung der gestellten Termine schließt Verbraucher und Verteiler von der Belieferung aus. Die grauen, lila und weißen Abschnitte 251 der Mannheimer Einkaufsausweise haben für die Essigbestellung keine Gültigkeit, werden aber zum Teil anderweitig benötigt. b) Es verfallen: Am 3. März 1946~ die grünen Krankenberechtigungsscheine, Ablieferungsfrist: bis 11. März 1946; am 31. März 1496— die zur Zeit gültigen Reisemarken, Ablieferungsfrist: bis 15. April 1946; am 31. März 1946= die rosaroten Tageskarten mit Gültigkeitsbeschränkung bis 31. 3. 1496, Ablieferungsfrist: bis 15. April 1946. c) Bezug und Abgabe von Lebensmittel usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig. Ein Abschnitt wird erst gültig durch seinen Aufruf in der M.-G.G. und ab Montag der Woche, für die er aufgerufen ist. t Zuwiderhandlungen sind nach§ 1 Abschnitt(1) Ziffer 5 der Verbrauchsregelungs-Strafverordnung vom 26 11. 1941 strafbar. Neugrimdung von Kraftverkehrsuntemehmen im Güternah-, und Fernverkehr. Die Industrie- und Handelskammer Mannheim gibt davon Kenntnis, daß nach den bisherigen Feststellungen infolge des großen Zustroms zu obigem Gewerbe die Vorlage von weiteren Anträgen auf Neugründung von Transportunternehmen unzweckmäßig erscheint, da das Gewerbe bereits außerordentlich übersetzt ist. Wer bisher das Transportgewerbe selbständig nicht ausübte, hat z. Zt. kaum Aussicht auf Genehmigung eines Antrages auf Eröffnung eines solchen Betriebes. Die Anträge, die sorgfältig überprüft werden, lassen erkennen, daß die Antragsteller häufig über Fachkenntnisse nicht verfügen, da sie in diesem Gewerbe meistens noch nicht tätig waren. Es scheint die Ansicht zu herrschen, daß man im Fuhrgewerbe verhältnismäßig leicht seinen Lebensunterhalt verdienen könne. Dies ist b§i der heutigen Tarifgestaltung und der voraussichtlichen'Wirtschaftsentwicklung nicht der Fall. Nur erstklassige Fachkräfte mit entsprehendem Betriebskapital werden sich in den kommenden Monaten im Verkehrsgewerbe halten können Anfänger, die heute ihre letzten Ersparnisse in einem Fahrzeug anlegen wollen, laufen große Gefahr, dieses Geld zu verlieren. Es wild!*daher empfohlen, Anträge nur noch dann einzureichen, wenn die Antragsteller die Voraussetzungen hierzu restlos erfüllen, d. h. wenn sie mehrere Jahre den Beruf ausgeübt haben, über das notwendige Betriebskapital verfügen und bereits ein Fahrz^ig besitzen. Die sogenannten Altuntemehmen werden hiervon nicht berührt. Betriebsmeldung des Großhandels. In der Military Government Gazette vom 16. 2. 1946 forderte die Industrie- und Handelskammer alle Großhandelsunternehmen auf, die ihnen zugegangenen Betriebsmeldebogen ausgefüllt der Industrie- und Handelskammer Mannheim einzureichen. Das Meldeverfahren wird am 15. 3. 1946 abgeschlossen. Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß diese Erhebung im Interesse der Firmen geschieht. Von Firmen, die bis zu diesem Zeitpunkt den ausgefüllten Erhebungsbogen nicht abgegeben haben, wird angenommen, daß sie ihren Betrieb nicht mehr weiterführen.^ Berichtigung In dem in Nr. 9 der Militär-Gazette veröffentlichten Hinweis der Industrie- und Handelskammer betr. „Kriegsschäden und eingefrorene Forderungen“ ist ein Druckfehler unterlaufen. Im letzten Absatz muß es bezügl. der einzureichenden Meldungen natürlich heißen:.. oder falls sie aus technischen Gründen nicht möglich ist.. Lebensnrtte’zulagen bei der Handwerkskammer beantragen! Anträge auf Bewilligung von Lebensmittelzulagen an Teilschwer-, Schwer- und Schwerstarbeiter, sind bis zur Wiederbearbeitung solcher Anträge durch das Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe, nicht an das Ernährungsamt, sondern an die Handwerkskammer, U 2-Schule(Friedrichschulc), Eingang gegenüber U I, in dreifacher Fertigung einzureichen. Die Entscheidungen dieser Stelle erfolgen unter Zuziehung Sachverständiger und sind endgültig. Auf Anordnung des Wirtschaftsministeriums Württemberg-Baden— Abteilung Landwirtschaft und Ernährung—, haben die antragstellenden Firmen, und zwar bei Neuanträgen sowie auch für Jeden bereits im Genuß der oben erwännten Zulage stehenden Arbeiter, eine Bescheinigung des Ernährungsamts(Kartenstelle) am Wohnsitz des Arbeiters vorzulegen, ob der Arbeiter einer Selbstversorger-Gemeinschaft angehört oder nicht, und zutreffendenfalls, welcher. Ohne diese Bescheinigung können Zulagekarten ab 87. Zuteilungsperiode nicht mehr ausgegeben werden. Die Ausgabe der Zulagekarten erfolgt weiterhin; Werdevstraße 38. Stadt. Ernährungs- urid Wirtschaftsamt. Lehrabschlußprüfungen. Die Industrie- und Handelskammer Mannheim beabsichtigt, in diesem Jahre wieder Lehrabschlußprüfungen sowohl für die kaufmännischen als auch für die gewerblichen Lehrlinge durchzuführen. Um rechtzeitig einen Ueberblick über die zu erwartende Teilnehmerzahl zu erhalten, können Anmeldungen nur bis zum 20. März entgegengenommen werden. Antragsvordrucke sind bei der Abteilung„Berufsausbildung“ der Kammer, L 4, 15, Zimmer 5, erhältlich. Industrie- und Handelskammer Mannheim. Verkehr Dauerreisegenehmigungen der Reichsbahn Wo sind die Genehmigungen erhältlich? Das Reichsbahnverkehrsamt Mannheim, z. Zt. Heidelberg, gibt bekannt: Nach der Verfügung der Reichsbahndirektion Stuttgart werden Dauerreisegenehmigungen für das amerikanisch, französisch und englisch besetzte Gebiet für die Benutzung von Eil- and Schnellzügen ausgestellt. Die Genehmigung zur Benutzung von Eil- und Schnellzügen über 100 km w rd nur ertgilt: a) für Dienstreisen von Behörden Vertretern bei Vorlage eine: Bescheinigung des Behördenvorstands über die Dringlichkeit der Dienstreise; b) für andere Berufsreisen gegen Vorlage einer Be-, scheinigung der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer bzw. Wirtschaftskammer über die Dringlichkeit der Reise; Ergänzende Gesetze und Verordnungen Aus den von der Regierung Württemberg-Baden erlassenen Gesetzen und Verordnungen' veröffentlichen wir nachstehend auszugsweise einige wichtige Bestimmungen von allgemeinem Interesse. Ergänzung der Strafgesetze Mit Geldstrafe von 25 bis 150 RM. oder mit Haft wird bestraft, wer einer die Ausgangsbeschränkung regelnden Verordnung zuwiderhandelt. Mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bis zu 4 Wochen wird bestraft, wer unbefugt nicht im Besitz eines gültigen Personalausweises ist. Mit Gefängnis bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft: 1. Wer geschriebene oder gedruckte Ankündigungen, die im amtlichen Auftrag angeschlagen worden sind, verunstaltet oder unbefugt entfernt; 2. wer ein Kunstwerk, Monument oder ein anderes Kulturgut, das von einer anderen Person geschaffen worden ist, vorsätzlich zerstört, verändert oder verheimlicht; 3. wer eine öffentliche Versammlung, für die keine Erlaubnis erteilt worden ist, veranstaltet, fördert oder an ihr teilnimmt, es sei denn, daß die Versammlung zu religiösen Zwecken oder in Ausübung einer amtlich genehmigten Tätigkeit gehalten wird; Der neue Postverkehr/ Die gültigen Postleitzahlen Wir veröffentlichen nachstehend die zur Zeit gültigen Postleitzahlen für die seit dem 1. November neu eingeteilten Postleitgebiete: 1) Berlin, Innenstadt und Vororte einschließlich der sowjetischen, englischen, amerikanischen u. französischen Besetzungszone in Berlin-Stadtgebiet: 2) Provinz Brandenburg, ausgenommen die östlich der Oder und östlich der Lausitzer Neiße gelegenen Gebiete. Vqp den größeren Orten in der Nähe dieser Grenze liegen im sowjetischen Besetzungsgebiet: Küstrin-Kietz, Frankfurt/Oder (ohne Dammvorstadt), von Guben nur die Vorstadt westlich der Neiße und Forst(Lausitz), östlich der Oder oder Neiße liegend gehören nicht zum sowjetischen Besetzungsgebiet, sind also zum Postverkehr nicht zugelassen: Küstrin- Altstadt, Küstrin-Neustadt, Frankfurt/Oder— Dammvorstadt und Guben; 3) Mecklenburg und Vorpommern, von Pommern ' das Gebiet westlich der Oder einschließlich der "Insel Rügen, Usedom und Wohin, von Stettin der westlich der Oder gelegene Teil des Ortes; , 10) Land Sachsen und von Niederschlesien das westlich der Lausitzer Neiße gelegene Gebiet, das heißt hauptsächlich folgende Orte: Bernsdorf(Oberlaus.), Görlitz, Hohenbocka-Hosena (Lausitz), Hoyerswerda, Lautawerk(Lausitz), Muskau, Niesky(Oberlaus.), Reichenbach(Oberlausitz), Rietschen(Oberlausitz), Rothenburg (Oberlausitz), Ruhland(Laus.), Wehrkircfi(Oberlausitz) und Weißwasser(Oberlausitz); 13a) Nordbayern; 13b) Südbayern; 14) Württemberg; 15) Thüringen; 16) Hessen; 17a) Baden; 18) Westmark, Rheinpfalz und Saargebiet; 19) Provinz Sachsen, frühere preußische Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg, Anhalt; 20) Provinz Hannover, Braunschweig; 21) Westfalen; 22) Rheinland;• 23) Gebiet Bremen, Oldenburg; 24) Gebiet Hamburg, Schleswig-Holstein. Es wird von der Post-darauf hingewiesen, alle postalischen Sendungen stets mit Postleitzahlen zu versehen, damit dieselben leichter ihrem Bestimmungsort zugeführt werden können. Verordnung über die Verpflichtung deutscher Rechtsanwälte zur Verteidigung vor Allüerten Gerichten Druck: Mannheimer Gcoßdruckerei, R 1, 4-6 e) gegen Vorlage eines gültigen Passierscheines; d) für die sonstigen unaufschiebbare persönliche Reisen nur in besonderen Ausnahmefällen gegen Vorlage von Nachweisen für die Dringlichkeit. Einzelreisegenehmigungen werden z. Zt. nur von den Außenstellen des Reiehsbahnverkehrsamtes, das sind die Fahrkarten-Ausgabestellen: Heidelberg Hbf. Mannheim Hbf. Heidclberg-Kirchheim sowie die Bahnhöfe: Eberbacb Hockenheim Mannheim-Friedrichsfeld-Nord Mannheim-Neckarau Mannheim-Neckarstadt Mannheim-Rheinau ausgestellt. Die Gebühr für Dauerreisegenehmigungen beträgt 3— RM., für Einzelreisegenehmigungen—.50 RM. Mannheim-Waldhof Meckesheim Mosbach(Baden) Neckarei» Neckargemünd Schwetzingen Seckach t Sinsheim(Elsenz) Walldürn Wiesloch-Walldorf Zugverkehr im Neckartal Die Reichsbahn gibt bekannt: Seit Montag, 25. Februar, verkehren die Züge aus und nach Richtung Neckarelz bis und ab Neckargemünd Neckarbrücke (rechtes Neckarufer). * Der Motorbootsverkehr zwischen Neckargemünd und Neckarsteinach bleibt aufrechterhalten. Handelsverkehr zwischen den Zonen Der Handelsverkehr zwischen den einzelnen Besatzungszonen wird jetzt durch die vom Alliierten Kontrollrat getroffene Unterscheidung zwischen bewirtschafteten und freien Produkten wesentlich erleichtert. Im Handel mit freien Produkten sollen keinerlei Schwierigkeiten im Zonenverkehr gemacht werden. Die Liste der bewirtschafteten Waren, die nur mit besonderer Genehmigung der alliierten Oberkommandierenden von einer Zone in die andere verbracht werden dürfen, verzeichnet 17-Warengruppen, u. a. Nahrungsmittel, Saatgut, Tabak, Leder, Petroleum, Holz und Gummi. Jedem Oberkomman- dierenden ist es überlassen, bewirtschaftete Waren freizu geben. Erfassung der Handelsvertreter und Handelsmakler Alle Handelsvertreter und Handelsmakler, die im Stadt- und Landkreis Mannheim,,ansässig sind, werden gebeten, zwecks Neuerfassung ihre Namen und Anschriften mündlich oder schriftlich der Geschäftsstelle Mannheim, Neckarvorland 3, mitzuteüen. Sprechstunden werktäglich von 15—17 Uhr, außer Samsfags.’ Berufsverband der Handelsvertreter und Handelsmakler. Gesundheitsamt Zugelassene Ärzte: Dr. med. Barth, Facharzt für Chirurgie, Mannheim, Heinrich-Lanz-Krankenhaus, Tel. 420 15. Dr. Ernst Kattermann, Frauenarzt, Lindenhof, Haardtstraße 24, Ruf jetzt: Nr. 432 30. Frau Dr. Hedwig Horlacher, prakt. Ärztin, L 7, 7a part.- Tel. 42172.^ Dr. Jens Schlereth, Augenarzt, L 7, 7a part.- Die Praxis wird in den gleichen Räumen ausgeübt wie die von Frau Dr. Horlacher, jedoch nicht in Verbindung damit. Dr. vom Ende Bruno, Zahnarzt, Mannh., Goethestraße 18, Tel. 438 98. Sport Sonntag, 10. März Fußball 4. wer gegen eine Verhaftung durch eine im amtlichen Auftrag handelnde oder sonst zur Festnahme oder Verhaftung berechtigte Person Widerstand leistet oder wer aus einer behördlich verhängten Haft entweicht; 5. wer einer Person, von der ihm bekannt ist daß sie von einer Behörde gesucht wird, Hilfe leistet, um sie dem Zugriff der Behörde zu entziehen, oder wer es unterläßt, diese Person der suchenden Behörde zu melden; Meisterschaftsspiele: VfR Mannheim— KFV(Stadion); ASV Feudenheim— Grünweiß Viernheim(Stadion, 12.45 Uhr); Phoenix M’heim— SpVgg Sandhofen; 07 Mannheim— Ilvesheim; Rheinau— Hemsbach; 98 Seckenheim— Friedrichsfeld; Käfertal— 09 Weinheim; Schriesheim— Heddesheim; 08 Mannheim— 1846 Mannheim; Kurpfalz Neckarau — Baldwin Boys(16 Uhr); Neckarhausen—Wallstadt; Laxenburg— Edingen; FV Leutershausen— SG Mannheim. Gesellschaftsspiel: VfL Neckarau— 98 Schwetzingen(Altriper Fähre). Spielbeginn 14.30 Uhr, sofern nicht anders vermerkt jeweils auf den Plätzen der erstgenannten Vereine. Handball Meisterschaftsspiele: TuSG 1862 Weinheim— TV 98 Seckenheim: TSV Schwetzingen SV Waldhof; SG Ketsch— TV Edingen; Kurpfalz Neckarau— TV Leutershausen; SV Seckenheim TV FHedrichsfeld; Ilvesheim— 1846 Mannheim; Hemsbach— Viernheim. 6. wer ein Gerücht in der Absicht verbreitet, Unruhe oder Aufregung in der Bevölkerung hervorzurufen. Spielbeginn 15.00 Uhr auf den Plätzen der erstgenannten Vereine. Gesellschaftsspiel: Polizei-SV Mannheim — VfR Mannheim(Herzogenriedpark, 10.30 Uhr). Verordnung über Ausgangsbeschränkung Während der allgemeinen Sperrzeit von 22.30 Uhr mitteleuropäische Zeit bis 5.00 Uhr mitteleuropäische Zeit ist für jedermann der Aufenthalt außerhalb befriedeter Hausgrundstücke verboten, mit Ausnahme von. Samstagen und gesetzlichen Feiertagen, an denen die Zeit verlängert wird und das Ausgehverbot um 23.30 beginnt und um 5 Uhr früh aufhört. Ausgenommen von diesem Verbot sind Personen, welche sich im Besitz einer Ausgeherlaubnis der Militärregierung befinden. Ohne im Besitz einer solchen Erlaubnis zu sein, dürfen sich Personen während der Sperrzeit im Freien aufhalten, a) wenn sie zur unmittelbaren Abwehr einer Gefahr für Leben und Gesundheit Hilfe leisten oder Hilfe anderer holen, b) wenn der Aufenthalt der Bekämpfung von Katastrophenfällen wie Feuersbrunst, Überschwemmung, Erdbebenfolgen dient, c) wenn der Aufenthalt der Verhinderung von strafbaren Handlungen gegen Eigentum, Leib oder Leben dient. Die Verfolgung und Maßnahmen zur Sicherstellung des Verbrechers sind dem gleichgesetzt. Hockey Gesellschaftsspiele: Eintracht Frankfurt Mannheimer Sportges.(1. Männer- u. Frauen-Elf) Ringen Ausscheidungskämpfe im Bantam-, Leicht und Mittelgewicht(Samstag, 9. März, 18 Uhr, in der Turnhalle der Feudenheim-Schule). Nürnberg Aus Nürnberg wird berichtet: Zwei polnische Staatsangehörige wurden durch das amerkanische mittlere Gericht zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie zwei deutsche Poli" zisten überfallen haben. Sie wurden am 20 Januar wegen Plünderung eines Zuges verhaftet und wegen unerlaubten Besitzes amerikanischen Eigentums zu 90 Tagen Gefängnis verurteilt. Später wurden sie an das mittlere Gericht überwiesen das sie wegen des Ueberfalls auf die Polizei verhörte. Amtliche Bekanntmachungen Ein deutscher Rechtsanwalt, der amtlich zum Verteidiger eines deutschen Angeklagten Im Verfahren vor einem Alliiertn Gericht bestellt wird, ist verpflichtet, die Verteidigung zu führen. Die Bestellung kann erfolgen: durch das Alliierte Gericht, oder auf dessen Ersuchen durch das Justizministerium, oder den Präsidenten des für den Sitz des Gerichts zuständigen Landgerichts. Bestellt werden kann jeder Rechtsanwalt, der bei dem zuständigen Landgericht zugelassen ist und der im Bezirk dieses oder notfalls eines benachbarten Landgerichts wohnt. Schytz der Felder und Gärten gegen*'rauben Zum Schutze der Frühjahrsaussaat sind die Tauben vom 16. März ois 15. April 1946(Sperrzeit) so zu halten, daß sie die bestellten Felder und Gärten nicht auf- suchen können. Taubenhalter, die gegen diese Anord hung verstoßen, haben Bestrafung zu erwarten. Tauben, die während der Sperrzeit auf Feldern odet in Gärten angetroffen werden, darf sich der Nutzungs berechtigte des Grundstückes aneignen. Bekämpfung der Sperlinge Die Eigentümer, Pächter, Mieter oder Nießbrauchet sämtlicher bebauten oder unbebauten Grundstück« werden zur üblichen Bekämpfung der Sperlinge aufgefordert Insbesondere sind die Sperlinge, deren Nest jungen und Bruteier zu vernichten, Nistplätze der Sperlinge von alten und neuen Nestern zu säubern, sowi« Hühnerläufe und den Sperlingen sonst zugänglich« Futterstellen außerhalb der Fütterungszeiten von Fufc terresten freizuhalten. Der Oberbürgermeister. lyl n Für die Sei Mllitör-R Stc Gern Nr. 11/ Ei beste! Herrn Ober! über die Wa der Military nachstehend Bekannt 1. Arbeitnehr Stimmung heben von treten. 2. In jedem< nehmerver gewählt wi a) Arbeitm Finanzoder eir b) Arbeitm Berufsg temehn 5. Die Vorsch Vertreter s a) Die Abh; regieruni der bei gestellte einer W besonde: doch mi trieb un beitnehr j) Wenn ei Ist, so w auftragt durchzu e) Kandida vertrete: den Bet DAF, IV Nazianh wählbau: d) Alle jet: frühere feindlict gültig e: eingeste Wahl de: •) Nach Vo Durchfü tärregiei des odei mit Nam und zu ehrlich i bekannt: hat El: außerdei eingerei« vertrete: regierun zu meid 4- Arbeitgebei Wahlen ihr Arbeitnehn: stimmten E wählten Ai nehmung s< Vertreter il den, zu bee 3. Arbeitgebei oder meh haben, sin< Vertretern gutwillig zi *• Löhne und Zeit nicht( sein. Jede betrifft, ist zwischen t gebem, um von Nazis i und aus di Wiedereinsl 1. Arbeitnehn: finanziellen Arbeitszeit beitnehmer 8- Die vorsteh Betriebs-Ai beitnehmer Werkschaft« Bildung be Gewerksch; regierung s bevor eine 9- Die vorsteh bedeuten d« von freien Gleichzeitig des Arbeitsmii Bei der htachung ü Ist wie folj In allen Geschäf hörde, nannt o wählt v vorgeno die Bel« beltnehi destens der Bet Amtsda gen wir fung eli nach di