St MILITARY-GOVERNMENT Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Deutschland Stadtkreis Mannheim GAZETTE Für den geschäftlichen Teil: Wilhelm Geppert und Alfons Neugort, Mannheim, R 1, 4-6, Tel. 425 80 Germany-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim Nr. 12/ 2. Jahrgang Samstag, 23. März 1946 Preis 10 Pfg. Bekanntmachungen der Stadtverwaltung 7.n.hlrhf» Mpldlinff^n Fahrplanverdichtung auf den Strecken der OEG. Ab i. April 1946 kann auf den elektrisch- und dampfbetriebenen Strecken der OEG eine wesentliche Fahrplanverdichtung stattfinden. Auf der Strecke Mannheim— Heidelberg wird der Fahrplan vom Halbstundenverkelir auf 20-Minuten-Verkehr umgestellt und während des Berufsverkehrs von 16.00 bis 18.30 Uhr auf 15-Minuten- Verkehr verdichtet. Sonn- nnd feiertags findet von Betriebsbeginn bis 12.00 Uhr und ab 20.00 Uhr bis Betriebsschluß gleichfalls 20-Mlnuten-Verkehr statt. Von 12.00 bis 20.00 Uhr dagegen wird mit Rfioksicht auf den zu erwartenden Ausflugsverkehr 15-Minuten-Betrieb eingerichtet. Auf der Strecke Mannheim— Weinheim verbleibt es werktags bis 12.00 Uhr beim bisherigen Fahrplan. Von 12.00 bis 15.00 Uhr und von 18.00 bis Betriebsschluß wird die Zugfolge auf 30 Minuten verdichtete Von 15.30 bis 18.00 Uhr kann Viertelstundenverkehr zwischen Mannheim und Weinhelm stattfinden. Samstags wird der Viertelstundenverkehr auf die Zeit von 12.30 bis 15.00 Uhr vorverlegt. Sonn- und feiertags findet während des ganzen Tages Halbstundenverkehr zwischen Mannheim und Weinheim statt. Auf der Strecke Käfertal— Heddesheim beginnt sonn- und feiertags der Zugverkehr bereits um 7.00 Uhr vormittags. Es besteht hier im allgemeinen Stundenverkehr im Anschluß an die Züge der Strecke Mannheim— Weinheim. Auf der Bergstraßenstrecke Weinheim— Heidelberg verkehren sonn- und feiertags die Züge alle 70 Almuten,(bisher alle 1J» Stunde). Ferner wird von 12.00 bis 20.00 Uhr zwischen Schriesheim und Heidelberg Pendelverkehr eingerichtet, so daß auf dieser Teilstrecke durchschnittlich 40-Minuten- Verkehr besteht. An den Fahrkartenschaltern werden in einigen Tagen Fahrpläne ln beschränktem Umfange erhältlich sein. Aus der Beiratssitzung In der Beiratsitzung vom 19. März teilte der Oberbürgermeister zur Ernährungslage der Stadt mit, daß die zum Ausgleich für die in der kommenden Lebensmittelperiode erfolgende Brotkürzung zugesagten Hülsenfrüchte bereits eingetroffen sind. Die Wannen- und Brausebäder des Herschelbades werden jetzt, wie Bürgermeister Böttger berichtete, wieder instandgesetzt. Das Herschelbad hat ja im Ganzen auch schwere Kriegsschäden aufzuweisen, jedoch sind die Wannen glücklicherweise fast alle erhalten geblieben. Ihre Anlage wird jetzt mit einem Kostenaufwand von 24 000 RM wiederhergestellt und in Betrieb gesetzt. Allerdings standen dem nicht nur die Bombenschäden, sondern auch der Brennstoffmangel bisher im Wege. Leider ist es vorläufig noch nicht möglich, auch die Schwimmbäder wieder herzurichten, so berechtigt der Wunsch aus allen Bevölkerungsschichten, besonders aus Sportkreisen auch ist Welche Rolle das Herschelbad gerade für die körperliche Ertüchtigung der Jugend gespielt hat, erhellt allein schon daraus, daß früher 94% aller Mannheimer Schüler Freischwimmer waren, eine Zahl, die nur von Hamburg übertroffen wurde^Es wird darum auch die Wiederherstellung der Schwimmbäder, sobald irgend möglich, ins Auge gefaßt Die Reichspost will die wenigen ihr noch nicht gehörigen Grundstücke in O 2 erwerben, um dann den großzügigen Plan zu verwirklichen, auf diesem Gelände an Stelle des schwer beschädigten Hauptpostamtes ein großes und allen Anforderungen gewachsenes Gebäude zu errichten. Das Projekt ist in Bearbeitung. Bis zu seiner Verwirklichung wird eine behelfsmäßige Lösung erstrebt durch Errichtung einer großen Baracke an einer geeigneten, möglichst zentral in der Nähe von O 2 gelegenen Stelle. Mannhe’mer Notgemeinschaft In der Sitzung der Notgemeinschaft am 14. März wurden, nach Erstattung eines Rechenschaftsberichts die folgenden Beschlüsse gefaßt: 1. Die Massenspeisungen werden nicht, wie zuerst vorgesehen, schon am 31. März eingestellt, sondern vorläufig weitergeführt werden. Ab 1. Mai 1946 sollen aber nur noch Hilfsbedürftige des Wohlfahrtsamts und der Wohlfahrtsverbände zugelassen werden. Ob darüber hinaus noch Berufstätige an den Massenspeisungen teilnehmen können und bis zu welcher Einkommensgrenze, wird noch geprüft werden. 2. Zur Durchführung der örtlichen Erholungsfürsorge für Schulpflichtige und für Kleinkinder werden die Vorarbeiten auf genommen. 3. örtliche Sammlungen für wohltätige Zwecke sollen in Zukunft nur noch von der Notgemeinschaft durchgeführt werden. 4. Zur Steigerung der finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Wohltätigkeits-Lotterie in Aussicht genommen. 5. Die Kosten für eine Brennstoff-Sonderzuteilung an die Mitglieder des Mannheimer Blindenvercins (einschl. Zufuhr) werden übernommen. 6. In drei besonders gelagerten Einzelffillen wer- dtn.-.malige Geldbeihilfen gewährt. 7. Die von der Kriminalpolizei beschlagnahmten Lebens- und Genußmittel werden an eine Reihe von Wohlfahrtsanstalten verteilt. 8. Aus einer Schweizer-Spende von 32 Kisten Kondensmilch sollen auch jene heilfürsorgebedürftigen, insbesondere tuberkulosegefährdeten Mannheimer Kindern berücksichtigt werden, die außerhalb der amerikanischen Zone in Anstalten untergebracht sind. 9. Die Ueberweisungen auf die Bank-Konten haben in letzter Zeit nachgelassen. Den wenigen Spendern wird herzlichst gedankt und den Säumigen gesagt, daß ohne finanzielle Unterstützung keine Wohltätigkeit geübt werden kann. Geldspenden nehmen entgegen: Deutsche Bank, Badische Bank, Sparkasse, Stadtkasse. Mannheimer Notgemeinschaft (Wohlfahrtsamt, Rotes Kreuz, Innere Mission, Arbeiterwohlfahrt). Eröffnung weiterer Postämter in Mannheim In Neckarau wird der Dienstbetrieb am 25. März 1946, in das wieder aufgebaute Postgebäude Neckarauer Straße 3/5 zurückverlegt. Die Postämter 3, Langerötterstraße 19/21, und 4, Jungbuschstraße 25, werden Anfang April wieder eröffnet. Das Postamt 5, Waldhofstraße 219, ist seit 4. März 1946, wieder in Betrieb. Ferner ist beabsichtigt, im Stadtteil Lindenhyf, im Hause Lindenhofstraße 80, nach Durchführung der dringendsten Aufbau- und Instandsetzungsarbeiten das Postamt 6 wieder einzurichten. Allgemeine Rattenbekämpfung Für das ganze Gebiet von Mannheim einschließlich Vororten wird eine allgemeine Rattenbekämpfung vom 25. März bis einschl. 15. April 1946 angeordnet. Zur Bekämpfung auf eigene Kosten sind verpflichtet die Nutzungsberechtigten(Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder Alleinmieter) aller in Frage kommenden bebauten und unbebauten Grundstücke(wie Hausgrundstücke, Baustellen, Schutt- und Lagerplätze, Grundstücke mit Kleintierhaltung), ferner die Besitzer von Schiffsräumen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sich bisher Ratten gezeigt haben oder nicht. Auf den Trümmerstätten von zerstörten sowie bei schwer- und mittelschwer beschädigten Gebäuden erfolgt die Bekämpfung durch gewerbliche Schädlingsbekämpfer im Auftrag der Stadt Vorsichtsmaßnahmen: Giftbrocken nicht mit bloßen Händen berühren— die Kinder warnen— Haustiere sicher verwahren. Für Hunde wird Leinenzwang vom 25. März bis 30. April 1946 angeordnet. Küchenabfälle sind besonders vor und während der Bekämpfung, übrig gebliebene Giftbrocken und tote Ratten nach der Bekämpfung sofort zu beseitigen.' Überwachung: Der Nutzungsberechtigte des Grundstücks hat das Auslegen des Rattengiftes durch eine Bescheinigung eines amtlichen Schädlingsbekämpfers nachzuweisen und muß diese bis spätestens 20. April 1946 bei der für das Grundstück zuständigen Polizeiwache abgeben. Die Polizei wird das ordnungsmäßige Auslegen des Rattengiftes während der Bekämpfungsaktion überwachen. Zuwiderhandlungen werden bis zu RM 150.— oder bis zu 14 Tagen Haft bestraft. Mannheim, 21. März 1946. Der Oberbürgermeister. Hunde außerhalb der Stadt an der Leine führen! Wegen der Schonzeit der Hasen sind sämtliche Hunde außerhalb der bewohnten Gemarkung Mannheims an der Leine zu führen. Zahlreiche Meldungen Die Anmeldungen zu den Gruppen und Kursen der Freizeitgestaltung der Schüler und Jugendlichen, die vom Jugendausschuß Mannheim durch Plakat und Zeitungsnotiz angeregt worden sind, sind überaus zahlreich eingegangen. Im Gesamten haben sich über 7000 Schüler im Alter von 10—14 Jahren und fast 4000 Jugendliche im Alter von 14—18 Jahren dazu gemeldet. Zahlreich sind die Meldungen zum Fremdsprachunterricht(Englisch und Französisch) und zur Kurzschrift; desgleichen liegt eine beachtliche Zahl an Anmeldungen für technisches Zeichnen und Zeichnen überhaupt vor. Neben dieser mehr nützlichen Freizeitgestaltung sind auch für die zu Kulturellem und Sportlichem neigenden Freizeitgestaltungsgruppen zahlreiche Meldungen eingegangen. Für Laienspiel und Volkstanz, einschl. Gesellschaftstanz, für Musik, Musizieren und Singen sind besonders beachtliche Zahlen vorhanden. Der Start kann beginnen. Diejenigen, die bis jetzt sich freiwillig für die Uebemahme der Gruppen- und Kurs-Leitungsarbeit zur Verfügung gestellt haben, werden gebeten, sich am Montag, 25. März 1946, 18 Uhr zu einer allgemeinen Besprechung in der Wohlgelegenschule, Zimmer 11a, Kronprinzenstraße 4, einfinden zu wollen. Die Bitte ergeht aber weiterhin an die Einwohner Mannheims, für die Mitarbeit sich zur Verfügung stellen zu wollen; es können deswegen alle, die sich noch nicht zur Mitarbeit entschlossen haben, zu.der angegebenen Stunde in der Wohlgelegenschule?ich einfinden. Insbesondere bitten wir Sportwarte, Musiklehrer, Lehrkräfte für Fremdsrpachen und Kurzschrift um ihre Mitarbeit. Mitteilung an die Teilnehmer Nicht alle Gruppen und Kurse können an einem ■ Tag eröffnet werden. Es mögen deswegen folgende Anzeigen beachtet werden: \ Zunächst mögen sich alle Jugendlichen, die sich für Fremdsprachen und Kurzschrift gemeldet haben, zu einer allgemeinen Aussprache und Kursuseinteilung, jeweils abends 18 Uhr für Fremdsprachen und um i9 Uhr für Kurzschrift in ihren jeweiligen Schulhäusern einfinden, und zwar: 1. Am Dienstag, den 26. 3. 46, in der Wohlgelegenschule(auch diejenigen, welche sich in derUhland- schule gemeldet haben), 2. am Mittwoch, den 27. 3. 46, in der Friedrichschule, 3. am Donnerstag, den 28. 3. 46, in der Neckarschule, 4. am Freitag, den 29. 3. 46, in der Waldhofschule (einschl. Luzenbergschule), 5. am Montag, den 1. April 1946, in der Albrecht- Dürer-Schule, 6. am Dienstag, den 2. April 1946, in der Kirchgarten- schule,(auch diejenigen, welche sich in der Wilhelm-Wundt-Schule gemeldet haben). Die weiteren Kursuseröffnungen werden jeweils rechtzeitig bekanntgegeljen. Evakuiertengepäck Im Märt 1945 ist eine große Anzahl Einwohner aus Mannheim geflüchtet, um in neckaraufwärts gelegenen Orten Schutz vor Fliegerangriffen zu suchen. Unterwegs mußte das Schiff, das die Flüchtenden beförderte, verlassen werden, da neue Gefahren drohten. Das Gepäck blieb zurück und ist später von benachbarten Gemeinden in Verwahrung genommen worden. Als, Verwahrungsorte sind bekannt geworden: Künzelsau, Ernsbach am Kocher, Gundelsheim, Jagst- hausen. Die Stadt Mannheim hatte zuerst die Absicht, das zurückgebliebene Gepäck zurückzuholen, an Wagen- und Benzinmangel ist aber die Durchführung gescheitert. Es muß daher den Eigentümern der Gepäckstücke jetzt überlassen“werden, sich selber um die Zurückholung zu bemühen. 6000 fertige Anzüge und 30000 Wäschestücke Sie fragen, wo und wann diese verteilt werden? es ist noch nicht ganz so weit, jedoch, man ist dabei, diese Mengen frei zu machen. Textilfachleute haben nämlich errechnet, daß Rohstoffe dafür bei uns vorhanden wären. Man müßte sie nur erfassen und verarbeiten. Sie werden sagen, aber so wasl Da laufen die'Menschen abgerissen und mit Fetzen am Leibe herum und dort liegen die Rohstoffe für neue Kleider und Wäsche und sie werden nicht erfaßt und verarbeitet. Wir loben Ihre gerechte. Empörung und bitten um die Mithilfe der ganzen Bevölkerung bei der Erfassung dieser Textilrohstoffe. Und nun wollen wir Ihnen auch sagen, wie die Textilfachleute zp ihrer Entdeckuhg gekommen sind. Sie haben eine Anzahl Frauen befragt, wieviel Lumpen bei ihnen zu Hause in der letzten Zeit angefallen waren. Sie bekamen sehr oft ganz ähnliche Antworten, wie diese:„Wenig! Fast gar nichts! Wir tragen jetzt alles ab bis zum letzten Fetzen. Was wir an Lumpen gesammelt haben, ist nicht der Rede wert. Es ist vielleicht ein Kilo, es kann auch mehr sein! Aber was kann man schon mit einem Kilo Lumpen anfangen?“— Was man damit anfangen kann, zeigt uns das folgende Beispiel, das die Textilfachleute ausgerechnet haben. Sie sagen: wenn jeder Einwohner einer Stadt mit 50 000 Einwohnern 1 Kilo alte Lumpen zusammensparen und abliefem würde, so gäbe das rund 50 000 Kilo Lumpen. Aus dieoen 50 000 Kilo Altrohstoff bekämen wir neben vielen anderen Dingen folgende Neutextilien: etwa 6 000 Kilo Reißwolle,^us denen man etwa 20 000 m wollene Stoffe herstellen könnte. Daraus könnte man etwa 6 000 fertige Anzüge oder Mäntel herstellen oder aber etwa 16 000 einzelne Herrenhosen, Joppen oder Westen. Dann bekämen wir: etwa 10 000 Kilo Reißbaumwolle, aus denen man etwa 20 000' m Stoff(Kattunstoffe) weben könnte, woraus wiederum etwa 30 000 Wäschestücke, Schürzen, blaue Arbeitsjoppen und Hosen und andere ähnliche Dinge hergestellt werden könnten. Dazu würden noch anfallen: große Mengen Zigarettenpapier, große Mengen Briefpapier und große Mengen Dachpappe. Was noch an kleinen Nebenprodukten aus diesen 50 000 Kilo Lumpen gleichzeitig gewonnen wird, wollen wir gar nicht aufzählen. Aber wenn das alles schon eine Stadt mit 50 000 Einwohnern aufbringen kann, wieviel wiid dann erst das ganze Land auf- bringgn können? Wie wir hören, soll diese Anregung der Textilfachleute in die Tat umgesetzt werden. Große Mengen Kleider, Wäsche, Matratzeh und Wolldecken sollen auf die Beine gebracht werden. Die Kleider- und Wäschenot soll bekämpft werden. Auf alle Hausfrauen aber, die Lumpen gespart haben, soll eine große Ueberraschung warten, eine Ueberraschung, zu der sie sagen werden, es hat sich gelohnt, seine Lum- Militärregierung Deutschland Bekanntmachung für Sowjeistaatsangehörige Der Russische- Verbindungsoffizier für Heimkehr der verschleppten'' Sowjetstaatsangenörigen befindet sich in Feudenheim, Schelmenbuckel 33. Sämtliche Sowjetstaatsangehörige, die nach Rußland zurückkehren oder Auskunft darüber haben wollen, sollen sich an das obengenannte Büro wenden und sich mit dem Russischen Verbindungsoffizier in Verbindung setzen. Vereine, die dem NSRL angehört haben! Alle Vereine in Nordbaden, die dem NSRL angehört haben, haben unverzüglich eine Vermögensaufstellung nach dem Stande vom 1. Mai 1945 an die Ver- mögenskontrolle der Militärregierung Det. E-7 Karlsruhe, neues Postgebäude, einzureichen. Oesterreicher Nach Mitteilung des Präsidenten der Landesverwaltung Baden, Abt Innere Verwaltung, Kommissar für Flüchtlingswesen, vom 11. März 1946 haben sich -künftig alle österreichischen Staatsangehörigen, die, freiwillig in ihre Heimat zurückkehren wollen, an das Oesterreichische Repatriierungskomitee in Augsburg-Hochzoll zu wenden. Kläranlage auf der Friesenheimer Insel Infolge von Kriegseinwirkungen ist die städtische Zentralkläranlage auf der Friesenheimer Insel seit dem Jahre 1941 außer Betrieb. Seitdem floß das städtische Abwasser ungeklärt in den Rhein und seit Zerstörung des Dükers, dufch den die Abwässer unter dem Neckar durchgeleitet werden(1944), teilweise auch in den Neckar. Irri vergangenen Dezember war der Neckardüker nach mehrmonatigen Instandsetzungsarbeiten wieder benutzbar, so daß bei den letzten Anschwellungen des Neckars folgenschwere Stauungen der Abwässer im Stadtgebiet nicht mehr auftreten konnten. Nunmehr hat das städtische Tiefbauamt auch die Zuläufe zur Kläranlage wieder hergerichtet, wodurch es möglich wurde, in den letzten Tagen diese wieder in Betrieb zu nehmen. Von jetzt ab kann daher der Landwirtschaft auf der Friesenheimer Insel wieder wie vor 1941 Klärschlamm als hochwertiges Düngemittel abgegeben werden. Rentenzahlung Die Angestellten- und Unfallrenten werden ab 25. März 1946 beim Postamt 1 und den Vorortspostanstalten gezahlt, und zwar ab Montag, 25. März, für die Stadt, ab Dienstag, 26. März, für die Vororte. 1. Angestelltenrenten für die Monate Januar und Februar 46 zusammen auf einem Empfangsschein. 2. Unfallrenten, die zweite Hälfte Juli und August 45 sowie alle Rückstände an laufenden und Spitzrenten sowie Einmalige Zahlungen aus dem Jahre 45. Diese Beträge müssen auf einen Empfangsschein ausgestellt sein. 3. Renten der Reichsbahnversicherungsanstalt 44, 85 und 86, die zweite Hälfte für die Monate Januar und Februar 46, also ein voller Monatsbetrag auf einen Empfangsschein. Kulturelle Veranstaltungen Nationaltheater Mannheim Spielplan vom 24. März bis 1. April 1946. Sonntag, 24. März, nachmittags: XYZ. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16 Uhr. Sonntag, 24. März, abends: Tanzabend der Tanzgruppe des National-Theaters: Peer-Gynt-Suite, Divertissement, Nußknacker-Suite. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr.• Montag, 25. März. Ein Spiel von Tod und Liebe. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Dienstag, 26. März. Fldelio. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Mittwoch, 27. März. Tanzabend der Tanzgruppe des National-Theaters: Peer-Gynt-Suite, Divertissement, Nußknacker-Suite. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Donnerstag, 28. März. Dr. med. Hiob Prätorius. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Freitag, 29. März. 9. Sinfonie-Konzert. Leitung: Rieh. Laugs. Solist: Karl Hesse(Cello), Dresden. Werke von S. Berber, Paul Hindemith, A. Dvorak, Rieh. Strauß. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Samstag, 30. März. Dr. med. Hiob Prätorius. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.45 Uhr. Sonntag, 31. März, nachmittags. Ein Spiel von Tod und Liebe. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16 Uhr. Sonntag, 31. März, abends. Tanzabend der Tanzgruppe des National-Theaters. Peer-Gynt-Suite, Divertissement, Nußknacker-Suite. Anfang 1 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Montag, 1. April. Mit meinen Augen. Anfang 18 Uhr Ende etwa 20.30 Uhr. Kunsthalle und Freier Bund Die am heutigen Samstagnachmittag eröffnete Ausstellung der Kunsthalie, die im’^Behrenssaal (Eingang Tattersallstraße) unter dem Titel„Deutsche Kunst im 20. Jahrhundert“ Skulpturen und Aquarelle aus Kunsthallen- und Privatbesitz zeigt, ist täglich, außer Montags, bei freiem Eintritt von 10 bis 17 Uhr geöffnet.. Kommende Woche beginnt die Vortragsreihe des Freien Bundes wie folgt: Dienstag, 26. März, und(Wiederholung) Mittwoch, 27. März, Dr. G. F. Hartlaub:„Erinnerungen an di* Mannheimer Kunsthalle vor 1933.“ Die Vorträge beginnen jeweils 18.30 Uhr im Beh- / ** Städtisches Ernährungs- und Wirtschaftsamt Lebensmittelmarken a) Für die Woche vom 25. bis 31. März 1946<4. Woche der 86. Zuteilangsperiode) wird aulgerufen: Brot: Auf Abschnitt Brot 86/IV und soweit zur Erreichung der Wochenration notwendig, Kleinabschnitte zu je 50 g: für Kleinstkinder(1—3 Jahre)....= 1000 g für Kleinkinder(3—6 Jahre)= 1500 g für Kinder(6—10 Jahre)= 2800 g für Jugendliche 10—18 Jahre)....= 4000 g für Erwachsene(über 18 Jahre)...= 3000 g für Teilschwerarbeiter= 750 g für Schwerarbeiter= 1300 g für Schwerstarbeiter= 2300 g Zum Bezug von Weißbrot bzw. Weißmehl(Mehl im Verhältnis von 100 zu 75) werden von obigen Wochen- mengen freigegeben: Für Kleinstkinder: Alle Abschnitte 86/IV und 6 Kleinabschnitte zu je 50 g; für Kleinkinder: 4 Kleinabschnitte zu je 50 g; für Kinder: 1 Abschnitt über 1000 g und 6 Kleinabschnitte; für Jugendliche: 1 Abschnitt über 1500 g und 10 Kleinabschnitte; für Erwachsene: 1 Abschnitt über 1500 g und 10 Kleinabschnitte. Auf die braunen Groß- und Kleinabschnitte der Arbeiter-Zulagekarten kann Weißbrot oder Weißmehl nicht abgegeben werden. Nährmittel: Auf Groß- und Kleinabschnitte Nährmittel auf die Karten für Säuglinge(2 Abschnitte ät 250 g)..= 500 g für die übrigen Altersklassen....= 150 g für werdende und stillende Mütter.. 750 g für Teilschwerarbeiter= 250 g für Schwer- und Schwerstarbeiter...= 500 g Kindergetreidenährmittel: a) für Säuglinge:— an Stelle von Nährmittel— wie bereits aufgerufen, auf die 3 besonders gekennzeichneten Nährmittelabschnitte ä 250 g der Sgl-Karte........= 750 g b) für Kleinstkinder von 12 bis 18 Monate, wie bereits aufgerufen, in der 3. und 4. Woche der 86. Zuteilungsperiode an Stelle von Brot, auf die mit Q gekennzeichneten Brotabschnitte. 86/III und 86/IV zu je 500 g— 1000 g einmalig= 750 g. Zur Gültigkeit der beiden Brotabschnitte für den Bezug von Kindergetreidenährmittel sind diese Abschnitte nach Vorlage des Altersnachweises durch die Kartenstelle mit Dienstsiegel zu versehen. Graumehlteigwaren: An Stelle von Brot können im Verhältnis 100:75 Graumehlteigwaren bezogen werden. Die Abschnitte sind besonders aufzukleben und abzurechnen. Bezugscheine lauten auf Nährmittel. Fleisch: Auf Abschnitte Fleisch 86/IV und soweit notwendig, Kleinabschnitte für Kleinstkinder(Klst)= 50 g für Kleinkinder(Klk).......— 100 g für Kinder(K)^ 300 g für Jugendliche(Jgd)— 300 g für Erwachsene(E).......= 200 g für werdende und stiller e M...= 200 g für Teilschwerarbeiter.'= 100 g für Schwerarbeiter= 200 g für Schwerstarbeiter== 300 g • Das Landesernährungsamt gibt bekannt, daß, wie in anderen Besatzungszonen bisher schon, künftig, vorübergehend auch bei uns, in der Fleisch Versorgung eine Stockung eintreten wird. Ari Stelle von Fleisch können dann auf Fleischmarken, aller Mengenwerte, Je nach der Anlieferung, Frischfische, oder Heringe, oder Marinaden bezogen werden und zwar im Verhältnis von 1 zu 3*= Heringe oder Marinaden und 1 zu 6= Frischfische. Das heißt: I Fleischabschnitt zu 25 g berechtigt zum Bezug von 75 g Marinaden oder Salzheringen, oder wenn Frischfische angeliefert wurden, zum Bezug von 150 g Frischfischen. Daraus ergibt sich und ist genau zu beachten: a) alle Fleischabschnitte, auch die der Berechtigungskarten für werdende und stillende Mütter, sowie der Zusatzkarten für Teilschwer-, Schwer- und Schwerstarbeiter gelten nur in der(I., II., III. oder IV.) Woche, für die sie aufgerufen sind. b) Alle Fleischabschnitte, gleichviel ob sie mit Fleisch- und Wurstwaren oder mit Fischen beliefert wurden, sind von den Kleinverteilern(Metzgereien und Fischgeschäften), wöchentlich abzurechnen. c) Fische an Stelle von Flpisch(aut Fleischmarken) können, bis zur Durchführung des neuen Fischbestellverfahrens, in denjenigen Fischgeschäften bezogen werden, in denen mit Abschnitt 187 des Mannheimer-Einkaufsausweises der Eintrag in die Kundcnliste erfolgt ist. d) Die Fischgeschäfte sind verpflichtet, durch entsprechenden Aushang kund zu tun, sobald Fische zum Verkauf bereitstehen. e) Steht zur Belieferung teilweise Fleisch und teilweise Fisch zur Verfügung, so müssen zuerst die Fleischabschnitte über 25 g der blauen' Lebensmittelkarten für den Fischbezug verwendet werden. f) Bei Fischbezug auf Fleischmarken sind die Fleisch-* marken vor der Abtrennung in Gegenwart des Käufers, handschriftlich oder mittels Stempels, mit dem Aufdruck„F“(Frischfische) oder„M" (Salzheringe oder Marinaden) zu versehen. g) Fleischmarken dieser Art sind getrennt nach„F“- und„M"-Abschnitten aufzukleben und abzuliefern. Bezugscheine werden nicht ausgestellt, dagegen Empfangsbescheinigungen(Vordruck 20), deren Doppelschriften durch die Markenannahmestellen an das Sekretariat des Ernährungsamts zu senden sind. Fische: Der Verkauf von Frischfischen und Marinaden darf künftig nur noch auf Fleisch marken erfolgen; Uebertretung dieses Verbots ist strafbar. Alle bisher zum Fischbezug aufgerufenen Abschnitte der Mannheimer Einkaufsausweise sind verfallen. Abschnitte dieser Art sind von den Kleinverteilern spätestens bis 28. März 1946 bei den Kartenstellen gegen Quittung abzuliefern. Die Kartenstellen senden die Quittungsdoppclschrifien spätestens bis 30. März 1946 an das Direktionssekretariat. Käse: Auf die Käseabschnitte Mü/86/IV.= 125 g Auf die Käseabschnitte der Zusatzkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter je= 62,5 g Zucker: Für Säuglinge 250 g Butter: Auf die Fettabschnitte III und IV zu je 62,5 g= 125 g Für werdende und stillende Mütter auf die 2 Fettabschnitte Mü/86/IV über je 50 g 100 g Margarine: Teilschwerarbeiter auf 1 Fettabschnitt•.= 50 g Schwerarbeiter auf zwei Fettabschnitte je 50 g= 100 g Schwerstarbeiter auf drei Fettabschnitte je 50 g. 150 g Kartoffeln: Auf Abschnitt IV/86 u. III/1V/86= 3000 g (für 2 Wochen für Kinder bis zu 3 Jahren) der Bezugsnachweise für Speisekartolfeln 82—89 mit dem Aufdruck Mannheim-Stadt.(Die Abschnitte IV/86 und III/IV/86 sind von den Kleinverteilem abzutrennen und aufzubewahren.) Werdende und stillende Mütter...= 500 g Teil-Schwerarbeiter= 500 g Schwerarbeiter= 1000 g Schwerstarbeiter= 2000 g Vor der, überdies verbotenen Vorausbelieferung von Kartoffeln für die 87. Zuteilungsperiode auf Grund der Bestellung mit Bestellschein 87 wird gewarnt. Die Kartoffel-Lieferabschnitte 1/87, 11/87, III/87, IV/87 sowie I/II/87 und III/IV/87 sind nicht zu beliefern und werden jetzt schon ungültig erklärt. Die Lieferabschnitte für die wochenweise Kartoffelbelieferung werden noch bekannt gegeben. Kartoffelkarten, deren Bestell- oder Lieferabschnitte für die laufende Belieferung vom Stammabschnitt getrennt sind, oder an deren Stammabschnitt die Abschnitte A und B fehle, sind für die laufende Bestellung und den laufe-- den Kartoffelbezug ungültig. Die Verbraucher haben sofort nach Erhalt der Lebensmittelkarten für die 87. Zuteilungsperiode Butter, Käse, Margarine und Speiseöl unter Benützung der nachgenannten Abschnitte der Lebensmittelkarte 87 zu bestellen. Nach dem 7. April 1946 sind die Kleinverteiler nicht mehr verpflichtet, Bestellabschnitte anzunehmen. Als Bestellabschnitte gelten: Für Butter: Sonderabschnitt A 87 mit den Kennzeichen: E, Jgd, K, Klk, Klst, SgL Für Margarine: Sonderabschnitt B 87 mit den Kennzeichen: E, Jgd, K, Klk, Klst, SV 2, SV 4, SV 4a, SV 6, SV 8. Für Speiseöl: Sonderabschnitt C 87 mit den Kennzeichen: E, Jgd, K, Klk, Klst. Für Käse: Sonderabschnitt D 87 mit den Kennzeichen: E, Jgd, K, Klk, SV 1, SV 2, SV 3, SV 3a, SV 4, SV 4a, SV 5, SV 6, SV 11. Die Kleinverteiler haben auf der Rückseite des Stammabschnittes der Lebensmittelkarte 87 jede Bestellung durch getrennten Firmenstempelaufdruck zu bestätigen unter Beisetzung der bestellten Lebensmittelart(Butter oder Käse oder Margarine oder Speiseöl). Dem Verbraucher bleibt es überlassen, jede Art der zu bestellenden Lebensmittel bei einem anderen Kleinverteiler zu bestellen. Der Raum zur Bestätigung der Bestellung ist klein (Rückseite des Stammabschnittes der Lebensmittelkarten), deshalb Vorsicht beim Stempelaufdruck. Die Verbraucher haben diesen Stammabschnitt sorgfältig zu verwahren, da die VVarenzutcilung auf Grund dieser Vorbestelung erst in der 89. Zuteilungsperiode(Ende Mai bis Mitte Juni 1948) erfolgt. Die Kleinverteiler haben bis zum 11. April 1946 die vereinnahmten Bestellabschnitte bei ihren Kartenstellen abzugebeh. Die Bestellabschnitte sind für jede Warenart getrennt aufzukleben und abzuliefern. Für jede Warenart wird getrennte Empfangsbescheinigung über die Zahl der abgelieferten Bestellabschnitte ausgestellt.. ,. Zur Entgegennahme von Bestellübschnitten sind nur solche Kleinverteiler berechtigt, die mit Genehmigung des Milch-, Fett- und Eier-Wirtschafts- Verbandes Nordbaden die genannten Erzeugnisse führen. Letzter Termin für die Ausstellung der Empfangsbescheinigungen durch die Kartenstellen ist der 25. April 1946. Die Kleinverteiler haben die erhaltenen Empfangsbescheinigungen sofort nach Erhalt an einen Großverteiler, der durch den Milch-, Fett- und Eier-Wirt- schaftsverband Nordbaden in die Butter-, Käse-, Margarine- oder Speiseöl-Verteilung eingeschaltet ist, weiterzugeben. Für Margarine und Speiseöl ist Bestellung nur bei einem Großhändler, für Käse sind Teilbestellungen bei zwei Großhändlern und für Butter Teilbestellung bei einem Großhändler und einer Molkerei(z. B. Milchzentrale)'zugelassen. Für Käse und Butter kann deshalb, aber nur bei der Markenabrechnungsstelle Neckarstadt, Teilung der Empfangsbescheinigungen erfolgen. Die Hersteller- und Großverteilerbetriebe habet» die von den Kleinverteilern erhaltenen Empfangsbescheinigungen spätestens 5. Mai 1946 dem Milch-, Fett- und Eier- Wirtschaftsverband Nordbaden in Karlsruhe, Kriegstraße 47b, mit einer Liste einzusenden. Diese Liste/ muß enthalten: 1. Kreis und Stadt; 2. Name der Klein Verteiler, 3. Anzahl der Bestellabschnitte der einzelnen Kleinverteiler. Diese Bekanntmachung wird nicht wiederholt. Ausgabe von Lebensmittelkarten für die 87. Zufeilungsperiode Die Lebensmittelkarten für die 87. Zuteilungsperiode, d. h. für die Zeit vom 1. bis 28. April 1946, werden in den Kartenstellen ausgegeben an die Haushalte rfiit dem Anfangsbuchstaben: A, B, C, D, E am Montag, 25. März 1946 F, G, H, J, K, L am Dienstag, 26. März 1946 M, N, O, P, Q, R am Mittwoch, den 27. März 1946 S, T, U, V, W, X, V, Z am Donnerstag, 28. März 1946. Am Freitag, den 29. März 1946, sind die Zweigstellen geschlossen. Für das Gebiet von Neuostheim und Neuhermsheim erfolgt die Kartenausgabe nur am Dienstag, den 26. März 1946 und am Mittwoch, den 27. März 1946, zwischen 9 und 16 Uhr im Hause Dürerstraße 61(Ecke Dürer- und Holbeinstraße). Öiie Ausgabestellen sind an diesen Tagen von 8.30 bis 16)30 Uhr durchgehend für das Publikum geöffnet. Die Karten sind unbedingt, wie oben angeordnet, abzuholen. Bei verspäteter Abholung erfolgt Kürzung für die abgelaufene Zeit. Beim Abholen der Karten ist der Haushaltausweis, von Ausländem außerdem die Registrierkarte und von den„Meldepflichtigen“ einschließlich, Ausländer, weiter die„Meldekarte“ des Arbeitsamts mit dem Bestätigungsvermerk für die 87. Zuteilungsperiode vorzulegen. Wegen der Meldepflicht wird auf die Bekanntmachung des Arbeitsamts verwiesen. Kinder unter 14 Jahren sind zum Abholen der Karten nicht zugelassen.. Die empfangenen Karten sind sofort auf Zahl und Richtigkeit nachzuprüfen; spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Nährhefe: Für Jugendliche von 10 bis 18 Jahren auf die Abschnitte 8 der Lebensmittelkarten: Jgd 86, SV 3/86, SV 4/86 mit dem Aufdruck Mannheim- Stadt= 200 g Die Abschnitte mit anderem Aufdruck haben keine Gültigkeit. Die Kleinverteiler liefern die Abschnitte bis 6. April 1946 bei ihren Markenannahmestellen ab und erhalten dafür Empfangsbescheinigungen nach Vordr. 20, die sie an ihren Lieferanten weitergeben. Die Großhändler rechnen mit diesen Empfangsbescheinigungen mit den Herstellerfirmen ab. b) Es verfallen: Am 31. März 1946= die(rosaroten) Tageskarten mit Gültigkeitsbeschränkung bis 31. 3. 1946. Ablieferungsfrist= bis 15. April 1946. c) Die Reisemarken für die 84., 85. und 86. Zuteilungsperiode bleiben auch noch in der 87. Zuteilungsperiode in Gültigkeit d) Bezug und Abgabe von Lebensmitteln usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig. Ein Abschnitt wird erst gültig durch seinen Aufruf in der M.-G. G. und ab Montag der Woche, für die er aufgerufen ist. Zuwiderhandlungen sind nach§ 1 Abschnitt(1) Ziffer 5 der Verbrauchsregelungs-Strafverordnung vom 26.' XI. 1941 strafbar. Die nach Mannheim zurückkehrenden oder(wie- der-)zuziehenden Personen haben vor der Aufnahme ln die Mannheimer Versorgung vorzulegen: a) Polizeiliche Abmeldung des bisherigen Aufenthaltsortes b) Abmeldebescheinigung des bisherigen Ernährungsamts c) Polizeiliche Anmeldung( d) Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamts, und e) soweit beim Arbeitsamt meldepflichtig: Meldekarte des Arbeitsamts mit dem Bestätigungsvermerk für die betreffende Zuteilungsperiode/ f) Ostflüchtlinge, sonstige Flüchtlinge, Evakuierte und entlassene deutsche Kriegsgefangene, außerdem die Einreisegenehmigung des Beauftragten des Staatskommissars für Flüchtlings- wesen in Mannheim- Leitstelle- und Entlausungsschein neuesten Datums des Gesundheitsamts Mannheim. Unberechtigter Bezug von Lebensmittelkarten, insbesondere durch nach auswärts verzogene oder auswärts wohnende Personen oder Doppelbezug von Lebensmittelkarten wird bestraft. Ausländer erhalten ihre Karten, wie oben aufgerufen, nur in der Kurfürst-Friedrich-Schule Mannheim, C 6. Personen, welche in einem Krankenhaus Aufnahme finden, haben ihre Lebensmittelkarten und -marken zuvor in ihrer Kartenstelle abzuliefern oder abliefern zu lassen und erhalten dafür eine(G-Ab- melde-)Bescheinigung zur Aufnahme in die Gemeinschaftsverpflegung der Krankenanstalten. Nach Entlassung aus der Krankenanstalt können die dem Patienten zustehenden Lebensmittelkarten in der für die Wohnung zustehenden Kartenstelle in Empfang genommen werden. Die täglich eingehenden Meldungen über verlorene oder entwendete Lebensmittelkarten beweisen, die ungenügende Sorgfalt in der Verwahrung dieser Bezugsausweise. Wir weisen darauf hin, daß abhandangekomrhene Zulagekarten und Reisemarken, sowie langfristige Ausweise nicht ersetzt werden können; kurzfristige Karten nur nach umständlichen Feststellungen und nachhaltigen Kürzungen, so daß aufmerksamste Verwahrung unumgänglich notwendig ist. Erfassung der Berufsfischer und Fischzuditanstaiten Sämtliche Berufsflscher und Fischzuchtanstalten, die im Bezirk Mannheim-Stadt zugelassen sind, haben innerhalb 8 Tagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung ihre genaue Anschrift dem städt. Eraäh- rungsamt Mannheim, K 7, 1- Zimmer 417- schriftlich mitzuteilen unter Angabe des Datums der gewerbepolizeilichen Genehmigung ihrer Zulassung. In Vollzug der Anordnungen des Landesernährungsamtes vom 12. 3. 1946 und 14. 3. 1946, A.Z. 665/K/Ds., werden die Berufsfischer und Fischzuchtanstalten darauf hingewiesen, daß die Abgabe und der Verkauf von Frischfischen nur noch gegen Fleischmarken im Verhältnis 1:6(z. B. für 50 g Fleischmarken 300 g Frischfische) erfolgen darf. Im übrigen haben die Berufsfischer und Fischzuchtanstalten ab sofort den Gesamtertrag der Fänge den hiesigen Krankenanstalten(Städt. Krankenhaus, Heinrich-Lanz-Krankenhaus, St. Hedwigsklinik(A 2) oder Theresien-Krankenhaus) zuzuführen. Die Ablieferungen sind unter Angabe des Ablieferungstages und der genauen Gewichtmengen(mit od. ohne Kopf) vom Krankenhaus schriftlich zu bestätigen. Die Berufsfischer und Fischzuchtanstalten haben ohne besondere Aufforderung jeweils zum 1. Werktag eines jeden Montas, erstmals zum 1. April 1946, mit dem städt. Ernährungsamt unter Vorlage der Ablieferungsbelege abzurechnen. Dabei sind die Arterl und Gewichtsmengen der im Monat erzielten Fangergebnisse anzugeben und die Ablieferungsmengen gegenüberzustelen. Anderweitige Abgabe oder ein Verkauf von Fischen an Privatpersonen ist untersagt. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Mannheim, den 21. März 1946. Städtisches Ernährungs- und Wirtschaftsamt. Neuer Eifzug auf der Strecke Mannheim• He de’berg- Karlsruhe- Stuttgart Seit Montag, 11. März, verkehrt auf der Strecke Mannheim—Heidelberg—Stuttgart ein neuer Eilzug, dessen An- und Abfahrtszeiten sowie Haltestationen nachstehend bekannt gegeben werden: Mannheim..ab 6.35 Uhr Heidelberg an 6.57 Uhr »Heidelberg ab 7.07 Uhr Karlsruhe an 8.08 Uhr Pforzheim an 9.14 Uhr Stuttgart....... an 10.36 Uhr Im umgekehrten Wege sind die An- und Abfahrtszeiten des Zuges wie folgt: Stuttgart. ab 16.25 Uhr Pforzheim....... an 17.52 Uhr l Karlsruhe an 18.36 Uhr Heidelberg an 19.50 Uhr Mannheim an 20.20 Uhr Der in Karlsruhe 8.08 Uhr eintreffende Eilzug l.al 8.25 Uhr direkten Anschluß an den Eilzug Karlsruhe— Basel, der seinerseits wieder in Offenburg Anschluß an den D-Zug Straßburg—Triberg—Konstanz—Innsbruck—Wien hat.< Spor» Sonntag, den 24. Mär» Fußball Meisterschaftsspiele: Phoenix Mannheim gegen Grünweiß Viernheim; 07 Mannheim— Heddesheim; Rheinau— Friedrichsfeld; Käfertal— Hemsbach; Ilvesheim— 09 Weinheim; Schriesheim gegen 09 Seckenheim; 08 Mannheim— SG Mannheim, 1846 Mannheim— Wallstadt(am Planetarium), Neckarhausen— Edingen; Ladenburg— Baldwin Boys, Leutershausen— Kurpfalz Neckarau. Gesellschaftsspiel: SG Lampertheim— VfR Mannheim. Anspielzeit: 14.30 Uhr auf den Plätzen der erstgenannten Vereine. Handball Meisterschaftsspiele: SV Waldhof— VfR Mannheim; TV 98 Seckenheim— VfL Neckarau; TuSG 1862 Weinheim— SG Ketsch; TV Edingen— TSV Schwetzingen; 1846 Mannheim— SV Seckenheim(10 Uhr am Planetarium); Kurpfalz Neckarau— Viernheim; TV Friedrichsfeld— Ilvesheim(13.30 Uhr); Hemsbach— Polizei Mannheim. Anwurf zeit: 15 Uhr auf den Plätzen der erstgenannten Vereine, sofern nicht anders vermerkt. Hockey Meisterschaftsspiele: Mannheimer Sport- ges.— HC Heidelberg(Neckarplatt, 1. Männer: 10.30 Uhr, Frauen: 14.30 Uhr); TGem. 78 Heidelberg— VfR Mannheim(10.30 Uhr). Leichtathletik Reichsoffener Straßenlauf, Start und Ziel: MSG-Platz im Neckarplatt, Beginn 10.15 Uhr. Ringsport Haupt-Ausscheidungskämpfe in allen Gewichtsklassen. Platz des KSpV Mannheim-Nord hinter der Uhlandjchule, bei ungünstiger Witterung in der Turnhalle der Uhlandschule, Beginn 14.30 Uhr. * Das Sekretariat des Sportbeauftragten für den Stadtkreis Mannheim befindet sich im Rathaus(K7), Zimmer 218, Fernruf 45 261, Klinke 70. Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Unseren Kunden des Vororts Rhinau empfehlen wir die Benützung unserer wieder geöffneten Zweigstelle Rheinau, Dänischer Tisch 12. Städtische Sparkasse Mannheim. Bekanntmachung Invaliden- und Angestelltenversicherung. Zur Auskunftserteilung und Beratung in alle# Angelegenheiten, welche die Invaliden- und Angestelltenversicherung betreffen, finden bis auf Weiteres in Mannheim, M 3a— Arbeitsamt—(Zimmer Nr. 27 der Städt. Versicherungsstelle) Sprechtage statt, und zwar: Montag, vormittags 9—13.00 Uhr Mittwoch, vormittags 9—12 u. nachm. 14—16.30 Uhr Freitag, vormittags 9—12 u. nachmitt. 14—16.30 Uhr Nachdem Beitragsmarken nicht mehr zur Ausgabe gelangen, sind nach den gegebenen Anordnungen die freiwilligen Beiträge für die Invaliden- und Angestelltenversicherung in bar zu entrichten und geschieht dies entweder bei der Allgem. Ortskrankenkasse in Mannheim und deren Zahlstellen, oder bei dem Kontroll- beamten an den Sprechtagen oder bei dem Unterzeichneten Kontrollamt. Auch die gesetzlich zur eigenen Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Angestelltenversicherung verpflichteten selbständigen Handwerker, Lehrer, Erzieher, Musiker, Hebammen, in der Krankenpflege auf eigene Rechnung tätigen Personen, Artisten, haben Zahlung in der gleichen Weise zu vollziehen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit gegeben ist, Anwartschaftsverluste infolge bisher unterlassener Markenklebung durch freiwillige Beitragsentrichtung zu beseitigen und damit die erloschene Rentenanwartschaft wieder herzustellen. Freiwillige Beiträge können jetzt noch für die Zeit vom 1. 1. 1932 ab geleistet werden; diese erweiterte Nachentrichtungsfrist wird aber mit dem Ablauf des Jahres 1946 enden und dann nur noch auf 2 Jahre zurück zulässig sein. Ebenso können auch bisher entrichtete freiwillige Beiträge in eine höhere Lohnklasse berichtigt werden. Entsprechende Anträge wären an den bezeichnten Sprechtagen oder auch schriftlich beim Kontrollamt zu stellen. Etwa noch vprhandene Unterlagen (letzte Karte, Aufrechnungsbescheinigungen) sind dabei vorzulegen. Mannheim, den 19. März 1946. Kontrollamt Mannheim der Landesversicherungsanstalt Baden in Heidelberg, Wredeplatz 3 Allg. Ortskrankenkasse Mannheim Bekanntmachung An unsere aus der Kriegsgefangenschaft zurückgekehrten Mitglieder und an die Angehörigen unserer noch in Kriegsgefangenschaft befindlichen Mitglieder. Unsere aus der Kriegsgefangenschaft zurückgekehrten Mitglieder, die die Beschäftigung noch nicht aufgenommen haben, haben das Recht, die Kassenmitgliedschaft freiwillig fortzusetzen. Sie sichern sich damit den Anspruch auf die Leistungen für ihre Person und für ihre Familienangehörigen. 1 Ebenso haben die Angehörigen der noch in Kriegsgefangenschaft befindlichen Mitglieder der Kasse das Recht, die Kassenmitgliedschaft der noch in Kriegsgefangenschaft befindlichen Personen freiwillig fortzusetzen Sie Ochern sich damit den Anspruch auf die Leistungen de^Familienhilfe; außerdem sichern sie mit der Fortsetzung der Mitgliedschaft den Anspruch des Kriegsgefangenen auf die Kassenleistungen für den Fall, daß er etwa krank zurückkehrt oder daß er nach der Rückkehr erkrankt. Die Kassenbeiträge müssen allerdings nachgezahlt werden; sie sind aber für die zurückliegende Zeit niedriger und auch für die folgende Zeit in erschwinglichem Rahmen festgesetz Anträge auf Fortsetzung der Mitgliedschaft(die für verheiratete Kriegsgefangene von der Ehefrau,. den Eltern oder Schwiegereltern, für ledige von den Eltern gestellt werden können), die alsbald gestellt werden müßten, werden von unserer Hauptgeschäftsstelle(Renz- traße 11-13 Zimmer ll) oder von uhseren Verwaltungsstellen in Hockenheim, Ladenburg öden Schwetzingen entgegengenommen Mannheim, den 23. März 1946. Der Vorstand. Bekanntmachung» Betr.: Ehestandsdarlehen— Einlösung von Bedarfsdeckungsscheinen. 1. Bedarfsdeckungsscheine für Ehestandsdarlehen und einmalige Kinderbeihilfen werden nur noch bis Ende März 1946 ein gelöst. Bis zum gleichen* Zeitpunkt können Darlehensnehmer nicht verwertete Bedarfsdeckungsscheine an die Finanzkasse zurückgeben. 2. Nach dem 31. März 1946 werden Bedarfsdeckungsscheine nicht mehr eingelöst und auch nicht an Zahlungsstatt angenommen. 3. Wird ein Ehestandsdarlehen, dessen Restbetrag 100 Reichsmark übersteigt, bis zum 30. Juni 1946 gezahlt, so werden 25 vom Hundert der Schuld erlassen. Rückständige Tilgungsraten sind in voller Höh« zu entrichten. Finanzamt Mannheim I. / Bekanntmachung In der in Nr. 11 der Gazette veröffentlichten Liste für kraftlos erklärte Sparbücher blieb versehentlich bei Friedrich Steiner. Hirschhorn a. N., Alter Weg 168. eine Sparbuchnummer weg. Außer dem auf diesen Namen laufenden Sparbuch Nr. 83 494 ist auch das auf gleiche» Namen eingetragene Sparbuch 9422 für kraftlos erklärt Bestellverfahren für Butter, Käse, Margarine, Speiseöl Druck: Mannheimer Großdruckerei, R 1, 4-6